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Steuerrecht für Jedermann, Band 8, Teilband 1: Allgemeines Steuerrecht und Besitzsteuern, 2. Aufl by Rosenau-Kuhlberg Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 25, H. 3 (1966), pp. 533-534 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40910345 . Accessed: 12/06/2014 21:51 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.78.108.60 on Thu, 12 Jun 2014 21:51:56 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Steuerrecht für Jedermann, Band 8, Teilband 1: Allgemeines Steuerrecht und Besitzsteuern, 2. Auflby Rosenau-Kuhlberg

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Steuerrecht für Jedermann, Band 8, Teilband 1: Allgemeines Steuerrecht und Besitzsteuern,2. Aufl by Rosenau-KuhlbergReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 25, H. 3 (1966), pp. 533-534Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40910345 .

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seine Kritik wirkt jedoch mitunter kleinlich, so, wenn er der Literatur und insbeson- dere deren Formel über den Erweiterungsmultiplikator vorwirft, sie gehe von jähr- licher Reinvestition aus, in Wirklichkeit werde aber bereits während des Jahres Ka- pital freigesetzt.

Der dritte Teil behandelt die steuerbilanzielle Sicherung der Erhaltung der An- lagensubstanz. Der Verfasser spricht sich für die Möglichkeit einer steuerfreien Ka- pitalbildung von 50% der Differenz zwischen gestiegenem Wiederbeschaffungspreis und einstigem Anschaffungswert aus. Darüber hinaus fordert er die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen zur Finanzierung von Kapitalbedarfsspitzen. Leider sind seine Ausführungen nicht mit der wissenschaftlichen Gründlichkeit erarbeitet worden, die Voraussetzung dafür ist, den Finanzverwaltungen seine sympathischen Folgerungen als unausweichlich zu präsentieren.

Dieter Schneider

Rosenau- Kuhlberg : Steuerrecht für Jedermann, Band 8, Teilband 1: Allge- meines Steuerrecht und Besitzsteuern, 2. neubearb. Aufl. Celle 1965. Pohl-Druckerei und Verlagsanstalt. 468 Seiten. I. Der hochentwickelte Sozialstaat der Gegenwart, der sich immer mehr zu

einem Steuerstaat entwickelt, kann die ihm gestellten Aufgaben nur erfüllen, wenn er sich entsprechende Einnahmen verschafft. So lösen fast jede Betätigung im Rechts- und Wirtschaftsverkehr und jeder Besitz eine Abgabe an den Staat aus, die in erster Linie als Steuer erhoben wird.

Die Vielzahl der Steuergesetze, ihr teilweise recht beachtlicher Umfang und ihre häufigen Änderungen sind nicht gerade dazu angetan, den Überblick zu erleich- tern und die Freude an der Materie des Steuerrechts zu fördern, und dennoch kann niemand umhin, sich mit ihr eingehend zu befassen, sei es als Steuerpflichtiger, sei es als Steuerberater oder Steuerbeamter. Das beginnt bereits mit der Frage der Wahl der „steuerlich günstigsten Unternehmungsform". Jeder Unternehmer muß sich, um nicht falsche Dispositionen zu treffen, genau überlegen, welche steuerlichen Aus- wirkungen Gesellschaftsverträge, sonstige Rechtsgeschäfte, die Wahl des ehelichen Güterstandes, die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen haben können.

Das vorliegende Werk, das sich im Untertitel „Handbuch für den Praktiker des Steuerrechts" nennt, hat sich die Aufgabe gestellt, alle Steuerarten, bei deren Er- hebung die Finanzämter und die Steuerämter der Gemeinden mitwirken, in einer auch dem Laien verständlichen Form systematisch darzustellen, wobei der Steuer- pflicht und der Steuerfreiheit der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie den Tarifbe- stimmungen besondere Beachtung geschenkt wird. Diese Anliegen zu verwirkli- chen, ist den Verfassern - Regierungsdirektor Rosenau und Regierungsrat Kuhlberg -, die als hervorragende Sachkenner auf dem Gebiete des Steuerrechts bekannt sind und sich bereits durch zahlreiche, in der Praxis weit verbreitete und geschätzte Schriften ausgewiesen haben, vollauf geglückt.

II. In dem neu bearbeiteten Teilband 1 werden das in der Reichsabgabenord- nung, im Steueranpassungsgesetz und in den dazu ergangenen Nebengesetzen ent- haltene Steuerrecht und die Besitzsteuern behandelt, während der in Kürze er- scheinende Teilband 2 den Verkehrsteuern und Gemeindesteuern vorbehalten ist.

Die Verfasser geben zunächst eine ausführliche Übersicht über den Aufbau der Finanzverwaltung in Bund und Ländern, über die Zuständigkeit der Finanzverwal- tungsbehörden und über die im Steuerrecht wichtigen Begriffe (Steuergeheimnis, Nachsicht, Verfügungen, Steueranspruch, Steuerpflicht, Haftung). Im Anschluß da- ran erörtern sie die Tilgung und Stundung der Steuern, die Aussetzung der Vollzie- hung, Steuererlaß und Steuererstattung, die Verjährung des Steueranspruchs, die Buchführungspflicht, das Besteuerungsverfahren, das Rechtsmittel- und Beitrei- bungsverfahren und das Steuerstrafrecht. Von besonderer Bedeutung sind im Rah- men des allgemeinen Abgabenrechts die Ausführungen über die Maßnahmen des

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Finanzamts im Konkurs des Steuerpflichtigen, die in den einschlägigen Lehrbü- chern in der Regel vernachlässigt werden.

