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D 14667 Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft DER SICHERHEIT SDIENST 2 | 2020 72. Jahrgang Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt | DSA GmbH · Postfach 1201 · 61282 Bad Homburg Luftsicherheit Sicherheitsdienstleistungsgesetz

Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Aktuelle Ausgabe|DSD€¦ · 1 1WiW1r1r tscWhaflsclsaehtas heW Rund 95 Prozent von Ihnen arbeiten bei den Kunden: Im Pforten- und Empfangsdienst,

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Fachmagazin für die SicherheitswirtschaftDER SICHERHEITSDIENST

2 | 2020

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72. Jahrgang

Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt | DSA GmbH · Postfach 1201 · 61282 Bad Homburg

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Luftsicherheit

Sicherheitsdienstleistungsgesetz

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Rund 95 Prozent von Ihnen arbeiten bei den Kunden: Im Pforten- und Empfangsdienst, im Werkschutz, in der Luftsicherheit, in der Bargeldversorgung. Viele schützen kritische Infrastrukturen. Durch die Coronakrise sind binnen weniger Tage neue Aufgaben auf Sie und die Branche zuge kommen. Wer hätte vor drei Monaten noch gedacht, dass die Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstands geboten im Handel und jetzt auch in Museen zu einer Aufgabe unserer Branche werden würde? Diese neuen Auf-gaben bieten auch vielen Kolleginnen und Kollegen die Chance auf neue Arbeitsplätze, die an anderer Stelle weggefallen sind.

Gemeinsam mit ihren Mitgliedsunternehmen unternehmen die Verbände der Sicherheitswirtschaft alles, um die Ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern!

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Präsidien, Vorstände und Geschäftsführung

Die Verbände der Sicherheitswirtschaft BDSW, BDGW und BDLS bedanken sich bei allen 270.000 Sicherheitskräften in Deutschland für die herausragende Arbeit, die sie in diesen außergewöhnlichen Zeiten leisten.

VIELEN DANK!

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Rund 95 Prozent von Ihnen arbeiten bei den Kunden: Im Pforten- und Empfangsdienst, im Werkschutz, in der Luftsicherheit, in der Bargeldversorgung. Viele schützen kritische Infrastrukturen. Durch die Coronakrise sind binnen weniger Tage neue Aufgaben auf Sie und die Branche zuge kommen. Wer hätte vor drei Monaten noch gedacht, dass die Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstands geboten im Handel und jetzt auch in Museen zu einer Aufgabe unserer Branche werden würde? Diese neuen Auf-gaben bieten auch vielen Kolleginnen und Kollegen die Chance auf neue Arbeitsplätze, die an anderer Stelle weggefallen sind.

Gemeinsam mit ihren Mitgliedsunternehmen unternehmen die Verbände der Sicherheitswirtschaft alles, um die Ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern!

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Präsidien, Vorstände und Geschäftsführung

Die Verbände der Sicherheitswirtschaft BDSW, BDGW und BDLS bedanken sich bei allen 270.000 Sicherheitskräften in Deutschland für die herausragende Arbeit, die sie in diesen außergewöhnlichen Zeiten leisten.

VIELEN DANK!

EDITORIAL

> Die Terroranschläge am 11. September 2001 führten in den USA dazu, dass die erst kurz zuvor privatisierten Luftsicherheitskontrollen wieder verstaatlicht wurden. Auch in Deutsch-land forderten die beiden Polizeigewerkschaf-ten lautstark – aber letztlich erfolglos – eine Rückübertragung der Fluggastkontrollen auf den Staat, die erst sechs Jahre zuvor an private Sicherheitsdienste übertragen worden waren.

Die Heros-Krise im Jahr 2006 betraf die Wert-dienstleister. Der mit hoher krimineller Energie agierende Karl-Heinz W. aus Hannover unter-schlug eine halbe Milliarde Euro seiner Kunden aus der Kreditwirtschaft und vor allem aus dem Handel. Er produzierte den zweithöchsten Scha-den in der Geschichte der bundesdeutschen Wirtschaftskriminalität. Viele forderten danach eine Regulierung durch den Staat. Wir konn-ten das mit einem neuen BDGW-Sicherheits-standard verhindern und damit verloren-gegangenes Vertrauen bei den Kunden, in der Politik und der Öffentlichkeit zurückgewinnen. Die erfolgreiche Selbstregulierung einer Bran-che gemeinsam mit den richtigen Partnern ist möglich. Nicht immer bedarf es dazu staat licher Interventionen.

Politisch, medial und tarifpolitisch besonders herausfordernd waren die die zahlreichen Streiks der Luftsicherheitskontrolleure seit 2010. Nega-tiver Höhepunkt war der nicht angekündigte Streik am 21. Februar 2014 am Frankfurter Flug-hafen. Er sorgte dort für chaotische Zustände, zehntausende Passagiere konnten ihre geplanten Flüge nicht antreten. Durch diese Streiks stiegen die Löhne binnen eines Jahrzehnts um bis zu 90 Prozent. Um die Masse der Mitgliedsunter-nehmen in der Sicherheitswirtschaft nicht mit diesen Streiks und den astronomischen Forde-rungen weiter zu belasten, kam es zur Ausgrün-dung der Luftsicherheitsunternehmen aus dem BDSW und zur Gründung des BDLS.

In der Flüchtlingskrise gab es Übergriffe in einer Unterkunft in Burbach. Private Sicher-heitskräfte misshandelten Asylbewerber. Die Vorfälle werden in regelmäßigen Abständen medial gegen unsere Branche vorgebracht. Im Zuge dieser Übergriffe wurden die Zuverlässig-keitsanforderungen an private Sicherheitskräfte deutlich erhöht und das immer noch nicht funk-tionierende Bewacherregister eingeführt. Wir haben eigene Standards zur Vergabe von Sicher-heitsdienstleistungen erarbeitet, die sich bei den kommunalen und staatlichen Auftraggebern nicht durchsetzen konnten.

Wirtschaftliche Konsequenzen Die Ausführungen der Präsidenten und des

Vorsitzenden, Gregor Lehnert für den BDSW, Michael Mewes für die BDGW und Udo Hansen für den BDLS, machen deutlich, dass die Coronakrise die drei großen Marktseg-mente völlig unterschiedlich trifft. Fast schon existenzbedrohend sind die Folgen für die Unter-nehmen, die Luft sicher heits kontrollaufgaben an deutschen Flughäfen wahrnehmen. Die Umsatzrückgänge bei den Wertdienstleistern betragen bis zu 40 Prozent, die langfristigen Folgen für die Branche sind heute noch nicht abschätzbar. Die weiteren privaten Sicherheits-dienste dürften wesentlich besser aus der Krise kommen. Ausnahmen gelten für die Unterneh-men, die sich auf den Schutz von Veranstal-tungen spezia lisiert haben. Auch im Werkschutz kam es zu Einbußen durch die Reduzierung der Personalstärke in vorübergehend still-gelegten Werken. Die Zahlungs moral vieler Kunden lässt aufgrund eigener wirtschaftlicher Probleme zu wünschen übrig. Die Kranken-stände sind zum Teil deutlich nach oben gegan-gen, nachdem ein Anruf beim Hausarzt genügte, um sich krankschreiben zu lassen. Beides belastet die Liquidität. Als Folge der Corona-

Krisen

DR. HARALD OLSCHOK ist Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiums mitglied des BDSW Bundesverband der Sicher-heitswirtschaft sowie Haupt-geschäftsführer der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste.

Was haben der 11. September 2001, die Heros-Krise im Jahr 2006, die zahlreichen Streiks in der Luftsicherheit seit 2010, die Flüchtlingskrise 2015 und nun die Coronakrise 2020 gemeinsam? Alle fünf hatten und haben gravierende Auswirkungen auf die Arbeit unserer Mitgliedsunternehmen und damit auch auf die Verbandsarbeit.

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EDITORIAL

krise sind aber auch neue Aufgaben hinzugekommen wie z. B. Kontrollen der Öffnungszeiten in Kranken- und Pflegeheimen. Durch den Handel entstand eine starke Nachfrage nach der Dienstleistung unserer Branche für die Eingangskontrollen an den Supermärkten zur Kontrolle des Abstandsgebots und der Hygiene-vorschriften. Weitere Aufgaben werden auch in anderen Bereichen hinzukommen. Ob diese allerdings ausreichen, die weggefallenen Aufträge zu kompensieren, bleibt abzuwarten. Ganz entscheidend wird jedoch sein, wie sich die Wirtschaft insgesamt entwickelt. Der Rückgang des Bruttosozialprodukts in diesem Jahr um über sechs Prozent wird dazu führen, dass viele Kunden ihre Sicherheits-budgets drastisch zusammenstreichen werden. Das hat Konse-quenzen für die Ende dieses Jahres auslaufenden Tarifverträge und wird zu schwierigen Tarifverhandlungen führen.

KRITISDie Sicherheitswirtschaft ist nicht in der Verordnung Kritischer

Infrastrukturen (KRITIS) aufgenommen und wird damit nicht als systemrelevant anerkannt. Das ist ein Systemfehler! Zu Kritischen Infrastrukturen gehören Energie- und Wasserversorgung, die Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie Verkehrsbetriebe. Nicht berücksichtigt wird dabei, dass der Schutz dieser systemrelevanten Einrichtungen zu fast 100 Prozent durch private Sicherheits-dienste erfolgen dürfte. Wenn diese Objekte nicht geschützt wären, könnten sie nicht produzieren, weil der Versicherungsschutz und/oder die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gege-ben wären. Die Polizei könnte diesen Schutz nicht leisten. Sie ist dafür auch nicht ausgebildet. Der Einsatz der Bundeswehr käme realistischerweise auch nicht in Betracht. Über 10.000 private Sicherheitskräfte schützen die 450 militärischen Liegenschaf-ten der Bundeswehr und auch der US-Army. Das Bundesverteidi-gungsministerium hat in einem Schreiben an alle Gesundheitsmi-nisterien von Bund und Ländern auf die Systemrelevanz unserer Branche hingewiesen. Die Berücksichtigung unserer Branche in den einzelnen Bundesländern ist jedoch sehr unterschiedlich. Die Anerkennung als KRITIS-Faktor, die uns in Deutschland noch fehlt, ist von der EU-Kommission inzwischen realisiert worden. In einer Verordnung der Kommission werden die privaten Sicherheits-dienste ausdrücklich als Bestandteil der KRITIS identifiziert und es

wird eine entsprechende Berücksich tigung bei grenzüberschrei-tenden Einsatzgebieten gefordert. Wir sind inzwischen in einem engen Austausch mit dem Bundesamt für Bevölke rungsschutz und Katastrophenhilfe und erhoffen uns nach dem Ende der Krise eine weitgehende Anerkennung als KRITIS.

Europa und CoESSIm Zuge der Coronakrise ist bis vor ein paar Tagen völlig unter-

gegangen, dass Deutschland am 1. Juli 2020 den EU-Ratsvorsitz übernimmt. Wir wollten dieses Ereignis nutzen, um im Rahmen eines Pressegesprächs in Berlin auf die Arbeit unseres europä-ischen Dachverbands CoESS hinzuweisen. Dabei hätten wir auch das 6. White Paper zur privaten Sicherheit „Das Sicherheits kontinuum in der neuen Normalität“ (www.bdsw.de/images/broschueren/CoESS_WP_SecurityContinuum_DE_-_Webversion.pdf) vorge-stellt. In Kapitel 4 werden Empfehlungen und Verpflichtungen der CoESS für die Legislaturperiode der neu gewählten Kommission vorgelegt. Darin findet sich erneut die Forderung, die Auftrags-vergabe im Sicherheitssektor an den Bestbieter zu vergeben (www.bdsw.de/images/broschueren/Auftragsvergabe-EU-2014.pdf). In diesem Papier wird eindrucksvoll dargelegt, welche große Bedeutung die privaten Sicherheitsdienste in Europa haben. Der Präsident, Marc Pissens, führt aus, dass in Europa 2 Mio. private Sicherheitskräfte tätig sind und an Orten zum Einsatz kommen, an denen die Polizei nicht notwendigerweise und sicherlich nicht dauerhaft präsent ist. „Es ist eindeutig an der Zeit, die Zusam-menarbeit zu vertiefen, im Interesse der Sicherheitsbehörden und privaten Sicherheitsunternehmen sowie für einen besseren Schutz der Gesellschaft im Allgemeinen.“ Es gibt in Europa große Unterschiede in Europa zwischen „öffentlicher Anerkennung und Vernachlässigung.“ In Deutschland haben Innenministerkonferenz und Bundesregierung mehrfach festgestellt, dass die privaten Sicherheitsdienste ein anerkannter Bestandteil der Sicherheits-architektur sind. Um diese Aussage mit Inhalt zu füllen, benötigen wir ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Wir stellen in diesem Heft nochmals unsere Eckpunkte vor!

IhrDr. Harald Olschok <

Bild: stock.adobe.com/de, Thodonal, 322026719

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INHALT

EDITORIAL 1

» Dr. Harald Olschok: Krisen.......................................................... 1

CO-EDITORIAL 4

» Gregor Lehnert: Coronakrise und die Folgen ............................ 4

» Michael Mewes: Coronakrise – und die Folgen für die Geld- und Wertdienstleister ............................................ 5

» Udo Hansen: Die Luftsicherheit in der Coronakrise .................. 6

LUFTSICHERHEIT 7

» Nicole Oppermann: Sicherheit in der Luft beginnt am Boden .. 7

» Peter R. Lange: Fluggastkontrollen: Prozessoptimierung im Zusammenspiel aller Akteure ............................................... 8

» Matthias von Randow: Im Schatten der Pandemie .................. 10

» Ralph Beisel: Auswirkungen der Coronakrise auf den Luftverkehr ................................................................... 12

» Dr. Michael Engel: Luftverkehr in Zeiten von Corona .............. 14

» Winfried Hartmann: Luftsicherheit in Zeiten der Coronapandemie ................................................................. 16

WHO IS WHO DER LUFTSICHERHEIT 17

WIRTSCHAFT UND POLITIK 24

» Jens Müller: Herausforderungen für das Sicherheitsgewerbe 2020 ................................................... 24

» Interview mit Wolfgang Bosbach und Dirk H. Bürhaus: Aktionismus vermeiden, aufs Wesentliche fokussieren: „Das sind entscheidende Bausteine in der Krise“ ................... 27

» Jens Hertling: Den Profis überlassen ...................................... 30

» Bernd M. Schäfer: Coronakrise – gut versichert? .................... 33

» Roland Hasenjürgen: Preis schlägt leider Qualität .................. 35

» Marina Yaneva: Die Digitalisierung der Sicherheitsbranche mit Hilfe neuer Führungskräfte ...................................................... 37

SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGSGESETZ (SDLG) 40

» Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG): Deutschland (noch) sicherer machen....................................... 40

» Interview mit Gregor Lehnert: Wir brauchen ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz und einen Ressortwechsel zum BMI! .............................................. 44

GELD UND WERT 47

» War on Cash 2.0 ......................................................................... 47

» Stoppt die Bargeldverdrängung! ............................................... 48

» Cash matters – now, more than ever, in the time of coronavirus ......................................................... 50

BERICHT AUS BERLIN 52

» Dr. Berthold Stoppelkamp: Corona-Shutdown – wie und wann aus der Krise? .................................................... 52

EUROPA 55

» COVID-19: Private Sicherheit zwischen öffentlicher Anerkennung und Vernachlässigung ........................................ 55

RECHT 58

» RA Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze .............................. 58

VERGABERECHT 60

» RA Alexander Nette: Eignungsanforderungen an Mitarbeiterqualifikationen und -anzahl sowie Spezifikationen von Referenzanforderungen............................ 60

NAMEN UND NACHRICHTEN 62

SICHERHEIT VON A BIS Z 66

IMPRESSUM 71

DAS LETZTE 72

» Konsequenz aus der Coronakrise: Absage der Security Essen 2020 ............................................... 72

> BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGEN!

Inhalt

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> Es ist noch zu früh für 2020 eine Prognose abzugeben. Eines steht aber heute schon fest: Es wird in diesem Jahr einen Umsatzrück-gang für die Sicherheitswirtschaft geben. So brechen in vielen Bereichen die Umsätze ein oder komplett weg: Das gilt vor allem für den Schutz von Veranstaltungen und Messen, die nicht mehr stattfinden, die Luftsicherheit und auch die Bargeldv ersorgung. Auch im Werk-schutz und im öffentlichen Personenverkehr wurden die Stunden zurückgefahren. Für viele Unternehmen ist eine existenzgefährdende Situa tion entstanden. Nur in wenigen Bereichen gibt es neue Aufträge. Dazu zählen vor allem der Schutz und Einlasskontrollen für Krankenhäuser und Lebensmittelgeschäfte. Diese beiden neuen Aufgabengebiete werden die genannten Umsatz-rückgänge nicht kompensieren, sie entlasten aber einen Teil unserer Mitgliedsunternehmen.

Die Sicherheitswirtschaft leistet einen wich-tigen Beitrag für den Schutz kritischer Infra-strukturen. Unsere Branche selbst gehört nicht dazu. Nur in wenigen Bundesländern werden wir als „systemrelevant“ anerkannt. Das muss sich künftig ändern! Dies wird ein Schwerpunkt meiner künftigen Verbandarbeit sein. Für den Gesundheitsschutz nach dem Infektionsschutz-gesetz sind die Bundesländer zuständig. Die Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sicherheits-branche in die Liste der Personen, die im Rahmen der Notfallbetreuungsmaßnahmen in Schulen und Kitas zu berücksichtigen sind, wurde deshalb in den vergangenen Wochen sehr unterschied-lich gehandhabt. Das Konzept Zivile Verteidigung und die BSI-KRITIS-Verordnung/IT-Sicherheits-gesetz sind Bundesregelungen. Sie dienen dem Schutz von IT-Strukturen gegen Cyberangriffe. Sie müssen künftig auch auf Pandemielagen weiterentwickelt werden. Es müssen bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen werden.

Die wenigen neuen Aufträge, die wir bekom-men, können in vielen Fällen nicht rechtskon-

form angenommen werden. Die Industrie- und Handelskammern führen seit März bundesweit bis auf weiteres – so zumindest zum Redak-tionsschluss dieser Ausgabe – keine Unter-richtungsverfahren und Sachkundeprüfungen mehr durch. Dies behindert unsere Gewerbe-ausübung und schädigt die Branche. Dies zeigt auch die Schwächen von Monopolanbietern. Der Bundesgesundheitsminister schlägt in einem neuen Gesetzentwurf vor, dass Belehrungen, die Voraussetzung für den Einsatz in der Lebens-mittelindustrie sind, auch durch eine Belehrung durch den Arbeit geber ersetzt werden können, weil die Gesundheitsämter derzeit überlastet sind. Warum sollte dieser Regelungsansatz für eine Übergangszeit nicht auch sinngemäß für qualifizierte Unternehmen in der Sicherheits-wirtschaft, z. B. BDSW-Mitglieder, gelten? Nach der Krise müssen die rechtlichen Rahmenbedin-gungen für die Sicherheitswirtschaft verändert werden. Die bisherige Unterrichtung muss eine Basisschulung werden. Die bisherigen Inhalte müssen überarbeitet und praxisbezogener werden. Meine wichtigste Forderung ist aber: Die Basisschulung muss auch von den BDSW- zertifizierten Sicherheitsfachschulen sowie den Landesverbänden der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft angeboten und anerkannt werden. Wir benötigen flexible Regelungen, damit un -nötige Wartezeiten für unsere Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen vermieden werden. Ein Paradigmenwechsel ist aus den unterschied-lichsten Gründen dringend notwendig.

Wir stellen in diesem Heft nochmals unsere Eckpunkte für das geplante Sicherheitsdienst-leistungsgesetz (SDLG) vor. Das Bundesinnen-ministerium ist gefordert, die Arbeit daran unver-züglich aufzunehmen.

IhrGregor Lehnert <

Coronakrise und die Folgen

GREGOR LEHNERT ist Präsident des

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

CO-EDITORIAL

Vor wenigen Wochen konnte ich an gleicher Stelle auf das Rekordjahr 2019 für unsere Branche hinweisen. Das Statistische Bundesamt geht von einem Wachstum von fast 5 Prozent für das vergangene Jahr auf einen Rekordumsatz von über 9,25 Mrd. Euro aus. Das größte Problem Anfang 2020: die Suche nach geeigneten und zuverlässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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> In diesem Zusammenhang wurde auf das vermeintlich erhöhte Infektionsrisiko durch die Nutzung von Bargeld verwiesen. Eine Behaup-tung, die der Realität nicht standhält. So haben zahlreiche nationale und internationale Experten – von der Deutschen Bundesbank, dem Robert Koch-Institut bis hin zur EZB und WHO – darauf hingewiesen, dass von Bargeld keine beson-dere Infektionsgefahr ausgeht. Richtig ist, dass Kunden und Personal während des gesamten Einkaufsvorgangs zahlreichen Risiken ausge-setzt sind, insbesondere dann, wenn Kunden und Personal dieselben Produkte berühren, wie es spätestens beim Scanvorgang an der Kasse passiert. Am Ende macht es dann keinen großen Unterschied mehr, ob mit Karte, dem Handy oder bar bezahlt wird.

Die Empfehlungen des Handels werden aber auch von den Anbietern des unbaren Zahlungs-verkehrs getrieben, die ihre Chance nutzen, um das Zahlungsverhalten der Menschen nachhaltig zu verändern. Sie locken Händler mit Flatrates und verbesserten Zahlungsmodalitäten. Die Nachteile für die Bevölkerung werden jedoch gern verschwiegen. Der „gläserne Kunde“ droht zur Regel zu werden. Durch die Erhöhung des Zahlungslimits für kontaktloses Bezahlen werden zudem immer mehr Nutzer dieser Methoden auch zu Opfern von Betrügern werden, da eine Prüfung zusätzlicher Sicherheitsmerk-male an der Kasse entfällt. Nicht zuletzt aber schließt der bargeldlose Zahlungsverkehr viele, insbesondere die durch die Coronakrise ohne-hin schon besonders gefährdeten Bevölkerungs-gruppen aus, die nicht die Möglichkeit haben, mit Karte oder dem Handy zu bezahlen. Bargeld ist und bleibt das krisensicherste Zahlungsmittel.

Es besteht die Gefahr, dass sich der Trend zum bargeldlosen Bezahlen im Zuge und nach der Krise verstetigt, mit langfristigen negativen Folgen für die Entwicklung der gesamten Bran-che. Deshalb haben wir unsere medialen und politischen Aktivitäten deutlich intensiviert. Auch wir bündeln unsere Interessen. Mit Presseveröf-fentlichungen und Stellungnahmen hat die BDGW darauf hingewiesen, dass eine Kampagne „War on Cash 2.0“ von Anbietern elektronischer Zahlungs-mittel stattfindet. Eine weltweite Allianz von Bargeldakteuren tritt mit zahlreichen medialen Aktivitäten der Bargeldverdrängung entgegen.

Zwar haben viele Filialen der Sparkassen, Volksbanken und anderer Kreditinstitute geschlossen, die Versorgung der rund 60.000 Geldausgabeautomaten ist jedoch gesichert, ebenso wie die Ver- und Entsorgung des Handels. Um die Bargeldversorgung der Bevölkerung in Krisenzeiten wie diesen jederzeit sicherzustellen, haben sich unsere Mitgliedsunternehmen darauf verständigt, weiterführende Kooperationen zu etablieren, um z. B. bei einem pandemiebe-dingten Ausfall von Mitarbeitern handlungsfähig zu bleiben. Natürlich kann die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nicht aus dem Home office heraus erledigt werden. 11.000 Mitar-beiter sind von Montag bis Samstag, auch nachts, im Einsatz. Unser großer Dank gilt daher den Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen. Auch sie gehören zu den Helden des Alltags, die trotz widriger Bedingungen eine kritische Basis-infrastruktur für die Menschen sicherstellen.

Bleiben Sie gesund! Ihr Michael Mewes <

Coronakrise – und die Folgen für die Geld- und Wertdienstleister

MICHAEL MEWES ist Vorsitzender der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste.

CO-EDITORIAL

Die Coronakrise hat auch die Branche der Geld- und Wertdienstleister erfasst und sie vor große Herausforderungen gestellt. Zu Beginn der Krise herrschte eine besonders starke Nachfrage der Bevölkerung nach Bargeld. Viele unserer Mitgliedsunternehmen mussten Sonderfahrten durch-führen, um die Geldausgabeautomaten zu befüllen oder die Kreditinstitute mit Bargeld zu versor-gen. Diese starke Nachfrage hielt jedoch nur kurz an und ist innerhalb kürzester Zeit eingebro-chen. Die Umsätze der Unternehmen gingen teilweise dramatisch zurück. Natürlich hängt dies vor allem mit der Schließung von weiten Teilen des Handels zusammen. Hinzu kam jedoch die Empfeh-lung zahlreicher großer Lebensmittelketten an ihre Kunden, nur noch bargeldlos zu bezahlen.

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> Diese Verringerung des Passagieraufkom-mens, welches fast alle deutschen Flughäfen in ähnlichem Umfang betrifft, bedeutet eben-falls den Wegfall der meisten anderen Sicher-heitsdienstleistungen rund um den Luftverkehr beziehungsweise den Flughafenbetrieb im Allgemeinen. Die Kontrollen des Personals – seien es Flughafenmitarbeiter*innen, Crewmit-glieder oder Beschäftigte der Flughafenshops, Bodenpersonal oder Handwerker*innen – wurden ebenso deutlich reduzieren wie die aller anderen am Flughafen anfallenden Kontrollvor-gänge, die zum Normalbetrieb eines Flughafens gehören. Für die Sicherheitsdienst leister bedeu-tet dies eine nicht zu unterschätz ende und nicht zu kompensierende Reduktion der Auftragsvolu-mina der Bundespolizei – bzw. des Innenminis-teriums – für die Passagier kontrollen, der Flug-häfen für die Personal- und Warenkontrollen und natürlich der Fluggesellschaften für die Eigens-icherungsmaßnahmen.

Flughäfen und Fluggesellschaften berichten von existenzgefährdenden Zahlen für die Branche. Den Dienstleistern vor Ort ergeht es momentan nicht besser. Wer nicht fliegt, muss nicht kontrolliert werden – ein ebenso einfacher, wie schwerwiegender Fakt. Wie lange diese Situation für den Luftverkehr noch anhält, ist ungewiss. Eine Wiederangleichung der Flug-bewegungen auf das bisherige Maß ist – wenn diese überhaupt wieder erreicht werden – eine lang fristige Angelegenheit.

Viele Unternehmen unserer Branche mussten Regelungen zur Kurzarbeit mit den Betriebs-räten vereinbaren. Das alles mag eine Moment-aufnahme sein, die neben den Luftsicherheits-unternehmen viele andere Branchen genauso hart trifft. Wir allerdings könnten ein perspekti-visches Problem bekommen: Wenn der reguläre Flugverkehr wieder aufgenommen werden kann, benötigen wir all unsere Luftsicherheitskräfte sehr zügig an den Flughäfen, denn ohne sie ist der Flugbetrieb nicht möglich. Doch wenn wir sie nun in einer zu großen Anzahl nicht weiter-beschäftigen können oder wegen zu geringem Arbeitsaufkommen – und damit Verdienst – an Branchen verlieren, für die eine schnellere Lockerung der Auflagen oder einfach eine prak-tisch schnellere Wiederaufnahme des Normal-betriebes zu erreichen ist, haben wir ein noch schwerwiegenderes Problem als das ohnehin bereits bestehende.

Die Coronakrise ist eine sehr große Heraus-forderung für die gesamten am Luftverkehr und all seinen Aspekten beteilig ten Akteure. Auch hier zeigt sich wieder unser Kredo, dem wir seit Bestehen des Verbandes folgen – wir müssen gemeinsam alles dafür tun, das System Flug-hafen und damit unverzichtbar auch die Luft-sicherheit aufrecht zu erhalten.

IhrUdo Hansen <

Die Luftsicherheit in der Coronakrise

UDO HANSEN ist Präsident des

BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen.

CO-EDITORIAL

Der Luftverkehr ist durch die Coronakrise so stark beeinträchtigt wie noch nie zuvor. Die Flug häfen melden einen Rückgang der Passagierzahlen auf bis zu 10 Prozent der „normalen“ Aus lastung in Vergleichszeiträumen. Dies beeinträchtigt selbstverständlich auch die Sicherheitsdienstleister an den Flughäfen massiv.

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LUFTSICHERHEIT

> Mitarbeiter in entscheidender RolleDie Mitarbeiter in der Luftsicherheitskontrolle

tragen große Verantwortung. Dementsprechend detailliert sind die Anforderungen und Auswahl-kriterien an Bewerber, die sowohl die Behörden als auch die Arbeitgeber stellen. Relevant sind hier beispielsweise die Schulbildung, Sprach-kenntnisse, aber auch physische und psychische Voraussetzungen. Beim DSW durchlaufen die Bewerber während des Auswahlprozesses verschiedene Tests, mit denen ihre Eignung als Luftsicherheitsassistent oder Luftsicherheits-kontrollkraft geprüft wird. Bewerber, die den Auswahlprozess erfolgreich absolvieren, erfüllen alle Voraussetzungen, um die luftsicherheits-spezifische Ausbildung erfolgreich abzuschließen. In der Ausbildung orientieren wir uns grund-sätzlich an den vorgegebenen Lehrplänen und Stunden vorgaben der Behörden, wobei wir bei Bedarf die Stunden anzahl aber auch erhöhen, um unsere künftigen Mit arbeiter optimal auf die erfor-derlichen Prüfungen vorzubereiten. Dabei unter-stützen wir sie abgestimmt auf den individ uellen Bedarf. Außerdem passen wir die Schulungs-inhalte kontinuierlich an neue Erkenntnisse, Weisungen und Anordnungen an und verwenden eigene aktuelle Schulungstechnik.

Neben der Ausbildung nimmt die Fortbildung in der Luftsicherheit einen hohen Stellenwert ein. Durch sie werden relevante Arbeitskenntnisse fortlaufend aufgefrischt und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Neue Verord-nungen können in Kraft treten, andere Kontroll-verfahren und -prozesse eingeführt oder moder-nere Kontrolltechniken eingesetzt werden. Die Leistungsausführung muss umgehend an diese Änderungen angepasst werden. Zusätzlich spielt die Mitarbeitermotivation eine erhebliche Rolle. Zufriedene und motivierte Mitarbeiter, die lang-fristig im Unternehmen bleiben, sind in der Luft-

sicherheit von unschätzbarem Wert. Daher bieten wir unseren Mitarbeitern neben monetären An -reizen ein freundliches und kommunikatives Miteinander, moderate Arbeitsbelastung, flache Hierarchien, die Vereinbarkeit von Beruf und Fami-lie und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Regelmäßige Audits sorgen für hohe QualitätEin weiterer relevanter Faktor in der Luft-

sicherheit sind regelmäßige externe und interne Qualitätskontrollen. Diese werden einerseits durch die zuständigen Behörden durchgeführt und umfassen unter anderem Fachaufsichten, Inspek-tionen oder Sicherheitstests. Zusätzlich setzen wir beim DSW auf interne Aufsichtskräfte, die konti-nuierlich eigene Qualitäts kontrollmaßnahmen durchführen. Sie kontrollieren beispielsweise die Einhaltung der vorgegebenen Kontrollprozesse oder den Umgang mit Fluggästen und Kollegen. Die Ergebnisse und aufgedeckten Optimierungs-potenziale fließen in einem kontinuier lichen Ver besserungsprozess umgehend in unsere Leistungsausführung ein.

Bei Bedarf führen wir kurzfristig Briefings oder individuelle Nachschulungen durch. So stellen wir ein hohes Qualifikationsniveau sicher und informieren schnell über neue Verfahren oder Prozesse. Außerdem passen wir unsere Aus- und Fortbildungsinhalte stets an die aktuelle Lage in der Luftsicherheit an.

Generell gilt für die Luftsicherheit: Sicherheit geht vor Kosten. Niemand möchte erleben, dass ein Flugzeug verunglückt, weil die Sicherheit am Boden vernachlässigt wurde. Dennoch sollen Sicherheitskontrollen kostengünstig, mög lichst schnell und komfortabel für die Fluggäste ablau-fen. Sich in diesem Spannungsfeld zu bewegen und dabei mit hoher Qualität die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten, ist die wesentliche Herausforderung in unserer Branche. <

Sicherheit in der Luft beginnt am Boden

Von Nicole Oppermann

NICOLE OPPERMANN ist Vizepräsidentin des Bundes verbandes der Luft sicherheitsunternehmen (BDLS) und Geschäftsführerin der DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG.

Flughäfen und Fluggäste vor äußeren Gefahren wie Terrorangriffen oder Sabotageakten zu schützen, ist die zentrale Aufgabe der Luftsicherheit. Seit 1974 sorgt der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW) an verschiedenen Flughäfen in Deutschland für Sicherheit in den täglichen Abläufen. Damit sind auch hohe Anforderungen an die Qualität der Luftsicherheitskontrollen verbunden. Um konsequent hochwertig ausgeführte Luftsicherheitskontrollen garantieren zu können, spielen verschiedene Parameter eine wichtige Rolle: die Auswahl sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, die Umset-zung aktueller Verordnungen und Weisungen sowie behördliche und eigene Qualitätskontrollen.

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2 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT

> Die Herausforderungen an deutschen Verkehrsflughäfen haben es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gezeigt: Ohne die gewachsene und bewährte Kooperation zwischen privaten Sicherheitsdienstleistern und Behörden wären die Aufgaben der Luftsicherheit nicht zu bewäl-tigen. Anstelle aufkommender Diskussionen in Politik und Medien über eine „Rückverstaat-lichung“ sollte es also vielmehr um die Frage gehen, wie das Erfolgsmodell „Staat und Privat“ weiter optimiert werden kann, um Sicherheit und Service an deutschen Flughäfen langfristig zu gewährleisten.

Zuständigkeiten in der FluggastkontrolleAn 14 deutschen Verkehrsflughäfen ist die

Bundespolizei (BPOL) für die Passagier- und Gepäckkontrolle verantwortlich und kann Luft-sicherheitsassistenten zur Durchführung von Passagier- und Gepäckkontrollen „beleihen“. Dabei überwacht die BPOL die Einhaltung der Anordnungen des Bundesinnenministeriums (BMI), das allein verantwortlich für die Auswahl der Dienstleister an den Flughäfen ist. Die BPOL plant und steuert die Kontrollstellen und prüft die Qualität des Sicherheitsdienstleisters im täglichen Betrieb. Der Dienstleister setzt dabei um, was die Bundespolizei vorschreibt – ohne Abweichung und unter der Maxime „Security first“. Die landläufig verbreitete Vorstellung, dass bei einer durch private Dienstleister erbrachten Fluggastkontrolle der Staat außen vor sei, ist demnach falsch.

