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K 51677 02/20 Ausgabe Februar Informationen I Beratung I Seminare I Kompetenzentwicklung sichert Beschäftigung www.tbs-nrw.de Inhalt Echt Stress: Schreibtisch-Hopping Desk-Sharing und Gesundheitsschutz 2 Manufacturing Execution System (MES) Unverzichtbar für die Fertigungsplanung? 2 Leiharbeit gut und fair gestalten - aber wie? Fachtagung 3 Dem Personalabbau ein Schnippchen schlagen Landesfinanzierte „Orientierungsberatung“ für Arbeitnehmervertretungen 3 Kompetenzentwicklung sichert Beschäftigung Zwei Handlungshilfen für die Interessenvertretung 4 3 Fragen an den Referenten des Seminares „KI, IBM Watson, Microsoft 365 und Co“ 6 Unser Seminarprogramm 7 Seminarüberblick 11 TBS-Team 12 Digitalisierung bei der TBS NRW – Kundenportal geht online 12 Broschürentipp „Gut beraten!“ Externe Sachverständige für den Betriebsrat 12 Themenschwerpunkt

SP Februar 2020„KI, IBM Watson, Microsoft 365 und Co“ 6 ... Agiles Arbeiten und Künstliche Intelligenz, Machine Learning und Blockchain, Cyber-Physische Systeme und Transformation

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Page 1: SP Februar 2020„KI, IBM Watson, Microsoft 365 und Co“ 6 ... Agiles Arbeiten und Künstliche Intelligenz, Machine Learning und Blockchain, Cyber-Physische Systeme und Transformation

K 51677

02/20Ausgabe Februar

Informationen I Beratung I Seminare I

Kompetenzentwicklung sichert Beschäftigungwww.tbs-nrw.de

Inhalt

Echt Stress: Schreibtisch-HoppingDesk-Sharing und Gesundheitsschutz 2

Manufacturing Execution System (MES) Unverzichtbar für die Fertigungsplanung? 2

Leiharbeit gut und fair gestalten - aber wie? Fachtagung 3

Dem Personalabbau ein Schnippchen schlagenLandesfinanzierte „Orientierungsberatung“ fürArbeitnehmervertretungen 3

Kompetenzentwicklung sichert Beschäftigung Zwei Handlungshilfen für die Interessenvertretung 4

3 Fragen an den Referenten des Seminares „KI, IBM Watson, Microsoft 365 und Co“ 6

Unser Seminarprogramm 7

Seminarüberblick 11

TBS-Team 12

Digitalisierung bei der TBS NRW – Kundenportal geht online 12

Broschürentipp„Gut beraten!“ Externe Sachverständige für den Betriebsrat 12

Themenschwerpunkt

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Kompetent & Praxisnah2

Schreibtisch-Hopping ist im Kommen. Immer häufiger setzenUnternehmen darauf, dass sich die Mitarbeiter „ihren“ Büroar-beitsplatz jeden Tag aufs Neue wählen. Desk-Sharing heißt dasZauberwort. Eine Entwicklung, die die Arbeitsorganisationebenso berührt wie den betrieblichen Arbeits- und Gesundheits-schutz. Ein Fall für die Interessenvertretung also.

Desk-Sharing bedeutet eine täglich wechselnde Arbeitsumge-bung. Das kann zu einem erhöhten Stress-Level führen. Zudemmuss der ständig neue Arbeitsplatz zunächst mit den benötigtenMaterialien ausgestattet und ergonomisch ausgerichtet sein.Das bedeutet Mehr-Aufwand durch die Rüstzeit.

Zudem: Die gestern räumlich noch nahen Kolleginnen und Kol-legen sind heute weit entfernt platziert. Das verändert dieZusammenarbeit der Beschäftigten und hat damit auch massiveAuswirkungen auf die Arbeitsorganisation, indem z. B. bisherbe währ te Arbeitsabläufe neu zu definieren sind.

Im Hinblick auf den betrieblichen Arbeits- und Gesundheits-schutz ist das Schreibtisch-Hopping Anlass für die Durchführungbzw. Überprüfung einer Gefährdungsbeurteilung, insbesondereeiner vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung. Die Arbeits-platz-Ergonomie ist hierbei ebenfalls in den Blick zu nehmen.

Im Hinblick auf die Arbeitsorganisation wie den Arbeits- undGesundheitsschutz hat die Interessenvertretung starke Mitbe-stimmungsrechte. Diese können wirksam zum Wohle der Be -schäftigten genutzt werden. Mit einer frühzeitigen Initiative derInteressenvertretung können die Planungen beeinflusst und dieBeschäftigten beteiligt werden. Ein bewährtes Mittel hierfür istz. B. die vorausschauende und vom Gesetzgeber vorgeschriebe-ne Gefährdungsbeurteilung.

Die TBS NRW kann zu diesem Thema beratend zur Seite stehenund sich u. a. gemeinsam mit Betriebs- und Personalräten einBild von der aktuellen Situation sowie den Bedarfen für die Aus-richtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes machen.

Kontakt: [email protected] Mobil: 0172 / 700 31 62

Echt Stress: Schreibtisch-HoppingDesk-Sharing und Gesundheitsschutz

Nils Nolting

ist TBS-Berater. Arbeitsschwerpunktedes Diplom-Soziologen sind IT-Rege-lungen und Vereinbarungen zumArbeitnehmerdatenschutz, MobileDevice Management, Begleitung vonBetriebs- und Personalräten bei ökono-mischen Fragestellungen.

Die digitale Transformation der Fertigung bedeutet für Unter-nehmen, die Fertigungsplanung- und -steuerung datenbasiertechtzeitfähig neu aufzusetzen. Dadurch wird es möglich, eineengere Vernetzung mit Zulieferern zu realisieren, schneller aufKundenanforderungen zu reagieren und kleinere Losgrößenkostendeckend zu fertigen. Man verspricht sich Synergieeffektedurch die Zusammenarbeit der Produktionsbeteiligten wie Ent-wicklung, Arbeitsvorbereitung, Einkauf, Fertigungsplanung,Logistik und Vertrieb.

Technisches Mittel der Wahl sind Manufacturing ExecutionSysteme (MES), die die direkte Anbindung verteilter Systemeder Prozessautomatisierung und Fertigungssteuerung wie Be -triebsdatenerfassung (BDE), Maschinendatenerfassung (MDE)und Personaldatenerfassung ermöglichen. Alle Prozessdaten,die eine zeitnahe Auswirkung auf den Fertigungsprozess haben,können in Echtzeit in MES gemeinsam überwacht werden.Daher modernisieren viele Unternehmen ihre MES oder führensie neu ein, um sich technisch auf die Herausforderungen derDigitalisierung einzustellen.

