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Schriftenreihe der Pädagogischen Hochschule Solothurn Werkstattberichte der Projektphase I Pädagogische Hochschule Solothurn Ausbildung Weiterbildung Forschung, Entwicklung und Dienstleistung Dr. Martin Straumann und Kuno Schmid Herausgeber Schrift Nr. 2

Herausgeber Dr. Martin Straumann und Kuno Schmid Forschung

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Schriftenreihe der Pädagogischen Hochschule Solothurn

Werkstattberichte der Projektphase IPädagogische Hochschule Solothurn Ausbildung Weiterbildung Forschung, Entwicklung und Dienstleistung

Dr. Martin Straumann und Kuno Schmid

Herausgeber

Schrift Nr. 2

Page 2: Herausgeber Dr. Martin Straumann und Kuno Schmid Forschung

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis...................................................................................................................................................................1Abkürzungen...........................................................................................................................................................................2Vorwort......................................................................................................................................................................................3A. Ausbildung.......................................................................................................................................................................5

1. Pädagogische Grundsätze .....................................................................................................................................52. Struktur der Ausbildung – Übersicht ................................................................................................................63. Studiengänge..............................................................................................................................................................84. Studienziele .................................................................................................................................................................95. Leitideen für die Gestaltung der Ausbildung .............................................................................................106. Zugänge zur Ausbildung......................................................................................................................................137. Evaluation und Qualitätssicherung .................................................................................................................13

B. Weiterbildung ..............................................................................................................................................................151. Ausgangslage............................................................................................................................................................152. Leitideen .....................................................................................................................................................................163. Die Organisation der Weiterbildung in der PFH........................................................................................174. Die Weiterbildungsangebote der PFH Solothurn ....................................................................................19

C. Organisation von Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen.....................................................251. Zielsetzung der Forschung und Entwicklung..............................................................................................252. Organisation der Forschung und Entwicklung...........................................................................................273. Ressourcen..................................................................................................................................................................284. Planung, Prozesse und Qualitätsstandards ..................................................................................................29

D. Aufgabenzuordnung „Entwicklung“.............................................................................................................311. Begriffsklärung.........................................................................................................................................................312. Gegenstandsbereiche: Wer initiiert Entwicklung?....................................................................................323. Aufgabenzuordnung zu den mit Entwicklung beauftragten Institutionen..................................324. Notwendige Ressourcen für die künftige Ent-wicklungsarbeit ..........................................................38

Anhang 1.................................................................................................................................................................................40Mandat: Verfügung vom 29.9.2000 ........................................................................................................................40

Anhang 2.................................................................................................................................................................................42Literaturverzeichnis ........................................................................................................................................................42

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Abkürzungen

AMH Amt für Mittel- und Hochschulen

AVK Amt für Volksschule und Kindergarten

DBK Departement für Bildung und Kultur

DMS Diplommittelschule

ECTS European Credit Transfer System

EDK Erziehungsdirektorenkonferenz

F & E Forschung und Entwicklung

FED Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen

FHSO Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz

KRB Kantonsratsbeschluss

LLWB Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung

MAR Maturitätsanerkennungsreglement

OE Organisationseinheit

PFH Pädagogische Fachhochschule

QE Qualitätsentwicklung

QM Qualitätsmanagement

RRB Regierungsratsbeschluss

SCHILLW Schulinterne Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung

SGBF Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung

SKBF Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung

SLA Sekundarlehramt der Universität Bern

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Vorwort

Mit Verfügung vom 29. September 2000 wurde im Kanton Solothurn die Projektleitung gewähltund eine Projektorganisation für den Aufbau der Pädagogischen Fachhochschule ins Lebengerufen. Diese besteht aus einem Steuerungsausschuss für die strategische Leitung und einerProjektleitung für die operative Führung.

Am 4. September 2001 hat der Kantonsrat Gesetz und Botschaft für die PädagogischeFachhochschule Solothurn verabschiedet. Das Gesetz sieht eine PFH am Standort des heutigenLehrerinnen- und Lehrerseminars vor und geht davon aus, dass in einzelnen Auftragsbereichenmit den Institutionen der anderen Kantone zusammengearbeitet wird. Zu diesem Zweck hat dieRegierung des Kantons Solothurn mit den Kantonen Aargau und Bern Absichtserklärungen überdie Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerinnen-Lehrerbildung abgeschlossen.

Ergebnis der Projektphase I sind Werkstattberichte, die die Grundlage für die weitereProjektarbeit in den drei Fachbereichen Ausbildung, Weiterbildung sowie Forschung undEntwicklung darstellen. Die Berichte wurden an der Sitzung des Steuerungsausschusses vom 12.September 2001 behandelt und nach einer redaktionellen Überarbeitung zur Veröffentlichungfreigegeben.Die Teilberichte wurden je von einer Arbeitsgruppe erarbeitet. Arbeitsgruppe Ausbildung :Meier Duri, Neuhaus Fraenzi, Häner Toni, Kruse Gerd, Singer Peter, Straumann Martin, TrevisanPaolo; Arbeitsgruppe Weiterbildung : Moser Peter, Baumgartner Margrit, Baschung Christoph,Müller Danielle, Schmid Kuno, von Burg Ursula, Wyss Barbara; Arbeitsgruppe Forschung :Straumann Martin, Gerber Charlotte, Gut Adolf, Grossenbacher Barbara, Grütter Susanne, KünzliChristine, von Felten Regula, Zimmermann Jürg; Arbeitsgruppe Entwicklung : Kuratle Regina,Walter Andreas. Als Werkstattberichte sollen sie in der vorliegenden Form den interessiertenParteien und Lehrpersonen zur Verfügung gestellt werden.

Die in den vorliegenden Berichten festgehaltenen Aussagen zur Lehrerinnen- und Lehrerbildungan der Pädagogischen Fachhochschule Solothurn sollen sicherstellen, dass diese einerseits den vonder EDK formulierten Grundsätzen genügt, andererseits auf europäische Hochschulstandardsausgerichtet sind. Die Bildungsgänge sollen sowohl bezüglich der Inhalte als auch der Strukturenden national und international formulierten Ansprüchen an die Lehrpersonen aller Stufengenügen.

Vorbildung, Grundstudium, Hauptstudium, Berufseinführung sowie Weiterbildung undForschung werden miteinander verknüpft und aufeinander bezogen, wo immer dies möglich ist.Im Bericht werden auch die Eckwerte eines eigenständigen Profils der solothurnischenFachhochschule für Pädagogik sichtbar. Dieses umfasst insbesondere:

- alle Bereiche unter einem Dach (Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung),- einen Zugang für Studierende mit unterschiedlicher Vorbildung,- den Erwerb fehlender Qualifikationen während des Grundstudiums,- eine flexible Studiendauer, die den situativen Gegebenheiten der Studierenden Rechnung

trägt,- Schwerpunktsetzungen im Grund- und Hauptstudium, auf welche die Ausbildungsaktivitäten

ausgerichtet werden,- einen vielfältigen, nicht nur am konkreten Unterrichten orientierten Theorie-Praxis-Bezug.

Für den Kanton Solothurn ist eine eigenständige Fachhochschule für Pädagogik ausverschiedenen Gründen wichtig: Die LehrerInnenbildung ist nicht nur ein wichtigesSteuerungsmittel hinsichtlich der Bildungsinhalte, der Schul- und Personalentwicklung sowie derQualitätssicherung und Personalplanung. Es besteht die Hoffnung, dass sich die Studierenden mitihrer Ausbildungsregion identifizieren, was in Zeiten des sich abzeichnendenLehrpersonenmangels ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.

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Die folgenden Berichte sind ein Bekenntnis zu einer praxisorientierten Lehrerinnen- undLehrerbildung, die sowohl wissenschaftliche Standards wie Bedürfnisse der Praxis erfüllen wird.Sie liefern den Rahmen für das Studium an der Pädagogischen Fachhochschule Solothurn undbilden die Grundlage, auf der die konkreten Studienpläne und die Module nun ausgearbeitetwerden.

Ich danke den folgenden Lehrpersonen des Seminars und den Mitarbeitenden des Departementsfür ihre konkrete und engagierte Mitarbeit: Margrit Baumgartner, Christoph Baschung, DagobertCahannes, DBK, Peter Gasser, Charlotte Gerber, Adolf Gut, Barbara Grossenbacher, SusanneGrütter, LLWB, Christine Künzli, Regina Kuratle, DBK, Anton Häner, Roland Kasperek,Kantonsschule Solothurn, Gerd Kruse, Walter Lüscher, Arthur Meier, Peter Moser, LLWB , DanielleMüller, AMH, Fraenzi Neuhaus, Franz Rüegger, Kuno Schmid, Peter Singer, Martin Straumann,Franco Supino, Paolo Trevisan, Regula von Felten, Andreas Walther, AVK, Barbara Wyss, JürgZimmermann.

Ich danke ferner den Mitgliedern des Steuerungsausschusses: Dem Vorsitzenden Andreas Brandsowie Brigitte Aebi, DBK, Teddy Buser AVK, Frau Yolanda Jenzer, AMH und demDepartementssekretär des DBK, Martin Kaiser sowie Frau Regierungsrätin Ruht Gisi für ihrEngagement in der Sache und die Unterstützung in der ersten Projektphase.

Im Januar 2002

Dr. Martin Straumann, Rektor und ProjektleiterPädagogische Fachhochschule Solothurn

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A. Ausbildung

1. Pädagogische Grundsätze

1.1 Die Lehrkompetenz wird geprägt durch die subjektive Sicht derStudierenden. Die Art und Weise wie Studierende den Unterrichterleben oder erlebt haben, ist der Ausgangspunkt für den Aufbau vonLehrkompetenz. Berufliche Ausbildung im Sinne einer Entwicklung derLehrkompetenz ist eine Restrukturierung der subjektiven Sicht durchneues Wissen und Können. Die Ausbildung zielt auf die Bewältigungvon komplexen Aufgaben, die sich der Lehrkraft im Unterricht, in derSchule und im Kontext der Schule stellen.

Aufbau vonLehrkompetenz

1.2 In der Lehrer/innenbildung soll in der Praxis anwendbares Wissen undKönnen erworben werden. Angehende Lehrkräfte sollen erfahren, wieKinder von 4 - 8 bzw. von 8 - 12 Jahren etwas verstehen. Sie sindgefordert, gesellschaftliches und kulturelles Wissen und Können so inden Unterricht einzubringen, dass Kinder es in ihre subjektivenDenkstrukturen integrieren können.

Wissen wie Kinderlernen

1.3 Die Lernprozesse werden im Sinne eines eigenverantwortlichenLernens so angelegt, dass die Studierenden an konkreten Aufgabenihre individuellen Lernstrategien anwenden und weiter entwickelnkönnen. (Kursorisch - etwa in der Form von Vorlesungen undSeminarien - vermitteltes Wissen hat dort seinen Platz, wo es z.B. umdie Rezeption von Grundlagen in grossen Lerngruppen geht.)

Lernprozesse derStudierenden

Im Rahmen solcher Lernarrangements erhalten die Informations- undKommunikationstechnologien ihren Stellenwert. Über das an der PFHzum Beispiel in der Mediothek zur Verfügung stehende Wissen habenStudierende mit dem Internet Zugang zu weltweit verfügbaremWissen und können ihre Erkenntnisse und Fragestellungen mitanderen Lernenden (Dozierende und Studierende) austauschen.

1.4 Die Studierenden haben zwei Lernorte: die Pädagogische Hochschuleund die Schule vor Ort. In der Berufspraxis soll das Kind in seinerspezifischen Eigenart verstanden werden, der Prozess der Bildung alsSchülerlaufbahn mit Übertritten, Selektionsschranken und Umwegenverstanden werden und schliesslich der konkrete Schulalltag mitUnterricht, Beurteilung und Elternarbeit erlebt werden. Ziel ist dabeidie gezielte Förderung der anvertrauten Kinder im Rahmen ihrerMöglichkeiten, die Ausrichtung auf die Anforderungen derGesellschaft und die altersmässig angepasste Vorbereitung auf dieAnforderungen des Berufslebens.

Berufspraxis„Schule“

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2. Struktur der Ausbildung – Übersicht

Aufnahmeverfahren

Lernberatung

Vorstudium

Die nachfolgende Übersicht zeigt in groben Zügen den Ausbildungsverlaufan der PFH. Dieser beginnt mit einem Aufnahmeverfahren, in dem dieVoraussetzungen für die Aufnahme des Grundstudiums abgeklärt werden.In einer Lernberatung werden allenfalls notwendige weitere Schritte biszum Beginn des Grundstudiums festgelegt. Studierende ohne gymnasialeMatura belegen kompensatorische Studien, um ihre Ausbildung inAllgemeinbildung auszugleichen. Für sie kann sich das Grundstudium ver-längern.

Grund- undHauptstudium

Das Studium ist in ein Grund- und Hauptstudium von flexibler Daueraufgeteilt. Im Normalfall wird ein Absolvent der Sekundarstufe 2 mitMatura das Studium in 6 Semestern absolvieren. Bei ausserordentlichenUmständen (beispielsweise bei Werkstudent/innen oder Studierenden mitfamiliären Verpflichtungen) kann es auf bis zu 10 Semester ausgedehntwerden.

