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Produktkatalog 2017 Straumann Ausgabe Deutschland

Straumann Produktekatalog 2017 - zm-online · Straumann® Roxolid® Lifetime Plus Garantie neue Standards in der Branche. Diese Garantie bietet Zahnärzten und Patienten eine zusätzliche

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  • Produktkatalog2017

    Straumann Ausgabe Deutschland

  • -04 Verpackungseinheit 4 Stück

    ABS Acrylnitril-Butadien-Styrol

    ADLC amorpher diamantähnlicher Kohlenstoff

    Al Aluminium

    BL Bone Level

    BLT Bone Level Tapered

    EDTA Ethylendiamintetraessigsäure

    EMD Schmelz-Matrix-Proteine (Enamel Matrix Derivative)

    LDPE Low Density Polyethylen (Polyethylen niedriger Dichte)

    MO 0 Mittlere Opazität 0

    MO 1 Mittlere Opazität 1

    NC Narrow CrossFit® = Implantatdurchmesser 3,3 mm, BL und BLT Implantate

    Ncm Newtonzentimeter, Einheit des Anziehdrehmoments

    ND Narrow Diameter = Implantatschulterdurchmesser 3,5 mm, Straumann® PURE Ceramic Implantate

    NN Narrow Neck = Implantatschulterdurchmesser 3,5 mm, SP Implantate

    NNC Narrow Neck CrossFit® = Implantatdurchmesser 3,3 mm, Implantatschulterdurchmesser 3,5 mm, SP Implantate

    PA Polyamid

    PC Polykarbonat

    PEEK Polyetheretherketon

    PMMA Polymethylmethacrylat

    POM Polyoxymethylen

    PPS Polyphenylensulfid

    PS Polystyrol

    PSU Polysulfon

    RC Regular CrossFit® = Implantatdurchmesser 4,1 mm und 4,8 mm, BL und BLT Implantate

    RD Regular Diameter = Implantatschulterdurchmesser 4,8 mm, Straumann® PURE Ceramic Implantate

    RN Regular Neck = Implantatschulterdurchmesser 4,8 mm, S/SP/TE Implantate

    S Standard

    SC Small CrossFit®= Implantatdurchmesser 2,9 mm, BLT Implantate

    SCS Screw Carrying System

    SP Standard Plus

    TAN Titan-Aluminium-Niob-Legierung

    TAV Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung

    TE Tapered Effect

    Ti Titan

    Ti-N Titan-Nitrid-beschichtet

    TiZr Titan-Zirkonium-Legierung (Roxolid®)

    TS Transversalverschraubung

    V2 Verpackungseinheit 2 Stück

    V4 Verpackungseinheit 4 Stück

    V5 Verpackungseinheit 5 Stück

    V10 Verpackungseinheit 10 Stück

    V20 Verpackungseinheit 20 Stück

    WN Wide Neck = Implantatschulterdurchmesser 6,5 mm, S/SP/TE Implantate

    ZrO2 Zirkoniumdioxid

    Abkürzungsverzeichnis

  • 8

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    Implantatübersichten

    Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate

    Standard Implantate RN RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN

    6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm

    –033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S

    033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S

    033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S

    033.600S033.601S033.602S033.603S

    ––

    Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN

    ∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN

    4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm

    ––

    033.416S033.417S033.418S033.419S

    ––

    033.511S033.512S033.513S033.514S

    033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S

    033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S

    033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S

    Tapered Eff ect Implantate RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN

    8 mm10 mm12 mm14 mm

    033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S

    033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S

    –033.622S033.623S033.624S

    NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck

    2.8 mm

    1.8 mm

    1.8 mm

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    Biom

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    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    KollagenprodukteMembranen

    Membranen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Membranen

    Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    Kollagen BO-681520 99,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-682030 125,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-683040 190,00

    Membranen

    collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    Kollagen BO-601520 85,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-602030 105,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-603040 165,00

    Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

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    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    ChirurgiePlanungshilfen

    Planungshilfen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Röntgenreferenzkugel

    Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl

    049.076V4 7,00

    Röntgenschablonen

    Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate 

    Kunststoff 150.215 0,00

    für Tapered Effect Implantate  150.230 0,00

    für Bone Level Implantate  150.216 0,00

    Straumann®Röntgenschablone

    für Straumann® Bone Level Tapered Implantate 

    025.0003 0,00

    Instrumente und Distanzindikatoren

    Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm

    Ti 046.147 34,00

    Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect

    Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl

    046.148 123,00

    Bone Level Implantat-Distanzindikator

    026.0901 123,00

    Zusatzkomponente für Distanzindikator

    für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00

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    Info

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch

    zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

    1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).

    1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vorrangig. Auf An-forderung stellt Straumann die einschlägigen Hersteller-Lizenzbedingungen dem Käufer vor dem Vertragsschluss zur Verfügung.

    2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Straumann den Auftrag des Käufers

    schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Straumann.

    2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behält sich Straumann vor, soweit der nach dem Vertrag vorausge-setzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträch-tigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.

    2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Straumann alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerbli-chen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.

    3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug

    3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niederge-legt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Da-tum von Straumanns Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klä-rung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Ein-haltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.

    3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die Straumann nicht zu vertreten hat, soweit sol-che Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Straumann dem Käu-fer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch Straumann vom Vertrag zurücktreten.

    3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 gerät Straumann dem Käufer gegenüber nicht in Verzug, wenn ein Lieferant von Straumann nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen. Straumann hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, wenn die ausbleibende oder die verspätete Lieferung nicht von Straumann zu vertreten ist.

    3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Straumanns Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist Strau-mann berechtigt, ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung be-wirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung kann Straumann dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglo-sem Fristablauf ist Straumann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann Straumann nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von Straumann gesetzten angemesse-nen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung kann Straumann ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe vona) 20% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder

    b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmever- zug des Käufers unbrauchbar geworden ist oderc) 100% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Ein- zelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und sei- tens Straumann die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersat-zes, sofern der Vertrag seitens Straumann bereits vollständig erfüllt ist.

    3.6 Der Käufer kann im Falle des Verzugs von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. Im Übrigen gilt Ziff. 8.

