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www.moneypark.ch | 0800 220 440 Als Immobilieneigentümer erfüllen Sie sich den Traum der eigenen vier Wände und tun gleichzeitig etwas für die private Vorsorge. Wer vorausschauend plant und geschickt kalkuliert, spart überdies Steuern. Steuern sparen als Immobilieneigentümer Warum sich Schulden lohnen – zumindest steuerlich Ein Beispiel: Wer eine Festhypothek über 600‘000 zu einem Zinssatz von 1,1% abgeschlossen hat, kann Zinszahlungen in Höhe von 6‘600 Franken abziehen. Bei einem Grenzsteuer- satz von 30 Prozent sparen Sie 1’980 Frank- en Steuern. Hypothek 600’000 Zins- zahlungen 6’000 Ersparnis +1’980 Je höher der Hypothekarbetrag, desto mehr Schuldzinsen können Sie von den Steuern abziehen. Natürlich ist die Beleh- nungsgrenze von 80 Prozent einzuhalten und auch die Auswirkungen auf die Trag- barkeit im Alter bei einer hohen Verschul- dung sollten einkalkuliert werden. Eine freiwillige Amortisation über die geforder- ten 66 Prozent hinaus lohnt sich indes aus rein steuerlicher Sicht selten. Wer dennoch amortisieren möchte, kann über die indirekte Amortisation zusätzlich Steuern sparen. Bei der indirekten Amor- tisation zahlen Sie regelmässig in die 3. Säule ein – entweder über ein 3a Sparkon- to oder eine Fondslösung oder aber eine kapitalbildende Lebensversicherung. Das angesparte Kapital wird am Ende der Hy- pothekarlaufzeit für die Rückzahlung ge- nutzt und dient der Bank zwischenzeitlich als zusätzliche Sicherheit. Die Hypothekar- schuld bleibt somit über die Zeit konstant und Sie können zusätzlich die Einzahlun- gen in die 3. Säule bis zum geltenden Max- imalbetrag abziehen. Aufgepasst: Wenn Sie für den Immobilienkauf Pensionskassengelder vorbeziehen, müssen Sie diese zu einem redu-zierten Satz versteuern. Je nach Wohnort und Betrag sind bspw. für eine Summe von 100‘000 Franken 4 bis 7 Prozent Steuern fällig. Aufgrund der Steuerprogression erhöht sich die Steuerbelastung, je höher der vorbezogene Betrag ist. Die Steuer muss der Immobilienkäufer zusätzlich zum benötigten Eigenkapital begleichen können.

Steuern sparen als Immobilieneigentümer · Säule ein – entweder über ein 3a Sparkon-to oder eine Fondslösung oder aber eine kapitalbildende Lebensversicherung. Das angesparte

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Page 1: Steuern sparen als Immobilieneigentümer · Säule ein – entweder über ein 3a Sparkon-to oder eine Fondslösung oder aber eine kapitalbildende Lebensversicherung. Das angesparte

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Als Immobilieneigentümer erfüllen Sie sich den Traum der eigenen vier Wände und tun gleichzeitig etwas für die private Vorsorge. Wer vorausschauend plant und geschickt kalkuliert, spart überdies Steuern.

Steuern sparen als Immobilieneigentümer

Warum sich Schulden lohnen – zumindest steuerlich

Ein Beispiel: Wer eine Festhypothek über 600‘000 zu einem Zinssatz von 1,1% abgeschlossen hat, kann Zinszahlungen in Höhe von 6‘600 Franken abziehen. Bei einem Grenzsteuer-satz von 30 Prozent sparen Sie 1’980 Frank-en Steuern.

Hypothek600’000

Zins-zahlungen6’000

Ersparnis+1’980

Je höher der Hypothekarbetrag, desto mehr Schuldzinsen können Sie von den Steuern abziehen. Natürlich ist die Beleh-nungsgrenze von 80 Prozent einzuhalten und auch die Auswirkungen auf die Trag-barkeit im Alter bei einer hohen Verschul-dung sollten einkalkuliert werden. Eine freiwillige Amortisation über die geforder-ten 66 Prozent hinaus lohnt sich indes aus rein steuerlicher Sicht selten.

