Streitschriften Gegen Die Eu BRD

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Streitschrift

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"Das ist der Weisheit letzter Schlu:
Nur der verdient sich Freiheit und das Leben
Der tglich sie erobern mu."
Goethes "Faust"

"Mein Volk ist frei.
Jetzt kann es tun
was es mit sich tun lt."
Thomas Brasch, Dichter, Ostberlin

"Legitimitt und damit bindende Kraft
wchst Mehrheitsentscheidungen erst dann zu,
wenn sie aus einem freien und ungehinderten
Wettstreit der Argumente hervorgehen.

Auch wenn es ihnen Spott und Anfeindung eintrgt,
mssen Intellektuelle heute wieder die Courage
[franz. "Mut", Anm. d. Webmasters fr Pisageschdigte]
aufbringen,
sich gegen bloe Stimmungsmehrheiten zu stellen,
bei denen genau diese Voraussetzung nicht erfllt ist
[also gegen arg viele "Mehrheitsentscheidungen" hierzulande, Anm. d. Webmasters fr Angsthasen]."
Johano Strasser, dt. PEN-Prsident,
in: Ich denke, also bin ich out,
In guten Zeiten sagten die Intellektuellen,
wo es langgeht.
Lngst schon haben die Experten sie abgelst.
Sie hatten aber auch leichtes Spiel.",
Sddt. Zeitung Magazin, No. 10, 11.3.2005

Eine nach der brutalen schwarz-roten Umsetzung besonders notwendige Philippika gegen die derzeit betreibene Rekonstruktion des Faschismus in Deutschland. Erstverffentlicht in der manchmal mutigenWochenzeitschrift Junge Freiheit, vom Autor, demRA Dr. Wolfgang Philipp, und der Redaktion zur Verffentlichung in den "Altbau und Denkmalpflege Informationen" freigegeben:

Das Antidiskriminierungs-Bundessicherheitshauptamt
von Wolfgang Philipp

Seit Ende Dezember 2004 liegt dem Deutschen Bundestag der schon lange von der rot-grnen Koalition angekndigte "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europischer Antidiskriminierungsvorschriften" zur Beschlussfassung vor. Das "Antidiskriminierungsgesetz" enthlt 34 Paragraphen und dient ausweislich seiner Begrndung dazu, die "gesellschaftliche Wirklichkeit zu verndern". Es hat, wie die FAZ und die Sddeutsche Zeitung schreiben, eine "Kulturrevolution in Deutschland" zum Gegenstand. Ziel des Gesetzes ist es nach dessen 1, "Benachteiligungen aus Grnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identitt zu verhindern oder zu beseitigen".

Um dieses Ziel zu erreichen enthlt das Gesetz fr den gesamten Bereich des Lebens weitreichende Vorschriften und Ermchtigungen. Auch ist die Grndung von Institutionen vorgesehen, wie sie nur von totalitren Staaten bekannt sind. In Wirklichkeit handelt es sich um ein Gesetz zur Beschrnkung oder Beseitigung der in Art. 2 des Grundgesetzes gewhrleisteten Rechte auf freie Entfaltung der Persnlichkeit, der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsuerung (Art. 5 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Dies alles wird durch die scheinbar positive Zielsetzung verdeckt, jeden Mann und jede Frau in jeder Hinsicht vor jeder denkbaren Ungleichbehandlung ("Benachteiligung" genannt) zu schtzen.

Schon der europarechtliche Ausgangspunkt ist Lge und Ideologie: In der zugrunde liegenden "Richtlinie des Rates" vom 29.06.2000 findet sich der folgende unglaubliche Satz:

"Die europische Union weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurck".

Hier wird ein in der Wissenschaft ganz unbestrittener anthropologischer Befund einfach geleugnet, statt auf dessen Grundlage angemessene Regeln des Zusammenlebens zu entwickeln. Vielmehr wird Gleichheit aller zum staatlich kontrollierten Lebensprinzip erhoben, obwohl Ungleichheit selbst ein Lebensprinzip ist. Ein Strom fliet nur zwischen Pluspol und Minuspol, die gegenstzlich sind. Zwischen zwei gleichen Polen fliet kein Strom, gibt es kein Leben. Nicht eine festgezurrte Meinung ist Leben sondern die Spannung zwischen gegenstzlichen Standpunkten, davon lebt die Demokratie. Soweit die genannten Grundrechte ihrerseits zum Schutze anderer eingeschrnkt werden mssen, enthlt das Grundgesetz ausreichende Vorschriften.

Die rot-grne Koalition feiert mit ihrem Gesetzentwurf, der weit ber die europischen Antidiskriminierungsrichtlinien hinausgeht, eine umwlzende Neuerung. Soweit EU-Recht umgesetzt wird, soll der Bundestag wie einst die Volkskammer der DDR rein aklamatorisch beschlieen, was von einer Exekutive in Brssel von ihm verlangt wird. Von einer Verwaltung abhngige Parlamente gibt es aber nur in totalitren Staaten. Der Bundestag vertritt in einem solchen Fall das Deutsche Volk nicht mehr sondern folgt eher einer Art Besatzungsmacht, der sogar der eigene Kanzler angehrt.

