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Für unser Land! LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UND LANDWIRT- SCHAFTLICHE SCHULEN Österreichisches Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 Priorität 6.b – Leader Themenkatalog Salzburg

Österreichisches Programm zur Entwicklung des ländlichen … · Referat Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen Stand 15.4.2014 Themenkatalog Leader 2014 – 2020

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F ü r u n s e r L a n d !

LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

UND LANDWIRT-

SCHAFTLICHE SCHULEN

Österreichisches Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020

Priorität 6.b – Leader Themenkatalog Salzburg

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Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 4, Lebensgrundlagen und Energie Referat Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen

Stand 15.4.2014

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Einleitung _____________________________________________________________________________________

1. Es wird auf den Programmentwurf des BMLFUW, der Landesstrategien mit inhaltlichen Fokussierungen

vorsieht, verwiesen.

Die wesentlichen Eckpunkte von Leader sind:

• Bottom-up-Konzept – Entscheidungen fallen in den Lokalen Aktionsgruppen • Fokussierung auf ausgewählte inhaltliche Schwerpunkte • Leader ist eine Start- und Anschubförderung und keine Dauerförderung • Gesetzlich geregelte Aufgaben von Gebietskörperschaften sind nicht förderbar • Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien bilden die Förderungsgrundlage • Umsetzung innovativer und multisektoraler Projekte soll angestrebt werden • Netzwerkbildung und Kooperationsprojekte sind anzustreben

2. Die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit müs-

sen gegeben sein sowie ist der Einsatz aller eingesetzten öffentlichen Mittel zu berücksichtigen (Doppel-förderung).

3. Die Berücksichtigung von Chancengleichheit, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Nicht-

Diskriminierung ist bei allen Projekten im Rahmen von Leader zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auf das Chancengleichheitsleitbild für Salzburg (http://www.salzburg.gv.at/pdf-leitbild_chgl.pdf) verwiesen.

Hinsichtlich Organisation und Struktur der Lokalen Aktionsgruppen dürfen nachfolgende Empfehlungen der Stabstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung zur Kenntnis gebracht werden:

- Der Frauenanteil in Körperschaften und Entscheidungsgremien der Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) in der Förderperiode 2014-2020 sollte auf 40 % (derzeit laut SWOT-Analyse weniger als 20-30%) gehoben werden.

- Leader-ManagerInnen müssen nachweislich über Gender Mainstreaming- und Gender-Budgeting Kennt-nisse verfügen.

- Jede lokale Entwicklungsstrategie sollte gleichstellungsfördernde Maßnahmen und Gender Mainstreaming beinhalten.

- Von Seiten der LAGn sollten Frauen zu regionalen öffentlichen Veranstaltungen für die Programmgestal-tung aktiv eingeladen werden, um ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen zu erhöhen.

- Im Rahmen von Leader sollten über die Möglichkeit der Förderung von sozialen Dienstleistungseinrichtun-gen auf lokaler Ebene verbessert informiert werden, um zu einer besseren Nutzung in der nächsten Förderperiode beizutragen.

Gemäß LE-Programm Entwurf, Priorität 6b – Leader, wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen drei Aktionsfeldern zugeordnet.

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Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________________________________

Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung………………………………………………………S. 5 Aktionsfeld 2: Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen

und des kulturellen Erbes……………………………………………….……………S. 8 Aktionsfeld 3: Stärkung des Gemeinwohls……………………………………………………..……S. 13

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Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und des Agrarsektors im ländlichen Raum und zur Steigerung von Produktivität und Nachhaltigkeit durch Vernetzung, Daseinsvorsorge, Zentren- und Ortskernstärkung sowie Nahversorgung: Das Land Salzburg strebt die Forcierung regionaler Wertschöpfungsketten und regionaler Wirtschaftskreisläufe unter Einbindung des wissenschaftlichen Sektors an. Mittels intelli-genter Verknüpfung der einzelnen regionalen AkteurInnen im Nahrungsmittelbereich soll beispielsweise die Nahversorgung abgesichert werden. Unterstützung von Kooperationen zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Leistungsträgern zur Umsetzung von Nahversorgungskonzepten und zur Belebung und Sicherung von zentralörtlichen Versorgungsfunktionen. Projekte zur Belebung von Ortskernen wie beispielsweise PPP-Modelle, Dienstleistungs- und Servicecenter, Nachnutzung von Leerständen/Objekten, insbesondere in Orts- und Stadtkernen, beispielsweise durch regionales Handwerk, Vermarktung spezialisierter, regi-onal hergestellter Produkte aus der Landwirtschaft, die als Alleinstellungsmerkmal auch durch Lebensmittelnahversorger vermarktet werden. Entwicklung und Förderung insbesondere innovativer und investiver Projekte zur Sicherung bzw. Wiederherstellung der Nahversorgung, die eine multisektorale Kooperation von land-wirtschaftlichen und gewerblichen Lebensmittelproduzenten mit kleinen Lebensmittelhänd-lern beinhalten. Förderung der Integration von Nahversorgungsbetrieben in öffentliche Gebäude mit ent-sprechenden Parkplatzkapazitäten. Schaffung kleiner Dienstleistungs- und Servicezentren, Förderung des Einsatzes mobiler Verkaufsläden für die Versorgung von Streusiedlungen sowie Unterstützung von Konzepten und Umsetzungsmaßnahmen zur Kaufkraftbindung. Stärkung des landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmertums, Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum: Unterstützung von Unternehmen in Phasen der Gründung, Übernahme / Nachfolge, Re- strukturierung und Weiterentwicklung gewachsener Unternehmen zur Sicherung der kleinst- und kleinstrukturierten Landwirtschaft / gewerblichen Wirtschaft und deren Arbeits-plätze im ländlichen Raum durch strategische Beratung und fachliche Begleitung (Bera-tungs- und Coachingprojekte, Wissenstransfer). Sicherung und Stärkung der Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum durch die zielge-richtete Förderung von Innovation, Investition und multisektoraler Kooperationen, bei-spielsweise auch entlang der Leistungskette Land- und Forstwirtschaft und Handwerk als Nutzer regionaler Ressourcen und Rohstoffe sowie an branchenübergreifenden Schnittstellen (Förderung des Wissenstransfers in die Betriebe, Schaffung von Produktentwicklungsimpulsen, Kooperationen zwischen Kreativwirtschaft, Handwerk und Landwirtschaft, Kooperationen landwirtschaftlicher Nahrungsmittelhersteller mit Nahversorgern, Erneuerung durch Innovation, Erhöhung der Exportbasis, Anschub für Diversifizierung und Nischenbildung, Sichtbarmachung der regionalen Produkte und Kompetenzen (Erstvermarktung)).

