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Staatliches Bauamt Augsburg Staatliches Bauamt Augsburg Postfach 10 20 45 86010 Augsburg Telefon 0821 2581-0 E-Mail: [email protected] Unterlage 12 Staatsstraße 2032 Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis Bau-km 6+472 (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890) Planfeststellung Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil Aufgestellt: 20.12.2012 Staatliches Bauamt Augsburg Kordon, Baudirektor 1.Tektur Augsburg, den 27.02.2015 Staatliches Bauamt Augsburg Fritsch, Baudirektor

Staatliches Bauamt Augsburg - REGIERUNG VON · PDF fileDatei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc Seite 7 Verzeichnis

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Staatliches Bauamt Augsburg

Staatliches Bauamt Augsburg Postfach 10 20 45 86010 Augsburg Telefon 0821 2581-0 E-Mail: [email protected]

Unterlage 12

Staatsstraße 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Bau-km 0+000 bis Bau-km 6+472

(Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890)

Planfeststellung Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil

Aufgestellt: 20.12.2012

Staatliches Bauamt Augsburg

Kordon, Baudirektor

1.Tektur

Augsburg, den 27.02.2015

Staatliches Bauamt Augsburg

Fritsch, Baudirektor

Staatliches BauamtAugsburg

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Unterlage 12

Staatsstraße 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Bau-km 0+000 bis Bau-km 6+472

(Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890)

Planfeststellung Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil

Aufgestellt: 20.12.2012

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Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung -

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite 2

Auftraggeber: Staatliches Bauamt Augsburg Burgkmairstraße 12 86152 Augsburg Auftragnehmer: Eger & Partner Landschaftsarchitekten BDLA Austraße 35 86153 Augsburg Bearbeitung: Dipl.-Ing. Univ. Florian Nowak

Augsburg, 20.12.2012

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung -

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Auftraggeber: Staatliches Bauamt Augsburg Burgkmairstraße 12 86152 Augsburg Auftragnehmer: Eger & Partner Landschaftsarchitekten BDLA Austraße 35 86153 Augsburg Bearbeitung: Dipl.-Ing. Univ. Florian Nowak

Augsburg, 27.02.2015

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INHALTSVERZEICHNIS

1  VORBEMERKUNG 8 

2  FESTLEGUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS 9 

3 BESTANDSERFASSUNG UND -BEWERTUNG VON NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFTSBILD 9

3.1  Beschreibung des Untersuchungsraumes 9 

3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur, Biotope 10

3.3 Waldrecht 11

3.4 Planungsgrundlagen 11

3.5 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte Untersuchungen 16

3.6 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie der Bewertung hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit 16

3.6.1  Pflanzen und Tiere 16 3.6.2  Boden 22 3.6.3  Wasser 23 3.6.4  Luft / Klima 24 3.6.5  Landschaft / Landschaftsbild 25 3.6.6  Erholung 25 3.6.7  Wechselwirkungen 26 

4 KONFLIKTANALYSE UND VERMEIDUNG / MINIMIERUNG 26

4.1 Beschreibung des Eingriffs 26

4.2 Vorhabensbedingte Auswirkungen 28 4.2.1 Flächenumwandlung 29 4.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte 29 4.2.3 Benachbarungs- und Immissionswirkungen 30

4.3 Konfliktvermeidung und -minimierung 31 4.3.1 Optimierung des Standortes in Lage und Ausdehnung 31 4.3.2 Ingenieurbauwerke 31 4.3.3 Entwässerung 32 4.3.4 Lärmschutz 32 4.3.5 Schutzvorkehrungen 32 4.3.6 Rückbau bestehender Verkehrsflächen 32 4.3.7 Gestaltungsmaßnahmen 32

4.4 Beschreibung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen 33 4.4.1 Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes "Augsburg – Westliche Wälder" 33 4.4.2 Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten 34 4.4.3 Beeinträchtigung streng oder besonders geschützter Arten 34 4.4.4 Sonstige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes 35

4.5 Beurteilung der Ausgleichbarkeit (§ 15 (2) BNatSchG) 40

5 ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSBEDARFS 41

5.1 Kompensationsbedarf nach Naturschutzrecht 41

5.2 Kompensationsbedarf nach Waldrecht 42

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INHALTSVERZEICHNIS

1  VORBEMERKUNG 8 T 

2  FESTLEGUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS 9 

3 BESTANDSERFASSUNG UND -BEWERTUNG VON NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFTSBILD 9

3.1  Beschreibung des Untersuchungsraumes 9 

3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur, Biotope 10

3.3 Waldrecht 11

3.4 Planungsgrundlagen 12

3.5 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte Untersuchungen 16 T

3.6 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie der Bewertung hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit 16

3.6.1  Pflanzen und Tiere 16 3.6.2  Boden 22 3.6.3  Wasser 23 3.6.4  Luft / Klima 24 3.6.5  Landschaft / Landschaftsbild 25 3.6.6  Erholung 25 3.6.7  Wechselwirkungen 26 

4 KONFLIKTANALYSE UND VERMEIDUNG / MINIMIERUNG 26

4.1 Beschreibung des Eingriffs 26 T

4.2 Vorhabensbedingte Auswirkungen 28a T 4.2.1 Flächenumwandlung 29 T 4.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte 29 T 4.2.3 Benachbarungs- und Immissionswirkungen 30

4.3 Konfliktvermeidung und -minimierung 31 T 4.3.1 Optimierung des Standortes in Lage und Ausdehnung 31 T 4.3.2 Ingenieurbauwerke 31 T 4.3.3 Entwässerung 32 T 4.3.4 Lärmschutz 32 T 4.3.5 Schutzvorkehrungen 32 T 4.3.6 Rückbau bestehender Verkehrsflächen 32 T 4.3.7 Gestaltungsmaßnahmen 32 T

4.4 Beschreibung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen 33 T 4.4.1 Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes "Augsburg – Westliche Wälder" 33 T 4.4.2 Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten 34 4.4.3 Beeinträchtigung streng oder besonders geschützter Arten 34 4.4.4 Sonstige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes 35 T

4.5 Beurteilung der Ausgleichbarkeit (§ 15 (2) BNatSchG) 40

5 ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSBEDARFS 41 T

5.1 Kompensationsbedarf nach Naturschutzrecht 41 T

5.2 Kompensationsbedarf nach Waldrecht 42 T

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Seite 4

6 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN 43

6.1 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt 45

6.2 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild 46

6.3 Maßnahmen zur Neubegründung von Wald 46

6.4 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (M-Maßnahmen) 47

6.5 Schutzmaßnahmen (S-Maßnahmen) 50

6.6 Gestaltungsmaßnahmen (G-Maßnahmen) 51

7  ERHALTUNG DES WALDES NACH ART. 9 BAYWALDG 53 

8  QUELLENVERZEICHNIS 54

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Seite 4 T

6 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN 43 T

6.1 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt 45 T

6.2 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild 46 T

6.3 Maßnahmen zur Neubegründung von Wald 46 T

6.4 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (M-Maßnahmen) 47

6.5 Schutzmaßnahmen (S-Maßnahmen) 50 T

6.6 Gestaltungsmaßnahmen (G-Maßnahmen) 51

7  ERHALTUNG DES WALDES NACH ART. 9 BAYWALDG 53 T 

8  QUELLENVERZEICHNIS 54 

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Anlagen: Seiten

Anlage 1 Tabelle 1 - Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich A 1-1 – A 1-5

Anlage 2 Tabelle 2 - Flächenübersicht A 2-1

Anlage 3 Maßnahmenverzeichnis A 3-1 – A 3-19

Anlage 4 Auflistung der kartierten Vegetationsstrukturen A 4-1 – 4-2

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Anlagen: Seiten

Anlage 1 Tabelle 1 - Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich A 1-1 T – A 1-5 T

Anlage 2 Tabelle 2 - Flächenübersicht A 2-1 T

Anlage 3 Maßnahmenverzeichnis A 3-1 T – A 3-19 T

Anlage 4 Auflistung der kartierten Vegetationsstrukturen A 4-1 – 4-2

Anlage 5 Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichsflächen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Freileitungen A 5-1

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Verzeichnis der Abkürzungen

ABSP - Arten- und Biotopschutzprogramm

AS - Anschlussstelle

BAB - Bundesautobahn

BayNatSchG - Bayerisches Naturschutzgesetz

BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz

BayWaldG - Bayerisches Waldgesetz

FFH-Gebiet - Gebiet gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

LBP - Landschaftspflegerischer Begleitplan

LfU - Landesamt für Umwelt

L. H. - lichte Höhe

L. W. - lichte Weite

pnV - potenziell natürliche Vegetation

RLBY - Rote Liste Bayern

RLBY ... - Gefährdungsgrad gemäß Rote Liste Bayern 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

RLD - Rote Liste Deutschland

VSRL - Vogelschutzrichtlinie

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Verzeichnis der Tabellen

Biotope der Biotopkartierung Bayern Flachland innerhalb des Untersuchungs-gebietes

Nachweise der Artenschutzkartierung Bayern innerhalb des Untersuchungs-gebietes

Gesamtartenliste der 2012 im Untersuchungskorridor erfassten Vogelarten

Nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet

Fledermausarten mit potenziellen Vorkommen ohne Nachweis im Unter-suchungsgebiet

Arten gemäß Anhang IV FFH-RL (ohne Fledermäuse) mit potenziellem Vor-kommen im Untersuchungsgebiet

Gequerte Fließgewässer im Untersuchungsgebiet

Klimatische Rahmenbedingungen

Auflistung zusätzlicher Bauwerke

Auswirkungen des Vorhabens

Ermittlung des Ausgleichsbedarfs nach Naturschutzrecht

Ermittlung des Ausgleichsbedarfs nach Waldrecht

Zusammenstellung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen

Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen zur Neubegründung von Wald

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1 Vorbemerkung Gegenstand des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist der geplante Neubau

einer Ortsumgehung für Adelsried, Kruichen und Ehgatten im Zuge der Staatsstraße 2032 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 6+472.

Der Neubau der Ortsumfahrung stellt nach § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wurde daher gemäß § 17 (4) BNatSchG ein Landschaftspflegerischer Begleitplan als Be-standteil des Fachplanes aufgestellt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und die zum Ausgleich dieses Eingriffs erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einzel-nen dargestellt.

Bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden die "Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundes-fernstraßenbau" HNL-S 99, die "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Er-satz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben" der Baye-rischen Staatsministerien des Inneren und für Landesentwicklung und Umweltfragen (Bekanntmachung vom 21.06.1993) und die "Musterkarten für die einheitliche Gestal-tung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau" (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, 1998) berücksichtigt.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan besteht aus folgenden Teilen:

Textteil: Der Textteil ergänzt den Erläuterungsbericht (Unterlage 1) mit naturschutzfachlich vertieften Aussagen. Unterlage 12

Kartenteil: Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan (M 1 : 2.000) Unterlage 12.1

Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (M 1 : 2.000) Unterlage 12.2

Mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden EGER & PARTNER, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg durch das STAATLICHE BAUAMT AUGSBURG beauftragt.

Beteiligung der Naturschutzbehörden und der Forstbehörden Die Naturschutzbehörden (Höhere Naturschutzbehörde Regierung von Schwaben,

Untere Naturschutzbehörden des Landkreises Augsburg) sowie die Forstbehörden (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg) wurden an Besprechun-gen am 22.10.2012 (Naturschutzbehörden) und 05.11.2012 (Forstbehörden) über die Planung, die Ausgleichsbedarfsermittlung und das Ausgleichskonzept informiert.

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1 Vorbemerkung Gegenstand des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist der geplante Neubau

einer Ortsumgehung für Adelsried, Kruichen und Ehgatten im Zuge der Staatsstraße 2032 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 6+472.

Der Neubau der Ortsumfahrung stellt nach § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wurde daher gemäß § 17 (4) BNatSchG ein Landschaftspflegerischer Begleitplan als Be-standteil des Fachplanes aufgestellt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und die zum Ausgleich dieses Eingriffs erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einzel-nen dargestellt.

Bei der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden die "Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundes-fernstraßenbau" HNL-S 99, die "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Er-satz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben" der Baye-rischen Staatsministerien des Inneren und für Landesentwicklung und Umweltfragen (Bekanntmachung vom 21.06.1993) und die "Musterkarten für die einheitliche Gestal-tung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau" (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, 1998) berücksichtigt.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan besteht aus folgenden Teilen:

Textteil: Der Textteil ergänzt den Erläuterungsbericht (Unterlage 1) mit naturschutzfachlich vertieften Aussagen. Unterlage 12 T

Kartenteil: Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan (M 1 : 2.000) Unterlage 12.1 T

Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (M 1 : 2.000) Unterlage 12.2 T

Mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden EGER & PARTNER, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg durch das STAATLICHE BAUAMT AUGSBURG beauftragt.

Beteiligung der Naturschutzbehörden und der Forstbehörden Die Naturschutzbehörden (Höhere Naturschutzbehörde Regierung von Schwaben,

Untere Naturschutzbehörden des Landkreises Augsburg) sowie die Forstbehörden (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg) wurden an Besprechun-gen am 22.10.2012 (Naturschutzbehörden), und 05.11.2012 (Forstbehörden) und 20.03.2014 (Naturschutz- und Forstbehörden) über die Planung, die Ausgleichsbe-darfsermittlung und das Ausgleichskonzept informiert.

Insbesondere hinsichtlich der Suche und Ausgestaltung der erforderlichen Kompen-sationsfläche wurden die Naturschutz- und Forstbehörden fortlaufend beteiligt.

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2 Festlegung des Untersuchungsrahmens Der Planabschnitt (Bau-km 0+000 bis Bau-km 6+472) erstreckt sich im Bereich zwi-schen den Siedlungsstrukturen Welden im Norden, Lüftenberg / Streitheim bzw. die BAB A 8 im Süden bis südlich der Ortslage von Adelsried. Die Abgrenzung folgt dem Orientierungsrahmen für die inhaltliche Bearbeitung von UVS und LBP (OBERSTE

BAUBEHÖRDE, Januar 2001). Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 441 ha bei einer durchschnittlichen einseitigen Breite von ca. 300 m. Im parallel zur bestehenden BAB A 8 verlaufenden Abschnitt zwischen Bau-km 3+500 und Bauende erstreckt sich der Untersuchungsraum abweichend hiervon in Richtung Süden nur bis zur Trasse der A 8. Es wird davon ausgegangen, dass südlich dieser Trasse nicht mehr mit erheb-lichen Auswirkungen des Vorhabens zu rechnen ist. Ausgangspunkt für die Abgren-zung des Untersuchungsgebietes ist die bestehende St 2032 und der Trassenentwurf des STAATLICHEN BAUAMTES AUGSBURG. Enthalten sind auch erforderlich werdende Kreuzungsbauwerke und Nebenbauwerke.

Das Untersuchungsgebiet liegt in den Gemeindegebieten Adelsried, Zusmarshausen und Welden (jeweils Landkreis Augsburg).

Aufgrund der vorhandenen Vegetationsstruktur- und Biotoptypen wird die Erbringung ergänzender faunistischer Fachleistungen zwingend erforderlich. Art und Umfang der faunistischen Gutachten wurden mit den zuständigen Naturschutzbehörden abge-stimmt. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erfolgt in einem eigenstän-digen Abschnitt im Anhang des Landschaftspflegerischen Begleitplanes.

3 Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Land-schaftsbild

3.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes

Kurze Charakterisierung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet lässt sich hinsichtlich Erscheinungsbild, Nutzungsstruktur und Standortvorgaben in nachstehende Raumeinheiten gliedern (vgl. Plan Nr. 1: Bestand):

1. grünlandgeprägtes Laugnatal

2. walddominierte Riedel mit teilweise stark bewegtem Relief.

zu 1.: Das teilweise in voller Breite (östlich Ehgatten), teilweise nur abschnittsweise im Untersuchungsgebiet gelegene Laugnatal ist, auf grundwassernahen Standorten, durch einen hohen Grünlandanteil unterschiedlichster Ausprä-gung (frisch bis nass) und Nutzungsintensität gekennzeichnet. Es weist einen relativ hohen Anteil feuchtegeprägter Biotopstrukturen auf (Röhrichte, Riede, Gehölzbestände etc.), die ein noch weitgehend intaktes Verbundsystem dar-stellen.

Sowohl für das Landschaftsbild als auch für den Naturschutz kommt dem Laugnatal daher eine besondere Bedeutung zu.

Die bestehende St 2032 verläuft am Rande des Laugnatales, begleitet von ei-nem Fuß- und Radweg auf dem Bahndamm der ehemaligen Weldenbahn.

zu 2.: Der größte Teil des Untersuchungsgebietes ist durch eine waldreiche und z. T. stark bewegte Hügellandschaft südlich Ehgatten bis südwestlich Adels-ried gekennzeichnet, die im Süden durch die Schneise der BAB A 8 unter-

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brochen ist. Letztere bildet zugleich die südliche Grenze des Untersuchungs-gebietes.

Bei den Waldflächen handelt es sich i. d. R. um Mischwälder unterschiedlich-ster Struktur bzw. Artenzusammensetzung. Junge bis mittlere Altersklassen herrschen vor, der Nadelholzanteil überwiegt insgesamt (noch) in den stark im Umbau befindlichen Waldflächen. Größere zusammenhängende (Laub-) Alt-holzbestände finden sich vor allem im mittleren Teil des Untersuchungsgebie-tes östlich und südlich des Löwenhaldegrabens.

Die nicht bewaldeten Teilflächen dieser Raumeinheit werden i. d. R. intensiv landwirtschaftlich genutzt (Ackerbau, Grünland). An bereichernden Strukturen finden sich hier v. a. Gehölz- und Altgrasstrukturen an Nutzungsgrenzen oder entlang von Wegen sowie Fischweiher, einzelne Feuchtbiotope (westlich und südwestlich Kruichen) sowie gehölzgeprägte (Freizeit-) Gärten.

Im Westen der Einheit verläuft die Kr A 33 zwischen Ehgatten und Streitheim, im Südosten die Gemeindeverbindungsstraße Streitheim – Adelsried. Die Siedlungsflächen von Welden, Kruichen und Adelsried werden nur randlich durch das Untersuchungsgebiet erfasst (Wohn-, Misch- und gewerbliche Bau-flächen).

Naturräumliche Gliederung Ein Naturraum wird durch ähnliche geologische, morphologische, hydrologische, klimatische und nutzungsbedingte Eigenschaften bestimmt. Das Untersuchungs-gebiet liegt innerhalb der den Naturräumlichen Haupteinheit "046 – Iller-Lech-Schotterplatten" und darin in der Untereinheit "046-A – Riedellandschaft der Iller-Lech-Schotterplatten".

Potenzielle natürliche Vegetation (pnV) Unter der potenziellen natürlichen Vegetation versteht man diejenige Vegetation, die

sich heute nach Aufhören des anthropogenen Einflusses auf die Landschaft und ihre Vegetation einstellen würde. Bei der Rekonstruktion der potenziellen natürlichen Vegetation wird somit nicht die Vegetation eines früheren Zeitraumes nachempfun-den, sondern das unter den momentanen Standortbedingungen mögliche End-stadium der Vegetationsentwicklung (JANSSEN, SEIBERT, 1991).

Demnach würde sich im Talbereich ein Erlen-Eschen-Auwald (Pruno-Fraxinetum) mit Fichten-Erlen-Auwald (Circaeo-Alnetum glutinosae) entwickeln, die natürliche Wald-gesellschaft der Riedel wäre Hainsimsen-Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum luzuletosum) in den östlichen und nordöstlichen Bereichen des Plan-gebietes, Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) im (Süd-) Westen sowie (klein-flächig) Waldmeister-Tannen-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) im zentralen Bereich.

Kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich eines "vermuteten siedlungsgünstigen

Areals" (Fundstelle 7530-0008). Baudenkmale bzw. anderweitig kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte werden durch das Vorhaben nicht direkt berührt. Auf Höhe des Bau-km 0+150 findet sich an der bestehenden St 2032 ein Feldkreuz.

3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur, Biotope

Schutzgebiete nach § 23 (Naturschutzgebiete), § 24 Nationalparke / Nationale Naturmonumente), § 25 (Biosphärenreservate), § 28 (Naturdenkmäler), § 29 (Ge-schützte Landschaftsbestandteile) und § 32 (Natura 2000-Gebiete) BNatSchG sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden bzw. durch das Vorhaben nicht betroffen.

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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Das Untersuchungsgebiet liegt zu überwiegenden Teilen innerhalb des Landschafts-schutzgebietes "Augsburg – Westliche Wälder" (§ 36 BNatSchG). Außerhalb der LSG-Grenzen liegen nur die Landwirtschaftsflächen nördlich Streitheim bzw. süd-westlich und südlich Adelsried.

Das Untersuchungsgebiet liegt vollständig im Naturpark "Augsburg – Westliche Wälder" (§ 27 BNatSchG).

Entlang der Laugna und deren Zuflüssen finden sich regelmäßig nach § 30 BNatSchG oder Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope innerhalb des Planungs-gebietes. Dabei handelt es sich vorwiegend um Feucht- und Nasswiesenkomplexe, Hochstaudengesellschaften und Röhrichte.

Aktuelle Nachweise über Vorkommen besonders geschützter Arten nach § 7 Abs. 2 BNatSchG liegen für die Tiergruppen Säugetiere und Vögel vor (siehe Kap. 3.6.1).

Durch den Art. 16 BayNatSchG (Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile) ist die Mehrzahl der Feldgehölze, gewässerbegleitende Gehölzbestände, Baumhecken und sonstige Hecken geschützt.

3.3 Waldrecht

Schutzwald (Art. 10 BayWaldG), Bannwald (Art. 11 BayWaldG), Erholungswald (Art. 12 BayWaldG) oder Naturwaldreservate (Art. 12a BayWaldG) sind im Unter-suchungsgebiet nicht vorhanden bzw. durch das Vorhaben nicht betroffen.

3.4 Planungsgrundlagen

Die nachstehenden Planungsvorgaben sind für das Planungsgebiet maßgeblich und wurden bei der Erstellung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung berücksich-tigt.

Regionalplan Region Augsburg (9)

Nachstehende fachliche Ziele (Z) und Grundsätze sind zu beachten:

1.1 (G) Es ist anzustreben, die natürlichen Lebensgrundlagen bei der Entwick-lung der Region in den Teilräumen, insbesondere den Iller-Lech-Schotterplatten (…) zu erhalten und in ihren Ausgleichs- und Wohlfahrts-funktionen zu stärken.

(G) Nachteiligen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Klima ist vor allem im großen Verdichtungsraum Augsburg entgegenzuwirken.

1.5 (G) Es ist anzustreben, die Funktionen der großen Waldgebiete um Augs-burg (…) für das Lokalklima, vor allem für die Frischlufterzeugung, und der landwirtschaftlich genutzten Teilräume für den Frischlufttransport zu erhalten und zu verbessern.

1.7 (Z) Die Nutz-, Schutz-, Sozial- und Lebensraumfunktionen des Waldes, ins-besondere (…) im Bereich der Iller-Lech-Schotterplatten sollen dauer-haft erhalten und ggf. gestärkt werden.

2.1 (Z) Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden bestimmt:

(…) Riedellandschaft der Iller-Lech-Schotterplatten westlich von Augsburg

(21)

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung -

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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(…) (Abgrenzung gemäß Karte 3 "Natur und Landschaft" des Regionalplans

– im Untersuchungsgebiet betrifft dies die Landwirtschaftsflächen nörd-lich und nordöstlich Streitheim, vgl. Unterlage 12.1).

2.4.1 (G) Es ist anzustreben, dass der Naturpark "Augsburg – Westliche Wälder" in seinen folgenden Funktionen erhalten und gesichert wird:

- zur Erholung, - als weiträumiges, immissionsarmes Gebiet mit gewachsener Kultur-

landschaft, - als Frischluftreservoir für den großen Verdichtungsraum Augsburg, - als naturbetonter Lebensraum.

4.4.13 (Z) Zur Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes werden fol-gende Vorranggebiete ausgewiesen. In den Vorranggebieten kommt dem vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber anderen raumbe-deutsamen Planung und Maßnahmen Vorrang zu.

(…) Nr. H 4: Laugna

(…) (Abgrenzung gemäß Karte 2a "Siedlung und Versorgung" des Regional-

plans – im Untersuchungsgebiet betrifft dies den Verlauf der Laugna, vgl. Unterlage 12.1).

Flächennutzungsplan Markt Zusmarshausen

Flächennutzungsplan Markt Welden

Flächennutzungsplan Gemeinde Adelsried

Biotopkartierung Landkreis Augsburg des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Die amtliche Biotopkartierung führt folgende Biotope innerhalb des Untersuchungs-

gebietes (teilweise nur Teilflächen):

Biotop Nr. Bezeichnung Bestand Fläche nach § 30 BNatSchG

7529-0120 Erlenkomplex und Streuwiesenrest im Radschlagtal

- Flachmoor, Streuwiese (19 %) - sonstiger Feuchtwald (inkl. degenerierter

Moorstandorte) (85 %)

ja

7529-0121 Restfeuchtebereiche an der Laugna südlich Welden

- feuchte und nasse Hochstaudenflur (60 %) - seggen- oder binsenreiche Feucht- und

Nasswiesen / Sumpf (10 %) - Großseggenriede (15 %) - Flachmoor, Streuwiese (10 %) - sonstiger Feuchtwald (5 %)

ja

7530-0064 Straßenhecken südwestlich Adelsried

- Hecke, naturnah (100 %) -

7530-0065 Hohlweg und Rest-hecke südlich Adelsried

- Hecke, naturnah (100 %) -

7530-0066 aufgelassene "Krautgarten-Wiesen" südlich Adelsried

- feuchte und nasse Hochstaudenflur (50 %) - magere(r) Altgrasbestand, Grünlandbrache

(30 %) - Hecke, naturnah (6 %) - Großseggenried (6 %) - Verlandungsröhricht (4 %) - Unterwasser- und Schwimmblattvegetation

(4 %)

-

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung -

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Biotop Nr. Bezeichnung Bestand Fläche nach § 30 BNatSchG

7530-0084 Restfeuchtebereiche zwischen Kruichen und Haltepunkt Streitheim

- feuchte und nasse Hochstaudenflur (45 %) - seggen- oder binsenreiche Feucht- und

Nasswiesen / Sumpf (10 %) - Hecke, naturnah (10 %) - Großseggenried (10 %) - sonstiger Feuchtwald (25 %)

ja

7530-0085 Erlenbestand in den "Fischbacher Wiesen"

- sonstiger Feuchtwald (90 %) - Hecke, naturnah (10 %)

ja

Artenschutzkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

Die Artenschutzkartierung enthält nachstehende Nachweise für das Untersuchungs-gebiet:

ASK-Nr. Bezeichnung Artname Datum

7529-0087 Feuchtgebiet Welden; Tümpel

- Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) - Pokal-Azurjungfer (Erythromma lindenii) - Frühe Adonislibelle (Phyrrhosoma nymphula)

1985 1985 1985

7529-0410 Welden an der Schwarzbrunner Straße

- Fledermäuse unbestimmt (Chiroptera) - Gatt. Pippistrellus (Pipistrellus spec.) - Fledermäuse unbestimmt (Chiroptera)

1984 1988 1997

7530-0018 Ehgattener Weiher - Grasfrosch (Rana temporaria) - Gemeine Heidelibelle (Sympetrum vulgatum) - Zwitscherschrecke (Tettigonia cantans)

1980 1983 1983

7530-0092 Ried an der Radschlagmündung

- Davalls Segge (Carex davalliana) - Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum

angustifolium) - Fieberklee (Menyanthes trifoliata) - Kriechweide (Salix repens agg.) - Europäische Trollblume (Trollius europaeus)

1975 1975

'66 / '73

1975 1973

7530-0094 Sandgrube nordöstlich von Streitheim

- Berg-Sandglöckchen (Jasione montana) - Kleines Wintergrün (Pyrola minor)

1973 1973

7530-0095 Bachgrund bei Welden - Kornelkirsche (Cornus mas) 1974

7530-0096 Straßengraben bei Ehgatten

- Portulak-Sumpfquendel (Peplis portula) 1973

7530-0101 Südlich Adelsried - Wiesen-Augentrost (Euphrasia officinalis) 1973

7530-0103 Wald südlich Ehgatten - Wiesen-Augentrost (Euphrasia officinalis) 1973

7530-0154 Seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiesen/Sumpf bei Haltepunkt Streitheim

- Fieberklee (Menyanthes trifoliata) 1970

7530-0170 Mischwaldbestand ca. 1 km nordöstlich von Streitheim

- Haselmaus (Muscardinus avellanarius) 1985

7530-0171 Nadelholzbestand ca. 1,75 km nordwestlich von Streitheim

Haselmaus (Muscardinus avellanarius) 1985

7530-0189 Mischwaldbestand ca. 1,5 km nordwestlich von Streitheim

- Siebenschläfer (Glis glis) 1985

7530-0190 Laubholzbestand ca. 1,5 km südwestlich von Adelsried

- Siebenschläfer (Glis glis) 1985

7530-0191 Mischwaldbestand ca. 800 m nordwestlich Streitheim

- Siebenschläfer (Glis glis) 1985

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ASK-Nr. Bezeichnung Artname Datum

7530-0240 Hangwiese am Waldrand 400 m südlich Welden

- Kleiner Fuchs (Aglais urticae) - Brauner Waldvogel (Aphantopus hyperantus) - Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus) - Rostbraunes Wiesenvögelchen (Coenonympha

glycerion) - Kleine Goldschrecke (Euthystira brachyptera) - Rote Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus) - Schachbrett (Melanargia galathea) - Wachtelweizen-Scheckenfalter (Melitaea

athalia) - Rösels Beißschrecke (Metrioptera roeseli) - Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera

griseoaptera) - Langfühler-Dornschrecke (Tetrix tenuicornis) - Schwarzköpfiger Braun-Dickkopffalter

(Thymelicus lineola) - Braunkolbiger Braun-Dickkopffalter (Thymelicus

sylvestris) - Honigklee-Widderchen (Zygaena loti)

1993 1993 1993 1993

1993 1993 1993 1993

1993 1993

1993 1993

1993

1993

7530-0257 Feuchtwiese an der Laugna 100 m nordwestlich von Ehgatten

- Fam. Baumwanzen (Aelia acuminata) - Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) - Sumpfgrashüpfer (Chorthippus montanus) - Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus) - Rösels Beißschrecke (Metrioptera röseli) - Fam. Baumwanzen (Neottiglossa pusilla) - Zwitscherschrecke (Tettigonia cantans)

1968 1996 1996 1996 1996 1968 1996

7530-0287 Hochwasser-Rück-haltebecken (Roh-boden) mit lückigem Pflanzenbewuchs im Laugnatal westlich Ehgatten

- Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) 1998

7530-0320 Wald, vorw. Fichten südlich A 8, südwestlich Adelsried

- Siebenschläfer (Glis glis) 2004

7530-0321 Wald, vorw. Fichten am Katzergraben ca. 800 m südlich Ehgatten, Streitheimer Forst

- Siebenschläfer (Glis glis) '04 - '06

7530-0328 Bach 'Laugna' bei Schneeburg, südlich Welden

- Biber (Castor fiber) 2003

7530-0346 Nadelwald, Waldgebiet Wölfle südwestlich Adelsried

- Siebenschläfer (Glis glis) 2006

7530-0430 Dorf, Streitheim, Horgau, Wohnhaus Kornbergstraße

- Abendsegler (Nyctalus noctula) - Gattung Plecotus (Plecotus spec.) Großes Mausohr (Myotis myotis)

1986 1988 1997

7530-0464 Wald, Autobahn-Unter-tunnelung an der A 8 südwestlich Adelsried

- Gattung Myotis (Myotis spec.) - Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) - Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

2003 2003 2003

7530-0467 Wald, Straße zwischen Streitheim und Ehgatten

- Bartfledermäuse unbestimmt (Myotis mystacinus oder brandti)

- Fledermäuse unbestimmt (Chiroptera) - Gattung Eptesicus (Eptesicus spec.) - Gattung Myotis (Myotis spec.) - Großes Mausohr (Myotis myotis) - Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) - Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) - Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

2007

2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007

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Angaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich eines "vermuteten siedlungsgünstigen

Areals" (Fundstelle 7530-0008).

Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Augsburg Das Laugnatal und teilweise auch dessen Seitentäler sind Teil des "Schwerpunkt-

gebietes des Naturschutzes" "Bachsysteme der nördlichen Schotterplatten (O)". Die-ses stellt das Grundgerüst eines im Naturraum Iller-Lech-Schotterplatten angestreb-ten Biotopverbundes dar. Das Laugnatal weist hierbei als einzige Bachaue der nörd-lichen Schotterplatten aktuell bereits (noch) einen einigermaßen funktionierenden Biotopverbund auf.

Ein Großteil der in der Laugnaaue vorkommenden Feuchtgebiete wurde als regional bedeutsam bewertet. Neben der Talaue kommt auch den steileren ostseitigen Hän-gen aufgrund der hohen Reliefenergie und der angrenzenden buchtenreichen Wald-ränder ein hohes Entwicklungspotenzial als Verbundkorridor zu.

Für dieses Schwerpunktgebiet sind nachstehende im ABSP enthaltene Oberziele einschlägig:

- Aufbau bzw. Verbesserung des Feuchtgebietsverbundes in den Bachtälern und daran anschließenden quelligen Hangzonen und

- Entwicklung strukturreicher Hänge.

Zudem gelten für die Landwirtschaftsflächen nördlich Streitheim bzw. westlich und südwestlich Adelsried das Ziel einer

- Vernetzung von kleinflächigen Trockenstandorten, Ranken, Rainen und Saum-gesellschaften,

sowie für die betroffenen Wälder die allgemeinen Ziele: - Förderung von Alt- und Totholz als wichtige Habitatstrukturen im Ökosystem

"Wald" und Lebensraum vieler "waldspezifischer" Arten, - Förderung breiter, strukturreicher Übergangszonen am Rand größerer Wald-

flächen unter Einbeziehung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, - Förderung der natürlichen Sukzession mit Schlag- und Staudenfluren sowie

Vorwaldstadien und - Förderung und Optimierung struktur- und artenreicher Waldbestände. Waldfunktionsplan Die Waldfunktionskarte Landkreis Augsburg weist den Wäldern des Untersuchungs-

gebietes nachstehende Funktionen zu: - Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Intensitätsstufe I): Waldrandbe-

reiche entlang der markierten Wander- und Radwanderwege westlich der Verbin-dungsstraße Streitheim – Ehgatten (Fischbach- und Radschlagtal).

- Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Intensitätsstufe II): alle sonstigen Waldflächen im Untersuchungsgebiet.

- Wald mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klimaschutz: alle Waldflächen im Untersuchungsgebiet.

- Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild: Waldrandbereiche im Laugnatal, entlang der markierten Wander- und Radwanderwege westlich der Verbindungsstraße Streitheim – Ehgatten (Fischbach- und Radschlagtal) sowie südwestlich Adelsried.

Wasserwirtschaftliche Rahmenvorgaben Entlang der Laugna sowie des Fischbaches zwischen St 2032 und Mündung in die

Laugna ist gemäß Regionalplan ein "Vorranggebiet für den Hochwasserschutz und -rückhalt" ausgewiesen (H 4 – Laugna), dem gemäß Art. 47 Bayerisches Wasser-

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gesetz die rechtliche Stellung eines vorläufig gesicherten Überschwemmungs-gebietes zukommt.

Südlich der BAB A 8 und östlich Streitheim liegt ein Trinkwasserschutzgebiet am Rande des Untersuchungsgebietes.

3.5 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte Untersuchungen

Die vorliegende Vegetationsstrukturtypenkartierung erfolgte während der Vegeta-tionsperiode 2009 / 2010.

Dabei wurde die Vegetation flächendeckend für das Untersuchungsgebiet erhoben und Vegetationsstruktureinheiten abgegrenzt. Diese Erhebungen wurden mit den An-gaben der amtlichen Biotopkartierung soweit sinnvoll abgeglichen.

Abgestimmt auf die erhobenen Vegetationsstrukturtypen und zu erwartende Tier-artenvorkommen wurden für das Untersuchungsgebiet faunistische Fachgutachten zu den Tiergruppen - Avifauna

und - Fledermäuse

erstellt. Diese faunistischen Fachgutachten umfassen neben der Auswertung verfügbarer Sekundärdaten spezielle Erhebungen vor Ort.

3.6 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie der Bewer-tung hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdig-keit

3.6.1 Pflanzen und Tiere

Pflanzen Das Untersuchungsgebiet lässt sich hinsichtlich Vegetationsbestand bzw. Nutzungs-struktur in drei Teilbereiche gliedern: - Laugnatal, - Waldflächen der Riedel und - Landwirtschaftsflächen der Riedel.

Das Laugnatal ist gekennzeichnet durch überwiegende Grünlandnutzung auf grund-wassernahen Standorten und einem vergleichsweise hohen Biotopanteil. Wertgebend sind hier artenreiche feuchte bis nasse Wiesen (teilweise auch Weidenutzung) sowie Riede, Röhrichte und bereichernde Strukturen wie Ufersäume, Hochstaudenfluren, Gräben oder Gehölze. Die Laugna selbst verläuft hierbei in zwei Abschnitten zwi-schen Welden und Ehgatten (hier teilweise gestaut: Ehgattener Weiher) und südwest-lich Adelsried durch das Untersuchungsgebiet. Innerhalb bzw. unmittelbar angren-zend zum Untersuchungsgebiet sind zahlreiche Flächen im Laugnatal in der Biotop-kartierung erfasst bzw. finden sich Nachweise der Artenschutzkartierung. Hervorzu-heben ist im Laugnatal die gute räumliche Vernetzung der wertgebenden Flächen, die funktionierende Austauschbeziehungen und somit einen intakten Biotopverbund er-warten lassen.

Auf den an das eigentliche Laugnatal angrenzenden Landwirtschaftsflächen und den sonstigen waldfreien Flächen des Untersuchungsgebietes dominiert teilweise Acker-bau, abschnittsweise finden sich allerdings auch zusammenhängende, i.d.R. intensiv

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Seite 16 T

gesetz die rechtliche Stellung eines vorläufig gesicherten Überschwemmungs-gebietes zukommt.

Südlich der BAB A 8 und östlich Streitheim liegt ein Trinkwasserschutzgebiet am Rande des Untersuchungsgebietes.

3.5 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte Untersuchungen

Die vorliegende Vegetationsstrukturtypenkartierung erfolgte während der Vegeta-tionsperiode 2009 / 2010.

Dabei wurde die Vegetation flächendeckend für das Untersuchungsgebiet erhoben und Vegetationsstruktureinheiten abgegrenzt. Diese Erhebungen wurden mit den An-gaben der amtlichen Biotopkartierung soweit sinnvoll abgeglichen.

Abgestimmt auf die erhobenen Vegetationsstrukturtypen und zu erwartende Tier-artenvorkommen wurden für das Untersuchungsgebiet faunistische Fachgutachten zu den Tiergruppen - Avifauna

und - Fledermäuse

erstellt. Diese faunistischen Fachgutachten umfassen neben der Auswertung verfügbarer Sekundärdaten spezielle Erhebungen vor Ort.

Die Bestandserhebungen zu den Ausgleichsflächen in den Gemarkungen Gabel-bachergreuth und Fleinhausen erfolgte während der Vegetationsperiode 2014.

3.6 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie der Bewer-tung hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdig-keit

3.6.1 Pflanzen und Tiere

Pflanzen Das Untersuchungsgebiet lässt sich hinsichtlich Vegetationsbestand bzw. Nutzungs-struktur in drei Teilbereiche gliedern: - Laugnatal, - Waldflächen der Riedel und - Landwirtschaftsflächen der Riedel.

Das Laugnatal ist gekennzeichnet durch überwiegende Grünlandnutzung auf grund-wassernahen Standorten und einem vergleichsweise hohen Biotopanteil. Wertgebend sind hier artenreiche feuchte bis nasse Wiesen (teilweise auch Weidenutzung) sowie Riede, Röhrichte und bereichernde Strukturen wie Ufersäume, Hochstaudenfluren, Gräben oder Gehölze. Die Laugna selbst verläuft hierbei in zwei Abschnitten zwi-schen Welden und Ehgatten (hier teilweise gestaut: Ehgattener Weiher) und südwest-lich Adelsried durch das Untersuchungsgebiet. Innerhalb bzw. unmittelbar angren-zend zum Untersuchungsgebiet sind zahlreiche Flächen im Laugnatal in der Biotop-kartierung erfasst bzw. finden sich Nachweise der Artenschutzkartierung. Hervorzu-heben ist im Laugnatal die gute räumliche Vernetzung der wertgebenden Flächen, die funktionierende Austauschbeziehungen und somit einen intakten Biotopverbund er-warten lassen.

Auf den an das eigentliche Laugnatal angrenzenden Landwirtschaftsflächen und den sonstigen waldfreien Flächen des Untersuchungsgebietes dominiert teilweise Acker-bau, abschnittsweise finden sich allerdings auch zusammenhängende, i.d.R. intensiv

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genutzte, Grünlandflächen (Wiesen und Weiden). Bereichernde Strukturelemente innerhalb dieser Landwirtschaftsfluren sind vor allem Altgrasbestände, Hochstauden-fluren und Gehölze (Hecken, Gebüsche und Einzelbäume) an Nutzungsgrenzen und/ oder Wegen/Straßen.

Prägende Vegetationsstruktur für das Untersuchungsgebiet sind die großen zu-sammenhängenden Waldflächen. Innerhalb dieser Waldflächen finden sich von Alt-holzbeständen über mittlere Altersklassen und Aufforstungsflächen bis hin zu gehölz-freien Schlagfluren eine Vielzahl unterschiedlichst strukturierter Bestände, die sich auch hinsichtlich Artenzusammensetzung oder Schichtung teilweise stark unterschei-den. Insgesamt überwiegen Bestände jüngeren bis mittleren Alters, zudem dominiert in den stark im Umbau befindlichen Flächen (noch) die Fichte.

Hervorzuheben sind die laubholzreichen Altholzbestände südwestlich Ehgatten (Löwenhalde) und nordöstlich Streitheim (Schafanger), die im Fischbachtal stocken-den Feuchtwälder (Erlen- und Eschenbestände) sowie weitere (Laubholz-) Altbestän-de und zahlreiche Überhälter / "Biotopbäume" (häufig entlang von Waldrändern und Wegen). Hervorzuheben ist zudem die Bedeutung der zentralen Waldfläche als gro-ßer (ca. 200 ha) und abgesehen von BAB A 8 und Kr A 33 weitgehend störungsarmer zusammenhängender Lebensraumkomplex.

Tiere Die nachfolgende Bewertung des Planungsraumes in faunistischer Hinsicht basiert

auf einer Auswertung der faunistischen Erhebungen zum Vorhaben und der verfügba-ren Sekundärdaten sowie auf einer Potenzialeinschätzung auf Grundlage der Vegetationsstrukturtypen- und Nutzungskartierung.

Vögel Die Beurteilung der Tiergruppe der Vögel basiert auf dem Gutachten von HARTMANN

(2012). Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet 55 Vogelarten nachgewiesen werden. Davon sind 10 Arten in der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Bayerns aufgelistet.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes variieren die Artenzahlen je nach Lebensraum sehr stark. Lebensräume mit besonders hoher Artenvielfalt sowie mit Vorkommen von Rote-Liste-Arten und/oder Anhang 1 VS-RL-Arten sind: - Biotopkomplexe im Laugna- und Fischbachtal und - strukturreiche Laubholz- und Mischbestände mit Altbäumen (Westabschnitt des

Schafangers und Südwesten der Löwenhalde).

Nachstehende Tabelle zeigt die im Untersuchungsgebiet erfassten Arten:

Gesamtartenliste der 2012 im Untersuchungskorridor erfassten Vogelarten (verändert nach HARTMANN, 2012)

dt. Artname wiss. Artname R-B R-D S H Fundort

Amsel Turdus merula - - BV h verbreitet

Bachstelze Motacilla alba - - BV v Laugnatal, Feldflur n Streitheim

Bläßhuhn Fulica atra - - BV 2 Biberteich

Blaumeise Parus coeruleus - - BV h verbreitet

Buchfink Fringilla coelebs - - BV h verbreitet

Buntspecht Dendrocopos major - - BV r Waldbereiche

Eichelhäher Garrulus glandarius - - BV r Waldbereiche

Feldsperling Passer montanus V V BV v Laugnatal, Ortsrand

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dt. Artname wiss. Artname R-B R-D S H Fundort

Fitis Acrocephalus trochilus - - BV 1 w Löwenhalde

Gartenbaumläufer Certhis brachydactyla - - BV v Waldbereiche

Gebirgsstelze Motacilla cinerea - - DZ 2 Biberteich

Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - BV v Waldbereiche

Goldammer Emberiza citrinella V - BV 5 Laugnatal, Kahlschlag, Feldflur

Graureiher Ardea cinerea V - NG 1 Laugnatal

Grauschnäpper Muscicapa striata - - BV v Biberteich

Grünfink Carduelis chloris - - BV v Waldbereiche, Ortsrand

Grünspecht Picus viridis V - BV 2 Löwenhalde, Schafanger

Haubenmeise Parus cristatus - - BV r Nadelwald

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - BV v Laugnatal

Haussperling Passer domesticus - - BV v Ortsrand

Heckenbraunelle Prunella modularis - - BV v Waldbereiche

Hohltaube Columba oenas V - BV 1 Löwenhalde

Kleiber Sitta europaea - - BV r Waldbereiche

Kohlmeise Parus major - - BV h verbreitet

Mäusebussard Buteo buteo - - BV 1 Schafanger

Mauersegler Apus apus V - NG r verbreitet

Mehlschwalbe Delichon urbicum V V BV r Laugnatal, Ortsrand

Misteldrossel Turdus viscivorus - - BV r Nadelwald

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - BV h verbreitet

Neuntöter Lanius collurio - - BV 3 Laugnatal, Kahlschlag

Rabenkrähe Corvus corone - - BV r verbreitet

Rauchschwalbe Hirundo rustico V V BV r Laugnatal, Ortsrand

Reiherente Aythya fuligula - - NG 1 Biberteich

Ringeltaube Columba palumbus - - BV r Waldbereiche

Rohrammer Emberiza schoeniclus - - BV 1 Laugnatal

Rotkehlchen Erithacus rubecula - - BV h verbreitet

Schwanzmeise Aegithalos caudatus - - BV v Waldbereiche

Schwarzspecht Dryocopus martius V - BV 1 Löwenhalde, Schafanger, Dürrenberg

Singdrossel Turdus philomelos - - BV r Waldbereiche

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus - - BV r Nadelwald

Sperber Accipiter nisus - - BV 1 Kruicherle

Star Sturnus vulgaris - - BV r Waldrand, Ortsrand

Stockente Anas platyrhynchos - - BV r Biberteich, Laugnatal

Sumpfmeise Parus palustris - - BV v Waldbereiche

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - - BV 2 Laugnatal

Tannenmeise Parus ater - - BV h Nadelwald

Teichhuhn Gallinula chloropus V V BV 1 Biberteich

Turmfalke Falco tinnunculus - - BV v Laugnatal, Feldflur n Streitheim

Wacholderdrossel Turdus pilaris - - BV v Waldrand

Waldbaumläufer Certhia familiaris - - BV v Waldbereiche

Weidenmeise Parus montanus - - BV v Laubwaldbereiche

Wintergoldhähnchen Regulus regulus - - BV r Nadelwald

Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - BV h verbreitet

Zilpzalp Phylloscopus collybita - - BV h verbreitet

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis - - BV 1 Biberteich

Rote-Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnstufe (LFU 2003) BV = Brutvogel, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast; kursiv = häufige und verbreitete, gegenüber lokalen Eingriffen allgemein unempfindliche Art; h = häufig, r = regelmäßig, v = vereinzelt

Die avifaunistische Bedeutung der einzelnen Abschnitte des Untersuchungsgebietes wird bei HARTMANN, 2012 folgendermaßen bewertet:

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„Waldbereiche:

Zu den avifaunistisch bedeutsamsten Abschnitten zählen strukturreiche Laubholz- und Mischbestände mit nicht zu dicht stehenden Altbäumen. Im näheren Trassenum-feld existieren solche Bestände im Westabschnitt des Schafangers und im Süd-westen der Löwenhalde. Als Brutbäume sind insbesondere stärkere Laubbäume (vor allem Eichen und Buchen) sowie Kiefern von Bedeutung.

Im Schafanger sind nicht zuletzt durch die Hanglage, welche einen freien Anflug der Baumkronen ermöglicht, die Voraussetzungen für die Anlage von Horsten sehr güns-tig. Ein weiterer Vorteil ist die unmittelbar angrenzende Freifläche, die von Boden-jägern wie Mäusebussard und Turmfalke als Nahrungsreviere genutzt werden. Auf-grund des hohen Altholzanteils existiert zudem ein überdurchschnittliches Angebot an Höhlen sowie an Nahrungsbäumen für Spechte.

Der Altbestand im Südwesten der Löwenhalde stellt im Hinblick auf das Höhlen-angebot mit den wertvollsten Abschnitt des Untersuchungsgebiets dar. Sowohl durch die Altbuchen als auch Kiefern und Totholzstämme sind hier günstige Voraussetzun-gen für diverse Spechte und Nachnutzer von Spechthöhlen gegeben. Zu den wert-gebenden Arten zählen Schwarzspecht, Grünspecht und Hohltaube.

Der Kahlschlag südöstlich der Löwenhalde ist aktuell für Brutvögel halboffener Landschaft geeignet, wie die Vorkommen von Neuntöter und Goldammer verdeut-lichen. Derartige Lebensräume unterliegen jedoch einer hohen Dynamik und verän-dern ihren Charakter im Verlauf weniger Jahre, bei zunehmender Höhe der Gehölze werden sie werden sie von diesen Arten nicht mehr besiedelt.

Offenland

Die im Untersuchungsgebiet gelegenen waldfreien Abschnitte sind für die Avifauna in erster Linie als Nahrungshabitate von Bedeutung, lebensraumtypische Brutvögel wie Acker- oder Wiesenbrüter wurden nicht festgestellt. Bedingt durch die beengte Lage zwischen Waldrändern und Straßen und die damit verbundene Beunruhigung sind die Flächen für Bewohner offener Landschaft wie zum Beispiel Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel nicht geeignet.

Den wertvollsten Bestandteil bilden die Feuchtbrachen im Laugnatal, hier wurden u.a. zwei Brutreviere des Neuntöters sowie Vorkommen weitere lebensrumtypischer Arten wie Rohrammer und Sumpfrohrsänger festgestellt.

Gewässer

Avifaunistisch bedeutsame Gewässer finden sich zwischen Ehgatten und Welden im Norden des Untersuchungsgebiets. Insbesondere der am Fischbach aufgestaute Biberteich ist für Wasservögel wie Teichhuhn und Zwergtaucher als Brutrevier geeig-net, als Durchzügler wurde auch die Gebirgsstelze beobachtet. Als weiteres Still-gewässer ist ein Teich an der Laugna zu nennen, der durch eine angegliederte Ver-landungszone auch für Röhrichtbewohner von Bedeutung ist.“

In den unmittelbar durch das Vorhaben beanspruchten Flächen wurden weder Brutstandorte seltener oder gefährdeter Arten festgestellt, noch lassen die beobach-teten Jagdaktivitäten auf eine „essenzielle Bedeutung“ als Nahrungshabitat schlie-ßen, deren Verlust als Tatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu werten wäre.

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Fledermäuse Die Beurteilung der Tiergruppe der Fledermäuse basiert auf dem Gutachten von

LIEGL (2009)1.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes2 wurde das Vorkommen von sechs Fleder-mausarten und zwei weiteren Gattungen zweifelsfrei nachgewiesen. Die Erfassung der Arten erfolgte mittels Bat-Detektor, Batcoder (7 Standorte) und Netzfängen (12 Standorte) im Zuge von 14 abendlichen Begehungen (Aufenthaltszeit im Unter-suchungsgebiet zwischen 3 Std. 5 Min. und 1 Std. 20 Min.; durchschnittliche Aufent-haltszeit 2 Std. 15 Min.).

Nachstehende Tabelle zeigt die erfassten Arten, ihren Gefährdungsgrad bzw. ihren Schutzstatus:

Nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL-BY sg FFH

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 x IV

Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 x IV

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - x IV

Mausohr Myotis myotis V x II / IV

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 x IV

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - x IV

Braunes Langohre Plecotus x IV

Gattung Abendsegler Nyctalus spec. x IV

dabei gilt:

- RL-BY: Gefährdungsgrad gemäß Rote Liste Bayern 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

- sg: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

- FFH: Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie II = Anhang II IV = Anhang IV

Die Verteilung der Fledermausnachweise im Gebiet war sowohl hinsichtlich der räumlichen Verteilung als auch der nachgewiesenen Arten nicht homogen.

Die höchsten Fledermausaktivitäten wurden im Bereich der Löwenhalde westlich und südwestlich der geplanten Kurvenbegradigung nachgewiesen. Hierbei handelte es sich vor allem um Jagdaktivitäten innerhalb des geschlossenen Waldes auf den Forstwegen sowie an den Randbereichen zwischen Alt- und Jungbeständen. Die ebenfalls hohe Zahl von Fledermausregistrierungen an einer Forstwege-Unterführung unter der BAB A 8 (Bau-km 5+290) wird darauf zurückgeführt, dass es sich hier offensichtlich um eine bei den Tieren bekannte "traditionelle" Querungsmöglichkeit handelt. Jagdaktivitäten wurden in diesem Waldbestand (Wölfle) deutlich seltener be-obachtet als in den westlich gelegenen Waldflächen (Löwenhalde, Heuberg). Im mitt-leren Bereich (Südrand des Schafangers) wurden die wenigsten Tiere registriert.

Nach den Ergebnissen dieser Untersuchung kommt der Forstwegeunterführung bei Bau-km 5+290 eine besondere Funktion als Teil einer bedeutenden Flugroute zu. In eingeschränktem Maße gilt dies auch für die großen Forstwege im Bereich der

1 Anfang 2012 wurden die Ergebnisse dieser Untersuchung durch die Gutachterin auf Aktualität überprüft. Hierbei ergaben sich

keine Hinweise auch eine Notwendigkeit der Fortschreibung oder Ergänzung der Untersuchung.

2 Das Untersuchungsgebiet umfasst die von der Trasse durchschnittenen Waldflächen. Waldfreie Abschnitte wurden nicht untersucht, da vorhabenspezifisch bzw. unter Berücksichtigung der betroffenen Lebensraumpotenziale keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

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Löwenhalde. In diesem Teil des Untersuchungsgebietes stellen die Randstrukturen der Forstwege sowie die Grenzbereiche zwischen Alt- und Jungbestand westlich der Trasse ein bedeutsames Jagdgebiet dar. Weitere Gebiete mit erhöhter Jagdaktivität wurden nördlich und östlich des Wölfle festgestellt. Dem mittleren Waldabschnitt (Südende des Schafanger) kommt insgesamt nur eine geringe Bedeutung als Jagd-habitat zu bzw. wurden hier auch keine besonderen Flugrouten festgestellt.

Auch für die Bereiche mit erhöhter Jagdaktivität ist unter Berücksichtigung der ausgedehnten Waldflächen mit vergleichbaren Strukturen im Umfeld des Unter-suchungsgebietes nicht von einer Bedeutung als „essentielle“ Jagdhabitate auszu-gehen, deren Verlust als Tatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu werten wäre. In den unmittelbar durch das Vorhaben beanspruchten Waldflächen wurden (mit Ausnahme der Flugrouten) keine erhöhten Fledermausaktivitäten festge-stellt,

Die Zwergfledermaus wurde ganz überwiegend im westlichen Teilbereich beobachtet, wohingegen die Breitflügelfledermaus verstärkt im östlichen Teilbereich auftrat. Die Gattung Myotis war in allen Teilbereichen aufgetreten.

Im jahreszeitlichen Verlauf stieg die Zahl der Registrierungen im Mai deutlich an, blieb den Sommer über auf annähernd gleichem Niveau und sank im September wie-der deutlich ab. Ein Abend mit besonders hoher Nachweiszahl in der 2. Augusthälfte erklärt sich aus dem Umstand, dass in diesem Zeitraum alle Jungtiere flügge sind, aber noch keine verstärkte Abwanderung ins Überwinterungsgebiet stattfindet.

Für die Arten Mausohr, Kleine Bartfledermaus und Zwergfledermaus wurde die Anwesenheit reproduzierender Weibchen im Gebiet durch Netzfang belegt.

Im Zuge der durchgeführten Erhebungen ergaben sich für keine der erfassten Arten Hinweise auf mögliche (Wochenstuben-) Quartiere im näheren Umfeld der Trasse und auch aus der Kontrolle der 2 Kastenquartiere im Westen und Osten des Untersu-chungsgebietes ergaben sich keine Hinweise, dass im Untersuchungsgebiet in unmit-telbarer Nähe mit Fledermauskolonien zu rechnen ist. Bekannte Fortpflanzungskolo-nien, in deren Aktionsradius das Planungsgebiet liegt, finden sich in Wörleschwang, Welden, Horgau, Bonstetten und Reutern.

Nach Auswertung der Datenbank der Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umwelt sind neben den nachgewiesenen Arten im Untersuchungsgebiet potenziell Vorkommen nachstehender Arten möglich:

Fledermausarten mit potenziellen Vorkommen ohne Nachweis im Untersuchungsgebiet

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL-BY sg FFH

Braunes Langohr Plecotus auvitius V x IV

Abendsegler Nyctalus noctula 3 x IV

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 3 x II / IV

Wasserfledermaus Myotis daubentonii - x IV

Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor G x IV

Graues Langohr Plecotus austriacus 2 x IV

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 x II / IV

dabei gilt:

- RL-BY: Gefährdungsgrad gemäß Rote Liste Bayern 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

- sg: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

- FFH: Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie II = Anhang II IV = Anhang IV

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Sonstige Artengruppen

Faunistische Erhebungen für weitere Artengruppen wurden nicht durchgeführt, da sich diesbezüglich im Vorfeld keine Hinweise auf besondere Vorkommen bzw. be-sondere Empfindlichkeiten gegenüber dem Vorhaben ergeben haben. Dies betrifft insbesondere die Arten der feuchtegeprägten Biotopkomplexe im Laugnatal zwischen Welden und Ehgatten, für die im Zuge des Vorhabens erhebliche nachteilige Aus-wirkungen ausgeschlossen werden können.

Nach Auswertung der Datenbank der Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umwelt sind für nachstehende Arten im Untersuchungsgebiet potenziell Vorkommen möglich, die im Zuge der Prüfung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß § 44 BNatSchG zu berücksichtigen sind (vgl. Unterlage 12.3):

Arten gemäß Anhang IV FFH-RL (ohne Fledermäuse) mit potenziellen Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL-BY sg FFH

Laubfrosch Hyla arborea 2 x IV

Haselmaus Muscardinus avellana - x IV

Biber * Castor fiber - x IV

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Glaucopsyche nausithous 3 x IV

Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpinus V x IV

* indirekter Nachweis erfolgt

dabei gilt:

- RL-BY: Gefährdungsgrad gemäß Rote Liste Bayern 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Arten der Vorwarnliste

- sg: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

- FFH: Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie II = Anhang II IV = Anhang IV

3.6.2 Boden

Geologie Kennzeichnend für das Untersuchungsgebiet sind fiedrig aufgelöste alteiszeitliche Schotterablagerungen (z.T. mit Lößüberdeckung) über großflächig zutage getretener Süßwassermolasse (Sande und Kiese). Im Talraum der Laugna liegen zudem junge, quartäre Talböden bzw. Talfüllungen vor.

Das Laugnatal weist eine für das Gebiet typische asymmetrische Talform mit steile-ren Süd- und Westhängen sowie flacheren Ost- und Nordhängen auf. Das angren-zende Hügelland besitzt ebenfalls eine hohe Reliefenergie.

Böden Typische Böden im Plangebiet sind mittel- bis tiefgründige Braunerden bis Pseudo-gleye und Kolluvien auf den Hochflächen und Hanglagen, wobei die Bodenart auf-grund der unterschiedlichen Ausgangsmaterialien (Schotter, Löß, Molasse) klein-räumig zwischen kiesigem Sand bis schluffigem Lehm wechseln kann. Im Talgrund der Bäche herrschen Bodenkomplexe der Gleye aus lehmigen Talsedimenten vor (Standortkundliche Bodenkarte von Bayern, M 1 : 50.000).

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Die Böden weisen überwiegend eine mittlere Durchlässigkeit auf, Sandböden teil-weise auch hohe Durchlässigkeit, wohingegen bei den vergleyten Böden die Durch-lässigkeit im Unterboden oft stark reduziert ist. Die Sorptionskapazität ist meist hoch, bei sandigen Böden teilweise jedoch auch nur gering bis mittel. Die Böden weisen ei-ne mittlere bis häufig hohe Erosionsanfälligkeit auf.

Abgesehen von den bestehenden Bau- und Verkehrsflächen, einer verfüllten ehe-maligen Sandgrube nordöstlich Streitheim und den Immissionsbändern entlang der Straßen (insbesondere BAB A 8) sind weitere Vorbelastungen des Schutzgutes Boden für das Plangebiet nicht bekannt.

3.6.3 Wasser

Fließgewässer Nachstehende Fließgewässer sind durch das Vorhaben betroffen: Es handelt sich dabei von West nach Ost um:

Gewässerbezeichnung Verlauf zur St 2032 Bereich

Grabenlauf senkrecht nördlich St 2032 km 0+50

Fischbach Querung südlich ST 2032 km 1+334

Grabenlauf Parallelverlauf km 1+975 – 1+160

Entwässerungsgräben Parallelverlauf westlich und östlich St 2032 km 2+500 – 3+350

Grabenlauf Querung km 4+160

Grabenlauf Querung km 6+380

Laugna Querung km 6+410

Das prägende Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet ist die Laugna. Die Laugna weist überwiegend nur einen bedingt naturnahen Gewässercharakter auf (begradigter Verlauf, Regelprofil) und ist im Bereich von Ehgatten gestaut. Die Laug-na ist südlich Adelsried in die Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) und zwischen Welden und Kruichen in die Gewässergüteklasse II – III (kritisch belastet) eingestuft (Gewässergütekarte des Regierungsbezirks Schwaben, Stand: 203).

Die Durchgängigkeit des Fischbaches ist unmittelbar südwestlich der St 2032 durch das Dammbauwerk eines Hochwasserrückhaltebeckens unterbrochen. Der weitere Gewässerabschnitt zwischen Dammbauwerk und Mündung in die Laugna ist eben-falls nur als bedingt naturnah zu bezeichnen, die Gewässergüte ist allerdings hoch (geringe Belastung: Gewässergüte I – II).

Die genannten Gewässer sind überwiegend ganzjährig wasserführend. An periodisch wasserführenden Gräben finden sich Gräben entlang von Wegen und Straßen sowie Zuflüsse aus den (bewaldeten) Kerbtälern Richtung Löwenhaldegraben bzw. zur Laugna.

Entlang der Laugna ist gemäß Regionalplan ein "Vorranggebiet für den Hochwasser-schutz und -rückhalt" ausgewiesen (H 4 – Laugna), dem gemäß Art. 47 Bayerisches Wassergesetz die rechtliche Stellung eines vorläufig gesicherten Überschwem-mungsgebietes zukommt.

Stillgewässer An Stillgewässern finden sich ein Biberteich südlich des Dammbauwerkes am Fisch-bach sowie einige kleinere Teiche innerhalb der Biotopkomplexe an der Laugna. Zu-dem ist die Laugna im Bereich Ehgatten gestaut.

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Grundwasser Hauptgrundwasserleiter im Untersuchungsgebiet sind die unterlagernden Molasse-sedimente (Poren-Grundwasserleiter), bei denen allerdings leitende (Sande und Kiese) und gering leitende Schichten (Schluffe, Tone und Mergel) kleinräumig ver-zahnt vorliegen können. Weitere lokale Grundwasserstockwerke können in den über-lagernden Schottern vorliegen (Beschreibung des hydrogeologischen Teilraumes "Iller-Lech-Schotterplatten" gemäß Hydrogeologischer Übersicht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (Stand: 2007)). In den Talräumen ist mit gespannten Grundwasserverhältnissen zu rechnen, der Grundwasserspiegel kann hier im Hoch-wasserfall bis in Höhe der Geländeoberkante ansteigen (Baugrundgutachten Nr. 07K0122 vom 16.05.2007, Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG).

