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Sicherheit s 3 . 2009 forum Mitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Die Regel „Kindertages- einrichtungen” ist da! Einfluss von Mobbing und Gewalt auf Schulklima Informationen zum Schutz vor neuer Grippe

Sicherhei forum t · 2015. 3. 18. · (UVV) „Kindertageseinrichtungen“ (GUV-V S2) – gültig ab 01. April 2009 für Neubauten, bei Sanierungen und konkreten Gefährdungen für

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Sicherheits 3 . 2009

forumMitteilungsblatt derUnfallkasse Sachsen-Anhalt

Die Regel „Kindertages-einrichtungen” ist da!

Einfl uss von Mobbing und Gewalt auf Schulklima

Informationen zum Schutz vor neuer Grippe

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SicherheitsforumInhalt

Nun wird es konkret! Die Regel „Kindertageseinrichtungen“ ist da! 4

Einfluss von Mobbing und Gewalt auf Schulklima 5

Informationen zum Schutz vor neuer Grippe 8

Trotz schweren Unfalls das Leben aktiv gestalten 10

Freiwilligendienst aller Generationen 13

Versicherungsschutz bei Kurzarbeit 14

Infos für Lehrer, Erzieher und Eltern 16

Liste der Berufskrankheiten wird erweitert 18

Neue Regel zu Waldarbeiten 19

Aktuelles zum Arbeitsschutz im Internet 20

Tagfahrlicht wird ab 2011 Pflicht 23

Neues Seminarangebot zur Gewaltprävention 24

Gesundheitstag im Ministerium für Gesundheit und Soziales 24

Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Wittenberg 25

Neue Druckschriften 26

Impressum 17

Prävention Reha

Recht

Mitteilungen

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Liebe Leser!

Moderne gesundheitsfördernde Schulen zeichnen sich u.a. durch ein gesundes psychosoziales Klima aus, d.h. einem von Akzeptanz, Verständnis und Respekt geprägten Miteinander von Schülern, Lehrern und Eltern. Dieses wird durch viele Faktoren beeinfl usst und muss sich im Schulalltag immer wieder neu bewähren.Insbesondere dann, wenn den zunehmenden Erscheinungsformen von Mobbing und verbaler Gewalt begegnet werden muss. Diese werden an unseren Schulen mehr und mehr zu einem Problem, denn sie führen zu teilweise erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Schülern. Das bestätigte jüngst wieder eine von der DAK in Auftrag gegebene Studie. Doch nicht nur die Schüler sollen mit präventiven Maß-nahmen diesem Trend entgegenwirken, auch Lehrer und pädagogisches Personal an den Schulen müssen für den richtigen Umgang mit diesen Problemen „fi tgemacht“ werden. Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt bietet dafür noch in diesem Jahr ein neues Seminar für Schulleiter, Lehrer und pädagogisches Personal an (S. 24).

Eine erfolgreiche Rehabilitation von Schwerverletzten ist nicht nur unmittelbar nach einem Arbeitsunfall sehr wichtig, sie wird auch in den nachfolgenden Jahren intensiv fortgesetzt. Dabei werden die neuesten medizinischen Möglichkeiten berücksichtigt, um unseren Versicherten eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Unfallkasse, gepaart mit persönlichem Engagement und einer positiven Lebenseinstellung, können Versicherte diesen Prozess selbst ganz entscheidend beeinfl ussen, wie ein Fall aus unserer Praxis sehr eindrucksvoll beweist. Hier konnten wir

einem Versicherten durch die Versorgung mit einem mikroprozessorgesteuerten Beinprothesensystem und einem neuen Hüftgelenk zu mehr Laufsicherheit, Laufkomfort, zu mehr Dynamik und Sicherheit im Alltag und damit zu mehr Lebensqualität verhelfen.

Ihre Redaktion

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Prävention

Nun wird es konkret ! Die Regel „Kindertageseinrichtungen” ist da!

Wie muss eine Kindereinrichtung aussehen und gestaltet sein,

damit sie von den Kindern – auch den Kleinsten – sicher und gesund erobert werden kann?

Die in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Kindertageseinrichtungen“ (GUV-V S2) – gültig ab 01. April 2009 für Neubauten, bei Sanierungen und konkreten Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Kinder – formu-lierten Schutzziele beziehen sich aus-schließlich auf Kinder in Kindertages-einrichtungen.

Die Regel „Kindertageseinrichtungen“ (BG/GUV-SR S2) – vom Grundsatz-ausschuss Prävention der DGUV am 28. April 2009 genehmigt – erläutert die Schutzziele der UVV. Sie gibt den Betreibern von Kindertageseinrich-tungen Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau und Ausstattung.

Im Gegensatz zur Unfallverhütungs-vorschrift, die rechtsverbindlich ist, gilt der Inhalt der Regel als Emp-fehlung. Die Regel spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider. Deshalb gilt die Vermutung: Setzt der Sachkostenträger der Kinderta-geseinrichtung die Empfehlungen der Regel um, kann er davon aus-gehen, dass er das entsprechende Schutzziel der UVV einhält.

Regeln für Sicherheit und Gesund-heitsschutz sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus

• staatlichen Arbeitsschutzvor-schriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder

• Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger (Unfallverhütungsvor-schriften) und/oder

• technischen Spezifikationen und/oder

• den Erfahrungen aus der Präventi-onsarbeit der Unfallversicherungs-träger.

Sie richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfe-stellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeits-schutzvorschriften oder Unfallver-hütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden wer-den können.

Eine wichtige Änderung gegenüber den alten „Richtlinien für Kindergär-ten – Bau und Ausrüstung“ besteht darin, dass in der neuen UVV auch Regelungen für Krippenkinder, defi-niert als Kinder unter drei Jahren, aufgenommen wurden. Deshalb sind die Regelungen für diese Altersgruppe auch lang diskutiert und ausführlicher beschrieben, z. B. bezüglich Auswahl und Anordnung von Spielplatzgeräten.

In der Regel zur UVV „Kindertagesein-richtungen“ werden Spielplatzgeräte ohne deutsche A-Abweichung der DIN EN 1176-1 empfohlen. Im entspre-chenden Normenausschuss wurde die A-Abweichung aufgenommen, weil dieser die Ansicht vertritt, dass Eltern grundsätzlich die Aufsichtspflicht haben, wenn ihre Kinder an Spielplatz-geräten spielen. Ein solches quasi 1:1 Betreuungsverhältnis ist jedoch im Krippenbereich nicht gewährleistet.

Um eine bundesweit einheitliche Aus-legung und Anwendung von Unfallver-hütungsvorschrift und Regel „Kinder-tageseinrichtungen“ zu erreichen, fand vom 18. – 20. Mai eine Fachtagung „Sicherheit und Gesundheit in Kinder-

tageseinrichtungen“ für alle Unfallver-sicherungsträger von Kindertagesein-richtungen statt. Schwerpunktmäßig ging es um Hintergründe, Entstehung und Inhalte von UVV und Regel.

Begründungen für die Auslegung und Anwendung z. B. für Kinder in Tages-pflege, Treppenschutzgitter contra Brandschutz, kindgerechte Höhe des Treppenhandlaufes, Sicherung der Nebenschließkanten an Türen können u. a. ab Ausgabe 3/2009 in der Fach-zeitschrift „kinder, kinder“ nachgele-sen werden.

Verwendete Schriften:• GUV-V S2

„Kindertageseinrichtungen“• BG/GUV-SR S2

„Kindertageseinrichtungen“• GUV-SI 8017 „Außenspielflächen

und Spielplatzgeräte“ • DIN EN 1176-1 „Spielplatzgeräte

und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine und sicherheitstech-nische Anforderungen und Prüfverfahren“

Andrea Mazanec

A-Abweichungen für Kinder unter 3 Jahre:In Deutschland ist die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im BGB § 1631 Abschn. 1 festgelegt. Damit gelten nicht die als zusätzliche Sicherheit in die DIN EN 1176 - 1 aufgenommenen speziellen Anforderungen bei leicht zugänglichen Geräten an Geländer und Brüstungen von Absturzsicherungen, bei steilen Spielelementen und bei leicht zugänglichen Spielplatzgeräten mit Aufstiegen in Form von Leitern, Treppen, Rampen und Podesten.

Stoßdämpfende Böden nach Tab. F.1:Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden, der aber auch bei inten-siver Nutzung dauerhaft vorhanden sein muss. Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden.

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Schüler, Lehrer und Eltern messen einem guten Klima in der Schule

einen gleichermaßen hohen Stellen-wert bei. Für die Schüler besteht diese Qualität in einem guten Verhältnis zu den Lehrkräften und in einem guten Klassenklima, in einem hohen Inte-resse der Eltern und Erziehungsbe-rechtigten an den schulischen Belan-gen und einer positiven Bewertung der Schulumwelt. Ein solch gutes psycho-soziales Schulklima wirkt sich nicht nur positiv auf die schulische Leistung und Leistungsmotivation bei Schülern und Lehrern aus, sondern auch auf deren Gesundheit. Da es beim Klima um eine subjektive Qualität geht, die Motivation, Leistungsbereitschaft,

Leistungsvermögen, soziales Mitein-ander und sich Wohlfühlen unterstützt, hat dieses auch für die Führung und Leitung einer Schule hohe Relevanz. Und das nicht nur, weil auch für die Mitglieder der Schulleitung ein gutes Klima wichtig ist, sondern weil die Gestaltung und positive Beeinflus-sung dieses Klimas eine Aufgabe von Schulleitungen ist, an der sie mitwir-ken muss.

Nun gibt es viele Faktoren, die ein Schulklima positiv oder negativ beein-flussen können, dazu zählen leider zunehmend auch unterschiedliche Erscheinungsformen von Mobbing und verbaler Gewalt unter Schülern.

Beides ist an Schulen sowohl für Schüler als auch für Lehrer inzwischen zu einem erheblichen Problem gewor-den. Denn tiefgreifende Auswirkungen auf die psychische, psychosoziale und psychosomatische Gesundheit von Schülern und Lehrern können die Folge sein, wie jüngste Studien wie-derum bestätigen.

Zunehmend psychische ProblemeImmer mehr Schüler haben heute nicht die Gelegenheit und leider z.T. auch nicht mehr die Motivation, ihre Umwelt als eine beeinflussbare und zusammenhängende Größe zu erfah-ren. Die Umwelt bietet sich nicht mehr als ein Ganzes dar, dessen Einzelteile zueinander in Beziehung stehen und miteinander vernetzt sind, sondern sie besteht aus Einzelelementen, die isoliert und unverbunden nebeneinan-der stehen. Kinder und Jugendliche müssen so hohe „Syntheseleistungen“ vollbringen, um sich ihre Umwelt im Ganzen und für sie verständlich zu erschließen.

Aus diesen Gründen scheint es vie-len nicht zu gelingen, die Balance zwischen den inneren und äußeren

Einfluss von Mobbing und Gewalt auf Schulklima

Moderne gesundheitsfördernde Schulen zeichnen sich neben gesundheitsbezogenen Projekten vor allem durch ihr gutes Zusam-menspiel, ein angenehmes Arbeitsklima sowie eine gute, funkti-onierende Organisationsstruktur aus. Ein wesentliches Element gesundheitsfördernder Schulen ist ein gesundes psychosoziales Schulklima. Dieses Miteinander von Schülern und Lehrern in der Schule, das von Akzeptanz, Verständnis und Respekt geprägt sein sollte, kann aber durch viele Faktoren beeinflusst werden. Insbeson-dere die unterschiedlichen Erscheinungsformen von vor allem psy-chischer Gewalt und Mobbing zwischen Schülern und deren Auswir-kungen werden an unseren Schulen zunehmend zum Problem.

Prävention

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Prävention

Ressourcen auf Dauer herzustellen. Zwar haben wir es heute kaum noch mit akuten Krankheiten im Sinne von infektiösen Kinderkrankheiten zu tun, auch sind die chronischen Krankheiten bei Kindern im historischen Vergleich nur sehr gering verbreitet, aber es gibt neuartige Störungen des Gleichge-wichtes der Systeme von Körper, Psy-che, sozialer Umwelt und physischer Umwelt.

Zahlreiche Studien weisen inzwischen auf zunehmende psychische Auffällig-keiten von Kindern und Jugendlichen hin und machen damit auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, was in Fachkreisen schon länger zum gesicherten Wissen zählt: Kinder und Jugendliche haben in nicht unerheb-lichem Ausmaß und in unterschied-lichen Formen psychische Störungen.

So ist die Kindheit heute keine unbe-schwerte Zeit mehr und Jugend nicht mehr so problemlos wie noch vor einigen Jahrzehnten. Viele Kinder sind daher schon sehr früh mit Konflikten und Schwierigkeiten konfrontiert und zeigen in Form von „Verhaltensauffäl-ligkeiten“, dass ihnen die Bearbeitung dieser Probleme schwer fällt. Die Ursachen hierfür können unterschied-lich sein und in innerpsychischen Konflikten, familiären Spannungen und problematischen sozialen Verhältnis-sen liegen. Repräsentative Studien zeigen bereits bei zehn bis zwölf Prozent der Grundschulkinder psy-chosoziale Auffälligkeiten. Neben einer immer größer werdenden Spanne zwischen den sozialen Schichten mag das eine Erklärung für die Zunahme von Mobbing und Gewalt an unseren Schulen sein.

Mobbing und Gewalt machen die Seele krankEine aktuelle Studie der DAK bestä-tigt diesen Trend sehr eindrucks-voll. Danach waren �� Prozent aller befragten Schüler innerhalb der letzten drei Monate selbst Opfer oder Täter. Das zeigte eine aktuelle Befragung von über 1.800 Jungen und Mädchen im Alter von zehn bis 18 Jahren an acht Schulen in vier Bundesländern.

