STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei ...wirtschaft.at/uploads/media/Steuern___Einkommen.pdf · STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

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  • STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei

    verschiedenen Arbeitsverhltnissen

    1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHLTNISSE:

    Steuerliche Auswirkungen. Fr die jhrliche Steuerberechnung werden generell alle

    Einknfte (ohne Sonderzahlungen) eines Kalenderjahres zusammengezhlt. Die

    Sozialversicherungsbeitrge und andere Kosten, die bei der Steuer geltend gemacht

    werden knnen, werden abgezogen. Ist dieser Betrag und damit das Jahreseinkommen

    geringer als 12.000 , fllt keine Steuernachzahlung an. Wird dieser Betrag

    berschritten, ist in der Regel mit einer Steuernachforderung zu rechnen.

    Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Sollten alle Arbeitsverhltnisse ber der

    monatlichen Geringfgigkeitsgrenze liegen, wird die Sozialversicherung sofort von den

    laufenden Bezgen abgezogen. Wenn nicht, kommt es zu einer Nachverrechnung.

    Meldepflicht beim Finanzamt. ArbeitnehmerInnen mit zwei oder mehreren

    Arbeitsverhltnissen und einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von insgesamt ber

    12.000 Euro mssen bis zum 30. September des Folgejahres eine

    ArbeitnehmerInnenveranlagung, bzw. Pflichtveranlagung, beim Finanzamt einreichen.

    Sonderzahlungen. Fr Weihnachts- und Urlaubsgeld beispielsweise gelten abweichende

    Beitrags- und Steuerstze. Sollten Werbungskosten, Sonderausgaben oder

    auergewhnliche Belastungen haben, verringert diese eine Steuernachforderung.

    2. ARBEITSVERHLTNIS & GERINGFGIGE BESCHFTIGUNG:

    Geringfgige Beschftigung im Steuerrecht. Der Begriff der Geringfgigen

    Beschftigung existiert nur im Sozialversicherungsrecht, nicht aber im Steuerrecht. Fr

    die Berechnung der Steuer ist daher nur relevant, ob es sich bei der geringfgigen

    Beschftigung um ein Arbeitsverhltnis oder um einen freien Dienstvertrag handelt. Die

    monatliche Grenze fr die geringfgige Beschftigung liegt 2013 bei 386,80 Euro (2012

    bei 376,26 Euro).

  • ArbeitnehmerInnen mit einem Arbeitsverhltnis und einer geringfgigen Beschftigung

    mssen den Finanzamt dann eine ArbeitnehmerInnenveranlagung vorlegen, wenn das

    steuerpflichtige Jahres-Gesamteinkommen 12.000 Euro bersteigt.

    Geringfgige Beschftigung im Sozialversicherungsrecht. Sollte nun das jhrliche

    Gesamteinkommen ber der Geringfgigkeitsgrenze liegen, ist mit einer

    Sozialversicherungsnachforderung zu rechnen. Fr das geringfgige Einkommen mssen

    Angestellte 14,15 Prozent und ArbeiterInnen 14,7 Prozent an die Sozialversicherung

    nachzahlen. Da Geringfgige unfallversichert sind, meldet sich die Sozialversicherung bei

    zwei oder mehreren Arbeitsverhltnissen im Folgejahr automatisch mit einer

    Nachforderung Meldung ist keine erforderlich. TIPP: Die Nachforderung der

    Sozialversicherung kann in dem Jahr, in dem sie bezahlt wird, bei der

    ArbeitnehmerInnenveranlagung angegeben werden. Das verringert die Steuer.

    3. ARBEITSVERHLTNIS & WERKVERTRAG:

    Einknfte aus Werkvertrgen. Diese Einkommensart fllt unter Einknfte aus

    selbststndiger Ttigkeit.

    Bei einem steuerpflichtigen Einkommen ber 12.000 Euro im Kalenderjahr gelten

    folgende steuerrechtliche Berechnungen:

    Ein Gewinn von 730 Euro pro Kalenderjahr darf aus selbstndiger Ttigkeit

    steuerfrei dazuverdient werden

    Bei Betrgen von 730 Euro und 1.460 Euro im Kalenderjahr muss der gesamte

    Gewinn aus dem Werkvertrag angegeben werden, es ist aber nur der

    Gewinnanteil steuerpflichtig, der 730 Euro bersteigt. Dieser Betrag ist zu

    verdoppeln und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem

    Arbeitsverhltnis dazuzurechnen.

    Ab einem Werkvertrags-Gewinn von mehr als 1.460 Euro im Kalenderjahr ist

    dieser zusammen mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhltnis voll

    steuerpflichtig.

    Werkvertrge in der Sozialversicherung. Im Sozialversicherungsrecht ist ein

    Werkvertrag nur relevant, wenn Sie im Jahresdurchschnitt die Geringfgigkeitsgrenze

    berschreiten. Sollte das Einkommen aus selbstndiger Ttigkeit ber 386,80 Euro

  • liegen, muss es der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

    gemeldet werden. Eine Meldung ist noch im Dezember des laufenden Jahres zu

    empfehlen, weil sonst von der SVA ein Beitragszuschlag in der Hhe von 9,3 Prozent

    (Strafzuschlag wegen Nichtmeldung) verrechnet wird. Bei Werkvertrgen mit einem

    Einkommen ber der Geringfgigkeitsgrenze sind 2013 18,5 Prozent fr die

    Pensionsversicherung, 7,65 Prozent fr die Krankenversicherung und ein pauschalierter

    Betrag fr die Unfallversicherung von 8,48 Euro pro Monat an die SVA abzufhren.

