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Die positiven Auswirkungen von Sport auf die Gesundheit und das Wohlbefinden sind unbestritten. Wie sehr wir die Bewe- gung, aber ebenso die sozialen Kontakte ver- missen, ist uns während der Coronapandemie schmerzlich bewusst geworden. Noch immer sind nicht alle Beschränkungen zum Schutz vor der Verbreitung des Virus aufgehoben – aber weitgehend kommen wir wieder in die Luft. Wir alle sehnen uns nach dem normalen Flug- und Vereinsbetrieb. Mit den anerkannten Hygienekonzep- ten durften wir schon – je nach Bundesland – ab Mitte Mai wieder starten. Die Einschrän- kungen, die in den Konzepten noch vorge- sehen sind, werden hoffentlich bald deutlich erleichtert. Der Luftsport ist in den vergangenen Wochen bei Sportorganisationen, den Be- hörden und in der Politik positiv aufgefal- len. Die Vereine, die Mitgliedsverbände und der Dachverband haben sehr konstruktiv mit den zuständigen politischen Gremien auf al- len Ebenen gearbeitet. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur lobte in seinem Brief an den DAeC den Luftsport für seine „umsichtige, verantwortungsvolle Mitgliederkommunikation“. Während der Breitensport nun in die Sai- son 2020 gestartet ist, müssen die Spitzen- sportler geduldig sein. In diesem Jahr finden so gut wie keine Wettbewerbe statt. Die Bun- deskommissionen arbeiten am Kalender 2021 und vertrauen darauf, dass die Ausrichter- vereine im kommenden Jahr wieder mit Be- geisterung und großem Engagement die an- spruchsvollen Aufgaben in Angriff nehmen. Ohne die vielen Organisatoren und hun- derte Helfer sind unsere Meisterschaften nicht zu leisten. Die Bereitschaft, sich ehren- amtlich einzusetzen, ist großartig. Ich danke allen, die mitmachen und wünsche trotz der schwierigen Bedingungen viel Freude und Erfolg. Euer Sport tut gut Stefan Klett, DAeC-Präsident Aero Club News JULI 2020 1 Facts & Infos des Deutschen Aero Clubs 7/2020

Sport tut gut...Stefan Klett, DAeC-Präsident Aero Club News JULI 2020 1 7/2020 Facts & Infos des Deutschen Aero Clubs Mai 2020 Aus dem Vorstand Wegen der Kontaktsperre zum Schutz

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Page 1: Sport tut gut...Stefan Klett, DAeC-Präsident Aero Club News JULI 2020 1 7/2020 Facts & Infos des Deutschen Aero Clubs Mai 2020 Aus dem Vorstand Wegen der Kontaktsperre zum Schutz

Die positiven Auswirkungen von Sport auf die Gesundheit und das Wohlbefinden sind unbestritten. Wie sehr wir die Bewe-gung, aber ebenso die sozialen Kontakte ver-missen, ist uns während der Coronapandemie schmerzlich bewusst geworden. Noch immer sind nicht alle Beschränkungen zum Schutz vor der Verbreitung des Virus auf gehoben – aber weitgehend kommen wir wieder in die Luft. Wir alle sehnen uns nach dem normalen Flug- und Vereinsbetrieb.

Mit den anerkannten Hygienekonzep-ten durften wir schon – je nach Bundesland – ab Mitte Mai wieder starten. Die Einschrän-kungen, die in den Konzepten noch vorge-sehen sind, werden hoffentlich bald deutlich erleichtert.

Der Luftsport ist in den vergangenen Wochen bei Sportorganisationen, den Be-hörden und in der Politik positiv aufgefal-len. Die Vereine, die Mitgliedsverbände und der Dachverband haben sehr konstruktiv mit den zuständigen politischen Gremien auf al-len Ebenen gearbeitet. Der Bundesminister

für Verkehr und digitale Infrastruktur lobte in seinem Brief an den DAeC den Luftsport für seine „umsichtige, verantwortungsvolle Mitgliederkommunikation“.

Während der Breitensport nun in die Sai-son 2020 gestartet ist, müssen die Spitzen-sportler geduldig sein. In diesem Jahr finden so gut wie keine Wettbewerbe statt. Die Bun-deskommissionen arbeiten am Kalender 2021 und vertrauen darauf, dass die Ausrichter-vereine im kommenden Jahr wieder mit Be-geisterung und großem Engagement die an-spruchsvollen Aufgaben in Angriff nehmen.