Fast jeder dritte Schüler (31,2 Prozent) gibt an, in letzter Zeit mindestens ein-mal „fertig gemacht oder schikaniert“ worden zu sein, wobei der Anteil der betroffenen Jungen und Mädchen nahezu gleich war. Mobbing ist eine Form der psychischen Gewalt, die sich ständig wiederholt an einzelne Opfer richtet, die sich nicht oder kaum zur Wehr setzen können. Zwölf Prozent der Schüler berichten, dass sie Opfer von mehrfachen Attacken wurden. Als Täter von Mobbinghandlungen sehen sich 37 Prozent der Kinder und Jugendlichen, wobei 1�,� Prozent auch mehrfach aktiv waren.

1� Prozent der Befragten setzen selbst körperliche Gewalt gegen Mitschüler ein, davon jeder vierte auch mehrfach. Jeder zehnte Schüler ist mindestens einmal zum Opfer von Schlägereien und Raufereien in der Klasse, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg geworden. Der Anteil der Jungen liegt mit 11,� Prozent deutlich über dem der betroffenen Mädchen (7,� Pro-zent).

Die Ergebnisse bestätigen im Grunde andere Mobbing-Untersuchungen und verdeutlichen den notwendigen Hand-lungsbedarf entsprechender präven-

tiver Maßnahmen an unseren Schulen. „Neu ist allerdings die Erkenntnis“, so Dr. Cornelius Erbe, Leiter des DAK Geschäftsbereiches Produktmanage-ment. „dass sich Mobbing und körper-liche Gewalt in vergleichbarem Maße negativ auf die Gesundheit der Opfer auswirken. In beiden Fällen können die Folgen gravierend sein“. Im Vergleich zu den anderen Schülern beschreiben die Betroffenen ihren Gesundheitszu-stand und ihre körperliche Leistungs-fähigkeit als deutlich schlechter und sind unzufrieden mit ihrem Aussehen. Zudem sind viele dieser Schüler sozial isoliert. Im Vergleich zu Nicht-Opfern geben Mobbing-Opfer dreimal häu-figer an, nie oder selten etwas mit Freunden in der Woche zu unterneh-men.

Zu ähnlichen Ergebnissen kam bereits eine Untersuchung des Psychologen Ludwig Bilz von der TU Dresden im Jahr 2008. Danach beeinflusst Schule die psychische Gesundheit stärker und nachhaltiger als bisher angenom-men. Gemobbte Schüler sind dem-nach langfristig anfällig für Ängste, depressive Symptome oder psychoso-matische Beschwerden. Das Ergebnis seiner Längsschnittstudie mit ��00 Kindern an sächsischen Gymnasien

Die DAK-Initiative „Gemeinsam gesunde Schule entwickeln“ unterstützt bundesweit 30 Schulen bei ihrer Entwicklung zu gesunden und leistungs-starken Organisationen. Die ersten zehn Schulen, deren Schülerbefragung der jetzigen Auswertung zugrunde liegt, starteten im Januar 2008. Zwei weitere Jahrgänge folgen jeweils im Januar 2009 und 2010. Die teilneh-menden Schulen werden drei Jahre lang kontinuierlich begleitet und bei der Arbeit an selbst gewählten Themen der Gesundheitsförderung und Quali-tätsentwicklung unterstützt. Diese Initiative wird von der DAK finanziert und wissenschaftlich von der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt.

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Prävention

und Mittelschulen hat gezeigt: Schü-ler, die in der fünften Klasse gemobbt wurden, hatten vier Jahre später ein deutlich erhöhtes Risiko, an psycho-somatischen Beschwerden zu erkran-ken. Auch die Schulform beeinflusst mitunter das seelische Gleichgewicht: Von den untersuchten Kindern und Jugendlichen zeigten sich mehr Mit-telschüler als Gymnasiasten emotional belastet.

Die geschilderten Folgen von Mob-bing und Gewalt haben letztendlich nicht nur negative Auswirkungen auf die betroffenen Schüler und deren Gesundheit. Sie beeinträchtigen in starkem Maße das soziale Miteinander in den Schulen und damit die Qualität der Schule und deren Klima insge-samt. Es wird deutlich, wie zuneh-mend wichtig die Integration einer aktiven Gesundheitsförderung und wie notwendig moderne Strategien der Gesundheits- und Sicherheitsförde-rung heute an Schulen sind. Und dazu zählt eben auch, wie es gelingt, Ein-flüssen durch Mobbing oder Gewalt zu begegnen, sie zu isolieren und letztendlich aus dem Schulalltag hin-auszudrängen.

Grenzziehung und Stärkung sozialer KompetenzenMittel und Möglichkeiten wie dies an Schulen erreicht werden kann, gibt es eine ganze Reihe. Allein deren gezielte Umsetzung im laufenden Schulbetrieb ist nicht selten sehr schwierig. Wie kann man mit Schülern problembewäl-tigend reden? Welche Fragen soll man stellen? Wie soll man z. B. mit jenen

gewaltbereiten Schülern umgehen, die auf Grund dramatischer Erziehungs-situationen überhaupt keine, eine will-kürlich wechselnde oder eine zu starre Grenzsetzung erlebt haben.

Solche Schüler sind deshalb auffällig, weil in problembelasteten Situationen die Erhaltung des Selbstwertes für sie wichtiger war, als die Einhaltung von Grenzen. Daher ist hier bei entspre-chendem Fehlverhalten eine sofortige Grenzsetzung notwendig. Sie verän-dert zwar einen Schüler nicht, kann jedoch Serien negativen Handelns unterbrechen. Um einen gewalttätig gewordenen Schüler zu stabilisieren, müssen konsequente Maßnahmen unter Berücksichtigung des Persön-lichkeitsaufbaus eingesetzt werden. Je massiver das Gewaltverhalten aufgetreten ist, desto entschiedener muss die Grenzziehung sein.

Die Übertragung von Verantwortung an Schüler und deren Beteiligung im Sinne der inneren Schulentwicklung ist eine weitere tragende Säule der Gewaltprävention. Es hat sich gezeigt, dass bei hoher Verantwortungsüber-nahme die verbalen bzw. körperlichen Aggressionen gering sind. Und gleich-zeitig steigt auch die Bereitschaft bei Jugendlichen zur Verantwortungs-übernahme in der Schule und ihrem Umfeld. Die Beteiligung von Schülern führt oft zu einer stärkeren Identifi-kation mit der Schule und die Ver-antwortlichkeit fördert und stärkt das Selbstwertgefühl. Erfahrungen zeigen, dass z.B. die Bereitschaft zur Kon-fliktbewältigung mit zunehmendem Selbstwertgefühl wächst. Ein geringes Selbstwertgefühl dagegen führt zu Rückzug, Flucht oder Angriff, kann also auch die Basis möglicher Gewalt-bereitschaft sein.

Gegen Mobbing sind im Grunde nur präventive Maßnahmen wirklich effek-tiv. Einerseits müssen Lehrer dafür fit gemacht werden, Mobbingsituationen überhaupt erst einmal zu erkennen und wahrzunehmen, um dann schnell reagieren zu können. Anderseits sind Schülern dauerhafte und verlässliche Gesprächsangebote zu machen, d.h. Schüler und Lehrer müssen versuchen miteinander ins Gespräch zu kommen und sich für einen solchen Dialog genügend Zeit und Raum zu nehmen – die kleine Pause oder der Schulhof werden sich dafür nicht eignen. Das

Thema „Mobbing und wie wir mitein-ander umgehen“ muss in der Schule zu einem wichtigen Thema werden. Und weil es hierbei um konfliktbela-dene Kommunikationsprozesse geht, kann auch durchaus eine Hilfe von außen sinnvoll sein. Entscheidend ist dabei, dass die Schüler wahrnehmen, dass sie von ihren Lehrern verlässliche und verständnisvolle Hilfen bekommen können, wenn sie welche benötigen.

Der beste Schutz gegen Mobbing und die überwiegenden Gewalter-scheinungen allerdings ist, so meinen Experten übereinstimmend, wenn Schulen soziale Kompetenzen insbe-sondere im Umgang mit sich selbst und Anderen entwickeln und fördern, idealerweise noch unter Beteiligung der Elternhäuser. Entscheidend ist dabei der emotional intelligente Umgang mit Gefühlen und Stimmun-gen, vor allen Dingen die eigenen Gefühle konstruktiv in der Interak-tion mit anderen zu leiten und deren Gefühle und Stimmungen wahrneh-men und auf sie eingehen zu können. In diesem Sinne müssen sowohl Schü-ler, aber auch Lehrer mehr und mehr dazu befähigt werden,

• souverän, einfühlsam, fair und konstruktiv mit anderen umzugehen,

• sich in andere hineinzuversetzen und einzufühlen,

• Konflikte zu erkennen und konstruktiv zu lösen,

• Bereitschaft zu Kooperation mit Menschen zu entwickeln,

• Rücksicht auf ihre Umwelt und Mitmenschen zu nehmen und

• ehrlich und verlässlich gegenüber anderen aufzutreten und zu handeln.

Um hier einige Schritte voran zu kommen, muss nicht zwangsläufig ein Schulfach entwickelt werden, das bspw. gewaltfreie Kommunika-tion oder Kompetenzförderung the-matisiert. Wichtig ist im Schulalltag Voraussetzungen zu schaffen, damit überhaupt die Entwicklung und För-derung sozialer Verhaltensweisen möglich wird und um ein bestimmtes Sozialverhalten bei den Heranwach-senden auszuprägen. Das kann in z.B. thematischen Unterrichtsstunden, Pro-jekten zur Gesundheitsförderung oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen geschehen.

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Prävention

Fazit:Im menschlichen Zusammenleben – egal, ob in der Schule oder anderswo – gab und wird es immer Konflikte geben. Auf dem Weg durch Kindheit und Jugend können sie sogar durch-aus konstruktiv und anregend sein. Weiten sie sich jedoch zu Mobbing- oder Gewalterscheinungen aus, muss

Tipp: Eine Broschüre der BGAG bietet eine Übersicht von Präventions-maßnahmen im deutschsprachigen Raum an. Neben einer Kurzbe-schreibung werden zu jedem Programm Inhalt und Methodik, die angesprochene Zielgruppe, der jeweilige Anbieter mit Kontaktinfor-mationen sowie Evaluationsergebnisse dargestellt (s. auch S. 17).

Für Schüler bietet die Unfallkasse Sachsen-Anhalt in jedem Jahr Veranstal-tungen zur Gewaltprävention mit dem Ensemble Theater Till an. Lehrer und Erzieherinnen können sich in Seminaren zur Gewalt- und Mobbingerkennung, der Konfliktschule für den Grundschulbereich oder zur Streitschlichtung im Kita-Bereich fortbilden. Weitere Informationen dazu auf den Internetseiten der Unfallkasse (www.uksa.de) unter dem Menüpunkt „Seminare“ und auf S. 2�.

rechtzeitig und angemessen reagiert werden. Ansonsten sind gravierendere Auswirkungen auf die Schulqualität, das Schulklima und die Gesundheit von Schülern und Lehrern zu befürch-ten. Hier ist vor allem die präventive Arbeit zur Kompetenzförderung an den Schulen und ein offenes Miteinan-der von Schülern und Lehrern notwen-dig, ggf. interessante und gemeinsame Aktivitäten. Modelle und Projekte um

Mobbing und Gewalterscheinungen wirkungsvoll zu begegnen sind schon an vielen Schulen entwickelt und erfolgreich durchgeführt worden. Letztendlich muss aufgrund ihrer Individualität hier jede Schule für sich selbst die passenden Maßnahmen finden.

Uwe Köppen

Alltägliche Hygienemaßnahmen können bereits wirksam vor einer

Infektion schützen. Dazu gehören die Meidung von Menschenansamm-lungen, das Meiden eines engen Kon-taktes zu Kranken sowie das regel-mäßige Händewaschen mit Wasser und Seife. Sollten typische Symptome auftreten, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) sofort einen Arzt aufzu-suchen und möglichst vorher schon telefonisch einen Hinweis auf eine mögliche Infektion mit Neue-Grippe-Viren zu geben. Die Symptomatik beim Menschen ähnelt der saisona-len humanen Influenza, also Husten, rasch ansteigendes Fieber, Müdigkeit, Schnupfen, Halsschmerzen und Übel-keit.

Informationen zum Schutz vor neuer GrippeInstitutionen wie die WHO oder das Robert Koch-Institut rechnen seit Jahren mit dem weltweiten Ausbruch einer Grippe, die erheblich größere Ausmaße haben wird als die übliche jährliche Grippe. Möglicherweise ist der Ausbruch der neuen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) und seine rasante, weltweite Ausbreitung der Beginn eines solchen Ereignisses.

Die Ausrufung der Pandemiephase 6 durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt nicht überraschend, die Behörden in Deutschland sind dar-auf eingestellt. Zur Vorbereitung der Bevölkerung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit dem RKI das Faltblatt „Selbstverteidigung gegen Grippe“ herausgegeben. Es enthält die nötigen Informationen zur Abwehr von Grippe-viren und gibt einfache Verhaltenstipps zum Schutz vor Grippeviren:

• Hände waschen und vom Gesicht fernhalten

• hygienisch husten• Krankheit zu Hause auskurieren• auf erste Anzeichen achten

• gesund werden• Familienmitglieder schützen• geschlossene Räume regelmäßig

lüften• Abstand halten, Menschenan-

sammlungen meiden• über Hygienemasken Bescheid

wissen

Das Faltblatt kann bei der BZgA unter der Bestellnummer 62100207 kos-tenlos bestellt und unter www.bzga.de/schweinegrippe heruntergeladen werden. Die BZgA hat dem Thema auf ihrer Internetseite eine eigene Rub-rik gewidmet. Hier finden sich eine Fülle von Verhaltensinformationen und Links. Unter Download gibt es außerdem 2 Bürgerinformationen zum

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Prävention

Herunterladen, „Empfehlungen für den persönlichen Grippeschutz“ und „Empfehlungen im Verdachts- und Krankheitsfall“, die sich beide gut zur Information einer Belegschaft eignen.