    4. ARBEITSVERHLTNIS & FREIER DIENSTVERTRAG:

    Auswirkungen im Steuerrecht. Ein freier Dienstvertrag gilt steuerrechtlich als

    selbststndige Ttigkeit. Zustzlich zu einer nichtselbststndigen Ttigkeit, bei der das

    steuerpflichtige Einkommen ber 12.000 Euro im Kalenderjahr betrgt, liegen die

    folgenden drei Tatbestnde vor:

    Ist der Gewinn kleiner als 730 Euro, bleibt er steuerfrei.

    Bei Betrgen von 730 Euro und 1.460 Euro im Kalenderjahr muss der gesamte

    Gewinn aus dem Werkvertrag angegeben werden, es ist aber nur der

    Gewinnanteil steuerpflichtig, der 730 Euro bersteigt. Dieser Betrag ist zu

    verdoppeln und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem Arbeitsverhltnis

    dazuzurechnen.

    Ab einem Gewinn von mehr als 1.460 Euro im Kalenderjahr ist dieser gemeinsam

    mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhltnis voll steuerpflichtig.

    Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Fr die Berechnung der

    Sozialversicherung ist ein zustzlicher freier Dienstvertrag ber der

    Geringfgigkeitsgrenze nicht wichtig, weil dabei genau wie beim Arbeitsverhltnis bereits

    alle Beitrge laufend abgezogen werden. Mit einer Nachforderung ist also nur zu rechnen,

    wenn der Gewinn aus einem geringfgigen freien Dienstvertrag kommt.

    Meldepflicht beim Finanzamt. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen ber 12.000

    Euro im Kalenderjahr und einem Gewinn von bis zu 730 Euro ist keine

    Einkommensteuererklrung notwendig.

  • 5. FREIER DIENSTVERTRAG & WERKVERTRAG:

    Auswirkungen auf die Sozialversicherung:

    Ein freier Dienstvertrag unter der Geringfgigkeitsgrenze plus einen Werkvertrag

    unter der Geringfgigkeitsgrenze hat keine Nachberechnung der

    Sozialversicherung zur Folge.

    Ein freier Dienstvertrag unter der Geringfgigkeitsgrenze plus einen Werkvertrag

    ber der Geringfgigkeitsgrenze bedeutet, dass man nach dem Gewerblichen

    Sozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig ist und sich bei der SVA melden

    muss.

    Fr freie Dienstvertrge ber der Geringfgigkeitsgrenze wird die

    Sozialversicherung wie beim Arbeitsverhltnis laufend abgefhrt.

    Fr freie Dienstvertrge unter der Geringfgigkeitsgrenze gilt das gleiche wie bei

    zwei geringfgigen Beschftigungen.

    Fr das Einkommen aus dem Werkvertrag gilt sozialversicherungsrechtlich das

    gleiche wie beim Angestelltenverhltnis mit einem zustzlichen Werkvertrag

    Meldepflicht beim Finanzamt. Sollte das gesamte steuerpflichtige Jahreseinkommen

    vom freien Dienstvertrag und Werkvertrag ber 11.000 Euro liegt, mssen Sie beim

    Finanzamt eine Einkommensteuererklrung einreichen. Liegt das Einkommen aus den

    Werkvertrgen der Geringfgigkeitsgrenze mssen Sie es bei der SVA melden.

    6. ZWEI ODER MEHR GERINGFGIGE BESCHFTIGUNGEN:

    Wer zwei oder mehr geringfgige Jobs hat, muss oft mit einer Nachzahlung bei der

    Sozialversicherung rechnen. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man sich einen

    Teil wieder zurckholen.

    Auswirkungen im Steuerrecht. Mit keiner Steuernachzahlung ist zu rechnen, wenn

    man nur zwei geringfgigen Beschftigungen gleichzeitig nachgeht, bzw. unter der

    jhrliche Steuergrenze von 12.000 Euro bleibt. Sollte man fr die geringfgigen

    Beschftigungen Sozialversicherungsbeitrge nachzahlen mssen, ist es ratsam, die

    ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt einzureichen. Man erhlt dann zehn

    Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeitrge, maximal 110 Euro, als Negativsteuer

    vom Finanzamt zurck.

  • Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Wird mit zwei oder mehreren

    geringfgigen Beschftigungsverhltnissen die Geringfgigkeitsgrenze berschritten,

    muss die Kranken- und Pensionsversicherung nachbezahlt werden.

    Meldepflichten SVA und Finanzamt. Die Sozialversicherung meldet sich im Folgejahr

    automatisch. Verpflichtet zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ist man, wenn mit

    mehreren geringfgigen Arbeitsverhltnissen die jhrliche Steuergrenze von 12.000 Euro

    berschritten wird.

    (Diese Informationen beziehen sich auf Angaben der Arbeiterkammer sterreich und sind unter

    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/index.html

    abrufbar.)

    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/index.html