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AUSGABE 1 / 2015 1 BEISPIELRECHNUNG FÜR FREIBERUFLER & SELBSTSTÄNDIGE SO KALKULIEREN SIE IHREN STUNDEN- SATZ MIT GEWINN

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AUSGABE 1 / 2015

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Spezialausgabe 2015

BEISPIELRECHNUNG FÜR FREIBERUFLER & SELBSTSTÄNDIGE

SO KALKULIEREN SIE IHREN

STUNDEN-SATZ

MIT GEWINN

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EINEN ANGEMESSENEN STUNDENSATZ ALS DIENSTLEISTER KALKULIEREN

Egal ob Pflegekraft, IT-Freelancer, Journalist, Fo-tograf, Dolmetscher, Berater oder Designer. Viele Freiberufler und Selbstständige verkaufen sich unter Wert. Manche Freelancer arbeiten mit ei-nem so niedrigen Stundensatz, dass sie Schwie-rigkeiten haben ihre laufenden Kosten zu decken und somit auch keine Rücklagen bilden können. Damit ein realistischer Stundensatz kalkuliert werden kann, um auf der einen Seite ein entspre-

chendes Einkommen aufweisen zu können und auf der anderen Seite gegen die Konkurrenz zu bestehen, sollten einige Faktoren beachtet wer-den. Mithilfe der Beispielrechnung kann der Frei-berufler für sich ein angemessenes Gehalt mit einem realistischen Stundensatz festlegen. Die-ses sollte sich an dem Niveau des Durchschnitts-

verdienstes eines Angestellten in Deutschland orientieren. Zudem muss jeder Freiberufler sich auch an den Markt anpassen, um bei seinen Kun-den mit der Preisvorstellung akzeptiert zu werden.

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WAS KOSTET EINE DIENSTLEISTUNGS- STUNDE ALS FREIBERUFLER ? 02

DIE GRUNDREGEL BESAGT,

DASS DIE EINNAHMEN

HÖHER ALS DIE KOSTEN

SEIN MÜSSEN

Viele Freiberufler kalkulieren unvollständig, da sie manche Kostenbestandteile nicht berücksichtigen. Es reicht nicht aus, das durchschnittliche Monats-einkommen eines Angestellten durch die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um den Stundensatz der Dienstleistung zu berechnen. Welche Kriterien bei der Kalkulation des Stunden-satzes berücksichtigt werden sollten, wird im Fol-genden aufgezeigt.

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Bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstel-lung zahlt der Arbeitgeber zum Bruttogehalt immer noch den Arbeitgeberanteil für die Kran-kenversicherung, Unfallversicherung, Pflegever-sicherung, Rentenversicherung und Arbeitslo-senversicherung dazu. Freiberufler müssen die Kosten der Sozialversicherung mit ca. 20 Pro-zent selber tragen. Wenn wir von einem Durch-schnittsgehalt von 3.500 Euro brutto ausgehen, müssen die 20% (in dem Fall 700 Euro) noch hin-zugefügt werden. Somit beläuft sich das Brutto-gehalt plus Sozialversicherung auf 4.200 Euro.

DIE SOZIALVERSICHERUNG NICHT AUSSER ACHT LASSEN! 03

BERECHNUNG EINER REALISTISCHEN AUSLASTUNG IM JAHR 04

Kein Selbstständiger arbeitet 365 Tage!

Wochenenden und Feiertage sollten in der Kal-kulation berücksichtigt werden, auch wenn diese von einigen Freiberuflern gerne genutzt wer-den, um noch nicht erledigte Aufgaben abzu-arbeiten. Im Durchschnitt kann man demnach von rund 18 Arbeitstagen im Monat ausgehen.

Weiterhin sollten diese Aspekte beachtet werden: Dazu zählt beispielsweise auch die Akquisition neuer Projekte oder Reise- und Vorbereitungstä-tigkeiten, die von der reinen Arbeitszeit abgehen. Zudem braucht jeder Selbstständige auch Urlaub. Ebenso sollten mögliche Krankentage berücksich-tigung finden. Wenn Weiterbildungsmaßnahmen wahrgenommen werden, müssen auch diese mit einbezogen werden. Auch diese Leerzeiten sollten sich in der Stundensatzkalkulation wiederfinden.

Wie wird eine realistische Auslastung berechnet?

Von 365 Kalendertagen eines Jahres müssen alle Tage abgezogen werden, in dem der Freibe-rufler nicht arbeitet. Dazu zählen zum einem die Wochenenden mit 104 Tagen und zum anderem die Feiertage mit 10 Tagen. Hinzu kommen auch Urlaubstage mit rund 25 Tagen und eventueller Krankenstand mit pauschal 5 Tagen. Für Weiberbil-dungsmaßnahmen werden 5 Tage mit einkalkuliert. Je nach Branche und Bundesland ab-hängig sind andere Werte anzusetzen.

Wenn alle diese Positionen abgezogen sind, kann bei der vorliegenden Beispielberechnung von 216 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen werden. Heruntergerechnet auf den Monat blei-ben noch 18 reguläre Arbeitstage übrig.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstel-lung zahlt der Arbeitgeber zum Bruttogehalt immer noch den Arbeitgeberanteil für die Kran-kenversicherung, Unfallversicherung, Pflegever-sicherung, Rentenversicherung und Arbeitslo-senversicherung dazu. Freiberufler müssen die Kosten der Sozialversicherung mit ca. 20 Pro-zent selber tragen. Wenn wir von einem Durch-schnittsgehalt von 3.500 Euro brutto ausgehen, müssen die 20% (in dem Fall 700 Euro) noch hin-zugefügt werden. Somit beläuft sich das Brutto-gehalt plus Sozialversicherung auf 4.200 Euro.

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Bei der Berechnung der regulären Arbeitstage muss aber auch berücksichtigt werden, dass es für einen Selbstständigen und Freelancer nicht mög-lich ist, 100% der Arbeitszeit komplett abzurech-nen und es damit auch unproduktive Zeiten gibt.

So gehören Buchhaltung, Marke-ting, Vertrieb, die Büroorganisati-on und viele zusätzliche Aspekte dazu.

Bei einer angenommenen Auslastung von 60% bleiben somit 10,8 Tage pro Monat, die auf die Kalkulation des Stundensatzes Einfluss nehmen.

DIE PRODUKTIVITÄT EINES FREIBERUFLERS 05

Im Gegensatz zum Angestellten müssen Frei-berufler alle weiteren anfallenden Kosten selbst finanzieren. So übernimmt der Arbeitgeber für seinen Angestellten die Kosten für z.B. Computer, Lizenzen für Programme, Visitenkarten, Büroma-terial, etc. Als Freelancer müssen Geschäfts- und Büroausstattung, Telefonkosten, Internet, Hard-ware, Software, Strom, Miete, Versicherungen und evtl. auch der Unterhalt eines Autos eigenständig bezahlt werden. Neben den Ausgaben für die Ge-schäftsausstattung und weiteren Nebenkosten müssen auch die Reisekosten für Weiterbildungen oder Kundentermine ebenfalls mit einkalkuliert werden. Wir gehen bei unserer Beispielrechnung von 1.800 Euro im Monat aus. Je nachdem welche Fixkosten tatsächlich anfallen, ist das im Schnitt natürlich bei jedem Freiberufler unterschiedlich.

Wenn diese Kosten auf das Bruttoge-halt von 4.200 Euro addiert werden, er-hält man einen Monatslohn von 6.000 Euro.

WELCHE KOSTEN SOLLTEN NOCH EINKALKULIERT WERDEN? 06

Im Gegensatz zum Angestellten müssen Frei-berufler alle weiteren anfallenden Kosten selbst finanzieren. So übernimmt der Arbeitgeber für seinen Angestellten die Kosten für z.B. Computer, Lizenzen für Programme, Visitenkarten, Büroma-terial, etc. Als Freelancer müssen Geschäfts- und Büroausstattung, Telefonkosten, Internet, Hard-ware, Software, Strom, Miete, Versicherungen und evtl. auch der Unterhalt eines Autos eigenständig bezahlt werden. Neben den Ausgaben für die Ge-schäftsausstattung und weiteren Nebenkosten müssen auch die Reisekosten für Weiterbildungen oder Kundentermine ebenfalls mit einkalkuliert werden. Wir gehen bei unserer Beispielrechnung von 1.800 Euro im Monat aus. Je nachdem welche Fixkosten tatsächlich anfallen, ist das im Schnitt natürlich bei jedem Freiberufler unterschiedlich.

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VON RECHNUNGSERSTELLUNG BIS ZAHLUNGSEINGANG 07

Von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungsein-gang entstehen Freiberuflern eine Vielzahl wei-terer Kosten sowie Zeitaufwand der häufig nicht bedacht wird. Hierzu zählen z.B. die Kosten für

Die Höhe dieser Kosten hängt häufig nicht von der Tätigkeit des Freiberuflers ab, son-dern wird durch den Auftraggeber verur-sacht. Hierdurch wird dieser Aufwand für den Freiberufler meist schwer kalkulierbar.

Wir empfehlen daher, hierfür mindestens 3,97% anzusetzen, da hierfür über Rech-nung48 sämtliche vorgenannten Aufwen-dungen und Kosten bereits abgedeckt sind.

Cash in 48 Stunden!

Mit Rechnung48 können Gründer, Freibe-rufler, Selbstständige und Freelancer Fac-toring nutzen. Das Besondere an Rech-

nung48 ist, dass Rechnungen gegenüber gewerblichen Abnehmern nach positiver Bonitäts-prüfung innerhalb von 48 Stunden zu 100 Prozent vorfinanziert werden. Davon wird lediglich eine Ser-vicegebühr von 3,97 Prozent pro Rechnung abgezo-gen. In dieser Servicegebühr sind die Finanzierung, das Mahnwesen und der Ausfallschutz enthalten.

Dazu gehört natürlich eine persönliche Kundenbetreuung, die mit ihrer umfang-reichen Erfahrung zur Verfügung steht.So verfügt der Selbstständige planbar und re-gelmäßig über Liquidität und ist unabhän-gig von der Zahlungsmoral seiner Kunden.

Wie funktioniert Rechnung48?

Der Ablauf ist unkompliziert. Der Freiberufler re-gistriert sich mit seinen persönlichen Daten bei www.rechnung48.de. Nach der erfolgreichen Re-gistrierung erhält er den Finanzierungsvertrag von der Elbe-Factoring GmbH, in dem er nur die Registrierungsdaten ergänzt und die Bankverbin-dung angegeben muss. Auf das von dem Freibe-rufler angegebene Konto erfolgen zukünftig alle Zahlungen seitens der Elbe-Factoring GmbH. Der unterzeichnete Vertrag wird direkt per E-Mail an den zuständigen Kundenbetreuer gesendet. Nach Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen wird umgehend entschieden, ob Factoring als Finan-

zierungslösung für den Selbstständigen in Frage kommt. Bei der Übertragung der Forderungen so-wie dem Forderungsmanagement an die Elbe-Fac-toring GmbH ändert sich für die Debitoren nichts, da sie einfach an die neue Bankverbindung zahlen.

Kostenloser Funktionsumfang: Projekt, Zeiterfassung, Rechnungser-stellung

Bei Rechnung48.de stehen die zentralen Funkti-onen der Zeiterfassung, Projektverwaltung und Rechnungserstellung im Mittelpunkt. Nach der Anmeldung und Eingabe der relevanten Kun-dendaten über die rechnung48.de-Startseite kann der Freelancer über das Dashboard die kostenfreien Rubriken Zeiterfassung, Zeit-nachweise, Rechnungen und die Stammdaten bequem jederzeit bearbeiten und verwalten.Mit nur einem Klick können Stundenzettel und Rechnungen erstellt werden. Bei Bedarf kann der Freiberufler seine gewerblichen Rechnun-gen durch Rechnung48 vorfinanzieren lassen.

www.rechnung48.de

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LEBE SPARSAM,

BILDE RÜCKLAGEN.

Bei der Berechnung ist bisher noch kein Gewinn ein-kalkuliert. Deswegen sollte für das Unternehmer-ische Risiko noch eine Gewinnmarge von 10 bis 20 Prozent auf den Stundensatz hinzugerechnet wer-den. Dieser Gewinn dient dazu, Auftragsschwan-kungen zu berücksichtigen und Rücklagen zu bilden. Zum Beispiel für Investitionen, Neuanschaffungen oder um möglichen Durststrecken zu überstehen.

vicegebühr von 3,97 Prozent pro Rechnung abgezo-

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Wenn wir vom errechneten Bruttogehalt von 6.000 Euro ausgehen, wird dieser Betrag durch 10,8 Ar-beitstage dividiert und man erhält man 555,55 Euro netto pro Arbeitstag. Geht man von einem 8-Stun-den Tag aus, sind das 69,44 Euro netto pro Stunde.

Wenn man nun die 10 Prozent Gewinn dazu zählt, ermittelt man einen netto Stundensatz von 76,38 Euro. Dieser ist dann natürlich noch mit zuzüglich 19% Mehrwertsteuer zu versehen.

Diese Musterkalkulation dient zur Orientie-rung. Die Vorlage bzw. Musterrechnung kann von jedem Freiberufler, Selbstständigen, Grün-der oder Freelancer individuell für seine Ver-hältnisse und Vorgaben angepasst werden.

EIN ANGEMESSENER STUNDENSATZ FÜR EINEN FREELANCER 09

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Die Rechnung48 App ist demnächst erhältlich

Bald können Freelancer neben der Desktop-Variante auch über die Rechnung48-App Zugriff auf ihre Projekte nehmen. Die App wird dann im GooglePlay Store (Android) und App Store (iOS) kostenlos zum Download zur Verfügung stehen. So können unterwegs schon schnell buchhalterischen Aufgaben erledigt werden. Die Rechnung48-App beinhaltet ebenfalls den vollen Funktionsumfang wie die Webversion.

Autoren

Stefan Kempf (im Bild links) sammelt nach seiner Bankausbildung und dem anschließenden Finanzstudi-um in den Bereichen Mittelstandsfinanzierung, Refinanzierung und Corporate Finance umfassende Erfah-rungen. Matthias Bommer schloss sein Studium der Betriebswirtschaftslehre in Mainz ab und startete sei-ne Karriere im Factoring-Markt als Vorstandsmitglied einer börsennotierten Factoring-Gesellschaft. Seit 2012 sind Herr Kempf und Herr Bommer Geschäftsführer der Elbe-Factoring GmbH mit Sitz in Dresden.

Firmenprofil

Die Elbe-Factoring GmbH ist der bankenunabhängige Factoringpartner für kleine und mittelständische Un-ternehmen. Die Gesellschaft wurde 1998 gegründet und finanziert deutschlandweit Kunden mit einem Jah-resumsatz von bis zu 10 Mio. Euro. Hierbei werden mit der Finanzierung, der Versicherung von Forderungs-ausfällen und dem Debitorenmanagement alle Aspekte des Full-Service-Factorings vereint. Im Juni 2014 wurde das Onlineprodukt Rechnung48 für Gründer, Freiberufler, Selbstständige und Freelancer gelauncht.

Kontakt

Elbe-Factoring GmbHKarcherallee 1901277 Dresden

Telefon: 0351-320398 10Telefax: 0351-320398 15E-Mail: [email protected]

www.elbe-factoring.de www.rechnung48.de

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Herausgeber Elbe-Factoring GmbHKarcherallee 1901277 DresdenTelefon +49 351 320398-10

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