    4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht

    mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung Straumanns Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Straumann nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

    4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wur-den, wählt Straumann die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen.

    4.3 Soweit Straumann lediglich als Wiederverkäufer von Produkten anderer Her-steller handelt und eine Holschuld des Käufers vereinbart ist, wird Straumann die Produkte in der üblichen Verpackung des jeweiligen Herstellers ohne zu-sätzliche Transportverpackung zur Abholung bereitstellen.

    4.4 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Solche zulässigen Teillieferungen und -leistungen können von Straumann einzeln in Rechnung gestellt werden.

    5. Preise und Zahlung5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Ver-

    einbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich Verpa-ckung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

    5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erge-bende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von Straumann erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von Strau-mann geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Ver-tragsschlusses gültigen Preise bei Straumann zu informieren.

    5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt Straumann bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungs-eingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Ver-zug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.

    5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vor-behaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

    5.5 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kann zur Erleichterung des Zah-lungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Erfolgen vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.

    5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann Straumann Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.

    5.7 Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Ge-genforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit dieser An-spruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen6.1 Straumann behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis

    zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und Straumann über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann.

    6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Ge-schäftsgang verarbeiten, unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern sowie im

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1 Norm ASTM F67 (states min. tensile strength of annealed titanium).

    2 Data on file for Straumann cold-worked titanium and Roxolid® Implants.

    3 Oates TW, Valderrama P, Bischof M, Nedir R, Jones A, Simpson J, Toutenburg H, Cochran DL. Enhan-ced implant stability with a chemically modified SLA® surface: a randomized pilot study. Int. J. Oral Maxillofac. Implants. 2007;22(5):755–760.

    4 Straumann SLActive implants compared to Strau-mann SLA implants. Lang NP, Salvi GE, Huynh- Ba G, Ivanovski S, Donos N, Bosshardt DD. Early osseointegration to hydrophilic and hydrophobic implant surfaces in humans. Clin Oral Implants Res. 2011 Apr;22(4):349-56. doi: 10.1111/j.1600-0501.2011.02172.x.

    5 Nicolau P, Guerra F, Reis R, Krafft T, Benz K , Jackowski J 10-year results from a randomized controlled multicenter study with immediately and early loaded SLActive implants in posterior jaws. Accepted for oral presentation at 25th An-nual Scientific Meeting of the European Associ-ation of Osseointegration – 29 Sep–1 Oct 2016, Paris.

  • 9

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    Implantatübersichten

    Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate

    Bone Level Implantate NC RC RC

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® BL ∅ 3.3 NC BL ∅ 4.1 RC BL ∅ 4.8 RC

    8 mm10 mm12 mm14 mm

    021.2308021.2310021.2312021.2314

    021.4308021.4310021.4312021.4314

    021.6308021.6310021.6312021.6314

    Bone Level Tapered Implantate SC NC RC RC

    ∅ 2.9 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® BLT ∅ 2.9 SC BLT ∅ 3.3 NC BLT ∅ 4.1 RC BLT ∅ 4.8 RC

    8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm18 mm

    –021.0010 021.0012 021.0014

    ––

    021.3308021.3310021.3312021.3314021.3316021.3318

    021.5308021.5310021.5312021.5314021.5316021.5318

    021.7308021.7310021.7312021.7314 021.7316021.7318

    BL = Bone Level, BLT = Bone Level Tapered, NC = Narrow CrossFit®, RC = Regular CrossFit®, SC = Small CrossFit®

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    Prot

    hetik

    Prothetik

    Tissue Level NNC 49Narrow Neck CrossFit® (NNC) 50

    Kronen und Brücken 50

    Massivsekundärteile 55

    Hybrid 57

    Tissue Level RN 63Regular Neck (RN) synOcta® 64

    Kronen und Brücken 64

    Massivsekundärteile 73

    Hybrid 76

    Tissue Level WN 87Wide Neck (WN) synOcta® 88

    Kronen und Brücken 88

    Massivsekundärteile 95

    Hybrid 97

    Prothetische Planungshilfen (NNC, RN, WN) 103

    PLAN-Sekundärteile 103

    Bone Level SC 107Small CrossFit® (SC) 108

    Kronen 108

    Bone Level NC 111Narrow CrossFit® (NC) 112

    Kronen und Brücken 112

    Hybrid 126

    Bone Level RC 135Regular CrossFit® (RC) 136

    Kronen und Brücken 136

    Hybrid 150

    Prothetische Planungshilfen (NC, RC) 158

    PLAN-Sekundärteile 158

    Straumann® Classic 161Classic Sets 163

    Komponenten 164

    Komponenten und Werkzeuge 165

    173

    Biom

    ater

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    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    KnochenersatzmaterialienXenografts

    Xenografts

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Kleine Granula

    cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc

    HA BO-1510 59,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc

    BO-1511 75,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc

    BO-1512 125,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc

    BO-1515 245,00

    Große Granula

    cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc

    HA BO-1520 59,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc

    BO-1521 70,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc

    BO-1522 95,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc

    BO-1525 205,00

    Blöcke

    cerabone® Ursprung: bovin, Block Größe: 20x20x10 mm 

    HA BO-1720 300,00

    Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

    183

    Inst

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    Instrumente und Zubehör

    Chirurgie 184Planungshilfen 184

    Instrumente für die Implantatbettpräparation 185

    Instrumente und Werkzeuge 191

    Guided Surgery 194

    Explantation 198

    Bone Block Fixation 1,5 mm 201

    Osteotome 202

    Aufbewahrungssysteme 204

    Prothetik 205Prothetische Werkzeuge 205

    Aufbewahrungssysteme und Kassetten 208

    Prothetische Planungshilfen 210

    Schrauben für Prothetik 211

    Demonstrations-Material 213

    221

    Info

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    Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie

    Die Straumann-GarantieDie Straumann-Garantie

    Die Straumann-Garantie gilt, wenn Straumann-Produkte in Kombination mit anderen original Straumann-Produkten ver-wendet werden. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingun-gen der Straumann-Garantie erfüllt sind, werden die folgenden Garantiezeit räume abgedeckt.