Ohne die vielen Organisatoren und hun-derte Helfer sind unsere Meisterschaften nicht zu leisten. Die Bereitschaft, sich ehren-amtlich einzusetzen, ist großartig. Ich danke allen, die mitmachen und wünsche trotz der schwierigen Bedingungen viel Freude und Erfolg.

Euer

Sport tut gut

Stefan Klett, DAeC-Präsident

Ae ro C lub News JUL I 2020 1

Fac t s & In fos des Deut schen Aero Clubs7/2020

Page 2: Sport tut gut...Stefan Klett, DAeC-Präsident Aero Club News JULI 2020 1 7/2020 Facts & Infos des Deutschen Aero Clubs Mai 2020 Aus dem Vorstand Wegen der Kontaktsperre zum Schutz

■ Mai 2020

Aus dem VorstandWegen der Kontaktsperre zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus werden etliche die Termine des Vorstands abgesagt. Alle aktuellen Themen müssen weitgehend ohne Präsenztermine bearbeitet werden. Die Vorstandsmitglieder arbeiten deshalb weiter aus dem Home- office. Per Telefon und Mail hal-ten sie Kontakt zu den wichtigen externen Partnern. In täglichen Kontakten mit den Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern der Ge-schäftsstelle werden die aktuellen Themen bearbeitet.

5. und 25. Mai: Vizepräsidentin Sigrid Berner nimmt per Video-konferenz an den Vorstandssit-zungen der Führungsakademie des DOSB teil.

7. Mai: Die Finanzkommission des DOSB tagt per Videokonferenz. Sigrid Berner nimmt teil.

14. Mai: Vizepräsident Mike Rottland reist für Gespräche in die Bundesgeschäftsstelle in Braunschweig.

22. Mai: DAeC-Präsident Stefan Klett reist zu Gesprächen nach Berlin und besucht in Sachen Lobbyarbeit die Bundestagsver-waltung.

26. Mai: Unter der Leitung von Vizepräsident René Heise findet eine Telefonkonferenz der AG Windkraftanlagen mit Vertretern von AOPA und IDRF statt.

27. Mai: Stefan Klett und Sigrid Berner besuchen per Video-schaltung die Informationsver-anstaltung der Interessengemein-schaft der Nicht-Olympischen Verbände des Deutschen Olym-pischen Sportbundes (DOSB) zum Thema „Folgen der Corona-krise für den Sport“.

UMWELT UND NATUR ■ DAeC-Vorstand

Update Umwelt- und NaturschutzDie Auftaktveranstaltung des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zum

Thema „Sport.Outdoor – Verantwortung für Natur, Umwelt

und Gesellschaft“ sollte eigentlich Anfang März 2020 in

Berlin starten. Im Zusammenhang mit COVID-19 steht aber

zunächst eine zeitliche Verschiebung an.

Als Dachverband der deutschen Luftsportverbände verfolgt der DAeC auf-merksam die dort anvisierten neuen Ansätze und Diskussionen zu den Themen nachhaltige Sportentwicklung im Vereinsbetrieb, Förderung eines verantwor-tungsbewussten Erlebens in Naturräumen bzw. klimafreundliche Umgestaltung von Sportveranstaltungen.

Als Projektträger konnte im April das BMU über den erfolgreichen Relaunch des Online-Informationsportals „www.NaturSport.info“ berichten. Dieses Web-portal bündelt anschaulich Fachinformationen zu verschiedenen Natursportar-ten und deren Auswirkungen auf Flora und Fauna bzw. deren Lebensräume. Der DAeC bzw. die Bundeskommissionen hatten sich hier in gemeinsamer Ab-stimmung bei der Portalerstellung „Entdecke Natursport in der Luft“ fachlich eingebracht und neben Wissenswertem zu Drachen- und Gleitschirmfliegen, Bal-

Und auch den Ballon sport

und seine Auswirkungen

auf Flora und Fauna erklärt

das Infoportal detailliert.

lonfahren, Modell-, Segel- und Ultraleichtflug auch Anforde-rungen und Auswirkungen auf den Naturraum beschrieben.

Schwere Konflikte zwischen Luftsportlern und Umwelt-schützern sind glücklicherweise selten geworden, nicht weil es weniger Diskussionspunkte gäbe, sondern weil sich beide Seiten auf das Motto „Kooperation statt Konfrontation“ ge-einigt haben.

