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Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. 6. Auflage. Siebter Band: Schwurgericht bis Venzuela Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 23, H. 3 (1963/64), pp. 537-539 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40909795 . Accessed: 15/06/2014 01:27 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.34.78.121 on Sun, 15 Jun 2014 01:27:30 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. 6. Auflage. Siebter Band: Schwurgericht bis Venzuela

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Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. 6. Auflage. Siebter Band: Schwurgericht bisVenzuelaReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 23, H. 3 (1963/64), pp. 537-539Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909795 .

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Besprechungen

Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. Herausgegeben von der Görres- Gesellschaft. 6. Auflage. Siebter Band: Schwurgericht bis Venezuela. Freiburg/Br. 1962. Verlag Herder. 1214 Spalten. Der vorletzte Band des Werkes, über das hier bereits wiederholt berichtet

wurde (vgl. die Besprechungen im „Finanzarchiv" NF Bd. 18, S. 350f., 19, 320f., 19, 476 f., 20, 335 f., 21, 343 f. und 22, 157 f.), enthält wie seine Vorgänger eine große Zahl ausgezeichneter und viele gute Beiträge, von denen hier begreiflicherweise nur eine relativ bescheidene Auswahl Erwähnung finden kann.

Als allgemeine Bemerkung sei vorausgeschickt, daß, wenn ich nicht irre, die an sich bei einem solchen Nachschlagewerk unvermeidlichen Disproportionalitäten und vielleicht auch die Druckfehler ein etwas größeres Maß aufweisen als in den früher veröffentlichten Bänden.

Die Druckfehler anlangend, erwähne ich beispielsweise, daß in dem Literatur- nachweis zu Grundlachs Artikel über ,, Sozialphilosophie" R.Jochimsen fälschlich zu Joachimsen gemacht, daß Montesquieu^ Hauptwerk in J.H. Kaisera „Staatslehre" unrichtig als „De l'esprit de loi" (statt „des lois") zitiert worden ist und daß in den Literaturangaben zum Beitrag „Steuer" (Haller) einerseits der Name des Ver- fassers des zitierten Aufsatzes „Vom Wesen der Besteuerung" fehlt und andererseits nur zwei Bände des „Handbuchs der Finanzwissenschaft" - zweite Auflage - als erschienen angegeben werden, obwohl der dritte Band schon 1958 vorlag, der frag- liche Beitrag aber erst 1962 veröffentlicht wurde. Mit den Literaturangaben ist es ja in Nachschlagewerken überhaupt eine schwierige Sache - die Auswahl wird, da notwendigerweise stark zu beschränken, immer etwas willkürlich anmuten. Immer- hin aber erscheint es seltsam, daß - um wiederum nur einige wenige Beispiele anzu- führen - in der Abhandlung „Staat" (H. Peters, von der Heydte, H. Bidder und R.L. Bindschedler) zwar Koellreutters Beitrag zum „Handw. d. Rechtswissenschaft" von 1928, nicht aber die wissenschaftlich denn doch wohl weit bedeutenderen Beiträge über denselben Gegenstand von Adolph Wagner bzw. Richard Thoma und Franz Oppenheimer zur dritten bzw. vierten Auflage des „Handwörterbuchs der Staats- wissenschaften" zitiert werden, daß im Artikel „Spanien" (H.Kötter u.a.) ein Bei- trag Sainz de Bujandaa zum III. Band der 2. Auflage des „Handbuchs der Finanz- wissenschaft" zitiert wird, der nie erschienen ist, und daß schließlich H. Mosler in seinem Aufsatz über Richard Thoma dessen Werke in einer (korrekt ausdrücklich als solche gekennzeichneten) „Auswahl" aufführt, bei der - neben anderen Publi- kationen aus der Zeit 1933 ff. - gerade die für die Leser dieser Zeitschrift interessante, freilich zugleich auch wissenschaftlich besonders beklagenswerte und den „Geist der (sc. damaligen) Zeit" penetrant widerspiegelnde Arbeit über eine Vermögensab- gabe fehlt1. Ferner wäre es vielleicht erwünscht oder sogar geboten gewesen, im Schrifttum zum Stichwort „Standort" (R.J.Willeke) die bedeutsamen theoreti- schen Arbeiten von W.Stolper, in dem zum Beitrag „Unternehmer" (Heinz Müller) die „klassische" dogmengeschichtliche Studie von J.Pierstorfi anzuführen und in einigen Aufsätzen, wie etwa denen über die „Todesstrafe" (A. Kaufmann) und „Umsatzsteuer" (A.Hartmann), von der einschlägigen Literatur des Auslands etwas mehr Kenntnis zu nehmen.