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Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologische Entwicklung und Innovation: Innovationen werden im technologischen, organisatorischen und sozialen Bereich unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit angestrebt. Innovative Verkehrslösungen („green mobility“) sowie Maßnahmen zur Entwicklung von intelligenten Tourismusdienstleistungen und einer klimafreundlichen intelligenten Ganzjahres-Tourismusstruktur im ländlichen Raum stehen im Vordergrund. Dabei ist die Clusterbildung und der Netzwerkauf- und -ausbau zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu forcieren. Maßnahmen zur CO2-Emissionsverringerung in allen Branchen der Wirtschaft:

Das Land Salzburg hat sich die Energieautonomie 2050 zum Ziel gesetzt; zur Erreichung dieses Zieles strebt das Land bis zum Jahr 2020 Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgase um 30%, zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 50% sowie zur Realisierung einer bilanziell 100%igen Versorgung der Landesgebäude durch Fernwärme und / oder erneuerbare Energieträger an. Energieeffizienzmaßnahmen sollen im betrieblichen, privaten und öffentlichen Bereich ergriffen werden und beinhalten auch intelligente Mobilitäts- und Energievernetzungsprojekte. Maßnahmen zur Beschäftigungssteigerung und Förderung der Arbeitskräfte-mobilität: Zum Kernziel "Beschäftigung" werden Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktbeteili-gung älterer ArbeitnehmerInnen, von Frauen, von Jugendlichen (unter Berücksichtigung der Problemfelder Migrationshintergrund und niedrige Qualifikationen), von Menschen mit Behinderung und zur Steigerung der Qualität der Arbeit, wie auch zur Ganzjahres- beschäftigung im Tourismus angestrebt. Als konkretes Beispiel wird ein künftiger Bedarf an Ausbildungsplätzen bzw. -projekten im Bereich der Pflege gesehen. Damit werden Querschnittsthemen wie Regionalisierung, qualifizierte Ausbildung, Angebot sozialer Infrastruktur sowie Setzung eines frauenspezifischen Schwerpunktes angesprochen. Innovation und Ressourceneffizienz: Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie regionale Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der Rohstoffnutzung von Holz, zur Verwertung und Veredelung forstlicher Abfall- oder geringwertiger Nebenprodukte (bspw. Rinde, Späne), zur Weiterentwicklung der stofflichen Nutzung des Rohstoffes Holz und zur besseren Werkstoffnutzung und Verbindung mit anderen Materialien / Technologien (beispielsweise Weiterentwicklung der Einsetzbarkeit von Holz im energieeffizienten Ökobausektor, Initiierung „Leuchtturmbauten“, hybrides Bauen mit Leitwerkstoff Holz, Steigerung der Ressourceneffizienz). Beratungsinitiative und Wissenstransferprojekte zum innovativen, klimaschonenden Bauen (Holz als auch werkstoffunabhängig, hybrides Bauen, verschiedene Wege zum Nullener-giehaus, Sanierung von Altbauten). Förderung von Pilotprojekten bzw. Investitionen für die wertoptimierte Holz-Weiterverarbeitung.

Anwendungsorientierte F+E sowie regionale Pilotprojekte zur Nutzung biogener Rohstoffe aus der Region und aus agrarischer Produktion für neue Materialien, Anwendungen und Produkte (beispielsweise Ökoinnovationen bei Baustoffen, Dämmstoffe, Hanf, Heu, etc.) Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der regionalen Holzversorgungsstrukturen, Maßnahmen zur Holzmobilisierung, zur innovativen Holzbringung und Holzlogistik sowie zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Absicherung wettbewerbsfähiger, regionaler Versorgungsstrukturen in Richtung Sägewirtschaft, Holzbau und Holzindustrie (Investitio-nen, moderne Transporttechnologien/-mittel zur Erreichung klimaschonender Holztranspor-

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te, Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Wald und zur Verbesserung der regionalen Prozessketten etc.).

Erhöhung der Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse – Verarbeitung und Vermarktung: Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen. Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Verarbeitung oder Vermarktung verfolgt die Ziele Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt und Ressourceneffizienz, Lebensmittelsicher-heit, Hygiene und Qualität, Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Tierschutz. Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – sonstige Maßnahmen:

Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe in den Bereichen Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung, Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen (Nicht Anhang I Erzeugnisse), Aktivitäten in kommunalen sozialen und sonstigen Bereichen sowie traditionellen Handwerkstätigkeiten.

Förderung des Fremdenverkehrs – Genussregionen:

Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten von agrar- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen einschließlich der Qualitäts- und Markt-entwicklung sowie der Teilnahme an überregionalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland, Aufbau sektorübergreifender Kooperationen von Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft, Gastronomie und Tourismus sowie Vertiefung, Stärkung und Professionalisierung bestehender Kooperationen von Land- und Forstwirtschaft, Lebensmit-telwirtschaft, Gastronomie und Tourismus.

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Aktionsfeld 2: Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und Erhaltung des kulturellen Erbes

Sicherung und Verbesserung von Wasserhaushalt und Gewässerökologie in land- und forstwirtschaftlichen Ökosystemen

Fließgewässermorphologie (Gewässerstrukturen) durch Aufstau, Regulierungen und Begradigungen sowie Ufer- und Sohlverbauungen stellen eine wesentliche Belastung für den ökologischen Zustand der Fließgewässer dar. Durch Renaturierungen von Uferbereichen an Fließgewässern können gezielt neue Lebensräume für aquatische sowie andere Organismen geschaffen werden. Auch ökologi-sche Maßnahmen an Kleingewässern, Vorflutern, Feuchtflächen sowie in Uferbereichen haben dabei eine entsprechende Bedeutung.

Nachhaltige Verbesserung der Gewässerökologie und des Landschaftswasserhaushaltes. Systematische Bereitstellung ökologischer Agrarinfrastruktur einschließlich des Land-schaftsbildes in Verfahren der Bodenreform Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten, insbesondere die Grünausstattung mit ihren im öffentlichen Interesse und im allgemeinen landwirtschaftlichen Interesse gelegenen Dauerwirkungen wie Erosionsschutz, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Wasser-schutz, Landschaftsgestaltung, Biotopverbundsystem, Fauna und Flora. Renaturierungen von Uferbereichen an Fließgewässern um gezielt neue Lebensräume für aquatische und andere Organismen zu schaffen.

Erzeugung, Verteilung und Vertrieb erneuerbarer Energieträger - Bewusstseinsbil-dung: Der Anteil erneuerbarer Energieträger soll bis 2020 50% betragen. Dazu ist die dezentrale Erzeugung und der Einsatz von solarer Energie, Abwärme, Biomasse, Wasserkraft, Wind-kraft, Umgebungswärme u.a. in den Regionen ein wesentlicher Baustein. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduktion des Energiebe-darfs, Energieeffizienz und erneuerbare Energie: Vernetzung, Know-How Transfer und Beratung: Die Leitstrategie Salzburg 2050.klimaneutral.energieautonom.nachhaltig kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie durch die Salzburgerinnen und Salzburger getragen wird. Dazu ist es notwendig Entscheidungsträger, Know-How-Träger und andere relevante Stakeholder miteinander und untereinander zu vernetzen, Wissenstransfer zu gestalten und zu unterstützen sowie Beratungen anzubieten. Maßnahmen zur Erhöhung der Wertstoff-Sammelquoten in ländlichen Gebieten – Maßnahmen: Die Schonung natürlicher Ressourcen und die Schließung von Stoffkreisläufen ist wesentlicher Bestandteil der Umweltpolitik. Die in der Abfallwirtschaft vorhandenen und verwertbaren (oder wiederverwendbaren) Stoffe und Produkte sollen dazu ebenfalls vermehrt genutzt werden. Eine möglichst optimale Erfassung, das heißt, Sammlung dieser Abfall-/Stoffströme, ist ein Schlüsselfaktor, um eine qualitativ hochwertige Wiederverwendung oder Verwertung gewährleisten zu können. In den nächsten Jahren sollen daher Maßnahmen in ländlichen Gebieten entwickelt und erprobt werden, die sowohl eine quantitative als auch qualitative Verbesserung der getrennten Sammlung bewirken.

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Austausch veralteter Festbrennstoffheizungen in ländlichen Regionen – Erhebung, Studien, Planung: Die TU Wien hat den winterlichen Feinstaub im Lungau untersucht. Ziel der Untersuchung war, die Quellen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAHs) zu quantifi-zieren, da in den vergangenen Jahren erhöhte Werte von Benz(a)pyren in der Luft mit winterlichen Maxima in Zederhaus festgestellt worden waren. Das überraschende Ergebnis zeigte, dass 80% des in Zederhaus gemessenen Benz(a)pyren von Holzrauch aus Kleinfeuerungen stammt, während Verkehrsaerosole trotz der nahe gelegenen Tauernautobahn nur rund 2% zur Benz(a)pyren-Konzentration beitragen.