In ihrem Eifer haben die Autoren aber bersehen, dass es sich bei ihrem Anliegen, alles "gleich zu machen", um eine uralte und lngst als unsinnig entlarvte Klamotte handelt:

Anfang des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es in der ersten Demokratie der Welt, in Athen, unter Anfhrung des Phaneas eine politische Richtung, welche hnlich wie Rot-Grn "Gleichheit" auf die Spitze treiben wollte: Gleichheit aller an Besitz und Boden, Verstaatlichung der Gewerbebetriebe u.a. mehr: Die Athener diskutierten heftig darber, bis ihr grter Komdiendichter, Aristophanes, in einem glnzenden Schauspiel das Problem der absoluten Gleichheit und der Antidiskriminierung in jeder Richtung durchdachte und in ebenso frecher wie berzeugender Weise ad absurdum fhrte. Wer die hinreienden Verse seiner "Ekklesiazusen" (Die Frauenvolksversammlung) gelesen hat, ist von diesen lebensfremden Vorstellungen geheilt, auch die Athener waren es, nachdem das Schauspiel aufgefhrt wurde.

Aristophanes hat anhand der jetzt rot-grnen Antidiskriminierungskriterien "Alter" und "sexuelle Identitt" - an anderen Stellen auch zu sozialistischen Enteignungsvorgngen - endgltig klargestellt, wohin eine solche Ideologie fhren muss. Dieser vergessene geistesgeschichtliche Hintergrund entlarvt das Vorhaben als dumm, berflssig und gefhrlich: Die klugen Athener waren schon viel weiter.

Noch gefhrlicher als die jedes Ma vermissen lassende Zielsetzung des Gesetzes sind aber die Mittel, mit denen diese umgesetzt werden soll. Seine Paragraphen konzentrieren sich auf "Schutz der Beschftigten vor Benachteiligung" und Schutz aller "vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr". Die in 1 genannten Antidiskriminierungskriterien mssen umfassend im Arbeitsverhltnis und im sonstigen Verkehr der Menschen miteinander, insbesondere im Zusammenhang mit der Begrndung, Durchfhrung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhltnisse, beachtet werden. Wer glaubt, bei der Einstellung, Befrderung, Entlassung, beim Abschluss eines Mietverhltnisses oder sonstiger Vertrge diskriminiert worden zu sein, kann dagegen klagen und Schadensersatz verlangen. Wenn der Klger "Tatsachen glaubhaft macht", die eine Benachteiligung "vermuten lassen" liegt die Beweislast dafr, dass keine Diskriminierung vorliegt, beim Beklagten. In der Regel kann niemand mehr frei entscheiden, wen er als Arbeitgeber einstellen, wem er eine Wohnung vermieten oder mit wem er sonst Vertrge abschlieen will. Verfehlt er das Ziel des Gesetzes, muss er mit Klagen aller derjenigen rechnen, die er nicht bercksichtigt hat.

Hier gibt es nur eine Konsequenz: Mglichst als Unternehmer keine Mitarbeiter einstellen, als Hauseigentmer keine Wohnungen vermieten, berhaupt zu anderen Menschen keine geschftlichen Kontakte aufnehmen. Investoren werden den Standort Deutschland wie die Pest meiden, Arbeitslosigkeit wird durch dieses Gesetz massiv gefrdert werden.

Man htte nun erwarten knnen, dass die durch dieses Gesetz provozierten Rechtsstreitigkeiten innerhalb der rechtsstaatlichen Institutionen abgewickelt wrden, insbesondere unter Einschaltung der auf das Grundgesetz vereidigten Rechtsanwlte. Genau das soll aber vermieden werden: Das Gesetz sieht vor, dass - wie in einer Rterepublik - sogenannte "Antidiskriminierungsverbnde" privater Art berall in Deutschland "spontan" gegrndet werden. Diesen steht, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben (jeder Ortsverband der Grnen bzw. der SPD reicht dafr aus) das Recht zu, in gerichtlichen Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwlte nicht geboten ist, als Beistnde Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Obwohl diesen Verbnden jede rechtliche Vorbildung fehlt, wie sie sonst von Rechtsanwlten und Rechtsbeistnden gefordert wird, ist ihnen "die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter gestattet". Sie knnen Unterlassungsansprche, Schadensersatzansprche und sonstige Rechte angeblich Diskriminierter geltend machen. Selbstverstndlich werden diese "Antidiskriminierungsverbnde" alle die gleiche ideologische rot-grne Grundlage haben. Es ist zu erwarten, dass sie - hnlich wie im Dritten Reich die Unterorganisationen der NSDAP - gegen Andersdenkende vorgehen werden.

