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LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 87700 Memmingen Tel. 08331/4904-0 Fax 08331/4904-20 E-Mail: [email protected] Web: www.lars-consult.de Staatliches Bauamt Krumbach BUNDESSTRAßE 16, GÜNZBURG - DONAUWÖRTH AUSBAU ANSCHLUSSSTELLE GUNDELFINGEN/PETERSWÖRTH BAU-KM 0-030 BIS BAU-KM 0+725 Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4 31.01.2018

Staatliches Bauamt Krumbach BUNDESSTRAßE 16, GÜNZBURG ... · LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 87700 Memmingen Tel. 08331/4904-0

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LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 � 87700 Memmingen

Tel. 08331/4904-0 � Fax 08331/4904-20

E-Mail: [email protected] � Web: www.lars-consult.de

Staatliches Bauamt Krumbach

BUNDESSTRAßE 16, GÜNZBURG - DONAUWÖRTH

AUSBAU ANSCHLUSSSTELLE

GUNDELFINGEN/PETERSWÖRTH

BAU-KM 0-030 BIS BAU-KM 0+725

Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4

31.01.2018

GEGENSTAND Bundesstraße 16, Günzburg - Donauwörth Ausbau Anschlussstelle Gundelfingen/Peterswörth Bau-km 0-030 bis Bau-km 0+725

Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4

AUFTRAGGEBER

Staatliches Bauamt Krumbach Nattenhauser Straße 16 86381 Krumbach

Telefon:

Telefax:

08282 / 9908 - 0

08282 / 9908 - 200

E-Mail:

Web

[email protected]

http://www.stbakru.bayern.de

__________________________________________________

Krumbach, den 31.01.2018 Jens Ehmke, Ltd. Baudirektor

AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER

LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20

87700 Memmingen

Telefon:

Telefax:

E-Mail:

Web:

08331 4904-0

08331 4904-20

[email protected]

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BEARBEITER

Martin Königsdorfer - Dipl. Biologe

Johannes Schreiber - M. Sc. Biologie

Memmingen, den 31.01.2018 Martin Königsdorfer - Dipl. Biologe

Bundesstraße 16, Günzburg - Donauwörth Ausbau Anschlussstelle

Gundelfingen/Peterswörth Bau-km 0-030 bis Bau-km 0+725

Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4

Einleitung

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung 2

2 Übersicht über das Untersuchungsgebiet 2

3 Methode 3

3.1 Säugetiere 3

3.2 Vögel 5

3.3 Reptilien 5

3.4 Amphibien, Libellen, Tagfalter, Beibeobachtungen 7

4 Sekundärdaten 7

5 Ergebnisse 7

5.1 Säugetiere 7

5.2 Vögel 9

5.3 Reptilien 13

5.4 Amphibien 13

5.5 Libellen und Tagfalter 13

5.6 Beibeobachtungen 13

5.7 Sekundärdaten 15

6 Diskussion 15

6.1 Säugetiere 15

6.2 Vögel 16

6.3 Reptilien 17

6.4 Amphibien 17

6.5 Libellen 17

6.6 Tagfalter 17

6.7 Östliche Heideschnecke 17

6.8 Sekundärdaten 18

7 Literaturverzeichnis 19

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Einleitung

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TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Übersicht über die untersuchten Artengruppen und Methoden 3

Tabelle 2: Ergebnisse der Rufanalyse sowie der Auswertung der

Arteninformationsangaben des LfU

8

Tabelle 3: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsgebiet 10

Tabelle 4: Fundorte der Artenschutzkartierung (ASK) im Untersuchungsgebiet 15

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet (unmaßstäblich) 2

Abbildung 2: Auf Haselmausvorkommen untersuchtes Feldgehölz im UG 4

Abbildung 3: Haselmaustube im Feldgehölz des UG 4

Abbildung 4: Standorte der Reptilienbleche 6

Abbildung 5: Reptilienblech im UG 6

Abbildung 6: Nachweise von Fledermäusen aus einer nächtlichen Begehung 9

Abbildung 7: Reviermittelpunkte saP-relevanter Vogelarten 12

Abbildung 8: Östliche Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der DLG 17 14