Grundstudium 2.1 Das Grundstudium ist auf die Bildungs- und Sozialwissenschaftensowie auf lehrplanbezogene Fachstudien konzentriert; es dauert in derRegel 2 Semester. In der Berufspraxis werden ein bis zwei Kinder überdas erste Studienjahr hinweg gefördert. Die berufliche Eignung alsLehrerin oder als Lehrer wird an Hand der eigenen Lernbiographiereflektiert und ergänzt durch Kurzpraktika in der Schule und eineabschliessende Beurteilung an der Zwischenprüfung. In denkompensatorischen Fachstudien im Grundstudium arbeiten dieStudierenden die im Aufnahmeverfahren festgestellten und noch nichtbeseitigten fachlichen Defizite in der berufsnotwendigenAllgemeinbildung auf.

ZwischenprüfungundSprachaufenthalt

2.2 An das Grundstudium schliesst eine erste Selektion an, die dasErreichen der Ziele des Grundstudiums einschliesslich derEignungsabklärung beinhaltet. In der anschliessenden vorlesungsfreienZeit haben die Studierenden einen Sprachaufenthalt in der erstenFremdsprache von mindestens acht Wochen Dauer zu absolvieren. Einzusätzlicher Sprachaufenthalt in der zweiten Fremdsprache istmöglich.

Hauptstudium mitSchwerpunkten

2.3. Im Hauptstudium, das in der Regel vier Semester dauert, werdenbezüglich der praktischen Ausbildung folgende Schwerpunkte gelegt:Im ersten Jahr die Klassenführung (Unterricht), im zweiten Jahr dieSchule als organisatorische Einheit und die Bezüge zumgesellschaftlichen Umfeld. Die eher reflexiven Kernelemente desStudiums, das heisst interdisziplinäre Angebote, Bildungs- undSozialwissenschaften, Didaktik der Schulfächer und spezielleVeranstaltungen orientieren sich an diesen Aktivitäten. Die Abschlüssenach diesem ersten Jahr geben Hinweise auf die Schwerpunkte desVertiefungsstudiums im zweiten Studienjahr.

Schulpraktika Nach dem ersten Studienjahr des Hauptstudiums absolvieren dieStudierenden in der vorlesungsfreien Zeit mehrwöchige Schulpraktika.

Studienschwer-punkte

Im letzten Studienjahr erfolgt eine Vertiefung in den Fachdidaktikenausgewählter Schulfächer, in der Didaktik der gewählten Zielstufe(Kindergarten/Unterstufe oder Mittelstufe) und in spezielle Inhalte derBildungs- und Sozialwissenschaften.

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In beiden Jahren des Hauptstudiums werden Wahl- undWahlpflichtthemen angeboten. Im ersten Jahr wird diePersönlichkeitsbildung die Studienzeit beanspruchen, im zweiten sindes besondere Veranstaltungen zu schulbezogenen interdisziplinärenThemen, zum Beispiel Studien- und Schwerpunktwochen zu Themenwie Didaktik der Informations- und Kommunikationstechnologien,Umweltbildung usw.

Struktur der Ausbildung

Berufsein-führung Betreuung durch Ausbildungsstätte

Diplomprüfungen

3

Praxis - Schule - Unterricht Didaktische Vertiefungen(Themenbereiche,ausgewählte Schulfächer )Spezifische Angebote KGU und MSPBildungs- und SozialwissenschaftenSchulbezogene Ateliers zurBesprechung der Praxis

WahlthemenWahlpflichtthemenSpezielleVeranstaltungen

Praktika

Hau

pts

tud

ium

(4 –

6 S

emes

ter)

2

Praxis – Unterricht Fächerübergreifende AngeboteDidaktik der SchulfächerSpezielle Veranstaltungen fürBasisstufe/MittelstufeBildungs- und SozialwissenschaftenDidaktische Ateliers zur Besprechung derPraxis

WahlthemenWahlpflichtthemenPersönlichkeits-bildung

Prüfungen / Sprachaufenthalt

Gru

nd

stu

diu

m(2

–4 S

emes

ter)

1Praxis -Kind

Bildungs- und SozialwissenschaftenLehrplanorientiertes FachstudiumLernbiographiePädagogische Ateliers zur Besprechung der PraxisEignungsabklärung

Kompensatorisches FachstudiumimGrundstudium

Vorkurs für Berufsleute mit Aufnahmeprüfung

Au

fnah

me-

verf

ahre

n

Abklärung der Aufnahmevoraussetzungen und Lernberatung

In der Phase der Berufseinführung bietet die PädagogischeFachhochschule eine Reihe von Dienstleistungen an, die einenerleichterten Eintritt und ein erfolgreiches Bestehen in der Schule oderim Kindergarten ermöglichen.

Berufseinführung

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2.4. Jahresstruktur

Das Studienjahr an der Pädagogischen Fachhochschule Solothurn umfasst 2 Semester und reichtvon Mitte Oktober bis Mitte Juli. Es gliedert sich in ein Winter- und ein Sommersemester von je 16Wochen Dauer.

Das Wintersemester beginnt in der Woche 43 und endet mit Woche 8. Die Wochen 52 und 1 sindveranstaltungsfrei. In den Wochen 9 und 10 erfolgt der Semesterwechsel. Das Sommersemesterbeginnt in der Woche 11 und endet mit Woche 28. Die Wochen 19 und 20 sind veranstaltungsfrei.Die Wochen 8 und 28 sind Prüfungswochen.

Übersicht

33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Vorkurs – Aufnahmeprüfungen – Praktika – Studienwochen Wintersemester

46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6

1. Quartal Weihnachtspause Wintersemester 2. Quartal

7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Semesterwechsel Sommersemester 1. Quartal

20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Sommersemester 2. Quartal Sprachaufenthalt

3. Studiengänge

Studiengänge 3.1 Die Pädagogische Fachhochschule bietet zwei Studiengänge mit derAusrichtung Kindergarten/Unterstufe (bis 2. Schuljahr) undMittelstufe der Primarschule (d.h. 3. - 6. Schuljahr) an.

Zusatzausbildungfür den Stufen-wechsel

Daneben gibt es spezielle Angebote für den späteren Erwerb von er-gänzenden Lehrberechtigungen (Zusatzausbildung). ErgänzendeLehrberechtigungen ergeben sich beim Stufenwechsel vonLehrdiplom für die Vorschule/Unterstufe zur Mittelstufe derPrimarschule oder im Rahmen von Weiterbildungen fürMonofachlehrkräfte, die ihre Unterrichtsberechtigung auf weitereFächergruppen erweitern möchten.

Nachdiplomstudien Die Pädagogische Fachhochschule kann darüber hinausNachdiplomstudiengänge beispielsweise für Praxisbetreuer/innenoder für andere soziale Berufe und Tätigkeiten in kulturellenBereichen anbieten.

Schwerpunkte In der fachdidaktischen Ausbildung können die Studierenden nebeneiner verpflichtenden Grundlage für alle Schulfächer derAusbildungsrichtung individuelle Schwerpunkte bezüglichausgewählter Schulfächer setzen.

Durchlässigkonzipiert

3.2 Die Ausbildung ist durchlässig konzipiert. Studierende einesStudiengangs können im Rahmen der Wahlpflicht Angebote desanderen Stu-diengangs belegen. Amtierende Lehrpersonen habenZugang zu den für sie ausgeschriebenen Angeboten und können ander PFH Veranstaltungen und Weiterbildungskurse belegen.

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3.3 Die Pädagogische Fachhochschule macht Angebote zurBerufseinführung, die von den Verantwortlichen für dieGrundausbildung und für die Weiterbildung gemeinsam betreutwerden.

Berufseinführung

4. Studienziele

4.1 Für das Studium gelten für jedes Studienjahr spezifischeübergeordnete Studienziele, die sich an den Systemebenen despädagogischen Handelns orientieren und nach denen sich dieLehrveranstaltungen thematisch ausrichten. Die übergeordnetenStudienziele geben auch die Verknüpfung mit der berufspraktischenAusbildung vor.

ÜbergeordneteStudienziele

4.2 Im Grundstudium richten sich die Themen der Lehrangebote auf zweigrundlegende Studienziele. Das erste Studienziel betrifft dieLernbiographie der Studierenden. Diese wird bewusst gemacht unddie individuelle Lernstrategie optimiert. Das zweite Studienzielbetrifft das Lernen der Kinder. Lernprozesse beim Kind desKindergartens, der Unter- oder Mittelstufe werden in der Praxiskonkret gefördert. Ebenso werden das Fördern von lernbehindertenund speziellbegabten Kindern wie das Lernen in der kulturellenVielfalt geübt.

Erstes Studienjahr

Lernbiographie derStudierenden

Förderung derKinder

4.3 Im zweiten Studienjahr ist das Thema „Unterricht“ zentralesStudienziel. Die Lehrangebote greifen Themen auf, die es denStudierenden ermöglichen, Unterricht zu planen, zu gestalten und zuevaluieren. Ebenso lernen sie in der Praxis eines Kindergartens odereiner Schule unterschiedliche Unterrichtsarrangements kennen undbefassen sich mit den Schullaufbahnen von kulturell verschiedengeprägten Kindern. In der berufspraktischen Ausbildung arbeiten dieStudierenden in einem Kindergarten oder einer Schule der Zielstufeund werden von einer Praxislehrperson, resp. eine(m)rPraxisbetreuer/in1 betreut. Die Praxiserfahrungen werden indidaktischen Ateliers reflektiert.

Zweites StudienjahrThema „Unterricht“

BerufspraktischenAusbildung

4.4 Im dritten Studienjahr werden spezielle Formen des Unterrichtensthematisiert, z.B. Unterricht in naturwissenschaftlichen Labors,Unterricht mit Informations- und Kommunikationstechnologien,Unterricht in einer Erlebniswoche (bis hin zum Klassenlager und derStudienwoche).

Drittes Studienjahrspezielle Formen des

Unterrichtens

Besondere Aufmerksamkeit hat die Institution Schule oderKindergarten. In der berufspraktischen Ausbildung geht es darum,eine Klasse von SchülerInnen während längerer Zeit zu begleiten unddamit den gesellschaftlichen Kontext der Schule in der Form vonElterngesprächen, Kontakte zu Behörden und Erwartungen derweiteren Öffentlichkeit zu erleben und gleichzeitig Einblick zu habenin die schulinternen Formen der Zusammenarbeit und derEntwicklung. Die Studierenden lernen, wie schulinterne sozialeProbleme wie Gewalt, Drogen, geschlechtliche Diskriminierung usw.zusammen mit den Eltern gelöst werden können.

Schule undKindergarten als

Praxisfelder

1 Vorläufige Bezeichnung

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5. Leitideen für die Gestaltung der Ausbildung

Die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule verpflichtet sich auf einmodulares Studienkonzept und Standards wie sie im Rahmen des NFP33auch für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung ausgearbeitet wurden. Eswird mit Instrumenten gearbeitet, die eine gegenseitige Anerkennung vonStudienleistungen mit anderen Hochschulen ermöglichen.

ECTS 5.1. European Credit Transfer System (ECTS), ein Instrument zurAnerkennung der Ausbildung an anderen Hochschulen und zurOrganisation des Austauschs von Studierenden in Europa, strukturiertdie Lehrer/-innenbildung an der Pädagogischen Fachhochschule in Solothurn. Dievorgesehene Ausbildungsstruktur richtet sich im Weiteren nach demAnerkennungsreglement der EDK für die Lehrkräfte desKindergartens und der Primarstufe sowie nach diesbezüglicheneuropäischen Standards und Akkreditierungsvorschriften.

Standards 5.2 Die modulare Aus- und Weiterbildung an der PFH orientiert sich anStandards, das heisst an notwendigen professionellen Handlungskom-petenzen, die in komplexen und unterschiedlichen Situationen zurAnwendung gelangen. Diese Standards sollen zur Professionalisierungdes Lehrberufs führen. Module, mit denen sie erreicht werden,müssen den Kriterien der Theorie, der Empirie, der Handlungsqualitätund der Handlungsrealität genügen. Konkret heisst das u.a.:

Theorie - Es muss eine Auseinandersetzung mit dem theoretischen Wissender angesprochenen Thematik stattfinden (Literatur, Werke desmusischen Bereichs).

Forschung - Die aktuell im Zentrum stehenden Fragestellungen, bearbeitetenProbleme und Lösungsansätze werden rezipiert.

Fallbesprechung - Einzelne für den Alltag konkrete und wenn möglich exemplarischeBeispiele aus der Thematik werden vertiefend bearbeitet (zumBeispiel im Sinne einer Fallstudie).

Einbezug derPraxisbetreuer/in

- Es sind Kontakte mit Lehrpersonen oder Expert/innen aus derPraxis notwendig , die sich beruflich mit dem angesprochenenThema befasst haben.