Bei der Einführung von MES ergeben sich für Betriebsräte zahl-reiche Fragen: Welche Prozessdaten sollen erhoben werden undzu welchem Zweck? Inwieweit beinhalten diese Prozessdatenpersonenbezogene Mitarbeiterdaten, die auch zur Leistungs-und Verhaltenskontrolle geeignet sind? Welche Auswertungenund Kennzahlen sollen regelmäßig mit dem System erstellt wer-den? Wer darf diese Auswertungen und Kennzahlen sehen undnutzen? Wie ändert sich der Arbeitsablauf in der Fertigung?Kommt es zu Arbeitsverdichtungen?

Diese erste Aufzählung dürfte genügen, um die Komplexitätund den Regelungsbedarf eines MES deutlich zu ma chen. Dar-über hinaus werden durch die MES-Einführung häufig auchRegelungen zum Prämien- und Leistungslohn berührt, da dasMES grundlegende Daten und Kennziffer für Zielerreichungs-faktoren liefert. Zu klären ist dabei, ob die ge messenen Kenn-zahlen durch Beschäftigte überhaupt beeinflussbar sind. Die TBSunterstützt die Betriebsräte bei der Erarbeitung von Fragekata-logen und Betriebsvereinbarungen für MES.

Kontakt: [email protected] Mobil: 0173 / 209 77 56

Manufacturing Execution System (MES)Unverzichtbar für die Fertigungsplanung?

TBS NRW

Svenja Budde

ist TBS-Beraterin. Arbeitsschwerpunkteder Gesundheitswissenschaftlerin sindu. a. ganzheitliche Gefährdungsbeurtei-lung nach § 5 ArbSchG, Ergonomie amArbeitsplatz und betriebliches Eingliede-rungsmanagement.

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3Aktuelles

TBS NRW

Zu Beginn wird Landesarbeitsminister Karl Josef Laumann ein Gruß-wort sprechen. Danach stehen die Ergebnisse der Tarifrunde Leihar-beit 2019 und der AÜG-Novelle 2017 auf dem Programm.Anschließend berichten Betriebsräte, wie es ihnen konkret gelungenist, Outsourcing zu verhindern bzw. Übernahmen durchzusetzen.Betont praxisorientiert sind auch die Arbeitsgruppen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz sowie zum Wie und Warum der Betreuungbzw. zur Qualifizierung von Leiharbeitskräften.

Die Fachtagung ist sehr praxisorientiert ausgerichtet und erlaubt esallen InteressenvertreterInnen, ihre Sicht über betriebliche Proble-me, Ziele und Lösungswege einzubringen und sich mit den anderenTeilnehmerInnen darüber austauschen.

Leiharbeit gut und fair gestalten - aber wie?Save the date ++ Fachtagung ++ 23. April 2020 ++ Dortmund

Gute und faire Arbeit für Leihbeschäftigte durchzusetzen, ist nicht immer einfach, aber möglich. Das zeigen zahlreichekleine und große Erfolge aus dem Betriebsalltag. Diese möchten wir gerne mit Ihnen auf einer Fachtagung offen dis-kutieren – mit Personal- und Betriebsräten aus Verleih- und Entleihbetrieben sowie mit VertreterInnen von Gewerk-schaften und Beratungsnetzwerken.

Dem Personalabbau ein Schnippchen schlagenLandesfinanzierte „Orientierungsberatung“ für Arbeitnehmervertretungen

Wie sicher sind die Arbeitsplätze? Bei vielen Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmern spielt diese Frage immer im Hintergrund mit. Sorgenmacht nicht nur die allgemeine Wirtschaftslage. Es gibt auch Ent-wicklungen, die unvermittelt über den Betrieb hereinbrechen kön-nen:

• Neuausrichtungen langjährig bestehender Geschäftsmodelle, deren Geschäftsgrundlage bedroht ist – etwa durch den Brexit oder internationale Zoll-Streitigkeiten u. ä.,

• technologische Sprünge (Digitalisierung, neuartige Produkte und Verfahren) und veränderte Nutzung von Rohstoffen und Energieformen (Dekarbonisierung),

• unternehmenspolitische Strategieentscheidungen, bei denen ganze Standorte unter die Räder geraten können, ohne rote Zahlen geschrieben zu haben.

Arbeitnehmervertretungen stehen vor vielen Fragen: Was plant dieUnternehmensleitung? Was sind die Konsequenzen für den Betriebund die Belegschaft? Gäbe es Alternativen? Was sind die Einfluss-möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung? Wie lässt sich Unter-stützung organisieren?

Die Fragen sind umso dringender, je unklarer die Lage ist.

Bei diesen Fragen bietet die landesfinanzierte Orientierungsbera-tung unbürokratische, arbeitgeberunabhängige Unterstützung fürBetriebsräte und Mitarbeitervertretungen.

Nähere Informationen liefert unser Infoblatt. Kostenloser Download: www.tbs-nrw.de/shop/flyer

Dr. Christoph Grüninger (Projektleitung) Mobil: 0173 / 209 77 65 [email protected]

Patrizia Golombek (Projektassistenz) Tel.: 0521 / 966 35 [email protected]

Die „Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge“ ist ein gemeinsames Angebot des Arbeitsministeriums NRW und des DGB NRW. Es wird mit Mitteln

des europäischen Sozialfonds gefördert. Das Projekt wird seit 2008 von der TBS NRW betrieben. Bis zum Beginn der neuen Projektlaufzeit ab dem

01.07.2019 lautete der Projekttitel „Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag“. Die BeraterInnen stehen Beschäftigten und Interessenvertretungen für

sämtliche Fragen rund um die Themen Leiharbeit und Werkvertrag zur Verfügung. www.zeitarbeit.nrw.de

Die Veranstaltung ist kostenlos und erfüllt die Anforderungen nach§ 37 (6) BetrVG/§ 42 (5) LPVG. Programmdetails finden sich aufwww.zeitarbeit.nrw.de.

Anmeldung über [email protected] / Informationen: Can Aydin, Telefon 0231-24 96 98 - 20

TBS-Projektbüro TBS NRW e.V. - Regionalstelle Bielefeld Stapenhorststr. 42b - 33615 Bielefeld

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TBS NRW

Qualifizierung statt Entlassung

Qualifizierungsbedarf ermitteln. Der Q-Check.

