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Seite 25

http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-aufgabe.html

Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:

Beige-gefrbte Stze befinden sich noch im utopischen Raum und sind noch nicht zu bercksichtigen.

Zur Ermutigung wird hier eine a-aufgabenspezifische ZUSAMMENSTELLUNG des Begutachtungsablaufs gegeben:

Thema: Zusatzpatente

Zu den Verfahrens-Schritten:

Schnelleinstieg fr Vororientierte

Neueinsteiger uerten das Bedrfnis hier kurz ber Sinn und Zweck des biotelen Gutachtenverfahrens aufgeklrt zu werden.Es geht um die berwindung der Demokratie-Schwche, die daraus entsprungen ist, dass dem gewhnlichen Volk eingeredet wird, es habe jeder Brger dasselbe Recht in Sachen Politik mitzubestimmen. Whrend fr das Ausben der meisten Berufe der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung und Befhigung erforderlich ist, wird hinsichtlich der Fhrung in den politischen Parteien und Gremien auf dergleichen berprfung verzichtet. Weite Teile der Regierung und insbesondere der Parlamente und damit der Gesetzgeber stehen in Abhngigkeit von Machtmenschen und Machtstrukturen. Insbesondere begterten Kreisen gelingt es, dass ihre Interessen vorrangig von den Politikern bercksichtigt werden, whrend das Gemeinwohl hufig in den Hintergrund tritt.

Mit der biotelen Demokratie-Reform soll jeder in einer wichtigen Angelegenheit besonders Befhigte in die Lage versetzt werden, seinem Gesetzes-Vorschlag zugunsten des Gemeinwohles zum Durchbruch zu verhelfen, nachdem dieser Vorschlag von unabhngigen Gutachtern nach vorgegebenen Regeln auf Gemeinwohl-Tauglichkeit berprft wurde, insofern die vor aktueller Desinformation in den Massenmedien geschtzte Mehrheit der von einem derartigen Gesetz mutmalich Betroffenen ber eine periodische Listenwahl dem Vorschlag nicht widerspricht.

III-Regel 1: Gutachter haben sich fr ihre Beurteilungen ausschlielich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhngen und an den biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort niedergelegten Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von Einzel-, Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu halten.

Diese hier vorliegende Kurzbegutachtung ber den verkrzten Aspekte-berblick ist zu allernchst zu empfehlen, zumal dafr viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.

Das Ziel bioteler Gesetzgebung ist es, das lebendige Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen Menschheit und Natur zu erhalten und zu frdern (M dynamische Stabilitt). Hierzu wurden zwlf Aspekte A L (Gesichtspunkte oder Blickwinkel) in Richtung M herausgestellt.Es geht bei der Begutachtung darum, Aspekt-Blockaden wie sie sich aus den Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darber zu urteilen, ob sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lhmungen bzw. schwerwiegende Beeintrchtigungen, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder vermeiden lassen ohne wesentliche Schdigung anderer Aspekte. Von Aspekt-Blockaden muss gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder durch Manahmen der betroffene Aspekt in seiner Entfaltung fr die Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschrnkt wird.

Bereits hier ist es ntzlich, sich mit der Aspekte-Kurzfassung zu befassen, dem Kernstck des Gutachtenverfahrens, das seit Verffentlichung der Anfnge unverndert blieb, und das Sie am besten auf der Taskleiste offenhalten, damit Sie immer wieder darauf zurckgreifen knnen.

Lassen Sie sich von der immer noch beachtlichen Regelvielfalt dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren, die dem Umstand geschuldet ist, dass er hunderten der verschiedensten Frage-Konstellationen gerecht werden soll. Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln und mit einigem Geschick und Glck sogar in wenigen Minuten gelst werden. Allerdings ist immer zustzlich noch das systematische Abklopfen aller zwlf Aspekte wnschenswert, auch wenn sie sich dabei nachtrglich nur teilweise oder gar nicht als in die Fragestellung einbezogen zeigen. Es muss nmlich ausgeschlossen werden, dass ber die vorgeschlagene Problemlsung bei anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil dann dieser Problemlsung nicht zugestimmt werden darf. Sptestens dann wre abzuklren, ob gem Abbruchsempfehlungen unter Bercksichtigung auch der Stimmungslage der Betroffenen und damit ber den biotelen Gesetzesvorschlag Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des Gesetzesvorschlages angezeigt wre, um mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Teil der Vorteile hinsichtlich wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung zu retten, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren.

Links mit Ergnzung oder EXy rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit Info dagegen fhren zu notwendigen Texterluterungen, wie sie in meist auch noch in anderem Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden mssen.

Haben Sie bei der Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten Ausdrucksweise, so nutzen Sie bitte die Links E4- n zu nheren Erluterungen und verkrzten Beispielen. Setzen Sie bitte Ihren darnach erstellten Ausfhrungen die betreffende Link-Bezeichnung E4-n nach. Da derartige Links noch nicht vorhanden sind, wenden Sie sich ber die Zentrale um Hilfe an den Autor, soweit eine Aufzeichnung von Ratschlgen gesichert ist ([email protected])

Die Kopie der ZUSAMMENSTELLUNG - 25 http://stiwi.biotelie.de/zusammenstellung-regeln-neu.html liegt hiermit bereits als Protokoll im erforderlichen Schreib-Programm vor, hier in Word, so dass Sie Ihre Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken ber Zusammenhnge jeweils nach Leerzeilen zur Schaffung einer Lcke ins Protokoll eintragen knnen.

Whlen Sie als Farbe blau und auch eine andere Schriftgre und Schriftart z. B. Times New Roman 16 und behalten Sie diese Vernderungen fr alle Ihre knftigen Eigentexteintragungen bei. Einflle und zufllige Gedanken frben Sie aber bitte lila. Wenn Sie auf Grund neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so frben Sie bitte berholte Aussagen beige ein. Lschen Sie sie bitte nicht.

Es wird empfohlen, bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leereilen zur Erinnerung eine Lcke schaffen und Einflle zum Thema in eine ebensolche Lcke einzufgen.

*** betreffen Linkbezge (Textmarken fr die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhngen.

Bitte fortlaufend jedes Ergebnis und jeden Einfall im Protokoll festhalten! Wichtiges und Ergebnisse unterstreichen! Ihr eigener Text soll sich vom vorgegebenen abheben; Sie sollen sozusagen spter immer wieder ber ihn stolpern!