Fachspezifische undinterdisziplinäreModule

5.3 Elemente der Ausbildung sind fachspezifische und interdisziplinäreModule im Bereich der relevanten Bezugs- sowie denberufsspezifischen Wissenschaften. Dies geschieht in Vorlesungen mitgrundsätzlichem Charakter, Laborveranstaltungen, Ateliers undanderen Veranstaltungen.

Vertiefung derInhalte

In allen Lehrveranstaltungen werden Möglichkeiten zur Vertiefungder Inhalte aufgezeigt.

Diplomarbeit Die Diplomarbeit wird von den Studierenden individuell verfasst, inder Praxis erprobt und gegebenenfalls modifiziert. Die PädagogischeFachhochschule stellt eine kompetente Betreuung sicher.

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5.4 Fachbezogene oder fachwissenschaftliche Module begründen ihrenLernstoff

Fachliche Module

a) durch das für die spätere Berufstätigkeit erforderliche Wissen undKönnen sowieb) durch das pädagogische Wissen, das für Kinder der studiertenAltersstufe relevant ist.

5.5 Jedes Modul im Ausbildungsangebot wird mit denStudienvoraussetzungen und den zu erreichenden beruflichenKompetenzen im Studienführer beschrieben. Diese Ausschreibungmuss so erfolgen, dass sie als Orientierungshilfe dient. Insbesonderegeht daraus hervor, welche Bedeutung das Modul für dieLehrberechtigung nach Abschluss der Ausbildung hat.

Modulbeschrieb

5.6. Die Module werden zielorientiert beurteilt: „Lernziele erreicht“ und„Lernziele nicht erreicht“ . Die Beurteilung muss sowohl formative alsauch summative Elemente enthalten.

Beurteilung

Der Besuch freiwilliger Veranstaltungen wird bestätigt.Im kompensatorischen Fachstudium und im Vorkurs für Berufsleutewerden die Leistungen gleich wie in der Sekundarstufe II mit Notenbeurteilt.

5.7 Die Lehrveranstaltungen für Studierende enthalten in der Regel kom-plexe Frage- und Aufgabenstellungen und sind nicht in erster Linie anden didaktischen Topoi „vom Leichten zum Schweren“, vom „Einenzum Andern“ oder vom „Nahen zum Fernen“ orientiert. In diesemSinne geteiltes Wissen und Können ist lerntheoretisch träges Wissen,das in der Ausbildung vermieden werden soll.

Komplexe Frage-und Aufgaben-

stellungen

5.8 Die Studierenden entwickeln nach und nach die ersten Ansätze zueinem Lehrprofil, das sie befähigt, einen Inhalt klar zu strukturieren,eine Klasse bewusst zu führen, die Motive der Lernenden angemessenanzusprechen und Arrangements des Lernens professionelleinzusetzen.

Lehrprofil

5.9 Die Studierenden können- Lerninhalte im Hinblick auf die Lehrpläne der Volksschule und des

Kindergartens und situative Bedingungen didaktisch legitimieren,die wichtigen Intentionen herausarbeiten und in die Praxisumsetzen.

Lerninhalte

- Lernverläufe und Lernprobleme diagnostizieren und dasLernangebot daran orientieren (individualisieren unddifferenzieren).

Lernverläufe undLernprobleme

- in gezielten praktischen Einsätzen lernen, wie man beiSchülerInnen eine langfristig wirksame Lern- und Arbeitshaltungaufbaut.

Lern- undArbeitshaltung

5.10 Im Hauptstudium werden Lehrveranstaltungen angeboten, die denStudierenden eine Mitarbeit bei der Durchführung und Umsetzungder Forschung erlauben. Dozierende, die im Rahmen der PFH ein Pro-jekt der Forschung und Entwicklung durchführen, sind verpflichtet,derartige Lehrveranstaltungen anzubieten.

Mitarbeit beiDurchführung und

Umsetzung derForschung

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Einblick inEntwicklungsprojekte undDienstleistungs-angebote

5.11 Die Studierenden können Einblick in die von den Dozierendenbetreuten Entwicklungsprojekte und Dienstleistungsangebotenehmen oder daran partizipieren. Ebenso können Studierende imRahmen von studentischen Arbeiten in Projekten der Weiterbildungoder im Rahmen von ausbildungsrelevanten Dienstleistungenmitarbeiten.

PraktischeAusbildung:Planungs-,Realisierungs-,Reflexions- undInnovationskompetenz

5.12 Die praktische Ausbildung orientiert sich an vier Kompetenzen:Planungs-, Realisierungs-, Reflexions- und Innovationskompetenz.

Diese vier Kompetenzen werden erworben und angewendet auf derEbene des lernenden Kindes, des Unterrichts in der Schule sowie desje spezifischen soziokulturellen Kontextes.

Die erwähnten Kompetenzen vermitteln auch einen Einblick in diegesellschaftliche Verankerung der Bildung von Kindergarten undPrimarschule, spezifische regionale Bedingungen, in denenUnterricht realisiert werden muss, sowie in die unterschiedlichenstrukturellen Gegebenheiten und die Entwicklungsprozesseeinzelner Schu-len.

PraktischeAusbildung inSchulen

5.13 Die Studierenden absolvieren ihre praktische Ausbildung in Schulen,deren Lehrkräfte für diese Aufgabe zielgerichtet vorbereitet werden(Praxislehrkräfte) und die ihre Schulklassen für Praktika, Übungenund angewandte Forschungen zur Verfügung stellen. Die PFHermöglicht in Absprache mit dem DBK und den Gemeinden denEinsatz von Studierenden in zunächst angeleiteten, dannselbstverantwortlichen praktischen Einsätzen.

AusgebildetePraxisbetreuerinnenund Dozierende

5.14 Die Planung und die theoretische Reflexion praktischer Einsätze imKindergarten und der Primarschule erfolgen in engerZusammenarbeit mit speziell dafür ausgebildetenPraxisbetreuer/innen und Dozierenden. Die Praxisbetreuer/innen, dieim Rahmen von Zusatzausbildungen qualifiziert werden,übernehmen die spezifischen Supervisions- und Beratungsaufgabenim Rahmen von Ateliers während des Hauptstudiums und in derBerufseinführung.

Lern- undStudienberatung

5.15 Nach der Aufnahme an die Pädagogische Fachhochschule haben alleStudierenden ein Anrecht auf Lern- und Studienberatung. DieDozierenden weisen auf ihrem Stundenplan wöchentlichSprechstunden für Studierende aus.

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6. Zugänge zur Ausbildung

6.1 Der Zugang zu den Ausbildungsgängen der PFH ist für Maturand/in-nen, für Absolvent/innen von dreijährigen Handels- undDiplommittelschulen und Berufsmaturand/innen mit individuellangelegten kompensatorischen Zusatzleistungen sowie fürBerufsleute offen.

Zugang

6.2 Die Berufsleute, die eine dreijährige Berufslehre absolviert haben undmindestens zwei Jahre Berufspraxis vorweisen, besuchen einenberufsbegleitenden Vorkurs, der auf die Aufnahmeprüfung an diePFH Solothurn vorbereitet. Bevor sie aus dem Beruf aussteigen, wirddie berufliche Eignung mit Hilfe eines halbstandardisiertenAufnahmegesprächs und einem Kurzpraktikum von einer WocheDauer abgeklärt.

Vorbereitungskursund

Aufnahmeprüfungfür Berufsleute

6.3 In einem Aufnahmeverfahren werden Aufnahmeverfahren- die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen abgeklärt,- die kompensatorischen Fachstudienleistungen definiert (=

Lernvertrag).Neben diesen Abklärungen werden die persönlichenVoraussetzungen für den Lehrerinnen- oder Lehrerberuf abgeklärtund überprüft:- Feststellung der körperlichen Voraussetzungen und der

psychischen Gesundheit- Deklaration allfällig strafrelevanten Verhaltens.

6.4 Die Abklärung der beruflichen Eignung findet ausser bei denBerufsleuten im Rahmen des Grundstudiums statt. Beurteilt wird dieArbeit in der Praxis und die Studienarbeit über die persönlicheLernbiographie. Im Rahmen der Zwischenprüfung findet einabschliessendes Beurteilungsgespräch statt, das selektiven Charakterhat.

berufliche Eignung

7. Evaluation und Qualitätssicherung

7.1 Die Weiterbildung der Dozenten der Pädagogischen Fachhochschuleerfolgt individuell, in fachdidaktischen Gruppen oder infachübergreifenden Teams.

Weiterbildung derDozenten

7.2 An der PFH werden von allen Lehrenden, Studierenden und derSchulleitung die Schulentwicklung, Innovationskultur, das Klima unddie sozialen Prozesse aufgearbeitet und mitgestaltet.

Schulentwicklung

7.3 Die Qualitätssicherung an der Fachhochschule ist Sache derSchulleitung und des Kollegiums. Sie legen über ihre diesbezüglichenAktivitäten dem Schulrat in der Form eines Tätigkeitsberichts, derveröffentlicht wird, Rechenschaft ab.

Qualitätssicherung

7.4 Die PFH benennt einen Beauftragten für die Qualität. Beauftragten

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15

B. Weiterbildung

1. Ausgangslage

1.1 Die Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Kanton Solothurnist heute mit den Paragraphen 66 und 67 des Volksschulgesetzes vom14.9.19691 , der Verordnung über Dienstauftrag und Arbeitszeit derLehrkräfte an der Volksschule2 und der Verordnung über dieFortbildung der Volksschullehrer vom 16.3.19713 gesetzlich geregelt.Dieser gesetzliche Rahmen bestimmt erstens, dass es zum Auftrag derLehrpersonen gehört, sich in den Tätigkeitsbereichen Unterricht undErziehung, Gestaltung des Schullebens, Zusammenarbeit mit Eltern,Aufsichtsbehörden und Spezialdiensten sowie Schulentwicklungfortzubilden. Zweitens ist festgehalten, dass die Lehrerfort- undweiterbildung4 zwei Ziele verfolgen muss: Einerseits die Ausbildungneuer Lehrkräfte für die Ober- und Sekundarschule, für besondereSchularten und neue zusätzliche Fächer anbieten und andererseits dieErweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Lehrer undLehrerinnen sowie die Erneuerung der Unterrichtspraxisgewährleisten. Als Träger wird der Kanton bestimmt, und dieOrganisation von obligatorischen und freiwilligenFortbildungsveranstaltungen folgenden drei Organen mit einemPflichtenheft übertragen: der Fortbildungskommission, verschiedenenArbeitsgruppen nach Bedarf und dem Leiter der Lehrerinnen- undLehrerfortbildung.

Die gesetzlichenGrundlagen

1.2 Auch für die Berufseinführung besteht eine gesetzliche Grundlage,welche in der Verordnung über das Inspektorat für Volksschule undKindergarten vom 8.9.19985 festgelegt ist. Hier wird dem Inspektoratdie Aufgabe zugeteilt, die Betreuung der Lehrkräfte sowie derKindergärtner und Kindergärtnerinnen in den ersten Dienstjahren zuorganisieren. Die genauen Aufgaben der Betreuungspersonen sind ineinem Pflichtenheft beschrieben.Die heutige Praxis in der Organisation und Durchführung derLehrerinnen- und Lehrerweiterbildung entspricht in vielen Aspektennicht mehr den gesetzlichen Grundlagen, wie sie oben beschriebensind. Für die Planungsarbeiten wurden folgende Annahmen getroffen:1. Gesetz und Botschaft über die Pädagogische Fachhochschule des

Kantons Solothurn vom 5. September 2001 sind Grundlage für diePlanung der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung

2. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen der Lehrerinnen- /Lehrerbildung müssen im Verlaufe des Projekts angepasst werden.

1.3 Das Amt für Volksschule und Kindergarten führt eine Abteilung für dieLehrerinnen- und Lehrerweiterbildung. Seit mehreren Jahren hat dieAbteilung ein Globalbudget und einen Leistungsauftrag, in dem die zuerbringenden Leistungen jährlich mit dem Departement für Bildungund Kultur nach WOV-Grundsätzen vereinbart werden. RegelmässigeQuartals- und Jahresberichte geben Auskunft über das Erreichen derangestrebten Ziele.

Organisation undFinanzierung

1 BGS 413.1112 BGS 126.515.851.133 BGS 413.3314 Die hier verwendete Begrifflichkeit entspricht dem Sprachgebrauch vor der EDK Regelung von 1998.5 BGS 413.215.1

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Diese organisatorischen und finanziellen Strukturen haben sich in denletzten Jahren bewährt und weisen für die Lehrerinnen- undLehrerweiterbildung zwei wichtige Vorteile auf: Einerseits besteht einenger Kontakt zu einem ganz bedeutenden Partner beziehungsweiseAuftraggeber für Weiterbildung, dem Inspektorat. Und andererseitsermöglicht das Globalbudget eine mittelfristige Planung mit einem klarenFinanzrahmen.

2. Leitideen

Die Leitideen versuchen die zentralen Anliegen und Ideenherauszustellen, welche für eine Integration in eine Fachhochschuleund teilweise Neukonzeption der Lehrerinnen- undLehrerweiterbildung wichtig sind. Hierfür wurden aktuelle Planungs-und Konzeptpapiere der EDK und anderer Kantone einbezogen (sieheLiteraturverzeichnis S. 38).