Der Darstellung des allgemeinen Steuerrechts folgen die Darstellungen des Be- wertungsgesetzes (auf Grund des inzwischen Gesetz gewordenen Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes), des Einkommensteuerrechts, der Lohnsteuer, der Körperschaftsteuer, der Kirchensteuer und der Lastenausgleichab- gaben. Dabei werden jeweils Ausführungen über die Entstehung, den Zweck und die Bedeutung der einzelnen Steuergesetze und über die Stellung der einzelnen Steu- er im Rahmen des geltenden Steuersystems vorangestellt.

Den breitesten Raum nimmt die Darstellung der Einkommensteuer einschließ- lich der Lohn- und Kapitalertragsteuer mit rund 300 Seiten ein, womit der Bedeu- tung der Einkommensteuer gebührend Rechnung getragen wird. Dieser Teil ver- mittelt nicht nur einen Überblick über dieses in der Praxis wohl wichtigste Steuer- rechtsgebiet, sondern ersetzt geradezu einen Kommentar, weil hier zu den einzelnen Problemen unter sorgfältiger Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtspre- chung und des Schrifttums in aller Ausführlichkeit Stellung genommen wird. Be- sonders interessant - weil bisher noch nirgends veröffentlicht - sind die Erfahrungen, die in Niedersachsen mit dem Selbstberechnungs verfahren als Vorstufe zur Selbst - Veranlagung der Einkommensteuer gemacht wurden. Der ausführliche Bericht da- rüber und die Mitteilung der bei diesem neuen Verfahren verwendeten Erklärungs- vordrucke vermitteln wertvolle Anregungen, wie im Rahmen der zur Zeit im Bun- desfinanzministerium vorbereiteten neuen Abgabenordnung die Einkommensteuer- veranlagung gestaltet werden kann. Im Zuge der Rationalisierung der Veranla- gungsarbeit bei den Finanzverwaltungsbehörden mit Hilfe von elektronischen Daten- verarbeitungsanlagen wird im Bundesfinanzministerium die Einführung des Selbst- berechnungsverfahrens bei der Einkommensteuer ernsthaft erwogen.

III. Bei dem Umfang des Handbuches und bei der Fülle des in ihm erfaßten und verarbeiteten Materials kann auf Einzelheiten nicht eingegangen werden. Es soll des- halb bei einer Gesamtwürdigung des Werkes bewenden. Vermerkt sei jedoch, daß sich der Rezensent durch zahlreiche Stichproben von der Lückenlosigkeit und Verläß- lichkeit der Ausführungen überzeugen konnte. Dem Charakter eines für die Praxis bestimmten Handbuches entsprechend, verzichten die Verfasser auf wissenschaft- liche Auseinandersetzungen mit anderen Meinungen. Sie beschränken sich aber nicht auf die Wiedergabe der gesetzlichen Vorschriften, sondern ziehen allenthalben auch die Steuerrechtsprechung und ausgewählte Abhandlungen aus dem Fachschrifttum heran und ermöglichen damit dem interessierten Leser ein vertieftes Eindringen in die einschlägigen Fragen. Dadurch wird das Werk zu einem nützlichen Arbeits- und Hilfsmittel für die Praxis. Auch als Lehrbuch für die Studierenden der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften ist es geeignet.

Obwohl das Handbuch bei seinem Erscheinen den neuesten Stand der Materie wiedergab, sind in der seither vergangenen kurzen Zeit von einem Jahr zahlreiche wichtige Änderungen zu verzeichnen - ein Beweis für die Schnellebigkeit des Steuer- rechts. So ist durch die neue Finanzgerichtsordnung vom 6. Oktober 1965 das steuer- liche Rechtsmittelverfahren auf eine völlig neue Grundlage gestellt worden. Durch dasselbe Gesetz wurde die Abgabenordnung an zahlreichen Stellen geändert. Grund- legende Änderungen erfuhren auch die Vorschriften über die Verjährung und die Be- steuerung der außerordentlichen Einkünfte in § 34 Abs. 1 EStG. Noch nicht be- rücksichtigt werden konnten das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965, das Steueränderungsgesetz 1965, das Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. Sep- tember 1965 und die neueste Rechtsprechung des BFH zum Konkurs Vorrecht.

Diese Feststellungen sind selbstverständlich keine Kritik. Sie zeigen nur, wel- chem raschen Wandel das Steuerrecht unterworfen ist. Die Verfasser sollten deshalb erwägen, ihr Werk auf Loseblatt-Form umzustellen. Sicherlich sind Loseblatt-Aus- gaben keine Ideallösung. Auf dem Gebiete des Steuerrechts sind sie jedoch unent- behrlich, weil nur sie gewährleisten, daß das Werk jeweils den neuesten Stand wieder- gibt.

Heinz Paulich

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