Auf lokaler Ebene leben Luftsportvereine und Flugplatzbe-treiber täglich den Naturschutz. Flugplätze bieten einen nahe-zu unveränderten stabilen Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren, darunter viele bedrohte Arten. Grünflä-chen werden nicht gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln besprüht. Kiebitz, Bekassine, Wiesenpieper, Braunkehlchen und Neuntöter danken dafür.

Der DAeC-Vorstand begleitet Studien und Projekte zu den Themen Umwelt und Klimaanpassung im Sport aktiv. Vizeprä-sident René Heise, der gemeinsam mit den beteiligten Bundes - kommissionen die Entstehung des „NaturSportInfo“-Portals mit begleitet hat, ist laut Geschäftsverteilungsplan für Um-weltthemen des DAeC im Vorstand zuständig. Bekannt sind den Mitgliedern seine Aktivitäten bei der Leitung der Arbeits-gruppe Windkraftanlagen mit den Auswirkungen auf die Luftfahrt sowie dem vom DOSB geförderten DAeC-Projekt

„Klima neutral. Energieeffizient. Nachhaltig – Innovationen im Luftsport“.

Auf den letzten Mitgliederhauptversammlungen hatte er das Konzept einer DAeC-Informationsplattform in Form eines Geoportals vorgestellt, ein geografisches Informationssystem (GIS), das neben räumlichen Vereins- und Luftsportinforma-tionen (Thermikkarten, Rekordflüge, Online-Flüge/-Wettbe-werbe), Webdienste der Behörden auch umweltrelevante Daten (Vogelschutzgebiete, Windkrafteignungsgebiete, Um-weltprojekte der Flugplätze) mit einfließen lässt.

Erste Erhebungen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Sportvereine werden anhand des neuen BMU-Projekts

„KlimASport“ untersucht. Heise hatte hier versucht, erste Ant-worten u. a. auf Fragen der Betroffenheitstendenzen durch bereits eingetretene Folgen des Klimawandels auf Flugplätzen bzw. den Unterschied zur Relevanz des Klimawandels im Spit-zen- und Breitensport zu geben. Besonders in den östlichen Bundesländern scheint sich der Klimawandel auszuwirken, und die Flugplätze sind direkt oder indirekt zunehmend betroffen. Beruflich ist Heise ohnehin in Brüssel zu dem Thema „Klima-veränderungen mit den Auswirkungen auf Umwelt und Gesell-schaft“ unterwegs, so dass ihm die „Climate Change“-Thema-tik fachlich vertraut ist.

Flankiert werden alle diese Punkte durch die Anstren-gungen und neuen (Förder-)Programme der Bundesministe-rien und Landesbehörden. René Heise informiert hier kontinu-ierlich die Gremien des DAeC und hofft, dass bei zukünftigen sportpolitischen Strukturanpassungen im Verband diese The-men zentral in der DAeC- Bundesgeschäftsstelle mit wahrge-nommen werden. „Der DAeC als nationaler Verband sollte jedoch in Umweltfragen nicht nur koordinierend wirken, son-dern auch als Impulsgeber für nachhaltige Entwicklungen in der Luftfahrt allgemein tätig sein.“ cm

Optisch äußerst an-schaulich präsentiert NaturSport-Info den Segelflug.

HISTORIE ■ Segelflug-WM

Fliegerwelt zu Gast auf dem ButzweilerhofMit 55 Segelflugzeugen aus 23 Nationen fand vom

4. bis 18. Juni 1960 die erste Segelflug-Weltmeisterschaft

nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland auf dem

Butzweilerhof in Köln statt. Die Schirmherrschaft übernahm

der ehemalige Kölner Oberbürgermeister, Bundeskanzler

Konrad Adenauer. Nur 15 Jahre nach dem Holocaust sind

damals auch drei Piloten aus Israel mitgeflogen.

Dort, wo auf dem Butzweilerhof heute anonyme Büro-gebäude stehen, wurde vor 60 Jahren Luftfahrtgeschichte geschrieben. Nachdem zwei Jahre vorher der Deutsche Ernst Günter Haase die Segelflug-WM in Lezno/Polen gewonnen hatte, richtete nun der Deutsche Aero Club seine erste Welt-

meisterschaft nach dem Zweiten Weltkrieg aus.