Agiles Arbeiten und Künstliche Intelligenz, Machine Learning undBlockchain, Cyber-Physische Systeme und Transformation – Inno-vationen, die einen hohen Veränderungsdruck auf die Belegschaftausüben. Denn die berufliche Zukunft der Beschäftigten entschei-det sich immer mehr an der Frage, inwiefern sie durch zusätzlicheQualifizierung „am Ball“ der sich verändernden Tätigkeitsprofilebleiben. Gerade hier können Betriebs- und Personalräte wichtigeImpulse setzen.

Entscheidend für das Innovationspotenzial: die Kompe-tenzen der Beschäftigten. Besonders betriebliche Interessen-vertretungen geht dieses Thema an. Denn die berufliche Zukunftder Beschäftigten entscheidet sich immer mehr an der Frage, in -wiefern sie durch zusätzliche Qualifizierung „am Ball“ der sichver än dernden Tätigkeitsprofile bleiben. Gerade hier können Be -triebs- und Personalräte wichtige Impulse setzen. Dabei ist wich-tig: Nicht allein der Einsatz der richtigen Technologien, die Herstel-lung der richtigen Produkte oder gutes Marketing sichern denBestand eines Unternehmens und damit die Arbeitsplätze. Auchund vor allem die Kompetenzen der Beschäftigten und deren In -no vationspotenzial sind ausschlaggebend.

Um den Qualifizierungsbedarf und die Rahmenbedingungenerfolgreicher Qualifizierung im eigenen Betrieb zu ermitteln, wur-de das praxisorientierte Werkzeug Q-Check entwickelt. Es setzt

an den vier wesentlichen Fragestellungen an:

• Qualifizierung als Teil der Unternehmensstrategie: Wie ist Qua- lifizierung angesichts des Fachkräftemangels in einer betriebli- chen Gesamtstrategie einzubinden?

• Organisation der Qualifizierung: Welche Lerninfrastruktur und lernförderlichen Bedingungen müssen gegeben sein, um eine erfolgreiche Qualifizierung zu sichern?

• Inhalte von Qualifizierung: Welche Schlüsselqualifikationen und Fachkompetenzen müssen in welche Richtung entwickelt werden?

• Beteiligung und Mitbestimmung bei Qualifizierung: Wie kön- nen wir Mitbestimmung praktizieren und eine Kultur der Betei- ligung fördern?

Checklisten, Informationen, Workshop-Konzept – dasvolle Programm. Zu all diesen Fragen gibt es detaillierte Check-listen, um den Status Quo zu ermitteln und Zielvorstellungen zuentwickeln. Hinzu kommen ergänzende Informationen sowie einWorkshop-Konzept, mit dem die Inhalte strukturiert bearbeitetwerden können.

Der „Q-Check“ wurde im Rahmen des Projektes „Arbeit 2020 inNRW“ entwickelt. An diesem von den Gewerkschaften NGG,IGBCE, IG Metall und DGB NRW getragenen Projekt ist die TBSNRW seit 2016 als Umsetzungspartner beteiligt. Der „Q-Check“steht unter www.arbeit2020.de kostenfrei zum Download bereit.

Kompetenzentwicklung sichert BeschäftigungZwei Handlungshilfen für die Interessenvertretung

Jens Göcking ist TBS-Berater. Arbeitsschwerpunkte des Diplom-Sozialwissenschaftlers und Arbeitswissenschaftlers sind Qualifizie-rung und Personalentwicklung, Ideen-management, Vorschlagswesen undKontinuierlicher Verbesserungsprozess.

[email protected] Mobil: 0173/2 09 77 58

Viktor Steinberger ist TBS-Berater. Arbeitsschwerpunkte des

Diplom-Soziologen sind betrieblicheUmgestaltung, neue Formen der

Betriebs- und Arbeitsorganisation, IT-Systeme in der Produktion, Entgelt(ERA), Qualifizierung und Arbeit 4.0.

[email protected] Mobil: 0173 / 20 977 61

Wie können Interessenvertretungen die richtigen Voraussetzungen für Qualifizierung angesichts von fortschreitender Digitalisierungund Vernetzung mitgestalten? Seit vergangenen November liegen zu diesem Thema zwei Handlungshilfen vor: Der Q-Check, einInstrumentarium zur Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs, sowie ein White Paper über die rechtlichen Möglichkeiten.

Zu den Autoren

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TBS NRW

... aus der Praxis

Alles, was Recht ist.TBS-Gestaltungshilfe für Qualifizierung und KompetenzentwicklungBereits im vierten Jahrzehnt hat die TBS NRW die Digitalisie-rung der Betriebe im Blick und beleuchtet hierbei insbesonde-re auch die Themen Qualifizierung und Kompetenzentwick-lung. Beispiel ist die Ende der 1990er Jahre aufgelegte Q-Box– eine Methodik, mit der kleinere und mittlere Betriebe dieQualifizierung ihrer Beschäftigten in eine geordnete Formbringen können. Zudem führt sie regelmäßig Seminare undSchulungen für Interessenvertretungen zu diesem wichtigenThema durch.

Seit 40 Jahren kritischer Begleiter der Digitalisie-rung: Die TBS. Im vergangenen November hat die TBS einWhite Paper herausgebracht, das detailliert Auskunft gibtüber die rechtlichen Möglichkeiten, die die Interessenvertre-tungen bei diesem Thema haben. Der Titel: „Rechte und Mit-bestimmung bei Kompetenzentwicklung und Qualifizie-rung.“

Die wichtigste Erkenntnis: Die Interessenvertretungen habenhier starke Rechte! Um nur ein Beispiel zu nennen: Wenn dieberuflichen Fähigkeiten und Kenntnisse eines Beschäftigtenaufgrund innerbetrieblicher Veränderungen nicht mehr aus-reichen, kann die Interessenvertretung die Initiative für Qua-lifizierungsmaßnahmen ergreifen (vgl. § 97 Abs. 2 BetrVG).

Das Papier führt auf 10 Seiten Punkt für Punkt die Möglich-keiten der Interessenvertretung auf und unterlegt sie mit denentsprechenden Rechtsgrundlagen. Eine leicht verständlicheGrundlage, die vorhandenen rechtlichen Instrumente anzu-wenden und zu einem betrieblichen Konzept zu orchestrie-ren. Das Ziel ist es, auch hier einen auf den eigenen Betriebzugeschnittenen Beteiligungsprozess zu initiieren.