    5 Jahre Garantiezeit: für KeramikrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Keramiksekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwerti-ge keramische Kronen-, Kappen- oder Brücken restauration (für zahn- und implantatgestützte Restaurationen).

    10 Jahre Garantiezeit: für MetallrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Metallsekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwertige Metallrestauration (für zahn- und implantatgestützte Restaura-tionen).

    Lebenslange Garantiezeit: für ImplantateErsatz durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwerti-ges Sekundärteil, wenn nötig.

    Roxolid® Lifetime Plus GarantieFür Straumann® Roxolid® Implantate gilt die verlängerte „Roxo-lid® Lifetime Plus Garantie” (lebenslange Garantie). Sie deckt den Ersatz des Roxolid® Produkts und eine zusätzliche Behandlungs-entschädigung in Höhe von 1.000,– € im Falle eines Implantat-bruchs bei einem Straumann® Roxolid® Implantat ab.

    HinweisDie geltenden Bestimmungen und Bedingungen der Strau-mann-Garantie (einschliesslich des geografischen Geltungs-bereichs der Garantie) finden Sie in der Broschüre Straumann- Garantie (DE151360).

    Weitere Informationen zur Straumann Garantie sowie den Garantiefragebogen erhalten Sie in der Straumann Kunden- beratung unter Telefon 0761-4501 333 oder [email protected] mit der Bestellnummer DE151360. Retouren und Produktbeanstandungen online abwickeln – schneller gehts nicht: Sofortige Prüfung der Retourenmöglich-keit, alle Retourenaufträge und Beanstandungen einsehbar: www.straumann.de/eShop

    Straumann

    ®

    Dental Implant S

    yste

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    Lebe

    nslange

    Garantie

    1

    Highlights in diesem Produktkatalog

    Klein und stark: Das ist das neue Straumann® Bone Level Tapered Implan-tat SC 2,9 mm mit einem enossalen Implantatdurchmesser von 2,9 mm. Es sorgt nicht nur für die Erweiterung von Behandlungsmöglichkeiten – es steht für die Erhaltung von vitalen Strukturen. Das Implantatmaterial Roxolid® er-möglicht eine geringe Invasivität und hohe Sicherheit dank herausragender mechanischer und biologischer Eigenschaften1. Aktuelle Forschungsdaten zur SLActive®-Oberfläche belegen die reduzierte Einheilzeit gegenüber der SLA®-Oberfläche – perfekt für Versorgungen mit Sofortbelastungsanspruch2–5.

    Garantiert und sicher: Straumann schließt nun auch einen Teil der Behand-lungskosten in die Garantie für Roxolid® Implantate ein und setzt mit der Straumann® Roxolid® Lifetime Plus Garantie neue Standards in der Branche. Diese Garantie bietet Zahnärzten und Patienten eine zusätzliche Sicherheit.

    Gerade und abgewinkelt: Straumann® Novaloc® ist ein retentives System für herausnehmbare Prothesen – bestehend aus Sekundärteil und Matrize. Die Sekundärteile sind für alle Plattformen als gerade und 15° abgewinkelte Version verfügbar. Aufgrund der hohen Verschleißbeständigkeit und Langle-bigkeit des Novaloc® Sekundärteils leistet Straumann eine Garantie von 10 Jahren auf das Sekundärteil. Dieses hohe Maß an Sicherheit und Nutzen sowohl für den Anwender als auch Patienten unterstreicht die Vorteile im Vergleich zu anderen retentiven Systemen.

    Vielfältig und indikationsbezogen: Das Biomaterials@Straumann® Portfolio unterstützt implantologische und parodontale Eingriffe mit einer einzigarti-gen Auswahl an regenerativen Produkten. Die kontinuierlich erweiterte Pro-duktpalette ermöglicht die flexible und zuverlässige Versorgung von Hart- und Weichgewebsdefekten mit ästhetischen und funktionalen Ergebnissen, die sich Patienten heute wünschen*.

    Hygienisch und effizient: Die Straumann® ProClean Chirurgiekassette legt die Grundlage für einen gesichert hohen Hygienestandard bei gleichzeiti-ger Effizienz im Reinigungsprozess. Sie besteht komplett aus Edelstahl und kommt ohne jegliche Bestandteile aus Kunststoff und Silikon aus. Damit ist sie vollständig kompatibel mit der maschinellen Aufbereitung in Ultraschall-geräten, Thermo-Desinfektoren und Sterilisatoren.

    * Unter der Bezeichnung «Biomaterials@Straumann®» vertreibt Straumann sowohl eigene regenerative Produkte als auch solche der botiss biomaterials GmbH in D-15806, Zossen, in ausgewählten Ländern. Bitte kontaktieren Sie Ihre lokale Straumann-Vertretung für weiter-führende Informationen.

    1 Norm ASTM F67 (states min. tensile strength of annealed titanium).

    2 Data on file for Straumann cold-worked titanium and Roxolid® Implants.

    3 Oates TW, Valderrama P, Bischof M, Nedir R, Jones A, Simpson J, Toutenburg H, Cochran DL. Enhan-ced implant stability with a chemically modified SLA® surface: a randomized pilot study. Int. J. Oral Maxillofac. Implants. 2007;22(5):755–760.

    4 Straumann SLActive implants compared to Strau-mann SLA implants. Lang NP, Salvi GE, Huynh- Ba G, Ivanovski S, Donos N, Bosshardt DD. Early osseointegration to hydrophilic and hydrophobic implant surfaces in humans. Clin Oral Implants Res. 2011 Apr;22(4):349-56. doi: 10.1111/j.1600-0501.2011.02172.x.

    5 Nicolau P, Guerra F, Reis R, Krafft T, Benz K , Jackowski J 10-year results from a randomized controlled multicenter study with immediately and early loaded SLActive implants in posterior jaws. Accepted for oral presentation at 25th An-nual Scientific Meeting of the European Associ-ation of Osseointegration – 29 Sep–1 Oct 2016, Paris.

