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Steuerberater-Jahrbuch 1978/79 (Band 30), zugleich Bericht über den 30. Fachkongreß der Steuerberater vom 6.-8.11.1978 by Franz Hörstmann; Ursula Niemann; Gerd Rose Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 38, H. 3 (1980), pp. 519-521 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911643 . Accessed: 15/06/2014 01:56 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.78.49 on Sun, 15 Jun 2014 01:56:24 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Steuerberater-Jahrbuch 1978/79 (Band 30), zugleich Bericht über den 30. Fachkongreß der Steuerberater vom 6.-8.11.1978by Franz Hörstmann; Ursula Niemann; Gerd Rose

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Steuerberater-Jahrbuch 1978/79 (Band 30), zugleich Bericht über den 30. Fachkongreß derSteuerberater vom 6.-8.11.1978 by Franz Hörstmann; Ursula Niemann; Gerd RoseReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 38, H. 3 (1980), pp. 519-521Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911643 .

Accessed: 15/06/2014 01:56

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Besprechungen 519

Steuerberater- Jahrbuch 1978/79 (Band 30), zugleich Bericht über den 30. Fach- kongreß der Steuerberater vom 6.-8. 11. 1978, hrsg. im Auftrag des Fach- instituts der Steuerberater von Franz Hörstmann, Ursula Niemann und Gerd Rose. Verlag Dr. Otto Schmidt KG. Köln 1979. 617 Seiten.

I.

Die Steuerberater-Jahrbücher, die seit nunmehr 30 Jahren die auf den all- jährlichen Fachkongressen der Steuerberater gehaltenen Referate und Diskussionen wiedergeben, sind eine für die Fachwelt unentbehrliche Dokumentation von ho- hem wissenschaftlichen Niveau und wegen der Zeitnähe der abgehandelten Themen von größter Aktualität.

Das vorliegende Jahrbuch enthält alle Beiträge, die auf dem 30. Fachkongreß gehalten wurden, in ungekürzter, zum Teil in erweiterter Form sowie die Berichte über die Podiumsdiskussionen. Wie schon für die vorhergehenden Bände sind auch für den vorliegenden Band kennzeichnend die Reichhaltigkeit der Themen und ihre gut durchdachte Auswahl im Hinblick auf das, was im Zeitpunkt der Tagung im Vordergrund des Interesses von Wissenschaft und Praxis stand. Die Beiträge zu den aktuellen steuerrechtlichen Fragen sind Wegweiser zur Fortentwicklung des Steuer- rechts, aber auch Marksteine einer bereits abgeschlossenen Meinungsbildung. So ist auch dieses Jahrbuch eine nützliche und unentbehrliche Grundlage für alle, die sich wissenschaftlich und zugleich praxisnahe mit dem Steuerrecht befassen und denen daran gelegen ist, an seiner Auslegung und Fortentwicklung im Interesse einer ge- rechten Besteuerung mitzuarbeiten.

II.

Bei der Vielfalt der abgehandelten Themen, die das gesamte Steuerrecht um- fassen, ist es schon aus Raumgründen nicht möglich, sich mit jedem einzelnen Bei- trag, der teilweise einer Monographie gleichkommt, kritisch auseinanderzusetzen. Vielmehr muß sich der Rezensent darauf beschränken, stichwortartig unter Verzicht auf eigene Stellungnahmen die einzelnen Beiträge vorzustellen.

Der erste Beitrag von Franz Hörstmann, Vorsitzender des Fachinstituts der Steuerberater in Köln, betrifft den „Abbau der Rechtsbehelfe und die Entlastung der Finanzgerichte". Es geht dem Autor dabei um die Beschleunigung der Veran- lagungs- und Außenprüfungstätigkeit der Finanzverwaltung, die im Interesse der Rechtssicherheit nicht durch den Preis erkauft werden darf, daß Sachaufklärung und rechtliche Auseinandersetzungen mehr als bisher in die Rechtsbehelfsstufe oder gar in das Finanzgerichtsverfahren verlagert werden. Die Zahl der streitig werden- den Fälle sollte möglichst abgebaut und die Arbeit der Rechtsbehelfsstellen sollte durch größere Selbständigkeit erleichtert werden.

Prof. Zahn, Vorsitzender des Vorstands der Daimler-Benz AG, befaßt sich mit dem Thema ,, S teuerrecht und Steuerpolitik, Überlegungen aus der Sicht von Wirt- schaft und Unternehmen". Das Anliegen Zahns ist es, einzelne Entwicklungen im Steuerrecht aufzuzeigen, die besondere Ansatzpunkte für die Notwendigkeit von Korrekturen geben, ohne damit die eigentlichen Grundlagen des geltenden Steuer- rechts in Frage zu stellen. Schwerpunkte sind das Problem der Substanzbesteuerung, insbesondere durch die vermögensabhängigen Steuern, der Einfluß der Geldentwer- tung auf die Besteuerung, die Besteuerung von Scheingewinnen auf Grund der schleichenden Geldentwertung. Weiterhin rügt Zahn die ungenügende Berücksichti- gung des unternehmerischen Risikos durch vorsichtige Bewertung im Steuerrecht, das die handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechte zu Aktivierungsgeboten macht und damit das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip weitgehend ausschließt.

Ministerialdirektor Karl Koch, der Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanz- ministerium, berichtet über „Aktuelle steuerpolitische und steuerrechtliche Fra- gen". Er stellt den in den letzten Jahren erfüllten Steuerwünschen die nicht erfüllten Steuerwünsche gegenüber. Zu diesen gehören die Steuervereinfachung, die Über- prüfung der Grenzen für die Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter, die Wiederzulassung des Sonderausgabenabzugs privater Schuldzinsen und die

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steuerliche Berücksichtigung der Geldentwertung. Koch weist dabei auch auf die Schwierigkeiten des Gesetzgebungsverfahrens in der Theorie und in der Praxis hin, die er am Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1979 eindringlich und überzeugend darstellt.

Der Präsident des BFH Heinrich List befaßt sich mit der Investitionszulage. Er weist darauf hin, daß die gesetzliche Regelung in ihrem Bemühen um eine ge- rechte Zuteilung der Subventionsleistungen zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft, die echte Rechtsfragen sind, und untersucht, wie die Rechtsprechung diese Fragen zu lösen versucht hat und wie das ganze Investitionszulagensystem wirtschafts- wissenschaftlich einzuordnen ist. An Hand der Rechtsprechung wird anschaulich dargestellt, wie die Rechtsprechung mit diesem neuartigen Recht der Wirtschafts- lenkung fertig wird, wie sie mit den im Gesetz nicht näher erläuterten wirtschaftli- chen Begriffen umgeht und welcher Methoden sie sich bei der Auslegung der einzel- nen Normen bedient. Der Vortrag Lists bildet zugleich einen wichtigen, nicht zu übersehenden Beitrag zur juristischen, insbesondere zur steuerrechtlichen Methoden- lehre.

Rechtsanwalt Reuter beschäftigt sich mit „aktuellen Steuerfragen in der be- trieblichen Praxis" im Zusammenhang mit Preissteigerungsrücklagen und mit der Bewertung von sog. Verlustprodukten, bei denen der Unternehmer Verluste bewußt trägt, um neue Märkte für das Produkt zu erschließen oder um den Absatz neuer Produkte zu ermöglichen oder zu fördern. Reuter bejaht in diesen Fällen zu Recht eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert. Weiter erörtert Reuter Fragen im Zusammenhang mit Urlaubsrückstellungen und mit der Rückforderung von In- vestitionszulagen bei Betriebsstillegungen.

Mit „aktuellen Fragen aus der Sicht des Stichtagsprinzips'4 befaßt sich Steuer- berater Lempenau. Er untersucht die Aussagekraft und Reichweite des Stichtags- prinzips und erarbeitet für praktische Einzelfälle die entscheidenden Wertungs- kriterien des Gesetzes für die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegen- ständen und Schulden.

Richter am BFH Woerner befaßt sich mit den aktuellen Problemen im Zusam- menhang mit der „Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern". Er unterzieht den sog. Mitunterneh- mererlaß des Bundesministers der Finanzen vom 20. 12. 1977, der im Zuge einer Entwicklung, die man als Abkehr von der Bilanzbündeltheorie bezeichnen kann, besondere Bedeutung gewonnen hat, einer eingehenden kritischen Würdigung, wo- bei sich zum Teil völlig neue Aspekte zum Betriebsvermögen der sog. Mitunterneh- merschaften ergeben. Untersucht wird insbesondere, inwieweit der Mitunternehmer- erlaß mit der Rechtsprechung des BFH und den in ihr anklingenden Tendenzen übereinstimmt. Dabei stellt Woerner mit Recht fest, daß die Gleichbehandlung von Mitunternehmern und Einzelunternehmern kein Dogma sei. Auf dieser Grundlage erörtert Woerner zahlreiche Einzelfragen zur Vergleichbarkeit von Einzelunterneh- mern und Mitunternehmern. Seiner konstruktiven Kritik am Mitunternehmererlaß läßt Woerner brauchbare Lösungsvorschläge folgen.

Prof. Marettelc (Clausthal -Zellerfeld) zeigt in „Zur Rücklagenpolitik bei persona- listischen Kapitalgesellschaften nach der Körperschaftsteuerreform" aus betriebs- wirtschaftlicher Sicht, daß im neuen Körperschaftsteuersystem verschiedene Ge- staltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Ausschüttungs- und Thesaurierungs Verhal- tens mit beachtlichen unterschiedlichen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen be- stehen. Es werden Anregungen für steuerplanerisches Rechnen vermittelt und mit Hilfe von Berechnungsschemata und der in ihnen eingefangenen komplexen Wech- selwirkungen zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer den Unterneh- mern und ihren Beratern die erforderlichen technischen Hilfsmittel an die Hand gegeben.

Rechtsanwalt Beinert befaßt sich mit „Familienkapitalgesellschaften im Zivil - und Steuerrecht". Er erörtert die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gründe für Kapitalgesellschaften als Rechtsform für Familienunternehmen und die damit zusammenhängenden steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen, wobei das Problem der verdeckten Gewinnausschüttungen im Mittelpunkt des Interesses steht.

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Mit den „Möglichkeiten und Grenzen einer Verlagerung von Einkünften auf die folgende Generation" befaßt sich Ministerialrat Söffing vom BFM. Er würdigt die möglichen Einkommensverlagerungen und arbeitet Merkmale für die steuerliche Anerkennung bzw. Nichtanerkennung heraus. Es geht dabei um Einkommensverlage- rungen zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern. Mit Recht betont Söffing, daß grundsätzlich die bürgerlich-rechtliche Gestaltung auch für das Steuer- recht maßgebend zu sein hat, daß es aber sachliche Gründe gibt, die bei der Ein- kommensverlagerung auf die nächste Generation ein Abweichen von der bürgerlich- rechtlichen Gestaltung gebieten. Söffing verweist in diesem Zusammenhange auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuerrecht, auf § 12 EStG und auf die Miß- brauchsvorschrift des § 42 AO.

Mit erbschaftsteuerlichen Fragen befaßt sich Ministerialrat Troll vom BFM in seinem Vortrag „Folgerungen aus der BFH-Rechtsprechung zur Erbschaft- steuer". Im Mittelpunkt des Referates steht der Vorlagebeschluß des III. Senats des BFH III R 18/76 (BStBl 1978 II S. 446), in welchem die Einheitswerte 1964 für den Grundbesitz mindestens in Teilbereichen für verfassungswidrig angesehen werden, weil sie zu einer ungleichmäßigen Besteuerung sowohl des Grundvermögens gegen- über anderen Vermögensarten als auch innerhalb des Grundvermögens zwischen den einzelnen Grundstücken führen.

Der Erbschaftsteuer gewidmet ist auch der für die Praxis bedeutsame Vortrag von Brigitte Knóbbe- Keule über „Erbschaftsteuer bei unentgeltlichem Erwerb von Gesellschaftsanteilen' ' .

Weitere Beiträge stammen von Heinrich Wilhelm Kruse, „Steuerumgehung zwischen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung", von Winfried Gail, „Bin- dung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung der Steuergerichte", von Fritz Eggesiecker, „Aussetzung der Vollziehung: Mehr Risiken als Chancen?", und von Anton Giade, „Praktische Erfahrungen mit der Betriebsprüfung". Letzterem Thema war auch die Podiumsdiskussion „Betriebsprüfung im Umbruch" gewidmet, über die Steuerberaterin Ursula Niemann berichtet.

Ein umfassendes Stichwortverzeichnis schlüsselt in gewohnter Weise die Bei- träge für die Praxis auf und erleichtert damit die Benutzung des Werkes.

Heinz Paulick

N.A.Barr, S.R.James und A.R. Prest: Self- Assessment for Income Tax. Heinemann Educational Books Ltd. London 1977. XII, 218 Seiten.

Fragen der Steuertechnik werden von der Finanzwissenschaft in letzter Zeit stark vernachlässigt, speziell im Hinblick auf entwickelte Länder. Es ist schwer, für entsprechende Beiträge Autoren zu finden; die vorgelegten Untersuchungen, auch in jüngeren Sammelwerken, dürften oft nicht den Erwartungen der Leser ent- sprechen. Gerade vor diesem Hintergrund verdient die hier anzuzeigende gründliche Studie, die vom „Institute for Fiscal Studies" und vom „Institute of Chartered Accountants" finanziert und darüber hinaus unterstützt worden ist, Interesse.

Die Verfasser schlagen für Großbritannien den Übergang zum System der Selbstveranlagung und zu einem Lohnsteuerquellenabzug nicht-kumulativer Art, d.h. die Aufgabe des „Pay-As-You-Earn"-Systems, vor. Bei ihrer Argumentation stützen sie sich auf eine eingehende Analyse der Einkommensteuerverwaltung in Großbritannien (Kapitel II) sowie auf die Untersuchung der Praxis in ausgewählten ausländischen Staaten (Kapitel III). Die Prüfung der Argumente für und gegen die Selbstveranlagung (Kapitel IV) führt die Autoren zum bereits erwähnten Vorschlag zugunsten der Selbstveranlagung und eines nicht-kumulativen Lohnsteuerabzugs, wobei besonderes Gewicht auf die im internationalen Vergleich sehr hohen staat- lichen Verwaltungskosten in Großbritannien und auf die steuerpolitischen Rigiditä- ten gelegt wird, die mit dem PAYE-System im Hinblick vor allem auf den sehr ho- hen Eingangsproportionalsatz und die sehr lange Proportionalzone verbunden sind. In den beiden letzten Kapiteln V und VI präzisieren und konkretisieren die Autoren ihre Vorschläge. Sie sind sehr stark an der nordamerikanischen Praxis orientiert.

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