Die Schirmherrschaft übernahm Bundeskanz-ler Dr. Konrad Adenauer, der 1926 als Kölner Ober-bürgermeister den Butz-weilerhof als Flughafen der Stadt Köln anlegen ließ. Studentinnen und Studenten der Universität Köln kümmerten sich als Assistenten um die aus-

ländischen Teilnehmer. Die Bundeswehr unterstützte die WM mit 25 ihrer Verbindungsflugzeuge vom Typ Dornier Do 27 als Schleppmaschinen.

Trotz widrigen Wetters gab es keine Unfälle. Die Verlei-hung der Weltmeistertitel fand in Kölns „guter Stube“, im Gürzenich, statt. Weltmeister in der Offenen Klasse (Funk-geräte, Einziehfahrwerk usw. erlaubt) wurde der Argentinier Rudolpho Hossinger, Sieger in der Standard-Klasse (keine Zusatzausrüstung erlaubt) wurde der Hamburger Heinz Huth mit seinem Segelflugzeug „Alte Liebe“.

Die Weltmeisterschaft fand damals in der Kölner Bevölke-rung sehr großes Interesse. Der Eintritt betrug 1,- DM. Dieser Preis setzte sich zusammen aus 30 Pfennig für den Eintritt, 10 Pfennig für den Sportgroschen (inkl. Steuern) und 60 Pfen-nig für das Programmheft. In jedem Programmheft gab es ein Los, mit dem man einen Mitflug in einem Flugzeug gewinnen konnte.

Werner Müller, Leiter des Historischen Luftfahrtarchivs Köln

Der ausführliche Bericht von Werner Müller ist als Meldung vom 4. Juni auf www.daec.de veröffentlicht.

Auftaktveranstaltung zur ersten Segelflug-WM in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.

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Ae ro C lub News JUL I 2020 32 Aero C lub News JUL I 2020

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RECHT ■ Modellf lug

Neue europäische RegelnDie Europäische Kommission hat für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) ein neues

Regelwerk geschaffen, das auch den Modellflug vollumfänglich betrifft. Für die ganze Bandbreite

der UAVs bietet die neue Regulierung zahlreiche Möglichkeiten des Betriebs an.

Eine Gegenüberstellung der Optionen

Davon sind prinzipiell drei Möglichkeiten für den Modell-flug relevant. Die verbleibenden Optionen sind nicht anwend-bar oder so aufwendig, dass eine Nutzung im Freizeit- und Sportbereich nicht darstellbar ist. Die ersten beiden Optionen für den Modellflug ergeben sich aus § 16 der Verordnung (EU) 2019/947.

Dieser § 16 bietet zwei Alternativen für den Modellflug. Die Verbände können eine Betriebserlaubnis erhalten:1. aufgrund der einschlägigen nationalen Vorschriften

(„Option A”) oder2. aufgrund der bewährten Verfahren, Organisationsstruk-

turen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen („Option B“).Die dritte Variante ist die Nutzung der Open Category, die

aber nicht modellflugspezifisch ist, sondern für alle Bereiche des UAV-Betriebs gilt. Innerhalb der Open Category wird kei-ne Betriebserlaubnis benötigt. Sie ist daher allerdings auch von den Betriebsmöglichkeiten her stark eingeschränkt. Ob die Open Category für den Modellflugbetrieb in Deutschland überhaupt nutzbar sein wird, ist zurzeit nicht klar.

Diese drei Optionen bieten für den Modellflug verschie-dene Möglichkeiten, den Betrieb im Rahmen des neuen euro-päischen Rechts zu gestalten.

Im Folgenden sind in einer Matrix die wichtigsten Punkte der drei Optionen gegenübergestellt. Die Punkte für den „§ 16 Option A“ beziehen sich auf die Modalitäten, wie sie zuletzt im deutschen Luftrecht bzw. den „Gemeinsamen Grundsätzen

des Bundes und der Länder“ fixiert worden waren. Bezüglich „§ 16 Option B“ sind die „Standardisierten Regeln für Flugmo-delle“ (StRfF) zugrunde gelegt, die von der Bundeskommission Modellflug im DAeC entwickelt worden sind.

Bundeskommission Modellflug

Ausführliche Informationen sind auf www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Sportarten/Modellflug/news/05/Matrix.pdf veröffentlicht.