An einem wirksamen Impfstoff wurde bis vor kurzem intensiv gearbeitet. Er scheint nunmehr in ausreichender Menge zur Verfügung zu stehen (zunächst geplant �0 Millionen Impf-dosen). Im Herbst startet die größte Impfaktion der Bevölkerung seit �0 Jahren. Zunächst sollen sich rund 2� Millionen Bürger freiwillig gegen das Virus H1N1 immunisieren lassen. Begonnen werden soll mit Bürgern, die in sensiblen Bereichen tätig sind, z. B. im Gesundheitswesen, bei Feuer-wehren, Polizei und Rettungsdiensten. Auch chronisch Kranke wie Diabetiker, Asthmakranke und Übergewichtige werden aufgerufen. Die Impfung soll für die Bürger kostenlos sein, diese werden voraussichtlich die Kranken-kassen übernehmen.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversi-cherung (DGUV) hat unter www.dguv.de (Webcode: d91363) aktuelle Infor-mationen zur neuen Grippe zusam-mengestellt. Hier gibt es u.a. Anhalts-punkte zu vorbeugenden Maßnahmen, zum Arbeitsschutz im Gesundheits-wesen, zu allgemeinen Hygienemaß-nahmen und zum Einsatz persönlicher Schutzausrüstung.

Die Beschäftigten im Gesundheitswe-sen sind besonders gefährdet. In einer Stellungnahme des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) vom 0�.0�.2009 erfolgte eine vorläufige Einstufung des neuen Influenza A-Virus H1N1 („Schweine-Grippe“) in die Risikogruppe 3 (weitere Informati-onen hierzu unter www.baua.de, The-men von A–Z, ABAS, Stellungnahmen des ABAS). Auf die TRBA 100 und 2�0 sowie den ABAS-Beschluss 609 wurde dabei verwiesen. Mit Beschluss vom 12.08.2009 erfolgte nunmehr eine Rückstufung in die Risikogruppe 2, d.h. die Gefährlichkeit des Virus wird wie die eines saisonalen Grippevirus eingeschätzt.

Im Hinblick auf die Belange des Arbeitsschutzes kommt insbesondere der Beschluss 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfprä-ventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes“

des ABAS zum Tragen (www.baua.de, Themen von A–Z, Biologische Arbeits-stoffe, TRBA). Hier werden als Schutz-maßnahmen u.a. empfohlen:

• Unterweisung hinsichtlich der Übertragungswege und der zu beachtenden Schutzmaßnahmen,

• Tragen von medizinischen Ein-malhandschuhen und Hände-desinfektion nach Ablegen der Handschuhe beim medizinischen Personal,

• Tragen eines Mund-Nasen-schutzes; Hinweis auf Bedecken von Mund/Nase beim Niesen/ Husten und auf Beachtung der Händehygiene beim Patienten,

• tägliche Wischdesinfektion patien-tennaher Flächen.

Für den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gilt folgende Emp-fehlung:

• Im Patientenzimmer ist ein Schutz-kittel (langärmlig, mit Rücken-schluss, desinfizierbar und reinig-bar) anzulegen und vor verlassen des Zimmers dort zu belassen.

• Bei Gefahr von Spritzern, die Infektionserreger enthalten können, ist eine Schutzbrille zu tragen (z.B. Gestellbrille mit Seitenschutz).

• Bei Kontakt zu Verdachtsfällen (bspw. beim Betreten von Patien-tenzimmern) sollte mindestens eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP1 getragen werden.

• Bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Hustenstößen ausge-setzt sein können, sind mindestens FFP2-Masken erforderlich.

• Wird das Husten von Patienten provoziert (z.B. bei Bronchoskopie, Intubation oder beim Absaugen) sind mindestens FFP3-Masken zu tragen.

Umfangreichere Informationen bie-tet auch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite (www.rki. de, Stichwort – Neue Grippe auf der Startseite). Hier gibt es verschiedene Schwerpunkte, wie Informationen zur neuen Influenza A/H1N1 (z.B. Situati-onseinschätzung, Antworten auf häu-fig gestellte Fragen, Informationen zu Hygienemasken sowie eine Präsenta-

tion zur neuen Grippe und dem Pandemie-risiko) und für Experten (bspw. Informationen zu Meldungen, zur Diagnostik, zur Verbreitung, zu Maßnahmen, Hinweise und Links). Darüber hinaus Informa-tionen zur Influ-enza für alle, für Reisende, für Unterneh-men, für Exper-ten sowie zu Präventiv- und Bekämpfungs-maßnahmen, zum Arbeits-schutz und zur Öffentlichkeits-arbeit.

Das Bundeskabinett hat am 19.08.2009 die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimp-fungen gegen die neue Influenza A (H1N1) - (ISchGKVLV) beschlossen, die am 20.08.2009 in Kraft trat. Die ISchGKVLV regelt, dass die Kran-kenkassen für ihre Versicherten die Kosten zur Schutzimpfung gegen die im Jahr 2009 erstmals pandemisch aufgetretene Influenza (H1N1) tragen. Sie beinhaltet weiterhin, dass neben den Rettungsdiensten, u.a. auch die Feuerwehren und die Kräfte der Voll-zugspolizeien zu den Personenkreisen gehören, die vorrangig geimpft werden sollen, da diese zu unterstützenden Maßnahmen herangezogen werden können, bei denen sie in erhöhtem Maße Kontakt zu Kranken, Krankheits-verdächtigen und Ansteckungsver-dächtigen haben können.

Für den Ernstfall haben die Stadt Frankfurt und die Unfallkasse Hessen den Schulungsfilm „Hygieneverhalten am Arbeitsplatz bei einer Grippepan-demie“ herausgegeben. Er steht zur Ansicht oder zum Download unter www.ukh.de, Informationen, Filme, Schulungsfilme für Arbeitgeber zur Verfügung.

Rainer Kutzinski

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Trotz schweren Unfalls das Leben aktiv gestalten

Reha

Plötzlich ein Unfall!

Die Art und Schwere der Verletzung lässt oft die bisherige Lebenssitu-

ation neu überdenken. Nichts ist mehr so wie vorher.

Nah am Unfallverletzten stehen jetzt erfahrene Ärzte, Therapeuten und Mitarbeiter der Unfallkasse mit einem gemeinsamen Ziel: Neben der optima-len medizinischen Rehabilitation soll

der Versicherte wieder ins berufl iche und soziale Leben integriert werden. Sein Lebensumfeld im häuslichen Bereich und auch am Arbeitsplatz gilt es optimal an die neuen Gegeben-heiten anzupassen. Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften ermöglichen dies in Form von Sach-, Dienst- und Geldleistungen, d.h. mit allen geeig-neten Mitteln, um dem Versicherten den Weg in sein neues, anderes Leben zu bereiten.

Was war passiert?Der Unfall von Stefan Krohn aus Magdeburg ereignete sich bereits im Jahre 1982. Als damals 8-jähriger Schüler wurde er auf dem Weg von der Schule nach Hause von einer Stra-ßenbahn erfasst und geriet unter den Triebwagen. Ein schwerer Bruch des Oberschenkels mit schwersten Weich-teilschäden am linken Bein waren die Folgen des fatalen Ereignisses. Trotz intensivster ärztlicher Bemühungen musste das Bein sehr körpernah amputiert werden.

Da es zu dieser Zeit die gesetzliche Unfallversicherung in der jetzigen Form noch nicht gab, konnte die Unfallkasse Sachsen-Anhalt erst nach einem Antrag von Herr Krohn, im Januar 1996, tätig werden. Bedingt durch den weit zurück liegenden Unfalltag gestaltete sich das Ermitt-

lungsverfahren zunächst sehr schwie-rig. Im Ergebnis konnte der Unfall als entschädigungspfl ichtiger Schulweg-unfall anerkannt und entschädigt werden. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wurden umgehend erbracht. Herr Krohn erhielt zur fi nan-ziellen Absicherung zunächst einen Vorschuss, die Unfallrente wurde fest-gestellt und Kfz-Hilfe mit einer behin-dertengerechten Zusatzausstattung für einen Pkw gewährt. Die weitere medi-zinische Betreuung sowie die Kosten für erforderliche Heil- und Hilfsmittel übernahm die Unfallkasse in vollem Umfang. So steht Herrn Krohn für das Tragen der Prothese, entsprechend unserem Leistungskatalog, ein monat-licher Betrag für außergewöhnlichen Kleider- und Wäscheverschleiß zu, der als laufende Zahlung festgestellt wurde.

Berufl iche OrientierungHerr Krohn hatte damals schon genaue berufl iche Vorstellungen. Leh-rer für Sport und Geschichte wollte er werden. Doch die schweren Folgen seines Unfalles verhinderten diesen Berufswunsch. Schon zu diesem Zeit-punkt war ersichtlich, dass er künftig nur eine überwiegend sitzende Tätig-keit ausüben kann.

Mit einer entsprechenden Beinpro-these versorgt, war es ihm mög-

Schwere Unfälle hinterlassen bei Verletzten nicht nur körperliche Schä-den, sondern wirken sich sehr viel mehr auf ihr psychisches Wohlbefi n-den aus. Finden sich Verletzte mit bleibenden körperlichen Beein-trächtigungen oder Behinderungen im Laufe der Zeit noch ab, ist dagegen die Umstellung auf die neue Lebenssituation in Alltag und Beruf für sie weitaus schwerer und langwieriger. Eine positive Lebensein-stellung, aktive sportliche Betätigungen trotz körperlicher Beeinträchti-gungen und das beharrliche Bemühen, seine Beeinträchtigungen und Schmerzen stetig zu verringern, können sich auf diesen Prozess sehr fördernd auswirken, wie der folgende Fall aus unserer Praxis zeigt.

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Reha

lich, die Körperbehindertenschule in Magdeburg zu besuchen. Nach erfolgreichem Schulabschluss fand er einen Ausbildungsplatz zum Sozialver-sicherungsangestellten bei der AOK Magdeburg. In diesem Beruf ist er dort heute noch beschäftigt.

Versorgt mit den neusten medizinischen Möglichkeiten Aus den Rentengutachten zur Feststellung der Unfallrente wurde deutlich, dass sich bei Herrn Krohn durch das Tragen der Beinprothese und des Beckengurtes erhebliche unerwünschte Begleiterscheinungen einstellten. So hatte sich sein Gang stark nach links hinkend angepasst. Bedingt durch die Fehlbelastung litt er an Rückenbeschwerden sowie Beschwerden am rechten Knie. Chronische Reizzustände der Haut am Oberschenkelstumpf und im Bereich des Beckengurtes gehörten zu seinem Lebensalltag. Bedingt durch die unphysiologischen Körper-bewegungen sind Folgebeschwer-den insbesondere im Bereich des Rückens, Beckens und meist auch durch Überbelastungen am gesunden Bein vorprogrammiert. Das Gehen mit der üblichen Beinprothese war zwar möglich, doch bei längerer Belas-tungsdauer, glattem Boden und in

unwegsamen Gelände mitunter sehr schwierig.

Es musste eine Lösung gefunden werden, die Herrn Krohn die Beein-trächtigungen im Alltag erleichtert und seine Lebensqualität steigert. So fand sich im Januar 1999 ein neues Modell der Firma Otto B., eine C-Leg Beinprothese. Dabei handelt es sich um ein mikroprozessorgesteuertes hydraulisches Beinprothesensystem, das für aktive oberschenkelamputierte Personen geeignet ist. Die C-Leg stellt sich in Echtzeit auf die Anforderungen des Prothesenträgers ein. Das Knie-gelenk der C-Leg Beinprothese passt sich situationsbedingt unterschied-lichen Schrittgeschwindigkeiten, -längen und -frequenzen sowie Boden-unebenheiten an. Für den Träger solcher C-Leg-Prothese ergeben sich dadurch eine entsprechende Laufsi-cherheit und Laufkomfort.

Für Herrn Krohn schien gerade diese neuentwickelte Beinprothese mit Hüft-korb die optimale Versorgung zu sein. Trotz des erhöhten Kostenaufwands der C-Leg-Prothese haben uns die Vorteile, die eine Person durch das Tragen dieser Beinprothese erlangt, überzeugt. Herr Krohn konnte nach einer entsprechenden Versuchsphase mit dieser verbesserten Beinprothese versorgt werden. Vor allem mit der höheren Laufsicherheit erlangte er eine gewisse Lebenserleichterung für seinen Alltag zurück. Die Kosten der C-Leg-Prothese und einer kranken-gymnastischen Gangschule übernahm die Unfallkasse in vollem Umfang.

Hüftgelenk Helix 3D

Im letzten Jahr erkundigte sich Herr Krohn über eine weitere Neuerung prothetischer Versorgungsmöglich-keiten, dem Helix 3D Hüftgelenk mit neuem Beckenkorb. Dieses Hüftge-lenk wurde für Verletzte mit einem sehr kurzen Amputationsstumpf ent-wickelt und ist nur in Kombination mit der C-Leg-Beinprothese möglich. Herr Krohn sprach im Vorfeld ver-trauensvoll mit seiner behandelnden Ärztin und bekam die Möglichkeit, eine Probeprothese für 6 Monate zu testen.

Für den Träger eines Helix 3D ist das Laufen ohne die so genannte Sichel-bewegung mit der Beinprothese oder das Schwungholen aus dem Becken-bereich möglich. Die Laufbewegung fi ndet aus dem neuen Hüftgelenk heraus statt und das Gangbild kommt

Ob beim Sport, als Komparse bei Film „Hilde“, beim Quadfahren oder Wellen-reiten – Sport und Aktion bestimmen sein Leben.

