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SPARERSTRASSE 2. BA SYMBOLBILD SPRATZERN DOPPEL- UND REIHENHAUSANLAGE 1

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SPARERSTRASSE 2. BA

PROJEKTBESCHREIBUNG 3

PROJEKTBETREUUNG 4

TECHNISCHE BESCHREIBUNG 5-10

SONDERWÜNSCHE 11-12

FINANZFRAGEN 13-16

RECHTLICHES 17-19

ÜBER UNS 20 FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT 21

BEILAGE F 22

LAGEPLAN 23

GRUNDRISSE 24-28

Seite

SPRATZERN INH

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SPARERSTRASSE 2. BA

Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft St. Pölten errichtet im Stadtteil Spratzern eine zukunftsweisende Niedrigenergie-Doppel- und Reihenhausanlage mit insgesamt 17 Einheiten. Entsprechend den gesetzli-chen Bestimmungen besteht für diese Doppel- und Reihenhausanlage Kauf-option.

Mit den Bauarbeiten wurde im Spätsommer 2020 begonnen, die Fertigstel-lung ist bei guter Witterung für Frühjahr 2022 geplant. Die örtliche Situierung weist eine hervorragende Infrastruktur auf. So können z.B.: Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kindergarten, Arzt und Bushaltestelle zu Fuß erreicht werden. Für jedes Doppel- oder Reihenhaus kommen zwei Autoabstellflächen zur Ausführung, wobei eine Abstellfläche überdacht wird (Carport). Die Niedrigenergie-Doppel- und Reihenhausanlage wird an das örtliche Was-serleitungs-, Kanal- und Stromnetz angeschlossen.

SYMBOLBILD

SPRATZERN PROJEKTBESCH

REIBUN

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SPARERSTRASSE 2. BASPRATZERN PRO

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Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft „St. Pölten“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung Josefstraße 70 - 72; 3100 St. PöltenTel.: 02742-772 88-0 Fax: 02742-734 58 Internet: http:/ /www.wohnungsgen.at Wohnberatung Praterstraße 12, 3100 St. Pölten Bettina Hoheneder DW 14 [email protected] Kontakt Bauabteilung Wohnungsgenossenschaft Stefan Klaus DW 33 [email protected] Tschellnig DW 48 [email protected]

Sonderwunschabwicklung/Örtliche Bauaufsicht/Bauleitung

Architekt DI Dietmar Haberl

01 545 89 00 - [email protected]

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SPARERSTRASSE 2. BA

BAUMEISTERARBEITEN

Erdgeschoß/Obergeschoß

• Außenmauerwerk: 50 cm Ziegelmauerwerk 4 cm Hanfdämmung

• Tragende Innenwände: 25 cm Ziegelmauerwerk• Nichttragende Wände: 10 cm Vollgipsdielen• Geschoßdecken: Stahlbetondecke lt. statischem

Erfordernis• Isolierung Obergeschoßdecke: 36 cm Wärmedämmung• Isolierung Kellerdecke: 16 cm Kellerdeckendämmplatte Das Ziegelmauerwerk im EG und OG wird mit einem Gips-Maschinenputz geglättet versehen, die Oberfläche der Deckenuntersicht gespachtelt. Ausführung lt. Energieausweis. Die Betonwände im Keller sowie die Kellerdeckendämmplatten bleiben unbehandelt.

ZIMMERERARBEITEN

Pultdach (7° Neigung) mit Dachvorsprung, diffusionsoffene Schalungsbahn, Kontralattung und Vollschalung für die Alu-Bahnenblechdeckung, Dachvor-sprungschalung.

SPENGLER/DACHDECKER

Sämtliche Spenglerarbeiten werden in Aluminium ausgeführt, Schneefang-vorrichtungen im erforderlichen Ausmaß.

FENSTER- UND EINGANGSTÜRKONSTRUKTION

Kunststofffenster in der Farbe weiß mit 3-fach Wärmeschutzverglasung. Als Sonnenschutz sind Innenjalousien vorgesehen. In den Schlafräumen sowie im Wohnzimmer wird bei je einem Fenster ein hygrostatisch geregeltes Zuluftelement zwecks Optimierung der Raumluft-feuchte eingebaut. In den Sanitärräumen kommen Einzellüfter zur Ausfüh-rung. Ein allfälliger Dunstabzug in der Küche ist als Umluftsystem (mit Aktivkohle-filter) konzipiert.