Das richtige Instrument zum richtigen Zeitpunkt:Das Whitepaper. Der Veränderungsdruck, der in denUnternehmen durch die Digitalisierung zurzeit wiederzunimmt, macht Qualifizierung und Kompetenzentwicklungzu einem gefragten und wichtigen Thema. Das White Paperist also das richtige Instrument zum richtigen Zeitpunkt. Dar-über hinaus macht es aber auch transparent, wo stärkere Mit-bestimmungs- und somit Gestaltungsrechte noch fehlen –nämlich bei den Investitionsentscheidungen der Unterneh-men, die diese Veränderungen verursachen. Das Papier stehtunter www.tbs-nrw.de kostenfrei zum Download bereit.

Friederike Brocks Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats I und

des Konzernbetriebsrats der AGRAVIS Raiffeisen AG

Wer kam wie auf die Idee E-Learning einzuführen? Der Arbeit-geber hat uns E-Learning als Baustein eines Blended Learnings vorge-stellt. Das E-Learning, bei uns SAP Success Factors LMS, ist geplant, umverpflichtende und für den Gesetzgeber zu dokumentierende Unter-weisungen sowie freiwillige Schulungen oder Arbeitshilfen zur Verfü-gung zu stellen. Wir sind als Konzern sehr vielschichtig und dezentralaufgestellt, Präsenzschulungen sind mit erheblichem Aufwand verbun-den.

Wie habt Ihr als Gesamtbetriebsrat das Thema aufgenom-men? Wir haben das positiv gesehen. E-Learning bietet ebenfalls Vor-teile für die Kolleginnen und Kollegen. Für uns, allerdings auch für denArbeitgeber, war klar, dass das E-Learning nicht die bisherigen Schulun-gen ablösen kann, sondern diese ergänzt und dass Präsenzschulungweiterhin angeboten werden. Sie fördern beispielsweise die interne Ver-netzung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Was habt Ihr per Vereinbarunggeregelt? Wir haben zunächst einige aus unserer Sicht wichtige Rah-menbedingungen festgeschrieben mit dem Ziel, Leistungs- und Verhal-tenskontrollen auszuschließen bzw. auf das notwendige Maß zubeschränken. So werden Nachweise nur für vorgeschriebene Unterwei-sungen dokumentiert. Arbeitshilfen bleiben freiwillig und die Nachwei-se ausschließlich für die Beschäftigten. Auch die Festlegung, wer wannwelche Daten sehen und auswerten kann, war eine wichtige Abgren-zung. Außerdem haben wir uns die geplanten E-Lear ning-Kurse ange-schaut und mit dem Arbeitgeber abgestimmt.

Damit wir Erfahrungswerte über die Vor- und Nachteile des E-Lear ningsbekommen, haben wir die Gesamtbetriebsvereinbarung zu nächst befri-stet. Danach werten wir aus und prüfen, welche Teile der Vereinbarunggut funktionieren und wo wir gegebenenfalls nachbessern sollten.

Q-CheckQualifizierung im Digitalen Wandel – Was ist zu tun?Eine Orientierungshilfe für Betriebsräte28 Seiten / kostenloser Download www.arbeit2020.de/infos-und-downloads/broschueren

White PaperRechte und Mitbestimmung bei Kompetenzentwicklung

und Qualifizierung10 Seiten / kostenloser Download

www.tbs-nrw.de/shop/broschueren

Methodenvielfalt eröffnet neue Qualifikationsmöglichkeiten

Die AGRAVIS Raiffeisen AG versucht die herkömmliche Wissensver-mittlung im Seminarraum und neue netzbasierte Methoden wie dasE-Learning sinnvoll in der beruflichen Qualifikation zusammenzu-bringen. Die Belegschaft bekommt auf diese Weise viele Möglichkei-ten, ihr berufliches Wissen ständig aktuell zu halten. Wie es dazukam, berichtet Friederike Brocks.

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Nachgefragt6

TBS NRW i Infoline: 02 11 / 17 93 10 17 oder Internet: www.tbs-nrw.de

Was genau sind die Schwerpunkte desSeminares?

Wir beschäftigen uns erst einmal mit demBegriff der Künstlichen Intelligenz (KI) undwas er bedeutet. Aber danach schauen wiruns an, wo KI heute schon in den laufendenIT-Systemen zu finden ist und welche Ent-wicklungen zukünftig denkbar sind. Einbesonderes Augenmerk legen wir auf Fälle,bei denen sich kein Bezug zum Datenschutzergibt. Beispiel: Wenn Logistikdaten ausge-wertet werden, ohne dass Beschäftigtenda-ten mitverarbeitet werden, gibt es kein Mit-bestimmungsrecht für die Interessenvertre-tung. Wenn diese KI-Systeme im Unterneh-men eingeführt werden, bleiben die Inter-essenvertretungen außen vor.

Mitbestimmung und Künstliche Intelligenz– laufen die Gremien der Entwicklungnicht eigentlich hinterher?

Nicht unbedingt. Denn es geht darum fest-zulegen, wie man mit dem Thema KI, aberauch mit der hohen Anzahl an IT-Projektengrundsätzlich umgeht. Es ist also eine ver-abredete Kommunikation zwischen denArbeitgebern und den Interessenvertretun-gen erforderlich – im Idealfall festgeschrie-ben im Rahmen einer Betriebsvereinba-rung. Hierzu werden wir ein Verfahren vor-stellen.

Warum sollten Interessenvertretungen dasSeminar unbedingt besuchen?

Schon heute findet sich KI oft in den laufen-den Technologien. Dies ist meistens der Fall,wenn Cloud-Systeme zum Einsatz kom-men, z. B. in der Reisekostenabrechnungoder bei Office-Programmen. Und sicher-lich wird KI in der Zukunft an Bedeutungnoch gewinnen.

3 Fragen an den Referenten des Seminares

„KI, IBM Watson, Microsoft 365 und Co“

Nicht selten treffen wir in unserem Alltag auf Produkte und Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI). In Privathaushalten findenzum Beispiel zunehmend Alexa oder Siri Fans. Beschäftigte erleben, wie sich KI-Anwendungen langsam im Arbeitsalltag einschleichen– ob Fluch oder Segen, die kritische Begleitung durch Interessenvertretungen ist bei diesem Thema auf jeden Fall gefragt. Das Profi-Seminar „KI, IBM Watson, Microsoft 365 und Co“ am 28. April 2020 gibt einen ersten Einstieg in das Thema.

Frank SteinwenderDipl. Ing. (FH) Physikalische Technik, TBS-Berater.Arbeitsschwerpunkte: Datenschutz / IT-Sicherheit, Überwachungstechnologien, Informations- und Kommunikationstechnik für die BR/PR-Arbeit, Gestaltung und Regelung von RFID-Anwendungen, Gestaltung und Regelungen von IT-Systemen im Betrieb.