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mit der Prothese dem natürlichen Vor-bild gleich. Je nach Bewegungsphase passt sich das Gelenk automatisch an und verhindert eine Beckenverkip-pung, welche oft Ursache von Stürzen ist. Auch medizinische Aspekte sind bei der Befürwortung einer solchen Versorgung bedeutsam. So werden z. B. bei der Benutzung des Helix 3D Beschwerden im Bereich des Rückens durch die Vermeidung der Fehlhaltung beim Laufen bzw. des Beckenschief-standes beim Sitzen gemindert. Das bewusste Gehen und die Konzentra-tion auf die auszuführende Laufbe-wegung sind damit nicht mehr erfor-derlich. Eine deutlichere Dynamik und ein hohes Maß an Sicherheit im Alltag wird für den Prothesenträger in Kom-bination mit dem Hüftgelenk Helix 3D

erreicht.

Vor der endgültigen Zusage der Kos-tenübernahme, machte sich ein Mitar-beiter der Unfallkasse vor Ort ein Bild von dem neuen orthopädischen Hilfs-mittel. Herr Krohn, Prof. Dr. Winckler, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie der Universitätsklinik Magdeburg und Beratungsarzt der Unfallkasse sowie ein Mitarbeiter des versorgenden Orthopädiehauses nahmen an dem Gespräch teil. Schon zu Beginn des Gespräches wurde deutlich, welche

Verbesserung die Versorgung mit dem Hüftgelenk Helix 3D bringt. Da Herr Krohn die Testphase bereits absolviert hatte, konnte er über seine Erfolge berichten. Durch die Laufbewegung aus dem Becken heraus und den sicheren Gang den er habe, sogar bei winterlichen Verhältnissen oder auf Kopfsteinpflaster, benötige er keinen Gehstock mehr, was ihm zusätzliche Bewegungsfreiheit verschafft. Selbst im Sitzen sind die Erleichterungen deutlich spürbar, denn durch die jetzt ebene Sitzfläche im Stumpfbereich werden Becken und Rücken verstärkt entlastet. Daher besserten sich seine Rückenprobleme schon in der Test-phase erheblich. Ebenso konnten Druckstellen im Beckenkorbbereich vermieden werden.

Ergebnis dieses Gespräches und der Testphase war, dass die Versorgung von Herrn Krohn mit dem Helix 3D

Hüftgelenk sehr vorteilhaft ist, dafür sprachen auch medizinische Gesichts-punkte. Daraufhin übernahm die Unfallkasse auch hierfür alle Kosten.

Fazit Eine enge und vertrauensvolle Zusam-menarbeit von Unfallkasse und Versi-chertem kann sich, wie dieses Beispiel zeigt, sehr fördernd auf die Gestaltung seiner neuen Lebenssituation auswir-ken. Herr Krohn, jetzt erst 3� Jahre alt, steht mitten im Leben und muss sich noch viele Jahre auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten. Sein Beispiel zeigt, dass nicht nur medizinische Gesichtspunkte für die optimale Versorgung unserer Versicherten mit geeigneten Hilfsmitteln ausschlag-gebend sind, sondern auch soziale Aspekte und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Für den Rehabilitationserfolg bei Herrn Krohn war aber nicht nur die Unterstützung der Unfallkasse ent-scheidend, auch sein fester Wille und sein Ergeiz brachten ihn auf den rich-tigen Weg ins Leben. So fand er nicht nur beruflich eine Neuorientierung, sondern einen für ihn sehr wichtigen weiteren Lebensmittelpunkt – den aktiven Sport. Zunächst im Schwim-men, wo er es durch regelmäßiges Training schaffte, im Jahr 2000 an den Paralympics in Sydney teilzunehmen. Jetzt spielt er aktiv Sitzvolleyball in einer Mannschaft beim HSV Medizin Magdeburg und ist sogar Teammana-ger der Damennationalmannschaft im Sitzvolleyball.

Simone HandrichInmitten seiner Sivobas – der Sitzvolleyballmannschaft.

Reha

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Recht

Immer mehr Menschen sind bereit, sich zu engagieren und sich in ihrem Umfeld

mit ihren Kompetenzen und Begabungen einzubringen. Tausende Freiwillige leis-ten so in ihrer Freizeit einen wertvollen Beitrag in Kindergärten und Schulen, in Hospizen, Pflegeheimen, mit Menschen mit Behinderungen, aber auch für das öffentliche Leben in der Kommune, in Museen, bei Stadtführungen und Büche-reien. Die Vielfalt des freiwilligen Enga-gements kennt keine Grenzen, auch kei-ne Altersgrenzen. Mit den neuen Freiwil-ligendiensten aller Generationen besteht die Möglichkeit, sich entsprechend der individuellen Lebenssituation sowie spe-ziellen Interessen und Fähigkeiten und ganz passgenau dem vorhandenen Zeit-budget zu engagieren.

Neben den Freiwilligendiensten für junge Menschen, wie dem freiwilli-gen sozialen Jahr (FSJ) oder dem frei-willigen ökologischen Jahr (FÖJ), soll-te ein Dienst ins Leben gerufen wer-den, der Menschen aller Altersgruppen offen steht. Damit sollten die Potenzi-ale älterer Menschen erschlossen und durch gemeinsame Einbeziehung junger und alter Menschen das Miteinander der Generationen gefördert werden.

Freiwillige gesetzlich unfallversichertMit dem Freiwilligendienst aller Gene-rationen hat die Bundesregierung verbindliche rechtliche Rahmenbedin-gungen für die Tätigkeit der Freiwilligen geschaffen. Dazu gehören die Absiche-rung bei Unfällen oder Krankheiten, die im Zusammenhang mit der Ausübung

Freiwilligendienst aller Generationen

Unter dem Leitmotiv „Engagement schlägt Brücken“ hat das Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum 1. Januar 2009 den Freiwil-ligendienst aller Generationen gestartet. Ziel ist es, bewährte Strukturen ver-bindlichen Engagements zu stärken und neue Träger und Einsatzstellen für Freiwilligendienste hinzuzugewinnen.

des Dienstes auftreten und der Haft-pflichtschutz. Freiwillige, die sich im neuen Freiwilligendienst engagieren, genießen unabhängig vom Einsatzfeld als Pflichtversicherte den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1a SGB VII). Zudem sind sie über den Träger haftpflichtversichert.

Mit dem Start des neuen Freiwilligen-dienstes am 1. Januar 2009 werden die bislang gültigen vielfältigen Versiche-rungsregelungen gebündelt und der Versicherungsschutz ausgedehnt; die bisher erforderlichen und in vielen Fällen komplizierten Einzelfallprüfungen ent-fallen. Zusätzlich zur Unfallversicherung garantiert der neue Dienst den Freiwilli-gen auch den Schutz einer Haftpflicht-versicherung. Träger und Einsatzstellen erhalten mit der gesetzlichen Veranke-rung eine bessere Planungssicherheit für den Einsatz von Freiwilligen.

Die Freiwilligendienste aller Generati-onen zeichnen sich durch ein attrak-tives Profil aus. Sie ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität in einem kla-ren Rahmen. Voraussetzungen für eine Teilnahme und den damit verbunden Unfallversicherungsschutz sind:

• Teilnehmer an einem Freiwilligen-dienst aller Generationen müssen die Schulpflicht erfüllt haben.

• Das Profil des Dienstes sieht eine schriftliche Vereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatz-stellen vor. Sie verleiht der Verbind-lichkeit des Dienstes Ausdruck.

• Es muss sich um eine Tätigkeit im Dienst einer geeigneten Trägeror-ganisation handeln. Dies sind inlän-dische Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke oder eine juristi-sche Person des öffentlichen Rechts.

• Die Trägerorganisation stellt die Qua-lifizierung der Freiwilligen und der sie anleitenden Fachkräfte durch die vom Bund bereitgestellten Förder-mittel sicher. Die Freiwilligen bekom-men Fort- und Weiterbildung im Mindestumfang von durchschnittlich 60 Stunden pro Jahr.

• Das freiwillige Engagements muss mindestens acht Stunden pro Woche und für die Dauer von wenigstens sechs Monaten ausgeübt werden.

Die Einsatzfelder des Freiwilligen-dienstes aller Generationen decken alle Engagementbereiche ab. Sie reichen von der Kinder- und Jugendbetreuung über die Pflege von Seniorinnen und Senioren, der Unterstützung von Men-schen mit Behinderung, der verstärk-ten Einbindung des Erfahrungswissens Älterer, die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an bürgerschaftliches Engagement bis hin zu relativ neu-en Feldern, wie Kultur, Migration sowie Umwelt- und Naturschutz. Dabei sorgen die Träger für eine kontinuierliche Beglei-tung der Freiwilligen durch kompetentes Personal und den entsprechenden Haft-pflichtversicherungsschutz. Für Freiwil-lige, die nicht für einen bestimmten Trä-ger aktiv werden, treten die Sammelhaft-pflichtversicherungen der Länder ein. Die Träger haben fortlaufende Aufzeich-nungen über die Art und den Umfang der Tätigkeiten sowie die Einsatzorte der Freiwilligen zu führen.

Für staatliche und kommunale Träger besteht der Unfallversicherungsschutz über die Unfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, bei pri-vaten Trägern in der Regel über deren zuständige Berufsgenossenschaft.

Uwe Köppen

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Recht

Von Kurzarbeit wird gesprochen, wenn der Arbeitgeber oder

die Arbeitgeberin die regelmäßige wöchentliche betriebsübliche Arbeits-zeit vorübergehend herabsetzt. Meist hat eine solche Maßnahme zu tun mit Auftrags- bzw. Arbeitsmangel. Die Folge ist ein verringertes Arbeitsent-gelt. Denn in dem Maße, in dem der Arbeitgeber die Arbeitszeit herabsetzt, verringert sich die Vergütung. Zum Ausgleich dafür zahlt die Bundes-agentur für Arbeit dem Arbeitgeber Kurzarbeitergeld. Dieses leitet der Arbeitgeber an die anspruchsberech-tigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiter.

Versicherungs-schutz bei KurzarbeitDer Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bleibt von alledem unberührt. Es gelten bei angeordneter Kurzarbeit die gleichen Grundsätze wie unter Vollbeschäfti-gung. Das heißt im Einzelnen: Auch während angeordneter Kurzarbeit sind nur solche Unfälle als Arbeitsun-fälle anerkennungsfähig, die sich im Zusammenhang mit ihrer versicherten Tätigkeit ereignen.

Versicherungsschutz bei KurzarbeitSeit einigen Monaten ist Kurzarbeit in aller Munde. Wie ist es um den Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt, wenn ich aufgrund der angeordneten Kurzarbeit einen Unfall erleide, der mir bei regulärer Arbeitszeit nicht zugestoßen wäre? Was ist beispielsweise, wenn ich an einem wegen angeordneter Kurzarbeit arbeitsfreien Tag einen Unfall im Privatbereich erleide? Handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Immerhin hielt ich mich zum Unfallzeitpunkt nur wegen der angeordneten Kurzarbeit im Privatbereich auf. Wenn ich an dem Tag gearbeitet hätte, wäre der Unfall nicht passiert.

Unfälle im PrivatbereichVoraussetzung für Versicherungs-schutz in der gesetzlichen Unfallversi-cherung ist, dass ein Unfall der versi-cherten Risikosphäre zurechenbar ist. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn sich der Unfall infolge einer Freizeitbeschäftigung ereignet. Das gilt selbst dann, wenn diese Freizeit – wie im Falle von Kurzarbeit – ange-ordnet ist. Denn auch dann ist ein sich in der Freizeit verwirklichendes Unfallrisiko ausschließlich geprägt und begründet durch betriebsfremde Umstände. Dass man sich zum Unfallzeitpunkt nur deshalb im Pri-vatbereich aufhält, weil Kurzarbeit angeordnet war, begründet keinen Versicherungsschutz.

Unfälle bei betrieblichen Qualifizierungs-maßnahmenBetriebliche Qualifizierungsmaß-nahmen sind in diesem Sinne keine Freizeitaktivitäten. Das gilt selbst

dann, wenn an einem arbeitsfreien Kurzarbeitstag daran teilgenom-men wird. Denn die Notwendigkeit betrieblicher Qualifizierung ergibt sich unmittelbar aus der arbeits-rechtlichen Pflicht, eine bestimmte Arbeit in bestimmter Güte zu leisten. Diese Verpflichtung ist durch das Beschäftigungsverhältnis begründet. Insoweit spielt es keine Rolle, ob an einer betrieblichen Qualifizierungs-maßnahme während der Freizeit oder während der Arbeitszeit teilgenom-men wird. Genau so irrelevant ist, ob die Maßnahme im Betrieb selbst stattfindet oder an einer externen Bil-dungsstätte. Entscheidend ist allein, ob die Maßnahme als Teil der betrieb-lichen Beschäftigung anzusehen ist und dem Beschäftigungsunterneh-men unmittelbar dient. Davon wird insbesondere dann auszugehen sein, wenn der Arbeitgeber Beschäftigte mit der Teilnahme an der Qualifizie-rungsmaßnahme beauftragt hat. Ist das der Fall, stehen die Teilnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versichert ist darüber hinaus das Zurücklegen der mit der Teilnahme an der Maßnahme zusammenhän-genden unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der Maßnahme. Auch insoweit unterliegt der Versicherungs-schutz während angeordneter Kurzar-beit keinen Besonderheiten.

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Recht

Kurzarbeit und die Berechnung der Geldleistungen Während angeordneter Kurzarbeit haben Beschäftigte dem Grunde nach Anspruch auf die gleichen Leistungen wie unter Vollbeschäftigung. Bei der Berechnung von Geldleistungen muss der Unfallversicherungsträger aber den durch angeordnete Kurzarbeit bedingten besonderen Umständen Rechnung tragen.