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    Implantatübersichten

    Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate

    Standard Implantate RN RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN

    6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm

    –033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S

    033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S

    033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S

    033.600S033.601S033.602S033.603S

    ––

    Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN

    ∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN

    4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm

    ––

    033.416S033.417S033.418S033.419S

    ––

    033.511S033.512S033.513S033.514S

    033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S

    033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S

    033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S

    Tapered Eff ect Implantate RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN

    8 mm10 mm12 mm14 mm

    033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S

    033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S

    –033.622S033.623S033.624S

    NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck

    2.8 mm

    1.8 mm

    1.8 mm

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    Prot

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    Biom

    ater

    ialie

    n

    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    KollagenprodukteMembranen

    Membranen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Membranen

    Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    Kollagen BO-681520 99,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-682030 125,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-683040 190,00

    Membranen

    collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    Kollagen BO-601520 85,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-602030 105,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-603040 165,00

    Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

    184

    Inst

    rum

    ente

    und

    Zu

    behö

    r

    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    ChirurgiePlanungshilfen

    Planungshilfen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Röntgenreferenzkugel

    Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl

    049.076V4 7,00

    Röntgenschablonen

    Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate 

    Kunststoff 150.215 0,00

    für Tapered Effect Implantate  150.230 0,00

    für Bone Level Implantate  150.216 0,00

    Straumann®Röntgenschablone

    für Straumann® Bone Level Tapered Implantate 

    025.0003 0,00

    Instrumente und Distanzindikatoren

    Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm

    Ti 046.147 34,00

    Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect

    Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl

    046.148 123,00

    Bone Level Implantat-Distanzindikator

    026.0901 123,00

    Zusatzkomponente für Distanzindikator

    für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00

    222

    Info

    rmat

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch

    zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

    1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).

    1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vorrangig. Auf An-forderung stellt Straumann die einschlägigen Hersteller-Lizenzbedingungen dem Käufer vor dem Vertragsschluss zur Verfügung.

    2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Straumann den Auftrag des Käufers

    schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Straumann.

    2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behält sich Straumann vor, soweit der nach dem Vertrag vorausge-setzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträch-tigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.

    2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Straumann alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerbli-chen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.

    3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug

    3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niederge-legt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Da-tum von Straumanns Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klä-rung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Ein-haltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.

    3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die Straumann nicht zu vertreten hat, soweit sol-che Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Straumann dem Käu-fer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch Straumann vom Vertrag zurücktreten.

    3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 gerät Straumann dem Käufer gegenüber nicht in Verzug, wenn ein Lieferant von Straumann nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen. Straumann hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, wenn die ausbleibende oder die verspätete Lieferung nicht von Straumann zu vertreten ist.

    3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Straumanns Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist Strau-mann berechtigt, ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung be-wirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung kann Straumann dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglo-sem Fristablauf ist Straumann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann Straumann nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von Straumann gesetzten angemesse-nen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung kann Straumann ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe vona) 20% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder

    b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmever- zug des Käufers unbrauchbar geworden ist oderc) 100% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Ein- zelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und sei- tens Straumann die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersat-zes, sofern der Vertrag seitens Straumann bereits vollständig erfüllt ist.

    3.6 Der Käufer kann im Falle des Verzugs von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. Im Übrigen gilt Ziff. 8.

    4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht

    mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung Straumanns Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Straumann nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

    4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wur-den, wählt Straumann die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen.

    4.3 Soweit Straumann lediglich als Wiederverkäufer von Produkten anderer Her-steller handelt und eine Holschuld des Käufers vereinbart ist, wird Straumann die Produkte in der üblichen Verpackung des jeweiligen Herstellers ohne zu-sätzliche Transportverpackung zur Abholung bereitstellen.

    4.4 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Solche zulässigen Teillieferungen und -leistungen können von Straumann einzeln in Rechnung gestellt werden.

    5. Preise und Zahlung5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Ver-

    einbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich Verpa-ckung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

    5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erge-bende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von Straumann erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von Strau-mann geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Ver-tragsschlusses gültigen Preise bei Straumann zu informieren.

    5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt Straumann bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungs-eingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Ver-zug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.

    5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vor-behaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

    5.5 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kann zur Erleichterung des Zah-lungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Erfolgen vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.

    5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann Straumann Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.

    5.7 Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Ge-genforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit dieser An-spruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen6.1 Straumann behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis

    zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und Straumann über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann.

    6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Ge-schäftsgang verarbeiten, unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern sowie im

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    2

    Kundenservice

    Thomas Ehret

    Ramona Trösch

    Sonja Fetzer

    Eveline Seidel

    Christine Wagner

    Anike Winkler

    Annette Muranyi

    Silke Testa

    Carmen Nehring Roswitha Roser

    Marko Cosic

    Judith Truchon

    Daniela Kirstein

    Für die Bearbeitung von Retouren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Telefon 0761-4501 412eShop www.straumann.de/eShop

    Sebastian Schönberger Sandrine Sell

    Andrea Vorderstraße

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    rgie

    Implantatübersichten

    Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate

    Bone Level Implantate NC RC RC

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® BL ∅ 3.3 NC BL ∅ 4.1 RC BL ∅ 4.8 RC

    8 mm10 mm12 mm14 mm

    021.2308021.2310021.2312021.2314

    021.4308021.4310021.4312021.4314

    021.6308021.6310021.6312021.6314

    Bone Level Tapered Implantate SC NC RC RC

    ∅ 2.9 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® BLT ∅ 2.9 SC BLT ∅ 3.3 NC BLT ∅ 4.1 RC BLT ∅ 4.8 RC

    8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm18 mm

    –021.0010 021.0012 021.0014

    ––

    021.3308021.3310021.3312021.3314021.3316021.3318

    021.5308021.5310021.5312021.5314021.5316021.5318

    021.7308021.7310021.7312021.7314 021.7316021.7318

    BL = Bone Level, BLT = Bone Level Tapered, NC = Narrow CrossFit®, RC = Regular CrossFit®, SC = Small CrossFit®

    47

    Prot

    hetik

    Prothetik

    Tissue Level NNC 49Narrow Neck CrossFit® (NNC) 50

    Kronen und Brücken 50

    Massivsekundärteile 55

    Hybrid 57

    Tissue Level RN 63Regular Neck (RN) synOcta® 64

    Kronen und Brücken 64

    Massivsekundärteile 73

    Hybrid 76

    Tissue Level WN 87Wide Neck (WN) synOcta® 88

    Kronen und Brücken 88

    Massivsekundärteile 95

    Hybrid 97

    Prothetische Planungshilfen (NNC, RN, WN) 103

    PLAN-Sekundärteile 103

    Bone Level SC 107Small CrossFit® (SC) 108

    Kronen 108

    Bone Level NC 111Narrow CrossFit® (NC) 112

    Kronen und Brücken 112

    Hybrid 126

    Bone Level RC 135Regular CrossFit® (RC) 136

    Kronen und Brücken 136

    Hybrid 150

    Prothetische Planungshilfen (NC, RC) 158

    PLAN-Sekundärteile 158

    Straumann® Classic 161Classic Sets 163

    Komponenten 164

    Komponenten und Werkzeuge 165

    173

    Biom

    ater

    ialie

    n

    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    KnochenersatzmaterialienXenografts

    Xenografts

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Kleine Granula

    cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc

    HA BO-1510 59,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc

    BO-1511 75,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc

    BO-1512 125,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc

    BO-1515 245,00

    Große Granula

    cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc

    HA BO-1520 59,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc

    BO-1521 70,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc

    BO-1522 95,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc

    BO-1525 205,00

    Blöcke

    cerabone® Ursprung: bovin, Block Größe: 20x20x10 mm 

    HA BO-1720 300,00

    Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

    183

    Inst

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    Instrumente und Zubehör

    Chirurgie 184Planungshilfen 184

    Instrumente für die Implantatbettpräparation 185

    Instrumente und Werkzeuge 191

    Guided Surgery 194

    Explantation 198

    Bone Block Fixation 1,5 mm 201

    Osteotome 202

    Aufbewahrungssysteme 204

    Prothetik 205Prothetische Werkzeuge 205

    Aufbewahrungssysteme und Kassetten 208

    Prothetische Planungshilfen 210

    Schrauben für Prothetik 211

    Demonstrations-Material 213

    221

    Info

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    Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie

    Die Straumann-GarantieDie Straumann-Garantie

    Die Straumann-Garantie gilt, wenn Straumann-Produkte in Kombination mit anderen original Straumann-Produkten ver-wendet werden. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingun-gen der Straumann-Garantie erfüllt sind, werden die folgenden Garantiezeit räume abgedeckt.

    5 Jahre Garantiezeit: für KeramikrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Keramiksekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwerti-ge keramische Kronen-, Kappen- oder Brücken restauration (für zahn- und implantatgestützte Restaurationen).

    10 Jahre Garantiezeit: für MetallrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Metallsekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwertige Metallrestauration (für zahn- und implantatgestützte Restaura-tionen).

    Lebenslange Garantiezeit: für ImplantateErsatz durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwerti-ges Sekundärteil, wenn nötig.

    Roxolid® Lifetime Plus GarantieFür Straumann® Roxolid® Implantate gilt die verlängerte „Roxo-lid® Lifetime Plus Garantie” (lebenslange Garantie). Sie deckt den Ersatz des Roxolid® Produkts und eine zusätzliche Behandlungs-entschädigung in Höhe von 1.000,– € im Falle eines Implantat-bruchs bei einem Straumann® Roxolid® Implantat ab.

    HinweisDie geltenden Bestimmungen und Bedingungen der Strau-mann-Garantie (einschliesslich des geografischen Geltungs-bereichs der Garantie) finden Sie in der Broschüre Straumann- Garantie (DE151360).

    Weitere Informationen zur Straumann Garantie sowie den Garantiefragebogen erhalten Sie in der Straumann Kunden- beratung unter Telefon 0761-4501 333 oder [email protected] mit der Bestellnummer DE151360. Retouren und Produktbeanstandungen online abwickeln – schneller gehts nicht: Sofortige Prüfung der Retourenmöglich-keit, alle Retourenaufträge und Beanstandungen einsehbar: www.straumann.de/eShop

    Straumann

    ®

    Dental Implant S

    yste

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    Lebe

    nslange

    Garantie

    3

    Kundenservice

    Thomas Ehret

    Ramona Trösch

    Sonja Fetzer

    Eveline Seidel

    Christine Wagner

    Anike Winkler

    Annette Muranyi

    Silke Testa

    Carmen Nehring Roswitha Roser

    Marko Cosic

    Judith Truchon

    Daniela Kirstein

    Für die Bearbeitung von Retouren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Telefon 0761-4501 412eShop www.straumann.de/eShop

    Sebastian Schönberger Sandrine Sell

    Andrea Vorderstraße

    Kundenberatung

    Bei System- und Anwendungsfragen und auch für Ihre telefonische Bestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr

    Telefonische Bestellungen 0761 4501-333Kostenloses Fax 0800 4501-400E-Mail [email protected] www.straumann.de/eshop

    Kundenberatung

    Jan Ceresnak Thomas FehrenbachYvonne Echle Martina FischerTimo Fangmeyer

    Christine GromannRosita Fuchs

    Michael MaierJürgen Leisinger

    Elke Webel

    Karin GutjahrNadine Glunk

    Susanne Neumann

    Michael Weber Daniel Schinkel Hoang Duy Nguyen

    Bei System- und Anwendungsfragen und auch für Ihre telefonische Bestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr

    Telefonische Bestellungen 0761 4501-333Kostenloses Fax 0800 4501-400E-Mail [email protected] www.straumann.de/eshop

    Corinna Koch

    Daniel Krauss Bernd Manzke

    Katrin Wagener

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    Kundenservice

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    Sonja Fetzer

    Eveline Seidel

    Christine Wagner

    Anike Winkler

    Annette Muranyi

    Silke Testa

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    Marko Cosic

    Judith Truchon

    Daniela Kirstein

    Für die Bearbeitung von Retouren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Telefon 0761-4501 412eShop www.straumann.de/eShop