Open Category §16 Option A Nationale Regeln *)

§16 Option B StRfF **)

Bemerkung

Flughöhenbegrenzung 120 m über Grund, Hangflug: 120 m über Pilot mit Segler < 10 kg

Luftraumstruktur Luftraumstruktur

Gewichtsklassen 250 g / 900 g / 4 kg / 25kg 5 kg / 25 kg / 150 kg 10 kg / 25 kg / 150 kg

Verbotszonen ***) ja / EU ja / staatlich, im we-sentlichen pauschal

ja / grundsätzlich. einzelfallorientiert

insb. bzgl. Natur-schutzgebieten

Kompetenznachweis ja ja, aber unklar,ob auch auf Modellfluggeländen

nur außerhalb von Modellfluggeländen

praktische Prüfung teilweise nein nein

Pilotenregistrierung > 250 g, durch Pilot durch Verband durch Verband

Registrierung des Modells nein < 25 kg: nein > 25 kg: ja

< 25 kg: nein > 25 kg: ja

Kennzeichnungspflicht ja ja ja Ausnahme < 250 g

Radioidentifikation teilweise unklar nein

Geoawareness/Geofencing teilweise unklar nein

FPV ja ja ja in Sichtweite

Longrange FPV nein nein StRfF entspr. erweiterbar

außerhalb Sichtweite

autonomer Flug ohne Pilotenkontrolle

nein nein nein Ausnahme: RTH

Aufstiegserlaubnis nicht anwendbar > 5 kg/staatlich > 10 kg/durch Verband in Beauftragung

Lufttauglichkeitsprüfung > 25 kg

nicht anwendbar ja ja durch Verbände in Beauftragung

Lärmbeschränkung durch EU-Verordnung Sorgetabellen Sorgetabellen

CE-Prüfung/ Spielzeug- verordnung

ja (außer Eigenbau) nein nein

Bauvorschriften ja (außer Eigenbau) nein nein

Vorgaben Flugbetrieb EU-Verordnung staatlich StRfF

Anpassungsmöglichkeiten durch Verband

nein schwierig gut

Rechtsgrundlage in D vorhanden

ja nein ja

Gastfliegerregelung ja nein ja

Geltungsbereich alle / EU-weit Verband / D-weit Verband / D-weit

*) Basierend auf bisherigen „einschlägigen nationalen Vorschriften“**) StRfF = Standardisierte Regeln für Flugmodelle***) Ausgenommen temporäre Flugverbotszonen, die unabhängig gelten

Ae ro C lub News JUL I 2020 54 Ae ro C lub News JUL I 2020

Page 4: Sport tut gut...Stefan Klett, DAeC-Präsident Aero Club News JULI 2020 1 7/2020 Facts & Infos des Deutschen Aero Clubs Mai 2020 Aus dem Vorstand Wegen der Kontaktsperre zum Schutz

Den ersten Schritt markiert der Antrag beim Luftsportgeräte-Büro auf Muster-/Einzelstückzulassung eines Flugmodells. Das Formular ist auf der Website unter www.daec.de > Luft-sportgeräte-Büro > Großmodelle zu finden. Vollständig ausgefüllt wird das Dokument per Post, Fax oder E-Mail eingereicht.

Der Absender erhält anschließend die Antragsunterlagen mit der Regis-triernummer des Modells. Diesen gilt es wiederum auszufüllen und per Post an das Luftsportgeräte-Büro zu senden. Sollten Fragen oder andere Hürden auf-tauchen, stehen die Prüfer jederzeit ger-ne mit Rat und Tat zur Seite.

Der Prüfer kontrolliert die Antrags-unterlagen, bearbeitet und vervollstän-digt sie gegebenenfalls und klärt offene Fragen. Dann stimmt er mit dem Antrag-steller Termin und Ort für die Abnahme ab. Das sollte entweder ein Flugplatz mit einer entsprechenden Aufstiegser-laubnis sein, oder der Prüfer beantragt gemeinsam mit dem Kunden eine Ein-

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO ■ Modellf lug

Wegweiser zur erfolgreichen Zulassung von GroßmodellenDas Luftsportgeräte-Büro (LSG-B) des DAeC ist unter anderem für die Zulassung von Flugmodellen

über 25 bis 150 Kilogramm zuständig. Reinhard Schott, Prüfer für Großmodelle im LSG-B und

Fachreferent Großmodelle der BuKo Modellflug im DAeC, schildert hier einen Wegweiser für die

erfolgreiche Zulassung.

zel-Aufstiegserlaubnis für einen spezi-ellen Platz.