3.6.4 Luft / Klima Das Untersuchungsgebiet liegt im Klimabezirk Donau-Iller-Lech-Platten. Die Hoch-

flächen der Schotterplatten sind hierbei durch im Vergleich zu den umgebenden Flusstälern erhöhte Niederschläge und geringere Durchschnittstemperaturen ge-kennzeichnet.

Folgende klimatische Rahmenbedingungen herrschen im Planungsgebiet (Klimaatlas von Bayern, 1996):

Mittlere Jahrestemperatur 6 – 7° C

Niederschläge / a 650 – 850 mm

Dauer der Vegetationsperiode 220 – 230 Tage

Zahl der Nebeltage 40 – 60 Tage

Zahl der Frosttage (Minimum unter 0° C) 110 – 130 Tage

Zahl der Sommertage (Maximum über 25° C) 25 – 30 Tage

Hauptwindrichtung West - Südwest

Lokalklima In klimatischer Hinsicht lässt sich das Untersuchungsgebiet in zwei wesentliche

Teilbereiche gliedern: - Waldflächen und - (landwirtschaftlich genutzte) Freiflächen.

Im Bereich der größeren zusammenhängenden Waldflächen kann sich ein eigen-ständiges Bestandsinnenklima entwickeln, das zu einer Kappung der Klimaextreme (Wind, Temperatur, Luftfeuchte) führt. Sie tragen maßgeblich zur Frischluftproduktion bei und wirken durch Ausfilterung als Senke für Schadstoffe und Staub.

Alle Waldflächen im Untersuchungsgebiet sind gemäß Waldfunktionskarte als Wälder mit besonderer Funktion für den regionalen Klimaschutz dargestellt.

Auf (landwirtschaftlich genutzten) Freilandflächen steht die Kaltluftproduktionsfähig-keit im Vordergrund sowie, bei geeigneter Lage und Reliefausformung, ggf. auch die Funktion als Leitbahn für Kalt- und Frischluft. Im Untersuchungsgebiet ist hier von ei-nem Kaltluftabfluss aus den umliegenden Hanglagen ins Laugnatal, und in diesem weiter in die Ortslagen von Welden bzw. (in untergeordnetem Maße) von Adelsried auszugehen. Das sehr geringe Gefälle im Laugnatal lässt allerdings auch eine Sammlung von relevanten Kaltluftmengen im Tal erwarten mit entsprechenden Aus-wirkungen auf das Lokalklima (z. B. Nebelbildung, Spätfrostgefahr). Das Vorliegen geeigneter Leitbahnen ist insbesondere bei klimatischen oder lufthygienischen Be-lastungsräumen von Bedeutung, da diese, soweit keine unmittelbare Benachbarung

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besteht, von den ausgleichenden Wirkungen entsprechender Ausgleichsräume nur über geeignete barrierefrei Verbundkorridore profitieren können.

Die innerhalb oder angrenzend zum Untersuchungsgebiet gelegenen Siedlungsflä-chen sind vergleichsweise locker bebaut und in der Gesamtausdehnung begrenzt, so dass hier insgesamt nicht von besonderen thermischen oder lufthygienischen Be-lastungssituationen ausgegangen wird. Die Durchlüftungssituation wird insgesamt günstig eingeschätzt. Lufthygienische Vorbelastungen ergeben sich durch die beste-hende BAB A 8 sowie in eingeschränktem Maße durch die sonstigen Straßen im Un-tersuchungsgebiet (St 2032 und Kr A 33).

3.6.5 Landschaft / Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet durch eine stark bewegte, kleingliedrige Topographie, die großen Waldflächen (v. a. Streitheimer Forst) sowie das grünland-geprägte Laugnatal.

Das Laugnatal bietet hierbei aufgrund der weitgehend standortgerechten und häufig nur extensiven Grünlandnutzung und (zahlreichen) begleitenden Röhricht-, Hoch-stauden- bzw. Gehölzbeständen entlang des Gewässers ein vergleichsweise natur-nahes Erscheinungsbild. Besondere Bedeutung kommt hier, sowie auch in den sons-tigen waldfreien Bereichen des Plangebietes, den angrenzenden Waldrändern als typisches und prägendes Landschaftsbildelement zu. Es finden sich hier im Plan-gebiet zwar kaum naturnah ausgeprägten Übergangszonen Wald- / Offenland, aller-dings ist über den häufig hohen Laubholzanteil der Waldränder meist ein attraktives Erscheinungsbild gegeben. Die Landwirtschaftsflächen nördlich Streitheims und süd-westlich von Adelsried weisen nur einen geringen Anteil bereichernder Elemente auf (meist altgrasdominierte Säume entlang von Wegen oder an Geländestufen).

Die sehr unterschiedlich strukturierten Waldflächen mit Altbeständen (Laub-, Misch- und Nadelbestände) und verschiedensten Verjüngungsstadien tragen zusätzlich zu einer hohen Vielfalt im Erscheinungsbild des Untersuchungsgebietes bei, wodurch dieses insgesamt als vergleichsweise attraktiv einzustufen ist.

Die am Rand des Untersuchungsgebietes gelegenen Siedlungsflächen von Welden und Adelsried sind mit Ausnahme des nordwestlich der AS Adelsried gelegenen Ge-werbegebietes gut durch Gehölze in die umgebende Landschaft eingebunden. Dies gilt auch für die Ortslage von Ehgatten.

Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen durch die vorhandenen Straßen, de-ren Fernwirksamkeit aufgrund des bewegten Reliefs sowie vorhandener Wald- bzw. Gehölzflächen allerdings stark eingeschränkt ist. Entlang der BAB A 8 führen die der-zeit laufenden Arbeiten im Zuge des 6-streifigen Ausbaus auf gesamter Länge im Un-tersuchungsgebiet zu gravierenden Landschaftsbildveränderungen. Zwischen Ehgat-ten und Welden verläuft im Laugnatal eine 20-kV-Freileitung, zwei weitere Freileitun-gen (110 kV und 20 kV) durchziehen die Freifläche an der Streitheimer Straße west-lich Adelsried.

Die Waldränder im Laugnatal sowie auch Waldinnenränder entlang von Wander- und Radwanderwegen im Streitheimer Forst sind in der Waldfunktionskarte als Wälder mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild dargestellt.

3.6.6 Erholung Das gesamte Untersuchungsgebiet liegt im Naturpark Augsburg – Westliche Wälder, dem u. a. auch eine besondere Bedeutung als Erholungsgebiet für den Großraum Augsburg zukommt. Dies spiegelt sich auch in der Einstufung aller Waldflächen im Untersuchungsgebiet als Erholungswald gemäß Waldfunktionskarte wieder (Intensi-tätsstufen I und II).

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Als Infrastruktureinrichtungen finden sich hierfür öffentliche Radwege (mit besonderer Bedeutung: "Weldenbahnradweg") sowie weitere markierte Rad- und Wanderwege auf Straßen bzw. Feld- und Forstwegen. Am östlichen Rand des Laugnatales zwi-schen Ehgatten und Welden liegt die "Ganghoferhütte", weitere spezielle touristische Infrastruktureinrichtungen liegen innerhalb nicht vor.

Das Untersuchungsgebiet wird im üblichen Rahmen für die ortsgebundene Nah-erholung genutzt, zudem liegen Teile des Sportplatzes Adelsried innerhalb des Un-tersuchungsumgriffs.

Vorbelastungen der Erholungsnutzung bestehen entlang der Straßen (Barriere-wirkung, Lärm). Insbesondere entlang der BAB A 8 führen diese Faktoren zu einer weitgehenden Entwertung siedlungsnaher Freiflächen bei Streitheim und Adelsried.

3.6.7 Wechselwirkungen Wechselwirkungen bestehen sowohl innerhalb der abiotischen (Boden, Wasserhaus-halt und Geländegestalt) und biotischen (Tiere und Pflanzen) Standortfaktoren, als auch zwischen diesen abiotischen und biotischen Faktoren, wobei auch die Nutzung durch den Menschen zu berücksichtigen ist. Das Untersuchungsgebiet zeigt hierbei das typische Ergebnis dieser Wechselwirkungen mit einer erhöhten anthropogenen Nutzungsintensivität auf Flächen "mittlerer Standortqualität" (z. B. flache Hanglagen nördlich Streitheim und westlich Adelsried) und extensiver Nutzung auf "Extrem-standorten" z. B. hinsichtlich des Feuchtegrades (z. B. Laugnatal). Dementsprechend finden sich auch die naturschutzfachlich wertgebenden Strukturen schwerpunktmäßig in letzteren Bereichen. Abgesehen von der natürlichen Geländegestalt mit z. T. stark bewegtem Relief wird auch das Landschaftsbild entscheidend durch dieses auf un-terschiedlichen Standortqualitäten berührende Nutzungsmuster bestimmt, wobei den Grenzlinien zwischen einzelnen Nutzungen eine besondere Bedeutung zukommt (z. B. Waldränder, Saumstrukturen).

4 Konfliktanalyse und Vermeidung / Minimierung

4.1 Beschreibung des Eingriffs

Der geplante Bau einer Umgehungsstraße um die Ortsteile Ehgatten, Kruichen und Adelsried im Zuge der St 2032 umfasst nachstehende Vorhabensteile:

Errichtung einer zweispurigen Fahrbahn zwischen Welden und der Anschlussstelle an die BAB A 8 bei Adelsried einschließlich der Anschlussstellen an die St 2032 alt bei Ehgatten und die Kr A 33 bei Streitheim sowie zusätzlich benötigter Bankette, Böschungen und Geh- und Radwege. Die befestigte Fahrbahnbreite beträgt 7,5 m mit je 1,5 m breiten Banketten, Geh- und Radwege werden auf einer Breite von 3 m befestigt und mit je 0,5 m breiten Banketten versehen. Die Gesamtlänge des Ausbauabschnittes beträgt 6,427 km. Hiervon verlaufen ca. 0,88 km auf der be-stehenden St 2032 und ca. 0,75 km auf der bestehenden Kr A 33, die übrige Stre-cke verläuft auf bisher landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzter Flur (ca. 2,7 km bzw. ca. 2,11 km).

Errichtung wassergebundener Wege zur Erschließung der Feldflur bzw. des Waldes:

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Bau-km 0+100 bis 0+500 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an vorhandenen Weg; Verlauf entlang der östlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 0+690 Errichtung eines Anschlusses an vorhandenen Wirtschaftsweg westlich der St 2032.

Bau-km 1+080 bis 1+320 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an vorhandenen Weg; Verlauf entlang der östlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 2+620 bis 3+330 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss der bestehenden Wege; Ver-lauf an der westlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 2+850 bis 3+120 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an den vorhandenen Weg; Verlauf an der östlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 3+620 bis 4+530 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an bestehende Wege; Verlauf entlang der nördlichen Fahrbahnseite.

Errichtung zusätzlicher Bauwerke:

Bauwerksbezeichnung Bau-km Dimensionierung Planung

Bauwerk 1 Unterführung Hochwasserentlastungsgraben / Fischbach

1+334

LW = 5,00 mLH = 4,00 mB = 11,60 m

Bauwerk 2 Unterführung Geh- und Radweg

1+820

LW = 4,00 mLH = 3,00 mB = 11,60 m

Bauwerk 3 Stützwand

1+850 bis 1+910

L = 60,00 mH = 1,00 - 2,50 m

Bauwerk 4 Unterführung öffentlicher Feld- und Waldweg

2+622

LW = 6,00 mLH = 4,50 mB = 11,60 - 15,50 m

Bauwerk 5 Tierdurchlass

2+933

LW = 6,00 mLH = 4,00 mB = 28,00 m

Bauwerk 6 Stützwand

4+200 bis 4+560

L = 360,00 mH = 2,00 - 4,00 m

Bauwerk 7 Überführung GVS Adelsried – Streitheim

4+529

LW = 18,50 mLH = 5,70 mB = 10,10 m

Bauwerk 8 Tierdurchlass

4+910

LW = 3,00 mLH = 2,00 mB = 28,50 m

Bauwerk 9 Unterführung Privatweg

5+291

LW = 7,00 mLH = 4,50 mB = 11,60 m

Bauwerk 10 Unterführung öffentlicher Feld- und Waldweg

6+382

LW = 8,00 mLH = 4,50 mB = 11,60 - 13,50 m

Bauwerk 11 Durchlass Laugna

6+410

LW = 3,00 mLH = 2,00 mB = 35,50 m

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

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Seite 27 T

Bau-km 0+100 bis 0+500 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an vorhandenen Weg; Verlauf entlang der östlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 0+690 Errichtung eines Anschlusses an vorhandenen Wirtschaftsweg westlich der St 2032.

Bau-km 1+080 bis 1+320 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an vorhandenen Weg; Verlauf entlang der östlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 1+815 bis 2+000 Errichtung eines Privatweges; Verlauf an der westlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 2+150 bis 2+180 Errichtung eines Privatweges sowie Anschluss an vorhandenen Weg; Verlauf öst-lich der St 2032 neu.

Bau-km 2+620 bis 3+330 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss der bestehenden Wege; Ver-lauf an der westlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 2+850 2+490 bis 3+120 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an den vorhandenen Weg; Verlauf an der östlichen Fahrbahnseite.

Bau-km 3+620 bis 4+530 Errichtung eines Wirtschaftsweges sowie Anschluss an bestehende Wege; Verlauf entlang der nördlichen Fahrbahnseite.

Errichtung zusätzlicher Bauwerke:

Bauwerksbezeichnung Bau-km Dimensionierung Planung

Bauwerk 1 Unterführung Hochwasserentlastungsgraben / Fischbach

1+334

LW = 5,00 mLH = 4,00 mB = 11,60 m

Bauwerk 2 Unterführung Geh- und Radweg

1+820

LW = 4,00 mLH = 3,00 mB = 11,60 m

Bauwerk 3 Stützwand

1+850 bis 1+910

L = 60,00 mH = 1,00 - 2,50 m

Bauwerk 4 Unterführung öffentlicher Feld- und Waldweg

2+622

LW = 6,00 mLH = 4,50 mB = 11,60 - 15,50 m

Bauwerk 5 Tierdurchlass

2+933

LW = 6,00 mLH = 4,00 mB = 28,00 m

Bauwerk 6 Stützwand

4+200 bis 4+560

L = 360,00 mH = 2,00 - 4,00 m

Bauwerk 7 Überführung GVS Adelsried – Streitheim

4+529

LW = 18,50 mLH = 5,70 mB = 10,10 m

Bauwerk 8 Tierdurchlass

4+910

LW = 3,00 mLH = 2,00 mB = 28,50 m

Bauwerk 9 Unterführung Privatweg

5+291

LW = 7,00 mLH = 4,50 mB = 11,60 m

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite 27a T

Bauwerksbezeichnung Bau-km Dimensionierung Planung

Bauwerk 10 Unterführung öffentlicher Feld- und Waldweg

6+382

LW = 8,00 mLH = 4,50 mB = 11,60 - 13,50 m

Bauwerk 11 Durchlass Laugna

6+410

LW = 3,00 mLH = 2,00 mB = 35,50 m

Bauwerk 12 Überführung öffentlicher Feld- und Waldweg

3+647 LW = 32,00 mLH = 5,70 mB = 5,50 m

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite 28

Errichtung von Absetz- bzw. Rückhaltebecken und Entwässerungsmulden im Zuge der Neuordnung der Entwässerung im gesamten Ausbauabschnitt.

Verlegung der Laugna bei Bau-km 6+410.

Rückbau der bestehenden St 2032 zwischen Bau-km 0+530 bis 1+120 und zwi-schen Bau-km 1+500 und 1+670.

Rückbau der bestehenden Kr A 33 zu einem Geh- und Radweg zwischen Bau-km 1+700 bis 2+500 und zwischen Bau-km 3+350 bis 3+480.

zeitlich befristete Bereitstellung von Baufeldflächen.

Zur näheren Erläuterung des Vorhabens siehe die Baubeschreibung des Vorhabens in Unterlage 1.

Auf den Planunterlagen nachrichtlich dargestellt ist zudem die Planung zum Ausbau der BAB A 8.

4.2 Vorhabensbedingte Auswirkungen Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist von nachstehenden umweltrele-

vanten Wirkfaktoren auszugehen:

a) baubedingte Wirkfaktoren

vorübergehende Flächeninanspruchnahme (Verlust oder Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen)

Immissionswirkungen (Erschütterungen, Lärm, Licht, stoffliche Emissionen)

Bodenbewegungen (Abgrabung, Umlagerung, Aufschüttung)

baubedingte Wasserhaltungen im Bereich der gekreuzten und teilweise ver-legten Fließgewässer, hier vor allem an der Laugna

b) anlagebedingte Wirkfaktoren

dauerhafte Flächeninanspruchnahme (Verlust oder Änderung von Vegetations-/ Biotopstrukturen)

Bodenversiegelung

Verstärkung bestehender Barrierewirkungen

technische Überprägung des Landschaftsbildes

Ableitung von Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen über Bankette in straßenbegleitende Sickermulden

c) betriebsbedingte Wirkfaktoren

Immissionswirkungen (Lärm, Licht, stoffliche Emissionen)

Kollisionsrisiko

Die oben beschriebenen Wirkfaktoren können folgende Beeinträchtigungen verur-

sachen:

Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Pflanzen- und Tierwelt durch

Verlust teilweise nur mittelfristig wiederherstellbarer Gehölzflächen und sonsti-ger Vegetationsstrukturen

Verlust natürlicher Bodenfunktionen

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Seite 28 T

Errichtung von Absetz- bzw. Rückhaltebecken und Entwässerungsmulden im Zuge der Neuordnung der Entwässerung im gesamten Ausbauabschnitt.

Verlegung der Laugna bei Bau-km 6+410.

Rückbau der bestehenden St 2032 zwischen Bau-km 0+530 bis 1+120 und zwi-schen Bau-km 1+500 und 1+670.

Rückbau der bestehenden Kr A 33 zu einem Geh- und Radweg zwischen Bau-km 1+700 bis 2+500 und zwischen Bau-km 3+350 bis 3+480.

Versetzen eines im Bereich der neuen Straßentrasse liegenden 110-kV-Frei-leitungsmasten (Mast Nr. 244) bei Bau-km 4+846.

Leitungsdaten

Mastliste: Abbau Mastliste: Neubau

Spann- feldlänge (m)

Schutz-zone

Mast-Nr.

Mast-typ

Mast- höhe (m)

Spann-feldlänge(m)

Schutz-zone

Mast- Nr.

Mast- typ

Mast- höhe (m)

161,3 20/20 243 Bestand

180,2 20/20 243 Bestand

244 WA 1+2

31,1 244 TS

23,0 29,0

281,4 20/20 266,4 22,5/ 22,5 245 Bestand 245 Bestand

Geländeauffüllung im Zuge der Anlage einer Entwässerungsleitung bei Bau-km 4+000.

zeitlich befristete Bereitstellung von Baufeldflächen.

Zur näheren Erläuterung des Vorhabens siehe die Baubeschreibung des Vorhabens in Unterlage 1.

Auf den Planunterlagen nachrichtlich dargestellt ist zudem die Planung zum Ausbau der BAB A 8.

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Seite 28a T

4.2 Vorhabensbedingte Auswirkungen

Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist von nachstehenden umweltrele-vanten Wirkfaktoren auszugehen:

a) baubedingte Wirkfaktoren

vorübergehende Flächeninanspruchnahme (Verlust oder Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen)

Immissionswirkungen (Erschütterungen, Lärm, Licht, stoffliche Emissionen)

Bodenbewegungen (Abgrabung, Umlagerung, Aufschüttung)

baubedingte Wasserhaltungen im Bereich der gekreuzten und teilweise ver-legten Fließgewässer, hier vor allem an der Laugna

b) anlagebedingte Wirkfaktoren

dauerhafte Flächeninanspruchnahme (Verlust oder Änderung von Vegetations-/ Biotopstrukturen)

Bodenversiegelung

Verstärkung bestehender Barrierewirkungen

technische Überprägung des Landschaftsbildes

Ableitung von Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen über Bankette in straßenbegleitende Sickermulden

c) betriebsbedingte Wirkfaktoren

Immissionswirkungen (Lärm, Licht, stoffliche Emissionen)

Kollisionsrisiko

Die oben beschriebenen Wirkfaktoren können folgende Beeinträchtigungen verur-sachen:

Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Pflanzen- und Tierwelt durch

Verlust teilweise nur mittelfristig wiederherstellbarer Gehölzflächen und sonsti-ger Vegetationsstrukturen

Verlust natürlicher Bodenfunktionen

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Seite 29

Störung des natürlichen Wasserkreislaufs

vorübergehende Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der Baustelleneinrichtungen

Lärmimmissionen und sonstige Störungen

Beeinträchtigungen funktionaler Zusammenhänge

direkte Individuenverluste (Fauna) durch Verkehr

Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tierarten

Störung geschützter Tierarten

Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Erholungsqualität durch

Verlust optisch wirksamer Gehölzstrukturen

Lärmimmissionen, Erschütterungen

Veränderung und technische Überprägung des Landschaftsbildes

vorübergehende Beeinträchtigung von Erholungsinfrastruktur (Geh- und Rad-wege)

4.2.1 Flächenumwandlung

Das Vorhaben umfasst eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme von insgesamt ca. 31,2 ha (ausgenommen naturschutz- oder waldrechtliche Ausgleichsmaßnahmen). Der Versiegelungsanteil innerhalb dieser Fläche lag bisher bei ca. 3,83 ha.

Nach Umsetzung der Planung teilt sich die Flächeninanspruchnahme wie folgt auf: ca. 7,8 ha für befestigte Flächen (Fahrbahnen, Wege etc.) und ca. 23,4 ha für unbefestigte Flächen (Böschungen, Sickermulden etc.).

Bei den in Anspruch genommenen Flächen bisher unversiegelter Flächen handelt es sich zu überwiegenden Teilen um landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Straßen-begleitgrün bzw. um forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Bei den betroffenen Wald-flächen handelt es sich überwiegend um Bestände jüngeren bis mittleren Alters. Teil-weise sind jedoch auch Altbestände betroffen, denen aufgrund ihrer (potenziellen) Habitatstrukturen (Höhlen, Totholz etc.) eine besondere Bedeutung als Fortpflan-zungs- oder Ruhestätten zukommen kann. Aktuell genutzte Fortpflanzungs- oder Ru-hestätten seltener oder gefährdeter Arten wurden in den unmittelbar durch das Vor-haben beanspruchten Flächen nicht festgestellt. Die hier beobachteten Jagdaktivitä-ten lassen auch nicht auf eine „essenzielle Bedeutung“ als Nahrungshabitat schlie-ßen, deren Verlust als Tatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu wer-ten wäre.

Biotopflächen sind nur in stark untergeordnetem Maß betroffen (ca. 0,22 ha).

Die zusätzliche vorübergehende Flächeninanspruchnahme liegt ebenfalls weitgehend im Bereich intensiv genutzter Landwirtschaftsflächen bzw. Waldflächen.

4.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte

Mit relevanten Zerschneidungs- und Trenneffekten ist im Zuge des Vorhabens im Bereich ab Bau-km 1+600 bis Bauende zu rechnen. Hierbei ist zu differenzieren zwi-schen einer Inanspruchnahme bisher unzerschnittener Bereiche (Bau-km 1+600 bis 2+500, Bau-km 3+300 bis 3+800 und Bau-km 6+100 bis 6+400) bzw. einer Verstär-kung bestehender Zerschneidungs- und Trennwirkungen in Bereichen mit einer Ver-breiterung einer bestehenden Straßentrasse (Bau-km 2+500 bis 3+300) bzw. dem Verlauf parallel zu vorhandenen Straßentrassen (BAB A 8; Bau-km 3+800 bis 6+100). Neben den anlagebedingten Wirkfaktoren ergeben sich die Trenneffekte im

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Seite 29 T

Störung des natürlichen Wasserkreislaufs

vorübergehende Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der Baustelleneinrichtungen

Lärmimmissionen und sonstige Störungen

Beeinträchtigungen funktionaler Zusammenhänge

direkte Individuenverluste (Fauna) durch Verkehr

Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tierarten

Störung geschützter Tierarten

Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Erholungsqualität durch

Verlust optisch wirksamer Gehölzstrukturen

Lärmimmissionen, Erschütterungen

Veränderung und technische Überprägung des Landschaftsbildes

vorübergehende Beeinträchtigung von Erholungsinfrastruktur (Geh- und Rad-wege)

4.2.1 Flächenumwandlung Das Vorhaben umfasst eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme von insgesamt ca. 31,2 28,36 ha (ausgenommen naturschutz- oder waldrechtliche Ausgleichsmaßnah-men). Der Versiegelungsanteil innerhalb dieser Fläche lag bisher bei ca. 3,83 3,45 ha.

Nach Umsetzung der Planung teilt sich die Flächeninanspruchnahme wie folgt auf: ca. 7,8 8,1 ha für befestigte Flächen (Fahrbahnen, Wege etc.) und ca. 23,4 20,26 ha für unbefestigte Flächen (Böschungen, Sickermulden etc.).

Bei den in Anspruch genommenen Flächen bisher unversiegelter Flächen handelt es sich zu überwiegenden Teilen um landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Straßen-begleitgrün bzw. um forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Bei den betroffenen Wald-flächen handelt es sich überwiegend um Bestände jüngeren bis mittleren Alters. Teil-weise sind jedoch auch Altbestände betroffen, denen aufgrund ihrer (potenziellen) Habitatstrukturen (Höhlen, Totholz etc.) eine besondere Bedeutung als Fortpflan-zungs- oder Ruhestätten zukommen kann. Aktuell genutzte Fortpflanzungs- oder Ru-hestätten seltener oder gefährdeter Arten wurden in den unmittelbar durch das Vor-haben beanspruchten Flächen nicht festgestellt. Die hier beobachteten Jagdaktivitä-ten lassen auch nicht auf eine „essenzielle Bedeutung“ als Nahrungshabitat schlie-ßen, deren Verlust als Tatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu wer-ten wäre.

Biotopflächen sind nur in stark untergeordnetem Maß betroffen (ca. 0,22 0,35 ha).

Die zusätzliche vorübergehende Flächeninanspruchnahme liegt ebenfalls weitgehend im Bereich intensiv genutzter Landwirtschaftsflächen bzw. Waldflächen.

4.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte Mit relevanten Zerschneidungs- und Trenneffekten ist im Zuge des Vorhabens im Bereich ab Bau-km 1+600 bis Bauende zu rechnen. Hierbei ist zu differenzieren zwi-schen einer Inanspruchnahme bisher unzerschnittener Bereiche (Bau-km 1+600 bis 2+500, Bau-km 3+300 bis 3+800 und Bau-km 6+100 bis 6+400) bzw. einer Verstär-kung bestehender Zerschneidungs- und Trennwirkungen in Bereichen mit einer Ver-breiterung einer bestehenden Straßentrasse (Bau-km 2+500 bis 3+300) bzw. dem Verlauf parallel zu vorhandenen Straßentrassen (BAB A 8; Bau-km 3+800 bis 6+100). Neben den anlagebedingten Wirkfaktoren ergeben sich die Trenneffekte im

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Abschnitt Bau-km 2+500 bis 3+300 auch aus der prognostizierten Erhöhung der Ver-kehrsstärke.

Trassenabschnitte innerhalb des Waldes, in denen sich die Trasse bis zu 8 m im Ein-schnitt befindet (Bau-km 2+000 – 2+450) sind hierbei hinsichtlich möglicher nachteili-ger Auswirkungen günstiger zu beurteilen, als Abschnitte mit bis zu mehrerer m hoher Dammlage (Bau-km 2+500 – 3+100). So sind einerseits Störwirkungen durch Lärm, Licht oder Beunruhigung im Bereich der Einschnitte deutlich reduziert, andererseits ist hier auch mit einem deutlich geringeren Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse zu rechnen, da diese hier bei einer Querung der Trasse nicht so leicht in den Verkehrsraum geraten. Zur Minimierung der erhöhten Beeinträchtigungs-wirkung in den Abschnitten mit Dammlage wurde hier neben der als Querungshilfe nutzbaren Forstwegeunterführung (BW 4) ein weiterer Tierdurchlass (BW 5) vorgese-hen (vgl. Kap. 4.3.2).

Soweit das Vorhaben im Anschnitt zwischen Bau-km 1+600 und 3+800 zur Inan-spruchnahme bisher unzerschnittener Flächen führt, beschränkt sich dies auf ver-gleichsweise kleine Abschnitte. Insbesondere führt das Vorhaben nicht zu grundsätz-lich neuen Zerschneidungswirkungen innerhalb bisheriger großräumiger störungs-armer Räume. Vielmehr stellt das Vorhaben bei großräumiger Betrachtung in diesen Abschnitten eine Verstärkung der Zerschneidungswirkung der bereits bestehenden Kr A 33 dar.

Im Abschnitt vom Baubeginn bei Welden bis Bau-km 1+600 ist demgegenüber nicht mit relevanten neuen bzw. verstärkten Trennwirkungen zu rechnen, da hier ein weit-gehend trassengleicher Ausbau der bestehenden St 2032 vorgesehen ist, sich die Ausbaubreite nicht in maßgeblicher Weise ändert und die Verkehrszahlen im Zuge des Vorhabens unverändert bleiben.

Betroffenheiten durch Zerschneidungs- und Trennwirkungen sind für das Schutzgut Tiere und hier insbesondere für die Artengruppe der Fledermäuse zu erwarten, die Durchgängigkeit des Planungsgebietes für den Fußgänger- und Radverkehr bleibt bei Umsetzung des Vorhabens erhalten. Zwischen den Ortsteilen Streitheim und Ehgat-ten wird im Zuge des Vorhabens eine straßenbegleitende durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung neu geschaffen.

4.2.3 Benachbarungs- und Immissionswirkungen Mit relevanten Immissionswirkungen ist im Zuge des Vorhabens im Abschnitt zwi-schen Bau-km 1+600 bis 3+350 zu rechnen. Betroffen sind hier bisher unbeeinträch-tigte Waldflächen mit Vorkommen störungsempfindlicher Tierarten (Bau-km 1+600 bis 2+500) bzw. ist im Zuge der prognostizierten Verkehrszunahme von einer Ausweitung der bereits vorhandenen Beeinträchtigungszone an bestehenden Straßenabschnitten auszugehen (Bau-km 2+500 bis 3+350).

Im Abschnitt von Baubeginn bis Bau-km 1+600 ist im Zuge des Vorhabens nicht mit einer Veränderung der verkehrsbedingten Emissionen zu rechnen. Im Abschnitt ab Bau-km 350 bis zum Bauende bestehen bereits sehr starke Vorbelastungen von Seiten der BAB A 8, so dass hier im Zuge des Vorhabens nicht mehr mit relevanten Zusatzbelastungen zu rechnen ist.

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Seite 31

4.3 Konfliktvermeidung und -minimierung

4.3.1 Optimierung des Standortes in Lage und Ausdehnung

Im Vorfeld der technischen Planung wurde im Laufe eines mehrjährigen Planungs-prozesses ein umfangreicher Variantenvergleich auf Basis verschiedener Raum-analysen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde unter Berücksich-tigung umweltrelevanter, straßenbautechnischer und verkehrlicher Belange der vor-liegenden Trasse der Vorzug gegeben. Maßgeblich für die günstige Bewertung der Planvariante aus naturschutzfachlicher Sicht ist hierbei die in großen Teilabschnitten bestandsorientierte Trassierung in Verbindung mit einer Trassenbündelung mit der BAB A 8 in den Neubauabschnitten. Hierdurch konnte eine Inanspruchnahme bisher störungsarmer Bereiche weitgehend vermieden werden.

Zwischen Bau-km 2+600 und 3+300 wurde die Trasse so gewählt, dass zumindest abschnittsweise der bestehende Waldrand auf der Ostseite der Kr A 33 im Zuge des Vorhabens erhalten werden kann.

Die Eckdaten für die technische Planung (Anforderungsprofil, Ausbauquerschnitt, Entwässerung etc.) werden durch Entwurfsvorschriften oder gesetzliche Regelwerke festgelegt bzw. von der Straßenbauverwaltung im Rahmen der fachplanerischen Ab-wägung vorgegeben. Eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bzw. eine Vermeidung beispielsweise von Trenn- oder sonstigen Störwirkungen ist unter Be-rücksichtigung dieser technischen und funktionalen Anforderungen nicht möglich.