Was die oben angedeuteten Disproportionalitäten betrifft, so sind natürlich auch in Bezug auf sie Meinungsverschiedenheiten möglich. In vielen Fällen haben es die Verfasser verstanden, auf knappem Raum eine höchst eindrucksvolle Dar- stellung zu geben, wofür als Beispiele etwa „Soziale Marktwirtschaft" (F.Coester 1 R. Thoma: Die Staatsfinanzen in der Volksgemeinschaft, Tübingen 1937.

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538 Besprechungen

und O.Katholnigg), „Untersuchungsausschuß" (H. Bidder), „Steuer", „Steuer- systeme" und „Steuerpolitik" (alle von H. Haller) sowie „Steuermoral" (Nell- Breuning) zu nennen sind. Daß man aber etwa der „Statistik" (Streißler) nur knapp 5 Seiten einräumt, d. h. nicht oder kaum mehr, wenn nicht weniger, als der „Sozial- philosophie" (Gundlach), der „Sozialpsychologie" (Hofstätter) , der „Sozialforschung" (Schmidtchen) und der „Sexualität" (F.Arnold und W. Bernsdorf), ist denn doch wohl als sachlich unangemessen zu bezeichnen, ebenso wie es niemandem, also auch nicht H. Haller möglich ist, die komplexen und komplizierten Probleme der „Steuer- überwälzung" auf kaum mehr als einer ( !) Druckseite befriedigend zu behandeln, oder wie es unverständlich erscheint, daß zwar Max Bering (durch von Dietze) ge- würdigt, dem ungleich bedeutenderen 0. F. Knapp aber nicht die Ehre eines Sonder- beitrags zuteil wird. Auch A.Smith (Stavenhagen) kann man selbst bei größter Be- fähigung zu konzentrierter Darstellung nicht auf l1/2, der „Sozialen Frage" (Jantke) nicht auf zwei Seiten gerecht werden. -

Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik i. e. S. nehmen im vorliegenden Band nur relativ wenig Raum ein. Ich erwähne den ausgezeichneten Beitrag von Jostock (einem der besten deutschen Kenner dieser Materie) über „Sozialprodukt und Volks- einkommen", den reichlich knapp geratenen Artikel „Sparen" (H.Peters), den höchst instruktiven Aufsatz „Unternehmer" von H. Müller, die vorzügliche Skizze der „Selbstfinanzierung" (R. Jochimsen) und schließlich die etwas dürftige Behandlung des „Standorts" durch R. Willeke, dem auch der gute Überblick über „Seeschiff- fahrt" zu verdanken ist, sowie den Beitrag „Siedlungspolitik" vom K. Poser.

Von -ßnanzwissenschaftlichen Stichworten beziehen sich die meisten auf Steuer- fragen. Die wichtigsten Beiträge stammen, wie in anderem Zusammenhange bereits erwähnt, von H. Halter, der sich seiner Aufgabe in der bei ihm üblichen klar-konzisen Darstellungsweise vorzüglich entledigt. Gut ist auch der knappe Überblick über „Subventionen" (Albers) gelungen, während der Artikel „Steuerrecht" (H. v. Wal- lis) eine Enttäuschung bedeutet, da er im wesentlichen lediglich von einigen deut- schen Steuerrechtsfragen handelt und der Steuerrechtswissenschaft nur wenige, in jeder Hinsicht unzulängliche Bemerkungen widmet.

