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Solarkanton Solothurn – 11 Projekte Pressekonferenz vom 12. August 2011 Inhalt Begrüssung Evelyn Borer, 079 334 22 19 Parteipräsidentin und Kantonsrätin http://www.sp-so.ch/ Referenten Fabian Müller, 076 514 91 00 Kantonsrat http://www.fabian-mueller.info/ Urs Huber, 078 674 79 11 Kantonsrat http://www.urshuber.com/ Philipp Hadorn, 079 600 96 70 Kantonsrat http://www.philipp-hadorn.ch/

Solarkanton Solothurn – 11 Projekte

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Energie ist für unsere Gesellschaft unabdingbar. Wir alle, unsere Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und damit Arbeitsplätze, Konsum, aber auch Ausbildungsplätze und Schulen, privates Leben, Freizeit – alles ist von Energie, von Energiezufuhr, in verschiedenster Form abhängig oder beeinflusst.

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Solarkanton Solothurn – 11 Projekte Pressekonferenz vom 12. August 2011

Inhalt Begrüssung Evelyn Borer, 079 334 22 19

Parteipräsidentin und Kantonsrätin http://www.sp-so.ch/

Referenten Fabian Müller, 076 514 91 00

Kantonsrat http://www.fabian-mueller.info/ Urs Huber, 078 674 79 11 Kantonsrat http://www.urshuber.com/

Philipp Hadorn, 079 600 96 70 Kantonsrat http://www.philipp-hadorn.ch/

Pressekonferenz, es gilt das gesprochene Wort Seite 2

Evelyn Borer, Parteipräsidentin und Kantonsrätin aus Dornach Ich begrüsse Sie als Medienschaffende zur heutigen Medienkonferenz, die ganz im Zeichen der Energie steht. Energie ist für unsere Gesellschaft unabdingbar. Wir alle, unsere Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und damit Arbeitsplätze, Konsum, aber auch Ausbildungsplätze und Schulen, privates Leben, Freizeit – alles ist von Energie, von Energiezufuhr, in verschiedenster Form abhängig oder beeinflusst. Die Stube nicht geheizt? Ein Büro ohne Computer? Öffentlicher Verkehr ohne Zug und Tram? Industrie ohne genügend Strom, ohne Energie, ohne Hitze, ohne Druck? Unser industrialisiertes, relativ rund laufendes und bequemes Leben ist ohne stetig zur Verfügung stehende Energie undenkbar. Wir können uns ein Leben ohne Energie, Strom, Heizung nicht vorstellen. Nostalgisch werden wir vielleicht mal in den Ferien, gehen Zelten oder wir sehen uns im Fernsehen die Sendungen von Hüttenbauern oder vom Leben zu Gotthelf‘s Zeiten an. Aber eben, nur zuschauen, nicht leben oder erleben. Was unser Leben so bequem und unsere Wirtschaft am Laufen erhält – Energie – muss erzeugt werden. Und wir brauchen viel davon und jedes Jahr mehr. Die Ereignisse im März dieses Jahres in Japan haben wohl auch den letzten Gläubigen davon überzeugt, dass die Erzeugung von Strom durch Atomkraftwerke nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ob sie es nun offiziell zugeben oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das Risiko der Atomkraftwerke, das Restrisiko – was für ein Unwort - wurde uns allen nachdrücklich vor Augen geführt. Die Energie aber brauchen wir trotzdem – deshalb muss nun das von uns schon längst geforderte Umdenken nicht nur gedacht, sondern auch gemacht werden. Oder anders formuliert „Taten statt Worte“ und zwar jetzt. Die SP Fraktion im Kantonsrat hat bereits im Frühsommer Vorstösse zur Energiepolitik eingereicht. Nun aber folgt ein ganzes Bündel an Forderungen und Vorschlägen, wie Energie effizient, sicher und erneuerbar gefördert werden kann und gefördert werden muss. Wir fordern eine aktive Energiepolitik im Kanton Solothurn. Die SP Kanton Solothurn und ihre Kantonsratsfraktion drescht kein leeres Stroh. Wir machen keine polemische Politik, sondern wollen nachhaltig wirken. Wir fordern nicht einfach den Ausstieg aus der Atompolitik sondern zeigen auch Wege auf, wie der Solarkanton Solothurn Wirklichkeit werden kann. Nachfolgend werden Ihnen die Mitglieder des parteiinternen Fachausschusses „Energie“, die Projekte zum Solarkanton Solothurn, zum Weg, weg vom Atomstrom hin zu erneuerbarer Energie vorstellen und stehen für Ihre Fragen selbstverständlich zur Verfügung.