Leitidee 1:LebenslangesLernen, VernetzungvonGrundausbildungund Weiter-bildung

2.1 Der Erwerb von beruflichen Qualifikationen für den Lehrberuf ist nachAbschluss der Grundausbildung nicht beendet. Diese müssen laufendweiter entwickelt und erneuert werden. Die EDK empfiehlt, dieses Feldder Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in drei Bereiche zuunterteilen: Berufseinführung, Weiterbildung und Zusatzausbildung.Diese Bereiche stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander, sonderneine inhaltliche Vernetzung und Koordination zwischenGrundausbildung, Berufseinführung, Weiterbildung undZusatzausbildung sind zwingende Bestandteile der Lehrerinnen-Lehrerbildung .

Leitidee 2:Vielseitige, gezielteund geplanteWeiterbildung

2.2 Die Komplexität des Lehrberufs erfordert eine grosse Vielfalt anberuflichen Kompetenzen. Dies bedingt ein adäquates Angebot anWeiterbildungsmöglichkeiten mit einer entsprechenden Vielfalt anInhalten, Formen und Dauer.Damit dieses Angebot auch wirksam und nachhaltig genutzt werdenkann, wird in Zukunft vermehrt auf gezielte und geplanteWeiterbildungsaktivitäten geachtet werden müssen. Es sollenvermehrt Langzeitweiterbildungen angeboten werden. Dies setztallerdings ein System des Human Ressource Managements voraus, dasder Kanton Solothurn erst noch erarbeiten muss.

Leitidee 3:Qualitätsentwicklung und Neuerungenim Angebot derLLWB

2.3 Die Qualität der Weiterbildungsangebote soll in Zukunft erhalten undwo notwendig verbessert werden. Dies bedingt, dass alle Partner derLehrerinnen- und Lehrerweiterbildung ihre Anliegen und Bedürfnisseeinbringen können und dass regelmässige Evaluationen der Arbeit derAbteilung Weiterbildung gemacht werden.Im Zuge des Aufbaus der Pädagogischen Fachhochschule erhält dieWeiterbildung neue und erweiterte Aufgabenbereiche zugeteilt, diebisher von anderen Stellen erfüllt wurden oder die es auszubauen gilt(z.B. Berufseinführung, Zusatzausbildungen für Praxislehrpersonenoder Kursleitende).

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2.4 Die Weiterbildung hat Verantwortung für die Qualität der Schulen mitzu tragen: „Die Kantone sind gegenüber der Öffentlichkeit für dieQualitätssicherung der Schulen verantwortlich, also auch für dieFortbildung des Personals, von dem die Qualität der Schulenmassgeblich abhängig ist.“ In diesem Sinn hat die Lehrerinnen- undLehrerweiterbildung als eigentliche „Drehscheibe“ für Neuerungenund Entwicklungen in der Volksschullandschaft die Aufgabe, mit ganzunterschiedlichen Partnern zusammenzuarbeiten und ihre Aktivitätenzu koordinieren.

Leitidee 4:Weiterbildung als

Schnittstelle in derkantonalen

Bildungslandschaft

2.5 Die Weiterbildung kann die oben beschriebenen Anliegen undAufgaben erfüllen, wenn die PFH entsprechende Prioritäten in derFinanzplanung aufstellt. Ebenso wird es notwendig sein, unterUmständen von den Teilnehmenden einen höherenKostendeckungsgrad zu verlangen. Es sind unterschiedlicheFinanzierungsmöglichkeiten denkbar, wie diese Mittel bereit gestelltwerden können.

Leitidee 5:Erweiterte

Aufgaben erforderneine

Finanzplanung

3. Die Organisation der Weiterbildung in der PFH

Die EDK-Arbeitsgruppe Lehrerbildung (ALB) zählt im Papier„Überlegungen zum institutionellen Status der Weiterbildung derLehrerinnen und Lehrer“ folgende Strukturmerkmale auf:Weiterbildungsinstitutionen, die in Lehrerinnen- undLehrerbildungsinstitute integriert werden, müssen- eine eigene Organisationsstruktur haben,- über genügend Autonomie verfügen,- ein eigenes Budget aufweisen,- praxisnah operieren,- für eine hinreichende Evaluation der Wirksamkeit der Lehrerinnen-

und Lehrerweiterbildung sorgen,- Kooperation und Koordination mit anderen Instituten der

Weiterbildung oder der Grundausbildung suchen,- Kontinuität in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer wahren

und den Anschluss an die Forschung gewährleisten.Zu ähnlichen Überlegungen kommt auch die SchweizerischeKonferenz der Verantwortlichen für die Weiterbildung derLehrerinnen und Lehrer (SKLWB) in ihrem Thesenpapier.

Für die Pädagogische Fachhochschule Solothurn (PFH) sehen wirdeshalb folgende Strukturelemente vor:

3.1 Die Weiterbildung wird in der PFH so organisiert, dass sowohl dieoperative Eigenständigkeit als auch die Kooperation mit den anderenAbteilungen der PFH gewährleistet sind. Dazu wird eine Abteilung1

„Weiterbildung“ mit einem Abteilungsleiter oder einerAbteilungsleiterin geschaffen. Die Abteilungsleitung leitet dieLehrerinnen- und Lehrerweiterbildung im Rahmen der PFH. Sie vertrittdie Abteilung Weiterbildung in der Direktion PFH, arbeitet mit denanderen Abteilungsleitungen zusammen und führt dieKooperationsverhandlungen mit der Fachhochschule SolothurnNordwestschweiz und den übrigen Weiterbildungsinstitutionenanderer Kantone oder Hochschulen.

Weiterbildung alsAbteilung der PFH

1 vorläufiger Arbeitsbegriff

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Neue Prioritäten inder Weiterbildungim Rahmen desGlobalbudgets derPFH

3.2 Nach den WOV-Grundsätzen ist es sinnvoll, die Weiterbildung alsProduktegruppe innerhalb von Leistungsauftrag und Globalbudget derPFH zu beschreiben. Im Rahmen von Leistungsauftrag undJahreskontrakt wird das Budget für die Produktegruppe Weiterbildungfestgelegt. Das bestehende Globalbudget der Lehrerinnen- undLehrerweiterbildung gilt gemäss Botschaft zum Gesetz PFH alsPlanungsgrundlage für die zukünftige Produktegruppe Weiterbildung.Die Veränderungen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung im Hinblickauf ein berufslanges Lernen zeigen jedoch, dass die finanziellen Mittelfür die Weiterbildung tendenziell neuen Prioritäten unterworfen sind.

Steuerung derWeiterbildungs-angebote

3.3 Das Weiterbildungsangebot der PFH orientiert sich an drei Quellen:1. den Bedürfnissen von Lehrerschaft, Kindergärtnerinnen, Schulen

und Kindergärten2. an bildungspolitischen Vorgaben oder Schwerpunkten und3. am Bedarf, der sich aus den Zielen und Programmen der PFH selber

ergibt.Das Vorgehen für die Festlegung des Weiterbildungsangebots und dieZuständigkeiten regelt der Schulrat der Pädagogischen FachhochschuleSolothurn.Der Schulrat stellt insbesondere sicher, dass dieWeiterbildungsabteilung der PFH die Bedürfnisse der Lehrpersonenund der Schulen erhebt, die Weiterbildungsangebote evaluiert undsowohl Planung und Evaluation öffentlich zugänglich macht. Zu diesemZwecke arbeitet die Päda-gogische Fachhochschule mit derBildungsverwaltung, den Schulgemeinden und den Lehrerinnen- undLehrerorganisationen zusammen.

Leistungsauftragund Jahreskontrakt

3.4 Der Weiterbildungsbedarf aufgrund von Schwerpunkten u.a. des Amtesfür Volksschule und Kindergarten (AVK) und bildungspolitischenEntscheiden wird vom Departement für Bildung und Kultur (DBK)formuliert und im Rahmen des Leistungsauftrags und desJahreskontrakts mit der PFH verhandelt und festgelegt.Ebenso geht das Weiterbildungsangebot der PädagogischenFachhochschule, das sich aus der Zusammenarbeit mit derGrundausbildung und der Forschung/Entwicklung der PFH ergibt, inden Leistungsauftrag ein.Evaluationen der Weiterbildungsangebote werden durchgeführt, damitderen Wirksamkeit überprüft werden kann und die Ergebnisse in dieProgrammgestaltung einfliessen können.

BeratungsgremiumWeiterbildungder PFH

3.5 Damit die Weiterbildungsangebote gelingen und wirksam werden kön-nen, ist es wichtig, dass die Betroffenen und die vielfältigen Partner fürdie Formulierung der strategischen Ziele für die Weiterbildungeinbezogen und angehört werden. Der Schulrat der PFH wird darüberzu befinden haben, ob ein Beratungsgremium mit den verschiedenenAkteurinnen und Akteuren des Bildungs- und Schulgeschehensgeschaffen werden soll. Seine Aufgaben liegen in derStrategieberatung und der Qualitätssicherung.

Dozentinnen,Dozenten undKursleitende in derWeiterbildung

3.6 Wer zukünftig in der Weiterbildung der Pädagogischen Fachhochschulemit welchen Qualifikationen tätig sein wird, lässt sich zum jetzigenZeitpunkt noch nicht genau festlegen. Dies wird stark von denRahmenbedingungen einer Anstellung oder eines Auftrags abhängen,wie z.B. von der Dauer und dem Umfang einer Weiterbildungstätigkeit.Die genauen Anforderungen an Dozentinnen, Dozenten undKursleitende müssen bei der Ausarbeitung der Detailkonzepte bedachtund festgelegt werden.

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4. Die Weiterbildungsangebote der PFH Solothurn

Die Weiterbildung ist im Kanton Solothurn ein wichtiger Beitrag zurSchaffung eines Human Ressource Managements (HRM) für dieLehrpersonen. Im Zentrum des betriebswirtschaftlich konzipiertenHRM steht die Personalentwicklung, die entlang einer Berufskarriereangeboten und konstruiert werden soll. Lebenslanges Lernen wirddabei als Investition in das Bildungswesen verstanden. DieWeiterbildung erhält dabei die Aufgabe, neben der pädagogischenBefähigung des Lehrkörpers, die verschiedenen Funktionsträger imBildungswesen ge-zielt auf ihre berufliche Funktion hinvorzubereiten. In diesem Sinne wandelt sich die Aufgabe derWeiterbildung hin zu einer beruflichen Weiterbildung, die denLehrpersonen erlaubt, sich auf neue berufliche Tätigkeiten(Stufenwechsel, neue Fächer, neue Funktionen) ausbilden zu lassen.Neben die pädagogischen oder fachlich bildendenWeiterbildungskurse, die zunehmend auch als schulinterneWeiterbildung (SCHILLW) durchgeführt werden, tretenZusatzausbildungen, die als Lehrgänge undNachdiplomstudiengängen angeboten werden.

Wesentliches Element für die Verbesserung der Zusammenarbeit vonAus- und Weiterbildung wie auch zur Verbesserung derNachhaltigkeit der Ausbildung ist die Berufseinführung. In derBerufseinführung arbeiten die Ausbildenden der Aus- undWeiterbildung zusammen.

Human RessourceManagement als

Grundlage für diePersonalentwicklung

Im Folgenden werden in den drei Kapiteln Berufseinführung,Weiterbildung und Zusatzausbildung die konzeptuellenVorstellungen beschrieben, die zum jetzigen Zeitpunkt der Planungvorliegen.1

4.1 Berufseinführung

4.1.1 Die Berufseinführung bezieht sich auf die Problemfelder des Berufs-einstiegs. Sie ist Bindeglied zwischen Grundausbildung undBerufspraxis einerseits sowie zwischen Grundausbildung undWeiterbildung andererseits. Die Berufseinsteigerinnen undBerufseinsteiger bringen eine grundlegende berufliche Ausbildungmit und sollen diese vertiefen durch spezifische Kenntnisse undFähigkeiten für die konkreten Berufsaufgaben.

Ausgangslage

Heute liegt die Verantwortung für den Einstieg in den Lehrberuf inden Händen des Amtes für Volksschule. Das Inspektorat regelt dieBetreuung von Junglehrpersonen, und Betreuerinnen und Betreuerunterstützen diese in den Schulen vor Ort (siehe S. 18). DieLehrerinnen- und Lehrerweiterbildung bietet zusätzlich Kurse an, diesich thematisch auf Junglehrpersonen ausrichten.Neu soll die Berufseinführung in die Verantwortung derpädagogischen Fachhochschule übergeben werden. Die PFH erhältden Auftrag, diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit demInspektorat wahrzunehmen.

1 Themenbereiche Beratung und Dienstleistung vgl. S. 29

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Adressaten 4.1.2 Die Berufseinführung richtet sich an alle Lehrpersonen desKindergartens, der Primarschule und der Sekundarstufe I derVolksschule, welche den Schuldienst neu aufnehmen. Lehrkräfte,welche die Stufe wechseln und solche, welche nach einem Unterbruchwieder einsteigen, nehmen ebenfalls teil.Die Betreuung für Lehrpersonen der Sekundarstufe II liegt in derVerantwortung des Amtes für Mittel- und Hochschulen oder desAmtes für Berufsbildung und Berufsberatung.