Juristische Stichworte beanspruchen im vorliegenden Bande (aus „alphabeti- schen Gründen") ziemlich viel Raum, und zwar handelt es sich dabei größtenteils um Tatbestände bzw. Probleme des Öffentlichen Rechts. Aus der Fülle der ganz überwiegend hervorragenden Aufsätze seien beispielsweise erwähnt der umfang- reiche Beitrag „Staat" (s. o.), die Abhandlungen über „Staatenbund" (Bind- schedler), „Staatsangehörigkeit" (G. Winkler; warum hier nur die Verhältnisse in Deutschland, Österreich und der Schweiz, nicht aber auch die in den angelsächsi- schen Ländern behandelt sind, obwohl dort - zumindest in den USA - rechtlich und politisch ganz besonders interessante Aspekte zu beobachten sind, ist platter- dings nicht einzusehen), die relativ umfangreiche, geistreiche, wenn auch natürlich in verschiedener Hinsicht diskutierbare „Staatslehre" Kaisers, die verschiedenen strafrechtlichen Beiträge, die zumeist von Karl Peters stammen, deren umfangreich- ster und interessantester jedoch („Strafrecht") Th. Würtenberger (hinsichtlich des anglo-amerikanischen Strafrechts : H . Hall) zu verdanken ist.

Von den Länderberichten, die durchweg von anerkennenswerter Gründlichkeit und Sachlichkeit1 sind (leider kommt die Darstellung der öffentlichen Finanzwirt- schaft meist zu kurz, so namentlich in den Beiträgen über Spanien und die Türkei), seien die über die Tschechoslowakei, Syrien, Tunesien, Ungarn, die Türkei, Thai- land, Südafrika, den Sudan, Venezuela, Uruguay und last but not least die Sowjet- union erwähnt. Der letztgenannte Beitrag, an dem 7 Verfasser mitgearbeitet haben (darunter D. Geyer und v. d. Heydte), ist nach den üblichen Standards des Werkes ungewöhnlich umfangreich (rd. 50 Spalten) und gibt, soweit ich das zu beurteilen vermag, einen guten und zuverlässigen Überblick über die wichtigsten ökonomi- schen, politischen, rechtlichen, militärischen usw. Probleme und Institutionen der führenden Macht der östlichen Welt. Bis zu einem gewissen Grade - aber nicht zur Gänze - vermag dieser Beitrag für die quantitative Unzulänglichkeit des Artikels „Stalin" (G. Stökl) zu entschädigen.

1 Nicht ganz frei von gewissen problematischen politischen Tendenzen sind dagegen die Beiträge über die „Sudetenfrage" und „Südtirol".

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Besprechungen 539

Außer dem soeben genannten sind wieder zahlreiche Beiträge dem Leben und Wirken hervorragender Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft gewidmet worden. Ich nenne von den Soziologen etwa Simmel, Spencer (H. Klages), Spengler (H. Brack), Tönnies (Bernsdorf) und L. von Stein (Stavenhagen), von den Ökono- men namentlich (außer A. Smith - s. o. -) Spiethoff (Salin), Stackelberg (H. Müller), Thünen (B. Dietrichs) und Sombart (Oundlach); die beiden letztgenannten Autoren haben freilich eine so knappe Darstellung gefunden, daß diese m. E. den Leser kaum ausreichend auch nur über die Grundgedanken ihrer Hauptwerke zu unterrichten vermag. Anders steht es um Thomas von Aquin (F.-M. Schmolz), dem mit Recht eine relativ ausführliche Würdigung zuteil wird; schade nur, daß gerade die den ökonomischen Ansichten Thomas' gewidmeten Darlegungen nicht Mar und präzis genug sind, um ein zutreffendes Bild von seiner Wirtschaftslehre zu vermitteln - was vielleicht an der zu „modernen" Ausdrucksweise Schmolz' liegt: die Gegen- überstellung von „Wirtschaft (sie!) und Erwerbslehre" ist, wie mir scheint, weit weniger verständlich als die von Ökonomik und Chrematistik. Von den in Sonder- beiträgen behandelten Politikern seien Stresemann (H. Scharp), Trotzki (0. An- weiler; reichlich kurz) und der Freiherr von Stein (K. Schwabe) genannt; auch die bei aller Kürze eine ausgezeichnete Charakterisierung des „Tatkreises" bietende Studie von K. Sontheimer ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.

