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Bundesanwaltschaft Ministère public de la Confédération Ministero pubbNco della Confederazione Procura publica federala Staatsanwalt des Bundes: Juristische Mitarbeiterin: Protokollfùhrerin: Verfahrensnummer: Bern, 6. Marz 2012/10. August 2012 Peter Lehmann Stefanie Heinrich Esther KfinzilGisela Hirschi EAI.04.1 i 79-LP Triu i - 2 ena1e eaera!e I I Hi i Anklageschrift Im abgekùrzten Verfahren gemàss Art. 360 StPO an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona (Art. 36 StBOG i.V.m. Art. 19 Abs. i StPO) privat verteidigt durch Dr. iur. Jakob Rhyner, Rechtsanwalt, Rhyner & Lippuner RechtsanwIte, St. Gallerstrasse 46, 9470 Buchs SG - beschuldiqte Person 1- amtlich verteidigt durch Iic. iur. Peter Volkart, Rechtsanwalt, Bratschi Wiederkehr & Buob, Vadianstrasse 44, Postfach 262, 9001 St. Gallen - beschuIdgte Person 2- amtlich verteidigt durch Dr. iur. Roman Bògli, Rechtsanwalt, Forrer Lenherr Bògli, Toggenburgerstrasse 31, 9532 Rickenbach b. Wfl - beschuldiqte Person 3- Bundesanwaltschaft BA Esther Kùnzi/Gise!a Hirschi Taubenstrasse 16, 3003 Bern Tel. +41313233592, Fax+41 313229871 www.bundesanwaltschaftch In der Strafsache Beschuldigte Personen Friedrich TINNER-Gòldir Marco Walter TINNER,I

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BundesanwaltschaftMinistère public de la ConfédérationMinistero pubbNco della ConfederazioneProcura publica federala

Staatsanwalt des Bundes:Juristische Mitarbeiterin:Protokollfùhrerin:Verfahrensnummer:Bern, 6. Marz 2012/10. August 2012

Peter LehmannStefanie HeinrichEsther KfinzilGisela HirschiEAI.04.1 i 79-LP

Triu i-2ena1e eaera!e

II Hi

iOì

Anklageschrift Im abgekùrzten Verfahren

gemàss Art. 360 StPO

an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona(Art. 36 StBOG i.V.m. Art. 19 Abs. i StPO)

privat verteidigt durch Dr. iur. Jakob Rhyner, Rechtsanwalt, Rhyner &Lippuner RechtsanwIte, St. Gallerstrasse 46, 9470 Buchs SG

- beschuldiqte Person 1-

amtlich verteidigt durch Iic. iur. Peter Volkart, Rechtsanwalt, BratschiWiederkehr & Buob, Vadianstrasse 44, Postfach 262, 9001 St. Gallen

- beschuIdgte Person 2-

amtlich verteidigt durch Dr. iur. Roman Bògli, Rechtsanwalt, ForrerLenherr Bògli, Toggenburgerstrasse 31, 9532 Rickenbach b. Wfl

- beschuldiqte Person 3-

Bundesanwaltschaft BAEsther Kùnzi/Gise!a HirschiTaubenstrasse 16, 3003 BernTel. +41313233592, Fax+41 313229871www.bundesanwaltschaftch

In der StrafsacheBeschuldigte Personen Friedrich TINNER-Gòldir

Marco Walter TINNER,I

U80817720
Textfeld
Sperrfrist: Dienstag, 18. September 2012 - 12.00 Uhr
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Sprachkenntnisse beschuldigte Personen

Verhandlungssprache

Haftsache

Polizei- und Untersuchungshaft(Art. 44 ff. aBStP bzw.Art. 224 ff. StPO)

Sicherheitshaft(ArI. 229 Abs. 1 SIPO)

Vorzeitiger Straf/Massnahmevollzug(Art. 236 Abs. i StPO)

Ersatzmassnahmen(Art. 237 ff. StPO)

Beschuldigte Person 1: Deutsch, EnglischBeschuldigte Person 2: Deutsch, EnghschBeschuldigte Person 3: Deutsch, Englisch

Deutsch

nein

Beschuldigte Person 1: vom 5. September 2005 bis 31. Januar 2006;Beschuldigte Person 2: vom 5. September 2005 bis 23. Januar 2009;Beschuldigte Person 3: vom 8. Oktober 2004 bis 11. Marz 2005 in Untersuchungshaft in Deutschland wegen mutmasslicher Widerhandlung gegen das deutsche Kriegswaffenkontroilgesetz, vom 11. Marz 2005 bis30. Mai 2005 in Auslieferungshaft und vom 30. Mai 2005 bis 22. Dezember 2008 in Untersuchungshaft in der Schweiz.

betreffend

PrivatkIgerschaft(ArI. 118ff. StPO)

wi rd

Widerhandlungen gegen das Verbot von Kernwaffen, Art. 34 Abs. 1lit. ci.V.m. lit. a Kriegsmaterialgesetz (KMG): Friedrich TINNER, Marco TINNER und Urs TINNER,

Urkundenfalschung: Marco TINNER.

Die den beschuldigten Personen vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das KMG verletzen den Vertrag ùber die Nichtverbreitung von Kernwaffen, den die Schweiz am 9. Marz 1977 ratifizierte (SR 0.515.03) undsomit volkerrechtliche Vereinbarungen, an welche die Schweiz gebundenist (Ari 34 Abs. 4 Iit. a KMG). Zudem sind die beschuldigten PersonenSchweizer Bùrger, weshalb die vorgeworfenen Widerhandlungen gegenArt. 34 Abs. 1lit. b i.V.m. Iit. c KMG, die im Ausland begangen wurden,der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterliegen, unabhangig vom Tatort(Ari 34 Abs. 4 lit. a und b KMG).

unter Berùcksichtigung der nachfolgend unter Ziffer 0.1-0.8 dargestellten

Anklage relevanten Tatumstnde

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O. Tatumstànde

0.1 Das illegale Atomwaffenprogramm Libyens nach Darstellung der IAEO

0.1.1 Einleitung

Am 3. Oktober 2003 wurde das deutsche Frachtschiff “BBC China” auf dem Weg von Dubainach Libyen durch das deutsche Bundesministerium fùr Wirtschaft und Arbeit in den Hafenvon Tarent (Italien) umgeleitet. Dort wurden fùnf Container entiaden, die Rezipientenrohremit vormontierten Molekularpumpen und Splitterschutz fùr 2’208 Gasultrazentrifugen (GUZ)sowie weiteren GUZ-Bestandteilen zur Anreicherung von Uranhexafluorid (UF6) enthielten.

Libyen war am 26. Mai 1975 dem Atomsperrvertrag beigetreten und behauptete bis zum 19.Dezember 2003, sein Nuklearprogramm bestehe Iediglich aus einem sich seit 1980 in Betrieb befindenden Versuchsreaktor und einer kritischen Massenanordnung, die sich beide imKernforschungszentrum Tajura, Libyen, befnden. Am 19. Dezember 2003 verkùndete Libyen seinen Entschluss, sein heimlich gefùhrtes Atomwaffenprogramm offenzulegen. Hintergrund dùrfte das Aufbringen der fùr Libyen bestimmten Schiffslieferung vom 3. Oktober 2003mit Gasultrazentrifugenteilen gewesen sein. In der Folgezeit Iiess Libyen lnspektionen derInternationalen Atomenergie Organisation (IAEO) zu und unterrichtete diese ùber die BemOhungen des Landes im Zusammenhang mit der Urananreicherung fcir atomare Sprengkòpfe.Vom 27. Dezember 2003 bis 27. Mai 2004 besichtigten Delegationen der IAEO in LibyenÒrtlichkeiten, die mit nicht gemeldeten Nuklearaktivitaten in Zusammenhang standen undfùhrten Oberprùfungen von Nuklearmaterialien, Ausrùstungsteilen und Einrichtungen durch.Zu den Inspektoren der IAEO zàhÌten Experten auf den Gebieten Atomwaffen und Urananreicherung mittels Zentrifugentechnologie. Die in Folge in Libyen aufgefundenen Zentrifugen,Zentrifugenkomponenten und damit in Verbindung stehenden sensiblen Ausrustungsgegenstande wurden zwischen Ende Januar und Anfang Marz 2004 aus Libyen in die USA verbracht.

Die Ermittiungen der IAEO ergaben folgenden historischen Abriss der Iibyschen Bemùhungen, seIbstndig Atomwaffen herzustellen:

0.1.2 Das erste Iibysche Atomwaffenprogramm (1984 bis 1991)

Libyen war seit Beginn der 1980er Jahre mit Unterstùtzung von auslàndischen WissenschaftIern bemùht, Uranhexafluorid unter Verwendung der Gasultrazentrifugentechnologie anzureichern (IAEA G0V12004112). Bereits im Januar 1984 trafen sich offizielle Iibysche Vertretermit Abdul Qadeer KHAN (KHAN). Whrend dieser Treffen erklarte KHAN den Iibyschen Vertretern die Gasultrazentrifugentechnologie, die notwendigen Ressourcen und EinsatzmogIichkeiten und offerierte, die P1-Gasultrazentrifugentechnologie (P steht fùr Pakistan; dieZahI 1 fùr die Entwicklungsstufe) zur Anreicherung von Uran an Libyen zu verkaufen. Libyennahm das Angebot an, von Seiten KHANs wurden jedoch keine kompletten Zentrifugen nachLibyen geliefert.

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0.1.3 Das zweite libysche Atomprogramm (1995 bis 2003)

Erhalt von LuPI -Gasultrazentrifugenkomponenten

Gemass den Erkenntnissen der IAEO hat Libyen 1995 seme Kontakte mit KHAN wiederbeiebt, um die P2-Gasuftrazentrifugentechnologie zu erhalten. Noch im seiben Jahr trafen inLibyen 20 vormontierte LI (L steht fùr Libyen)/P1-Zentrifugen ein. Im Jahre 1997 erhieit Libyen Komponenten f0rweitere 200 Li/Pi-Gasultrazentrifugen. Der erste erfoigreiche Testeiner LI/PI-Zentrifuge fand Im Oktober 2000 statt.

Erhalt von L21P2-Gasultrazentrifugenkomponenten

Gemass den Abklarungen der IAEO erhielt Libyen Im September 2000 zwei L21P2-Zentrifugen. Daraufhin bestelite Libyen 5’OOO weitere L21P2 ,,Maschinen” bei einem Mitglieddes KHAN-Netzwerks. Diese Bestellung wurde spater auf 10000 Maschinen erhht. Ab Dezember 2002 erhielt Libyen L2/P2-Komponenten in grossen Mengen ùber das Beschaffungsnetzwerk des KHAN. Bei Beendigung der libyschen Aktivitaten reichten die geliefertenKomponenten nicht zum Aufbau einer kompIetten L2/P2-Zentrifuge aus, die rotierendenKomponenten waren noch nicht geiiefert worden (IAEA GOV/2008/39). Von Iibyscher Seitewurde angegeben, dass die Zentrifugenkomponenten, die in Libyen vorgefunden wurden,alle ausserhalb Libyens produziert worden seien. Um eine eigene Produktion zu ermòglichen, habe Libyen vom KHAN-Netzwerk eine Prazisionswerkstatt gekauft, die dem GUZPro-gramm dienen solite. Fùr die elgene Hersteliung von Gasuitrazentrifugenkomponentenhabe man auch grosse Mengen an martensitaushrtendem Stahi (maraging steel) und hochfesten Aiuminiumiegierungen (high strength aluminium-based aiioy) gekauft (IAEAGOV/200411 2).

U rananreicherungsanlage

Ende 1999 oder Anfang 2000 trafen in Libyen Massenspektrometer ein. Ende 2000 begannLibyen damit, die Ober das KHAN-Netzwerk erhaitenen 9er-, i 9er-Testmodule und 64er-GUZ-Kaskaden (Produktionsanlage) aufzubauen. Bis Aprii 2002 war in Ai Hasan, Libyen, einTestmodui fùr 9 Gasuitrazentrifugen vollstandig unter Vakuum mitsamt Rotoren, Verrohrung,eiektronischen Anschiùssen und Prozessausrùstungsteilen instaiiiert, ein 1 9er Testmodui fùr19 Gasuitrazentrifugen war nahezu volistandig instaliiert, aber nicht unter Vakuum. Im Jahre2000 wurde ebenfails die Instaliation einer Produktionsaniage, bestehend aus 64 Gasuitrazentrifugen, vorbereitet. Im Aprii 2002 stand die gesamte Aniage zum Betrieb der 64 Gasuitrazentrifugen in Al Hasan, Libyen, zur Installation bereit. Beide Testmodule und die 64er Anlage wurden wegen libyscher Sicherheitsbedenken wieder demontiert, verpackt und nach AlFaiIah, Libyen, verbracht.

Zu den 10’000 Gasultrazentrifugen kaufte Libyen von KHAN Ein- und Ausspeiseaniagen,Vakuumanlagen, Kaskadenverrohrungs-Systeme, Steuerungen und weiter benòtigtes Materiai (feed stations, product and taiis withdrawal stations, vacuum equipment, cascade piping,drive systems and other miscellaneous equipment). Das KHAN-Netzwerk fungierte dabei aislntermediàr fùr die Hersteiiung und Verschiffung der Komponenten von den jeweiligen Hersteliern aus verschiedenen Landern (1AEA GOV/2008/39, Seite 5).

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Schulungen und Know-How Trarisfer

Von Iibyscher Seite wurde berichtet, dass der Technologietransfer mit dem KHAN-Netzwerkebenfafls die Schulung von Iibyschem Personal an auslandischen Orten beinhaltete. Durchdie auslandischen Experten wurden hierfùr an Orten in Afrìka, Asien, Europa, im MittierenOsten und in Sùdostasien unter anderem zentrifugenbezogene Schulungen erteilt. Die Ausbildungen htten Unterrichtseinheiten bezùglich Energie-Netzsystemen, Massenspektrometer, Schweissen, den Umgang mit Gas, Qualittskontroile, Formgebungstechniken undWrmebehandlung von Werkstoffen beinhaltet. Wàhrend einer Schuiung in einem afrikanischen Land hàtten libysche Ingenieure einen kompietten Satz unterstùtzender AusrùstungsteBe fùr I 0’000 L2/P2-Zentrifugen untersucht. Diese Komponenten seien aber angesichts derverànderten libyschen Politik nie nach Libyen gelangt (IAEA GOV 2004/33).

Technische Zeichnungen, Gasultrazentrifugen und Anreicherungsanlage

Das KHAN-Netzwerk liess den Libyern ebenfalls Zeichnungen auf einer Hard-Disc sowie aufzwei CDs zukommen. Im Wege derAbklàrungen wurden diese an die IAEO ùbergeben (IAEA G0V12004133 Anhang 1). Die Festpiatte enthlt nach Angaben der IAEO einen Werbefilm, der die Arbeit eines Nukieariabors Im Lieferstaat darstelit. Eine der CDs beinhaltet einenkompletten Satz L1-Zentrifugenzeichnungen, zusammen mit Montage- und Testhandbùchern. Die zweite CD umfasst “hnliche Daten fùr de L2-Zentrifuge”. Die (Jberprùfung derSpeichermedien ergab, dass sie komplette Zeichnungen zum Bau der ,,P1”- und ,,P2’-Gasuitrazentrifugen und Piane zum Aufbau der Gasultrazentrifugenkaskade enthieiten. Ausder Gesamtschau, insbesondere dem Aufbau der Kaskade, ergibt sich, dass die Aniage zurHochanreicherung von Uran auf ein atomwaffenfhiges Mass bestimmt war.

Eine L2/P2-Zentrifugenzeichnung (Montagezeichnung) ist ebenfalls ùber das Netzwerk nachLibyen gelangt. Libyen hat Ende 2001, Anfang 2002 zudem vom KHAN-Netzwerk Plàne undErkenntnisse zur Hersteliung von nukiearen Sprengkòpfen erhalten.

