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Spedition und Logistik, Band 3 Lernfelder 6, 10, 11: Außenhandel, Export- und Importbearbeitung, Seefracht, Binnenschiffsverkehr, Luftfracht Bearbeitet von Albrecht Hofmann, Bettina Reschel-Reithmeier 1. Auflage 2016. Taschenbuch. 336 S. Paperback ISBN 978 3 8085 2265 3 Format (B x L): 21 x 29,7 cm Gewicht: 1082 g schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

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Spedition und Logistik, Band 3

Lernfelder 6, 10, 11: Außenhandel, Export- und Importbearbeitung, Seefracht, Binnenschiffsverkehr,Luftfracht

Bearbeitet vonAlbrecht Hofmann, Bettina Reschel-Reithmeier

1. Auflage 2016. Taschenbuch. 336 S. PaperbackISBN 978 3 8085 2265 3

Format (B x L): 21 x 29,7 cmGewicht: 1082 g

schnell und portofrei erhältlich bei

Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft.Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programmdurch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr

als 8 Millionen Produkte.

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Spedition und LogistikLehr- und Arbeitsbuch Band 3

Außenhandel • Export- und Importbearbeitung •

Seefracht • Binnenschiffsverkehr • Luftfracht

VERLAG EUROPA-LEHRMITTELNourney, Vollmer GmbH & Co. KGDüsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten

Europa-Nr.: 72655

Das Heft entspricht dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan für denAusbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

von 2004

EUROPA-FACHBUCHREIHEfür wirtschaftliche Bildung

4. Auflage

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4. Auflage 2016

Druck 5 4 3 2 1

Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlernuntereinander unverändert sind.

ISBN 978-3-8085-2265-3

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.

© 2016 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruitenhttp://www.europa-lehrmittel.de

Umschlag, Satz und Reproduktion: Ruhrstadt Medien AG, 44579 Castrop-RauxelUmschlagkonzept: tiff.any GmbH, 10999 BerlinUmschlagfoto: © Jan Schuler – Fotolia.comDruck: PHOENIX PRINT GmbH, 97080 Würzburg

Autoren:

Albrecht Hofmann, UlmBettina Reschel-Reithmeier, Neumarkt

Mitarbeiter früherer Auflagen:Friedrich Sackmann, Pfaffenhofen

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Vorwort zur 4. AuflageLogistische Prozesse, insbesondere im Bereich der Transportlogistik und des Supply-Chain-Managements unterliegen mehr denn je einem ständigen Wandel und neuen Entwicklun-gen. Das vorliegende Lehr- und Arbeitsbuch Spedition und Logistik – Band 3 konzentriertsich auf die wesentlichen berufsrelevanten Inhalte – mit aktuellen Zahlen und Übersichtenfür die Verkehrsträger Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt sowie Luftverkehr. Die Darstellungder Abläufe und Prozesse im grenzüberschreitenden Warenverkehr wurden den veränder-ten internationalen und nationalen Vorschriften, Bedingungen und Regelungen angepasstund aktualisiert.

WER kann mit diesem Buch arbeiten?Das Buch richtet sich an jeden, der sich erstmals über die Abwicklung von Logistikverträ-gen mit einem Spediteur, Frachtführer und/oder Lagerhalter informieren möchte:

• Angehende Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung

• Angehende Kaufleute im Groß- und Außenhandel

• Angehende Industriekaufleute, die ihre Kenntnisse auf diesem für sie immer wichtige-ren Gebiet vertiefen wollen.

• Studierende mit den Schwerpunkten Logistik, Handel oder Industrie an Berufsakade-mien, dualen Hochschulen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten, die soforteinsetzbare Detailkenntnisse in den Bereichen Supply-Chain-Management und Logistikerwerben wollen.

• Alle, die Detailwissen und Kompetenz in diesem für die Logistikabwicklung unverzicht-baren Bereich erwerben wollen.

WIE können Sie damit arbeiten?Jedes Kapitel ist systematisch in drei Teile gegliedert:

Der Informationsteil – eine kurze, dennoch die wesentlichen (!) Details übersichtlich (!) undverständlich erläuternde Darstellung der Grundlagen des jeweiligen Lernfeldes

Die Fallstudien (Lernsituationen) – zusammenhängende, komplexe Aufgaben (Case Stu-dies), bei deren selbstständiger Bearbeitung die Anwendung erforderlicher Kompetenzenpraxisgerecht geübt wird.

Die Wiederholungsaufgaben – zur nachhaltigen Erschließung und Festigung wesentlicherInhalte und Zusammenhänge

Die Symbole bei den Aufgaben enthalten methodische Empfehlungen.

Das Begleitheft mit den ausführlichen Lösungsvorschlägen zu allen Fallstudien und Vertie-fungsfragen erleichtert Ihnen die Kontrolle der richtigen Anwendung.

Ihr Feedback ist uns wichtig.Ihre Anmerkungen, Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu diesemBuch nehmen wir gerne auf – schreiben Sie uns unter [email protected].

Verfasser und Verlag Im Winter 2016

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1 Außenhandelsverträge gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.1 Welche Risiken bestehen bei Außenhandelsgeschäften? . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.2 Welche Incoterms-2010®-Klauseln werden in internationalen Kaufverträgen angewendet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

1.2.1 Das Wesen der Incoterms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.2.2 Die Incoterms 2010® im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121.2.3 Kriterien für die Wahl der geeigneten Incoterms-2010®-Klauseln . . . . . . . . . . . 46

1.3 Wie können Zahlungs- und Lieferungsrisiken abgesichert werden? . . . . . . . 491.3.1 Zahlungsmodalitäten im Außenhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491.3.2 Das Dokumenteninkasso . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491.3.3 Das Dokumentenakkreditiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

1.4 Welche Spediteurdokumente werden im Außenhandel verwendet? . . . . . . . . 581.4.1 FIATA-FCR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591.4.2 FIATA-FCT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591.4.3 FIATA-FBL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Fallstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63Wiederholungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

2 Exportaufträge bearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

2.1 Wie beschränken Staaten den Austausch von Waren und Dienstleistungen? . 742.1.1 Wirtschaftspolitische Beschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742.1.2 Zollrechtliche Handelshemmnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742.1.3 Nicht tarifäre Handelshemmnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742.1.4 Ebenen der Reglementierungen und Einschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742.1.5 Ausfuhrgenehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

2.2 Wie können Waren und Dienstleistungen aus der Europäischen Union ausgeführt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

2.2.1 Das Ausfuhrverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762.2.2 Beispiel für eine Ausfuhranmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 832.2.3 Beispiel für eine unvollständige/vereinfachte Ausfuhranmeldung . . . . . . . . . . 101