Abbildung: Quellenzuordnungen für Feinstaub (PM10) und BaP an der Messstelle Zederhaus

In einem nächsten Schritt sollen nun jene Kleinfeuerungsanlagen identifiziert werden, deren Austausch den größten positiven Effekt auf die Benzo(a)Pyren-Belastung in diesem ländlichen Gebiet hat. Darauf aufbauend wird es notwendig sein konkrete, zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu setzen. Erarbeitung und Umsetzung von kommunalen und regionalen Maßnahmenkonzepten zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung: Klimawandel und Klimawandelanpassung betreffen als Querschnittsmaterie die Gemeinden im Bundesland Salzburg in zahlreichen Handlungsfeldern. Konkrete Umsetzungsmaßnah-men sollen in kommunalen und regionalen Klima- und Energieplänen ausgearbeitet, dargestellt und in Umsetzung gebracht werden. Vernetzung Klima- und Energieakteure Salzburg: In Fortführung der Ausführungen zur Maßnahme „kommunale und regionale Maßnahmen-konzepte zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung“ soll durch Vernetzung und know-how-Transfer vorhandenes Wissen verbreitet werden und damit etablierte Maßnahmen flächendeckend umgesetzt werden. Dazu soll ein Netzwerk aufgebaut und betrieben werden, das alle regional relevanten Akteure im Bereich Energiewende und Klimaschutz erfasst. Ziel ist es, durch eine horizontale und vertikale Vernetzung (von Gemeinden, Regionen, Betrieben) einen notwendigen Informationsaustausch sicherzustel-len und Synergien zu heben. Zukunftsweisende Mobilitätsentwicklung in ländlichen Regionen: Mobilität zählt zu den menschlichen Errungenschaften, die – neben zahlreichen Vorteilen – die massivsten Auswirkungen in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht haben. Wachsende Mobilitätsbedürfnisse bei gleichzeitiger Ressourcenverknappung und begrenz-ten Kapazitäten erfordern neue, innovative Lösungsansätze. Gemeinsam mit relevanten

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regionalen Akteuren (Gemeinden, Betriebe, ÖV-Anbietern, BürgerInnen, etc.) sollen erfolgsversprechende Initiativen entwickelt und probiert werden, um die (negativen) Effekte und Belastungen der Mobilität zu reduzieren und für zukünftige Entwicklungen gerüstet zu sein. Stärkung regionaler Kulturinitiativen Realisierung von Konzepten, die nachhaltig zur Gründung neuer und zum Bestehen arrivierter Kulturinitiativen in den ländlichen Regionen beitragen wie zB Kulturzentren. Regionale Profilbildung durch Kooperation und Überwindung kommunaler Grenzen. Weiterbildungsangebote für KulturarbeiterInnen. Integrative und interkulturelle Kulturprojekte, die insbesondere auch Menschen mit Behin-derung und Migrationshintergrund Zugänge zu zeitgenössischer Kunst und Kultur wie auch zu Traditionen und Geschichte ermöglichen (sei es als ProduzentInnen oder KonsumentIn-nen). Förderung von innovativen Kulturprojekten, die sich insbesondere durch aktuelle und diskursive Ansätze auszeichnen. Stärkung der Regionalmuseen (auch für das ständige touristische Angebot) durch Attraktivierung ihrer Präsentationen und Angebote: Förderung von Neugestaltungen und Schwerpunktbildung entsprechend der Entwicklungs-strategie bzw. den Förderrichtlinien des Landes mit professioneller Unterstützung und das Know How an Universitäten und in Archiven nutzend. Einführung von regionalen MuseumskoordinatorInnen: Hauptamtliche MuseumskoordinatorInnen für mehrere Museen einer Region für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel Sonderausstellungen, Museumspädagogik, Kulturvermittlung, Öffentlichkeitsarbeit. Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation in der Region so-wie Verbesserung des Zugangs und der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien: Intensivere Nutzung der jugendlichen Ressourcen für die Regionalmuseen wie auch die Verbindung und Vernetzung mit SeniorInnen/Freiwilligen, Kooperationen mit Forschungs-einrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen und Archiven (zB Kulturgüterdaten-bank). Stärkung des Bewusstseins für die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes in den Regionen: Unterstützung der bewusstseinsbildenden Aktivitäten der Schutzgebietsbetreuung in den Regionen im Rahmen ihrer Arbeitsprogramme durch aktive Mitwirkung der Gemeinden. Aufbau von Initiativen für Freiwilligeneinsätze im Bereich Naturschutz. Umsetzung von Projekten der Besucherlenkung zur Reduzierung von Störungen von Lebensräumen und Arten, etc. Bewusstseinsbildende Kampagnen zur besseren regionalen Verankerung des europäi-schen Netzwerkes Natura 2000 sowie zur Erreichung der Ziele der Österreichischen Biodiversitätsstrategie bis 2020.

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Themenkatalog Leader 2014 – 2020

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Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie bzw. der Österreichischen Biodiversitätsstrategie: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie (Ziel 1 der Biodiversi-tätsstrategie): Mit der Umsetzung des Ziel 1 der EU-Biodiversitätsstrategie soll eine Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräume verhindert und eine signifikante und messbare Verbesserung dieses Zustands erreicht werden. Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung des Zustandes richtlinienge-schützter Arten und Lebensräume im Rahmen von Managementplänen sowie von Land-schaftspflege- und Detailplänen. Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen (Ziel 2 der Biodiversitätsstrategie): Die Verarmung und der Verlust der Lebensräume sind wesentliche Ursachen für den Rück-gang heimischer Tier- und Pflanzenarten. Die drastische Abnahme von Lebensräumen und Arten ist ein Resultat von Flächenversiegelung, Verbauung und der Isolierung und Zersplit-terung von Biotopen und Landschaftsstrukturen. Bis 2020 soll die Vernetzung von Lebens-räumen und Strukturen möglichst maximiert und damit die biologische Vielfalt umfassend und dauerhaft erhalten werden. Die künftige Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr soll auf diese Verbundplanungen Rücksicht nehmen und die darin getroffenen Festlegungen in Fachplanung (z.B. REKs, Regionalprogramme) nach Möglichkeit verbind-lich umsetzen. Entwicklung und Umsetzung von kommunalen und interkommunalen Biotopverbundkon-zepten, mit dem Ziel einer verbindlichen Verankerung in Planungsdokumenten der Raum-planung und Gemeindeentwicklung („grüne Infrastrukturen“). Umsetzung von regionalen Naturentwicklungsstrategien. Initiierung und Umsetzung von lebensraumverbessernden Maßnahmen. Förderung der regionalen Gehölzvermehrung und Anwendung bei Pflanzmaßnahmen im privaten und kommunalen Bereich. Erhöhung des Beitrages von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität (Ziel 3a u. 3b der Biodiversitätsstrategie): Anwendung von nachhaltigen naturschutzorientierten Waldbewirtschaftungsmethoden zur Erreichung einer messbaren Verbesserung des Erhaltungszustands von Waldarten und Waldlebensräumen.

Maßnahmen zur Unterstützung und Akzeptanzsteigerung regionaler Förderprogramme des Vertragsnaturschutzes im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes (Agrarumweltpro-gramm ÖPUL und Waldumweltprogramm der ländlichen Entwicklung 2014-2020 sowie Landesvertragsnaturschutzprogramm). Aktive Umsetzung von Förderprogrammen im Bereich gemeindeeigener land- und forstwirt-schaftlicher Flächen (Gemeindewälder, Bedingungen bei der Vergabe von Pachtflächen). Förderung der Bildung von regionalen Initiativen zur Steigerung der Teilnahmeakzeptanzen von regionalen Vertragsnaturschutzvorhaben und von Betriebskooperationen (regionale Naturschutzpläne).

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Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten (Ziel 5 der Biodiversitätsstrategie): Nach den Zielen der Biodiversitätsstrategie sollen bis 2020 invasive gebietsfremde Arten identifiziert und Maßnahmen zu deren Bekämpfung umgesetzt sowie die weitere Ein-schleppung verhindert werden. Schaffung des Problembewusstseins für diese Querschnittsthematik sowie Erhebung des Handlungsbedarfs in der Region.

Durchführung von Bekämpfungsaktionen in Lebensräumen und Gebieten mit hohem Naturwert.

Erhaltung und Verbesserung des besonderen ästhetischen Wertes der Salzburger Kulturlandschaft:

Umsetzung der in den Naturentwicklungsstrategien formulierten Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes.

Sanierung von Landschaftswunden und Defizitbereichen (Eingrünung von Gewerbegebie-ten) sowie Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes.

Erhaltung und Entwicklung von Vorrangflächen für das Landschaftsbild (Regionalprogram-me).

Pflege und Bewahrung des natürlichen und kulturellen Erbes als Teil der Identität einer Gemeinde:

Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Kulturlandschaft, Landschaftsgestal-tung und Landschaftsentwicklung – Agrarische Operationen.

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Themenkatalog Leader 2014 – 2020

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Aktionsfeld 3: Stärkung des Gemeinwohls

Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung, der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum sowie Verständnis für unterschiedliche Altersgruppen: Kreative, innovative Angebote, die Generationen übergreifend aber auch Gemeinde über-greifend entwickelt werden. Bewusstseinsbildung in der Wirtschaft, vor allem in der Wirt-schaft vor Ort, die großteils aus Klein- und Mittelbetrieben besteht. Die Wirtschaft soll erkennen, dass mit einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Standortvorteil zu erzielen ist. Maßnahmen, die zur Erreichung eines adäquaten Einkommens führen, Verbesserung von Einkommenschancen für Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitspräven-tion im Arbeitsleben und Steigerung der Mobilität im ländlichen Raum. Investitionsmaßnahmen in Bildung, Kompetenz- und Qualifikationserwerb sowie arbeitsmarktrelevante Bildungssysteme: Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungsniveaus und zur Senkung der Schulab-brecherInnenquote. Bildungsferne Personengruppen sollen ebenso angesprochen werden wie Jugendliche, die kurz vor einem Schulabbruch stehen bzw. sich bereits außerhalb des Schulsystems ohne adäquate Ausbildung befinden. Betriebliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen neben gesundheits-präventiven Maßnahmen insbesondere ein alternsgerechtes Arbeiten ermöglichen und unterstützen. Innovation und Wissenstransfer: Lebenslanges Lernen in den Regionen als Berufsbildungsangebote für Erwachsene, insbe-sondere für Frauen, Deutsch für Frauen mit Migrationshintergrund (Fortgeschrittene), Technische Ausbildungen im 2. Bildungsweg auch als Umschulung, Ausbildungen für Kinderbetreuung, Pflege und Betreuung und Begleitung von Menschen mit Betreuungsbe-darf. Gesundheitstourismus: Entlang von wirksamkeitsgeprüften regionalen Ressourcen sollen um multisektorale Leistungsketten neue gesundheitsorientierte Tourismusangebote aufgebaut werden. Die sich daraus entwickelnden neuen regionalen Wertschöpfungsmöglichkeiten reichen gerade auch in den landwirtschaftlichen Sektor hinein (Nebenerwerb und weitere wirtschaftliche Standbeine, Nahrungsmittelproduktion, etc.). Für die Schaffung lokaler oder regionaler Angebote ist der Nachweis der Wirksamkeit der Heilressourcen von entscheidender Bedeutung. Auf dieser Basis können die Abschätzung des touristischen Potentials und die Entwicklung von Angeboten, Wertschöpfungsketten und Vermarktungsmaßnahmen aufbauen.

Erforschung der Grundlagen zur medizinischen Evidenz / Wirksamkeit von regionalen Heilressourcen und Heilvorkommen; Evaluierung des touristischen Potentials, Entwicklung der regionalen gesundheitstouristischen Strategie; Regionale Kompetenz- und Know-how-Entwicklung sowie Aufbau von tourismusübergreifenden Kooperationen; Entwicklung von multisektoralen Angebotsbündeln und Erstvermarktungsmaßnahmen; Investitionen in die Erschließung und Nutzbarmachung von regionalen Heilressourcen für eine gesundheitstou-ristische, nachhaltige Nutzung. Infrastruktur- und Qualitätsverbesserungsmaßnahmen in landwirtschaftlichen / kleingewerb-lichen Betrieben im Zusammenhang mit einer bestehenden lokalen / regionalen gesund-heitstouristischen Strategie.

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Attraktivierung des ländlichen Wirtschafts- und Lebensraumes durch Stärkung und Sicherung der Humanressourcen sowie Aufwertung der Standortqualität: Förderung der Berufs(aus)bildung, Erkennen und Förderung von Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen, Förderung des Erwerbs von Qualifikationen (Ausbildungskurse, Workshops etc.), Informations- und Beratungsmaßnahmen (Sicherung Fachkräftenach-wuchs und Halten in der Region für die Landwirtschaft und gewerbliche Wirtschaft), Employer-Branding und Standortmarketingmaßnahmen. Entwicklung und Aufbau von modernen Diensten und Services im Bereich der Daseinsvor-sorge und innovative Servicemodelle, um bedarfsgerechte Dienste und Unterstützungen im ländlichen Raum der Bevölkerung zugänglich zu machen bzw. zu sichern sowie die regionale Lebensqualität zu erhalten (beispielsweise eHealthkonzepte, Technologie-anwendungen für selbstbestimmtes Leben im Alter im ländlichen Raum etc.). Entwicklung von Konzepten und Aufbau von Einrichtungen zur Nutzung von Know-how, Innovationspotential und Wissen der lokalen Bevölkerung (Innovationswerkstätten, Repair-Cafés, etc). Sicherung, Revitalisierung und Entwicklung von Wirtschafts- und Gewerbestandorten unter der Prämisse einer ressourcen-/raumeffizienten Nutzungs-/Standortoptimierung.

Bildungszentren:

Absicherung und Ausbau bestehender Bildungszentren sowie Einrichtung von neuen Zentren in den Bezirken des Landes. Entlastung von pflegenden Angehörigen:

Beiträge zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, wobei der Begriff „pflegende Angehö-rige“ eine weite Auslegung erfährt, nicht nur die Pflege (Hilfe und Betreuung) von alten Menschen, sondern auch die Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderun-gen aller Altersgruppen.

Natürliche Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Boden sowie alle unsere Lebens-räume auch für künftige Generationen nachhaltig gestalten und sichern: Eine gesunde Umwelt stellt eine wichtige gesundheitliche Ressource dar. Umweltfaktoren können Gesundheit und Wohlbefinden aber auch beeinträchtigen und chronische Er-krankungen (wie Atemwegserkrankungen und bestimmte Krebserkrankungen) mit ver-ursachen. Die Bevölkerung ist in unterschiedlichem Ausmaß Umweltbelastungen ausge-setzt. Vulnerable Gruppen und Kinder müssen besonders geschützt werden. Im Sinne einer nachhaltigen Gesundheitssicherung ist es von hoher Bedeutung, Luft, Wasser, Boden und den gesamten natürlichen Lebensraum zugänglich und sauber zu halten sowie sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren. Eine nachhaltige Gestaltung unserer Lebensräume und eine Stärkung der persönlichen Umweltkompetenz sind Beiträge für die Gesundheit heutiger und zukünftiger Generationen. Gesunde und sichere Bewegung im Alltag durch entsprechende Gestaltung der Lebenswelten fördern: Regelmäßige körperliche Aktivität beeinflusst Gesundheit grundlegend und nachhaltig positiv. Sie beugt vielen chronischen Krankheiten vor und begünstigt psychisches und körperliches Wohlbefinden. Ausreichend Bewegung ist vom frühen Kindesalter bis ins hohe Alter unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsförderung. Ziel ist deshalb, ausreichend Bewegung in den Alltag zu integrieren, wofür die Lebenswelten inklusive Infrastruktur (wie Radwege, Spielplätze, Schulwege und Pausenräume) so gestaltet sein müssen, dass sie Bewegung ermöglichen und dazu anregen. Neben dem Schaffen von Freiräumen für sichere Bewegung im Alltag sollen Bewegungskompetenz und Freude an Bewegung und Sport insbesondere in Kindergärten und Schulen, in Senioren- und Pflegeheimen sowie im Vereinswesen gefördert werden. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sind ebenfalls zu berücksichtigen.

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Themenkatalog Leader 2014 – 2020

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Gesunde Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln für alle zugänglich machen: Durch eine ausgewogene Ernährung kann das Risiko für viele chronische Erkrankungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes) reduziert werden. Das Angebot in der Gemeinschaftsverpflegung – sei es in Kindergarten, Schule, Betrieb, Krankenhaus oder Seniorenheim – soll daher nach gesundheitsförderlichen Kriterien zusammengestellt und schonend zubereitet sein und auch besondere Ernährungsbedürfnisse berücksichtigen. Gesundheitliche, ökologische und soziale Aspekte sollen auch bei der Herstellung, Verar-beitung und Vermarktung von Lebensmitteln berücksichtigt werden. Eine gesundheitsför-derliche Ernährung mit hochwertigen Lebensmitteln muss für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich sein. Saisonale und regionale Lebensmittel sind ein wichtiger Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Ernährung. Die Ernährungskompetenz soll bei allen Menschen – insbesondere bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren, Eltern/Erziehungsberechtigten und älteren Menschen – gefördert werden.

Neuerrichtung und bessere personelle und infrastrukturelle Ausstattung von Einrich-tungen der offenen Jugendarbeit im ländlichen Raum sowie nachgehender offener Jugendarbeit: Unterstützung für den Neubau, Ausbau oder die personelle Erweiterung eines Jugendzent-rums/-treffpunkts sowie Ausweitung nachgehender offener Jugendarbeit.

Schaffung von adäquaten Nachmittagsbetreuungsangeboten: Entwicklung und Förderung von pädagogisch wünschenswerten und kostensparenden Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Strukturen der Jugendarbeit (vom Sportverein über kulturelle und musikalische Jugendaktivitäten bis zu den Angeboten der Jugendzentren und Jugendorganisationen). Förderung integrativer Maßnahmen zwischen einheimischen Jugendlichen und Ju-gendlichen mit Migrationshintergrund sowie Schaffung barrierefreier Zugänge und Ausstattungen: Maßnahmen, Jugendliche für die Museumsarbeit in den Regionalmuseen zu gewinnen, beispielsweise durch ein generationenübergreifendes Projekt, das es ermöglicht, dass Jugendliche und SeniorInnen das Museum als Ort der Begegnung, des Erinnerns, des Erfahrungsaustausches nutzen sowie Transport von Handwerk, Religion und Bräuche, etc. Schaffung von barrierefreien Zugängen und Ausstattungen bzw. Einrichtungen in Bildungs- und Kultureinrichtungen inklusive Museen.

Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in den Gemeinden, Städten und Regionen im Land Salzburg:

Maßnahmen, die Attraktivität der ländlichen Regionen als ortsnahe Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturräume nachhaltig weiter zu entwickeln sowie die infrastruktu-relle Grundversorgung aufrecht zu erhalten.

Soziales Miteinander:

Maßnahmen des sozialen Zusammenlebens in den Gemeinden und Integration von Neu-bürgerInnen. Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung ehrenamtlicher / zivilgesellschaftlicher Initiativen zur Gestaltung des örtlichen und regionalen Lebensumfeldes und zur Ergänzung sozialer Infrastruktur. Maßnahmen zur sozio-kulturellen Erneuerung in Dörfern. Die Gemeinden nehmen hier eine Schlüsselfunktion in der Organisation und Motivation von Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Miteinanders ein. Der demographische Wandel, aber auch der Wandel des Verhaltens der Menschen in der Gesellschaft fordern Maßnahmen zu einem verstärkten

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Themenkatalog Leader 2014 – 2020

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Miteinander der Generationen, der alt eingesessenen Bevölkerung mit den Zugezogenen, Menschen unterschiedlicher Religion und Herkunft, usw.

BürgerInnenbeteiligung: Organisatorische Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung neuer Formen des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements in den Gemeinden über bestehende Vereine und formale Organisationen hinaus. Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen und BürgerInnenbeteiligungsprojekten sowie Umsetzung von Bürgerbeteiligungsprozessen (z.B. Workshops, Charettes, Bürgerräte).

Die Teilhabe der BürgerInnen, neue Formen des BürgerInnenengagements und der BürgerInnenbeteiligung werden von Gemeinden initiiert, organisiert, unterstützt und beglei-tet. Partizipative und kooperative Elemente sowie subsidiäre Strukturen für ein bürgerschaftliches Engagement werden verstärkt von der Bevölkerung eingefordert. Mit Bürgerinnen und Bürgern, Politikerinnen und Politikern, Expertinnen und Experten sollen die besten Entwicklungschancen für den ländlichen Raum entwickelt werden. Eine Förde-rung soll dialog- und integrationsfördernd, überparteilich, überkonfessionell, intergenerativ, für alle offen und zugänglich sein und muss mit BürgerInnenbeteiligung angegangen werden. Regionale Zusammenarbeit: Maßnahmen zur Anregung, Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung von inter-kommunalen Initiativen und Gruppen sowie gemeindeübergreifender Aktivitäten. Entwicklung von kleinregionalen und gemeindeübergreifenden Plänen und sektoralen Kon-zepten (Regionale Entwicklungskonzepte nach § 11 Abs. 5 ROG 2009). Beratungs- und Dienstleistungen zur Entwicklung von lokalen / kleinregionalen Plänen und Konzepten.

Demographischer Wandel:

Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für soziale Probleme der Zukunft, die speziell die Gemeinden betreffen (demographischer Wandel, Ausdünnung sozialer Infrastruktur, Akti-vierung von Betroffenen für Entwicklungsprozesse und soziale Aufgaben etc.). Je nach ge-ographischer Situierung gilt es unterschiedliche Aufgaben zu bewältigen. Zuwanderung, Zuzug, Abwanderung, das soziale Miteinander, Verkehrsproblematiken, Wohnen, Arbeit usw. sind Bereiche, in denen es ganz spezifische Lösungen braucht. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der dörflichen Infrastruktur:

Baukultur - Belebung und Gestaltung der Ortskerne.

Ausarbeitungen und Umsetzungen von Plänen zur Dorferneuerung zur Verbesserung der Lebensqualität, der Wirtschaft und der Baukultur. Entwicklung von Projekten und Konzepten (z.B. Gestaltungswettbewerbe, Ideenfindung). Bestandsaufnahmen (z.B. Studien, Bauaufnahmen) und Planungen (z.B. Vorentwurf und Entwurf bei Planungen, Freiraumgestaltung, Masterpläne) als Grundlage der Entwicklung von Ortsgestaltungsmaßnahmen. Maßnahmen zur materiellen und immateriellen Ortskernbelebung und zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität.

Die Gestaltung des Lebensraumes ist für ein sozial ausgewogenes Miteinander und für das wirtschaftliche Überleben, besonders in Tourismusregionen, außerordentlich wichtig. Eine qualitätsvolle Planung ermöglicht hochwertige und nachhaltig wirkende Veränderungen zu erarbeiten. Die Einbindung der Bevölkerung in Planungsprozesse ist heute notwendiger

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denn je. Damit steigert sich die Identifikation mit der Veränderung und erhöht so die Zufriedenheit mit seinem Lebensraum.

Öffentlichkeitsarbeit: Zur Bewusstseinsbildung am Beispiel umgesetzter Projekte.

Innovative Projekte sollen für viele Regionen und Gemeinden als Ideengeber veröffentlicht werden. Erfolgreiche Umsetzungen und die daraus erzielten Wirkungen sind beispielge-bend in regionalen und internationalen Medien bekannt zu machen. Weiterbildung in der Entwicklung des ländlichen Raumes: Weiterbildung und Bildungsarbeit (z.B. Schulungen, Seminare, Exkursionen) zu Themen der Entwicklung des ländlichen Raums.

Wissen über aktuelle und moderne Methoden zur Verbesserung der Lebensqualität in vielen Bereichen lässt sich über verschiedene Methoden generieren. Alle Wege der Information und Wissensweitergabe fördern die Entwicklung der Menschen und tragen daher zu einer Entwicklung des ländlichen Raums wesentlich bei.

Stärkung der örtlichen und regionalen Identität und Internationale Zusammenarbeit: Belebung und Stärkung der dörflichen Identität. Die Bevölkerung in Gemeinden hat eine ausgeprägte Vorstellung ihres Gebietes und identifiziert sich mit ihrem Lebensraum. Der Blick über die Gemeindegrenzen ist daher ganz wichtig, um noch besser erkennen zu kön-nen, wie die eigene Gemeinde in die Region und in Europa eingebunden ist. Der internatio-nale Austausch fördert auch das gemeinsame Miteinander in Europa. Ideen aus anderen Gebieten können angepasst und erfolgreich in der eigenen Gemeinde umgesetzt werden. Lernende Regionen, Kommunale Standortentwicklung, Lokale Agenda 21

Verkehrserschließung ländlicher Gebiete: Die Förderung einer landschaftsschonenden wegebaulichen Erschließung bzw. Instandset-zung des sonst vernachlässigten Netzes der Kleinstraßen und Güterwege soll zur sozialen und wirtschaftlichen Wohlfahrt, zur Sicherung der Siedlungsstrukturen und zum Erhalt der Kulturlandschaft vor allem auch in den peripheren Lagen beitragen.