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Die Innenfensterbretter sind melaminharzbeschichtet, die Außensohlbänke werden in Aluminium ausgeführt. Die Hauseingangstür wird als Aluminiumkonstruktion ausgeführt und mit ei-ner Glaslichte versehen. INNENTÜREN

Oberfläche weiß matt lackiert, Kanten zur Oberfläche passend foliert, Klima-klasse I; Im Erdgeschoß wird die Türe zwischen Vorraum und Wohnraum mit einer Glaslichte versehen. Dazupassend kommen Stahlzargen weiß matt lackiert zur Ausführung. OBERFLÄCHENAUSFÜHRUNG

Fliesenlegerarbeiten Badezimmer

• Einmauern der Badewanne mit Wannenträger• Feuchtigkeitsabdichtung am Fußboden, sowie auf den Wänden im Spritz-

wasserbereich• Bodenverfliesung mit Fliese Marazzi 30x30 cm hellgrau• Wandverfliesung mit Fliese Zala 25x40 cm weiß matt bis auf ca. 2,00 m

Höhe• Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen• Abschlussschienen im Boden und Wandbereich bei ausspringenden Ecken

WC (EG, OG) und AR (EG)

• Bodenverfliesung mit Fliese Marazzi 30x30 cm hellgrau• Sockelherstellung Höhe ca. 10 cm aus Bodenfliese• Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen• Abschlussschienen im Boden

Bodenlegerarbeiten

Im Erd- und Obergeschoß kommt ein schwimmender Betonestrich zur Ausfüh-rung, die Bodenbelagsarbeiten sind Eigenleistung des Nutzungsberechtigten. Malerarbeiten

• Sämtliche Wand- und Deckenflächen im Wohnbereich sind malerfertig (glatt, nicht geweißigt) ausgeführt.

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Erklärend wird festgehalten, dass nachstehend angeführte Leistungen vom Nutzungsberechtigten bzw. von einer vom Nutzungsberechtigten beauftrag-ten Firma zu erfolgen haben:

Die verputzten Flächen sind vor dem ersten Anstrich mit einem geeigneten Werkzeug von etwaigen Mörtelspritzern und geringfügigen Rauheiten zu befreien. Weiters sind diese Flächen zu grundieren und dann alle schadhaften Verputzstellen, sofern dies mit einer Verputzspachtel möglich ist, mit geeignetem Verputzmaterial auszubessern. Nach diesen Arbeiten ist die gewünschte Endbeschichtung aufzubringen. Wir weisen darauf hin, dass die Fugen zwischen den Decken und den Zwischenwänden bzw. zwischen den tragenden Wänden und den Zwischenwänden mit Acrylmasse auszufüllen sind.

HEIZUNG/WARMWASSERAUFBEREITUNG Für die Heizung kommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Ausführung. Das gesamte Haus wird mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Es ist ein Warmwasserspeicher mit 200 l Fassungsvermögen vorgesehen. SANITÄR

Verrohrung mittels Kunststoffrohren, geschweißt verlegt, isoliert, komplette Abflussverrohrung.

• WC im EG, bestehend aus:1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel, Handwaschbecken mit Einhandmischbatterie.

• Badezimmer im OG, bestehend aus: 1 Waschtisch weiß mit Einhandmischbatterie samt Befestigungsmaterial,

1 Stahlblechbadewanne weiß, Ab- und Überlaufgarnitur, Wannenfüll- und Brausegarnitur, 1 Waschmaschinenanschluss.• WC im OG, bestehend aus:

1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel.• 1 Spülbeckenanschluss in der Küche. • 1 Wasseranschluss für die Gartenbewässerung im Fassadensockel –

gartenseitig.• Sämtliche Silikonfugen sind vom Nutzungsberechtigten regelmäßig zu

warten.