2.3 Wie werden innergemeinschaftliche Lieferungen erfasst? . . . . . . . . . . . . . . . . 104Fallstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106Wiederholungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109

3 Frachtverträge in der Seeschifffahrt bearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . 110

3.1 Welche Bedeutung hat der Transport von Gütern mit dem Seeschiff? . . . . . . 110

3.2 Welche Vor- und Nachteile hat der Transport von Gütern mit Seeschiffen? . 110

3.3 Welche Schiffe werden für den Frachtverkehr eingesetzt? . . . . . . . . . . . . . . . . 1123.3.1 Schiffstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1123.3.2 Containerschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1133.3.3 Roll-On/Roll-Off-Schiffe (Ro-Ro-Schiffe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1173.3.4 Kombination Stückgut -Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1173.3.5 Spezialschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1183.3.6 Klassifikation von Seeschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1193.3.7 Schiffsregister und Schiffsflaggen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

Inhaltsverzeichnis Seite

4 Inhaltsverzeichnis

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5Inhaltsverzeichnis

3.4 Welche Fahrtgebiete gibt es in der Seeschifffahrt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120

3.5 Welche Organisationsformen gibt es in der Seeschifffahrt? . . . . . . . . . . . . . . . 1243.5.1 Linienschifffahrt – Trampschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1243.5.2 Kooperationssysteme in der Seeschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125

3.6 Wie werden Frachtverträge in der Seeschifffahrt abgeschlossen? . . . . . . . . . . 1273.6.1 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1273.6.2 Beteiligte am Seefrachtvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1273.6.3 Vertragsarten im Seefrachtverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

3.7 Wie erfolgt die Abfertigung von Stückgütern im Seehafen? . . . . . . . . . . . . . . 132

3.8 Wie werden Containertransporte in der Seeschifffahrt abgewickelt? . . . . . . . 1343.8.1 Containerarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1343.8.2 Organisation des Containereinsatzes (Containerrundlauf) . . . . . . . . . . . . . . . . 1373.8.3 Fachbegriffe in Bezug auf Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

3.9 Welche Bedeutung hat das Konnossement/Bill of Lading (B/L) in der Seeschifffahrt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140

3.9.1 Funktionen eines Konnossements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1403.9.2 Inhalte eines Konnossements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1413.9.3 Arten von Konnossementen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

3.10 Wie werden Schadensfälle in der Seeschifffahrt geregelt? . . . . . . . . . . . . . . . . 1443.10.1 Haftung nach HGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453.10.2 Große Haverei (General Average) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

3.11 Wie werden Entgelte im Seeverkehr berechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503.11.1 Maß- und Gewichtsraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503.11.2 FAK-Raten (Freight All Kinds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513.11.3 Commodity-Box-Raten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1523.11.4 Ad-valorem-Raten (Wertraten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1523.11.5 Zu- und Abschläge zur/von der Seefracht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152

3.12 Wie wird Gefahrgut mit Seeschiffen transportiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1533.12.1 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1533.12.2 Der IMDG-Code . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1533.12.3 IMO-Erklärung für gefährliche Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155

3.13 Wie werden Gütertransporte im Sea-Air-Verkehr organisiert? . . . . . . . . . . . . 157Fallstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158Wiederholungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

4 Frachtverträge in der Binnenschifffahrt bearbeiten . . . . . . . . . . . . . 172

4.1 Über welche Einrichtungen verfügt das Verkehrssystem Binnenschifffahrt? . 1724.1.1 Binnengüterschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1754.1.2 Binnenwasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1794.1.3 Binnenhäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

4.2 Was leistet die Binnenschifffahrt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1814.2.1 Verkehrsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1814.2.2 Vorteile und Nachteile der Binnenschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182

4.3 Wie ist der Markt in der Binnenschifffahrt geordnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

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6 Inhaltsverzeichnis

4.4 Welche Betriebsformen gibt es in der Binnenschifffahrt? . . . . . . . . . . . . . . . . . 1834.4.1 Werkverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1834.4.2 Reedereien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1844.4.3 Partikuliere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1844.4.4 Befrachter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1844.4.5 Binnenschifffahrtsspeditionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

4.5 Wie werden Transportketten mit dem Binnenschiff gebildet? . . . . . . . . . . . . . 1874.5.1 Direktverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1874.5.2 Gebrochener Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

4.6 Wie werden Frachtverträge geschlossen und abgewickelt? . . . . . . . . . . . . . . . 1884.6.1 Rechtliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884.6.2 Abschluss eines Frachtvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1894.6.3 Abwicklung eines Frachtvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1894.6.4 Frachtbrief und Ladeschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191

4.7 Was ist bei Gefahrgütern zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196

4.8 Wie werden Transportpreise kalkuliert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

4.9 Was ist bei einem Schadensfall zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1994.9.1 Allgemeine Haftungsregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1994.9.2 Havarie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2014.9.3 Anzeige von Schäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

Fallstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204Wiederholungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209

5 Frachtaufträge in der Luftfracht bearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210

5.1 Wie entwickelt sich das Luftfrachtaufkommen voraussichtlich in den nächsten Jahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210

5.2 Welche Flughäfen spielen in Deutschland eine Rolle? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213

5.3 Welche Flugzeuge werden in der Luftfracht eingesetzt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

5.4 Welche typischen Lademittel werden in der Luftfracht verwendet? . . . . . . . . 219

5.5 Welche Organisationen spielen in der Luftfracht eine Rolle? . . . . . . . . . . . . . 2215.5.1 International Air Transport Association (IATA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2215.5.2 International Civil Aviation Organization (ICAO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

5.6 Wer sind die Beteiligten am Luftfrachtvertrag? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226

5.7 Welche Rechtsgrundlagen gelten beim Luftfrachtvertrag? . . . . . . . . . . . . . . . . 2275.7.1 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2275.7.2 Vertragliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228

5.8 Welche Besonderheiten gelten bei der Ausstellung eines Luftfrachtbriefs = Air Waybill? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228

5.9 Was muss bei der Haftung in der Luftfracht beachtet werden? . . . . . . . . . . . . 2325.9.1 Haftungsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2325.9.2 Haftungszeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2335.9.3 Luftfrachtersatzverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2335.9.4 Haftungshöchstgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2345.9.5 Wertdeklaration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2355.9.6 Schadensanzeige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237

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7Inhaltsverzeichnis

5.10 Welche Besonderheiten gibt es bei der Abwicklung von Sammelgut-sendungen in der Luftfracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237

