· o Bei Verlust von Einlagebüchern, Kredit-, Bankomat- und Sparkon- tokarten und Wertpapieren...
6
· o Bei Verlust von Einlagebüchern, Kredit-, Bankomat- und Sparkon- tokarten und Wertpapieren muss die Sperre von Auszahlungen und das gerichtliche Kraftloserklärungsverfahren