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ELEKTROINSTALLATION

Grundausstattung laut Mieterplan Telefonleerverrohrung bis ins Vorzimmer im ErdgeschoßPhotovoltaikanlage, jedes Doppel- und Reihenhaus verfügt über eine 0,5 kWp PV-Anlage (ca. 3,5 m²)

Bauseits wird eine SAT-Anlage installiert. Für den privaten Anschluss für Ka-belplus, Telefon und Internet (Glasfaseranschluss) wird eine Leerverrohrung ausgeführt. Die Anmeldung muss durch den Nutzungsberechtigten erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass der Nutzungsberechtigte verpflichtet ist, den Nut-zungsgegenstand samt den bestimmten technischen und baulichen Einrich-tungen (insbesondere Wärmepumpe) regelmäßig im erforderlichen Umfang auf eigene Kosten zu warten.

FUSSBODENAUFBAUTEN Erdgeschoß

16 cm Kellerdeckendämmplatte TOPDEC DP 1 22 cm Stahlbetonplatte 4 cm Gebundene Schüttung3,5 cm Trittschalldämmplatte PAE-Folie 6,5 cm Heizestrich 1 cm Fußbodenbelag lt. Mieterplan (Eigenleistung des Nutzungsberechtigten) Obergeschoß

22 cm Stahlbetonplatte 4 cm Gebundene Schüttung 3 cm Trittschalldämmplatte PAE-Folie 7 cm Heizestrich 1 cm Fußbodenbelag lt. Mieterplan (Eigenleistung des Nutzungsberechtigten)

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STIEGEN Vom Keller in das Erd- und Obergeschoß ist eine gewendelte Betonstiege mit Wandhandlauf vorgesehen. Die Oberflächen der Kellerstiege und vom EG ins OG sind Eigenleistungen des Nutzungsberechtigten. SCHLIESSANLAGEN

Gesperrtes System mit Profilzylinder: 1 Zylinder Hauseingangstüre, 1 Zylinder Geräteraum, 1 Zylinder Gartentüre, 1 Zylinder Müllraum, insgesamt 5 Schlüssel.

HAUSZUGANG

Die Hauseingänge sind überdacht und barrierefrei ausgeführt.

ZUFAHRTS- UND ZUGANGSWEGE

Die Zufahrts- und Zugangswege werden mit Raseneinfassungssteinen eingefasst, asphaltiert und mit Betonverbundsteinen gegliedert. TERRASSE

Die Terrassen werden mit Betonestrichplatten ausgeführt.

GÄRTNER

Um eine individuelle Gartengestaltung zu ermöglichen wird das vorhandene Erdmaterial höhenmäßig angeglichen, gefräst und gewalzt. Eine Bodenverbesserung, Besämung und Bepflanzung sind Eigenleistungen des Nutzungsberechtigten. EINFRIEDUNG

Die Eigengärten werden mit einem 1,00 m hohen Maschengitterzaun (PVC beschichtet) mit auf Punktfundamenten befestigten Stehern eingefriedet und mit einer Gartentür (Breite 1,00 m) versehen. Ausdrücklich weisen wir auch darauf hin, dass die Anbringung von Schilfmatten an den Gartenzäunen verboten ist.

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Desweiteren geben wir Ihnen bekannt, dass die Anbringung eines Sichtschutzes an den Zäunen der Gärten generell nicht vorgesehen, bzw. nicht gestattet ist.

Die Fassadengestaltung obliegt der Genossenschaft und kann vom Symbolbild abweichen.

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SONDERWÜNSCHE

Sonderwünsche sind nur möglich, sofern sie nicht in Widerspruch zu den Wohnbauförderungsbestimmungen, zur Baubewilligung oder anderer behördlicher Auflagen stehen. Sonderwünsche, welche eine Bewilligung durch die Baubehörde bedürfen, sind nicht möglich!Änderungswünsche in Bezug auf die Ausstattung sind prinzipiell möglich und im direkten Kontakt mit den von uns beauftragten Firmen abzuwickeln.

Wir empfehlen Ihnen, sich die damit verbundene Mehrkosten in Form schriftlicher Kostenvoranschläge geben zu lassen. Für die Ausführung und Überwachung dieser Sonderwünsche übernimmt die Genossenschaft bzw. die von ihr beauftragte örtliche Bauaufsicht keinerlei Haftung und es werden diesbezügliche Beanstandungen nicht von der Wohnungsgenossenschaft bearbeitet.