    Sebastian Schönberger Sandrine Sell

    Andrea Vorderstraße

  • 8

    Chiru

    rgie

    Implantatübersichten

    Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate

    Standard Implantate RN RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN

    6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm

    –033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S

    033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S

    033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S

    033.600S033.601S033.602S033.603S

    ––

    Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN

    ∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN

    4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm

    ––

    033.416S033.417S033.418S033.419S

    ––

    033.511S033.512S033.513S033.514S

    033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S

    033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S

    033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S

    Tapered Eff ect Implantate RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN

    8 mm10 mm12 mm14 mm

    033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S

    033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S

    –033.622S033.623S033.624S

    NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck

    2.8 mm

    1.8 mm

    1.8 mm

    48

    Prot

    hetik

    174

    Biom

    ater

    ialie

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    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    KollagenprodukteMembranen

    Membranen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Membranen

    Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    Kollagen BO-681520 99,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-682030 125,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-683040 190,00

    Membranen

    collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    Kollagen BO-601520 85,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-602030 105,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-603040 165,00

    Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

    184

    Inst

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    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    ChirurgiePlanungshilfen

    Planungshilfen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Röntgenreferenzkugel

    Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl

    049.076V4 7,00

    Röntgenschablonen

    Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate 

    Kunststoff 150.215 0,00

    für Tapered Effect Implantate  150.230 0,00

    für Bone Level Implantate  150.216 0,00

    Straumann®Röntgenschablone

    für Straumann® Bone Level Tapered Implantate 

    025.0003 0,00

    Instrumente und Distanzindikatoren

    Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm

    Ti 046.147 34,00

    Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect

    Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl

    046.148 123,00

    Bone Level Implantat-Distanzindikator

    026.0901 123,00

    Zusatzkomponente für Distanzindikator

    für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00

    222

    Info

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch

    zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

    1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).

    1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vorrangig. Auf An-forderung stellt Straumann die einschlägigen Hersteller-Lizenzbedingungen dem Käufer vor dem Vertragsschluss zur Verfügung.

    2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Straumann den Auftrag des Käufers

    schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Straumann.

    2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behält sich Straumann vor, soweit der nach dem Vertrag vorausge-setzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträch-tigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.

    2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Straumann alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerbli-chen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.

    3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug

    3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niederge-legt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Da-tum von Straumanns Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klä-rung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Ein-haltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.

    3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die Straumann nicht zu vertreten hat, soweit sol-che Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Straumann dem Käu-fer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch Straumann vom Vertrag zurücktreten.

    3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 gerät Straumann dem Käufer gegenüber nicht in Verzug, wenn ein Lieferant von Straumann nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen. Straumann hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, wenn die ausbleibende oder die verspätete Lieferung nicht von Straumann zu vertreten ist.

    3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Straumanns Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist Strau-mann berechtigt, ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung be-wirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung kann Straumann dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglo-sem Fristablauf ist Straumann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann Straumann nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von Straumann gesetzten angemesse-nen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung kann Straumann ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe vona) 20% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder

    b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmever- zug des Käufers unbrauchbar geworden ist oderc) 100% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Ein- zelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und sei- tens Straumann die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersat-zes, sofern der Vertrag seitens Straumann bereits vollständig erfüllt ist.

    3.6 Der Käufer kann im Falle des Verzugs von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. Im Übrigen gilt Ziff. 8.

    4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht

    mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung Straumanns Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Straumann nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

    4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wur-den, wählt Straumann die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen.

    4.3 Soweit Straumann lediglich als Wiederverkäufer von Produkten anderer Her-steller handelt und eine Holschuld des Käufers vereinbart ist, wird Straumann die Produkte in der üblichen Verpackung des jeweiligen Herstellers ohne zu-sätzliche Transportverpackung zur Abholung bereitstellen.

    4.4 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Solche zulässigen Teillieferungen und -leistungen können von Straumann einzeln in Rechnung gestellt werden.

    5. Preise und Zahlung5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Ver-

    einbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich Verpa-ckung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

    5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erge-bende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von Straumann erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von Strau-mann geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Ver-tragsschlusses gültigen Preise bei Straumann zu informieren.

    5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt Straumann bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungs-eingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Ver-zug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.

    5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vor-behaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

    5.5 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kann zur Erleichterung des Zah-lungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Erfolgen vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.

    5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann Straumann Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.

    5.7 Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Ge-genforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit dieser An-spruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen6.1 Straumann behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis

    zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und Straumann über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann.

    6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Ge-schäftsgang verarbeiten, unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern sowie im

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    4

    Hält, was er verspricht.

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  • 5

    Hält, was er verspricht.

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    Inhaltsverzeichnis

    Chiru

    rgie

    Chirurgie 7Implantatübersichten 8

    Erklärung der Farbcodierungen 14

    Tissue Level Implantate 15

    Bone Level Implantate 25

    Straumann® PURE Ceramic Implantate 37

    TempImplants 43

    Prot

    hetik

    Prothetik 47Tissue Level NNC 49

    Tissue Level RN 63

    Tissue Level WN 87

    Bone Level SC 107

    Bone Level NC 111

    Bone Level RC 135

    Straumann® Classic 161

    Biom

    ater

    ialie

    n

    Biomaterialien 169Knochenersatzmaterialien 170

    Kollagenprodukte 174

    Biologika 177

    Instrumente 178

    Inst

    rum

    ente

    und

    Zub

    ehörInstrumente und Zubehör 183

    Chirurgie 184

    Prothetik 205

    Info

    rmat

    ione

    n un

    d In

    dexInformationen und Index 217

    Wichtige Hinweise zur Bestellung und zu temperaturempfi ndlichen Produkte 218

    Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie 220

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 222

    Materialinformationen 225

    Empfohlene Drehmomente für Straumann® Prothetik 228

    Abgewinkelte Sekundärteile, Typ A und Typ B 229

    Index 230

    4

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    Portofreie Lieferung – sparen im eShop: Ab einem Bestellwert von 250,– EUR übernehmen wir die Portokosten für die Standardlieferung.