Bitte fortlaufend jedes Ergebnis und jeden Einfall im Protokoll festhalten! Wichtiges und Ergebnisse unterstreichen! Ihr eigener Text soll sich vom vorgegebenen abheben; Sie sollen sozusagen spter immer wieder ber ihn stolpern!

Schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und Studienlnge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierber keine Verffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst mit Ihrem Pseudonym letzteres bitte auch als Nutzername an die Spitze dieser Ausarbeitungsvorlage - samt Titel des biotelen Gesetzesvorschlags auf eine E-Mail an [email protected]. Von Interesse in der Mail wre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung.

Ohne Ihre ausdrckliche Weisung werden Personalien nicht verffentlicht.

Nachgestellte Regel-Verlinkungen (ohne Fettdruck) dienen hufig mehr der Textbesttigung und mssen dann nicht geffnet werden. Derartige Links ohne Fettdruck bergehen Sie am besten whrend des ersten Durchganges und ziehen Sie solche nur im Zusammenhang etwa mit einer fr die Aufgabenlsung als wichtig erkannten Regel beispielsweise aus einer Info heran.

Hier die Gutachten-Aufgabe unter Einschluss des verkrzten Quellenverzeichnisses. Lesen Sie diese aufmerksam. Beziehen Sie sich auf Angaben innerhalb des Aufgaben-Textes, so kopieren sie diese bitte in das hier vorliegende Protokoll zusammen mit Ihren Einfllen und Feststellungen, diese nach Leerzeilen zur Lckenerzeugung eintragend.

Zusatzpatente-Aufgabe mit verkrztem Quellenverzeichnis

Da ich wieder einmal Pech mit zwei Gutachtenanmeldungen hatte, die eigentlich Zusatzanmeldungen zu Perorale Medikationskontrolle aus 2014 werden sollten, aber nach Abschaffung der Zusatzgutachten fr Anmeldungen ab 1.Februar diese Frist um wenige Tage versumte, wurde ich auf ein neues Thema gestoen:

Wie kommt es, dass das Deutsche Patentamt die Zusatzpatente ab Februar 2015 abschafft hat und damit vielen cleveren Mitarbeitern die Mglichkeit einrumt, Anregungen aus Erfindungspatenten noch vor deren Verffentlichung weiterzuentwickeln, durch Bekannte anmelden zu lassen und den Erfinder als bloen Ideengeber auszumanvrieren? Nach jahrzehntelangen Erfahrungen mit Patentmtern kann ich dies kaum als zufllig ansehen, hatte man doch bereits vor Jahrzehnten mich darber belehrt, als ich auf eine empfindliche Schwachstelle im Patenterteilungsverfahren hingewiesen hatte, dass alle Mitarbeiter des Amtes vereidigt seien und in 100 Jahren Geschichte des Deutschen Patentamtes noch niemand strafrechtlich verurteilt worden sei. Als ich nachwies, dass ich in dem in der Berliner Dienststelle am Wochenende kreisenden uralten Lederbeutel am Sonntag den Samstagbeutel beschicken konnte, war die Wand vier Tage spter aufgestemmt und waren sieben Einzelbriefkasten angebracht worden. Es ist bezeichnend, dass offenbar nicht einmal von Seiten der Sektionen des Deutschen Erfinder-Verbandes (DEV) Einwnde gegen diese einschneidende Neuregelung vorgetragen wurden.

Der Gutachtenantrag lautet:

Die Abschaffung von Zusatzgutachten im Deutschen Erfindungswesen ab 1. April 2015 soll zurckgenommen werden, knftige Zusatzgutachten aber jeweils nur als Einzelfall je Hauptanmeldung bis vor dem Ablauf einer Sechzehn-Monatsfrist ab dem Datum der Einreichung des Hauptpatentes zu dessen Ergnzung zugelassen und mit letzterem zusammen offengelegt.

Begrndung:

Einzelgutachter haben allen Grund dazu, eine originale Erfindungsidee mglichst frhzeitig zum Patent anzumelden und dies vielleicht sogar ohne Fachbeistand. Frher waren sie dann in der Lage in den folgenden achtzehn Monaten sich nher beraten zu lassen, die Erfindung weiter auszubauen und Zusatzpatente anzumelden, welche inhaltlich und zeitlich in der Rechtsfolge des Hauptpatentes standen. Die Aufhebung dieser Mglichkeit ist ein harter Schlag gegen die freien Erfinder. Wird doch die tragende Idee zumindest dem Formalprfer im Patentamt gleich nach Einreichung der Anmeldung bekannt und damit auch etwaige Schwachstellen, was einen vermeidbaren Anreiz zum Geheimnismissbrauch geben kann.Andererseits kann zur Arbeitserleichterung den Patentbehrden dadurch entgegengekommen werden, dass der Erfinder seine Verbesserungen und Ergnzungen binnen einer Nachfrist gesammelt als Zusatzpatent einreicht.

Es wird vllig willkrlich von nur 500 betroffenen Patentschutz-Bewerbern in Deutschland jhrlich ausgegangen, die von der Gesetzesnderung betroffen sind, nach 5b-gruppenstaerke.doc entsprche dies einer Gruppengre von 9.Die Art der Betroffenheit ist anzugeben.Die Einwohnerzahl Deutschlands geben wir mit rund 80 Millionen an, die Gruppengre wre 36 :Mehrheitsbetroffenheit gilt als Gemeinwohlbetroffenheit Bitte spezielle Regeln bercksichtigen!

Quellenverzeichnis:

http://dpma.de/service/dasdpmainformiert/hinweise/hinweiszurpatentnovellierung/index.html

Hinweis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher

Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes

(01.04.2014)

ZusatzpatentDie Erteilung eines Zusatzpatents kann nur noch beantragt werden, wenn der Anmelde- bzw. Priorittstag des Hauptpatents vor dem 1. April 2014 liegt und die Frist von 18 Monaten noch nicht abgelaufen ist. Andernfalls ist ein Antrag auf Erteilung eines Zusatzpatents nicht mehr mglich.

http://www.ipwiki.de/patentrecht:zusatzpatent

Dr. Langfinger & Partner

Patentanwlte Patent-, Marken-, und Designrecht

16 (1) S. 2 PatG

(aufgehoben durch BGBl. I S. 3830 vom 24.10.2013)

Bezweckt eine Erfindung die Verbesserung oder weitere Ausbildung einer anderen, dem Anmelder durch ein Patent geschtzten Erfindung, so kann er bis zum Ablauf von achtzehn Monaten nach dem Tag der Einreichung der Anmeldung oder, sofern fr die Anmeldung ein frherer Zeitpunkt als magebend in Anspruch genommen wird, nach diesem Zeitpunkt die Erteilung eines Zusatzpatents beantragen, das mit dem Patent fr die ltere Erfindung endet.

http://blog.franke-ip.com/de/patentrechtsnovelle/

Patentrechtsnovelle: Mehr Flexibilitt fr Anmelder ab dem 1. April 2014

Publiziert am26. Oktober 2013vonDr. Dirk Franke

Die am 1. April 2014 in Kraft tretende Patentrechtsnovelle wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt angestoen. Nach Zustimmung des Bundestages per Beschluss vom 27. Juni 2013 hatten die Gesetzesnderungen der Patentrechtsnovelle am 5. Juli 2013 in zweiter Lesung den Bundesrat passiert.

Meine Anmerkung: Zwar wurden mehrere Termineinschrnkungen etwa solche fr bersetzungen in Fremdsprachen erweitert, aber die Flexibilitt wurde fr Erfinder wurde wahrhaft im Kern nicht gesteigert, sondern ihre Anmelderisiken stark erhht. Auch mssen Erfinder fr alle Neuanmeldungen gesondert die Jahresgebhren entrichten, whrend bisher die Zusatzpatent-Anmeldungen mit der Entrichtung der Jahresgebhren fr das Hauptpatent geschtzt blieben.

Schreiben Sie bitte hier Namen, Fachrichtung, Studiendauer etc. ein:

Setzen Sie mit dem Protokoll hier fort:

Dem Versprechen einer Ermutigung folgend kann der Versuch gewagt werden, den Erluterungen ber Zusammenhnge der nchsten Abstze zunchst auszuweichen und ber die Errterungen um die Zusammenhnge in der Betroffenheitsliste ber die ultrakurzbegutachtung, sozusagen ber eine Leiter mit kleineren Sprossenabstnden und gebruchlichen Begriffen, mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Endergebnis nher zu kommen.

Da die Aufgaben-Lsung meistens auf die Entdeckung und Aufhebung von Aspekt-Blockaden hinausluft, ist es hufig erforderlich oder doch zweckmig den Gutachtenantrag in seiner Ausrichtungs-Umkehrung in Negativ-Formulierung weiterzuverfolgen. Anders ausgedrckt: biotele Gesetzantrge richten sich hufig gegen Missstnde. Da aber nicht die Abhilfe von diesen Missstnden bekmpft werden sollen, sondern die Missstnde, so ergibt sich die Notwendigkeit der Umformulierung derartiger Gesetzesantrge in ihre Umkehrung in eine abzulehnende Aussage.

Hinsichtlich der Schulinklusion Behinderter wurde in F 7. die Umformulierung ins Negative bereits vollzogen. Der Richtungswechsel knnte auch blo gedanklich vollzogen werden, um die Aufhebung der Aspekt-Blockade wenn nachgewiesen ohne Umformulierung des Antrages direkt zu vollziehen oder zu vermeiden, wobei auch die Bercksichtigung betroffener Aspekte in ihrer Umkehrung entsprechend ihrer Betroffenheit gengt. Beispielsweise in Schulinklusion Behinderter knnte mit E 2. gegenber Lernbehinderten mit geistigen Rckstndigkeiten in dieser Weise vorgegangen werden, wobei die Aspekt-Verletzungsvermeidung sich auf alle angefhrten Einzelbedingungen insgesamt erstrecken kann.Diese Einzelbedingungen, die einer Inklusion Behinderter entgegenstehen, weil sie das Bildungswesen insgesamt beeintrchtigen und eine Aspekt-Blockade bewirken knnen, werden dort aufgefhrt.

Im vorliegenden Fall richtet sich der Gutachten-Antrag gegen eine Aspekt-Blockade infolge Aufhebung von Zusatzpatenten, wobei mit dem Antrag die positive Zielverfolgung der Aspekt-Blockade-Aufhebung angestrebt wird in der die Missstandsbeseitigung enthalten ist.Der Antrag selbst ist also nicht zurckzuweisen, sondern der Zustand gegen welchen er sich richtet und eine Aspekt-Blockade bedeuten kann.

Anders gelagert ist der Fall bei Perorale Medikationskontrolle, da in diesem Falle die Aspekt-Blockade im Auswirkungsfeld der Unterlassen oder nderung einer amtlichen Anordnung zu Gunsten einer Bercksichtigung lge, die doch angestrebt werden msste, wobei eine Aspekt-Frderung angestrebt wird. Aber auch hier lge die zu vermeidende Aspekt-Blockade eigentlich nicht beim Gutachtenantrag, sondern bei dessen Zielbereich.

Anstelle der Umformulierung in etwa in der Weise: Es wird gegen das Unterlassen der Veranlassung einer Untersuchung beantragt., kann der Richtungswechsel auch blo gedanklich vollzogen werden, so dass die Aspekt-Blockade wenn nachgewiesen direkt ohne Umformulierung vollzogen wird.

Dieses Vorgehen wird als gngige Praxis nachstehend empfohlen:Da die Aspekt-bezogene Aufgabenlsung einer Verbesserung der Aspekt-Verwirklichung dienen soll, gilt es zunchst die von Aufhebung oder starker Beeintrchtigung betroffenen Aspekte aufzuspren, den Einfluss der Aufgaben-Lsung auf diese mit nachgestelltem - - - fr Blockade oder +++ fr Blockade-Aufhebung zu dokumentieren, wobei lediglich eine positive Gesamt-Schlussbilanz ohne Bercksichtigung von + / ++ oder - / - - und ohne Neuauftreten von - - - die Zielerfllung besttigt, wozu auch die Ablehnung eines (negativ formulierten) Vorschlages dienen kann. In der Ablehnung liegt in diesem Falle die Blockade-Aufhebung +++.Die Betroffenheit fr jeden der zwlf Aspekte ist dabei zunchst innerhalb des Sachverhaltes zu prfen und jeweils fr jeden Aspekt innerhalb desGesetzantrages, ob der auf diesen Aspekt sich beziehende Vorschlag geeignet ist, dem betroffenen Aspekt im Sachverhalt zielentsprechend Genge zu leisten.

In manchen Gutachten-Aufgaben, in denen mehrere Aspekte betroffen sind, kann sich deren Betroffenheit auch in verschiedene Auswirkungsrichtungen (+ oder -) erstrecken, was die Lsungsmglichkeit aufheben, d. h. Zurckweisung des beantragten Gesetzes, oder zu Kompromissgesetz-Antrgen Schritt 8: fhren kann. Dabei sollte sich die Art (positiv oder negativ) der Aufgaben-Formulierung am Hauptziel der Aufgabe ausrichten.