Die eigentliche, in der bisherigen ffentlichen Diskussion meist bersehene "Errungenschaft" des Gesetzes findet sich in dessen 26: Beim Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll eine "Stelle des Bundes zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in 1 genannten Grundes" errichtet werden. Dieser Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist fr die Erfllung ihrer Aufgaben die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfgung zu stellen. Angesichts der umfassenden gesellschaftsverndernden Zielsetzung des Gesetzes ist damit zu rechnen, dass sich hier eine kostspielige und fr das ganze Land gefhrliche Mammutbehrde entwickeln wird. Um die Bedeutung dieser "Antidiskriminierungsstelle" hervorzuheben sieht das Gesetz in 27 vor, dass kein geringerer als der Bundesprsident selbst auf Vorschlag der Bundesregierung "eine Person zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes" ernennen soll. Anders als bei dem Bundesbeauftragten fr den Datenschutz, der vom Bundestag mit qualifizierter Mehrheit zu whlen ist, bleibt das Parlament hier gleich auen vor, man will keine Personaldebatte. Diese Person soll in Ausbung ihres Amtes - wie sonst die Richter nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes - "unabhngig und nur dem Gesetz unterworfen" sein. Das geht so weit, dass die Rechtsverhltnisse der "Stelle" zum "Bund" nicht durch Gesetz sondern einschlielich ihrer eigenen Dienstaufsicht und Rechtsaufsicht durch Vertrag mit dem Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend geregelt werden sollen. Die "Stelle" ist dem Ministerium nicht untergeordnet sondern ebenbrtig, ohne der gleichen parlamentarischen Verantwortlichkeit zu unterliegen wie die Minister: Hier entsteht ein Staat im Staate. Die Rechte der "Person" gehen viel weiter als die Rechte jedes Gerichts: Denn die Richter sind durch ihre Aufgaben, die sich nur auf die Rechtsprechung beziehen, eingeschrnkt. Die "Antidiskriminierungsstelle" des Bundes hat aber die Aufgabe, weisungsunabhngig und kontrollfrei die Welt zu verndern. Nach 28 obliegen ihr in einer unbegrenzten Generalklausel "Manahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen aus den in 1 genannten Grnden"; auerdem soll sie ffentlichkeitsarbeit betreiben und wissenschaftliche Untersuchungen durchfhren. Alle Bundesbehrden und sonstigen ffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die "Stelle" zu untersttzen und ihr die "erforderlichen Ausknfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewhren". Nur personenbezogene Daten sollen unberhrt bleiben. Darber hinaus ist in 30 vorgeschrieben, die Stelle des Bundes solle bei ihrer Ttigkeit "Nicht-Regierungsorganisationen und andere Einrichtungen in geeigneter Form einbeziehen". Damit sind in erster Linie die schon dargestellten "Antidiskriminierungsverbnde" gemeint, welche flchendeckend als Denunzianten und Spitzel fr die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ttig sein werden. Das dient nach der Gesetzesbegrndung der "ortsnahen Untersttzung". Wer der Ansicht ist, benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden, obwohl doch sonst im Rechtsstaat fr Rechtsverletzungen die Gerichte zustndig sind und nicht eine Behrde. Flchendeckend ausgebaut wird das hier entstehende Terrorsystem durch eigene Einrichtungen der Lnder: In Berlin gibt es schon eine eigene Antidiskriminierungsstelle mit vier Mitarbeitern, die vor allem Auslndern zur Verfgung stehen, d.h. Inlnder verfolgen sollen. Eine solch umfassend organisierte Anweisung zu allgemeiner Inquisition hat es in Deutschland erstmals in dem berchtigten "Hexenhammer" von 1489 gegeben. Mit ihm begann die organisierte Jagd auf Frauen, die sich nach Ansicht von Denunzianten nicht "korrekt" verhielten und dann zu Tausenden als Hexen verbrannt wurden.

Was hier betrieben wird, ist auch eine Rckkehr zu Verhltnissen, wie sie im Dritten Reich und in der DDR geherrscht haben. "Blockwarte" und "Abschnittsbevollmchtigte" werden im Gewande der "Antidiskriminierungsverbnde" "ortsnah" darber wachen, dass niemand sich im geschftlichen und gesellschaftlichen Leben in einer Form verhlt, die als Diskriminierung empfunden werden knnte. "Beobachtungen" werden an die "Antidiskriminierungsstelle" gemeldet werden, welche diese Meldungen abspeichert. Sollte jemand, der sich diskriminiert fhlt, in "Beweisnot" geraten, kann er bei der Antidiskriminierungsstelle nachfragen, ob gegen den Beteiligten schon einschlgige Daten oder Berichte vorliegen.

Das ganze Volk wird unter Beobachtung dieser neuen weisungsunabhngigen Behrde stehen, alle stehen unter Generalverdacht (Konrad Adam in "Die Welt"). Niemand wird mehr vor ihr und ihren Spitzeln und Denunzianten sicher sein. Das gilt vor allem fr solche, die von Rot-Grn abweichende Vorstellungen zur Asyl- und Einwanderungspolitik, dem EU-Beitritt der Trkei, der Schwulen- und Lesben-Gesetzgebung, der Doppelstaatsbrgerschaft u.a. mehr uern oder gar politisch vertreten. Sie sind von vornherein verdchtig, andere wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der sexuellen Identitt diskriminieren zu wollen. Wer dafr bei der "Stelle" gemeldet ist, hat keine Chance mehr, sich im brgerlichen Leben oder gar politisch frei zu bewegen. Auf diese Weise soll die derzeitige politische Herrschaft verfestigt und jede Opposition kriminalisiert werden.

Vorbilder fr eine solche Behrde hat es im Dritten Reich mit der obersten Gestapo-Stelle "Reichssicherheitshauptamt" und in der DDR mit dem "Ministerium fr Staatssicherheit" gegeben. Diese hatten ebenfalls die Aufgabe, die Gesellschaft im Sinne des Systems zu verndern und das gesamte Volk auf "Abweichler" zu kontrollieren. Ihnen standen allerdings nicht entfernt die Mglichkeiten zur Verfgung, die sich im Hinblick auf die heute vorhandene Technik insbesondere der Datenabspeicherung ergeben. Es ist irrefhrend, die neue Behrde bescheiden als "Antidiskriminierungsstelle" zu bezeichnen. Sie ist der Sache nach ein "Antidiskriminierungs-Bundessicherheitshauptamt".