    Zugehörige Produkte auf einen Blick – damit an alles gedacht ist: Zu Ihrer Produktauswahl erhalten Sie zugehörige Bestellvorschläge (bspw. zum Im-plantat zugehörige Prothetik und Schneideinstrumente).

    Retouren online abwickeln – schneller Produktumtausch: sofortige Prüfung der Retourenmöglichkeit, Retourenbelege und -aufträge einsehbar.

    Produktbeanstandungen online abwickeln – zügig reklamiert: Zeitersparnis durch Produkt erkennung, alle Beanstandungen einsehbar.

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    Unterscheiden Sie bei Ihrer Suche im Kapitel „Implantate“ den Im-plantattyp zuerst nach Tissue Le-vel, Bone Level oder Keramik. An-schliessend definieren Sie den gewünschten Implantat-Durch-messer – hierbei helfen Ihnen diefarbigen Rechtecke am Register-rand auf jeder Seite. Instrumente und Zubehör finden Sie im ent-sprechenden Kapitel.

    Mehr als ein Implantat: Ein Gefühl des Vertrauens

    Jeder Patient ist anders, jede Behandlung ist individuell – diese Individualität bildet Straumann in seinen Implantat-Produkten ab. Ob für Soft Tissue Level, für Bone Level oder als Keramik implantat: Alle Implan-tate bieten Ihnen als Zahnarzt grosse Wahlmöglichkeiten, einfache Handhabung, Zuverlässigkeit und Si-cherheit.

    Einfachheit als Grundprinzip – Mit dem Straumann® Dental Implant System decken Sie eine Vielzahl von Behandlungsoptionen ab.

    • Ein System mit Soft Tissue und Bone Level Implantaten für grösstmögliche Wahlfreiheit• SLActive® und SLA® Oberflächentechnologien für zuverlässige Vorhersagbarkeit der Behandlung• Materialwahl zwischen Keramik und Roxolid® – Roxolid® wurde von Straumann speziell für den Einsatz

    in der Dentalimplantologie entwickelt und erhöht die Sicherheit• Über 15 Millionen Straumann-Implantate wurden bereits weltweit gesetzt

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    Chiru

    rgie

    Implantatübersichten

    Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate

    Bone Level Implantate NC RC RC

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® BL ∅ 3.3 NC BL ∅ 4.1 RC BL ∅ 4.8 RC

    8 mm10 mm12 mm14 mm

    021.2308021.2310021.2312021.2314

    021.4308021.4310021.4312021.4314

    021.6308021.6310021.6312021.6314

    Bone Level Tapered Implantate SC NC RC RC

    ∅ 2.9 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® BLT ∅ 2.9 SC BLT ∅ 3.3 NC BLT ∅ 4.1 RC BLT ∅ 4.8 RC

    8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm18 mm

    –021.0010 021.0012 021.0014

    ––

    021.3308021.3310021.3312021.3314021.3316021.3318

    021.5308021.5310021.5312021.5314021.5316021.5318

    021.7308021.7310021.7312021.7314 021.7316021.7318

    BL = Bone Level, BLT = Bone Level Tapered, NC = Narrow CrossFit®, RC = Regular CrossFit®, SC = Small CrossFit®

    47

    Prot

    hetik

    Prothetik

    Tissue Level NNC 49Narrow Neck CrossFit® (NNC) 50

    Kronen und Brücken 50

    Massivsekundärteile 55

    Hybrid 57

    Tissue Level RN 63Regular Neck (RN) synOcta® 64

    Kronen und Brücken 64

    Massivsekundärteile 73

    Hybrid 76

    Tissue Level WN 87Wide Neck (WN) synOcta® 88

    Kronen und Brücken 88

    Massivsekundärteile 95

    Hybrid 97

    Prothetische Planungshilfen (NNC, RN, WN) 103

    PLAN-Sekundärteile 103

    Bone Level SC 107Small CrossFit® (SC) 108

    Kronen 108

    Bone Level NC 111Narrow CrossFit® (NC) 112

    Kronen und Brücken 112

    Hybrid 126

    Bone Level RC 135Regular CrossFit® (RC) 136

    Kronen und Brücken 136

    Hybrid 150

    Prothetische Planungshilfen (NC, RC) 158

    PLAN-Sekundärteile 158

    Straumann® Classic 161Classic Sets 163

    Komponenten 164

    Komponenten und Werkzeuge 165

    173

    Biom

    ater

    ialie

    n

    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    KnochenersatzmaterialienXenografts

    Xenografts

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Kleine Granula

    cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc

    HA BO-1510 59,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc

    BO-1511 75,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc

    BO-1512 125,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc

    BO-1515 245,00

    Große Granula

    cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc

    HA BO-1520 59,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc

    BO-1521 70,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc

    BO-1522 95,00

    Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc

    BO-1525 205,00

    Blöcke

    cerabone® Ursprung: bovin, Block Größe: 20x20x10 mm 

    HA BO-1720 300,00

    Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

    183

    Inst

    rum

    ente

    und

    Zu

    behö

    r

    Instrumente und Zubehör

    Chirurgie 184Planungshilfen 184

    Instrumente für die Implantatbettpräparation 185

    Instrumente und Werkzeuge 191

    Guided Surgery 194

    Explantation 198

    Bone Block Fixation 1,5 mm 201

    Osteotome 202

    Aufbewahrungssysteme 204

    Prothetik 205Prothetische Werkzeuge 205

    Aufbewahrungssysteme und Kassetten 208

    Prothetische Planungshilfen 210

    Schrauben für Prothetik 211

    Demonstrations-Material 213

    221

    Info

    rmat

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    n un

    d In

    dex

    Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie

    Die Straumann-GarantieDie Straumann-Garantie

    Die Straumann-Garantie gilt, wenn Straumann-Produkte in Kombination mit anderen original Straumann-Produkten ver-wendet werden. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingun-gen der Straumann-Garantie erfüllt sind, werden die folgenden Garantiezeit räume abgedeckt.

    5 Jahre Garantiezeit: für KeramikrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Keramiksekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwerti-ge keramische Kronen-, Kappen- oder Brücken restauration (für zahn- und implantatgestützte Restaurationen).