Deshalb erhalten Arbeitnehmer, die während des Bezuges von Kurzar-beitergeld wegen der Folgen eines Versicherungsfalles arbeitsunfähig werden, während der Arbeitsunfä-higkeit das verminderte Entgelt und Kurzarbeitergeld, so lange ein arbeits-rechtlicher Anspruch auf Entgeltfort-zahlung dem Grunde nach besteht. Der Anspruch besteht in der Regel für sechs Wochen. Danach zahlt der Unfallversicherungsträger Verletzten-geld. Berechnungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt, das die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zuletzt vor Ein-tritt des Arbeitsausfalls erzielte.

Das heißt, hinsichtlich des Stunden-lohnes wird für die Berechnung des Regelentgeltes auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Ein-tritts des Versicherungsfalls abge-stellt. Also ist das Gehalt während der Kurzarbeit maßgeblich. Allerdings wird bezüglich des Zeitfaktors, also der anzurechnenden Stundenzahl, auf die Zeit vor Eintritt der Kurzarbeit abgestellt. Demnach wird das auf eine Arbeitsstunde entfallende Arbeitsent-gelt während der Kurzarbeit mit der normalen wöchentlichen Arbeitszeit multipliziert.

Wie sieht der Fall aus, wenn Arbeit-nehmer wegen den Folgen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig werden, aber erst während des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Unterneh-men Kurzarbeit angeordnet wird? Mit dem Zeitpunkt der Anordnung der Kurzarbeit wird die Entgeltfortzahlung entsprechend dem Fall, dass der Versicherungsfall während der Kurz-arbeitphase eingetreten ist, gekürzt.

Die Betroffenen erhalten also das ver-minderte Entgelt und Kurzarbeitergeld. Dadurch werden diese Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihren gesun-den Kollegen gleichgestellt. Nach Wegfall der Entgeltfortzahlung zahlt die Berufsgenossenschaft allerdings das Verletztengeld in unverminderter Höhe.

Für den Fall, dass Beschäftigte Ver-letztengeld und Kurzarbeitergeld gleichzeitig beziehen, muss der Unfallversicherungsträger das Kurz-arbeitergeld auf das Verletztengeld anrechnen.

Kurzarbeit kann sich auch auswirken auf die Berechnung des Jahresarbeits-verdienstes (JAV). Neben der Minde-rung der Erwerbsfähigkeit bestimmt der JAV die Höhe einer aus der gesetzlichen Unfallversicherung etwa zu zahlenden Verletztenrente. Es han-delt sich beim JAV um den Gesamtbe-trag aller Arbeitsentgelte und -einkom-men des Versicherten in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Kurzarbeit kann dazu führen, dass der Versicherte während dieser zwölf Kalendermonate zeitweise kein Arbeitsentgelt bezogen hat (sog. Ausfallzeit). Der der Berech-nung der Verletztenrente zugrunde zu legende Geldbetrag würde dann niedriger sein, als dies unter Vollbe-

schäftigung der Fall gewesen wäre. Das will der Gesetzgeber verhindern. Deshalb muss die Berufsgenossen-schaft ermitteln, während welcher Zeiträume innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor Eintritt des Versicherungsfalls der Versicherte Arbeitsentgelt erzielte und wie hoch das durchschnittliche Arbeitsentgelt während dieser Zeiträume gewesen ist. Durch angeordnete Kurzarbeit ent-standene Ausfallzeiten sind dann auf-zufüllen mit dem Arbeitsentgelt, das diesem durchschnittlichen Verdienst entspricht. Dadurch wird vermieden, dass der während der Zeit des Aus-falles von Arbeitsentgelt im Allgemei-nen (meist nur vorübergehend) nied-rigere Lebensstandard Maßstab für die gesamte Laufzeit einer Rente wird.

Schließlich spielt der Bezug von Kurz-arbeitergeld auch für Bezieher von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rolle. Denn auf Hinterbliebenenren-ten für Witwen, Witwer, Waisen und frühere Ehegatten ist eigenes Ein-kommen innerhalb gewisser Grenzen anzurechnen. Der Bezug von Kurzar-beitergeld ist dabei zu berücksichti-gen.

Peter JanzBG Energie Textil Elektro

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Mitteilungen

Wer etwas zu sagen hat, braucht seine Stimme, egal ob

im Alltag oder in der Arbeitswelt. Vor allem in Dienstleis-tungsberu-fen ist die Stimme ein wesentliches Arbeitsins-trument. Doch trotz der großen und wach-senden Bedeutung,

wird die Pflege der Stimme oft ver-nachlässigt – Stimmbeschwerden oder sogar Stimmstörungen können die Folge sein. Um die Leistungsfä-higkeit der Stimme zu verbessern, empfehlen Experten alltagstaugliche

Übungen. Hilf-reiche Tipps bieten zwei Broschüren der Verwaltungs-Berufsgenossen-schaft (VBG). Sie wurden speziell für Arbeitnehmer konzipiert, die in ihrem Beruf viel sprechen

müssen. Beide Broschüren „Stimm-training im Call-Center“ und „Arbei-ten in einem Sprechberuf“ können unter www.vbg.de, Downloads & Medien, Stichwort: „Sprechberuf“ heruntergeladen werden.

Die Unfall-kasse Nord-rhein-West-falen hat eine neue Broschüre mit dem Titel „Kleine Spiele für alle Schul-formen“ herausge-geben. Sie

steht unter www.unfallkasse-nrw.de (Webcode: D�286) zum Download zur Verfügung.

Die Bundeszentrale für gesundheit-liche Aufklärung (BZgA) bietet für verschiedene Schulformen zahlreiche Unterrichtsmaterialien für Pädago-gen zur Bestellung bzw. zum Down-load an. Unter www.bzga.de, Infoma-terialien/Bestellung, Unterrichtsmate-rialien, nach Themen sortiert, finden sich bspw. Broschüren zu Achtsamkeit und Anerkennung, Aids, Alkohol, Rauchen, Ecstasy, Arzneimittel, Chro-nische Erkrankungen, Essgewohn-heiten, Ernährung und Gesundheit sowie Lärm und Gesundheit.

Die Regel für Sicherheit und Gesund-heitsschutz „Kindertageseinrich-tungen“ (BG/GUV-SR S2) ist jetzt erschienen. Sie steht unter www.dguv.de, Prävention, Aktuelles zum Download zur Verfügung. Die Regel konkretisiert und erläutert die UVV „Kindertageseinrichtungen“ (GUV-V S2). Sie gibt den Betreibern von Kin-dertageseinrichtungen Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung. Weitere Anforderungen können sich aus den jeweiligen Lan-desbauordnungen ergeben. Diese Regel ist anzuwenden ab Gültigkeit der UVV „Kindertageseinrichtungen“ (GUV-V S2), soweit nicht Inhalte dieser Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die „Richtlinien für Kinder-gärten – Bau und Ausrüstung“.

Die Aktion „Das sichere Haus“ (www.das-sichere-haus.de, Menüpunkte Boschüren, Kinder) bie-tet einige interessante Druckschrif-ten zum Download

an. Darunter sind z.B. „Kinder – Ach-tung giftig! Vergiftungsunfälle bei Kindern“, „Mobile Kinder – Tipps für Kinderfahrzeuge – vom Rutschauto bis zum Snowboard“, „Spiele von gestern für Kinder von heute – Spiele für drau-ßen“ sowie „Spiele von gestern für Kinder von heute – Spiele für drinnen“.

Den sicheren Weg zur Schule können Lehrer, Eltern und Schüler mit Hilfe des Internetportals www.schulweg-planer.de suchen. Auch können selbst ermittelte und mit der Schule abge-stimmte Wege eingestellt werden.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrem Internetauftritt einen Artikel „Impfschutz für Beschäftigte und Praktikanten in Kindertagesstätten“ veröffentlicht. Er steht unter www.ukrlp.de, Publikationen, Newsletter 2009,

Nr. 19/2009 zum Down-load zur Ver-fügung. Er ergänzt und aktualisiert den Beitrag der Unfall-kasse Sach-sen-Anhalt „Arbeitsme-dizinische Vorsorge in

Vorschuleinrichtungen“ in Sicherheitsfo-rum Ausgabe 3/200�. An gleicher Stelle finden sich weitere interessante Artikel, z. B. Nr. 11/2009 „Spielplatzgeräte auf dem Prüfstand“, Nr. �/2009 „GUV-Infor-mation: Außenspielflächen und Spiel-platzgeräte“ sowie Nr. �/2009 „Aufsicht und Haftung in Kindertagesstätten“.

Im Rahmen des Projekts „FIT KID – Die Gesund-Essen-Aktion für Kitas“ wur-den „Qualitätsstandards für die Ver-pflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ entwickelt. Damit liegt nun auch für Kindertagesstätten ein Instru-ment vor, um eine vollwertige Ernäh-rung zu sichern und die Ernährungsbil-dung fest in den Kita-Alltag zu integrie-ren. Sie richten sich an verantwortliche Personen aus dem Kindertagesstätten-

Infos für Lehrer, Erzieher und Eltern

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Mitteilungen

bereich, wie Trägerverbände, Leitungen von Kindertagesstätten, pädagogisches und hauswirtschaftliches Personal, Caterer sowie Elternvertreter.

Die Qualitätsstandards präzisieren die Anforderungen an die Kitaverpfl egung und zeigen Möglichkeiten für die Bereit-

stellung eines opti-malen Verpfl e-gungsan-gebotes auf. Die Qualität des Ange-bots wird damit überprüf-bar.

Neben den klassischen Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Nachmit-tagsimbiss wird auch auf besondere Verpfl egungssituationen eingegangen. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Süßigkeiten sowie mit Lebensmittelunverträglichkeiten. Anfor-derungen an die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen sowie praktische Hinweise zur Ernäh-rungsbildung runden das Werk ab. Die Veröffentlichung steht unter www.fi tkid-aktion.de, Qualitätsstandards zum Download zur Verfügung.

Informationen rund ums Impfen gibt es auf der Internetseite www.impf-kontrolle.de, die von der Weltgesund-heitsorganisation (WHO) als wich-tige und neutrale Informationsseite zum Thema Impfen und Impfgesund-heit anerkannt wurde. Die Plattform

greift wesentliche Fragen zu allen in Deutschland zugelassenen Impfungen auf und gibt laienverständliche Antwor-ten. Dabei werden die verschiedenen Aspekte für Säuglinge und Kinder, für Jugendliche, Erwachsene und Senioren berücksichtigt. Ein Impfcheck ermög-licht einen individuellen Überblick dar-über, welcher Impfschutz je nach Alter und Geschlecht vorhanden sein soll-te. Bezüglich der Prüfung der Notwen-digkeit von Reiseimpfungen erfolgt eine Verlinkung auf das Centrum für Reise-medizin (www.crm.de, Länder, ...)

Was tun, wenn ein Kind versehentlich gefährliche Haushaltsprodukte getrun-ken hat? Weisheiten wie „Milch trin-ken“ oder „das Kind zum Erbrechen bringen“ können z. B. bei einer harm-losen Verwechslung schwere gesund-

heitliche Fol-gen haben. Vergiftungs-unfälle müs-sen fachge-recht behan-delt werden – je nach Art und Schwe-re der Ver-giftung. Die Broschüre

„Risiko Vergiftungsunfälle bei Kin-dern“ des Bundesinstituts für Risiko-bewertung (BfR) gibt Eltern Hinweise, was als erstes zu tun ist, wenn ein Kind sich vergiftet hat. Sie enthält Tipps zur sicheren Aufbewahrung von fl üssigen Grillanzündern, Abfl ussreinigern oder Arzneimitteln, damit davon für Kinder keine Gefahr ausgeht. Wichtige Notfall-rufnummern sind ebenso enthalten wie Merkblätter für den Umgang mit Vergif-tungen bei Kindern. Die Broschüre kann unter www.bfr.bund.de (Suchbegriff: „Vergiftung“) heruntergeladen werden.

Von der kleinen Gehässigkeit bis zur Körperverletzung: Aggressionen und Gewalt an Schulen nehmen zu. Damit Lehrer diesem Verhalten nicht hilfl os gegenüberstehen, bietet der BGAG-Report 1/2009 „Maßnahmen zur Prä-vention von Gewalt an Schulen“ eine Übersicht der Präventionsmaßnahmen

im deutsch-sprachigen Raum. Neben einer Kurzbe-schreibung werden zu jedem Pro-gramm Inhalt und Metho-dik, die ange-sprochene Zielgrup-pe, der jewei-

lige Anbieter mit Kontaktinformationen sowie Evaluationsergebnisse darge-stellt. Die Broschüre kann kostenlos bestellt oder unter www.dguv.de (Web-code: d39792) heruntergeladen werden.