Abbildung 9: Habitat der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der südlichen Böschung

der DLG 17 14

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1 Einleitung

Das staatliche Bauamt Krumbach plant den abschnittsweisen dreispurigen Ausbau der B16 zwischen

Gundelfingen und Lauingen in drei Abschnitten. Der erste Abschnitt beinhaltet den höhenfreien Um-

bau der Anschlussstelle Peterswörth. Hierzu soll der Knoten Nr. XI zwischen der B 16 im Westen, der

aus Nordosten kommenden DLG 12 (Günzburger Straße) und der aus Südosten kommenden DLG 17

umgebaut werden, um ein leichteres Auffahren auf die B16 zu ermöglichen.

In diesem faunistischen Gutachten werden die Ergebnisse der Kartierungen für den Eingriffsbereich

sowie angrenzende Bereiche dargestellt. Sie dienen als Grundlage für die Unterlagen zur speziellen

artenschutzrechtlichen Prüfung, der Natura-2000-Vorprüfung sowie dem landschaftspflegerischen

Begleitplan.

2 Übersicht über das Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt an der B16 zwischen Günzburg und Gundelfingen, westlich von

Peterswörth. Es umfasst im Wesentlichen die umliegenden Flächen im Bereich der Zusammenfüh-

rung der B 16, DLG 12 und DLG 17, wobei ein Abstand von ca. 200 m bis 250 m um die neue techni-

sche Planung als Grenze festgelegt wurde. Dadurch ergibt sich für das Untersuchungsgebiet insge-

samt eine Fläche von ca. 54 ha (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet (unmaßstäblich)

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Methode

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3 Methode

Im UG wurden zwischen April und Oktober Erfassungen unterschiedlicher Arten bzw. Artengruppen

durchgeführt. Einen Überblick über die untersuchten Arten bzw. Artengruppen sowie die verschiede-

nen methodischen Ansätze zur Erfassung gibt die Tabelle 1.

Tabelle 1: Übersicht über die untersuchten Artengruppen und Methoden

Art/Artengruppe Methode

Säugetiere

Fledermäuse Detektorbegehung

Haselmaus Ausbringen von Nest-Tubes

Brutvögel Transektbegehungen (Linienkartierung)

Reptilien Transektbegehungen, Reptilienbleche

Amphibien Transektbegehungen, Kescherfang und nächtliches Verhö-

ren

Libellen Transektbegehungen, Kescherfang

Tagfalter Transektbegehungen, Kescherfang

3.1 Säugetiere

Fledermäuse

Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte an 4 Terminen (05.06., 08.08., 22.08., 24.08.2016). Die nächt-

lichen Begehungen erfolgten ausschließlich in trockenen Nächten mit möglichst geringem Windauf-

kommen, von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis maximal 01.00 Uhr morgens. Bei den

Begehungen wurde ein Batlogger (Firma Elekon) zur Umwandlung in hörbare Frequenzen und Auf-

nahme der Rufaktivität verwendet. Dieser speichert automatisch Geräusche im Ultraschallbereich

und versieht die Aufnahme mit einem Zeitstempel, der Temperatur und einem GPS-Punkt. Die Auf-

nahmen werden anschließend einzeln mit Hilfe des Analyseprogramms BatExplorer gefiltert und be-

stimmt. Bei der Auswertung der Rufe lassen sich nicht immer Bestimmungen auf Artniveau durchfüh-

ren, stattdessen werden dann sog. Rufgruppen definiert. In Verknüpfung mit den Daten der Artenin-

formation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/artenin-

formationen/), in diesem Fall für das TK-Blatt 7428 (Lebensraumtypen Extensivgrünland und Hecken

sowie Hecken und Gehölze), ist eine Eingrenzung des Artenspektrums möglich.

Haselmaus

Zur Ermittlung, ob Haselmäuse im UG vorkommen, wurden am 11.04.2016 zehn Nest-Tubes in dem

Feldgehölz ausgebracht, das sich parallel zur B16 erstreckt (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3). Nach

184 Tagen wurden die Nest-Tubes am 11.10.2016 kontrolliert und abgenommen.

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Abbildung 2: Auf Haselmausvorkommen untersuchtes Feldgehölz im UG

Abbildung 3: Haselmaustube im Feldgehölz des UG

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Methode

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3.2 Vögel

Die Brutvögel wurden in Anlehnung an die Methodik der Linienkartierung (vgl. SÜDBECK et al. 2005)

erfasst. Es wurden vier Begehungen durchgeführt (11.04., 27.04., 11.05. und 28.05.2016). In der Re-

gel erfolgten die Kartierungen am Vormittag, ab einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis circa

10 Uhr. Es wurden alle akustisch oder optisch wahrgenommenen Vögel aufgenommen, wobei häu-

fige und ungefährdete Arten in Strichlisten geführt wurden. Bemerkenswerte Arten (i. d. R. saP-rele-

vante Arten bzw. Arten der Roten Liste) wurden hingegen punktgenau in Tageskarten eingezeichnet.

3.3 Reptilien

Zur Erfassung von Reptilien wurden Transektbegehungen durchgeführt. Dazu wurden die geeigneten

Lebensräume erst in einem gewissen Abstand und langsamen Tempo sowie daran anschließend im

schnelleren Gehen nahe der Grenzstrukturen abgelaufen. Während des Ablaufens wurden flüch-

tende oder sich sonnende Tiere aufgenommen. Zur Ergänzung der Begehungen und Erhöhung der

Nachweiswahrscheinlichkeit wurden im Zuge der ersten Übersichtsbegehung drei schwarze Wellplat-

ten aus Bitumen entlang geeigneter Habitatstrukturen ausgelegt (Abbildung 4 und Abbildung 5).

Diese künstlichen Verstecke (kV) sollen den Lebensraum der Tiere um geeignete Versteckmöglichkei-

ten bereichern. Sie werden insbesondere von Schlangen, aber auch von anderen Reptilien wie z. B.

der Zauneidechse, gut zur indirekten Wärmeaufnahme angenommen (BLANKE 2010).Die Erfassung der

Reptilien erfolgte am 11.05, am 28.05, am 24.06 und am 29.06.2016. Beim letzten Kontrollgang am

11.10.2016 wurden die Wellplatten wieder eingesammelt.

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Methode

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Abbildung 4: Standorte der Reptilienbleche

Abbildung 5: Reptilienblech im UG

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Sekundärdaten

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3.4 Amphibien, Libellen, Tagfalter, Beibeobachtungen

Am 11.07.2016 wurden mittels Transektbegehung Amphibien, Libellen und Tagfalter erfasst. Zusätz-

lich wurden während der Fledermauserfassungen Amphibienrufe erfasst. Laichplatzkartierungen

fanden nicht statt, da keine Gewässer im UG vorhanden sind. Beibeobachtungen anderer Tiergrup-

pen wurden ebenfalls aufgenommen.

4 Sekundärdaten

Zur Vervollständigung der eigenen Kartierung im UG wurden die gängigen Sekundärdaten, wie die

Daten der Artenschutzkartierung (ASK) (BAYLFU 2015, 2016) und die Daten des Arten- und Bio-

topschutzprogrammes (ABSP, BAYLFU 1995) für den Bereich ausgewertet.

5 Ergebnisse

5.1 Säugetiere

Fledermäuse

Anhand der Rufanalyse konnten zwei Arten sicher im Untersuchungsgebiet bestimmt werden, der

Große Abendsegler und die Zwergfledermaus. Darüber hinaus konnten 6 Rufgruppen ermittelt wer-

den, bei denen sich in Verknüpfung mit den Daten des BAYLFU drei weitere Arten ergeben, die mit

hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig im UG auftreten (vgl. Tabelle 2).