    10 Jahre Garantiezeit: für MetallrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Metallsekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwertige Metallrestauration (für zahn- und implantatgestützte Restaura-tionen).

    Lebenslange Garantiezeit: für ImplantateErsatz durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwerti-ges Sekundärteil, wenn nötig.

    Roxolid® Lifetime Plus GarantieFür Straumann® Roxolid® Implantate gilt die verlängerte „Roxo-lid® Lifetime Plus Garantie” (lebenslange Garantie). Sie deckt den Ersatz des Roxolid® Produkts und eine zusätzliche Behandlungs-entschädigung in Höhe von 1.000,– € im Falle eines Implantat-bruchs bei einem Straumann® Roxolid® Implantat ab.

    HinweisDie geltenden Bestimmungen und Bedingungen der Strau-mann-Garantie (einschliesslich des geografischen Geltungs-bereichs der Garantie) finden Sie in der Broschüre Straumann- Garantie (DE151360).

    Weitere Informationen zur Straumann Garantie sowie den Garantiefragebogen erhalten Sie in der Straumann Kunden- beratung unter Telefon 0761-4501 333 oder [email protected] mit der Bestellnummer DE151360. Retouren und Produktbeanstandungen online abwickeln – schneller gehts nicht: Sofortige Prüfung der Retourenmöglich-keit, alle Retourenaufträge und Beanstandungen einsehbar: www.straumann.de/eShop

    Straumann

    ®

    Dental Implant S

    yste

    m

    Lebe

    nslange

    Garantie

    7

    Chiru

    rgie

    Chirurgie

    Implantatübersichten 8

    Erklärung der Farbcodierungen 14

    Tissue Level Implantate 15Implantat ∅ 3,3 mm 16

    Implantate 16

    Verschlusskappen und Einheilkappen 18

    Implantat ∅ 4,1 mm 19

    Implantate 19

    Verschlusskappen und Einheilkappen 21

    Implantat ∅ 4,8 mm 22

    Implantate 22

    Verschlusskappen und Einheilkappen 24

    Bone Level Implantate 25Implantat ∅ 2.9 mm 26

    Implantate 26

    Verschlusskappen und Gingivaformer 27

    Implantat ∅ 3,3 mm 28

    Implantate 28

    Verschlusskappen und Gingivaformer 29

    Implantat ∅ 4,1 mm 30

    Implantate 30

    Verschlusskappen und Gingivaformer 32

    Implantat ∅ 4,8 mm 33

    Implantate 33

    Verschlusskappen und Gingivaformer 35

    Straumann® PURE Ceramic Implantate 37Implantat ∅ 3,3 mm 38

    Implantate 38

    Komponenten 39

    Implantat ∅ 4,1 mm 40

    Implantate 40

    Komponenten 41

    TempImplants 43Implantate und Zubehör 44

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    Unterscheiden Sie bei Ihrer Suche im Kapitel „Implantate“ den Im-plantattyp zuerst nach Tissue Le-vel, Bone Level oder Keramik. An-schliessend definieren Sie den gewünschten Implantat-Durch-messer – hierbei helfen Ihnen diefarbigen Rechtecke am Register-rand auf jeder Seite. Instrumente und Zubehör finden Sie im ent-sprechenden Kapitel.

    Mehr als ein Implantat: Ein Gefühl des Vertrauens

    Jeder Patient ist anders, jede Behandlung ist individuell – diese Individualität bildet Straumann in seinen Implantat-Produkten ab. Ob für Soft Tissue Level, für Bone Level oder als Keramik implantat: Alle Implan-tate bieten Ihnen als Zahnarzt grosse Wahlmöglichkeiten, einfache Handhabung, Zuverlässigkeit und Si-cherheit.

    Einfachheit als Grundprinzip – Mit dem Straumann® Dental Implant System decken Sie eine Vielzahl von Behandlungsoptionen ab.

    • Ein System mit Soft Tissue und Bone Level Implantaten für grösstmögliche Wahlfreiheit• SLActive® und SLA® Oberflächentechnologien für zuverlässige Vorhersagbarkeit der Behandlung• Materialwahl zwischen Keramik und Roxolid® – Roxolid® wurde von Straumann speziell für den Einsatz

    in der Dentalimplantologie entwickelt und erhöht die Sicherheit• Über 15 Millionen Straumann-Implantate wurden bereits weltweit gesetzt

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    Implantatübersichten

    Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate

    Standard Implantate RN RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN

    6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm

    –033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S

    033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S

    033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S

    033.600S033.601S033.602S033.603S

    ––

    Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN

    ∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN

    4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm

    ––

    033.416S033.417S033.418S033.419S

    ––

    033.511S033.512S033.513S033.514S

    033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S

    033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S

    033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S

    Tapered Eff ect Implantate RN RN WN

    ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm

    ∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm

    SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN

    8 mm10 mm12 mm14 mm

    033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S

    033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S

    –033.622S033.623S033.624S

    NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck

    2.8 mm

    1.8 mm

    1.8 mm

    48

    Prot

    hetik

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    Biom

    ater

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    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    KollagenprodukteMembranen

    Membranen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Membranen

    Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    Kollagen BO-681520 99,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-682030 125,00

    Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm

    BO-683040 190,00

    Membranen

    collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    Kollagen BO-601520 85,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-602030 105,00

    Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm

    BO-603040 165,00

    Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

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    Inst

    rum

    ente

    und

    Zu

    behö

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    Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.

    ChirurgiePlanungshilfen

    Planungshilfen

    Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis

    Röntgenreferenzkugel

    Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl

    049.076V4 7,00

    Röntgenschablonen

    Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate 

    Kunststoff 150.215 0,00

    für Tapered Effect Implantate  150.230 0,00

    für Bone Level Implantate  150.216 0,00

    Straumann®Röntgenschablone

    für Straumann® Bone Level Tapered Implantate 

    025.0003 0,00

    Instrumente und Distanzindikatoren

    Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm

    Ti 046.147 34,00

    Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect

    Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl

    046.148 123,00

    Bone Level Implantat-Distanzindikator

    026.0901 123,00

    Zusatzkomponente für Distanzindikator

    für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00

    222

    Info

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch

    zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

    1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).

    1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstelle