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Investitionen in Photovoltaik

„Nichts ist von Wert, wenn es nicht sinnvoll ist“

Karl Marx

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Die Photovoltaik

Abhängig von der Dachbeschaffenheit und Dachneigung werden

unterschiedliche Unterkonstruktionen verwendet. Die Anlage

wird dabei entweder voll in die Dachhaut integriert, dachparallel

verlegt oder bei Flachdächern aufgeständert.

Die Kabelstärke und das Kabelmaterial werden der erwarteten

Strommenge, den Modulen und den Wechselrichtern jeweils an-

gepasst. So wird ein optimaler Wirkungsgrad der Anlage erreicht.

Die Wechselrichter wandeln den erzeugten Gleichstrom in Wech-

selstrom um. Damit kann die Einspeisung ins Stromnetz erfolgen.

Die Solarmodule erzeugen den Strom. Hierfür werden unter-

schiedliche Modularten verwendet. Führend sind mono- und

polykristalline Siliziummodule verschiedenster Hersteller. Diese

Module zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad, geringe

Degradation (Wirkungsverlust im Laufe der Zeit), lange Lebensdauer

und gute Verfügbarkeit aus. Sie sind von direkter Sonneneinstrah-

lung abhängig und aufgrund der knappen Rohmaterialien recht

teuer. Eingesetzt werden sie insbesondere bei südwärts ausge-

richteten Dachflächen, weil aufgrund des hohen Wirkungsgrades

eine vergleichsweise hohe Stromproduktion auf der begrenzten

Fläche möglich ist. Eine Alternative sind die Dünnschichtmodule.

Diese Module benötigen zur Erzeugung der gleichen Strommenge

aufgrund ihrer geringeren Nennleistung mehr Fläche als kristal-

line Module und erfordern entsprechend mehr Unterkonstrukti-

on. Dünnschichtmodule haben bessere Temperaturkoeffzienten

und können zudem auch bei diffusem Licht Strom erzeugen. Auf

Dächern werden solche Module insbesondere dann eingesetzt,

wenn die Dachausrichtung für kristalline Module nicht gegeben

ist. Dies ist zum Beispiel bei geringen Dachneigungen oder Dach-

flächen mit Ost-/Westausrichtung der Fall. Vor der Errichtung einer

Dachanlage wird geprüft, mit welchem Modul das beste Preis-/

Leistungsverhältnis erreicht werden kann. Erst danach wird der

Belegungsplan erstellt.

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Sicherheitsaspekte

1. Erprobte Technik

Die Technik von Photovoltaikanlagen ist inzwischen voll ausge-

reift. Die Qualität der Module, der Wechselrichter und der Unter-

konstruktion wurde über Jahre hinweg kontinuierlich verbessert.

Strenge Zertifizierungsverfahren und Materialtests sind eingeführt

worden und müssen durchgeführt werden, um am Markt beste-

hen zu können. Die Lebensdauer von Qualitätsmodulen beträgt

inzwischen ca. 40 Jahre. Deshalb erfüllen neu errichtete Photo-

voltaikanlagen hohe Qualitätsansprüche und technische Probleme

sind eher selten geworden.

2. Garantien

Im Laufe der Jahre wurden die Herstellergarantien für Photovol-

taikanlagen ständig erweitert. Aufgrund der verbesserten Qualität

gewähren die Modulhersteller inzwischen weitreichende Garan-

tien:

- eine Produktgarantie für Fabrikations- und Materialfehler über

2-5 Jahre

- eine Leistungszusage von mindestens 90 % der Nennleistung für

die ersten 10 Jahre und mindestens 80 % der Nennleistung vom

11. bis zum 25. Jahr

Die Hersteller der Wechselrichter gewähren folgende Garantien:

- eine Produktgarantie für 5 bis 7 Jahre

- Garantieverlängerungen bis zu 20 Jahren möglich

3. Umfassendes Versicherungspaket

Photovoltaikanlagen können umfassend versichert werden. Die

jährlichen Versicherungsprämien liegen zwischen 1,5 – 2 % der

jährlichen Stromeinnahmen.

Die Elektronikversicherung wird als Allgefahrenversicherung ab-

geschlossen und umfasst u. a. Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit,

Vorsatz Dritter, Sabotage, Brand, Wasser, Blitzschlag, Vandalis-

mus, Diebstahl, Naturereignisse.