0.2 Abdul Qadeer KHAN

Abdul Qadeer KHAN wurde am 01. Aprii 1936 in Bhopal, Indien geboren. Er emigrierte 1952nach Pakistan. Nach der Schulausbildung studierte er Maschinenbau an der Universitat inKaratschi, Pakistan. Danach ging er nach West Berlin, wo er diverse Kurse in Metailurgieund Ingenieurswissenschaften besuchte. Von 1963 bis 1967 studierte KHAN an der Technischen Universitàt in Delft, Niederlande, und schioss mit dem Master of Science ab. Im Jahre1971 promovierte KHAN an der Katholischen Universitàt Leuven/Beigien im FachbereichMetallurgie (Doctor of Engineering). Von 1972 an arbeitete KHAN beim Physical DynamicsResearch Laboratory in Amsterdam, einem Zulieferer der Urenco-Tochtergesellschaft UltraCentrifuge Nederland in Almelo/Niederlande. Dort hatte er unter anderem Zugang zu geheimen Vorgàngen Ober neue Entwicklungen der GUZ-Technologie, dio er ebenso wie alle anderen Unterlagen uber Zentrifugen, Listen von Lieferanten und Ahnhiches, die er in seinenBesitz bringen konnte, sammelte und kopierte.

1976 kehrte KHAN von einem Urlaubsaufenthalt in seinem Heimatland Pakistan nicht anseme Arbeitsstelie in den Niederlanden zurùck. Ende Marz 1979 wurde enthùllt, dass Pakistan ùber KHAN Zugang zur GUZ-Technotogie erhalten hatte. KHAN grondete in Rawalpindidio Engineering Research Laboratories, spàter umbenannt in ,,KHAN RESEARCH LABORATORIES (KRL)”, und erbaute dort unter Zuhilfenahme der von ihm entwendeten UnterlagenUrananreicherungsanlagen mit Zentrifugen des Typs Pi und des deutlich anreicherungsstrkeren Typs P2 nach dem Vorbild der massgeblich in Deutschland entwickelten GUZ-Technologie. In den Anlagen gelang es KHAN, Uran auf ein waffenfàhiges Mass anzureichern.KHAN bediente sich eines Kreises von ihm bekannten Technikern und Kaufleuten, dio bereitSeite 5/39

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waren, unter Umgehung von aussenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen Waren undDienstleistungen zu Iiefern. Am 28. Mai 1998 fùhrte Pakistan mehrere erfoigreiche Atomtestsdurch. KHAN galt fortan als ,,Vater der pakistanischen Atombombe”.

O3 Buhary Seyed Abu TAHIR, die ,,rechte Hand KHANs”

Bei seinen Beschaffungsaktivitaten wurde KHAN durch den am 17. Aprii 1959 in Indien geborenen srilankischen Staatsangehòrigen Buhary Seyed Abu TAHIR (TAHIR) unterstùtzt.Dieser schloss seme Schulbiidung in Sri Lanka ab und erhielt in Indien im Jahre 1979 einenBacheior of Commerce. Im Dezember 1979 wanderte TAl-BR in die Vereinigten ArabischenEmirate (VAE) nach Dubai aus, um im Geschaft seines Onkeis Mohamed FAROOK tàtig zusein. Sein Onkei FAROQK betrieb damais in Dubai u.a. die Firma BIN BELAILAH ENTERPRISES. Diese Firma diente dazu, Teile des Gas-Handling Systems fùr Zentrifugen fùrKHAN von Dubai nach Pakistan zu versenden. Nachdem FAROOK 1992/1 993 nach Singapur ausgewandert war, grùndete TAHIR in Dubai eine eigene Firma, die SMB Computers.Mit der Auswanderung seines Onkels begann TAHIR, mit KHAN persnlich Geschafte zumachen. Gemass den Aussagen des Libyers Abdu-Aikareem Miiad Belaeid EMEGHIGH(genannt Karim) sei TAHIR seme Kontaktperson im Netzwerk des KHAN gewesen, mit der erTermine organisierte und den er teiefonisch erreichen konnte.

0.4 Das KHAN-Netzwerk zur Unterstùtzung der Iibyschen Bemùhungen

Gemass Angaben der IAEO war bereits in den 1980er Jahren ein internationai agierendesNetzwerk um KHAN entstanden, das Beschaffungen fùr die Nuklearwaffenprogramme verschiedener Lander organisierte und dabei Dubai ais Drehscheibe und Verschiffungsort nutzte.

Das Netzwerk des KHAN bestand nach heutigen Erkenntnissen unter anderem aus den inder Schweiz beschuldigten Personen Friedrich TINNER, Marco TINNER und Urs TINNER,dem Deutschen Gotthard LERCH, den tùrkischen Staatsangehòrigen Gùnes und KùrsadCIRE sowie Selim ALGUADIS und dem Briten Peter GRIFFIN. Besonderes Merkmai desNetzwerkes war, dass die einzeinen involvierten Personen mgiichst keinen direkten Kontaktuntereinander hatten. Sowohi KAHN ais auch seme rechte Hand TAHIR achteten darauf, dieverschiedenen Gruppen voneinander fernzuhaiten.

In Sùdafrika solite das Ein- und Ausspeisesystem und das Verrohrungssystem der Anreicherungsaniage sowie die Rotoren der Gasuitrazentrifugen hergesteiit und Ciber TAHIR in Dubainach Libyen geiiefert werden. LERCH ernannte Gerhard WISSER zum verantwortiichen “supervisor» fùr die Beschaffung und Hersteliung der einzeinen Systemkomponenten in Sùdafrika. Dieser war ebenfaiis fùr die finanzielien Aspekte des Projekts verantwortiich. W1SSERsFirma KRISCH Engineering fakturierte die Kosten LERCHs Firma AVE (Apparate, Verfahrenund Engineering AG), Buchs/SG. WISSER seinerseits ernannte Johann MEYER als zentralen Hersteller der Komponenten der Anreicherungsaniage in Sùdafrika, die LERCH KHAN inAussicht steilte. MEYER ernannte Daniel GEIGES zum “Chief Engineer” fùr das Projekt.

In der Tùrkei wurden die GUZ-Motoren hergesteilt und mit den von der TRACO SCHWEIZhergesteilten und geiieferten GasuitrazentrifugenfCissen (Base), vergossen. Selim ALGUADIS wurde von KHAN beauftragt, Wechseirichter (Inverter), Stromversorgungseinheiten undSchaittafein herzustelien, ausserdem war er fùr den Versuchsaufbau eines T20 Testbettes(Oberwachung von Spannung, Strom und Geschwindigkeit von 20 Zentrifugen mit der Regeiung uber Inverter) zustandig.

Peter GRIFFIN war zunachst fur das ,,Projekt Machine Shop 1001” (Aufbau einer Produktionswerkstatt fùr Gasultrazentrifugenkomponenten) verantwortiich. Er war Inhaber der FirmaSeite 6139

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GuIf Technical Industries (GTI) in Dubai, fOr deren Geschftsfùhrung war sein Sohn PaulGRIFFIN zustàndig. Peter GRIFFIN war zudem fOr die Ausbildung von Iibyschen Technikemin Spanien zustndig, wobei Paul GRIFFIN seinen Vater unterstutzte.

Die Strafverfahren gegen die beschuldigten Personen in Deutschland und Sùdafrika sindabgeschlossen, es hegen rechtskràftige Urteile vor. Der Verantwortliche fùr die in Sùdafrikaproduzierte Ein- und Ausspeiseanlage fùr UF6, der Deutsche Gotthard Lerch, wurde zu einerFreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Die in S0dafrika angeklagten Personen wurden zubedingten Freiheitsstrafen bis zu 18 Jahren verurteilt. Gegen den HauptverantwortlichenKAHN, gegen seme rechte Hand TAHIR, gegen DirektorenlMitarbeiter der SCOPE oderSCOMI-Group, gegen Peter Griffin, Paul Griffin, Iibysche Staatsangehrige (Monteure,Techniker, etc.) oder Unterlieferanten von Material etc. wurden - soweit ersichtlich - keineStrafverfahren eròffnet und keine Strafen ausgesprochen.

Ein Strafverfahren gegen Mitglieder des Khan-Netzwerkes in der TOrkei ìst noch nicht abgeschiossen.

0.5 Friedrich TINNER, Marco TINNER und Urs TINNER

0.5.1 Friedrich TINNER

Fnednch TINNER machte von 1952 bis 1956 eine Lehre als Mechaniker bei der Spezialmechanik AG in Buchs/SG. Er bildete sich danach Uber Fernkurse in Elektrotechnik und Maschinenbau bei der Firma Onken weiter. Bis 1972 arbeitete er bei der Kibernetic AG inBuchsISG. Von 1972 bis 1980 war er fOr die Vakuum Apparate Technik AG (VAT) inHaag/SG zunàchst als Spezialist fùr Schnellschlussventile tàtig. Die VAT steilte Ventile farAniagen zur Anreicherung von UF6 und Komponenten fùr Gasultrazentrifugen her. Sie warneben der Firma LeyboId-Herus (wo Gotthard LERCH fCir die Nuklearabteilung verantwortIich war) bekannt als Lieferantin fùr die deutscheri Untemehmen Interatom und Uranit. Wàhrend seiner Anstellung bei der VAT war Friedrich TINNER kommerzieller Leiter des Projekteseiner Ein- und Ausspeiseanlage fOr eirie Urananreicherungsanlage fùr Pakistan, die von derFirma CORA in Chur!GR produziert wurde. AIs Projektleiter der NukIeargeschfte mit Pakistan Iemte er 1975 KHAN kennen. Wenn KHAN bei der VAT zu Besuch war, ass er gelegentIich mit seinen Leuten bei Friednch TINNER zu Hause.

Nach seinem Ausscheiden aus der VAT im Jahre 1980 war er von 1980 bis 1992193 aIa Geschàftsfùhrer in der von ihm beherrschten Firma CETEC AG (im November 1997 umbenanntin PHITEC AG) in SaxISG tàtig. Soweit ersichtlich, erfolgten damals Lieferungen nach Pakistan regelmàssig nach Rucksprache und Bewilligung des damaligen BAWI, welches fùr dieErteilung der Ausfuhrbewilligungen veraritwortlich zeichnete.

Mitte der 9Oer Jahre flogen Friedrich TINNER und seme Frau Hedwig auf Einladung desKHAN fùr ein paar Tage nach Pakistan. Friedrich TINNER htte nach eigenen Aussagen beidiesem Besuch geme die pakistanische Urananreicherungsanlage, die mit bewilligten Lieferungen unter anderem der VAT erstellt worden war, besucht, was aber nicht mgIich gewesen sei.

Im Rahmen der Unterstotzung des KHAN-Netzwerks — fùr Pakistan oder einen unbekanntenAuftraggeber zur seIbstndigen Herstellung von Kernwaffen — brachte Friedrich TINNERseme jahrelange Erfahrung in Entwicklung und Herstellung von Ein- und Ausspeisesystemenund Ventilen ein. Er stelite technische Zeichnungen der Gasultrazentrifugenkomponentensowie Teile der Anreicherungsanlage her, war fQr die Herstellung und Beschaffung von Ventilen zustàndig, bildete Techniker ihm unbekannter Herkunft im Umgang mit Nukleartechnologie aus und unterstùtzte seme Sòhne Urs TINNER und Marco TINNER bei ihren Tàtigkeiten bei der Erfùllung von Auftràgen KHANs.

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0.5.2 Marco TINNER

Marco TINNER absolvierte eine vierjhnge Lehre zum Elektronik-Mechaniker bei der FirmaBALZERS AG, die er Im Jahre 1988 abschloss. Danach arbeitete er weitere drei Jahre beider Firma BALZERS im Bereich Softwareentwicklung und als Systembetreuer fùr die ganzeEDV. Im Jahre 1991 wechselte Marco TINNER zur Firma CETEC AG, die sein Vater gegrundet hatte (im November 1997 umbenannt in PHITEC AG). Er war dort zunàchst im Verkauftàtig. Bereits 1993 fùhrte Marco TINNER als Geschftsfùhrer Im Namen der CETEC dieKorrespondenz mit dem Bundesamt fùr Aussenwirtschaft bez0glich der AbkIwng der BewiIIigungspllicht von Ventilen, die die CETEC an das Department of Atomic Energy in Mumbai,indien, exportieren wollte. Ab dem Jahre 1994/1 995 ging Marco TINNER mit TAHIR in Dubaigeschàftliche Beziehungen ein. Parallei hierzu fuhrte er eine eigene Firma, die Firma CEMEQ, spter TRACO Schweiz AG, welche er von seinen Eitem gekauft hatte. Im Jahre 2001erffnete Marco TINNER gemeinsam mit einem Partner ein Treuhandbùro in St. Gallen.Noch Im selben Jahr trennte er sich von diesem und nahm eine Anstellung bei der FirmaMISELVA in VADUZIFL, einer Treuhandgeselischaft, an, wo er bis Ende Juni 2003 im Treuhandbereich ais Sachbearbeiter Buchhaltung arbeitete.

Bei seiner Tàtigkeit fùr die Firmen TRACO AG und PHITEC AG war Marco TINNER Im relevanten Zeitraum vom 1. ApnI 1998 bis 18. Juni 2003 fOr die administratìven und die finanziellen Belange zustndig. Er verfasste Offerten, BesteIIbesttigungen und Rechnungen, verwaltete Lieferungen seiner Firmen an die Firmen des KHAN-Netzwerks in Dubai, der Tùrkei undMalaysia und mahnte ausstehende Zahlungen. Die von TAHIR erhaltenen Vergotungen piatzierte Marco TINNER auf Konten seiner Firmen in der Schweiz und Liechtenstein und beglich von diesen Rechnungen seiner Unterlieferanten.

0.5.3 Urs TINNER

Urs TINNER machte im Anschluss an die Realschule eine 4-jàhrige Lehre als Maschinenmechaniker bei der Firma MECHANIK AG in Haag. Diese Firma steilte auch Einzeikomponenten von Gasuitrazentrifugen fOr die Firmen VAT und URANIT her. Mit 22 Jahren schiosser die Lehre ab und absolvierte die Rekruten- und Unteroffiziersschule. AnschIiessend arbeitete er bis Anfang 1998 fOr seinen Vater in der CETEC AG in Haag/SG als Mechaniker undsteilte Teile nach Zeichnungen und Plànen her. Daruber hinaus war Urs TINNER zum Teliauch fOr den Einkauf zustàndig.

Im Jahre 1998 ubersiedelte Urs TINNER durch Vermittlung seines Vaters nach Dubai undarbeitete dort fùr TAHIR. Er war in Dubai in der DESERT ELECTRICAL ENGINEERINGFACTORY (DEEF) Werkstattleiter. Diese kieine Werkstatt wurde von Urs TINNER vor Ortaufgebaut, wobei Komponenten (aiies konventioneiie Maschinen) von Marco TINNER geliefert wurden. Die benòtigte Werkstattauswstung beschaffte Urs TINNER in der Schweiz. Eruntemchtete zu verschiedenen Malen ihm nicht nàher bekannte Personen Im Drehen, Frasen, Schleifen, Bohren und Schweissen. Ab 2000 bis November 2003 arbeitete Urs TINNERbei der Firma SCOPE in Malaysia. Er richtete dort eine industrielle Produktionsstàtte ein.SCOPE gehòrte zum Grosskonzem SCOMI Group, Malaysia, die - teils weltweit - in den Bereichen 01, Gas und Transport tàtig ist und Ober eine VIeizahl von Niederlassungen in verschiedenen Làndern verfugt und - teils famiIire - Beziehungen in die damalige Regierungvon Malaysia hatte (Schlùsselstellung bei SCOMI: Kamaluddin Abdul)ah als Sohn des damaligen Premierministers Abullah Ahmad Badawi).