4.3.2 Ingenieurbauwerke

Für die Errichtung der Ortsumfahrung Adelsried werden mehrere Ingenieurbauwerke erforderlich. Neben Gewässerquerungen (Fischbach, Laugna) fallen hierunter zwei Stützwände, eine Straßenüberführung sowie Unterführungen für land- bzw. forstwirt-schaftliche Wirtschaftswege bzw. Geh- und Radwege. Zwei weitere Bauwerke (BW 5 und 8) dienen als Tierdurchlässe primär der Minimierung durch das Vorhaben beding-ter Zerschneidungswirkungen (Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestän-de gemäß § 44 BNatSchG; vgl. Kap. 4.4.3).

Die Querschnitte des Tierdurchlasses (BW 5) sowie der Bauwerke 4 und 9 wurden hierbei so bemessen, dass sie den artspezifischen Ansprüchen von Fledermäusen an die Beschaffenheit von Unterführungen als Querungshilfen entsprechen. Fledermäu-se gelten im Zuge des Vorhabens als die maßgebliche durch Zerschneidungswirkun-gen betroffene Tierart. Die Querungshilfen liegen hierbei im Bereich bekannter traditi-oneller Flugrouten (BW 9) bzw. sind sie an Forstwege angebunden (BW 4 und 5), für die insbesondere für Fledermäuse ebenfalls von einer Funktion als Leitstruktur inner-halb der umgebenden geschlossenen Waldflächen ausgegangene werden kann. Die Abschnitte zwischen diesen Querungshilfen werden mit Leitstrukturen bzw. Schutz-zäunen versehen, die ein Überqueren der Trasse verhindern bzw. mit vermindertem Risiko ermöglichen sollen bzw. die einer „Hinleitung“ zu den Querungshilfen dienen (vgl. Kap. 6.4).

Die Querschnitte weiterer Bauwerke mit potenzieller tierökologischer Verbindungs-funktion wurden so gewählt, dass sie den Maßen der derzeit neu errichteten bzw. ge-planten Bauwerke der parallel verlaufenden BAB A 8 entsprechen (BW 8) bzw. bei Gewässerquerungen neben dem Gewässerkörper noch ausreichend Raum für die Ausgestaltung einer Uferzone verbleibt (BW 1 – Fischbachquerung, BW 11 - Durch-lass Laugna). Insgesamt kann somit die Barrierewirkung für die relevanten Tiergrup-pen (Fledermäuse und andere Kleinsäuger, Insekten, Reptilien, Amphibien usw.) deutlich minimiert werden.

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Seite 31 T

4.3 Konfliktvermeidung und -minimierung

4.3.1 Optimierung des Standortes in Lage und Ausdehnung Im Vorfeld der technischen Planung wurde im Laufe eines mehrjährigen Planungs-prozesses ein umfangreicher Variantenvergleich auf Basis verschiedener Raum-analysen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde unter Berücksich-tigung umweltrelevanter, straßenbautechnischer und verkehrlicher Belange der vor-liegenden Trasse der Vorzug gegeben. Maßgeblich für die günstige Bewertung der Planvariante aus naturschutzfachlicher Sicht ist hierbei die in großen Teilabschnitten bestandsorientierte Trassierung in Verbindung mit einer Trassenbündelung mit der BAB A 8 in den Neubauabschnitten. Hierdurch konnte eine Inanspruchnahme bisher störungsarmer Bereiche weitgehend vermieden werden. Zwischen Bau-km 2+600 und 3+300 wurde die Trasse so gewählt, dass zumindest abschnittsweise der bestehende Waldrand auf der Ostseite der Kr A 33 im Zuge des Vorhabens erhalten werden kann. Um die Rodung von Waldflächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes zu mini-mieren, wurde in Waldbereichen auf die ansonsten übliche Ausrundung zwischen Straßenböschung und anstehendem Gelände verzichtet. Die Eckdaten für die technische Planung (Anforderungsprofil, Ausbauquerschnitt, Entwässerung etc.) werden durch Entwurfsvorschriften oder gesetzliche Regelwerke festgelegt bzw. von der Straßenbauverwaltung im Rahmen der fachplanerischen Ab-wägung vorgegeben. Eine weitere Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bzw. eine Vermeidung beispielsweise von Trenn- oder sonstigen Störwirkungen ist unter Berücksichtigung dieser technischen und funktionalen Anforderungen nicht möglich.

4.3.2 Ingenieurbauwerke Für die Errichtung der Ortsumfahrung Adelsried werden mehrere Ingenieurbauwerke erforderlich. Neben Gewässerquerungen (Fischbach, Laugna) fallen hierunter zwei Stützwände, eine Straßenüberführung sowie Über- und Unterführungen für land- bzw. forstwirtschaftliche Wirtschaftswege bzw. Geh- und Radwege. Zwei weitere Bauwer-ke (BW 5 und 8) dienen als Tierdurchlässe primär der Minimierung durch das Vorha-ben bedingter Zerschneidungswirkungen (Vermeidung artenschutzrechtlicher Ver-botstatbestände gemäß § 44 BNatSchG; vgl. Kap. 4.4.3). Die Querschnitte des Tierdurchlasses (BW 5) sowie der Bauwerke 4 und 9 wurden hierbei so bemessen, dass sie den artspezifischen Ansprüchen von Fledermäusen an die Beschaffenheit von Unterführungen als Querungshilfen entsprechen. Fledermäu-se gelten im Zuge des Vorhabens als die maßgebliche durch Zerschneidungswirkun-gen betroffene Tierart. Die Querungshilfen liegen hierbei im Bereich bekannter traditi-oneller Flugrouten (BW 9) bzw. sind sie an Forstwege angebunden (BW 4 und 5), für die insbesondere für Fledermäuse ebenfalls von einer Funktion als Leitstruktur inner-halb der umgebenden geschlossenen Waldflächen ausgegangene werden kann. Die Abschnitte zwischen diesen Querungshilfen werden mit Leitstrukturen bzw. Schutz-zäunen versehen, die ein Überqueren der Trasse verhindern bzw. mit vermindertem Risiko ermöglichen sollen bzw. die einer „Hinleitung“ zu den Querungshilfen dienen (vgl. Kap. 6.4). Die Querschnitte weiterer Bauwerke mit potenzieller tierökologischer Verbindungs-funktion wurden so gewählt, dass sie den Maßen der derzeit neu errichteten bzw. ge-planten Bauwerke der parallel verlaufenden BAB A 8 entsprechen (BW 8) bzw. bei Gewässerquerungen neben dem Gewässerkörper noch ausreichend Raum für die Ausgestaltung einer Uferzone verbleibt (BW 1 – Fischbachquerung, BW 11 - Durch-lass Laugna). Insgesamt kann somit die Barrierewirkung für die relevanten Tiergrup-pen (Fledermäuse und andere Kleinsäuger, Insekten, Reptilien, Amphibien usw.) deutlich minimiert werden.

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Bauwerk Nr. 1 ist zudem auf mögliche Hochwasserereignisse und die diesbezügliche Funktion des Fischbaches als Hochwasserentlastungsgraben ausgelegt.

Mit den zwei geplanten Stützwänden (BW 3 + 6) kann eine zusätzliche Flächeninan-spruchnahme (Wald) für Böschungsflächen vermieden werden. Für die Stützwände ist eine Errichtung aus Granitquadern vorgesehen, so dass ihnen zumindest eine ge-wisse Lebensraumfunktion für einzelne Artengruppen (Insekten, Reptilien) zukommen kann.

4.3.3 Entwässerung

Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt weitgehend über die belebte Boden-zone der straßenbegleitenden Bankett-, Böschungs- und Muldenflächen. Ausschließ-lich im Bereich der Einschnittslagen zwischen Bau-km 2+000 bis 2+500 und zwischen Bau-km 3+500 bis 4+600 ist eine Ableitung der anfallenden Niederschlagswässer in Sicker-, Absetz- und Rückhaltebecken mit Anschluss an einen Vorfluter erforderlich. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt können hierdurch ver-mieden werden.

4.3.4 Lärmschutz

Nachweislich der vorliegenden Schalltechnischen Untersuchung (EM Plan, Augsburg 2009) wurden die einschlägigen Immissionsgrenzwerte bereits aufgrund ausreichen-der Abstände eingehalten bzw. unterschritten. Schallschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.

4.3.5 Schutzvorkehrungen

Im Bereich empfindlicher Biotopstrukturen (Gewässerläufe von Fischbach und Laug-na, naturnahe Gehölz- und Waldbestände, Nasswiesen- und Röhrichtbestände) wird das Baufeld auf die technisch-wirtschaftlich mögliche Minimalgröße reduziert. Emp-findliche Biotopstrukturen in Nachbarschaft zum Baufeld werden grundsätzlich durch Bauschutzzäune vor unbeabsichtigten / unnötigen Beeinträchtigungen geschützt (Maßnahmen S 1 und S 2, Kap. 6.4). Die Organisation und Durchführung der Bau-maßnahmen berücksichtigt die Vernetzungsfunktion der maßgeblichen bestehenden Brückenbauwerke für die Tiergruppe der Fledermäuse (Maßnahme M 3, Kap. 6.3).

Die Baumaßnahmen werden von einer ökologischen Baubegleitung betreut.

Die Rodungsarbeiten sowie Eingriffe in Röhrichtbestände erfolgen außerhalb der Laich-, Nist- und Brutzeit (1. März bis 30. September) (Maßnahmen M 1 und M 2, Kap. 6.3).

4.3.6 Rückbau bestehender Verkehrsflächen

Im Zuge des Ausbaus bzw. der hiermit verbundenen Neutrassierung können Teile der bestehenden Verkehrsflächen zurück gebaut und renaturiert werden. Dies betrifft eine Fläche von insgesamt ca. 1,92 ha.

4.3.7 Gestaltungsmaßnahmen

Ziel der Gestaltungsmaßnahmen ist generell die Einbindung der Ortsumfahrung und ihrer zugehörigen Nebeneinrichtungen in die Landschaft unter Berücksichtigung der herrschenden landschaftlichen Grundordnung.

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Bauwerk Nr. 1 ist zudem auf mögliche Hochwasserereignisse und die diesbezügliche Funktion des Fischbaches als Hochwasserentlastungsgraben ausgelegt.

Mit den zwei geplanten Stützwänden (BW 3 + 6) kann eine zusätzliche Flächeninan-spruchnahme (Wald) für Böschungsflächen vermieden werden. Für die Stützwände ist eine Errichtung aus Granitquadern vorgesehen, so dass ihnen zumindest eine ge-wisse Lebensraumfunktion für einzelne Artengruppen (Insekten, Reptilien) zukommen kann.

4.3.3 Entwässerung Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt weitgehend über die belebte Boden-zone der straßenbegleitenden Bankett-, Böschungs- und Muldenflächen. Ausschließ-lich im Bereich der Einschnittslagen zwischen Bau-km 2+000 bis 2+500 und zwischen Bau-km 3+500 bis 4+600 ist eine Ableitung der anfallenden Niederschlagswässer in Sicker-, Absetz- und Rückhaltebecken mit Anschluss an einen Vorfluter erforderlich. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt können hierdurch ver-mieden werden.

4.3.4 Lärmschutz Nachweislich der vorliegenden Schalltechnischen Untersuchung (EM Plan, Augsburg 2009) wurden die einschlägigen Immissionsgrenzwerte bereits aufgrund ausreichen-der Abstände eingehalten bzw. unterschritten. Schallschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.

4.3.5 Schutzvorkehrungen Im Bereich empfindlicher Biotopstrukturen (Gewässerläufe von Fischbach und Laug-na, naturnahe Gehölz- und Waldbestände, Nasswiesen- und Röhrichtbestände) wird das Baufeld auf die technisch-wirtschaftlich mögliche Minimalgröße reduziert. Emp-findliche Biotopstrukturen in Nachbarschaft zum Baufeld werden grundsätzlich durch Bauschutzzäune vor unbeabsichtigten / unnötigen Beeinträchtigungen geschützt (Maßnahmen S 1 und S 2, Kap. 6.4). Die Organisation und Durchführung der Bau-maßnahmen berücksichtigt die Vernetzungsfunktion der maßgeblichen bestehenden Brückenbauwerke für die Tiergruppe der Fledermäuse (Maßnahme M 3, Kap. 6.3).

Die Baumaßnahmen werden von einer ökologischen Baubegleitung betreut.

Die Rodungsarbeiten sowie Eingriffe in Röhrichtbestände erfolgen außerhalb der Laich-, Nist- und Brutzeit (1. März bis 30. September) (Maßnahmen M 1 und M 2, Kap. 6.3).

4.3.6 Rückbau bestehender Verkehrsflächen Im Zuge des Ausbaus bzw. der hiermit verbundenen Neutrassierung können Teile der bestehenden Verkehrsflächen zurück gebaut und renaturiert werden. Dies betrifft eine Fläche von insgesamt ca. 1,92 1,77 ha.

4.3.7 Gestaltungsmaßnahmen Ziel der Gestaltungsmaßnahmen ist generell die Einbindung der Ortsumfahrung und ihrer zugehörigen Nebeneinrichtungen in die Landschaft unter Berücksichtigung der herrschenden landschaftlichen Grundordnung.

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Dazu erfolgt u. a. in dem Bereich größerer Böschungsflächen sowie auf weiteren straßenbegleitenden Randflächen die Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Ge-hölzstrukturen. Absetz- und Regenrückhaltebecken werden ebenfalls durch die An-lage von Gehölzstrukturen in das Landschaftsbild integriert. Dabei variiert die Anlage der Gehölzstrukturen von dichten, zusammenhängenden Gehölzstrukturen (Hecken) bis zur Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzgruppen.

Verlegte oder neu angelegte Fließgewässerabschnitte werden naturnah ausgebildet. Die Uferbereiche werden ausreichend dimensioniert und mit geeigneten Saatgut-mischungen bzw. Gehölzpflanzungen begrünt.

Die sonstigen straßenbegleitenden Grünflächen werden durch Ansaat geeigneter Samenmischungen (Gras-, Kraut- bzw. Hochstaudenfluren) begrünt.

4.4 Beschreibung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen

4.4.1 Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes "Augsburg – Westliche Wälder"

Die geplante Ortsumfahrung verläuft in den Abschnitten Bau-km 0+260 bis 3+330, Bau-km 4+200 bis 4+510 und Bau-km 4+910 bis 5+920 innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes "Augsburg – Westliche Wälder". Von der Gesamtstrecke innerhalb der LSG-Grenzen (ca. 4,39 km) verlaufen ca. 1,34 km annähernd trassen-gleich im Bereich der bestehenden St 2039, ca. 0,83 km auf der Trasse der beste-henden Kr A 33 und ca. 1,32 km parallel zur innerhalb bzw. unmittelbar benachbart zum Landschaftsschutzgebiet verlaufenden BAB A 8. Die Trassenlänge innerhalb bisher unbeeinträchtigter bzw. unvorbelasteter LSG-Teile beträgt somit nur 0,9 km (Bau-km 1+600 bis 2+500).

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes umfassen innerhalb des Naturparkes "Augsburg – Westliche Wälder" neben einigen naturschutzfachlich bzw. land-schaftsästhetisch besonders bedeutsamen Freiräumen wie z. B. Bachtälern insbe-sondere die namensgebenden Waldflächen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 LSG-VO). Dement-sprechend kommt dem im Zuge des Vorhabens unvermeidbaren Verlust an Waldflä-chen für eine Beurteilung des Vorhabens in seinen Auswirkungen auf den Schutz-zweck der LSG-Verordnung eine besondere Bedeutung zu.

Im Zuge des Vorhabens ist mit einem Verlust von Waldflächen in einer Größenord-nung von ca. 11,73 ha zu rechnen. Hierbei handelt es sich durchwegs um Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Stufe II) gemäß Waldfunktionsplanung, im Bereich der Waldränder südwestlich Ehgatten und südwestlich Adelsried zudem um Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Für diese Waldverluste werden innerhalb bzw. unmittelbar angrenzend zum Landschaftsschutzgebiet im näheren Umfeld der geplanten Trasse Ersatzaufforstungen auf einer Fläche von ins-gesamt ca. 5,56 ha vorgesehen. Zudem können bisherige Straßenbegleitgrünflächen entlang rückzubauender Abschnitte der Kr A 33 in einem Umfang von ca. 0,54 ha zu-künftig einer Entwicklung als Waldsaum zugeführt werden. Desweiteren werden auch die übrigen mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt bzw. das Landschaftsbild überwiegend durch Maßnahmen auf Flächen innerhalb der LSG-Grenzen ausgeglichen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Teile der straßenbeglei-tenden Gestaltungsmaßnahmen.

Die Zugänglichkeit bzw. Durchgängigkeit des Planungsgebietes als Erholungsgebiet wird durch Wiederherstellung bzw. Neuanlage eines Netzes aus Wirtschafts- sowie Geh- und Radwegen gewährleistet.

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Dazu erfolgt u. a. in dem Bereich größerer Böschungsflächen sowie auf weiteren straßenbegleitenden Randflächen die Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Ge-hölzstrukturen. Absetz- und Regenrückhaltebecken werden ebenfalls durch die An-lage von Gehölzstrukturen in das Landschaftsbild integriert. Dabei variiert die Anlage der Gehölzstrukturen von dichten, zusammenhängenden Gehölzstrukturen (Hecken) bis zur Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzgruppen.

Verlegte oder neu angelegte Fließgewässerabschnitte werden naturnah ausgebildet. Die Uferbereiche werden ausreichend dimensioniert und mit geeigneten Saatgut-mischungen bzw. Gehölzpflanzungen begrünt.

Die sonstigen straßenbegleitenden Grünflächen werden durch Ansaat geeigneter Samenmischungen (Gras-, Kraut- bzw. Hochstaudenfluren) begrünt.

4.4 Beschreibung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen

4.4.1 Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes "Augsburg – Westliche Wälder" Die geplante Ortsumfahrung verläuft in den Abschnitten Bau-km 0+260 bis 3+330, Bau-km 4+200 bis 4+510 und Bau-km 4+910 bis 5+920 innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes "Augsburg – Westliche Wälder". Von der Gesamtstrecke innerhalb der LSG-Grenzen (ca. 4,39 km) verlaufen ca. 1,34 km annähernd trassen-gleich im Bereich der bestehenden St 2039, ca. 0,83 km auf der Trasse der beste-henden Kr A 33 und ca. 1,32 km parallel zur innerhalb bzw. unmittelbar benachbart zum Landschaftsschutzgebiet verlaufenden BAB A 8. Die Trassenlänge innerhalb bisher unbeeinträchtigter bzw. unvorbelasteter LSG-Teile beträgt somit nur 0,9 km (Bau-km 1+600 bis 2+500).

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes umfassen innerhalb des Naturparkes "Augsburg – Westliche Wälder" neben einigen naturschutzfachlich bzw. land-schaftsästhetisch besonders bedeutsamen Freiräumen wie z. B. Bachtälern insbe-sondere die namensgebenden Waldflächen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 LSG-VO). Dement-sprechend kommt dem im Zuge des Vorhabens unvermeidbaren Verlust an Waldflä-chen für eine Beurteilung des Vorhabens in seinen Auswirkungen auf den Schutz-zweck der LSG-Verordnung eine besondere Bedeutung zu.

Im Zuge des Vorhabens ist mit einem Verlust von Waldflächen in einer Größenord-nung von ca. 11,73 9,4 ha zu rechnen. Hierbei handelt es sich durchwegs um Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Stufe II) gemäß Waldfunktionsplanung, im Bereich der Waldränder südwestlich Ehgatten und südwestlich Adelsried zudem um Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Für diese Waldverluste werden innerhalb bzw. unmittelbar angrenzend zum Landschaftsschutzgebiet im näheren Umfeld der geplanten Trasse Ersatzaufforstungen auf einer Fläche von ins-gesamt ca. 5,56 4,77 ha vorgesehen. Zudem können bisherige Straßenbegleitgrün-flächen entlang rückzubauender Abschnitte der Kr A 33 in einem Umfang von ca. 0,54 ha zukünftig einer Entwicklung als Waldsaum zugeführt werden. Desweiteren werden auch die übrigen mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaus-halt bzw. das Landschaftsbild überwiegend durch Maßnahmen auf Flächen innerhalb der bzw. unmittelbar angrenzend zu den LSG-Grenzen ausgeglichen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Teile der straßenbegleitenden Gestaltungsmaßnahmen.

Die Zugänglichkeit bzw. Durchgängigkeit des Planungsgebietes als Erholungsgebiet wird durch Wiederherstellung bzw. Neuanlage eines Netzes aus Wirtschafts- sowie Geh- und Radwegen gewährleistet.

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Soweit im Zuge des Vorhabens auf den auszubauenden Abschnitten der Kr A 33 in-nerhalb der LSG-Grenzen bzw. entlang der BAB A 8 mit neuen bzw. zusätzlichen Störwirkungen durch die prognostizierte Verkehrszunahme zu rechnen ist, stehen diesen auch Entlastungswirkungen im Bereich der St 2032 alt gegenüber. Dies betrifft sowohl Abschnitte innerhalb der LSG-Grenze (zwischen Ehgatten und Kruichen) bzw. benachbart zum Landschaftsschutzgebiet verlaufende Abschnitte (Kruichen bis Adelsried).

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kom-pensationsmaßnahmen, den im Zuge des Vorhabens an anderer Stelle innerhalb der LSG-Grenzen zu erwartenden Entlastungswirkungen und dem im Verhältnis zur Ge-samtfläche des Landschaftsschutzgebietes (ca. 70.500 ha Fläche) nur untergeordne-ten Umfang an Eingriffe in bisher unbelastete Flächen kann ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben eine Funktionslosigkeit des Schutzgebietes ganz oder teilweise nach sich ziehen würde. Unter den genannten Voraussetzungen erscheint das Vor-haben mit dem in § 3 der LSG-VO genannten Schutzzweck vereinbar.

4.4.2 Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten Im näheren bzw. weiteren Umfeld des Vorhabens liegen keine FFH- oder Vogel-schutzgebiete. Bei einem minimalen Abstand von > 6,5 km können Beeinträchtigun-gen derartiger Gebiete mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

4.4.3 Beeinträchtigung streng oder besonders geschützter Arten

4.4.3.1 Europarechtlich geschützte Arten

Die Belange des besonderen Artenschutzes werden inhaltlich in den 'Naturschutz-fachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)' (Unterlage 12.3) behandelt.

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Für mehrere Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG nur dann nicht einschlägig, wenn entspre-chende Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden.

Hinsichtlich der betroffenen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde unter Ein-beziehung der vorgesehenen und im Landschaftspflegerischen Begleitplan festge-setzten Maßnahmen dargelegt, dass für den aktuellen Erhaltungszustand der jeweili-gen Population der betroffenen Arten auf der lokalen Ebene und/oder in der biogeo-graphischen Region keine nachhaltige Verschlechterung eintritt bzw. die jeweiligen Populationen in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.

Die hierfür notwendig werdenden Vermeidungs-, Minimierungs- oder Fördermaßnah-men werden durch den Landschaftspflegerischen Begleitplanes umgesetzt. Eine ar-tenschutzrechtliche Notwendigkeit besteht für nachfolgende Maßnahmen.

Ausreichende Dimensionierung der Bauwerke 4, 5 und 9

Maßnahme S 1 – Schutz zu erhaltender Gehölze und Biotopstrukturen

Maßnahme M 2 – Fledermausschutz bei Gehölzfällungen

Maßnahme M 3 – Bauzeitenbeschränkung zum Fledermausschutz

Maßnahme M 4 – Leitpflanzungen für Fledermäuse

Maßnahme M 5 – Schutzzäune für Fledermäuse

Maßnahme M 6 – Erhaltung von Altholzbeständen

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Europäische Vogelarten

Für mehrere Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden die Verbotstat-bestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nur dann nicht einschlägig, wenn entsprechende Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei wurde unter Einbe-ziehung der vorgesehenen und im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetz-ten Maßnahmen ebenfalls dargelegt, dass die Populationen der jeweiligen Arten in ih-rem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen bzw. sich der aktuelle Erhaltungszustand nicht verschlechtert. Die hierfür erforderli-chen Vermeidungs-, Minimierungs- oder Fördermaßnahmen werden durch den Land-schaftspflegerischen Begleitplan umgesetzt. Eine artenschutzrechtliche Notwendig-keit besteht für nachfolgende Maßnahmen:

Maßnahme M 1 – Rodungszeiten außerhalb der Nist- und Brutzeiten

Maßnahme M 6 – Erhaltung von Altholzbeständen Anderweitig zufriedenstellende Lösungen (Standort- und/oder technische Alternative), die zu einer geringeren Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten führen würden, sind aus Sicht des Vorhabensträgers nicht vorhanden.

4.4.3.2 Besonders geschützte Arten ohne gemeinschaftsrechtlichen Status

Die im Eingriffs- und Wirkbereich des Vorhabens erfassten bzw. potenziell vorkom-menden besonders geschützten Arten ohne gemeinschaftsrechtlichen Status weisen hinsichtlich Vorkommen und Verbreitung eine enge artspezifische Bindung an ge-eignete Habitat- / Lebensraumstrukturen auf. Das Risiko einer Beeinträchtigung un-entdeckter Lebensstadien oder potenzieller Fortpflanzungsflächen dieser Arten wird durch die Einhaltung der Gebote des § 39 BNatSchG (insbesondere die Baufeld-räumung und -einrichtung außerhalb der in § 39 Abs. 5 genannten Schonfristen) mi-nimiert. Die nach Durchführung der Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen ver-bleibenden potenziellen Beeinträchtigungen dieser Arten werden durch die im Rah-men der Eingriffsregelung gemäß § 14 und 15 BNatSchG für die betroffenen Lebens-räume und Biotope vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen mitkompensiert.

4.4.4 Sonstige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes

Die geplante Baumaßnahme verursacht durch Bau, Anlage und Betrieb erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und stellt somit trotz Berücksichtigung der in Ziffer 4.2 genannten Maßnahmen zur Vermeidung von Beein-trächtigungen einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG dar.

Die Art und Intensität der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die ein-zelnen Schutzgüter zeigt die nachstehende Tabelle im Überblick:

Tabelle: Auswirkungen des Vorhabens

Wirkfaktor / Auswirkungen Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Klima und

Luft

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Schutzgut Landschaft

(-sbild)

Neuversiegelung von Boden xx x (x) x x/xx

sonstige Flächeninanspruch-nahme

0 0 0 0 x

Kollisionsrisiko 0 0 0 x 0

Schallimmissionen 0 0 0 x x

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Wirkfaktor / Auswirkungen Schutzgut

Boden Schutzgut

Wasser Schutzgut Klima und

Luft

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Schutzgut Landschaft

(-sbild)

Schadstoffbelastungen x x x x x

visuelle Reize 0 0 0 x x

Zerschneidungswirkungen 0 x x x (x)

Überprägung des Landschafts-bildes

0 0 0 x xx

xx erhebliche negative Auswirkungen x negative Auswirkungen 0 indifferente Auswirkungen bzw. Auswirkungen nicht relevant

+ positive Auswirkungen ++ sehr positive Auswirkungen ( ) eingeschränkte Wirksamkeit

Die unmittelbar feststellbaren und quantifizierbaren Beeinträchtigungen des Natur-haushaltes, der Arten- und Biotopausstattung, des landschaftlichen Gefüges sowie des Landschaftsbildes und der Erholungseignung sind im landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1: 2.000 (Unterlage 12.1) für die jeweiligen Konfliktbereiche zusammengefasst dargestellt.

Nachstehend erfolgt eine qualitative Beschreibung der unvermeidbaren Beeinträch-

tigungen. Die quantitative Fassung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen ist der Tabelle 1 „Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs-/Ersatzflächen“ im Anhang zu ent-nehmen.

Konfliktbereich 1 - Laugnatal zwischen Welden und Ehgatten

Bau-km 0+000 bis 1+700

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Inanspruchnahme von wiederherstellbaren Biotopen kurzer, mittlerer und längerer

Entwicklungszeit (artenreiche Grünlandgesellschaften, Uferzonen von Fließge-wässern) sowie von sonstigen wiederherstellbaren Vegetationsstrukturen (Gehölz-flächen, Gras- und Krautfluren).

Mittelbare Beeinträchtigung von benachbarten Biotopstrukturen durch verkehrsbe-dingte Immissionen. Hierbei handelt es sich um Feuchtwiesen und die Uferzonen von Fließgewässern.

Überbauung und Versiegelung von Waldbeständen (Laub- und Nadelholzbestän-de).

Destabilisierung der Waldrandbereiche südwestlich Ehgatten durch Anschneiden der Waldränder.

Verstärkung der bestehenden Zerschneidungswirkung durch Aufweitung des ei-gentlichen Straßenkörpers sowie die Anpassung der entsprechenden Durchlass-bauwerke. Grundsätzlich neue Zerschneidungswirkungen treten dabei nicht auf. Dem gequerten Fischbach kommt hierbei eine erhöhte Bedeutung als Leitstruktur und Verbindungslinie zu.

Versiegelung von Boden und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn und Anpassung von Anschlussstellen und beglei-tenden Wirtschafts- bzw. Fuß- und Radwegen. Bei den betroffenen Böden handelt es sich ausschließlich um anthropogen veränderte Böden, die entlang der beste-henden St 2032 zudem stoffliche Vorbelastungen aus dem Betrieb der Straße aufweisen.

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Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch

Verlust von straßenbegleitenden Grünflächen mit landschaftsbildbereichernder Wirkung.

Verlust von Waldrandflächen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild gemäß Waldfunktionsplanung.

Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Verbreite-rung der Fahrbahnflächen und Begradigung des Trassenverlaufs.

Vorübergehende Beeinträchtigung der Fuß- und Radwegeverbindung auf dem "Landrat-Dr.-Frey-Radweg". Diesem kommt für die örtliche und überörtliche Nah-erholungsfunktion des Planungsraumes eine besondere Bedeutung zu.

Konfliktbereich 2 - Streitheimer Forst zwischen Ehgatten und Streitheim

Bau-km 1+700 bis 3+330

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Großflächige Überbauung und Versiegelung von Waldbeständen (Laub- und

Nadelholzbestände, Schlagfluren).

Destabilisierung angrenzender Waldbestände durch Anschneiden der Waldränder westlich der Kr A 33 und Durchschneiden geschlossener Waldbestände ("Löwen-halde").

Verstärkung bestehender Zerschneidungswirkung zwischen Bau-km 2+450 und 3+330 durch Aufweitung des eigentlichen Straßenkörpers und Anlage begleitender Wirtschaftswege.

Durchschneiden zusammenhängender Waldlebensräume ("Löwenhalde") zwi-schen Bau-km 1+950 und 2+450.

Beeinträchtigung von Lebensräumen geschützter Tierarten durch Zerschneidungs- und/oder Störwirkung.

Versiegelung und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorüberge-hende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn und Anpassung von Anschlussstellen und begleitenden Wirtschafts- bzw. Fuß- und Radwegen. Bei den betroffenen Böden handelt es sich entlang der Kr A 33 um anthropogen veränderte Böden mit stofflichen Vorbelastungen aus dem Straßenverkehr, im Übrigen um forstwirtschaftlich genutzte Böden.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung durch

Verlust von Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung gemäß Wald-funktionsplanung.

Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Verbreite-rung der Fahrbahnflächen und Begradigung des Trassenverlaufs.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe) auf Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung gemäß Waldfunktions-planung.

Vorübergehende Beeinträchtigung markierter Wander- und Radwanderwege ört-licher und überörtlicher Bedeutung auf der Kr A 33 bzw. den begleitenden Wirt-schaftswegen.

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Konfliktbereich 3 - Offenlandbereiche nordöstlich Streitheim

Bau-km 3+330 bis 4+165

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Verlust wiederherstellbarer Vegetationsstrukturen (Gehölzflächen, Gras- und

Krautfluren).

Verstärkung der bestehenden Zerschneidungswirkung der BAB A 8.

Durchschneiden landwirtschaftlich genutzter Feldflur zwischen Bau-km 3+350 und 3+750.

Versiegelung und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorüberge-hende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn und Anpassung von Anschlussstellen und begleitenden Wirt-schaftswegen sowie den Neubau einer Regenrückhalteanlage. Bei den betroffe-nen Böden handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Böden.

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Straßen-

neubau.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe). Dabei handelt es sich um siedlungsnahe Freiräume um Streitheim mit hoher Vorbe-lastung durch die BAB A 8.

