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Sinnsolar facts
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Kurfürstenstraße 50 a | 12249 BerlinFon 030-762 39 75 97 | Fax 030-762 39 75 98E-mail [email protected]
SinnSolarGmbH*
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Investitionen in Photovoltaik
„Nichts ist von Wert, wenn es nicht sinnvoll ist“
Karl Marx
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Die Photovoltaik
Abhängig von der Dachbeschaffenheit und Dachneigung werden
unterschiedliche Unterkonstruktionen verwendet. Die Anlage
wird dabei entweder voll in die Dachhaut integriert, dachparallel
verlegt oder bei Flachdächern aufgeständert.
Die Kabelstärke und das Kabelmaterial werden der erwarteten
Strommenge, den Modulen und den Wechselrichtern jeweils an-
gepasst. So wird ein optimaler Wirkungsgrad der Anlage erreicht.
Die Wechselrichter wandeln den erzeugten Gleichstrom in Wech-
selstrom um. Damit kann die Einspeisung ins Stromnetz erfolgen.
Die Solarmodule erzeugen den Strom. Hierfür werden unter-
schiedliche Modularten verwendet. Führend sind mono- und
polykristalline Siliziummodule verschiedenster Hersteller. Diese
Module zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad, geringe
Degradation (Wirkungsverlust im Laufe der Zeit), lange Lebensdauer
und gute Verfügbarkeit aus. Sie sind von direkter Sonneneinstrah-
lung abhängig und aufgrund der knappen Rohmaterialien recht
teuer. Eingesetzt werden sie insbesondere bei südwärts ausge-
richteten Dachflächen, weil aufgrund des hohen Wirkungsgrades
eine vergleichsweise hohe Stromproduktion auf der begrenzten
Fläche möglich ist. Eine Alternative sind die Dünnschichtmodule.
Diese Module benötigen zur Erzeugung der gleichen Strommenge
aufgrund ihrer geringeren Nennleistung mehr Fläche als kristal-
line Module und erfordern entsprechend mehr Unterkonstrukti-
on. Dünnschichtmodule haben bessere Temperaturkoeffzienten
und können zudem auch bei diffusem Licht Strom erzeugen. Auf
Dächern werden solche Module insbesondere dann eingesetzt,
wenn die Dachausrichtung für kristalline Module nicht gegeben
ist. Dies ist zum Beispiel bei geringen Dachneigungen oder Dach-
flächen mit Ost-/Westausrichtung der Fall. Vor der Errichtung einer
Dachanlage wird geprüft, mit welchem Modul das beste Preis-/
Leistungsverhältnis erreicht werden kann. Erst danach wird der
Belegungsplan erstellt.
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Sicherheitsaspekte
1. Erprobte Technik
Die Technik von Photovoltaikanlagen ist inzwischen voll ausge-
reift. Die Qualität der Module, der Wechselrichter und der Unter-
konstruktion wurde über Jahre hinweg kontinuierlich verbessert.
Strenge Zertifizierungsverfahren und Materialtests sind eingeführt
worden und müssen durchgeführt werden, um am Markt beste-
hen zu können. Die Lebensdauer von Qualitätsmodulen beträgt
inzwischen ca. 40 Jahre. Deshalb erfüllen neu errichtete Photo-
voltaikanlagen hohe Qualitätsansprüche und technische Probleme
sind eher selten geworden.
2. Garantien
Im Laufe der Jahre wurden die Herstellergarantien für Photovol-
taikanlagen ständig erweitert. Aufgrund der verbesserten Qualität
gewähren die Modulhersteller inzwischen weitreichende Garan-
tien:
- eine Produktgarantie für Fabrikations- und Materialfehler über
2-5 Jahre
- eine Leistungszusage von mindestens 90 % der Nennleistung für
die ersten 10 Jahre und mindestens 80 % der Nennleistung vom
11. bis zum 25. Jahr
Die Hersteller der Wechselrichter gewähren folgende Garantien:
- eine Produktgarantie für 5 bis 7 Jahre
- Garantieverlängerungen bis zu 20 Jahren möglich
3. Umfassendes Versicherungspaket
Photovoltaikanlagen können umfassend versichert werden. Die
jährlichen Versicherungsprämien liegen zwischen 1,5 – 2 % der
jährlichen Stromeinnahmen.
