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Das politische System Deutschlands Eckpfeiler der demokratischen Ordnung „Alle Macht geht vom Volk aus“ – Das Demokratieprinzip als Grundlage staatlicher Ordnung Die Quintessenz des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland kommt im Artikels 20 Grundgesetz (GG) zum Ausdruck. Dort heißt es: „Die Bun- desrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmun- gen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmä- ßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Diese drei Absätze, auch als „Verfassung in Kurzform“ bezeichnet, beinhalten die für das politische System Deutschlands kennzeichnenden Strukturprinzipien: » Demokratie, » Bundesstaatlichkeit mit föderaler Grundordnung, » Sozial- und Rechtsstaatlichkeit. Entsprechend des Demokratieprinzips übernimmt das Volk als Souverän die zen- trale Rolle in der demokratischen Ordnung Deutschlands, geht doch alle Gewalt von ihm aus. In der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Par- lamenten wahrgenommen. Mit den Wahlen erhalten Parlamente als gesetzge- bende Gewalt (Legislative) ihre Legitimation. Sie sind, wie auch die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative), an Recht und Gesetz gebunden. Gewaltenverschränkung zwischen den Verfassungsorganen Im Grundgesetz werden den einzelnen Verfassungsorganen – Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfas- sungsgericht – Rechte und Pflichten zugeschrieben. Zwar wird im Grundgesetz Bundestag Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) Bundespräsident Bundesrat Bundeskanzler Bundesregierung Bundesverfassungsgericht Bürger/innen Länderparlamente Landesverfassungsgerichte Ministerpräsidenten Bundesversammlung Landesregierungen Bürger/innen Petition Petition Klage kontrolliert kontrolliert kontrolliert kontrolliert wählt kontrolliert kontrollieren kontrollieren kontrollieren wählt wählen wählen wählt wählt wählen bilden ernennt bilden bilden bildet bildet bildet bildet ernennt ernennt Klage wählen Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de 1 SIE HABEN DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne 2013

SIE HABE DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne … · Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfas- ... (nur im Verteidigungsfall) Bundespräsident Bundesrat

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Das politische System DeutschlandsEckpfeiler der demokratischen Ordnung „Alle Macht geht vom Volk aus“ – Das Demokratieprinzip als Grundlage staatlicher Ordnung

Die Quintessenz des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland kommt im Artikels 20 Grundgesetz (GG) zum Ausdruck. Dort heißt es: „Die Bun-desrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmun-gen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmä-ßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Diese drei Absätze, auch als „Verfassung in Kurzform“ bezeichnet, beinhalten die für das politische System Deutschlands kennzeichnenden Strukturprinzipien:

» Demokratie, » Bundesstaatlichkeit mit föderaler Grundordnung, » Sozial- und Rechtsstaatlichkeit.

Entsprechend des Demokratieprinzips übernimmt das Volk als Souverän die zen-trale Rolle in der demokratischen Ordnung Deutschlands, geht doch alle Gewalt von ihm aus. In der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Par-lamenten wahrgenommen. Mit den Wahlen erhalten Parlamente als gesetzge-bende Gewalt (Legislative) ihre Legitimation. Sie sind, wie auch die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative), an Recht und Gesetz gebunden.

Gewaltenverschränkung zwischen den Verfassungsorganen

Im Grundgesetz werden den einzelnen Verfassungsorganen – Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfas-sungsgericht – Rechte und Pflichten zugeschrieben. Zwar wird im Grundgesetz

Bundestag

Gemeinsamer Ausschuss

(nur im Verteidigungsfall)

Bundespräsident

Bundesrat

Bundeskanzler

Bundesregierung

Bundesverfassungsgericht

Bürger/innen

Länderparlamente

Landesverfassungsgerichte

Ministerpräsidenten

Bundesversammlung

Landesregierungen

Bürger/innen

Petition

Petition

Klage

kontrolliert

kontrolliert

kontrolliert

kontrolliert

wählt

kontrolliert

kontrollieren

kontrollieren

kontrollieren

wählt

wählen

wählen

wählt

wähltwählen

bilden

ernennt

bilden

bilden

bildet

bildet

bildet

bildet

ernennt

ernennt

Klage

wählen

Verfassungsorgane und GewaltenverschränkungMachtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung

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auch der Bundeskanzler erwähnt, streng genommen ist sein Amt aber kein Verfassungsorgan. Durch seine Richtlinienkompetenz kowmmt ihm als Teil der Bundesregierung dennoch eine gewichtige Position zu. Die einzelnen Institutio-nen sind im politischen System Deutschlands aufeinander angewiesen und ihre Macht wird ausbalanciert. Insofern wird eine Kontrollmöglichkeit gegeben und dem Missbrauch von Macht und Befugnissen vorgebeugt.

Die Bürger und Bürgerinnen wählen als Souverän die Abgeordneten des Bun-destages, die ihrerseits den Bundeskanzler wählen, der die Regierung bildet. Der Bundestag wählt aber auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungs-gerichtes. Alle, der Bundeskanzler und die Regierungsmitglieder, aber auch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, bedürfen der Ernennung durch den Bundespräsidenten. Dieser wird durch das Verfassungsorgan der Bundesver-sammlung gewählt. Die Bundesversammlung wird gebildet von den Mitgliedern des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Vertretern, die von den Länderparlamenten bestimmt werden.

Das Verfassungsgericht ist als Teil der unabhängigen Judikative ein wirkungsvol-les Organ zur Kontrolle der Exekutive, aber auch der Legislative. Bürger können bei dem Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz eine Verfassungsklage erheben. Zudem kann das Gericht durch die abstrakte und die konkrete Normen-kontrolle die gesetzgebende Gewalt bei Gesetzesvorhaben und Gesetzen, die verfassungswidrig sind, stoppen. Bürgern steht auch jederzeit die Möglichkeit of-fen, sich mit einer Petition an den Bundestag zu richten, wenn sie sich durch eine Verwaltung in ihren Rechten verletzt fühlen. Ein spezieller Petitionsausschuss prüft die eingehenden Petitionen und legt sie, falls er den Missstand nicht selbst beheben kann, dem Bundestag vor.

Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder innerhalb der Exekutive und sorgt dadurch für ein Korrektiv gegenüber einem übermäßigen Ausbau einer zentralen Macht. Er verfügt über ein bedeutendes Mitspracherecht im Gesetzgebungspro-zess und fungiert in dieser Position als eine weitere Kontrollinstanz gegenüber Bundesregierung und Bundestag. Die Struktur der Gewaltenverschränkung auf der Bundesebene findet sich auch auf der Ebene der Länder wieder.

Bürger/innen

Kommune

Land

Bund

Wasser- und

Energieversorgung StraßenreinigungMüllabfuhr

Verteidigungweitere ForschungSoziale Sicherung

Bundeszuweisungen

Länderfinanzausgleich

Kommunaler Finanzausgleich

KulturPolizeiBildungweitere

weitere

Steuern Abgaben Gebühren

Bund

Land

Kommune

Bund, Länder, KommunenBeispiele für Einnahmen und Aufgaben

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Die föderale Grundordnung Deutschlands – Bund, Länder und Kommunen

Die deutschen Länder blicken auf eine lange Geschichte der Unabhängigkeit zu-rück. Über weite Strecken waren sie eine nur lose durch Institutionen oder Herr-scher verbundene Einheiten. Darauf aufbauend haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes für eine bundesstaatliche Republik entschieden. In dieser stehen den 16 Bundesländern, die aus diesen alten Territorien hervorgegangen sind, viele Befugnisse im föderalen System zu. Nicht zuletzt trug die Erfahrung des totalitären Staates der Nationalsozialisten dazu bei, dieses System als Si-cherung gegen eine erneute Machtkonzentration in den Händen einer Person oder des Zentralstaates zu installieren. Das Grundgesetz regelt die Aufgaben-verteilung zwischen Bund und Ländern sehr genau. Eine Vielzahl von Gesetzen, die der Bundestag verabschiedet, bedarf der Zustimmung durch die Vertretung der Länder, des Bundesrates. Zudem sind ihnen viele Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zugeordnet.

Im Bundesrat bestimmt die Einwohnerzahl die Anzahl der Stimmen, die ein Bun-desland hat. Insgesamt verfügt der Bundesrat über 69 Mitglieder, davon stellen die einzelnen Bundesländer zwischen 3 und 6 Mitglieder, wobei dies Mitglieder der einzelnen Landesregierungen sind.

Genau geregelt sind auch die Einnahmen, die der Bund, die Länder und die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben erzielen. So teilen sich Bund (42,5 %), Länder (42,5 %) und Kommunen (15 %) bspw. die Einkommenssteuern. Andere Steuern und Abgaben gehen zu 100 % in die jeweiligen Haushalte der einzelnen Ebenen.

Diskussionen gibt es regelmäßig um den Länderfinanzausgleich. Da unter den Ländern Unterschiede in der Finanzkraft bestehen und ihre Einnahmen variie-ren, wird den finanzschwachen Bundesländern mittels eines Finanzausgleichs ein Teil der Einnahmen der finanzstärkeren Länder zur Verfügung gestellt. Dies ist notwendig, da die Länder große Aufgabenbereiche haben. So sind Schulen, Universitäten, Polizei, die Rechtspflege, das Gesundheitswesen und die Kultur Politikfelder, die in der Verantwortung der Bundesländer liegen.

Fraktion

mindestens 5 % aller Abgeordneten

Fraktion

mindestens 5 % aller Abgeordneten

Fraktion

mindestens 5 % aller Abgeordneten

Fraktion

Fraktionslos

mindestens 5 % aller Abgeordneten

Bundestag

ParteimitgliedParteimitglied ParteimitgliedParteimitglied

Bundestagspräsidium BundestagsverwaltungÄltestenrat

Bundestagspräsident Vizepräsidenten

Bürger/innen

Erststimme Direktwahl

Regierungsmehrheit Opposition

Zweitstimme Listenwahl

BundestagWahl des Bundestages und Beispiele für seine Zusammensetzung

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Der Bundestag – Herzkammer der Demokratie

In parlamentarischen Demokratien sind Parlamente die Herzkammern der De-mokratie, die wichtige Funktionen wahrnehmen und in denen die politische De-batte erfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundestag eine beson-dere Bedeutung.

Gewählt wird der Bundestag alle vier Jahre nach dem personalisierten Verhält-niswahlrecht. Die Wähler haben zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweit-stimme. Mit der Erststimme wählen sie den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis. Der Bundestag besteht insgesamt aus mindestens 598 Abgeordneten. 299 von ihnen werden direkt gewählt. Dafür stellen sich in jedem Wahlkreis sogenannte Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder als Par-teilose kandidieren. Mit der Erststimme entscheiden sich die Wähler für einen der Kandidaten im Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt einen Sitz im Bundestag. Mit der Zweitstimme können die Wähler für die Liste einer in ihrem Bundesland zugelassenen Partei stimmen. Auf dieser sind die Kandidaten der jeweiligen Partei in einer festen Reihenfolge aufgelistet. Der Anteil an Zweitstimmen für eine Partei entscheidet, ob und wie viele Sitze der Partei im Bundestag zustehen. Jedoch ziehen nur Parteien in den Bundestag ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen. Diese Fünf-Prozent-Hürde gilt nicht, wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate errin-gen konnte. Die Parteien erhalten entsprechend ihrem Anteil an Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Diese Sitze werden zunächst an die Direktkan-didaten vergeben. Sind dann noch Sitze übrig, werden diese mit den Kandidaten der Parteilisten entsprechend ihres Listenplatzes besetzt.

Die wichtigste Aufgabe des Bundestages besteht in der Beratung und Verab-schiedung von Gesetzen, also im Erfüllen der legislativen Funktion. Dabei ist er eine Mischform aus Rede- und Arbeitsparlament. Im Plenum finden oft richtungs-weisende politische Debatten statt und im Hintergrund arbeiten die Ausschüsse. Die Parlamentsdebatten dienen vor allem dazu, die Wähler über die verschie-denen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu informieren. Re-derecht haben alle Abgeordneten sowie Mitglieder der Bundesregierung und des

Bürger/innen

weitere

Bundeshaushalt verabschiedenBundeskanzler wählenGesetzgebungBundesregierung kontrollieren

Gremien, Beiräte, Kommissionen

EU-Ausschuss Sonderausschüsse

zwischen Bundestag und Bundesrat

Bundestag

Plenum

Bundestag und Bundesrat

Petitionsausschuss

Petitionen

Vermittlungsausschuss

Gemeinsamer Ausschuss

Ständige Ausschüsse

Verteidigung Auswärtiges Haushalt

Untersuchungsausschüsse

Europaabgeordnete

wählen

BundestagBeispiele für Aufgaben und Arbeitsweisen

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Bundesrates. Die Debatte folgt dem Prinzip von Rede und Gegenrede: auf eine bestimmte Position soll eine abweichende Meinung folgen. Mitglieder der Bun-desregierung und des Bundesrats dürfen jederzeit im Plenum das Wort ergreifen.

In den Ausschüssen werden Gesetzesvorlagen diskutiert und vorberaten, wobei in den Fachausschüssen auch externe Sachverständige angehört werden. Die Ausschüsse erarbeiten die Vorlagen, die anschließend dem Plenum zur Abstim-mung vorgelegt werden. Im Plenum wird schließlich auch über Gesetzesvorlagen abgestimmt. Im Vorfeld einer Abstimmung haben die einzelnen Fraktionen meist bereits beschlossen, wie sie sich im Plenum verhalten wollen. In der Regel halten sich die Abgeordneten an den Mehrheitsbeschluss ihrer Fraktion (Fraktionsdis-ziplin).

Neben der Gesetzgebungsfunktion erfüllt der Bundestag weitere wichtige Funk-tionen. Zu nennen sind hier insbesondere die Wahl- und die Kontrollfunktion. Der Wahlfunktion kommt dahingehend eine besondere Bedeutung zu, dass die Regierungsmehrheit im Bundestag den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin wählt. Im Gegensatz zu präsidentiellen Demokratien, in denen der Regierungs-chef direkt vom Volk gewählt wird, stützt sich die Regierung in parlamentarischen Demokratien also auf eine Parlamentsmehrheit.

Da sich die Bundesregierung auf die Mehrheit im Bundestag stützt, obliegt es der Legislative auch, die Arbeit der Exekutive zu kontrollieren. Wichtige Kont-rollrechte werden vor allem durch die Opposition im Bundestag genutzt. In ak-tuellen Stunden, großen Anfragen, Regierungsbefragungen und Fragestunden befassen sich die Abgeordneten mit aktuellen Themen oder fordern mündliche Stellungnahmen der Bundesregierung ein. Als gewichtiges Instrument steht dem Bundestag das konstruktive Misstrauensvotum zur Verfügung. Durch den Miss-trauensantrag und die Wahl eines neuen Bundeskanzlers kann der Bundestag der amtierenden Regierung das Vertrauen entziehen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundfragen: 24x Deutschland www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland

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