Prozesskette Flughafen Doch noch bevor der Passagier die Kontrollen

erreicht, hat er mit Anreise, Parken und Check-in einen großen Teil der Prozesskette bereits hinter

sich. Ein gut und zuverlässig „abgefertigter“ Passagier begegnet den Sicherheitskontrollen aufmerksam und entspannt, ein gestresster Fluggast jedoch mit Skepsis oder gar Unwillen. Hier wird deutlich: Nicht nur an den Kontrollen, sondern an allen Stationen in der Abfolge sind hochqualifiziertes Personal, innovative techni-sche Verfahren und weitere Prozessoptimierun-gen notwendig. In Zukunft wird im Wettbewerb der Flughäfen die Convenience, also die komfor-table Gestaltung der Abläufe und Prozesse rund um den Passagier, eine immer größere Rolle spielen. Dabei sind die Prozessketten so eng miteinander verwoben, dass sich kein Partner seiner Verantwortung entziehen kann.

Know-how des Dienstleisters für Optimierungen nutzen

Wichtig ist jedoch, dass der Dienstleister dabei nicht das letzte Glied in der Kette ist. Denn dieser stellt heute zwar die Mitarbeiter, hat aber z. B. auf die Berechnung des erforderlichen Perso-nals keinen Einfluss. Um aber dem Wachstum des Weltluftverkehrs auf Dauer optimal stand-halten zu können, ist eine engere Kooperation mit den Airlines, den Flughäfen und der BPOL bei der Erstellung der Einsatzpläne notwendig. Mit dem Know-how und der Erfahrung der langjäh-rigen Dienstleister können auch andere Bereiche optimiert werden. So können im Austausch mit der BPOL u. a. die Ausweitung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder etwa sicherheits-relevante Aspekte der Flughafeninfrastruktur gestärkt werden. Nur durch ein aktives und ziel-gerichtetes Zusammenspiel aller Akteure bleibt die „Security Public Private Partnership“ ein stabiles und belastbares System für kompro-misslose Luftsicherheit. <

PETER R. LANGE ist Vizepräsident des

Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen

(BDLS).

Fluggastkontrollen: Prozessoptimierung im Zusammenspiel aller Akteure

Von Peter R. Lange

Die Beauftragung von privaten Unternehmen mit Aufgaben gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) hat in Deutschland vor mehr als 30 Jahren begonnen. International wie national hat sich diese Kooperation etabliert und bewährt. Für die Zukunft ist eine noch engere Verknüpfung zwischen den Akteuren in der Prozesskette Flughafen gefragt.

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LUFTSICHERHEIT

> Aufgrund des globalen Nachfrageeinbruchs und der weitreichenden Einreisebeschrän-kungen ist der Passagierluftverkehr in Deutsch-land, Europa und der Welt weitgehend zum Erlie-gen gekommen. Die Einnahmen der deutschen Flughäfen sind aktuell um mehr als 90 Prozent eingebrochen, die Passagierzahlen sogar um mehr als 95 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Lotsen der Deutschen Flugsicherung kontrol-lieren derzeit nur rund 15 Prozent der üblichen Verkehrsmengen. Zahlreiche Fluggesellschaften in Europa und der Welt haben ihren Betrieb vorüber gehend komplett eingestellt.

Die Unternehmen der deutschen Luftverkehrs-wirtschaft setzen alles daran, zumindest ein Minimum an Luftverkehr aufrecht zu erhal-ten. So haben unsere Unternehmen in Abstim-mung mit der Bundesregierung gerade maßgeb-lich dazu beigetragen, in der umfangreichsten Rückholaktion in der Geschichte der Bundes-republik rund 240.000 im Ausland gestrandete Deutsche wieder in ihre Heimat zurückzubrin-gen. Auch nach Abschluss dieser Aktion werden einige wenige Linienverbindungen als Grundver-sorgung weiter geflogen. Zudem tragen unsere Unternehmen zur Versorgung der Bevölkerung und der produzierenden Wirtschaft bei, indem sie elementare Lieferketten mit der Luftfracht aufrechterhalten. Dazu werden sogar Passagier-jets zu Frachtfliegern umfunktioniert, um die Kapazitäten auszubauen. Dennoch verzeichnet auch das Frachtgeschäft enorme Einbrüche. Die Masse an Beiladefracht, die mit den aus - gefallenen Passagiermaschinen verlorenging, kann nicht ausgeglichen werden. Die sogenannte Bellyfracht macht normalerweise immerhin 50 Prozent des Frachtvolumens aus.

Nicht weniger düster als diese Momentauf-nahmen sind die Prognosen: Der Weltverband

der Fluggesellschaften IATA rechnet mit einer langen Krise und nur sehr langsamer Erho-lung. Für das weltweite Passagiergeschäft geht die IATA aktuell von einem Umsatzverlust von rund 287 Mrd. Euro im laufenden Jahr aus. Das entspräche einem Einbruch von 55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Verband befürchtet den Verlust von 25 Mio. Arbeitsplätzen im Luft-verkehr. Allein in Deutschland seien eine halbe Million Arbeitsplätze bei Fluggesellschaften und verwandten Bereichen wie der Touristik in Gefahr, sollten die Reisebeschränkungen zur Bekämpfung der Coronapandemie drei Monate lang anhalten und nur schrittweise gelockert werden. Ähnlich düster die Prognosen für die Flughäfen: Der internationale Flughafenverband ACI geht für 2020 von einem Ertragsverlust von 23 Mrd. Euro und 873 Mio. weniger Passagieren an europäischen Flughäfen aus.

Diese Entwicklung übersteigt alle bisher gemachten Erfahrungen mit externen Schocks – der Nachfragerückgang ist stärker als bei den Terroranschlägen vom 11. September 2001, der SARS-Krise 2002/2003 und der Weltwirtschafts-krise von 2008/2009. Die mittel- und langfris-tigen Folgen für die globale Luftverkehrswirt-schaft wie auch für die gesamte Weltwirtschaft sind noch nicht abzuschätzen.

Unsere Fluggesellschaften und Flughäfen tun alles, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der ausbleibenden Umsätze zu begrenzen. Und der Staat hilft – ohne ihn geht es auch nicht. Kurz-arbeitergeld, Kreditprogramme, Liquiditäts hilfen und vieles mehr: Hand in Hand geht es darum, dass das System des Luftverkehrs und die Mobili-tätsanbindung des Wirtschaftsstandorts Deutsch-land keinen strukturellen Schaden nehmen.

Die Pandemie wird uns noch lange begleiten. Aber die Gesellschaften lernen gerade, damit

MATTHIAS VON RANDOW ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrs-

wirtschaft (BDL).

www.bdl.aero

Im Schatten der PandemieLuftverkehr in Zeiten der Coronakrise

Von Matthias von Randow

Die globale Ausbreitung des Coronavirus stellt die Luftfahrt vor nie dagewesene Herausforde-rungen. Der Passagierluftverkehr ist weltweit praktisch zum Erliegen gekommen, auch der Trans-port per Luftfracht ist dramatisch eingebrochen. Prognosen zufolge wird es Jahre dauern, bis sich die Branche von diesem Tief erholt hat. Jetzt geht es darum, geeignete Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Verkehrs auf den Weg zu bringen.

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LUFTSICHERHEIT

für die Dauer der Pandemie verantwortungsvoll zu leben. Abstand halten, Hände waschen, einen Mundschutz tragen – die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen werden von den Menschen in Deutsch-land befolgt und von den zuständigen Experten regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und weiterentwickelt. Und in ähnlicher Weise geschieht das auch in vielen anderen Ländern überall auf der Welt.

Auch unsere Unternehmen stellen sich auf die enormen Heraus-forderungen dieser Zeit ein. Wir passen die Prozesse an den Flug-häfen und an Bord der Flugzeuge an, damit sie den besonderen Hygiene- und Abstandsanforderungen Rechnung tragen. Die Einhaltung dieser Regeln wollen wir gemeinsam mit den staat-lichen Behörden konsequent durchsetzen. Denn unsere Kunden werden nur wieder reisen, wenn sie sich sicher fühlen.

Wenn aber die Regeln durchgesetzt und eingehalten werden, bei uns in Deutschland und auch in anderen Ländern, im Einzel-handel, in der Gastronomie und Hotellerie, in U-Bahnen, Bussen und Flugzeugen, was steht dann grundsätzlich einer schrittweisen Aufhebung einzelner Reisebeschränkungen zwischen den jewei-ligen Ländern im Weg? Angesichts der strukturellen Bedeutung von Mobilität wird die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Tätig-keiten unmittelbar mit der schrittweisen Normalisierung des gesamten Verkehrs Hand in Hand gehen müssen. Ein langer weit-gehender Stillstand würde sich nachteilig auf die gesamte Wirt-schaft auswirken. Auch wir in der Reisebranche, wir im Luftver-kehr, haben uns in den letzten Wochen gewappnet – mit einem umfangreichen Maßnahmenplan, um Luftverkehr mit einem Höchstmaß an Sicherheit für Kunden und Beschäftigte wieder in Gang zu bringen.

Es ist nun an der Politik, die Reisebeschränkungen schrittweise aufzuheben. Am Anfang einer solchen Öffnung sollten zunächst bilaterale Vereinbarungen zur Aufhebung der Reisebeschrän-kungen stehen zwischen Ländern, in denen der Reproduktions-faktor des Virus gering ist, weil die Menschen sich dort konse-quent an die Regeln halten. Dies abgestimmt und koordiniert dann in der gesamten EU zu tun, wäre ein nächster Schritt. <

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in Frankfurt am 23.03.2020. /// o.r.: A330-300 D-AIKI Jena in Frankfurt wird zur

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800 D-AIMB München geparkt mit abgedeckten Triebwerken in Frankfurt am

07.03.2020. /// u.r.: Flugzeuge Parken auf Startbahn Nordwest wegen Corona

Krise in Frankfurt am 23.03.2020.

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LUFTSICHERHEIT

> Auch wenn derzeit nur sehr wenige Passa-giere per Flug unterwegs sind, ist es notwen-dig, gemeinsam mit den Airlines eine Minimum-konnektivität aufrechtzuerhalten. Ich denke hier z. B. an die vielen Reisenden durch die Rückhol-aktionen. Vor allem im März und Anfang April lag der Fokus darauf, die im Ausland festsit-zenden, z. T. verzweifelten Menschen in ihre Heimat zurückzufliegen. Erneut hat sich hier die Offenhaltung der Flughäfen einmal mehr als unverzichtbar erwiesen – denn ohne Flughäfen kein Flugverkehr. Die Rückholaktionen von ca. 240.000 deutschen Touristen sind größtenteils abgeschlossen und werden in den kommenden Wochen auslaufen. Ich denke aber gleichzeitig an die Mobilität von Arbeitspendlern, Erntehel-fern oder Transporte von kranken Menschen, die auch in Zeiten von Corona gewährleistet bleiben müssen. Dafür übernehmen die Flughäfen Verantwortung. Im besten Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge sind alle Flughäfen in Betrieb. Obwohl damit kaum Einnahmen zu erzielen sind, können die dringend benötigten Krankentrans-porte sowie Fracht- und Rückholflüge problem-los abgewickelt werden.

Höchste Priorität in der aktuellen Krise kommt der Sicherung der Grundversorgung mit lebens-wichtigen Gütern und damit der Aufrechter-haltung der Logistikketten zu. Dabei ist die Luftfracht unverzichtbar. Sie kann schnell und flexibel auf Nachfrageschwankungen und verän-derte Warenströme reagieren. Im Gegensatz zum Passagebereich ist das Aufkommen bei der

Luftfracht stabil bis steigend. Bedingt durch die vielen Flugstreichungen im Passagier bereich kann die Luftfracht nicht in den Bellys der Passagiermaschinen abgeflogen werden. Dies erhöht die Auslastung der reinen Cargoflüge und erfordert zu einzelnen Destinationen zusätzlich Nur-Frachtflüge.

Deutschland sieht sich mit der Coronakrise auf unbestimmte Zeit konfrontiert. Ohne einen funk-tionierenden Luftverkehr mit stabilen Flughäfen würde es zu einer weiteren Schockwirkung für die gesamte, global vernetzte Wirtschaft kommen. Um den Flughafenbetrieb aufrecht zuerhalten, ist Liquidität entscheidend. Aufgrund der unbe-stimmten Krisendauer und einem unklaren Hochlaufen nach der Krise lassen sich die wirt-schaftlichen Schäden derzeit noch nicht bezif-fern. Jeder Passagier weniger führt bei einem hohen Fixkostenanteil unmittelbar zu Verlusten. Wir rechnen insgesamt mit einem Schaden für die Flughäfen in Milliardenhöhe.

Die wirtschaftliche Lage der Flughäfen verschärft sich von Woche zu Woche und zwingt sie zu drastischen Sparmaßnahmen. Die Einnahmen sind zu über 90 Prozent wegge-brochen. Trotz Kurzarbeit und drastischer Spar-maßnahmen kann der Einnahmerückgang auf der Kostenseite nicht aufgefangen werden. Der allergrößte Anteil an den Kosten der Flughäfen sind Fixkosten mit rund 70 Prozent, insbeson-dere Kapitalkosten. Anpassungsmaßnahmen bei den Flughäfen sind schwieriger umzusetzen als bei anderen Unternehmen.

RALPH BEISEL ist Hauptgeschäftsführer vom

Flughafenverband ADV.

www.adv.aero

Auswirkungen der Coronakrise auf den Luftverkehr

Von Ralph Beisel

Noch nie gab es seit dem Beginn der Zivilluftfahrt einen solch drastischen Einbruch. Die Flughä-fen vermelden einen traurigen Rekord. Der Passagierverkehr ist faktisch zum Erliegen gekom-men. Zuletzt waren es fast 99 Prozent. Die Terminals sind menschenleer. Doch die gute Nachricht: Kein Flughafen ist geschlossen, Luftverkehr ist an allen Standorten möglich und unverzichtbar. Das wird uns in dieser Krisensituation täglich vor Augen geführt – z. B. in Zeiten, in denen LKW an den Grenzen im Stau stehen, ist jeder dankbar für ein Frachtflugzeug, das an unseren Flughäfen landet.

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LUFTSICHERHEIT

Ein Flughafenbetrieb ohne Einnahmen lässt sich allerdings nicht lange durch-halten. Wenn Flughäfen in schwierigen Zeiten ihre Funktion der Daseinsvorsorge erfüllen, erwarten wir, dass die Politik den Flughäfen unter die Arme greift. Für ihre hohen Vorhaltekosten, die durch die Betriebsbereitschaft anfallen, sind die Flughäfen auf „kompensatorische Zuwen-dungen“ angewiesen. Hierzu gehören die Safety- und Securitykosten, aber auch die Besetzung des Towers. Pro Woche fällt bei den Flughäfen ein größerer zweistel-liger Millionenbetrag an. Liquiditätshilfen und Kostenübernahmen sind dringend erforderlich, und zwar so schnell und so unkompliziert wie möglich. Hier muss sich unbedingt etwas bewegen – wir brauchen eine schnelle Entscheidung der Bundes-regierung.

Einige Standorte werden auf die Unter-stützung der öffentlichen Hand angewiesen sein. Flughafenspezifische Förderungen oder der Zugang zu den KfW-Sonderpro-grammen werden den Flughäfen bisher verwehrt. Hier fordern wir die Unterstüt-zung der Politik: Ein Rettungsschirm für die Airlines muss auch die Flughäfen umspan-nen. Wer die Airlines am Leben halten will, muss auch ihre Basis – die Flug häfen –

schützen. Neben dem dringend erforder-lichen Zugang zu Programmen der Liqui-ditätssicherung ist nicht auszuschließen, dass auch über Zuschüsse oder Staatsbe-teiligungen gesprochen werden muss.

Noch ist nicht absehbar, wann wir die gesundheitlichen Herausforderungen der Coronakrise gemeistert haben werden. Für die Abgabe einer Prognose ist es zu früh. In jedem Fall wird sich der Markt ändern: Die Vielfalt der Akteure in der Luftverkehrs- und Reisebranche wird sich verringern. Das bleibt nicht ohne Auswir-kungen auf das Verkehrsangebot an den Flughäfen mit weniger Wettbewerb, einer veränderten Angebotsstruktur und weni-ger Frequenzen.

Langfristig gesehen bleibe ich optimis-tisch für die Reisebranche und den Luft-verkehr: Die Menschen wollen global mobil sein und bleiben – insbesondere, was den Freizeit- und Ferienverkehr betrifft. Gerade jetzt in Zeiten der Beschränkung der persönlichen Freiheit spüren wir das deut-lich. Deshalb sind Airlines und Flughäfen auf ein Wiederanlaufen des Luftverkehrs bestens vorbereitet. Wir haben uns ein Regelwerk zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften auferlegt, solange die virusbedingten Einschränkungen

beste hen. Der Passagier soll merken, dass er mit einem guten Gewissen fliegen kann, ohne einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt zu sein.

Bis sich die Luftverkehrsbranche insge-samt erholt hat und die Zahlen das Niveau vor der Krise erreichen, wird es wohl einige Jahre dauern. Das hängt von verschie-denen Faktoren ab, z. B. vom Verlauf der Rezession und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit und Einkommensentwick-lung der Bürger.

Alles in allem steht fest: Ein funktionie-render Luftverkehr ist notwendig, um das Schwungrad für eine gesunde Volkswirt-schaft und das gesellschaftliche Leben wieder in Gang zu bringen und dauerhaft in Bewegung zu halten. <

Bild: stock.adobe.com/de, Boyan Dimitrov, 331395988

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LUFTSICHERHEIT

> Luftsicherheitskontrollen unverzichtbarLuftsicherheitskontrollen müssen auch bei

dieser niedrigen Passagierzahl funktionieren und dabei nicht nur den Anforderungen an die Luft-sicherheit, sondern auch denen des Gesundheits-schutzes genügen. Deswegen sind Abstands- und Hygienevorgaben auch für Luftsicherheitskon-trollen unablässig. Dies gilt umso mehr, sobald Reisebeschränkungen zurückgenommen werden und wieder mehr Passagiere in Flugzeugen und Terminals unterwegs sind. Die Luftverkehrswirt-schaft hat hierzu Maßnahmenvorschläge erarbei-tet, damit Fliegen nicht nur unter den Gesichts-punkten Safety und Security sicher bleibt, sondern auch unter Gesundheitsschutzaspekten. Auch Wartezeiten an den Luftsicherheitskon trollen gehören hierzu und dürfen dann kein gesund-heitliches Risiko darstellen. Die Luftverkehrs-wirtschaft ist bereit, diese Vorschläge mit den zuständigen Ministerien, Behörden und Partnern abzustimmen, damit eine Wiederaufnahme des Luftverkehrs gelingen kann.

Wertschöpfungskette erhalten – Wiederauf-nahme des Luftverkehrs unterstützen

Genauso wie Fluggesellschaften und Flug-häfen wirtschaftlich und finanziell die COVID-19- Pandemie überleben müssen, müssen auch die Luftsicherheitsdienstleister diese Krise über-stehen. Der Verlust eines Sicherheitsdienst-leisters oder zertifizierter Luftsicherheitsassis-tentinnen und -assistenten wäre fatal für die Wiederaufnahme und die Wertschöpfungskette des Luftverkehrs.

Dies zu verhindern, bedarf mutiger und vorausschauender Entscheidungen der Politik und einzelner Entscheidungsträger in den Minis-terien, denn die Rahmenverträge zwischen den Luftsicherheitsdienstleistern und der Bundes-polizei sehen einen derartigen Ausnahmefall schlicht nicht vor – sie sind sozusagen nicht pandemiefest. Die vertraglichen Rahmenbedin-gungen haben keine COVID-19-Klausel, um auf derart kurzfristige und massive Abweichungen vom normalen Passagieraufkommen reagieren zu können, so wie viele Verträge und Regula-rien solche schockartigen Veränderungen nicht ausreichend berücksichtigen. Auch andere Systempartner in der Wertschöpfungskette des Luftverkehrs sind davon betroffen: die Flug sicherung, die Flughäfen und die Boden-verkehrsdienstleister.

Alle Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft haben mit der Beantragung von Kurzarbeit auf den drastischen Zusammenbruch des Luftver-kehrs reagiert. Dies ist ein wichtiges Instrument der Krisenbewältigung, nicht nur um die Kosten zu senken und die Liquidität zu schonen, sondern vor allem um qualifiziertes Personal an Bord zu halten. Doch ohne weitere staatliche Hilfen und

DR. MICHAEL ENGEL ist Geschäftsführer

des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften

e. V. – BDF.

www.bdf.aero

Der Beitrag berück-sichtigt Informationen zum

Redaktions schluss am 07.05.2020.

Luftverkehr in Zeiten von Corona

Von Dr. Michael Engel

Die Luftfahrt ist als internationaler Verkehrsträger wie kaum eine andere Branche von den Folgen der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden behördlichen Reisebeschränkungen im In- und Ausland sowie den sonstigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen. Im April und Mai waren teilweise nur noch rund 2 Prozent der Passagierflüge in, von und nach Deutschland unterwegs – und das bei Auslastungen von nur rund 20 Prozent oder weniger. Die Folgen spüren alle Systempart-ner und kämpfen ums wirtschaftliche Überleben – auch bei den Luftsicherheitskontrollen.

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LUFTSICHERHEIT

Unterstützungsmaßnahmen werden weder die Fluggesellschaften noch die Luftsicherheitsdienstleister durch diese Krise kommen, je länger sie andauert. Für das Überleben der Luftsicherheits-dienstleister ist eine verantwortungsvolle Kontrollstundenbestel-lung mit Augenmaß notwendig. Bislang ist dies dem BMI und der Bundespolizei gelungen.

Die deutschen Fluggesellschaften begrüßen deshalb nicht nur die Entscheidungen der verantwortlichen Ministerien und Behörden für Luftsicherheit, Gebühren zu stunden, sondern ebenso deren Entscheidungen, die Luftsicherheitsdienstleister bei ihrem Überlebenskampf zu unterstützen. Allein schon für den Bereich der Luftsicherheit bedarf es eines staatlichen Rettungs-schirms, nicht nur um Dienstleistern und Airlines in der Zeit des Zusammenbruchs das Überleben zu ermöglichen, sondern auch, um sie in einer Wiederaufnahmephase zu unterstützen.

In der Phase der Wiederaufnahme des Luftverkehrs braucht es leistungsfähige Luftsicherheitskontrollen, und dafür ist der Luft-verkehr auf die volle Personalstärke verlässlicher Luftsicherheits-dienstleister angewiesen.

Wann eine Lockerung der Beschränkungen die Wiederaufnahme des Luftverkehrs erlaubt, ist derzeit ungewiss. Unbeschadet des genauen Zeitpunkts werden die Fluggesellschaften jedoch ihre Verkehre in einer Wiederaufnahmephase nicht kostendeckend durchführen können. Deshalb muss die Liquidität der Fluggesell-schaften auch zu diesem Zeitpunkt bestmöglich geschützt werden – beispielsweise durch einen Verzicht auf Steuern und staatliche Gebühren. Zu dieser für die Fluggesellschaften sehr kritischen Zeit darf eine Übernahme der Luftsicherheitskosten durch den Staat kein Tabu sein. Vor allem, wenn der auf neue Abstands- und Hygieneregeln zurückgehende Mehraufwand, der dem Gesund-heitsschutz dient, zu höheren Luftsicherheitskosten führt.

Neuausschreibungen in der COVID-19-Pandemie?Die deutschen Fluggesellschaften stehen Neuausschreibungen

kritisch gegenüber, die in einer Phase an den Markt gebracht werden, in der die Akteure noch keine Gewissheit darüber haben, wann der Luftverkehr wieder annähernd sein normales Niveau erreichen wird. Für vernünftige und wirtschaftlich tragfähige Angebote braucht ein Luftsicherheitsdienstleister eine gewisse Plan barkeit, die gegenwärtig niemand gewährleisten kann. Das wird entweder dazu führen, dass sich kein Dienstleister auf eine Ausschreibung bewirbt oder nur mit großen Risikoaufschlägen in den Wettbewerb gehen kann. Die eingepreisten Risikoaufschläge gelten dann aber auch über die Dauer der Coronapandemie hinaus für die gesamte Vertragslaufzeit. Deshalb sollte die Platzierung von weiteren Ausschreibungen jetzt überdacht werden. Auch einen Dienstleisterwechsel unter den aktuellen Bedingungen zu planen und durchzuführen, ist mehr als gewagt. Die Fluggesellschaften plädieren deshalb dafür, die Verlängerung bestehender Verträge

zu prüfen. Auch einjährige Notvergaben an Bestandsdienstleister sollten kein Tabu sein.

Und ob die mit dem neuen Vertragsmodell gewünschten Effizienz steigerungen für alle beteiligten Partner erreicht werden, ist gerade bei einer volatilen Passagierzahlentwicklung mehr als fraglich.

Die Krise sollte vielmehr dazu genutzt werden, um das Thema Luftsicherheitskontrollen zukunftsfest zu machen. Dazu gehört, dass auch bei steigenden Passagierzahlen trotzdem Abstands- und Hygienevorgaben eingehalten werden können. Langfristig wirkende Entscheidungen wie Ausschreibungen von Luftsicher-heitskontrollen können zumindest so weit in die Zukunft verlegt werden, bis alle Akteure wieder mehr Planungssicherheit haben. Auch Veränderungen in der bestehenden Organisation von Luft-sicherheitskontrollen können dann angesichts der sehr drama-tischen Entwicklung noch einmal neu gedacht werden. Die Branche und die Politik sollten diesen Moment auch als Chance begreifen. <

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LUFTSICHERHEIT

> Ausgelöst durch das Coronavirus kam in den vergangenen Monaten der geschäftliche und private Reiseverkehr beinahe gänzlich zum Erliegen. Vor allem die Luftfahrtbranche war und ist besonders betroffen. Vertraut man den Prognosen der Experten, so wird es Jahre dauern bis der Flugverkehr wieder annähernd den Stand des Jahres 2019 erreichen wird.

Die gegenwärtigen Entwicklungen scheinen jedoch nur die Vorboten einer neuen Zeit zu sein. Neben der allgemeinen Sicherheit wird zukünftig auch die Minimierung gesundheitlicher Risiken für Passagiere, Crews oder Flughafen-beschäftigte mehr und mehr in den Fokus rücken. Überall auf der Welt werden derzeit Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungs gefahr zu minimieren und die Verbreitung des Corona-virus zu stoppen. Natio nal wie international lassen sich erste Tendenzen dafür erkennen, wie sich das Reisen nach der Krise entwickeln könnte: In Hongkong müssen Flugreisende Gesundheits-zeugnisse mitführen und vor Einreise bei den Gesundheitsbehörden abgeben. In Seoul und Singapur wird die Körpertemperatur von ankom-menden und abfliegenden Passagieren gemes-sen. An den Flughäfen in Tokio oder Bangkok werden Des in fek tionsstationen auf gebaut, spe -

zielle Teppiche zur Schuh- soh lendesinfek tion aus ge-legt. In Frankfurt werden Abstandsmarkie rungen angebracht und Check-In- Counter mit Plexi glas-platten eingehaust.

Doch was bedeutet das für uns als Sicherheits-dienstleister?

Zunächst einmal gilt es in den Bereichen Luft-

sicher heit (§ 5 LuftSiG) sowie Flughafensicher-heit (§ 8 LuftSiG) neue Hygienevorgaben zu defi-nieren und diese konsequent, vor allem aber einheitlich, umzusetzen. Dies ist die Grund-voraussetzung, um das Vertrauen in den Flug-verkehr nachhaltig wieder aufzubauen.

Wesentlich ist dabei der Prozess an den Kon -trollstellen: Neben dem obligatorischen Tragen von Mundschutz und Handschuhen, gilt es die Bereitstellung von Desinfektionsstationen an jeder Kontrollstelle sicherzustellen. Durch einen optimierten Einsatz der Schleusen sollten manu-elle Personenkontrollen weitestgehend vermie-den werden. Hierfür ist es wichtig vor allem auch die technischen Anforderungen an die Kontroll-stellen zu überdenken: das sogenannte „Remote Screening“ könnte die Berührungspunkte von Personen an den Spuren reduzieren; durch den Einsatz von CT-Technik könnte das Aus- und Umpacken von Flüssigkeiten und Elektronik-geräten entfallen und damit die Kontaktpunkte verringert werden. Eine mit einem Desinfektions-vorgang versehene auto matisierte Wannenrück-führung könnte zu einer Reduzierung der Keim- und Virenbelastung führen.

Das alles ist selbstverständlich leichter gesagt als getan. Wir sind Teil einer Branche, die zurecht strengen behördlichen Vorgaben unterliegt und deren Anpassung zuweilen lang-wierig ist. Dennoch gilt es jetzt die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. Die Luftsicher-heit sollte deshalb pro aktiv mit den Behörden und der Bundespolizei zusammen arbeiten, um gemeinsam den Weg für den Wiedereinstieg unter neuen Vorzeichen zu ebnen. Wir alle teilen dasselbe Ziel: den Flug verkehr so sicher wie möglich zu gestalten. Genug Ideen hierfür gibt es – mit Sicherheit! <

WINFRIED HARTMANN ist Geschäftsführer Operations

der FraSec Fraport Security Services GmbH.

Luftsicherheit in Zeiten der Coronapandemie

Von Winfried Hartmann

Wir alle wollen sicher reisen! Galt jedoch bislang die Gefahrenabwehr bspw. durch das Auffinden verbotener Gegenständige als oberste Maxime der Luftsicherheit, so hat die Coronapandemie dem Flugverkehr nun eine weitere, unsichtbare Gefahr auferlegt. Zuletzt hatte der 11. September 2001 zu massiven Veränderungen für Passagiere, Airlines und Flughäfen geführt. Nun wird auch der Ausbruch von COVID-19 das Luftfahrtgeschehen nachhaltig beeinflussen. Der Anspruch an eine sichere Reise wird daher zukünftig immer auch Gesundheitsfaktoren einschließen müssen.

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Who is Who der Luftsicherheit

– nach Postleitzahlen geordnet –

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Thälmannstr. 42 · 15741 Bestensee

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Schützenstr. 10 · 12526 Berlin

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Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen

koetter.de

DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG

Hannoversche Str. 91 - 95 · 49084 Osnabrück

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WHO IS WHO · UNSERE MITGLIEDER Anzeigen

Who is Who der Luftsicherheit

– nach Postleitzahlen geordnet –

ICTS Deutschland GmbH

The Squaire - West 14, 11. OG

Am Flughafen · 60549 Frankfurt

www.ictseurope.com/de

FraSec Fraport Security Services GmbH

Hugo-Eckener-Ring · 60549 Frankfurt

www.frasec.de

IWS Industrie-Werkschutz GmbH

Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg

www.iws-ab.de

CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH

Südallee 1 · 85356 München

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Sicherheit durch Qualität

> Rund 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Securitas Aviation sind weltweit auf mehr als 250 Flug-häfen in 36 Ländern in Sicherheits- und Überwachungs-aufgaben eingesetzt. Zu ihrer Arbeit zählen Fluggast- und Gepäckkontrollen, Zugangs- und Zufahrtskontrollen, Sicherung abgestellter Luftfahrzeuge, Außenbewachung und Bestreifung nichtöffentlicher Bereiche oder Service-dienstleistungen für Flughafenbetreiber und Luftfahrt-unternehmen sowie Luftfrachtkontrollen.

Securitas Aviation ist ein Unternehmen, das seit Jahr-zehnten unter dynamisch wechselnden und fordernden Bedingungen die beauftragten Dienstleistungen an deut-schen Flughäfen auf qualitativ hohem Niveau erfüllt. In Deutschland ist Securitas Aviation an elf Flughäfen mit insgesamt rund 3.900 Beschäftigten präsent.

Um den hohen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, überwachen und optimieren wir stetig unsere Prozesse. Permanente Qualitätssicherungs- und Fortbil-dungsmaßnahmen treiben den kontinuierlichen Verbes-serungsprozess voran. Seit vielen Jahren verfügen wir über ein eigenes, bundesweit zuständiges Aus- und Fort-bildungszentrum mit Hauptsitz in Berlin. Damit haben wir die Möglichkeit, Beschäftigte unter reellen Bedingungen und auf höchstem technischem Standard bestens auf den Einsatz in der Praxis vorzubereiten. Zusätzlich schaf-fen wir durch die Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Qualitäts sicherung in die Fortbildung beste Vorausset-zungen für hochqualifiziertes Luftsicherheitspersonal. <

Kontakt:Securitas Aviation Service GmbH & Co. KGSchützenstr. 10 · 12526 BerlinTel.: +49 30 652 14 17 12Mail: [email protected]: www.securitas.de

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Alfred Dunkel Consultant

> » Vierzehn Jahre Geschäftsführer des deutschen Marktführers im Bereich der Aviation-Security mit über 3.500 Mitarbeitern

» Sechs Jahre Vorstandsmitglied des führenden deutschen Sicher heitsunternehmen mit über 20.000 Mit arbeitern

» Mitglied eines Aviation-Kompetenz-Centers » Internationale Consulting-Erfahrung <

Kontakt:Alfred DunkelGeschäftsführer / CEO

ASC Aviation Security Consult GmbHThälmannstr. 4215741 BestenseeTel.: +49 33763 226474Fax: +49 33763 226475Mobil: +49 172 2025001Mail: [email protected]

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Einsatz an deutschen Verkehrsflughäfen

Sicherheit für Passagiere, Fracht und Flughäfen

> Klüh Security, der Qualitätsanbieter für Sicherheits-dienstleistungen, arbeitet für Auftraggeber mit höchs-ten Ansprüchen. Dazu gehören auch sicherheitssensible Verkehrsflughäfen. So ist das Unternehmen seit 1996 mit geprüftem und zertifiziertem Know-how am Flughafen Düsseldorf im Einsatz. Es ist der drittgrößte Flughafen Deutschlands und das wichtigste internationale Dreh-kreuz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen wird von 70 Fluggesellschaften genutzt. Knapp 200 Ziele in 50 Ländern werden angeflogen. Über 26 Mio. Passagiere nutzen dieses Angebot. Mit seinen Security Services trägt Klüh in Düsseldorf wesentlich zu einem sicheren und geordneten Flugbetrieb bei.