Sonderwünsche sind innerhalb der von den jeweiligen Firmen vorgegebenen Fristen zu beauftragen.Grundsätzlich werden Sonderwünsche im Falle des Rücktrittes während der Bauzeit bzw. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses finanziell nicht abgelöst.Die Ausführung von Sonderwünschen ist aus Haftungsgründen während der dreijährigen Gewährleistungsfrist nur durch die von uns beauftragten Firmen gestattet. Diese sind verpflichtet, Ihnen nicht ausgeführte Standardleistungen auf die Mehrkosten aliquot anzurechnen. Minderleistungen gegenüber der Standardausstattung können dem einzelnen Doppel- und Reihenhauswerber nicht gutgeschrieben werden. Sind die Standardinstallationen (Heizung, Sanitär, Elektro) in der Wohneinheit bereits fertig gestellt, können Änderungswünsche nur dann durchgeführt werden, wenn diese auf die Norminstallation passen.

Sämtliche Sonderwünsche inklusive baulicher Veränderungen wie z.B. • Versetzen oder Weglassen von Zwischenwänden, Türen, etc.• Änderungen von Türaufgehrichtungen

sind ausschließlich vor Beauftragung mit der örtlichen Bauaufsicht abzusprechen, in einem Mieterplan einzutragen und durch die örtliche Bauaufsicht genehmigen zu lassen. Ihre erste Planänderung ist kostenlos, jede weitere wird seitens der örtlichen Bauaufsicht/des Planers in Rechnung gestellt.

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Bitte bedenken Sie!

Jede Änderung bzw. jeder Sonderwunsch kostet Geld. Überlegen Sie daher sorgfältig, welche Änderungen Sie als unbedingt erforderlich erachten. Einmal getroffene Entscheidungen können nicht oder nur mit Kostenaufwand widerrufen werden. Die örtliche Bauaufsicht übernimmt keine Gewähr für die Ausführung Ihrer Sonderwünsche. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die ausführenden Firmen bezüglich allfälliger Sonderwünsche vor Arbeitsbeginn mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden.

Seitens der Genossenschaft können aus technischen oder statischen Gründen bzw. baubehördlichen Vorschriften erforderliche Änderungen gegenüber dem Mieterplan vorgenommen werden. Diesbezüglich können von Ihnen keinerlei Schadenersatzansprüche gel-tend gemacht werden. Unmittelbar nach Baufertigstellung wird bei der Baubehörde um Benützungsbewilligung angesucht. Auf das Behördenverfahren hat die Wohnungsgenossenschaft keinen Einfluss. Erst nach Erteilung der Benützungsbewilligung seitens der Behörde kann eine Schlüsselübergabe erfolgen und ist die Anmeldung des Hauptwohnsitzes möglich.

Weiters weisen wir darauf hin, dass die Mieterlisten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) von unserer Genossenschaft an die ausführenden Firmen weitergegeben werden.

Jeder Doppel- und Reihenhauswerber erhält 3 Pläne. In jedem Fall (mit oder ohne baulichen Änderungen) ist ein von Ihnen unterfertigter Wohnungsplan an die örtliche Bauaufsicht zu retournieren.

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Die Finanzierung der Errichtungskosten wird voraussichtlich wie nach-stehend angeführt erfolgen:

Förderungsdarlehen des Landes

Hypothekardarlehen

Eigenmittel der Genossenschaft

Vom Doppel- bzw. Reihenhauswerber (Nutzer) aufzubringender vorläu-figer Finanzierungsbeitrag

Die Baukosten für diesen Bauabschnitt werden Ihnen nach deren Geneh-migung durch die NÖ Landesregierung seitens der Genossenschaft be-kanntgegeben.

Bei dieser Doppel- bzw. Reihenhausanlage besteht der Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Eigentum entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (Kaufoption).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einem allfälligen späteren Kauf die abgezogene Umsatzsteuer zurückgezahlt werden muss. Förderungsdarlehen des Landes - Objektförderung

Die Förderung des Landes NÖ besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Förderungsdarlehen auf die Dauer von 31 Jahren. Das Land NÖ gewährt als Förderleistung ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen dem Darlehens- und Förderzinssatz. Liegt der Darlehenszinssatz unter dem Förderzinssatz, ist der Darlehenszinssatz zu leisten. Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höch-stens 1 % jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5 Jahressprüngen um 0,5 % und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst (siehe Seite 22).