Vorübergehende Beeinträchtigung markierter Wander- und Radwanderwege ört-licher und überörtlicher Bedeutung auf der Kr A 33 bzw. den begleitenden Wirt-schaftswegen.

Konfliktbereich 4 - Streitheimer Forst nordöstlich Streitheim

Bau-km 4+165 bis 4+525

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Großflächige Überbauung und Versiegelung von Waldbeständen (Laub- und

Nadelholzbestände).

Destabilisierung angrenzender Waldbestände durch An- bzw. Durchschneiden ge-schlossener Waldbestände. Im Zuge der laufenden Ausbaumaßnahmen an der BAB A 8 wurden die ursprünglichen südexponierten Waldränder in diesem Ab-schnitt bereits vollständig beseitigt.

Verlust wiederherstellbarer Vegetationsstrukturen (Gras- und Krautfluren).

Verstärkung der bestehenden Zerschneidungswirkung der BAB A 8.

Beeinträchtigung von Lebensräumen geschützter Tierarten durch Zerschneidungs- und/oder Störwirkung.

Versiegelung und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorüberge-hende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn und Anpassung von Anschlussstellen und begleitenden Wirt-schaftswegen sowie den Neubau einer Regenrückhalteanlage. Bei den betroffe-nen Böden handelt es sich überwiegend um forstwirtschaftlich genutzte Böden.

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Straßen-

neubau.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe). Dabei handelt es sich um siedlungsnahe Freiräume bzw. Waldflächen mit besonderer

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Bedeutung für die Erholungsnutzung gemäß Waldfunktionsplanung. Die betroffe-nen Flächen sind durch die BAB A 8 stark vorbelastet.

Vorübergehende Beeinträchtigung markierter Wanderwege örtlicher und überört-licher Bedeutung auf den begleitenden Wirtschaftswegen.

Konfliktbereich 5 - Offenlandbereiche südlich der Streitheimer Straße und nördlich der BAB A 8

Bau-km 4+525 bis 4+910

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Verlust wiederherstellbarer Vegetationsstrukturen (Gras- und Krautfluren)

Verstärkung der bestehenden Zerschneidungswirkung der BAB A 8.

Versiegelung von Boden und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn und Anpassung von Anschlussstellen und beglei-tenden Wirtschaftswegen. Bei den betroffenen Böden handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Böden.

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Straßen-

neubau.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe).

Konfliktbereich 6 - Rauher Forst südwestlich Adelsried

Bau-km 4+910 bis 5+920

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Großflächige Überbauung und Versiegelung von Waldbeständen (Laub- und

Nadelholzbestände).

Destabilisierung angrenzender Waldbestände durch An- bzw. Durchschneiden ge-schlossener Waldbestände. Im Zuge der laufenden Ausbaumaßnahmen an der BAB A 8 wurden die ursprünglichen südexponierten Waldränder in diesem Ab-schnitt bereits vollständig beseitigt.

Verlust wiederherstellbarer Vegetationsstrukturen (Gras- und Krautfluren).

Verstärkung der bestehenden Zerschneidungswirkung der BAB A 8.

Beeinträchtigung von Lebensräumen geschützter Tierarten durch Zerschneidungs- und/oder Trennwirkung.

Versiegelung und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorüberge-hende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn und Anpassung von Anschlussstellen und begleitenden Wirt-schaftswegen sowie den Neubau einer Regenrückhalteanlage. Bei den betroffe-nen Böden handelt es sich überwiegend um forstwirtschaftlich genutzte Böden.

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Straßen-

neubau.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe). Dabei handelt es sich um siedlungsnahe Freiräume bzw. Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung gemäß Waldfunktionsplanung. Die betroffe-nen Flächen sind durch die BAB A 8 stark vorbelastet.

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Bedeutung für die Erholungsnutzung gemäß Waldfunktionsplanung. Die betroffe-nen Flächen sind durch die BAB A 8 stark vorbelastet.

Vorübergehende Beeinträchtigung markierter Wanderwege örtlicher und überört-licher Bedeutung auf den begleitenden Wirtschaftswegen.

Konfliktbereich 5 - Offenlandbereiche südlich der Streitheimer Straße und nördlich der BAB A 8

Bau-km 4+525 bis 4+910

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Verlust wiederherstellbarer Vegetationsstrukturen (Gras- und Krautfluren)

Verstärkung der bestehenden Zerschneidungswirkung der BAB A 8.

Versiegelung von Boden und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn, und Anpassung von Anschlussstellen und beglei-tenden Wirtschaftswegen und das Versetzen eines 110-kV-Freileitungsmasten. Bei den betroffenen Böden handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich ge-nutzte Böden.

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Straßen-

neubau und Errichtung eines Freileitungsmasten.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe).

Konfliktbereich 6 - Rauher Forst südwestlich Adelsried

Bau-km 4+910 bis 5+920

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Großflächige Überbauung und Versiegelung von Waldbeständen (Laub- und

Nadelholzbestände).

Destabilisierung angrenzender Waldbestände durch An- bzw. Durchschneiden ge-schlossener Waldbestände. Im Zuge der laufenden Ausbaumaßnahmen an der BAB A 8 wurden die ursprünglichen südexponierten Waldränder in diesem Ab-schnitt bereits vollständig beseitigt.

Verlust wiederherstellbarer Vegetationsstrukturen (Gras- und Krautfluren).

Verstärkung der bestehenden Zerschneidungswirkung der BAB A 8.

Beeinträchtigung von Lebensräumen geschützter Tierarten durch Zerschneidungs- und/oder Trennwirkung.

Versiegelung und sonstige Funktionsverluste durch die dauerhafte und vorüberge-hende Inanspruchnahme von Böden durch die Verbreiterung bzw. Neutrassierung der Fahrbahn und Anpassung von Anschlussstellen und begleitenden Wirt-schaftswegen sowie den Neubau einer Regenrückhalteanlage. Bei den betroffe-nen Böden handelt es sich überwiegend um forstwirtschaftlich genutzte Böden.

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Straßen-

neubau.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe). Dabei handelt es sich um siedlungsnahe Freiräume bzw. Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung gemäß Waldfunktionsplanung. Die betroffe-nen Flächen sind durch die BAB A 8 stark vorbelastet.

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Konfliktbereich 7 - Offenlandbereiche südwestlich Adelsried

Bau-km 5+920 bis Bauende

Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Inanspruchnahme von wiederherstellbaren Biotopen kurzer, mittlerer und längerer

Entwicklungszeit (Röhrichtbestände, Gehölzbestände und Uferzonen von Fließ-gewässern) sowie von sonstigen wiederherstellbaren Vegetationsstrukturen (Ge-hölzflächen, Gras- und Krautfluren).

Verstärkung der Zerschneidungswirkung der BAB A 8.

Überbauung der Laugna und Durchschneiden eines Feuchtbiotops zwischen Laugna und ehemaliger Bahnlinie nach Welden.

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch Verlust von landschaftsbildbereichernden Strukturelementen (Gehölze, Röhricht-

flächen).

Verstärkung der technischen Überprägung des Landschaftsbildes durch Straßen-neubau.

Verstärkung der verkehrsbedingten Auswirkungen (Lärm, optische Unruhe). Dabei handelt es sich um siedlungsnahe Freiräume um Adelsried mit hoher Vorbelastung durch die BAB A 8.

Vorübergehende Beeinträchtigung der Fuß- und Radwegeverbindung auf dem "Landrat-Dr.-Frey-Radweg". Diesem kommt für die örtliche und überörtliche Nah-erholungsfunktion des Planungsraumes eine besondere Bedeutung zu.

4.5 Beurteilung der Ausgleichbarkeit (§ 15 (2) BNatSchG)

Der Bewertung der Ausgleichbarkeit von Eingriffen kommt nach dem Vermeidungs-gebot in der Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes eine zentrale Bedeutung zu. Die Ausgleichbarkeit eines Eingriffes kann dabei nicht generell beurteilt werden, viel-mehr ist darüber in jedem Einzelfall auf der Basis der Eingriffssituation zu entschei-den.

Unter Berücksichtigung des Ausgangsbestandes und der mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen wird die Ausgleichbarkeit der durch den Straßenbau ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft folgendermaßen beurteilt:

Die unmittelbaren Veränderungen (auch während der Bauzeit) und mittelbaren Beeinträchtigungen der kurz-, mittel- und langfristig wiederherstellbaren Biotop-flächen sind durch geeignete Ausgleichsflächen (A-Flächen) und -maßnahmen ausgleichbar. Bei naturräumlicher Betrachtung spielt der durch das Vorhaben be-troffene Bestand funktional eine stark untergeordnete Rolle.

Die bei Durchführung des Vorhabens zu erwartenden neuen bzw. verstärkten funktionalen Zerschneidungswirkungen sind durch geeignete Maßnahmen (M-Maßnahmen) auf ein verträgliches Maß minimierbar.

Die Auswirkungen auf Boden, Wasser und Klima durch die Versiegelung land- und forstwirtschaftlich intensiv genutzter sowie sonstiger bislang unversiegelter Be-reiche können durch entsprechende Ausgleichsflächen (A-Flächen) und -maß-nahmen kompensiert werden.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild können durch die Gestaltung der Stra-ßenbegleitflächen ausgeglichen werden. Gesonderte Ausgleichsmaßnahmen zur Neugestaltung des Landschaftsbildes werden nicht notwendig. Die Ausgleichsflä-chen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes tragen, zusammen mit den übrigen geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen auch zu ei-

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ner landschaftsgerechten Wiederherstellung des Landschaftsbildes und zur Kom-pensation der Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung bei.

Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs

5.1 Kompensationsbedarf nach Naturschutzrecht Der Ausgleichsflächenbedarf für die geplante Baumaßnahme wurde in Anlehnung an

die zwischen den Staatsministerien des Innern und für Landesentwicklung und Umweltfragen vereinbarten "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben" vom 21.06.1993 ermittelt.

Hierbei wird bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für die Versiegelung von land- und forstwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen (Grundsatz 3) jegliche Neuversie-gelung (unabhängig von der gegenwärtigen Nutzung) als Eingriff gewertet. Dement-sprechend reduziert sich der Ausgleichsbedarf durch Entsiegelung auch ohne land- oder forstwirtschaftliche Folgenutzung.

Der Ermittlung der Beeinträchtigungszone liegt die aktuelle Verkehrsprognose (KURZ-

AK, 2011) zugrunde. Danach ergibt sich eine Beeinträchtigungszone von 30 m Tiefe. Die Beeinträchtigungszonen der bestehenden St 2032 mit 30 m Tiefe, der Kr A 33 mit 10 m Tiefe und der BAB A 8 Ost mit 50 m Tiefe werden als Vorbelastung berücksich-tigt. Die Verminderung der Beeinträchtigungszone von 30 m (Bestand) auf 10 m (Pla-nung) entlang der St 2032 alt zwischen Ehgatten und Adelsried reduziert den Aus-gleichsbedarf.

Die Eingriffsflächenermittlung erfolgte auf Grundlage der digitalen Planungsdaten und Bestandskartierung über CAD.

Im Anhang findet sich eine nach Konfliktbereichen aufgegliederte Ermittlung des Ein-griffs und des Kompensationsbedarfs (Tab. 1: Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- / Ersatzflächen). Eine zusammenfassende Darstellung des Ausgleichsflächenbedarfs i. S. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zeigt nachstehende Tabelle.

Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs nach Naturschutzrecht

Art der Beeinträchtigung Beeinträch-tigung (ha)*

Ausgleichs-erfordernis

(ha)*

A) Auswirkungen auf die Arten- und Biotopausstattung

Unmittelbare Veränderung von Biotopflächen gesamt - davon: - wiederherstellbare Biotope mit längerer Entwicklungsdauer

(Feuchtwiesen, Uferstreifen von Gewässern, Röhrichtbe-stände)

0,56

(0,56)

0,39

(0,39)

Mittelbare Beeinträchtigung straßennaher Biotope -*** -

B) Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Erholung und den Naturgenuss

- Beeinträchtigung und / oder Verlust landschaftsbildberei-chernder Vegetationsstrukturen, technische Überprägung und optische Beeinträchtigung

ohne Ansatz ohne Ansatz **

C) Auswirkungen auf das landschaftliche Funktionsgefüge

- Verstärkung der Zerschneidungswirkung, insbesondere auf Lebensräume von Tierarten mit größeren Arealansprüchen

ohne Ansatz ohne Ansatz

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ner landschaftsgerechten Wiederherstellung des Landschaftsbildes und zur Kom-pensation der Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung bei.

Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs

5.1 Kompensationsbedarf nach Naturschutzrecht

Der Ausgleichsflächenbedarf für die geplante Baumaßnahme Straßenbaumaßnahme wurde in Anlehnung an die zwischen den Staatsministerien des Innern und für Landesentwicklung und Umweltfragen vereinbarten "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßen-bauvorhaben" vom 21.06.1993 ermittelt.

Hierbei wird bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für die Versiegelung von land- und forstwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen (Grundsatz 3) jegliche Neuversie-gelung (unabhängig von der gegenwärtigen Nutzung) als Eingriff gewertet. Dement-sprechend reduziert sich der Ausgleichsbedarf durch Entsiegelung auch ohne land- oder forstwirtschaftliche Folgenutzung.

Der Ermittlung der Beeinträchtigungszone liegt die aktuelle Verkehrsprognose (KURZ-

AK, 2011) zugrunde. Danach ergibt sich eine Beeinträchtigungszone von 30 m Tiefe. Die Beeinträchtigungszonen der bestehenden St 2032 mit 30 m Tiefe, der Kr A 33 mit 10 m Tiefe und der BAB A 8 Ost mit 50 m Tiefe werden als Vorbelastung berücksich-tigt. Die Verminderung der Beeinträchtigungszone von 30 m (Bestand) auf 10 m (Pla-nung) entlang der St 2032 alt zwischen Ehgatten und Adelsried reduziert den Aus-gleichsbedarf.

Die Eingriffsflächenermittlung erfolgte auf Grundlage der digitalen Planungsdaten und Bestandskartierung über CAD.

Für den zu versetzenden 110-kV-Freileitungsmasten erfolgt die Ermittlung des Kom-pensationsbedarfs getrennt nach den Belangen Naturhaushalt und Landschaftsbild:

- Naturhaushalt: Für den neu zu errichtenden Masten ist durch das Fundament von einer unterirdi-

schen Versiegelung von ca. 16 m² auszugehen, die oberirdische Versiegelung be-schränkt sich auf die Fundamentköpfe (ca. 2,0 m²). Dem steht eine oberflächliche Entsiegelung von ca. 5,3 m² im Zuge des Rückbaus des Bestandsmasten ent-gegen.

Die vorübergehende Inanspruchnahme für Baustelleneinrichtungsflächen etc. wird im Zuge des Straßenbauvorhabens mit erfasst.

Durch die Aufweitung des Schutzstreifens im Spannfeld Mast 244 – Mast 245 von bisher je 20 m auf neu je 22,5 m beiderseits der Leitungsachse ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt (z.B. Rückschnitt oder Wuchs-höhenbeschränkungen für bestehende Gehölze).

Insgesamt wird unter diesen Voraussetzungen nicht davon ausgegangen, dass mit der Versetzung des Masten Nr. 244 erhebliche Beeinträchtigungen des Natur-haushaltes verbunden sein werden.

- Landschaftsbild: Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt nach einem 2011 entwickelten

"Konventionsvorschlag zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs bei Beeinträchtigun-gen des Landschaftsbildes durch Freileitungen" (Eger & Partner, 2011).

Die Ermittlung basiert auf einer vereinfachten Berechnung auf Grundlage der technischen Rahmenwerte (siehe hierzu Anlage 5).

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Nachdem die Trassenachse der Leitung unverändert bleibt, ist eine besondere Gewichtung des Landschaftsbildes nicht erforderlich (Neubelastung = Vorbelas-tung). Nachdem auch die Beseilung (Zahl der Leiterseile) unverändert bleibt, sind die maßgeblichen Eckgrößen für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs die Masthöhe sowie die optisch wirksame Ansichtsfläche (= Streichfläche). Dabei wird die Vorbelastung bzw. Entlastung durch den Rückbau der Bestandsleitung in An-satz gebracht.

Im Anhang findet sich eine nach Konfliktbereichen aufgegliederte Ermittlung des Ein-griffs und des Kompensationsbedarfs (Tab. 1: Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichs- / Ersatzflächen). Eine zusammenfassende Darstellung des Ausgleichsflächenbedarfs i. S. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zeigt nachstehende Tabelle.

Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs nach Naturschutzrecht

Art der Beeinträchtigung Beeinträch-tigung (ha)*

Ausgleichs-erfordernis

(ha)*

A) Auswirkungen auf die Arten- und Biotopausstattung

Unmittelbare Veränderung von Biotopflächen gesamt - davon: - wiederherstellbare Biotope mit längerer Entwicklungsdauer

(Feuchtwiesen, Uferstreifen von Gewässern, Röhrichtbe-stände)

0,56 0,69

(0,56 0,69)

0,39 0,58

(0,39 0,58)

Mittelbare Beeinträchtigung straßennaher Biotope -*** -

B) Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Erholung und den Naturgenuss

- Beeinträchtigung und / oder Verlust landschaftsbildberei-chernder Vegetationsstrukturen, technische Überprägung und optische Beeinträchtigung

Straßenbauvorhaben ohne Ansatz ohne Ansatz **

Freileitungsmast ohne Ansatz 0,01*****

C) Auswirkungen auf das landschaftliche Funktionsgefüge

- Verstärkung der Zerschneidungswirkung, insbesondere auf Lebensräume von Tierarten mit größeren Arealansprüchen

ohne Ansatz ohne Ansatz

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Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs nach Naturschutzrecht

Art der Beeinträchtigung Beeinträch-tigung (ha)*

Ausgleichs-erfordernis

(ha)*

D) Auswirkungen auf Boden, Wasser und Klima

Versiegelung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen, straßenbegleitender Grünflächen und Waldlfächen ohne Biotopstatus davon: - Acker und Intensivgrünland, straßenbegleitende Grünflächen - Waldlfächen

4,09****

(1,66)**** (2,43)****

2,94

(0,51) (2,43)

Summe Ausgleich A – D gesamt 4,65 ha 3,33 ha

*) Entsprechend den Grundsätzen für die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich / Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben vom 21.06.1993, Änderungen bei GS 3

**) Kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf, da Wiederherstellung des Landschaftsbildes durch A), C) und D) und Gestaltungs-maßnahmen gewährleistet.

***) Entlastungen bereits berücksichtigt ****) Entsiegelung bereits berücksichtigt

5.2 Kompensationsbedarf nach Waldrecht Grundlage für die Beurteilung der Maßnahme sind Eingriffe in Waldbestände nach Art. 2 BayWaldG. Als Definitionshilfe für 'Waldflächen' dient neben dem BayWaldG und dem jeweils gültigen Waldfunktionsplan auch der § 1 (4) Bundesfernstraßen-gesetz.

Zur Trennung zwischen Gehölzbeständen im Sinne von Straßenbegleitgrün (§ 1 (4) FStrG) und Waldflächen (Art. 2 BayWaldG) wird in Abstimmung mit dem Amt für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg folgende Abgrenzung getroffen:

Der Straße dienende Flächen (z. B. Böschungsflächen, Entwässerungsmulden) gelten nicht als Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes, auch wenn sie mit Waldbäumen bestockt sind.

Die dauerhafte Inanspruchnahme von Wald ist als Rodung (Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart) im Sinne von Art. 9 (2) zu betrachten.

Nachdem es sich bei den durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Waldflä-chen um Wälder innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes handelt und sie zudem mehrere Funktionen nach Waldfunktionskartierung erfüllen (regionaler Klimaschutz, Erholung, Landschaftsbild), sind für die unvermeidbare Rodung Ersatzaufforstungen vorzusehen. Nach Vorabstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg sind hierbei für die Ermittlung des Bedarfs an Ersatzaufforstungs-flächen nachstehende Kompensationsfaktoren anzusetzen:

Versiegelung von Waldflächen: Kompensationsfaktor 1,0

Verlust an Waldflächen durch Straßenbegleitflächen (Böschungen, Entwässe-rungsmulden etc.): Kompensationsfaktor 0,33

Verlust der Waldeigenschaft in „Restflächen“ (z. B. zwischen Trasse der OU Adelsried und BAB A 8): Kompensationsfaktor 0,33

Im Bereich der rückzubauenden Kr A 33 zwischen Bau-km 1-900 bis 2+500 kommt bisherigen Straßenbegleitgrünflächen mit einem Abstand von > 2 m zum verbleiben-den Fuß- und Radweg zukünftig keine dem "Verkehrsweg dienende Funktion" mehr zu. Diese Flächen (Gesamtfläche ca. 0,54 ha) können demnach künftig als dem (an-grenzenden) Wald zugehörige Fläche angerechnet werden, und reduzieren insofern den Bedarf an "externen" Ersatzaufforstungsflächen. Soweit sich innerhalb dieser Flächen technische Einbauten (z. B. Betonsohlen in den Sickermulden) befinden,

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Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs nach Naturschutzrecht

Art der Beeinträchtigung Beeinträch-tigung (ha)*

Ausgleichs-erfordernis

(ha)*

D) Auswirkungen auf Boden, Wasser und Klima

Versiegelung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen, straßenbegleitender Grünflächen und Waldlfächen ohne Biotopstatus davon: - Acker und Intensivgrünland, straßenbegleitende Grünflächen - Waldlfächen

4,09 4,49****

(1,66 1,89)**** (2,43 2,6)****

2,94 3,15

(0,51 0,55) (2,43 2,6)

Summe Ausgleich A – D gesamt 4,65 5,18 ha 3,33 3,74 ha

*) Entsprechend den Grundsätzen für die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich / Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben vom 21.06.1993, Änderungen bei GS 3

**) Kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf, da Wiederherstellung des Landschaftsbildes durch A), C) und D) und Gestaltungs-maßnahmen gewährleistet.

***) Entlastungen bereits berücksichtigt ****) Entsiegelung bereits berücksichtigt *****) Entsprechend dem Konventionsvorschlag "Ausgleichsermittlung zu Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch

Freileitungen" (Eger & Partner, Augsburg, 2011; vgl. Anlage 5).

5.2 Kompensationsbedarf nach Waldrecht

Grundlage für die Beurteilung der Maßnahme sind Eingriffe in Waldbestände nach Art. 2 BayWaldG. Als Definitionshilfe für 'Waldflächen' dient neben dem BayWaldG und dem jeweils gültigen Waldfunktionsplan auch der § 1 (4) Bundesfernstraßen-gesetz.

Zur Trennung zwischen Gehölzbeständen im Sinne von Straßenbegleitgrün (§ 1 (4) FStrG) und Waldflächen (Art. 2 BayWaldG) wird in Abstimmung mit dem Amt für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg folgende Abgrenzung getroffen:

Der Straße dienende Flächen (z. B. Böschungsflächen, Entwässerungsmulden) gelten nicht als Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes, auch wenn sie mit Waldbäumen bestockt sind.

Die dauerhafte Inanspruchnahme von Wald ist als Rodung (Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart) im Sinne von Art. 9 (2) zu betrachten.

Nachdem es sich bei den durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Waldflä-chen um Wälder innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes handelt und sie zudem mehrere Funktionen nach Waldfunktionskartierung erfüllen (regionaler Klimaschutz, Erholung, Landschaftsbild), sind für die unvermeidbare Rodung Ersatzaufforstungen vorzusehen. Nach Vorabstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg sind hierbei für die Ermittlung des Bedarfs an Ersatzaufforstungs-flächen nachstehende Kompensationsfaktoren anzusetzen:

Versiegelung von Waldflächen: Kompensationsfaktor 1,0

Verlust an Waldflächen durch Straßenbegleitflächen (Böschungen, Entwässe-rungsmulden etc.): Kompensationsfaktor 0,33

Verlust der Waldeigenschaft in „Restflächen“ (z. B. zwischen Trasse der OU Adelsried und BAB A 8): Kompensationsfaktor 0,33

Im Bereich der rückzubauenden Kr A 33 zwischen Bau-km 1-900 bis 2+500 kommt bisherigen Straßenbegleitgrünflächen mit einem Abstand von > 2 m zum verbleiben-den Fuß- und Radweg zukünftig keine dem "Verkehrsweg dienende Funktion" mehr zu. Diese Flächen (Gesamtfläche ca. 0,54 ha) können demnach künftig als dem (an-grenzenden) Wald zugehörige Fläche angerechnet werden, und reduzieren insofern den Bedarf an "externen" Ersatzaufforstungsflächen. Soweit sich innerhalb dieser Flächen technische Einbauten (z. B. Betonsohlen in den Sickermulden) befinden,

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werden diese rückgebaut, und die Fläche anschließend der Sukzession als Wald-saum überlassen.

Die Anlage von Gehölzpflanzungen auf den straßenbegleitenden Grünflächen wird nicht als Wald im Sinne von Art. 2 BayWaldG gewertet und damit auch nicht der Kompensationsverpflichtung nach Art. 9 (2) Satz 2 als Teilansatz gegenübergestellt.

Eine zusammenfassende Darstellung des Bedarfs an Ersatzaufforstungsflächen zeigt nachstehende Tabelle:

Ermittlung des Bedarfs an Ersatzaufforstungsflächen nach Waldrecht

Art der Beeinträchtigung Beeinträchtigung(ha)

Faktor Aufforstungs-erfordernis

Versiegelung von Waldflächen 3,33 ha 1,0 3,33 ha

Überbauung von Waldflächen durch Straßenbegleitflächen

7,48 ha 0,33 2,47 ha

Verlust der Waldeigenschaften auf "Waldrestflächen"

0,92 ha 0,33 0,30 ha

Summe 11,73 ha 6,1 ha

6 Landschaftspflegerische Maßnahmen Die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Untersuchungsgebiet sind:

die weitgehende Minimierung unvermeidbarer Beeinträchtigungen,

die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände,

der Ausgleich für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts,

die Neugestaltung / Wiederherstellung des Landschaftsbildes sowie

die Erhaltung / Wiederherstellung der Waldfunktionen.

Bei der Auswahl hierfür geeigneter Flächen und Maßnahmen ist zudem zu berück-sichtigen:

die Lage des Vorhabens innerhalb bzw. am Rande des Landschaftsschutzgebietes „Augsburg – Westliche Wälder“ sowie die

Beachtung agrarstruktureller Belange gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG.

Um den Anforderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG gerecht zu werden, werden im Zuge des Vorhabens entbehrlich werdende Verkehrsflächen in einer Größenordnung von ca. 1,92 ha entsiegelt und dies bei der Ermittlung des Ausgleichbedarfs berück-sichtigt. Zur weiteren Minimierung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine weitgehende Doppelfunktion von naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsflächen vorgesehen. Die ist auch insofern gerechtfertigt, als ein Großteil der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe im Wald stattfindet, und somit die Neuanlage von Wald auch im Sinne des Naturschutzes (gleichartige bzw. gleichwertige Wiederherstellung) eine geeignete Kompensationsmaßnahme darstellt. Insofern ist insbesondere Maßnahme A 2 als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in den Offenlandbereiche vorgesehen, wohingegen die sonstigen Flächen und Maß-nahmen die genannte Doppelfunktion erfüllen.

Gemäß Vorabstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann hierbei aus nachstehenden Gründen nicht auf Ersatzaufforstungen verzichtet werden:

Lage des Vorhabens innerhalb des Landschaftsschutzgebietes,

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werden diese rückgebaut, und die Fläche anschließend der Sukzession als Wald-saum überlassen.

Die Anlage von Gehölzpflanzungen auf den straßenbegleitenden Grünflächen wird nicht als Wald im Sinne von Art. 2 BayWaldG gewertet und damit auch nicht der Kompensationsverpflichtung nach Art. 9 (2) Satz 2 als Teilansatz gegenübergestellt.

Eine zusammenfassende Darstellung des Bedarfs an Ersatzaufforstungsflächen zeigt nachstehende Tabelle:

Ermittlung des Bedarfs an Ersatzaufforstungsflächen nach Waldrecht

Art der Beeinträchtigung Beeinträchtigung(ha)

Faktor Aufforstungs-erfordernis

Versiegelung von Waldflächen 3,33 3,3 ha 1,0 3,33 3,3 ha

Überbauung von Waldflächen durch Straßenbegleitflächen

7,48 5,52 ha 0,33 2,47 1,82 ha

Verlust der Waldeigenschaften auf "Waldrestflächen"

0,92 0,58 ha 0,33 0,30 0,19 ha

Summe 11,73 9,4 ha 6,1 5,31 ha

6 Landschaftspflegerische Maßnahmen Die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Untersuchungsgebiet sind:

die weitgehende Minimierung unvermeidbarer Beeinträchtigungen,

die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände,

der Ausgleich für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts,

die Neugestaltung / Wiederherstellung des Landschaftsbildes sowie

die Erhaltung / Wiederherstellung der Waldfunktionen.

Bei der Auswahl hierfür geeigneter Flächen und Maßnahmen ist zudem zu berück-sichtigen:

die Lage des Vorhabens innerhalb bzw. am Rande des Landschaftsschutzgebietes „Augsburg – Westliche Wälder“ sowie die

Beachtung agrarstruktureller Belange gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG.

Um den Anforderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG gerecht zu werden, werden im Zuge des Vorhabens entbehrlich werdende Verkehrsflächen in einer Größenordnung von ca. 1,92 1,77 ha entsiegelt und dies bei der Ermittlung des Ausgleichbedarfs be-rücksichtigt. Zur weiteren Minimierung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine weitgehende Doppelfunktion von naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsflächen vorgesehen. Die ist auch insofern gerechtfertigt, als ein Großteil der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe im Wald stattfindet, und somit die Neuanlage von Wald auch im Sinne des Naturschutzes (gleichartige bzw. gleichwertige Wiederherstellung) eine geeignete Kompensationsmaßnahme darstellt. Insofern ist insbesondere Maßnahme A 2 als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in den Offenlandbereiche vorgesehen, wohingegen die sonstigen Flächen und Maß-nahmen die genannte Doppelfunktion erfüllen.

Gemäß Vorabstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann hierbei aus nachstehenden Gründen nicht auf Ersatzaufforstungen verzichtet werden:

Lage des Vorhabens innerhalb des Landschaftsschutzgebietes,

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Verlust von Wald mit mehreren Funktionen nach Waldfunktionskartierung und

Vorbelastung des Planungsgebietes durch größere Waldverluste im Umfeld (Aus-bau der BAB A 8).

Ebenso ist ein alleiniger Ausgleich des Waldverlustes durch funktionsverbessernde Maßnahmen innerhalb bestehender Waldfläche nicht möglich, da in den betroffenen Staatsforstflächen bereits von einer vorbildlichen Bewirtschaftung auszugehen ist.

Die für Ersatzaufforstung in Anspruch genommenen bisher landwirtschaftlich genutz-ten Flächen weisen mit Acker- und Grünlandzahlen von 46 bis 48 durchschnittliche Erzeugungsbedingungen auf.

Ausgehend von den oben genannten Rahmenbedingungen sieht das Ausgleichskon-zept nachstehende Zuordnung der in Kapitel 6.1 näher beschriebenen Ausgleichsflä-chen und – maßnahmen vor:

Maßnahme A 1: Neubegründung von Wald gemäß Art. 9 BayWaldG und Kom-pensation von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG.

Maßnahme A 2: Kompensation von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG (Offenland).

Maßnahme W 1: Neubegründung von Wald gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahme W 2: Neubegründung von Wald gemäß Art. 9 BayWaldG.

Die Maßnahme A 1, A 2 und W 2 liegen innerhalb der Grenzen des Landschafts-schutzgebietes, Maßnahme W 1 außerhalb unmittelbar angrenzend an das LSG. Die Flächen sind somit bei Durchführung geeigneter Maßnahmen geeignet, die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen des Schutzzweckes gemäß § 3 der LSG-VO auszugleichen. Die Zugänglichkeit des Untersuchungsgebietes für die Er-holungsnutzung wird hierbei durch die Neuordnung des begleitenden F+R-Wege- bzw. Wirtschaftswegenetzes gesichert (vgl. Unterlage 1).