Pressekonferenz, es gilt das gesprochene Wort Seite 3

Fabian Müller, Kantonsrat aus Balsthal Ich freue mich, dass ich Ihnen heute vier Vorstösse vorstellen darf. Diese sollen dazu beitragen unseren Kanton energieeffizienter und unseren Strommix erneuerbarer zu machen, um damit das Ziel eines Solarkantons Solothurn zu erreichen. Heutzutage wird die Energie aus der Sonne noch viel zu wenig genutzt. Ein viel zu grosses Potential wird verschwendet. Das werden wir uns in Zukunft nicht mehr leisten können. Ein Standort, der für die Produktion von Sonnenenergie besonders geeignet ist, sind die Gebäude. Mit dem Vorstoss „Solarenergie bei Neubauten“ soll der Regierungsrat gesetzliche Vorgaben erarbeiten, damit auf Neubauten, die sich für die Nutzung von Solarenergie eignen, grundsätzlich solche Anlagen erstellt werden. Damit das Potential für die Nutzung der Sonnenenergie im Kanton Solothurn ausgeschöpft werden kann, müssen die geeigneten Dachflächen auch effektiv für die Produktion von Sonnenenergie genutzt werden, sei das für die Stromproduktion oder für die Warmwasseraufbereitung. Am einfachsten ist dies bei Neubauten umzusetzen. Der Regierungsrat soll dafür die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage durch den Liegenschaftsbesitzer selber erstellt und genutzt wird oder ob dieser die Dachfläche Dritten für den Bau und Betrieb einer solchen Anlage zur Verfügung stellt. Gerade bei der Photovoltaik handelt es sich um eine Technologie, die trotz grosser Fortschritte immer noch über ein enormes Weiterentwicklungspotential verfügt und keine CO2 Emissionen produziert. Aber es macht nicht nur klimapolitisch Sinn die Photovoltaik zu fördern. Auch die positiven volkswirtschaftlichen Effekte muss man in Betracht ziehen. Durch Investitionen in diese Technologie entstehen bei uns in der Schweiz und nicht irgendwo im Osten neue Arbeitsplätze und das ist wiederum gut für unsere Bevölkerung. In einem weiteren Auftrag mit dem Titel „Neue erneuerbare Energien an die Schulen“ laden wir den Regierungsrat ein, dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen praktische Erfahrungen mit neuen erneuerbaren Energien machen können. Allen Lehrkräften sollen entsprechende auf den Lehrplan abgestützte didaktische Grundlagen und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Weiter soll sichergestellt werden, dass in kantonalen Schulhäusern, die man mit Anlagen für die Nutzung von neuen erneuerbaren Energien ausrüstet, Zusatzeinrichtungen (Messgeräte, Monitore, usw.) mit dem nötigen Demonstrationseffekt für den Unterricht eingebaut werden. Wir müssen so rasch als möglich eine neue Kultur „starten": Die Nutzung von neuen erneuerbaren Energien. Dieser Kulturwandel setzt insbesondere eine intensive Bewusstseinsarbeit voraus. Eine Möglichkeit dazu haben wir zur Verfügung: Unsere Schulen. So könnten beispielsweise bei einem Schulhausdach mit Kollektoren zur Warmwasseraufbereitung und/oder einer Photovoltaikanlage mit zusätzlichen Messungen der Globalstrahlung der Sonne und geeigneten Messwerten aus den Anlagen im Unterricht interessante Zusammenhänge thematisiert werden. Gerade bei Solaranlagen könnten Schülerinnen und Schüler beispielsweise schon beim Bau mit einbezogen werden.