Im Laufe der Jahre konnten aufgrund der großen Aviation-Expertise zudem die Flughäfen Dresden und Leipzig als Auftraggeber gewonnen werden. An den drei Flughäfen sind derzeit insgesamt 750 Mitarbeiter beschäftigt. Für die zunehmend komplexer werdenden Sicherheitsanforderungen entwickelt Klüh belastbare Sicherheitslösungen, je nach Bedarf des Kunden. Das Leistungsspektrum umfasst die Personal- und Waren-kontrolle, sowohl physisch mittels Handsonde, Torsonde, Taschendurchsuchungen und Abtastung als auch elek-tronisch mittels Gepäckprüf- beziehungsweise Röntgen-kontrollanlage, außerdem übernimmt Klüh Bordkarten-kontrollen, Frachtkontrollen, Lotsendienste für Flugzeuge am Boden, Sicherheitsbegleitung, Shopbewachung und Rollstuhldienst.

Klüh Security ist Mitglied im BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen. <

Kontakt:Ronny Schlufter

Klüh Security GmbHAm Wehrhahn 70 · 40211 DüsseldorfTel.: +49 177 227 68 24Fax: +49 345 5228 173 Mail: [email protected]: www.klueh.de

> Fast 248 Mio. Passagiere und rund fünf Mio. Tonnen Fracht verzeichneten die deutschen Verkehrsflughäfen in 2019. „Security first“ ist bei den Fluggast- und Gepäck-kontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), die die Beschäftigten von KÖTTER Aviation Security im Auftrag der Bundespolizei (BPOL) übernehmen, stets die höchste Priorität. Um dabei lückenlose Sicherheit, reibungslose Abläufe sowie umfassenden Service für die Reisenden zu gewährleisten, hat die kontinuierliche Aus- und Fortbil-dung der Luftsicherheitsassistenten zentrale Bedeutung. Sie erfolgt in enger Kooperation mit der BPOL und unter Federführung des KÖTTER Aviation Aus bildungszentrums.

Zusätzlich zu den Fluggast- und Gepäckkontrollen über-nimmt das Familienunternehmen auch Aufgaben gemäß §§ 8 und 9 LuftSiG für Flughafenbetreiber, Airlines und Logistikunternehmen. Im Zuge der Eigensicherung der Flughafenbetreiber gehören hierzu z. B. die Personal-, Waren- und Kfz-Kontrollen, die Geländebewachung und Bestreifung nichtöffentlicher Bereiche, die Sicherung des Vorfeldbereiches sowie die Begleitung und Überwachung von externen Handwerkern, Lieferanten etc. KÖTTER Aviation Security stellt zudem professionelle Kontrollkräfte für Luftfracht und -post, die entsprechend geschult und durch das zuständige Luftfahrt-Bundesamt geprüft sind. Gleichzeitig ist das Familienunternehmen der kompetente Partner, wenn es u. a. um die Sicherung abgestellter Flug-zeuge vor unberechtigtem Zutritt, die Flugzeug- bzw. Kabi-nendurchsuchung, die Ticket- und Bordkarten kontrolle, den VIP-Service oder diverse Sicherheitsdienste für Airport-Shops geht. <

Kontakt:KÖTTER Aviation Security SE & Co. KGWilhelm-Beckmann-Straße 7 · 45307 EssenTel: +49 201 2788-388Fax: +49 201 2788-488 Mail: [email protected]: koetter.de

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Ihr Spezialist für Luft- und Flughafensicherheit

Alles unter Kontrolle? Mit Sicherheit!

> Der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW) zeichnet sich durch Tradition und Erfahrung in der Luft-sicherheit aus. Seit mehr als 40 Jahren genießen wir als verantwortungsbewusster Dienstleister die Anerkennung von Bundespolizei, Flughäfen, Airlines, Fluggästen und Mitarbeitern. Wir bieten alle Leistungen nach den §§ 5, 8, 9 und 9a des Luftsicherheitsgesetzes an. Unsere Dienst-leistungen gewährleisten Sicherheit am Flughafen und tragen zu einem angenehmen Aufenthalt bei. Wir setzen auf Qualität, zufriedene Kunden und motivierte Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter für den Bereich Luftsicherheit bilden wir in eigenen Schulungszentren mit bundesweit über-durchschnittlichem Erfolg aus und auch fort.

Wir sind Teil der Piepenbrock Unternehmensgruppe. Diese wurde 1913 gegründet und entlastet als inhaber-geführtes Familienunternehmen seine Kunden durch ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in den Sparten Facility Management, Gebäudereinigung, Instandhaltung und Sicherheit. Mit rund 800 Standorten, 70 Niederlas-sungen und 26.600 Mitarbeitern ist Piepenbrock ein zuver-lässiger Partner, der mit individuellen Leistungspaketen auf die Anforderungen seiner Kunden eingeht. <

Kontakt:Nicole OppermannGeschäftsführerin

DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KGHannoversche Straße 91-95 49084 OsnabrückTel.: +49 541 5841-441Mail: [email protected]: www.piepenbrock.de/dsw

> Die FraSec Fraport Security Services GmbH gehört zu den größten und wichtigsten Sicherheitsunternehmen an deutschen Flughäfen. Mit einem Team von rund 4.300 kompetenten und verantwortungsvollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir tagtäglich hohe Maßstäbe in den Bereichen Luft- und Flughafensicherheit sowie Services.

Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fraport AG liegt unser Unternehmenssitz direkt am Frankfurter Flughafen – einem der bedeutendsten Luftverkehrskreuze weltweit. Zu unserem umfangreichen Aufgabenportfolio gehören Sicherheitsleistungen nach §§ 5, 8 und 9 des Luft-sicherheitsgesetzes sowie zahlreiche Serviceangebote.

Aktuell sind wir an unserem Heimatflughafen Frankfurt in den Bereichen Terminal 1 A und C sowie am Flughafen Stuttgart mit den Passagierkontrollen beauftragt. Darüber hinaus sind wir an den Flughäfen Frankfurt, Berlin und Köln/Bonn für die Durchführung der Personal- und Waren-kontrollen zuständig. Hinzu kommen zahlreiche Bewach-ungs- und Sicherungsaufträge wie etwa Bestreifung und Objektschutz nach § 34 der Gewerbeordnung. Vielfältige Servicedienstleistungen für Passagiere runden das umfang-reiche Angebot für unsere Kunden ab.

Das Fundament hierfür bildet unser eigenes Schulungs-zentrum: In der FraSec Academy kümmern sich kompe-tente und engagierte Trainer um eine fundierte und praxis-orientierte Aus- und Weiterbildung aller Beschäftigten. <

Kontakt:Steffen SeippBereichsleiter/Prokurist Business Development, Marketing und Vertrieb

FraSec Fraport Security Services GmbH Hugo-Eckener-Ring · 60549 Frankfurt Tel.: +49 69 690 25311 Mail: [email protected] Web: www.frasec.de

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Sicherheit durch Qualität Luft- und FlughafensicherheitSo schützen Sie Ihre Prozesskette

> Die ICTS Deutschland GmbH wurde 1988 in Frankfurt am Main als Gesellschaft des weltweit agierenden Sicher-heitskonzerns ICTS Europe S.A. gegründet. Seit ihren Anfängen hat sich die ICTS (International Consultants on Targeted Security) zu einem anerkannten Sicherheits-dienstleister in der Luftfahrtbranche weiterentwickelt, der sein Kerngeschäft der Luftsicherheitsdienstleistungen aktuell an sieben deutschen Flughäfen und darüber hinaus auch Objektschutz für kritische Infrastrukturen wie Behörden und Forschungszentren mit derzeit ca. 1.000 Mitarbeitern betreibt.

Momentan sind unter dem Dach und im Netzwerk der im Wesentlichen auf die Erbringung von Luftsicherheits-aufgaben ausgerichteten ICTS-Europe-Gruppe in 22 Län-dern an 80 Standorten rund 12.000 Mitarbeiter in den unterschiedlichen Bereichen der Luftsicherheit tätig. Die ICTS Europe ist damit nach der TSA einer der größten Luft-sicherheitsanbieter weltweit.

Jeder Kunde der ICTS stellt individuelle Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur. Alle Sicherheitsdienst-leistungen werden deshalb individuell auf die speziellen Kundenbedürfnisse zugeschnitten. Wir bieten unseren Kunden Sicherheitsdienstleistungen in allen Gefahren-bereichen bis zur höchsten Sicherheitsstufe. Unsere Programme und Maßnahmen legen wir in Abstimmung mit unseren Kunden so flexibel und effektiv aus, dass Abfer-tigungsprozesse der Flughäfen für Passagiere, Gepäck und Fracht unter Beibehaltung des höchsten Sicherheits-standards geringstmöglich beeinträchtigt werden. <

Kontakt:Tobias WalterDirector Business Development

ICTS Deutschland GmbHThe Squaire - West 14, 11. OG, Am Flughafen · 60549 FrankfurtTel.: +49 69 64355-3340Mail: [email protected]: www.ictseurope.com/de

> Unsere langjährige Erfahrung in der partnerschaft-lichen Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Unter-nehmen aller Größen im Bereich Luftsicherheit hat gezeigt: Jede Aufgabenstellung ist anders. Deshalb müssen Lösungen individuell und passgenau auf jeden Kunden zugeschnitten werden.

Unsere mehr als 1.000 Mitarbeiter leisten tagtäglich ihren Beitrag zur Sicherheit u. a. in folgenden Bereichen:

» Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen gem. § 8 LuftSiG

» Kontrollen von Fracht und Post gem. § 9 LuftSiG » Zugangssicherung zu sicherheitsempfindlichen Bereichen

» Begleitung von Flughafenanlieferungen » Empfangsdienste » Bereitstellung und Palettierung von Wertfracht-sendungen

» Installation und Wartung technischer Gefahren-meldeanlagenWir sind ein familiengeführtes Mittelstandsunternehmen,

das seit über 110 Jahren als Spezialist im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen tätig ist. Langfristige und nachhaltige Partnerschaften mit unseren Kunden sind unser primäres Ziel, das wir durch eine individuelle Betreuung und den persönlichen Einsatz unsere Mit -arbeiter erreichen. <

Sie möchten mehr wissen? Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt:IWS Industrie-Werkschutz GmbHMagnolienweg 30 · 63741 AschaffenburgTel.: +49 6021 3803-30Fax: +49 6021 3803-54Mail: [email protected]: www.iws-ab.de

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Verbindung leben – von uns geschützt

> Die CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Flughafen München GmbH und ist für einen hohen Standard im Bereich Sicherheit, Kontrolle und Service bekannt. Derzeit tragen rund 1.000 Mitarbeiter*innen rund um die Uhr dazu bei, dass der Flughafen München heute den Ruf genießt, einer der sichersten der Welt zu sein.

Mit Leidenschaft und Hingabe erbringen wir qualitativ hochwertige Sicherheitsdienstleistungen in den Bereichen nach § 8 LuftSiG für die Flughafen München GmbH, nach §§ 8 und 9 LuftSiG für die Deutsche Lufthansa AG, sowie für andere Fluggesellschaften. Des Weiteren führen CAP Mitarbeiter*innen Sicherheitsdienstleistungen in folgenden Bereichen durch:

» Werk- und Objektschutz » Komfort- und Sicherheitsparken am Flughafen München » VeranstaltungsschutzNeben dem normalen Regelbetrieb agieren wir souverän

in IRREG- und Krisensituationen. Für uns ist Sicherheit kein Beruf, sondern eine Berufung, die wir mit Kompetenz, Kundenfreundlichkeit und motivierten Mitarbeiter*innen leben, denn Sicherheit ist Vertrauenssache.

Der Kunde und sein Auftrag steht bei allen Geschäfts-prozessen der CAP im Mittelpunkt. Wir passen unsere Produkte an die konkreten Erfordernisse unserer Kunden an oder entwickeln diese neu. Dabei legen wir Wert auf Flexibilität, Professionalität und langjährige Partnerschaft. Wir schulen unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig, damit unsere Kunden zu jeder Zeit mit einer stabilen Dienst-leistung rechnen können. So sorgen wir dafür, dass unsere Kunden nachhaltig zufrieden sind. <

Kontakt:CAP Flughafen München Sicherheits-GmbHSüdallee 1 · 85356 München-FlughafenTel.: +49 89 975-91074Fax: +49 89 975-91076Mail: [email protected]: www.cap-security.de

Der DSD – Der Sicherheitsdienst ist ab sofort auch als kostenfreie App, in der die einzelnen DSD-Ausgaben und Beilagen sowohl online als auch offline gelesen werden können, in den App-Stores erhältlich.

Seit dem Relaunch im Jahr 2016 sind der DSD und alle Beilagen zusätzlich jederzeit abrufbar unter:

www.dersicherheitsdienst.de

DIE APP FÜR DIE SICHERHEITS-WIRTSCHAFT.

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

> Die CoronakriseVon allen Herausforderungen für die Sicher-

heitswirtschaft in diesem Jahr ist die Coronakrise die schwerste und am schwierigsten zu bewälti-gende. Die Umsätze sind schon im 1. Quartal 2020 massiv zurückgegangen. Für viele der 267.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe musste Kurzarbeit beantragt oder sogar die Kündigung ausgesprochen werden. Veranstaltungen und der Flugverkehr sind fast völlig zum Erliegen gekommen. Zwar sind durch Zugangsbeschrän-kungen und Konfliktsituationen in Kranken-häusern und durch die Kontaktbegrenzungen im Lebensmittelhandel neue Aufträge an Sicher-heitsdienstleister erteilt worden, aber sie bilden keinen Ausgleich für den erheblichen Umfang der eingebüßten Umsätze. Die Sicherheitsmit-arbeiter sind aufgrund der Arbeits bedingungen erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies hat auch zu einer hohen Zahl von Krankmeldun-gen geführt. Trotz aller Schwierigkeiten bleibt es das Ziel der Sicherheitswirtschaft und ihres Bundesverbandes, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sowohl der BDSW wie der Marktführer Securitas eine Reihe von Forderungen an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern gerichtet. Dazu gehören:

» die Bereitstellung von professioneller Schutz-ausrüstung,

» die Anerkennung der Systemrelevanz der Sicherheitswirtschaft durch Aufnahme in die KRITIS-Verordnung, denn die Sicherheits-dienstleister schützen kritische Infrastruk-

turen und erbringen kritische Dienstleistun-gen im Sinne der Verordnung,

» die Leistung von Liquiditätshilfen zur Abwen-dung von Insolvenzen und für Kompensationen nach § 65 Infektionsschutzgesetz,

» die Zahlung des Krankengeldes bereits ab dem ersten Krankheitstag,

» die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 900 Euro,

» die vorübergehende Regelung von Ausnahmen von der Begrenzung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz,

» die Aussetzung der Voraussetzung der Unter-richtung oder der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und der Freischaltung neuer Beschäftigter im Bewacherregister.

Je mehr und je eher diese Forderungen erfüllt werden, umso besser wird die Sicherheitswirt-schaft die Krise überstehen.

Natürlich ist das Überleben des einzelnen Sicherheitsdienstleisters auch von der nachhal-tigen Stabilität und Agilität des Unternehmens abhängig. Securitas etwa agiert auf der Grund-lage eines „Business Continuity Plans“ in steter Vorbereitung auf Krisen. Das Unternehmen verfügt über angemessene finanzielle Ressourcen und eine von Ehrlichkeit, Solidarität und Flexi-bilität geprägte Unternehmenskultur und konnte auf der Basis des Vertrauens und der Flexibilität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich schon während der Krise einer veränderten Nachfrage-struktur auf dem Sicherheitsmarkt anpassen. Denn Schutzbedürfnisse haben sich in der Krise verlagert. Während zum Beispiel die Zahl der

JENS MÜLLER ist COO der Securitas

Deutschland sowie Vize präsident des BDSW

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

Herausforderungen für das Sicherheitsgewerbe 2020

Von Jens Müller

Die Sicherheitswirtschaft war am Beginn des neuen Jahrzehnts gut aufgestellt. Ihr Ansehen in Gesellschaft und Politik und ihr Beitrag zum Werkschöpfungsprozess der Volkswirtschaft ist gewachsen. Der Umsatz der Sicherheitsdienstleister ist 2019 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent auf 9,25 Mrd. Euro gestiegen und hat sich binnen 10 Jahren verdoppelt. Diese positive Entwicklung wurde jäh unterbrochen, als das Coronavirus die Wirtschaft in allen Volkswirtschaften „in die Knie zwang“, und auch in Deutschland aufgrund des Stillstandes von Produktion, Handel und Verkehr sowie des öffentlichen Lebens die Aufträge an die Sicherheitswirtschaft wegbrachen.

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Wohnungseinbrüche zurückging, weil sehr viele Wohnungsinhaber im Homeoffice sind, nahm die Zahl der Einbrüche im gewerb-lichen Bereich zu. Verwaiste Fabriken, Lagerhallen und Geschäfte müssen je nach den örtlichen Umständen sogar stärker geschützt werden als während normaler Betriebszeiten. Ein krisenfest organisiertes Unternehmen wird aus der Krise gestärkt hervorgehen.

Der leer gefegte ArbeitsmarktDie Sicherheitswirtschaft litt vor dem

Ausbruch der Coronakrise an einem massiven Mangel an geeigneten Bewer-bern und Fachkräften. Und dieser Mangel wird sich nach dem Ende der Krise erneut zeigen. Die Zahl der offenen Stellen in der Sicherheitsbranche ist binnen eines Jahres um 7,6 Prozent auf über 12.000 am Ende des dritten Quartals 2019 ange-wachsen. Vor allem für anspruchsvollere Tätigkeitsbereiche, in denen die Fähig-keiten einer Fachkraft oder einer Service-kraft für Schutz und Sicherheit verlangt werden, fehlt es an ausgebildeten Kräf-ten. Dies betrifft zum Beispiel Tätigkeiten, die den Umgang mit digitalisierter Sicher-heitstechnik voraussetzen. Die viel zu hohe Abbrecherquote in der Ausbildung zur

Fachkraft oder zur Servicekraft verstärkt diesen Mangel zusätzlich. Dennoch: Er darf nicht schicksalhaft hingenommen werden. Die Verpflichtung von Subunternehmen ist keine echte, dauerhafte Alternative, höch-stens eine vorübergehende Notlösung. Anzahl, Fähigkeit und Niveau der Anstel-lungsbewerber dürfen nicht dem Zufall überlassen werden. Sie verlangen vielmehr eine offensive Strategie der Nachwuchsge-winnung, die einschließlich der Kontrolle ihrer Umsetzung „Chefsache“ sein muss. Ehrlichkeit, Offenheit und Fairness sind Grundkriterien einer solchen Strategie. Die Nachwuchsgewinnung darf auch nicht zur Vernachlässigung des Preemployment Screening führen, um die Einstellung von Bewerbern mit gravierenden charakter-lichen Mängeln, krimineller Vergangenheit, extremistischer Einstellung oder Bezie-hung unbedingt zu vermeiden. Als drei Säulen einer offensiven Nachwuchsgewin-nung möchte ich bezeichnen:1. Eine ständige Optimierung der Attrak-

tivität des Sicherheitsunternehmens als Arbeitgeber im Hinblick auf an ge -mes sene, auch familiäre Notlagen berücksichtigende Arbeitszeiten, das Betriebsklima am Arbeitsplatz, eine faire Entlohnung und interessante, anspruchs-

volle Tätigkeitsbereiche. Diese Attraktivi-tät sollte intensiv propagiert werden.

2. Die direkte Ansprache von Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt, vor allem im Bereich der Schulabgänger, unter starker Einbeziehung der sozialen Medien.

3. Eine Personalentwicklungskonzeption mit entsprechenden Angeboten der Weiterbildung und Qualifizierung, mög -lichst in einer vom BDSW-zertifizierten Sicherheitsfachschule.

Das BewacherregisterEine weitere große Herausforderung, die

in diesem Jahr unbedingt bewältigt werden muss, ist die Funktionsfähigkeit des neuen Bewacherregisters. Es sollte für mehr Transparenz sorgen, Bürokratie abbauen und so vor allem die Zuverlässigkeits-überprüfung von Bewerbern vereinfachen und beschleunigen. Mangelhafte Koordi-nierung zwischen BMWi und den Landes-behörden im Implementierungsprozess, zu wenig Vorbereitung und Schulung der zum Handeln verpflichteten Wohnsitz-behörden haben aber zu einem Desaster geführt. Bis zum Januar 2020 waren erst 191.000 Personaldatensätze eingepflegt und von diesen nur 88.000 freigeschaltet. Die Zuverlässigkeit noch nicht freige-

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

schalteter Sicherheitsmitarbeiter muss bei einem Arbeitgeberwechsel von der Wohnsitzbehörde komplett neu über-prüft werden. Der Bürokratieabbau wird so ins Gegenteil verkehrt. Der BDSW darf keine Gelegenheit ungenutzt lassen, auf diesen gravierenden Mangel hinzuweisen, entsprechende Forderungen an die Politik zu stellen und Unterstützung anzubieten.

Eigenständiges Gesetz für Sicherheits-dienstleistungen

Von dem 2018 im Koalitionsvertrag ange-kündigten eigenständigen Gesetz für das Sicherheitsgewerbe, mit dem die Sicher-heitsstandards verbessert werden sollten, um für noch mehr Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Sicherheitsgewerbes zu sorgen, fehlt bis heute jede Spur. Wenn es in dieser Legislaturperiode noch erlas-sen werden soll, muss es noch in diesem Jahr 2020 den Bundestag erreichen. Es ist eine große Herausforderung für die Sicher-heitswirtschaft und ihren Bundesverband, dies durch beständige Forderung gegen-über der Politik und durch das Angebot der fachlichen Unterstützung der Gesetz-gebungsarbeit zu erreichen. Seine Vorstel-lungen von den notwendigen substantiellen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Funktionalität des Sicherheitsge-werbes als Teil der Architektur der Inne-ren Sicherheit hat der BDSW in einem Eckpunktepapier vorgestellt und einen entsprechenden informellen Entwurf eines Gesetzes mit DVO erarbeiten lassen. Zu diesen Eckpunkten gehören:

» höhere Anforderungen an die Gründung und Führung eines Sicherheitsdienst-leistungsunternehmens im Hinblick auf Qualifikation, betriebliche Ausrüstung und Haftpflichtversicherung, um Unter-wanderungen dieser Standrads durch unseriöse Firmen möglichst auszu-schließen,

» verbindliche Anforderungen an Qualifi-kation, Schulung und Weiterbildung der Sicherheitsmitarbeiter für KRITIS- Bereiche und Einbeziehung unterneh-mens eigenen Personals in diese Anfor-derungen,

» Gestaltung des Streikrechts so, dass der Schutz von KRITIS-Objekten auch im Streikfall gewährleistet werden kann,

» Gestattung der Beleihung von Sicher-heitsmitarbeitern, die im Auftrag von Kommunen zur Unterstützung der Ordnungsämter und zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden sollen, mit „niedrigschwelligen“ hoheit-lichen Befugnissen der Personalien-feststellung, des Platzverweises, der Feststellung von Verstößen gegen Park- und Haltevorschriften sowie der gebühren pflichtigen Verwarnung durch den Landesgesetzgeber und

» Übergang der Kontrolle und Betreuung des Sicherheitsgewerbes vom Ge -schäftsbereich der Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder in den Geschäftsbereich der Innenminister wegen der Rolle, die das Sicherheits-gewerbe mit 267.000 Beschäftigten zur Unterstützung der Polizeien und zur Stärkung auch der öffentlichen Sicher-heit spielt.

Vermutlich liegt der Hauptgrund für die Verzögerung des erkennbaren Beginns der Gesetzesvorbereitung darin, dass der Bundesinnenminister Wert darauf legt, zunächst die Funktionsfähigkeit des Bewache registers vor dessen Übernahme in den eigenen Geschäftsbereich abzu-warten.

Schluss mit der Auftragsvergabe zu Dumpingpreisen

Zu den Eckpunkten des BDSW für ein neues Gesetz gehört die Forderung, dass mindestens bei der Ausschreibung öffent-licher Stellen von Aufträgen zum Schutz von KRITIS-Bereichen die Vergabe an eine Gewichtung der Qualitätskriterien bei der Preisgestaltung von mindestens 60 Prozent gebunden wird. Überhaupt müssen die Rahmenbedingungen im Vergabeverfahren so verändert werden, dass Dumpingpreise ausgeschlossen werden. Das kann insbe-sondere geschehen durch

» eine bestimmtere Fassung des unbe-stimmten Rechtsbegriffs „wirtschaft-lichstes Angebot“ in § 97 Abs. 5 Kartell-gesetz,

» eine Ausweitung der Verfahrensart des wettbewerblichen Dialogs,

» eine Verpflichtung zur Zulassung von Nebenangeboten,

» eine Änderung der Kannvorschrift zur

Ablehnung des Zuschlags an ungewöhn-lich niedrige Angebote in § 60 Abs. 3 Satz 1 VgV in eine Mussvorschrift und

» ein Register kriminalitätsbelasteter Unternehmer mit Abfragepflicht.

Diese Veränderungen muss der BDSW 2020 einfordern. Dumpingpreise führen zu Dumpinglöhnen, zum Rückgang der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers, der Schritt für Schritt Weiterbildungsmaß-nahmen einschränken, die Infrastruktur des Unternehmens und die Ausrüstung der Sicherheitsmitarbeiter vernachlässi gen und die Arbeitsbedingungen verschlech-tern muss, um der Insolvenz zu entgehen.

Bei der Darstellung dieser besonders wichtig und schwierig erscheinenden Herausforderungen sollen andere nicht unerwähnt bleiben:

» die Fortführung des „Paradigmenwech-sels“ von der Leistung bloßer „Personal-stunden“ hin zum Angebot ganzheit-licher Sicherheitslösungen von der Sicherheitsberatung bis zur Investition bis zu Betrieb und Wartung der einge-setzten Sicherheitstechnik,

» der schwierige Transformationsprozess von der analogen in die digitale Welt, in der Infrastruktur wie im Leistungs-spektrum der Sicherheitsunternehmen und

» die Verbesserung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Passagier- und Gepäckkontrollen im Flugverkehr.

Viel zu tun gibt es also in diesem schon angelaufenen Jahr 2020 für das Sicher-heitsgewerbe, seinen Bundesverband und jedes einzelne Sicherheitsunternehmen, um die – wohl noch einige Zeit währende – Coronakrise zu überstehen und auch alle anderen Herausforderungen aufzugreifen und möglichst zu bewältigen. <

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

> Herr Bosbach, als Urgestein der deutschen Politik haben Sie schon zahlreiche Krisen mit erlebt. Ist die Coronaausbreitung die schlimm-ste?

Wolfgang Bosbach: In meinem langen politi-schen Leben habe ich in der Tat schon viele Krisen miterlebt – national und international. Manchmal haben sich die schlimmsten Befürch-tungen, Gott sei Dank, nicht bestätigt, manchmal war die Realität allerdings noch erschreckender als die Prognosen. Die aktuelle Krise ist jeden-falls die größte seit dem Ende des 2. Weltkrieges. Nicht nur weil sie weite Teile der Welt ergriffen hat, sondern weil es wortwörtlich um Leben oder Tod geht und weil wir gleichzeitig an mehre-ren Fronten kämpfen müssen: Rettung von Menschenleben, weitere Infektionen vermeiden, die wirtschaftlichen Folgen der Kontaktsperren abfedern, soziale Notlagen vermeiden, euro-päische Lösungen vorantreiben. Und das alles gleichzeitig.

Wie beurteilen Sie das bisherige Krisenmana-gement?

Bosbach: Natürlich melden sich jetzt Tag für Tag Kritiker, die der Meinung sind, der Staat hätte eigentlich viel früher, viel schneller, viel besser und vorausschauender handeln müssen. Aber wenn man sich einmal die Lage in anderen Ländern ansieht, so kommt man als objektiver Beobachter schnell zu dem Fazit: Deutschland ist beim Kampf gegen COVID-19 gut aufgestellt, vor allem auch deshalb, weil unser Gesundheits-

system zu den weltweit besten gehört. Dennoch sind Schwachstellen unübersehbar, dies gilt namentlich für den Vorrat an Schutzausrüstung und Testvorrichtungen. Der Bund und die Länder arbeiten gut zusammen und dennoch wird nach der Krise die Frage beantwortet werden müssen: Kann es bei der jetzigen Kompetenzverteilung bleiben oder müssen wir sie ändern?

Wie steht es um die Kooperation von Behörden, Unternehmen und Sicherheitswirtschaft?

Bosbach: Die Gewährleistung der öffentli-chen Sicherheit ist eine ganz zentrale öffent-liche Aufgabe – aber der Staat alleine kann mit eigenen Kräften nicht jenes hohe Maß an Sicher-heit gewährleisten, das unser Land dringend braucht. Deshalb ist eine enge Kooperation mit der privaten Sicherheitswirtschaft unerlässlich, nicht nur – aber insbesondere – in Krisenzeiten. Naheliegende Frage: Wieso wird die private Sicherheitswirtschaft nicht ganz selbstverständ-lich als Teil der kritischen Infrastruktur ange-sehen, Stichwort: KRITIS?

Und wie sieht es bei den Unternehmen aus, Herr Bürhaus?

Dirk H. Bürhaus: Zunächst einmal sorgen auch sie sich primär um die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Die Unternehmen setzen daher durch vielfältigste Maßnahmen wie Home office, Zutrittsbeschränkungen zu Firmenarealen und Verbot von Geschäftsreisen alles daran, ihre Mitarbeiter zu schützen. Gleichzeitig gibt es die

Aktionismus vermeiden, aufs Wesentliche fokussieren: „Das sind entscheidende Bausteine in der Krise“

Interview mit Wolfgang Bosbach und Dirk H. Bürhaus

WOLFGANG BOSBACH gehörte 23 Jahre dem Deutschen Bundestag an. Von Februar 2000 bis November 2009 war er stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und fungierte zudem zwischen 2009 und 2015 als Vorsitzen-der des Innenausschusses. Seit 2018 ist er Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates.

Mehr als eine Million bis dato global registrierte Infektionen, Grenzschließungen und weitgehende Einschränkung des öffentlichen Lebens, Produktionsstopps in der Industrie: Die Coronavirus- ausbreitung stellt Staaten, Organisationen und Unternehmen vor bisher nicht gekannte Heraus-forderungen. Einhergehend damit steht das Thema Risiko- und Business Continuity Management im Fokus.

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

angeführten Umsatzeinbrüche. Heißt: Die Unter-nehmen müssen schauen, wie sie die Schäden so weit wie möglich begrenzen und die Geschäfte zügig wieder zum Laufen bringen. Dies sind nur zwei von vielen ganz unterschiedlichen Anfor-derungen in einer solchen Lage. Viele Unter-nehmen sind aber leider auch auf die aktuelle Pandemie oder ähnliche Situationen nicht oder nur ungenügend vorbereitet.

Weitere Herausforderungen?

Bürhaus: Ganz praxisnahe. Beispiel Kliniken: Hier wird in erster Linie darüber diskutiert, ob genug Intensivbetten bereitstehen. Das in meinen Augen viel entscheidendere Problem, nämlich das der schon in Normalzeiten ange-spannten Personallage und die Bezahlung der zusätzlichen Mitarbeiter, wird allenfalls im zwei-ten Satz angeschnitten – meist gar nicht. Ob die Infrastruktur allen Belastungen standhält, wird erst recht nicht thematisiert.

Wir müssen das Gesundheitswesen also noch „wetterfester“ machen, genau wie gegen Medika-menten-Lieferengpässe?

Bosbach: Richtig. Und jetzt bitte nicht sofort das Aus für internationale Handelsbeziehun gen beschwören oder das Ende internationaler Arbeitsteilung oder grenzüberschreitender Lieferketten. Wenn Medikamente nicht mehr lieferbar sind, weil wir monatelang auf Wirkstoffe aus Indien oder China warten müssen, dann ist das ein unhaltbarer Zustand. Dann müssen wir in existentiell wichtigen Teilbereichen autarker werden.

Gibt es ein ähnliches Beispiel für den Firmen-sektor?

Bürhaus: In jedem Fall. Denken Sie allein an den erst kürzlich bekanntgewordenen Cyber-angriff auf die Energieversorgung in Deutsch-land. Angesichts solch ganz realer Gefahren muss sich jedes Unternehmen die Frage stellen, wie es um seine autarke Energieversorgung

oder daraus resultierende Alternativprozesse steht, wenn die öffentlichen Stromnetze von jetzt auf gleich für längere Zeit ausfallen sollten. Denn sonst geht in der Produktion, aber auch bei Rechnungen oder den Mitarbeitergehältern und anderen Verwaltungsaufgaben nichts mehr. Insgesamt ist darauf zu achten, dass die Notfall-prozesse die richtigen Unternehmens prozesse am Leben erhalten. Wir müssen unsere kritischen Infrastrukturen und die Wirtschaft im Allgemeinen viel krisenfester machen, über das Thema „Globalisierung“ im Rahmen der Produk-tions- und Lieferlogistik wird sicher in Zukunft vermehrt und neu nachgedacht werden.

Das hört sich doch nicht danach an, als ob Deutschland gut aufgestellt wäre ...

Bosbach: Im Nachhinein wird man das Krisen-management sicher in jedem Detail unter die Lupe nehmen und auch für zukünftig mögliche Fälle anders Vorsorge treffen, aber zu viele übersehen, dass die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz gerade nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegen und dass wir beim Schutz der Grenzen auf europäische Einigkeit setzen müssen. Traditionell haben wir 80 Mio. Bundestrainer, neuerdings auch 80 Mio. Virologen. Es war und bleibt richtig, dass sich die Politik am Rat von Experten orientiert, die sich allerdings auch nicht immer einig sind.

Was sind dabei zentrale Handlungsmaximen?

Bürhaus: Alles entscheidend: Wir müssen Aktionismus vermeiden. Deshalb darf nicht in Szenarien wie Pandemie, Cyberattacken oder Sabotage geplant werden. Denn dies führt genau dazu, dass jeder versucht in Kausalketten die nächste optionale Wirkung vorauszudenken. Dies aber führt nicht zum Ziel, da immer neue und teilweise auch im Gesamtkontext nicht vorher-sehbare Fragen auftauchen. Und viel schlimmer: Es verschärft die Krise wie im Coronafall, etwa durch Hamsterkäufe von Schutzmasken, Desin-fektionsmitteln etc., die dann an den wirklich relevanten Stellen nicht zur Verfügung stehen.