0.6 Firmen der beschuldigten Personen

Die beschuldigten Personen wickelten die ihnen vorgeworfenen Tàtigkeiten fùr das Beschaffungsnetzwerk des KHAN Ober folgende Firmen ab:Selte 8139

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0.6.1 PHITEC, vormals CETEC

Am 16. Februar 1981 wurde die CETEC AG gegrundet. Friedrich TINNER war fùr die Entwicklung und den Verkauf von Vakuumventilen, seme Ehefrau Hedwig TINNER fùr dieBuchhaltung, Administration und das Personal zustàndig. Einziger Angesteliter war ein Mechaniker, der zuvor in der VAT tàtig war. Nachdem einige Maschinen gekauft waren, wuchsdie Zahl derAngesteilten auf 10-15 Mitarbeiter. 1985/1986 bauten die Eheleute TINNER imEschacker ein BetriebsgebucIe fùr 1,2 Mio. CHF. Abklrungen der IAEO aus den Jahren1991 und 1996 belegen eine direkte Geschftsverbindung der CETEC mit dem Departmentof Engineering, Bagdad, lrak, von Dezember 1989 bis zum Erlass des Embargos gegen denlrak im August 1990. Die Korrespondenz mit den irakischen Vertretern fCihrte Friedrich TINNER. Ab Dezember 1992, Anfang 1993 stand die CETEC in Geschaftsbeziehungen mit demDepartment of Atomic Energy in Mumbai, Indien, und einer diesem nahestehenclen FirmaRare Earths Limited zum Export von Ventilen. Diesbezugliche Korrespondenz unterzeichneteMarco TINNER als Geschaftsfùhrer der CETEC.

Nach Ermittlungen der IAEO im Jahre 1996, die eingestellt wurden, und der einhergehendenschlechten Presse wurde dio CETEC AG am 18. November 1997 in PHITEC AG umbenannt.Zudem wurde das Aktienkapital von CHE 100’OOO mit externen Mittein der TERRAERANCETABLISSEMENT um CHE 340’OOO und durch Sacheiniagen von Friedrich TINNER in Hòhevon CHE 70’OOO erhht.

Vom 10. August 1987 bs 11. Màrz 1996 war Friedrich TINNER als Prasident der CETECzeichnungsberechtigt fùr die CETEC zur Zeichnung mit Einzelunterschrift. Vom 11. Marz1996 bis zu seiner Verhaftung am 5. September 2005 blieb Friedrich TINNER zeichnungsberechtigt fùr die CETEC, spater PHITEC, mittels KoNektivunterschrift zu Zweien. Bis zum 12.Marz 1998 blieb Eriedrich TINNER Pràsident der PHITEC, am 20. Januar 1999 wurde MarcoTINNER Prasident dieser Firma.

Marco TINNER war vom 7. Dezember 1992 bis zur seiner Verhaftung am 5. September 2005zeichnungsberechtigt fùr die CETEC und PHITEC mittels Kollektivunterschrift zu Zweien.

Urs TINNER war Angesteliter ohne Zeichnungsberechtigung und ohne an der Firma beteiligtzu sein.

Vor der Namensanderung liefen smtliche Auftrage des TAHIR ùber die CETEC. Danachbearbeitete die PHITEC nur die Auftràge TAHIRs fùr Ventile. Alle Gùter, dio dio PHITECnicht selber herstellen konnte (wie bspw. Werkzeugmaschinen) wurde Ober dio CEMEQ bzw.TRACO SCHWEIZ beschafft und goliefert. Die TRACO GROUP INTERNATIONAL (s. unton)vergab Dienstleistungsauftràge an die PHITEC wie z.B. Konstruktionsarbeiten oder Remigung und Verpackung von Materialien.

0.6.2 TRACO SCHWEIZ, vormals CEMEQ

Die CEMLQ AG wurde am 9. August 1979 gegrcindet. Diese Firma betrieb ausschliosslichHandol, sie unterhielt koino Produktionsstàtte. Ab dem 8. Dezember 1992 war Marco TINNER als Mitglied dos Verwaltungsrats mit Einzeluntorschrift zoichnungsberechtigt. Die CEMEQ wurde am 21. August 2001 in TRACO SCHWEIZ umbenannt (gleichzeitig mit der Umbononnung der WHITE STALLION in TRACO GROUP INTERNATIONAL, s. unton).

0.6.3 TRACO GROUP INTERNATIONAL, vormals WHITE STALLION LIMITED

Dio WHITE STALLION wurde 1996 gegrùndet und 2001 in TRACO GROUP INTERNATIONAL umbenannt. Sitz war auf den British Virgin lslands. lnhaber und wirtschaftlich BerechtigSeite 9/39

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ter war Marco TINNER. Die TRACO GROUP INTERNATIONAL war eine Factoring Geselischaft fùr TRACO SCHWEIZ und PHITEC AG. TAHIR zahlte die Rechnungen an die TRACO GROUP 1NTERNATIONAL, welche wiederum bei Auftragserfùllung die Bezahlung anPHITEC bzw. TRACO SCHWEIZ vornahm. Sie wurde Im November 2003 Iiquidiert und dieAktiven und Passiven an die LADYBIRD ùbertragen.

0.6.4 LADYBIRD Inc.

Am 3. Mai 2004 grCindete Marco TINNER die Gesellschaft LADYBIRD Inc. WirtschaftlichBerechtigter und Inhaber war Marco TINNER. Ein Teli der Finanzen iiegt Iaut Aussage desMarco TINNER bei einem Rechtsanwalt Derek RYAN auf den Bahamas. Weitere Gelder derLADYBIRD Inc. sind auf Konten bei der Neuen Bank in Vaduz gesperrt.

0.7 Zusammenarbeit mit auslandischen Behòrden und der IAEO zur Aufdeckungdos KAHN-Netzwerkes

Die beschuldigten Personen arbeiteten ab einem nicht nàher bestimmbaren Zeitpunkt nacheigenen Aussagen mit amerikanischen Behòrden zur Aufdeckung des Iibyschen Atomprogramms zusammen. Ersteilt ist eine Zusammenarbeit mit amerikanischen Behorden fùr dieAnklage ab 18. Juni 2003. Von diesem Zeitpunkt datiert ein “Kooperationsvertrag”. Die beschuidigten Personen belieferten die amerikanischen Behòrden mit Uriteriagen, informationen und verschiedenen Teilen. AufAnweisung amerikanischer Behorden wurden GUZ-Teiiedurch die beschuidigten Personen abgeandert, um sie fùr einen Betrieb einer Aniage untaugiich zu machen. Die AufkIrungsttigkeit fùhrte Ietztiich zur Aufbringung des deutschenFrachtschiffs “BBC China” auf dem Weg von Dubai nach Libyen, womit fùnf Container, geladen hauptsàchlich mit GUZ-Bestandteiien, beschlagnahmt wurden. Urs TINNER kehrte ImNovember 2003 in die Schweiz zurùck. (Fail Tinner: Rechtmassigkeit der Beschiùsse desBundesrats und Zweckmàssigkeit seiner Fùhrung, BBI 2009, 5007, insbesondere 5023 f.).

In der Folge (ab Februar 2004) arbeiteten die beschuidigten Personen zusatziich mit derIAEO zusammen und erteilten Auskùnfte, insbesondere auch fùr spàtere Inspektionen durchdie IAEO. Libyen ais Partner des Atomsperrvertrages verkundete unter dem internationaienDruck am 19. Dezember 2003, das vòIkervertragswidrige Atomwaffenprogramm aufzugebenund Iiess inspektoren der IAEO zu.

0.8 Aktenvernichtung auf Anordnung des Bundesrates

Der Bundesrat beschioss am 14. November 2007 Material, das Im Rahmen des gerichtspoiizeilichen Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten beschiagnahmt worden war, vernichten zu iassen. Akten nicht nàher bestimmten, grossen Ausmasses wurden vernichtet.Die Eingriffe des Bundesrates in das Strafverfahren sind òffentiich bekannt. Die Geschftsprùfungskommission der Eidgenssischen Rate und deren Deiegationen befassten sich damit: Bericht der Geschàftsprùfungsdeiegation vom 19. Januar 2009 (Faii Tinner: Rechtmssigkeit der Beschiùsse des Bundesrats und Zweckmàssigkeit seiner Fùhrung, BBI 2009,5007-5062; Jahresbericht der Geschftsprùfungskommission und der Geschftsprùfungsdeiegation der Eidgenòssischen Rate vom 22. Januar 2010 [BB1 2010 2671]).

Vernichtete Akten konnten teiiweise ais Kopien wiederbeschafft werden, teiiweise sind siewieder aufgetaucht (Aktenfund im Archiv der Bundesanwaltschaft vom 16. Dezember 2008)und teiiweise sind sie definitiv verloren. Die beschiagnahmten Datentrger sowie sàmtiicheforensischen Spiegelungen von weiteren Datentragern sind vollumfàngiich nicht mehr vorhanden.Seite 10/39

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wie folgt Anklage erhoben:

1. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. I Bst. f StPO)

1.1 Widerhandlungen gegen das Verbot von Kernwaffen durch Fòrderung derHerstellung von Kernwaffen (Art. 34 Abs. 1lit. c i.V.m. lit. a KMG)

begangen in der Zeit ab Mai 1998 (Friedrich TINNER) und in Mittterschaft ab 1999(Urs und Marco TINNER) bis làngstens 18. Juni 2003 in der Schweiz, den VereinigtenArabischen Emiraten, Tùrkei, Malaysia und anderswo

indem

Friedrich, Urs und Marco TINNER

im internationalen Beschaffungsnetzwerk von KAHN mitwirkten und folgende Leistungen erbrachten:

- Werkzeugmaschinen und Zubehòr fùr die Ausbildung von Technikernbeschafften und an die fùr Schulungszwecke gegrùndete Pràzisionswerkstatt DEEF in Dubai lieferten (1.1.1),

- Die Testmodule 09 und 19, d.h. technische Einrichtungen zum Testenvon Gasultrazentrifugen in 9er bzw. l9er Kaskaden, herstellten und diese inklusive Kùhlsystem fùr eine Kondensationseinheit, Messgerte,Lecksucher, Behalter fùr Probeentnahmen, etc. an die DEEF in DubaiIieferten (1.1.2),

- Die elektronische Steuerung P64, ausgelegt fùr die Steuerung der Einund Ausspeisung einer Kaskade mit 64 Einheiten, sowie Teile einer 64erKaskade in der Schweiz in Auftrag gaben und an die DEEF in Dubai lieferten (1.1.3),

- Bedienungsanleitungen und Manuals zu Schulungszwecken erstelltenund weitergaben sowie von der englischen in die deutsche Spracheùbersetzten und weitergaben (1.1.4),

- Mechaniker und Techniker in mechanischen Grundfertìgkeiten, in Vakuum- und Ventiltechnik, Massenspektrometrie, Arbeiten an Testmodulenund in elektronischem Fachwissen in der DEEF in Dubai ausbildeten(1.1.5),

- Technische Zeichnungen fùr die Herstellung von PI- und P2- GUZBestandteilen nach Vorlagen von ,,blue prints” neu zeichneten (1.1.6),

- Speicherbehàlter verschiedener Gròssen fCir die Aufnahme von an- bzw.abgereichertem UF6 und flùssigem Nitrogen sowie den dazugehòrigenspeziellen BehIterventiIen hersteliten und im Auftrag von TAHIR nachDubai lieferten (1.1.7),

- Werkzeugmaschinen zur Herstellung von GUZ-Bestandteilen in der Tùrkei sowie einen speziellen Mischer und Vakuumofen zur Aufbereitungvon Araldit zur Vergiessung der Antriebsmotoren in die GUZ beschaffienund in die Tùrkei exportierten (1.1.8),

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- Mechaniker und Techniker in derTùrkei ausbHdeten (1.1.9),

- Die Werkstattausrùstung und das Produktionsequipment fùr die FirmaSCOPE in Malaysia beschafften, so Werkzeug- und Drehmaschinen zurindustriellen Massenanfertigung von GUZ-Bestandteilen (1.1.10),

- P2-GasultrazentrifugenbestandteHe bei der Firma SCOPE in Maaysiaherstellten, das Rohmaterial fOr deren Herstellung sowie Aluminiumrohre fcir die Herstellung von Pi-Rotoren beschafften und nach Dubai verschifften (1.1.1 1),

- P2-Gasultrazentrifugenkomponenten herstellen iessen und in verschiedene Lànderlieferten (1.1.12),

- 1 ‘382 Ventile fùr die Urananreicherungsanlage herstellten und teiweiselieferten (1.1.13),

wobei:

Friedrich TINNER sein Beziehungsnetz zu Lieferanten von proliferations-sensitivenGùtern nutzte und seinen Sòhnen zuganglich machte, seme Kenntnisse in der Ein- undAusspeisung zur Anreicherung von UF6 und der Fertigung von Bestandteilen von GUZeinsetzte sowìe in Schweiss-, Vakuum- und Ventiltechnik, Kenntnisse in Massenspektrometrie und Arbeiten mit Testmodulen und an GUZ an Mechaniker und Technikerunbekannter Herkunft vermittelte,

er einràumt, dass ihm die Verwendung der gelieferten Teile im (zivilen) Nuklearbereichbereits vor Mai 1998 hatte klar sein mùssen, er bis dahin aber wie blind gewesen seiund die Mòglichkeit der Verwendung der gelieferten Gùter fùr die Anreicherung vonUF6 verdràngt habe, zumal KHAN auf mehrmaliges Fragen versichert habe, das hierangeklagte Projekt diene der zivilen Verwendung des angereichertem Urans. NachdemKHAN im Mai 1998 erfolgreich Atombomben testete, war sich Friedrich TINNER bewusst, dass KHAN ihn bezùglich der zivilen Verwendung des angereicherten Uransangelogen hatte, womit er spatestens ab Mai 1998 zumindest in Kauf nahm, dass ermit seinen Handlungen ein iilegales Urananreicherungsprogramm und damit einAtomwaffenprogramm eines ihm unbekannten Destinatars unterstùtzte,

Marco TINNER als Geschaftsfùhrer der Firmen PHITEC und TRACO samtliche administrativen Arbeiten Im Zusammenhang der Geschafte mit KHAN/TAHIR abwickete,SpeicherbehItnisse zeichnete, herstellen Iiess und an TAHIR lieferte,

er spatestens ab 1999 zumindest in Kauf nahm, dass er mit seinen Handlungen einillegales Urananreicherungsprogramm und damit ein Atomwaffenprogramm eines ihmunbekannten Destinatrs unterstùtzte,

Urs TINNER Mechaniker und Techniker handwerklich schulte, fùr die Zeichnung undProduktion von GUZ-Bestandteiìen sowie deren Qualitàt Verantwortung ùbernahm,proliferations-sensitive Gùter verpackte und zum Versand an einen unbekannten Empfanger bereitstellte bzw. weiterleitete,

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er spatestens ab 1999 zumindest in Kauf nahm, dass er mit seinen Handlungen einillegales Urananreicherungsprogramm und damit ein Atomwaffenprogramm eines ihmunbekannten Destinatrs unterstùtzte,

und durch diese lnkaufnahme die beschuldigten Personen die Herstellung von Kernwaffen vorsàtzlich fòrderten (Art. 34 Abs. I lit. c i.V.m. lit. a KMG), ohne eine Ausnahme nach Artikel 7 Absatz 2 KMG in Anspruch nehmen zu kònnen,

indem die beschuldigten Personen Friedrich TINNER, Marco TINNER und Urs TINNERim Einzelnen:

11.1 Werkzeugmaschinen und Zubehòr fùr die Ausbildung von Technikern beschafften und an die fùr Schulungszwecke gegrùndete Pràzisionswerkstatt DEEF in Dubai lieferten

wobei Friedrich TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch Einbringen seines technischen Fachwissens und seiner jahrzehntelangen Erfahrung bei der Benennung der notwendigen Werkstattausrùstung fùr die Ausbildung vonMechanikern und Technikern im Umgang mit UF6-Anreicherungstechnologie,

als Bindeglied zwischen KHAN und/oder TAHIR und seinen Sòhnen Urs TINNER undMarco TINNER

indem er:

der CEMEQ Auftrage mit der Firma SAMA in Dubai, einer dem KHAN-Netzwerk zugehòrenden Firma fùr die illegale Beschaffung von Nukleartechnologìe, vermittelte undhierfùr am 15. Dezember 1999 eine Provision in Hc5he von CHE 30’OOO forderte,

am 2. ApriI 1998 im Anschluss an eine Inspektion der Fabrikhalle DEEF in Dubai inseinem Besuchsbericht Uber den Stand der Arbeiten an der Fabrikhalle informierte,Anweisungen betreffend Pùnkflichkeit, fùr die Offertstellung und Rechnungsfùhrungerteilte, Vorschlage fùr die Tùren der Cleanraumschleusen sowìe die Bereitstellungeines kompletten Werkzeugsatzes forderte und so in die Wege leitete,

am 10. November 1998, nach einem Training in Dubai mit Technikern und einer Diskussion mit deren Vorgesetzten Karim in dessen Auftrag folgende Gùter fùr die Ausrùstung der DEEF bestelite:

- Ersatzteile fùr die DEEF, wie 5 Verbindungsstùcke zur Anbindung vonPumpstànden, Spray 6 Nos fùr DY Penetrant testing, Schweissdraht,Lecksucher, HE Pistols fOr die Lecksuche, Flansche, Dichtungen undBolzen fùr ,,units” (Fachjargon fùr GUZ [Dossiernummer 9901-005]),

- fOr Urs TINNER diverse Werkzeuge zur Qualitàtskontrolle, zumSchweissen (Dossiernummer 9901-007) sowie

- Werkstattausrustung fùr eine zur DEEF fast identischen Werkstatt miteinem assembly room (Montageraum), Cleanraum, Tischen und Trolleys(Dossiernummer 9901-007),

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im Statusbericht vom 23. Februar 1999, mit Verweis auf einen am 10. November 1998erstellten Bericht, KHAN oder TAHIR um die Kontrolle der Besteflungen und um dieBestellung von Ersatzteilen fCir Flowmeter durch den ,,Boss” (KHAN) bat,

Fehler auf Zeichnungen betreffend GUZ-Bestandteilen bereinigte,

wobei Marco TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mftwirkte:

durch die Lieferung der gesamten Werkstattausrùstung inklusive Werkzeugmaschinen,Tische und Werkzeuge zum Aufbau der Schulungsfirma DEEF in Dubai ùber semeFirma TRACO SCHWEIZ, ehemals CEMEQ AG,

indem er:

nachdem sein Bruder Urs TINNER 1998 nach Dubai ging, die Geschàfte mitKHANITAHIR kontrollierte und administrativ abwickelte, wobei er auch nach Dubai reiste um Lieferungen und offene Rechnungen zu besprechen sowie die Korrespondenzmit TAHIR und in einem einzigen Fali mjt KHAN fùhrte,

am 14. ApriI 1998 im Namen der CEMEQ der SAMA MACHINERY & EQUIPMENT inDubai eine Drehbank, drei Frsen, eine weitere Drehbank inklusive Zubehor, eineBohrmaschine, eine Schleifmaschine, eine Kreissàge, Werkzeuge, Messgerate (inklusive Schieblehren, Messuhren und alIg. Messeinrichtungen), eine Schweisswand undzwei Schweissmaschinen, Zubehòr fùr die Schweissmaschinen, eine weitere Messeinrichtung sowie zur Werkstatteinrichtung Tische, Schrànke und Rollschranke lieferte(Rechnung/I nvoice 9709029, Referenz: DEEF),

am 18. Februar 1999 einen Statusreport in englischer Sprache zur Orientierung des TAHIRund KHAN ùber ausstehende Offerten und offene Lieferungen erstellte,

am 12. Marz 1999 im Namen der CEMEQ der DEEF (Dossiernummer 9901-005) dieBestellung von Ersatzteilen (,,Spares DEEF”), wie bspw. Materialien zur Beschichtung,Flansche, Dichtungen, Schweissmaterial, Ausrùstung fùr Lecksucher einer Pumpstation, diverser Ventile sowie die Bestellung von ,,Machines” (eine ,,MilI EMCO FB-5”, einedigitale Drehbank, eine weitere Drehbank, eine Drillmaschine, eine Schleifmaschine,eine Kreissge, eine universelle Schleifmaschine, eine Sage mit Zubehòr) bestàtigte,nachdem die erste Werkstattausrùstung Ende 1998, Anfang 1999 leergerumt und mitZubehor mutmasslich nach Libyen verkauft worden war und

diese Gegenstnde ùber die CEMEQ am 14. Marz 2000 und 8. Juni 2000 nach Dubaian die OXFORD EQUIPMENT & MACHINERY, einer Firma des KHAN-Netzwerks,lieferte,

am 12. Mrz 1999 im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 9901-007) der DEEF inDubai mit Referenz ,,Ref Urs” die Bestellung von diversen ,,Tools” fùr den Workshopund die Schweissanlage, den ,,assembly room”, den ,,Cleanraum” und von Qualitàtssicherungsprodukten sowie von Tischen und Waagen besttigte, nachdem die ersteWerkstattausrùstung Ende 1998, Anfang 1999 leergerumt worden war, und die erneutbestellten Gùter zur Einrichtung der Werkstatt ùber die CEMEQ an die OXFORDEQUIPMENT & MACHINERY in Dubai in 3 Teillieferungen, am 24. Marz 2000, am 13.Oktober 2000 und am 17. November 2000 verschickte und

am 4. Dezember 1999 im Rahmen seiner administrativen Verantwortung einen Statusreportin englischer Sprache zur FeststeNung ausstehender Offerten, Zahlungen und offenen LiefeSeite i 4139

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rungen erstellte (Schweissmaschine, Werkzeug der Dossiernummer 9901-007, Schleifmaschine, Schrumpfpressmaschine),

wobei Urs TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

indem er als angesteilter Mechaniker von KHANITAHIR in der DEEF zur Ausfùhrung derAuftràge des TAHIR und zur Schulung von Mechanikern und Techniker:

TAHIR beriet bezùglich der Einrichtung der DEEF in Dubai zu Schulungszwecken, insbesondere dem Innenausbau des Montageraums, von zwei Buros, einem Besprechungszimmerund den sanitaren Einrichtungen,

TAHIR vorschlug, welche Maschinen zur mechanischen Ausbildung der Drittpersonen zurHerstellung von Kleinteilen fùr die DEEF in Dubai anzuschaffen seien und hierfùr spàtestensam 14. ApriI 1998 einerl Maschinenpark bestehend aus Maschinen mit deutschen Bedienungsanleitungen zum Drehen, Fràsen und Schweissen sowie Werkzeuge Ober die TRACOSCHWEIZ beschaffte,

von TAHIR beauftragt worden war, eine Laserschweissanlage und einen Lecksucher zu beschaffen, wobei er die entsprechenden Maschinen Ober seinen Bruder Marco TINNER in derSchweiz bestelite und erhielt,

spatestens 2-3 Wochen nach dem 2. ApriI 1998 die Maschinen in der Werkstatt der FirmaDEEF aufbaute und einrichtete,

am 12. Marz 1999 beim erneuten Aufbau einer nahezu identischen Werkstatt in der DEEFmithalf, nachdem die erste Werkstattausrùstung mit Zubehor durch TAHIR an einen unbekannten Ori, mutmasslich nach Libyen, verkauft worden war,

wobei durch die geschilderten Handlungen die Schulung von Technikern ermigIichtwurde, die das erworbene Wissen in ihrem Herkunftsland fùr die Errichtung von Urananreicherungsanlagen und damit fùr die Herstellung von waffenfhigem Uran einbringen konnten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufe unabdingbar ist undso die Herstellung von Kernwaffen frderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass an den Werkzeugmaschinen und Zubehor Techniker ausgebildetwerden, die ihr erworbenes technisches Know-How zur Gewinnung von waffenfahigemUF6 und damit fùr die Herstellung von Kernwaffen einsetzen;

1.1.2 Dio Testmodule 09 und 19, d.h. technische Einrichtungen zum Testen vonGasultrazentrifugen in 9er bzw. l9er Kaskaden, herstellten und diese inklusive Kùhlsystem fùr eine Kondensationseinheit, Messgerate, Lecksucher, Behàlter fùr Probeentnahmen, etc. an dio DEEF in Dubai lieferten

wobei Friedrich TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch Einbringen seines technischen Fachwissens und seinerjahrelangen Erfahrung inder Vakuumtechnik und der Ein- und Ausspeisung von UF6,

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als Bindeglied zwischen KHAN und/oder TAHIR und seinen Sohnen Urs TINNER undMarco TINNER

Indem er:

zunàchst die Konstruktionszeichnungen und schematischen Zeichnungen erstelite fcir dieTestmodule zur Anreicherung von UF6 mitteis Gasultrazentrifugen sowie der Ein- und Ausspeisung von ab- bzw. angereichertem UF6,

am 10. September 1998, Im Anschluss an eine Besprechung m1tTAHIR, Marco TINNERùber das weitere Vorgehen orientierte, von Marco TINNER die sofortige Besttigung fUir dieBestellung der sechs Turbomolekularpumpstnde (benòtigt fùr die Evakuierung des Einbzw. Ausspeise-Systems), verlangte, deren Preis und Lieferzeit festzulegen sei und MarcoTINNER umschrieb, aus welchen Komponenten die Pumpstànde bestehen,

am 10. November 1998, nach einem Training in Dubai mit Technikern und Diskussionmit Karim, in dessen Auftrag foigende Gùter zu Schulungszwecken fùr die DEEF besteilte:

- Ersatzteile fùr Testmodule, wie ,,smaii sample taking device” mit Zeichnungsnummer 100 030, Erweiterungen fùr die Testmoduie bestehendaus 9 und 19 Gasultrazentrifugen, Verdampfereinheiten inklusive Kontrolleinheiten fùr die beiden Testmodule, Ersatzdichtungen, Ersatzdruckmesser, Ersatzteile fùr Pumpen und ein Werkzeugset fùr Instandhaltungsarbeiten (Dossiernummer 9901-006)

- je 5 Ventile ,,Hand Valve ND16 ECKHO16” und ,,Handvalve NDI6 TTCKHCO16, 3 Kontroliventile ,,ND16 motoric ECKMCO16” inklusiveDichtungssets fùr die Ventile (Dossiernummer 9810-021)

- Massenspektrometer (Dossiernummer 9901 -008) und

- ein ,,Ultrasonic cleaning system” (Dossiernummer 9810-020),

am 13. November 1998, unterdem Decknamen ,,Garfield”, TAHIR mit Decknamen ,,Silver”anschrieb und eine Besprechung vom 12. November 1998 bestatigte wonach:

- TAHIR fùnf Pirani Gauges mit den Spezifikationen 103— 10-3 mbarund vier VaIidyne gauges 0-10 mbar und KF 10 oder KF 16 Flanscheseibst iiefern mOsse, diese Besteiiung kontrollieren und mit Urs TINNER abklàren soli,

- das 1 9er Testmodul Mitte Dezember geiiefert werde, sobald die Ventilebereit und verschickt selen, wobeì dieses Gasuitrazentrifugenkaskadensystem so verpackt werde, dass es direkt an einen Drittempfngergeliefert werden kònne,

wobei Marco TINNER

wie folgt in massgebiicher Weise mìtwirkte:

durch Lieferung der Testmoduie ùber seme Firma TRACO SCHWEIZ, vormais CEMEQAG,

indem er:

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zunachst unter Anleitung des Friedrich TINNER mithalf, die fuir die Konstruktion derTestmodue erforderlichen Zeichnungen zu erstellen und die von ihm ersteflten Zeichnungen systematisch nummerierte,

fùr die Lieferung der Testmodu)e (oh ne GUZ) inklusive Zubehòr zustandig war und das Geschàft auch administrativ und finanzieli abwickelte,

in 4 Teillieferungen am 9. November 1998, am 20. Januar 1999, am 19. Februar 1999 undam 29. Marz 1999 Im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 9810-023) der DEEF in Dubaiein ,,Connecting system 09”, ein ,,Connecting system 19”, 24x ,,SS housing”, 3x ,,SS housingdouble” und ein ,,Vave mechanism” lieferte,

am 14. ApriI 1998 ùber die CEMEQ (Dossiemummer 9712-040A) der DEEF in Dubaizwei Massenspektrometer mit den Spezifikationen QMG 422, 512 AMU der FirmaBALZER, einem Spare Kit fùr ein ,,Crossbeam” und weitere Gegenstande zur Werkstatteinrichtung lieferte und in Rechnung stelite,

am 2. Oktober 1998 im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 9708-024) der SAMA in Dubaifùr ein Testmodul fùr 19 Gasultrazentrifugen ein automatisches Kùhlsystem (inklusive Connecting System, Cooling System, Control Rack, Cryo Cooler, Condensing Unit, EvaporatingUnit, Vessel und Spare Parts) lieferte,

am 18. Februar 1999 einen Statusreport in englischer Sprache zur Orientierung ùber ausstehende Offerten und offene Lieferungen erstellte (Test Module, Container, Casings, Drehbank, Ersatzteile fùr die DEEF),

am 12. Marz 1999 im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 9901-006) der DEEF in Dubaidie Bestellung von Ersatzteilen fùr die Testmodule (,,Spares Test Modules”) bestàtigte, inklusive

- 10 Musterteilen ,,100 030”, die Friedrich TINNER am 10. November1998 Im Auftrag von Karim bei Marco TINNER bestellt hatte,

- von ,,Unit Extensions” fùr die ,,unit 9E” und die ,,unit i 9E”,

- Werkzeuge fùr die Instandhaltung,

- Ersatzteile fùr die Elektronik, Regler, Heizapparate und Pumpen,

- Ersatzflansche, -druckmesser und —dichtungen,

und dio besteflten Gliter am 29. Oktober 1999 an die SAMA und am 14. Marz 2000 an dioOXFORD EQUIPMENT & MACHINERY, beide mit Domizil in Dubai, lieferte,

am 22. Oktober 1999 Im Namen der CEMEQ die Firma JANSER Metail und Maschinenbauin Sargans mit der Herstellung eines Vakuumofens beauftragte (Zeichnungsnummer 100061, Dossiernummer 9909-25.01) und diesen am 31. Dezember 1999 der SAMA in Dubailieferte,

am 4. Dezember 1999 einen Statusreport in englischer Sprache zur Orientierung ùber ausstehende Offerten, Zahlungen und offene Lieferungen erstellte (Ersatzteile fùr Testmodule,Ventile, Magnete, Ultra Sonic Cleaning System, Cryo Trap),

am 1. Januar 2000 Im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 0001-003) der DEEF in Dubaidie Bestellung eines kompletten Einspeisesystems mitsamt Autoklav, Pumpstation, regulierenden und schliessenden Ventilen, regulierender Elektronik, sowie ein komplettes Entnahmesystem mit Pumpstation, regulierenden und schliessenden Ventilen und regulierenderElektronik bestàtigte und diese Gegenstande am 15. September 2000 an die AL ABBAR inSeite 17)39

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Dubai lieferte,

am 11. ApriI 2000 im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 9708-024) der SAMA MACHINERY & EQUIPMENT in Dubai erneut die BesteNung eines Testmoduls fùr 19 Gasultrazentrifugen inklusive enes automatischen Kùhlsystems (inklusive Connecting System, CoolingSystem, Control Rack, Cryo Cooler, Condensing Unit, Evaporating Unit, Vessel und SpareParts) besttigte,

am 1. Oktober 2001 im Namen der TRACO SCHWEIZ bei der RIMAG (Dossiernummer 107-035.01) 8 Adapter (Zeichnungsnummer 100 060 A), 8 Cryo Kùhlfallen Iinks (Zeichnungsnummer 100 054 L), 8 Cryo KùhIfaIIen rechts (Zeichnungsnummer 100 054 R) bestelite undam 15. Januar 2002 ùber die TRACO SCHWEIZ an die AL KHADAR TECHNOLOGIES ESTin Dubai lieferte,

die Korrespondenz mit TAHIR und in einem Fali, am 25. September 2000, direkt mit KHANbezùglich dieser Auftrage fùhrte,

wobei Urs TINNER

wie folgt in massgeblicher Weìse mitwirkte:

am 14. September 1998 direkt von KHAN die Spezifikationen fùr Flowmeter, Druckanzeigen und Ventile zur notwendigen Verwendung per Fax entgegennahm,

Testmodule in der DEEF ab November 1998 montierte,

die aus der Schweiz gelieferten Einheiten der Verrohrung fùr die 9er und l9er Testmodule ab November 1998 in der DEEF zusammenschweisste,

im Rahmen seiner Tatigkeit fùr die DEEF in Dubai Pumpstande, die von Marco TINNER ùberdie TRACO oder fokal von TAHIR in Dubai beschaffi wurden, einsetzte, um so zur Demonstration bei der Ausbildung der Mechaniker oder Techniker ein Vakuum bei den Testmodulenzu erzeugen,

von KHAN gelieferte Komponenten (ohne rotierende Teile) zu zwei Gasultrazentrifugenzusammenmontierte und weitere Komponenten in der DEEF in die Testmodule einfùgte und

fùr die Testmodule erforderlichen Kleinteile herstellte,

wobei die beschuldigten Personen durch die geschilderten Handlungen dem Endempfanger die Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfhigem Uran ermòglichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufeunabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen frderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass ein unbekannter Destinatàr UF6 anreichert und dieses fùr die Herstellung von Kernwaffen einsetzt;