Ziele 4.1.3 Die Berufseinführung unterstützt die berufliche Identifikation undIntegration der jungen Lehrpersonen und trägt zur Vertiefung derProfessionalität bei. Berufseinsteigerinnen und -einsteiger,Lehrpersonen aus der Volksschule und dem Kindergarten sowieMitarbeitende der PFH arbeiten gemeinsam im Hinblick auf einegelingende Berufspraxis an den folgenden Zielen:

Unterstützung - Lehrpersonen bei der Umsetzung ihrer Kompetenzen unterstützen,ihnen Begleitung ermöglichen und Beratung anbieten, sieanregen, ermutigen, stärken und motivieren.Sie haben die Gelegenheit, sich fachliche und persönlicheUnterstützung zu holen, um sich weiterzuentwickeln.

Kooperation - Ressourcen aktivieren, sich gegenseitig helfen und voneinanderlernen, mit Lehrpersonen, Eltern und Behördenzusammenarbeiten.

Reflexion - Über das eigene Lehren und Lernen nachdenken, beruflicheNeigungen und Eignungen klären, die eigene Entwicklungselbstverantwortlich gestalten. Ausbildungsinhalte sollen auf ihreRelevanz und Umsetzbarkeit hin überprüft und weiterentwickeltwerden.

Modell 4.1.4 Die Berufseinführung an der PFH baut auf Bewährtem auf (Betreuungund Kursangebote) und führt neu Praxisgruppen ein. Die Dauer kannheute noch nicht festgelegt werden. Sie hängt vom verfügbarenBudget der PFH Solothurn ab. Vorgeschlagen sind ein bis zwei Jahre.Die Berufseinführung soll verbindlich geregelt werden.

Betreuung vonJunglehrpersonen

Wie bisher werden innerhalb des Schulhausteams Lehrpersonen be-auftragt die Berufseinsteigenden während des ersten Berufsjahrs zubetreuen (Mentorat).

Praxisgruppe Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger haben die Verpflichtungin einer Gruppe der Berufseinführung mitzuarbeiten. DiePraxisgruppe ist ein thematisch offenes und prozesshaftesWeiterbildungsgefäss. Gegenseitige Praxisbesuche schaffen Einblick inverschiedene Unterrichtssituationen. ProfessionelleUnterrichtsberatung ermöglicht differenziertes Feedback. Geleitetwird die Gruppe von dafür qualifizierten Praxisausbildnerinnen oder–ausbildnern1 .

Kursangebote Ferner stehen den Lehrpersonen verschiedene rekurrente Angeboteder Grundausbildung und spezifische Kurse für Berufseinsteigendezur Verfügung. Diese können von den Studierenden alsWahlpflichtveranstaltung besucht werden.

1 vorläufige Bezeichnung

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4.1.5 Für die Berufseinführung braucht es einerseits eine Zusammenarbeitder Abteilungen Grundausbildung und Weiterbildung innerhalb derPädagogischen Fachhochschule, andererseits eine Kooperation derPFH mit den Schulen, an denen die Berufseinsteigerinnen und Berufs-einsteiger ihre erste Stelle antreten. Die Verantwortung liegt bei derAbteilung Weiterbildung der PFH, die zu diesem Zweck mit dem Amtfür Volksschulen zusammenarbeitet.

Zusammenarbeit

4.2 Individuelle und schulinterne Weiterbildung

Das Weiterbildungsprogramm der PFH Solothurn enthält folgendesAngebot:

Formen/Ziele

• Schulinterne Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (SCHILLW)Sie ist Teil des Qualitätsmanagements einer Schule und dient vorallem pädagogischen Zwecken sowie der Förderung derZusammenarbeit innerhalb der Lehrerschaft. Die schulinternenWeiterbildungsangebote sind ferner ein Instrument derPersonalentwicklung der Schulleitung. Sie schaffen eine guteVoraussetzung für eine nachhaltige Qualitätsverbesserung derSchule. Wichtig ist insbesondere eine gute Begleitung undBeratung der Schule durch externe Beratende, die ebenfalls dieWeiterbildung vermittelt und weiterbildet.Für den Ausbau der SCHILLW müssen teilweise neue rechtlicheGrundlagen geschaffen werden, die die Kostenteilung zwischenKanton und Gemeinden regeln.

SCHILLW

• Individuelle WeiterbildungSie soll der einzelnen Lehrperson des Kindergartens und derVolksschule die Möglichkeit geben, ihre ganz spezifischenBedürfnisse in Sachen Fachwissen, Didaktik und Methodik sowieihre individuellen Wünsche hinsichtlich Persönlichkeitsentwicklungabzudecken. Weiter soll sie die Lehrpersonen und dieKindergärtnerinnen dazu anhalten, regelmässig die für dieAusübung ihres Berufs notwendigen Kenntnisse und Fähigkeitenzu aktualisieren, zu ergänzen und neue Kenntnisse undweiterführendes Wissen zu erwerben.

Kurse

4.2.1 Alle Lehrpersonen sind gemäss Dienstauftrag verpflichtet, sichpermanent weiterzubilden. Das Weiterbildungsangebot richtet sichdementsprechend in erster Linie an alle Lehrpersonen desKindergartens und der Volksschulstufe. Das Angebot ist aber auchoffen für alle Personen, die im engeren oder weiteren Umfeld derSchule tätig sind.

Adressaten

4.2.2 Das Weiterbildungsprogramm muss auf den Bedarf desAdressatenkreises zugeschnitten sein. Im Wesentlichen sind Moduleim methodisch-didaktischen, im pädagogischen und imfachwissenschaftlichen Bereich anzubieten sowie Veranstaltungen,die auf die Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtet sind.

Inhalte

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IndividuelleWeiterbildung

4.2.3 Der Weiterbildungsbedarf kann von den verschiedenen interessiertenKreisen angemeldet werden. Vor dem Hintergrund, dass dieAnforderungen an die Lehrpersonen und die Erwartungen an dieLeistungen einer erfolgreichen Schule in den letzten Jahren starkgestiegen sind, müsste das Weiterbildungsprogramm ab Beginn derPFH im Jahr 2003 Kurse beispielsweise zu folgenden Themenumfassen: Anwendung der Informations- undKommunikationstechnologie (IKT) in den Schu-len, Förderung speziellbegabter Schülerinnen und Schüler, Elternarbeit, ferner Unterrichts-und Schulqualität, geleitete Schulen, neuer Fremdsprachenunterricht,schwierige Schulsituationen- und interkulturelle Pädagogik.

SchulinterneWeiterbildung

4.2.4 Das Angebot richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Schulenund den dort tätigen Lehrpersonen. Gesellschafts- undbildungspolitisch aktuelle Themen sind aus heutiger Sicht:Teamentwicklung, Schulorganisationsentwicklung,Unterrichtsentwicklung, Qualitätsma-nagement.

Verbindlichkeit 4.2.5 Aufgrund der Voraussetzungen und Bedürfnisse der potentiellenKursteilnehmenden sind die individuellen Angebote im Prinzipfreiwillig. Es ist jedoch möglich, Veranstaltungen für einzelnePersonengruppen oder für ganze Schulen obligatorisch zu erklären;solche Kurse müssten im Programm speziell gekennzeichnet werden.Bei schul-internen Veranstaltungen legt die zuständigeAufsichtsbehörde auf Antrag der Schule die Verbindlichkeit fest.

Aufbau, Struktur,Methodik

4.2.6 Die Ausgestaltung des Weiterbildungsprogramms muss dieRückkoppelung zwischen Weiterbildung und Berufspraxissicherstellen. Um Eintrittsschranken zu überwinden undWahlmöglichkeiten zu bieten, ist es wichtig, dass das Programm auseinzelnen auswählbaren, zeitlich planbaren Modulen1 sowie ausEinzelkursen zusammengesetzt ist, die auch berufsbegleitendabsolviert werden können. Damit kann den unterschiedlichenVoraussetzungen und Weiterbildungsbedürfnissen derKursteilnehmenden Rechnung getragen werden.

Die methodische Vielfalt ist zu fördern. Die Lernformen sind den The-men anzupassen. Sie müssen den erwachsenenbildnerischenGrundsätzen entsprechen und Diskussionen, Erfahrungsaustausch,interaktive Meinungs- und Wissensbildung ermöglichen.

Zeitliche Aspekte/Dauer

4.2.7 Die Dauer der Weiterbildungsveranstaltungen richtet sich nach demKursthema und den Grundsätzen einer wirksamen Weiterbildung. DieFrage, ob zwischen der Dauer einer Weiterbildungsveranstaltung unddem Umsetzungserfolg bzw. dem direkten Nutzen in der Praxis einZusammenhang besteht, wird in der Literatur kontrovers diskutiert.Klar ist, dass bei der Kursplanung dem zeitlichen Aspekt genügendBeachtung geschenkt werden muss.

Neben konzentrierten Formen (z.B. Tagesblöcke) sind Einheiten vonein paar aufeinander folgenden Tagen bzw. einer Länge von einigenTagen denkbar. Es muss allgemein die Möglichkeit gegeben sein, dieWeiterbildung in der schulfreien Arbeitszeit zu absolvieren.

Die Zeitgefässe für die schulinternen Kurse werden in Absprachezwischen der beteiligten Schule und der Kursorganisation festgelegt.

1 Der Begriff Modul ist hier gemäss Definition der Schweizerischen Modulzentrale (2000) gemeint.

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4.2.8 Der Besuch von individuellen Weiterbildungsveranstaltungen wird miteiner Bescheinigung durch die Weiterbildungsstelle der PFH bestätigt.Für schulinterne Veranstaltungen entscheidet die Schule darüber, obund in welcher Form eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Fürden Fall, dass die PFH für die Studierenden das Führen von Portfoliosverlangt, können Kursbesuche dort aufgeführt werden.

Bescheinigung

4.2.9 Für Veranstaltungen im individuellen Weiterbildungsbereich sindgrundsätzlich keine formalen Zulassungsbestimmungen nötig, da derAdressatenkreis aufgrund des in der Regel genau definiertenThemenbereichs begrenzt ist. Für weitere Teilnehmerkreise kann jenach Kursthema die Zulassung eingeschränkt werden; in diesem Fallsind die Zulassungsbedingungen bei der Ausschreibung bekannt zugeben.

Zulassung

4.2.10Bereits heute kennt die Weiterbildung Kursgebühren und damit eineKostenbeteiligung durch die Teilnehmenden. Im Sinne derpädagogischen Relevanz für die Schule, resp. der bildungspolitischenDringlichkeit einer schulischen Innovation soll derKostendeckungsgrad variiert werden. Insbesondere soll derKostendeckungsbeitrag höher sein bei Weiterbildungsangeboten, diefunktionsspezifische Ausbildungen be-inhalten, die sich statusmässigin der Schule auswirken. Dies ist insbesondere auch bei denZusatzausbildungen der Fall, die im folgenden Abschnitt dargestelltwerden.

Kostenbeteiligung

4.3 Zusatzausbildung

Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen und Tätige im engeren oderweiteren Umfeld der Schule haben durch Zusatzausbildungen dieMöglichkeit, in ihrem Aufgabenbereich eine Ergänzung undErweiterung der Kompetenzen oder den Zugang in neueArbeitsgebiete zu erreichen. Die breite Tätigkeitspalette imSchulbereich lässt eine individuelle Laufbahnentwicklung zu. Einvielfältiges Weiterbildungsangebot soll dieseEntwicklungsmöglichkeiten fördern.

Ziele

4.3.1 Insbesondere Zusatzausbildungen können das Profil einerFachhochschule massgeblich prägen. Studiengegenstände derAbteilung Forschung und Entwicklung, wie auchSpezialqualifikationen der Dozierenden sollen zur Ausgestaltungeines speziellen und attraktiven Angebotes beitragen.

Angebot

Im Bereich Zusatzausbildung zeichnen sich zwei Hauptfelder ab. Essind das einerseits Erweiterungen der Unterrichtsberechtigung füreine andere Schulstufe oder für weitere Fächer und andererseitsZusatzqualifikationen in schulbezogenen Bereichen.

Erweiterung derUnterrichts-

berechtigung

4.3.2 Lehrpersonen, die bereits ein Stufendiplom besitzen, können in Formeines Nachdiplomstudiums die Unterrichtsberechtigung für eineandere Stufe erlangen. Zwei Stufendiplome werden an der PFHangeboten, für den Erwerb eines Diploms für die Sekundarstufe I istdie Kooperation mit anderen Kantonen notwendig.

Stufenwechsel

Fachdiplome werden entweder ergänzend zur Grundausbildung oderfür neue Fächer erworben.

