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SOP`s für die Feuerwehr J Berding 1 , G Picksak 1 , H Alz 1 1 Zentralapotheke, Medizinische Hochschule Hannover Einleitung Die Zentralapotheke der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) beliefert die Feuerwehr Hannover mit Arzneimitteln. Damit ist die Apotheke verpflichtet, die Arzneimittelvorräte nach § 14(6) ApoG und § 32 ApBetrO auf die einwandfreie Beschaffenheit und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Arzneimittel zu über- prüfen. Die Herausforderung stellt sich durch die Vielzahl an Rettungswachen, der sich im Einsatz befindenden Noteinsatzfahrzeuge (NEF) (Abb. 1) und die ge- setzlichen Vorgaben für die Dokumentation von Betäubungsmitteln. Methoden Ein Apotheker hat im Rahmen des Belieferungsvertrags spezifische SOP`s und ein- fache Dokumentationshilfen zum Umgang und Verbleib der Arzneimittel erstellt. Durch diese wird der Arzneimittelbestand in allen Rettungswachen und NEF`s konti- nuierlich kontrolliert und die Lagerung optimiert. Ergebnisse Bislang war es eine große Herausforderung, in angemessener Zeit alle Rettungs- wachen und NEF`s der Feuerwehr nach den gesetzlichen Vorgaben zu überprü- fen. Aus einem zentralen Sanitätsmittellager der Hauptwache wurden von jeder Rettungswache Arzneimittel in entsprechender Menge unsystematisch entnom- men. Die Betäubungsmittel wurden bisher noch nicht über die Zentralapotheke der MHH, sondern von den Krankenhäusern an den NEF-Stützpunkten bezogen und durch den Notarzt zum NEF gebracht. Auch gab es Arzneimittelkühl- schränke in dem Sanitätsmittellager und in den jeweiligen Rettungswachen, jedoch war die Kühlung der Arzneimittel bislang nicht durch eine Dokumenta- tion nachvollziehbar und durch nicht optimal strukturierte Arbeitsabläufe nicht immer ausreichend gewährleistet. Zunächst optimierte der Apotheker das Arzneimittelsortiment des Sanitätsmittel- lagers. So versorgt die Zentralapotheke das Sanitätsmittellager nur noch mit den notwendigsten Arzneimitteln. Anschließend wurden die bereits bestehenden SOP`s zur Arzneimitteldistribution von dem Apotheker den aktuellen Gegeben- heiten angepasst: Von dem Sanitätsmittellager aus werden fortan die Arznei- mittel an die einzelnen Rettungswachen und NEF-Stationen distribuiert, wo diese aus kleinen Vorratsdepots entsprechend der Bestückungsliste der Wagen täglich entnommen werden. Durch die Installation von Temperaturloggern in den Kühlschränken des Sanitätsmittellagers und der einzelnen Rettungswachen ist die Kühlung nun bis zur Arzneimittelentnahme für die Bestückung der NEF`s gewährleistet und der Verfall von kühlpflichtigen Arzneimitteln kann jetzt ver- hindert werden. Auch die Versorgung der Feuerwehr mit Betäubungsmitteln konnte in SOP`s ver- ankert und durch Dokumentationshilfen für alle Mitarbeiter erleichtert werden. Ein für die Feuerwehr zuständiger Arzt verschreibt die monatlich benötigte Menge an Betäubungsmitteln (Abb. 3). Diese werden nach Abholung aus der Zentralapotheke im Sanitätsmittellager vorschriftsmäßig gelagert (Abb. 2) und von dort an die jeweiligen NEF-Stationen distribuiert. Die Dokumentation der Ausgabe aus dem Sanitätsmittellager wird durch ein feuerwehrinternes Abgabe- belegverfahren gesichert, so dass die Bestände jederzeit nachvollziehbar sind. Durch die Neustrukturierung der Arzneimitteldistribution, der Einrichtung kleiner Vorratsdepots in den einzelnen Rettungswachen sowie letztendlich durch die einfachen Dokumentationshilfen ist die Belieferung und die Kontrolle der Arzneimittel-vorräte für die Apotheke und für die Mitarbeiter der Feuerwehr sehr transparent und deutlich optimiert worden. Zusammenfassung Die gemeinsame Erarbeitung und Gestaltung von SOP`s ist ein Qualitätsgewinn für beide Seiten. Durch das persön- liche Einbringen des Apothekers in die internen Prozesse ihrer Belieferungseinrichtungen konnte die Zusammenarbeit gestärkt und für beide Berufsgruppen transparent gestaltet werden. Die daraus folgende Arbeitserleichterung be- schränkt sich nicht nur auf die Mitarbeiter der Rettungswachen, sondern überträgt sich automatisch auch auf die Apotheke. Zentralapotheke MHH Zentralapotheke OE 8500 Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover www.mh-hannover.de Abb. 3: SOP „Beschaffung Betäubungsmittel“ Abb. 2: BtM-Tresor Abb. 1: Noteinsatzfahrzeug (NEF) 37. Wissenschaftlicher Kongress Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. – Mainz, 10. – 13. Mai 2012

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SOP`s für die Feuerwehr

J Berding1, G Picksak1, H Alz1

1Zentralapotheke, Medizinische Hochschule Hannover

Einleitung

Die Zentralapotheke der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) beliefert die Feuerwehr Hannover mit Arzneimitteln. Damit ist die Apotheke verpflichtet, die Arzneimittelvorräte nach § 14(6) ApoG und § 32 ApBetrO auf die einwandfreie Beschaffenheit und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Arzneimittel zu über-prüfen. Die Herausforderung stellt sich durch die Vielzahl an Rettungswachen, der sich im Einsatz befindenden Noteinsatzfahrzeuge (NEF) (Abb. 1) und die ge-setzlichen Vorgaben für die Dokumentation von Betäubungsmitteln.