Bei den Erfassungen konnten insbesondere Streckenflüge festgestellt werden. Längere Aufenthalte

im Untersuchungsgebiet wurden nicht festgestellt. Einzige Ausnahme stellt eine Beobachtung im süd-

lichen Bereich des straßennahen Feldgehölzes dar, wo sich eine Zwergfledermaus über einen länge-

ren Zeitraum aufhielt und entlang der Hecke nach Nahrung jagte (vgl. Abbildung 6, Klumpung der

Nachweise). Hinweise zu Quartiervorkommen im Untersuchungsgebiet konnten nicht gefunden wer-

den und sind aufgrund der Straßennähe und der Altersstruktur der vorhandenen Gehölze im UG auch

nicht wahrscheinlich. Die Streckenflüge erfolgten in unterschiedlichen Höhen, die sich sowohl ent-

lang von Leitstrukturen (Hecken, Baumreihen) orientierten, als auch ungerichtet, quer über das UG,

erfolgten (vgl. Abbildung 6).

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Ergebnisse

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Tabelle 2: Ergebnisse der Rufanalyse sowie der Auswertung der Arteninformationsangaben des LfU

Rufgruppe Potentielle Arten Arten laut Arteninformation

Nyctaloid

Eptesicus spec. Breitfügelfledermaus Breitfügelfledermaus

Nordfledermaus n. a.

Nyctalus spec. Großer Abendsegler Großer Abendsegler

Kleiner Abendsegler Kleiner Abendsegler

Zweifarbfledermaus (Zweifarbfledermaus)

Myotis

Bartfledermaus n. a.

Bechsteinfledermaus n. a.

Fransenfledermaus (Fransenfledermaus)

Großes Mausohr Großes Mausohr

Nymphenfledermaus n. a.

Teichfledermaus n. a.

Wasserfledermaus n.a.

Wimperfledermaus n. a.

Pipistrellus spec.

Alpenfledermaus n.a.

Mückenfledermaus n. a.

Zwergfledermaus Zwergfledermaus

Pmid Rauhautfledermaus (Rauhautfledermaus)

Weißrandfledermaus n. a. Rufgruppe = Arten die aufgrund von Überschneidungen in der Rufvariabilität in Gruppen zusammengefasst werden; Potentielle Arten = Arten die grundsätzlich den unterschiedlichen Rufgruppen zugeordnet werden können; Arten laut Arteninformation = Arten der Abfrage

der Arteninformation des BAYLFU für das TK-Blatt 7428, (Art) = Art die im TK-Blatt 7428 vorkommt, jedoch nicht in den Lebensraumtypen Extensivgrünland und andere Agrarlebensräume sowie Hecken und Gehölze zu erwarten ist, n. a. = keine Nachweise der Art für das TK-Blatt 7428, fett = regelmäßig im UG zu erwartende Fledermausarten, die vertiefend in der saP behandelt werden

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Abbildung 6: Nachweise von Fledermäusen aus einer nächtlichen Begehung (jeder Punkt steht für eine Rufaufnahme, wobei

Mehrfachaufnahmen eines rufenden Tieres möglich sind und keine Rückschlüsse auf die Anzahl von Individuen gezogen wer-

den können)

Haselmaus

In keinem der eingesammelten Nest-Tubes konnten Hinweise auf Vorkommen von Haselmäusen o-

der anderen FFH-Anhang-IV-Arten gefunden werden.

5.2 Vögel

Im Untersuchungsgebiet wurden 38 Vogelarten festgestellt (Tabelle 3), wobei es sich bei über der

Hälfte um häufige, ungefährdete Arten handelt. Neun Arten sind in mindestens einer der Roten Lis-

ten (Bayern oder Deutschland) als gefährdet eingestuft und vier weitere werden in der Vorwarnliste

geführt. Allerdings sind von diesen 13 Arten nur 6 Arten (Feldlerche, Feldsperling, Gelbspötter, Gold-

ammer, Kiebitz und Wiesenschafstelze) sowie darüber hinaus die ungefährdeten Arten Nachtigall

und Teichrohrsänger als Brutvogel im Untersuchungsgebiet anzusehen (siehe Abbildung 7). Die übri-

gen Arten wurden nur gelegentlich während der Nahrungssuche bzw. bei Überflügen über das UG

beobachtet.