DIRK H. BÜRHAUS ist u. a. Geschäftsführer der

zur KÖTTER Unternehmens-gruppe gehörenden German

Business Protection. Außerdem ist er verbands-politisch engagiert, z. B. im

Vorstand des Bundesver-bandes der Sicherheitswirt-

schaft.

Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte in der

Ausgabe 1-2020 des KÖTTER Security Sicherheitsbriefes.

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

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Worauf basiert ein professionelles Risiko-management somit?

Bürhaus: Das Risiko- und Business Continuity Management von KÖTTER Security und German Business Protection hat einen ressourcen basierten Ansatz. Es fokussiert sich also auf die Geschäfts-prozesse. Konkret: Welche Prozesse sind für den Unternehmensfortbestand über-lebenswichtig und welche Ressourcen benötige ich dafür? Dies umfasst z. B. die Know-how- Verteilung auf verschie-dene Köpfe, sodass ich im Fall der Fälle insbesondere Leitungsebenen problemlos auseinanderziehen kann oder für Krank-heitsausfälle gewappnet bin, genauso wie doppelte, unabhängige Leitungswege für IT-Komponenten. Andere Themen sind die krisensichere Vorhaltung bzw. Beschaf-fung von Waren und Produkten oder ein professionelles Reisemanagement, das früh zeitig internationale Krisenlagen und Reisewarnungen berücksichtigt. Nicht zuletzt geht es auch um krisenfeste Sicher-heits-, Personal- oder auch Hygiene- und Desinfektionskonzepte, auf die unsere Gruppe spezialisiert ist.

Es gilt also, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren?

Bosbach: Das sollte generell gelten, nicht nur in Krisenzeiten. Wer genau weiß, was warum kommuniziert werden soll, kann sich kurz und trotzdem präzise ausdrücken. Wenn ich nur wissen will, wie spät es ist, brauche ich keinen Vortrag über die Geschichte der Zeitmessung von den Azteken bis heute. Superfloa nocent, Über-flüssiges schadet – das wussten schon die alten Römer.

Wer managt dies im Fall der Fälle?

Bürhaus: Hier ist eine Organisation außerhalb der sonst üblichen Unter-nehmensstrukturen erforderlich. Die Lage wird von einem Stab gesteuert, dessen Zusammensetzung sich strikt an Exper-tise und nicht an Funktionen orientiert. Der Leiter des Stabes trägt sämtliche Verantwortung. Er hat direkten Zugang zur Geschäftsführung, die die groben Leit-linien vorgibt und die zentralen Entschei-dungen gemeinsam mit dem Leiter trifft.

Und die Kommunikation?

Bürhaus: Die Übermittlung relevanter Informationen möglichst in Echtzeit an Mitarbeiter aller Standorte oder auch nur an ausgewählte Gruppen hat in Krisen und

Notfällen absolut zentrale Bedeutung. Und ist in der digitalen Welt problemlos möglich. Digitale Systeme wie das Alarmierungs- und Krisenmanagement-Tool FACT24 bieten nicht nur schnelle Kommunikation über alle Kanäle und zu jeder Zeit. Wichtig zudem: Sie stellen auch eine revisions-sichere Dokumentation sicher, was später ggf. zur Klärung rechtlicher Aspekte wichtig sein kann.

Last, but not least: Was ist mit den psychi-schen Belastungen?

Bürhaus: Diese sind natürlich für Betrof-fene, Mitarbeiter und Leitungsstäbe groß. Hier halten wir in Kooperation mit unserer TERAPON Consulting GmbH vorberei-tende Schulungen für solche Fälle bereit und bieten Akutintervention im In- und Ausland, ggf. per Krisenhotline oder Online-Portalen, an.

Das Interview führte Carsten Gronwald, Pressesprecher der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen. <

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> Wer die vielen Ordner vor Supermärkten, Drogeriefilialen oder Krankenhäusern sieht, könnte meinen, die Sicherheitswirtschaft gehört eher zu den Gewinnern der Krise. Mit 267.000 Beschäftigten machte sie vergangenes Jahr 9,3 Mrd. Euro Umsatz. Allerdings erwirtschaf-tet sie gerade mal vier Prozent der Umsätze im Einzelhandel – aber 50 Prozent im Objektschutz, elf Prozent an Flughäfen und sieben Prozent mit Geldtransporten. „Wir bekommen mehr Aufträge vom Lebensmittelhandel. Aber den Einbruch des hochwertigen Aviationgeschäfts kann das nicht ausgleichen. Das lindert nur den Schmerz“, sagt Ernst Steuger, Geschäftsführer der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft der dpa. „Die ersten Lebensmittelunternehmen fahren das auch schon wieder zurück, weil sie sagen, das es zu teuer oder auch gar nicht notwendig ist.“ Und dann gibt es noch ein Problem: „Wir versuchen Mitarbeiter anderswo einzusetzen, aber wir sind da blockiert, weil wir nicht umschulen können“, sagt Steuger.

Was dürfen private Wachleute?Die Mitarbeiter dürfen in der Regel keine

Waffen bei sich führen. Auch müssen sie Kleidung tragen, die sich deutlich von den Uniformen von Polizisten unterscheidet. Für ihren Auftrag-geber setzen die Sicherheitsdienstunternehmen dessen Hausrecht und die darauf basierende Hausordnung gegenüber Dritten durch. Dabei haben private Sicherheitsdienste die umfassen-den Befugnisse ihres Auftraggebers. Das Haus-recht des Hausherrn schafft Sonderrechte. Der Inhaber des Hausrechts oder der ihn vertre-tende Sicherheitsdienst kann beispielsweise ein Hausverbot erteilen und es durchsetzen, indem

er sich auf Notwehr beruft (§ 32 des Straf-gesetzbuches). Auch auf § 859 ff des Bürger-liches Gesetzbuches, die Selbsthilfe, können sich Sicherheitsdienste stützen. Dieses können jemanden, der das Hausrecht verletzt, wegen Hausfriedensbruch nach § 123 STGB anzeigen.

Was gibt es beim Einsatz im LEH zu beachten?„Für den Lebensmitteleinzelhandel gibt es

meiner Meinung nach keine gesonderten Vor -gaben, die vertraglich zwischen Auftraggeber und Dienstleister zu regeln wären. Der Sicher-heitsdienstleister erbringt unabhängig der Verkaufsgüter eine Sicherheitsdienstleistung – ob im Geschäft Kleidung oder Lebensmittel verkauft werden, beeinflusst die Aufgaben des Sicherheitspersonals nicht. Welche Tätigkeiten im Speziellen vom Sicherheitspersonal vertrag-lich gefordert werden, muss im Vorfeld abge-stimmt und vertraglich vereinbart werden“, sagt Silke Zöller, Pressesprecherin Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Der BDSW ist ein Branchen- und Wirtschaftsverband, der die Interessen von Unternehmen aus der Sicher-heitswirtschaft vertritt.

Worauf muss ein Händler achten, wenn er ein Sicherheitsunternehmen beauftragen möchte?

Laut Silke Zöller sollte ein Auftraggeber natürlich zunächst darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben für einen Sicherheits-dienstleister eingehalten werden – sprich, dass der Dienstleister für sicherheitsrelevante Tätig-keiten Personal einsetzt, dass mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeord-nung mitbringt, zuverlässigkeits überprüft und gemeldet ist. Je nach Tätigkeit und gewünschter

JENS HERTLING ist Redakteur der

LP Lebensmittel Praxis.

Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte am

21. April 2020 online in der LP Lebensmittel Praxis.

www.lebensmittelpraxis.de

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

Den Profis überlassen

Von Jens Hertling

In der Coronakrise greift der Einzelhandel verstärkt auf Sicherheitskräfte zurück. Wo es bisher schon welche gab, werden noch mehr eingestellt. Und viele Geschäfte, für die Security nie ein Thema war, arbeiten jetzt erstmals mit Sicherheitsfirmen zusammen. Wir geben Tipps, wie Händler eine seriöse Sicherheitsfirma finden.

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Aufgabenerfüllung können auch weitere Qualifikationen – wie z. B. eine Sachkunde-prüfung – erforderlich sein. Dies sei aber von den Anforderungen des Auftraggebers an den Dienstleister abhängig, so Zöller. Des Weiteren sollte der Auftraggeber darauf achten, Dienst leister mit Erfahrung in dem entsprechenden Tätigkeitsfeld zu engagieren – die Qualität der Sicherheits-dienstleistung ist dann erfahrungsgemäß höher. Und selbstverständlich sollte auch seitens des Auftraggebers darauf geach-tet werden, dass vorliegende Tarifverträge eingehalten werden, sagt Silke Zöller.

Wie erkennt der Händler ein seriöses Unternehmen?

Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, der Dienstleister ein Angebot vorlegt, das erkennen lässt, dass minde-stens der Tariflohn der angeforderten Tätigkeit im jeweiligen Bundesland gezahlt wird und ein sinnvolles Konzept hinter diesem Angebot steht, spricht dies für den Sicherheitsdienstleister. „Eine Mitglied-schaft im BDSW beispielsweise erfor-dert zwingend die Einhaltung der Tarif-verträge“, so Zöller. Bei verbandsfremden Unternehmen müssen aber ebenfalls die tariflichen Löhne gezahlt werden, wenn eine Allgemeinverbindlicherklärung des Landestarifvertrages vorliegt.

Wie steht es mit der Erlaubnispflicht?Beschäftigte von Sicherheitsunterneh-

men müssen mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung erbracht haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Ordnungsbehörde durchlaufen haben und dort gemeldet sein. Es gibt aber auch Tätigkeitsbereiche innerhalb der Sicherheitsbranche, für die noch weitere Qualifikationen und Überprü-fungen notwendig sind.

Braucht das Unternehmen einen Gewerbeschein?

Jedes Sicherheitsunternehmen benötigt natürlich eine Gewerbeerlaubnis. Die Geschäftsführung benötigt zudem eine Sachkundeprüfung.

Brauchen die Mitarbeiter einen Sachkunde nachweis?

Nicht jeder Mitarbeiter eines Sicherheits-unternehmens benötigt eine Sachkunde-prüfung – dies ist von der ausgeführten Tätigkeit abhängig, so Silke Zöller. Die Sachkundeprüfung ist neben den Unter-nehmern beispielsweise für solche Mitar-beiter verpflichtend, die im Öffentlichen Raum eingesetzt werden – wie etwa im Öffentlichen Nahverkehr oder bei Citystrei-fen. Personal im Objektschutz oder ande-ren Bereichen, die ausschließlich im Haus-rechtsbereich erbracht werden, müssen

diese Sachkundeprüfung nicht ablegen – die gesetzliche Mindesterfordernis der Unterrichtung bleibt dabei aber bestehen.

Wie steht es mit dem Thema Mindest-lohn?

„Alle BDSW-Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet die Tariflöhne, die zwischen den Gewerkschaften und dem Verband verhandelt wurden, zu zahlen“, sagte BDSW-Pressesprecherin Silke Zöller.

Aufstockung des PersonalsDie Lockerungen der Einschränkungen

zum Schutz vor COVID-19 erfordern eine zügige Aufstockung des Personals in und vor vielen Geschäften. „Die Wiedereröff-nung einer großen Anzahl von Ladenge-schäften ist mit Auflagen verbunden. Die wenigsten Unternehmen werden deren Einhaltung selbst kontrollieren und umset-zen können – hier kommen dann Ordnungs- und vor allem Sicherheitsmitarbeiter zum Einsatz“, so BDSW-Hauptgeschäftsfüh-rer Dr. Harald Olschok in einer Pressemit-teilung. Olschok hoffe, dass sich durch die kurzfristige Wiedereröffnung der Geschäfte keine Gelegenheit für schwarze Schafe bietet, die Dienstleistung untertariflich und mit nicht qualifiziertem Personal anzubie-ten. „Hier liegt es natürlich in der Hand der Auftraggeber, darauf zu achten, wen sie mit der Wahrung der Sicherheit und Ordnung

Bild: stock.adobe.com/de, kerkezz, 332517690

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in und vor den Geschäften betrauen“, so Olschok abschließend.

Ein Beispiel aus der täglichen ArbeitIngo Mertens ist Gesellschafter der

Special Security Services Deutschland SSSD GmbH (SSSD), die sich vor allem auf die Betreuung von Konzerten und Veran-staltungen spezialisiert hat. Früher gingen seine Wachleute mit Stars wie Depe-che Mode oder Queen auf Welttournee. In Zeiten von Corona stehen sie nun vor Supermärkten. „Unser Veranstaltungsge-schäft ist weggebrochen“, sagt Mertens. 80 Festangestellte sind für den SSSD im Einsatz, hinzu kommen 440 Mitarbeiter als 450-Euro-Kräfte. Jetzt stehen seine Mitar-beiter täglich vor 15 Rewe-Supermärkten und einem Edeka-Markt in Nordrhein- Westfalen, um den Ein- und Ausgang zu regeln und um Kassierer zu unterstützen. „Unsere Aufgabe ist es, darauf hinzuwei-sen, dass sich die Menschen an die Vorga-ben halten müssen. Bisher funktioniert das gut: Niemand musste Hausverbot bekom-men, Handgreiflichkeiten hat es auch noch keine gegeben“, berichtet Mertens. Vor den Märkten gilt: „Man muss mit Fein-gefühl agieren“. Die Kunden muss man

zum Beispiel freundlich darauf hinweisen, dass sie die in vielen Läden bereitgestell-ten Desinfektionsmittelspender benutzen. Wenn sich mehrere Menschen in einer Traube zusammenfinden, muss der Mitar-beiter sie bitten, den Platz zu verlassen. Die Mitarbeiter setzen dabei auf das Gespräch. Damit die Mitarbeiter vor Corona geschützt bleiben, waschen sie sich regelmäßig ihre Hände, ziehen Schutzhandschuhe an und halten Abstand. „Momentan lernen wir jeden Tag dazu, das müssen wir auch“, sagt Ingo Mertens. „Denn wir können nicht stur auf bestimmte Arbeitszeiten bestehen, wenn kaum Kunden in den Läden sind und wir nicht gebraucht werden.“ Wie stellt er sich die Zukunft vor? „Aufgrund der aktu-ellen Situation sind Kunden und Händler bestrebt, die Verweilzeiten in den Filialen zu reduzieren, um das Ansteckungs risiko so gering wie möglich zu halten. Ich kann mir Zeitfenster, sogenannte Slots vorstel-len, die mittels einer Software festgelegt werden.“

Ein Händler berichtet„Meine Mitarbeiter hatten in den

vergangenen Wochen so viel zu tun – da haben wir die Aufgaben den Profis vom

regio nalen Sicherheitsdienst überlassen“, sagt David Ermel, Inhaber eines Edeka Markts im hessischen Rodgau-Dudenhofen. Wo sieht der Kaufmann die Hauptaufgaben des Sicherheitsdienstes? „Für gewöhnlich genügt meist die alleinige Anwesenheit von Sicherheitsdienstmitarbeitern, um jedem die Ernsthaftigkeit zu vermitteln. Erwei-terte Aufgaben sind die geordnete Einlass-kontrolle, die Erfassung der Anzahl der sich aktuell im Markt befindlichen Kunden und selbstverständlich die Begrüßung und Verabschiedung eines jeden Kunden.“ Ermel konnte bei der Auswahl auf ein regio-nales Unternehmen zurückgreifen, „mit denen wir regelmäßig bei Veranstaltungen und Festen zusammenarbeiten“, so Ermel. In seine Auswahlentscheidung hat Kauf-mann Ermel die Kontrolle der notwendi-gen vorliegenden Zertifizierungen und die Einsicht in die Referenzen des jeweiligen Sicherheitsunternehmens mit einbezogen. „Man sollte stets einen Dienstleistungs-vertrag mit dem jeweiligen Sicherheits-unternehmen abschließen. Die Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte ebenfalls Bestandteil eines jeden ordent-lichen Vertragswesens sein“, sagt Ermel zu seinen wichtigsten Auswahlkriterien. <

Vier Tipps: Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Sicherheitsunternehmen beauftragen möchten?

1. Lassen Sie sich belegen, dass das Unternehmen die Aufgaben wirklich übernehmen darf. Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Das bedeutet, die Sicherheitsfirma muss nicht nur ein Gewerbe angemeldet haben muss. Das Unternehmen braucht auch eine Genehmigung nach der Bewachungsverordnung.

2. Lassen Sie sich vom Dienstleister schriftlich versichern, dass er sich an die tariflichen Verein-barungen und Bestimmungen zum Mindestlohn hält. Außerdem braucht er unbedingt eine Haftpflichtversicherung für das Unternehmen.

3. Legen Sie sich unbedingt eine Datenschutzvereinbarung und die Einhaltung der Wahrung der Geschäftsgeheimnisse schriftlich fest.

4. Der Dienstausweis der Mitarbeiter ist ein absolutes Muss für die Sicherheitskräfte.

Bild: stock.adobe.com/de, jd-photodesign,50421690

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> COVID-19 hat Deutschland im Griff. Alle Bereiche sind davon betroffen. Bestehende Strukturen werden aufgebrochen. Was noch vor einem halben Jahr undenkbar war, ist nun Realität. Homeoffice zum Beispiel. Plötzlich geht es und wird großflächig angewandt. Und dennoch gibt es alte Zöpfe, die in der Kürze der Zeit noch nicht abgeschnitten worden sind. Es ist ein Trauerspiel, dass der BDSW daraufhinweisen muss, dass auch die Sicherheitswirtschaft zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gehört, anscheinend wäre dies sonst niemandem einge-fallen. Zwar ist dies schon seit längerem für die Geldversorgung akzeptiert. Aber dass ohne die anderen circa 267.000 Mitarbeiter der Sicher-heitswirtschaft insgesamt vieles im Argen liegen würde, ist offensichtlich in der Wahrnehmung der bundesdeutschen Bevölkerung und der Politiker noch nicht angekommen. Der am 25. März 2020 durch Klatschen geäußerte Dank des Bundes-tages galt nur „den Sicherheitsbehörden“, nicht jedoch der Sicherheitswirtschaft.

Kreative Stellenbezeichnung und Strafrechts-schutzversicherung

„Personenleitverkehrsregler“ oder „Kunden-betreuer“ lauten neue kreative Stellenbe-zeichnungen. Damit werden die Mitarbeiter bezeichnet, die in den Supermärkten Zutritt und Verhalten der Kunden regeln. Mit diesem Begriff wird versucht, die fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Sicher-heitsmitarbeiter zu umgehen. Ohne die Unter-richtung neuer Mitarbeiter durch die zuständige IHK dürfen keine neuen Mitarbeiter eingesetzt werden. In vielen Regionen sind diese Schu-lungen durch die IHK zurzeit nicht mehr möglich. Unternehmen, die dies „kreativ“ umgehen, sind

gut beraten, es offensiv dem Ordnungsamt anzuzeigen, und damit den Ball an die Behörde zurückzuspielen. Ebenso sollte die Bezahlung dem tariflichen Entgelt für einen Sicherheits-mitarbeiter entsprechen. Sollte sich bei einer späteren Kontrolle herausstellen, dass nach Meinung des Ordnungsamtes oder des Zolls diese Mitarbeiter nicht hätten eingesetzt werden dürfen, dann bleibt der Ausgang des Ordnungs-widrigkeiten- oder Strafverfahrens abzuwar-ten. Eine Strafrechtsschutzversicherung hilft den Unternehmen, die daraus resultierenden Aufwendungen abzusichern.

Personaleinsatz und Betriebshaftpflicht-versicherung

Problematisch ist der steigende Kranken-stand. Die Sicherheitsunternehmen versuchen dennoch, die geschuldeten Leistungen zu erbrin-gen. Daraus können Schäden entstehen. So kann der Einsatz von ungeeigneten Mitarbeitern direkt zu Schäden führen, wenn zum Beispiel Toranlagen mangels richtiger Einweisung falsch bedient werden. Die Haftung ist dann häufig unstrittig. In vielen Fällen wird die Betriebshaft-pflichtversicherung solche Schäden auch bei ungeeigneten Mitarbeitern tragen. Wurde der Mitarbeiter allerdings aufgrund einer Anwei-sung oder mangelhafter Kontrolle durch einen Repräsentanten (zum Beispiel Geschäfts-führer) eingesetzt, so kann es sich um eine Obliegenheits verletzung handeln, die den Haft-pflichtversicherer leistungsfrei machen kann.

Prüfung der VersicherungssummeAber auch mit COVID-19 infizierte Mitarbeiter

können einen Schaden verursachen. Wenn ein infizierter Mitarbeiter bei einem Auftraggeber

Coronakrise – gut versichert?

Von Bernd M. Schäfer

DIPL.-BETRIEBSWIRT (FH) BERND M. SCHÄFER ist geschäftsführender Gesell-schafter der Atlas Versiche-rungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH, ein Spezialmakler für Sicherheits- und Facility-Management- Unternehmen.

Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte in der Ausgabe 04/2020 der Zeit-schrift PROTECTOR.

www.sicherheit.info

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Die Sicherheitswirtschaft steht unter Druck. In manchen Bereichen brechen Aufträge weg, in anderen boomt das Geschäft. Eine Branche im Stresstest.

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eingesetzt wird und dieser danach eine Desinfektion seiner Liegenschaft auf Kosten des Sicherheitsunternehmens verlangt, handelt es sich um einen Ver -mögens schaden.

Ob in diesem Fall eine Haftung besteht, muss im Einzelfall geprüft werden, regel-mäßig wird dies nicht der Fall sein. Rele-vant ist jedoch, ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, da darunter auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen fällt. Vermögensschäden sind in vielen Verträgen mit Summen im Millionenbereich versichert. Leider sind gerade die Schäden aus mangelhaft erbrachten Leistungen, um die es hier geht, in der normalen Betriebshaftpflicht-versicherung ausgeschlossen. Versiche-rungsschutz besteht für die Sicherheits-unternehmen nur über die Position der Vermögensschäden nach § 14 BewachV. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, darf der Versicherer dafür keine Ausschlüsse vornehmen. Viele Unterneh-men haben nur Versicherungsschutz in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 12.500 Euro. Dieser Mangel der Deckung

ist ihnen oftmals nicht bewusst. Die für diese und ähnliche Fälle erforderliche Versiche rungssumme sollte nicht weniger als 250.000 Euro gemäß DIN 77200-1 betragen. Genau hinsehen ist angeraten, denn die üblichen Versicherungszertifikate und auch die Policen selbst sind in diesem Punkt für viele Prüfer irreführend. Die dort angegebene hohe Versicherungssumme für Vermögensschäden ist inhaltsleer und hilft im Schadenfall nicht.

Kosten sparenSchon jetzt, aber mehr noch nach der

Krise, werden die Unternehmen aufgrund gefallener Einnahmen und Gewinne die Kosten reduzieren. Je nach Auftrags-lage können hier zum Beispiel Fahrzeug-stilllegungen helfen, die Versicherungs-beiträge und Leasingraten sparen helfen. Die Stundung von Versicherungsbeiträgen oder die Umstellung auf monatliche Zahl-weise ohne Ratenzahlungszuschläge sind weitere Maßnahmen, die finanziellen Spielraum verschaffen. Problematisch ist die Reduzierung des Deckungsumfangs oder die Kündigung von Versicherungen.

Dies kann zwar kurzfristige Erleichte-rung verschaffen, aber mittelfristig bei nicht versicherten Schäden den Ruin des Unternehmens nach sich ziehen. In jedem Fall ist es sinnvoll, spätestens im dritten Quartal 2020 das Versicherungsportfolio insgesamt wieder zu überprüfen und alle Inhalte und Kosten zu hinterfragen.

Unabhängig davon sollten sich die Sicherheitsunternehmen bei Schäden, in denen der jeweilige Versicherer seine Leistungspflicht verweigert, nicht abwim-meln lassen. Oft geschieht dies im Zuge der standardisierten Massenbearbeitung durch Mitarbeiter, welche die spezifischen Fragestellungen der Sicherheitswirtschaft und die Besonderheiten der Pflichtver-sicherung nicht kennen und deshalb falsche Entscheidungen treffen. Und dabei ist zu berücksichtigen, dass einer der drei großen deutschen Versicherer alleine mit Schadenzahlungen von mehr als 1,5 Mrd. Euro infolge von COVID-19 rechnet, was nicht zu gesteigerter Regulierungsfreude beitragen wird. <

„Es ist ein Trauerspiel, dass der BDSW darauf hinweisen muss, dass auch die Sicherheitswirtschaft zu den kritischen Infrastrukturen

gehört, anscheinend wäre dies sonst niemandem eingefallen."

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> Sind Museumswärter Menschen, die Stun-den, Tage, ein halbes Leben vor Gemälden und Statuen rumsitzen? So schreibt Max Fellmann 2013 in der Süddeutschen Zeitung. In Deutschland werden Bewachungsaufgaben gerne an Sicher-heitsdienstleistungsunternehmen weitergege-ben, die ihre Mitarbeiter entsprechend schulen – wenn der Auftraggeber bereit ist, hierfür mehr zu bezahlen, doch dazu kommen wir später.

Anspruchsvolle Tätigkeit am TagWir müssen zunächst zwischen „tags“ und

„nachts“ im Museum unterscheiden. Wie sollten Sicherheitsmitarbeiter für den Tagdienst im Museum ausgebildet sein? Zunächst ist hier der Servicegedanke im Vordergrund. Die Mitarbeiter haben in der Regel umfangreiche Aufgaben. Sie beobachten die Besucher, besondere Aufmerk-samkeit gilt dabei Besuchergruppen wie beispiels-weise Schülergruppen. Sie weisen freundlich auf die konsequente Einhaltung der Haus- und Besucher ordnung hin. Sie führen festgelegte Maßnahmen bei Kunstalarm und Räumungsalarm durch. Die Mitarbeiter kontrollieren die Ausstel-lungs- oder Sonderveranstaltungsbereiche und melden Kunstbeschädigungen. Sie sind ebenfalls für die Prüfung der Eintrittskarten, die Taschen-kontrolle, die Besuchererfassung und den Garde-robendienst verantwortlich. Zusätzlich überwa-chen sie das Videosystem.

Als gewerberechtliche Zulassungsvorausset-z ung kommt hier sicherlich ein Unterrichtungs-verfahren in Betracht. Um serviceorientiert handeln zu können, benötigen die Mitarbeiter jedoch auch eine museumsspezifische Ausbil-dung. Hier haben sich zwei Ausbildungsgänge

etabliert: die „Echocast“, Kundenorientierung und Sicherheit beim Museumsbesuch, und die QEM – Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal.

Beim Nachtdienst (also außerhalb der Öffnungszeiten und im Hintergrund des Tagdienstes) steht nun der Sicherheitsgedanke allein da. Die Mitarbeiter haben in der Regel folgende Aufgaben:

» Kontrolle von Ausstellungs- oder Sonderver-anstaltungsbereichen, Toiletten oder Räum-lichkeiten, in denen sich Leute verstecken können,

» Bearbeitung von Notrufen aus Aufzug und Behindertentoiletten,

» Ausgabe von Schlüsseln an Mitarbeiter, » Annahme/Bearbeitung von Alarmen aus der Gebäudeleittechnik, Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage inklusive Alarmierung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Hilfe leistenden Stellen,

» Überwachung/Bedienung der Videoanlage, Lichtsteuerung, Gebäudeleittechnik,

» Kontrollgänge im Museum nach Schließung, » Intervention bei Vorkommnissen.

In beiden Tätigkeitsbereichen sollten entspre-chende Deutsch- und Englischkenntnisse gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GeR) vorhanden sein. Beachtenswert ist die Tatsache, dass die Museumsaufsichten je nach Tarifgebiet zwischen 10,31 Euro und 11,15 Euro brutto je Stunde „verdienen“. Der durchschnitt-liche Stundenlohn beträgt 10,69 Euro. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation sollen hier objekt-bezogene (außertarifliche) Zuschläge gezahlt werden, um die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen. Wobei wir wieder am Anfang dieses

Preis schlägt leider Qualität

Von Roland Hasenjürgen

ROLAND HASENJÜRGEN ist Management Consultant der Security Assist GmbH.

Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte in der Ausgabe 04/2020 der Zeit-schrift PROTECTOR.

www.sicherheit.info

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

Sicherheitsdienstleister sollen die ihnen anvertrauten Kunstwerke in Museen zuverlässig bewa-chen. Doch nach welchen Kriterien schreibt die Öffentliche Hand aus?

„Leider ist es immer noch üblich, Dienstleistungen nach dem Preis auszuschreiben.“

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Artikels sind. Stundenlanges Stehen oder langsames Gehen in künstlicher Luft und in künstlichem Licht ist kein leichter Job.

Die Beschaffung von Sicherheitspersonal Leider ist es immer noch üblich, solche

Dienstleistungen zu 100 Prozent nach dem Preis auszuschreiben. Der Billigste bekommt den Zuschlag; dies ist insbe-sondere bei öffentlichen Auftraggebern der Fall. Woran liegt das? Weder bei den öffentlichen noch bei den privatwirtschaft-lichen Auftraggebern gibt es Sicher-heitsexperten, die die Leistung bezie-hungsweise Qualität einer Dienstleistung anhand von Konzepten bewerten können. Die Einkäufer oder Vergabestellen wollen sich den Rücken freihalten und bloß keine Fehler machen. Bei öffentlichen Auftrag-gebern führt dies zu Rügen und Nachprü-fungsverfahren, der privatwirtschaftliche Einkäufer wird aufgrund von Einspar-maßnahmen bewertet. Also lieber auf der „sicheren Seite“ bleiben und den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ansetzen.

Es gibt Möglichkeiten, solche Leistungs-bezogene Kriterien aufzustellen. Die Euro-päische Vereinigung der Sicherheitsdienste (CoESS) und UNI-Europa haben mit finan-zieller Unterstützung der Europäischen Union das Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“

ent wickelt. Nach diesem Handbuch können privatwirtschaftlich geführte Museen gut ausschreiben. Öffentliche Auftraggeber dagegen nicht, da das Rechenmodell Preis 40 Prozent und Leistung 60 Prozent höchst richterlich verworfen wurde. Bei der angewandten Rechenmethode werden die Punkte des Preises berechnet, indem der niedrigste Preis die 40 Punkte bekommt, die anderen prozentual weniger. Bei der Leistung werden die Punkte einfach addiert. Das OLG Düsseldorf hat dies für nicht zulässig erklärt, da hier unterschied-liche Wertungsmodelle eingesetzt werden. Auch bei der Leistung müsste der Bieter mit der höchsten Punktzahl aus der Addi-tion die vollen Punkte bekommen, die rest-lichen Bieter prozentual weniger. Aber auch diese Berechnung wurde bereits wieder höchstrichterlich einkassiert.

Für öffentliche Auftraggeber ist die einfache Richtwertmethode, die erwei-terte Richtwertmethode oder die gewich-tete Richtwertmethode (Median- oder Referenz methode) nach UfaB VI – Unter-lage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen Stand 30.04.2015, die regel-mäßig vom Beschaffungsamt des Bundes-ministeriums des Innern aktualisiert und herausgegeben wird. Der Autor bevorzugt die erweiterte Richtwertmethode, da nur hier kein „Flipping-Effekt“ entstehen kann.

Das heißt, eine mittelmäßige Leistungs-punktzahl kann durch einen sehr nied-rigen Preis ausgeglichen werden und zum Zuschlag führen.

Privatwirtschaftliche Auftraggeber kön -nen die Eignungs- und Zuschlagskriterien aus dem Handbuch der CoESS durchaus verwenden. Öffentliche Auftraggeber nicht, da die hier genannten Kriterien vermengt sind und eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vergabewidrig ist. Eignungskriterien beziehen sich immer auf das Unternehmen des Bieters, Zuschlags-kriterien sind immer auf den jeweiligen Auftrag bezogen. Hier kommt es häufig auf die genaue Wortwahl an.

Öffentliche Auftraggeber verwenden die in der VgV beziehungsweise UVgO genann-ten Eignungskriterien, bei den Zuschlags-kriterien ist die DIN 77200-1:2017-11 hilf reich, um Zuschlagskriterien zu bestimmen. Aber Obacht: Es gibt eine Zertifizierung nach DIN 77200-3:2017-11. Es ist zwar ratsam, die Ausschreibung an die DIN anzulehnen, die Forderung nach einer Zertifizierung ist bei einem europa-weiten Verfahren unzulässig, da es sich um eine rein nationale Norm handelt und es nichts Vergleichbares in Europa gibt. So können qualitätsvolle, private Sicherheitsdienst leistungen für Museen beschafft werden. <

Die Anforderungen an das Sicherheitspersonal in Museen sind vielfältig. (Foto: KÖTTER Services)

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> Die Nachfrage an technisch affinen Führungskräften wird bei vielen Unternehmen aus der Branche stets größer. Das liegt einer-seits daran, dass diese ihre Unternehmens-visionen verändern und sich „modernisieren“ wollen, um auf dem Markt mitzuhalten, und zum anderen daran, dass technisch affine Führungs-kräfte sich leichter an den Wechsel des Techno-logiemarktes anpassen. Somit können sie die Digitalisierung schneller und effizienter im Unternehmen einführen, kreativer gestalten und deren Bedeutung besser an ihre Mitarbeiter kommunizieren.

Diese Führungskräfte sind heutzutage meistens Vertreter der sogenannten Generation Y. Der Begriff bezieht sich auf eine Gruppe von Menschen, die in den 80er- und 90er-Jahren geboren sind. Der Typus der Generation Y lässt sich dadurch charakterisieren, dass sie die Wünsche, Motive und Ziele der neuen Genera-tion kennen, leichter mit Veränderungen umge-hen können und sich dementsprechend flexibler an diese anpassen. Viele Mitglieder dieser Gene-ration besitzen einen Hochschulabschluss und sind technisch affiner, da sie mit der Technologie aufwuchsen und diese schon immer einen essenziellen Teil ihres Alltags ausmachte. Mit dem Durchbruch der Telekommunikation und des Computers, der in den 90ern stattfand, fing diese Generation bereits in frühem Alter an, sich der stets zunehmenden digitalen Verän-derungen anzupassen und sich weiterzubilden. Wer Windows 7.0 kennt, kann dadurch auch

Windows 10 bedienen. Wer aber Windows davor nicht kannte, muss sich zunächst einlernen, wie es die Vorgeneration – die sogenannte Genera-tion X – tun musste.

Der Generation X gehört eine andere Art von Führungskräften an, die einen großen Wert auf Work-Life-Balance, eine gute Bildung und eine selbstständige Arbeitsweise legen. Sie kennen die Branche auch anders und erinnern sich gut an die händischen Wachbücher, den damaligen Montage-Stundenzettel und an die Analog- und Mechanikzeiten in der Sicherheitstechnik. Heut-zutage können sie viele Prozesse fast ausschließ-lich über Tabletts via Apps steuern.