Alle Informationen zum Seminar “KI, IBM Watson, Microsoft, 365 und Co. - Wo steckt Künstliche Intelligenz drin und was machen wir damit?” auf Seite 10

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7Unser Seminarprogramm

TBS NRWi Infoline: 02 11 / 17 93 10 17 oder Internet: www.tbs-nrw.de

* Unterkunft/Verpfl. zzgl. USt.

MES: Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0Fertigungsmanagementsysteme verstehen und regeln

Das Zusammenwachsen von Produktionsprozessen und Informa-tionstechnologie – dafür steht der Begriff „Manufacturing Execu-tion System“ (MES). Im Ergebnis werden MES dafür sorgen, dassUnternehmen in der Industrie 4.0 vollständig über das Internetvernetzt sind. Die Produktivität wird gesteigert, aber ebenso wirdeine lückenlose Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäf-tigten möglich. Diese Prozesse der Industrie 4.0 müssen gestaltetund geregelt werden. Wie, das vermittelt dieses Seminar. Dazugehört ein Überblick über den Aufbau und die Funktionsbereichevon MES. Darüber hinaus stehen der Umfang möglicher Lei-stungs- und Verhaltenskontrollen sowie die Regelungs- undGestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Zentrum.

Ziel: Das Seminar vermittelt Grundlagen zum Thema MES undstellt betriebliche Regelungs- und Gestaltungsansätze vor.

Zielgruppen: Betriebsräte aus Produktions- und Fertigungsunter-nehmen

Referent: Jens Göcking

Dortmund, 04. - 05.03.2020 Seminar-Nr. D11-209508-133

Seminarkosten 585 € zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 235 €*

Expertenwissenzur Gestaltung der Arbeitswelt

2020

Das profis-Programm 2020 bietet viele Seminare speziell für Interessenvertretungen, die einen kom-

pakten und praxisorientierten Einstieg in wichtige mitbestimmungsrelevante Themenbereiche suchen.

Kompetente und erfahrene Referentinnen und Referenten geben hilfreiche Tipps und sorgen damit

für einen erfolgreichen Einstieg in die Mitbestimmungspraxis. Wir freuen uns auf intensive und

erkenntnisreiche Seminare mit Euch!

Datenschutz im Büro der InteressenvertretungWas müssen Interessenvertretungen beachten?

Betriebs- und Personalräte kontrollieren einerseits die Einhaltungdes Beschäftigtendatenschutzes durch den Arbeitgeber, anderer-seits verarbeiten sie selbst Arbeitnehmerdaten. Von Bewerbungs-unterlagen über Gehaltslisten bis hin zu Kündigungsvorlagen sindsie in der täglichen Arbeit nahezu immer mit personenbezogenenDaten konfrontiert. Sie sind auch Ansprechpartner, wenn sich Be -schäftigte ratsuchend an ihre Interessenvertretung wenden. Wozahlreiche personenbezogene Daten erhoben und verarbeitetwerden, stellt sich die Frage nach dem Datenschutz und der Da -ten sicherheit.

Der Umgang mit sensiblen Daten ist durch die DSGVO und dasBDSG bzw. LDSG geregelt. Die darin formulierten Anforderungenan den Datenschutz sind dabei auch durch die Interessenvertre-tung zu erfüllen. Zu welchem Zweck dürfen welche Daten wannund wo abgelegt werden? Wie sind Daten zu sichern? Wer hatZugriffsrechte? Wann müssen Daten vernichtet werden? Werkontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes im Büro der Interes-senvertretung?

Ziel: Die Teilnehmer*innen lernen die neuen Anforderungen derDSGVO und ihre Auswirkungen auf ihre Tätigkeit als Interessen-vertretung kennen.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte

Referentin: Sigrid Rose

Essen, 12.03.2020 Seminar-Nr. D11-209503-133

Seminarkosten 285 € zzgl. Verpflegung ca. 60 €*

Weitere Informationen zu unseren Seminaren im Internetwww.tbs-nrw.de/seminare

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Selbstgesteuerte Arbeit regelnArbeitszeit und Arbeitsorganisation in neuen Arbeitswelten

Viele Beschäftigte haben heute Möglichkeiten, ihre Arbeit selbstzu steuern. Klassisch geht es dabei vor allem um die Steuerung dereigenen Arbeitszeit (z.B. bei Gleitzeitmodellen) und des Arbeitsor-tes (z.B. Homeoffice). Selbstgesteuerte Arbeit kann jedoch nochviele weitere Kriterien beinhalten. Auch Fragen der Arbeitsorgani-sation, der Arbeitsinhalte oder der Überwachung von Arbeit spie-len hier eine Rolle. Durch die Möglichkeit und teilweise Notwen-digkeit der eigenen Steuerung von Arbeitsinhalten, Arbeitszeitenund ‑orten etc. werden die gefühlten oder tatsächlich kommuni-zierten Anforderungen an die eigene Selbststeuerungsfähigkeitfür Beschäftigte dabei immer höher. Gleichzeitig bieten technolo-gische und organisatorische Möglichkeiten der Selbststeuerungvielfältige Chancen, diese für eine Gestaltung der Arbeit im eige-nen Sinne zu nutzen. Den Vorteilen der selbstgesteuerten Gestal-tung der Arbeit und Arbeitszeit stehen aber auch Nachteile wieÜberforderung und interessierte Selbstgefährdung gegenüber.

Selbstgesteuerte Arbeit geht damit weit über die Frage hinaus,wann man von wo arbeitet. Häufig sind die einzelnen Kriterien,die selbstgesteuerte Arbeit im Betrieb kennzeichnen, den verschie-denen Beteiligten weder bewusst noch sind sie betrieblich gere-gelt. Diese zu identifizieren und mit einer guten Gestaltung derArbeit entgegenzuwirken, kann eine strategische Aufgabe fürInteressenvertretungen sein.

Ziel: Im Seminar lernen die Teilnehmenden die verschiedenstenFormen selbstgesteuerter Arbeit kennen und untersuchen derenAnteil im eigenen Betrieb. Dabei sollen Gestaltungs- und Rege-lungsansätze für den Betrieb identifiziert werden.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen

Referentin: Stefani Mehring

Hamm, 24. - 25.03.2020 Seminar-Nr. D11-209519-133

Seminarkosten 585 € zzgl. Unterkunft/Verpfl. ca. 195 €*

* Unterkunft/Verpfl. zzgl. USt.