Mit einer Ertragsausfallversicherung werden finanzielle Verluste

aufgefangen, die dadurch entstehen, dass die PV-Anlage vorü-

bergehend keinen Strom produzieren kann. Dies kann z.B. durch

Hagelschlag, Feuer etc. geschehen.

kristallines Modul SOVELLO X Serie Low Voltage

micromorphes Dünnschichtmodul INVENTUX X115

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Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert den Anlagenbetreiber

gegen Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der PV-Anla-

ge stehen, ab.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Anlage gegen Minderer-

träge abzusichern. Sofern sich der tatsächliche auf weniger als 90

Prozent des kalkulierten Ertrages beläuft, kommt der Versicherer

für den Minderertrag auf.

Getreu dem Motto „Es ist besser, eine Versicherung zu haben und

nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht

zu haben.“ bieten wir über unsere Kooperationspartner das pas-

sende Versicherungskonzept.

4. Online-Überwachung

Bei den meisten Photovoltaikanlagen wird eine Fernüberwachung

installiert, die Ertragsstörungen sofort meldet. Dadurch werden

Schäden sehr schnell erkannt und können somit umgehend be-

hoben und größere Ertragsausfälle vermieden werden. Darüber

hinaus kann sowohl der Investor als auch das mit der Betreuung

beauftragte Solarunternehmen über das Internet die täglich pro-

duzierte Strommenge einsehen.

5. Geringe Betriebskosten

Im Gegensatz zu Windparks, Biogasanlagen oder Blockheizkraft-

werken etc. gibt es bei Photovoltaikanlagen praktisch keine be-

weglichen Teile. Dadurch hält sich der Wartungsaufwand sehr in

Grenzen. In der Regel beschränkt sich dieser auf die Fernüberwa-

chung und eine jährliche Inspektion.

Die Betriebskosten inkl. Wartung, Versicherung und Buchführung

belaufen sich im Schnitt auf 8 bis 10 Prozent der laufenden Ein-

speisevergütung.

6. Gesicherte Einspeisevergütung für 20 Jahre

Trotz deutlicher Senkungen der gesetzlich geregelten Einspeise-

vergütung in den letzten 12 Monaten bleibt die Photovoltaik ein

äußerst rentables Investment. Durch günstigere Einkaufskonditi-

onen und optimierte Kostenstrukturen lassen sich große Teile der

Vergütungskürzungen kompensieren.

Inbetriebnahme Bis Bis Bis

30 kW 100 kW 1.000 kW

bis 31.12.2009 43,01 40,91 39,58

ab 01.01.2010 39,14 37,23 35,23

ab 01.07.2010 34,05 32,39 30,65

ab 01.10.2010 33,03 31,42 29,73

ab 01.01.2011 28,74 27,34 25,87

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Diese gesetzlich geregelte Einspeisevergütung wird vom Stromver-

sorger direkt an den Eigentümer der Anlage 20 Jahre lang ge-

zahlt.

Dem Anlagenbetreiber steht ein einseitiges Kündigungsrecht des

mit dem Energieversorger geschlossenen Energieversorgungs-

vertrages zu. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn der

Strompreis am freien Markt höher ist als die staatlich geregelte

Einspeisevergütung.

7. Langjähriger Pachtvertrag

Für die Dachflächen wird ein Nutzungsüberlassungsvertrag mit

dem jeweiligen Immobilienbesitzer abgeschlossen und in den

meisten Fällen eine entsprechende Grunddienstbarkeit im Grund-

buch eingetragen. Üblich ist ein fixer Pachtbetrag pro Jahr, der

sich in der Regel nach der installierbaren Leistung bemisst. Al-

lerdings wird immer vereinbart, dass das Nutzungsentgelt für die

Vertragslaufzeit ganz oder teilweise im Voraus bezahlt wird. Es

erfolgt dann eine Abzinsung und der Betrag muss entsprechend

mitfinanziert werden. Diese Zahlungsweise wird häufig dann ver-

einbart, wenn vor dem Bau der PV-Anlage noch Dachsanierungen

vorgenommen werden müssen.