Methoden

Ein Apotheker hat im Rahmen des Belieferungsvertrags spezifische SOP`s und ein-fache Dokumentationshilfen zum Umgang und Verbleib der Arzneimittel erstellt. Durch diese wird der Arzneimittelbestand in allen Rettungswachen und NEF`s konti-nuierlich kontrolliert und die Lagerung optimiert.

Ergebnisse

Bislang war es eine große Herausforderung, in angemessener Zeit alle Rettungs-wachen und NEF`s der Feuerwehr nach den gesetzlichen Vorgaben zu überprü-fen. Aus einem zentralen Sanitätsmittellager der Hauptwache wurden von jeder Rettungswache Arzneimittel in entsprechender Menge unsystematisch entnom-men. Die Betäubungsmittel wurden bisher noch nicht über die Zentralapotheke der MHH, sondern von den Krankenhäusern an den NEF-Stützpunkten bezogen und durch den Notarzt zum NEF gebracht. Auch gab es Arzneimittelkühl-schränke in dem Sanitätsmittellager und in den jeweiligen Rettungswachen, jedoch war die Kühlung der Arzneimittel bislang nicht durch eine Dokumenta-tion nachvollziehbar und durch nicht optimal strukturierte Arbeitsabläufe nicht immer ausreichend gewährleistet.

Zunächst optimierte der Apotheker das Arzneimittelsortiment des Sanitätsmittel-lagers. So versorgt die Zentralapotheke das Sanitätsmittellager nur noch mit den notwendigsten Arzneimitteln. Anschließend wurden die bereits bestehenden SOP`s zur Arzneimitteldistribution von dem Apotheker den aktuellen Gegeben-heiten angepasst: Von dem Sanitätsmittellager aus werden fortan die Arznei-mittel an die einzelnen Rettungswachen und NEF-Stationen distribuiert, wo diese aus kleinen Vorratsdepots entsprechend der Bestückungsliste der Wagen täglich entnommen werden. Durch die Installation von Temperaturloggern in den Kühlschränken des Sanitätsmittellagers und der einzelnen Rettungswachen ist die Kühlung nun bis zur Arzneimittelentnahme für die Bestückung der NEF`sgewährleistet und der Verfall von kühlpflichtigen Arzneimitteln kann jetzt ver-hindert werden.Auch die Versorgung der Feuerwehr mit Betäubungsmitteln konnte in SOP`s ver-ankert und durch Dokumentationshilfen für alle Mitarbeiter erleichtert werden. Ein für die Feuerwehr zuständiger Arzt verschreibt die monatlich benötigte Menge an Betäubungsmitteln (Abb. 3). Diese werden nach Abholung aus der Zentralapotheke im Sanitätsmittellager vorschriftsmäßig gelagert (Abb. 2) und von dort an die jeweiligen NEF-Stationen distribuiert. Die Dokumentation der Ausgabe aus dem Sanitätsmittellager wird durch ein feuerwehrinternes Abgabe-belegverfahren gesichert, so dass die Bestände jederzeit nachvollziehbar sind.

Durch die Neustrukturierung der Arzneimitteldistribution, der Einrichtung kleiner Vorratsdepots in den einzelnen Rettungswachen sowie letztendlich durch die einfachen Dokumentationshilfen ist die Belieferung und die Kontrolle der Arzneimittel-vorräte für die Apotheke und für die Mitarbeiter der Feuerwehr sehr transparent und deutlich optimiert worden.

Zusammenfassung

Die gemeinsame Erarbeitung und Gestaltung von SOP`s ist ein Qualitätsgewinn für beide Seiten. Durch das persön-liche Einbringen des Apothekers in die internen Prozesse ihrer Belieferungseinrichtungen konnte die Zusammenarbeit gestärkt und für beide Berufsgruppen transparent gestaltet werden. Die daraus folgende Arbeitserleichterung be-schränkt sich nicht nur auf die Mitarbeiter der Rettungswachen, sondern überträgt sich automatisch auch auf die Apotheke.

Zentralapotheke

MHHZentralapotheke OE 8500Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannoverwww.mh-hannover.de

Abb. 3: SOP „Beschaffung Betäubungsmittel“

Abb. 2: BtM-TresorAbb. 1: Noteinsatzfahrzeug (NEF)

37. Wissenschaftlicher Kongress Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. – Mainz, 10. – 13. Mai 2012