Die Abnahme beinhaltet neben di-versen Sichtkontrollen den Belastungstest bei Flächenmodellen, die Lärmmessung und zwei Abnahmeflüge. Eine komplexe Software errechnet dabei die Belastungs-werte und Rudermomente. Nach erfolg-reicher Abnahme stellt der Prüfer die erforderlichen Unterlagen fertig und

schickt diese zum LSG-B zur Bestätigung, Registrierung und Archivierung.

Vom LSG-B erhält der Antragsteller die Betriebserlaubnis für Großmodelle und die Bescheinigung der Lufttüchtig-keit, inklusive Lebenslaufakte und Rech-nung. Diese L-Akte begleitet das Modell sein hoffentlich langes Leben. Damit ist das Modell zugelassen und darf betrie-ben werden. Der in der L-Akte befind-

liche Geräteschein gilt für ein Jahr ab dem Monat der Erstzulassung bis Ende dieses Monates im folgenden Jahr.

Dann wird das Flugmodell einer Jahresnachprüfung unterzogen. Das ist im Normalfall eine Nachkontrolle, bei der das Modell nicht vorgeflogen werden muss. Im Falle größerer Ver-änderungen oder Reparaturen kann jedoch auch ein Nachbelastungstest oder ein erneutes Vorfliegen erfor-derlich werden.

Zum Steuern eines musterzugel-assenen Flugmodelles über 25 Kilo-gramm und bis 150 Kilogramm be-nötigt der Pilot einen „Ausweis für Steuerer von Flugmodellen über 25 Ki-logramm“. Dieser kann im Zusammen-hang mit der Abnahme des jeweiligen Modelles oder auch separat erworben werden. Die dazu erforderliche Prü-fung besteht aus einem theoretischen Teil (schriftliche Beantwortung von Fragen) und zwei Prüfungsflügen mit zuvor festgelegtem Programm.

Die Lizenz wird in den Kategorien „Flächenmodell“ oder „Helikoptermo-dell“ erteilt und ist unbefristet. Damit darf der Pilot alle Modelle der ange-gebenen Kategorie fliegen.

Um das nun zugelassene Modell mit der gültigen Steuererlizenz auch zu fliegen, sind eine entsprechende Aufstiegserlaubnis sowie eine gültige Versicherung erforderlich. Im besten Fall liegt für das betreffende Flugge-lände bereits eine allgemeine Auf-stiegserlaubnis für Modelle über 25 Kilogramm vor.

Wenn nicht, hilft der Prüfer des LSG-B gerne dabei, eine bestehende Aufstiegserlaubnis bei der zuständi-gen Behörde mit einer Einzelerlaub-nis für das betreffende Modell zu er-weitern.

Bei Fragen unterstützen die Prüfer des Luftsportgeräte-Büros gerne.Kontakt:

• Reinhard Schott 08228 Rodewisch Mobil-Nr.: 0162-4942942 E-Mail: [email protected]

• Luftsportgeräte-Büro im DAeC, Hermann-Blenk-Str. 28 38108 Braunschweig Tel.: 0531-235 4060 www.lsgb.daec.de E-Mail: [email protected]

Weitere nützliche Infos unter: www.daec.de/luftsportgeraete- buero/grossmodelle

Reinhard Schott

■ SEGELFLUG Nachwuchsförderung

Sportkarriere als SportsoldatJetzt bewerben! Bis zum 20. August nehmen die Geschäfts-stellen der DAeC-Landesverbände die Bewerbungen um einen Platz als Sportsoldat an.

Sportsoldaten sind Männer und Frauen, die als Angehörige der Bun-deswehr besoldet und bei der Aus-übung ihres Sports staatlich unter-stützt werden. Damit ermöglicht die Bundeswehr den Nachwuchssport-lern für einen bestimmten Zeitraum ein sehr intensives, professionelles Training und so einen erfolgverspre-chenden Karriereaufbau. Auch Segel-fliegerinnen und Segelflieger können sich um die Plätze für die Unterstüt-zung bewerben.

Voraussetzungen für die Karriere als Sportsoldat sind die Teilnahme an einem Qualifikationswettbewerb, Zu-gehörigkeit zum D-Kader, besser noch C-Kader, Spaß am Wettbewerbsflie-gen und Ehrgeiz für eine Spitzensport-Laufbahn.