Neue Fächer

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Das Angebot hängt von der Struktur der Grundausbildung sowie vonEntscheidungen des Amtes für Volksschule und Kindergarten ab.Sollten beispielsweise während der Grundausbildung einzelne Fächeroder Fachbereiche nicht vollumfänglich ausgebildet werden können,so soll innerhalb der Weiterbildung diese Lücke geschlossen werdenkönnen.Primarlehrpersonen und Kindergärtnerinnen können für Fächer, dieneu in ihren Unterrichtsbereich gehören, wie Werken, Frühenglischoder Frühfranzösisch, die Unterrichtsberechtigung erwerben.Mit einem entsprechenden Angebot berücksichtigt die Weiterbildungauch Zusatzfächer wie musikalische Grundschule, Religion, Deutschfür Fremdsprachige oder besondere Erziehungsanliegen wie zumBeispiel Umwelterziehung oder Gesundheitserziehung.Durch den modularen Aufbau der PFH kann die Durchführung dieserStudiengänge eng mit der Grundausbildung verschränkt werden. DieQualifikationen sollen berufsbegleitend erreicht werden.

Zusatz-qualifikationen

4.4.3 Qualifikationen können beispielsweise in folgenden Bereichen erwor-ben werden:Schulleitungsfunktionen (geleitete Schulen)Schulinterne Kontaktpersonen (SCHIK)PraxislehrpersonenBetreuungspersonen für die Begleitung von JunglehrkräftenKursleiterfunktionen in der Weiterbildung von Lehrerinnen undLehrernSchulbehördenfunktionenInspektoratsfunktionen

Kooperation 4.4.4 Von grosser Bedeutung für das Angebot ist die Kooperation mit derGrundausbildung.Um ein vielfältiges Bildungsangebot und eine marktgerechteAusrichtung zu ermöglichen, ist die Zusammenarbeit mit derFachhochschule Solothurn Nordwestschweiz und mit PädagogischenFachhochschulen anderer Kantone notwendig. Dadurch sollenErweiterungen und die Sicherstellung des Angebotes erreicht undRessourcen besser genutzt werden können.

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C. Organisation von Forschung, Entwicklungund Dienstleistungen

1. Zielsetzung der Forschung und Entwicklung

1.1. Forschung und Entwicklung ist als Aufgabe im Gesetz über die Päda-gogische Fachhochschule festgelegt. Sie orientiert sich am Auftragder Pädagogischen Fachhochschule und erfüllt die fürDienstleistungen im Gesetz enthaltenen Vorschriften.

Gesetzlicher Auftrag

1.2. Forschung und Entwicklung ist auf den Kindergarten und diePrimarschule des Kantons Solothurn ausgerichtet.

Kindergarten undPrimarschule des

Kantons Solothurn

1.3. Sie ist vernetzt mit der Lehrerbildung an der PFH, kooperiert in ein-zelnen Forschungsprojekten mit Universitäten und anderenHochschulen der Schweiz und des Auslandes. Sie arbeitetinsbesondere mit der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweizund den Lehrerbildungsinstitutionen der Kantone Aargau und Bernzusammen.

Netzwerk

1.4 Sie steht im Dienst des Bildungssystems des Kantons. Zu diesemZwecke wird sie von den bildungspolitisch verantwortlichen Stellenbeauftragt. Anwendungsorientierte Forschung bedeutet dabei dieAnwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen auf dasBildungssystem des Kantons. Im Kanton Solothurn besteht gleich wiein allen anderen Kantonen ein Nachholbedarf an Forschung undEntwicklung im ganzen Bildungsbereich.

Dienstleistung fürden Kanton

Solothurn

1.5 Forschung und Entwicklung beinhaltet in der Lehrerinnen- und Leh-rerbildung die Ausrichtung an wissenschaftlichen Standards, diePartizipation der Studierenden an Forschungsprojekten und dieWeiterbildung und Qualifizierung der Dozierenden.

Vernetzung mit derLehrerinnen- und

Lehrerbildung

1.6 An der Pädagogischen Fachhochschule haben Dozierende einen pri-oritären Auftrag in einem Leistungsbereich (Ausbildung,Weiterbildung, Forschung / Entwicklung und Dienstleistungen) undeinen sekundären Auftrag in einem anderen Leistungsauftrag. DasPrinzip der Einheit der Lehre und der Forschung wird so verstanden,dass Dozierende in der Forschung und Entwicklung mitarbeitenkönnen. Dozierende, die in der Forschung und Entwicklungmitarbeiten, haben dazu einen Umsetzungs- und einenPublikationsauftrag. Umgekehrt haben Dozierende, die prioritär inder Forschung / Entwicklung arbeiten, sekundär in der Lehrerinnen-und Lehrerbildung einen Lehrauftrag.

Dualer Leistungs-auftrag für die

Dozierenden

1.7 Dozierende, die an der Fachhochschule Forschungs- oderEntwicklungsarbeit betreiben, dokumentieren ihre Arbeit bei derSchweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) inAarau. Sie sind nach Möglichkeit Mitglied in der SchweizerischenGesellschaft für Bildungsforschung (SGBF) oder einer ähnlichenOrganisation und stellen dort ihre Forschungs- undEntwicklungsarbeit zur Diskussion.

Erfahrungsaustauschunter

Erziehungswissenschaftern

1.8 Die Forschung und Entwicklung ist disziplinär und interdisziplinärbreit gefasst. Sie umfasst im Kern die Erziehungswissenschaften, diePsychologie und die Soziologie und benutzt die für das schulischeWissen und Können relevanten Bezugsdisziplinen.

Bezugsdisziplinen

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Schule undUnterricht

1.9 Forschung und Entwicklung an der PFH Solothurn setzt ihrenSchwerpunkt auf die Systemebenen der Schule und des Unterrichts.In der Evaluation betrachtet sie auch ganze Schulsysteme.

Spezifischer Auftragin der Region

1.10 Die anwendungsorientierte Bildungsforschung an der PFH Solothurnkonzentriert sich auf ein bis drei Forschungsprojekte. Sie erfüllt inder deutschsprachigen Schweiz einen spezifischen Auftrag für dieRegion in Bezug auf die Implementation vonForschungserkenntnissen in das Bildungssystem.

Umsetzung durchSchaffung vonInstrumenten,Bildungs- undBeratungsangebote

1.11 Forschung und Entwicklung implementiert ihre Erkenntnisse im Kin-dergarten und der Primarschule des Kantons Solothurn. Dazuentwickelt sie Instrumente wie formulierte Qualitätsstandards,Lehrmittel und Unterrichtshilfen, Bildungsangebote wieWeiterbildungskurse für Lehrkräfte und Schulverantwortliche sowiein der Form der Beratung zum Beispiel bei schulinternenEntwicklungsprojekten von Schulen oder Gruppen von Lehrkräften.

Dienstleistungen 1.12 Dienstleistungen wie Beratung, schulinterne Weiterentwicklung,Know-how-transfer an ausserschulische Zielgruppen, Publikationenvon Sach- und Fachinformationen, Qualitätsentwicklung sindAufgaben, an denen alle Bereiche der PFH (Direktion, Ausbildung,Weiterbildung, Forschung und Entwicklung) partizipieren. Dieinstitutionelle Verortung der Dienstleistungen und die Koordinationund Steuerung sollen im Rahmen eines Organisationsstatuts der PFHfestgelegt werden.

DidaktischesZentrum 1.13 Die PFH unterhält ein Didaktisches Zentrum, das

- den aktuellen Stand des relevanten pädagogischen unddidaktischen Wissens dokumentiert,

- Interessierte (aus der PFH, aus dem gesamten System Schule, ausausserschulischen Bereichen) mit aktuellem pädagogischen unddidaktischen Wissen für Unterricht und Weiterbildung in allenFächern, allen Stufen und Tätigkeitsfeldern vor Ort und über dasInternet berät und versorgt,

- die Entwicklung neuer Medien und Unterrichtsmaterialienbeobachtet und sie ins Dienstleistungsangebot aufnimmt.

Entwicklung 1.14 Für die gesamte Entwicklung im Bildungswesen ist dieZusammenarbeit mit dem Amt für Volksschule und Kindergarten(AVK), den anderen Ämtern der Bildungsverwaltung und derStabsstelle Pädagogik des Departementes für Bildung und Kulturwichtig. Eine entsprechende Aufgabenzuordnung zeigt „D.Aufgabenzuordnung Entwick-lung“.

Profil der PFH 1.15 Forschung und Entwicklung ist zirkulär mit der Aus- undWeiterbildung verknüpft und gibt der PädagogischenFachhochschule ein Profil. Die Planung der Aus- und Weiterbildungorientiert sich an den Ergebnissen der laufenden Forschungsprojekte.Die PFH bietet den Rahmen für die wissenschaftsgestützte undforschungsorientierte Im-plementation von handlungsrelevantemWissen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung.

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1.16 Für grössere Forschungsvorhaben arbeitet die Forschung undEntwicklung mit geeigneten Universitäten und Hochschulenzusammen. Sie tauscht Dozierende und Forschungsassistent/innenmit Universitäten und Hochschulen aus. Sie benötigt zu diesemZweck Forschungsurlaube für Dozierende und die Möglichkeit,Forscher/innen, die sich für Projekte der PFH interessieren zuGastsemestern einzuladen.

Kooperation mitHochschulen

2. Organisation der Forschung und Entwicklung

2.1 Der Leistungsauftrag für die PFH enthält einen Forschungs- und Ent-wicklungsplan, der vom Schulrat verabschiedet wird.

Forschungs- undEntwicklungsplan

2.2. Für die Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen (FED) gibt es ander Fachhochschule eine Organisationseinheit. Diese kannpersonalpolitisch mit der Gesamtleitung kombiniert sein.

OrganisationseinheitFED

2.3 Im Grundsatz werden Projektanträge evaluiert oder begutachtet undje nach Höhe der beantragten Mittel von der Direktion, dem Schulratoder dem Departement bewilligt.

Evaluation

2.4 Nach dem Prinzip der Einheit von Lehre und Forschung können Do-zierende Projekte für Forschungsprojekte eingeben. DieProjektthemen liegen im Bereich des Forschungs- undEntwicklungsplanes und werden in der Schulpraxis und/oder in derLehrerinnen- und Lehrerbildung umgesetzt. Sind die Projektebewilligt, werden die Dozierenden für die Forschungsarbeitfreigestellt.

Prinzip der Einheitvon Lehre und

Forschung

2.5 Die Pädagogische Hochschule kann für die Forschung undEntwicklung befristete Stellen für Assistent/innen undHilfsassistent/innen schaffen, sofern deren Finanzierung gesichert ist.Assistent/innen verfügen über einen Hochschulabschluss.Hilfsassistent/innen werden teilzeitlich bis maximal 50 Prozentangestellt.

Assistent/innen undHilfsassistent/innen

2.6 Die Leitung koordiniert und überwacht die Forschungsarbeiten ander PFH. Sie übt zusammen mit externen Expert/innen dieQualitätskontrolle aus und ist für die Vernetzung derForschungsaktivitäten mit der Lehrer/innenbildung besorgt.

Aufgaben derLeitung der

Organisationseinheit

2.7 In Absprache mit der Direktion und den Leitern der übrigenOrganisationseinheiten bestimmt sie die Module in derLehrer/innenbil-dung, in denen forschungsorientiert gearbeitet wird.

Forschungs-orientierte Module

2.8 Sie organisiert an der PFH ein Kolloquium, das demErfahrungsaustausch mit den Dozierenden und mit Vertreternanderer Hochschulen dient.

Kolloquium

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3. Ressourcen

Projektfonds 3.1 Die Forschung und Entwicklung wird im Grundsatz überProjektmandate finanziert. Aus einem Projektfonds derPädagogischen Fachhochschule wird eine Basisfinanzierunggeleistet, die über Drittmittel ergänzt werden muss. DerProjektfonds umfasst pro Jahr die Arbeitskapazität für zweiDozierende.

Drittmittel 3.2 Unter Drittmitteln verstehen wir:• Vom Kanton kurzfristig erteilte und finanzierte zusätzliche

Projektmandate• Beiträge aus Institutionen der Forschungsförderung wie dem

Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder der Kommission fürTechnologie und Innovation (KTI)

• Beiträge von anderen kantonalen Bildungsträgern oder denSchulverwaltungen der Gemeinden

• Beiträge von Privaten.

Personalder OE FED

3.3 Die Organisationseinheit (OE) Forschung, Entwicklung undDienstleistungen besteht aus Leiter/in, Stellvertreter/in, Sekretariat(anteilsmässig) und einer Forschungsinfrastruktur mit EDV undArbeitsplätzen für sechs Mitarbeitende, die überwiegend überDrittmittel finanziert werden. Der Stellvertretende ergänzt im Profilden Leitenden.

Mittel undInfrastruktur derOrganisationseinheit

3.4 Aus den Mitteln der PFH wird die Leitung, die Stellvertretung undanteilsmässig ein Sekretariat zusammen mit einerForschungsinfrastruktur (Arbeitsplätze, EDV) finanziert. Sie hatMittel für den Erfahrungsaustausch und die Weiterbildung derDozierenden (Bildungsurlaub, Gastsemester). Weitere Stellenwerden grundsätzlich über Drittmittel finanziert.