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Tabelle 3: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsgebiet

Art Art RLB RLB16 RLD Bemerkung

Amsel Turdus merula - - -

Bachstelze Motacilla alba - - -

Baumfalke Falco subbuteo V - 3 einmalige Sichtung am 11.05.2016 im Feldgehölz mit Wegkreuz westlich der Ein-

bindung der Günzbuger Straße in die B16; in Richtung Westen abfliegendes Tier;

Brut im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen

Blaumeise Parus caeruleus - - -

Bluthänfling Carduelis cannabina 3 2 V einmalige Sichtung eines Nahrung suchenden Tieres im Bereich der Scheune west-

lich der Einbindung der Günzbuger Straße in die B16 am 28.05.2016; Brut im Un-

tersuchungsgebiet ausgeschlossen

Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 1 3 einmalige Sichtung eines durchziehenden Tieres nördlich der Streuobstwiese am

27.04.2016

Buchfink Fringilla coelebs - - -

Buntspecht Dendrocopos major - - -

Elster Pica pica - - -

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3

Feldsperling Passer montanus V V V

Gartengrasmücke Sylvia borin - - -

Gelbspötter Hippolais icterina - 3 -

Goldammer Emberiza citrinella V - -

Graugans Anser anser - - - äsende und überfliegende Tiere im April südlich und südwestlich des Biotops

(7428-0103, Teilflächennr. 007); Brut im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen

Grünfink Carduelis chloris - - -

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - -

Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 2

Kleiber Sitta europaea - - -

Kohlmeise Parus major - - -

Lachmöwe Larus ridibundus - - - zwei überfliegende Tiere am 27.04.2016, ohne Bezug zum Untersuchungsgebiet

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Art Art RLB RLB16 RLD Bemerkung

Mäusebussard Buteo buteo - - - Beobachtungen überfliegender Tiere am 11.04. und 11.05.2016 ohne direkten Be-

zug zum Untersuchungsgebiet; keine Hinweise auf Brutvorkommen im Untersu-

chungsgebiet

Mittelmeermöwe Larus michahellis 2 - - jeweils ein überfliegendes Tier am 27.04. und 11.05.2016 ohne Bezug zum Unter-

suchungsgebiet

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - -

Nachtigall Luscinia megarhynchos - - -

Rabenkrähe Corvus corone - - -

Rauchschwalbe Hirundo rustica V V V Beobachtung von 1 bis 5 Nahrung suchenden Tieren (am 27.04. und 11.05.2016)

westlich der B16 südlich des Hofes, der sich westlich der Einbindung der Günzbu-

ger Straße in die B16 befindet

Ringeltaube Columba palumbus - - -

Rotkehlchen Erithacus rubecula - - -

Rotmilan Milvus milvus 2 V - einmalige Sichtung eines einzelnen Tieres am 11.05.2016, keine Hinweise auf Brut-

vorkommen im Untersuchungsgebiet

Singdrossel Turdus philomelos - - -

Star Sturnus vulgaris - - -

Stieglitz Carduelis carduelis - V -

Stockente Anas platyrhynchos - - -

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - - mögliche Brut im Bereich des Biotops (7428-0103, Teilflächennr. 007) und damit in großer Entfernung zum Eingriffsbereich

Turmfalke Falco tinnunculus - - - Beobachtung eines Individuums am 11.05.2016, außerhalb des Untersuchungsge-bietes bzw. überfliegend; kein Bezug zum Untersuchungsgebiet, keine Hinweise

auf Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet

Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 - -

Zilpzalp Phylloscopus collybita - - - RLB Rote Liste Bayern, RLB16 Rote Liste Bayern (2016), RLD Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet 3 gefährdet

V Arten der Vorwarnliste

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Abbildung 7: Reviermittelpunkte saP-relevanter Vogelarten rot = Fl = Feldlerche; braun = Fe = Feldsperling; pink = Gp = Gelbspötter;

gelb = G = Goldammer; blau = Ki = Kiebitz; orange = N = Nachtigall; schwarz = St = Wiesenschafstelze; grün = T = Teichrohrsänger

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5.3 Reptilien

Im Zuge der Untersuchung konnten keine Reptilien im UG nachgewiesen werden.

5.4 Amphibien

Es wurden im UG keine Amphibien nachgewiesen. Die telefonische Abfrage (18.11.2016) bei der Un-

teren Naturschutzbehörde (Susanne Schenk), Landratsamt Dillingen, ergab ebenfalls keinerlei Hin-

weise auf Amphibenvorkommen bzw. Wanderaktivitäten im Bereich der überplanten Straßenab-

schnitte.

5.5 Libellen und Tagfalter

Neben den beiden allgemein häufigen, ubiquitär auftretenden Arten Becherlibelle (Enallagma cyathi-

gerum) und Federlibelle (Platycnemis pennipes) wurden auf Grund des Fehlens von Gewässern keine

weiteren Arten nachgewiesen. Beide Arten traten in geringen Dichten auf.

Auch unter den Tagfaltern wurden ausschließlich allgemein häufige, ubiquitäre Arten festgestellt: Ad-

miral (Vanessa atalanta), Distelfalter (Vanessa cardui), Großer Kohlweißling (Pieris brassicae), Großes

Ochsenauge (Epinephele jurtina), Kleiner Fuchs (Aglais urticae), Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae),

Rapsweißling (Pieris napi), Schornsteinfeger (Aphontopus hyperantus) und Tagpfauenauge (Inachis

io). Mit Ausnahme des Kleinen Kohlweißlings, der in sehr großer Dichte (mehrere 100 Individuen) ins-

besondere in den angrenzenden Kohl-Äckern auftritt, wurden von den anderen Arten nur Einzeltiere

festgestellt.

5.6 Beibeobachtungen

Entlang der südlichen Böschung der DLG 17 wurde ein Massenvorkommen von mehreren 1.000 Indi-

viduen der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia, RL D 3, RL By -, RL BaWü V) festgestellt (Abbil-

dung 8). Die Art bevorzugt kalkhaltige sonnenexponierte und lückige Trockenrasen, besiedelt aber

auch Sekundärlebensräume wie Bahn-und Straßendämmen (vgl. Abbildung 9), dann häufig durch

Verschleppung.

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Abbildung 8: Östliche Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der DLG 17

Abbildung 9: Habitat der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der südlichen Böschung der DLG 17

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Diskussion

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5.7 Sekundärdaten

ASK-Daten

In der Artenschutzkartierung (ASK) des bayerischen Landesamtes für Umwelt sind in einem Umgriff

von rund 500 m um das geplante Vorhaben drei Fundpunkte verzeichnet (vgl. Tabelle 4). Im unmittel-

baren Eingriffsbereich liegen keine Nachweise vor.

Bei den Fundpunkten handelt es sich in zwei Fällen um Arten der Vogelschutzrichtlinie und bei dem

dritten Punkt um eine ungefährdete Libellenart. Daten zu Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

sind in der ASK im 500 m-Umgriff nicht vorhanden.

Tabelle 4: Fundorte der Artenschutzkartierung (ASK) im Untersuchungsgebiet

Bezeichnung Lage Typen / Arten

TK 7428 Dillingen a. d. Donau West

ASK 0063 P Weiher südwestlich Peterswörth Große Pechlibelle (Ischnura elegans)

ASK 0196 P 1,6 km südwestlich von Gundelfingen Grauammer (Emberiza calandra)

Großer Brachvogel (Numenius arquata)

Kiebitz (Vanellus vanellus)

Mäusebussard (Buteo buteo)

ASK 0198 P 1 km südwestlich von Gundelfingen

(an der B16)

Grauammer (Emberiza calandra)

ABSP

Im ABSP des Landkreises Dillingen (1997) finden sich zu dem UG keine spezifischen Hinweise zu Art-

vorkommen. Darüber hinaus gehende, allgemeine Informationen zu Arten, die durch das Vorhaben

beeinträchtigt werden, sind dem Artenblatt der saP (unter „Lokale Population“) zu entnehmen (LARS

CONSULT GMBH 2017).