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1.1.3 Die elektronische Steuerung P64, ausgelegt fùr die Steuerung der Einund Ausspeisung einer Kaskade mit 64 Einheiten, sowie Teile einer 64erKaskade in der Schweiz in Auftrag gaben und nach Dubai an die DEEF lieferten

und so zum Aufbau einer Produktionsanlage zur Anreicherung von Uran, bestehendaus 64 Gasultrazentrifugen, zusammenwirkten,

wobei Friedrich TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch Einbringen seines technischen Fachwissens und seinerjahrelangen Erfahrung inder Ventil- und Vakuumtechnik sowie der Ein- und Ausspeisung von UF6,

als Bincieglied zwischen KHAN und/oder TAHIR und seinen Sòhnen Urs TINNER undMarco TINNER

indem er:

Konstruktionszeichnungen und schematische Zeichnungen erstellte fùr Produktionsanlagenzur Anreicherung von UF6 mittels Gasultrazentrifugen sowie der Ein- und Ausspeisung vonab- bzw. angereichertem UF6,

am 13. November 1998, unter dem Decknamen ,,Garfield’, TAHIR unter dem Decknamen,,Silver” anschrieb, eine Besprechung vom 12. November 1998 bestatigte und angab, dieBedùrfnisse fùr die Erbauung der l9er und 64er Gasultrazentrifugenkaskaden abzuklarenund TAHIR spatestens am darauffolgenden Montag per Fax via Urs TINNER zu informieren,dass das 64er Gasultrazentrifugenkaskadensystem im Januar 1999 in Dubai ankomme unddas Training fùr Techniker und Mechaniker Im Februar wieder aufgenommen werde; TAHIRwerde 2-3 Wochen im Voraus kontaktiert werden,

wobei Marco TINNER

wie folgt als Geschaftsfùhrer der Firma TRACO SCHWEIZ, ehemals CEMEQ AG, inmassgeblicher Weise mitwirkte:

indem er:

zunachst unter Anleitung des Friedrich TINNER mithalf, die fùr die Konstruktion derP64 Produktionsanlage erforderlichen Zeichnungen zu erstellen und die von ihm ersteliten Zeichnungen systematisch nummerierte,

(bereits) am 6. Oktober 1997 Im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 9709-030) derDEEF die Bestellung einer ,,Evaporating an pressure regulating unit CP64” (einer Verdampfer- und Druckregeleinheit), einer Kondensationseinheit, der Verrohrung und desVerbindungssystems bestatigte und diese in 4 Teillieferungen am 24. ApriI 1999, am15. Mai 1999, am 15. JuIi 1999 und am 29. Oktober 1999 nach Dubai an die SAMAMACINERY & EQUIPMENT lieferte,

dieses Geschaft mit KHAN/TAHIR in administrativer und finanzieller Hinsicht abwickelte,

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wobei Urs TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

indem er die aus der Schweiz gelieferten Einheiten fùr die Produktionsanlage am 24. ApriI1999, am 15. Mai 1999, am 15. Juii 1999 und am 29. Oktober 1999 in Dubai zusammenfùgte, insbesondere die Verrohrung fùr die 64er Kaskade montierte und zusammenschweisste,

ab Aprii 1999 die 64er Produktionsanlage in der DEEF in Dubai montierte,

wobei dio beschuldigten Personen durch die geschilderten Handlungen dem Endempfanger die Errichtung von Urananreicherungsaniagen, damit die Hersteilung von waffenfhigem Uran ermòglichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufeunabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen f&derten,

wobei dio beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass ein unbekannter Destinatar UF6 anreichert und dieses fùr die Herstellung von Kernwaffen einsetzt;

1.1.4 Bedienungsanleitungen und Manuals zu Schulungszwecken erstelltenund weitergaben sowie von der englischen in die deutsche Sprache ùbersetzten und weitergaben

und so bei der Weiterentwicklung und Verbreitung von Arbeits- und Montageanweisungen zusammenwirkten

wobei Urs TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

indem er von TAHIR und KHAN erhaltene Originaldokumente aus Pakistan in Dubai scannteund auf einen Datentrager ùbertrug, welche dio Hersteliung der PI-Gasultrazentrifuge (ASSEMBLY AND TESTING CE 100 MM - MACHINE P 1), den Aufbau, Betrieb und die Kontrolle einer Aniage von 1000 Gasuitrazentrifugen (Cascade Design 1000 Unit Design Description 2 A.tif), dio Arbeits- und Montageanweisungen fùr das Schwarzen von GUZ-Teilen, dasGashandiingsystem sowie den Produktionsprozess von Yellowcake zu UF6 beschrieben,

diese Arbeits- und Montageanweisungen seinem Vater Friedrich TINNER zuganglich machte,

wodurch Friedrich TINNER

gestùtzt auf sein Fachwissen am 3. Mai 1999 KHAN Verbesserungen in der Anleitung zumBau und Test von Pi-Gasultrazentrifugen vorschlug,

am 23. Februar 2000 eine Anloitung zur Montage der PI-Gasultrazentrifuge auszugsweise(Passivierung eines Rotors) Cibersetzte,

am 27. Juni 2000 eine Betriebsanleitung zum Anfahren einer Kaskade mit 64 Gasultrazentrifugen, deren Betrieb inklusive Wechsel der Autoklaven (Behlter mit Yellowcake) und Probeentnahme auf Deutsch ùbersetzte,

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am 25. Januar 2002 Anleltungen fùr den Aufbau und Betneb von Òfen, die zur Erhitzung vonKlebstoffen, die zum Vergiessen der GUZ-Motoren benòtigt werden, verfasste,

womit die beschuldigten Personen I und 3:

die HersteHung und die Funktion der Pi-Gasultrazentrifuge sowie der Ein- und Ausspeisungsanlagen zur Anreicherung von UF6 weiterentwickelten und die Anweisungen zum Betrieb der Aniagen ùber das internationale Beschaffungsnetzwerk einem erweiterten Personenkreis zugngIich machten,

ermòglichten, dass die eingescannten und auf CD in digitaler Form gespeicherten Montageund Testhandbùcher uber das Beschaffungsnetzwerk nach Libyen gelangten,

wobei die beschuldigten Personen durch die geschilderten Handungen dem Endempfàngerdie Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfàhigemUran ermòglichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufe unabdingbar ist, undso die Herstellung von Kernwaffen fòrderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen in Kaufnahmen, dass das anhand der genannten Bedienungsanleitungen erworbene technischeKnow-How zur Gewinnung von waffenfàhigem UF6 und dieses fùr die Herstellung von Kernwaffen eingesetzt wird;

tl.5 Mechaniker und Techniker in mechanischen Grundfertigkeiten, in Vakuum- und Ventiltechnik, Massenspektrometrie, Arbeiten an Testmodulenund in elektronischem Fachwissen in der DEEF in Dubai ausbildeten

wobei Friedrich TNNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch Einbringen seines technischen Fachwissens und seiner jahrelangen Erfahrung inder Vakuumtechnik sowie der Ein- und Ausspeisung von Uranhexafluorid,

indem er:

vom 2. bis 9. September 1998 Mechaniker und Techniker in Schweiss-, Vakuum-, Ventiltechnik und Massenspektrometrie, Arbeiten an Testmodulen und an zwei ,,units” (GUZ) in derDEEF in Dubai ausbildete,

vom 6. bis 14. November 1998 Mechaniker und Techniker Im Anschweissen von Rohren andio Triflansche der GUZ, Betreiben der Anage zur Anreicherung von Uranhexafluorid, Verbinden der Flansche und Ventile an die Aniagen ausbildete,

am 23. Marz 1999 die von ihm erstellte oder ùbersetzte Literatur fùr das Training inDubai mitbrachte

und whrend Schulungen durch Urs TINNER ms Englische ùbersetzte oder separatdem Leiter der Technikergruppe KARIM individueIe zentrifugenbezogene Schulungengab,

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wobei Marco TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte

indem er:

die Ein- und Ausreise des Friedrich TINNER und Urs TINNER nach Dubai organisierte undfùr die Verrechnung der Trainings in der DEEF zustandig war,

fùr eine Schulung vom 9. bis 14. Dezember 1999 in Dubai Urs TINNER die Funktion eineslnverters (Netzteil) erluterte,

wobei Urs TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise rnitwirkte:

indem er:

als angesteilter Mechaniker des TAHIR in der DEEF in Dubai und anderswo die Auftrage des TAHIR zur Ausbildung der Mechaniker und Techniker ausfùhrte, so:

in sieben Ausbildungsblòcken acht Personen ihm unbekannter Herkunft im Zuschneiden,Verarbeiten und Schweissen von Rohren unterrichtete, diese in der Werkzeug-, der Verbindungs-, der Flansch- und lnduktionstechnik schulte,

insbesondere vom 6. bis 14. November 1998 Techniker in Schweissen von Bàlgen an Endteile (zur Dichtung der Faltenbalgventile), Anschweissen von Rohren in die Triflansche, Betrieb der Testmodule, Verbinden von Flanschen und Ventilen mit den Testmodulen, in derSchweisstechnik aligemein ausbildete und

im Jahre 1999 — nachdem die Werkstatt der DEEF nach Libyen verbracht und von den beschuldigten Personen erneut ausgerùstet worden war — in der DEEF drei Personen eine Woche in der Nutzung der Drehmaschine ausbildete, im Wissen, dass diese in ihrem HerkunftsIand ùber identische Maschinen verfùgten,

im Jahre 1999 fùnf Personen Unterrìcht im Frasen erteilte,

Im Jahre 1999 zusammen mit dem Vater Grundkenntnisse in Vakuumtechnologie Iehrte,

im Zeitraum 1999/2000 den Technikern in Dubai das Zusammenschweissen von ausder Schweiz gelieferten Einheiten der Verrohrung fùr die 9er, i 9er und 64er Kaskadebeibrachte, insbesondere das hierfùr nòtige TIG-, Plasma- und Orbiterschweissen,

Ende 1999 Techniker in der Montage der PI-Gasultrazentrifuge schulte und ihnen zeigte,wie in die PI-Gasultrazentrifuge der Rotor eingebaut, das Fomblinòl eingelassen und dieZentrifuge mit dem Deckel verschlossen wird,

fùr die Schulungen das notwendige Rohmaterial beschaffte,

womit die beschuldigten Personen

den Mechanikern und Technikern unbekannter Herkunft die mechanischen Fertigkeitenailgemein, Wissen zur Steuerung der Gasultrazentrifugenmotoren mit Hilfe des in der

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Thrkei bei der ETI hergestellten Netzteils sowie Wissen zur Funktion der Urananreicherungsanlage vermittelten,

wobei durch die geschilderten Handlungen Mechaniker und Techniker geschult wurden, die das erworbene Wissen in ihrem Herkunftsland fùr die Errichtung von Urananreicherungsanlagen und damit fùr die Herstellung von waffenfàhigem Uran einbringenkonnten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufe unabdingbar ist, und sodie Herstellung von Kernwaffen frderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen in Kaufnahmen, dass das vermittelte technische Know-How zur Gewinnung von waffenfhigem UF6und dieses fùr die Herstellung von Kernwaffen eingesetzt wird;

1.1.6 Technische Zeichnungen fùr die Herstellung von PI- und P2- GUZBestandteilen von ,,blue prints” neu zeichneten

wobei Friedrich TINNER und Urs TINNER in massgeblicher Weise zusammenwirkten

indem sie:

vom 7. bis 14. Marz 2000 in Dubai, die von KHAN/TAHIR erhaltenen blue prints (originale Zeichnungen) neu zeichneten, wobei sie die technischen Zeichnungen, die alsGrundiage zur Herstellung von P2-GUZ-Bestandteilen dienten, mit 200 000er und9000er Nummern neu nummerierten, die englischen Angaben auf Deutsch ùbersetzten, die nicht lesbaren Masse oder nicht sichtbaren Teile komplettierten, das zu verwendende Materia! bezeichneten, bzw. mit allen Informationen, die es zur Herstellungder GUZ-Bestandteile brauchte, erganzten und die so gefertigten Zeichnungen KHANùbergaben,

wobei Urs TINNER ausserdem in massgeblicher Weise mitwirkte

indem er:

im Jahre 1998 in Dubai von TAHIR Pi-Zentrifugenteile zum Ausmessen und Ciberprùfenerhielt und technische Zeichnungen von den Komponenten erstellte,

,,blue prints” der PI- und P2 Gasultrazentrifuge und des Verrohrungssystems Im Auftrag vonKHAN bzw. TAHIR in der Wohnung des KHAN oder TAHIR einscannte und neu zeichnete,

die P2- Gasu!trazentrifugenzeichnungen digitalisierte und auch an TAHIR und MarcoTINNER ùbergab,

wobei Marco TINNER ausserdem in massgeb!icher Weise mitwirkte

indem er:

einen Scanner an seinen Bruder Urs nach Dubai lieferte,

wodurch die von den beschuldigten Personen erstellten Zeichnungen von P2-GUZ-Bestandteilen durch TAHIR seinen Lieferanten Obergeben werden konnte und

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ein kompletter Satz P1-Gasultrazentrifugenzeichnungen sowie eine schematische Darstellung der PI-Gasultrazentrifuge durch TAHIR an Libyen ùbergeben wurde,

wobei die beschuldigten Personen durch die geschilderten Handlungen dem Endempfanger die Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfahigem Uran ermòglichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufeunabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen frderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass das vermittelte technische Know-How zur Gewinnung von waffenfhigem UF6 und dieses fùr die Herstellung von Kernwaffen eingesetzt wird;

1.1.7 Speicherbehàlter verschiedener Gròssen fùr die Aufnahme von an- bzw.abgereichertem UF6 und flùssigem Nitrogen sowie den dazugehòrigenspeziellen Behàlterventilen herstellten und Im Auftrag TAHIRs nach DubaiI ieferten

wobei Marco TINNER:

am 13. Januar 2000 Im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 0001-002) der OXFORDEQUIPMENT & MACHÌNERY in Dubai 20 Speicherbehalter (Container) mit einemFassungsvermògen von 8 Litern (Typ 5A, Zeichnungsnummer 100 033), 20 Speicherbehalter mit einem Fassungsvermògen von 37,5 Litern (Typ 8A, Zeichnungsnummer100 034), 20 Speicherbehalter mit einem Fassungsvermògen von 67,5 Litern (Typ 12B, Zeichnungsnummer 100 035) und 20 Speicherbehalter mit einem Fassungsvermògen von 736 Litern (Typ 30 B, Zeichnungsnummer 100 036) offerierte,

am 19. JuIi 2000 Im Namen derCEMEQ (Dossiernummer000l-002) der OXFORD EQUIPMENT & MACHINERY die Bestellung von 20 Speicherbehàltern mit einem Fassungsvermògen von 67,5 Litern (Zeichnungsnummer 100 035) und 20 Speicherbehaltern mìt einem Fassungsvermògen von 736 Litern (Zeichnungsnummer 100 036) bestàtigte,

am 28. Juni 2001 Im Namen derTRACO SCHWEIZ bei der RIMAG (Referenz 0105-013.02)10 Speicherbehalter mit einem Fassungsvermògen von 37,5 Litern (Zeichnungsnummer 100075 A/ex 100 034), 10 Speicherbehafter mit einem Fassungsvermògen von 67,5 Litern(Zeichnungsnummer 100 073 BIex 100 035), 10 Speicherbehalter mit einem Fassungsvermògen von 736 Litern (Zeichnungsnummer 100 074 A (ex 100 036) bestellte, welche am 30.November 2001 von der RIMAG an die TRACO SCHWEIZ geliefert wurden und

diese Speicherbehalter am 15. Januar 2002 Im Namen der TRACO SCHWEIZ (Dossiernummer 01 05-1 3) an die AL KHADAR TECHNOLOGES EST in Dubai lieferte,

fùr die herzustellenden BehIter 100 038 und 100 039, 100 075 A (ex 100 034), 100073 B (ex 100 035), 100 074 A (ex 100 036) die technischen Zeichnungen erstelite und

fUir die BehIter am 21. Mai 2001 Im Namen der TRACO SCHWEIZ bei der KIRAG AG 41Stùck der BehIterventiIe nach Zeichnungsnummer 100 038 und 11 Stùck der BehIterventile nach Zeichnungsnummer 100 039 bestellte und diese am 21. August 2001 von der KIRAGAG an die TRACO SCHWEIZ geliefert erhielt, am 26. November 2001 Im Namen der TRACO SCHWEIZ bei der KIRAG AG erneut 70 Stùck Behlterventile mit der Zeichnungsnummer 100 038 bestellte und diese am 23. Januar 2002 an die TRACO SCHWEIZ in Sax geliefert erhielt,

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wonach Marco TINNER

die Behalter mitsamt Behalterventilen zur Speicherung von UF6 und flùssigem Nitrogen nachDubai lieferte, von wo sie nach Libyen verschifft wurden,

wobei die beschuldigte Person durch die geschilderten Handlungen dem Empfangerdie Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfàhigem Uran ermgBchte, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufe unabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen frcIerte,

wobei die beschuldigte Person zum Zeitpunkt der geschHderten Handlungen in Kauf nahm,dass der Empfanger das fùr die Herstellung von Kernwaffen angereicherte UF6 in einemZwischenschritt in einem der gelieferten Behaltnisse speichert;

1.1.8 Werkzeugmaschinen zur Herstellung von GUZ-Bestandteilen in der Tùrkeisowie einen speziellen Mischer und Vakuumofen zur Aufbereitung vonAraldit zur Vergiessung der Antriebsmotoren in die GUZ beschafften undin die Tùrkei exportierten

insbesondere indem die beschuldigten Personen eine Fabrikationsfirma in der Tùrkeì unterstùtzten, die P2-GUZ-Komponenten herstelien solite,

wobei Friedrich TINNER wie folgt in massgebiicher Weise mitwirkte:

durch Beratung bezùglich der Beschaffung und Lieferung von Werkzeugmaschinen an dieTEKNO ELEKTRIK SANAYI VE TICARET Ltd. (TEKNO) sowie eines Ofens zum Vergiessender P2-Gasultrazentrifugen-Motoren an die TEKNO mitsamt ,,Machinery Parts’, Araldit undFlanschen,

durch fortiaufende Tatigkeit als Consultant im Angestelltenverhitnis der Firma TRACOSCHWEIZ (vormals CEMEQ) sowie der Firma PHITEC (vormals CETEC), fùr welche er abdem 12. Marz 1998 bis zu seiner Verhaftung ais zeichnungsberechtigtes Mitglied der Firmenleitung auch Verantwortung fùr die Handlungen der Firma trug,

indem er ais Consuitant seme jahrzehntelange Erfahrung in der Ein- und Ausspeisung vonUranhexafluorid in Gasuitrazentrifugenaniagen und den Bau von Gasultrazentrifugen in dieTàtigkeiten dieser Firmen einbrachte und deren Geschafte mitsteuerte,

wobei Marco TINNER

indem er als Geschftsfùhrer der TRACO SCHWEIZ und PHITEC die Werkzeugmaschinenzur Teilefertigung in der Tùrkei beschaffte, wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

am 5. und 6. Oktober 2000 durch Entgegennahme von Offerten der ARONAG AG fùr eineCNC-Drehmaschine Cincinnati HAWK 150, eine CNC-Drehmaschine Cincinnati HAWK 200;einer CNC-Drehmaschine Cincinnati HAWK 250, eines Bearbeitungscenters Cincinnati ARROW 500, eines Bearbeitungscenters Cincinnati ARROW 1000,

am 20. November 2000 durch Offerte im Namen der TRACO SCHWEIZ (Dossiernummer0010-032) an die TEKNO einer CNC-Drehmaschine Cincinnati HAWK 150, einer CNCDrehmaschine Cincinnati HAWK 200, einer CNC-Drehmaschine Cincinnati HAWK 250, eines

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Verfahrensnummer: EA1.04.1 179-LP

Bearbeitungscenters Cincinnati ARROW 500, eines Bearbeitungscenters Cincinnati ARROW1000 (Dossiernummer 001 0-032) und

diese Gegenstànde am 7. Februar 2001 an die dem KHAN-Netzwerk zugehòrige TEKNO inIstanbul, Tùrkei, lieferte (Eintreffen in Istanbul am 16. Februar 2001),

am 19. Juli 2000 im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 0007-017) an die GULF TECHNICAL INDUSTRIES einen ,,Oven according description 100 061” mitsamtAraldit, einem Beschleuniger und einem Hrter offerierte und am 7. Februar 2002 Ober die TRACO SCHWEIZan die TEKNO lieferte, wo Urs TINNER anschliessend das Vergiessen von Araldit schulteund

am 29. Oktober 2002 einen Vakuummixer zur Aufbereitung von Araldit (Delivery Note 01/192und Invoice 0210-061) im Namen der PHITEC an die TEKNO ELEKTRIK SANAYI in Istanbullieferte,

wobei Urs TINNER wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch Besichtigung der Òrtlichkeiten und Beratung des TAHIR bezùglich des Aufbaus einerProduktionsanlage fùr GUZ-Bestandteile in der ETI ELEKTROTEKNIK AS (ETI) in Istanbul,Tùrkei,

durch 4-5 Reisen in die Turkei zur Kontrolle des Stands der Arbeiten sowie der Qualitat dereinzelnen GUZ-Bestandteile, die Im Auftrag von TAHIR durch Gùnes CIRE gefertigt wurden,

die TRACO SCHWEIZ mit der Herstellung und Lieferung eines Vakuumofens (bestehendaus einer Wàrmekammer und einer Pumpe) an die TEKNO, Tùrkei, beauftragte, der zur Aufbereitung des Klebstoffes eingesetzt wird, der zum Vergiessen der Statoren mit den P2-Gasultrazentrifugenmotoren notwendig ist,

durch eigene Entwicklung und Herstellung eines Vakuummixers (“Mischers”) zur Aufbereitung des Klebstoffes, der ùber die PHITEC an die TEKNO in Istanbul geliefert wurde,

wodurch

die beschuldigten Personen durch Lieferung des Vakuumofens mit Zubehòr das Vergiessen der P2-Gasultrazentrifugemotoren in der Tùrkei ermòglichten,

die in der ETI hergestellten Statoren basierend auf den Schulungen des Urs TINNER mitAraldit vergossen wurden und von der Tùrkei via Dubai nach Libyen gelangten,

die gelieferten Werkzeugmaschinen die Herstellung von P2-G UZ-Komponenten ermòglichten und die in der Tùrkei hergestellten und komplettierten P2-GUZ-Komponenten ùber dasinternationale Beschaffungsnetzwerk des KHAN Ober Dubai nach Libyen gelangten,

wobei die beschuldigten Personen durch die geschilderten Handlungen dem Endempfàngerdie Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfhigemUran ermòglichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufe unabdingbar ist, undso die Herstellung von Kernwaffen frderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass die gelieferten Gùter und das vermittelte technische Know-How zurGewinnung von waffenfahigem UF6 und damit fùr die Herstellung von Kernwaffen eingesetzt wurde;

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Verfahrensnummer: EAI.04.1179-LP

1.1.9 Mechaniker und Techniker in derTùrkei ausbildeten

wobei Urs TINNER:

im Jahre 2001/2002 durch Schulung von Ca. 10 Technikern unbekannter Herkunft inklusive KARIM und einem gewissen ALI in Aralditvergiessen der Statoren bei der FirmaETI in der Tùrkei ausbildete, wobei er insbesondere demonstrierte, wie sich der Aralditim Ofen verhIt,

die Funktionen einer Magnetisiereinheit erkIrte,

das vertikale und horizontale Auswuchten von Standard-Elektromotorenteilen erlàuterte,

wodurch Urs TINNER

den Mechanikern und Technikern unbekannter Herkunft nCitzliches, allgemeines Wissen auch fùr GUZ-Technik vermittelte,

wobei durch die geschilderten Handlungen Mechaniker und Techniker geschult wurden, dio das erworbene Wissen in ihrem Herkunftsland fùr die Errichtung von Urananreicherungsanlagen und damit fCir die Herstellung von waffenfhigem Uran einbringenkonnten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufe unabdingbar ist, und sodie Herstellung von Kernwaffen fòrderte,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass dio ausgebildeten Mechaniker und Techniker ihr erworbenes technisches Know-How zur Gewinnung von waffenfàhigem UF6 und damit fùr die HerstelIung von Kernwaffen einsetzen konnten;

1.1.10 Werkstattausrtìstung und das Produktionsequipment fùr die FirmaSCOPE in Malaysia beschafften, so Werkzeug- und Drehmaschinen zurindustriellen Massenanfertigung von GUZ-Bestandteilen

wobei Friedrich, Marco und Urs TINNER

zum Aufbau und der Ausrùstung einer Fabrikationsfirma fùr die P2-GUZ-Komponenten in derSCOMI PRECISION ENGINEERING SDN. BHD (SCOPE) in Shah AIam, Malaysia, wie folgtzusammenwirkten:

indem Friedrich TINNER in massgeblicher Weise mitwirkte

durch fortlaufende Thtigkeit als Consultant im AngesteIItenverhItnis der Firma TRACOSCHWEIZ (vormaìs CEMEQ) sowie der Firma PHITEC (vormals CETEC), fùr welcheer ab dem 12. Marz 1998 bis zu seiner Verhaftung als zeichnungsberechtigtes Mitgliedder Firmenleitung auch Verantwortung fOr die Handlungen der Firma trug,

sein technisches Fachwissens in der Gasultrazentrifugentechnologie in dio Uberarbeitung und Verbesserung der technischen Zeichnungen zur Herstellung der P2-Gasultra-zentrifugenkomponenten einbrachte,

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Verfahrensnummer: EAI.04.1 i 79-LP

indem Marco TINNER in massgeblicher Weise als Geschàftsfùhrer der TRACO SCHWEIZund PHITEC mitwirkte und in dieser Funktion:

am 27. JuIi 2001 Tische und Schrànke im Namen der TRACO SCHWEIZ an diePRISMA WIBAWA SDN BHD. in Petaling Jaya, Malaysia (Dossiernummer 01 07-034,Delivery Note DN-01 013) lieferte,

am 24. Oktober 2001 im Namen der TRACO SCHWEIZ (Dossiernummer 0110-046) derGULF TECHNICAL INDUSTRIES in Dubai die Bestellung von ,,Maschinen” bestatigte, am21. November 2001 eine CNC-Drehmaschine Cincinnati HAWK 150, einen Transformatorund diverse Werkzeuge bei der ARGONAG AG abholen hess und am 29. November 2001 andie SCOPE in Malaysia lieferte (Dossiernummer 0110-046/item 1-7),

am 24. Januar 2001 im Namen der TRACO SCHWEIZ der GULF TECHNICAL INDUSTRIESin Dubai die Bestellung von zwei Werkzeugmaschinen/Drehmaschinen CAZNEUVE Maxica590/1800 und eines Bearbeitungscenters Cincinnati ARROW 500 (Dossiernummer 0110-047) bestàtigte, am 30. JuIi 2002 zwei CAZNEUVE Maxica 590/1800 (Dossiernummer 0110-0471/1-3) und 2 Transformatoren beim Hersteller CAZENEUVE, Pont-Evéque, Frankreich,abholen Iiess, welche die ARGONAG AG im Auftrag der TRACO SCHWEIZ gekauft hatte,und die zwei CAZNEUVE Maxica 590/1800 am 30. August 2002 an die SCOPE in Malaysialieferte,

vom 5. bis 9. November 2001 ùber die TRACO SCHWEIZ an die Julung Melati SDN, KualaLumpur, Malaysia (Dossiernummer 01 05-020), zwei Bearbeitungscenter Cincinnati Arrow500, eine CAZNEUVE Maxica 590/1800 und einen Transformator lieferte,

am 16. September 2002 die am 24. Januar 2001 im Namen der TRACO SCHWEIZ die derGULF TECHNICAL INDUSTRIES in Aussicht gesteliten zwei Bearbeitungscenter CincinnatiARROW 500 (Dossiernummer 0110-047) vom Hersteller CINCINNATI, Neal Brothers, inSouthampton Grossbritannien abholen Iiess, welche die ARONAG AG Im Auftrag der TRACO SCHWEIZ gekauft hatte und diese am 18. September 2002 an die SCOPE in Malaysialieferte,

indem Urs TINNER wie folgt in massgebticher Weise mitwirkte:

ab Anfang 2000 im Auftrag von TAHIR nach einer Mòglichkeit zur Produktion von mechanischen Teilen in Malaysia suchte, dabei diverse Firmenplatze vor Ori prùfte, ein Konzept ersteflte und in der Folge:

als Angesteilter von TAHIR zum Aufbau der SCOPE als Konzerngesellschaft der ScomiGroup Malaysia beitrug, dabei regelmàssig von Dubai nach Malaysia reiste, um die Firmaaufzubauen,

Einstellungsgespràche fùhrte, um geeignete Mitarbeiter fùr die industrielle Produktion zu finden,

fùnf CNC Maschinen, die zuvor ùber Marco TINNER an die Tcirkei geliefert worden waren,eine Kreissàge, die sich zuvor in Dubai befand, eine Hydraulikpresse (25 Tonnen), eine Frse FB5, eine kleine Tischdrehbank Super 11, eine grosse Drehbank 170 aus der Schweizund eine Drehbank, die ursprùnglich in Dubai installiert war und von dort ùber die Tùrkeinach Malaysia geliefert wurde, in der SCOPE installierte,

insgesamt 6 Pràzisionsmaschinen (je zwei mit identischer Funktion) der Marke MITUTOYOfùr die Qualitatskontrolle beschaffte, wobei er 3 dieser Maschinen bei der SCOPE installierte,

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wodurch die beschuldigten Personen

durch die Einrichtung der Produktionsstàtte in der SCOPE die Herstellung der P2-Gasuftrazentrifugenkomponenten sowie deren Lieferung von Malaysia via Dubai Uberdas internationale Beschaffungsnetzwerk des KHAN nach Libyen ermògichten,

wobei die beschuldigten Personen durch die geschilderten Handlungen dem Endempfnger die Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfàhigem Uran ermgIichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufeunabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen frderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass die industrielle Massenanfertigung von GUZ-Bestandteilen dieHersteIung von waffenfàhigem Uran und damit die. Herstellung von Kernwaffen ermògIichte;

1.1.11 P2-Gasultrazentrifugenbestandteile bei der Firma SCOPE in Malaysia hersteilten, das Rohmaterial fùr deren Herstellung sowie Aluminiumrohre fùrdie Herstellung von PI-Rotoren beschaffie und nach Dubai verschiffte

wobei Urs TINNER

als Verantwortlicher, angestellt in der Firma SCOPE vom 7. Februar 2001 bis 18. Juni 2003,wie folgt handelte:

basierend auf von KHAN/TAHIR erhaltenen oder selbst erstellten Zeichnungen ordnete er inder Firma SCOPE die Angestelften an, die von Libyen Ciber das internationale Beschaffungsnetzwerk des KHAN besteliten l0’OOO P2-GUZ-Bestandteile, gemàss Zeichnungsnummern9004, 9005, 9006, 9008, 9009, 9011, 9026, 9035, 9037, 9048, 9056, 9059, 9064, 9071 und9073, zu fertigen, wobei er die technischen AbIufe, die Arbeiten sowie die Qualitat der produzierten Teile durch Kontroe ùberwachte,

die unter seiner Leitung in der SCOPE produzierten Komponenten 9005, 9006, 9008, 9009,9011, 9012, 9026, 9035, 9037, 9048, 9068, 9071, 9073, 9077 an die GULF TECHNICALINDUSTRIES in Dubai oder zu TAHIR in Dubai lieferte,

zur Herstellung fùr PI-Rotoren bei der BIKAR METAL ASIA (BMA), Singapur, Aluminiumrohre der QuaIitt 7075 einkaufen Iiess und Teile dieser Rohre auf Anweisung von TAHIR inContainer verpackte und nach Dubai sandte,

das zur Herstellung der P2-Gasultrazentrifugekomponenten benòtigte Rohmaterial bei BMAeinkaufen liess, wobei er

am 19. September 2001, am 18. November 2001, am 4. Januar 2002 und am 3. Juni 2002Im Namen der SCOPE Vertràge schloss Ober den Kauf von Aluminium und Stahlrohren,worauf diese von der BMA am 7. Juni 2002 an die SCOPE geliefert und am 5. Juni 2002Rechnungsstellung der BMA an die SCOPE erfolgte; und

insbesondere Kupfer-Berylliumstangen, geeignet fùr die Produktion von Kugelkalotten (P2-Gasultrazentrifugenkomponte 9029), Aluminiumrohre fùr das Gasultrazentrifugengehàuse(P2-Gasultrazentrifugenkomponte 9004), Edelstahlscheiben mit Durchmesser 112 mm fùrden Triflansch (P2-Gasultrazentrifugenkomponte 9083), Aluminiumrohre mit Durchmesser 22mm zur Produktion von Einspeiserohren (P2-Gasultra-zentrifugenkomponte 9059), Auminiumrohre mit Durchmesser 12 mm zur Produktion von Dùsenhaltern (P2-Gasultrazentrifugenkomponte 9064) und Edelstahl mit Durchmesser 3 mm als Rohmaterialfùr die Lagernadel (P2-Gasultrazentrifugenkomponte 9047) beschaffte,Seite 29/39

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die fertig gesteliten P2-Gasultrazentrifugenkomponenten in der SCOPE aufAnweisung vonTAHIR in Container verpackte und so fùr den Versand nach Dubai bereitstellte,

wodurch Urs TINNER

die Herstellung von P2-Gasultrazentrifugenkomponenten ermòglichte und die unter seinerAnieitung in der SCOPE gefertigten P2-Gasultrazentrifugenkomponenten 9005, 9011, 9012,9026, 9035,9037, 9048, 9068, 9071 ùber das internationale Beschaffungsnetzwerk desKHAN von Dubai nach Libyen gelangten,

wobei die beschuldigte Person durch die geschHderten Handlungen dem Endempfànger die Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfhigem Uran ermòglichte, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufe unabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen fòrderte,

wobei die beschuldigte Person zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen in Kaufnahm, dass die industrielle Massenanfertigung von GUZ-Bestandteilen die Herstellungvon waffenfahigem Uran und damit dio Herstellung von Kernwaffen ermòglichte;

indes dio P2-Gasultra-zentrifugenkomponenten 9006, 9008, 9009, 9073, 9077, das Gehausebestehend aus Sonde, Molekularpumpe und Crashring (Splitterschutz) der Ietzten Teillieferung der SCOPE auf der BBC China aufgrund der in Ziffer 01 genannten Zusammenarbeitder beschuldigten Personen mit auslandischen Behorden auf dem Weg nach Libyen beschlagnahmt wurden,

1.1.12 P2-Gasultrazentrifugenkomponenten hersteIen liessen und in verschiedene Lànder lieferten

wobei Friedrich TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch fortlaufende Tatigkeit als Consultant im Angestelltenverhaltnis der Firma TRACOSCHWEIZ (vormals CEMEQ) sowìe der Firma PHITEC (vormals CETEC), fùr welcheor ab dem 12. Marz 1998 bis zu seiner Verhaftung als zeichnungsberechtigtes Mitgliedder Firmenleitung auch Verantwortung fùr die Handungen der Firma trug,

indem er als Consultant seme jahrzohntolange Erfahrung in der Ein- und Ausspeisungvon Uranhexafluorid in Gasultrazentrifugenanlagen und den Bau von Gasultrazentrifugen in die Tatigkeiten dieser Firmen einbrachte und deren Geschfte mitsteuerte und

insbesondere auch indem er technische Zeichnungen der P2-Gasultrazentrifuge, dio orvon Urs TINNER erhielt, neu anfertigte, fehlende oder faische Masse ergànzte bzw.korrigierte und so fùr dio industrielle Herstellung verwertbar machte, wobei or aus Kostengrùndon Abanderungen gegenùber don Vorlagon vornahm,

Marco TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte

indem or:

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von Urs TINNER Auftrage annahm zur Herstellung bestimmter P2-Gasultrazentrifugen-komponenten in der Schweiz, deren Bestellung TAHIR besttigte, nachdem er die hiefùr benòtigten technischen Zeichnungen von Urs TINNER erhalten hatte,

ùber Urs TINNER bei der Firma BIKAR Metali Singapur 30 Tonnen Aluminium derQuahtat 6082, vorgefertigt in Rundstangen, ùber BKAR Metali Deutschland an die KIRAG AG in CHUR Iiefern Iiess, wobei er die Rechnung fùr das Rohmaterial uber dieTRACO GROUP beglich,

ùber die Firmen TRACO SCHWEIZ und PHITEC die Auftrge zur Herstellung der P2-GUZ-Bestandteile an die KIRAG AG erteilte, die Korrespondenz mit der KIRAG AGfùhrte und dio hergestellten P2-GUZ-Bestandteile an die Firma TEKNO in der Tùrkei,SCOPE in Malaysia und AL KHADAR TECHNOLOGIES EST in Dubai lieferte und msbesondere

am 30. Mai 2001 im Namen der TRACO SCHWEIZ (Dossiernummer 0103-011) derGULF TECHNICAL INDUSTRIES in Dubai die Bestellung von je 10’OOO Stùck P2-Gasultrazentrifugenkomponenten der Nummer 9001, 9003, 9007, 9010, 9013, 9015,9016, 9031, 9032, 9033, 9034, 9038, 9039, 9040, 9041 (6 xje 10’OOO Stùck aus verschiedenen Werkstoffen und Toleranzen), 9043, 9045, 9058, 9060, 9062, 9069, 9072,9074 und 9075 (je 30000 Stk.), 9076, 9084 sowie 1’OOO Mal ,,Material for Base” 9001mit einem Gesamtwert von ùber CHF 3 Mio. besttigte,

Ciber die TRACO SCHWEIZITRACO GROUP INTERNATIONAL die P2-GUZ-Bestandteile 9001, 9003, 9032, 9038, 9039, 9040, 9058, 9060 und 9062 bei der KIRAGAG herstellen liess und an die TEKNO ELEKTRIK SANAYI (Komponenten 9003 und9021), die SCOPE und am 15. Januar 2002 an die AL KHADAR TECHNOLOGIESEST nach Dubai (Komponente 9010, 9041) lieferte und

am 10. Februar 2002 im Namen der TRACO SCHWEIZ der GULF TECHNICAL INDUSTRIES in Dubai fùrje 5000 Stùck der Komponenten 9001, 9038, 9039, 9040,9058, 9062 und 11000 Stùck der Komponente 9069 Rechnung stelite in Hòhe einesGesamtpreises von CHF 579’OOO (Invoice number IV-03 002 mit Referenz zu Dossiernummer Nr. 01 03-011),

wobei Urs TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte

indem er:

seinem Bruder Marco TINNER mitteilte, welche P2-Gasultrazentrifugenkomponenten in derSchweiz herzustellen seien und ihm hierfCir die benòtigten technischen Zeichnungen der P2-Gasultrazentrifugenkomponenten ùbergab,

als Einkàufer fùr Metalle ùber Thorsten HEISE bei der BIKAR Deutschland eine Anfrage fùr30 Tonnen Aluminium der QuaIitt 6082, vorfabriziert in Rundstangen, machte und diesesvon der Firma BIKAR Metati in Deutschland an die KIRAG AG in CHUR liefern liess, wobeidio Rechnung fùr das Rohmaterial an die TRACO Schweiz ging und

die Produktion der P2-GUZ in der KIRAG AG als Ansprechpartner fùr technische Belangetechnisch begleitete,

wodurch dio beschuldigten Personen verantwortlich sind, dass

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die von der KIRAG AG fùr die TRACO SCHWEIZ hergestellten P2-GUZKomponentenin 10’OOOer Stùckzah ab Dezember 2002 via Dubai in Libyen eintrafen,

wobei die beschuldigten Personen durch die geschilderten Handlungen dem Endempfnger die Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfhigem Uran ermòglichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufeunabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen fbrderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass mit der industriellen Massenanfertigung von GUZ-Bestandteilen dieHerstellung von waffenfahigem Uran und damit die Herstellung von Kernwaffen ermòglicht wurde;

1.1.13 1’382 Ventile fùr eine Urananreicherungsanlage herstellten und teilweisetieferten (190 Ventile)

wobei Friedrich TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch fortlaufende Thtigkeit als Consultant im Angestelltenverhaltnis der Firma TRACOSCHWEIZ (vormals CEMEQ) sowie der Firma PHITEC (vormals CETEC), fùr welcheer ab dem 12. Marz 1998 bis zu seiner Verhaftung als zeichnungsberechtigtes Mitgliedder Firmenleitung auch Verantwortung fùr die Handlungen der Firma trug,

indem er als Consultant seme jahrzehntelange Erfahrung in der Ein- und Ausspeisungvon Uranhexafluorid in Gasultrazentrifugenanlagen und den Bau von Gasultrazentrifugen in die Thtigkeiten dieser Firmen einbrachte und deren Geschafte mitsteuerte und

insbesondere auch, indem er die fùr die in Sùdafrika hergestellte Einspeise- und Entnahmeanlage benòtigten Ventile fùr die Anreicherung von UF6 nach Kundenwùnschenspezieli konstruierte,

wobei Marco TINNER

wie folgt in massgeblicher Weise mitwirkte:

durch Fùhrung der gesamten Geschafte der TRACO SCHWEIZ und PHITEC mitsamtBuchhaltung, Koordination, Korrespondenz und Veranlassung der Herstellung der1 ‘382 Ventile in der PHITEC oder durch Unterlieferanten

wobei er:

am 7. Marz 2000 im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 0003-OIOA bzw. 003-510A)der OXFORD EQUIPMENT & MACHINERY in Dubai 1’382 Ventile fùr ,,Cascades” offerierte (62 Hand Valve ND16 ISO-KF S.SJ EVKHOI6; 280 Hand Valve ND25 lSO-KFS.S./EVKHO25; 740 Pneumatic Valve ND25 ISO-KF S.S./EVKPO25; 66 Motoric ValveND25 ISO-KF S.S./EVKMO25; 48 Hand Valve ND4O ISO-KF S.S./EVKHO4O; 72 Pneumatic Valve ND4O ISO-KF S.SJEVKPO4O; 76 Hand Valve ND65 lSO-K S.S./EVKHO65;38 Pneumatic Valve ND65 ISO-K S.S./EVKPO65),

von Februar 2001 bis November 2002 zur Erfùllung der Offerte Auftrage an diverse Hersteller/Unterlieferanten vergab,

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am 31. Mai 2001 im Namen der CEMEQ (Dossiernummer 0003-O1OA bzw. 003-510A) dieBestellung der Ventile der GULF TECHNICAL INDUSTRIES zu enem Gesamtpreis von CHF2’300’000 bestàtigte,

am 31. Mai 2001 im Namen der CEMEQ der GULF TECHNICAL INDUSTRIES (Dossiernummer 0009-524 bzw. 009-024) die Bestellung von 190 Ventien (12 GME016H, 126GMEO25H, 12 GMEO25P, 2 GMEO25M, 8 GMEO4OH, 6 GMEO4O SECUVAC, 18 GMEO50H,6 GMEO5OP) zu einem Gesamtpreis von CHF 386’194 (mit Bezeichnung MICRO) besttigte,

am 12. Februar 2002 Ober die PHITEC an die DEEF in Dubai 18 Ventile (12 GMEO16H6, GMEO4O SECUVAC) lieferte (Delivery Note/Packing Iist DN-01 052) und

am 30. Mai 2002 uberdie PHITEC an die DEEF in Dubai 172 Ventile (126 GMEO25H, 12GMEO25P, 2 GMEO25M, 8 GMEO4OH, 18 GMEO5OH, 6 GMEO5OP) lieferte (Delivery Note/Packing Iist DN-01 079), wobei danach keine weiteren Ventile geliefert wurden,

wobei die beschuldigten Personen durch die geschilderten Handlungen dem Endempfnger die Errichtung von Urananreicherungsanlagen, damit die Herstellung von waffenfhigem Uran ermòglichten, das fùr die Herstellung von Kernwaffen als Vorstufeunabdingbar ist, und so die Herstellung von Kernwaffen fòrderten,

wobei die beschuldigten Personen zum Zeitpunkt der geschilderten Handlungen inKauf nahmen, dass die von ihnen gefertigten Ventile die Herstellung von waffenfàhigem Uran und damit die Herstellung von Kernwaffen ermoglichten.

1.2 Urkundenfàlschung (Art. 251 StGB)

im Januar 2003 begangen

indem Marco TINNER zwei fiktive Bestellungen, fùr Auftrage die ausgefùhrt worden waren,herstellte, um gegenùber der Liechtensteinischen Landesbank LLB mit Schreiben vom 25.Januar 2003 die bis dahin erfolgten Transaktionen zu begrùnden und so die bereits erfolgtenGutschriften der Gelder auf das Konto bei der Liechtensteinischen Landesbank in Vacluz zurechifertigen,

wobei die Bank die angeblichen Bestellungen von Marco TINNER anforderte und sie als beweisgeeignet ansah und

wodurch sich Marco TINNER einen Vortei dahingehend verschaffte, dass die Bank Im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Gutschrift keine weiteren Massnahmen ergriff.

2. Angeordnete Zwangsmassnahmen (Art. 326 Abs. I Bst. b StPO)

2.1 Untersuchungs- und Auslieferungshaft

- Friedrich TINNER vom 5. September 2005 bis 31. Januar 2006,

- Marco TINNER vom 5. September 2005 bis 23. Januar 2009,

- Urs TINNER vom 8. Oktober 2004 bis 11. Marz 2005 in Untersuchungshaft inDeutschland wegen mutmasslicher Widerhandlung gegen das deutsche Kriegswaf

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fenkontrollgesetz, vom Il. Marz 2005 bis 30. Mai 2005 in Auslieferungshaft und vom30. Mai 2005 bis 22. Dezember 2008 in der Schweiz in Untersuchungshaft.

2.2 Hausdurchsuchung

- Am 16. Februar 2005 und am 27. Oktober 2006 Hausdurchsuchung bei Marco TINNER Im Ferienhaus

- Am 27. Januar 2005, am 5. September 2005, am 27. Oktober 2006 und am 2. November 2006 Hausdurchsuchung bei der PHITEC AG in Eschacker, 9468 Sax;

- Am 21. ApriI 2005 Hausdurchsuchung bei der ARGONAG AG an der Oberfelderstrasse 36, 8910 Affoltem am Albis/ZH;

- Am 5. September 2005 Hausdurchsuchung bei Friedrich TINNER, am 15. Dezember2005 bei Frìedrich TjNER und Hedi TINNER und am 27. Oktober 2006 bei Friedrich TINNER ari der

- Am 4. JuIi 2006 Hausdurchsuchung bei Marco und Wanna TINNER inIL-1

- Am 15. Dezember 2005 und am 27. Oktober 2006 Hausdurchsuchung bei MaxSCHMID, Hintere Rosenstrasse 6, 7323 Wangs;

- Am 4. Dezember 2007 Hausdurchsuchung bei Thomas RUBEN an der Kehlhofstrasse 2,8003 Zùrich, der Seestrasse 572, 8038 Zurich, und der Garage bzw. Scheunean der Concordiastrasse in 8000 Zùrich;

- Am 9. Juli 2009 Hausdurchsuchung bei der Bundeskriminalpolizei und dem Bundessicherheitsdienst an der Bruckenstrasse 50, 3003 Bern.