Unser Seminarprogramm8

TBS NRW i Infoline: 02 11 / 17 93 10 17 oder Internet: www.tbs-nrw.de

Expertenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt

2020

In zehn Schritten zu einem effektiven BEMPraktische Anleitung für Interessenvertretungen

Seit 15 Jahren muss der Arbeitgeber initiativ werden und Beschäf-tigten nach langer Krankheit ein wirksames betriebliches Einglie-derungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2, SGB IX (seit 2018§ 167 Abs. 2, SGB IX) anbieten. Der Erfolg und das Vertrauenhängen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab.Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt?Kennen alle gesetzlich genannten Akteur*innen ihre Aufgaben?Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden, um sachliche,technische und finanzielle Unterstützung einzuholen? Wie wirdmit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eineTrennung von Personal- und BEM-Akte? Kennt die betrieblicheInteressenvertretung ihre umfassenden Mitbestimmungsrechte?Und schließlich: Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienst-vereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und Maßnahmenge-staltung dar?

Ziel: Im Seminar werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeitenfür betriebliche Interessenvertretungen sowie die Aufgaben undRollen der gesetzlichen Akteur*innen vermittelt.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen

Referentin: Svenja Budde

Hamm, 18. - 20.03.2020 Seminar-Nr. D11-209523-133

Seminarkosten 775 € zzgl. Unterkunft/Verpfl. ca. 330 €*

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TBS NRW

DGUV-Vorschrift 2 Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- undGesundheitsschutz

Die DGUV-Vorschrift 2 regelt die Grundbetreuung, die betriebs-spezifische Betreuung und die umfassenden Aufgaben vonBetriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Be -trieb. Doch wie viel Gestaltungspotenzial für den betrieblichenArbeits- und Gesundheitsschutz dahinter verborgen ist, ist denWenigsten bekannt: Die Grundbetreuung der DGUV-Vorschrift 2umfasst Aufgaben der menschengerechten Arbeitsgestaltung, wiez.B. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeur-teilung und die Schaffung einer geeigneten Arbeitsorganisation.Über diese Inhalte der Grundbetreuung hinaus werden betriebli-che Besonderheiten, wie bspw. besondere Gefährdungslagen oderdie Einführung neuer Arbeitsschutzstrukturen, über die betriebs-spezifische Betreuung erfasst und geregelt. Für betriebliche Inter-essenvertretungen ergeben sich durch diese Vorschrift erweiterteMitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- undGesundheitsschutz.

Ziel: Die Teilnehmenden lernen die Grundlagen der DGUV-Vor-schrift kennen. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgabenfel-der von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheitsowie Anregungen, wie die Mitbestimmungsrechte im Rahmender Vorschrift wahrgenommen werden können. Darüber hinauswerden Strategien und Gestaltungshinweise für die betrieblichePraxis vermittelt.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Referentin: Svenja Budde

Dortmund, 26.03.2020 Seminar-Nr. D11-209527-133

Seminarkosten 285 € zzgl. Verpflegung ca. 60 €*

* Unterkunft/Verpfl. zzgl. USt.

Schlagkräftiger IT-AusschussMethoden kennenlernen und erproben

Inzwischen gibt es kaum eine Veränderung im Unternehmen, dienicht auch zu Veränderungen in der IT-Landschaft führt. So haltennicht nur immer mehr EDV-Systeme Einzug in die Betriebe undDienststellen, es handelt sich hierbei auch um immer komplexereSysteme mit immer kürzeren Veränderungszyklen. Wird diesesThema für die Interessenvertretungen, die Mitbestimmungsrechtezur Leistungs- und Verhaltenskontrolle wahrnehmen wollen, ein(un-)lösbarer Vollzeitjob? Um den Zeit- und Arbeitsaufwand, dendieses Thema erfordert, auf mehrere Schultern zu verteilen, setzenInteressenvertretungen in dieser Situation zunehmend auf denAufbau eines schlagkräftigen IT-Ausschusses.

Ziel: Die Teilnehmenden lernen Wege und Werkzeuge kennen,mit denen sie in den Mitbestimmungsprozessen den steigendenAnforderungen der fortschreitenden Digitalisierung aktiv begeg-nen können. Dabei werden praxiserprobte Methoden und Vorge-hensweisen vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmenden habendie Chance zum intensiven Austausch untereinander und könnenfür sich und ihren IT-Ausschuss unmittelbar umsetzbare, konkreteMaßnahmen ableiten.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte, Mit-glieder des IT-Ausschusses

Referenten: Hannes Pankratz, Björn Hellweg

Essen, 01. - 02.04.2020 Seminar-Nr. D11-209509-133

Seminarkosten 585 € zzgl. Unterkunft/Verpfl. ca. 215 €*

i Infoline: 02 11 / 17 93 10 17 oder Internet: www.tbs-nrw.de

Unser Seminarprogramm

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TBS NRW

Unser Seminarprogramm

EDV-Rahmenvereinbarung der ZukunftStabile Regelungen für dynamische IT-Systeme

Die IT-Anwendungen in Unternehmen und Dienststellen werdenimmer unübersichtlicher, die Anzahl der IT-Systeme wächst be -ständig. Daher gehen die meisten Betriebs- und Personalräte denWeg, eine EDV-Rahmenvereinbarung abzuschließen, die die zen-tralen Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten und zur Beteili-gung der Interessenvertretung enthält.

Ziel: Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über den Auf-bau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenvereinbarung, ihreChancen, aber auch ihre Grenzen. Dabei stehen Praxiserfahrun-gen und rechtliche Rahmenbedingungen im Vordergrund.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte

Referentin: Sigrid Rose

Hamm, 21. - 22.04.2020 Seminar-Nr. D11-209507-133

Seminarkosten 585 € zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 195 €*

KI, IBM Watson, Microsoft, 365 und Co.Wo steckt Künstliche Intelligenz drin und was machenwir damit?

Big Data, Künstliche Intelligenz (KI), Predictive Analytics, Predicti-ve Maintenance und andere Begriffe sind in den Betrieben undDienststellen in der Diskussion oder entsprechende Technologienauch schon in der Umsetzung. Aber was bedeutet dies technischund welche Handlungsmöglichkeiten und -erfordernisse ergebensich für Interessenvertretungen? Sind KI-Systeme wirklich intelli-gent, zu welchen Zwecken werden sie eingeführt und welcheBelastungen und welche Chancen ergeben sich für die Beschäftig-ten? Diesen Fragen gehen wir auf den Grund und erarbeitengemeinsam den Handlungsspielraum für Interessenvertretungenzur Beteiligung und zur Mitbestimmung an solchen Systemeinfüh-rungen.