Ultra-Kurzbegutachtung

Orientieren Sie sich bitte zunchst ber die Aufgabe und Quellenlage.

Um Aspekt-Blockaden Info1: mit dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was das Ziel der biotelen Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen ber die Betroffenheitsliste zunchst den oder die Bereiche aufzuspren, die von Aspekt-Blockaden betroffen werden; der jeweilige Bereich gibt Hinweise auf eventuell betroffene Aspekte. Fgen Sie den Links innerhalb Schritt 6: beim jeweilig betroffenen Aspekt. folgend direkt ber dem bereits vorhandenen Tabellen-Kstchen als berschrift die Bezeichnung des berhrten Bereiches hinzu und entfernen Sie im Tabellen-Kstchen # als Zeichen der Nichtbetroffenheit des Aspektes.

Tragen Sie im Sinne von Schritt 5: direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem betroffenen Aspekt in das Tabellen-Kstchen ein, was zunchst fr die grte betroffene Personengruppe gilt.Setzen Sie hinter eine kleinere Personenzahl ein + fr eine grere ++ und fr eine Mehrheit +++ hinter die Gruppen-Bezeichnung vor der Aspekt-Bezeichnung.Hinter die Aspekt-Bezeichnung setzen sie in gleicher Anzahl wie bei der Gruppen-Bezeichnung - Zeichen, wenn einer Aspekt-Blockade zugesteuert wird oder + bei Annherung an eine Aspekt-Blockade-Aufhebung.Sollte der Gutachtenantrag sich nicht auf die Mehrheit und damit auf das Gemeinwohl beziehen, sondern auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen sie die Liste der Minderheiten-Aufwertung durch. Ergibt sich aus der angezogenen Regel, die Sie bitte hinter dem Tabellen-Kstchen hinzusetzen, eine Aufwertung der Gruppenstrke zu einer Mehrheit, so fgen Sie der Aspekt-Signatur einem Bindestrich und nach Wiederholung des vorgesetzten Grobuchstabens fr die Aspekt-Bezeichnung - - - fr Aspekt-Blockade bzw. +++ fr Blockade-Aufhebung hinzu.

Auch B) Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen und C) Werteordnung ber Wirtschaft und Geldwert hinaus gem Schritt 7: aus der Betroffenheitsliste sind zu beachten. In den meisten Fllen werden Sie bereits dadurch auf die richtige Spur gefhrt.

Ergnzend sollten Sie noch die Zusammenfassung-III-Regeln-Liste fr Gutachter gem Schritt 3: durchmustern.

Es ist noch anzumerken, dass das Aufspren einer Aspekt-Blockade sowohl innerhalb des Sachverhaltes (Tatsachenzusammenhangs) als auch innerhalb des Gutachtenantrages zur Blockade-Abhilfe mglich ist.

Auf alle Flle ist es erforderlich spter innerhalb Schritt 6: jedem betroffenen Aspekt entlang der Aspekte-Kurzfassung einzeln einschlielich der Links dort zu den Regeln nochmals unter Ergebnisnotierung nachzugehen und weitere Aspekt-Blockaden oder Blockade-Aufhebungen aufzudecken oder auszuschlieen.

Zur Auswertung ist nach Schritt 9: und zur Schlussbewertung nach Schritt: 10: zu verfahren. Ende der Ultra-Kurzbegutachtung.

Aus der erforderlichen Sorgfalt heraus ist das Verfahren entlang der nachstehenden Verfahrensschritte zu wiederholen und ab Schritt 6 unter einer Trennlinie nach dem Text aus der Ultra-Kurzbegutachtung zu ergnzen, wobei besonders dem Quellenstudium grere Sorgfalt zu widmen ist.

Angemerkt sei noch als Zukunftsaufgabe, dass die noch nicht berarbeitete Anleitungkurzfassung 2 die Auswertung genauerer Zahlenerfassungen auch im wirtschaftlichen Bereich anbieten soll, die Wordpress-Ausgabe schlielich eine professionalisierte Ausfhrung des Gutachtenverfahrens mit verschlsseltem Datenaustausch und teilautomatisierter Fragebogen-Auswertung.

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Bei den nachstehenden Verfahrens-Schritten werden Sie fters zur Erinnerung auf frhere Schritte zurckgreifen mssen.

Verfahrens-Schritte:

Schritt 1: Sachzusammenhangs-Aufklrung notwendig oder nicht?Schritt 2: Aspekt-Blockade oder Aspekt-Blockaden-Aufhebung?Schritt 3: Zusammenfassung-III-Regeln-Liste fr Gutachter Schritt 4: Allgemeinfrage-Stellung vorab/QuellenstudiumSchritt 5: Personengruppen-BetroffenheitSchritt 6: Aspekt-BetroffenheitSchritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung/Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles

Schritt 8: KompromissgesetzeSchritt 9: AuswertungSchritt: 10: Schlussbewertung

Falls Sie sich irgendwo auf Regeln sttzen knnen, bitte jede Regel einzeln benennen und eine Anmerkung zu deren Bedeutung fr Ihre Beurteilung niederschreiben.

Schritt 1:

Vorab ist zu klren, ob der Gesetzesvorschlag sich auf Manahmen und Vernderungen bezieht, deren Sachzusammenhnge als einer aussichtsreichen Aufklrung bedrftig gelten mssen, insbesondere wenn Modestrmungen oder wirtschaftliche oder politische Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklrung behindern. II-Regel 3g b) Anders ausgedrckt: Gilt der Gutachtenauftrag einer vorab notwendigen Sachzusammenhangs-Aufklrung? Wenn ja, so muss dies zum Ausdruck gebracht und die Zweckmigkeit begrndet werden; wenn nein, so ist mit der Bearbeitung fortzufahren.

Ihre Begrndung und Beurteilung bitte hier einfgen einschlielich eventueller Antrge fr eine Erweiterung des oder der Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklrungen:

.

Falls das oder die Quellenverzeichnisse eine fr die Urteilsabgabe ausreichende Sachverhaltsaufklrung zu enthalten scheinen, was in der Regel bereits aus dem Vergleich mit der gestellten Gutachten-Aufgabe hervorgeht, fahren Sie bitte mit Schritt 2 fort.

