4
Die amtlichen Seiten Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 10 | 74. Jahrgang www.erlangen.de/das 18. Mai 2017 Stadt Erlangen Inhalt Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung für die Bergkirchweih 2017.....................................................................................1 Bekanntmachung: Ergebnis der Bürgerentscheide vom 7.5.2017 ...................................................................................................1 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A: Lieferung von Flockungsmitteln 2017 - 2018 ...................................................2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Kanalauswechslung „Am Röthelheim 2017“ .....................................................2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Abwasserüberleitung KA Hannberg – KW Erlangen ...................................2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Schacht- und Teilauswechslung 2017 ..................................................................3 Einrichtung Jourdienst am Dienstag nach Pfingsten ...............................................................................................................................4 Vollzug Bayer. Bauordnung: Sanierung Parkhaus mit Änderung der Fassadengestaltung und Statik, Jahnstraße 18 ............................................................................................................................................................................................4 Neuauflage Baulandkataster Wohnen .................................................................................................................................................................4 Neuauflage Baulandkataster Gewerbe................................................................................................................................................................4 Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises ............................................................................................................................................4 Sitzungskalender .................................................................................................................................................................................................................4 Glasflaschen und Behältnisse aus har- tem oder zerbrechlichem Material auf das Festgelände mitzunehmen. 2. Den Besucherinnen und Besuchern, die erkennbar unter Alkohol- oder Dro- geneinfluss stehen und bereits Ausfal- lerscheinungen zeigen, ist der Aufent- halt auf dem Festgelände untersagt. 3. Es ist verboten, Waffen oder sonsti- ge Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Be- schädigung von Sachen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, mit sich zu führen. Dies gilt auch für gefährliche Gegenstände wie z. B. Feuerwerkskörper und Behältnisse mit gesundheitsgefährdenden oder schä- digenden Inhalten, wie z. B. Pfeffer- spray, Reizgas oder Tierabwehrsprays. 4. Die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3 gelten ab 1.6.2017 bis 12.6.2017, und zwar täglich jeweils von 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages. Der räumli- che Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist. 5. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird der unmittelbare Zwang angedroht. 6. Für die Nrn. 1 bis 3 dieser Allge- meinverfügung wird die sofortige Voll- ziehung angeordnet. 7. Die Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Hinweise: - Gem. Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayeri- sches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemein- verfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadt Erlangen, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, aus (Nägels- bachstraße 26, 5. OG, Zimmer 510). Sie kann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. - Nach Art. 23 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden, werden nach Nrn. 1 bis 3 Vollzug des Landesstraf- und Verordnungs- gesetzes (LStVG); Sicherheitsrechtli- che Allgemeinverfügung für die Bergkirchweih 2017 nach Art. 23 LStVG Die Stadt Erlangen erlässt folgende Allgemeinverfügung: 1. Den Besucherinnen und Besuchern der Erlanger Bergkirchweih ist es un- tersagt, alkoholische Getränke mitzu- bringen. Außerdem ist es verboten, genannten vollziehbaren Anordnun- gen zuwiderhandelt (vgl. § 17 Ord- nungswidrigkeitengesetz). Erlangen, 9. Mai 2017 Thomas Ternes Berufsmäßiger Stadtrat Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgerentscheide vom 7.5.2017 Der Abstimmungsausschuss hat in sei- ner Sitzung am 9.5.2017 folgendes Er- gebnis der Abstimmungen festgestellt: 1. Zahl der Stimmberechtigten: 83.084 2. Zahl der Personen, die abgestimmt haben: Bürgerentscheid „Stopp der Landesgartenschau 2024“: 34.176 Bürgerentscheid „Kein Abriss historischer ERBA-Gebäude im Stadtteil Anger“: 34.128 3. Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: Bürgerentscheid „Stopp der Landesgartenschau 2024“: Gültige Ja-Stimmen: 23.623 Gültige Nein-Stimmen: 10.456 Gültige Stimmen insgesamt: 34.079 Ungültige Stimmen insgesamt: 97 Bürgerentscheid „Kein Abriss historischer ERBA-Gebäude im Stadtteil Anger“: Gültige Ja-Stimmen: 13.760 Gültige Nein-Stimmen: 19.766 Gültige Stimmen insgesamt: 33.526 Ungültige Stimmen insgesamt: 602 4. Ergebnis Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass der Bürgerentscheid „Stopp der Landesgartenschau 2024“ mit 34.079 gültigen Stimmen und davon mit 23.623 Stimmen mehrheitlich im Sinne von JA beantwortet wurde. Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 10 v.H. der Stimmberechtigten (8.309) ist erreicht. Der Bürgerentscheid „Stopp der Lan- desgartenschau 2024“ ist im Sinne von JA entschieden. 2017 09.05.2017

Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten · gegen die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird der unmittelbare Zwang angedroht. 6. Für die Nrn. 1 bis 3 dieser Allge-meinverfügung

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten · gegen die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird der unmittelbare Zwang angedroht. 6. Für die Nrn. 1 bis 3 dieser Allge-meinverfügung

Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Nr. 10 | 74. Jahrgang www.erlangen.de/das 18. Mai 2017

Stadt Erlangen

InhaltSicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung für die Bergkirchweih 2017.....................................................................................1Bekanntmachung: Ergebnis der Bürgerentscheide vom 7.5.2017 ...................................................................................................1Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A: Lieferung von Flockungsmitteln 2017 - 2018 ...................................................2Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Kanalauswechslung „Am Röthelheim 2017“.....................................................2Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Abwasserüberleitung KA Hannberg – KW Erlangen ...................................2Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Schacht- und Teilauswechslung 2017 ..................................................................3Einrichtung Jourdienst am Dienstag nach Pfingsten ...............................................................................................................................4Vollzug Bayer. Bauordnung: Sanierung Parkhaus mit Änderung der Fassadengestaltung und Statik, Jahnstraße 18 ............................................................................................................................................................................................4Neuauflage Baulandkataster Wohnen .................................................................................................................................................................4Neuauflage Baulandkataster Gewerbe................................................................................................................................................................4Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises ............................................................................................................................................4Sitzungskalender.................................................................................................................................................................................................................4

Glasflaschen und Behältnisse aus har-tem oder zerbrechlichem Material aufdas Festgelände mitzunehmen.

2. Den Besucherinnen und Besuchern,die erkennbar unter Alkohol- oder Dro-geneinfluss stehen und bereits Ausfal-lerscheinungen zeigen, ist der Aufent-halt auf dem Festgelände untersagt.

3. Es ist verboten, Waffen oder sonsti-ge Gegenstände, die ihrer Art nach zurVerletzung von Personen oder zur Be-schädigung von Sachen geeignet undden Umständen nach dazu bestimmtsind, mit sich zu führen. Dies gilt auchfür gefährliche Gegenstände wie z. B.Feuerwerkskörper und Behältnisse mitgesundheitsgefährdenden oder schä-digenden Inhalten, wie z. B. Pfeffer-spray, Reizgas oder Tierabwehr sprays.

4. Die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3gelten ab 1.6.2017 bis 12.6.2017, undzwar täglich jeweils von 08:00 Uhr bis01:00 Uhr des Folgetages. Der räumli-che Geltungsbereich ergibt sich ausdem beiliegenden Lageplan, welcherBestandteil dieser Allgemeinverfügungist.

5. Für den Fall der Zuwiderhandlunggegen die Anordnungen nach Nrn. 1bis 3 dieser Allgemeinverfügung wirdder unmittelbare Zwang angedroht.

6. Für die Nrn. 1 bis 3 dieser Allge-meinverfügung wird die sofortige Voll-ziehung angeordnet.

7. Die Allgemeinverfügung gilt mit demauf die Bekanntmachung folgendenTag als bekannt gegeben.

Hinweise:

- Gem. Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayeri-sches Verwaltungsverfahrensgesetz(BayVwVfG) ist nur der verfügende Teileiner Allgemeinverfügung öffentlichbekannt zu machen. Die Allgemein-verfügung liegt mit Begründung undRechtsbehelfsbelehrung bei derStadt Erlangen, Ordnungs- undStraßenverkehrsamt, aus (Nägels -bachstraße 26, 5. OG, Zimmer 510).Sie kann während der allgemeinenÖffnungszeiten eingesehen werden.

- Nach Art. 23 Abs. 3 LStVG kann mitGeldbuße bis zu 1.000 Euro belegtwerden, werden nach Nrn. 1 bis 3

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungs-gesetzes (LStVG); Sicherheitsrechtli-che Allgemeinverfügung für dieBergkirchweih 2017 nach Art. 23LStVG

Die Stadt Erlangen erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

1. Den Besucherinnen und Besuchernder Erlanger Bergkirchweih ist es un-tersagt, alkoholische Getränke mitzu-bringen. Außerdem ist es verboten,

genannten vollziehbaren Anordnun-gen zuwiderhandelt (vgl. § 17 Ord-nungswidrigkeitengesetz).

Erlangen, 9. Mai 2017

Thomas TernesBerufsmäßiger Stadtrat

Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgerentscheide vom 7.5.2017

Der Abstimmungsausschuss hat in sei -ner Sitzung am 9.5.2017 folgendes Er-gebnis der Abstimmungen festgestellt:

1. Zahl der Stimmberechtigten: 83.084

2. Zahl der Personen, die abgestimmthaben:

Bürgerentscheid „Stopp der Landesgartenschau 2024“: 34.176

Bürgerentscheid „Kein Abriss historischer ERBA-Gebäude im Stadtteil Anger“: 34.128

3. Zahl der insgesamt abgegebenenStimmen:

Bürgerentscheid „Stopp der Landesgartenschau 2024“:

Gültige Ja-Stimmen: 23.623Gültige Nein-Stimmen: 10.456Gültige Stimmen insgesamt: 34.079Ungültige Stimmen insgesamt: 97