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Mit der Interpellation „Energiebuchhaltung für alle kantonalen Bauten“ möchten wir vom Regierungsrat erfahren für welche kantonalen Liegenschaften bisher eine Energiebuchhaltung geführt und bis wann die Energieverbrauchsdaten aller kantonal genutzten Liegenschaften erfasst sind? In diesem Zusammenhang interessiert uns wie sich der Energieverbrauch für Wärmebedarf und elektrische Energie in den kantonal genutzten Liegenschaften in den letzten 10 Jahren entwickelt hat und insbesondere mit welchen Massnahmen gegenwärtig der Energieverbrauch beeinflusst wird und weIche Ziele angestrebt werden? Die Energiebuchhaltung ist heute fester Bestandteil jeder Energiestadt. Damit ist kein wesentlicher Verwaltungsaufwand verbunden. Sie zeigt die Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude und Anlagen auf. Anhand einer Feinanalyse kann dann das Verbesserungspotential ermittelt und die dafür notwendigen Massnahmen und Kosten abgeleitet werden. Unserer Meinung nach macht es Sinn, wenn auch der Kanton für alle seine Liegenschaften eine Energiebuchhaltung führt und dementsprechend ein Massnahmenprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz bei den kantonalen Gebäuden erstellt. In einem vierten Auftrag „Verbot von Elektroheizungen“ möchten wir den Regierungsrat beauftragen das Verbot von Elektroheizungen für Neuanlagen, gemäss den neuen Mustervorschriften (MuKEn 2008) der Energiedirektorenkonferenz (EnDK), in das kantonale Energiegesetz aufzunehmen. Im Energiegesetz soll zudem festgeschrieben werden, dass bestehende Elektroheizungen nicht erneuert werden dürfen und ab Inkrafttreten des Energiegesetzes durch andere Heizsysteme ersetzt werden müssen. Im Weiteren soll für alle Elektroheizungen eine Ersatzpflicht mit einer Übergangsfrist bis längstens 2025 vorgesehen werden. Unter den verschiedenen Energieträgern, die für die Gewinnung von Heizenergie zur Anwendung gelangen ist die Elektrizität eine der Umstrittensten. Der Wirkungsgrad für Heizungszwecke ist schlecht. Es ist unsinnig, die hochwertige Elektrizität zu verheizen. Die gemäss Bundesamt für Energie rund 230'000 Elektroheizungen in der Schweiz sind nicht zu unterschätzende Stromfresser. Allein im Winterhalbjahr sind die Elektroheizungen für ein Fünftel des gesamten Strombedarfs unseres Landes verantwortlich. Das ist mehr, als die drei ältesten AKW der Schweiz zusammen in dieser Zeit produzieren. Mit 5400 Elektroheizungen sind auch im Kanton Solothurn rund 4.5% der Wohnungen mit elektrischer Energie beheizt. Unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz und einem haushälterischen und nachhaltigen Umgang mit Energie muss auf den Einsatz von neuen Elektroheizungen gänzlich verzichtet werden.

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Urs Huber, Kantonsrat aus Obergösgen

Das Ziel dieser 3 Aufträge ist: 1. Die gesetzlichen Grundlagen so zu verändern, dass im Gebäudebereich

Sparen und erneuerbare Energien offiziell zu einem Zweck erhoben werden und konkrete Ziele gesetzt werden.