MUSTER

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Sollte die der Kalkulation zugrunde liegende Punkteanzahl der NÖ Wohnbauförderung nicht erreicht werden, wird eine Umschuldung vorgenommen.

Hypothekardarlehen (nicht gefördert)

Zusätzlich wird ein Hypothekardarlehen aufgenommen. Die Laufzeit beträgt vorläufig 35 Jahre.

Eigenmittel der Genossenschaft

Hierfür werden die gesetzlichen Eigenmittelzinsen im Rahmen der monatlichen Vorschreibung verrechnet.

Es wird einvernehmlich festgehalten, dass die nachträgliche Aufnahme von Darlehen z.B. für die Umfinanzierung der Eigenmittel der Genossen schaft von Ihnen anerkannt und die sodann anfallenden Kosten übernommen werden.

Ihr Finanzierungsbeitrag

Im Falle der ordnungsgemäßen Auflösung des Nutzungsvertrages erhält der ausscheidende Nutzer den Finanzierungsbeitrag gemäß § 17 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) vermindert um die ordnungsgemäße Absetzung für Abschreibung, d.s. 1 v. H. pro Jahr binnen 8 Wochen nach ordnungsgemäßer Räumung des Nutzungsgegenstandes ausbezahlt.

Zahlungsziele und -bedingungen

1. Zahlung: bis 3 Wochen nach Zuweisung des Doppel-bzw. Reihenhauses

2. Zahlung: bis spätestens zur Schlüsselübergabe

Für allfällig vereinbarte Stundungen bzw. verspätete Zahlungseingänge werden ab Schlüsselübergabe, die bei der Genossenschaft üblichen Eigenmittelzinsen, d. s. zur Zeit 3,5 % p. a. jährlich separat vorgeschrieben.

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SPRATZERN FINAN

ZFRAGEN

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SPARERSTRASSE 2. BA

Jedem Doppel- bzw. Reihenhaus sind zwei Autoabstellplätze zugeordnet. Die monatliche Gebühr für den überdachten Autoabstellplatz (Carport) wird voraussichtlich ca. € 22,-- inkl. USt. betragen. Für den zweiten (nicht überdachten) Autoabstellplatz werden monatliche Kosten von ca. € 12,-- inkl. USt. vorgeschrieben werden.

Wohnzuschuss - Modell 2009

Zusätzlich zu den vorangeführten Förderungen kann vom Mieter beim Amt der NÖ Landesregierung um „Wohnzuschuss - Modell 2009“ ange sucht wer-den.Information über die Beantragung ersehen Sie auf der Internetseite der NÖ Landesregierung unter www.noel.gv.at. Bei Zusicherung eines Wohnzu-schusses durch die NÖ Landesregierung reduziert sich Ihre Aufwendung für das monatliche Entgelt um diesen gewährten Betrag. Der Wohnzuschuss wird jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt.

Achtung:

Weiters weisen wir darauf hin, dass die Kosten für sämtliche erforderliche Wartungsarbeiten gesondert von jedem Nutzungsberechtigten zu bezah-len sind.

Rücktritt

Im Falle eines Rücktrittes während der Bauzeit müssen Sie alle der Genos-senschaft hiedurch anfallenden Kosten ersetzen, mindestens jedoch € 1.500,--. Dieser Betrag wird von Ihren einbezahlten Eigenmitteln in Abzug gebracht.

Darüber hinaus werden für allfällig von Ihnen beauftragte Änderungen die anfallenden Kosten der Wiederherstellung des original bzw. ursprünglichen Zustandes gesondert verrechnet.

SPRATZERN FINAN

ZFRAGEN

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SPARERSTRASSE 2. BA

ALLGEMEINES

Wie schon erwähnt, wird dieses Doppel- und Reihenhausprojekt mit Unterstützung durch öffentliche Mittel errichtet und unterliegt dem „Förderungsmodell MH – NEU“ und den dazu ergangenen Verordnungen.

Förderungsobjekt

Die Wohneinheiten müssen folgende Merkmale aufweisen: Die Wohneinheit muss lt. § 3 ZI. 12 Nö. WFG von der Baubehörde zur ganzjährigen Benützung bewilligt worden sein.

Förderungswerber

Die Förderungen dürfen nur jenen Personen gewährt werden, die den NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien entsprechen (siehe Seite 21).