6 Diskussion

6.1 Säugetiere

Fledermäuse

Bei den Begehungen konnte festgestellt werden, dass sowohl die Gehölze parallel zur DLG 17 als

auch zur B 16 von Fledermäusen als Leitstruktur genutzt werden. Insbesondere bei den Arten Breit-

flügelfledermaus, Großes Mausohr und Zwergfledermaus ist davon auszugehen, dass diese überwie-

gend an Gehölzstrukturen gebundene Flüge durchführen und in hohem Maß von diesen Strukturen

abhängig sind, um von ihren Quartierplätzen in ihre Jagdgebiete und wieder zurück zu kommen. Dar-

über hinaus konnten auch Flüge abseits dieser Leitstrukturen beobachtet werden, die quer über das

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Diskussion

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gesamte Gebiet erfolgten, was typisch für die beiden Arten Großer Abendsegler und Kleinabendseg-

ler ist (siehe hierzu auch HAMMER & ZAHN 2011). Um zu verhindern, dass es durch den Verlust der Leit-

strukturen zur Schädigung von Fledermäusen kommt, ist es erforderlich, dass die Funktionalität der

Leitstrukturen permanent (außer während der Winterruhe der Fledermausarten) gegeben ist.

Hinweise auf Quartiere oder regelmäßig genutzte Jagdhabitate konnten im UG nicht gefunden wer-

den.

Haselmaus

Aufgrund der geringen Größe sowie der isolierten Lage im Raum besitzt das Feldgehölz nur eine un-

tergeordnete Eignung als Lebensraum für die Art. Entsprechend konnten im Zuge der Untersuchun-

gen keine Hinweise zum Auftreten der Art im UG gefunden werden. Ein Vorkommen der Art im Un-

tersuchungsgebiet wird ausgeschlossen.

6.2 Vögel

Von den 38 Arten, die im UG nachgewiesen wurden, sind die meisten als ungefährdet und weit ver-

breitet einzustufen, sodass negative Auswirkungen auf deren Populationen durch das Vorhaben mit

hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Aufgrund der bereits bestehenden Verkehrswege kommt es nur im Bereich der neu zu errichtenden

Straßen (z. B. Auffahrtsschleife und Brücke) bzw. neu für den Verkehr zugelassenen Bereichen zu Be-

einträchtigungen für die nachgewiesenen Arten. Im Wesentlichen sind hiervon die Feldlerche und

bedingt die (Wiesen-)Schafstelze betroffen, zum einen durch die direkte Überbauung, zum anderen

durch Störungen. Für diese beiden Arten sind auf externen Ausgleichsflächen Habitataufwertungen

notwendig, um den Verlust an Lebensraum zu kompensieren. Weitere Arten des Offenlandes, die

grundsätzlich gegenüber Verkehrsvorhaben als empfindlichen einzustufen sind (wie z. B. der Kiebitz),

wurden als Brutvogel nur in größerer Entfernung im Bereich bereits bestehender Straßen festgestellt.

Sofern diese Bereiche nicht zur Zwischenlagerung von Baumaterialien o. ä. genutzt werden, sind Be-

einträchtigungen ausgeschlossen.

Arten die im straßenbegleitenden Feldgehölz festgestellt wurden (Goldammer, Nachtigall, Gelbspöt-

ter), sind von dem Vorhaben so gut wie nicht betroffen, da die parallel verlaufende B16 bereits be-

steht und es durch den Ausbau der Anschlussstelle zu keiner wesentlichen Erhöhung der Kfz-Zahlen

kommen wird. Beeinträchtigungen durch Störungen sind daher nicht zu erwarten. Darüber hinaus ist

der geringe Eingriff in das Feldgehölz als vernachlässigbar einzustufen, da es in seiner grundsätzlichen

Art und Weise als Habitat weiter zur Verfügung steht. Durch die entsprechende Schaffung neuer

Säume bzw. der Pflanzung von Gehölzen werden sich die Lebensraumbedingung für Heckenbrüter im

Vergleich zur Bestandssituation nicht verschlechtern.

Die übrigen Arten wurden entweder in größerer Entfernung zum Vorhaben festgestellt (z. B. Teichro-

hrsänger) oder es gelangen nur gelegentliche Beobachtungen von einzelnen Individuen ohne Hin-

weise auf ein Brutvorkommen (z. B. Mittelmeermöwe) bzw. regelmäßige Nutzung des UG als Nah-

rungshabitat.