2. Der Energieausweis für Gebäude ein fixes Instrument für den sparsamen

Umgang mit Energie im Gebäudebereich wird. 3. Der Kanton Solothurn für die nächsten 10 Jahre ein eigentliche

Energieeffizienzoffensive startet. Der Anteil der Gebäude am gesamten Energieverbrauch ist bekanntlich sehr hoch(45%). Hier muss somit beim Energiesparen und bei der Energieeffizienz der Hebel vorrangig angesetzt werden. Gleich von Anfang an energiebewusst zu bauen, zahlt sich mittel- und langfristig für alle Beteiligten aus, sowohl für den Einzelnen als auch – und vor allem - für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinwesen. Und bekanntlich kann „auch ein Altbau mit bescheidenen technischem und finanziellem Aufwand zu einem Niedrig- oder Nullenergiehaus erneuert werden“ (AZ Spezial vom 21.06.11). Damit der rasch nötige energiesparende neu- bzw. Umbau des kantonalen Gebäudeparks nicht von Zufälligkeiten, Unwissen oder falsch verstandenem „günstigem“ Bauen abhängt, bedarf es einer kantonalen „Leitgesetzgebung“. Auftrag Revision der kantonalen Planungs- und Baugesetzgebung mit dem Ziel den Energieverbrauch im Gebäudebereich massiv zu senken und neue Energien zu fördern. Das heutige kantonale Planungs- und Baugesetz muss überarbeitet werden, um einen möglichst geringen Energieverbrauch im Gebäudebereich zu erreichen. Dieser Aspekt fehlt und muss möglichst schnell eingebaut und berücksichtigt werden. 1. Die kantonale Bau- und Planungsgesetzgebung ist unter energiepolitischen

Aspekten umfassend zu revidieren. Im Zweckartikel des Planungs- und Baugesetzes ist das Ziel eines möglichst geringen Energieverbrauchs beim Bau und Betrieb von Bauten und eine möglichst energiesparende Nutzung des Bodens vorzusehen.

2. Neubauten müssen künftig energieautark sein, d.h. sie sollen Nullenergie- oder mindestens Passivhaus-Standard erreichen bzw. ihre zum Betrieb nötige Energie solarthermisch (Saisonspeicher) und/oder photovoltaisch sicherstellen.

3. Plusenergiehäuser (Neu – und Umbauten) – d.h. Häuser, die mehr Wärme- bzw. elektrische Energie erzeugen als sie selber verbrauchen - sind zu fördern. (Bonus oder Unterstützungsbeiträge)

4. Wesentliche Umbauten/Renovierungen bestehender Bauten sollen möglichst Nullenergie- oder Passivhausstandard zu erreichen. Dies ist mit den gleichen Instrumenten zu fördern wie Plusenergiehäuser. Auch hier sind die gleichen Ausnahmebewilligungen vorzusehen wie bei Neubauten.

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5. Die Ortsplanungen und insbesondere die Überbauungsplanungen haben sicherzustellen, dass bei Neu – und Umbauten eine möglichst hohe aktive und passive Solarenergienutzung möglich ist (Südausrichtung).

Auftrag Energieausweis für Gebäude Die Regierung wird eingeladen dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche bei Neubauten, Handänderungen und umfassenden Sanierungen das Erstellen eines Gebäude-Energieausweises (GEAK) obligatorisch vorsieht. Beleuchtungen, Personenwagen und viele Haushaltsgeräte müssen heute beim Verkauf mit einer Energieetikette ausgestattet sein, die Auskunft über den Energieverbrauch gibt. Sie haben dazu beigetragen, dass der Energieverbrauch beim Kaufentscheid eine grössere Rolle spielt und ein tiefer Energieverbrauch heute ein Werbeargument ist. Dort, wo aber im Wohnbereich am meisten Energie verbraucht wird, nämlich bei den Gebäuden selber besteht diese Transparenz nicht obligatorisch. Mit dem Gebäude-Energieausweis (GEAK) ist eine Beurteilung der energetischen Qualität möglich, die im Hinblick auf zu erwartende Energiekosten und Komfort mehr Transparenz für Kauf- und Mietentscheide schafft. Der Energieausweis soll Eigentümer zu Sanierungen motivieren und Mietern die Möglichkeit geben, vor einem Mietvertragsabschluss einschätzen zu können, ob die Heizkosten realistisch angesetzt sind. Auftrag Energieeffizienzoffensive für den Kanton Solothurn Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Energieeffizienzoffensive für die nächsten zehn Jahre auszuarbeiten. Der Kanton stellt finanzielle Mittel bereit mit denen Projekte zur Förderung der Energieeffizienz finanziell unterstützt werden können. Die Energieeffizienz muss ins Zentrum der Energiepolitik gerückt werden. Hier liegt ein grosses Potenzial. Die produzierte Kilowattstunde wird so besser genutzt. Die "Energieperspektiven 2035" des Bundes zeigen, dass allein in den Privathaushalten mit mehr Effizienz zwei kleine Atomkraftwerke einzusparen wären. Damit diese Energieeffizienzgewinne auch realisiert werden, braucht es entsprechende finanzielle Mittel. Denn ohne Geld geht nichts, das hat der Gebäudebereich gezeigt. Alle diese Massnahmen rentieren sich über kurz oder lang für alle Betroffenen: Die Hausbesitzer, die Mieterschaft, der Staat, die Wirtschaft und die Umwelt. Die SP will aber erreichen, dass es in kurzer Zeit angegangen wird und nicht noch lange dauert.