Auch wird darauf verwiesen, dass Sie als Nutzungsberechtigter verpflichtet sind, Ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung Ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohneinheit, binnen 6 Monaten nach Bezug dieser geförderten Wohneinheit aufzugeben.

Ausnahmen sind mit Zustimmung des Landes nur dann möglich, wenn Sie diese Wohneinheit aus beruflichen Gründen für sich selbst dringend benötigen oder wenn Verwandte in gerader Linie zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses diese regelmäßig verwenden und eine Abtretung des Mietrechtes an diese Person gem. § 12 MRG nicht in Betracht kommt.

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SPARERSTRASSE 2. BA

RECHTLICHES

Jegliche Veränderung im und am Nutzungsgegenstand, insbesondere solche, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen (wie z.B. Antennen, SAT-Schirme, Verglasungen, Schilfmatten an Gartenzäunen) sind ausnahmslos unzulässig.

Erfolgen derartige Veränderungen dennoch, wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Nutzungsberechtigten veranlasst.

Die vom Nutzungsberechtigten vorgenommene zusätzliche Ausstattung des Nutzungsgegenstandes oder Änderungen der ursprünglichen Aus-stattung sowie alle eingebrachten Fahrnisse, wie z.B. Einbaumöbel, wer-den bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses finanziell nicht abgelöst. Die Genossenschaft kann ihre Entfernung und die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen. Die Anbringung von Vorrichtungen und Aufschriften an der Baulichkeit ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Genossenschaft nicht gestattet.

Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung der von der Genossenschaft festgesetzten Hausordnung.Der Nutzungsberechtigte haftet für die Befolgung der Hausordnung auch für seine Mitbewohner und jene Personen, denen er den Zutritt zum Nut-zungsgegenstand gestattet oder ermöglicht.Von der Hausordnung abweichende Handlungen sind ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Genossenschaft unzulässig.

Den Beauftragten der Genossenschaft sind die genutzten Räume werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich zu machen.

Bei Gefahr kann die Genossenschaft jederzeit auch in Abwesenheit des Nutzungsberechtigten den Nutzungsgegenstand betreten.Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzungsberechtig-te verpflichtet, den Nutzungsgegenstand in ordnungsgemäßem und ge-brauchsfähigem Zustand geräumt zu über geben.

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SPARERSTRASSE 2. BA

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die Genossenschaft berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Nutzungsberechtigten herstellen zu lassen.Mit der Rückstellung (Übergabe) des Nutzungsgegenstandes verzichtet der Nutzungsberechtigte auf sein Eigentum an den im Nutzungsgegenstand verbleibenden Gegenständen.

Bis zum Vollzug der Rückstellung (Übergabe) ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, monatlich einen Entschädigungsbeitrag in der Höhe des bis-herigen Entgeltes zu bezahlen.

Sämtliche Angaben müssen vollkommen der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Genossenschaft für eventuell daraus entstehende Schäden, welcher Art immer, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weiters verweisen wir, dass diese Haftung solidarisch für alle Haushaltsangehörige gilt.

Ausdrücklich machen wir darauf aufmerksam, dass das Wohnhaus ab Bezug gegen die Gebäuderisken Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden versichert wird.

Weiters geben wir Ihnen bekannt, dass die Hausgemeinschaft für die Betreuung der allgemeinen Grünflächen zuständig ist.

Sollte sich diese Betreuungsvariante nicht bewähren, werden wir eine Hausbetreuungsfirma mit diesen Arbeiten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind in den von uns genannten voraussichtlichen Betriebskosten nicht beinhaltet.

Abschließend geben wir bekannt, dass bei Zuweisung einer Wohnung der Beitritt zu unserer Genossenschaft erforderlich ist. Aus diesem Anlass ist ein einmaliger Betrag in Höhe von € 102,30, das sind 3 Geschäftsanteile à € 22,-- zuzüglich Beitrittsge-bühr, zu entrichten.

