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Sicherungsabtretung von Alexey Kuzmishin, LL.M., Associate Partner Seminar des Komitees der Deutsch-Russischen AHK für Rechtsfragen „Finanzierung und Besicherung in Russland“, Moskau, 15. Oktober 2009 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Sicherungsabtretung von Alexey Kuzmishin, LL.M., Associate Partner Seminar des Komitees der Deutsch-Russischen AHK für Rechtsfragen Finanzierung und Besicherung

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Sicherungsabtretung

von Alexey Kuzmishin, LL.M., Associate Partner

Seminar des Komitees der Deutsch-Russischen AHK für Rechtsfragen„Finanzierung und Besicherung in Russland“,Moskau, 15. Oktober 2009

WirtschaftsprüferSteuerberater

Rechtsanwälte

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Inhalt

Begriff der Sicherungsabtretung

Rechtliches Umfeld

Ausblick

Ihre Fragen

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Begriff der Sicherungsabtretung

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Begriff der SicherungsabtretungRechtsverhältnisse der Parteien

Gläubiger / Zedent Zessionar

Schuldner

Forderungan den Schuldner

Forderungan den Schuldner

Forderungsabtretung zwecks Besicherungeiner Verpflichtung gegenüber dem Zessionar

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Begriff der SicherungsabtretungWarum Sicherungsabtretung als Besicherung? (1)

Überlegungen des Zedenten

Möglichkeit der Verwendung der existierenden oder künftigen Forderungen an die Schuldner als Besicherung

einfaches und schnelles Verfahren der Bestellung der Besicherung, niedrige Kosten

Risiko der Verwertung von abgetretenen Forderungen durch den Zessionar oder dessen Gläubiger

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Begriff der SicherungsabtretungWarum Sicherungsabtretung als Besicherung? (2)

Überlegungen des Zessionars

kein sonstiges wertvolles Vermögen des Zedenten

keine Besicherung seitens Dritter für den Zedenten möglich / wünschenswert

sonstige Besicherungsarten kompliziert, zeit- und kostenintensiv zu bestellen und zu verwerten / durchzusetzen

sofortiger Zugang des Zessionars zu Forderungen der Schuldner bei Nichtleistung durch den Zedenten

zusätzliche Besicherung neben anderen Besicherungen

Risiko der Forderungsabtretung durch den Zedenten an einen Dritten, Forderungseintreibung oder -änderung durch den Zedenten

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Begriff der SicherungsabtretungWarum Sicherungsabtretung als Besicherung? (3)

Beispiel: durch die EBWE (EBRD) typisch verlangte Besicherungen

Hypothek auf Gegenstände des Anlagevermögens (Grundstücke, Fertigungsanlagen und andere Gebäude)

Verpfändung des beweglichen Vermögens (Ausrüstung oder andere Betriebsgegenstände)

Abtretung von Einkünften des Unternehmens in Devisen und Landeswährung

Verpfändung von Unternehmensanteilen in der Hand des Projektträgers

Abtretung der Versicherungspolice des Unternehmens und anderer vertraglicher Ansprüche

(Quelle: Finanzierungen mit der EBWE, Oktober 2005)

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Rechtliches Umfeld

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Rechtliches UmfeldSicherungsabtretung: russisches Recht

Gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Besicherungsart

Art. 824 ff. russisches Zivilgesetzbuch – „Finanzierung gegen Abtretung einer Geldforderung“

allgemeine Vorschriften zur Forderungsabtretung

Rechtsprechung, z.B.

• Informationsschreiben des Präsidiums des Obersten Arbitragegerichts „Übersicht der Praxis der Anwendung durch Arbitragegerichte der Vorschriften des Kapitels 24 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“ Nr. 120 vom 30.10.2007

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Rechtliches UmfeldRechtsverhältnisse der Parteien

Kunde (Zedent) Finanzagent (Zessionar)

Schuldner

Geldforderungan den Schuldner

aus Warenüberlassung /Arbeitsdurchführung /Leistungserbringung

Geldforderungan den Schuldner

Abtretung der Geldforderung zwecksBesicherung einer Verpflichtung aus der Finanzierung

Finanzierung

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Rechtliches UmfeldAnwendungsbereich der Sicherungsabtretung

nur Ansprüche aus der Finanzierung

nur Sicherungsabtretung von Geldforderungen

nur Geldforderungen aus Warenüberlassung / Arbeitsdurchführung / Leistungserbringung (Vermietung, Subrogationsrechte?)

nur eine kommerzielle Organisation kommt als Finanzagent in Betracht (ab 26.4.2009, früher nur Banken und sonstige Kreditinstitute sowie weitere dafür lizenzierte kommerzielle Organisationen)