Wer dennoch amortisieren möchte, kann über die indirekte Amortisation zusätzlich Steuern sparen. Bei der indirekten Amor-tisation zahlen Sie regelmässig in die 3. Säule ein – entweder über ein 3a Sparkon-to oder eine Fondslösung oder aber eine kapitalbildende Lebensversicherung. Das angesparte Kapital wird am Ende der Hy-pothekarlaufzeit für die Rückzahlung ge-nutzt und dient der Bank zwischenzeitlich als zusätzliche Sicherheit. Die Hypothekar-schuld bleibt somit über die Zeit konstant und Sie können zusätzlich die Einzahlun-gen in die 3. Säule bis zum geltenden Max-imalbetrag abziehen.

Aufgepasst: Wenn Sie für den Immobilienkauf Pensionskassengelder vorbeziehen, müssen Sie diese zu einem redu-zierten Satz versteuern. Je nach Wohnort und Betrag sind bspw. für eine Summe von 100‘000 Franken 4 bis 7 Prozent Steuern fällig. Aufgrund der Steuerprogression erhöht sich die Steuerbelastung, je höher der vorbezogene Betrag ist. Die Steuer muss der Immobilienkäufer zusätzlich zum benötigten Eigenkapital begleichen können.

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Die Details der Abzugsfähigkeit regelt jeder Kanton unterschiedlich. Die Grundregel lautet aber: werterhaltende Arbeiten sind abzugsfähig, wertvermehrende Arbeiten jedoch nicht. Eine werterhaltende Massnahme ist zum Beispiel das Ersetzen einer defek-ten Heizungsanlage. Neben werterhaltenden Massnahmen sind auch energiesparende Renovationen wie eine Minergie konforme Sanierung der Gebäudehülle abzugsfähig.

Unterhaltskosten: nur werterhaltende Kosten sind abzugsfähig

Ein typischer Fall von nicht abzugsfähigen Arbeiten sind wertvermehrende Investi-tionen wie der Ausbau des Dachstocks oder Luxussanierungen. Ebenfalls nicht ab-zugsfähig sind normale Lebenserhaltungs- und Betriebskosten. Dazu zählen bspw.

Die Unterhaltskosten der Liegenschaft können entweder effektiv oder paus-chal abgezogen werden. Ob Sie vom Pau- schalabzug Gebrauch machen möch- ten, können Sie in vielen Kantonen von Jahr zu Jahr neu beurteilen. So lohnt es sich häufig, in einem Jahr mit geringen effektiven Unterhaltkosten vom Pau- schalabzug zu profitieren und im Folgejahr einen effektiven Abzug zu machen. Die Höhe der Abzüge richtet sich nach dem Alter der Immobilie und bezieht sich auf den Brutto-Mietertrag bzw. den Brutto-Mi-etwert der betreffenden Liegenschaft.

Eine Immobilie ist nicht nur Lebenstraum und hochattraktiv als Teil der privaten Vorsorge, sondern bringt auch steuerliche Vorteile mit sich. Wer grössere Unterhaltsarbeiten und Sanierungen plant, sollte zudem erwägen, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen und so im darauffolgenden Steuerjahr ebenfalls von einem Abzug zu profitieren.

Fazit

• Reparaturkosten• Gebäudeservice-Arbeiten• Sachversicherungsprämien wie Glasbruchversicherung oder Gebäudehaftpflichtversicherung • Gartenunterhalt• Liegenschaftssteuer

• Versorgungskosten: Warmwasserauf- bereitungskosten, Heizungskosten• Entsorgungskosten: Abwasser, Kehricht• Telekomkosten: Telefon, Internet, TV

AGARAIBLBEBSFRGEGLGRJULUNENWOWSGSHSOSZTITGURVDVSZGZHBund

1 maximal CHF 72002 maximal CHF 12 000

10%10%20%20%10%10%10%7%10%15%10%15%10%¹10%10%20%15%10%10%15%10%10%20%10%10%20%10%

20%20%20%15% 20%20%20%17,5%20%25%20%25%, 33% ab 25 Jahren20%²20%20%20%25%20%20%25%20%20%20%20%20%20%20%

Kanton Alter der Liegenschaft < 10 Jahre

Alter der Liegenschaft >10 Jahre

Ebenfalls abzugsfähig sind:

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