Bürgerentscheid „Kein Abriss historischer ERBA-Gebäude imStadtteil Anger“:

Gültige Ja-Stimmen: 13.760Gültige Nein-Stimmen: 19.766Gültige Stimmen insgesamt: 33.526Ungültige Stimmen insgesamt: 602

4. Ergebnis

Der Abstimmungsausschuss stelltefest, dass der Bürgerentscheid „Stoppder Landesgartenschau 2024“ mit34.079 gültigen Stimmen und davonmit 23.623 Stimmen mehrheitlich imSinne von JA beantwortet wurde. Dasnach Art. 18a Abs. 12 GO erforderlicheAbstimmungsquorum von 10 v.H. derStimmberechtigten (8.309) ist erreicht.Der Bürgerentscheid „Stopp der Lan-desgartenschau 2024“ ist im Sinnevon JA entschieden.

2017 09.05.2017

Page 2: Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten · gegen die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird der unmittelbare Zwang angedroht. 6. Für die Nrn. 1 bis 3 dieser Allge-meinverfügung

2 Bekanntmachungen Nr. 10 / 18.5.2017

Der Abstimmungsausschuss stellteaußerdem fest, dass der Bürgerent-scheid „Kein Abriss historischer ERBA-Gebäude im Stadtteil Anger“ mit33.526 gültigen Stimmen und davonmit 19.766 Stimmen mehrheitlich imSinne von NEIN beantwortet wurde.Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforder-liche Abstimmungsquorum von 10 v.H.der Stimmberechtigten (8.309) ist er-reicht. Der Bürgerentscheid „Kein Ab-riss historischer ERBA-Gebäude imStadtteil Anger“ ist im Sinne von NEINentschieden.

Erlangen, 10. 5.2016 Ternes, Abstimmungsleiter

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

Lieferung von Flockungshilfsmitteln

Die Stadt Erlangen, vertreten durchden Entwässerungsbetrieb, beabsich-tigt auf dem Wege der öffentlichenAusschreibung nach VOL/A die Liefe-rung von Flockungshilfsmitteln an leis -tungsfähige Lieferanten zu vergeben.

Angaben nach VOL/A

a) Auftraggeber: Entwässerungsbetriebder Stadt Erlangen (EBE), Schuhstr. 30,91052 Erlangen, Telefon 09131/86 23 45,Telefax 09131/86 26 61Einreichung der Angebote: Submis -sionsstelle der Stadt Erlangen im Ge -bäu demanagement (GME), Schuhstr. 40,91052 Erlangen, 3. OG, Zimmer 321

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

c) Einreichung der Angebote: direkte Abgabe oder auf dem Postweg

d) Art und Umfang der Leistung:

1.) Lieferung von Flüssigpolymeren

- ca. 110 t in Straßentankwagen für dieSchlammentwässerungsanlage

- ca. 10 t in Palettencontainern für dieÜberschussschlammeindickung

an das Klärwerk der Stadt Erlangen,Bayreuther Str. 105, Schlammentwäs-serungsgebäude

2.) Einfahren der Anlagen mit den neu-en Flockungshilfsmitteln

e) Keine losweise Vergabe

f) Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Lieferung in Teil-mengen auf Abruf ab dem 1.9.2017 bis31.8.2018

h) Anforderung und Ausgabestelle fürdie Verdingungsunterlagen ab dem18.5.2017 bei: Submissionsstelle derStadt Erlangen im Gebäudemanage-ment (GME), Schuhstraße 40, 91052 Er-langen, 3. OG, Zimmer 321

Ausgabe bis spätestens zum 26.6.2017.Einsicht der Verdingungsunterlagen:Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlan-gen (EBE), Bayreutherstraße 105, 91054Erlangen, Herr Prottengeier (Tel. 09131/86 15 44)

i) Ablauf der Angebotsfrist: Donnerstag 13.7.2017, 10:00 UhrAblauf der Zuschlags- und Bindefrist:31.8.2017, 24:00 Uhr

j) Sicherheitsleistung: keine

k) Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen

l) Nachweise für die Beurteilung derEignung des Bewerbers: Eigener-klärung, Ergebnisse des Betriebsversu-ches im Klärwerk Erlangen

m) Entschädigung für die Verdingungs -unterlagen: bei Abholung / Zusendunggegen Barzahlung oder Verrechnungs-scheck in Höhe von 10,00 Euro

n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Kanalauswechslung Am Röthelheim 2017

Die Stadt Erlangen, vertreten durchden Entwässerungsbetrieb, beabsich-tigt auf dem Wege der öffentlichenAusschreibung nach VOB/A Leistungenfür die Kanalauswechslung Am Röthel-heim 2017 an leistungsfähige Unter-nehmer zu vergeben.

Angaben nach VOB/A § 12 Abs. 1

a) Auftraggeber: Entwässerungsbetriebder Stadt Erlangen (EBE), Schuhstr. 30,91052 Erlangen, Telefon 09131/86-29 32oder -23 45, Telefax 09131/86-26 61

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

c) Auftragsvergabe auf elektronischemWege: entfällt

d) Art des Auftrages: Leistungsvertragnach VOB/A § 4 Abs. 1 Nr. 1

e) Ort der Ausführung: Erlangen, Am Röthelheim

f) Art und Umfang der Leistung:Kanalauswechslung- 40 m Abwasserkanal DN 300 abbre-chen und neu- 1 Schacht DN 800 abbrechen- 1 Schacht DN 1000 neu

g) Zweck der Anlage: Verbesserung deröffentlichen Entwässerungseinrichtung

h) Aufteilung in Lose: Nicht vorgesehen

i) Ausführungsfrist:Baubeginn: 31.7.2017Bauende: 8.9.2017

j) Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen

k) Die Vergabeunterlagen sind erhält-lich: ab 22.5.2017 bei der Submis -sionsstelle der Stadt Erlangen im Ge-bäudemanagement, 3. OG, Zi. 321,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, Tel.09131/86 23 27, Fax 09131/86 29 91

Ergänzende Informationen und Anga-ben können eingeholt werden: beimEntwässerungsbetrieb der Stadt Erlan-gen (EBE), Schuhstraße 30, 91052 Er-langen, Frau Sponsel, Telefon 09131/86 25 92

l) Kosten für die Unterlagen: Abgabegegen Barzahlung oder Verrechnungs-scheck in Höhe von 10 Euro. Die Ent-schädigung wird nicht zurückerstattet.

m) Teilnahmeantrag: entfällt

n) Ablauf der Einreichungsfrist: Donnerstag, 22.6.2017, 10:00 Uhr

o) Anschrift für die Angebote: Submis-sionsstelle der Stadt Erlangen im Ge-bäudemanagement, 3. OG, Zi. 321,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

p) Sprache: deutsch

q) Angebotseröffnung: Donnerstag,22.6.2017, 10:00 Uhr, Submissionsstelleder Stadt Erlangen im Gebäude - management, 3. OG, Zimmer 307 a,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

Zugelassene Personen bei der Ange-botseröffnung: Bieter und Ihre Bevoll-mächtigten

r) geforderte Sicherheiten: Bei einerAuftragssumme über 250.000 Euro ei-ne Vertragserfüllungs- und Mängelan-spruchsbürgschaft über 5 % der Auf-tragssumme

s) Zahlungsbedingungen:- VOB/B § 16- Zusätzliche Vertragsbedingungen

t) Rechtsform Bietergemeinschaft:- im Sinne von § 705 BGB- von allen Mitgliedern rechtsverbind-lich unterschriebene Erklärung mitBezeichnung aller Mitglieder und de-ren bevollmächtigte Vertreter- Verpflichtungserklärung, dass ein be-vollmächtigtes Mitglied die Mitglie-der dem Auftraggeber gegenüberrechtsverbindlich vertritt und jedeseinzelne Mitglied dem Auftraggeberals Gesamtschuldner haftet

u) Eignungsnachweise:- Erklärung und Nachweise gem. § 6Abs. 3 Nr. 2 VOB/A- Erklärung, dass die Leistung weitge-hend mit dem eigenen Betrieb aus-geführt wird- Eigenerklärung zur Eignung, Form-blatt 124

Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den

Eintrag in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen ist aufgesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben zum Nachweis der Eignung mitdem Angebot das ausgefüllte Form-blatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlan-gen die Eigenerklärungen auch fürdiese abzugeben. Sind die Nachunter-nehmen präqualifiziert, reicht die An-gabe der Nummer, unter der diese inder Liste des Vereins für die Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Prä-qualifikationsverzeichnis) geführt wer-den. Gelangt das Angebot in die en-gere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlageder in der „Eigenerklärung zur Eig-nung“ genannten Bescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen. Be-scheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Über-setzung in die deutsche Sprache bei-zufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter http://www.innenministerium.bayern.de/as-sets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_verga-be_bauauftraege_formblatt_124_ei -generklaerung_20160418.pdf und liegtden Vergabeunterlagen bei.

v) Zuschlagsfrist: 14.7.2017, 24:00 Uhr.

w) Nachprüfungsstelle: Regierung vonMittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27,91522 Ansbach

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Abwasserüberleitung KA Hannberg– KW Erlangen

Die Stadt Erlangen, vertreten durchden Entwässerungsbetrieb, beabsich-tigt auf dem Wege der öffentlichenAusschreibung nach VOB/A Leistungenfür die „Abwasserüberleitung KA Hann-berg – KW Erlangen“ an leistungsfähi-ge Unternehmer zu vergeben.