Neben den Aspekten Waldrecht und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung dienen die auf oben genannten Flächen vorgesehenen Maßnahmen zudem auch den Belan-gen des besonderen Artenschutzes gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG, indem Habi-tatstrukturen für im Zuge des Vorhabens betroffene Arten neu geschaffen werden. Eine Verpflichtung zur vorgezogenen Umsetzung dieser Maßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG besteht hierbei nicht, da einer Vermeidung artenschutzrecht-licher Verbotstatbestände bereits mit den vorgesehenen Vermeidungs- und Minimie-rungsmaßnahmen möglich ist (vgl. Kap. 4.4.1 und Unterlage 12.3).

Diese beinhalten für alle Bereiche, in denen im Zuge des Vorhabens ein erhöhtes Störungs- bzw. Kollisionsrisiko für betroffene Tierarten zu erwarten ist, ein durchge-hendes Querungskonzept mit Unterführungen, Leit- und Schutzeinrichtungen (Bau-werke 4, 5 und 9, Maßnahmen M 3 bis M 7).

Darüber hinaus wird ein weitergehender Verlust wertbestimmender bzw. nur lang-fristig wiederherstellbarer Habitatstrukturen (Altbaumbestände) im Umfeld des Vorha-bens durch Schutzmaßnahmen (Maßnahme S 1) sowie durch Maßgaben zur Bewirt-schaftung von Altholzbeständen vermieden (Maßnahme M 6).

Verschiedene Maßnahmen können hierbei neben den primär verfolgten Zielen gleichzeitig auch noch weitere Funktionen erfüllen. So ist z. B. davon auszugehen, dass auch im Zuge der ursächlich waldbaulich begründeten Maßnahme zum Aufbau neuer Waldmantelstrukturen (Maßnahme S 3) nutzbare Lebensraumstrukturen bei-spielsweise für Fledermäuse entstehen werden (Leitlinien / Jagdhabitate).

In der Summe kann mit diesen Maßnahmen erreicht werden, dass eine Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes der jeweiligen lokalen Populationen der betroffenen Arten durch das Vorhaben nicht zu befürchten ist.

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Verlust von Wald mit mehreren Funktionen nach Waldfunktionskartierung und

Vorbelastung des Planungsgebietes durch größere Waldverluste im Umfeld (Aus-bau der BAB A 8).

Ebenso ist ein alleiniger Ausgleich des Waldverlustes durch funktionsverbessernde Maßnahmen innerhalb bestehender Waldfläche nicht möglich, da in den betroffenen Staatsforstflächen bereits von einer vorbildlichen Bewirtschaftung auszugehen ist. Die für Ersatzaufforstung in Anspruch genommenen bisher landwirtschaftlich genutz-ten Flächen weisen mit Acker- und Grünlandzahlen von 46 bis 48 durchschnittliche Erzeugungsbedingungen auf. Ausgehend von den oben genannten Rahmenbedingungen sieht das Ausgleichs-konzept nachstehende Zuordnung der in Kapitel 6.1 näher beschriebenen Aus-gleichsflächen und -maßnahmen vor:

Maßnahme A 1T: Neubegründung von Wald gemäß Art. 9 BayWaldG und Kom-pensation von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG.

Maßnahme A 2: Kompensation von Eingriffen im Sinne des § 15 BNatSchG (Offenland).

Maßnahme W 1T: Neubegründung von Wald gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahme W 2: Neubegründung von Wald gemäß Art. 9 BayWaldG.

Die Maßnahmen A 1T, A 2 und W 2 liegen innerhalb der Grenzen des Landschafts-schutzgebietes, Maßnahme die Maßnahme W 1T außerhalb unmittelbar angrenzend an das LSG. Die Flächen sind somit bei Durchführung geeigneter Maßnahmen ge-eignet, die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen des Schutzzweckes gemäß § 3 der LSG-VO auszugleichen. Die Zugänglichkeit des Untersuchungsgebie-tes für die Erholungsnutzung wird hierbei durch die Neuordnung des begleitenden F+R-Wege- bzw. Wirtschaftswegenetzes gesichert (vgl. Unterlage 1). Neben den Aspekten Waldrecht und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung dienen die auf oben genannten Flächen vorgesehenen Maßnahmen zudem auch den Belan-gen des besonderen Artenschutzes gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG, indem Habi-tatstrukturen für im Zuge des Vorhabens betroffene Arten neu geschaffen werden. Eine Verpflichtung zur vorgezogenen Umsetzung dieser Maßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG besteht hierbei nicht, da einer Vermeidung artenschutzrecht-licher Verbotstatbestände bereits mit den vorgesehenen Vermeidungs- und Minimie-rungsmaßnahmen möglich ist (vgl. Kap. 4.4.1 und Unterlage 12.3). Diese beinhalten für alle Bereiche, in denen im Zuge des Vorhabens ein erhöhtes Störungs- bzw. Kollisionsrisiko für betroffene Tierarten zu erwarten ist, ein durchge-hendes Querungskonzept mit Unterführungen, Leit- und Schutzeinrichtungen (Bau-werke 4, 5 und 9, Maßnahmen M 3 bis M 7). Darüber hinaus wird ein weitergehender Verlust wertbestimmender bzw. nur lang-fristig wiederherstellbarer Habitatstrukturen (Altbaumbestände) im Umfeld des Vorha-bens durch Schutzmaßnahmen (Maßnahme S 1) sowie durch Maßgaben zur Bewirt-schaftung von Altholzbeständen vermieden (Maßnahme M 6). Verschiedene Maßnahmen können hierbei neben den primär verfolgten Zielen gleichzeitig auch noch weitere Funktionen erfüllen. So ist z. B. davon auszugehen, dass auch im Zuge der ursächlich waldbaulich begründeten Maßnahme zum Aufbau neuer Waldmantelstrukturen (Maßnahme S 3) nutzbare Lebensraumstrukturen bei-spielsweise für Fledermäuse entstehen werden (Leitlinien / Jagdhabitate). In der Summe kann mit diesen Maßnahmen erreicht werden, dass eine Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes der jeweiligen lokalen Populationen der betroffenen Arten durch das Vorhaben nicht zu befürchten ist.

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Eine Berücksichtigung der Artenschutzbelange erfolgte darüber hinaus auch bei der Festlegung der Gestaltungsmaßnahmen im Straßenkörper, indem mit Gehölzpflan-zungen i. d. R. Abstände von mindestens 10 m zum Fahrbahnrand eingehalten wur-den. Hierdurch kann das Kollisionsrisiko für Arten, die entsprechende Strukturen als Fortpflanzungs- oder Nahrungshabitat nutzen wirksam minimiert werden. Hierdurch kann regelmäßig auch den Belangen des Personenschutzes bei Unfällen Rechnung getragen werden, ohne dass die Errichtung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen erfor-derlich würde. Insgesamt kann somit mit den nachstehend beschriebenen Maßnahmen die quantita-tive und qualitative Sicherung der wertbestimmenden und prägenden Lebensräume und Funktionen innerhalb des Untersuchungsgebietes gewährleistet werden.

6.1 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt

A 1 - Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen (Ehgatten, Teilfläche der Flurstücke Nrn. 1865, 1867, 1868 und 1869, Gmkg. Welden)

Ziel / Begründung der Maßnahme Ausgleich für Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung und des Land-

schaftsbildes. Erhaltung des Waldes gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahmenbeschreibung - Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaften. Anlage naturnaher, gestufter Waldmantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung

und Sträuchern. - Ansaat artenreicher Saumfluren.

- Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen.

Flächengröße: - Gesamtfläche: 2,78 ha - anrechenbar als naturschutzrechtlich Ausgleichsfläche: 2,78 ha - anrechenbar als Neubegründung von Wald: 2,22 ha

A 2 - Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna (Adelsried, Teilfläche des Flurstücks Nr. 1207, Gmkg. Adelsried)

Ziel / Begründung der Maßnahme Ausgleich für Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung

Maßnahmenbeschreibung Bei der Fläche handelt es sich um eine bereits im Jahre 2009 hergestellte Ökokon-tofläche des Staatlichen Bauamtes Augsburg. Auf der Fläche wurden nachstehende Maßnahmen durchgeführt: - Anlage flacher Mulden. - Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern. Ansaat feuchtigkeitsliebender Wiesenmischungen, Hochstauden- und Röhrichtflu-

ren.

Flächengröße: - Gesamtfläche: 0,55 ha - anrechenbar als naturschutzrechtlich Ausgleichsfläche: 0,55 ha

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Eine Berücksichtigung der Artenschutzbelange erfolgte darüber hinaus auch bei der Festlegung der Gestaltungsmaßnahmen im Straßenkörper, indem mit Gehölzpflan-zungen i. d. R. Abstände von mindestens 10 m zum Fahrbahnrand eingehalten wur-den. Hierdurch kann das Kollisionsrisiko für Arten, die entsprechende Strukturen als Fortpflanzungs- oder Nahrungshabitat nutzen wirksam minimiert werden. Hierdurch kann regelmäßig auch den Belangen des Personenschutzes bei Unfällen Rechnung getragen werden, ohne dass die Errichtung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen erfor-derlich würde.

Insgesamt kann somit mit den nachstehend beschriebenen Maßnahmen die quantita-tive und qualitative Sicherung der wertbestimmenden und prägenden Lebensräume und Funktionen innerhalb des Untersuchungsgebietes gewährleistet werden.

6.1 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt

A 1T - Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen (Ehgatten, Teilfläche der Flurstücke Nrn. 1865, 1867, 1868 und 1869, Gmkg. Welden) A 1.1 Fl.-Nr. 230 und Fl.-Nr. 251 (Teilfläche), Gem. Gabelbachergreuth A 1.2 Fl.-Nr. 624, Gem. Fleinhausen

Ziel / Begründung der Maßnahme Ausgleich für Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung und des Land-

schaftsbildes. Erhaltung des Waldes gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahmenbeschreibung Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaften. Anlage naturnaher, gestufter Waldmantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung

und Sträuchern. Ansaat artenreicher Saumfluren. Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen Ansaat artenreicher Grünlandgesellschaften.

Flächengröße: Gesamtfläche: 2,78 3,20 ha, davon A 1.1 0,56 ha

A 1.2 2,64 ha anrechenbar als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche: 2,78 3,20 ha anrechenbar als Neubegründung von Wald: 2,22 2,28 ha

A 2 - Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna (Adelsried, Teilfläche des Flurstücks Nr. 1207, Gmkg. Adelsried)

Ziel / Begründung der Maßnahme Ausgleich für Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung

Maßnahmenbeschreibung Bei der Fläche handelt es sich um eine bereits im Jahre 2009 hergestellte Ökokon-tofläche des Staatlichen Bauamtes Augsburg. Auf der Fläche wurden nachstehende Maßnahmen durchgeführt: Anlage flacher Mulden. Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern. Ansaat feuchtigkeitsliebender Wiesenmischungen, Hochstauden- und Röhricht-

fluren.

Flächengröße: Gesamtfläche: 0,55 ha anrechenbar als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche: 0,55 ha

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6.2 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild sind nicht vor-gesehen. Die Einbindung der ausgebauten A 8 Ost in das Landschaftsbild bzw. die Wiederherstellung des Landschaftsbildes kann durch die geplanten Gestaltungsmaß-nahmen in Verbindung mit den Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaus-halt gewährleistet werden.

Zusammenstellung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen

Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche naturschutzfachlich anrechenbare Fläche

Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

A 1 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen

2,78 ha 2,78 ha

A 2 Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna

0,55 ha 0,55 ha

Summe 2,78 ha 3,33 ha

6.3 Maßnahmen zur Neubegründung von Wald

W 1 - Entwicklung von naturnahen Waldbeständen (Adelsried, Flurstück Nr. 501, Gmkg. Adelsried)

Ziel / Begründung der Maßnahme Erhaltung des Waldes gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahmenbeschreibung - Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaften. Anlage naturnaher, gestufter Waldmantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung

und Sträuchern. - Ansaat artenreicher Saumfluren.

Flächengröße: - Gesamtfläche: 3,62 ha - anrechenbar als Neubegründung von Wald: 3,34 ha

W 2 - Entwicklung eines Waldsaumes (Zusmarshausen, Flurstück Nr. 428, Gmkg. Streitheim)

Ziel / Begründung der Maßnahme Erhaltung des Waldes gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahmenbeschreibung Entwicklung eines Waldsaumes durch Sukzession auf ehemaligen Straßenbegleit-

grünflächen an der rückzubauenden Kr A 33.

Flächengröße: - Gesamtfläche: 0,54 ha - anrechenbar als Neubegründung von Wald: 0,54 ha

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6.2 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild

Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild sind nicht vor-gesehen. Die Einbindung der ausgebauten A 8 Ost in das Landschaftsbild bzw. die Wiederherstellung des Landschaftsbildes kann durch die geplanten Gestaltungsmaß-nahmen in Verbindung mit den Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaus-halt gewährleistet werden. Zusammenstellung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen

Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche naturschutzfachlich anrechenbare Fläche

Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

A 1T Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen

2,78 3,20 ha 2,78 3,20 ha

A 2 Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna

0,55 ha 0,55 ha

Summe 2,78 3,75 ha 3,33 3,75 ha

6.3 Maßnahmen zur Neubegründung von Wald

W 1 - Entwicklung von naturnahen Waldbeständen (Adelsried, Flurstück Nr. 501, Gmkg. Adelsried) (W 1.1, Fl.-Nr. 309, Gem. Gabelbachergreuth W 1.2, Fl.-Nr. 260, Gem. Gabelbachergreuth)

Ziel / Begründung der Maßnahme Erhaltung des Waldes gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahmenbeschreibung Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaften. Anlage naturnaher, gestufter Waldmantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung

und Sträuchern. Ansaat artenreicher Saumfluren.

Flächengröße: Gesamtfläche: 3,62 2,75 ha, davon W 1.1 1,44 ha

W 1.2 1,31 ha anrechenbar als Neubegründung von Wald: 3,34 2,49 ha

W 2 - Entwicklung eines Waldsaumes (Zusmarshausen, Flurstück Nr. 428, Gmkg. Streitheim)

Ziel / Begründung der Maßnahme Erhaltung des Waldes gemäß Art. 9 BayWaldG.

Maßnahmenbeschreibung Entwicklung eines Waldsaumes durch Sukzession auf ehemaligen Straßenbegleit-

grünflächen an der rückzubauenden Kr A 33.

Flächengröße: Gesamtfläche: 0,54 ha anrechenbar als Neubegründung von Wald: 0,54 ha

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6.4 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (M-Maßnahmen)

Neben den allgemeinen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (vgl. Kap. 4.3) sind weitere spezifische Maßnahmen vorgesehen, die zur Vermeidung artenschutz-rechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG erforderlich sind (vgl. Unterlage 12.3: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und Unterlage 12.2: Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen):

M 1 – Rodungszeiten (Bau-km 0+000 bis 6+472)

Ziel / Begründung der Maßnahme Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1.

Maßnahmenbeschreibung Rodung von Gehölzbeständen und Beseitigung von Röhrichtbeständen nur außer-

halb der Schutzzeiten nach § 39 (5) BNatSchG. Weitergehende Vorschriften zum Fledermausschutz gemäß Maßnahme M 2 blei-

ben unberücksichtigt.

M 2 – Fledermausschutz bei Gehölzfällungen (Bau-km 0+000 – 3+300) (Bau-km 4+165 – 4+525) (Bau-km 4+910 – 5+920)

Ziel / Begründung der Maßnahme Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1.

Maßnahmenbeschreibung Kontrolle von Gehölzbeständen mit Brusthöhendurchmesser über 30 cm unmittel-

bar vor der Fällung durch eine fachkundige Person auf (potenzielle) Fledermaus-quartiere (Baumhöhlen, Rindenspalten).

Verschließen von Höhlenöffnungen, bei nachgewiesenen oder nicht auszuschlie-ßenden Fledermausvorkommen mit einem Einwege-Ausgang.

Fällung von Gehölzen mit Quartiernachweisen unter Zurückstellung der avifaunis-tisch erforderlichen Zeiträume im Zeitraum September / Oktober.

Etappenweise Fällung von Quartierbäumen unter fachkundiger Aufsicht; Stamm-abschnitte mit Höhlungen sind an geeigneten Stellen im näheren Umfeld zu lagern / aufzustellen.

M 3 – Bauzeitenbeschränkung zum Fledermausschutz (Bauwerk 9 – Unterführung Privatweg)

Ziel / Begründung der Maßnahme Diese Maßnahme dient einer dauerhaften Funktionserfüllung dieser Wegeunter-

führung als Querungshilfe für Fledermäuse und vermeidet somit Verbotstatbestän-de gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.

Maßnahmenbeschreibung Kein Baubetrieb nach Einbruch der abendlichen Dämmerung im Zeitraum zwi-

schen Anfang April bis Ende Oktober. Gewährleistung einer dauerhaften Durchgängigkeit der südlich angrenzenden Un-

terführung des Eigentümerweges unter der BAB A 8 im Zeitraum zwischen April bis Ende Oktober.

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M 4 – Leitpflanzungen für Fledermäuse (Bau-km 1+900 – 3+350 beidseits) (Bau-km 5+050 – 5+490 links) (Bauwerk 9 – Unterführung Privatweg, rechts)

Ziel / Begründung der Maßnahme Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Kollisionsrisiko).

Maßnahmenbeschreibung Anlage einer durchgehenden Leitpflanzung in Form einer zweireihigen Heister-

pflanzung standortgerechter Laubbäume (Mindesthöhe der Heister bei Pflanzung 2,0 m).

Anbindung der Leitpflanzung an die als Querungshilfen für Fledermäuse ausgeleg-ten Bauwerke 4, 5 und 9.

Pflanzung geschlossener Baumreihen beidseits des Wirtschaftsweges zwischen BW 9 und der südlich gelegenen Unterführung unter der BAB A 8. Ziel ist die Schaffung einer „tunnelartigen“ Situation, mit der zwischen den zwei benachbarten Unterführungen der St 2032 und der BAB A 8 das „Aufsteigen“ von Fledermäusen in den Verkehrsraum vermieden werden soll.

Die Funktion der Pflanzung liegt primär in der Hinleitung von Fledermäusen zu den Querungshilfen. Darüber hinaus kann sie auch eine Sperrwirkung entfalten, die ver-hindert, dass Fledermäuse (bzw. auch Vögel) zu niedrig in den Straßenraum einflie-gen.

M 5 – Schutzzäune für Fledermäuse (Bau-km 1+820 – 2+050 rechts) (Bau-km 1+910 – 2+050 links) (Bau-km 2+350 – 3+330 beidseits) (Bau-km 5+050 – 5+490 links)

Ziel / Begründung der Maßnahme Die Maßnahme dient bis zur Funktionserfüllung der Maßnahme M 4 als unmittel-

bar wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Kollisionsrisiko).

Maßnahmenbeschreibung Errichtung von Schutzzäunen (Maschendraht, Maschenweite 30 mm) in Berei-

chen mit erhöhtem Kollisionsrisiko als Leiteinrichtung für Fledermäuse; Mindest-höhe des Zaunes 2,5 m; zur Minimierung des Anflugrisikos für Vögel und Fleder-mäuse wird an der oberen Zaunkante eine durchgehende Textilvliesmatte, Breite ca. 0,5 m angebracht und bis zu dem Zeitpunkt dauerhaft unterhalten, an dem die entlang der Zäune geplante Pflanzung (Maßnahme M 4) Zaunhöhe erreicht hat.

Anbindung des Zaunes an die als Querungshilfen für Fledermäuse ausgelegten Bauwerke 4, 5 und 9.

In Abschnitten in bzw. am Rande von Wäldern, in denen die neue Trasse mehr als 4 m im Einschnitt verläuft (Bau-km 2+050 bis 2+350), bzw. in denen keine bedeutenden Flugrouten festgestellt wurden (Bau-km 4+150 bis 4+600 und Bau-km 5+490 bis 5+920) besteht kein besonderes Kollisionsrisiko. Auf die Errichtung von speziellen Schutzzäunen kann daher in diesen Abschnitten verzichtet werden. Die Leit- bzw. Schutzwirkung der in diesen Abschnitten vorgesehenen sonstigen Maßnahmen M 4: Leitpflanzungen und S 3: Aufbau eines neuen Waldmantels wird hier als ausreichend erachtet. Auch für die Abschnitte in den Offenlandbereichen der Trasse besteht kein besonde-res Kollisionsrisiko (keine Querung bekannter Flugrouten bzw. keine relevanten Aus-wirkungen durch das Vorhaben).

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

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M 4 – Leitpflanzungen für Fledermäuse (Bau-km 1+900 – 3+350 links) (Bau-km 1+900 1+920 – 3+350 beidseits rechts) (Bau-km 5+050 – 5+490 links) (Bauwerk 9 – Unterführung Privatweg, rechts)

Ziel / Begründung der Maßnahme Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Kollisionsrisiko).

Maßnahmenbeschreibung Anlage einer durchgehenden Leitpflanzung in Form einer zweireihigen Heister-

pflanzung standortgerechter Laubbäume (Mindesthöhe der Heister bei Pflanzung 2,0 m).

Anbindung der Leitpflanzung an die als Querungshilfen für Fledermäuse ausgeleg-ten Bauwerke 4, 5 und 9.

Pflanzung geschlossener Baumreihen beidseits des Wirtschaftsweges zwischen BW 9 und der südlich gelegenen Unterführung unter der BAB A 8. Ziel ist die Schaffung einer „tunnelartigen“ Situation, mit der zwischen den zwei benachbarten Unterführungen der St 2032 und der BAB A 8 das „Aufsteigen“ von Fledermäusen in den Verkehrsraum vermieden werden soll.

Die Funktion der Pflanzung liegt primär in der Hinleitung von Fledermäusen zu den Querungshilfen. Darüber hinaus kann sie auch eine Sperrwirkung entfalten, die ver-hindert, dass Fledermäuse (bzw. auch Vögel) zu niedrig in den Straßenraum einflie-gen.

M 5 – Schutzzäune für Fledermäuse (Bau-km 1+820 – 2+050 rechts) (Bau-km 1+910 – 2+050 links) (Bau-km 2+350 – 3+330 beidseits) (Bau-km 5+050 – 5+490 links)

Ziel / Begründung der Maßnahme Die Maßnahme dient bis zur Funktionserfüllung der Maßnahme M 4 als unmittel-

bar wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Kollisionsrisiko).

Maßnahmenbeschreibung Errichtung von Schutzzäunen (Maschendraht, Maschenweite 30 mm) in Berei-

chen mit erhöhtem Kollisionsrisiko als Leiteinrichtung für Fledermäuse; Mindest-höhe des Zaunes 2,5 m; zur Minimierung des Anflugrisikos für Vögel und Fleder-mäuse wird an der oberen Zaunkante eine durchgehende Textilvliesmatte, Breite ca. 0,5 m angebracht und bis zu dem Zeitpunkt dauerhaft unterhalten, an dem die entlang der Zäune geplante Pflanzung (Maßnahme M 4) Zaunhöhe erreicht hat.

Anbindung des Zaunes an die als Querungshilfen für Fledermäuse ausgelegten Bauwerke 4, 5 und 9.

In Abschnitten in bzw. am Rande von Wäldern, in denen die neue Trasse mehr als 4 m im Einschnitt verläuft (Bau-km 2+050 bis 2+350), bzw. in denen keine bedeutenden Flugrouten festgestellt wurden (Bau-km 4+150 bis 4+600 und Bau-km 5+490 bis 5+920) besteht kein besonderes Kollisionsrisiko. Auf die Errichtung von speziellen Schutzzäunen kann daher in diesen Abschnitten verzichtet werden. Die Leit- bzw. Schutzwirkung der in diesen Abschnitten vorgesehenen sonstigen Maßnahmen M 4: Leitpflanzungen und S 3: Aufbau eines neuen Waldmantels wird hier als ausreichend erachtet. Auch für die Abschnitte in den Offenlandbereichen der Trasse besteht kein besonde-res Kollisionsrisiko (keine Querung bekannter Flugrouten bzw. keine relevanten Aus-wirkungen durch das Vorhaben).

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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M 6 – Erhaltung von Altholzbeständen (Bau-km 2+130 – 2+700)

Ziel / Begründung der Maßnahme Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG. Soweit im Umfeld der Trasse noch Altholzbestände erhalten sind, ist in diesen im

Zuge der anstehenden Verjüngungsphase von einer ständigen Abnahme des Alt-holzanteils zu rechnen. Mit der Maßnahme wird entgegen dieser absehbaren Ent-wicklung für die durch das Vorhaben betroffenen lokalen Populationen eine dauer-hafte Sicherung essentieller Habitatstrukturen (Alt- bzw. Biotopbäume, Totholz) in-nerhalb des Untersuchungsgebietes angestrebt. Die Maßnahmenfläche weist hier-für in Folge der nachgewiesenen Artvorkommen sowie ihrem hohen Laubholzanteil (Buche) eine besondere Eignung auf.

Das im Zuge der vorgesehenen Nutzungsart auf der Maßnahmenfläche angestreb-te gruppen- bis horstartig strukturierte, ungleichaltrige und mischbaumartenreiche Bestandsgefüge erhält bzw. fördert neben den oben genannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten (insbesondere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse) die Funktion der Fläche als Nahrungshabitat (insbesondere als Jagdhabitat für Fle-dermäuse).

Maßnahmenbeschreibung Markierung und dauerhafte Erhaltung bekannter Höhlenbäume mit Fortpflanzungs-

oder Ruhestätten geschützter Tierarten. Erhaltung von durchschnittlich mindestens 10 Biotopbäumen (Horst- und Höhlen-

bäume, Bäume mit Faulstellen) je ha einschließlich der bekannten Höhlenbäume; sind geeignete Biotopbäume nicht vorhanden, sind bis zu geforderten Zahl geeig-nete Altbäume mit Potenzial zur Entwicklung als Biotopbaum zu erhalten (Etablie-rung von Altbaumtrupps).

Anreicherung von stehendem und liegendem Totholz bis zu einem Vorrat von min-destens 20 m³ pro ha.

Ausschließlich femelartige Nutzung, keine flächige Räumung.

Flächengröße: - Gesamtfläche: ca. 7,5 ha

M 7 – Tierökologische Gestaltung der Durchlassbauwerke (Bau-km 1+334 – Fischbach ) (Bau-km 2+933,5 – BW 5) (Bau-km 4+910 – BW 8) (Bau-km 6+410 – Laugna)

Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung von Trenn – / Zerschneidungswirkungen.

Maßnahmenbeschreibung Bedeckung der Böden der Durchlässe mit standorttypischem Substrat. Bei Gewässerdurchlässen: Anlage von Trockenbermen unter Verwendung an-

stehender Gesteine und Böden beidseits des Gewässers; Vermeidung von Ab-stürzen.

Bei Mitführung von Wirtschaftswegen: Ausführung des Weges in Schotterbau-weise.

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6.5 Schutzmaßnahmen (S-Maßnahmen)

Allgemeine Schutzmaßnahme

Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung der Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild.

Maßnahmenbeschreibung Begleitung der Baumaßnahme durch eine ökologische Baubetreuung.

S 1 - Schutz zu erhaltender Gehölze und Biotopstrukturen (Bau-km 0+100 bis Bau-km 0+300) (Bau-km 0+650 bis Bau-km 0+660) (Bau-km 0+700 bis Bau-km 0+730) (Bau-km 0+940 bis Bau-km 1+000) (Bau-km 1+290 bis Bau-km 1+420) (Bau-km 2+470 bis Bau-km 2+500) (Bau-km 2+770 bis Bau-km 2+820) (Bau-km 5+130 bis Bau-km 5+150) (Bau-km 5+650 bis Bau-km 5+670) (Bau-km 6+370 bis Bau-km 6+400) (Bau-km 6+420 bis Bau-km 6+440)

Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung der Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild in den

an die Trasse angrenzenden Bereichen.

Maßnahmenbeschreibung Markierung der zu erhaltenden Biotop- und Gehölzstrukturen vor Beginn der Bau-

maßnahme in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung und Schutz vor unbeabsichtigten Beeinträchtigungen (mechanische Beschädigung, Abgrabung, Aufschüttung) durch Errichtung eines Schutzzaunes.

Weitergehende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 und RAS-LP4 nach Be-darf.

S 2 - Schutzmaßnahme für Fließgewässer (Bau-km 1+334 – Fischbach) (Bau-km 6+410 – Laugna)

Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes während der Bauzeit.

Maßnahmenbeschreibung Die vom Vorhaben betroffenen Gewässer werden in Abstimmung mit der ökologi-

schen Baubegleitung während der Bauzeit im gesamten Arbeitsbereich vor Beein-trächtigungen durch Eintrag von Bau- und Bodenmaterial durch geeignete Schutz-vorkehrungen geschützt.

S 3 - Schutz von Waldflächen (Bau-km 1+400 –1+820 rechts) (Bau-km 2+850 – 3+350 beidseits) (Bau-km 4+165 – 4+600 links) (Bau-km 5+490 – 5+ 920 links)

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6.5 Schutzmaßnahmen (S-Maßnahmen)

Allgemeine Schutzmaßnahme

Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung der Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild.

Maßnahmenbeschreibung Begleitung der Baumaßnahme durch eine ökologische Baubetreuung.

S 1 - Schutz zu erhaltender Gehölze und Biotopstrukturen (Bau-km 0+100 bis Bau-km 0+300) (Bau-km 0+650 bis Bau-km 0+660) (Bau-km 0+700 bis Bau-km 0+730) (Bau-km 0+940 bis Bau-km 1+000) (Bau-km 1+290 bis Bau-km 1+420) (Bau-km 2+470 bis Bau-km 2+500) (Bau-km 2+770 bis Bau-km 2+820) (Bau-km 5+130 bis Bau-km 5+150) (Bau-km 5+650 bis Bau-km 5+670) (Bau-km 6+370 bis Bau-km 6+400) (Bau-km 6+420 bis Bau-km 6+440)

Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung der Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild in den

an die Trasse angrenzenden Bereichen.

Maßnahmenbeschreibung Markierung der zu erhaltenden Biotop- und Gehölzstrukturen vor Beginn der Bau-

maßnahme in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung und Schutz vor unbeabsichtigten Beeinträchtigungen (mechanische Beschädigung, Abgrabung, Aufschüttung) durch Errichtung eines Schutzzaunes.

Weitergehende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 und RAS-LP4 nach Be-darf.

S 2 - Schutzmaßnahme für Fließgewässer (Bau-km 1+334 – Fischbach) (Bau-km 6+410 – Laugna)

Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes während der Bauzeit.

Maßnahmenbeschreibung Die vom Vorhaben betroffenen Gewässer werden in Abstimmung mit der ökologi-

schen Baubegleitung während der Bauzeit im gesamten Arbeitsbereich vor Beein-trächtigungen durch Eintrag von Bau- und Bodenmaterial durch geeignete Schutz-vorkehrungen geschützt.

S 3 - Schutz von Waldflächen (Bau-km 1+400 –1+820 rechts) (Bau-km 2+850 – 3+350 3+050 beidseits) (Bau-km 4+165 – 4+600 links) (Bau-km 5+490 – 5+ 920 links)

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Ziel / Begründung der Maßnahme Minimierung mittelbarer Beeinträchtigungen in Folge des Anschneidens an die

Trasse angrenzender geschlossener Waldflächen.

Maßnahmenbeschreibung Waldrandunterpflanzung mit standortheimischen Sträuchern und Laubbäumen 2.

und 3. Ordnung bis in eine Tiefe von 10 m zum Schutz vor Wind- und Sonnen-schäden.

Die Maßnahme wird in Abstimmung und mit Erlaubnis des Grundeigentümers so-wie der Forstbehörden durchgeführt.

6.6 Gestaltungsmaßnahmen (G-Maßnahmen)

G 1 - Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen in den Offenland-bereichen

(Bau-km 0+000 – 1+800) (Bau-km 3+330 – 4+165) (Bau-km 4+525 – 5+050) (Bau-km 5+920 – 6+472)

Ziel / Begründung der Maßnahme Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschaftsbildes.

Maßnahmenbeschreibung Entsiegelung nicht mehr benötigter befestigter Flächen der ehemaligen Fahrbahn. Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume,

Baum- und Strauchgruppen, Baumreihen, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren im Bereich der Entwässerungs-

mulden. Ansaat der Bankette mit Landschaftsrasen. Ansaat der verbleibenden gehölzfreien Flächen mit geeigneten Samenmischungen

artenreicher Gras- und Krautfluren. G 2 - Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen im Bereich von Wäldern (Bau-km 1+800 – 3+330) (Bau-km 4+165 – 4+525) (Bau-km 5+050 – 5+920)

Ziel / Begründung der Maßnahme Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschaftsbildes.