Generationsunabhängig betrachtet, sollten sich dennoch alle Führungskräfte im Hinblick auf die Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen kontinuierlich weiterbilden und dies in ihrem Unternehmen umsetzen.

Möglichkeiten und EntwicklungschancenWelche Möglichkeiten und Entwicklungs-

chancen bietet die Digitalisierung den Führungs-kräften in der Sicherheitsbranche? Wie können sie die Digitalisierung nutzen, um ihr Unter-nehmen voranzubringen und um dieses auf die Zukunft vorzubereiten?

Trotz der wesentlichen technischen Fortschritte ist die Digitalisierung noch nicht im Stande, die personelle Dienstleistung zu ersetzen. Der bis -herige Entwicklungsstand trägt dennoch zu Kostensenkungen und Personal reduzierung bei. So werden zum Beispiel die Sicherheits-

Die Digitalisierung der Sicherheitsbranche mithilfe neuer Führungskräfte Die Geschichte eines Geschäftsführers im Zeitalter des technischen Wandels

Von Marina Yaneva

MARINA YANEVA ist als HR Consultant bei der Aarcon GbR Unternehmens-beratung in München tätig. Das Leistungsspektrum umfasst Personalsuche, Mergers&Acquisition und Managementberatung.

Die Sicherheitsbranche, so wie wir sie kennen, verändert sich rasant. Hierbei spielt ein Faktor eine besonders große Rolle – die zunehmende Digitalisierung, mit der die Sicherheitsbranche tagtäg-lich zu kämpfen hat. Dies hat vor allem Auswirkungen für die Führungskräfte, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen, um ihr Unternehmen voranzutreiben und ihre Mitarbeiter weiterzubringen. Wie lässt sich dies erreichen und was sind die Voraussetzungen für den Erfolg der Führungskräfte? Welche Führungskräfte leiten heute den Sicherheitsmarkt?

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mit arbeiter durch die Benutzung von Besucher managementsystemen in ihrer Arbeit enorm entlastet. Diese Systeme bedienen sich aus vorhandenen Daten, die aus der Zutrittskontrolle, von Kameras oder aus bestehenden Datensätzen stammen. Damit können Einladungen versendet, Besucherausweise gedruckt und Park-plätze, Schlüssel oder Fahrzeuge verwaltet werden. Zusätzlich kümmert sich die Soft-ware dieser Systeme um die Verwaltung von Zonen, Alarmierung und Evakuierung und kann dem Gast eine mehrsprachige Konversation mit dem Personal bieten. Auch zum Thema Datenschutz stehen die Besuchermanagementsysteme, im Vergleich zu früheren Excel-Tabellen, gut da, weil sie höchste Diskretion in Bezug auf personenbezogene Daten(sätze) bieten.

Wer heutzutage als Führungskraft in der Sicherheitstechnik seinem Kunden ein wettbewerbsfähiges Produkt anbieten möchte, muss stets die Trends der Digita-lisierung beachten. Im Folgenden werden einige der wichtigsten aktuellen Entwick-lungen der Sicherheitsbranche näher betrachtet.

Zu den innovativen Erfindungen der Neuzeit gehören Fingerprintsensoren, die in vielen Produkten eingesetzt werden. Diese sind meistens miteinander vernetzt und werden den gewerblichen Kunden als Systemlösung oder Privatkunden als

Smarthome-Konzept angeboten. So kann zum Beispiel eine Alarmanlage mit Finger-printsensoren einer Zutrittskontrolle gesteuert werden, während die vernetzten Rauchwarnmelder durch die Aufschal-tung auf die Notruf- und Serviceleitstelle einen Zeitvorteil bei Brandfrüherkennung mitbringt.

Ein weiterer Trend in der Branche sind die so genannten Echtzeitdaten, die zum Beispiel in einer Live-Einbruchmelde-anlage mit Fernüberwachung verwendet werden. Die Live-Verbindung zu einer hilfeleistenden Stelle und die Täteranspra-che in Echtzeit bieten einen effizienteren Schutz des Objektes.

Worauf man außerdem als Führungskraft der Sicherheitstechnikbranche achten sollte, sind die Themen Big Data und Erweiterte Realität/Augmented Reality, die insbesondere bei der Videoüberwachung eine sehr wichtige Rolle spielen. Viele Kriminaltaten können durch die Auswer-tung von großen Datenmengen verhindert werden. Insbesondere Gesichtserkennung und smarte Algorithmen in der Software führen dazu, dass man sowohl Straftäter als auch Gefahrenlagen schneller erken-nen kann. In der Gefahrenabwehr können Systeme der Augmented Reality einge-setzt werden, um Freund und Feind zu unterscheiden oder auch um automatisiert Brandherde anzuzeigen.

Personal und IT-Infrastruktur: Welche Rolle spielt hier die Digitalisierung und worauf müssen die Führungskräfte dabei achten?

Die Sicherheitsdienstleistungsbranche leidet schon lange an einem Mangel an gewerblichem Personal. Das liegt einer-seits am geringen Stundenlohn und der Schichtarbeit und andererseits an der Notwendigkeit von einer höheren Anzahl an qualifizierten Fachkräften, die alle personellen Dienstleister bundesweit bedienen sollen.

Eine gute Investition hierfür ist der von vielen Experten kritisch betrachtete Einsatz von Drohnen, welcher häufig bei Branchen-veranstaltungen thematisiert wird. Einige der Dienstleister besitzen bereits Drohnen und setzen diese auch erfolgreich ein. Sie können die Arbeit erleichtern, indem sie die geplante Personalanzahl am Objekt reduzieren. Somit können Führungskräfte ihre Mitarbeiter anderweitig einsetzen und aufteilen.

Als innovative Führungskraft sollte man zusätzlich die Mitarbeiter an den Wandel der Technik und der Digitalisierung heran-führen. Technologisch gut ausgebilde-tes Personal kann in kritischen Situati-onen schneller handeln und technische Störungen schneller erkennen und behe-ben. Zudem steigen bei stetiger Weiter-bildung die Motivation und Zufriedenheit

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der Mitarbeiter und die damit verbundene Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber.

Heutzutage werden neuartige Studien-gänge wie das Sicherheitsmanagement angeboten, die den Studenten ein breites theoretisches Wissen in allen wichtigen Bereichen der Branche vermitteln. Auch Themengebiete wie Cyber security werden hier behandelt. Durch das Studium bekommt man eine relativ sichere Einstiegsposition als mittlere Führungs-kraft in der Sicherheitsdienstleistungs-branche. In der Sicherheitstechnik lernt man, wie man dem Kunden eine digitale Systemlösung verkauft, in dem man alle Einsatzmöglichkeiten und Risiken des angebotenen Technologienstacks kennt und ihn kompetent beraten kann. Wenn man seine Mitarbeiter dazu motiviert und diese unterstützt, bietet man dem Sicher-heitsgewerbe zukünftig Führungskräfte, die in Sachen Digitalisierung bestens ausgebildet sind und stärkt somit die Branche.

Selbst bei den Ausbildungsberufen bieten unternehmenseigene Akademien entsprechende Seminare, wie die Infor-mationstechnologie heutzutage einzu-setzen ist. Jede Führungskraft sollte hier informiert sein und Schulungen zu diesen Themenbereichen anbieten, um die Arbeit der Angestellten mit neuen Systemen und Technologien zu erleichtern.

Auch jede IT-Infrastruktur hängt davon ab, wie gut die Führungskräfte und die Beschäf-tigten eine Technologie und ihre vielfältige Anwendung nutzen können. Administrative Tätigkeiten werden heutzutage durch eine stabile IT-Landschaft und gute Software erleichtert, so dass viele Prozesse beschleu-nigt werden und damit Geld, Zeit und Personal gespart werden kann. Zum Beispiel hat Herr Oliver Königs, der Geschäfts führer eines mittelständischen Errichters, eine eigene Software entwickelt und ein Team von Software entwicklern in seinem Unter-nehmen eingesetzt. Die Aufgabe des Teams ist, diese Software kontinuierlich weiterzu-entwickeln. Durch automatisierte Abläufe können die Techniker im Unternehmen ihre Aufträge über die App annehmen, steuern und schnell abschließen. Die komplette Verwaltung inklusive der Ablage von wich-tiger Dokumentation sowie die Postvertei-lung wird über spezielle Scan- und Druck-methoden sowie App- Benachrichtigungen ermöglicht. So können Kundenaufträge innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden und es werden Personalkosten im Verwaltungs- und Administrationsbereich gespart.

FazitDie Digitalisierung hinterlässt ihre

Spuren inzwischen in jedem Lebensbe-reich und verändert die Anforderungen und

Möglichkeiten in jeder Branche. Alles wird mobiler und einfacher, muss aber gleich-zeitig mühsam eingeführt und kommu-niziert werden. Dafür braucht man digital geschulte Führungskräfte.

Die Führungskräfte als Schnittstelle zwischen dem Personal und der Digitali-sierung sind die Entscheidungsträger, die technologische Veränderungen anstoßen und einführen, alleine aber nicht im Stande sind, ihr Unternehmen technisch zu verän-dern. Die Mitarbeiter selbst sind diejeni-gen, die die eingeführten technologischen Veränderungen aufnehmen, erlernen und tagtäglich anwenden.

Aus dieser Konstellation entsteht eine Abhängigkeit beider Parteien, die nur durch eine kooperative Zusammenarbeit, eine positive Auswirkung in Bezug auf die zunehmende Digitalisierung haben kann. Dazu gehört ein guter Führungsstil und guter Wille seitens der Führungskräfte, aber auch die Bereitschaft der Mitarbeiter, die stets durch Schulungs- und Weiter-bildungsmöglichkeiten gefördert werden sollen. <

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> Die in der letzten Legislaturperiode begon-nene Novellierung der gewerblichen Rechts-grundlagen der Sicherheitsdienstleister u. a. durch eine Verschärfung der Zuverlässigkeits-überprüfung von Sicherheitsmitarbeiter*innen und die Einführung einer Sachkunde prüfung für Unternehmensgründer sowie leitende Mitarbeiter, letztere zumindest beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschütz-ten Großveranstaltungen, waren richtige Schritte für mehr Zuverlässigkeit und Seriosität in der Sicherheitswirtschaft.

Zukünftige Regelungen für die Branche müssen primär die Erhöhung der Sicherheit für die Wirtschaft, kritische Infrastrukturen und die Öffentlichkeit in Deutschland im Auge haben und nicht – wie bisher – eine nahezu schrankenlose Gewerbefreiheit für Sicherheitsdienstleister.

Die Bundesregierung hat dies erkannt. Mit seinem Eckpunktepapier greift der BDSW die Aussagen in der Koalitionsvereinbarung auf und stellt seine Anforderungen an ein noch in dieser Legislaturperiode zu verabschiedendes Sicherheitsdienstleistungsgesetz vor.

SicherheitsdienstleistungsgesetzDer BDSW begrüßt es deshalb außerordent-

lich, dass die Große Koalition in ihrer Koalitions-vereinbarung vom 12. März 2018 unter anderem ausführt:„Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wich-tigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuord-nung der Regelungen für das private Sicher-heitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem

Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“

Damit hat die Bundesregierung eine zentrale Forderung des BDSW aufgenommen. Seit vielen Jahren weisen wir darauf hin, dass das Gewerbe-recht nicht mehr ausreicht, der faktischen Bedeutung der privaten Sicherheitsdienstleister für die Innere Sicherheit in Deutschland gerecht zu werden.

Dieses Ziel kann aus unserer Sicht aufgrund der größeren Expertise in Sicherheitsfragen besser durch das Bundesinnenministerium erreicht werden.

Auch ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass in fast allen anderen Staaten der EU die dortigen Innenministerien für die Sicherheits-wirtschaft zuständig sind. Insofern begrüßen wir die entsprechende Grundsatzentscheidung der Bundesregierung, den Wechsel der Zuständig-keit für die Belange der privaten Sicherheits-dienstleister vom Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu vollziehen.

Notwendigkeit eines Sicherheitsdienst-leistungsgesetzes

Um den sich stellenden Herausforderungen zu begegnen, muss die Rolle der Sicherheits-wirtschaft in der Sicherheitsarchitektur weiter-entwickelt werden. Dazu müssen nach unserer Überzeugung, wie im Koalitionsvertrag gefor-dert, die Sicherheits- und Qualitätsstandards der Branche verbessert werden. Der verstärkte Einsatz höher qualifizierter Sicherheitsmit-arbeiter*innen und Führungskräfte kann zu

www.bdsw.de

Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG): Deutschland (noch) sicherer machenEckpunkte des BDSW zur Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für private Sicherheitsunternehmen

ECKPUNKTE desBDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaftzur Schaffung eines eigenständigen Gesetzesfür private Sicherheitsunternehmen

Sicherheitsdienst­leistungs­gesetz­–­SDLG:Deutschland (noch) sicherer machen

Die Sicherheitswirtschaft stellt heute eine unverzichtbare Säule in der Sicherheitsarchitektur in Deutschland dar. Sie trägt maßgeblich zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsprävention bei und damit dazu, dass Deutschland zu den sichersten Ländern der Welt gehört. Bis vor wenigen Jahren waren die heute 270.000 Sicherheitsmitarbeiter*innen für die Öffentlichkeit weitgehend „unsicht-bar”, weil sie primär im Hausrechtsbereich der Auftraggeber eingesetzt wurden. Das hat sich in Teilen verändert.

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einer Entlastung der Polizei bei der Gefahren minimierung beitragen. Nach einer Diversifikation ihrer Aufgaben kann sich die Polizei stärker auf ihre Kernauf-gaben konzentrieren und ihr Personal den Kriminalitätsschwerpunkten entsprechend zielgerichteter einsetzen. Wir halten dies für den richtigen Weg, um Deutschland noch sicherer zu machen.

In einem eigenständigen Sicherheits-dienstleistungsgesetz sollten für einige Tätigkeiten spezifische Rechtsgrund lagen geschaffen (1.) und bisher bewährte Rege-lungen der Gewerbeordnung implemen-tiert und modifiziert (2. und 3.) werden. Defiziten in der kommunalen Sicherheit muss entgegengewirkt (4.) und Regeln für Streiks in der Daseinsvorsorge (5.) müssen erlassen werden. Sicherheit lücken auf-grund von Billigstvergaben der öffent-lichen Hand müssen vermieden werden (6.) und die geforderten Sicherheits- und Qualitätsstandards müssen in sensiblen Schutzbereichen auch von betriebseige-nen Sicherheitskräften erfüllt werden (7.).

1. Spezifische RechtsgrundlagenDie Sicherheitswirtschaft trägt mit

ihrem in den letzten Jahren stetig gewach-senen Dienstleistungsspektrum wesent-lich zur Gefahrenminimierung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei. Für die nachfolgenden Einsatzbereiche, in denen ein besonders hohes Maß an Sicherheit geboten ist, regen wir an, im Rahmen des Sicherheitsdienstleistungsgesetzes verbindliche Anforderungen an Quali-fikation, Schulung und Weiterbildung aller Sicherheitsmitarbeiter*innen und Führungskräfte der Sicherheitsdienst-leister zu stellen:

» Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Objekten kritischer Infrastrukturen,

» Sicherheitsdienstleistungen im Öffentli-chen Personenverkehr (ÖPV),

» Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Aufnahmeeinrichtungen und Gemein- schaftsunterkünften für Asylbewerber oder Flüchtlinge,

» Sicherheitsdienstleistungen für kommu-nale Sicherheit und Ordnung,

» Sicherheitsdienstleistungen für kommu-nale Verkehrssicherheit,

» Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Veranstaltungen mit besonderem Gefährdungspotenzial,

» Sicherheitsdienstleistungen auf See-schiffen und

» Sicherheitsdienstleistungen im Bereich Geld- und Wertdienste.

Ein hinreichendes Schutzniveau von höch sten Rechtsgütern wie Leib und Leben, wichtigen Vermögenswerten und kritischen Infrastrukturen durch Sicher-heitsdienstleistungen kann in diesen Bereichen außerhalb des Bereiches der Luftsicherheit bzw. des Schutzes militä-rischer Liegenschaften und kerntech-nischer Anlagen aufgrund bisher fehlender verbindlicher Sicherheits- und Qualitäts-standards für sicherheitssensible Bereiche in Deutschland nicht flächendeckend gewährleistet werden.

Gesamtumsatz9,25 Mrd. Euro

Notruf- und Serviceleitstelle

10%

Objektschutzdienst

50%

Flughafensicherheit

11%

Schutz militärischer Liegenschaften

5%

Safety & Rail

5%

Detekteien

4%

Einzelhandel

4%

Revierkontrolldienste

4%Geld- und Wertdienste

7%

Sicherheitsmarkt in Deutschland 2019

Bild: stock.adobe.com/de, MH, 221117895

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2. Die Zukunft der Unterrichtung: Basis-Schulung und Ergänzung der Industrie- und Handelskammern durch Sicherheitsfachschulen

Wichtige Bereiche der Sicherheitsdienst-leistungen, zum Beispiel der Dienst bei Veranstaltungen, sind in den bisherigen Inhalten der Unterrichtung nicht oder nur am Rande erfasst. Auch die technischen Grundlagen der Arbeit in der Branche sind nicht ausreichend berücksichtigt und in Zeiten der Digitalisierung zum Teil veraltet. Eine Überarbeitung und Aktualisierung der bisherigen Inhalte der Unterrichtung für eine neue Basis-Schulung ist daher drin-gend erforderlich.

Auf der Basis-Schulung als inhaltlich aktualisiertem Unterrichtungsverfahren könnten zukünftig für besondere Bereiche der Sicherheitsdienstleistung, zum Beispiel den Veranstaltungsdienst, spezia-lisierte Ergänzungsmodule aufgebaut werden.

Seit 23 Jahren besteht das Monopol der Industrie- und Handelskammern für das Unterrichtungsverfahren. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum die IHKs hier die einzige Instanz sind, obwohl es die seit Jahren erfolgreich in der Aus- und Weiterbildung tätigen, vom BDSW-zertifi-zierten Sicherheitsfachschulen sowie die Landesverbände der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft gibt, die diese Aufgabe genauso gut durchführen können. Durch die Beschränkung auf die Industrie- und Handelskammern entstehen für Unter-nehmen und ihre Mitarbeiter*innen immer wieder unnötige und einen Einsatz ver -hindernde Wartezeiten. Ein Wettbewerb zwischen den von den Industrie- und Handelskammern angebotenen Basis- Schulungen und denen von anderen zerti-fizierten Bildungsträgern wird zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung führen.

Wir halten es daher für sinnvoll, dass eine künftige Basis-Schulung auch von diesen Institutionen durchgeführt werden kann.

3. Neuregelung der Zuverlässigkeits-überprüfungen für einen umgehenden und durchgängigen Einsatz von Sicher-heitspersonal und zur Verhinderung von Sicherheitslücken

Der Bundesgesetzgeber hat in den letz-ten Jahren zur Stärkung der Zuverlässigkeit

und Seriosität in der Sicherheitswirtschaft die Prüfungstiefe bei Zuverlässigkeits-überprüfungen ausgeweitet. Für spezielle Einsatzbereiche – Schutz militärischer An -lagen, Schutz von Sicherheitsbereichen von Flughäfen oder kerntechnischen Anlagen – wurden in unterschiedlichen gesetz-lichen Regelungen besondere Zuverlässig-keitsüberprüfungen für das eingesetzte Personal vorgesehen. Trotz einer bereits erfolgten intensiven Überprüfung einer Person nach einer entsprechenden gesetz-lichen Regelung für einen bestimmten Tätigkeitsbereich kann für den Einsatz in einem anderen Tätigkeitsbereich bei derzeitiger Rechtslage aber eine erneute Überprüfung nach einer anderen Rege-lung erforderlich und damit der unmit-telbare Wechsel in diesen Tätigkeitsbe-reich unmöglich sein. Des Weiteren sind nach derzeitigem Recht bis zu vier unter-schiedliche Überprüfungsverfahren für ein und denselben Mitarbeiter zur Ausübung nur einer Funktion erforderlich. Dies führt zu einer wenig sinnvollen Belastung der Behörden. Diese sind teilweise derart ausgelastet, dass sie die Überprüfungen erst nach vielen Wochen oder gar Monaten durchführen können. Es kommt hierdurch zu Sicherheitslücken beim Schutz sensib-ler Bereiche in Deutschland.

Um die Einsatzfähigkeit von Mitarbei-ter*innen der Sicherheitswirtschaft zu optimie ren und keine Sicherheits lücken für sensible Schutzbereiche entstehen zu lassen, müssen aus unserer Sicht Rege-lungen geschaffen werden, nach denen eine zusätzliche gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung dann nicht erfor-derlich ist, wenn bereits eine Zuverläs-sigkeitsüberprüfung nach einer anderen Rechtsgrundlage – mindestens in gleicher Überprüfungstiefe – innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt ist.

4. Defiziten im Bereich der kommunalen Sicherheit entgegenwirken

Es gehört nicht zu den prioritären Auf ga-ben der Polizei für kommunale Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Kommunen setzen dazu teilweise eigene Ordnungsdienste und vereinzelt auch private Sicherheitsdienste ein. Die kommunale Sicherheit und Ordnung stellt einen wesentlichen Standortfaktor für eine Gemeinde und ihre Bewohner dar. Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Ruhe-

störungen in Fußgängerzonen, öffentlichen Parkanlagen und auf Bahnhofs vorplätzen, sind an der Tagesordnung. Werden private Sicherheitsdienste eingesetzt, so haben diese bisher nicht die Befugnis, Störer des Platzes zu verweisen bzw. die Personalien der Störer aufzunehmen. Somit muss erst in jedem Einzelfall die Polizei hinzugezogen werden, die in der Regel nicht vor Ort ist. Hierdurch kommt es zu langen Wartezeiten, bis die Polizei eintrifft, und es entstehen in besiedelten Räumen ein Sicherheitsdefizit sowie ein erhöhtes Kriminalitätsrisiko für die Bevölkerung.

Zur Erhöhung der kommunalen Sicher-heit und zur deutschlandweiten Krimi-nalitätsprävention wollen wir anregen, auf kommunaler Ebene beispielsweise im Wege der Beleihung zusätzliche Mini-malbefugnisse auf Sicherheitsmitarbei-ter*innen zu übertragen.

5. Regeln für Streiks in der Daseins-vorsorge zur Verhinderung von Sicher-heitslücken, beispielhaft beim Schutz von Energieerzeugungsanlagen und von Flughäfen

Regelmäßig kommt es zu massiven, extrem kurzfristig angekündigten Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge. Durch die extensive Rechtsprechung des Bundes-arbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Streiks haben die durchgeführten Warnstreiks der letzten Jahre mit täglich 24 Stunden Dauer an mehreren Tagen hintereinander mittlerweile den Charakter von unbefris-teten Streiks. Für die Stabilität der Volks-wirtschaft sind jedoch eine gesicherte Energie versorgung, eine gesicherte Mobi-lität sowie eine störungsfreie Bargeldver-sorgung von besonderer Bedeutung. Durch das Fehlen einer Streikankündigungsfrist, eines vorgeschalteten Schlichtungsver-fahrens sowie einer zwingenden Regelung zum Abschluss einer Notdienstvereinba-rung zwischen den Tarifvertragsparteien entstehen bei Arbeitskämpfen in Bereichen der Daseinsvorsorge regel mäßig über mehrere Tage Sicherheitslücken beim Schutz dieser Bereiche und unverhältnis-mäßige Schädigungen der Volkswirtschaft. Diese können in den genannten kritischen Bereichen nicht hingenommen werden.

Zur Gewährleistung eines ausreichen den Schutzes der Einrichtungen der Daseins-vorsorge sowie zum Schutz der Bevölkerung

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schlagen wir Regelungen vor, die garantie-ren, dass auch im Falle von Arbeitskämpfen in diesen Bereichen ein Mindestschutzstan-dard durchgängig garantiert wird.

Zur Erreichung dieses Ziels regen wir für diese elementaren Bereiche ein obliga torisches Schlichtungsverfahren vor einem Streik, eine ausreichende Streik-ankündigungsfrist sowie die Verpflichtung zu einer Notdienstvereinbarung an.

6. Vermeidung von Sicherheitslücken aufgrund von Billigstvergabe der öffentlichen Hand

Gerade öffentliche Aufträge werden in der Regel an den billigsten Anbieter ver geben, ohne dass Qualitätskriterien ansatzweise Berücksichtigung finden. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben kann in einer öffentlichen Ausschrei-bung in der Regel nicht einmal die Einhal-tung eines bestimmten Tarifvertrages zur Bedingung einer Auftragsvergabe erhoben werden. Diese Zustände schaden nicht nur dem Ansehen der Sicherheitswirtschaft in der Öffentlichkeit; sie fördern eine Verbrei-

tung sozial missbilligenswerter Arbeits-bedingungen und führen insbesondere zu nicht hinnehmbaren Sicherheitslücken.

Es sollten daher für öffentliche Aus -schreibungen für die oben aufgelis teten speziellen Einsatzbereiche von Sicher-heitsdienstleistungen Regelungen ge -schaffen werden, nach denen eine ange-messene Gewichtung von Qualität und Preis, beispielsweise im Verhältnis 60 zu 40 Prozent, zu erfolgen hat.

7. Sicherheits- und Qualitätsstandards für betriebseigene Sicherheitskräfte in sensiblen Schutzbereichen

Nach derzeitigem Stand sind die gewer-berechtlichen Regelungen bei der Durch-führung von Sicherungstätigkeiten durch betriebseigene Sicherheitskräfte (sog. Inhouse-Security) nicht anwendbar. Dies kann im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen, des Schutzes des ÖPV, des Schutzes von Flüchtlingsunterkünf-ten bzw. des Schutzes von Veranstaltungen mit besonderem Gefährdungspotenzial zu gravierenden Sicherheitslücken führen.

Wir halten es daher für unabdingbar, dass an die Mitarbeiter*innen der Inhouse- Security dieselben Anforde-rungen im Bereich Qualifikation, Schulung und Weiterbildung gestellt werden wie an diejenigen der Sicherheitsdienstleister. Nur so kann vermieden werden, dass durch – auf Kostenerwägungen beruhenden – Ausweichbewegungen der Bedarfsträger (Umsetzung mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) die angestrebte Erhö-hung des Sicherheitsstandards verhindert wird. <

BUNDESVERDAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFTWirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.

Präsidium und Geschäftsführung Berlin / Bad Homburg, Juni 2020

Bild: stock.adobe.com/de, Sikov, 184763652

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Wir brauchen ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz und einen Ressortwechsel zum BMI!

Interview mit Gregor Lehnert

GREGOR LEHNERT ist seit 2013 Präsident

des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft BDSW.

Zuvor war er u. a. als Direktor Landeskriminalamt und

Leiter der Kriminalpolizei des Saarlandes sowie als Staats-

sekretär im Innen ministerium Thüringen tätig. Seit dem Jahr 2000 ist Gregor Lehnert unter-nehmerisch in der Privatwirt-

schaft tätig.

Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte in der Ausgabe 2/2020 der GSZ

Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht.

www.gsz-beck.de

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

> Herr Lehnert, welche Rolle spielt die private Sicherheitswirtschaft in der deutschen Sicher-heitsarchitektur?

Gregor Lehnert: Die Sicherheitswirtschaft stellt heute eine unverzichtbare Säule in der Sicherheitsarchitektur in Deutschland dar. Sie trägt mit ihren rund 270.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maßgeblich zur Gefahren-abwehr und Kriminalprävention und damit dazu bei, dass Deutschland zu den sichersten Ländern der Welt gehört.

Ist denn der deutsche Staat nicht in der Lage, selbst für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen?

Lehnert: Doch, das ist er im Grundsatz schon. Aber in einer freiheitlichen Gesellschaft ist die Polizei nicht in der Lage, die Sicherheit jedes Einzelnen und seines Eigentums überall und flächendeckend zu gewährleisten. Gefahren für die Wirtschaft und bürgerliche Gesellschaft drohen u. a. durch Kriminalität, Terrorismus, Pandemien, Extremismus, Spionage- und Sabo-tage handlungen, Cyberangriffe, Brand, Wasser sowie Klimaveränderungen. Hierzu bedarf es umfangreicher Eigensicherungsmaßnahmen von Wirtschaft, Behörden und privaten Haus-halten. Für diese Eigensicherungsmaßnahmen bietet die Sicherheitswirtschaft – durch eine gefahrenangepasste Kombination von Sicher-heitspersonal und Sicherheitstechnik – inte-grierte Sicherheitslösungen an. Sichere Groß-veranstaltungen, sichere Fußballspiele, sicherer öffentlicher Personenverkehr und sicherer Luft-verkehr – um nur einige Bespiele zu nennen – sind ohne private Sicherheitsdienstleister nicht mehr denkbar.

Mancher mag privaten Sicherheitsdienstleis-tungen skeptisch gegenüberstehen. Kritisch wird z. B. gesehen, dass privates Engagement

weniger kontrollierbar sei als staatliche Sicher-heitsgewährleistung. Wie begegnen Sie solcher Kritik?

Lehnert: Die Wirtschaft ist mit einem Anteil von bundesweit rund 75 Prozent der größte Auftrag-geber der Sicherheitswirtschaft. Mir ist in den letzten Jahren kein Sicherheitspolitiker in Bund und Ländern – selbst aus dem linken Partei-enspektrum – begegnet, der gefordert hat, dass der Werkschutz eines mittelständischen Industri-eunternehmens oder der Pforten- und Empfangs-dienst eines DAX-Unternehmens durch den Staat kontrolliert werden sollte. Die Wirtschaft muss sich schützen und die privaten Sicherheitsdienste kommen dieser Aufgabe auf Basis der derzeitigen gewerberechtlichen Grundlagen nach. Dabei haben die Versicherungs auflagen bei unseren Kunden in den meisten Fällen eine größere Bedeutung als das Gesetz. Ohne ausreichenden Schutz keine Versicherungs police für Gebäude und Anlagen. Anders ist die politische Beurtei-lung, wenn unsere Unter nehmen im öffentli-chen Raum, z. B. als City-Streife einer Kommune, agieren. Hier gibt es eine Beauftragung durch den Bürgermeister, der wiederum durch den Gemeinderat kontrolliert wird. Wenn die Zustim-mung nicht da ist, wird der Auftrag nicht erteilt. Der dritte Fall, den es zu unterscheiden gilt, ist die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch private Sicherheitsdienste auf dem Wege der Beleihung. Hier gibt es nur zwei Beispiele: Die Fluggast- und Gepäckkontrollen auf Grundlage des § 5 Luftsicherheits gesetz und der Schutz mili-tärischer Liegenschaften nach dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen. Die entsprechenden Gesetze wurden durch den deut-schen Bundestag verabschiedet. Luftsicherheit Mitte der 90er Jahre und der Schutz militärischer Liegenschaften seit Ende der 50er Jahre. Beide Aufgaben werden durch den Auftrag geber auf

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Grundlage der Gesetze kontrolliert. Kein seriöser Politiker kann fordern, dass diese Aufträge durch das Parlament kontrolliert werden sollten.

Reichen die derzeitigen Rechtsgrundlagen aus?

Lehnert: Der Bundesgesetzgeber hat in der letzten Legislaturperiode die Anforde-rungen an die Seriosität und Zuverläs sigkeit von Beschäftigten privater Sicherheits-dienste – entsprechend der BDSW-Forde-rungen – erheblich verschärft. Wir sind seit 2016 die einzige Branche in Deutschland, deren Beschäftigte sich einer Zuverlässig-keitsüberprüfung im Sinne einer Regel-überprüfung von der Polizei unterziehen müssen. In bestimmten Einsatzbereichen – wie z. B. Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen – erfolgt diese auch zusätzlich durch den Verfassungsschutz. Diese wird dann inner-halb von jeweils fünf Jahren wiederholt. Wir werden damit als Gewerbe sui generis und als Bestandteil der Sicherheitsarchitektur regelmäßiger überprüft als die Mitarbeiter in Sicherheitsbehörden. Allerdings erwarten

wir im Gegenzug vom Staat, dass die Zuver-lässigkeitsüberprüfungen zügiger als momentan durchgeführt werden. Diesbe-züglich gibt es erheblichen Verbesserungs-bedarf. Zudem besteht dringender Hand-lungsbedarf an den Bundesgesetz geber, in einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz Regelungen zu schaffen, damit eine zusätz-liche gewerberechtliche Zuverlässigkeits-überprüfung dann nicht mehr erforderlich ist, wenn eine Zuverlässig keitsüberprüfung nach einem anderen Rechtsregime, zum Beispiel nach dem Atomgesetz oder Lufts-icherheitsgesetz, innerhalb der letzten fünf Jahre in mindestens gleicher Überprü-fungstiefe durchgeführt wurde.

Wo liegen denn die Grenzen privater Sicherheitsdienstleistungen?

Lehnert: Es ist heute in der Rechts-wissenschaft – aber auch in der Politik – absolut herrschende Meinung, dass der Staat das Gewaltmonopol, aber nicht das Sicherheitsmonopol hat. Der Bundes-gesetzgeber kann für die Sicherheitswirt-schaft bundesweite Regelungen schaffen. Das ist verfassungsrechtlich unbestritten.

Er kann die Anforderungen an die Zuverlässig keit und Ausbildung der einzu-setzenden Sicherheitskräfte vorgeben und kann die Durchführung von Sicherheits-aufgaben auch auf private Sicherheits-dienste übertragen. Dies ist z. B. in der Luftsicherheit der Fall. Der BDSW regt in diesem Zusammenhang beispiels-weise an, zur Erhöhung der kommunalen Sicherheit und zur deutschlandweiten Kriminal prävention im Wege der Beleihung zusätzliche Minimalbefugnisse auf Sicher-heitsbeschäftigte, z. B. in Form von Platz-verweisen, zu übertragen.

Die Regulierung privater Sicherheits-dienstleistungen unterliegt zurzeit in besonderem Maße einem Reformprozess. Mitte 2019 ist das sog. Bewacherregister eingerichtet worden. Was verbirgt sich dahinter und wie bewerten Sie diese Initiative?

Lehnert: Die Einrichtung eines zentralen Bewacherregisters (BWR) im Jahre 2019 wurde bereits in der letzten Legislatur-periode durch das zweite Gesetz zur Ände-rung bewachungsrechtlicher Vorschriften

ar.wikipedia.org, Matti Blume, BMI_Berlin_HQ

Warum gibt es bisher keinen Gesetzes entwurf? Solange der Ressortwechsel auf das BMI noch nicht vollzogen ist, kann und darf das BMI auch noch keinen

Referenten entwurf erarbeiten.