5.11 Welche Sicherheitsbestimmungen müssen in der Luftfracht eingehalten werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241

5.12 Wie müssen gefährliche Güter in der Luftfracht behandelt werden? . . . . . . . 244

5.13 Wie wird der Transportpreis in der Luftfracht ermittelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . 2485.13.1 Der TACT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2485.13.2 Erklärung der Ratenangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2495.13.3 Beispiele zur Frachtberechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2505.13.4 Einteilung der Luftfrachtraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2535.13.5 Berechnung der Spezialraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2545.13.6 Berechnung der Warenklassenraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2555.13.7 Berechnung der ULD-Raten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2565.13.8 Luftfrachtnebengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2575.13.9 Besondere Tarifkonzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

Fallstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258Wiederholungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268

6 Importaufträge bearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269

6.1 Wie können Waren in die EU importiert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2696.1.1 Wareneinfuhrkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2696.1.2 Zollrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2696.1.3 Zollrechtliche Bestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2706.1.4 Zollverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2716.1.5 Künftige Entwicklungen im Zollrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2726.1.6 Zollrechtliche Grundbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272

6.2 Wie läuft das Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr“ ab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274

6.2.1 Formen der Zollanmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2756.2.2 Summarische Anmeldung (SumA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2756.2.3 Annahme der Zollanmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2766.2.4 Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2766.2.5 Zollbefund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2776.2.6 Überlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277

6.3 Wie kann eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in denzollrechtlich freien Verkehr erfolgen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278

6.4 Welche Einfuhrabgaben werden erhoben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2866.4.1 Zölle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2866.4.2 Einfuhrumsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294

6.5 Was ist der elektronische Zolltarif (EZT)? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295

6.6 Welche Bedeutung haben Warenursprung und Präferenzen? . . . . . . . . . . . . . 2976.6.1 Präferenznachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2986.6.2 Ermächtigter Ausführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303

6.7 Was sind Versandverfahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3036.7.1 Das gemeinschaftliche Versandverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3036.7.2 Das gemeinsame Versandverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3046.7.3 Versandverfahren und Verkehrsart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3046.7.4 Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305

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8 Inhaltsverzeichnis

6.7.5 Ablauf eines gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens . . . . . . . . 3096.7.6 NCTS (New Computerized Transit System) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3096.7.7 Vereinfachungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3106.7.8 Versandverfahren mit Carnet TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3166.7.9 Carnet ATA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318

6.8 Welche Besonderheiten gelten für die Lagerung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3216.8.1 Zolllagerverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3216.8.2 Vorübergehende Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322

6.9 Was ist bei der Veredelung zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3226.9.1 Aktive Veredelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3226.9.2 Passive Veredelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323

6.10 Welche Besonderheiten gibt es bei dem Verfahren „vorübergehende Verwendung“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324Fallstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325Wiederholungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332

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1 Außenhandelsverträge gestalten

Der Außenhandel ist für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland von erheblicher Be-deutung. Spediteure sind in die Abwicklung der Vorgänge im Außenhandel mit eingebun-den, indem sie Dienstleistungen für die Hauptakteure im Außenhandel – Verkäufer und Käu-fer – anbieten und erbringen. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich weltweit Standards fürdie Abwicklung von Außenhandelsgeschäften entwickelt, auf die nachfolgend eingegan-gen werden soll.

Grundlage für die einzelnen Transaktionen ist eine Vereinbarung zwischen einem Verkäu-fer (Exporteur) und einem Käufer (Importeur), die als Kaufvertrag bezeichnet wird. DieseVereinbarung kann man wie folgt strukturieren:

In der Praxis stellt sich heraus, dass die Vertragsparteien sich häufig bei Außenhandelsver-trägen auf die Komponente Warenbeschreibung konzentrieren, aber Liefer- und Zahlungs-bedingungen sowie Fragen des Risikomanagements und der Dokumente bei Außenhan-delsgeschäften vernachlässigen.

Im Rahmen ihrer Beratungsfunktion und bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen kon-zentrieren sich Spediteure jedoch bei Außenhandelsgeschäften hauptsächlich auf die Kom-ponenten Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die mit der Transaktion zusammenhän-genden Risiken und erforderlichen Dokumente.

1.1 Welche Risiken bestehen bei Außenhandelsgeschäften?Beispiel:

Die Spedition EUROCARGO, Nürnberg, erhält von ihrem Kunden Vischer Paper AG,Nürnberg, den Auftrag, im Rahmen eines Logistikprojektes Module einer Maschine zurPapierherstellung von Nürnberg nach Dawang, Provinz Shandong, China, zu transpor-tieren. Die Module der Maschine sind zerlegt und in Container verpackt.

Die Papiermaschine ist ca. 200 m lang, 20 m hoch und 10 m breit. Das Auftragsvolumenfür eine solche Maschine beläuft sich auf 200 Mio. bis 300 Mio. EUR. Es dauert ungefähr 18 Monate von der Auftragsvergabe bis zur Fertigstellung. Dabei sind höchste logistischeAnsprüche zu erfüllen. Der Export einer solchen Maschine ist mit erheblichen Risiken be-haftet.

91 Außenhandelsverträge gestalten

KAUFVERTRAG

Warenbeschreibung Beschreibung aller Eigenschaften der Waren oder Dienst-leistungenFestlegung von Menge und Qualität

Lieferbedingungen Beschreibung der Durchführung der Warenlieferung, z. B.Transportmittel, Frachtvertrag, Transportkosten, Risikoab-sicherung, Risikotransfer, Dokumente

Zahlungsbedingungen Beschreibung der Zahlungsmodalitäten (Vergütung an denVerkäufer)

Rechtliche Komponente Regelung, welches Recht für die Vereinbarung zwischenVerkäufer und Käufer (Kaufvertrag) angewendet werdensollErfüllungsort, Gerichtsstand, Schiedsgerichtsklausel

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10 1 Außenhandelsverträge gestalten

Ökonomische Risiken

Marktrisiko • Neuerschließung von Märkten

• Fehleinschätzung des Marktpotentials

Preisrisiko Preisentwicklung in Beschaffungs- und Absatz-märkten

Kreditrisiko Zahlungsunwilligkeit, Zah-lungsunfähigkeit, Zahlungs-verzug des Abnehmers

Annahmerisiko • Kunde verweigert Annahme.