Interessant wird sein, welche "Person" sich wohl dafr hergibt, die Leitung dieses "Bundessicherheitshauptamtes" zu bernehmen. Im Sinne der Aufgabenstellung kann es sich nur um einen Inquisitor handeln, der den jakobinischen Tugendterror eines Robespierre, die Jagdleidenschaft des frheren amerikanischen Kommunistenjgers Mc Carthy und das zu einem Staat im Staate fhrende Machtbewusstsein eines Heinrich Himmler und Erich Mielke in sich vereinigt. Man kann nur hoffen, dass sich kein Bewerber findet, der bereit ist diese schmutzige Arbeit politischer Kontrolle und Verfolgung zu bernehmen, wie sie seit dem Ende des Dritten Reiches bzw. der DDR in Deutschland nicht mehr vorgekommen ist.

Vielleicht haben sich die rot-grnen Initiatoren aber auch verrechnet. Zu den Diskriminierungsmerkmalen gehrt u.a. auch die "Weltanschauung". Was wrde von dem stolzen Ideengebude brig bleiben, wenn sich etwa ein Mitglied anderer Parteien bei der Grnen-Geschftsstelle als Mitarbeiter bewirbt und wegen seiner "Weltanschauung" abgelehnt, d.h. diskriminiert wird? Ein besonders krasser Fall hnlicher Art hat sich krzlich ereignet, als eine Freie Walldorfschule in klarer Sippenhaft die unschuldigen Kinder eines Familienvaters, der sich als NPD-Mitglied entpuppte, fristlos hinausgeworfen hat. Man hat nicht gehrt, dass "Rot-Grn" dies als "Diskriminierung" im Sinne des Gesetzentwurfes angesehen hat.

Das Ganze entpuppt sich als ein in seiner ideologischen Zielrichtung und organisatorischen Umsetzung hoch gefhrlicher Anschlag auf den demokratischen Rechtsstaat, als das schlimmste Gesetz seit dem Ende des Dritten Reiches. Es muss zwar nicht alles so kommen, wie hier analysiert, es gengt aber, dass es so kommen kann. Einmal mehr wird deutlich, dass die gegenwrtige Bundesregierung eine Volksfrontregierung mit (ehemaligen?) Kommunisten (z.B. Trittin, Ulla Schmidt) ist, die den Staat auf DDR-Kurs treibt. Alle Demokraten sind aufgerufen, gegen diesen Gesetzentwurf aufzustehen. Es zeigt sich jetzt, dass nicht nur rechts- oder linksradikale Parteien die freie demokratische Grundordnung gefhrden sondern auch solche Parteien, die an der Macht sind. Es ist hchste Zeit, dem weit berzogenen "Kampf gegen Rechts" (d.h. gegen alle die nicht "links" sind) endlich einen "Kampf gegen Links" entgegenzusetzen, damit wieder ein Gegenpol entsteht, ohne den Demokratie funktionsunfhig ist. Es wre schn, wenn die politische Kultur dieses Landes denjenigen Stand erreichte, den die Athener mit Hilfe ihres groen Dichters Aristophanes bereits vor 2.400 Jahren erreicht hatten.

Kommentar: Es erscheint mir fraglich, ob tatschlich nur "die gegenwrtige Bundesregierung eine Volksfrontregierung ... ist, die den Staat auf DDR-Kurs treibt. Alle Anzeichen deuten doch darauf, da all die typisch ochlokratischen Anzeichen, wie sie auch in der CO2-Tyrannis, der darauf aufbauenden Gesetzgebung und Verordnungsttigkeit (EEG, EnEV, Emissionshandel usw.), dem gesetzlich geschtzten Kindermord auf Krankenschein, der gesetzlichen Bevorzugung aller Perversionen sowie in dem Opfer- und Gesinnungsstrafrecht sichtbar werden, von allen "unseren" Volksfeinden mitgetragen und stndig neuen Hhepunkten eines diktatorischen Terrorregimes entgegen getrieben werden. Mit den gesinnungslosen und nur ihren Hintergrundmchten sich prostituierenden "parteipolitischen" Nebeneinknftlern ist ein demokratisch verfater Staat auf der Grundlage unseres einst so famosen Grundgesetzes und der ehemals freiheitlichen Grundordnung wohl nicht mehr zu machen. Oder?

Ergnzung 6.6.2006: Mit Beschlu vom 1. Mai 2006 hat sich die Koalition der CDU/CSU/SPD wie erwartet unter Bruch der diesbezglich anderslautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 fr die verschrfte Umsetzung des "Antidiskriminierungsgesetzes" unter dem Tarnnamen "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" geeignet. Wieder ein Beleg fr den Vertrauensbruch als Mittel der Politik "unserer" Koalitionre.

Hier noch ein fabelhaftes Essay Dr. Philipps zu den verfassungsfeindlichen Absichten "unserer" Regierung -nur hier verffentlicht

Eine verfassungswidrige Chimre
- Zur geplanten "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" -
VonRechtsanwalt Dr. Wolfgang Philipp, Mannheim

Krzlich ist der in der ffentlichkeit viel diskutierte Entwurf eines "Antidiskriminierungsgesetzes" (ADG) publiziert worden1. Ziel des Gesetzes ist es nach dessen 1, "Benachteiligungen aus Grnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identitt zu verhindern oder zu beseitigen". Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. ber seine materiell-rechtlich auerordentlich weitreichenden Gehalte ist schon viel geschrieben worden, sie sind nicht Gegenstand der folgenden berlegungen.