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Ende 2016 beschlossen. Es bezieht sich auf alle Gewerbetreibenden und Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Deutschland mit dem Dienstleistungsspektrum Bewa-chung. Es sollte als Bund-Länder-Digital-projekt der Bundesregierung dazu dienen, die Verwaltungsprozesse der die Zuverläs-sigkeitsüberprüfung durchführenden Ord-nungsbehörden, sog. § 34a- Behörden, zu erleichtern bzw. zu beschleunigen. Gleich-zeitig sollte es den Ordnungsbehörden bei Vorortkontrollen von Sicherheitsmit-arbeitern, die Kontrolle erleichtern und somit erhöhte Transparenz im Sicher-heitsgewerbe schaffen. Der BDSW hat diesen Ansatz der Bunderegierung immer begrüßt. Er hatte aber immer – durch den auf Wunsch des Bundesrates zum 1. Juni 2019 verschobenen Start des BWR – die Hoffnung, dass sich nach der Befüllungs-phase des BWR durch die Sicherheitswirt-schaft mittelfristig eine Entbürokratisierung nicht nur für die § 34a-Behörden, sondern auch die Sicherheitswirtschaft einstellt. Der BDSW hatte die Erwartung an die Bundes-regierung und die Vollzugsbehörden in den Ländern, dass es durch deutlich schnel-lere Zuverlässigkeitsüber prüfungen auch zu einem schnelleren Einsatz von Sicherheits-mitarbeitern beim Kunden kommen kann. Zu unserem großen Bedauern und zum großen Schaden für die gesamte Sicherheitswirt-schaft ist keines der vom Gesetzgeber durch das BWR gesetzten Ziele und keine der Erwartungen des BDSW bis heute erreicht worden. Es würde den Rahmen dieses Interviews leider sprengen, alle Einzelpro-bleme aufzuführen, aber auf folgende muss verwiesen werden. Bis heute ist die Erst-befüllung durch technische Probleme beim BWR, welches vom BAFA geführt wird, sowie durch völlig unzureichend vorbereitete Voll-zugsbehörden/§ 34a-Behörden noch nicht abgeschlossen. Sie sollte aber nach den Planungen des Gesetzgebers bereits zum 30. Juni 2019 abgeschlossen sein. Durch dieses Vollzugschaos haben sich gerade bei Neuanmeldungen von Sicherheitsmitarbei-tern die Zuverlässigkeits überprüfungszeiten mehr als verdoppelt und ein Drittel unserer Mitglieder wartet heute mehr als acht Wochen auf die Freigabe von neuen Mitar-beitern. Auch wenn wir beim Bundeswirt-schaftsminister, beim BAFA und in den Ländern schon mehrmals eine Problembe-

hebung angemahnt haben, so ist das BWR nach wie vor eine Dauerbaustelle. Eine gut gemeinte Initiative der Bundesregierung wurde bisher leider zu einem Bürokratie-monster für die Branche ohne messbaren Mehrwert.

Wie lassen sich denn nach Ihrer Ansicht die Probleme des Bewacherregisters lösen?

Lehnert: Das BAFA muss umgehend die technischen Probleme beheben. Hierzu hat der BDSW Anfang des Jahres dem BAFA eine mehrseitige Mängelliste überreicht. Diese muss zügig abgearbeitet werden. Auch müssen die Länder das Vollzugs-personal umfassend auf das BWR nach-schulen sowie ausreichend Personal für die durchzuführenden Zuverlässigkeits-überprüfungen bereitstellen. Der BDSW erwartet hier endlich Taten des Staates.

Bisher ist die Regulierung privater Sicher-heitsdienstleistungen in den bekannten gewerberechtlichen Regelwerken verortet. In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition wird die „Neuordnung der Rege-lungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz“ angekün-digt. Warum wird dieses Gesetz gebraucht?

Lehnert: Der BDSW weist seit Jahren darauf hin, dass das Gewerberecht, welches primär durch den Duktus der Gewerbefrei-heit gegenüber staatlicher Einflussnahme geprägt ist, nicht mehr ausreicht, der faktischen Bedeutung der privaten Sicher-heitsdienstleister für die Innere Sicher-heit in Deutschland gerecht zu werden. Aus Sicht des BDSW sollte daher – schon immer – aufgrund der größeren Exper-tise in Sicherheitsfragen die Schaffung eines sog. Sicherheitsdienstleistungs-gesetzes in die Ressort zuständigkeit des Bundesinnenministeriums (BMI) fallen. Die politische Grundsatzentscheidung für den Ressortwechsel vom Bundeswirt-schaftsministerium (BMWi) zum BMI ist auch bereits im Oktober 2018 innerhalb der Bunderegierung gefallen. Allerdings war der Ressortwechsel bis zum 18. März 2020 leider immer noch nicht formalrecht-lich vollzogen.

Warum gibt es bisher keinen Gesetzes-entwurf? Was sind die Hürden, die es zu überwinden gilt?

Lehnert: Solange der Ressortwechsel auf das BMI noch nicht vollzogen ist, kann und darf das BMI auch noch keinen Referenten -entwurf erarbeiten. Haupthinde rungs-grund für den schleppenden Übergang auf das BMI sind nach unserer Einschätzung die aufgezeigten vielfältigen Probleme mit dem BWR. Das BMI möchte wohl erst zu einem späteren Zeitpunkt hierfür die volle und alleinige Verantwortung übernehmen. Zudem sind wohl momentan auch Ressourcenfragen zwischen dem BMWi und BMI noch nicht abschließend geklärt. Der BDSW hofft auf einen umgehenden Ressortwechsel, damit der Koalitions-vertrag im Interesse der Sicherheitswirt-schaft endlich umgesetzt wird. Zudem hat der BDSW bereits Eckpunkte zur Schaf-fung eines Sicherheitsdienstleistungs-gesetzes erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Viel Zeit bleibt der Bundes-regierung nicht mehr. Dieses Projekt der Bundesregierung darf trotz des zeitauf-wendigen Coronakrisenmanagements der Bundesregierung nicht unter den Tisch fallen.

Gibt es Regelungsvorbilder im europä-ischen Ausland?

Lehnert: Ein Blick über die Länder-grenzen hinaus zeigt, dass in fast allen anderen EU-Staaten die dortigen Innen-ministerien für die Sicherheitswirtschaft zuständig sind. Sicherlich kann sich dort der Gesetzgeber auch einzelne Anre-gungen holen, z. B. in Spanien oder in Frankreich. Für den BDSW ist aber ganz entscheidend, dass der Gesetzgeber die Sicherheitswirtschaft nicht zu einer Hilfs-polizei bzw. Polizeireserve umfunktioniert. Er soll primär das Ziel verfolgen, durch ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz zur Erhöhung der Sicherheit für die Wirtschaft, für kritische Infrastrukturen aber auch die Öffentlichkeit beizutragen. Der BDSW ist willens und bereit, sich mit seinem Know-how in den Gesetzgebungsprozess beglei-tend einzubringen. <

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> Wer im Supermarkt einkauft und seine Karte aus dem Geldbeutel holt, ist nicht weniger gefährdet, als derjenige der bar zahlt. Die Beur-teilung des Infektionsrisikos müsse den Gesamt-vorgang des Einkaufens im Blick haben. „Unter dieser Betrachtungsweise birgt jeder Griff nach einem Einkaufskorb, der Kühltheke und jedem Produkt im Regal ein erhöhtes Risiko, denn all diese Dinge wurden mit sehr hoher Wahr-scheinlichkeit zuvor berührt – mal ganz abge-sehen vom Gang in den Supermarkt selbst“, so Olschok. Jeder Kunde lege dann die Ware auf das Band, die Beschäftigten wiederum scan-nen die Produkte und der Kunde greife danach wieder nach den Produkten und am Ende all dieser Vorgänge mache es dann keinen Unter-schied mehr, ob der Kunde zum Handy in der Tasche, nach Bargeld oder einer Karte im Geld-beutel greife. „Der einzige Unterschied ist, dass nun die Anbieter elektronischer Zahlungsmit-tel ihre Chance nutzen, das Zahlungsverhalten nachhaltig zu beeinflussen“, so Olschok.

Alle Bedenken über den „gläsernen Kunden“ scheinen in der Krise ausgeschaltet zu sein. Geringer Datenschutz sei keine gute Werbung für die elektronischen Zahlungsmittel. Auch die Risiken, die beispielsweise die Erhöhung des Zahlungslimits für kontaktloses Bezahlen für den Verbraucher mit sich bringen, werden nicht weiter erörtert. „Da nun auch bei höheren Zahlbeträgen keine Sicherheitsmerkmale mehr geprüft werden, bieten sich Kriminellen immer lukrativere Möglichkeiten des Betrugs. Die Erhö-hung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs trägt also nicht nur nicht zum Schutz vor COVID-19 bei, sondern setzt die Bevölkerung auch einem höheren Betrugsrisiko aus“, so Olschok. Wir müssen alles tun, um der Bargeldverdrängung mit fadenscheinigen Argumenten in der Corona-krise jetzt energisch wirksam entgegenzutreten sagt Olschok abschließend und verweist auf die Stellungnahme der BDGW „Stoppt die Bargeld-verdrängung“. <

War on Cash 2.0Anbieter elektronischer Zahlungsmittel nutzen die Coronakrise aus

www.bdgw.de

Viele Geschäfte weisen ihre Kunden derzeit darauf hin, nicht mit Bargeld zu zahlen, um das Infek -tionsrisiko zu verringern – völlig unnötig, wie unter anderem das Robert Koch-Institut, die Deutsche Bundesbank und die EZB schon mehrfach klarstellten. „Vielen ist gar nicht bewusst, dass gerade jetzt der War on Cash in die nächste Runde gegangen ist – die Anbieter unbarer Zahlungsmittel locken Händler mit Flatrates und verbesserten Zahlungsmodalitäten. Das Infektionsrisiko ist dabei vorgeschoben, um auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umzusteigen“, so Dr. Harald Olschok, Haupt-geschäftsführer der BDGW. In den letzten Jahren habe es mehrere Studien von Mastercard & Co. gegeben, in denen auf vermeintliche Gesundheitsrisiken hingewiesen wurde. Jetzt im Zeichen der Coronakrise würden diese Argumente wiederholt. Es würden bei Kunden wie auch beim Verkaufs-personal Ängste geschürt. Die Kartenhersteller agieren wie „Krisengewinner“, so Olschok.

„Das Infektionsrisiko ist vorgeschoben, um auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umzusteigen“,

so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der BDGW.

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GELD UND WERT

Stoppt die Bargeldverdrängung!

Stellungnahme der BDGW zu Empfehlungen, zur Vermeidung von Infektionen Zahlungskarten anstelle von Bargeld zu nutzen

www.bdgw.de

Wir widersprechen der Aussage, dass von Bargeldzahlungen ein besonderes Infektionsrisiko für Mitarbeiter und Kunden im Einzelhandel ausgeht.

> Solche Aussagen und die eingangs erwähnten Empfehlungen an die Kunden sind nicht korrekt und fördern unnötige Ängste bei den im Handel beschäftigten Menschen und generell in der Bevölkerung.

Wir werten die unkorrekten Aussagen und Empfehlungen als Versuch der Bargeldgegner, der Kartenlobby und der Zahlungsdienstleister, die schlimme Lage zu missbrauchen, um Bargeld zugunsten des eigenen Geschäfts und Profits zu verdrängen – zu Lasten aller Verbraucher!

1) Von Bargeld geht kein erhöhtes Infektions-risiko aus

Die Angst vor einer Infektion mit COVID-19 durch die Nutzung von Bargeld, Münzen und Banknoten wurde in den letzten Tagen durch entsprechende Medienberichte fälschlicher-weise geschürt. Derartige Behauptungen sind völlig unbegründet und zahlreiche nationale und internationale Institutionen und Gesundheits-experten weisen entsprechende Aussagen deut-lich zurück.

So hat die WHO klargestellt, dass sie auf ein solches Risiko nicht hingewiesen habe.1 Zahl-reiche Zentralbanken des Eurosystems wie die Deutsche Bundesbank2 und die Banque centrale du Luxembourg3, Zentralbanken aus Drittländern wie die New Zealand Reserve4 und zahlreiche Epidemiologen5 haben ähnliche Erklärungen abgegeben. Eine Sprecherin der Europäischen Zentralbank erklärte, dass es für eine Übertragung über Banknoten keinerlei Belege gebe. Und auch das Robert Koch-Institut konnte keinen solchen Fall feststellen.6

Das Infektionsrisiko über Bargeld ist nicht höher als bei der Berührung jedes anderen Gegenstands. Sei es ein Geländer, ein Türgriff, ein Fahrkartenautomat, eine Kredit- oder Giro-karte oder die Tasten eines Zahlungsterminals zur Eingabe des PIN-Codes bei Kartenzah-lungen.

2) Bargeldloses Bezahlen schützt nicht vor der Infektion beim Einkaufen

Es besteht zwangsläufig immer ein indirek-ter Kontakt zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einzelhandels und den Kundinnen und Kunden. Das Infektionsrisiko beginnt, sobald die Kunden den Supermarkt betreten. Wenn man die Berührung von Bargeld als erhöhtes Infektionsrisiko beim Einkaufen ansieht, dann müssen auch andere potenzielle Gefahrenquellen erwähnt werden. Dazu gehören dann z. B. auch die Griffe von Einkaufskörben und -wagen, die Griffe von Türen zu Kühlschrän-ken und von Kühltruhen. Letztendlich muss man dann auch jedes einzelne Produkt als poten-zielles Infektionsrisiko ansehen. So nimmt der Kunde Waren aus dem Regal, die u. U. vorher von einer Vielzahl weiterer Kunden und Mitarbei-ter berührt worden sind, der Mitarbeiter an der Kasse berührt diese Waren dann beim Einscan-nen und der Kunde nimmt sie zum Einpacken wieder an sich. Das Ansteckungsrisiko beim Einkaufen besteht also, ganz unabhängig davon, wie die Waren bezahlt werden.

Und schließlich führt ein einfacher Kontakt, direkt oder indirekt, nicht zwangsläufig zu einer Infektion, es sei denn, das Virus kann die Atem-

Die Mitglieder der BDGW sind sehr besorgt über Entwicklungen im Handel, mit dem Argument des Infektionsschutzes vor COVID-19 bevorzugt Kartenzahlungen – insbesondere kontaktlose Karten-zahlungen – zu empfehlen oder gar die Bargeldannahme gänzlich zu verweigern.

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wege erreichen. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion durch Husten, Niesen und Sprechen.

Die wichtigste Schutzmaßnahme bleibt daher die Hygiene wie häufiges Händewaschen, Hände-Desinfektion und das Vermei-den von Berührungen des Gesichts.

3) Die Abkehr vom Bargeld trifft die gesundheitlich gefährdeten Bevölkerungsgruppen besonders hart

Die Freiheit der Menschen in zahlreichen Gesellschaften unterliegt derzeit ohnehin beispiellosen Einschränkungen, die eine weitere Verbreitung von COVID-19 verhindern sollen. Die Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs trifft nun die ohne-hin gesundheitlich besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen zusätzlich. So sind insbesondere ärmere und ältere Menschen (fast) ausschließlich auf Bargeld angewiesen.

4) PIN-Eingabe auch bei kontaktlosem Bezahlen Kontaktloses Bezahlen ist nur bis zu dem jeweiligen Zahlungs-

limit ohne PIN möglich, darüber ist die Eingabe der PIN erfor-derlich. Zudem müssen Kunden weiterhin spätestens nach fünf Transaktionen oder nach einer Gesamtsumme von 150,00 Euro wieder die PIN eingeben!

5) Das kontaktlose und bargeldlose Bezahlen birgt nicht uner-hebliche Risiken

Die Erhöhung des Zahlungslimits für kontaktloses Bezahlen erhöht die Risiken für den Verbraucher, Opfer krimineller Machen-schaften zu werden.

Da nun auch bei höheren Zahlbeträgen keine Sicherheitsmerk-male geprüft werden, bieten sich Kriminellen immer lukrativere Möglichkeiten des Betrugs. Die Erhöhung des Zahlungslimits trägt also nicht nur nicht zum Schutz vor COVID-19 bei, sondern setzt die Bevölkerung auch einem höheren Betrugsrisiko aus.

6) Bargeld ist und bleibt das krisensicherste ZahlungsmittelBargeld ist und bleibt das einzige Zahlungsmittel, das immer

funktioniert. Der unbare Zahlungsverkehr ist anfällig für zahl-reiche Störungen.

Stromausfälle, IT-Probleme oder Hackerangriffe, sie alle können den unbaren Zahlungsverkehr zum kompletten Erliegen bringen. Beispiele hierfür gibt es genug.

Bargeld hingegen ist vor diesem Hintergrund krisensicher. Auch Länder wie Schweden, in denen der bare Zahlungsverkehr in den vergangenen Jahren stark zurückgedrängt worden ist, haben dies erkannt und steuern dieser Entwicklung inzwischen entgegen.

7) Der Preis bargeldlosen Zahlens ist hochBargeldlose Zahlungen sind nicht kostenfrei, und wer das nicht

glaubt, sollte sich die Bilanzen der Kreditkartenkonzerne und Zahlungsdienstleister ansehen.

» Der Aufwand für Infrastruktur, Abwicklung und Betrug bei bargeldlosen Zahlungen ist enorm. Zahlen tut dies alles der Verbraucher – entweder über direkte Buchungsgebühren oder über die Preise im Handel.

» Auch die Bargeldabwicklung kostet Geld, im Vergleich zu unbaren Zahlungsmethoden ist es aber viel weniger. Dies hat eine Studie der Deutschen Bundesbank eindrucksvoll belegt.7

» Bargeldlose Zahlungen kosten mehr als Geld, nämlich unsere Anonymität und unsere Privatsphäre. Jede Form des kontakt-losen und bargeldlosen Bezahlens hinterlässt eine Datenspur und so werden wir alle zum gläsernen Kunden.

Und wie würden die Bilanzen der Kreditkartenkonzerne und Zahlungsdienstleister sich wohl entwickeln, wäre das Bargeld vollständig verdrängt? Wohin entwickeln sich dann die Preise?

8) Wettbewerb ist erforderlichWie in allen Wirtschaftsbereichen ist auch ein Wettbewerb der

Zahlungsmittel wichtig und erforderlich. Es geht nicht um das Entweder-oder sondern um ein Sowohl-als-auch.

Also stoppt die Bargeldverdrängung, die derzeit unter Ausnut-zung einer Krisensituation stattfindet!

Berlin/Bad Homburg im April 2020Vorstand und Geschäftsführung der BDGW <

Bild: stock.adobe.com/de, Vectorfair.com, 346075918

1 www.marketwatch.com/story/who-we-did-not-say-that-cash-was-transmitting-coronavirus-2020-03-06 2 www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/von-bargeld-geht-kein-besonderes-infektionsrisiko-fuer-buerger-aus--8285423 www.bcl.lu/en/Media-and-News/Press-releases/2020/03/coronavirus/index.html 4 www.rbnz.govt.nz/news/2020/03/cash-and-other-payments-systems-ready-for-covid-19 5 www.theguardian.com/world/shortcuts/2020/mar/03/from-banknotes-to-handrails-10-objects-that-help-spread-coronavirus 6 www.tagesspiegel.de/wirtschaft/coronavirus-durch-bargeld-uebertragbar-china-zieht-wegen-covid-19-geldscheine-ein/25588432.html7 www.bundesbank.de/de/publikationen/berichte/studien/kosten-der-bargeldzahlung-im-einzelhandel-776464

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GELD UND WERT

Cash matters – now, more than ever, in the time of coronavirus

> Banknotes and coins are safe to use in the era of the Coronavirus. Stigmatising their use erodes personal freedom and choice, hurts marginali-sed groups, and only benefits private payment providers at the expense of the consumer. A coalition of stakeholders came together to stress these points to policymakers, media and the public. The International Currency Association (ICA, representing the currency industry), CashEssentials (a pro-cash policy group), the International Security Ligue (representing the private security sector), the European Security Transport Association (ESTA, the European cash management companies association), the ATM Industry Association (a not-for-profit trade association representing the international ATM industry) and Cash Matters (an advocacy move-ment for cash) have joined forces to continue to supply cash in an uninterrupted and safe way, and advocate globally for cash’s role at the heart of our economies.

Governments around the world have stressed the importance of ensuring the continued supply of cash as acritical infrastructure. The currency, security, ATM and transport sectors have been working tirelessly throughout this pandemic to ensure that the supply of cash continues for everyone – ensuring cash continues to fulfil its role in protecting privacy, choice, and access to payment for all, including the most vulnerable. Intensive measures have been taken to ensure continued supply and availability of cash, safe-guarding secure processes and health and the safety of workers and service operators throug-

hout production sites, transportation and distri-bution to ensure availability and access to cash to the public around the globe.

As the Bank of International Settlements and central banks around the world, as well as public health organisations like the WHO and the Robert Koch Institute, have stressed, cash is safe to use. Consumers using payment cards should take the same precautions as those handling banknotes and coins, by washing their hands and minimi-sing contact with any surfaces. Consumers and cashiers are exposed to the same risk indepen-dent of the choice of payment instrument.

Cash is a universal means of payment available to all, regardless of social status, financial stan-ding, creditworthiness, age, gender, race, natio-nality, and ability. It is particularly vital to older people, the homeless and other marginalized groups, like the 1.7 billion unbanked people in this world. Cash also protects the privacy and anonymity of its users, and their personal free-dom; card, mobile and contactless payments increase amounts of data being shared on consumers.

Merchants and consumers should continue using cash – because standing up for cash means protecting our civil liberties and helping the most vulnerable. Cash is resilient in times of crisis, it plays a critical and positive societal and economic role, and itis safe to use. Govern-ments and central banks should ensure every-one who wants to pay with cash can do so, free of stigma. <

Groups representing the currency, ATM, transportation and security sectors call on governments, central banks, media, business and society to stand up for cash to protect the resilience of the existing payment ecosystem and ensure vulnerable groups are not deprived of the only means of payment that is available to all. Cash is safe: we should stop stigmatising its users.

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GELD UND WERT

Contact

International/EUEvan O’Connell, ICA [email protected] +33 6 17 57 21 26

Guillaume Lepecq, [email protected] +33 6 08 84 24 62

USA/Canada/South Africa/ United Kingdom/AustraliaMike Lee, ATMIA [email protected] +27 21 9750752

French-speaking countriesThierry Lebeaux, ESTA [email protected] +32 2 270 17 30

German-speaking countriesAndrea Nitsche, Cash [email protected] +49 89 4119-3494

Spanish-speaking countriesPablo de Santiago, International Security Ligue [email protected] +34 91 589 8100

More information

International Currency AssociationThe International Currency Association exists to create a coherent voice for the currency industry – covering design, produc-tion, manufacturing and distribution. We are the first industry body of its kind with a membership made up of businesses that span the sector.

currencyassociation.org <

CashEssentialsCashEssentials is as an independent initi-ative offering a platform for debate about the payments and monetary ecosystems, and conducting and fostering high-quality research on cash and its future.

cashessentials.org <

International Security LigueThe Ligue unites the worlds’ foremost companies managing this essential foun-dation in a professional, controlled way. Represented throughout the world, the Ligue plays a vital role in defining and maintaining the highest ethical and profes-sional standards for the private security industry.

www.security-ligue.org <

European Security Transport AssociationESTA is the European Cash Management Companies Association. ESTA is the recog-nized voice of the industry ensuring that cash is safe, available and an efficient means of payment.

www.esta-cash.eu <

ATM Industry AssociationATMIA is the leading non-profit trade association representing the entire global ATM industry. ATMIA serves more than 11,000 members from over 650 companies located in 70 countries spanning the entire ATM ecosphere, including financial institu-tions, independent ATM deployers, equip-ment manufacturers, processors and a plethora of ATM service and value-added solution providers.

www.atmia.com <

Cash MattersCash Matters is a pro-cash advocacy movement, which channels the voices that support the existence and relevance of cash as an integral part of the payment landscape now and in future.

www.cashmatters.org <

Bild: stock.adobe.com/de, Vectorfair.com, 346067521

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BERICHT AUS BERLIN

Corona-Shutdown – wie und wann aus der Krise?

Von Dr. Berthold Stoppelkamp

DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft in Berlin.

> Lage in der Sicherheitswirtschaft deutlich angespannt

Durch das Verbot von Großveranstaltungen, Messen und Fußballspielen brach das Geschäft für Sicherheitsunternehmen, die in diesem Marktsegment Sicherungs- und Ordnungs-dienste anbieten, völlig weg. Durch das Schließen fast aller Handelsgeschäfte und der gesamten Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie durch die extreme Reduzierung des Passagierluft-verkehrs in Deutschland kam es zu massiven negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Sicherheitswirtschaft in den Marktsegmenten Bargeldlogistik und Luftsicherheit. Aber auch in den Marktsegmenten Bewachung von Industrie-anlagen und Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen kam es infolge von Werks- und Behördenschließungen zu massiven Umsatzrückgängen. Teilweise war auch die Liquidität der Kunden nicht mehr gegeben.

Nachfragezuwachs in kleinen Marktsegmenten kann Nachfrageausfall nicht ansatzweise kompensieren

Der einzige kleine Lichtblick in schweren Zeiten für die Sicherheitswirtschaft war, dass in den zur Lebensmittel- und Hygieneversor-gung der Bevölkerung offen gelassenen Super-märkten und Drogerien eine verstärkte Nach-frage primär nach Ordnungskräften, aber auch nach Sicherheitsmitarbeitern, zu verzeichnen war. Gleiches war ebenfalls, wenn auch in abge-schwächter Form, für den Einsatz von Ordnungs- und Sicherheitsdiensten in Krankenhäusern festzustellen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach einer vom BDSW

durchgeführten Mitgliederbefragung bei mehr als 70 Prozent der Unternehmen die wegbre-chende Nachfrage in anderen Segmenten durch den dargelegten Nachfrageeffekt leider nicht kompensiert werden konnte. Zudem sind auch die Krankenstände in den Belegschaften gestie-gen. In einer Gesamtbetrachtung ist damit die Lage in der Sicherheitswirtschaft deutlich ange-spannt.

BDSW-Hilfestellungen und Informations-angebote für die Mitglieder und die gesamte Sicherheitswirtschaft

Um die Mitglieder in schweren Zeiten best-möglich zu unterstützen, hat der BDSW als führender Branchenverband seinen Mitgliedern durch vielfältige Beratungsleistungen, Infor-mationen, Webinare und Rechtsinformationen aufgrund seiner unvergleichlichen Vernetzung Hilfestellungen zur Bewältigung der Corona-krise gegeben. Aufgrund seiner Verantwortung für die gesamte deutsche Sicherheitswirtschaft hat er auch allen Unternehmen der Sicherheits-wirtschaft einen Großteil dieser Informationen über ein neu eingerichtetes Informationstool auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.

Interessenvertretung gegenüber Regierung und Politik

Nationale Krisensituationen sind immer die Stunde der Exekutive. Insofern wandte sich der BDSW, gestützt auf ein Votum des Präsidiums und eine umfangreiche Mitgliederbefragung, an die Bundeskanzlerin, den Bundeswirtschafts-minister, den Bundesarbeitsminister, die Amts-spitze des Bundesinnenministeriums und alle

Seit Mitte März 2020 ist das Thema „Bewältigung der Coronakrise“ zum alles bestimmenden Thema für die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Politik, die Medien, die Öffentlichkeit und damit auch für die Sicherheitswirtschaft und den BDSW geworden. Deutschland hat es nach Auffassung von Experten momentan mit der schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Welt-krieg zu tun.

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BERICHT AUS BERLIN

Wirtschaftsminister der Länder. Im Kern ging es um drei Hauptanliegen: Einordnung der Sicherheitsunternehmen als system-relevante Unternehmen, Liquiditäts-hilfen zur Abwendung von Insolvenzen und Aussetzung von gewerberecht lichen Vorschriften. Flankiert wurden diese Akti-vitäten durch Kontakte zur Fachebene in den Ministerien und zu Politikern der Regierungsfraktionen und der Opposition. Besonders in den Fokus der Interessen-vertretung rückte nach Verabschiedung der finanziel len Rettungspakete durch die Bundesregierung die Anerkennung der Sicherheitsunternehmen als system-relevante Unternehmen in allen Bundes-ländern, um entsprechend privilegiert bei Notdiensten in Kindergärten und Schulen, bei der Bereitstellung von Schutzaus-rüstung und beim Zugang zu Einsatz- bzw. Beschäftigungsorten behandelt zu werden. So konnte zwar erreicht werden, dass in der Beschlussvorlage BUND zum Treffen mit den Ministerpräsidenten am 15. April 2020 zur Eindämmung der Coronaepidemie in der Liste von Personen, die im Rahmen der Notfall betreuung in Schulen und Kitas zu berücksichti-gen sind, auch die Mitarbeiter von Wach- und Sicherheitsmitarbeitern sowie von Bargeldlogistik unternehmen aufgenom-men wurden. In den kurzfristig im Nach-gang von den Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassenen Verordnungen zur Eindämmung von Corona fanden sich diese Regelungen aber vielfach leider nicht

inhaltsgleich. Hierdurch kam es teilweise zu Auslegungsfragen und Rechtsunsicher-heit für die Sicherheitswirtschaft.

Ein weiteres großes Problem für die BDSW–Mitglieder stellte die Einstel-lung der Unterrichtungsverfahren sowie der Sachkundeprüfungen durch die IHK- Organisation ab 17. März 2020 bis vorerst 24. April 2020 (auch Redaktionsschluss dieses Beitrages) dar. Hierdurch konnten steigende Krankenstände nicht ausgegli-chen und in den Segmenten Sicherungs-dienste für Supermärkte und Kranken-häuser kein ausreichend neues Personal zum Einsatz gebracht werden. Der BDSW hat sich daher in dieser Angelegenheit zweimal an den Bundeswirtschaftsminis-ter und alle Landeswirtschaftsminister gewandt und konkrete rechtliche und orga-nisatorische Vorschläge auch im Hinblick auf das Bewacherregister (BWR) zur Lösung dieser Problematik durch Nachho-lung der Unterrichtungen bzw. Sachkun-deprüfungen unterbreitet. Leider lehnen der Bund sowie die Länder dieses Anlie-gen des BDSW bisher ab. Insofern ist es umso wichtiger, dass in einem zukünf-tigen rechtlichen Rahmen für die Sicher-heitswirtschaft festgeschrieben wird, dass neben der IHK-Organisation auch andere Bildungseinrichtungen wie BDSW-zertifi-zierte Sicherheitsfachschulen Unterrich-tungen unter Beachtung der länderspezi-fischen Hygienevorschriften durchführen dürfen. Nur hierdurch können aktuell und zukünftig Engpässe vermieden werden.

Ausblick Durch das alles überlagernde Thema

„Bewältigung der Coronakrise“ traten die für die Sicherheitswirtschaft wich-tigen Themen „Probleme mit dem BWR“ sowie „Ressortwechsel“ in den Hinter-grund, ob wohl im Berichtszeitraum aufgrund der Aktivitäten des BDSW in beiden Bereichen kleine Fortschritte zu ver zeichnen waren. Es ist zu hoffen, dass bis zum Erscheinen dieser Ausgabe es gelungen ist, die Zahl der täglichen Corona neuinfektionen einzudämmen, die staatlichen Hilfspakete wirken und die Beschränkungen für die Wirtschaft verant-wortungsvoll schrittweise wieder gelockert werden können. Die Sicherheitswirtschaft beweist auch in der Coronakrise durch den täglichen engagierten Einsatz ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort – und nicht im Home-Office – ihre System-relevanz für die Sicherheit Deutschlands. Sie hat daher den Anspruch, zukünftig politisch und rechtlich privilegiert behan-delt zu werden. <

unsplash.com/@martinsanchez

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BERICHT AUS BERLIN

Kurz belichtet

Bild: © Deutscher Bundestag Parlamentsfernsehen Bild: © MDR

Politikberatung und Aufklärung der Öffentlichkeit

Vor dem Ausbruch der Coronakrise in Deutschland waren im Berichtszeitraum im parlamentarischen wie im medialen Bereich noch Präsenzveranstaltungen und Treffen ohne Abstandsgebote möglich.

> Am 10. Februar 2020 fand im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetz-entwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ statt. Hierzu war u. a. Dr. Berthold Stoppelkamp als Sachverständiger geladen. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist es, zukünftig ein gemeinsames, bundesweites Luftsicherheitsregister zur Beschleunigung und Harmonisierung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) einzurichten. Dr. Stoppelkamp begrüßte in seiner Stellungnahme und auf Nachfrage der Parlamentarier im Grundsatz das Ansinnen des Gesetzgebers. Durch ein funktionierendes Register könnten bei Arbeitgeberwechseln Luftsicherheitskräfte schneller als bisher zum Einsatz kommen. Er stellte aber klar, dass aufgrund der negativen Erfahrungen der Sicherheitswirtschaft mit dem seit Juni 2019 gestarteten Bewacherregister bei einem Luftsicherheitsregister erst Finanzierungsfragen und insbesondere technische Fragen vorab detailliert mit den Bundesländern geklärt werden müssten, bevor ein Start erfolgen solle. Zudem wies er darauf hin, dass es zur Vermei-dung von Kompetenzüberschneidungen, einer einheitlichen Verwaltungspraxis und einer verbesserten Koordinierung der Qualitätskon-trolle angezeigt sei, die Luftsicherheitsaufgaben in einer einzigen nationalen Luftsicherheitsbehörde zu bündeln. Dr. Stoppelkamp lenkte abschließend das Augenmerk der Abgeordneten noch auf die momentan für unterschiedliche Einsatzbereiche der Sicherheitswirtschaft bestehenden verschiedenen Zuverlässigkeitsüberprüfungsregime. Dies führe in der Unternehmenspraxis bei Wechseln von Mitarbeitern von einem in einen anderen Einsatzbereich häufig dazu, dass Mitarbeiter aufgrund der Verwaltungspraxis wochen- bzw. monatelang nicht zum Einsatz gebracht werden könnten. Insofern appellierte er an die Abgeordneten, in einem – wie im Koalitionsvertrag vor -gesehenen – Gesetz für private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen unbedingt Regelungen zu schaffen, dass, wenn eine Person in einem speziellen Einsatzgebiet einer sehr intensiven Überprüfung bereits unterzogen wurde, diese Überprüfung bei einem neuen Einsatzgebiet anerkannt wird.