• Ungewöhnlich hohe Män-gelrügen

Kursrisiko Verluste durch Wechselkurs-schwankungen

Transportrisiko Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports

Verbesserung der Marktforschung

negative und positive Entwicklungenbeobachten

• Zahlungssicherung durch Doku-mentenakkreditiv

• Kreditversicherung

• Exportfactoring

• Informationsgewinnung überKunden vor Vertragsabschluss

• Zahlungssicherung durch Doku-mentenakkreditiv

EUR als Währung im Kaufvertrag

• Adäquate Verpackung und La dungs -sicherung

• Transportversicherung

Risiko Merkmale Risikominderung

Länderrisiken

Politisches Risiko im Krieg, Aufruhr, Beschlagnahmeengeren Sinne

Zahlungsverbotsrisiko Staat verbietet zahlungswilligenKunden Zahlung

Gründe:

• Schutz der eigenen Währung

• Konflikte zwischen Staaten

Transfer- und Konver- Ausländischer Staat verbietet Geld-tierungsrisiko umtausch generell

Rechtliches Risiko Landesspezifische Regelungen,Zoll- und Steuerrecht

Soziokulturelles Unterschiedliches BildungsniveauRisiko Kulturelle Unterschiede

TransportversicherungInformationsbeschaffung

Informationsbeschaffung

Kompensationsgeschäfte

Entschärft durch inter-nationale Organisatio-nen wie WTOInformationsbeschaffung

Interkulturelles Manage-mentInterkulturelle Kompe-tenz erwerben

Risiko Merkmale Risikominderung

Im Außenhandel kann man Risiken in Gruppen einteilen:

Die politischen Risiken im weiteren Sinne kann man als Länderrisiken bezeichnen.

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111 Außenhandelsverträge gestalten

Handels-

klauseln für

Kaufverträge

in Kaufver-

trägen explizit

vereinbart

Lieferort

Hauptfunktionen

1.2 Welche Incoterms-2010®-Klauseln werden in nationalen undinternationalen Kaufverträgen angewendet?

Beispiel:

Bei der Lieferung der Papiermaschine von Deutschland nach China müssen sich der Käu-fer in Dawang, Provinz Shandong, und der Verkäufer in Deutschland, die Vischer PaperAG, Nürnberg, darüber einigen, wer den Transport organisiert, die Frachtverträge ab-schließt und die Transportkosten trägt. Des Weiteren ist zu klären, wer die Zollabfertigungin den jeweiligen Ländern übernimmt. Außerdem wäre festzulegen, ab welchem Punktder Verkäufer, Vischer Paper AG, seine Verpflichtung zu liefern erfüllt hat und an wel-chem Ort das Risiko, dass die Papiermaschine während des Transports beschädigt wirdoder verloren geht, vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.

1.2.1 Das Wesen der IncotermsIncoterms sind standardisierte Handelsklauseln für Kaufverträge. Verkäufer und Käufer kön-nen diese vorformulierten Vertragselemente durch ausdrückliche Vereinbarung in den Kauf-vertrag übernehmen. Beide Vertragsparteien haben den Vorteil, dass langwierige, kosten-intensive Verhandlungen mit Vertragspartnern, die eine fremde Sprache sprechen, derenKultur und Rechtssystem man nicht kennt, nicht erforderlich werden. Durch die Einbezie-hung von Incoterms in den Kaufvertrag sind die Verpflichtungen des Verkäufers und desKäufers vor allem hinsichtlich der Kosten und Risiken beim Transport, der Verpackung so-wie der Besorgung von Dokumenten und der Verantwortlichkeit hinsichtlich der Zollfor-malitäten und der Bezahlung von Zöllen und Abgaben exakt festgelegt. Eventuelle Miss-verständnisse und Rechtsstreitigkeiten können durch entsprechende Vereinbarungenvermieden werden. Im Jahre 1936 hat die Internationale Handelskammer (ICC)1 zum ersten Mal die Incoterms veröffentlicht. Inzwischen wurden die Incoterms mehrfach über-arbeitet und an die wirtschaftliche, technische und politische Entwicklung angepasst. Dieneueste Version sind die Incoterms 2010®.

Die Incoterms 2010® sind kein Gesetz. Sie werden rechtlich wirksam, wenn sie in Kaufverträ-gen explizit vereinbart werden, z. B. „FCA 4100 Longwu Road, Shanghai, Incoterms 2010®“.Die Incoterms 2010® regeln die Rechte und die Pflichten eines Verkäufers und eines Käu-fers in den Teilen eines Kaufvertrags, die den Transport der Güter bestimmen. Speditions-und Frachtverträge bleiben davon unberührt. Für Dienstleistungen sind die Incoterms 2010®

nicht geeignet. Es sind Waren von einem Versandort zu einem Bestimmungsort zu trans-portieren. Diese räumliche Diskrepanz lässt sich in zwei Strecken unterteilen, die sich an ei-nem Übergabepunkt treffen. Diese Schnittstelle wird in den Incoterms 2010® als Lieferortbezeichnet. An diesem Ort hat der Verkäufer seine Verpflichtungen erbracht. Die Incoterms2010® definieren, wo sich dieser Übergabepunkt jeweils befindet.

Die Incoterms 2010® üben folgende Hauptfunktionen aus:

• Die Verteilung der Kosten für den Transport und aller damit verbundenen Kosten auf Ver-käufer und Käufer

• Die Aufteilung der Verpflichtungen der Vertragspartner für die o. a. Wegstrecken

• Die Abgrenzung des Risikobereichs (Gefahrenübergang) auf der Transportstrecke

Weiter regeln die Incoterms 2010®, wer die erforderlichen bzw. gewünschten Waren- undTransportdokumente beschafft und wer die Kosten hierfür trägt. Ein weiterer wichtiger As-pekt ist, die Ware für die jeweiligen Teilprozesse zu versichern und die Kosten dafür zu über-nehmen. Ganz wesentliche Punkte für den reibungslosen Ablauf internationaler Transaktio-nen sind die Kommunikation und die Weitergabe von Information der Vertragspartneruntereinander. Die Incoterms 2010® legen fest, welche Information durch welche Vertrags-partei in welcher Form jeweils weitergegeben werden muss. Schließlich wären noch die As-pekte Warenprüfung (Durchführung und Bezahlung) sowie die Verpackung zu erwähnen.

1 ICC International Chamber of Commerce, Internationale Handelskammer, größte weltweit tätige Wirtschaftsorganisa-tion, Ziele: Förderung des grenzüberschreitenden Handels, Unterstützung von global tätigen Unternehmen, Mitglieder:Industrie- und Handelskammern, global agierende Unternehmen, Spitzen- und Fachverbände

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Die Incoterms 2010® regeln keine Zahlungsbedingungen, rechtliche Gesichtspunkte, wieGerichtsstand, Haftungsausschlüsse, Eigentumsübergang, Vertragsverstöße, Lieferungs-verzug, Zahlungsverzug oder die Folgen von Verstößen gegen die Incoterms-2010®-Ver-pflichtungen. Diese Positionen müssen im Kaufvertrag separat definiert werden.

1.2.2 Die Incoterms 2010® im ÜberblickDie International Chamber of Commerce (ICC) hat für die Einbindung in Kaufverträge fol-gende Incoterms-2010®-Regelungen geschaffen.1 Insgesamt gibt es elf Incocterms-2010®-Klauseln, die nach dem Unterscheidungskriterium Transportart zwei Gruppen zugewiesensind. Es gibt sieben Klauseln, die für alle Transportarten, auch multimodale Transporte, ver-wendet werden können. Die anderen vier Klauseln sind ausschließlich für den Transport derWaren mit See- oder Binnenschiffen anwendbar.

Allen elf Varianten der Incoterms 2010® legte die ICC das gleiche Strukturschema zu Grun-de. Ausgehend von der E-Gruppe über die F-Gruppe und C-Gruppe zur D-Gruppe neh-men die Verpflichtungen des Verkäufers von der niedrigsten Pflichtenstufe, in der E-Grup-pe, allmählich bis in die D-Gruppe zu, in der die Verpflichtungen des Verkäufers ihreHöchststufe erreichen. Entsprechend sind die Verpflichtungen des Käufers in der E-Grup-pe besonders hoch, nehmen jedoch allmählich bis zu Minimalverpflichtungen in der D-Gruppe ab.

Die Einteilung der Incoterms 2010® in vier unterschiedlich gewichtete Verpflichtungs-potentiale für Verkäufer und Käufer ermöglicht eine grobe Übersicht über die Intensität derPflichtenbelastung für die jeweilige Vertragspartei.

Bei der E-Klausel muss der Verkäufer die Ware an einem benannten Ort lediglich zur Ab-holung zur Verfügung stellen. Man spricht hier von der „Abholklausel“, bei der die Kostenund die Gefahr zu einem frühen Zeitpunkt in der Lieferkette auf den Käufer übergehen.

In der Gruppe der F-Klauseln liegt der Kosten- und Gefahrenübergang immer noch naheder Einflusssphäre des Verkäufers. Er muss lediglich die Ware an einen vom Käufer ausge-

12 1 Außenhandelsverträge gestalten

E-Klausel

Abholklausel

F-KlauselN

Incoterms 2010®

Transportart

Klauseln für alle EXW Ex Works Ab WerkTransportarten, FCA Free Carrier Frei Frachtführerauch multimodale Transporte CPT Carriage Paid Frachtfrei

To

CIP Carriage, Insur- Frachtfrei versichertance Paid To

DAT Delivered at Geliefert TerminalTerminal

DAP Delivered at Geliefert benannterPlace Ort

DDP Delivered Duty Geliefert verzolltPaid

Klauseln für den See- und FAS Free Alongside Frei LängsseiteBinnenschiffstransport Ship Schiff

FOB Free On Board Frei an Bord

CFR Cost and Kosten und FrachtFreight

CIF Cost, Insurance Kosten, Versicherung, and Freight Fracht

IncotermEnglische

BezeichnungDeutsche

Bezeichnung

1 Vgl. International Chamber of Commerce (ICC); Incoterms 2010®, Berlin 2010

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131 Außenhandelsverträge gestalten

C-KlauselN

2-Punkt-

Klauseln

D-Klauseln

Ankunfts-

klauseln

Schematischer

Aufbau

wählten und beauftragten Frachtführer übergeben, damit die Kosten und die Gefahren aufden Käufer übergehen.

Kennzeichnendes Merkmal für die C-Klauseln ist die räumliche und zeitliche Diskrepanzdes Übergangs von Kosten und Gefahren auf den Käufer. Bei den C-Klauseln sind der Lieferort und der Ort des Gefahrenübergangs nicht identisch. Man nennt sie 2-Punkt-Klau-seln. Der Verkäufer muss für den Hauptteil der Transportstrecke auf seine Kosten einen Be-förderungsvertrag abschließen und wählt damit einen Frachtführer aus. Das Risiko geht aufden Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware an den benannten Frachtführer übergibt.

Bei den D-Klauseln verbleiben sämtliche Kosten und Gefahren auf der Seite des Verkäu-fers. Sein Kosten- und Risikobereich endet, wenn die Ware einen definierten Bestimmungsorterreicht. Der Käufer trägt sowohl die Kosten als auch das Risiko bis zum benannten Be-stimmungsort. Man bezeichnet diese Gruppe als „Ankunftsklauseln“.

Aufbau, Layout und Ordnung der einzelnen Klauseln

Jede Incoterms-2010®-Klausel ist von der ICC nach einem gleichen Strukturschema konzi-piert. In der drucktechnischen Darstellung (Layout) der ICC-Publikation Incoterms 2010®

führt die ICC auf gegenüberliegenden Seiten die Verpflichtungen des Verkäufers und desKäufers jeweils horizontal an gleicher Position auf. In vertikaler Richtung sind jeder Inco-terms-2010®-Klausel für den Verkäufer und den Käufer jeweils zehn Merkmale (Verpflich-tungen, Aufgaben) zugeordnet, deren Struktur in allen Incoterms 2010®-Klauseln identischsind.

Verkürzt lässt sich der Aufbau und die Anordnung der Incoterms 2010® Klauseln wie folgtdarstellen:

E-Klausel F-Klauseln C-Klauseln D-KlauselnEXW FCA, FAS, FOB CFR, CIF, CPT, CIP DAT, DAP, DDP

Abholklausel Käufer organisiert 2-Punkt-Klauseln Ankunftsklauselnextremste Ver- und bezahlt Verkäufer organisiert zunehmende/

pflichtungen des Haupttransport und bezahlt Haupt- extremste Verpflich-Käufers transport tungen des Verkäufers

Schematischer Aufbau der jeweiligen Icoterms 2010®-Klausel

Verkäufer Käufer

A1

A2

A3

A4

A5

A6

A7

A8

A9

A10

B1

B2

B3

B4

B5

B6

B7

B8

B9

B10

Allgemeine Verpflichtungen desVerkäufers

Lizenzen, Genehmigungen, Sicher-heitsfreigaben und andere Formali-täten

Beförderungs- und Versicherungs-verträge

Lieferung

Gefahrenübergang

Kostenverteilung

Benachrichtigung des Käufers

Liefernachweis, Transportdokumentoder entsprechende elektronischeMitteilung

Prüfung – Verpackung – Kennzeich-nung

Unterstützung bei Informationenund damit verbundene Kosten

Allgemeine Verpflichtungen desKäufers

Lizenzen, Genehmigungen, Sicher-heitsfreigaben und andere Formali-täten

Beförderungs- und Versicherungs-verträge

Übernahme

Gefahrenübergang

Kostenverteilung

Benachrichtigung des Verkäufers

Liefernachweis

Prüfung der Ware

Unterstützung bei Informationenund damit verbundene Kosten

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14 1 Außenhandelsverträge gestalten

EXW Ex Works EXW Ex Works – Ab Werk

Vereinbaren ein Verkäufer und ein Käufer in einem Kaufvertrag die EXW-Klausel, so hatder Verkäufer lediglich die Waren auf seinem Areal oder an einem anderen Lieferort (z. B.Werk, Lager, Produktionsstätte) bereitzustellen, sodass der Käufer die Waren übernehmenund auf ein Fahrzeug verladen kann. Der Käufer wird dabei – insbesondere bei internatio-nalen Transaktionen – nicht selbst beim Verkäufer erscheinen, sondern einen Logistik-dienstleister mit der Ausführung seiner Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag beauftragen.Die Waren sind dabei noch nicht zur Ausfuhr abgefertigt. Dies ist Aufgabe des Käufers. Soll-te eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein, muss sie der Käufer besorgen. Bei Anwen-dung der Klausel EXW hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer eine Minimalverpflich-tung. Auch der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer nur eine eingeschränkte Verpflichtung,Informationen und Dokumente im Hinblick auf den Export der Waren zu übergeben. Wün-schen beide Vertragsparteien, dass der Verkäufer die Kosten und Gefahren des Verladensder Ware auf das abholende Fahrzeug übernimmt, weil z. B. Gesetze oder Handelsbräuchedem Absender diese Aufgaben auferlegen, sollte dies durch einen entsprechenden aus-drücklichen Zusatzvermerk im Kaufvertrag festgeschrieben sein. Sollte der Käufer wederdirekt noch indirekt in der Lage sein, die Ausfuhrabfertigung zu bewerkstelligen, wäre dieVereinbarung der FCA sinnvoller. EXW kann für jede Transportart vereinbart werden undeignet sich auch für multimodale Transporte.

EXW

Kosten- und Gefahrenübergang

EXW Der Verkäufer ... Der Käufer ... EXW

A1 EXW

A2 EXW

A3 EXW

B1EXW

B2EXW

B3EXW

Allgemeine Verpflichtungen desVerkäufers

stellt die Ware an einem exakt de-finierten Lieferort bereit;

stellt die Handelsrechnung bereit;

kann elektronische Dokumenteverwenden, falls vereinbart oderüblich.

Lizenzen, Genehmigungen,Sicherheitsfreigaben und andereFormalitäten

stellt auf Verlangen, Gefahr undKosten des Käufers Informationenfür die Sicherheitsfreigabe derWare zur Verfügung.

Beförderungs- und Versiche-rungsverträge

hat keine Verpflichtung gegen-über dem Käufer einen Beförde-rungs- oder Versicherungsvertragabzuschließen;

stellt Informationen für den Ab-schluss einer Versicherung zurVerfügung.

Allgemeine Verpflichtungen desKäufers

bezahlt den vereinbarten Preis;

kann elektronische Dokumenteverwenden, falls vereinbart oderüblich.

Lizenzen, Genehmigungen,Sicherheitsfreigaben und andereFormalitäten

beschafft auf eigene Gefahr undKosten die Aus- und Einfuhr-genehmigung;

erledigt die Zollformalitäten fürdie Ausfuhr.

Beförderungs- und Versiche-rungsverträge

hat keine Verpflichtung gegen-über dem Verkäufer einen Beför-derungsvertrag oder Versiche-rungsvertrag abzuschließen.

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151 Außenhandelsverträge gestalten

FCA Free CarrierFCA Free Carrier – Frei Frachtführer

Bei Vereinbarung der Klausel FCA muss der Verkäufer die für die Ausfuhr abgefertigtenWaren an einen vom Käufer ausgewählten Frachtführer am Geschäftssitz des Verkäufersoder an einem anderen benannten Ort liefern. Die Auswahl des Ortes der Lieferung, der sopräzise wie möglich im Kaufvertrag festgelegt werden sollte, wirkt sich auf die Verpflich-

EXW

Kosten- und Gefahrenübergang

EXW Der Verkäufer ... Der Käufer ... EXW

A4 EXW

A5 EXW

A6 EXW

A7 EXW

A8EXW

A9 EXW

A10 EXW

B4 EXW

B5 EXW

B6 EXW

B7 EXW

B8EXW

B9 EXW

B10 EXW

Lieferung

stellt die Ware am vereinbartenLieferort ohne Verladung auf dasabholende Beförderungsmittel zurVerfügung.

Gefahrenübergang

trägt die Gefahren des Verlustesoder der Beschädigung der Warebis zum Lieferort.

Kostenverteilung

trägt die Kosten bis Lieferung.

Benachrichtigung an den Käufer

informiert den Käufer über allesNötige, damit dieser die Wareübernehmen kann.

Transportdokument

hat keine Verpflichtungen gegen-über dem Käufer im Hinblick aufTransportdokumente.

Prüfung – Verpackung – Kenn-zeichnung

trägt Kosten für Qualitätsprüfung,Messen, Wiegen, Zählen;

verpackt die Ware.

Unterstützung bei Informationenund damit verbundener Kosten

stellt Dokumente und Informatio-nen, auch sicherheitsrelevante, aufVerlangen, Kosten und Gefahr desKäufers zur Verfügung.

Lieferung

übernimmt die Ware.

Gefahrenübergang

trägt die Gefahren des Verlustesoder der Beschädigung der Wareab Lieferort.

Kostenverteilung

trägt die Kosten ab Lieferung;

trägt die Kosten für Zölle, Steuernund andere Abgaben sowie Kos-ten für Zollformalitäten bei derAusfuhr.

Benachrichtigung an denVerkäufer

informiert den Verkäufer über dieModalitäten der Warenübernahme.

Transportdokument

erbringt einen angemessenenNachweis der Warenübernahme.

Prüfung – Verpackung –Kennzeichnung

trägt die Kosten für jede vor derVerladung zwingende erforder-liche Warenkontrolle (pre-ship-ment inspection), einschließlichbehördlich angeordneter Kontrol-len des Ausfuhrlandes.

Unterstützung bei Informationenund damit verbundener Kosten

teilt dem Verkäufer rechtzeitig allesicherheitsrelevanten Informati-onsanforderungen mit.

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16 1 Außenhandelsverträge gestalten

Lieferung im

Bereich des

Verkäufers

außerhalb des

Bereichs des

Verkäufers

tung zur Be- und Entladung sowie für den Gefahrenübergang aus. FCA ist die einzige Incoterms-Klausel, bei der Verkäufer und Käufer Alternativen bei der Vereinbarung des Ortes der Lieferung haben. Findet die Lieferung im Bereich des Verkäufers statt, muss derVerkäufer die Ware auf das abholende Fahrzeug beladen und somit die Kosten und Risikendafür tragen. Liegt der vereinbarte Lieferort außerhalb des Bereichs des Verkäufers, z. B.Containerterminal, Flughafen, Seehafen, dann hat der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt,wenn er die Waren unentladen auf einem Fahrzeug bereitstellt. Entladen der Ware vom an-liefernden Fahrzeug und Beladen auf das Transportmittel, mit dem der Weitertransport statt-findet, gehen zu Lasten (Kosten und Risiko) des Käufers. Im Hinblick auf den Export der Wa-ren hat der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung zu übernehmen, inklusive der Besorgung einerAusfuhrgenehmigung, falls erforderlich.

FCA

Kosten- und Gefahrenübergang

Lieferortbeim Verkäufer

Lieferortnichtbeim Verkäufer

FCA Der Verkäufer ... Der Käufer ... FCA

A1 FCA

A2 FCA

A3FCA

B1 FCA

B2 FCA

B3FCA

Allgemeine Verpflichtungen desVerkäufers

stellt die Ware an einem exaktdefinierten Lieferort bereit;

stellt die Handelsrechnung bereit;

kann elektronische Dokumenteverwenden, falls vereinbart oderüblich.

Lizenzen, Genehmigungen, Si-cherheitsfreigaben und andereFormalitäten

beschafft auf eigene Gefahr dieAusfuhrgenehmigung sowieandere behördliche Genehmigun-gen;

erledigt alle Zollformalitäten fürdie Ausfuhr

Beförderungs- und Versiche-rungsverträge

hat keine Verpflichtung gegen-über dem Käufer einen Beförde-rungs- oder Versicherungsvertragabzuschließen;

stellt Informationen für den Ab-schluss einer Versicherung zurVerfügung;

kann auf Verlangen, Gefahr undKosten des Käufers oder bei Han-delspraxis den Beförderungsver-trag abschließen,

stellt auf Verlangen, Gefahr undKosten des Käufers Informationenfür den Abschluss einer Versiche-rung zur Verfügung.

Allgemeine Verpflichtungen desKäufers

bezahlt den vereinbarten Preis;

kann elektronische Dokumenteverwenden, falls vereinbart oderüblich.

Lizenzen, Genehmigungen,Sicherheitsfreigaben und andereFormalitäten

beschafft auf eigene Gefahr undKosten die Einfuhrgenehmigung;

erledigt die Zollformalitäten fürdie Einfuhr/Durchfuhr.

Beförderungs- und Versiche-rungsverträge

schließt den Beförderungsvertragab;

hat gegenüber dem Käufer keineVerpflichtung einen Versiche-rungsvertrag abzuschließen.

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171 Außenhandelsverträge gestalten

FCA

Kosten- und Gefahrenübergang

Lieferortbeim Verkäufer

Lieferortnichtbeim Verkäufer

FCA Der Verkäufer ... Der Käufer ... FCA

A4 FCA

A5 FCA

A6FCA

A7FCA

A8FCA

B4 FCA

B5 FCA

B6FCA

B7FCA

B8FCA

Lieferung

liefert die Ware an der gegebe-nenfalls vereinbarten Stelle ambenannten Ort zum vereinbartenZeit oder innerhalb des verein-barten Zeitraums an denLieferer;

verlädt die Ware auf das vomKäufer bereitgestellte Beförde-rungsmittel, falls der benannteOrt beim Verkäufer liegt (Liefe-rung abgeschlossen);

stellt in allen anderen Fällen dieWare dem Frachtführer auf demBeförderungsmittel des Verkäu-fers entladebereit zur Verfügung(Lieferung abgeschlossen).

Gefahrenübergang

trägt die Gefahren des Verlustesoder der Beschädigung der Warebis zur Lieferung.

Kostenverteilung

trägt die Kosten bis zur Lie-ferung;

trägt die Kosten der für die Aus-fuhr notwendigen Zollformalitä-ten sowie Zölle, Steuern und an-dere Ausfuhrabgaben.

Benachrichtigung an den Käufer

informiert den Käufer über dieLieferung oder Nichtübernahmeder Ware durch den Fracht-führer

Transportdokument

erbringt dem Käufer den üblichenLiefernachweis;

unterstützt den Käufer auf dessenVerlangen, Gefahr und Kosten beider Beschaffung eines Transport-dokuments.

Lieferung

übernimmt die Ware.

Gefahrenübergang

trägt die Gefahren des Verlustesoder der Beschädigung der Wareab Lieferort.

Kostenverteilung

trägt die Kosten ab Lieferung;

trägt die Kosten für Zölle, Steuernund andere Abgaben sowie Kos-ten für Zollformalitäten bei derEinfuhr.

Benachrichtigung an denVerkäufer

informiert den Verkäufer über dieModalitäten der Warenüber-nahme.

Transportdokument

erbringt einen angemessenenNachweis der Warenübernahme

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18 1 Außenhandelsverträge gestalten

CPT Carriage

paid to

FCA

Kosten- und Gefahrenübergang

Lieferortbeim Verkäufer

Lieferortnichtbeim Verkäufer

FCA Der Verkäufer ... Der Käufer ... FCA

A9 FCA

A10 FCA

B9 FCA

B10 FCA

Prüfung – Verpackung – Kenn-zeichnung

trägt die Kosten der für die Liefe-rung notwendigen Prüfvorgänge(Qualitätsprüfung, Messen, Wie-gen, Zählen) sowie alle von denBehörden des Ausfuhrlandes an-geordneten Warenkontrollen vorder Verladung (pre-shipmentinspection);

hat die Ware auf eigene Kosten zuverpacken.

Unterstützung bei Informationenund damit verbundener Kosten

stellt Dokumente und (sicher-heitsrelevante) Informationen aufVerlangen, Kosten und Gefahrdes Käufers zur Verfügung, diedieser für die Einfuhr der Wareund/oder deren Transport bis zumBestimmungsort benötigt.

Prüfung – Verpackung – Kenn-zeichnung

trägt die Kosten für jede vor derVerladung zwingende erforder-liche Warenkontrolle (pre-ship-ment inspection), jedoch nicht fürbehördlich angeordneter Kontrol-len des Ausfuhrlandes.

Unterstützung bei Informationenund damit verbundener Kosten

teilt dem Verkäufer rechtzeitigalle sicherheitsrelevanten Infor-mationsanforderungen mit.

CPT Carriage paid to – Frachtfrei

Die Klausel CPT eignet sich für multimodale Transporte, bei denen der Verkäufer auf seineKosten die Waren zu einem benannten Bestimmungsort transportiert, die Risiken aber bereits am Lieferort auf den Käufer übergehen. Der Verkäufer, der auf seine Kosten den Beförderungsvertrag abschließt, erfüllt seine Verpflichtung zu liefern, wenn er die Warenan einen Frachtführer übergibt, bei multimodalen Transporten an den ersten Frachtführerin der Transportkette. Bei der CPT-Klausel sowie bei den drei anderen C-Klauseln, liegender Ort des Gefahrenübergangs und der Ort des Kostenübergangs auseinander, nicht amgleichen Ort und sind damit nicht identisch wie bei den Nicht-C-Klauseln. Diese beiden „kritischen“ Punkte, nämlich der Lieferort und der Bestimmungsort, sollten im Kaufvertrag explizit und so präzise wie möglich angegeben werden. Erfolgt keine Präzisierung, kann derVerkäufer die Stelle am Lieferort oder Bestimmungsort auswählen, sofern sie sich nicht ausder Handelspraxis ergibt. Der Verkäufer hat die erforderlichen Dokumente und, falls erfor-derlich, Genehmigungen für die Ausfuhr sowie für die Durchfuhr durch Länder vor dem Lie-ferort zu besorgen.

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191 Außenhandelsverträge gestalten

CPT

KostenübergangGefahrenübergang

oder

CPT Der Verkäufer ... Der Käufer ... CPT

A1 CPT

A2 CPT

A3 CPT

A4CPT

A5CPT

B1 CPT

B2 CPT

B3 CPT

B4CPT

B5CPT

Allgemeine Verpflichtungen desVerkäufers

stellt die Ware an einem exaktdefinierten Lieferort bereit;

stellt die Handelsrechnung bereit;

kann elektronische Dokumenteverwenden, falls vereinbart oderüblich.

Lizenzen, Genehmigungen,Sicherheitsfreigaben und andereFormalitäten

beschafft auf eigene Gefahr dieAusfuhrgenehmigung sowieandere behördliche Genehmi-gungen;

erledigt alle Zollformalitäten fürdie Ausfuhr.

Beförderungs- und Versiche-rungsverträge

schließt einen Beförderungsver-trag über den Transport der Warevom Lieferort bis zum benanntenBestimmungsort ab (übliche Be-dingen, übliche Route, in der han-delsüblichen Weise);

stellt auf Verlangen, Gefahr undKosten des Käufers Informationenzur Verfügung, die dieser für denAbschluss einer Versicherungbenötigt.

Lieferung

liefert die Ware, indem er sie anden (ersten) Frachtführer übergibt.

Gefahrenübergang

trägt die Gefahren des Verlustesoder der Beschädigung der Warebis zum Lieferort.

Allgemeine Verpflichtungen desKäufers

bezahlt den vereinbarten Preis;

kann elektronische Dokumenteverwenden, falls vereinbart oderüblich.

Lizenzen, Genehmigungen,Sicherheitsfreigaben und andereFormalitäten

beschafft auf eigene Gefahr undKosten die Einfuhrgenehmigung;

erledigt die Zollformalitäten fürdie Einfuhr und Durchfuhr.

Beförderungs- und Versiche-rungsverträge

schließt keinen Beförderungs-vertrag ab (keine Verpflichtunggegenüber Verkäufer);

stellt dem Verkäufer die für einenVersicherungsabschluss notwen-digen Informationen zur Verfü-gung.

Lieferung

übernimmt die Ware vom Fracht-führer im benannten Bestim-mungsort.

Gefahrenübergang

trägt die Gefahren des Verlustesoder der Beschädigung der Wareab Lieferort.

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20 1 Außenhandelsverträge gestalten

CPT

KostenübergangGefahrenübergang

oder

CPT Der Verkäufer ... Der Käufer ... CPT

A6 CPT

A7 CPT

A8 CPT

B6 CPT

B7 CPT

B8 CPT

Kostenverteilung

trägt alle die Waren betreffendenKosten bis zur Lieferung;

trägt die Fracht und alle anderenaus dem Beförderungsvertrag ent-stehenden Kosten (Verladung,Entladung am Bestimmungsort,falls im Frachtvertrag vorgesehen);

trägt die Kosten der für die Aus-fuhr notwendigen Zollformalitätensowie Zölle, Steuern und andereAusfuhrabgaben sowie Kosten derDurchfuhr.

Benachrichtigung an den Käufer

benachrichtigt den Käufer undstellt ihm Käufer die notwendigenInformationen zur Verfügung,damit dieser die üblichen Maß-nahmen zur Übernahme der Waretreffen kann.

Transportdokument

stellt dem Käufer das üblicheTransportdokument für den ver-einbarten Transport zur Verfü-gung;

übergibt dem Käufer einen voll-ständigen Satz von Originaldoku-menten, falls das Transportdoku-ment begebbar ist und mehrereOriginale ausgestellt wurden.

Das Transportdokument muss überdie verkaufte Ware lauten, ein in-nerhalb der für die Versendungvereinbarten Frist liegendesDatum tragen, den Käufer berech-tigen, die Herausgabe der Wareim Bestimmungsort zu verlangen,es dem Käufer ermöglichen dieWare während des Transportsdurch Übergabe des Transport-dokuments an einen nachfolgen-den Käufer zu verkaufen.

Kostenverteilung

trägt die Kosten ab Lieferung;

trägt alle die Ware betreffendenKosten und Abgaben, die nachBeförderungsvertrag nicht vomVerkäufer zu tragen sind;

trägt die Entladekosten, falls sienach Beförderungsvertrag nichtvom Verkäufer zu übernehmensind;

trägt die Kosten für Zölle, Steuernund andere Abgaben sowie Kos-ten für Zollformalitäten bei derEinfuhr und der Durchfuhr.

Benachrichtigung an denVerkäufer

teilt dem Verkäufer den Zeitpunktfür die Versendung und den Be-stimmungsort mit, falls der Käuferdies bestimmen kann.

Transportdokument

nimmt Transportdokument an.

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