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4. Planung, Prozesse und Qualitätsstandards

4.1 Grundlage für die Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist derForschungs- und Entwicklungsplan, der im Leistungsauftragvereinbart wurde. Die Leitung der OE führt zusätzlich eine rollendeMehrjahresplanung der laufenden Projekte.

Forschungsplan

4.2 Verantwortlich für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist dieDirektion. Sie kann Projektanträge in Bezug auf ihre Qualität,forschungsethische Haltung und bildungspolitische Opportunitätüberprüfen lassen oder zurückweisen. Zu diesem Zweck kann sieExperten beiziehen.

Experten

4.3 Projektanträge sind in der Form von Projektskizzen der Direktion derPFH einzureichen. Diese umfassen: Thema / Stand der Literatur /Fragestellung / Methoden und Design / Nutzen / Kooperation mitHochschulen / Umsetzung / Projektleitung / Eigenleistung / Dauer undKosten des Projekts.

Projektskizzen

4.4 Projektanträge, die für beantragte Drittmittel nicht schon vonexternen Expert/innen evaluiert wurden, werden wie folgtbegutachtet: Kosten von Fr. 20‘000 bis Fr. 100'000: ein externerExperte. Kosten über Fr. 100'000: zwei externe Experten, davon eineraus dem Ausland.

Begutachtung vonProjektanträgen

4.5 Die Projektleitenden und die Direktion der PFH geben zu Handen desSchulrates halbjährlich einen Zwischenbericht ab.

Zwischenbericht

4.6 Die Projektleitenden publizieren jährlich in einem wissenschaftlichenund einem schulpolitischen Organ über den Fortgang des Projekts.

Publikationen

4.7 Ein Projekt wird mit einem wissenschaftlichen Schlussberichtabgeschlossen.

WissenschaftlicherSchlussbericht

4.8 Für die Publikation der Schlussberichte führt die PFH eineSchriftenreihe. Die Schriftenreihe wird von einem Redaktionsteamaus geeigneten Dozierenden betreut. Diese begutachten denSchlussbericht auf seine Publikationsfähigkeit.

Schriftenreihe

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D. Aufgabenzuordnung „Entwicklung“

1. Begriffsklärung

1.1 - Entwicklung im Volksschulbereich basiert auf wissenschaftlichenErkenntnissen, Praxiserfahrungen, kreativer Phantasie und aufgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Forderungen undBedürfnissen.

Entwicklungallgemein

- Entwicklung kann je nach gewählter Methode und Quelle mehrwissenschaftsgestützt oder mehr erfahrungsgestützt sein.Wissenschaftsgestützte Entwicklung ist im Prinzip Umsetzungvon Forschungsergebnissen. Entwicklung in Schulen(Organisation und Unterricht) orientiert sich demgegenüberstark an Praxiserfahrungen.

- Entwicklungen sollen zur Lösung eines (Praxis-)Problems odereiner Aufgabe führen.

- Entwicklung soll nützlich, wirksam und effizient sein.- Entwicklung zielt einerseits auf praxisrelevante, sachorientierte

Innovation, andererseits auf personengerichtete Erneuerung ab:- Sachbezogene Entwicklung meint inhaltliche und strukturelle

Innovation oder Optimierung von Verfahren, Produkten,Dienstleistungen.

- Personengerichtete Entwicklung bzw. Personalentwicklungwill Kompetenzen von Berufstätigen fördern.

- Entwicklung hängt zum Teil mit Qualitätsmanagement (QM)zusammen. Qualitätsmanagement ist ein Oberbegriff und kannin Qualitätsevaluation (auch: Qualitätssicherung,Qualitätserhaltung) und Qualitätsentwicklung (QE) unterteiltwerden. In diesem Konzept wird primär Qualitätsentwicklungangesprochen: Entwicklung strebt immer eineQualitätssteigerung an.

- An der Entwicklung im Bildungsbereich sind verschiedeneInstitutionen beteiligt mit unterschiedlichen Rollen (siehe Kap.3).

- Entwicklung wird hier kategorisch-systematisch von Forschungund Evaluation abgegrenzt. Operativ und zeitlich betrachtethängen die Aktivitäten jedoch oft eng zusammen: In F&E-Projekten können sich Forschungs- und Entwicklungstätigkeitenabwechseln und/oder wechselseitig bedingen.

- Unter Methoden der Entwicklung kann Verschiedenes fallen:bildungspolitische, planerische und praktische Massnahmen,Moderationsmethoden, aber auch - wenn Entwicklung Teil einesF&E-Pro-jektes ist - empirische (quantitative, qualitativ,Methodenmix) und hermeneutische Methoden.

1.2 Entwicklung an der PFH SO dient der ständigen Neukonzipierungund Optimierung der Lehre sowie der Personalentwicklung(Dozierende). Sie leistet zudem einen Beitrag zur didaktischenEntwicklung des Volksschulsystems, dies inklusive derSekundarstufe I (siehe auch Kapitel 3.2):

Entwicklung an derPädagogischenFachhochschuleSolothurn (PFH)

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- Entwicklungsarbeit der Abteilung F&E an der PFH istwissenschaftlich fundiert, sachbezogen und didaktisch orientiert(z.B. Entwicklung von Lehrgängen und Umschulungskursen,strukturelle, inhaltliche, methodische Innovationen). Siekonkretisiert wissenschaftliche Erkenntnisse, besonders solche, diean der PFH gewonnen wurden.

- Umsetzung der Entwicklung:- Die LLWB trägt mit ihren spezifischen Umsetzungstätigkeiten

zur personellen und sachbezogenen Qualitätsentwicklung bei.Die LLWB begleitet Entwicklungen in Zusammenarbeit mit demAVK und der Abteilung F&E.

- Entwicklung der Lehre bzw. Integration und Adaption derErkenntnisse aus der F&E.

- Entwicklung kann eine Dienstleistung für Dritte sein, nämlich dann,wenn sie im Auftrag der Bildungsverwaltung, Schulen oderweiterer Institutionen durchgeführt wird.

2. Gegenstandsbereiche: Wer initiiert Entwicklung?

Wer initiiertEntwicklung?

- Bedarf des Kantons und der Gemeinden (z.B. Lehr- und Lernmittel,Lehrplan, didaktische Konzepte für die Unterrichtspraxis, Modellefür Beratung, Ausbildung, Systementwicklung, QE)

- Bedürfnisse der Praxis (z.B. Lehr- und Lernmittel, Lehrplan,didaktische Konzepte für die Unterrichtspraxis, Modelle fürBeratung, Ausbildung, Systementwicklung, QE)

- Interesse der verschiedenen Akteure der Verwaltung und der PFH(Fachdidaktik, Weiterentwicklung der Fachbereiche)

- Gesellschaft und Politik (z.B. politische Vorstösse)- Interkantonale Initiativen (z.B. Fremdsprachen, Basisstufe).

3. Aufgabenzuordnung zu den mit Entwicklungbeauftragten Institutionen

Auf die Volksschuleausgerichtet

3.1 Um die künftigen Entwicklungsaufgaben der PFH-Abteilung F&Efestzulegen, ist eine auf weitere Institutionen ausgerichtete Sichtnotwendig. Folgende Institutionen betreiben künftig auf dieVolksschule ausgerichtete Bildungsentwicklung: Schulen, Amt fürVolksschule und Kindergarten (AVK), PFH-Abteilungen F&E und z.T.Grundausbildung, Stabsstelle Pädagogik, im Auftragsverhältnis ev.auch die FHSO oder ausserkantonale Institutionen. Die PFH-AbteilungLLWB/Dienstleistung wird eine zentrale Umsetzungsstelle sein.Welches soll nun der konkrete Entwicklungsgegenstand an welchemOrt sein?

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3.2 Massgebend für eine Kompetenz- bzw. Rollenzuordnung sindeinerseits die sach- und personengerichteten Entwicklungsaufträgeund andererseits die Abnehmenden/Betroffenen derEntwicklungsergebnisse (Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulbehörden,Dozierende, Studierende, Weiterbildungsfachleute,Beratungspersonen, Mitarbeitende der Verwaltung etc.). Auch dieverschiedenen Ebenen innerhalb des Bildungssystems sinddiesbezüglich relevant: Einzelschule, Bereich Volksschule, gesamtesBildungssystem. Die Absprache der Entwicklungsstellenuntereinander, eine bewusste Prioritätensetzung und dieKonzentration auf eigene Stärken ist notwendig.

Kompetenz- undRollenzuordnung

3.3 Die Zuordnung der Entwicklungsaufgaben an verschiedene Stellensoll nach festgelegten, transparenten Kriterien erfolgen. Es gibtverschiedene Möglichkeiten der Zuordnung, denn die Bestimmungist letztlich eine politische: Finanzsituation in den Abteilungen, freieKapazitäten, personelle Kompetenzen, Geographische Lage, Nähe zuden politischen Instanzen (wie wichtig wird die Entwicklung von derPolitik eingestuft?), Anwendernähe etc. Basis der Ausgestaltungkünftiger Beziehungen unter den Entwicklungsstellen sind derenheutige Aufgaben. Die Ist-Analyse gibt darüber Auskunft (Kap. 3.1).Danach zeigt eine Tabelle den Sollzustand bzw. eine möglichezukünftige Kompetenzzuteilung auf (Kap. 3.2). Als Folgerung ausdem Vergleich von Ist und Soll wird die Frage beantwortet, was sichdurch die Einrichtung einer PFH-Stelle F&E in Bezug auf dieEntwicklungsarbeit verändert (Kap. 3.3). Zuletzt werden die Rollender künftigen Institutionen in einer Übersicht aus funktionaler Sichtzusammengefasst (Kap. 3.4).

Ist-Analyse derEntwicklungsarbeit

für dasVolksschulwesen

3.4 Ist-Analyse der Entwicklungsarbeit für das Volksschulwesen

3.4.1 Lehrerinnen- / Lehrerseminar:- Entwicklung der Grundausbildung (einzelne Fachbereiche wie z.B.

Fremdsprachen)- Konzipierung von neuen Ausbildungsgängen (Maturi,

Umschulungskurse)- Konzipierung von Weiterbildungsgängen für Lehrkräfte der

Sekundarstufe- Praxisausbildung (Lehrkräfte, zirkulär)- Entwicklung und Aktualisierung von Schullehrplänen (MAR, DMS,

Lehrerbildung)- Weiterentwicklung der Institution.

Lehrerinnen- /Lehrerseminar

3.4.2 Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (als Abteilung im AVK):- Kurswesen im Bereich der Personal- und Schulentwicklung- Unterstützung der Schwerpunkte und Anliegen (= Innovationen)

des Departements- Entwicklungsgerichtete Beratungen, Auskünfte, Stellungnahmen- Qualitätsentwicklung der Abteilung und der Weiterbildung.

Lehrerinnen- undLehrerweiterbildung

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In Ergänzung und Abgrenzung dazu verrichten folgende StellenEntwicklungsarbeit:

Amt für Volksschuleund Kindergarten

3.4.3 Amt für Volksschule und Kindergarten:- Projekte und Aufträge zur Weiterentwicklung des Teilsystems

Volksschule: Innovationen wie Lehrpläne, Lehrmittel,Schulstrukturen, UnterrichtsmethodenQE: Rahmenvorgaben und Unterstützung für lokaleEntwicklungen:Personalentwicklung der Lehrkräfte (Weiterentwicklung desheutigen Inspektorats und des Modells geleitete Schulen)

- Initiierung sachbezogener Innovationen vor Ort- Information für Schulen, Behörden, Medien etc.- Beratungen zuhanden der Departementsleitung- Weiterentwicklung des Amtes (Personal, Organisation).

AbteilungPädagogik

3.4.4 Abteilung Pädagogik:- Strategische Bildungsplanung:

- Entwicklung von Grundkonzepten (inhaltliche, strukturelle,finanzielle, politische Rahmenbedingungen für Projekte in denÄmtern, ämterübergreifende RRB, KRB)

- Beobachtung und Abstimmung der kantonalen, nationalenund internationalen F&E im Bildungswesen in bestimmtenFragen/Themen

- Bildungsberatung:- Interkantonale Schulpolitik (Aufbereitung von

Entscheidungsgrundlagen)- Fachliche Beratung Fragen für die Departementsleitung und

Ämter- Anstoss von grundsätzlichen Systemveränderungen, QM auf

Systemebene- Mitarbeit bei Entwicklungsprojekten der Ämter- Information an Dritte.

Schulen 3.4.5 Schulen:Geleitete Schulen (11 Versuchsschulen): lokale QE nach kantonalenVorgaben (Leitfaden):- Sachbezogene Unterrichts- und Schulentwicklung: inhaltliche und

strukturell ausgerichtete Projekte zu lokal bestimmten Themen- KollegiumsentwicklungAndere Schulen: Diese entwickeln sich gegenwärtig sehr unterschied-lich. Die Richtung und das Tempo der Schulentwicklung hängt vomEngagement einzelner Lehrpersonen, Lehrerkollegien undGemeinden ab.