Angaben nach VOB/A § 12 Abs. 1

a) Auftraggeber: Entwässerungsbetriebder Stadt Erlangen (EBE), Schuhstr. 30,91052 Erlangen, Telefon 09131/86-29 32oder -23 45, Telefax 09131/86-26 61

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

c) Auftragsvergabe auf elektronischemWege: entfällt

d) Art des Auftrages: Leistungsvertragnach VOB/A § 4 Abs.1 Nr. 1

Page 3: Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten · gegen die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird der unmittelbare Zwang angedroht. 6. Für die Nrn. 1 bis 3 dieser Allge-meinverfügung

Nr. 10 / 18.5.2017 Bekanntmachungen 3

e) Ort der Ausführung: Erlangen; 91093 Heßdorf, 91056 Erlangen

f) Art und Umfang der Leistung: Erweiterte Rohbauarbeiten für denNeubau eines Abwasserpumpwerks,Herstellung einer Abwasserdrucklei-tung in geschlossener (Spülbohrver-fahren) und offener Bauweise; sowieArbeiten an einem bestehenden Ab-wassersammler- Ausgesteifter Spundwandverbau 290 m2

- Aushub für Baugruben (Pumpwerk,Schächte, Sonstige) 1.350 m3

- Stahlbetonarbeiten für Pumpwerk170 m3

- Einbau Betonstahl 25,0 to- Mauerwerksarbeiten Pumpwerk (Ziegel) 115 m2

- Dachhaut aus Isopaneelen 80 m2

- Spenglerarbeiten Pumpwerk- Verputzarbeiten Pumpwerk 200 m2

- Estrich und Fliesenarbeiten- Druckrohrleitungsarbeiten samt Erd- und Verbauarbeiten 740 m- Herstellung von Fertigteilschächten 6 Stück- Verrohrung Druckleitung undSchachtausbau 6 Stück- Spülbohrarbeiten Druckleitung (AW)PE DA 180 2.220 m- Stahlrohrpressung 20 m- Neubau Fertigteilschacht DN 2000auf best. Ltg 1 Stück- Abbruch Fertigteilschacht DN 2000auf best. Ltg 1 Stück

g) Zweck der Anlage: Verbesserungder öffentlichen Entwässerungseinrich-tung

h) Aufteilung in Lose: Nicht vorgesehen

i) Ausführungsfrist: Baubeginn: 1.8.2017Bauende: 30.6.2018

j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

k) Die Vergabeunterlagen sind erhält-lich: ab 23.5.2017 bei der Submis -sionsstelle der Stadt Erlangen im Ge-bäudemanagement, 3. OG, Zi. 321,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, Tel.09131/86 23 27, Fax 09131/86 29 91

Ergänzende Informationen und Anga-ben können eingeholt werden: beimEntwässerungsbetrieb der Stadt Erlan-gen (EBE), Schuhstraße 30, 91052 Er-langen, Herr Rohra, Telefon 09131/86 23 34

l) Kosten für die Unterlagen: Abgabegegen Barzahlung oder Verrechnungs-scheck in Höhe von 40 Euro. Die Ent-schädigung wird nicht zurückerstattet.

m) Teilnahmeantrag: entfällt

n) Ablauf der Einreichungsfrist: Dienstag, 13.6.2017, 10:00 Uhr

o) Anschrift für die Angebote: Submis-sionsstelle der Stadt Erlangen im Ge-bäudemanagement, 3. OG, Zi. 321,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

p) Sprache: deutsch

q) Angebotseröffnung: Dienstag, 13.6.2017, 10:00 Uhr, Submissionsstelle derStadt Erlangen im Gebäudemanage-ment, 3. OG, Zimmer 307 a, Schuh-straße 40, 91052 Erlangen

Zugelassene Personen bei der Ange-botseröffnung: Bieter und Ihre Bevoll-mächtigten

r) geforderte Sicherheiten: Bei einerAuftragssumme über 250.000 Euro ei-ne Vertragserfüllungs- und Mängelan-spruchsbürgschaft über 5 % der Auf-tragssumme

s) Zahlungsbedingungen: - VOB/B § 16- Zusätzliche Vertragsbedingungen

t) Rechtsform Bietergemeinschaft:- Im Sinne von § 705 BGB- von allen Mitgliedern rechtsverbind-lich unterschriebene Erklärung mitBezeichnung aller Mitglieder und de-ren bevollmächtigte Vertreter- Verpflichtungserklärung, dass ein be-vollmächtigtes Mitglied die Mitglie-der dem Auftraggeber gegenüberrechtsverbindlich vertritt und jedeseinzelne Mitglied dem Auftraggeberals Gesamtschuldner haftet

u) Eignungsnachweise:- Erklärung und Nachweise gem. § 6Abs. 3 Nr. 2 VOB/A- Erklärung, dass die Leistung weitge-hend mit dem eigenen Betrieb aus-geführt wird- Eigenerklärung zur Eignung, Form-blatt 124