Der Beginn der Bundeswehrzu-gehörigkeit für „Spitzensportler Se-gelflug“ ist der 2. Januar eines jeden Jahres. Dann beginnt die Grundausbil-dung, deren Standort variieren kann.

Die Dienstzeit dauert elf Monate und endet am 30. November des Jah-res. Eine Verlängerung um einen Mo-nat ist möglich.

Da die sehr intensive Betreuung und die finanziellen Lasten nicht nur durch die Junioren selbst, die Bundes-wehr und den DAeC geleistet werden können, versucht der „Verein zur För-derung der Leistungssportler in der Sportfördergruppe Segelflug e.V.“ bei Trainingsmaßnahmen sowie bei inter-nationalen Wettbewerben zu unter-stützen.

Informationen und eine Muster­bewerbungsmappe auf www.sportsoldaten-segelflug.de

Ae ro C lub News JUL I 2020 76 Ae ro C lub News JUL I 2020

Page 5: Sport tut gut...Stefan Klett, DAeC-Präsident Aero Club News JULI 2020 1 7/2020 Facts & Infos des Deutschen Aero Clubs Mai 2020 Aus dem Vorstand Wegen der Kontaktsperre zum Schutz

Herausgeber: Deutscher Aero Club e.V.Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitRedaktion: Uschi Kirsch (uk), Christian Mannsbart (cm)

Adresse: Hermann-Blenk-Straße 28, 38108 Braunschweig,Tel.: 0531/23540-0, Fax: 0531/23540-11Internet: www.daec.de, E-Mail: [email protected]

■ Impressum

SCHNIPSEL DES MONATS

Gute Berichterstattung über Luftsportler und ihre Vereine in der Tages zeitung ist keineswegs selten. Wir sammeln diese Berichte und veröffent lichen jeden Monat eine besondere Nachricht. Wir freuen uns über Ihre Post. Bitte schicken Sie uns Ausschnitte aus Ihrer Zeitung per E-Mail an [email protected] oder per Post an DAeC, Uschi Kirsch, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig.

Verspäteter Saisonstart

Große Freude bei allen Outdoor-Sportlern: Endlich geht es wieder los! Die engen

Beschränkungen zum Schutz vor der Verbrei-tung des Coronavirus wurden gelockert, und

die Saison 2020 konnte starten. Der Leitfaden des DAeC für Luftsportvereine half vielen

Vereinen, die zuständigen Genehmigungs-stellen zu überzeugen.

Mathias Schunk schickte uns den Bericht aus dem „Münchner Merkur“. Der fleißige

Presse referent des Segelflugzentrums Königsdorf freute sich, dass in dem Beitrag

über den Saisonstart aller Outdoor-Sport-arten der Segelflug groß rauskam.

8 Ae ro C lub News JUL I 2020

Es gibt sie noch – die guten alten Dinge. Das „Jahrbuch der Luft- und Raumfahrt“ gehört dazu. Jetzt ist der 69. Band erschienen. Die Chronik mit Daten und Fakten ist unverzichtbar für alle, die beruflich oder privat mit der Luft- und Raumfahrt zu tun haben. Auf mehr als 700 Seiten sind wichtige Informationen über Behörden, Orga-nisationen, Medien und Unterneh-men zusammengetragen. Freunde der elektronischen Recherche finden die Inhalte auch über einen persönlichen

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Karl-Ferdinand Reuss hat den Grundstein für die-se einzigartige Chronik der Luftfahrt-geschichte in Deutschland gelegt. Mit viel Engagement und Idealismus ha-ben er und später sein Sohn Tilman die Buchreihe zu einer wertvollen Do-kumentation weiterentwickelt.

Der Nutzer behält das Wichtigste zum Jahr in Gestalt eines Jahresbandes,

auf den er jederzeit zu-rückgreifen kann. So ist im Laufe der Zeit die einzig-artige Buchreihe mit um-fassenden Informationen über Luft- und Raumfahrt in Deutschland entstanden

– und sie wächst jedes Jahr weiter. Mit dem Buch wird

der REUSS endgültig zum „Gedächtnis der deutschen Luft- und Raumfahrt“.

Das Jahrbuch der Luft­ und Raum­fahrt 2020 mit REUSS­Plus­Account für vollen Zugriff auf das Online­Portal mit detaillierten Informationen kostet 49 Euro. Mehr auf: www.reuss.de

BUCHTIPP ■ Jahrbuch Luft- und Raumfahrt

Informationen, Daten, Chronik