Maßnahmenbeschreibung Entsiegelung nicht mehr benötigter befestigter Flächen der ehemaligen Fahrbahn. Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume,

Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren im Bereich der Entwässerungs-

mulden. Ansaat der Bankette mit Landschaftsrasen. Ansaat der verbleibenden Flächen mit geeigneten Samenmischungen artenreicher

Gras- und Krautfluren.

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Maßnahme G 3 - Gestaltung von Entwässerungsanlagen (Bau-km 1+700 – 1+800) (Bau-km 4+020 – 4+150)

Ziel / Begründung der Maßnahme Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschaftsbildes.

Maßnahmenbeschreibung Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume,

Baum- und Strauchgruppen, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren. Ansaat der verbleibenden gehölzfreien Flächen mit geeigneten Samenmischungen

artenreicher Gras- und Krautfluren.

G 4 – Naturnahe Gestaltung der Laugna (Bau-km 6+410 - Laugna)

Ziel / Begründung der Maßnahme Gestaltung der zu verlegenden Gewässerabschnitte nach landschaftsökologischen

Kriterien.

Maßnahmenbeschreibung Anlage eines naturnahen Gewässergerinnes für die Laugna im Bereich der umzu-

legenden Abschnitte im Anschluss an Bauwerk 11; Anlage eines gewundenen Gewässerbettes mit wechselnden Böschungsneigungen und Ausbildung eines Niedrigwassergerinnes.

Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Hecken).

Entwicklung von Röhrichtflächen.

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7 Erhaltung des Waldes nach Art. 9 BayWaldG Im Zuge des Vorhabens gehen insgesamt ca. 11,73 ha Waldfläche verloren. Zur Er-haltung der Waldfunktionen sind zum Ausgleich dieses Waldverlustes 6,1 ha Erstauf-forstungsflächen nachzuweisen (vgl. Kap. 5.2). Nachstehende Ausgleichsmaßnahmen (zur Maßnahmenbeschreibung siehe Kap. 6.1 und 6.3) dienen aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen und Bestandsziele als Maßnahme zur Neubegründung von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes.

Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen zur Neubegründung von Wald

Erstaufforstung

Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche waldrechtlich anrechenbare

Fläche

Teilfläche A 1 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen

2,78 ha 2,22 ha

W 1 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen 3,62 ha 3,34 ha

W 2 Entwicklung eines Waldsaumes durch Sukzession

0,54 ha 0,54

gesamt 6,94 ha 6,1 ha

Damit wird der ermittelte Bedarf an Erstaufforstungsflächen vollständig nachgewie-sen.

Alle geplanten Erstaufforstungsflächen liegen im näheren Umfeld des Vorhabens und grenzen unmittelbar an Waldflächen an, denen gemäß Waldfunktionskarte dieselben Funktionen zukommen wie den im Zuge des Vorhabens zu rodenden. In Verbindung mit den Vorgaben zur Ausführung der Aufforstung (vgl. Kap. 6.1 und 6.3) ist somit gewährleistet, dass die Maßnahmen zur Erhaltung der betroffenen Waldfunktion bei-tragen.

Die Maßnahmen zur Erstaufforstung erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde.

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Seite 53 T

7 Erhaltung des Waldes nach Art. 9 BayWaldG Im Zuge des Vorhabens gehen insgesamt ca. 11,73 9,4 ha Waldfläche verloren. Zur Erhaltung der Waldfunktionen sind zum Ausgleich dieses Waldverlustes 6,1 5,31 ha Erstaufforstungsflächen nachzuweisen (vgl. Kap. 5.2). Nachstehende Ausgleichsmaßnahmen (zur Maßnahmenbeschreibung siehe Kap. 6.1 und 6.3) dienen aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen und Bestandsziele als Maßnahme zur Neubegründung von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes.

Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen zur Neubegründung von Wald

Erstaufforstung

Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche waldrechtlich anrechenbare

Fläche

Teilfläche A 1.2 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen mit vorgelagerten Säumen

2,78 2,64 ha 2,22 2,28 ha

W 1T Entwicklung von naturnahen Waldbeständen 3,62 2,75 ha 3,34 2,49 ha

W 2 Entwicklung eines Waldsaumes durch Sukzession

0,54 ha 0,54

gesamt 6,94 6,04 ha 6,1 5,31 ha

Damit wird der ermittelte Bedarf an Erstaufforstungsflächen vollständig nachgewie-sen.

Alle Die geplanten Erstaufforstungsflächen liegen z.T. im näheren Umfeld des Vorha-bens und teilweise in größerer Entfernung (aber im gleichen Naturraum). Alle Erstauf-forstungsflächen grenzen unmittelbar an Waldflächen an, denen gemäß Waldfunkti-onskarte dieselben Funktionen zukommen wie den im Zuge des Vorhabens zu ro-denden. Die geplanten Erstaufforstungsflächen liegen innerhalb des LSG 'Naturpark Westliche Wälder' oder angrenzend dazu. In Verbindung mit den Vorgaben zur Aus-führung der Aufforstung (vgl. Kap. 6.1 und 6.3) ist somit gewährleistet, dass die Maß-nahmen zur Erhaltung der betroffenen Waldfunktion beitragen.

Die Maßnahmen zur Erstaufforstung erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde.

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Seite 54

8 Quellenverzeichnis

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BAYERISCHER KLIMAFORSCHUNGSVERBUND (1996, Hrsg.): Klima-Atlas von Bayern, Meteorologisches Institut der Universität München

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, AUGSBURG: Artenschutzkartierung

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, AUGSBURG: Arteninformationen zu saP-relevanten Arten - online Abfrage (www.lfU.bayern.de)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, AUGSBURG: Biotopkartierung

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, AUGSBURG (2003): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1997): Waldfunktionsplan, Landkreis Augsburg und kreisfreie Stadt Augsburg

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELT- FRAGEN: Arten- und Biotopschutzprogramm, Bayern, Landkreis Augsburg

BMVBS – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR; BAU UND STADTENTWICKLUNG (2011, Hrsg.): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr, Ausgabe 2011

BMVBS – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR; BAU UND STADTENTWICKLUNG (2010, Hrsg.): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, Ausgabe 2010

BMVBS – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR; BAU UND STADTENTWICKLUNG (2000): Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen

BRINKMANN, R., et. al. (2008): Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fleder-mäuse – Ein Leitfaden für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. Sächsisches Staats-ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009, Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). Bonn – Bad Godesberg

BUNDESANSTALT FÜR VEGETATIONSKUNDE, NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTS-PFLEGE (1968): Potenzielle natürliche Vegetation. Bad Godesberg

FGSV – FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN, AR-BEITSGRUPPE STRASSENENTWURF (2008): Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen – M A Q

FGSV – FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN, AR-BEITSGRUPPE STRASSENENTWURF (2009): Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme – R P S

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GEMEINDE ADELSRIED: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

HARTMANN, P. (2012): St 2032 – Aktualisierung der Datenlage zur Avifauna

LIEGL, C. (2009): Ortsumfahrung Adelsried, Landkreis Augsburg, St 2032 – Untersuchung zur Aktivität von Fledermäusen im Bereich der Südumfahrung

MARKT WELDEN: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

MARKT ZUSMARSHAUSEN: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

MESCHEDE, A., RUDOLPH, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern Stuttgart.

REGIONALER PLANUNGSVERBAND AUGSBURG (9) (2007, Hrsg): Regionalplan der Region Augsburg (9)

RÖDL, T., ET. AL. (2012): Atlas der Brutvögel in Bayern, Stuttgart.

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 1

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Anlage 1

Staatliches Bauamt Augsburg Bauvorhaben: Staatsstraße 2032, Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis 6+472

Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschl. Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleich-bar

nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 1 0+000 – 1+700

1 a) landw. gen. Fläche u. Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

1,19 ./. 0,95 0,24

3.1

0,3

0,07

A 2

Teilfläche a) 0,36 (gesamt 0,55)

Ökokontofläche des Staatlichen Bau-amtes Augsburg

Herstellungsjahr: 2009

Durchgeführte Maßnahmen: Anlage flacher Mulden, Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen und -sträuchern, Ansaat feuchtigkeitsliebender Wiesenmischungen, Hochstauden- und Röhrichtfluren.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,07 ./. 0,00 0,07

3.2

1,0

0,07

1 c) GH – Feuchte und nasse HochstaudenflurenGN – Seggen- und binsenr. Nasswiesen

2) Versiegelung, sonstige Überbauung und Inanspruchnahme

b) 0,19

1.2 + 1.4

1,0 *

0,19

1 b) GH – Feuchte und nasse HochstaudenflurenGN – Seggen- und binsenr. Nasswiesen

2) vorübergehende Inanspruchnahme

0,06

4

0,5

0,03

1 b) GH – Feuchte und nasse HochstaudenflurenGN – Seggen- und binsenr. Nasswiesen

./. entlastete Biotopfläche (St 2032 alt) (GH, GN, GB, WH)

0,16 ./. 0,78

-0,62

5.1

0,5

0,00

ges. K 1 1,67 0,36 0,36

Übertrag 1,67 0,36 0,36

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

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Anlage 1

Staatliches Bauamt Augsburg Bauvorhaben: Staatsstraße 2032, Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis 6+472

Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschl. Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleich-bar

nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 1 0+000 – 1+700

1 a) landw. gen. Fläche u. Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

1,19 ./. 0,95 0,24

3.1

0,3

0,07

A 1

Teilfläche a) 0,14 (gesamt 3,20)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,07 ./. 0,00 0,07

3.2

1,0

0,07

1 c) GH – Feuchte und nasse HochstaudenflurenGN – Seggen- und binsenr. Nasswiesen

2) Versiegelung, sonstige Überbauung und Inanspruchnahme

b) 0,19

1.2 + 1.4

1,0 *

0,19

A 2

Teilfläche a) 0,22 (gesamt 0,55)

Ökokontofläche des Staatlichen Bau-amtes Augsburg

Herstellungsjahr: 2009

Durchgeführte Maßnahmen: Anlage flacher Mulden, Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen und -sträuchern, Ansaat feuchtigkeitsliebender Wiesenmischungen, Hochstauden- und Röhrichtfluren.

1 b) GH – Feuchte und nasse HochstaudenflurenGN – Seggen- und binsenr. Nasswiesen

2) vorübergehende Inanspruchnahme

0,06

4

0,5

0,03

1 b) GH – Feuchte und nasse HochstaudenflurenGN – Seggen- und binsenr. Nasswiesen

./. entlastete Biotopfläche (St 2032 alt) (GH, GN, GB, WH)

0,16 ./. 0,78

-0,62

5.1

0,5

0,00

ges. K 1 1,67 0,36

Übertrag 1,67 0,36 0,36

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

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Staatliches Bauamt Augsburg Bauvorhaben: Staatsstraße 2032,

Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis 6+472

Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleich-bar

nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 2 1+700 – 3+330

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung (Teilfläche von gesamt 0,67 ha)

0,34 ./. 0,34 0,00

3.1

0,3

0,00

A 1

Teilfläche a) 1,42 (gesamt 2,78)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

1,42 ./. 0,00 1,42

3.2

1,0

1,42

ges. K 2 1,76 1,42 1,42

K 3 3+330 – 4+165

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung in K 3 ./. Entsiegelung in K 2 (Teilfläche von gesamt 0,67 ha)

1,13 ./. 0,08 ./. 0,33 0,72

3.1

0,3

0,22

A 1

Teilfläche a) 0,22 (gesamt 2,78)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

ges. K 3 1,13 0,22 0,22

Übertrag 4,56 2,0 2,0

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

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Staatliches Bauamt Augsburg Bauvorhaben: Staatsstraße 2032,

Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis 6+472

Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleichbar nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 2 1+700 – 3+330

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung (Teilfläche von gesamt 0,67 0,5 ha)

0,34 ./. 0,34 0,00

3.1

0,3

0,00

A 1

Teilfläche a) 1,42 1,38(gesamt 2,78 3,20)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

1,42 1,44./. 0,00 0,06 1,42 1,38

3.2

1,0

1,42 1,38

ges. K 2 1,76 1,78 1,42 1,38 1,42 1,38

K 3 3+330 – 4+165

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung in K 3 ./. Entsiegelung in K 2 (Teilfläche von gesamt 0,67 0,5 ha)

1,13 1,18./. 0,08 0,11./. 0,33 0,17 0,72 0,9

3.1

0,3

0,22 0,27

A 1

Teilfläche a) 0,22 0,27(gesamt 2,78 3,20)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

ges. K 3 1,13 1,18 0,22 0,27 0,22 0,27

Übertrag 4,56 4,63 2,0 2,01 2,0 2,01

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

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Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleich-bar

nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 4 4+165 – 4+525

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,02 ./. 0,00 0,02

3.1

0,3

0,01

A 1

Teilfläche a) 0,34 (gesamt 2,78)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,36 ./. 0,03 0,33

3.2

1,0

0,33

ges. K 4 0,38 0,34 0,34

K 5 4+525 – 4+910

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,3 ./. 0,01 0,29

3.1

0,3

0,09

A 1

Teilfläche a) 0,09 (gesamt 2,78)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

ges. K 5 0,3 0,09 0,09

Übertrag 5,24 2,43 2,43

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

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Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleichbar nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 4 4+165 – 4+525

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,02 ./. 0,00 0,02 0,02 0,0

3.1

0,3

0,01 0,00

A 1

Teilfläche a) 0,34 0,43(gesamt 2,78 3,20)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,36 0,43./. 0,03 0,00 0,33 0,43

3.2

1,0

0,33 0,43

ges. K 4 0,38 0,45 0,34 0,43 0,34 0,43

K 5 4+525 – 4+910

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,3 ./. 0,01 0,29

3.1

0,3

0,09

A 1

Teilfläche a) 0,09 (gesamt 2,78 3,20)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

ges. K 5 0,3 0,09 0,09

Übertrag 5,24 5,38 2,43 2,53 2,43 2,53

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

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Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleich-bar

nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 6 4+920 – 5+920

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,02 ./. 0,00 0,02

3.1

0,3

0,01

A 1

Teilfläche a) 0,62 (gesamt 2,78)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,72 ./. 0,11 0,61

3.2

1,0

0,61

ges. K 6 0,74 0,62 0,62

Übertrag 5,98 3,05 3,05

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 1

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

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Staatliches Bauamt Augsburg Bauvorhaben: Staatsstraße 2032, Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis 6+472

Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleichbar nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 6 4+920 – 5+920

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,02 ./. 0,00 0,05 0,02 -0,03

3.1

0,3

- 0,01

A 1

Teilfläche a) 0,62 0,71(gesamt 2,78 3,20)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 a) forstwirtschaftlich genutzte Fläche

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,72 ./. 0,11 0,00 0,61 0,72

3.2

1,0

0,61 0,72

Ansaat artenreicher Saumfluren; Ansaat artenreicher Grünlandgesellschaften; Pflanzung standortheimischer Laub-bäume.

ges. K 6 0,74 0,62 0,71 0,62 0,71

Übertrag 5,98 6,12 3,05 3,24 3,05 3,24

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 1

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 1-5

Staatliches Bauamt Augsburg Bauvorhaben: Staatsstraße 2032, Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis 6+472

Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleich-bar

nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 7 5+920 - Bauende

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,44 ./. 0,07 0,37

3.1

0,3

0,11

A 1 Teilfläche a) 0,09 (gesamt 2,78)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen.

1 b) VH - Großröhricht

2) Versiegelung, sonstige Überbauung und Inanspruchnahme

b) 0,03

1.2 + 1.4

1,0 *

0,03

A 2 Teilfläche a) 0,19 (gesamt 0,55)

Ökokontofläche des Staatlichen Bau-amtes Augsburg

Herstellungsjahr: 2009

Durchgeführte Maßnahmen: Anlage flacher Mulden, Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen und -sträuchern, Ansaat feuchtigkeitsliebender Wiesenmischungen, Hochstauden- und Röhrichtfluren.

1 b) VH - Großröhricht

2) vorübergehende Inanspruchnahme

0,28

4

0,5

0,14

ges. K 7 0,75 0,28 0,28

ges. K 1 bis K 7 6,73 3,33 3,33

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 1

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

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Staatliches Bauamt Augsburg Bauvorhaben: Staatsstraße 2032, Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis 6+472

Tabelle 1: Gegenüberstellung Eingriff und Ausgleich (bezogen auf den Naturhaushalt)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km 1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

Betroffene Fläche 3) einschlä-giger Grund-satz MS vom 21.06.93)

Fak-tor

Flächen-bedarf

Zugeordnete Maßnahmen 3)

Ausgleich Ersatz Kurzbeschreibung

ausgleichbar nicht ausgleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

ha ha ha ha ha

K 7 5+920 - Bauende

1 a) landwirtschaftlich genutzte Fläche und Straßenbegleitgrün

2) Versiegelung ./. Entsiegelung

0,44 0,49./. 0,07 0,37 0,42

3.1

0,3

0,11 0,13

A 1

Teilfläche a) 0,09 0,16(gesamt 2,78 3,20)

Anlage naturnaher Laubwaldgesellschaf-ten; Anlage naturnaher, gestufter Wald-mantelbereiche aus Bäumen 2. Und 3. Ordnung und Sträuchern; Ansaat arten-reicher Saumfluren; Pflanzung von stand-ortheimischen Laubbäumen. Ansaat artenreicher Saumfluren; Ansaat artenreicher Grünlandgesellschaften; Pflanzung standortheimischer Laub-bäume.

1 b) VH - Großröhricht

2) Versiegelung, sonstige Überbauung und Inanspruchnahme

b) 0,11

1.2

1,5

0,17

A 2 Teilfläche a) 0,19 0,33(gesamt 0,55)

Ökokontofläche des Staatlichen Bau-amtes Augsburg Herstellungsjahr: 2009

Durchgeführte Maßnahmen: Anlage flacher Mulden, Pflanzung von standort-heimischen Laubbäumen und Sträuchern, Ansaat feuchtigkeitsliebender Wiesenmischungen, Hochstauden- und Röhrichtfluren.

1 b) VH - Großröhricht

2) Versiegelung, sonstige Überbauung und Inanspruchnahme

b) 0,03 0,05

1.2 + 1.4

1,0 *

0,03 0,05

1 b) VH - Großröhricht

2) vorübergehende Inanspruchnahme

0,28

4

0,5

0,14

ges. K 7 0,75 0,93 0,28 0,49 0,28 0,49

ges. K 1 bis K 7 6,73 7,05 3,33 3,73 3,33 3,73

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

(mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung * bereits bereinigter Wert (Abzüge entsprechend GS 1.4 berücksichtigt) ** Wert ergibt sich aus dem Ausgleichskonzept

2) insbesondere Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung 3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

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St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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Anlage 2 Staatliches Bauamt Augsburg

Staatsstraße 2032 – Ortsumfahrung Adelsried

Tabelle 2: Flächenbedarf

1. Flächenbedarf

Gesamter Flächenbedarf für das Bauvorhaben (Straßenkörper + A/E – Maßnahmen)

38,1 ha

davon: - ehemalige Straßenflächen (einschl. Grünflächen) 7,28 ha

- neu in Anspruch genommene Flächen 30,82 ha 2. Versiegelung

Gesamte versiegelte Fläche des Bauvorhabens (einschl. wassergebundener Befestigungen)

7,78 ha

davon: - schon bisher versiegelte Fläche 3,83 ha

- neu versiegelte Fläche 3,95 ha 3. Entsiegelung

Entsiegelte Fläche 1,92 ha 4. Grünflächen

Gesamte Grünfläche (einschl. Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen)

30,32 ha

davon: - im Bereich des Straßenkörpers 23,37 ha

- außerhalb des Straßenkörpers 6,95 ha

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Anlage 2 Staatliches Bauamt Augsburg

Staatsstraße 2032 – Ortsumfahrung Adelsried

Tabelle 2: Flächenbedarf

1. Flächenbedarf

Gesamter Flächenbedarf für das Bauvorhaben (Straßenkörper + A/E – Maßnahmen)

38,1 43,12 ha

davon: - ehemalige Straßenflächen (einschl. Grünflächen) 7,28 ha

- neu in Anspruch genommene Flächen 30,82 35,84 ha 2. Versiegelung

Gesamte versiegelte Fläche des Bauvorhabens (einschl. wassergebundener Befestigungen)

7,78 8,1 ha

davon: - schon bisher versiegelte Fläche 3,83 3,45 ha

- neu versiegelte Fläche 3,95 4,65 ha 3. Entsiegelung

Entsiegelte Fläche 1,92 1,77 ha 4. Grünflächen

Gesamte Grünfläche (einschl. Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen)

30,32 35,02 ha

davon: - im Bereich des Straßenkörpers 23,37 20,26 ha

- außerhalb des Straßenkörpers 6,95 14,76 ha

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Anlage 3

Maßnahmenverzeichnis

Ausgleichsmaßnahmen

A 1 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen

A 2 Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna

Maßnahmen zur Neubegründung von Wald

W 1 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen

W 2 Entwicklung eines Waldsaumes

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

M 1 Rodungszeiten

M 2 Fledermausschutz bei Gehölzfällungen

M 3 Bauzeitenbeschränkungen zum Fledermausschutz

M 4 Leitpflanzungen für Fledermäuse

M 5 Schutzzäune für Fledermäuse

M 6 Erhaltung von Altholzbeständen

Schutzmaßnahmen

S 1 Schutz zu erhaltender Gehölze und Biotopstrukturen

S 2 Schutzmaßnahme für Fließgewässer

S 3 Schutzmaßnahme von Waldflächen

Gestaltungsmaßnahmen

G 1 Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen in den Offenlandbereichen

G 2 Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen im Bereich von Wäldern

G 3 Gestaltung von Entwässerungsanlagen

G 4 Naturnahe Gestaltung der Laugna

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Anlage 3

Maßnahmenverzeichnis

Ausgleichsmaßnahmen

A 1 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen mit vorgelagerten Säumen und von artenreichen Wiesengesellschaften

A 2 Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna

Maßnahmen zur Neubegründung von Wald

W 1 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen mit vorgelagerten Säumen

W 2 Entwicklung eines Waldsaumes

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

M 1 Rodungszeiten

M 2 Fledermausschutz bei Gehölzfällungen

M 3 Bauzeitenbeschränkungen zum Fledermausschutz

M 4 Leitpflanzungen für Fledermäuse

M 5 Schutzzäune für Fledermäuse

M 6 Erhaltung von Altholzbeständen

Schutzmaßnahmen

S 1 Schutz zu erhaltender Gehölze und Biotopstrukturen

S 2 Schutzmaßnahme für Fließgewässer

S 3 Schutzmaßnahme von Waldflächen

Gestaltungsmaßnahmen

G 1 Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen in den Offenlandbereichen

G 2 Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen im Bereich von Wäldern

G 3 Gestaltung von Entwässerungsanlagen

G 4 Naturnahe Gestaltung der Laugna

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Seite A 3-2

Maßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 1

Maßnahmennummer

A 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Fl.-Nr. 1865 Gemarkung Welden Fl.-Nr. 1867 (Teilfläche) Gemarkung Welden Fl.-Nr. 1868 (Teilfläche) Gemarkung Welden Fl.-Nr. 1869 (Teilfläche) Gemarkung Welden

Konflikt Nr.: K 1 – 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 1 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, überwiegend der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungswirkungen und mittelbare Beeinträchtigungen (Immissionen).

Maßnahme Entwicklung von naturnahen Waldbeständen (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: und begleitenden Biotopstrukturen

1

Zielsetzung: Stärkung des Naturhaushaltes (insbesondere der Naturgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser) durch Nutzungsextensivierung und Verbesserung des Habitat- und Strukturangebotes. Neugestaltung des Landschaftsbildes. Neubegründung von Wald.

Beschreibung: Umwandlung bestehender Intensiv-Grünlandflächen und Ackerflächen in naturnahe Waldgesellschaften mit gestuftem Waldmantel und vorgelagerten Saumstrukturen. Hierzu Entwicklung eines buchendominier-ten Laubholzbestandes mit gestuft aufgebautem, ca. 10 m breitem Waldmantel aus Bäumen 2. und 3. Ordnung und Sträuchern. Pflanzung von Einzelbäumen. Verwendung von Pflanzen gebietsheimischer Herkünfte. Entwicklung von Saumgesellschaften durch Aussaat geeigneter Samenmischungen (Saatgut heimischer Wildpflanzen) und Nutzungsextensivierung. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: Keine primär wirtschaftliche Nutzung der Gehölzflächen; Auslichtungsmaßnahmen nach Bedarf; stärker dimensioniertes Totholz verbleibt im Bestand; abschnittsweise Mahd der Saumgesellschaften in einem 2-Jahres-Turnus (jährlich ca. 50 % der Fläche); Abtransport des Schnittgutes, keine Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Spätestens in der ersten Vegetationsperiode nach Beginn der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße:

2,78 ha

(davon anrechenbar 2,78 ha) (als Neubegründung von Wald anrechenbar: 2,22 ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand 2,78 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb 2,78 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

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Seite A 3-2 T

Maßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 1

Maßnahmennummer

A 1 T A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Fl.-Nr. 1865 Gemarkung Welden Fl.-Nr. 1867 (Teilfläche) Gemarkung Welden Fl.-Nr. 1868 (Teilfläche) Gemarkung Welden Fl.-Nr. 1869 (Teilfläche) Gemarkung Welden A 1.1 Fl.-Nr. 230 und Fl.-Nr. 251 (Teilfläche), Gemarkung Gabelbachergreuth A 1.2 Fl.-Nr. 624, Gemarkung Fleinhausen

Konflikt Nr.: K 1 – 7 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 1 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, überwiegend der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungswirkungen und mittelbare Beeinträchtigungen (Immissionen).

Maßnahme Entwicklung von naturnahen Waldbeständen (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: und begleitenden Biotopstrukturen mit vorgelagerten Säumen und von artenreichen Wiesengesellschaften

1 6 T

Zielsetzung: Stärkung des Naturhaushaltes (insbesondere der Naturgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser) durch Nutzungsextensivierung und Verbesserung des Habitat- und Strukturangebotes. Neugestaltung des Landschaftsbildes. Neubegründung von Wald.

Beschreibung: Umwandlung bestehender Intensiv-Grünlandflächen und Ackerflächen in naturnahe Waldgesellschaften mit gestuftem Waldmantel und vorgelagerten Saumstrukturen. Hierzu Entwicklung eines buchendominier-ten Laubholzbestandes mit gestuft aufgebautem, ca. 10 m breitem Waldmantel aus Bäumen 2. und 3. Ordnung und Sträuchern. Pflanzung von Einzelbäumen. Verwendung von Pflanzen gebietsheimischer Herkünfte. Entwicklung von Saumgesellschaften und artenreichen Wiesengesellschaften durch Aussaat geeigneter Samenmischungen (Saatgut heimischer Wildpflanzen) und Nutzungsextensivierung. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: Keine primär wirtschaftliche Nutzung der Gehölzflächen; Auslichtungsmaßnahmen nach Bedarf; stärker dimensioniertes Totholz verbleibt im Bestand; abschnittsweise Mahd der Saum- und Wiesengesellschaften in einem 2-Jahres-Turnus (jährlich ca. 50 % der Fläche); Abtransport des Schnittgutes, keine Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Spätestens in der ersten Vegetationsperiode nach Beginn der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße:

2,78 3,20 ha

(davon anrechenbar 2,78 3,20 ha) (als Neubegründung von Wald anrechenbar: 2,22 2,28 ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand 2,78 3,20 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb 2,78 3,20 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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Seite A 3-3

Maßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 2

Maßnahmennummer

A 2 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W =Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Fl.-Nr. 1207 (Teilfläche) Gemarkung Adelsried

Konflikt Nr.: K 1, K 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 1, 4

Beschreibung: Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, vorwiegend der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungswirkungen und mittelbare Beeinträchtigungen (Immissio-nen)

Maßnahme Entwicklung naturnaher Auenlebensräume (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: an der Laugna

5

Zielsetzung: Stärkung des Naturhaushaltes (insbesondere der Naturgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser) durch Nutzungsextensivierung und Verbesserung des Habitat- und Strukturangebotes. Neugestaltung des Landschaftsbildes. Neubegründung von Wald.

Beschreibung: Bei der Fläche handelt es sich um eine bereits im Jahre 2009 hergestellte Ökokontofläche des Staatlichen Bauamtes Augsburg. Auf der Fläche wurden nachstehende Maßnahmen durchgeführt: - Anlage flacher Mulden. - Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern. - Ansaat feuchtigkeitsliebender Wiesenmischungen, Hochstauden- und Röhrichtfluren. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: Extensive Pflege der Wiesenflächen durch ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr; Mahdzeit ab Mitte Juli; Entfernung des Schnittgutes, keine Düngung und keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln; keine Meliorationsmaßnahmen. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Herstellung bereits in 2009 erfolgt.

Flächengröße: 0,55 ha (davon anrechenbar 0,55 ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand 0,55 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb 0,55 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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Seite A 3-4

Maßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

und zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 3

Maßnahmennummer

W 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Fl.-Nr. 501 Gemarkung Adelsried

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2 - 4

Beschreibung: Verlust von Waldflächen.

Maßnahme Entwicklung naturnaher Waldbestände (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: 6

Zielsetzung: Neubegründung von Wald.

Beschreibung: Umwandlung einer intensiv genutzten Ackerfläche in naturnahe Waldbestände mit vorgelagerten Saumstrukturen. Dazu Entwicklung eines buchendominierten Laubholzbestandes mit gestuft aufgebautem Waldmantel durch die Pflanzung von Laubgehölzen aus gebietsheimischen Herkünften. Anlage von Saumgesellschaften durch Ansaat geeigneter Samenmischungen. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---;

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Spätestens in der ersten Vegetationsperiode nach Beginn der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: 3,62 ha (davon als Neubegründung von Wald anrechenbar 3,34 ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand 3,62 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb 3,62 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-4 T

Maßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

und zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 3

Maßnahmennummer

W 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Fl.-Nr. 501 Gemarkung Adelsried

W 1.1 Fl.-Nr. 309, Gemarkung Gabelbachergreuth W 1.2 Fl.-Nr. 260, Gemarkung Gabelbachergreuth

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2 - 4 5.1 T

Beschreibung: Verlust von Waldflächen.

Maßnahme Entwicklung naturnaher Waldbestände (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: mit vorgelagerten Säumen

6 T

Zielsetzung: Neubegründung von Wald.

Beschreibung: Umwandlung einer intensiv genutzten Ackerfläche in naturnahe Waldbestände mit vorgelagerten Saumstrukturen. Dazu Entwicklung eines buchendominierten Laubholzbestandes mit gestuft aufgebautem Waldmantel durch die Pflanzung von Laubgehölzen aus gebietsheimischen Herkünften. Anlage von Saumgesellschaften durch Ansaat geeigneter Samenmischungen. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---;

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Spätestens in der ersten Vegetationsperiode nach Beginn der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: gesamt 3,62 2,75 ha (davon als Neubegründung von Wald anrechenbar 3,34 2,49 ha)

davon W 1.1 1,44 ha (anrechenbar 1,35 ha) W 1.2 1,31 ha (anrechenbar 1,14 ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand 3,62 2,75 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb 3,62 2,75 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-5

Maßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

und zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 4

Maßnahmennummer

W 2 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Fl.-Nr. 428 (Teilfläche) Gemarkung Streitheim

Konflikt Nr.: K 2 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2

Beschreibung: Verlust von Waldflächen

Maßnahme Entwicklung eines Waldsaumes (Unterlage 12.2) Blatt Nr.:

2

Zielsetzung: Neubegründung von Wald.

Beschreibung: Entwicklung eines Waldsaumes durch Sukzession auf ehemaligen Straßenbegleitgrünflächen an der rückzubauenden Kr A 33.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: Pflegemaßnahmen, soweit zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Spätestens in der ersten Vegetationsperiode nach Beginn der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: 0,54 ha (davon als Neubegründung von Wald anrechenbar 0,54 ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand 0,54 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb 0,54 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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Seite A 3-6

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 5

Maßnahmennummer

M 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 0+000 bis 6+472

Konflikt Nr.: K 1 - K 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 1 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung geschützter Tierarten.

Maßnahme Rodungszeiten (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: 1

Zielsetzung: Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1.