Schritt 2:

Der jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schdigungen bzw. der Aspekt-Frderung dienen. Info 1: Sollte Ihnen bereits jetzt bei Durchsicht der Aspekte-Kurzfassung die Blockade eines der dort aufgelisteten Aspekte auffallen, so tragen Sie bitte diesen Aspekt unter dem entsprechenden Buchstaben A - L innerhalb von Schritt 6 unter dem entsprechenden Aspekt unter Rechtfertigung ein und begrnden Sie dies mit den Ihnen einfallenden Vorstellungen zum Sachverhalt, wie er fr Sie aus der Aufgabenstellung hervorgeht. Links zu den Aspekten: A , B , C, D, E, F, G, H, I, J, K, L

Die Prfung ber Blockaden anderer Aspekte im Anschluss an die Auflsung einer Aspekt-Blockade gem Info 1 e) hat weiter unten in Schritt 6 zu erfolgen whrend der systematischen Durchsicht aller Aspekte.*) Also weiter mit Schritt 3:

*) Als Beispiel sei die Aufgabe Doppelte Staatsbrgerschaft angefhrt.

Schritt 3:

Die dabei hauptschlich zu beachtenden III-Regeln fr Gutachter werden in ZUSAMMENFASSUNGREGELNLISTE (nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) noch einmal mit Inhaltsangaben aufgelistet und anschlieend an die Liste im Wortlaut wiedergegeben. Wenn Regeln zutreffen, bitte benennen und entsprechend Stellung nehmen:

(Bitte hier eintragen!)

.

Schritt 4:

Allgemein-Fragestellung vorab:

1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet?

(Bitte hier eintragen!)

.

2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lsung des Gesetzesvorschlags hilfreich?(Bitte hier eintragen!)

.

Beschftigen Sie sich bitte jetzt mit dem Quellenstudium. Nach dem zweiten Durchgang Schritt 4 (den alten beige setzen, falls Sie einen neuen Tabellen-Rahmen mit dem gltigen Inhalt fr Schritt 4 auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem Quellenverzeichnis versehen haben) weiter mit Schritt 5.

Quellenstudium:

Quellenverzeichnis / Aspekte-Kurzfassung zum Vergleich daneben offen halten, wenn nicht bereits geffnet.

Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachtenantrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt.

Falls Sie whrend des Quellenstudiums eine neue Betroffenengruppe oder einen noch nicht erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie solches nach Leerzeile am Ort der Entdeckung in ein Tabellen-Kstchen

ein und fgen diesem hinter dem inneren Tabellen-Text also hinter Personengruppe bzw. Aspekt ein Qn (n= 1,2,3n in fortlaufender Nummerierung) als Textmarke hinzu. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie bitte grn in dessen Original-Schriftart und Gre. Neu errichtete Tabellen-Kstchen nur mit Personengruppen kopieren Sie bitte zur Weiterbearbeitung an das Ende von Schritt 5, Tabellen-Kstchen (auch) mit Aspekten unter den jeweiligen Aspekt in Schritt 6. Etwaige eigene Erkenntnisse, die mit dem Quellentext im Zusammenhang stehen, fgen Sie in Ihrer blauen markanten Schrift den Tabellen-Kstchen in Schritt 5 bzw. Schritt 6 bei. Entsprechend nutzen Sie als Beweisfhrung grn zu markierendem Quellentext in Originalschriftart und gre nach einer dem zutreffenden Aspekt im Tabellen-Kstchen nachgesetzte Textmarke Qn (n= 1,2,3n) mit Ihren anschlieenden Aspekt-Erluterungen zur Verlinkung innerhalb Schritt 6 (gegebenenfalls zunchst allein personenbezogene vorbergehend in Schritt 5).

Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb irgendeines Tabellen-Kstchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst einfiel, unterstreichen Sie bitte.

Auch wenn Sie einen Link, der zu einer anderen Internet-Seite fhrt, bettigen diejenigen in Fettdruck sollen bettigt werden und es fllt Ihnen zum Thema Zugehriges ein vielleicht sogar noch eine nicht registrierte Personen- oder Aspekt-Betroffenheit dann markieren Sie bitte einige dieser Zeilen und fgen Sie deren Kopie nach Zeilensprung-Bettigung unterhalb des bettigten Links (als berschrift) in ihre Protokoll-Seite unter dem nachgesetzten zugehrigen Aspekt im Tabellen-Kstchen in Schritt 6 ein. Der Kopie aus der Internetseite schlieen Sie bitte Ihre die Aufgabe berhrenden Anmerkungen in Ihrer markanten blauen Schrift an.

Jeder Quellentext-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kstchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz zugeordnet und nachgestellt sein.

Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lsst oder die Beurteilung wegen Widersprchlichkeit des Forschungszustandes nicht mglich ist, so fahren Sie ab Schritt 9 fort, begrnden Sie eingehend unter Auswertung Ihre Beurteilung und stellen Sie in Schritt 10 fest, dass der Gutachtenantrag abgelehnt werden muss.

Sind Sie jedoch inzwischen der zur berzeugung gekommen, dass der Gutachtenantrag sehr wohl sinnvoll wre, jedoch das auch von Ihnen nach Ihren Mglichkeiten erweiterte Quellenverzeichnis nicht die zu einer mglichen Sachverhaltsaufklrung notwendigen Tatsachen-zusammenhnge bieten kann, so verfahren Sie gem Schritt 1; ansonsten berprfen Sie ob Sie zu einer neuen Formulierung der Allgemein-Fragestellung in Schritt 4 kommen, wobei Sie die alte Formulierung bitte beige einfrben und die neue in einen neuen Tabellen-Rahmen setzen.

Bitte eine etwaige entsprechende Entscheidung zu Schritt 1 oder Schritt 4 nachstehend durch Schritt-Angabe vermerken:

.

Schritt 5: Personen-Gruppen-Betroffenheit

Es ist festzustellen, welche Personen oder mglichst welche Personengruppen vom Gesetzesantrag direkt betroffen sind.

Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wenn sie von der Gesetzesmanahme a) gesundheitlich, b) finanziell oder c) in ihrem Zusammengehrigkeitsgefhl als Familie oder engeren heimatlichen Lebensbereich berhrt werden.

Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefhle zugunsten der verstandesmigen Sachlichkeit zurckgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der blo gefhlsmigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergnzung:

Tragen Sie hier bereits vermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte im Zusammenhang mit der Rubrik Allgemein-Fragen ein, Personen vor Aspekt, zusammengehrige jeweils in ein Tabellen-Kstchen.