Bundesstraße 16, Günzburg - Donauwörth Ausbau Anschlussstelle

Gundelfingen/Peterswörth Bau-km 0-030 bis Bau-km 0+725

Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4

Diskussion

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6.3 Reptilien

Bei dem UG handelt es sich primär um landwirtschaftliche Nutzflächen, die als Lebensraum für die

Zauneidechse keine Eignung darstellen. Aufgrund der stark ausgebildeten, schnell aufwachsenden

und völlig geschlossenen Krautschicht (ggf. auf Grund des Nähstoffeintrags der benachbarten Äcker)

ist das Feldgehölz und der angrenzende Weg als Lebensraum ungeeignet. Entsprechend konnten im

Zuge der Untersuchungen keine Hinweise zum Auftreten der Art im UG gefunden werden. Ein Vor-

kommen der Art im Untersuchungsgebiet wird ausgeschlossen.

6.4 Amphibien

Da keine Gewässer vorhanden sind und weder ASK-Nachweise noch Wanderstrecken im UG bekannt

sind sowie auch bei der Relevanzbegehung der vorliegenden Untersuchung keine Hinweise auf Am-

phibienvorkommen gefunden wurden, kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Amphibien und

deren Lebensräume durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.

6.5 Libellen

Da keine Gewässer vorhanden sind, keine ASK-Nachweise vorliegen und auch bei der Relevanzbege-

hung der vorliegenden Untersuchung neben zwei allgemein häufigen, ubiquitär auftretenden Arten

keine Nachweise erfolgten, kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Libellen und deren Lebens-

räume durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.

6.6 Tagfalter

Es wurden zwar insgesamt neun Arten festgestellt, allerdings handelt es sich ausschließlich um allge-

mein häufige, ubiquitäre Arten. Lebensraumtypen, die auf anspruchsvolle oder seltene Arten hinwei-

sen sind im UG nicht vorhanden, Nachweise der ASK liegen nicht vor. Erhebliche Beeinträchtigungen

von Tagfaltern und deren Lebensräumen können durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.

6.7 Östliche Heideschnecke

Entlang der südlichen Böschung der DLG 17 wurde ein Massenvorkommen von mehreren 1.000 Indi-

viduen der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia) festgestellt. Die Art gilt zwar in Bayern laut Ro-

ter Liste als ungefährdet, deutschlandweit ist sie allerdings als gefährdet eingestuft und im benach-

barten Baden-Württemberg wird sie in der Vorwarnliste geführt.

Der aktuelle Nachweis an der DLG 17 ist als isoliertes Vorkommen zu betrachten. Es konnten trotz

intensiver Nachsuche keine weiteren Vorkommen im Umkreis der nächsten Kilometer gefunden wer-

den. Geeignete Habitate sind im weiteren Umfeld des Vorhabens nicht vorhanden, weshalb Habitate

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Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4

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im östlichen Bereich der Straße und die Population an sich zu erhalten sind. Da das Bauvorhaben ent-

lang der DLG 17 nur den westlichen Teil des Vorkommens und damit nur ca. 50 % des Verbreitungs-

bereichs betrifft und es sich um eine sehr individuenstarke Population handelt, ist davon auszuge-

hen, dass sich die Population nach der Baumaßnahme wieder im gesamten Böschungsbereich aus-

breiten kann, sofern die Südböschung im Bereich des neu zu errichtenden Radweges offen, mager

und lückig gehalten wird.

6.8 Sekundärdaten

Alle ASK-Nachweise liegen in ausreichend großer Entfernung zum Eingriffsbereich, sodass durch das

Vorhaben von keiner erheblichen Betroffenheit der nachgewiesenen Arten ausgegangen werden

muss. Die Daten stammen zudem aus den Jahren 1993 und 1998 und sind entsprechend veraltet. Im

Rahmen der in 2016 durchgeführten Bestandserfassung konnten von den in den ASK-Daten aufge-

führten Vogelarten (siehe Tabelle 4) nur noch der Kiebitz und der Mäusebussard nachgewiesen wer-

den.

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Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4

Literaturverzeichnis

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7 Literaturverzeichnis

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