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3.5 Soll-Zustand der Entwicklungsarbeit für das Volksschulwesen

3.5.1 Entwicklungsaufträge an der künftigen Pädagogischen Fachhochschule:

Institution Auftraggebende,Auftragsart

Abnehmer,Betroffene Was wird entwickelt?

PFH allgemein - Leitung PFH- Aufträge DBK- Aufträge Gemeinden- Aufträge Externe

Studierende,Mitarbeitendeder PFH

- Entwicklungsplanung der PFH- Personal- und Organisationsentwicklung (gilt

für alle Abteilungen)- Entwicklung und Optimierung von

StudiengängenAbteilungGrundausbildung

- Leitung PFH,Abteilungsleitung

DozierendeundStudierende

- Didaktische, d.h. strukturelle, inhaltliche undmethodische Entwicklung der Lehre(laufende Integration und Adaption derErkenntnisse aus Forschung undPraxisevaluation)

AbteilungF&E

- Leitung PFH- Teil-Leistungsauftrag

innerhalb PFH, bezüglichder Themen der Projekteteilautonom

- Entwicklungsaufträge desDBK, der Gemeinden undDritter

- Impulse für Themen:Interesse derDozierenden an der PFH

DozierendeundStudierendederGrundausbildung, Lehrkräfte,LLWB undDienstleistung,DBK, PFH’sandererKantone,Medien

- Sachbezogene inhaltliche Entwicklung:A) Didaktisch-methodische,

anwendungsorientierte Entwicklungen

(Kurse, Unterrichtspraxis etc.)

B) Inhaltlich orientierte Innovationen,

Entwicklung der Fächer und

Fachbereiche

- Wissenschaftsgestützte Umsetzung undKonkretisierung von Forschung,Evaluationsinstrumente

AbteilungLLWB undDienstleistung

- Leitung PFH;- Befristete

Entwicklungsaufträge desDBK (v.a. AVK), derGemeinden, Dritter

- Thematische Impulse: PFHF&E, Schulen, Lehrkräfte,Kursleitende, Weitere

- Teil-Leistungsauftrag derPFH,verwaltungsunabhängig(er)

Lehrkräfte,Schulleitungen, AVK, Dritte(Kantone,PFH’s), Medien

- Erfahrungs- und wissenschaftsgestützteUmsetzung der Entwicklungsprojekte:- Kurswesen im Bereich der Personal- und

Schulentwicklung (Planung undOrganisation allerWeiterbildungsformen

- Unterstützung der Innovationen desAVK und der F&E

- Entwicklungsgerichtete Beratungen:neue Dienstleistungspakete wieLaufbahnberatungen, Auskünfte,Stellungnahmen etc.

- QE: Entwicklung neuerPersonalqualifikationsmodelle,Weiterbildungs- und Marketingformen

- Entwicklung und Anwendung vonInstrumenten für die Bedürfniserhebungund Evaluation

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3.5.2 Ergänzend und abgrenzend dazu führen folgende Stellen Entwicklungsarbeiten aus:

AVK - Departements- undAmtsleitung;

- Impulse für Themendurch MitarbeitendeAVK, Stabsstelle, PFH-Abteilungen, Schulenund Lehrkräfte, Politik,Verbände etc.

- Auftragsorientiert undverwaltungsabhängig

Lehrkräfte;Schulleitungen,Schulbehörden, LLWB; andereKantone,Medien

- Projekte und Aufträge zurWeiterentwicklung des TeilsystemsVolksschule: Inhaltliche Innovationen wieLehrpläne, Lehrmittel, Schulstrukturen,Unterrichtsmethoden

- QE: Rahmenvorgaben und Unterstützungfür lokale Entwicklungen:- Personalentwicklung der Lehrkräfte

(Weiterentwicklung heutigesInspektorat, geleitete Schulen)

- Anstoss für sachbezogene Innovationvor Ort

- Auskünfte an Schulen, Behörden, etc.- Beratungen zuhanden der

Departementsleitung- Amtsentwicklung (Personal, Struktur)

Stabsstelle/AbteilungPädagogik

- Departementsleitung- Impulse: Forschung,

nationale undinternationaleSchulpolitik, AVK, PFH,andere

- Verwaltungsabhängig

Departementsleitung, Ämter,PFH, Dritte(andereKantone,politischeBehörden,Medien)

- Strategische Bildungsplanung:- Entwicklung von Grundkonzepten

(inhaltliche, strukturelle, finanzielle,politische Rahmenbedingungen)

- Beobachtung und Abstimmung derkantonalen, nationalen undinternationalen F&E im Bildungswesenin bestimmten Fragen/Themen

- Beratung (Entwicklungsförderung):- Interkantonale Schulpolitik

(AufbereitungEntscheidungsgrundlagen)

- Fachliche Beratung kantonalerFragestellungen für dieDepartementsleitung und die Ämter,Anstoss von grundsätzlichenSystemveränderungen, QM aufSystemebene

- Mitarbeit bei Projekten der Ämter- Information an Dritte

Schulen Schulleitung (fürSchulentwicklungunentbehrlich), Aufträge desAVK im Rahmen der QE

Lehrkräfte,Kinder, Eltern,Medien

Lokale QE, Organisationsentwicklung:- Sachbezogene Unterrichts- und

Schulentwicklung: inhaltliche undstrukturell ausgerichtete Projekte zu lokalbestimmten Themen

- Kollegiumsentwicklung

3.6 Ist-Soll-Vergleich der Entwicklungsaufgaben: Was ändert sich,was wird erneuert?

Grundausbildung 3.6.1 PFH allgemein und Grundausbildung:- In den ersten Jahren besteht hoher Entwicklungseigenbedarf für

die Konzipierung der neuen Studiengänge- Erhält neu Unterstützung der Entwicklungsarbeit zur Optimierung

der Lehre durch F&E- F&E soll zur Personalentwicklung beitragen- Optimalere Abstimmung der Lehre auf die Entwicklungstätigkeit

im DBK.

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3.6.2 Forschung und Entwicklung: Forschung- Wird neu aufgebaut, muss sich thematisch einpassen in die

vielfältigen Entwicklungstätigkeiten des Kantons und sichgleichzeitig profilieren innerhalb der ganzen Schweiz.

- Die Abteilung F&E ermöglicht erstmals eine systematischeOptimierung der Lehre, was sich auf die Qualitätsentwicklung desgesamten Volksschulsystems auswirken soll. Dies wird die Haupt-funktion der Abteilung sein.

- Erhält Umsetzungsunterstützung durch die LLWB und dieGrundausbildung.

- Starke Kooperation mit anderen kantonalen Stellen undKantonen ist unumgänglich.

3.6.3 Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung und Dienstleistungen: Weiterbildung- Engere Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen der PFH:

- Entwicklung der F&E führt zu bestimmtenUmsetzungsaufträgen innerhalb der PFH

- Erhält Unterstützung durch die F&E bezüglichBedürfniserhebung, Evaluation

- Enge Zusammenarbeit mit der Grundausbildung, der F&E unddem AVK bezüglich einer langfristigen Personalpolitik.

- Kann neuerdings Entwicklungen im Auftragsverhältnis (z.B. vomAVK) umsetzen und arbeitet dabei eng mit den Schulenzusammen. Es wird ein gezieltes, auf die Gemeindenausgerichtetes Marketing betrieben, damit die Schulgemeindendie Leistungen einkaufen.

- Stärkere Kooperation mit anderen Kantonen bezüglichEntwicklung.

3.7 Ergänzend und abgrenzend dazu erfolgen für die anderen StellenÄnderungen:

3.7.1 Amt für Volksschule und Kindergarten: Amt für Volksschuleund Kindergarten

- Erhält neu Unterstützung durch Entwicklung der F&E-Abteilungv.a. in fachlicher Hinsicht.

- Gibt längerfristig eine gewisse Entwicklungsverantwortung anlokale Schuleinheiten ab und konzentriert sich primär aufRahmenvorgaben.

- Arbeitet in bestimmten Entwicklungsfragen künftig enger zusam-men mit den Abteilungen der PFH (z.B. mit der LLWB bezüglichPersonalpolitik Lehrkräfte).

- Kann sich, sofern es die Mittel zulassen, entlasten durch definierteAufträge an die LLWB.

3.7.2 Abteilung Pädagogik: AbteilungPädagogik

- Erhält Unterstützung durch Entwicklungsarbeit der F&E-Abtei-lung: Diese kann sich gewissen Fragestellungen annehmen unddamit der Abteilung gewisse Vorarbeiten abnehmen (möglicherAuftrag: Grundlagenarbeit, die zur Strategieentwicklung benötigtwird).

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- Die Beratungstätigkeit wird weiter Stabsarbeit bleiben, weil essich um kleinere Arbeiten handelt, die schwerlich imAuftragsverhältnis erledigt werden können. Für dieStabsberatung ist zudem vielfach eine Gesamtsicht über alledepartementsinternen und bildungspolitischen Aktivitätenerforderlich.

- Verrichtet künftig konsequenter nur noch Stabsarbeit.

3.7.3. Schulen (und Gemeinden):Schulentwicklung - Stärkere Fokussierung auf lokale Schulentwicklung: Verbreitung

eines einfachen Modells geleiteter Schulen mit Schulleitungen,dezentralen Entwicklungsaufträgen und Verstärkung derRahmenvorgaben.

- Können ein gezieltes Leistungsangebot des Kantonsbeanspruchen bezüglich spezifischer, lokaler Herausforderungen(Schulsozialarbeit, Beratung, Unterstützung durch LLWB, AVK)und bezüglich kantonaler Innovationen (z.B. Informatik).

4. Notwendige Ressourcen für die künftigeEntwicklungsarbeit

Als Folge des Ist-Soll-Vergleiches wird hier abschliessend verbal formuliert,welche personellen1 und finanziellen Ressourcen in Zukunft benötigtwerden.

4.1. Lehrerseminar/PFH allgemein:Personalentwicklung - Personalentwicklung: Die Qualifikation der Dozierenden ist

konstituierendes Merkmal der Qualität einer neuenLehrerausbildung auf der Tertiärstufe. Es besteht ein individuellerWeiterbildungsbedarf. Die Qualifikationen der Dozierendensollen in verschiedene Richtungen gehen: Befähigung zur F&E,Entwicklung der Lehre etc.

- Ressourcen für das Reformprojekt für die Entwicklung derDetailkonzeptionen der künftigen PH (Berücksichtigung bei derGlobalbudgetierung).

4.2. Grundausbildung:- Qualifikation der Dozierenden: Unterstützung fachdidaktischer

Nachdiplomstudien- Ressourcen zur Konzeptionierung der Studiengänge.

F&E: Qualifikation der Dozierenden, die F&E betreiben: beschränkteUnterstützung von Nachdiplomstudien und Doktoraten.

LLWB und DL: bisheriges Globalbudget reicht nicht zur wirksamenUmsetzung aller anstehenden Innovationen. Ev. Umverteilung derGelder innerhalb der PFH prüfen.

1 Dabei geht es vor allem um die Fragen: Sind an den mit Entwicklung beauftragten Stellen passendeKompetenzen und Qualifikationen vorhanden? Welche Anforderungen sind an diejenigen Personen zustellen, die in Zukunft Entwicklung betreiben?

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Ergänzend dazu ergibt sich an den folgenden Stellen Ressourcenbedarf:

4.3. AVK:- Werden geleitete Schulen gefördert, bewirkt dies eine

Ressourcenaufstockung sowie eine Ressourcenverschiebung vonden Inspektoratsstellen hin zu den Schulleitungen.

RessourcenbedarfAVK

- Individueller Qualifikationsbedarf im Hinblick auf eineUmwandlung des AVK’s zu einer externen Evaluationsstelle.

- Zur wirksamen Umsetzung von Innovationen werden mehrRessourcen als bisher benötigt (für externe Planungsaufträge,Statistik, Aufträge an LLWB etc.).

4.4 Abteilung Pädagogik:- Keine Veränderung. Die Strategiearbeit soll nicht ausgelagert

werden. Externe Aufträge sind allenfalls möglich als fachlicheUnterstützung bei der Erarbeitung der Strategie bzw. als Mittelzur Vermeidung des Ausbaus der Stabsstelle (v.a. dann, wenn derKanton mehr Entwicklungs-/Projektaktivitäten betreibt).

Strategiearbeit

4.5 Schulen:- Zur Einrichtung eines einfachen, klaren Modells geleiteter Schulen

besteht Qualifikationsbedarf der Lehrkräfte oder andererPersonen: Schulleiterausbildung, weitere Zusatzqualifikationen.

geleitete Schulen

- Wenn die Schulleitungen die Qualitätssicherung übernehmen,muss eine Ressourcenverschiebung vom AVK an die Schulen (odereine generelle Aufstockung der finanziellen Unterstützung an dieSchulen) erfolgen.

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Anhang 1

Mandat: Verfügung vom 29.9.2000

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Anhang 2

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PH SolothurnPädagogische Hochschule SolothurnDirektion

Obere Sternengasse 7Postfach 13604502 SolothurnTelefon 032 627 92 20Fax 032 627 92 12

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