Folgeabtretung ist nicht zulässig, falls nicht anders vertraglich vorgesehen

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Rechtliches UmfeldGegenstand der Sicherungsabtretung

Fällige (Existierende) Künftige

Geldforderungen

zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Bestimmtheitsgrundsatz(Bestimmtheit bzw. -barkeit der Forderung)

nicht später als zum Zeitpunkt der

Forderungsentstehung

Übergang an den Finanzagenten

im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, falls nicht anders im Vertrag

im Zeitpunkt der Forderungsentstehung

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Rechtliches UmfeldBedeutung des Abtretungsverbots / der Abtretungseinschränkung

Regelfall für die Forderungsabtretung

Unwirksamkeit der Abtretung

• bei einem Abtretungsverbot (durch Gesetz, sonstige Rechtsakte oder Vertrag) oder

• bei einer gesetzlichen oder vertraglichen Abtretungseinschränkung (z.B. Zustimmung des Schuldners)

Sicherungsabtretung als Ausnahmefall

Wirksamkeit der Sicherungsabtretung trotz des Abtretungsverbots bzw. der Abtretungseinschränkung

jedoch Haftung des Kunden gegenüber dem Schuldner

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Rechtliches UmfeldVerwertung der Geldforderung

der Finanzagent ist Inhaber der Forderung

muss die Verwertung bzw. Weiterabtretung der Forderung unterlassen, da die Pflicht zur Rückabtretung an den Kunden bei dessen Leistung

leistet der Kunde nicht, kann der Finanzagent die Forderung eintreiben

dabei Pflicht, falls nichts anderes vertraglich vorgesehen

• zur Abrechnung an den Kunden

• zur Übergabe an den Kunden des vom Schuldner eingetriebenen Betrages, falls dieser die Schuld des Kunden überschreitet

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Rechtliches UmfeldLeistung durch den Schuldner an den Finanzagenten

Vorausgesetzt, dass

der Schuldner vom Kunden bzw. vom Finanzagenten eine schriftliche Mitteilung über die Forderungsabtretung erhalten hat, und

in dieser Mitteilung bestimmt sind:

• die Forderung

• der Finanzagent, an den zu leisten ist

Schuldner ist berechtigt, vom Finanzagenten eine Bestätigung der erfolgten Forderungsabtretung zu verlangen

falls keine Bestätigung, dann Leistung durch den Schuldner an den Kunden mit befreiender Wirkung

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Rechtliches UmfeldHaftung des Kunden

grundsätzlich nur für die Wirksamkeit der Forderung, falls nichts anderes vertraglich vorgesehen

Forderung gilt als wirksam, falls

• Kunde zur Forderungsabtretung berechtigt ist und

• zum Zeitpunkt der Abtretung ihm keine Umstände bekannt sind, wegen welcher der Schuldner die Leistung verweigern kann

keine Haftung für die Nichtleistung oder nicht ordnungsgemäße Leistung durch den Schuldner, falls nicht anderes vertraglich vorgesehen

jedoch Haftung für die Schuld des Kunden, die den vom Schuldner eingetriebenen Betrag überschreitet

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Ausblick

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Gesetzentwurf in Bezug auf die Securitization von Finanzaktiva

am 1.9.2009 durch die Regierung in die Staatsduma eingebracht

Anwendung der Vorschriften zur Sicherungsabtretung zwecks Finanzierung auf sonstige gesetzlich vorgesehene Fälle der Sicherungsabtretung

Einführung der Registrierung einer Abtretung der Geldforderung

Priorität

• nach der Reihenfolge der Registrierung

• bei fehlender Registrierung nach der Reihenfolge des Vertragsschlusses

AusblickWork in Progress (1)

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ausdrückliche Möglichkeit der Global- und Teilzession

neue Regeln zur Leistung des Schuldner an den Finanzagenten

Nachweis der Abtretung: ein beliebiges durch den Kunden an den Schuldner gerichtetes Dokument über die erfolgte Forderungsabtretung

Möglichkeit des Verzichts des Schuldners auf beliebige Einreden

Gesetzesentwurf über die Besonderheiten der Besicherung der Erfüllung von Finanzverbindlichkeiten

am 1.9.2009 durch die Regierung in die Staatsduma eingebracht

Sicherungsabtretung von Geldforderungen nach einem Pfandvertrag

AusblickWork in Progress (2)

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Ihre Fragen

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Kontakte

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Ihr Ansprechspartner

Alexey Kuzmishin, LL.M.

Leiter M&A und Joint Ventures

Jurist / Associate Partner

Rödl & Partner

Business Center LeFort

Elektrosawodskaja ul. 27-2

107023 Moskau / Russland

[email protected]

Tel.: +7 (495) 933 51 20

Fax: +7 (495) 933 51 21

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !