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Societas Europaea Societas Europaea Employee involvement Implication des travailleurs Beteiligung der Arbeitnehmer Jean-Claude Le Douaron ASE-ETUCO- EGA

Societas Europaea

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Societas Europaea. Employee involvement Implication des travailleurs Beteiligung der Arbeitnehmer. Jean-Claude Le Douaron ASE-ETUCO-EGA. SE. Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Societas Europaea

Societas EuropaeaSocietas Europaea

Employee involvementImplication des travailleurs

Beteiligung der Arbeitnehmer

Jean-Claude Le Douaron ASE-ETUCO-EGA

Page 2: Societas Europaea

SESE

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer

Page 3: Societas Europaea

Involvement – Involvement – Implication –Implication –

Beteiligung - inflytandeBeteiligung - inflytande= Information, consultation &

participation= Information, Anhörung &

Mitbestimmung= Information, samråd & medverkan

Page 4: Societas Europaea

””Beteiligung der Beteiligung der Arbeitnehmer”Arbeitnehmer”

jedes Verfaren – einschliesslich der Unterrichtung, der Anhörung und der Mitbestimmung - , durch das die Vertreter der Arbeitnehmer auf die Beschlussfassung innerhalb der Gesellschaft Einfluss nehmen können. (2.h)

Page 5: Societas Europaea

””Unterrichtung”Unterrichtung”

die Unterrichtung des Organs zur Vertretung der Arbeitnehmer und/oder der Arbeitnehmervertreter durch das zuständige Organ der SE über Angelegeheiten, die die SE selbst oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder einen ihrer Betriebe in einem anderen Mitgliedstaat betreffen oder die über die Befugnisse der Entscheidungsorgane auf der Ebene des einzelnen Mitgliedstaats hinausgehen, wobei Zeitpunkt, Form und Inhalt der Unterrichtung, den Arbeitnehmervertretern eine eingehende Prüfung der möglichen Auswirkungen und gegebenenfalls die Vorbereitung von Anhörungen mit dem zuständigen Organ der SE ermöglichen müssen.(2i)

Page 6: Societas Europaea

””Anhörung”Anhörung”

die Einrichtung eines Dialogs und eines Meinungsaustauschs zwischen dem Organ zur Vertretung der Arbeitnehmer und/oder den Arbeitnehmervertretern und dem zuständigen Organ der SE, wobei Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anhörung den Arbeitnehmervertretern auf der Grundlage der erfolgten Unterrichtung eine Stellungnahme zu den geplanten Massnahmen des zuständigen Organs ermöglichen müssen, die im Rahmen des Entscheidungsprocesses innerhalb der SE berücksichtigt werden kann. (2j)

Page 7: Societas Europaea

””Mitbestimmung”Mitbestimmung”

Die Einflussnahme des Organs zur Vertretung der Arbeitnehmer und/oder der Arbeitnehmervertreter auf die Angelegenheiten einer Gesellschaft durch

– Die Wahrnehmung des Rechts, einen Teil der Mitglieder des Aufsichts- oder des Verwaltungsorgans der Gesellschaft zu wählen oder zu bestellen, oder

– Die Wahrnehmung des Rechts, die Bestellung eines Teils der oder aller Mitglieder des Aufsichts- oder des Verwaltungsorgans der Gesellschaft zu empfehlen und/oder abzulehnen. (2k)

Page 8: Societas Europaea

SA

AS

GMBH

SEHolding

+ SEAB AG

SA

ltd

SE

AG SE

1.Merger

2. Holding3. Subsidiary

4. Transformation

Page 9: Societas Europaea

SE Statute

Dualistic

Monistic

Page 10: Societas Europaea

SE

SE Statute

Dualisti

c

Monistic

BVG

Page 11: Societas Europaea

BVG 0 % > 1 rep ≦

10%

10 % < 2 rep ≦ 20%

+ SEAB AG + 20 %

Expert

Page 12: Societas Europaea

Negotiations VerhandlungenNegotiations Verhandlungen

BVG

Involvement of employees

Implication des travailleurs

Beteiligung der Arbeitnehmer

Page 13: Societas Europaea

SESEVerhandlungen über BeteiligungVerhandlungen über Beteiligung

Auch hauptamtliche Gewerschaftsvertreter im BVG (3 b) (Mitgliedstaaten bestimmen)

BVG kann bei den Verhandlungen Sachverständige seiner Wahl (auch EIF)

BVG beschliesst mit der absoluten Mehrheit die auch die absolute Mehrheit der Arbeitnehmer vertreten muss..(3(4)

2/3 Mehrheit um Vereinbarung abzulehnen und Minderung der Mitbestimmungsrechte zu billigen.3-(4 –6)

6 Monate + 6 (5)

Page 14: Societas Europaea

Article 4Article 4Inhalt der VereinbarungInhalt der Vereinbarung

• …verhandeln mit dem Willen zur Verständigung, um zu einer Vereinbarung…zu gelangen

• Geltungsbereich• Zusammensetzung des Vertretungsorgans• Befugnisse und Verfahren zur Unterrichtung und

Anhörung• Haufigkeit der Sitzungen• finanziellen und materiellen Mittel,• Oder der Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung• Mitbestimmung

Page 15: Societas Europaea

Auffangeregelung (Art 7)Auffangeregelung (Art 7)

wenn– die Parteien dies vereinbaren oder – keine Vereinbarung (6 + 6)

Page 16: Societas Europaea

AuffangeregelungAuffangeregelungUnterrichtung AnhörungUnterrichtung Anhörung

Vertretungsorgan (1 – 10%)Engeres Ausschuss

Strategy Investm

ents

RB

Working

methods

Page 17: Societas Europaea

AuffangregelungAuffangregelungUnterrichtung & AnhörungUnterrichtung & Anhörung

…auf der Grundlage regelmässig von dem zuständigen Organ erstellter Berichte

Tagesordnung aller Sitzungen des Verwaltungsorgans/Leitungs-/Aufsichtsorgans

… sowie Kopien aller Unterlagen, die der Hauptversammlung der Aktionäre unterbreitet werden.

Page 18: Societas Europaea

Aussergewöhnliche UmständeAussergewöhnliche Umstände …die erhebliche Auswirkungen auf die Intressen

der Arbeitnehmer Wenn das zuständige Organ beschliesst, nicht im

Einklang mit der von dem Vertretungsorgan abgegebenen Stellungsnahme zu handeln, hat das Vertretungssorgan das Recht, ein weiteres Mal mit dem zuständigen Organ der SE zusammenzutreffen um eine Einigung herbeizuführen . Part 2 c

= Verhandlung ?

Page 19: Societas Europaea

Auffangregelung Auffangregelung MitbestimmungMitbestimmung

AG SEWenn Mitbestimmung vorhanden ist

+ SEAB AG

>25% der Arbeitnehmer

< 25% der Arbeitnehmer und das BVG so beschließt

Page 20: Societas Europaea

Auffangregelung: Auffangregelung: MitbestimmungMitbestimmung

AS

GMBH

SEHolding

SA

ltd

SESubsidiary

>50% der Arbeitnehmer

< 50% der Arbeitnehmer und das BVG so beschliesst

Page 21: Societas Europaea

Opting out: VersmelzungOpting out: Versmelzung

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die Auffangregelung in Teil 3 des Anhangs in dem in Absatz 2 Buchstabe b vorgesehenen Fall nicht Anwendung findet. (7:3)

Aber 12:3 in der Verordnung

Vorraussetzung, dafür dass eine SE in einem Mitgliedstaat, der von (7:3) Gebrauch gemacht hat, registriert werden kann, ist, dass eine Vereinbarung … über die Modalitäten der Beteiligung … einschliesslich der Mitbestimmung – geschlossen wurde oder dass für keine der teilnehmenden Gesellschaften vor der Registrierung der SE Mitbestimmungvorschiften galten.

Page 22: Societas Europaea

SE und andere BestimmungenSE und andere Bestimmungen EBR (Dir. art.13.1): Kein EBR in der SE wenn eine Vereinbarung zustande

kommt oder die Auffangregelung in kraft tritt. EBR Vertretungsorgan der Arbeitnehmer

Mitbestimmung (Dir. art.13.2-3): Nationale Mitbestimmungsregelungen gelten nicht für

die SE (aber wohl für Tochterunternehmen)

Page 23: Societas Europaea

SE und andere BestimmungenSE und andere BestimmungenNationale Beteiligungsrechte (Dir. art.13.3): Diese Richtlinie berührt nicht:

– Beteiligungsrechte in nationalen Tochtergesellschaften– Mitgliedsstaten können sicherstellen dass die Strukturen der

AN-Vertretungen… nach der Eintragung der SE fortbestehen.

Arbeitsverträge, Arbeitsverhältnisse, Beschfäftigungsbedingungen gehen zur SE über (Reg. art.29.4 et 37..9):

Page 24: Societas Europaea

SE und andere BestimmungenSE und andere BestimmungenVerfahrensmissbrauch (Dir. art.11):

Massnahmen um zu verhindern, dass die SE dazu missbraucht wird, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten

Page 25: Societas Europaea

Verschwiegenheit und Verschwiegenheit und GeheimhaltungGeheimhaltung

An Dritte (Dir. art.8.1):– Verschwiegenheitspflicht für Mitglieder von

Vertretungs-/Vervaltungs-/Aufsichtsorgan

Geheimhaltung (Dir. art.8.2):- ….Informationen nicht weitergeben muss, wenn deren

Bekanntwerden …..den Geschäftsbetrieb der SE …. Erheblich beeinträchtigen oder … schaden würde..

- Mitgliedstaaten sehen Verfahren vor nach denen AN-Vertreter Rechtsbehelfe einlegen können…

Page 26: Societas Europaea

VertraulichkeitVertraulichkeit

« Tendenzschutz » (Dir. art.8.3):– Falls das innerstaatliche Recht solche

Bestimmungen bereits enthält…