Ziel: Die Interessenvertretungen sollen erkennen können, ob KI imUnternehmen genutzt wird und welche Regelungsmöglichkeitenexistieren.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte

Referenten: Frank Steinwender, Sigrid Rose

Duisburg, 28.04.2020 Seminar-Nr. D11-209510-133

Seminarkosten 285 € zzgl. Verpflegung ca. 60 €*

Update Datenschutzrecht - Datenschutzgerechtes BEM-Verfahren - Wie geht das?

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein guterAnlass das Thema betriebliches Eingliederungsmanagement imHinblick auf den Datenschutz unter die Lupe zu nehmen.

Das BEM-Verfahren soll nach längerer Krankheit eines Mitarbei-ters den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ermöglichen. Deshalbmüssen im BEM-Verfahren sensible Gesundheitsdaten verarbeitetwerden. Das BEM basiert auf Vertrauen, gerade weil sensibleDaten erhoben, verarbeitet und ggf. an Dritte weitergegebenwerden. Neben Papier-Akten werden Gesundheitsdaten im BEMparallel auch digital verarbeitet. Möglicherweise greifen auf dieseDaten unterschiedliche betriebliche Akteure*innen zu. Damit dasVertrauen in das BEM nicht erschüttert wird, ist eine gute Daten-schutzregelung notwendig. Die neue DSGVO enthält strikte Vor-gaben für die Verarbeitung besonderer Daten. Eine datenschutz-rechtliche Prüfung des BEM-Verfahrens ist deshalb notwendigund empfehlenswert.

Ziel: Herausgearbeitet werden die datenschutzrechtlichen Rah-menbedingungen des BEM-Verfahrens.

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte, Mit-glieder des IT-Ausschusses

Referenten: Diana Reiter, Hannes Pankratz

Düsseldorf, 28.04.2020 Seminar-Nr. D11-209536-133

Seminarkosten 285 € zzgl. Verpflegung ca. 45 €*

2020

* Unterkunft/Verpfl. zzgl. USt.

i Infoline: 02 11 / 17 93 10 17 oder Internet: www.tbs-nrw.de

TBS-Newsletter: Jetzt abonnieren und regelmäßig Infor -ma tio nen zu unseren ak tu ellen Angeboten er halten! Der News -let ter rund um die be trieb lichen Themen EDV, Arbeits orga nisa -tion, Gesundheit, wirtschaftliche Fragen und Arbeitszeit istnatürlich kostenfrei und jederzeit künd bar.

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11Seminarüberblick

Wir nehmen mit __________ Personen verbindlich teil.

Wir bitten um Hotelreservierung für ________Personen

vom: _______________ bis: _______________

Name: ___________________________________________

Vorname: ___________________________________________

Betrieb/Institution: ___________________________________

Anzahl Beschäftigte: _________________________________

Anschrift des Betriebes

Straße: __________________________________________

PLZ/Ort: ________________________________________

Betriebl. Funktion: ________________________________

Telefon/Fax (tagsüber): _____________________________

E-Mail: __________________________________________

Datum/Unterschrift: ______________________________

ANMELDUNGSeminar-Nr.:

Titel:

TBS NRW

Organisationseinheit SeminareHarkortstraße 15

40210 Düsseldorf

Fax 02 11 / 17 93 10 29

iNutzen Sie auch unsere Infoline 02 11 / 17 93 10 17 oder das Internet www.tbs-nrw.de

Ausschneiden und zusenden oder faxen.

AnmeldungAlle Seminare werden nach § 37 (6) BetrVG, § 42 (5) LPVG NW, § 46 (6) BPersVG oder § 96 Abs. 4 SGB IX durchgeführt. Ausfallkosten: Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginnentstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen,werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Fallen bei Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Ver-pflegung an, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Die TBS kann bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl das Seminar absagen.

* Unterkunft/Verpfl. zzgl. USt. ** inkl. Übernachtung

Von profis für profis – Gemeinsames Seminarprogramm von TBS und DGB-Bildungswerk NRW

Thema Termin Ort Preis Verpfl. Seminar-Nr.

Personal 4.0 mit SAP Successfactors oder Worksday HCM 05.03.2020 Düsseldorf 285,- 45,-* D11-209535-133

Datenschutz im Büro der Interessenvertretung 12.03.2020 Essen 285,- 60,-* D11-209503-133

Das neue Datenschutzrecht für Betriebsräte 18. - 19.03.2020 Dortmund 585,- 295,-* D11-209539-133

In zehn Schritten zu einem effektiven BEM 18. - 20.03.2020 Hamm 775,- 330,-** D11-209523-133

Selbstgesteuerte Arbeit regeln 24. - 25.03.2020 Hamm 585,- 195,-** D11-209519-133

DGUV Vorschrift 2 26.03.2020 Dortmund 285,- 60,-* D11-209527-133

Schlagkräftiger IT-Ausschuss 01. - 02.04.2020 Essen 585,- 215,-** D11-209509-133

EDV-Rahmenvereinbarung der Zukunft 21. - 22.04.2020 Hamm 585,- 195,-** D11-209507-133

Update Datenschutzrecht 28.04.2020 Düsseldorf 285,- 45,-* D11-209536-133

KI, IBM Watson, Microsoft 365 und Co. 28.04.2020 Duisburg 285,- 60,-* D11-209510-133

Strategische Personalentwicklung 14.05.2020 Dortmund 285,- 60,-* D11-209529-133

Mobil arbeiten, Home-Office und Co. 19. - 20.05.2020 Dortmund 585,- 235,-** D11-209516-133

Stellschrauben der Schichtplanung 25. -26.05.2020 Dortmund 585,- 295,-** D11-209513-133

Das neue Datenschutzrecht für Betriebsräte 27. - 28.05.2020 Duisburg 585,- 215,-** D11-209502-133

Gesund am Bildschirm 09. - 10.06.2020 Duisburg 585,- 215,-** D11-209524-133

Microsoft Office 365 und Co. 16. - 17.06.2020 Dortmund 585,- 295,-** D11-209504-133

IT-Security und Compliance 23.06.2020 Essen 285,- 60,-* D11-209505-133

Agiles Arbeiten im Spannungsfeld zu „Guter Arbeit“ 12. - 13.08.2020 Duisburg 585,- 215,-** D11-209537-133

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen regeln 13.08.2020 Duisburg 285,- 60,-* D11-209518-133

Arbeitsschutz und Digitalisierung 03.09.2020 Düsseldorf 285,- 45,-* D11-209521-133