Die Elektronikversicherung wird als Allgefahrenversicherung ab-
geschlossen und umfasst u. a. Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit,
Vorsatz Dritter, Sabotage, Brand, Wasser, Blitzschlag, Vandalis-
mus, Diebstahl, Naturereignisse.
Mit einer Ertragsausfallversicherung werden finanzielle Verluste
aufgefangen, die dadurch entstehen, dass die PV-Anlage vorü-
bergehend keinen Strom produzieren kann. Dies kann z.B. durch
Hagelschlag, Feuer etc. geschehen.
kristallines Modul SOVELLO X Serie Low Voltage
micromorphes Dünnschichtmodul INVENTUX X115
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Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert den Anlagenbetreiber
gegen Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der PV-Anla-
ge stehen, ab.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Anlage gegen Minderer-
träge abzusichern. Sofern sich der tatsächliche auf weniger als 90
Prozent des kalkulierten Ertrages beläuft, kommt der Versicherer
für den Minderertrag auf.
Getreu dem Motto „Es ist besser, eine Versicherung zu haben und
nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht
zu haben.“ bieten wir über unsere Kooperationspartner das pas-
sende Versicherungskonzept.
4. Online-Überwachung
Bei den meisten Photovoltaikanlagen wird eine Fernüberwachung
installiert, die Ertragsstörungen sofort meldet. Dadurch werden
Schäden sehr schnell erkannt und können somit umgehend be-
hoben und größere Ertragsausfälle vermieden werden. Darüber
hinaus kann sowohl der Investor als auch das mit der Betreuung
beauftragte Solarunternehmen über das Internet die täglich pro-
duzierte Strommenge einsehen.
5. Geringe Betriebskosten
Im Gegensatz zu Windparks, Biogasanlagen oder Blockheizkraft-
werken etc. gibt es bei Photovoltaikanlagen praktisch keine be-
weglichen Teile. Dadurch hält sich der Wartungsaufwand sehr in
Grenzen. In der Regel beschränkt sich dieser auf die Fernüberwa-
chung und eine jährliche Inspektion.
Die Betriebskosten inkl. Wartung, Versicherung und Buchführung
belaufen sich im Schnitt auf 8 bis 10 Prozent der laufenden Ein-
speisevergütung.
6. Gesicherte Einspeisevergütung für 20 Jahre
Trotz deutlicher Senkungen der gesetzlich geregelten Einspeise-
vergütung in den letzten 12 Monaten bleibt die Photovoltaik ein
äußerst rentables Investment. Durch günstigere Einkaufskonditi-
onen und optimierte Kostenstrukturen lassen sich große Teile der
Vergütungskürzungen kompensieren.
Inbetriebnahme Bis Bis Bis
30 kW 100 kW 1.000 kW
bis 31.12.2009 43,01 40,91 39,58
ab 01.01.2010 39,14 37,23 35,23
ab 01.07.2010 34,05 32,39 30,65
ab 01.10.2010 33,03 31,42 29,73
ab 01.01.2011 28,74 27,34 25,87
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Diese gesetzlich geregelte Einspeisevergütung wird vom Stromver-
sorger direkt an den Eigentümer der Anlage 20 Jahre lang ge-
zahlt.
Dem Anlagenbetreiber steht ein einseitiges Kündigungsrecht des
mit dem Energieversorger geschlossenen Energieversorgungs-
vertrages zu. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn der
Strompreis am freien Markt höher ist als die staatlich geregelte
Einspeisevergütung.
7. Langjähriger Pachtvertrag
Für die Dachflächen wird ein Nutzungsüberlassungsvertrag mit
dem jeweiligen Immobilienbesitzer abgeschlossen und in den
meisten Fällen eine entsprechende Grunddienstbarkeit im Grund-
buch eingetragen. Üblich ist ein fixer Pachtbetrag pro Jahr, der
sich in der Regel nach der installierbaren Leistung bemisst. Al-
lerdings wird immer vereinbart, dass das Nutzungsentgelt für die
Vertragslaufzeit ganz oder teilweise im Voraus bezahlt wird. Es
erfolgt dann eine Abzinsung und der Betrag muss entsprechend
mitfinanziert werden. Diese Zahlungsweise wird häufig dann ver-
einbart, wenn vor dem Bau der PV-Anlage noch Dachsanierungen
vorgenommen werden müssen.