Nehmen sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fgen sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den betreffenden Aspekt, fr eine Blockaden-Aufhebung +++.Bei Betroffenheit einer oder mehrerer kleineren Personengruppen fgen Sie + hinzu, fr eine bedeutende Minderheit ++. Zur besseren Hervorhebung von Blockaden betreffenden Vorgngen die betreffenden Aspekte bitte in Fettdruck setzen.

Beginnen Sie mit der zahlenmig grten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so knnen Sie Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.

Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengre eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkrztenGutachtenverfahren zeitsparend unter grober Abschtzung vorgegangen werden.

Auch grobe Fehlschtzungen von Gruppengren stren nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, fr die eine abweichende, also gegenlufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilitt vorliegt! (Bei ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrckt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder verluft, spielen Grenunterschiede von Gruppen fr das Endergebnis keine Rolle. Schluendlichzielt die Begutachtung ja auf ein rein qualitatives Ergebnis ab, d. h. auf die klare Entscheidung fr links (-) oder rechts (+) vom Parabelscheitel der Auswirkungsstrke.

http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/

ndern Sie Ihre Auffassung ber die Gruppenstrke oder die Strke der Aspekt-Betroffenheit, so frben Sie bitte Ihre ursprnglichen + oder - beige ein und setzen Sie den genderten Wert nach Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ fr die nderung einer Aspekt-Blockade-Schwchung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung). Ohne die Beige-Frbung bedeutet die nderung der Signatur hinter dem zweiten Aspekt-Buchstaben, dass Sie diese nderung der Bewertung in spterer Zukunft erwarten.Fr eine entgegengerichtete Entwicklung einer sich zur Blockade steigernden Aspekt-Schwche gilt Entsprechendes (z.B. A VERGLEICHEN - - A - - - fr eine Steigerung zur Aspekt-Blockade hin in spterer Zukunft.)

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgnge und/oder Personen oder verschiedene Vorgnge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist fr jeden dieser Vorgnge ein getrenntes Tabellen-Kstchen anzulegen. ( III-Regel 2: )

Schreiben Sie auf alle Flle sofort und auch spter immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einflle in der vom vorgegebenen Text wie oben beschrieben sich abhebender Weise nieder, um sie spter zu berfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an mglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. (Dies kann fr die Verfahrens-Gestaltung wichtige Anhaltspunkte liefern!) Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unter einem entsprechend zugeordneten Tabellen-Kstchen ein.

Zwischenspeicherort fr Tabellen-Kstchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend:

X

Y

Schritt 6:Aspekt-Betroffenheit

Die Aspekte-Kurzfassung wurde nach Umwandlung in ein Word-Dokument bis vor M in dies Protokoll an dessen Ende einkopiert. Fgen Sie dort vor jeder neuen Aspekt-berschrift ein Tabellen-Kstchen mit der jeweiligen Aspekt-Bezeichnung ein, der Sie ein #0# vorherstellen als Zeichen dafr, dass der Aspekt nicht betroffen ist. z.B.

#0# A VERGLEICHEN

Entfernen Sie #0# sobald der erst Betroffenheitseintrag erfolgt.

Sie tun gut daran, sich zunchst einmal mit diesen zwlf Aspekten der dynamischen Stabilitt (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilitt sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung knnte Ihnen zum System-Verstndnis weiterhelfen.

Gehen Sie auf der Aspekte-Kurzfassung die Kopie finden Sie weiter unten die zwlf Aspekte der Reihe nach durch: Welcher Aspekt ist vom Gesetzesvorschlag am strksten betroffen (gefrdert oder behindert)? Sind noch andere Aspekte betroffen? Bitte in die Kstchen-Kopie nach der Gruppeneintragung den Aspekt hinzufgen und darunter die Zurechnung begrnden!

Gehen Sie auch die Betroffenheitsliste der Aspekte durch.

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Wenn Sie auf einen Aspekt gestoen sind, von dem sie annehmen, er knne von einer Blockade betroffen sein, bitte ber die Aspekte-Kurzfassung diesen Aspekt im Aspekte-berblick aufrufen, die ihm nachgestellten Regeln auf Zutreffen auf den Fall berprfen und mglichst auch die anschlieenden Links zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.)

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Die Aspekte-Tabellen-bersicht bringt einige ntzliche Brckenbegriffe.

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Wo eine Regel herangezogen wurde, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?) also mit Bezugsangaben, niederschreiben! Nhere Anmerkungen sind immer erwnscht, auch hier.Alle Einflle und Assoziationen bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!

Vervollstndigen Sie bitte auch die Tabellen-Kstchen-Liste von Schritt 5 Ende und fgen Sie sie in die hier einkopierte Aspekte-Kurzfassung durch den Aspekt ergnzt unter der betreffenden Aspekt-berschrift mit der Nachbemerkung aus Schritt 5 Ende ein. Dazugehrige Anmerkungen bitte bernehmen.

ASPEKTE-KURZFASSUNG

Gesamtziel: Dynamische Stabilitt* (siehe unten: M) * = Nachhaltige Entwicklung

A VERGLEICHEN

Ergnzung EA1

#0# A VERGLEICHEN

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B GEGENSEITIGKEIT(Wechselseitigkeit)

EB2

#0# B GEGENSEITIGKEIT

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C SPONTANEITT

EC2

#0# C SPONTANEITT

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D AKTIVITT

ED2

#0# D AKTIVITT

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E AUTARKIE

EE2

#0# E AUTARKIE

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F PLURALITT(VIELGESTALTIGKEIT)

EF2

#0# F PLURALITT

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G AUTONOMIE

EG2

#0# G AUTONOMIE

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H AUSLESE

EH2

#0# H AUSLESE

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I HYPARCHIE

EI2

#0# I HYPARCHIE

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J AUSGLEICH

EJ2

#0# J AUSGLEICH

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K AUSTAUSCH

EK2

#0# K AUSTAUSCH

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L SUBSIDIARITT

EL2

#0# L SUBSIDIARITT

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M DYNAMISCHE STABILITT

Schritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung /Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung

Prfen Sie bitte, inwieweit nachfolgende Aufstellungen Ihnen bei der Aufsprung von Personen- und Aspekt-Betroffenheiten und bei deren Bewertung ntzlich sein knnten:

Auch die Betroffenheitsliste kann neben der Aspekte-Kurzfassung bei der Aspekt-Betroffenheits-Zuweisung hier bereits weiterhelfen.

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Denken Sie bitte auch kurz ber Auswirkungsbereiche den Text nur rasch berfliegend und betroffene Sachzustndigkeiten nach (fgen Sie entsprechende Anmerkungen in Kopie dem Protokoll zu).

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Die Fragestellung: Werist, welche Gruppen sind, von dem biotelen Gesetzesvorschlag direkt betroffen? sei ergnzt durch die Frage: in welcher Hinsicht betroffen?Hinsicht bezieht sich dabei auf den Umfeld- und Lebensbereich und auf Ursachen oder Umstnde, einschlielich solcher des Alltags, insoweit sie Lebensbedingungen merklich bestimmen. Man knnte auch fragen: Auf welche Art und Weise oder wodurch sind Personen oder Gruppen betroffen? Die Antwort soll niedergeschrieben werden und kann Hinweise auf Suchwrter (siehe liefern und damit unter konkreten Vorstellungen Hilfe zur Auffindung von Aspekt-Betroffenheit leisten und so auf die Wirkungssphre der Aspekte A M verweisen.

Hilfreich kann auch noch das Heranziehen der Suchwrter nach Aspekten und Inhaltsangaben fr die Regeln Seite 19: A - C, Seite 20: G D. Seite 21: H J und Seite 22: K M sein. Beschrnken Sie jedoch sich auf die Aspekte, die sie bereits als betroffen erkannt haben. Eine Zusammenfassung bietet die Suchwort-Tabelle.

Die Suchwrter befinden sich zu Anfang jedes Aspektes. Die ausfhrliche Beschreibung zur einzelnen Inhaltsangabe einer Regel finden Sie ber den Link vorn auf der Regelbezeichnung.

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Auch ethische berlegungen knnten herangezogen werden, wie in der Ergnzung als Beispiel und doch nur bruchstckhaft zusammengestellt; die dort angefhrten Tugenden wurden aber bereits in die Suchwort-Tabelle und bei den Inhaltsangaben ber die Regeln in Grn mit eingearbeitet.

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Minderheiten-Aufwertung:

Gem der !-Regeln knnen Minderheiten hinsichtlich ihrer Bedeutung fr das Gemeinwohl aufgewertet werden, so dass ihre Benachteiligung oder Schdigung sogar eine Aspekt-Blockade auslsen kann.Verkrzt knnte man fragen: Fhrt die hufige oder gar stndige Verletzung von Minderheiten nicht zur Schdigung der Allgemeinheit? Bei Bejahung dieser Frage, wre eine Aspekt-Blockade anzunehmen.

Es sind also vor der Schlussbewertung noch bei jeder Gruppenstrke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (+ bis++) die Mglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (- - -) wegen Gemeinwohlschdigung infolge Gruppenstrken-Signatur-Anhebung auf (+++) oder die Mglichkeit der Blockade-Aufhebung (+++) durch Gruppenstrken-Signaturanhebung zu beachten. Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a ) !; Regel!IIIRegel 2a ) !; III- Regel 3 ) !: III-Regel 2b ) ! Inhaltsangabe: ErgnzungAlle !- Regeln mit Inhaltsangabe hier oder im Wortlaut hier: von

Kommen Sie durch die Bercksichtigung der nachstehenden !-Regeln im Einzelfall zu einem hheren oder niedrigeren plus- oder minus- Ergebnis, so setzen Sie bitte hinter die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A M zu dessen Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das ber getrennte Saldierung aller +++ und - - - in die Schlussbewertung eingeht.

Die Aufwertung von Gruppen-Bedeutungenzu einer solchen fr das Gemeinwohl, welche durch / und nachfolgender Vermehrung ihrer Gruppenstrke-Markierung zu +++ kenntlich gemacht wird, bedeutet also die Aufwertung auch der ihnen zugeteilten Aspekte, deren Gruppenbezeichnung durch die angehngte Markierung +++ auf- bzw. abzuwerten ist.

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Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen:

Wird in einer Aufgabe nicht ein bestimmtes Ziel angestrebt, sondern ein Gleichgewicht innerhalb von Lebensbedingungen oder Krften oder erkennen Sie, dass die Zielausrichtung eines Aspektes umgepolt werden msste (wie etwa AUSTAUSCH in NICHT-AUSTAUSCH), so orientieren Sie sich bitte noch ber Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen.

Info 2:: ergnzt durch den Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung.

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Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles:

Gegen eine grundstzliche Aspekt-Verletzung (Aspekt-Blockade)kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c ) aufgerechnet werden.Ausnahmsweise knnen auch Geldwerte unter AKTIVITT fr das Endergebnis entscheidend sein, falls es sich um deutlich unterscheidbare Vor- oder Nachteile fr die Allgemeinheit handelt und mit anderen Aspekt-Vernderungen nicht gegengerechnet werden kann. Die Aspekt-Benachteiligung oder Bevorzugung in Geldwert ist mglichst auch dort isoliert auf D AKTIVITT bezogen in grober Abschtzung in eckiger Klammer [ ] einzutragen,wo sie sich auf das Endergebnis nicht auswirkt. Ergnzung E III 3b ):

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Einflle hinsichtlich von Zusammenhngen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren! Beachten Sie bitte auch:III-Regel 3 ): Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstrung anderer Aspekte, aufgerechnet werden knnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITT. Die Handlungsfhigkeit des Staates darf jedoch nicht gefhrdet oder gar aufgehoben werden.

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Achten Sie aber auch auf grundlegende gegenseitige Aspekt-Zusammenhnge und Abhngigkeiten: so ist z. B. PLURALITT (als Vielfalt im Zusammenhang mit der Lebenserhaltung), also untrennbar an AUTARKIE (als Selbststndigkeit im Sinne der Selbsterhaltungsfhigkeit) gebunden.

Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilitt historisch etwas wechseln. Ein Wechsel wird hufig dadurch verursacht und dann aktuell, wenn gewisse Aspekte zu Lasten anderer lnger bevorzugt oder vernachlssigt wurden.

Schritt 8:

In letzter Etappe sei noch auf die biotelen Kompromiss-Gesetze Bezug genommen, die dann unvermeidbar werden, wenn die biotele Gesetzgebung in Kraft gesetzt werden soll. Da letztere ein Instrument der direkten Demokratie ist und alle ihre Gesetzesantrge der elektronischen Abstimmung aller direkt Betroffenen unterwerfen muss, mssen die Bestimmungen der Abbruchsempfehlungen Punkt 1- 10 bercksichtigt werden. Insbesondere sei Punkt 8 hervorgehoben. Da Menschen als natrliche Wesen nicht von Natur aus gut sind und nicht rckhaltlos zu guten Menschen erzogen werden knnen, muss mit Missgunst, Neid, Raffgier und vor allem Verlogenheit, einschlielich der Unehrlichkeit sich selbst gegenber, gerechnet werden. Auch Bequemlichkeit, Unwissenheit, Dummheit und Suggestibilitt fordern ihren Tribut. Bedarf es schon deshalb der Zugestndnisse hinsichtlich der Durchsetzung einer vernnftigen lebenstragenden Politik, so tritt hinzu die Rcksichtnahme auf die unentbehrliche konkurrierende Regierungspolitik, deren Machtstreben im Zaum gehalten werden muss. Info 3: , vgl. L-Regel 29 , Info3a

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Schritt 9:

Auswertung: einschlielich Quellen-Bezge

Vor der Auswertung und Schlussbewertung stellen Sie bitte hier die von Blockade oder Blockade-Aufhebung betroffenen Aspekte mit ihren Tabellen-Kstchen aus Schritt 6 ohne Anmerkungen hier nochmals zu einer Liste zusammen:

Gehen Sie hierzu die in Schritt 6 aufgefhrten Aspekte mit Tabellen-Kstchen und deren Anmerkungen sorgfltig durch. Bercksichtige Sie bitte auch die Quellenlinks Q (1 n), insoweit Sie solche eingetragen haben.

Die Tabellen-Kstchen Q ---/+++ (mit Blockade-Einfluss) werden zur Liste beigefgt bzw. deren Aussage mit derjenigen ber betreffende in der Liste vereinigt.

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Zu jedem Aspekt in der Liste mit Blockaden-Bezug sind ber den betreffenden Link auf der Aspekte-Kurzfassung die zugeordneten Regeln aufzurufen, zu benennen, und es ist zu deren Inhalt und Bezug zur Aufgabenstellung und lsung Stellung zu nehmen. Die nachfolgende Bercksichtigung der Links zu Regeln mit verwandten Zusammenhngen in anderen Aspekten kann bei Kurzbegutachtungen zurckgestellt werden.

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Wo eine Regel herangezogen werden kann, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?), also die Bezugsangaben, niederschreiben! Nhere Anmerkungen sind immer erwnscht, auch hier.Alle Einflle und Assoziationen, Bezge zur Fragestellung, bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!

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Auswertung:

Zur Vermeidung der Belastung der Gutachter durch mathematisch-rechnerische Anforderungen musste neben der Auswirkungsstrke, die mit den drei Stufen + / ++ / +++ und - / - - /- - - ausgedrckt wurde, auch die Auswirkungszeit in Betracht gezogen und vereinfacht bercksichtigt werden. Letztere wurde auf die Fragestellung hin zusammengezogen:

Liegt fr die nchsten fnfzig Jahre bei Inkraftsetzung und Fortdauer der Gltigkeit des Gesetzes und Ausbleiben von grundstzlichen Vernderungen, welchewesentlicheheute fr das Gesetz sprechende Voraussetzungen aufheben, eineAspekt-Blockade: oder deren Aufhebung vor, welche ber den Gutachtenantrag behoben werden knnte? Info1:

Zur Vereinfachung fr die Kurzbegutachtung wurden demnach grundstzliche Vernderungen zunchst einmal ausgeschlossen, also diese Frage der Fortdauer und Gltigkeit des Gesetzes bejaht. Diese Voraussetzung einer gewissen Geltungsdauer ist Bedingung fr eine Bercksichtigung bei der weiteren Begutachtung in jedem einzelnen Fall (fr jedes einzelne Kstchen). Die Stichhaltigkeit unserer Annahme sollen Sie aus dem angebotenen verkrzten Quellenmaterial und der Aspekte- und Regelauslegung heraus belegen. Schreiben Sie hier also die wichtigsten Zusammenhangs-Erkenntnisse nieder.(Nicht vergessen, dass die zutreffenden Tabellen-Kstchen zustzlich als berschrift ber Ihre diesbezgliche Anmerkungen gesetzt sein mssen!)

Sie knnen die Frage aber auch mit triftigen Beweisen widerlegen und hinsichtlich des evtl. Begutachtungsabbruchs sich an den Auftraggeber wenden. Bearbeiten Sie in dieser Hinsicht bitte jede Gruppe, jedes einzelne Tabellen-kstchen soweit diese in die Schlussbewertung mit einbezogen werden. Einflle hinsichtlich von Zusammenhngen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren!

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Beachten Sie bitte auchIII-Regel 3 ): Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstrung anderer Aspekte, aufgerechnet werden knnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITT.

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Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilitt historisch etwas wechseln. Jedoch unterliegt die Schlssigkeit der Beurteilungen der gutachterlichen Kontrolle II-Regel 1f b) , II-Regel 1f g)

Schritt 10:

Schlussbewertung:

Die Schlussbewertung nehmen Sie so vor, dass Sie alle Aspekt-Blockaden, also Aspekte mit - - -, zusammenzhlen und daneben alle Aspekt-Blockaden-Aufhebungen, also Aspekte mit + + +. Die Aufgaben-Stellung wird als berechtigt besttigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade festgestellt werden konnte; die Aufgaben-Lsung wird als berechtigt besttigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade aufgelst wurde, ohne irgendeine Aspekt-Blockade neu auszulsen. Setzt man in der Schluss-Saldierung jede Aspekt-Blockade mit einem - und jede Aspekt-Blockade-Aufhebung mit einem + ein, so ist 0 bis n mal 1 + eine positive, also anzustrebende, Schluss-Bilanz. Lediglich Aspekt-Blockaden --- und Blockadeaufhebungen +++ gehen in die Schluss-Bilanz ein, wobei die Magaben gem der Aufgaben-Stellung erwartungsgem in die Lage versetzen sollen, alle Aspekt-Blockaden aufzuheben.

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Eine bereinstimmung der Schlussbewertung liegt vor, wenn jedes der unabhngigen Gutachten eine positive bzw. negative Bilanz aufweist.Anzahl und Art der Aspekt-Betroffenheit spielen keine Rolle. Jedoch unterliegt die Schlssigkeit der Beurteilungen der gutachterlichen Kontrolle II-Regel 1f b) , II-Regel 1f g)

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Danke fr die Mhwaltung bis hierher. Mit der gewonnen Erfahrung wird der Gutachter nun gebeten, die beiden anderen Gutachten-Beispiele in Angriff zu nehmen:

b.)http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabe.html

c.) http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion.html

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