Die alphabetische Ordnung bringt es mit sich, daß im vorliegenden Bande eine sehr große Zahl politischer, soziologischer, philosophischer und überhaupt sozial- wissenschaftlicher Institutionen und Probleme in Spezialbeiträgen untersucht wer- den. Allgemein sei bemerkt, daß verständlicherweise gerade in den meisten dieser Beiträge die katholische Ausrichtung, die in den rein ökonomischen Abhandlungen kaum eine Rolle spielt, mehr oder stark ausgeprägt zur Geltung kommt.

Unter den soziologisch-sozialphilosophischen Beiträgen verdienen die über Sozialethik (Höffner), Sozialphilosophie (Gundlach) , Sozialpsychologie (Hofstätter) und Soziologie (Francis) besondere Beachtung; speziell der letztgenannte Aufsatz, für den erfreulicherweise relativ viel Raum zur Verfügung gestellt wurde, gibt einen vorzüglichen Überblick - er wird im übrigen durch mehrere wertvolle Sonderbei- träge, wie etwa die über soziale Mobilität und soziale Schichtung (beide von W. Vogt) und soziale Kontrolle (Tenbruck) ergänzt. Auf knappem Räume haben sodann Walraff einen Überblick über Wesen, Gliederung, Methoden usw. der Sozialwissen- schaften im allgemeinen und Schmidchen einen in seiner Art beispielhaften Abriß der Sozialforschung gegeben. Besonderer Hervorhebung wert sind schließlich auch die Aufsätze über „Sozialenzykliken" (von E.Welty, nicht zuletzt rühmlich bekannt durch seine vorzügliche Ausgabe der „Mater et magistra") und „Utopien" (K.Thieme).

Die mehr ökonomisch orientierten Beiträge über Sozialprobleme i. e. S. sind etwas unterschiedlich ausgefallen. Hervorragende Einführungen stellen die Abhand- lungen von Höffner über „Sozialpolitik" und „Sozialreform", von Achinger über „Soziale Sicherheit" und von v. Nell-Breuning über „Sozialisierung" und „Subsi- diaritätsprinzip" (ein kleines Meisterwerk!) dar. Auch der knappe Überblick über „Soziale Marktwirtschaft" von Coester und Katholnigg verdient, wie bereits er- wähnt, hohes Lob, während die Beiträge nicht nur über die „Soziale Frage" (Jantke; s. o.), sondern auch über die „Sozialversicherung" (W. Mahr) - bei der das Ausland bzw. ausländische Systeme so gut wie vollkommen vernachlässigt werden - den Informationsbedürfnissen der Leser des Werkes kaum gerecht werden dürften.

Alles in allem: auch der vorliegende Band des Werkes wahrt im allgemeinen ein hohes Niveau. Der soeben erschienene letzte (achte) Band wird im nächsten Hefte dieser ¿eitscnriit eine Würdigung nnden.

Fritz Neumark

Ivar Sundbom: Über das Gleichheitsprinzip als politisches und ökonomisches Problem. Berlin 1962. Walter de Gruyter & Co. 103 Seiten. Ein dem Umfang nach so dünnes Buch über ein derart komplexes Gebiet vor-

wiegend normativer Natur zu besprechen, bringt mancherlei Schwierigkeiten mit sich. Umfang und Stoffauswahl sind Sache des Autors, und man kann in diesem Fall

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