Präqualifizierte Unternehmen führen denNachweis der Eignung durch den Ein-trag in die Liste des Vereins für die Prä-qualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatzvon Nachunternehmen ist auf gesonder -tes Verlangen nachzuweisen, dass diesepräqualifiziert sind oder die Vorausset-zung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben zum Nachweis der Eignung mitdem Angebot das ausgefüllte Formblatt124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor-zulegen. Bei Einsatz von Nachunterneh-men sind auf gesondertes Verlangendie Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben. Sind die Nachunternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabe derNummer, unter der diese in der Listedes Vereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden. Gelangtdas Angebot in die engere Wahl, sinddie Eigenerklärungen (auch die derNachunternehmen) auf gesondertesVerlangen durch Vorlage der in der „Ei-

generklärung zur Eignung“ genanntenBescheinigungen zuständiger Stellenzu bestätigen. Bescheinigungen, dienicht in deutscher Sprache abgefasstsind, ist eine Übersetzung in die deut-sche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter http://www.innenministerium.bayern.de/as-sets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_verga-be_bauauftraege_formblatt_124_ei -generklaerung_20160418.pdf und liegtden Vergabeunterlagen bei.

v) Zuschlagsfrist: Mo. 24.7.2017, 24:00 Uhr

w) Nachprüfungsstelle: Regierung vonMittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27,91522 Ansbach

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Schacht- und Teilauswechslungen

Die Stadt Erlangen, vertreten durchden Entwässerungsbetrieb, beabsich-tigt auf dem Wege der öffentlichenAusschreibung nach VOB/A Leistungenfür die „Schacht- und Teilauswechs-lungen 2017“ an leistungsfähige Un-ternehmer zu vergeben.

Angaben nach VOB/A § 12 Abs. 1

a) Auftraggeber: Entwässerungsbetriebder Stadt Erlangen (EBE), Schuhstr. 30,91052 Erlangen, Telefon 09131/86-29 32oder -23 45, Telefax 09131/86-26 61

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

c) Auftragsvergabe auf elektronischemWege: entfällt

d) Art des Auftrages: Leistungsvertragnach VOB/A § 4 Abs.1 Nr. 1

e) Ort der Ausführung: Erlangen: Ka-tholischer Kirchenplatz, LeipzigerStraße, Gostenhofer Straße, Schorn-baumstraße

f) Art und Umfang der Leistung:Kanalbau- 6 Schächte DN 800 abbrechen- 6 Schächte DN 1000 neu- 17 Schachtkonen und Schachtab-deckungen neu

g) Zweck der Anlage: Verbesserungder öffentlichen Entwässerungseinrich-tung

h) Aufteilung in Lose: Nicht vorgesehen

i) Ausführungsfrist:Baubeginn: KW 31 (31.7.2017)Zwischenfristen: KW 31 - 33 Katholischer KirchenplatzZwischenfristen: Ende KW 36 Leipziger StraßeZwischenfristen: Ende KW 40 Gostenhofer StraßeBauende: Ende KW 43 Schornbaum-straße (27.10.2017)

j) Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen

k) Die Vergabeunterlagen sind erhält-lich: ab 29.5.2017 bei der Submissi-onsstelle der Stadt Erlangen im Ge-bäudemanagement, 3. OG, Zi. 321,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, Tel.09131/86 23 27, Fax 09131/86 29 91

Ergänzende Informationen und Anga-ben können eingeholt werden: beimEntwässerungsbetrieb der Stadt Erlan-gen (EBE), Schuhstraße 30, 91052 Er-langen, Herr Häberlein, Telefon 09131/86 15 50

l) Kosten für die Unterlagen: Abgabegegen Barzahlung oder Verrechnungs-scheck in Höhe von 10 Euro. Die Ent-schädigung wird nicht zurückerstattet.

m) Teilnahmeantrag: entfällt

n) Ablauf der Einreichungsfrist: Donnerstag, 22.6.2017, 10:15 Uhr

o) Anschrift für die Angebote: Submis-sionsstelle der Stadt Erlangen im Ge-bäudemanagement, 3. OG, Zi. 321,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

p) Sprache: deutsch

q) Angebotseröffnung: Donnerstag, 22.6.2017, 10:15 UhrSubmissionsstelle der Stadt Erlangenim Gebäudemanagement, 3. OG, Zi.307 a, Schuhstr. 40, 91052 Erlangen

Zugelassene Personen bei der Ange-botseröffnung: Bieter und Ihre Bevoll-mächtigten

r) geforderte Sicherheiten: Bei einerAuftragssumme über 250.000 Euro ei-ne Vertragserfüllungs- und Mängelan-spruchsbürgschaft über 5 % der Auf-tragssumme

s) Zahlungsbedingungen:- VOB/B § 16- Zusätzliche Vertragsbedingungen

t) Rechtsform Bietergemeinschaft:- Im Sinne von § 705 BGB- von allen Mitgliedern rechtsverbind-lich unterschriebene Erklärung mitBezeichnung aller Mitglieder und de-ren bevollmächtigte Vertreter- Verpflichtungserklärung, dass ein be-vollmächtigtes Mitglied die Mitglie-der dem Auftraggeber gegenüberrechtsverbindlich vertritt und jedeseinzelne Mitglied dem Auftraggeberals Gesamtschuldner haftet

u) Eignungsnachweise:- Erklärung und Nachweise gem. § 6Abs. 3 Nr. 2 VOB/A- Erklärung, dass die Leistung weitge-hend mit dem eigenen Betrieb aus-geführt wird- Eigenerklärung zur Eignung, Form-blatt 124

Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den

Page 4: Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten · gegen die Anordnungen nach Nrn. 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird der unmittelbare Zwang angedroht. 6. Für die Nrn. 1 bis 3 dieser Allge-meinverfügung

4 Bekanntmachungen Nr. 10 / 18.5.2017

Eintrag in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen ist aufgesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben zum Nachweis der Eignung mitdem Angebot das ausgefüllte Form-blatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlan-gen die Eigenerklärungen auch fürdiese abzugeben. Sind die Nachunter-nehmen präqualifiziert, reicht die An-gabe der Nummer, unter der diese inder Liste des Vereins für die Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Prä-qualifikationsverzeichnis) geführt wer-den. Gelangt das Angebot in die en-gere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlageder in der „Eigenerklärung zur Eig-nung“ genannten Bescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen. Be-scheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Über-setzung in die deutsche Sprache bei-zufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter http://www.innenministerium.bayern.de/as-sets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_verga-be_bauauftraege_formblatt_124_ei -generklaerung_20160418.pdf und liegtden Vergabeunterlagen bei.

v) Zuschlagsfrist: Fr. 21.7.2017, 24:00 Uhr

w) Nachprüfungsstelle: Regierung vonMittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27,91522 Ansbach

Einrichtung eines Jourdienstes am Dienstagnach Pfingsten

Am Pfingstdienstag, den 6.6.2017, wirdwährend der Publikumsverkehrszeitenvon 8:00 – 12:00 Uhr bei der Stadtver-waltung ein Jourdienst für dringendeund unaufschiebbare Anliegen in dennachstehenden Bereichen eingerichtet:

Amt für Gebäudemanagement:Pfortendienst, Poststelle, Telefonzentrale

Bürgeramt:Abt. Allgemeine Bürgerdienste undWahlenAbt. Ausländerangelegenheiten undEinbürgerungenAbt. Sozialversicherungsangelegen -heiten

Standesamt:Bestattungs- und Friedhofswesen(Michael-Vogel-Str. 1d)

Sozialamt:Abt. Grundsicherung im Alter und an-dere soziale Hilfen Abt. Wohnungswesen

Jobcenter / Arbeitslosengeld 2

Die übrigen Dienststellen bleiben (mitfolgenden Ausnahmeregelungen) ge-schlossen:

Beim Amt für Veterinärwesen und ge-sundheitlichen Verbraucherschutz istein Lebensmittelüberwachungsbeam-ter und eine Amtstierärztin unter derHandynummer 0179/6 96 51 71 er-reichbar.

In den Dienstleistungsbereichen desTiefbauamtes und des Entwässerungs-betriebes gilt der übliche Rufbereit-schaftsdienst.

Im Bereich des Betriebs für Stadtgrün,Abfallwirtschaft und Straßenreinigungbetrifft die Ausnahmeregelung die Ruf-bereitschaft sowie die eingeteiltenDienste.

Bei der Feuerwehr ist die Hauptfeuer-wache mit der diensthabenden Wach-abteilung der Ständigen Wache 24Stunden einsatzbereit besetzt. Zusätz-lich steht eine Sicherheitswache derFeuerwehr mit einem Löschfahrzeugdirekt am Bergkirchweihgelände von9:00 – 24:00 Uhr zur Verfügung.

Amt 32 betreibt die Veranstaltungslei-tung auf der Bergkirchweih (wie auchan den anderen Tagen der Veranstal-tung) von 10:00 – 24:00 Uhr.

Vollzug der Bayer. BauordnungFür das Bauvorhaben „Sanierung ei-nes Parkhauses mit Änderung der Fas-sadengestaltung und Statik auf demGrundstück Jahnstraße 18, GemarkungErlangen, Flurstück: 1519/1, 1519/10,1519/11, 1519/12, 1519/13, 1519/14" wur-de mit Bescheid vom 9.5.2017 eineBaugenehmigung mit dem Aktenzei-chen 2017-379-VV erteilt. Die Bauge-nehmigung wird hiermit gemäß Art. 66Abs. 2 der Bayer. Bauordnung bekanntgemacht. Die Planunterlagen könnenwährend der üblichen Öffnungszeitenim Bauaufsichtsamt, Gebbertstraße 1,Zimmer 212, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann inner-halb eines Monats nach seiner Be-kanntgabe Klage beim BayerischenVerwaltungsgericht Ansbach, Prome-nade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlichoder zur Niederschrift des Urkundsbe-amten der Geschäftsstelle dieses Ge-richts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, die Be-klagte (Stadt Erlangen) und den Streit-gegenstand bezeichnen und soll ei-

nen bestimmten Antrag enthalten. Diezur Begründung dienenden Tatsachenund Beweismittel sollen angegeben,der angefochtene Bescheid soll imOriginal oder in Abschrift (Kopie) bei-gefügt werden. Der Klage und allenSchriftsätzen sollen Abschriften für dieübrigen Beteiligten beigefügt werden.