Der Pachtvertrag wird in der Regel für 20 Jahre geschlossen und
mit Optionen für weitere Perioden von 5 bis 10 Jahren versehen.
8. Konservative Ertragsrechnung
Neu zu entwickelnde PV-Anlagen werden in unserem Hause nach
festen Grundsätzen kalkuliert. Das bedeutet, dass alle Ertragskal-
kulationen ohne mögliche steuerliche Abschreibungen berechnet
werden. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die PV-Anlagen
nach 20 Jahren vom Netz gehen und dann auch keinerlei Restwert
haben. Mögliche Verlängerungsoptionen des Nutzungsvertrages
bleiben somit komplett unberücksichtigt.
Unsere Projekte sollen ihren Betreibern eine standortunabhängi-
ge Eigenkapitalrendite von 7 bis 9 Prozent erwirtschaften. Hierbei
gehen wir davon aus, dass der Investor ca. 20 Prozent Eigenkapi-
tal in das Projekt einbringt.
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Die Finanzierung von PhotovoltaikanlagenAufgrund der Einspeisevergütung reichen viele Banken für Pho-
tovoltaikanlagen Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jah-
ren aus. Nahezu alle Banken sind mit diesem Thema vertraut. Es
gibt unterschiedliche Darlehensarten mit sehr unterschiedlichen
Auswirkungen auf die Liquidität des Investors.
Häufig werden sogenannte KfW-Darlehen über die jeweilige
Hausbank eingesetzt. Diese zinsgünstigen Darlehen sind neben
der langjährig garantierten Einspeisevergütung eine weitere
Förderung von Photovoltaikanlagen durch den Staat. Die KfW-
Darlehen sind Ratenkredite, wobei der jährliche Tilgungsbetrag
konstant ist und die Zinsbelastung sich mit jeder Rate verringert.
Die Gesamtbelastung aus Zins- und Tilgung ist somit am Anfang
am höchsten und nimmt dann kontinuierlich ab. Der Liquiditäts-
überschuss ist am Anfang geringer und steigt dann im Laufe der
Jahre. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Neben dem KfW-Förderdarlehen bieten Banken auch eigene
Kreditprogramme an. Besonders die Umweltbank, die Volksban-
ken und die GLS Bank sind hier mit attraktiven Konditionen am
Markt.
Am Ende muss wie bei jeder Finanzierung ein individuelles Kon-
zept mit dem Betreiber erstellt werden.
„Der Reichtum eines Menschen bemisst sich an der Menge
der Dinge, um die er sich nicht kümmern muss“ (Henry David Thoreau)
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Die Abschreibung von PhotovoltaikanlagenGrundsätzlich gilt, dass die geeignete Abschreibungsvariante vom
Investor in Absprache mit seinem Steuerberater ausgewählt wer-
den muss.
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, eine PV-Anlage abzu-
schreiben.
a) Lineare Abschreibung
Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahre ergibt sich ein linearer Ab-
schreibungssatz von 5 Prozent p.a.
b) Sonderabschreibung
Im Jahr der Inbetriebnahme kann nach § 7g EStG eine Sonder-
abschreibung in Höhe von 20 Prozent beansprucht werden. Diese
Sonderabschreibung kann alternativ auch beliebig auf die nach
der Inbetriebnahme folgenden fünf Jahre verteilt werden.
Jahr 1: 20% Sonder-AfA + 5% lineare AfA
Jahr 2 – 20: lineare Verteilung des Restbuchwertes auf 19 Jahre
c) Investitionsabzugsbetrag (IAB) + Sonder AfA
Der § 7 g EStG sieht für in 2011 verbindlich bestellte Anlagen,
die in den drei darauffolgenden Jahren in Betrieb gehen bzw.
erworben werden, die Möglichkeit vor, einen Investitionsabzugs-
betrag (IAB) zu bilden.
2011: max. 40% des Kaufpreises als IAB,
höchstens 200.000 EUR
2012 bzw. Inbetriebnahme: 20 % Sonder-AfA vom Restbuchwert
(= Kaufpreis abzgl. IAB) + 5% lineare AfA
Es gibt unzähligeMöglichkeiten, sein Geld zu investieren.
Aber kaum ein Investment bieten
eine bessere Kombination aus
Ertrag, Sicherheit und Nachhaltigkeit.