3. Beschlagnahmte Gegenstànde und Vermogenswerte (Art. 326 Abs. IBst. c StPO)

- Beschlagnahmte Gegeristànde der BBC China:

- I Rezipientenrohr, I Molekularpumpe, i Sphtterschutz;

- I Laptop MAC Powerbook des Urs TINNER;

- ErIòs aus der vorzeitigen Verwertung des beschlagnahmten Nissan X-Trail in Hòhevon CHF T300 zzgl. Zinsen;

- Konto bei Credit Suisse IBAN CHF 3604 8350 3748 8713 0000, ltd. auf Urs TINNERin der Hhe von CHF 7186.55;

- Grundbuchsperre beim Grundbuchamt Sennwald betr. Liegenschaft Nr.Iautend auf TINNER-Goldi Hedwig;

- Kontosperre fOr das Konto Nr. 133940 lautend auf Lady Bird Inc. bei der Neue BankVaduz fùr CHF 142’650.07, USD 7’663.13, GBP 11’431.34;

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- Asservate (Laptop MAC Powerbook, Handy NOKIA mit Ladekabel, Ventilteil), die UrsTINNER bei der Festnahme in Deutschland bei sich fùhrte und die rechtshilfeweisevon der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof/DE (GBA) an die Bundesanwaltschaft ùbermittelt wurden;

- Unterlagen und Datentràger, die am 27. Oktober 2006 in der PHITEC AG in Sax/SGbeschlagnahmt wurden; diese Gegenstande sind nicht mehr vorhanden und mutmasslich vernichtet;

- Unterlagen und Datentrger, die am 27. Oktober 2007 bei RA Volkart beschlagnahmten und auf Antrag gesiegelt wurden; diese Gegenstande sind nicht mehr vorhandenund mutmasslich vernichtet;

- Unterlagen, die am 12. September 2005 in der Firma MARKUS BACHTOLD CONSULTING, BFZ Holding AG, In derWeid 15, 9403 GoldachISG und in derHauptstrasse 104, 9422 StaadISG beschlagnahmt wurden; diese Gegenstande sindnicht mehr vorhanden und mutmasslich vernichtet;

- Unterlagen, die am 29. September 2005 in der Hàrterei GERSTER AG in Egerkingen/SO beschlagnahmt wurden; diese Gegenstànde sind nicht mehr vorhanden undmutmasslich vernichtet;

- Unterlagen, die aml4. Dezember 2005, am 15. Dezember 2005 und am 27. Oktober2006 bei Max SCHMID in St. GaIIen/SG beschlagnahmt wurden; diese Gegenstàndesind nicht mehr vorhanden und mutmasslich vernichtet;

- Datentrager, die am 4. Dezember 2007 in den Ràumlichkeiten des Thomas RUBENin Zùrich beschlagnahmt wurden; diese Gegenstande sind nicht mehr vorhanden undmutmasslich vernichtet;

4. Entstandene Untersuchungskosten (Art. .326 Abs. I Bst. d StPO)

FOr das Verfahren der Bundesanwaltschaft, des Eidg. Untersuchungsrichteramts und derBundeskriminalpolizei werden im Sinne von Art. 425 StPO reduzierte Verfahrenskosten vonCHF 400’000.-, einschliesslich der Kosten fùr die amtliche Verteidigung, erhoben.

Die fùr die Wiederbeschaffung der vernichteten Akten durch den Eidgenòssischen Untersuchungsrichter entstandenen Kosten lassen sich nicht beziffern, weshalb sich auch aus diesem Grunde eine Reduzierung der Verfahrenskosten aufdràngt.

5. Antrage zu den Sanktionen (Art. 326 Abs. I Bst. f StPO)

5.1 Bemerkung zu den beantragten Sanktionen

Die beantragten Sanktionen tragen den ausserordentlichen Umstànden des FaIIes Rechnung. Dazu gehoren insbesondere:

- Die Vernichtung praktisch aller beschlagnahmten Gegenstànde, insbesondere allerDatentrger, sowie eines wesentlichen Teiles dos Verfahrensakten auf Anordnungdes Bundesrates (Fali Tinner: Rechtmàssigkeit der Beschlùsse des Bundesrats und

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Verfahrensnummer: EAI.04.1 i 79-LP

Zweckmàssigkeit seiner Fùhrung, BBI 2009, 5007); Jahresbericht der Geschaftsprùfungskommission und der Geschaftsprùfungsdelegation der Eidgenòssischen Ràtevom 22. Januar 2010 (BBI 2010, 2671) sowie die nur beschrànkt mògliche Wiederbeschaffung einzelner Teile der vernichteten Akten. Die Vernichtung allen beschlagnahmten Materials wog nach Auffassung des EJPD derart schwer, dass dem Verfahren die Beweismittel weitgehend entzogen wurden (BBI 2009, 5029).

Trotz dieses schweren Eingriffs in ihro verfassungsmassigen Rechte haben die beschuldigte Personen den ihnen hier vorgeworfenen Sachverhalt, der zumindest inTeilbereichen nicht mehr einwandfrei bewiesen htte werden kònnen, anerkannt, wasstrafmindernd zu berùcksichtigen ist.

- Die Zusammenarbeit der beschuldigten Personen mit auslandischen Behòrden sowieder IAEO, die zur Zerschlagung des Netzwerks KAHN beitrug, (vgl. Ziff. 0.7) ist ebenfalls strafmindernd zur berucksichtigen.

- Aufgrund der geschilderten GrOnde ergab sich eine ungewòhnlich fango Verfahrensdauer, die nach Art. 48 lit. e StGB strafmildernd zu berùcksichtigen ist, nachdem sichalle beschuldigton Personen zwischenzeitlich wohl verhalten haben.

Die detaillierto Begrùndung der Angemessenheit der beantragten Sanktionen im Einzelnenerfolgt soweit ntig vor dem Gericht.

Zu den Ersatzforderungen:

Eine Einziehung der Vermgenswerte, die durch die Widerhandlung gegen das Verbot vonKernwaffen, Art. 34 Abs. 1lit. c i.V.m. lit. a KMG erlangt worden sind, setzt die Bestimmbarkeit des abstrakten unrechtmàssigen Vorteils voraus. Die Vernichtung praktisch allor beschlagnahmten Gogenstande, insbesondere aller Datentràger, sowie eines wesentlichenTeiles des Verfahrensakten auf Anordnung des Bundesrates, fùhrte insbesondere zum Verlust der Dokumentation der Bankunterlagen, Kontoauszùge etc. Die Bestimmung des abstrakten unrechtmassigen Vorteils, mithin dio Hòhe dor einzuziehenden Vermògenswerte, istdaher nicht mehr mòglich.

Diejenigen Vermògenswerte, dio als mutmassliche unrechtmassige Gewinne festgestelltwurdon, sind beschlagnahmt und gemass Urteilsvorschlag einzuziehen.

Nach Erkenntnissen dor Strafverfolgungsbehòrden verfùgen dio Beschuldigten nach dor Einziohung und der Bezahlung der Vorfahrenskosten ùber keine der Einziehung unterliegendenVormgonswerte mohr. Aufgrund dos Strafverfahrens dCirfte os don boschuldigton Porsonenkùnftig schwer fallen, mit dem Einkommen mehr als dio notwendigen Lebonshaltungskostenzu finanzieren. Eine Ersatzforderung wre bei dieser Ausgangslage uneinbringlich und wùrde die Wiedereingliederung dor Betroffenen ernstfich behindern. Dem Gericht wird dahervorgeschlagen, von einor Ersatzforderung im Sinne von Ari. 71 Abs. 2 StGB abzusehen.

52 Urteilsvorschlag:

52.1 Friedrich TINNER

1. Friedrich TINNER wird der Fòrderung der Herstellung von Kernwaffen (Ari. 34 Abs. Ilit. c i.V.m. lit. a Kriegsmatorialgesetz) in den Anklagepunkten 1.1.1-13 schuldig gosprochen.

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Verfahrensnummer. EAIO4.1 179-lP

2. Friedrich TINNER wird mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft, bedingt voliziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren. Ole ausgestandene Untersuchungshaft von149 Tagen wird auf die Strafe Im Falle eines spteren Widerrufs angerechnet.

3. Friedrich TINNER wird zudem mit einer Geldstrafe von 780 Tagessàtzen zu je CHF90.- bestraft.Der Kanton St. Galien wird als Vollzugskanton bestimmt (Art. 74 StBOG).

4. Die Verfahrenskosten werden den VerurteUten unter solidarischer Haftung auferiegt.Sie betragen:CHF 100’000.- Gebuhr des VorverfahrensCHF 300’000.- pauschalisierte Auslagen der Bundesanwaltschaft, worin die Kostender amtlichen Verteidigung fur Urs und Marco TINNER mit enthaiten sind,zuzùglich vom Gerlcht festzusetzender GerichtsgebLihr.

5. Die zu Gunsten von Marco TINNER an die Gerichtskasse des Bundesstrafgerichtsgeleistete Sicherheit in Hhe von CHF 100’000 und die zu Gunsten von Urs TINNERan die Gerichtskasse des Bundesstrafgerichts geleistete Sicherheit in Hhe von CHF10’OOO werden zuzLigiich Zinsen freigegeben und mit der Geldstrafe und den VerfahQ

6. Die Grundbuchsperre beim Grundbuchamt Sennwald betr. Liegenschaft Nr.iautend auf Hedwig TINNER-G&Dl, wird aufgehoben.

7. Es wird Vormerk genommen, dass die Parteien mit der Zustimmung zur Anklageschrìft Im abgekurzten Verfahren auf ein ordentliches Verfahren sowie auf einRechtsmittel verzichtet haben.

5.2.2 Marco TINNER

8. a. Marco TINNER wird der Fòrderung der Herstellung von Kernwaffen (Art. 34Abs. 1lit. c i.V.m. Iit. a Krlegsmaterialgesetz) in den Anklagepunkten 1.1.1-13,begangen in der Zeit ab 1999 bis Juni 2003, schuldig gesprochen.

b. Marco TINNER wird der Urkundenfàlschung im Anklagepunkt 1.2 schuldig gesprochen.

9. Marco TINNER wird mit einer Freiheitsstrafe von 41 Monaten bestraft. Die erstandene Untersuchungshaft von 1237 Tagen wird auf die Strafe angerechnet.Der Kanton St. Gallen wird als Vollzugskanton bestimmt (Art. 74 StBOG).

10. Marco TINNER wird zudem mit einer Geldstrafe von 259 Tagessatzen zu je CHF 30.-bestraft.Der Kanton St. Gailen wird als Vollzugskanton bestimmt (Art. 74 StBOG).

11. Die beschlagnahmten Vermògenswerte gemàss Punkt 3 bei der Neue Bank Vaduzfùr CHF 142’650.07, USO 7’663.13, GBP 11’431.34 werden zzgl. Zinsbetreffnis zuGunsten der Bundeskasse eingezogen. Der Rechtsdienst der Bundesanwaltschaftwird mit dem VolIzug beauftragt.

12. Rechtsanwalt Peter Volkart wird in diesem Verfahren fùr die amthche Verteidigungvon Marco TINNER mit CHF 199’387.40 (inki. MwSt), abzuglich der bereits geleisteten VorschCisse, zu Lasten der Eidgenossenschaft entschàdigt.

13. Die Kosten der amtlichen Verteidigung werden dem Verurteilten auferiegt.

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Verfahrensnummer: EAI.04.1 179-LP

14. Die Verfahrenskosten werden den Verurteilten unter solidarischer Haftung aufer(egt.Sie betragen:CHF 100’000.- Gebùhr des VorverfahrensCHF 300’000.- pauschalisierte Auslagen der Bundesanwaltschaft, worin die Kostender amtlichen Verteidigung fùr Urs und Marco TINNER mit enthaften sind,zuzùglich vom Gericht festzusetzender Gerichtsgebùhr.

15. Es wird Vormerk genommen, dass die Parteien mit der Zustimmung zurAnklageschrift Im abgekùrzten Verfahren auf ein ordentliches Verfahren sowie auf einRechtsmittel verzichtet haben.

5.2.3 Urs TINNER

16. Urs TINNER wird der Forderung der Herstellung von Kernwaffen (Art. 34 Abs. 1lit. ci.V.m. Iit. a Krìegsmaterialgesetz), begangen in der Zeit ab 1999 bis Juni 2003, in denAnklagepunktenl .1.1-13 schuldig gesprochen.

17. Urs TINNER wird mit einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten bestraft. Die erstandeneUntersuchungshaft von 1536 Tagen wird auf die Strafe angerechnet.

18. Der bei der Credit Suisse, IBAN CH 3604 8350 3748 8713 0000, Iautend auf UrsTINNER, in der Hòhe von CHF 7’186.55 zzgl. Zinsbetreffnis gesperrte Vermògenswert wird zu Gunsten der Bundeskasse eingezogen. Der Rechtsdienst der Bundesanwaltschaft wird mit dem VoHzug beauftragt.

19. Der Erlos aus der vorzeitigen Verwertung des mit bundesanwaltschaftlicher Verfùgung vom 24. Januar 2007 beschlagnahmten Nissan X-TraH in Hòhe von CHE 7’300zzgl. Zinsbetreffnis wird zu Gunsten der Bundeskasse eingezogen. Der Rechtsdienstder Bundesanwaltschaft wird mit dem Vollzug beauftragt..

20. Die Beschlagnahme des Laptop MAC Powerbook, Handy NOKIA mit Ladekabel undVentilteil wird aufgehoben und Urs TINNER nach Rechtskraft des Urteils ausgehandigt.

21. Rechtsanwalt Roman Bgli wird in diesem Verfahren fùr die amtliche Verteidigungvon Urs TINNER mit CHE 106’195.65 (inkl. MwSt), abzùglich der bereits geleistetenVorschùsse, zu Lasten der Eidgenossenschaft entschàdigt.

22. Die Kosten der amtlichen Verteidigung werden dem Verurteilten auferiegt.

23. Die Verfahrenskosten werden den Verurteilten unter solidarischer Haftung auferlegt.Sie betragen:CHF 100000.- Gebùhr des VorverfahrensCHF 300’000.- pauschalisierte Auslagen der Bundesanwaltschaft, worin die Kostender amtlichen Verteidigung fùr Urs und Marco TINNER mìt enthalten sind,zuzùglich vom Gericht festzusetzender Gerichtsgebùhr.

24. Es wird Vormerk genommen, dass Urs TINNER unter dem Titel Clberhaft auf Entschadigung verzichtet hat.

25. Es wird Vormerk genommen, dass die Parteien mit der Zustimmung zur Anklageschrift im abgekùrzten Verfahren auf ein ordentliches Verfahren sowie auf einRechtsmittel verzichtet haben.

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Verfahrensnummer: EAi.04.1 179-LP

5.3 Antràge ailgemein

a. Schuldigsprechung Im Sinne des Urteilsvorschlags der Bundesanwaltschaft.

b. Die von der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof/DE erhaltenengeheim bzw. vertraulich klassifizierten Akten, smtIiche davon erstellten Kopien (einschHesslich der Kopien bei den Verteidigern), dio Molekularpumpe,der Splitterschutz und das Rezipientenrohr werden nach Eintritt der Rechtskraft in Absprache mit der Generalbundesanwaftschaft am Bundesgerichtshof/DE an diese zurùckgegeben.

c. Die Obrigen besch(agnahmten Gegenstnde, mit Ausnahme des Laptop MACPowerbook, Handy NOKIA mit Ladekabeì und Ventiltei), gemass Punkt 3 werden eingezogen und vernichtet. Der Rechtsdienst der Bundesanwaltschaftwird mit dem Vo)lzug beauftragt.

Zustellung an- Bundesstrafgericht, Strafkammer, Postfach 2720, 6501 Bellinzona, vier(Art. 327 StPO) fach; nach Instruktion des Pràsidenten der Strafkammer des Bundesstrafgerichts wurden dio digitalisierten Akten und die Akten in Papierformbereits dem Gericht ùbergeben)

- FriedrichTlNNER,verteidigt durch Dr. iur. Jakob Rhyner Rhyner & Lippuner RechtiiFiwlte, St. GaUerstrasse 46, 9470 Buchs SG (im Doppel)

- Marco Walter TINNER,amtlich verteidigt durch lic.iur. RA Peter Volkart l3ratsclli vViederKetir &Buob, Vadianstrasse 44, Postfach 262, 9001 St. Gallen (Im Doppel)

- Urs TINNER,, amtlich verteidigt durch Dr. iur. Roman BgIi, Forrer Lenherr Bògli, Toggenburgerstrasse 31, 9532 Rickenbach b. WiI (im Doppel)

Rechtsmittel Die Anklageerhebung ist nicht anfechtbar.(Art. 324 Abs. 2StPO)

LehmannStaatsanwalt dos Bundes

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