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Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft in St. Pölten ist stets bemüht die Erfahrungen und Erkenntnisse aus über 99 Jahren sozialen Wohnbaus in unsere aktuellen Projekte einfließen zu lassen, um diese Dop-pel- und Reihenhäuser preiswert und lebensgerecht für Sie zu schaffen. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Kompetenz sind die Sicherheiten für unsere 12.000 Mitglieder und jene, die es noch werden wollen. Wir sind stolz auf die zahlreichen Aus-zeichnungen mit denen unsere Arbeit für die Menschen des Landes in den letzten Jahren gewürdigt wurden, zu-letzt mit demAnerkennungspreis des Niederöster-reichischen Wohnbaupreises 2019 in der Kategorie Geschosswohnbau für unser Projekt 3100 St. Pölten, Karl Pfeffer-Gasse, Junges Wohnen. Durch die Verwendung von zukunftsweisenden Materialien (z.B.: Hanf, ge-brannte Ziegel) und Techniken (z.B.: Wärmepumpen, Photovoltaik) tragen wir bei, dass nicht nur Sie sondern auch die Kinder und Enkelkinder sicher, sparsam und schön wohnen werden.

St. Pölten, im Januar 2021

Unser Büro in der Josefstraße 70/72 in 3100 St. Pölten

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SPARERSTRASSE 2. BA

INFORMATION ZUR FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT

Geförderte Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige, österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte in das Eigentum übertragen werden. Bei Ehegatten oder Lebensgemeinschaften muss zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum österreichischer Staatsbürger oder Gleichgestellter stehen bzw. verbleiben.

In Anwendung des § 4 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 ist förderungswürdig, wer beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen und dies nachweist.Das jährliche Familieneinkommen darf bei einer Haushaltsgröße von einer Person € 35.000,00, von zwei Personen € 55.000,00 nicht überschreiten und erhöht sich dieser Betrag für jede weitere Person um € 7.000,00. Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen; beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd zu berücksichtigen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten Unterhaltsleistungen werden die Durchschnittsbedarfssätze (verlautbart vom LG Wien für Zivilrechtssachen) herangezogen.Ist eine Wohnung nach den Bestimmungen des WFG 1968, WFG 1984, NÖ WFG oder NÖ WFG 2005 gefördert, und wird diese von nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Z. 6 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 bewohnt, müssen nur diese förderungswürdig sein.

STICHTAGSREGELUNG: Der Stichtag für den Nachweis des Einkommens ist der Tag des Abschlusses des Vertrages (Vorvertrages, Kaufvertrages, vorangegangenen Mietvertrages) oder des Ansuchens um Zustimmung zur Eigentumsübertragung. Grundsätzlich kann der für die Bewohner günstigere Zeitraum nachgewiesen werden.

INFORMATION ZUM EINKOMMENSNACHWEIS

Das gesamte Familieneinkommen ist nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt für alle Einkommensbezieher für einen einheitlichen Zeitraum (Ausnahme: Zusammentreffen von selbständigen und unselbständigen Einkommen) durch: bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage des Einkommen- steuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, sind der oder die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr beizulegen; bei pauschalierten Landwirten sind der zuletzt festgestellte Einheitswertbescheid und gegebenenfalls die Pachtverträge mit Angabe des Einheitswertes beizulegen; bei Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage eines oder mehrerer Lohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr; gegebenenfalls kann mit einer monatlichen Lohnbestätigung über eines der drei vorangegangenen Monate vor Ansuchen um Förderung oder Zustimmung zur Eigentumsübertragung bzw. Abschluss des Vertrages (Vorvertrages) das Auslangen gefunden werden; die steuerfreien Einkünfte gem. § 3 EstG 1988 in der geltenden Fassung sind ebenfalls vorzulegen. Weiters kann die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die letzten drei Kanlenderjahre verlangt werden, wenn dies zur Erfassung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse notwendig ist.Für Personen, die im Inland nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig sind, gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Einkommensnachweisen in ausländischer Währung ist eine bestätigte Umrechnung durch ein inländisches Geldinstitut zum Wechselkurs des Stichtages anzuschließen. Einkommensnachweise in fremder Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

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Beilage F

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SPARERSTRASSE 2. BA

ARCHITEKT DI

DIETMAR HABERLSTAATLICH BEEIDETER UND BEFUGTER ZIVILTECHNIKER E-MAIL: [email protected]

ARBEITERGASSE 7/6, 1050 WIENIM PARK 8, 3382 LOOSDORFTELEFON: 01/545 8900-10TELEFAX: 01/545 8900-15

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