Der Pachtvertrag wird in der Regel für 20 Jahre geschlossen und

mit Optionen für weitere Perioden von 5 bis 10 Jahren versehen.

8. Konservative Ertragsrechnung

Neu zu entwickelnde PV-Anlagen werden in unserem Hause nach

festen Grundsätzen kalkuliert. Das bedeutet, dass alle Ertragskal-

kulationen ohne mögliche steuerliche Abschreibungen berechnet

werden. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die PV-Anlagen

nach 20 Jahren vom Netz gehen und dann auch keinerlei Restwert

haben. Mögliche Verlängerungsoptionen des Nutzungsvertrages

bleiben somit komplett unberücksichtigt.

Unsere Projekte sollen ihren Betreibern eine standortunabhängi-

ge Eigenkapitalrendite von 7 bis 9 Prozent erwirtschaften. Hierbei

gehen wir davon aus, dass der Investor ca. 20 Prozent Eigenkapi-

tal in das Projekt einbringt.

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Die Finanzierung von PhotovoltaikanlagenAufgrund der Einspeisevergütung reichen viele Banken für Pho-

tovoltaikanlagen Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jah-

ren aus. Nahezu alle Banken sind mit diesem Thema vertraut. Es

gibt unterschiedliche Darlehensarten mit sehr unterschiedlichen

Auswirkungen auf die Liquidität des Investors.

Häufig werden sogenannte KfW-Darlehen über die jeweilige

Hausbank eingesetzt. Diese zinsgünstigen Darlehen sind neben

der langjährig garantierten Einspeisevergütung eine weitere

Förderung von Photovoltaikanlagen durch den Staat. Die KfW-

Darlehen sind Ratenkredite, wobei der jährliche Tilgungsbetrag

konstant ist und die Zinsbelastung sich mit jeder Rate verringert.

Die Gesamtbelastung aus Zins- und Tilgung ist somit am Anfang

am höchsten und nimmt dann kontinuierlich ab. Der Liquiditäts-

überschuss ist am Anfang geringer und steigt dann im Laufe der

Jahre. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

Neben dem KfW-Förderdarlehen bieten Banken auch eigene

Kreditprogramme an. Besonders die Umweltbank, die Volksban-

ken und die GLS Bank sind hier mit attraktiven Konditionen am

Markt.

Am Ende muss wie bei jeder Finanzierung ein individuelles Kon-

zept mit dem Betreiber erstellt werden.

„Der Reichtum eines Menschen bemisst sich an der Menge

der Dinge, um die er sich nicht kümmern muss“ (Henry David Thoreau)

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Die Abschreibung von PhotovoltaikanlagenGrundsätzlich gilt, dass die geeignete Abschreibungsvariante vom

Investor in Absprache mit seinem Steuerberater ausgewählt wer-

den muss.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, eine PV-Anlage abzu-

schreiben.

a) Lineare Abschreibung

Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahre ergibt sich ein linearer Ab-

schreibungssatz von 5 Prozent p.a.

b) Sonderabschreibung

Im Jahr der Inbetriebnahme kann nach § 7g EStG eine Sonder-

abschreibung in Höhe von 20 Prozent beansprucht werden. Diese

Sonderabschreibung kann alternativ auch beliebig auf die nach

der Inbetriebnahme folgenden fünf Jahre verteilt werden.

Jahr 1: 20% Sonder-AfA + 5% lineare AfA

Jahr 2 – 20: lineare Verteilung des Restbuchwertes auf 19 Jahre

c) Investitionsabzugsbetrag (IAB) + Sonder AfA

Der § 7 g EStG sieht für in 2011 verbindlich bestellte Anlagen,

die in den drei darauffolgenden Jahren in Betrieb gehen bzw.

erworben werden, die Möglichkeit vor, einen Investitionsabzugs-

betrag (IAB) zu bilden.

2011: max. 40% des Kaufpreises als IAB,

höchstens 200.000 EUR

2012 bzw. Inbetriebnahme: 20 % Sonder-AfA vom Restbuchwert

(= Kaufpreis abzgl. IAB) + 5% lineare AfA

Es gibt unzähligeMöglichkeiten, sein Geld zu investieren.

Aber kaum ein Investment bieten

eine bessere Kombination aus

Ertrag, Sicherheit und Nachhaltigkeit.