Toolbox Wirtschaftsausschuss 09. - 10.09.2020 Duisburg 585,- 215,-** D11209514-133

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angehen 15. - 16.09.2020 Duisburg 585,- 215,-** D11-209515-133

Personal 4.0 mit SAP SUCCESSFACTORS oder WORKDAY HCM 17.09.2020 Düsseldorf 285,- 45,-* D11-209501-133

Das neue Datenschutzrecht - Was müssen Personalräte wissen? 29. - 30.09.2020 Essen 585,- 215,-** D11-209511-133

Betriebliches Gesundheitsmanagement 07. - 09.10.2020 Dortmund 775,- 405,-** D11-209517-133

Gestaltungspotentiale der digitalen Verwaltung 29.10.2020 Düsseldorf 285,- 45,-* D11-209522-133

Psychische Belastungen mit dem BEM angehen 03. - 04.11.2020 Dortmund 585,- 235,-** D11-209512-133

Betriebliche Umstrukturierung 19.11.2020 Düsseldorf 285,- 45,-* D11-209530-133

Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb 24. - 25.11.2020 Duisburg 585,- 215,-** D11-209525-133

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12 TBS, Technologieberatungsstelle beim DGB NRW, Westenhellweg 92 - 94, 44137 DortmundPVSt., Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, K 51677

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Vorgestellt

TBS NRW / Regionalstelle Dortmund

Westenhellweg 92 - 94 / 44137 Dortmund

Tel. 02 31/24 96 98-0 / Fax 02 31/24 96 98-41

E-Mail [email protected]

TBS NRW / Regionalstelle Düsseldorf

Harkortstraße 15 / 40210 Düsseldorf

Tel. 02 1 1/17 93 10-0 / Fax 0 2 1 1/17 93 10-29

E-Mail [email protected]

TBS NRW / Regionalstelle Bielefeld

Stapenhorststraße 42b / 33615 Bielefeld

Tel. 05 21/9 66 35-0 / Fax 05 21/9 66 35-10

E-Mail [email protected]

ImpressumHerausgeber: Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.V., Westenhellweg 92 - 94,44137 DortmundVerantwortlich: Urs Peter Ruf / Redaktion: Urs Peter Ruf, Ulrich Elsbroek, Elisabeth Feller-mann, Claudia Hägele©Foto: ©zapp2photo - stock.adobe.com,©peampath - stock.adobe.com, ©momius -stock.adobe.com, M.Style - stock.adobe.comGrafik/Layout: Elisabeth Fellermann

Mitglied im bundesweiten TBS-Netz für arbeitsorientierte Beratung von Interessenvertretungen

Die TBS ist eine vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Einrichtung.

Im November 2019 hat Mar -kus Dempki seine Tä tigkeitals Berater in der Re gio nal -stelle Bielefeld aufgenommen.Markus ist Wirtschaftspsycho-loge mit ver tief ten Kenntnis-sen auf den Ge bieten Personalund Organisation. Vor seinemEinstieg bei der TBS arbeitete er zunächst im Per-sonalwesen bei den Unternehmen GEA undSimonsVoss. Zu letzt war Markus beim Software-hersteller SP_Data beratend und schulend tätig.Hier hat er Prozesse und individuelle Softwarelö-sungen im Bereich Personalwesen konzipiertund mit Betriebs- und Personalräten zusammen-gearbeitet. Die kritische Auseinandersetzung mitder digitalen Transformation in den Betrieben istMarkus besonders wichtig - insbesondere, umeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen fürBeschäftigte zu erreichen. Er unterstützt Interes-senvertretungen im Rahmen der be trieb lichenMitbestimmung auf den Gebieten Digitalisie-rung, Datenschutz und IT-Systeme.

Dr. Johanna Renker hat imJanuar 2020 ihre Arbeit alsBeraterin in der RegionalstelleDortmund aufgenommen.Nach ihrem Studium der Psy-chologie war sie als freie Trai-nerin und systemischer Coachbei einer psychologischen Un -ter nehmensberatung tätig. Zudem hat sie alswissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibniz-Insti-tut für Arbeitsforschung im Bereich der Mensch-Maschine-Interaktion geforscht und promoviert.Zuletzt hat sie in einem For schungs projekt zurpsychischen Belastung am Arbeitsplatz im Rah-men der Digitalisierung gearbeitet. Im Fokusstand hier das Konzept der kognitiven Ergono-mie bei der Einführung smarter Technologien inder Logistikbranche. Auch bei der TBS liegt ihrBe ratungsschwerpunk im Bereich der beschäf-tigtenorientierten Gestaltung und Einführungvon IT-Systemen. Insbesondere möchte sie zuGestaltungsbereitschaft motivieren und fürHand lungsmöglichkeiten sensibilisieren.

TBS-Team

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Digitalisierung bei der TBS NRW – Kundenportal geht online

Mit Jahresbeginn 2020 bietet die TBS NRW einen neuen Service zum Thema Kunden-daten an: Das TBS-Kundenportal.

Wozu kann es genutzt werden? Hier können Interessenvertretungen über einen siche-ren Zugang die zu ihrem Gremium/ihrer Person bei der TBS gespeicherten Daten sehen,die Richtigkeit dieser Daten prüfen, korrigieren oder die Löschung veranlassen. Das Kun-denportal trägt somit zu mehr Transparenz bei und ermöglicht eine moderne, papierlosesowie einfache Datenpflege.

Wann geht es los? Bis Ende Februar 2020 bekommen diebei der TBS gespeicherten Gremien und Personen eine E-Mail mit den Zugangsdaten (Link), den TBS-Ansprech-partnern und einer Handlungsanweisung zum Umgang mitdem TBS-Kundenportal zugesandt.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

„Gut beraten!“ Externe Sachverständige für den Betriebsrat Ratgeber für die Praxis mit rechtlichen Hinweisen und Musterschreiben

Betriebsräte sollen alles wissen, alles können. Das geht nichtohne großen Erfahrungsschatz und Spezialwissen: Die Themenreichen von personellen und sozialen Angelegenheiten über dieGe stal tung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen bis hin zuBe schäf tigungssicherung und Arbeitsschutz. Und diese The -men fülle unter liegt dem ständigen Wandel der Arbeitswelt,neuen Tech nologien und wechselnden rechtlichen Rahmen -bedingungen. Entsprechend bietet das Betriebsverfassungsge-setz ausdrücklich die Möglichkeit, Sachverständige zur Beratunghinzuzuziehen.

Bestellen oder kostenlos downloaden:

www.tbs-nrw.de/shop/broschueren Broschüren-Tipp