Beschreibung: Rodung von Gehölzbeständen und Beseitigung von Röhrichtbeständen nur außerhalb der Schutzzeiten

nach § 39 (5) BNatSchG. Weitergehende Vorschriften zum Fledermausschutz gemäß Maßnahme M 2 bleiben unberücksichtigt. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

Flächengröße: …….. ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-7

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 6

Maßnahmennummer

M 2 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 0+000 – 3+300 Bau-km 4+165 – 4+525 Bau-km 4+910 – 5+920

Konflikt Nr.: K 1, K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 1 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung geschützter Tierarten.

Maßnahme Fledermausschutz bei Gehölzfällungen (Unterlage 12.2), Blatt Nr.: 1 – 4

Zielsetzung: Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1.

Beschreibung: Kontrolle von Gehölzbeständen mit Brusthöhendurchmesser über 30 cm unmittelbar vor der Fällung

durch eine fachkundige Person auf (potenzielle) Fledermausquartiere (Baumhöhlen, Rindenspalten). Verschließen von Höhlenöffnungen, bei nachgewiesenen oder nicht auszuschließenden Fledermaus-

vorkommen mit einem Einwege-Ausgang. Fällung von Gehölzen mit Quartiernachweisen unter Zurückstellung der avifaunistisch erforderlichen

Zeiträume im Zeitraum September / Oktober. Etappenweise Fällung von Quartierbäumen unter fachkundiger Aufsicht; Stammabschnitte mit

Höhlungen sind an geeigneten Stellen im näheren Umfeld zu lagern / aufzustellen.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

Flächengröße: …….. ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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Seite A 3-8

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 7

Maßnahmennummer

M 3 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauwerk 9 – Unterführung Privatweg

Konflikt Nr.: K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 4

Beschreibung: Beeinträchtigung geschützter Tierarten.

Maßnahme Bauzeitenbeschränkung zum Fledermausschutz (Unterlage 12.2), Blatt Nr.: 4

Zielsetzung: Die Maßnahme dient einer dauerhaften Funktionserfüllung dieser Wegeunterführung als Querungshilfe für Fledermäuse.

Beschreibung: Kein Baubetrieb nach Einbruch der abendlichen Dämmerung im Zeitraum zwischen Anfang April bis

Ende Oktober. Gewährleistung einer dauerhaften Durchgängigkeit der südlich angrenzenden Unterführung des

Eigentümerweges unter der BAB A 8 im Zeitraum zwischen April bis Ende Oktober. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

Flächengröße: …….. ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-9

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 8

Maßnahmennummer

M 4 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+900 – 3+350 beidseits Bau-km 5+050 – 5+490 links Bauwerk 9 – Unterführung Privatweg, rechts

Konflikt Nr.: K 2, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 2, 4

Beschreibung: Verstärkung der Zerschneidungswirkung für bestehende Fledermauslebensräume.

Maßnahme Leitpflanzungen für Fledermäuse (Unterlage 12.2), Blatt Nr.: 2, 4

Zielsetzung: Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Kollisionsrisiko).

Beschreibung: Anlage einer durchgehenden Leitpflanzung in Form einer zweireihigen Heisterpflanzung standortgerech-

ter Laubbäume (Mindesthöhe der Heister bei Pflanzung 2,0 m). Anbindung der Leitpflanzung an die als Querungshilfen für Fledermäuse ausgelegten Bauwerke 4, 5 und

9. Pflanzung geschlossener Baumreihen beidseits des Wirtschaftsweges zwischen BW 9 und der südlich

gelegenen Unterführung unter der BAB A 8. Ziel ist die Schaffung einer „tunnelartigen“ Situation, mit der zwischen den zwei benachbarten Unterführungen der St 2032 und der BAB A 8 das „Aufsteigen“ von Fledermäusen in den Verkehrsraum vermieden werden soll.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: erste Pflanzperiode nach Freimachung des Baufeldes

Flächengröße: ca. 1,0 ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 1,0 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ca. 1,0 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

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Seite A 3-9 T

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 8

Maßnahmennummer

M 4 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+900 – 3+350 links Bau-km 1+900 1+920 – 3+350 beidseits rechts Bau-km 5+050 – 5+490 links Bauwerk 9 – Unterführung Privatweg, rechts

Konflikt Nr.: K 2, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 2, 4

Beschreibung: Verstärkung der Zerschneidungswirkung für bestehende Fledermauslebensräume.

Maßnahme Leitpflanzungen für Fledermäuse (Unterlage 12.2), Blatt Nr.: 2, 4

Zielsetzung: Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Kollisionsrisiko).

Beschreibung: Anlage einer durchgehenden Leitpflanzung in Form einer zweireihigen Heisterpflanzung standortgerech-

ter Laubbäume (Mindesthöhe der Heister bei Pflanzung 2,0 m). Anbindung der Leitpflanzung an die als Querungshilfen für Fledermäuse ausgelegten Bauwerke 4, 5 und

9. Pflanzung geschlossener Baumreihen beidseits des Wirtschaftsweges zwischen BW 9 und der südlich

gelegenen Unterführung unter der BAB A 8. Ziel ist die Schaffung einer „tunnelartigen“ Situation, mit der zwischen den zwei benachbarten Unterführungen der St 2032 und der BAB A 8 das „Aufsteigen“ von Fledermäusen in den Verkehrsraum vermieden werden soll.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: erste Pflanzperiode nach Freimachung des Baufeldes

Flächengröße: ca. 1,0 ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 1,0 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ca. 1,0 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-10

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 9

Maßnahmennummer

M 5 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+820 – 2+050 rechts Bau-km 1+910 – 2+050 links Bau-km 2+350 – 3+330 beidseits Bau-km 5+050 – 5+490 links

Konflikt Nr.: K 2, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2, 4

Beschreibung: Verstärkung der Zerschneidungswirkung für bestehende Fledermauslebensräume

Maßnahme Schutzzäune für Fledermäuse (Unterlage 12.2), Blatt Nr.: 2, 4

Zielsetzung: Die Maßnahme dient bis zur Funktionserfüllung der Maßnahme M 4 als unmittelbar wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Kollisionsrisiko).

Beschreibung: Errichtung von Schutzzäunen (Maschendraht, Maschenweite 30 mm) als Leiteinrichtung für

Fledermäuse in Bereichen mit erhöhtem Kollisionsrisiko; Mindesthöhe des Zaunes 2,5 m; zur Minimie-rung des Anflugrisikos für Vögel und Fledermäuse wird an der oberen Zaunkante eine durchgehende Textilvliesmatte, Breite ca. 0,5 m angebracht und bis zu dem Zeitpunkt dauerhaft unterhalten, an dem die entlang der Zäune geplante Pflanzung (Maßnahme M 4) Zaunhöhe erreicht hat.

Anbindung des Zaunes an die als Querungshilfen für Fledermäuse ausgelegten Bauwerke 4, 5 und 9. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Verkehrsfreigabe

Flächengröße: …….. ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-11

1

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 10

Maßnahmennummer

M 6 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 2+130 – 2+700

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsbeziehungen geschützter Tierarten

Maßnahme Erhaltung von Altholzbeständen (Unterlage 12.2), Blatt Nr.: 2

Zielsetzung: Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG. Soweit im Umfeld der Trasse noch Altholzbestände erhalten sind, ist in diesen im Zuge der anstehenden

Verjüngungsphase von einer ständigen Abnahme des Altholzanteils zu rechnen. Mit der Maßnahme wird entgegen dieser absehbaren Entwicklung für die durch das Vorhaben betroffenen lokalen Populationen eine dauerhafte Sicherung essenzieller Habitatstrukturen (Alt- bzw. Biotopbäume, Totholz) innerhalb des Untersuchungsgebietes angestrebt. Die Maßnahmenfläche weist hierfür in Folge der nachgewiesenen Artvorkommen sowie ihrem hohen Laubholzanteil (Buche) eine besondere Eignung auf.

Das im Zuge der vorgesehenen Nutzungsart auf der Maßnahmenfläche angestrebte gruppen- bis horstartig strukturierte, ungleichaltrige und mischbaumartenreiche Bestandsgefüge erhält bzw. fördert neben den oben genannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten (insbesondere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse) die Funktion der Fläche als Nahrungshabitat (insbesondere als Jagdhabitat für Fledermäuse).

Beschreibung: Markierung und dauerhafte Erhaltung bekannter Höhlenbäume mit Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

geschützter Tierarten. Erhaltung von durchschnittlich mindestens 10 Biotopbäumen (Horst- und Höhlenbäume, Bäume mit

Faulstellen) je ha einschließlich der bekannten Höhlenbäume; sind geeignete Biotopbäume nicht vorhanden, sind bis zu geforderten Zahl geeignete Altbäume mit Potenzial zur Entwicklung als Biotop-baum zu erhalten (Etablierung von Altbaumtrupps).

Anreicherung von stehendem und liegendem Totholz bis zu einem Vorrat von mindestens 20 m³ pro ha.

Ausschließlich femelartige Nutzung, keine flächige Räumung Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: siehe Maßnahmenbeschreibung Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: ab Beginn der Baumaßnahme

Flächengröße: ca. 7,5 ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Staatsforstbetrieb

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Staatsforstbetrieb

Flächen der öffentlichen Hand ca. 7,5 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ca. 7,5 ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-11 T

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 10

Maßnahmennummer

M 6 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 2+130 – 2+700

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung von Lebensräumen und Funktionsbeziehungen geschützter Tierarten

Maßnahme Erhaltung von Altholzbeständen (Unterlage 12.2), Blatt Nr.: 2

Zielsetzung: Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG. Soweit im Umfeld der Trasse noch Altholzbestände erhalten sind, ist in diesen im Zuge der anstehenden

Verjüngungsphase von einer ständigen Abnahme des Altholzanteils zu rechnen. Mit der Maßnahme wird entgegen dieser absehbaren Entwicklung für die durch das Vorhaben betroffenen lokalen Populationen eine dauerhafte Sicherung essenzieller Habitatstrukturen (Alt- bzw. Biotopbäume, Totholz) innerhalb des Untersuchungsgebietes angestrebt. Die Maßnahmenfläche weist hierfür in Folge der nachgewiesenen Artvorkommen sowie ihrem hohen Laubholzanteil (Buche) eine besondere Eignung auf.

Das im Zuge der vorgesehenen Nutzungsart auf der Maßnahmenfläche angestrebte gruppen- bis horstartig strukturierte, ungleichaltrige und mischbaumartenreiche Bestandsgefüge erhält bzw. fördert neben den oben genannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten (insbesondere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse) die Funktion der Fläche als Nahrungshabitat (insbesondere als Jagdhabitat für Fledermäuse).

Beschreibung: Markierung und dauerhafte Erhaltung bekannter Höhlenbäume mit Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

geschützter Tierarten. Erhaltung von durchschnittlich mindestens 10 Biotopbäumen (Horst- und Höhlenbäume, Bäume mit

Faulstellen) je ha einschließlich der bekannten Höhlenbäume; sind geeignete Biotopbäume nicht vorhanden, sind bis zu geforderten Zahl geeignete Altbäume mit Potenzial zur Entwicklung als Biotop-baum zu erhalten (Etablierung von Altbaumtrupps).

Anreicherung von stehendem und liegendem Totholz bis zu einem Vorrat von mindestens 20 m³ pro ha.

Ausschließlich femelartige Nutzung, keine flächige Räumung Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: siehe Maßnahmenbeschreibung Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: ab Beginn der Baumaßnahme

Flächengröße: ca. 7,5 ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Staatsforstbetrieb Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Staatsforstbetrieb Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 7,5 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ca. 7,5 ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-12

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 11

Maßnahmennummer

M 7 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+334 – Fischbach Bau-km 2+933,5 – BW 5 Bau-km 4+910 – BW 8 Bau-km 6+410 – Laugna

Konflikt Nr.: K 1, K 2, K 5, K 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 1 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung von Funktionsbeziehungen.

Maßnahme Tierökologische Gestaltung der (Unterlage 12.2), Blatt Nr.:Durchlassbauwerke

1 - 4

Zielsetzung: Minimierung von Trenn- / Zerschneidungswirkungen

Beschreibung: Bedeckung der Böden der Durchlässe mit standorttypischem Substrat. Bei Gewässerdurchlässen: Anlage von Trockenbermen unter Verwendung anstehender Gesteine und

Böden beidseits des Gewässers; Vermeidung von Abstürzen. Bei Mitführung von Wirtschaftswegen: Ausführung des Weges in Schotterbauweise. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

Flächengröße: …….. ha (davon anrechenbar …………. ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-13

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032 Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 12

Maßnahmennummer

S 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

siehe Maßnahmenbeschreibung

Konflikt Nr.: K 1 - 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 1 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung der an das Baufeld angrenzenden Gehölz- und Biotopstrukturen.

Maßnahme Schutz zu erhaltender Gehölze und (Unterlage 12.2) Blatt Nrn.:Biotopstrukturen

1 - 4

Zielsetzung: Minimierung der Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild in den an die Trasse angrenzenden Bereichen. Beschreibung: Markierung der zu erhaltenden Biotop- und Gehölzstrukturen vor Beginn der Baumaßnahme in

Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung und Schutz vor unbeabsichtigten Beeinträchtigungen (mechanische Beschädigung, Abgrabung, Aufschüttung) durch Errichtung eines Schutzzaunes.

Weitergehende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 und RAS-LP4 nach Bedarf.

Es handelt sich dabei um folgende Bereiche:

Fahrtrichtung Adelsried: ---

Fahrtrichtung Welden: Bau-km 0+100 bis Bau-km 0+300 Bau-km 0+650 bis Bau-km 0+660 Bau-km 0+700 bis Bau-km 0+730 Bau-km 0+940 bis Bau-km 1+000 Bau-km 1+290 bis Bau-km 1+420 Bau-km 2+470 bis Bau-km 2+500 Bau-km 2+770 bis Bau-km 2+820 Bau-km 5+130 bis Bau-km 5+150 Bau-km 5+650 bis Bau-km 5+670 Bau-km 6+370 bis Bau-km 6+400 Bau-km 6+420 bis Bau-km 6+440 Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Baumaßnahme

Flächengröße: ha (davon anrechenbar ............ ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-13 T

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032 Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 12

Maßnahmennummer

S 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

siehe Maßnahmenbeschreibung

Konflikt Nr.: K 1 - 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 1 - 4

Beschreibung: Beeinträchtigung der an das Baufeld angrenzenden Gehölz- und Biotopstrukturen.

Maßnahme Schutz zu erhaltender Gehölze und (Unterlage 12.2) Blatt Nrn.:Biotopstrukturen

1 - 4

Zielsetzung: Minimierung der Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild in den an die Trasse angrenzenden Bereichen. Beschreibung: Markierung der zu erhaltenden Biotop- und Gehölzstrukturen vor Beginn der Baumaßnahme in

Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung und Schutz vor unbeabsichtigten Beeinträchtigungen (mechanische Beschädigung, Abgrabung, Aufschüttung) durch Errichtung eines Schutzzaunes.

Weitergehende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18 920 und RAS-LP4 nach Bedarf.

Es handelt sich dabei um folgende Bereiche:

Fahrtrichtung Adelsried: ---

Fahrtrichtung Welden: Bau-km 0+100 bis Bau-km 0+300 Bau-km 0+650 bis Bau-km 0+660 Bau-km 0+700 bis Bau-km 0+730 Bau-km 0+940 bis Bau-km 1+000 Bau-km 1+290 bis Bau-km 1+420 Bau-km 2+470 bis Bau-km 2+500 Bau-km 2+770 bis Bau-km 2+820 Bau-km 5+130 bis Bau-km 5+150 Bau-km 5+650 bis Bau-km 5+670 Bau-km 6+370 bis Bau-km 6+400 Bau-km 6+420 bis Bau-km 6+440 Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Baumaßnahme

Flächengröße: ha (davon anrechenbar ............ ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-14

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 13

Maßnahmennummer

S 2 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+334 - Fischbach Bau-km 6+410 - Laugna

Konflikt Nr.: K 1 – K 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 1, 4

Beschreibung: Beeinträchtigung der gequerten Fließgewässer während der Bauzeit durch Stoffeinträge

Maßnahme Schutzmaßnahme für Fließgewässer (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: 1, 4

Zielsetzung: Minimierung der baubedingten Beeinträchtigungen der gequerten Fließgewässer.

Beschreibung: In Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung werden die vom Bauvorhaben betroffenen Gewässer während der gesamten Bauzeit im Arbeitsbereich durch geeignete Schutzvorkehrungen vor Einträgen von Bau- und Bodenmaterial geschützt.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase im Bereich der Gewässerquerungen

Flächengröße: ha (davon anrechenbar ............ ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-15

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032 Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 14

Maßnahmennummer

S 3 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+400 –1+820 rechts Bau-km 2+850 – 3+350 beidseits Bau-km 4+165 – 4+600 links Bau-km 5+490 – 5+ 920 links

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 2, 3, 4

Beschreibung: Beeinträchtigung geschlossener Waldflächen durch Anschneiden der Waldränder

Maßnahme Schutz von Waldflächen (Unterlage 12.2) Blatt Nrn.: 2, 3, 4

Zielsetzung: Minimierung mittelbarer Beeinträchtigungen in Folge des Anschneidens an die Trasse angrenzender

geschlossener Waldflächen. Beschreibung: Waldumbau zu einem stabilen Waldmantel je nach örtlichen Gegebenheiten durch: Waldrandunterpflanzungen mit standortheimischen Sträuchern und Laubbäumen 2. und 3. Ordnung bis

in eine Tiefe von 10 m zum Schutz vor Wind- und Sonnenschäden Die Maßnahmen werden in Abstimmung und mit Erlaubnis des Grundeigentümers sowie der Forstbehörden durchgeführt. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Baumaßnahme

Flächengröße: ha (davon anrechenbar ............ ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-15 T

Maßnahme zur Minimierung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032 Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 14

Maßnahmennummer

S 3 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+400 –1+820 rechts Bau-km 2+850 – 3+350 3+050 beidseits Bau-km 4+165 – 4+600 links Bau-km 5+490 – 5+ 920 links

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nrn.: 2, 3, 4

Beschreibung: Beeinträchtigung geschlossener Waldflächen durch Anschneiden der Waldränder

Maßnahme Schutz von Waldflächen (Unterlage 12.2) Blatt Nrn.: 2, 3, 4

Zielsetzung: Minimierung mittelbarer Beeinträchtigungen in Folge des Anschneidens an die Trasse angrenzender

geschlossener Waldflächen. Beschreibung: Waldumbau zu einem stabilen Waldmantel je nach örtlichen Gegebenheiten durch: Waldrandunterpflanzungen mit standortheimischen Sträuchern und Laubbäumen 2. und 3. Ordnung bis

in eine Tiefe von 10 m zum Schutz vor Wind- und Sonnenschäden Die Maßnahmen werden in Abstimmung und mit Erlaubnis des Grundeigentümers sowie der Forstbehörden durchgeführt. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: ---- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Baumaßnahme

Flächengröße: ha (davon anrechenbar ............ ha)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Künftige Unterhaltung:

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-16

Maßnahme zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 15

Maßnahmennummer

G 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 0+000 – 1+800 Bau-km 3+330 – 4+165 Bau-km 4+525 – 5+050 Bau-km 5+920 – 6+472

Konflikt Nr.: K 1, K 3, K 5, K 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 1 - 4

Beschreibung: Verlust landschaftsbildbereichernder Strukturen; technische Überprägung des Landschaftsbildes.

Maßnahme Gestaltung der straßenbegleitenden Grün- (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: flächen in Offenlandbereichen

1 - 4

Zielsetzung: Einbindung des Straßenkörpers in die Landschaft; Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschafts-bildes.

Beschreibung: Entsiegelung nicht mehr benötigter befestigter Flächen der ehemaligen Fahrbahn. Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Baum- und Strauch-

gruppen, Baumreihen, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren im Bereich der Entwässerungsmulden. Ansaat der Bankette mit Landschaftsrasen. Ansaat der verbleibenden gehölzfreien Flächen mit geeigneten Samenmischungen artenreicher Gras-

und Krautfluren. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: nach Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen

Flächengröße: ca. 23,4 ha (inkl. Maßnahmen G 2 und G 3)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 23,4 ha(inkl. G 2 und G 3)

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-16 T

Maßnahme zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 15

Maßnahmennummer

G 1 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 0+000 – 1+800 Bau-km 3+330 – 4+165 Bau-km 4+525 – 5+050 Bau-km 5+920 – 6+472

Konflikt Nr.: K 1, K 3, K 5, K 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 1 - 4

Beschreibung: Verlust landschaftsbildbereichernder Strukturen; technische Überprägung des Landschaftsbildes.

Maßnahme Gestaltung der straßenbegleitenden Grün- (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: flächen in Offenlandbereichen

1 - 4

Zielsetzung: Einbindung des Straßenkörpers in die Landschaft; Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschafts-bildes.

Beschreibung: Entsiegelung nicht mehr benötigter befestigter Flächen der ehemaligen Fahrbahn. Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Baum- und Strauch-

gruppen, Baumreihen, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren im Bereich der Entwässerungsmulden. Ansaat der Bankette mit Landschaftsrasen. Ansaat der verbleibenden gehölzfreien Flächen mit geeigneten Samenmischungen artenreicher Gras-

und Krautfluren. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: nach Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen

Flächengröße: ca. 23,4 20,26 ha

(inkl. Maßnahmen G 2 und G 3)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 23,4 20,26 ha(inkl. G 2 und G 3)

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-17

Maßnahme zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 16

Maßnahmennummer

G 2 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+800 – 3+330 Bau-km 4+165 – 4+525 Bau-km 5+050 – 5+920

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2, 3, 4

Beschreibung: Verlust landschaftsbildbereichernder Strukturen; technische Überprägung des Landschaftsbildes.

Maßnahme Gestaltung der straßenbegleitenden Grün- (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: flächen im Bereich von Waldflächen

2 - 4

Zielsetzung: Einbindung des Straßenkörpers in die Landschaft; Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschafts-bildes.

Beschreibung: Entsiegelung nicht mehr benötigter befestigter Flächen der ehemaligen Fahrbahn. �Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren im Bereich der Entwässerungsmulden. Ansaat der Bankette mit Landschaftsrasen. Ansaat der verbleibenden Flächen mit geeigneten Samenmischungen artenreicher Gras- und

Krautfluren.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: ca. 23,4 ha (inkl. Maßnahmen G 1 und G 3)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 23,4 ha(inkl. G 1 und G 3)

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-17 T

Maßnahme zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 16

Maßnahmennummer

G 2 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+800 – 3+330 Bau-km 4+165 – 4+525 Bau-km 5+050 – 5+920

Konflikt Nr.: K 2, K 4, K 6 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2, 3, 4

Beschreibung: Verlust landschaftsbildbereichernder Strukturen; technische Überprägung des Landschaftsbildes.

Maßnah-me

Gestaltung der straßenbegleitenden Grün- (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: flächen im Bereich von Waldflächen

2 - 4

Zielsetzung: Einbindung des Straßenkörpers in die Landschaft; Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschafts-bildes.

Beschreibung: Entsiegelung nicht mehr benötigter befestigter Flächen der ehemaligen Fahrbahn. �Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren im Bereich der Entwässerungsmulden. Ansaat der Bankette mit Landschaftsrasen. Ansaat der verbleibenden Flächen mit geeigneten Samenmischungen artenreicher Gras- und

Krautfluren.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: ca. 23,4 20,26 ha

(inkl. Maßnahmen G 1 und G 3)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 23,4 20,26 ha(inkl. G 1 und G 3)

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-18

Maßnahme zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 17

Maßnahmennummer

G 3 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+700 – 1+800 Bau-km 4+020 – 4+150

Konflikt Nr.: K 2, K 3 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2 + 3

Beschreibung: Verlust landschaftsbildbereichernder Strukturen; technische Überprägung des Landschaftsbildes.

Maßnahme Gestaltung der Entwässerungsanlagen (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: 2 + 3

Zielsetzung: Einbindung der Entwässerungsanlagen in das Landschaftsbild ; Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschaftsbildes.

Beschreibung: Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Baum- und Strauch-

gruppen, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren. Ansaat der verbleibenden gehölzfreien Flächen mit geeigneten Samenmischungen artenreicher Gras-

und Krautfluren.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: ca. 23,4 ha (inkl. Maßnahmen G 1 und G 2)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 23,4 ha(inkl. G 1 und G 2)

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-18 T

Maßnahme zur Neugestaltung des Landschaftsbildes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 17

Maßnahmennummer

G 3 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 1+700 – 1+800 Bau-km 4+020 – 4+150

Konflikt Nr.: K 2, K 3 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 2 + 3

Beschreibung: Verlust landschaftsbildbereichernder Strukturen; technische Überprägung des Landschaftsbildes.

Maßnah-me

Gestaltung der Entwässerungsanlagen (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: 2 + 3

Zielsetzung: Einbindung der Entwässerungsanlagen in das Landschaftsbild ; Wiederherstellung / Neugestaltung des Landschaftsbildes.

Beschreibung: Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Baum- und Strauch-

gruppen, Hecken). Ansaat feuchtigkeitsliebender Hochstaudenfluren. Ansaat der verbleibenden gehölzfreien Flächen mit geeigneten Samenmischungen artenreicher Gras-

und Krautfluren.

Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: ca. 23,4 20,26 ha

(inkl. Maßnahmen G 1 und G 2)

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 23,4 20,26 ha(inkl. G 1 und G 2)

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 3

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 3-19

Maßnahme zur Neugestaltung des Landschaftsbildes und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

Bezeichnung der Baumaßnahme

St 2032

Ortsumfahrung Adelsried

Maßnahmenblatt

Blatt Nr.: 18

Maßnahmennummer

G 4 A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme M = Minimierungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme W = Neubegründung von Wald

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 6+140 - Laugna

Konflikt Nr.: K 7 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.: 4

Beschreibung: Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes der Laugna.

Maßnahme Natürliche Gestaltung der Laugna (Unterlage 12.2) Blatt Nr.: 4

Zielsetzung: Neugestaltung des Landschaftsbildes; Erhalt und Wiederherstellung der Lebensraumfunktionen der beeinträchtigten Biotopstrukturen.

Beschreibung: Anlage eines naturnahen Gewässergerinnes für die Laugna im Bereich der umzulegenden Abschnitte im

Anschluss an Bauwerk 11; Anlage eines gewundenen Gewässerbettes mit wechselnden Böschungsnei-gungen und Ausbildung eines Niedrigwassergerinnes.

Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen und -sträuchern (Einzelbäume, Hecken). Entwicklung von Röhrichtflächen. Detail auf Anlagenblatt Nr.: - Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: - Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: -

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: -

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen.

Flächengröße: ca. 0,4 ha

Vorgesehene Regelung

Künftiger Eigentümer:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:

Freistaat Bayern, Straßenbauverwaltung

Flächen der öffentlichen Hand ca. 0,4 ha

Flächen Dritter ha

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 4

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

Eger & Partner, Landschaftsarchitekten BDLA, Austraße 35, 86153 Augsburg Datei: P:\E09\0929 a + b\Erl\Tektur_2014\E0929a_OU-Adelsried_LBP-Erl-Planfeststellung_2015-02-27_TEKTUR mU.doc

Seite A 4-1

Anlage 4

Kartierschlüssel

Vegetationseinheiten / Nutzungstypen

W Wälder / Gehölzstrukturen

W 1 Laubholzbestände und gemischte Bestände mit Laubholzdominanz W 11 Erlen-, Erlen-Eschen- und sonstige erlendominierte Bestände W 12 Eschen-Bestand W 13 Buchen- und buchendominierte Bestände W 14 Eichen- und eichendominierte Bestände W 15 Ahorn- und ahorndominierte Bestände W 16 Zitterpappel- und zitterpappeldominierte Bestände W 17 Hybridpappelbestand W 18 Wildobstbestand W 19 Birkenbestand W 10 sonstige Laubholz- und Mischbestände

W 2 Nadelholzbestände und gemischte Bestände mit Nadelholzdominanz W 21 Fichten-, Fichten-Lärchen- und sonstige fichtendominierte Bestände W 22 Weihnachtsbaumkultur W 23 sonstige nadelholzdominierte Gehölzbestände

W 3 Vorwald / Schlagflur

W 4 Hecken- und Gebüschgesellschaften W 41 Weidengebüsch W 42 Schlehengebüsch W 43 Baumhecken (Laubholz) W 44 sonstige Laubholzhecken / -gebüsche

Zusatz für alle W-Typen ... 1 Schonung / Aufforstung / Verjüngungsfläche / Pflanzung ... 2 Jungbestand ... 3 Bestand mittleren Alters ... 4 Altbestand

ohne Code Einzelgehölze, Gehölzgruppen, Gebüsche

0 Streuobstbestände, Obstwiese

A Acker

A 1 Ackerbrache, Stilllegungsfläche G Wiesen und Weiden (Grünland)

G 1 Frischwiesen / -weiden; Grünland auf mesophilen Standorten G 11 Grünland, extensiv G 12 Grünlandbrache, Grünland, ruderalisiert

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 4

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12

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Seite A 4-2

G 2 Feucht- / Nasswiesen bzw. -weiden G 21 Nasswiesen, seggen- und/oder binsenreich G 22 Nasswiesen, seggen- und/oder binsenreich, ruderalisiert und/oder verbuschend G 23 Nasswiese mit hohem Schilfanteil G 24 Feuchtwiese, seggen- und/oder binsenreich

G 3 Altgrasfluren G 31 Altgrasflur mittlerer Standorte G 32 Altgrasflur magerer Standorte G 33 Altgrasflur, ruderalisiert H Hochstaudenfluren

H 1 Brennnessel- und brennnessel-dominierte Vegetationsbestände

H 2 Brennnessel-Altgras-Bestand

H 3 himbeer- und brombeerreiche Bestände

H 4 Springkraut-Flur

H 5 Lupinen-Bestand

H 6 Uferhochstaudenfluren H 61 Uferhochstaudenflur, Mädesüßflur H 62 Uferhochstaudenflur, brennesselreich H 63 Uferhochstaudenflur, schilfreich H 64 Uferhochstaudenflur, seggen- und binsenreich H 65 sonstige Uferhochstaudenfluren

H 7 Waldsaum, artenreich

H 8 sonstige Hochstaudenflur K Komplexbestände mit vorherrschendem Hochstaudenanteil

K 1 Schilf-, Hochstauden- und Altgraskomplex, brenneselreich

K 2 Mädesüß-, Hochstauden- und Altgraskomplex, brenneselreich

K 3 Hochstauden-, Brombeer-/Himbeer- und Altgraskomplex

K 4 Goldruten-, Hochstauden-, Altgras- und Laubholzgebüsch-Komplex

K 5 Altgras-Laubholzgebüsch-Komplex R Röhrichte und Großseggenbestände

R 1 Schilf-Röhricht

R 2 Großseggenbestand S Sonstige Flächen

S 1 (Freizeit-) Garten mit hohem Gehölzanteil

S 2 landwirtschaftliche Betriebsfläche

S 3 Holzlagerplatz

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planfeststellung Anlage 5

St 2032 - Ortsumfahrung Adelsried Unterlage 12 T

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Seite A 5-1

Anlage 5

Ermittlung des Bedarfs an Ausgleichsflächen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Freileitungen

Datenbasis: technische Planung LEW Verteilnetz GmbH

Daten zur Bestandsleitung gemäß LEW Verteilnetz GmbH

Methodische Rahmenbedingungen: Konventionsvorschlag von Eger & Partner (2011)

folgende Faktoren kommen zur Anwendung: pro lfm Masthöhe 10 m² Ausgleichsfläche pro m² Streichfläche 1 m² Ausgleichsfläche

Ermittlung für Neubau und Rückbau

gesonderte Einstufung der betroffenen Landschaftsqualitäten nicht erforderlich da unveränderte Trassenführung

Ausgleichsbedarfsermittlung Landschaftsbild durch Neubau

Masthöhe M 244 (neu) 29,0 m x 10 m² = 290,0 m²

Streichfläche M 244 (neu) 165,7 m² x 1 = 165,7 m²

Summe A-Bedarf Neubau 455,7 m² Reduzierung Ausgleichsbedarf Landschaftsbild durch Rückbau

Masthöhe M 244 (alt) 31,1 m x 10 m² = 311,0 m²

Streichfläche M 244 (alt) 79,0 m² x 1 = 79,0 m²

Summe Reduzierung A-Bedarf Rückbau ./. 390,0 m²

A-Bedarf Landschaftsbild Gesamtvorhaben: 455,7 m² 390 m² = 65,7 m² (0,01 ha)