Am 9. März 2020 erläuterte Dr. Stoppelkamp gegenüber dem MDR die umfangreichen durchzuführenden Elemente einer gewerberecht-lichen Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sicherheitsmitarbeiter vor Einsatz in der Sicherheitswirtschaft bzw. beim Kunden. <

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> Während ein Land nach dem anderen Ausgangssperren erließ und das öffentliche und wirtschaftliche Leben zum Stillstand kam, forderten Verbände der privaten Sicherheit in ganz Europa, dass ihr Sektor als essenzieller Dienstleistungssektor anerkannt wird. In vielen Ländern hat dies den Zugang zu besonderen „Rechten“ zur Folge wie der Freizügigkeit von Arbeitnehmern oder der Zugang zur Kinder-betreuung, um nur einige zu nennen. Das Fehlen einer solchen Anerkennung, warnten viele, würde bedeuten, dass die wachsende Nachfrage nach privaten Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen, von Lager häusern und Lieferketten, von Supermärkten und Kranken-häusern nicht bewältigt werden könne.

Wohlverdiente Anerkennung des Sicherheitssektors

Auch dank der hervorragenden Arbeit der natio nalen Mitgliedsverbände der CoESS folgten viele Regierungen dieser Forderung schnell: darunter Spanien, Belgien, Finnland und das Vereinigte Königreich. Auch die Europäische Kommission listet private Sicherheitskräfte in einem Leitliniendokument als „Arbeitskräfte, die systemrelevante Funktionen wahrnehmen“ auf.

Private Sicherheitsunternehmen und Sicher-heitsmitarbeiter erhielten auch für ihre Arbeit an vorderster Front im Kampf gegen das Corona-virus die verdiente Anerkennung:

» Belgiens Premierministerin dankte all denen, die „weiter zur Funktionsfähigkeit des Landes beitragen: Busfahrer, Polizisten, Mitarbeiter des

Lebensmitteleinzelhandels, privates Sicher-heitspersonal“.

» Die spanische Nationalpolizei lobte ausdrück-lich die Arbeit des spanischen privaten Sicher-heitssektors und der mehr als 100 000 Sicher-heitsmitarbeiter bei der Bewältigung der COVID-19-Krise. Ihre Leistung würde nicht nur den Sicherheitskräften beim täglichen Schutz von Menschen und Eigentum, in Super-märkten, Krankenhäusern, Gesundheitszen-tren und bei anderen Diensten helfen. Mit ihrer Unterstützung würden sie auch dazu beitra-gen, die Ausbreitung des Virus zu stoppen.

» Der Nationaldirektor der portugiesischen Polizei für öffentliche Sicherheit, Magina da Silva, demonstrierte dezidiert die Solidari-tät der Polizei mit dem privaten Sicherheits-sektor, „der in dieser Stunde der Not da ist“ und „der, unter diesen besonders schwierigen Bedingungen, täglich in erster Reihe mit der Öffentlichkeit interagiert, in Ergänzung zu den öffentlichen Sicherheitskräften“.

Schlag für das Sicherheitskontinuum in anderen Ländern

Teil der Realität ist jedoch auch, dass die Aner-kennung unseres Sektors nicht in allen euro-päischen Ländern die gleiche ist – die CoESS fordert in einer neuen Stellungnahme die zustän-digen Behörden in Europa zum Handeln auf.

Frédéric Gauthey, Präsident unseres franzö-sischen Mitglieds GES, berichtet Anfang April in einem Sicherheitsmagazin über die Situa-tion der privaten Sicherheit im Land: „Wir haben endlich Fortschritte mit der Regierung in Bezug

COVID-19: Private Sicherheit zwischen öffentlicher Anerkennung und Vernachlässigung

Die Stellungnahme der Confederation of European Security Services (CoESS) wurde ins Deutsche über-setzt von Kirsten Wiegand, Referentin für Sicherheits-forschung des BDSW Bundes-verband der Sicherheitswirt-schaft.

www.coess.org

Krisen erinnern uns an die wesentliche Bedeutung einiger Dienstleistungen für die Gesellschaft – zum Beispiel die der privaten Sicherheit. Viele europäische Regierungen haben private Sicher-heit als essenzielle Dienstleistungen öffentlich anerkannt. Die COVID-19-Lage hat jedoch auch die Herausforderungen verschärft, mit denen die private Sicherheitsbranche seit vielen Jahren konfrontiert ist. Es ist an der Zeit für sofortige Hilfe für angeschlagene Unternehmen, wie eine neue Stellungnahme der CoESS an die zuständigen Behörden in Europa unterstreicht. Man kann aber auch schon die ersten Lehren ziehen: Über COVID-19 hinaus muss der essenzielle Charakter der privaten Sicherheit in der öffentlichen Auftragsvergabepraxis und im „Sicherheitskontinuum“ anerkannt werden. Die Mitgliedstaaten müssen handeln!

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EUROPA

auf bestimmte Vorgänge erreicht, aber der private Sicherheitssektor wartet immer noch auf die Verordnung, die die Liste der essenziellen Dienstleistungen spezifiziert. […] GES bedauert, dass dies, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, die die notwendige und sinnvolle Beteiligung der privaten Sicherheit an der Aufrechterhal-tung der Wirtschaftstätigkeit betont haben, in Frankreich immer noch nicht der Fall ist. Wir sehen bereits eine Vervielfachung von Sicherheitsvorfällen in den Logistiklagern unserer Kunden, die uns um Hilfe bitten, um ihre Firmengelände zu schützen. Es ist offensichtlich, dass das Sicherheitskonti-nuum ein ,Opfer‘ der Krise ist, die unser Land erlebt. Zu gegebener Zeit müssen wir bestimmte Fragen erörtern, insbesondere, ob die Behörden überhaupt die Absicht haben, das Sicherheitskontinuum umzu-setzen.“

Diese Situation ist für die CoESS nicht neu: Es kann kein Sicherheitskontinuum ohne proaktives Engagement von Behör-den, öffentlich-privaten Partnerschaf-ten in gemeinsamen Angelegenheiten von Interesse und öffentliche Auftragsver-gabe für Sicherheitsdienstleistungen, die auf Qualität und nicht nur auf niedrigen Kosten basiert, geben. Dies ist seit dem letzten Jahrzehnt ein Problem, als neue Bedrohungen die öffentliche Sicherheit vor Herausforderungen stellten. Und es ist ein Problem, das in Krisenzeiten noch schwerer wiegt: In einer Zeit, in der Sicher-heit so wichtig ist, verfügen private Sicher-heitsunternehmen in einigen europäischen Ländern nicht über die finanziellen, perso-nellen und administrativen Instrumente, um auf die außergewöhnliche Nachfrage nach dem Schutz kritischer Vermögens-werte angemessen zu reagieren.

Private Sicherheit und öffentliche Wahrnehmung

Auch in Italien, einem der Länder, das am stärksten von der Pandemie betroffen ist, veröffentlichte das italienische CoESS- Mitglied Federsicurezza eine Stellung-nahme zur fehlenden Anerkennung des Sektors durch Behörden und Medien – trotz der maßgeblichen Aufgaben, die rund um die Uhr von privaten Sicherheitsdiens-ten zur Unterstützung des Kampfes einer ganzen Nation gegen COVID-19 durch-geführt werden.

Positiv zu vermerken ist, dass viele Medien nach wie vor über den heraus-ragenden Einsatz des Sektors, ein -schließlich seiner Unternehmen und Mitarbeiter, berichten. Private Sicher-heitskräfte, die unter schwierigen Bedin-gungen in Kranken häusern, Apotheken, Supermärkten und Lieferketten arbei-ten, werden als Alltagshelden anerkannt, wie die vielen Artikel in weit verbreiteten Zeitungen zeigen (Der Spiegel in Deutsch-land, Marianne in Frankreich und La Libre in Belgien, um nur einige zu nennen).Und die private Sicherheit bleibt weiter an der Seite derjenigen, die im Gesund-heitssektor und in Krankenhäusern auf dem ganzen Kontinent Leben retten. Die meisten bleiben unbemerkt, einige erhalten besondere Aufmerksamkeit: Im Vereinigten Königreich unterstützten Unternehmen den National Health Services NHS bei der Umwandlung des Exhibition Centre London zum Nightingale Hospital. Das spanische CoESS-Mitglied APROSER organisierte eine Tributveranstaltung der privaten Sicherheit für Gesundheitspersonal im Ifema Emer-gency Hospital. Unser kroatisches Mitglied hat gerade Empfehlungen zum Schutz von Unternehmen und Bürgern angesichts der zunehmenden Kriminalität in einem Land, das von einem Erdbeben und der COVID-19-Krise getroffen ist, veröffentlicht.

Wirtschaftliche FolgenDennoch bleiben viele Herausforderun-

gen bestehen: Die dringendste besteht für viele Unternehmen darin, ihre Mitarbeiter zu bezahlen und einen ausreichenden Cashflow zu gewährleisten. Die Geschäfts-aktivitäten in vielen Dienstleistungs-segmenten wie der Flughafen- und Ver -anstaltungssicherheit sind vollständig zum Erliegen gekommen.

Während die EU und die Mitgliedstaaten ihre Strukturen zur finanziellen Unter-stützung für Unternehmen massiv ausge-baut haben, befürchten viele immer noch die wirtschaftlichen Folgen dieser Krise, die vielfältig sind. Das niederländische CoESS-Mitglied NV fordert die nieder-ländische Regierung auf, das Beschäfti-gungs-Soforthilfeprogramm so anzupas-sen, dass der saisonale Charakter der Veranstaltungssicherheit berücksichtigt wird, und verlangt von den Banken bei der Lösung akuter Liquiditätsprobleme

mehr Kooperation. Das deutsche CoESS- Mitglied BDSW warnte in einem Brief an den Bundeswirtschaftsminister vor einem Mangel an privaten Sicherheitsmitarbei-tern aufgrund der Höhe der Krankenstände und der vollständigen Einstellung der Qualifizierung der Sicherheitsmit arbeiter. APROSER hat Bedenken hinsichtlich der Funktionsfähigkeit finanzieller Unterstüt-zungsmaßnahmen in Spanien.

Angesichts der weitgehenden Ausset-zung der Barzahlungen in ganz Europa betonte die ESTA, die European Security Transport Association und korrespondie-rendes CoESS-Mitglied, bereits im März, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Bargeld zur Verbreitung des Coronavirus beiträgt.

Der Weg nach vornWährend die private Sicherheit weiter die

Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern, Lieferketten und Transportmitteln auf dem gesamten Kontinent schützt, werden unser Sektor und viele Unternehmen von der Krise schwer getroffen werden. Es ist wichtig, dass diese Unternehmen jetzt die finanzi-elle und soziale Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ihre Dienste werden wieder benötigt, sobald diese Krise vorbei ist.

Ebenso wichtig ist es daher, dass es der europäischen Wirtschaft gelingt, schnell wieder anzulaufen, sobald die Gesund-heitskrise unter Kontrolle ist. Lehren müssen gezogen und Konsequenzen getragen werden.

Die CoESS und ihre Mitglieder werden mit allergrößter Aufmerksamkeit prüfen, ob Unternehmen und Mitarbeiter finan-zielle und soziale Hilfe erhalten und dass die wirtschaftliche Krise das bestehende Problem der auf niedrige Kosten fokus-sierten Beschaffung privater Sicher-heitsdienstleistungen nicht verschärft. In den Niederlanden hat NV letzte Woche einen Brief an die niederländische Regie-rung geschickt, in dem die Praktiken öffentlicher und privater Auftraggeber dargestellt wurden, die ohne Über-brückungsvereinbarungen einseitig und sofort Dienstleistungen komplett redu-ziert haben. Meistens setzten gewerb-liche Auftrag geber einseitig die Zahlung von Rechnungen aus, verlängerten die Zahlungsfristen und zwangen Dienstlei-ster, die Preise zu senken, um Lösungen

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EUROPA

für ihren eigenen Umsatzrückgang zu finden – ein sehr schlechtes Vorzeichen für die Zukunft.

Solche Praktiken schädigen die nachhal-tige Funktion unserer essenziellen Dienst-leistungen enorm und stehen im Gegen-satz zu der Rolle, die die private Sicherheit bei der Bewältigung der COVID-19-Lage spielt. Die Bestbieter-Auftragsvergabe ist für den Sektor von entscheidender Bedeu-tung, um Wirtschaftswachstum und faire Löhne sicherzustellen und die Heraus-forderungen bei der Suche nach dringend benötigten qualifizierten Arbeitskräften für die Erbringung hochwertiger Dienst-leistungen zu bewältigen.

Die Anerkennung der privaten Sicher-heit als essenzieller Dienstleistungssektor kann nicht je nach Situation gegeben oder genommen werden. Es ist an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten den Sektor endlich als das ansehen, was er ist – eine wichtige Quelle für hochwertige Sicherheitsdienst-leistungen, die immer zum Schutz von Unternehmen, Lieferketten und Bürgern da sind und die daher von den Behörden durch öffentlich-private Zusammenar-beit und Bestbieter-Auftragsvergabe, die wichtige Qualitätskriterien berücksichtigt, unterstützt werden müssen.

Sicherheit ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und Menschen-

recht. Private Sicherheit ist keine Dienst-leistung wie die anderen. Die Branche hat gezeigt, dass sie immer da war, um Menschen, Vermögenswerte und Infra-struktur zu schützen. Die CoESS denkt, dass es an der Zeit ist, dass die euro-päischen Mitgliedstaaten dem privaten Sicherheitssektor den Status, die Anerken-nung und die Unterstützung geben, die er verdient. <

Das 6. White Paper wurde zum 30-jährigen Jubiläum der CoESS – Confederation of European Security Services am 10. Oktober 2019 in Rom veröffentlicht.

Es enthält alle Forderungen, die die CoESS in der Vergangenheit aufgestellt hat. An zentraler Stelle steht die Forderung nach Durchsetzung der öffentlichen Auftrags-vergabe an den „Bestbieter“ und nicht den billigsten Anbieter. Es werden insgesamt zehn Forderungen an die damals noch neue Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen aufgestellt. Die deutsche Übersetzung des 6. White Papers „Das Sicherheitskontinuum in der Neuen Normalität“ finden Sie direkt über den QR-Code oder unter:

Das Sicherheitskontinuum in der Neuen Normalität

» 23 national associations from 17 EU Member States » 45,000 private security companies » 2 million private security guards » Yearly turnover in Europe: over € 40 billion

Facts and Figures

www.bdsw.de/images/broschueren/CoESS_WP_SecurityContinuum_DE_-_Webversion.pdf

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RECHT

Arbeitsrecht in Kürze

Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara

Arbeitnehmerüberlassung in Zeiten der Coronakrise

> Krisenbedingt können einige Unternehmen der Sicherheitswirtschaft Mitarbeiter zurzeit nicht einsetzen, so im Bereich der Messen, Veranstaltungsdienste und Empfangsdienste. In anderen Bereichen fehlt Personal, etwa bei den Kontrollen vor den Supermärkten. Eine kurzfristige, erlaubnisfreie Arbeitnehmerüber-lassung ist in diesen Fällen nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund einer Ausnahmeregelung möglich.

Während einige Bereiche der Sicherheitswirt-schaft angesichts der Coronapandemie eine geringere Auslastung als sonst verzeichnen, boomt es an anderen Stellen. Dies kann mit der sogenannten „Personalpartnerschaft“ gelöst werden. Damit wird dort ein dringender Perso-nalbedarf gedeckt. Grundsätzlich müssen die Mitarbeiter aber die entsprechenden Vorausset-zungen mitbringen, etwa das Unterrichtungsver-fahren oder die Sachkundeprüfung, um einge-setzt werden zu können.

Eine Lösung, die nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei vielen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu Lösungen führen kann. Arbeitsrechtlich möglich wird dies durch eine entsprechende Auslegung einer Ausnahme-regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), auf die Unternehmen in der aktuellen Krisensituation zurückgreifen dürfen.

BMAS: Voraussetzungen der gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung

Nach Auffassung des BMAS liegen die Voraus-setzungen der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG in den aktuellen Bedarfsfällen grund-sätzlich vor. Unternehmen sollen selbst einschät-zen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.

» Dazu zählt, dass durch die aktuelle Krisen-situation ein unvorhergesehener Personal-engpass beim Entleiher oder Arbeitsausfall beim Verleiher eingetreten sein muss.

» Der Arbeitgeber darf nicht die Absicht haben, dauerhaft als Arbeitnehmerüberlasser tätig zu

sein, die Überlassung muss also nur gelegent -lich erfolgen und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden, es darf sich also nicht um Leiharbeitnehmer handeln.

» Die einzelne Überlassung muss zeitlich begrenzt auf die aktuelle Krisensituation erfolgen und die betroffenen Arbeitnehmer müssen der Überlassung zugestimmt haben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Meldung bei der Bundesagentur für die gelegent liche Arbeitnehmerüberlassung bezie-hungsweise eine Anzeige nach § 1 a AÜG nicht erforderlich.

Für diese Variante der erlaubnisfreien, nur gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung spricht aus Sicht des Ministeriums, dass sie für alle Unternehmensgrößen gilt. Zudem könne sie unabhängig von dem Motiv der Verhinderung von Entlassungen und Kurzarbeit eingesetzt werden, um Arbeitskräftebedarfe beispielsweise auch in Krankenhäusern, im Lebensmittelhandel, der Lebensmittellogistik oder der Landwirtschaft kurzfristig zu decken. Durch diese unbüro-kratische Auslegung werde keine Gesetzes-änderung nötig und somit ein schnelles Handeln in der aktuellen Krise ermöglicht.

Equal Pay der ArbeitnehmerDas BMAS weist in seiner Erklärung darauf hin,

dass es angesichts der besonderen Bedeutung derartiger Einsätze sachgerecht sei und dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entspreche, die eingesetzten Arbeitnehmer mit den Stammbeschäftigten im Einsatzbetrieb gleichzustellen.

Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe

Die Überlassung von Arbeitskräften an Unter-nehmen des Baugewerbes für Tätigkeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist grundsätzlich nicht erlaubt, heißt es in der Erklärung. Was ein Baubetrieb ist, ergibt sich aus der Bau betriebeverordnung. <

RA CORNELIA OKPARA ist stv. Haupt geschäftsführerin des BDSW Bundesverband der

Sicherheitswirtschaft.

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RECHT

Hinweis auf drohenden Urlaubsverfall bei langer Krankheit

> Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeit-nehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass ein ungenutzter (gesetzlicher) Urlaubs-anspruch gemäß § 7 Abs. 3 Bundes-urlaubsgesetz am Ende des Kalender jahres verfällt, wenn nicht tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Zu dieser Mitteilung gehört es auch, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter auffordert, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen.

In diesem Sinne haben Ende 2018 und Anfang 2019 der Europäische Gerichts-hof (EuGH) und das Bundesarbeits-gericht (BAG) entschieden (EuGH, Urteil vom 06. November 2018, C-684/16, Rn.45 [Shimizu]; BAG, Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 541/15, Rn.30 [Shimizu]).

Fraglich ist, ob der Arbeitgeber auch zu einem Hinweis verpflichtet ist, wenn der Arbeitnehmer über eine lange Zeit ohne Unterbrechung arbeitsunfähig erkrankt ist, denn dann kann der Arbeitnehmer ja gar keinen Urlaub nehmen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 24. Juli 2019, 5 Sa 676/19) hat für diesen Fall entschie-den, dass keine Hinweispflicht besteht.

Im Streitfall war eine Arbeitnehmerin von 2017 bis Mitte 2019 durchgehend erkrankt und verlangte nach ihrer Genesung 14 Urlaubstage für 2017. Diese wären nach der Rechtsprechung zum Thema „Urlaub und Krankheit“ an sich Ende März 2019 (= 15 Monate nach Ablauf des Urlaubs-jahres 2017) untergegangen. Daher berief sich die Arbeitnehmerin darauf, dass der Arbeitgeber sie (unstreitig) im Jahre 2017 nicht auf den bevorstehenden Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen hatte.

Das LAG Hamm wies die Klage ab. Der Leitsatz der Entscheidung des LAG Hamm lautet:

„Eine Belehrungspflicht des Arbeit gebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12.

des Kalenderjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht bei einer langfristig erkrankten Arbeitnehmerin nicht; diese Pflicht besteht erst wieder nach Wieder-genesung bezogen auf die konkreten Ansprüche der Arbeitnehmerin.“

Das LAG Hamm hat die Revision zum BAG zugelassen, die mittlerweile einge-legt wurde. Voraussichtlicher Entschei-dungstermin des BAG ist der 26. Mai 2020 (Aktenzeichen des BAG: 9 AZR 401/19). <

Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

> Der Arbeitgeber hat zwar keine allge-meine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflich-tet zu sein, müssen diese richtig, eindeu-tig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet.

Der im Jahr 2014 in den Ruhestand getretene Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. Vor dem Hintergrund des zu Beginn des Jahres 2003 in Kraft getre-tenen Tarifvertrags zur Entgeltumwand-lung für Arbeitnehmer/-innen im kommu-nalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) schloss die Beklagte mit einer Pensions-kasse einen Rahmenvertrag zur betrieb-lichen Altersversorgung. Im April 2003 nahm der Kläger an einer Betriebsver-sammlung teil, auf der ein Fachberater der örtlichen Sparkasse die Arbeitneh-mer der Beklagten über Chancen und Möglichkeiten der Entgeltumwandlung als Vorsorge über die Pensionskasse infor-mierte. Der Kläger schloss im September 2003 eine Entgeltumwandlungsverein-barung mit Kapitalwahlrecht ab. Anfang 2015 ließ er sich seine Pensionskassen-rente als Einmalkapitalbetrag auszahlen. Für diesen muss der Kläger aufgrund

einer Gesetzesänderung im Jahr 2003 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche-rung entrichten.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger im Wege des Schadensersatzes die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von der Beklagten. Er hat die Auffassung vertreten, die Beklagte habe ihn vor Abschluss der Entgeltumwandlungsvereinbarung über das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Beitragspflicht auch für Einmalkapitalleistungen informieren müssen. In diesem Fall hätte er eine andere Form der Altersvorsorge gewählt.

Die Klage vor dem Bundesarbeits gericht hatte Erfolg. Es kann offenbleiben, ob den Arbeitgeber nach – überobligatorisch – erteilten richtigen Informationen über betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung überhaupt weitere Hinweispflichten auf bis zum Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung erfolgende Gesetzesänderungen oder entsprechende Gesetzesvorhaben, die zulasten der Arbeitnehmer gehen, treffen. Jedenfalls setzte eine solche Verpflichtung voraus, dass der Arbeitnehmer konkret über diejenigen Sachverhalte infor-miert worden ist, die durch die (geplante) Gesetzesänderung zu seinen Lasten geän-dert wurden. Dies traf im vorliegenden Verfahren nicht zu. Auf der Betriebsver-sammlung ist über Beitragspflichten zur Sozialversicherung nicht unterrichtet worden. Daher konnte auch dahingestellt bleiben, ob der Beklagten das Verhalten des Fachberaters der Sparkasse zuzurech-nen ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Februar 2020

3 AZR 206/18 <

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VERGABERECHT

Eignungsanforderungen an Mitarbeiter-qualifikationen und -anzahl sowie Spezifikationen von Referenzanforderungen VK Sachsen, Beschluss vom 11.06.2019 – 1/SVK/012-19

Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M

> 1. Sachverhalt Die VK Sachsen hatte sich mit einem Nach-

prüfungsantrag eines Bieters zu befassen, der sich gegen die Vorgabe eines Auftraggebers zum Eignungsnachweis der Bieter, dass 60 Prozent der erforderlichen Mitarbeiter über eine zwei-jährige, einschlägige Berufserfahrung verfügen müssten und spezifische Referenzanforderungen anhand von sechs Kriterien zum Nachweis einer besonderen Erfahrung wandte.

Für eine Klinik wurden Sicherheitsdienst-leistungen ausgeschrieben mit der Vorgabe, dass mindestens 60 Prozent der eingesetzten Mitarbeiter im Sicherheitsdienst einer Klinik erfahren sind und mindestens ein vergleich-bares Referenzobjekt benannt werden muss. In der Bekanntmachung war festgelegt, dass als vergleichbar nur Projekte galten, bei denen Sicherheitsdienstleistung für eine medizinische Einrichtung Leistungsgegenstand waren, insbe-sondere Empfangs- und Informationsdienst, Sicherheitsdienst, Schließdienst, Interventions-dienst, Parkraummanagement und Betreuung eines Hubschrauberlandeplatzes.

Der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter beanstandete, dass die vorbenannten Anfor-derungen den Wettbewerb diskriminierend einschränkten für Bieter, die – wie er selbst – im Sicherheitsmarkt jahrelang anerkannt etabliert seien, jedoch noch keine Klinik als solche betreut hätten, sondern z. B. Erstauf-nahmeeinrichtungen, und kein entsprechend bereits eingesetztes Personal vorhielten. Gegen-stand der Ausschreibung seien keine speziellen Sicherheitsdienstleistungen, sondern allge-meine Dienstleistungen im Sicherheitsdienst.

2. Entscheidungsgründe Die VK Sachsen führt in ihrem Beschluss

vom 11. Juni 2019 aus, dass die Festlegung der Eignungskriterien nach § 122 GWB im Ermessen

des Auftraggebers liege und keine Bieterrechte verletze. Auch wenn wie im vorliegenden Fall strenge Mindestanforderungen im Einzelfall zulässig seien, wenn wegen der Art des zu erge-benden Auftrags eine besondere Eignung zu erwarten bzw. gefordert werden kann, so jeden-falls aufgrund spezieller Gefahrneigung. Wegen besonderer Anforderungen an das Arbeits umfeld eines Sicherheitsdienstes im Krankenhaus, wegen teils aggressiver Patienten, zunehmend überlasteter Notaufnahmen, des Einsatzes in Psychiatrien und mehr Besuchern als in Erst-aufnahmeeinrichtungen, sei es im vorliegenden Fall sachlich gerechtfertigt und verhältnis mäßig, zum Nachweis der technischen und beruf-lichen Leistungsfähigkeit i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV entsprechend Mitarbeiter zu fordern, die schon eine zweijährige einschlägige Erfahrung nachweisen können. Dies gelte nach Ansicht der Vergabekammer umso mehr, als nach den Vorgaben des Auftraggebers lediglich ein Wert von 60 Prozent der einzusetzenden Mitarbeiter zur Leistungserfüllung insoweit nachzuweisen gewesen sei.

Der vom Auftraggeber angesetzte Wert von 60 Prozent beruhe ausweislich der Vergabe-akte des Auftraggebers auf nachvollziehbaren Erkenntnissen des eigenen Sicherheitsmanage-ments des Auftraggebers. Zudem sei es nach-vollziehbar, dass die Verfügbarkeit des betref-fenden Personals von den Bietern wegen derer begrenzter Verfügbarkeit am Markt, insbeson-dere zur derzeitigen Lage, schon bei Auftrags-vergabe nachgewiesen werden solle. Im Angebot sei nach den Angaben des Auftrag gebers konkret darzulegen gewesen, dass das für den Auftrag nötige Personal bei Vertrags beginn tatsäch-lich verfügbar sein würde. Letztlich stünde nach Auffassung der Vergabe kammer diese Eignungs-anforderung nach § 122 Abs. 4 S. 1 GWB sowohl mit dem Auftragsgegenstand in nachvollzieh-

RA ALEXANDER NETTE,LL.M, NETTE Rechts-

anwälte, Recklinghausen, ist Fach anwalt für Bau- und Architekten recht und auf die

Beratung von Bietern und öffentlichen Auftraggebern in Vergabe- und Nachprüfungs-

verfahren spezialisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rae-nette.de

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VERGABERECHT

barer Verbindung als auch zu diesem in einem angemessenen Verhältnis. Ebenso habe der Auftraggeber nach Ansicht der Vergabekammer auch die Vergleichbar-keit der Referenzen diskriminierungsfrei definiert. Aufgrund des vielschichtigen ausgeschriebenen Auftrags und der viel-fältigen medizinischen Berührungspunkte dürfe der Auftraggeber im vorliegenden Fall verlangen, dass ein Bieter konkret einschlägige Erfahrungen für eine derar-tige vergleichbare medizi nische Einrich-tung vorweisen können müsse. Es wäre insoweit verhältnismäßig, dass die Refe-renzanforderungen in Form der hier geforderten sechs Kriterien nachgewie-sen und geprüft würden, also Tätigkeiten im Empfangs-, Informations-, Sicher-heits-, Schließ- und Interventionsdienst,

Parkraummanagement sowie der Betreu-ung eines Hubschrauber landeplatzes, die alle zum Betrieb der ausschreibenden Klinik zählten.

3. Hinweise für die Praxis Der Beschluss der VK Sachsen vom

11. Juni 2019 liegt insoweit hinsichtlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der nach-zuweisenden Mitarbeiteranzahl tenden-ziell auf einer Linie mit der in der Ausgabe DSD 1/2020 vorgestellten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12. Juni 2019 (Verg 52/18), wonach eine nachzuweisende erforderliche Mitarbeiterzahl (spätestens) zum Leistungsbeginn nachzuweisen ist. Die Anforderungen gehen insoweit hier über die Entscheidung des OLG Düsseldorf hinaus, als sich die VK Sachsen deutlich

dazu positioniert, dass aufgrund der Markt-lage und der begrenzten Verfügbarkeit von qualifizierten Sicherheitsmitarbeitern am Markt eine Anzahl von 60 Prozent der anzubietenden Mitarbeiter als Nachweis bereits mit dem Angebot verhältnis mäßig sei. Der Auftraggeber hatte hier in der Vergabeakte entsprechende Darlegungen vorgenommen, sodass es zumindest an einer transparenten Dokumentation der Erwägungen in diesem Zusammenhang aus dem Vorfeld des Verfahrens nicht mangelte. Erfahrungsgemäß dürfte es jedoch in den meisten Verfahren gerade hieran mangeln, sodass möglicherweise auch zukünftige Verfahren aufgrund fehlender Dokumen tationen hierzu anders entschieden werden könnten. <

Das Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“ wurde vom Europäischen Dachverband der Sicherheitsdienste (CoESS – Confederation of European Security Services) und der europäischen Spitzengewerkschaft UNI-Europa mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union entwickelt und auf der 2. Europäischen Sicher-heitskonferenz im Jahr 1999 in Berlin vorgestellt. Hauptziel ist es, private und vor allem öffentliche Auftraggeber beim Vergabeverfahren zu unterstützen und ihnen transparente und nachprüfbare Qualitätskriterien für die Auswahl des „Bestbieters“ an die Hand zu geben. Das Handbuch finden Sie über den QR-Code oder unter: www.bdsw.de/images/broschueren/Auftragsvergabe-EU-2014.pdf

Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Namen und Nachrichten

All Service Sicherheitsdienste ist Peter Haller

Peter Haller feierte am 15. April seine 30-jährige Firmenzugehörigkeit und blickt stolz auf den Erfolg seiner Firma. Ein Jahr nach der Gründung der All Service Sicherheitsdienste GmbH stieg Peter Haller als Leiter des Unternehmens in die Firma ein. Er verfügte bereits über eine mehrjährige Erfahrung in der Sicherheits-wirtschaft als Sicherheitsmit arbeiter, und später als Assistent des Gesellschafters eines Offenbacher Sicherheitsunterneh-mens. Durch diese Tätigkeit hatte er sich sein Studium der Wirtschaftswissenschaf-ten finanziert, das er mit dem Abschluss zum Diplom Kaufmann abschloss. Peter Haller führt seit 30 Jahren erfolgreich die All Service Sicherheitsdienste GmbH als Geschäftsführender Gesellschafter. Er ist bereits seit 40 Jahren in der Sicher-heitsbranche tätig. Er hat es geschafft, das Unternehmen von 0 auf 45.000 Kunden, über 2.000 Mitarbeiter und rund 60 Mio. Umsatz in 30 Jahren zu bringen.Peter Haller ist in der Tarifkommission im BDSW Bundesverband der Sicherheits-wirtschaft aktiv. Darüber hinaus enga-giert er sich als Vizepräsident im BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunter-nehmen. In beiden Organisationen leistet Peter Haller einen wichtigen Beitrag dazu, die Rahmenbedingungen für die ca. 260.000 in der Sicherheitsbranche tätigen Sicherheitskräfte zu verbessern und zu optimieren.„Ich bedanke mich bei meinen Partnern und Angestellten für die bisher gute und zuverlässige Zusammenarbeit. Ich bin

sehr stolz, dass unsere Firma als mittel-ständiges Unternehmen zu den 20 umsatz-stärkten Sicherheitsfirmen in Deutschland gehört.“, so Peter Haller an seine Ange-stellten.

www.all-service.de <

Bargeld ist Garant für Integration – Handel drängt Kunden unge-rechtfertigt zur Kartenzahlung

Trotz Coronavirus bezahlen viele Deutsche nach wie vor mit Bargeld, wie die Bundes-bank laut einem ntv-Bericht vom 10. April festgestellt hat. Selbst in Krisenzeiten bleiben die Geldscheine und Münzen nicht nur bei Einkäufen des täglichen Bedarfs sehr beliebt. Der Handel allerdings versucht massiv, den Kunden einen Strich durch die Rechnung zu machen, drängt sie unter dem fadenscheinigen Argument des im Vergleich zur Barzahlung geringeren Infektionsrisikos zu Karten zahlungen. Und dass, obwohl unter anderem das Robert Koch-Institut längst mehrfach bestätigt hat, diese Aussage nicht haltbar ist. Die Aufforderung zur Kartenzahlung ist gelebte Ausgrenzung derer, die über kein Konto verfügen oder bar bezahlen möchten. Der wahre Grund für diesen „War on Cash“ sind diverse Vergünstigungen der Anbieter unbarer Zahlungsmittel gegenüber dem Handel. Weiteres Motiv für das Zurück-drängen des Bargeldes sind vor allem die immer wertvolleren Kundendaten. So werden die Konsumenten zum „gläsernen Kunden“. Bargeld verhindert dies. „Es ist zudem das einzige gesetzlich garan-tierte Zahlungsmittel, hat eine erhebliche Integrationskraft und ermöglicht allen Menschen - quasi barrierefrei - am Wirt-schaftskreislauf teilzunehmen,“ erläutert Michael Mewes, Vorstand der Cash Logistik Security AG und Vorsitzender der

Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste BDGW. Außerdem gibt Mewes zu bedenken, dass der Bargeldkreislauf nicht sukzessive heruntergefahren und am Tag X nach Corona beliebig wieder reakti-viert werden kann. „Alle Bürger müssen die Wahl und die Möglichkeit behalten, mittels Bargeld-zahlungen am Alltag teilzunehmen,“ sagt er deutlich. Auch sei die finanzielle Einglie-derung benachteiligter Bevölkerungs-gruppen eng mit Armutsbekämpfung, Frauen-Empowerment und Arbeitsplatz-schaffung verbunden ist. „Insofern verhin-dert Bargeld Ausgrenzung und fördert Integration“, so Mewes.

www.cls.ag <

DSW erhält Auftrag am Flughafen Düsseldorf

Der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW) übernimmt ab dem 1. Juni 2020 Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf. Das Tochterunternehmen der Piepenbrock Unternehmensgruppe ist dann für die Passagier-, Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen nach § 5 Luft-sicher heitsgesetz verantwortlich. Der DSW ist seit mehr als 40 Jahren als Dienstleister in der Luftsicherheit für Behörden, Flughäfen und Airlines in ganz Deutschland im Einsatz. „Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und werden dieses mit der hohen Quali-tät unserer Leistungen künftig auch am Düsseldorfer Flughafen zurückzahlen“, betont DSW-Geschäftsführerin Nicole Oppermann. Das Ziel sei klar, ergänzt Olaf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesell-schafter der Piepenbrock Unternehmens-gruppe: „Wir wollen ohne Warteschlangen ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleis-ten. Und dies mit zufriedenen Mitarbei-tern.“

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Verstärkung für DSW-Geschäfts-führung

Mit der Übernahme der Luftsicherheits-kontrollen am Düsseldorfer Flughafen ab dem 1. Juni 2020 verstärkt der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW) auch sein Führungsteam in diesem Bereich. Der 64-jährige Mülheimer Peter R. Lange übernimmt neben Nicole Oppermann die Geschäftsführung für die Wachstums-sparte Luftsicherheit.

