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Spritzabstände am Gewässer Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerflächen entlang von Gräben und Gewässern ist mit Abstandsauflagen verbunden. Im Folgenden ist eine Übersicht über Abstandsauflagen in Niedersachsen zu Gräben und Gewässern dargestellt, die für Pflanzenschutzmaßnahmen wichtig sind. Was zählt eigentlich alles unter dem Begriff „Graben“??? (1) Ständig wasserführende Gräben (Gräben, die über das ganze Jahr Wasser führen, z.B. Bäche, Flüsse,…) Foto: Neuperlach.org (2) Periodisch wasserführende Gräben (Gräben, die zeitweise trocken fallen, aber Wasserpflanzen in der Sohle aufweisen) Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) (3) Gelegentlich wasserführende Gräben (z.B. Straßengräben, wo typische Landpflanzen in der Grabensohle wachsen) Nur nach starken Niederschlägen wasserführend, im Jahresverlauf nicht länger als 3 Monate wasserführend Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Bei allen drei „Gräbentypen“ und Gewässern gilt in Niedersachsen ein Mindestabstand von 1m von der Böschungsoberkante (Bok) bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln! Hier darf rechtlich gesehen kein Pflanzenschutzmittel appliziert werden, auch nicht mit verlustmindernder Technik. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) (verändert) Osnabrück Beratungsring 1m

Spritzabstände am Gewässer - beratungsring-os.de · Foto: Neuperlach.org (2) Periodisch wasserführende Gräben (Gräben, die zeitweise trocken fallen, aber Wasserpflanzen in der

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Spritzabstände am Gewässer

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerflächen entlang von Gräben und Gewässern

ist mit Abstandsauflagen verbunden.

Im Folgenden ist eine Übersicht über Abstandsauflagen in Niedersachsen zu Gräben und Gewässern

dargestellt, die für Pflanzenschutzmaßnahmen wichtig sind.

Was zählt eigentlich alles unter dem Begriff „Graben“???

� (1) Ständig wasserführende Gräben

(Gräben, die über das ganze Jahr

Wasser führen, z.B. Bäche, Flüsse,…)

Foto: Neuperlach.org

� (2) Periodisch wasserführende Gräben

(Gräben, die zeitweise trocken fallen,

aber Wasserpflanzen in der Sohle

aufweisen)

Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

� (3) Gelegentlich wasserführende Gräben

(z.B. Straßengräben, wo typische Landpflanzen in der

Grabensohle wachsen)

Nur nach starken Niederschlägen wasserführend, im

Jahresverlauf nicht länger als 3 Monate

wasserführend Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Bei allen drei „Gräbentypen“ und Gewässern gilt in Niedersachsen ein Mindestabstand von 1m von

der Böschungsoberkante (Bok) bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln!

Hier darf rechtlich gesehen kein Pflanzenschutzmittel appliziert werden, auch nicht mit

verlustmindernder Technik.

Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten (StMELF) (verändert)

Osnabrück Beratungsring

1m

Ferner gelten für „ständig wasserführende Gräben (1)“ und „periodisch wasserführende

Gräben (2)“ die so genannten NW-Auflagen:

� Auf einem 20m breiten Applikationsstreifen muss mit

verlustmindernder Technik gefahren werden

� Dieser 20m-Bereich gilt ohne den einzuhaltenden Mindestabstand!

� D.h. bei 5m Mindestabstand bei 90%iger Düse (NW-Auflage): Foto: Neuperlach.org (verändert)

o der erste Meter darf generell nicht behandelt werden (Mindestabstand!)

o Auf weiteren 4m darf lt. NW-Auflage keine Anwendung stattfinden (4+1=5m)

o Auf weiteren 20m darf dann nur mit entsprechender Verlustminderung (z.B. 90%)

appliziert werden (also bis 25m von der Böschungsoberkante)

� Durch den Einsatz von abdriftmindernden Düsen (50% / 75% / 90%) ergibt sich ein Abstand

nach der jeweiligen NW-Auflage des Pflanzenschutzmittels zur Böschungsoberkante

Was heißt das in der Praxis?

Beispiel - Düse: Beispiel - Mittel: NW-Auflagen: 50% 15m Abstand zum Gewässer

IDKN 120-04 POM Capalo 75% 10m Abstand zum Gewässer

90% 5m Abstand zum Gewässer

Erlaubter Einsatz:

Bei max. 1,0 bar Spritzdruck (siehe Düsentabelle links)

� 5m ab Bok keine Behandlung zulässig

� Weitere 20m dürfen mit max. 1,0 bar behandelt

werden

Bei 1,1 bis max. 1,5 bar Spritzdruck (siehe Düsentabelle links)

� 10m ab Bok keine Behandlung zulässig

� Weitere 20m dürfen mit max. 1,5 bar

behandelt werden

Bei 1,7 bis max. 3,0 bar Spritzdruck (siehe Düsentabelle links)

� 15m ab Bok keine Behandlung zulässig

� Weitere 20m dürfen mit max. 3,0 bar

behandelt werden

20m

ab 5m

ab 10m

ab 15m

Grün= 90%

Blau= 75%

Gelb= 50%

Grau=

keine

Abdrift-

minderung