Das Gesetz enthlt auch aus dem Rahmen des bisher in Deutschland Gewohnten herausfallende organisatorische Vorschriften. Diese sind bisher in der ffentlichen Diskussion kaum errtert worden, haben jedoch eine auerordentlich weitreichende Bedeutung. Sie seien hier kritisch beleuchtet.

I. Grndung von "Antidiskriminierungsverbnden"

Nach 24 des Entwurfs sind "Antidiskriminierungsverbnde" Personenzusammenschlsse, die nicht gewerbsmig und nicht nur vorbergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Magabe von 1 wahrnehmen. Ihnen stehen besondere Befugnisse zu, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus mindestens 7 Verbnden bilden.

Nach 24 Abs. 2 sind Antidiskriminierungsverbnde befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwlte nicht geboten ist, mit Ausnahme von Strafverfahren als Bevollmchtigte und Beistnde Beteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Sie drfen die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter bernehmen, ihnen knnen Benachteiligte auch Schadensersatzansprche in Geld abtreten. Sie mssen keine Rechtskenntnisse nachweisen, werden aber als "privatrechtliches Schwert" zur Durchsetzung des Gesetzeszwecks in eine Reihe mit den rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwlte, Steuerberater, Rechtsbeistnde) gestellt. Die einer solchen Funktion bisher entgegenstehenden Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes gelten nicht: Mit allen Risiken, die sich daraus fr die Rechtsordnung und insbesondere fr den Schutz der Rechtsuchenden ergeben. Ob sie "gemeinntzig" sind, wer sie finanziert und nach welcher Gebhrenordnung sie arbeiten sollen, bleibt im Dunkeln.

Die wahre Funktion dieser "Antidiskriminierungsverbnde" erschliet sich erst im Zusammenhang mit den weiteren Vorschriften im Bereich der ffentlichen Verwaltung ("ffentlich-rechtliches Schwert").

II. Errichtung einer "Antidiskriminierungsstelle des Bundes"

1. Nach 26 des Entwurfs wird beim Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine "Stelle des Bundes zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in 1 genannten Grundes" (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) errichtet. Ihr ist die fr die Erfllung Ihrer Aufgaben notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfgung zu stellen. Nach Pressemitteilungen2betrgt die Erstausstattung 5,6 Mio. EUR. Die Stelle ist im Einzelplan des Ministeriums in einem eigenen Kapitel auszuweisen.

Nach 27 des Entwurfs ernennt der Bundesprsident (also nicht etwa die gegenwrtige Familienministerin) auf Vorschlag der Bundesregierung eine "Person" zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie steht nach Magabe dieses Gesetzes in einem ffentlich-rechtlichen Amtsverhltnis zum Bund. Sie ist in Ausbung ihres Amtes unabhngig und nur dem Gesetz unterworfen - eine Position wie sie das Grundgesetz in Art. 97 sonst nur den Richtern zuweist. Bei Amtsbernahme ist der in Art. 56 des Grundgesetzes vorgesehene Eid zu leisten.

Von besonderem Interesse und staatsrechtlich zu hinterfragen ist die folgende Vorschrift in 27 Abs. 4:

"Das Rechtsverhltnis der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegenber dem Bund wird durch Vertrag mit dem Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend geregelt. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Bundesregierung."

2. Die Aufgaben dieser Antidiskriminierungsstelle sind in 28 ff. des Entwurfs beschrieben:

a) Wer der Ansicht ist, wegen eines in 1 genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Die Antidiskriminierungsstelle untersttzt Personen, die sich an sie wenden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen. Hierzu kann sie insbesondere informieren, Beratung durch andere Stellen vermitteln oder eine gtliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben.

b) Noch sehr viel weiter geht 28 Abs. 3: Danach gehren zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle: ffentlichkeitsarbeit, Manahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen aus den in 1 genannten Grnden, Durchfhrung wissenschaftlicher Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen.

c) Nach 29 Abs. 2 sind alle Bundesbehrden und sonstigen ffentlichen Stellen im Bereich des Bundes (also auch der Lnder) verpflichtet, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Erfllung ihrer Aufgaben zu untersttzen, insbesondere die erforderlichen Ausknfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewhren. Unberhrt bleiben nur Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

d) Nach 30 soll die neue Behrde bei ihrer Ttigkeit "Nicht-Regierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligung wegen eines in 1 genannten Grundes ttig sind, in geeigneter Form einbeziehen":