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Philipp Hadorn, Kantonsrat aus Gerlafingen

Solarkataster, Gebäudeprogramm, Gebührenbefreiung und Biogas Sparen soll sich lohnen – auch für MieterInnen „Der Auftrag: Energiesparen belohnen – Anpassung der Subventionen im Gebäudeprogramm“ bezweckt, dass bei Liegenschaften – welche noch nicht Minergie-P-Standard erreichen - nur Subventionen ausbezahlt werden, wenn auch verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnungen ausgewiesen werden. Noch allzu häufig kommen Pauschalverrechnungen der Energiekosten an MieterInnen vor. Verbrauchsabhängige Kostentragung bedingt die notwendige technische Möglichkeit zur Verbrauchserfassung und gibt sinnvolle Anreize. Mit der Bindung der kantonalen Subventionen an diese Aufrüstung kann dies klar gefördert werden. Ein Solarkanton braucht ein Solarkataster Die Erstellung eines frei zugänglichen Solarkatasters zeigt einfach und klar auf, welche Dächer prioritär für die Nutzung der Sonnenenergie geeignet sind. Ein Solarkataster ist ein zeitgemässer wichtiger Service public, der heute einfach zu erstellen ist und eine optimale, bürgerInnenfreundliche Grundlage dazu schafft, dass Investitionswille und Investitionswirksamkeit gefördert und optimiert werden. Befreiung von Grundgebühren Die Grundgebühren beim Energieverbrauch bewirken, dass sparsame VerbraucherInnen einen relativ hohen Gebührenanteil zu bezahlen haben. Faktisch führt dies zu degressiven Stromtarifen, sodass der Bezug von grösseren Energiemengen den Gebührenanteil pro Kilowatt senkt. Daraus ergibt sich ein falscher Anreiz zu grösserem Energieverbrauch, was die Anstrengungen zu verantwortungsbewusstem und/oder sparsamen Energieeinsatz untergräbt. Dies gilt es mit der Befreiung der KonsumentInnen von diesen Grundgebühren zu ändern. Die SP ist klar der Ansicht, dass dies ein bemerkenswerter Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs in privaten Haushalten bewirken wird. Sonderbestimmungen zur Unterstützung der Basisindustrie bleiben ausdrücklich ausgenommen. Biogas – ein wichtiges Energiepotential der Zukunft Noch wird das Potenzial von Biogas kaum zur Energiegewinnung genutzt. Obwohl diese Energiequelle faktisch optimale Voraussetzungen bietet: einheimisch, sicher, regenerativ, CO 2 neutral und speicherbar, zudem für Wärme und Kraft nutzbar. Mit der vorliegenden Interpellation sollen vorerst Potenzial, gegenwärtige Nutzung und Möglichkeiten zur Förderung ausgelotet werden. Es gilt „Abfälle“ aus Garten, Landwirtschaft und Abwasserreinigung sinnvoll als Energie „einzufangen und einzusetzen“. Vier Beiträge zu Umbau und Entwicklung unseres Kantons zu einem Solarkanton.