Rainer Kutzinski

Sicherheits

Mitteilungsblatt derUnfallkasse Sachsen-Anhalt

forum ImpressumherausgeberUnfallkasse Sachsen-AnhaltKäsperstraße 31 · 39261 Zerbst/AnhaltTelefon: 03923 7�1-0Fax: 03923 7�1-333E-Mail: [email protected]: www.uksa.de

Verantwortlich für den InhaltDirektor Max Rönninger

RedaktionUwe Köppen, Reinhard Neuberth,Rainer Kutzinski

LayoutKonzept&Design · Frauke LewerenzHalle

Bildnachweispicture alliance, DGUV, DVR

Satz, Druck & VersandLEWERENZ Medien+Druck GmbHGewerbestraße 206869 Klieken/BuroTel. 03�903 � 73 10 · Fax � 73 77

Aufl age6.�00 Exemplare

AusgabeSeptember 2009

erscheinungsweise„Sicherheitsforum“ erscheint viertel jährlich

ISSn 1619-3520

Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Heft 3-2009 Korr.indd 17 14.09.2009 12:35:42 Uhr

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Mitteilungen

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Die Liste der Berufskrankheiten (BKen) ist um fünf weitere Krank-

heitsbilder ergänzt worden. Seit 1. Juli 2009 können damit folgende Krank-heitsbilder als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn die berufl iche Verursachung bestätigt ist:

• Gonarthrose – der vorzeitige Ver-schleiß der knorpeligen Gelenkfl ä-chen im Knie (BK-Nr. 2112)

• Lungenfi brose (entzündliche Krank-heit der Lunge) durch extreme und langjährige Einwirkungen von Schweißrauchen und Schweißga-sen („Siderofi brose“) (BK-Nr. �11�)

• Erkrankungen des Blutes, des blut-bildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol (Bk-Nr. 1318)

• Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (BK-Nr. �113)

• Lungenkrebs durch das Zusam-menwirken von Asbestfasern und PAK (BK-Nr. �11�)

Ob und welche Krankheiten als Berufs-krankheiten anerkannt werden, hängt wesentlich von der Entwicklung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der hierauf bezogenen medizi-nischen Forschung ab. Grundsätzlich gilt: Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Berufsgruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausge-setzt sind. Liegen die entsprechenden Erkenntnisse vor, so nimmt die Bundes-regierung auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrank-heiten beim Bundesarbeitsministerium die entsprechenden Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten auf.

Diese Krankheiten, z. B. Gonarthrose oder Lungenkrebs, können auf arbeits-bedingten Ursachen beruhen. Häufi g bestehen aber auch andere Ursachen. Drei der neuen Berufskrankheiten (BK-Nr. 2112, �113, �11�) enthalten aus-drückliche Dosis-Grenzwerte, um eine Abgrenzung zu ermöglichen. Sie benen-nen Intensität und Dauer der arbeitsbe-

Liste der Berufskrank­heiten wird erweitert

dingten Exposition, die zur Verursachung der Erkrankung ausreicht. Für die bei-den anderen neuen Berufskrankheiten sind die Dosis-Wirkungs-Beziehungen in den Wissenschaftlichen Begründungen des Ärztlichen Sachverständigenbei-rats Berufskrankheiten näher beschrie-ben. Besonders wichtig ist die Regelung des Dosis-Grenzwertes bei der Gon-arthrose, an der gerade ältere Menschen häufi g leiden. Für die Anerkennung als Berufskrankheit ist eine Lebensdosis von 13.000 Arbeitsstunden kniebelas-tender Tätigkeit erforderlich; hierbei zäh-len nur Arbeitsschichten mit mindestens einer Stunde Arbeit im Knien oder in der Hocke.

Diese Lebensdosis erfüllt beispiels-weise ein Installateur, der jährlich in 200 Arbeitsschichten je 2 Stunden kniebelastend tätig war, nach 32,� Jah-ren; ein Fliesenleger mit je � Stunden pro Arbeitsschicht bereits nach der Hälfte der Zeit, also in 16,2� Jahren.

Wie auch bei anderen Berufskrank-heiten gilt für die fünf neuen Tatbe-stände eine rückwirkende Anerken-nung, die allerdings durch einen Stich-tag begrenzt wird. Nur für die BK 1318 gilt keine Begrenzung, weil Erkran-kungen durch Benzol bereits seit 192� als Berufskrankheiten anerkannt sind.

Bei den anderen vier Tatbeständen rich-tet sich der Stichtag nach dem Veröf-fentlichungszeitpunkt der jeweiligen wis-senschaftlichen Empfehlungen. Für die BK �113 ist das der 30.11.1997, für die anderen drei Krankheitsbilder der 30.09. 2002. Für die Versicherten bedeu-tet dies: Eine Berufskrankheit kann nicht anerkannt werden, wenn die Erkrankung

bereits vor dem Stichtag eingetreten war. Das heißt, wenn ein Fliesenleger schon vor 2002 medizinisch diagnostiziert an einer Gonarthrose gelitten hat, kann die-se nicht mehr als Berufskrankheit aner-kannt werden.

Aufgehoben wurde die Stichtagsrege-lung für die „Bergmanns-Bronchitits“ (BK-Nr �111). Damit sind viele früher im Steinkohlebergbau tätige Bergleute jetzt nicht mehr von Entschädigungs-leistungen ausgeschlossen.

Wer meldet eine Berufs-krankheit?Wenn Verdacht auf eine Berufskrank-heit besteht, müssen Ärzte, Kranken-kassen und Unternehmer dies dem zuständigen Unfallversicherungsträ-ger melden. Betroffene Versicherte kön-nen auch selbst einen Antrag stellen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfall-kasse prüft den Fall, indem sie alle ver-fügbaren Daten auswertet. Bei aner-kannter Berufskrankheit haben Versi-cherte Anspruch auf Heilbehandlung und bei Minderung seiner Erwerbsfähigkeit auf eine entsprechende Rente. Gegen ablehnende Bescheide können Versi-cherte Widerspruch bei ihrem Unfallver-sicherungsträger und bei erfolglosem Widerspruch Klage vor dem Sozialge-richt einlegen.

Quelle: DGUV

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Mitteilungen

Bei Waldarbeiten sind die Beschäf-tigten erheblichen Gefahren ausge-

setzt. Diese Gefahren resultieren aus

• den Umgebungsbedingungen • dem bearbeiteten Gegenstand

„Baum“ • aus den verwendeten Maschinen

und Geräten

Durch das Zusammenwirken dieser Faktoren können sich die Gefähr-dungen noch erhöhen, z. B. durch gefahrbringende Witterungseinflüsse, wie Wind, Schnee oder Eisbehang. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Beschäftigten bei den noch typischen motormanuell ausge-führten Arbeiten im Holzeinschlag sich im unmittelbaren Gefahrenbereich fal-lender Bäume und Äste aufhalten müs-sen. Die Zahl von 12� meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1000 Arbeiter im Jahr 200� belegt deutlich das Risiko, sich bei Waldarbeiten zu verletzen. Dabei wird Unfallschwere insbesondere dadurch charakterisiert, dass ein Drittel dieser Arbeitsunfälle eine Arbeitsunfä-higkeit von mehr als 20 Arbeitstagen zur Folge hatten. Aber auch tödlich verlaufende Arbeitsunfälle können bei der motormanuellen Holzernte leider nicht ausgeschlossen werden.

In der bestehenden Rechts- und Regel-setzung, wie z.B. dem Arbeitsschutz-gesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der Betriebssi-cherheitsverordnung mit den zugehö-rigen Regeln sind die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit branchen-übergreifend geregelt. Spezifische Anfor-derungen zum Schutz der Beschäftigten, die wegen der beschriebenen besonde-ren Bedingungen und Merkmale für die Waldarbeit notwendig sind, fehlen im übergeordneten Gesetzes- und Regel-werk. Die neue Regel „Waldarbeiten“ schließt nun diese Lücke und konkre-

Neue Regel zu WaldarbeitenUnter Waldarbeiten werden alle Tätigkeiten verstanden, die der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen. Eine Besonderheit der Waldarbeiten besteht darin, dass diese der „Urproduktion“ zuzurechnen ist. Bei der Urproduktion werden materielle Güter unmittelbar aus der Natur gewonnen, d.h. die Beschäftigten arbeiten im Freien unter den am Arbeits-platz vorhandenen natürlichen Bedingungen.

tisiert die staatlichen Vorschriften. Sie fasst alle wesentlichen und für die Pra-xis relevanten Informationen zusammen und bietet die Grundlage dafür, dass den Gefährdungen im Betrieb adäquat begegnet werden kann.

Für Forstbetriebe bietet die Regel u.a. folgende Vorteile:

• Erreichung der Schutzziele durch tätigkeitsbezogene Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz

• Zusammenfassung der für die Waldarbeit relevanten Vorgaben aus staatlichen Vorschriften und Regeln

• Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz bei neuen Arbeitsverfahren, wie z. B. dem Einsatz von Forstma-schinen, sind in der Regel erstmalig berücksichtigt

Durch die angefügten Musterbetriebs-anweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe, Übersichten zu erforder-lichen arbeitsmedizinischen Vorsorge-untersuchungen und zur Prüfung von

Arbeitsmitteln wird das Ziel verfolgt, unkompliziert die notwendigen Infor-mationen für die betriebliche Praxis bereitzustellen. Darüber hinaus ist eine Aufstellung der für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Waldarbeit anzuwendenden Gesetze, Verord-nungen, Regeln und Normen enthalten, wodurch der Anwender Hinweise zu weitergehenden Informationsquellen erhält.

Von der neuen Regel „Waldarbeiten“ (GUV-R 211�) wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur weiteren Erhöhung der Arbeitssicherheit und Verbesse-rung des Gesundheits-schutzes bei allen Tätig-keiten im Forst leistet. Sie soll die Grundlage für einen zeitgemäßen, künf-tig verstärkt auf Gefähr-dungsbeurteilungen basierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz bil-den.

Günter Koch

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Mitteilungen

Für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) von

Bund, Ländern und Unfallversiche-rungsträgern wurde ein eigenes Inter-netportal als Informationsträger einge-richtet. Unter www.gda-portal.de fi n-den sich u.a. die Ziele und die Strategie, die Arbeitsprogramme, die Beschlüs-se der Nationalen Arbeitsschutzkon-ferenz (NAK), aktuelle Informationen, Veranstaltungshinweise auf Tagungen sowie Dokumente zum Download (z.B. die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung der GDA).

Im Bereich „Prüfungen von Arbeits-mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ ist jetzt die Technische Regel für Betriebssicherheit, die TRBS 1201 Teil 3 „Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kon-troll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 9�/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 1� Abs. 6 BetrSichV“ veröffentlicht worden (GMBl. Nr. 2� vom 1�. Juni 2009, S. �27). Die TRBS steht als PDF auf den Internetsei-ten der BAuA (www.baua.de, Themen von A–Z, Anlagen und Betriebssicher-heit, Technische Regeln für Betriebssi-cherheit) zur Verfügung. Darüber hinaus wurde die TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbe-dürftigen Anlagen“, Ausgabe Septem-ber 2006 (BAnz. 232 a vom 9. Dezem-ber 2006, S. 11) geändert.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat einige Änderungen und ergän-zungen von Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beschlossen, die im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurden und auf den Internetseiten der BAuA (www.baua.de, Themen von A–Z, Gefahrstoffe, Technische Regeln für Gefahrstoffe) zu fi nden sind. Es handelt sich dabei um die TRGS �20 „Verfahrens- und stoffbezogene Kriterien für die Gefähr-dungsbeurteilung“, die TRGS �17 „Tätigkeiten mit potentiell asbesthal-tigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen“, die TRGS ��� „Abgase von Dieselmotoren“, die

TRGS ��� „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“, die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ sowie die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 „Sicherheitsdaten-blatt“.

Die BAuA (www.baua.de, Themen von A–Z, Gefahrstoffe, Arbeiten mit Gefahrstof-fen) hat einen Schutzleit-faden S 002 „Abstellen von Diesel-

fahrzeugen in Wachen und Geräte-häusern der Feuerwehr“ veröffent-licht. Hintergrund ist das Problemfeld der Dieselmotoremissionen. Der Inhalt befasst sich mit der Gestaltung des Arbeitsverfahrens, den technischen Anforderungen, der Wartung und Wirksamkeitsprüfung, enthält weitere Informationen und Links.

Umfassende Informationen zu nano-partikeln und ultrafeinen Stäuben bie-tet das Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV (www.dguv.de/bgia, Web-code: d90�77). Fachleute und interes-sierte Laien können den aktuellen Wis-sensstand zum Thema, insbesondere zur Frage wirksamer Schutzmaßnah-men, mit wenigen Mausklicks abrufen. Es gibt einen grundsätzlichen Über-blick über die Defi nition und Entste-hung von Nanopartikeln und Ultra-

feinstäuben sowie ihre vermutete Wir-kung, über Ergebnisse nationaler und internationaler Studien und Untersu-chungen, über Messergebnisse an Arbeitsplätzen und einfache Messge-räte zur Ermittlung der Arbeitsplatzbe-lastung durch Nanoteilchen.

36 Folien zum Thema „ReACh – Aus-wirkungen auf endanwender von Stoffen und Zubereitungen“ bietet der Verein Deutscher Revisionsinge-nieure (VDRI) als PDF-Download an (www.vdri.de, Fachinformationen). Es handelt sich um einen Vortrag von Michael Rocker (BG Metall Nord Süd) am 23.10.2008 in Erfurt. Inhalte sind Regelungsstand und Zukunft, Ziele und Akteure, Begriffe und Defi nitionen, Rechte und Pfl ichten für Anwender sowie GHS.

Die Folien eines Vortrags von Lambert Jülich (Fachausschuss Sicherheits-kennzeichnung) am 6. Juni 2009 zum Thema „Sicherheits- und Gesund-heitskennzeichnung“ sind hier eben-falls zu fi nden. Behandelt wurden u.a. Gründe für eine Arbeitsstättenregel (ASR) zur Sicherheitskennzeichnung, die nationale Basis der ASR A1.3, behandelte Themen und ausgewählte Punkte aus der ASR A1.3 sowie ein Ausblick auf die BGI 816. Darüber hin-aus gibt es Vortragsfolien zu den The-men „Schulen und Kindertagesstät-ten – Sicherheits- und Gesundheits-schutzkoordination bei Bau- und Sanierungsarbeiten“, „Mobbing am Arbeitsplatz“, „Arbeits- und Schutzge-rüste nach Betriebssicherheitsverord-nung“ sowie „Einfaches Maßnahmen-konzept Gefahrstoffe“.

Mit dem Ziel einer bundesweit einheit-lichen Beratungs- und Vollzugspraxis hat der Länderausschuss für Arbeits-schutz und Sicherheitstechnik (LASI) Leitlinien für den Vollzug der Arbeits-stättenverordnung verabschiedet. Diese enthalten Auslegungsfragen, Klarstellungen sowie Verweise auf wei-tergehende Regeln oder Erkenntnisse. Die Leitlinien sollen sukzessive ergänzt und mit dem Vorliegen einschlägiger

Aktuelles zum Arbeitsschutz im Internet

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Mitteilungen

Regeln für Arbeitsstätten zurückgezo-gen werden. Der LASI bietet die Aus-gabe 2009 der „Leitlinien zur Arbeitsstät-tenverord-nung“ (LV �0) als 30-seitiges

PDF-Download an (http://lasi.osha.de, Publikationen, LASI-Veröffentli-chungen).

Mit Nummer LV �1 fi ndet sich hier auch eine „Hand-lungsanlei-tung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz“ sowie die Handlungsan-

leitung „Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steh-arbeit“ (LV �0). Die Handlungshilfe zeigt auf, welche gesundheitlichen Risiken mit andauernder Arbeit im Stehen verbunden sind und welche Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung zur Belastungsmini-mierung beitragen können. Sie enthält eine Tabelle zur Risikobeurteilung und einen Fragebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Mit der Hand-lungshilfe wird ein Instrumentarium zur Einschätzung der mit andauernder Steharbeit verbundenen Gesundheits-gefährdung zur Verfügung gestellt.

Programm und Präsentationen der DGUV-Fachveranstaltung „� Jahre Arbeitsstättenverordnung“ können auf den Internetseiten der DGUV

(www.dguv.de, Webcode: d929��) heruntergeladen werden. Inhalte waren u.a. die neuen Arbeitsstät-tenregeln (ASR) zu Fußböden, Türen und Tore, Fluchtwege/Notausgänge, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Raumtemperatur sowie Betrachtungen zur Arbeitsstätte Schule und zur Bar-rierefreiheit.

Im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBL. Nr. 32 vom 1�.07.2009 wurde die Technische Regel für Arbeitsstät-ten ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuch-tung, optische Sicherheitsleitsys-teme“ veröffentlicht. Sie ist auch bei der BAuA (www.baua.de, Themen von A–Z, Arbeitsstätten, Arbeitsstätten-recht, Technische Regeln für Arbeits-stätten) als PDF-Dokument eingestellt.

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat aus Anlass aktueller Nachfragen eine „erläute-rung zur Anwendung der nr. 4.2.4 der TRBA 250“ (betrifft Verwendung sicherer Arbeitsgeräte / stichsicherer Systeme im Gesundheitsdienst) her-ausgegeben. Sie ist zu fi nden unter www.baua.de (Themen von A–Z, Bio-logische Arbeitsstoffe, Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe, Stellungnah-men des ABAS, Stellungnahmen zur TRBA 2�0) und kann heruntergeladen werden. Eine weitere Stellungnahme des ABAS betrifft „einbauempfeh-lungen für Neuanlagen, Nachrüstung oder Ergänzung, zur Wahl der Abluft-behandlung von Autoklaven“ (Stich-wort Labortechnik).

Die Arbeitsschutzverwaltung Branden-burg ermöglicht seit Mai 2009 in der Rubrik „Gefährdungskategorien“ die ermittlung der Vibrationsbelastung im Zusammenhang mit den branchen-bezogenen Gefährdungstabellen. Sie ermöglichen die Ermittlung der perso-nenbezogenen Tagesexposition aus

Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung sowie die Bewertung der Tagesexpo-sition. Mehr Infos enthält eine 9-seitige PDF-Datei (http://bb.osha.de, Prak-tische Lösungen, Gefährdungskatego-rien, Vibration). Hier wurden darüber hinaus aktualisierte Praxishilfen veröf-fentlicht. Die Excel-Dateien Ganzkör-per-Schwingungs-Belastungs-Rechner und Hand-Arm-Schwingungs-Belas-tungs-Rechner wurden aktualisiert. Für beide Vibrationsarten ist jeweils eine Dokumentation für die Gefährdungs-beurteilung eingebunden und kann ausgedruckt werden.

„Bauen – aber sicher!“ ist der Titel einer neuen Bro-schüre der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (www.unfall-kasse-nrw.de, Webcode: D��36). Hierin

geht es um mehr Sicherheit bei Selbsthilfebauarbeiten. Ausführlich wird u.a. die Verantwortung des Bau-herrn erläutert.

BGW und Arbeitsschutzverwaltung Sachsen haben am 18. Juni 2009 im BGAG Dresden einen Workshop zum Thema „Prävention von psychischer Gewalt und Mobbing am Arbeits-platz“ durchgeführt. Die Vortragsfolien werden unter http://sn.osha.de/allge-mein/workshop-mobbing-2009/work-shop-mobbing-2009.htm zum Down-load angeboten. Themen waren u.a. Gesundheit im Unternehmen, Mobbing-erfahrungen im Gesundheitsdienst, Prä-vention psychischer Gewalt gegenüber Lehrern, Mobbing ist kein Rechtsbegriff – Erfahrungen vor Sächsischen Arbeits-gerichten, Mobbingprävention als Lei-tungsaufgabe und Mediation.

Die BGHW hat im Juli die dritte Aufl age der Broschüre „Psychische Belastun-gen in der Arbeitswelt“ veröffentli-cht. Neben einer Einfüh-rung in das

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Mitteilungen

Thema gibt es auch Arbeitsmittel für die Praxis, u.a. eine umfangreiche Checkliste und einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung. Behandelt werden die Themen: zunehmende Bedeutung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt und im Arbeits-schutz, gesundheitliche Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit, psychische Belastun-gen – Ursachen, Gefährdungen, Präventionsmöglichkeiten und fünf Ablaufschritte der Gefährdungsbeur-teilung psychischer Belastungen. Die Broschüre steht unter www.bghw.de (Medien, Medienangebot der Sparte Großhandel und Lagerei, Broschüren) als PDF zur Verfügung.

Die Bundeszentrale für gesundheit-liche Aufklärung (BZgA) hat das Projekt „Alkohol? Kenn dein Limit.“ gestartet. Ziel es ist, die erwachsene Allgemeinbevölkerung für die nega-tiven Folgen übermäßigen Alkohol-konsums zu sensibilisieren und Wege zu einem maßvollen und risikoarmen Umgang mit Alkohol aufzuzeigen. Der Übergang vom maßvollen Kon-sum zu Alkoholmissbrauch und zur Alkoholabhängigkeit verläuft häufi g schleichend. Zu betonen ist auch das

Vorbild, das Erwachsene für Kinder und Jugendliche beim Umgang mit Alkohol sind. Ein wesentlicher Bestandteil von „Alkohol? Kenn dein Limit.“ ist die

Internetseite www.kenn-dein-limit.de, die wichtige Informationen für Erwachsene bereithält. Sie informiert über einen maßvollen Alkoholkon-sum und bietet Strategien und Hilfen

zur Reduzierung des übermäßigen Alkoholkonsums an. Zusätzlich zum Internetangebot hat die BZgA Infor-mationsbroschüren für Erwachsene entwickelt, die u.a. über kritische Konsummengen und Beratungs- und Hilfsangebote bei Alkoholproblemen informieren. Darüber hinaus gibt es eine weitere Kampagne gegen den Alkoholmissbrauch Jugendlicher im Alter von 16 bis 20 Jahren. Dafür gibt es einen eigenen Auftritt unter www.kenn-dein-limit.info mit entspre-chenden Informationen.

Die Landes-stelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohl-fahrtsverbände Baden-Würt-temberg e.V. hat eine Handreichung „Azubi und Alkohol“

(www.suchtfragen.de, Dokumente) entwickelt, die hoffentlich dazu bei-trägt, dass mit dem Thema Alkohol-konsum in Betrieben, ganz besonders in der Verantwortung gegenüber Aus-zubildenden und jungen Menschen, situativ – informativ – offensiv umge-gangen wird. Außerdem fi nden sich hier ein Leitfaden für Eltern, Standards zur Suchtprävention und ein Positi-onspapier.

Thema der 2. Folge des VBG-Gesund-heitsmagazins lautet „In Bewegung bleiben – Büroarbeit ohne Rücken-schmerzen“. In knapp 2� Minuten demonstriert der Film, wie man durch Bewegung und der Überwindung des inneren Schweinehundes fi t durch den Büroalltag kommt. Man kann sich das Magazin online ansehen unter www.vbg.de, Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz, Aktuelles, Gesundheits-magazin. Die 1. Folge befasste sich mit der Stressbewältigung und ist hier ebenfalls zu fi nden.

Über 60.000 Stolper-, Rutsch-, und Sturzunfälle im Jahr registriert allein die Verwaltungs-BG jedes Jahr. Im Rahmen der Kampagne „Bleib aufrecht!“ gibt sie Anregungen, wie man einen Aktionstag mit Hilfe ver-schiedener Medien gestalten kann. Unter www.bleib-aufrecht.de stehen Leitfäden, Themenhefte, Broschüren,

Flyer, Videospots u. Ä. zum Download bereit.

Die öffentliche Ausschreibung und der Ein-kauf umwelt-freundlicher Notebooks wird einfacher. BITKOM, das Umwelt-bundesamt und das Bundesmi-

nisterium des Inneren haben hierzu den Leitfaden „empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von notebooks“ veröffentlicht (www.itk-beschaffung.de, Download Leitfä-den). In dem Leitfaden werden unter anderem Beschaffungskriterien in den Bereichen Energieverbrauch, Materi-aleigenschaften und Geräuschemis-sionen bei Notebooks vorgeschlagen sowie praxisnah dargestellt und erläu-tert. Auf der Internetseite fi nden sich weitere Leitfäden bzgl. Beschaffung und gesetzlicher Anforderungen an PC und Notebook.

Seit Juli 2009 ist das neue Verbrau-cherportal VdS Home – Sicherheit für Familie, Haus und Wohnung online. Private Anwender können unter www.vdshome.de testen, wie es um die Sicherheit ihrer Wohnung oder ihres Hauses bestellt ist. In den vier Haupt-bereichen Brandschutz, Einbruch und Diebstahl, Energiesparen sowie Störungen bei Wasser-, Klima- und Gasversorgung werden sowohl grund-sätzliche Fragen zu Sicherungskon-zepten im privaten Bereich, als auch Detailfragen zu Produkten und Mon-tage beantwortet.

Rainer Kutzinski

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Mitteilungen

Am hellen Tag mit Licht fahren – immer? Für Motorradfahrer ist das

eine Selbstverständlichkeit: Für sie gilt doch bereits seit 20 Jahren die so genannte „Dauerlichteinschaltung“. Die Einführung der Pflicht für die so genannten „Tagfahrleuchten“ für Pkw und Nutzfahrzeuge wird dagegen seit vielen Jahren in Deutschland disku-tiert.

Verbindliche Einführung ab 2011Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische Kommission nun beschlossen, die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeug-typen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen. Damit wird eine langjährige Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) umge-setzt. Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Der für Unternehmens- und Indus-triepolitik zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen sagt dazu: „Tag-fahrlicht macht Pkw, Lkw und Busse besser erkennbar und verbessert damit die Sicherheit im Straßenver-kehr. Es trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrstoten in Europa zu senken, und lässt den Kraftstoffverbrauch weniger ansteigen als das Abblend-licht.“

Weniger Unfälle?Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) könnten durch das Fahren mit Licht am Tag etwa drei Prozent aller Unfälle vermie-den werden. Bei einigen Sicherheits-experten ist das Tagfahrlicht jedoch

Tagfahrlicht wird ab 2011 Pflicht

noch immer umstritten, da aufgrund der mangelnden Erfahrungswerte noch keine gesicherten Erkenntnisse über den Nutzen vorliegen. Weitere Vorbehalte gegen das Tagfahrlicht beziehen sich bisher hauptsächlich auf den erhöhten Kraftstoffverbrauch der zusätzlichen Beleuchtung. Auch wird kritisiert, dass mit dem Tagfahrlicht für alle Fahrzeuge die Signalwirkung der Beleuchtung von Motorrädern egali-siert würde.

Kein AbblendlichtWas viele Autofahrer verwechseln: Mit Tagfahrlicht für Pkw, Lkw und Busse ist nicht das herkömmliche Abblendlicht gemeint. Vielmehr sind Tagfahrleuchten eine zusätzliche Beleuchtung, die meist in der Front-schürze oder in den Scheinwerfern des Fahrzeugs integriert ist. Diese speziellen Frontleuchten schalten sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Sie bieten gegenüber dem herkömmlichen Abblendlicht einige wichtige Vorteile: Das Licht von Motorradfahrern und anderen schwä-cheren Verkehrsteilnehmern wird nicht überstrahlt. Sie blenden nicht und erhöhen den Kraftstoffverbrauch nur unwesentlich. Das Fahrzeug wird für andere Verkehrsteilnehmer besser erkannt, insbesondere in Alleen, Häu-serschluchten und auf Landstraßen mit wechselnden Lichtverhältnissen.

Funktionsweise des TagfahrlichtsAnders als beim Abblendlicht schalten sich mit der Tagfahrleuchte weder Rücklicht noch Kennzeichen- oder Armaturenbeleuchtung ein. Wenn der Fahrer von Hand das „normale“ Abblendlicht einschaltet, schaltet sich

das Tagfahrlicht automatisch aus. Auch unter ökologischen Gesichts-punkten sind Tagfahrleuchten sinn-voll. Da sie nur die Erkennbarkeit verbessern und nicht die Fahrbahn ausleuchten sollen, müssen sie nicht so hell sein wie die Hauptscheinwer-fer. Sie kommen deshalb mit 2� bis 30 Prozent der Energie aus, die diese verbrauchen. Bei der Verwendung von Leuchtdioden (LED) sind es sogar nur zehn Prozent. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ist möglich.

Noch unter-schiedliche Regelungen in EuropaUnabhängig von der verbindlichen Regelung für Tagfahrleuchten ab 2011 gilt bereits jetzt eine Ganztages-Licht-pflicht in vielen europäischen Ländern. Während einige Länder wie Deutsch-land, Frankreich und die Schweiz lediglich eine Empfehlung zum „Licht anschalten bei Tag“ aussprechen, kann ein Verstoß gegen die Lichtpflicht in anderen Ländern empfindliche Buß-geldzahlungen nach sich ziehen. Wenn das Fahrzeug noch kein Tagfahrlicht besitzt, muss in diesen Ländern mit dem normalen Abblendlicht gefahren werden.

Quelle: DVR

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Mitteilungen

Am 20. August 2009, einem der wärmsten Tage in diesem Jahr,

führte das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt seinen 2. Gesundheitstag

Gesundheitstag im Ministerium für Gesundheit und Soziales

durch. Dieser stand unter dem Motto „Macht mit – macht’s nach – macht’s besser“.

Im Anschluss an die Begrüßung durch die Ministerin, Dr. Gerlinde Kuppe, auf der Wiese neben der Cafeteria, verweilte sie während eines Rund-gangs an den einzelnen Ständen der jeweiligen Aussteller. So auch bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, die sich mit einer Vielfalt an Informationen zur Thematik Bildschirmarbeit am Gesundheitstag beteiligte. Hier führte sie ein anregendes Gespräch mit Max Rönninger, dem Geschäftsführer der Unfallkasse.

Die Mitarbeiter des Hauses konnten eine Fülle von Angeboten nutzen.

Darunter waren bspw. Vorträge zur Stressprävention und zur Darm-krebsvorsorge, Gesundheitskurse zu Qi Gong und zur Meditativen Rückengymnastik, Augenschule und Massage sowie Bogenschießen im Außenbereich.

An den verschiedenen Ständen gab es neben Informationen und ent-sprechenden Materialien (z.B. zu den Themen Sucht, Ernährung, Pflege) auch die Möglichkeit einzelne Tests durchzuführen. So etwa einen Cardio-Scan zur Bestimmung der Herzströme, Blutzucker, Blutdruck und Körperfett-bestimmung sowie Hör- und Sehtests.

Rainer Kutzinski

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt bietet für Schulleiter, Lehrkräfte

von Grund- und Sekundarschulen (Kl. �-7), Förderschulen sowie Sozi-alpädagogen und pädagogische Mit-arbeiter ein zusätzliches Seminar zur Gewaltprävention in der Schule an.

Interessierte dieser Personenkreise können sich über das Internet (www.

Neues Seminarangebot zur Gewaltprävention

uksa.de, Navigationspunkte Seminare, Schule) oder unter Angabe der Semi-

nar-Nr. schriftlich bei der Unfallkasse für dieses Seminar anmelden.

Gewaltfrei Lernen – bewegungsreiche Schulung der Kooperationsfähigkeit und des Konfliktverhaltens

TheMen: – Selbstbehauptung und Teamfähigkeit – Konflikten vorbeugen und sie gewaltfrei lösen – Ausgrenzung und Gruppenzwang begegnen – Erfahrungsaustausch und Diskussion zur Gewalt an der Schule – Strategien für Lehrer und Schüler in Gewaltsituationen

Seminar-nr. Termin SeminarortWT2009/10-002.0� N LISA 28.10.2009 HalleWT2009/10-002.01 N LISA 17.11.2009 BarlebenWT2009/10-002.02 N LISA 30.11.2009 Halberstadt

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Mitteilungen

Die Jahrestagung des Arbeitskreises der Sicherheitsfachkräfte öffent-

licher Verwaltungen Sachsen-Anhalt Süd führte in diesem Jahr in die Luther-stadt Wittenberg. Obwohl der Reforma-tor Dr. Martin Luther hier allgegenwär-tig erscheint und sein Bild sowohl das Stadtbild prägt als auch kulinarische Genüsse verkaufen hilft, haben sich in dieser von der Reformation beeinfluss-ten Gegend technisch anspruchsvolle Industriebetriebe niedergelassen.

Erstes Ziel des Arbeitskreises war die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, der größte Harnstoff- und Ammoniak-produzent Deutschlands. In dem 191� als Reichstickstoffwerke gegründe-ten Unternehmen, das 2006 der SKW Agro-Chemiepark wurde, arbeiten ca. 6�0 Mitarbeiter und ca. 100 Lehrlinge. Haupterzeugnisse sind Harnstoff und

Fachkräfte für Arbeits­

sicherheit in Wittenberg

Ammoniak sowie ein umfangreiches Sortiment hochwertiger Düngemit-tel. Schwerpunkte der Betriebsbesich-tigung waren das Sicherheitskonzept nach Störfallverordnung sowie das Arbeitsschutzmanagement, die sach-kundig und fundiert von den für Gefah-renabwehr zuständigen Mitarbeitern, Herrn Raddazeck und Herrn Paul, erläutert wurden. Höhepunkt des Tages war die Werksrundfahrt mit Besichti-gung der umfangreichen chemischen Anlagen und fundierter Erläuterung der Gefahrenabwehrkonzeptionen.

„Unternehmen Abwasser“ war das Thema des zweiten Teiles. Im Ent-wässerungsbetrieb der Lutherstadt Wittenberg werden nicht nur die Abwässer des Agro-Chemieparkes gereinigt, sondern auch die Abwässer der über �0.000 Wittenberger und

weiterer Kommunen. Das „Pilotprojekt Gemeinschaftskläranlage“ war das erste deutsch-deutsche Umweltpro-jekt zum Schutz der Elbe und der Nordsee. 1990 mit dem neuesten Stand der Technik errichtet, klärt die Anlage das Abwasser soweit, dass es mit Trinkwasserqualität wieder in die Elbe geleitet werden kann. Stolz auf ein Unternehmen, das „Umwelt pro-duziert“, konnte dann während einer Führung Frau Haftendorn, Meisterin in der Kläranlage, erläutern, wie aus Abwasser neben sauberem Elbewas-ser auch Klärschlamm hergestellt wird. Dieser muss nicht entsorgt, sondern kann für die landwirtschaftliche Nut-zung bereitgestellt werden.

Reinhard WurzelFachkraft für Arbeitssicherheit Landkreis Harz

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Mitteilungen

Regel „Kindertages-einrichtungen“ (BG/GUV-SR S2, Ausgabe April 2009)

Die Regel konkretisiert und erläutert die UVV „Kinderta-geseinrichtungen“ (GUV-V S2). Sie ist anzuwenden ab Gültigkeit dieser UVV und ersetzt die „Richt-linien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung“

(GUV 16.�), die für eine Über-gangszeit weiterhin eine Rolle spielt.

Regel „Waldarbeiten“ (BGR/GUV-R 211�, Ausgabe Juni 2009)

Die Regel fi ndet Anwendung bei Waldarbeiten im Forstbe-trieb und bei der Anwendung forstlicher Arbeitsverfahren in anderen Bereichen. Sie ist eine Konkretisierung zu den bestehenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Regelwerken der

Unfallversicherungsträger und beschreibt beispielhaft Maßnahmen, mit denen die vorgegebenen Schutzziele bei der Waldarbeit erreicht werden können.

Regel „Betrieb von Bädern“ (BGR/GUV-R 108, Ausgabe Juni 2009)

Diese Regel ersetzt die „Sicherheitsregeln für Bäder“ (GUV-R 1/111, Ausgabe Oktober 198�) und konkretisiert beste-hende Vorschriften des Staates und der Unfall-versicherungsträger

zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in wichtigen Tätigkeits-feldern eines Bäderbetriebes. Sie enthält auch Anforderungen an Chlorungsanla-gen, da die geltende UVV „Chlorung von Wasser“ (GUV-V D�) inhaltlich nicht mehr zeitgemäß ist und eine Aktualisierung sei-tens des BMAS nicht genehmigt wurde.

Neue DruckschriftenRegel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspfl ege“ (BGR/GUV-R/TRBA 2�0,Ausgabe Oktober 2008)

Geändert und ergänzt wur-den insbesondere die Anforderungen hinsichtlich der Verwendung stich-sicherer Systeme sowie

zur PSA. Die Änderungen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge fan-den aber noch keine Berücksichtigung.

Regel „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“(BGR/GUV-R 1�3, Aus-gabe Mai 2009)

Die Regel fi ndet Anwendung auf Tätigkeiten mit Kühlschmier-stoffen bei Fertigungsverfahren der spanenden und umfor-menden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen sowie die zugehörigen Einrichtungen. Sie enthält Anforderungen

an Kühlschmierstoffe, ergänzende sicher-heitstechnische Regelungen zur Gefahr-stoffverordnung, zur Biostoffverordnung, zur Betriebssicherheitsverordnung und zu den einschlägigen Technischen Regeln hinsicht-lich Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen.

„Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und handlungshilfen“ (BGI/GUV-I 8�0-0, Ausgabe Dezember 2008)

Diese Publikation enthält die vom Fachausschuss „Chemie“ fortgeschriebenen Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in Laboratorien. Die Regelungs-inhalte der fett gedruckten

Texte sind als TRGS �26 „Laboratorien“, Ausgabe Februar 2008 vom AGS in das staatliche Regelwerk übernommen worden.

Regel „Kindertages-einrichtungen“ (BG/GUV-SR S2, Ausgabe April 2009)

Die Regel konkretisiert und erläutert die UVV „Kinderta-geseinrichtungen“ (GUV-V

(GUV 16.�), die für eine Über-

Regel „Waldarbeiten“ (BGR/GUV-R 211�, Ausgabe Juni 2009)

Die Regel fi ndet Anwendung bei Waldarbeiten im Forstbe-trieb und bei der Anwendung forstlicher Arbeitsverfahren

Unfallversicherungsträger und beschreibt beispielhaft Maßnahmen, mit

Regel „Betrieb von Bädern“ (BGR/GUV-R 108, Ausgabe Juni 2009)

Diese Regel ersetzt die „Sicherheitsregeln für Bäder“ (GUV-R 1/111,

zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in wichtigen Tätigkeits-

Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspfl ege“ (BGR/GUV-R/TRBA 2�0,Ausgabe Oktober 2008)

zur PSA. Die Änderungen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge fan-

„Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und handlungshilfen“ (BGI/GUV-I 8�0-0, Ausgabe Dezember 2008)

Diese Publikation enthält die vom Fachausschuss „Chemie“

Texte sind als TRGS �26 „Laboratorien“,

Regel „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“(BGR/GUV-R 1�3, Aus-gabe Mai 2009)

Die Regel fi ndet Anwendung auf Tätigkeiten mit Kühlschmier-stoffen bei Fertigungsverfahren

an Kühlschmierstoffe, ergänzende sicher-

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Mitteilungen

„Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)“ (BGI/GUV-I 8�93, Ausgabe März 2009)

Die Handlungsanleitung enthält Hinweise zum Umgang mit „alten“ und „neuen“ Mineral-wolle-Dämmstoffen, zur Abfall-entsorgung und zu möglichen gesundheitlichen Auswir-kungen bei der Verarbeitung.

„Brand- und explosi-onsschutz an Werk-zeugmaschinen“ (BGI/GUV-I 719, Ausgabe April 2009)

Diese Informationsschrift ist für die spanende Bearbeitung von Metall interessant, bei der niedrigviskose, brenn-bare Kühlschmierstoffe zum Einsatz kommen.

„Grundsätze für die Prüfung maschinentech-nischer einrichtungen in Bühnen und Studios“ (BGG/GUV-G 912, Ausgabe April 2009)

Diese Grundsätze sind vor allem für Theater und Mehrzweck-hallen mit entsprechender Ausstattung relevant. Sie konkretisieren die Anforde-

rungen der BetrSichV hinsicht-lich der Durchführung von Prüfungen an maschinentechnischen Einrichtungen und beschreiben hierzu den „Stand der Technik“.

„Brand- und explosi-onsschutz an Werk-zeugmaschinen“ (BGI/GUV-I 719, Ausgabe April 2009)

Diese Informationsschrift ist für die spanende Bearbeitung

„Grundsätze für die Prüfung maschinentech-nischer einrichtungen in Bühnen und Studios“ (BGG/GUV-G 912, Ausgabe April 2009)

rungen der BetrSichV hinsicht-lich der Durchführung von Prüfungen an

„Allgemeine Prä-ventionsleitlinie hautschutz“ (BGI/GUV-I 8620, Ausgabe Juni 2009)

Die Leitlinie befasst sich mit der Auswahl, Bereit-stellung und Benutzung von Hautschutzmitteln, enthält darüber hinaus Angaben zu Gefähr-dungsbeurteilung, Risi-

kobewertung und Maßnahmen sowie zur Vorgehensweise bei Hautveränderungen.

„Berufskrankheiten – Fragen und Antworten“ Das Faltblatt enthält kurze Infor-mationen zu den Fragen – was ist eine Berufskrankheit, was macht der Unfallversiche-rungsträger und wie sieht die Anerkennungspraxis aus.

„einführung in die Gefährdungsbe-urteilung für Füh-rungskräfte“ Dieser Praxisleitfaden für die Erstbeurteilung von Arbeitsbedingungen (Band 1� der Schriften-reihe der Unfallkasse Hessen) beleuchtet folgende Themen: Konzept zur Gefähr-

dungsbeurteilung, Vorüberle-gungen der Führungskraft, Strukturierung der Tätigkeiten, Ermittlung der Gefähr-dungen und Belastungen, Beteiligung der Mitarbeiter, Unterstützung durch Arbeits-schutzexperten, Vertiefung besonderer Gefährdungen, Bewertung, Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen, Dokumen-tation und Wirksamkeitskontrolle sowie Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung.

„Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)“ (BGI/GUV-I 8�93, Ausgabe März 2009)

Die Handlungsanleitung enthält

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