Für Peter R. Lange ist die Luftfahrt ver -trautes Terrain. Er war von 1997 bis 2004 Geschäftsführer des Düsseldorfer Flug-hafens und von 2004 bis 2006 Geschäfts-führer der Flughafen Düsseldorf Ground Handling. Seit 2017 war er Geschäfts-führender Direktor der KÖTTER Aviation Security und wurde im vergangenen Jahr zum Vizepräsidenten des Bundes verbandes der Luftsicherheitsunter neh men (BDLS) gewählt. „Mit Peter Lange holen wir einen renommierten Profi aus der Branche ins Team. Seine Erfahrung, sein persönliches Engagement und sein kompromissloser Einsatz für Dienstleis tungsqualität werden für unseren Wachstumskurs in diesem Bereich sehr hilfreich sein. Sein Start fällt in schwierige Zeiten: Der Luftfahrt stehen gerade nach Überwindung der Corona-pandemie große Herausforderungen bevor. Mit ihm haben wir den richtigen Mann gefunden, um uns weiterhin als qualitativer Marktführer in der Luftsicherheitsbranche positionieren zu können“, erläutert Olaf Piepenbrock, geschäftsführender Gesell-schafter der DSW-Mutter Piepenbrock, die Gründe für die Verpflichtung Langes.

www.piepenbrock.de <

Dussmann Group wächst 2019 weiter und leistet wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise

Die Dussmann Group, ein führendes welt-weit tätiges Multidienstleistungsunter-nehmen, hat im Jahr 2019 ihren Konzer-numsatz um 6,3 Prozent auf die Rekordhöhe von 2,13 Mrd. Euro gesteigert und wichtige Fortschritte bei ihrer strate-gischen Neuausrichtung erzielt. „Wir haben ein solides Geschäftsjahr 2019 mit einem ordentlichen Ergebnis abge-schlossen. Durch die Gründung unseres Geschäftsbereichs Dussmann Technical Solutions, mit dem wir unsere Kunden im technischen Anlagenbau unterstützen, haben wir einen wichtigen Schritt bei der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens getan. Diese werden wir weiterhin konsequent vorantreiben, denn durch unser diversifiziertes Geschäfts-modell sind wir robust aufgestellt. Das ist in der aktuellen Situation besonders wert-voll“, sagte Wolf-Dieter Adlhoch, Sprecher des Vorstands der Dussmann Group. Catherine von Fürstenberg- Dussmann, Vorsitzende des Stiftungsrats der Dussmann Group, sagte mit Blick auf die aktuelle Situation: „Stabilität, Agilität und Zuverlässigkeit sind für uns als Familien-unternehmen seit jeher wichtige Eck pfeiler unseres unternehmerischen Handelns – in der Krise mehr denn je. Unsere Mit -arbeiterinnen und Mitarbeiter leisten unter enormer Belastung großartige Arbeit. Besonders diejenigen, die bei ihrer Arbeit direkt mit dem Virus in Kontakt kommen und aufopferungsvoll seine Ausbreitung bekämpfen, sind unsere echten Helden – nicht nur in diesen Tagen.“

www.dussmann.de <

German Business Protection und WMC schließen Partnerschaft im Bereich Risiko-, Informations-sicherheits- und Datenschutz-management

Die zur KÖTTER Security Gruppe gehö-rende German Business Protection (GBP) und WMC, einer der führenden Anbieter von Information Security Management Systemen, schließen eine strategische Partnerschaft. German Business Protection erweitert damit das Leistungsspektrum speziell im Bereich Informations- und Know-how-Schutz um den Bereich des tool-gestützten, ganzheitlichen Informations-sicherheitsmanagements. Die Kooperation ermöglicht Unternehmen und Organisationen alle Belange der Compliance, des Risikomanagements sowie des Informations- und Daten-schutzes, ganzheitlich und umfassend mit der Beratungsexpertise beider Unter-nehmen umzusetzen. „Der Schutz von sensiblen Informationen, wichtigen Patenten und spezifischem Know-how gewinnt angesichts wachsen-der Gefahren durch Wirtschaftskriminalität und Cybercrime immer größere Relevanz“, betont Dirk. H. Bürhaus, u. a. Geschäfts-führer der German Business Protection GmbH. „Speziell im Mittelstand herrscht hier großer Nachholbedarf in Sachen Prävention. Die neue Partnerschaft mit WMC gibt unseren innovativen, ganzheit-lichen Lösungen weiteren Rückenwind.“

www.gbp-consulting.de <

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Studie „Beste Mittelstandsdienst-leister 2020“: KÖTTER Services erneut mit Top-Platzierung

Die bundesweit tätige KÖTTER Unter-nehmensgruppe mit Stammsitz in Essen zählt zu den führenden Dienstleistungs-partnern des Mittelstandes. Zu diesem Ergebnis kommen die Wirtschafts-Woche und das Marktforschungsinstitut ServiceValue in ihrer neuen Studie zur „Dienstleistungsqualität im Mittelstand“.Rund 9.600 Entscheider, Einkäufer und Nutzer aus mittelständischen Unterneh-men wurden im Rahmen des Rankings „Beste Mittelstandsdienstleister 2020“ befragt und kamen zu dem Ergebnis: Das bundesweit tätige Familien unternehmen hat, wie bereits im Vorjahr, eine Top- Platzierung in der Kategorie „Property/Facility Dienstleister“ verdient. „Wir freuen uns sehr über die besondere Auszeichnung, die unsere Konzentration auf kundenindivi-duelle Lösungen, hohe Qualitätsstandards und langfristig tragfähige Partnerschaften mit unseren Kunden eindeutig bestätigt“, sagt Verwaltungsrat Friedrich P. Kötter.

koetter.de <

Stefan Ferchau: Der doppelte Preisträger – mit Sicherheit ein Vorbild

Stefan Ferchau begann sein Bachelor-studium Sicherheitsmanagement vor vier Jahren in Teilzeit. Vorher hatte er 16 Jahre bei einer Kampfmittelbeseitigungsfirma gearbeitet. Nun hat er das Studium als Jahrgangsbester abgeschlossen.Für diese Leistung erhielt er den „Preis der Hamburger Sicherheitswirtschaft“, gestif-tet von den sechs Unternehmen Securitas GmbH, Airbus, POWER GmbH, WAKO Nord GmbH, Lübecker Wachunternehmen Dr. Kurt Kleinfeldt GmbH, Bosch Sicherheits-

dienste GmbH sowie dem Verband Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nord-deutschland.Der COO von Securitas und Vorsitzender des Fachbeirats SiMa, Jens Müller, sagte in seiner Laudatio: „Die Unternehmen aus der Sicherheitswirtschaft verleihen den Preis als Anerkennung für heraus ragende Leis-tungen in der akademischen Ausbildung. Die Anerkennung beinhaltet die Leistung der Abschlussarbeit ‚Gefährdung durch Unkonventionelle Spreng- und Brandvor-richtungen (USBV) im Veranstaltungs-schutz‘, die das Thema Sicherheit in all seinen Facetten in Unternehmen und Orga-nisationen weiter voranbringen wird.“Weiterhin wurde Ferchau der „Hamburger Sicherheitspreis 2020“ von der Handels-kammer Hamburg, der Akademie der Polizei Hamburg und der Hochschule NBS verliehen. Auf der Grundlage seiner Bachelorarbeit hat er ein Schulungs modell für Sicherheitsmitarbeiter zur Erken-nung von USBV und Einleitung professio-neller Maßnahmen entworfen. Dieses überzeugte die Jury, da eine Lücke in der Ausbildung geschlossen werden kann. Der Studiengangsleiter Sicherheitsmanage-ment, Prof. Dr. André Röhl sagte: „Herr Ferchau hat die beste Bachelorarbeit seit Jahren erarbeitet.“

www.nbs.de <

Nürnberger Wach- und Schließ-gesellschaft weiter auf Wachs-tumskurs

Die Nachfrage nach qualitativ hochwer-tigen Sicherheitsdienstleistungen hält weiterhin an und führt im Jahr 2019 zu einem Wachstum von 22 Prozent. Insbe-sondere technische Lösungen sorgen für den starken Anstieg der Geschäftstätig-keit. Kunden setzen dabei verstärkt auf persönliche Betreuung bei Projektion, Implementierung und Betreuung von digi-talen Dienstleistungen wie der automa-tischen Alarmüberwachung.

„Die zunehmende Nachfrage nach tech-nischen Lösungen hat der Nürnber-ger Wach- und Schließgesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr einen kräf-tigen Umsatzschub ermöglicht“, berich-tet der Vorsitzende der Geschäftsfüh-rung, Gerhard Ameis. Mit einem Plus von 22 Prozent auf 82 Mio. Euro stoßen die Franken in die Top 10 der Sicherheits-dienstleister in Deutschland vor. Seit 2015 konnte somit zum vierten Mal in Folge eine neue Bestmarke bei den Umsatzerlösen erzielt werden. Lag der Umsatz der Gruppe zur Mitte des vergangenen Jahrzehnts noch bei 51 Mio. Euro, ist dieser nunmehr im Geschäftsjahr 2019 auf 82 Mio. Euro angestiegen. Zwischenzeitlich wurde die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft durch den bayerischen Staat 2018 zum dritten Mal nach den Jahren 2010 und 2012 mit dem renommierten Mittelstandspreis „Bayerns Best 50“ ausgezeichnet. Dieser bescheinigte dem Nürnberger Traditions-unternehmen, unter den 50 wachstums-stärksten mittelständischen Unternehmen in Bayern zu sein.

www.nwsgmbh.de <

Bundesweites Fahrradleasing für Piepenbrocker startet

„Fahrräder mit oder ohne Elektromotor sind das ideale Fortbewegungsmittel einer zukunftsgerichteten Mobilität. Sie verbrau-chen kein Benzin, stoßen keine Schadstoffe aus und erzeugen keinen Verkehrslärm“, zählt Arnulf Piepenbrock, Geschäftsfüh-render Gesellschafter der Unternehmens-gruppe einige Vorteile auf. Passend zum 30-jährigen Jubiläum des nachhaltigen Engagements von Piepenbrock können die Mitarbeiter nun von diesen Vorteilen profi-tieren. Aufgrund der günstigen steuer-lichen Regelungen für Diensträder lässt sich so zusätzlich bares Geld sparen. „Es ist eine Win-Win-Situation“, so Arnulf Piepenbrock.Das Konzept war bei einem Pilotprojekt am Osnabrücker Hauptsitz von Piepenbrock

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NAMEN UND NACHRICHTEN

bereits erprobt worden. „Wir haben sehr viel positives Feedback zu diesem Projekt bekommen, daher werden nun alle unsere Niederlassungen in den Genuss des Fahr-radleasings kommen“, beschreibt Arnulf Piepenbrock. Mitarbeiter des Gebäude-dienstleisters können ihr Dienstfahrrad bei über 2.500 Fachhändlern auswäh-len, unbegrenzt auch privat nutzen und die jeweiligen Leasingraten über eine bequeme Gehaltsumwandlung bezahlen. Piepenbrock kooperiert beim bundes-weiten Fahrradleasing mit dem Anbieter Lease-a-bike aus Cloppenburg.

www.piepenbrock.de <

„Sicherheitsbranche als systemrelevant anerkennen“Securitas fordert mehr Unterstützung und appelliert an Bundesregierung sowie Ministerpräsidenten der Länder

Marktführer Securitas Deutschland unter-stützt die Forderung des Branchenver-bands. Die Coronakrise trifft auch die deutsche Sicherheitswirtschaft hart. Sie ist eine der Branchen, für die die gegen-wärtige Entwicklung eine besonders einschneidende und schmerzliche Verän-derung ihrer Leistungsmöglichkeiten bedeutet. Securitas erhebt zusammen mit dem Bundesverband BDSW eine Reihe von Forderungen, die erfüllt werden müssen, wenn die Sicherheitsdienstleistungsunter -nehmen diese bisher nicht vorstellbare Herausforderung überstehen und bewäl-tigen sollen. Eine der wichtigsten davon bekräftigt Herwarth Brune, CEO Securi-tas Deutschland: „Die Sicherheitsbran-che muss endlich als systemrelevant anerkannt werden. Unsere Mitarbeiten-den zeigen mit Engagement und Qualität – vor Lebensmittelläden oder Apotheken, in Kliniken oder Flüchtlingseinrichtungen – jeden Tag, wie systemrelevant ihre Arbeit für unsere Gesellschaft ist.“

www.securitas.de <

In Krisenzeiten Anlagen und Gebäude rund um die Uhr mit intelligenten Videosicherheits-systemen schützen

Wo Unternehmen derzeit ihr eingesetztes Personal für den Infektionsschutz redu-zieren, müssen auch Sicherheitsaufgaben und möglicherweise zusätzliche Zugangs-kontrollen auf weniger Schultern verteilt werden. Um Sicherheitslücken zu schlie-ßen, Systemausfälle zu verhindern und das Personal vor Ort zu entlasten, können die intelligenten Videosicherheitssysteme und Perimeterschutzeinrichtungen von Securiton auch mit der rund um die Uhr besetzten zentralen Notruf- und Service-leitstelle verbunden werden. Intelligente Videosicherheitssysteme rea-gieren schon vor der möglichen Straftat – so können Überwachungskameras Unbe-fugte automatisiert und in Echtzeit bereits beim Betreten des Grundstücks erfassen und bei der Notruf- und Serviceleistelle einen Alarm auslösen. Mit dem Alarm gibt das System die zugehörigen beweglichen Kameras, sogenannte PTZ-Kameras, frei. Erst dann kann der Leitstellenmitarbeiter die Livebilder einsehen und die Lage vor Ort beurteilen, um die vorab vereinbarten Maßnahmen einzuleiten, also etwa den hinterlegten Ansprechpartner oder lokalen Wachdienst informieren.Ebenso können mit dem System Sabotage- und andere Störungsmeldungen an die Notruf- und Serviceleitstelle von Securi-ton abgesetzt werden. Das Unternehmen wurde als systemrelevant eingestuft und kann entsprechend auch in der Corona-krise weitestgehend uneingeschränkt seinen Verpflichtungen in Sachen Service, Wartung und Projektrealisierung nach-kommen. Securiton ist 24/7 – also sieben Tage die Woche, rund um die Uhr – für seine Kunden da.

www.securiton.de <

Cash auch in Coronazeiten top

Die Coronakrise geht auch an den Playern im Bargeldkreislauf nicht spurlos vorü-ber. In die Kritik geraten sind dabei vor dem Hintergrund eines möglichen Infek-tionsrisikos die bei den Konsumen-ten insbesondere bei kleinen Beträgen bevorzugten Bargeldzahlungen. „Das ist völlig haltlos und wissenschaftlich nicht unterlegt“, erklärt jetzt Hans-Jörg Hisam, Vorsitzender Geschäftsführer bei den Experten für Geld- und Wertdienste, ZIEMANN. Sowohl das Robert Koch- Institut als auch die Deutsche Bundesbank und die EZB haben schon mehrfach klar-gestellt, dass die Verbraucher bei Cash-zahlungen keine erhöhten gesundheit-lichen Risiken befürchten müssen.„Diejenigen, die beim Einkauf ihre Bank- oder Kreditkarte zücken, sind in der glei-chen Situation, wie die Kunden, die bar bezahlen“, macht Hans-Jörg Hisam deut-lich. Insbesondere, weil sich Berührungs-kontakte beim Einkaufen, etwa beim Griff zum Einkaufswagen, in die Kühltheke oder zu den unterschiedlichen Produkten im Regal respektive dem Scannen der Waren durch das Kassenpersonal nicht vermei-den lassen. „Am Ende macht es keinen Unterschied, ob die Kunden beim Bezah-len zum Handy in der Tasche, nach Bargeld oder einer Karte im Geldbeutel greifen“, so der ZIEMANN-Chef. Zudem sind Bargeldzahlungen aufgrund der erheblichen Bedenken hinsichtlich des geringen Datenschutzes bei Karten-zahlungen für die Bürger ein probates Mittel, um nicht zum „gläsernen Kunden“ zu mutieren. Daneben sind die Gefahren nicht von der Hand zu weisen, welche die Erhöhung des Zahlungslimits für kontakt-loses Bezahlen für den Verbraucher mit sich bringen. „Da mittlerweile auch bei höheren Beträgen keine Sicherheitsmerk-male mehr geprüft werden, setzen die Verantwortlichen für Kriminelle unfreiwil-lig die falschen Anreize, Kartenbesitzer zu schädigen“, berichtet Hans-Jörg Hisam sorgenvoll.

www.ziemann-gruppe.de <

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2 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

Dienstleistungen unserer Mitglieder

AlarmaufschaltungFSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91-95 · 49084 Osnabrück Tel.: +49 541 5841-441 · Fax: +49 541 5841-464 Mail: [email protected] Web: www.piepenbrock.de/sicherheit

Alarmempfangsstelle EN 50518Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

AlarmproviderFSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

AlarmverfolgungBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH August-Bebel-Str. 20 · 33602 Bielefeld Tel.: +49 521 137878 · Fax: 137880 Web: www.iks-sicherheitsdienst.de Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Trierer Wachdienst Jakob Pauly GmbH Bruchhausenstr. 10 · 54290 Trier Tel.: +49 651 97834-0 · Fax: 97834-20 Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WUI-Werk- und Industrieschutz GmbH & Co. KG An der Grube Camphausen 1 · 66287 Quierschied Tel.: +49 6897 919417 · Fax: 55228 Mail: [email protected]

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

AltennotrufBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

ArbeitssicherheitKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

AufzugsnotrufBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH August-Bebel-Str. 20 · 33602 Bielefeld Tel.: +49 521 137878 · Fax: 137880 Web: www.iks-sicherheitsdienst.de Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

AusbildungAST Akademie für Sicherheit und Technik – Saarbrücker Werkschutzschule – GmbH & Co. KG An der Grube Camphausen 1 · 66287 Quierschied Tel.: +49 6897 919417 · Fax: 55228 Mail: [email protected]

A|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected] Web: www.bwg-akademie.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-0 · Fax: 8836-250

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

> BDSW-ModulkonzeptKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

> Fachkraft für Schutz und SicherheitA|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

> Geprüfte Schutz- und SicherheitskraftA|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-0 · Fax: 8836-250

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

> Interventionskraft VdSA|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-0 · Fax: 8836-250

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

> Leitende NSL-Fachkraft VdSA|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-0 · Fax: 8836-250

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

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2 | 2020 DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

> JustizvollzugKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> KrisenmanagementKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> KrisenkommunikationKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> Maritime SicherheitKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> Meister für Schutz und SicherheitA|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> Servicekraft für Schutz und SicherheitDAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> SicherheitskonzepteJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH Ostring 3 · 65205 Wiesbaden Tel.: +49 6122 598340 · Fax: 5983469 Mail: [email protected] Web: www.sti-training.com

> Vorbereitung auf Sachkunde- prüfung nach § 34a GewOA|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-0 · Fax: 8836-250

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

BaustellensicherheitJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

UTS Sicherheit & Service GmbH Europa-Allee 11 · 54343 Föhren Tel.: + 49 6502 9969991 Mail: [email protected]

BDSW-zertifizierte Sicherheits-fachschulenA|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Betrieblicher BrandschutzHier könnte Ihr Firmeneintrag stehen!

BrandschutzdiensteGUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

BundeswehrKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Consulting / UnternehmensberatungACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

German Business Protection Friedrichstr. 95 · 10117 Berlin Tel.: +49 30 63967027-0 · Fax 63967027-99 Mail: [email protected] Web: www.gbp-security.com

DatensicherheitIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

DetekteiJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

Diskotheken-SchutzJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

EinlasskontrollenGUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

EmpfangsdiensteACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91-95 · 49084 Osnabrück Tel.: +49 541 5841-441 · Fax: +49 541 5841-464 Mail: [email protected] Web: www.piepenbrock.de/sicherheit

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

EmpfangskontrolleJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

Fachkraft für Schutz und SicherheitJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

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Page 70: Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Aktuelle Ausgabe|DSD€¦ · 1 1WiW1r1r tscWhaflsclsaehtas heW Rund 95 Prozent von Ihnen arbeiten bei den Kunden: Im Pforten- und Empfangsdienst,

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2 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

> Hersteller Geld- und WerttransportfahrzeugeApprich Secur GmbH Gottlieb Daimler Str. 5 · 14974 Ludwigsfelde Tel.: +49 3378 80540 Mail: [email protected] Web: www.apprich-secur.de Ansprechpartner: Roberto Pareras

STOOF International Fahrzeugbau GmbH Wurzelweg 4 · 14822 Borkheide Tel.: +49 33845 90 300 · Fax: 90 399 Mail: [email protected] Web: www.stoof-international.de

> Revisionstätigkeiten nach MaRiskZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

> Sorten- und EdelmetallhandelZIEMANN VALOR GmbH Siegelsdorfer Str. 31 · 90431 Nürnberg Tel.: +49 911 98207000 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-valor.de de

> Technische BankdiensteZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

HausmeisterdiensteKÖTTER Cleaning Wilhelm-Beckmann-Straße 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

HostessenserviceHier könnte Ihr Firmeneintrag stehen!

Hundeausbildung / SprengstoffspürhundeWISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

IT-Beratung und SoftwareBite AG Im Köller 3 · 70794 Filderstadt Tel.: +49 711 380155-00 · Fax: 380155-102 Mail: [email protected] Web: www.bite.de

JustizdiensteKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

KassiertätigkeitenGUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: [email protected]

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

FacilitymanagementKÖTTER Services Wilhelm-Beckmann-Straße 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

GefahrenmeldungBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Geld- und WertdiensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

> GeldbearbeitungIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Prosegur Cash Services Germany GmbH Kokkolastr. 5 · 40882 Ratingen Tel.: +49 2102 1248-351 Mail: [email protected] Web: www.prosegur.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

KonferenzdiensteKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

KurierdiensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

LuftfahrtsicherheitsdiensteDSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91 – 95 · 49084 Osnabrück

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH Ostring 3 · 65205 Wiesbaden Tel.: +49 6122 598340 · Fax: 5983469 Mail: [email protected] Web: www.sti-training.com

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Maritime SicherheitKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

MessediensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Museumsdienstefridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH Gregor-Mendel-Str. 25 · 14469 Potsdam Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Rheinland Kultur GmbH Ehrenfriedstr. 19 · 50259 Pulheim Tel.: +49 2234 99 21 263 · Fax: 8284 1971 Mail: [email protected] Web: www.rheinlandkultur.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Notruf-ServiceleitstelleBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

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2 | 2020 DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

ParkhausserviceIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ParkplatzeinweisungIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ParkraumbewirtschaftungKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

PersonenschutzJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

PförtnerdiensteKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Notruf-ServiceleitstelleWISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

ObjektschutzACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

PLURAL security GmbH Tel.: +49 511 709000 Web: www.plural.de

Trierer Wachdienst Jakob Pauly GmbH Bruchhausenstr. 10 · 54290 Trier Tel.: +49 651 97834-0 · Fax: 97834-20 Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

Post- und EmpfangsdiensteNWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

RevierkontrolldiensteBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

Schutz von Flüchtlings-unterkünftenACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Servicekraft für Schutz und SicherheitKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

ServicetelefonBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Sicherheits-Analyse / BeratungBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Sicherheitsdienste im EinzelhandelJallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

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2 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

Überwachung im ruhenden VerkehrBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

VeranstaltungsdiensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

Sicherheitsdienste im ÖPVDB Sicherheit GmbH Köthener Str. 4 · 10963 Berlin Tel.: +49 30 297-24871 Mail: [email protected] Web: www.dbsicherheit.com

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Sicherheitsdienste im ÖPVWISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

SicherungspostenNürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

UTS Sicherheit & Service GmbH Europa-Allee 11 · 54343 Föhren Tel.: + 49 6502 9969991 Mail: [email protected]

Software für Sicherheits-unternehmenDISPONIC – ein Produkt der Bite AG Im Köller 3 · 70794 Filderstadt Tel.: +49 711 380155-00 · Fax: 380155-102 Mail: [email protected] Web: www.disponic.de

Technische MeldungenBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WerkfeuerwehrIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WerkschutzACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Jallow-Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: [email protected] Web: www.jallow-security.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91-95 · 49084 Osnabrück Tel.: +49 541 5841-441 · Fax: +49 541 5841-464 Mail: [email protected] Web: www.piepenbrock.de/sicherheit

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

WirtschaftsschutzGerman Business Protection Friedrichstr. 95 · 10117 Berlin Tel.: +49 30 63967027-0 · Fax 63967027-99 Mail: [email protected] Web: www.gbp-security.com

Zertifiziert nach DIN EN 9001 ff.ACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

A|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

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2 | 2020 DER SICHERHEITSDIENST

IMPRESSUM

Impressum ISSN 0934-3245

Herausgeber: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Postfach 12 11 · 61282 Bad Homburg Mail: [email protected] · Web: www.bdsw.de

BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste Postfach 14 19 · 61284 Bad Homburg Mail: [email protected] · Web: www.bdgw.de

BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen Postfach 14 08 · 61284 Bad Homburg Mail: [email protected] Web: www.bdls.aero

Verlag: DSA GmbH Am Weidenring 56 · 61352 Bad Homburg Postfach 12 01 · 61282 Bad Homburg Tel.: +49 6172 948050 · Fax: +49 6172 458580 Mail: [email protected]

Redaktion: Dr. Harald Olschok (Chefredakteur) Cornelia Okpara Andrea Faulstich-Goebel Andreas Paulick Martin Hildebrandt Dr. Berthold Stoppelkamp Silke Zöller (Pressesprecherin) Kirsten Wiegand Tanja Staubach (Redaktionsassistenz)

Anzeigenbetreuung: Tanja Staubach · Tel.: +49 6172 948052 · Mail: [email protected]

Bildernachweis: Stockbilder von AdobeStock.de, pixelio.de, pixabay.com, Wikipedia.de

Design & Umsetzung: SCHIMMELREITER GbR Sandra-Charlotte und Christoph von Opel Wielandstraße 4 · 65187 Wiesbaden Tel.: + 49 611 90067227 oder +49 177 3207799 Mail: [email protected] · Web: www.schimmelreiter.de

Druck: WIRmachenDRUCK GmbH Mühlbachstr. 7 · 71522 Backnang Tel.: + 49 711 99598220 · Fax: + 49 711 99598221 Mail: [email protected] · Web: www. wir-machen-druck.de

z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste Nr. 21 vom 01.01.2020

72. Jahrgang 2020 | Auflage: 11.000 ExemplareAlle Rechte vorbehalten, auch die des auszugs weisen Nachdrucks, der Reproduktion durch Fotokopie, Mikrofilm und andere Verfahren, der Speicherung und Auswertung für Datenbanken und ähnliche Einrichtungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leser briefe zu kürzen. Alle redaktionellen Aussagen werden sorgfältig recherchiert und wieder gegeben, rechtliche Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – jedoch ohne Gewähr.Der DSD – Der Sicherheitsdienst erscheint viermal jährlich. Für Mit-glieder des BDSW, der BDGW und des BDLS ist der Bezugspreis für je ein Exemplar im Mitglieds beitrag enthalten.

Bezugspreis je weiterem Mitglieder exemplar: 22,00 Euro jährlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder: 39,00 Euro jährlich zzgl. ges. MwSt.; Einzelpreis: 7,50 Euro Auslandsbezug: 49,90 Euro einschl. ges. MwSt. frei Haus.

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2 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

DAS LETZTE

> Als internationale Plattform der Sicher-heitsbranche ist die Security Essen alle zwei Jahre das richtungsweisende Schaufenster für Innovationen. So hatten bereits zahlreiche Welt-markführer ihre Teilnahme an der Fachmesse sowie dem anspruchsvollen Kongress- und Rahmenprogramm bestätigt.

„Die Vorfreude auf die diesjährige Ausgabe und das neue Konzept der Security Essen war bei allen Beteiligten groß, umso schwerer ist uns die Entscheidung für die Absage der Messe gefallen“, erläutert Oliver P. Kuhrt, Geschäftsfüh-rer der Messe Essen. „Die gegenwärtigen dyna-mischen Rahmenbedingungen und die anhalten-den globalen Reiserestriktionen lassen eine seriöse Messevorbereitung jedoch leider nicht zu. Damit fehlt unseren Ausstellern und Besuchern und auch uns als Veranstalter die Planungsper-spektive, die Voraussetzung für eine gewohnt professionelle Durchführung der Security Essen in diesem September gewesen wäre.“

„Die Absage der Security Essen 2020 ist das Ergebnis einer umsichtigen und sorgsamen Bewertung der derzeitigen Situation, die wir gemeinsam vorgenommen haben“, ergänzt Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V. und Vorsitzender des Security Essen Fach beirates. „Da unsere Messeteilnehmer mehrheitlich aus dem Ausland zu uns nach Essen kommen, mussten wir mit besonderer Umsicht handeln. Vor dem Hintergrund der unklaren weltweiten Entwicklung der Coronapandemie und der damit verbundenen unsicheren Reiseplanung war die Absage letztlich leider alternativlos.“

„Die Security Essen als wichtige internationale Messe der Sicherheitsbranche ist für die ASW jedes zweite Jahr ein absolutes Highlight“, so Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer ASW Bundes-verband und Mitglied des Security Essen Fach-beirats. „Die Absage der diesjährigen Ausgabe trifft die Branche und die Sicherheitsverbände schwer. Wir bedauern diese Entscheidung, haben dafür aber auch vollstes Verständnis und blicken voll Zuversicht in das Security-Jahr 2022.“

Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und Mitglied des Security Essen Fach-beirats kommentiert: „Aus Sicht unserer Mit -gliedsunternehmen ist die Entscheidung für die Absage der Security Essen in vollem Umfang nachvollziehbar. Persönlich bedauere ich das sehr, weil es meine 15. und auch letzte Security als Hauptgeschäftsführer von BDSW und BDGW gewesen wäre. Aber für die Sicherheits- und auch Wertdienstleister stellt die Coronakrise eine enorme wirtschaftliche Herausforderung dar. Ich bin mir sicher, dass sich die Geschäftsführung und das gesamte Team von BDSW und BDGW mit ihren angeschlossenen Mitglieds unternehmen auf die Security Essen 2022 freuen – dann unter besseren ökonomischen Vorzeichen.“

Die nächste Security Essen findet vom 20. bis 23. September 2022 in der Messe Essen statt. Die Messe Essen und ihre Kooperationspartner arbeiten schon jetzt mit Hochdruck an der näch-sten Auflage und der Weiterentwicklung des neuen, innovativen Messekonzepts. <

Konsequenz aus der Coronakrise: Absage der Security Essen 2020

Weitere Informationen unter

www.security-essen.de

Die für den 22. bis 25. September 2020 geplante Security Essen wird aufgrund der nicht abseh-baren Entwicklungen der Coronakrise abgesagt. Vor dem Hintergrund der unverändert dyna-mischen Situation und der weltweiten Reiserestriktionen besteht derzeit nicht die für die seriöse Vorbereitung aller Messeteilnehmer erforderliche Planungssicherheit. Die Kundenerwartungen und das Leistungsversprechen der internationalen Fachmesse der Sicherheitsbranche lassen sich unter den gegebenen Umständen nicht erfüllen. In enger Abstimmung mit den Partnerverbänden traf die Messe Essen daher die Entscheidung für die Absage. Die nächste Security Essen findet vom 20. bis 23. September 2022 in der Messe Essen statt.

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Die Broschüre 111 Tätigkeiten in der Sicherheitswirtschaft erscheint im September 2020 in einer gründlich überarbeiteten Neuauflage zum 7. mal!

Mit dieser Broschüre rücken die Verbände der Sicherheitswirtschaft Menschen in den Blickpunkt, die einen Teil

der vielschichtigen Aufgaben der Sicherheitswirtschaft wahrnehmen. Diese reichen von „A“ wie Alarmaufschaltung,

über „G“ wie Geld- und Werttransporteure, „L“ wie Luftsicherheitsaufgaben bis „W“ wie Werkschutz und Werkfeuer-

wehr. Neue Tätigkeiten, wie Sicherstellung des Abstandgebots und Einhaltung der Hygienevorschriften, waren bei

der Planung dieser Ausgabe noch vor wenigen Wochen völlig undenkbar.

Die Broschüre informiert auch über die Leistungsfähigkeit der vom BDSW-zertifizierten Sicherheitsschulen und stellt

ehemalige Soldaten auf Zeit vor, die eine erfolgreiche „Anschlussverwendung“ in der Sicherheitswirtschat gefunden

haben.

Die wird nach dem Erscheinen auf den Webseiten von BDSW, BDGW und BDLS zum Download zur Verfügung stehen

und kann in der Printversion auch gerne in der Geschäftsstelle unter [email protected] angefordert werden.

Ein interessanter Job. Mit Sicherheit!

111 Tätigkeiten in der Sicherheitswirtschaft

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