Neuauflage Baulandkataster Wohnen nach § 200 (3) BauGB

Die Stadt Erlangen hat eine Neuaufla-ge des Baulandkatasters Wohnennach § 200 (3) BauGB mit dem Stand31. Dezember 2016 veröffentlicht. DasBaulandkataster Wohnen führt sofortoder in absehbarer Zeit bebaubareFlächen in einer Karte auf. Zusätzlichsind die Reserveflächen Wohnen alsHinweis aufgenommen.

Das Baulandkataster kann im Amt fürStadtentwicklung und Stadtplanung(Gebbertstraße 1, 3. OG) und auf denInternetseiten der Stadt Erlangen unterwww.erlangen.de/baulandkataster ein-gesehen werden. Für Rückfragen stehtIhnen Herr Zwißler, Tel. 09131/86 13 31,zur Verfügung.

Sofern Sie Eigentümer eines betroffe-nen Grundstücks sind, können Sie derAufnahme Ihres Grundstücks in dasBaulandkataster jederzeit widerspre-chen. Ihr Grundstück wird dann beider nächsten Neuauflage nicht mehraufgeführt. Ihren Widerspruch könnenSie richten an: Stadt Erlangen, Amt fürStadtentwicklung und Stadtplanung,Gebbertstraße 1, 91052 Erlangen.

Die Aufnahme von Flächen in dasBaulandkataster Wohnen erfolgt ohneGewähr. Eine Haftung dafür, dass dieim Kataster aufgenommenen Flächensofort oder in absehbarer Zeit bebau-bar sind, wird nicht übernommen.

Stadt Erlangen - Amt für Stadtentwick-lung und Stadtplanung

Neuauflage Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB

Die Stadt Erlangen hat eine Neuaufla-ge des Baulandkatasters Gewerbenach § 200 (3) BauGB mit dem Stand31. Dezember 2016 veröffentlicht. DasBaulandkataster Gewerbe führt sofortoder in absehbarer Zeit bebaubareFlächen in einer Karte auf. Zusätzlichsind die Reserveflächen Gewerbe alsHinweis aufgenommen.

Das Baulandkataster kann im Amt fürStadtentwicklung und Stadtplanung(Gebbertstraße 1, 3. OG) und auf denInternetseiten der Stadt Erlangen unterwww.erlangen.de/baulandkataster ein-gesehen werden. Für Rückfragen steht

Ihnen Herr Zwißler, Tel. 09131/86 13 31,zur Verfügung.

Sofern Sie Eigentümer eines betroffe-nen Grundstücks sind, können Sie derAufnahme Ihres Grundstücks in dasBaulandkataster jederzeit widerspre-chen. Ihr Grundstück wird dann beider nächsten Neuauflage nicht mehraufgeführt. Ihren Widerspruch könnenSie richten an: Stadt Erlangen, Amt fürStadtentwicklung und Stadtplanung,Gebbertstraße 1, 91052 Erlangen.

Die Aufnahme von Flächen in dasBaulandkataster Gewerbe erfolgt ohneGewähr. Eine Haftung dafür, dass dieim Kataster aufgenommenen Flächensofort oder in absehbarer Zeit bebau-bar sind, wird nicht übernommen.

Stadt Erlangen - Amt für Stadtentwick-lung und Stadtplanung

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der für Herrn Dieter Reichelsdörferausgestellte Dienstausweis mit derNummer 1332 wird für ungültig erklärt.

Stadt Erlangen - Personal- und Orga-nisationsamt

SitzungskalenderWeitere Informationen: ratsinfo.erlangen.de

Donnerstag, 18.5.2017:Jugendhilfeausschuss

Mittwoch, 24.5.2017:Haupt-, Finanz- u. Personalausschuss

Mittwoch, 31.5.2017:Stadtrat

Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Stadt Erlangen

Herausgeber:Stadt Erlangen, Bürgermeister- und Presseamt,Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathausplatz 1, 91051 Erlangen

Redaktion: Dr. Christofer Zwanzig (verantwortlich)Christina Fink

Auflage: 400 Stück

Erscheinungsweise: 14-tägigGedruckt erhältlich: Rathaus (Infotresen), Volkshoch-schule (Friedrichstraße 19), Stadtbibliothek (Markt-platz 1), Sparkasse Hauptfiliale (Hugenottenplatz 5),Tourist-Information (Goethestraße 21a)Außerdem kann das Amtsblatt als Newsletter per E-Mail abonniert werden. Anmeldung [email protected] und vergangene Ausgaben finden Sie zudem im Internet unter www.erlangen.de/das.

Druck: Druckhaus Haspel Erlangen, Inh. M. HaspelWilli-Grasser-Straße 13a, 91056 Erlangen,Telefon 9 20 07 70, Telefax 9 20 07 60Gedruckt auf 100% Recycling-Altpapier

Redaktionsschluss für Ausgabe 11/2017:Mittwoch, 24. Mai 2017, 11:00 Uhr