Die gesamte Verwaltung in Bund und Lndern hat der Antidiskriminierungsstelle zur Erfllung ihrer Aufgaben uneingeschrnkt zu Diensten zu stehen. Die neue Bundesverwaltung wird zwangslufig intensiv - wenn auch frmlich ohne eigene Mittel- und Unterbehrden - unmittelbar vor Ort bis ins kleinste Dorf in den Lndern ttig sein, was deren Interessen berhrt und die Frage einer Mitwirkung des Bundesrates an dieser Gesetzgebung aufwirft. Insgesamt umfasst die Zustndigkeit der "Stelle" nicht etwa nur Grundsatzfragen, sondern eine unbegrenzte Zahl von Einzelfllen in ganz Deutschland. Sie muss zwangslufig wie eine Krake, deren Arm jeden ergreifen kann, arbeiten. Am Ende wird sie, wenn die angestrebten Ziele "optimal" erreicht werden sollen, ber mglichst jeden Brger (wie etwa die Flensburger Verkehrssnderkartei) "Dossiers" fhren und gegebenenfalls positive oder negative "diskriminierungsrechtliche Fhrungszeugnisse" erteilen. Diese kann jeder In- und Auslnder mit der bloen Behauptung, selbst diskriminiert worden zu sein, anfordern. Gegen Missbrauch sind keine Vorkehrungen getroffen.

e) Die Position des Leiters der Antidiskriminierungsstelle unterscheidet sich sehr deutlich etwa von der Rechtsstellung des Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser wird mit qualifizierter Mehrheit vom Deutschen Bundestag gewhlt und untersteht kraft Gesetzes der Rechtsaufsicht der Bundesregierung sowie der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums, obwohl auch ihm ein hohes Ma an Unabhngigkeit bei seiner Arbeit selbst eingerumt ist3.

III. Verfassungsrechtliche Fragen

1. Nach Art. 87 Abs. 3 GG kann der Bund ber die in Art. 87 Abs. 1 und 2 beschriebenen Verwaltungen hinaus fr Angelegenheiten, fr die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, selbstndige Bundesoberbehrden errichten. Weitere Kompetenzen sind dem Bund insoweit nicht eingerumt. "Selbstndige Bundesoberbehrden" sind organisatorisch und funktionell verselbstndigte Bundesbehrden. Sie sind nicht "oberste Bundesbehrden", woraus folgt, dass eine derartige Behrde regelmig einer obersten Bundesbehrde unmittelbar nachgeordnet ist. Oberste Bundesbehrden sind die Ministerien. Die "Selbstndigkeit" der Bundesoberbehrden ist relativ aufzufassen; nmlich nur angesichts ihrer organisatorischen wie funktionellen Abhebung von den ihnen vorgeordneten obersten Bundesbehrden (Ministerien)4.

2. Diesen nachgerade selbstverstndlichen verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Erfordernissen entspricht die Konstruktion der "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" nicht.

a) Es fllt schon auf, dass weder im Gesetzestext noch in der ausfhrlichen Begrndung der Begriff "Bundesoberbehrde" vorkommt, obwohl dies zur Verknpfung mit der Vorschrift des Art. 87 Abs. 3 GG nahe lge.

b) Die "Antidiskriminierungsstelle" wird zwar "beim" Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend errichtet, ihre Kosten werden im Einzelplan dieses Bundesministeriums ausgewiesen. Es handelt sich aber gerade nicht um eine neue selbstndige Abteilung oder nachgeordnete Behrde diese Ministeriums sondern eine ganz neue, der bisherigen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland fremde Konstruktion. Die Tatsache, dass kein Geringerer als der Bundesprsident selbst auf Vorschlag der Bundesregierung eine "Person" zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle bestellen soll, macht dies deutlich. Die neue Behrde ist mit einem extrem hohen Ma an Selbstndigkeit ausgestattet, die eher an ein Gericht als an eine Verwaltungsbehrde erinnert. Ein "Gericht" dieser Art ist aber im Grundgesetz nicht vorgesehen, die Aufzhlung der Bundesgerichte in Art. 92 ff. GG ist abschlieend. Das Aufgabengebiet vermischt verwaltende, polizeihnliche, ermittelnde (inquisitorische), beratende, propagandistische und streitbeilegende Ttigkeiten: Eine brokratische Chimre.

c) Noch kurioser wird die Konstruktion durch 27 Abs. 4. Danach soll die Antidiskriminierungsstelle ihr Rechtsverhltnis zum Bund durch Vertrag mit dem Bundesministerium fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend regeln. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Bundesregierung. In der Gesetzesbegrndung5heit es hierzu, Gegenstand des Vertrages seien "neben Regelungen zur Bezahlung und Versorgung insbesondere solche betreffend Nebenttigkeiten, Annahme von Belohnungen und Geschenken, Amtsverschwiegenheit, Aussagegenehmigung, Vertretungsfragen und der Dienst- und Rechtsaufsicht". ber den Sitz der Behrde wird nichts gesagt, anscheinend kann sie selbst darber entscheiden.

Diese Vorschrift stellt klar, dass die neue Behrde - im krassen Gegensatz zu der oben dargestellten Rechtsstellung von Bundesoberbehrden - der zustndigen obersten Bundesbehrde (Ministerium) nicht nachgeordnet, sondern gleichgeordnet ist. Es handelt sich um eine Verwaltung, welche als einzige in Deutschland auerhalb der parlamentarischen Verantwortung des jeweils zustndigen Ministers oder der Bundesregierung angesiedelt ist. Der Deutsche Bundestag hat auf sie keinen Einfluss; ihm gegenber ist die "Stelle" - anders als selbst die Bundesregierung - weder mittelbar noch unmittelbar verantwortlich. Selbst die Rechts- und Dienstaufsicht ber sich selbst soll sie durch "Vertrag" mit dem Ministerium regeln. Eine solche Rechtsposition hat keine andere Behrde und auch kein Gericht. Schliet sie einen solchen Vertrag nicht ab, bleibt sie auerhalb jeder Rechts- und Dienstaufsicht! Bei dieser Sachlage drfte klar sein, dass es sich nicht um eine "obere Bundesbehrde" im Sinne des Art. 87 Abs. 3 GG handelt. Da das Grundgesetz eine Behrde dieser Art nicht vorsieht, ist ihre Installation in der Form, wie sie im Entwurf des ADG vorgesehen ist, verfassungswidrig. Es gibt keine Ermchtigung im Grundgesetz, eine Bundesbehrde zu errichten, welche keine Bundesoberbehrde ist und auerdem auerhalb der parlamentarischen Verantwortung der Ministerien steht. Wenn und soweit die Gesetzesverfasser meinen sollten, diese Konstruktion gehe auf EU-Richtlinien zurck, dann htten sie zunchst das Grundgesetz ndern mssen. So weit geht allerdings die hier magebende Vorschrift in Kapitel III Art. 13 der "Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.06.2000 nicht.

d) Es ist offenkundig, dass die "Stelle" bundesweit handeln und dort Einzelflle aller Art aufgreifen oder behandeln soll. Sie wird also nicht nur "zentral" sondern berall "vor Ort" ttig. Ausdrcklich ist in der Regierungsbegrndung von "ortsnaher Untersttzung" die Rede. Das geht nicht ohne eine Unzahl von Zweigstellen im ganzen Land. Normalerweise werden zu diesem Zweck Mittel- und Unterbehrden geschaffen. Nach Art. 87 Abs. 3 GG darf der Bund aber nur bei dringendem Bedarf bundeseigene Mittel- und Unterbehrden mit Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages errichten. Es liegt nahe bzw. ist sogar offensichtlich, dass diese Vorschrift durch die Konstruktion der "Stelle" umgangen werden soll, um die sonst notwendige Zustimmung des Bundesrates und das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit des Bundestages zu vermeiden: Grundstzlich sind es die Lnder, welche die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausfhren, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulsst (Art. 83 GG). Die Erfordernisse des Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG "drfen nicht umgangen werden"6. Diese Vorschriften hngen mit der Fderalstruktur der Bundesrepublik zusammen7. Soweit Mehrstufigkeit nicht eingefhrt werden darf, haben es die Bundesministerien nicht in der Hand, organisatorische Ausgliederungs- und Abschichtungsprozesse in einer Weise vorzunehmen, die auf Mehrstufigkeit hinausliefe8. Das muss dann selbstverstndlich auch fr eine Behrde der in dem ADG vorgesehenen Art gelten.

Im Hinblick auf die umfassende Zielsetzung des Gesetzes (nach der Begrndung soll die "gesellschaftliche Wirklichkeit" verndert werden9) kann der Gesetzeszweck nur erreicht werden, wenn die neue "Bundesstelle" umfassend vor Ort mit groer Intensitt sowohl selbst als auch in Zusammenarbeit mit allen Behrden als auch in Zusammenarbeit mit den "Nicht-Regierungsstellen" ttig wird. Dadurch wird massiv in das sorgfltig austarierte Zustndigkeitsverhltnis zwischen Bund und Lndern eingegriffen. Daraus folgt, dass entsprechend Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG ein solches Gesetz - wenn es denn berhaupt verfassungsmig wre, was es aus den oben angegebenen Grnden nicht ist - nicht ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden kann.

3. Da die "Stelle" neben ihren sehr weitreichenden Verwaltungsaufgaben nach 8 Abs. 2 Ziff. 3 "eine gtliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben" soll, fhrt sie insoweit typische richterliche Funktionen aus. Wohl aus diesem Grunde ist dem Leiter der Behrde auch eine Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes entsprechende Rechtsstellung eingerumt worden ("unabhngig und nur dem Gesetz unterworfen"). Gerichtliche Funktionen darf aber der Bund ber die in Art. 92 ff. GG ihm vorbehaltenen Gerichte hinaus nicht ausben. Auch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verboten Zustndigkeiten, die die Verfassung den Richtern vorbehlt, den Verwaltungsbehrden zuzuweisen10. Auerdem stellt sich die Frage, ob durch diese Einmischung der "Stelle" in die Rechtsprechung die Betroffenen nicht entgegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG ihrem "gesetzlichen Richter" partiell entzogen werden. Auch an dieser Stelle werden also schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen, welche einerseits die Gerichtsverfassung, andererseits aber auch die Verteilung der rechtsprechenden Gewalt auf Bund und Lnder betreffen.

4. Insgesamt begegnet die Einrichtung der "Antidiskriminierungsstelle" drei grundstzlichen verfassungsrechtlichen Einwnden:

a) Versto gegen Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG (keine oberste Bundesbehrde)

b) Versto gegen Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG (Umgehung der Vorschriften ber die Einrichtung bundeseigener Mittel- und Unterbehrden, gegebenenfalls Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrates)

c) Versto gegen die Art. 92, 101 GG (Verbot zustzlicher Bundesgerichte, Einmischung in Zustndigkeiten der Lnder auf dem Gebiet der Streitschlichtung)

5. Eine Behrde, welche ihre eigene Rechtsstellung nicht aus dem Gesetz, sondern aus einem von ihr selbst autonom abzuschlieenden Vertrag herleitet, ist ein absurdes Gebilde, welches in keine Staatsorganisation passt. Versucht man einen Grund fr diese merkwrdige Konstruktion zu finden, so bleibt nur die folgende Schlussfolgerung:

Die Behrde knnte sich aufgrund ihrer uneingeschrnkten Verpflichtung "Manahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen" zu treffen und durchzusetzen, bei vielen Whlern verhasst machen. Jeder Einsatz fr einen angeblich Diskriminierten hat einen Gegner! Die daraus flieende Verrgerung knnte bei Wahlen denjenigen Minister treffen, dem diese Behrde unterstellt ist. Die in dem ADG vorgesehene "Lsung" verhindert diesen Effekt. Eine solche Konstruktion kennt man aber nur aus totalitren Staaten, in denen Macht auch ber Organisationen und Einrichtungen ausgebt wird, die auerhalb der normalen Staatsverwaltung angesiedelt sind. Berchtigtes Beispiel hierfr ist das von Heinrich Himmler geleitete "Reichssicherheitshauptamt", welches als Kopf der geheimen Staatspolizei die Bevlkerung berwacht und eigenstndig neben der normalen Staatsverwaltung gearbeitet hat. In einem demokratischen Rechtsstaat darf es schon Anstze zu einer solchen Konstruktion nicht geben.


Anmerkungen
1) BT-Dr. 15/4538 vom 16.12.2004 = NJW, Heft 1-2/2005
2) FAZ vom 08.03.2005
3) Bundesdatenschutzgesetz 22
4) Lerche in Maunz/Drig, Grundgesetz, Art. 87, Rdnr. 183 f.
5) Drucksache 15/4538, Seite 48
6) Lerche, a.a.O., Art. 87, Rdnr. 20
7) Lerche, a.a.O., Rdnr. 21
8) Lerche, a.a.O., Rdnr. 22
9) BT-Drucksache 15/4583, Seite 18
10) Maunz/Drig, GG, Art. 101, Rdnr. 19 mit Hinweis auf BVerfGE 20, 365; 22, 49

Quizfrage von KF: Wie ist die Truppe zu bezeichnen, die einen solchen Verfassungsbruch in raffiniertester Weise plant und gegen die "oppositionellen" Trpfe und Einfaltspinsel auch weitestgehend durchsetzt?
A)Verfassungsfreunde
B) Verfassungsfeinde
C)Terroristen
D) Faschisten/Kommunisten/Tyrannisten

Ein weiterer Beitrag von RA Dr. Wolfgang Philipp, ebenfalls erstverffentlicht in derJungen Freiheit, zum traurigen Auflsungsproze deutscher Staatlichkeit in der Komissartyrannis "EU":

Staat - Provinz - Kolonie?
von Wolfgang Philipp

Im "Forum" vom 12.11.2004 fordert Prof. Ramb, Deutschland als Bundesstaat aufzulsen. Die Souvernitt soll auf die Bundeslnder bergehen, welche damit untereinander Ausland wrden. An die Stelle der bis 1989 zweigeteilten heutigen Bundesrepublik Deutschland soll ein 16-fach geteiltes Gebilde treten. Michael Wiesberg hat darauf (Forum vom 19.11.2004) eine mavolle Antwort gegeben: Deutschland soll als Bundesstaat erhalten bleiben, jedoch sieht er Reformbedarf. Eine naheliegende weitere Gegenposition, die Schaffung eines Einheitsstaates, spricht er nicht an. In der FAZ vom 04.12.2004 stellt Prof. Volkmann die Frage: "Wozu Bundesstaat?" und beleuchtet die "Krise des deutschen Fderalismus".

Diese Diskussion unterstellt, dass ihr Gegenstand, nmlich Deutsche Staatsgewalt auf Basis einer Volkssouvernitt in Bund und Lndern, wie vom Grundgesetz vorgesehen, tatschlich noch ausreichend vorhanden ist. Die Autoren meinen, es gehe um bloe Neuverteilung oder Abgrenzung der Hoheitsrechte von Bund und Lndern untereinander.

Das erweist sich nach induktiver Analyse und Bestandsaufnahme als Irrtum. Im Rahmen der europischen Entwicklung hat sich die vom Grundgesetz geschaffene staatsrechtliche Wirklichkeit so weit verndert, dass sie mit dem Normensystem nicht mehr bereinstimmt.

Nach dem Grundgesetz ist das Deutsche Volk der Souvern, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Es gab 1949 ein homogenes deutsches (Teil-) Staatsvolk im Westen, das seine Souvernitt in freien Wahlen verwirklichte. Die Abgeordneten bten die ihnen bertragene Staatsgewalt nur aus, das Volk stand ber, nicht unter ihnen. Die Wirklichkeit entsprach den Normen, die Normen beschrieben die Wirklichkeit. Die klassische Definition eines Staates war trotz der Verteilung von Staatsmacht auf Bund und Lnder erfllt. Es gab jeweils ein Staatsvolk, eine von diesem abgeleitete Staatsgewalt und ein von dieser wiederum innerhalb der Grenzen beherrschtes Staatsgebiet.

Von diesem staatsrechtlichen Idealzustand ist trotz der "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Abs. 3 GG kaum mehr etwas brig geblieben. Ausgangspunkt fr eine solche Entwicklung sind die Art. 23 und 24 des GG, welche vorsehen, dass Bundestag und Bundesrat Hoheitsrechte auf internationale Gremien, insbesondere die EU, bertragen drfen. Damit war in die Verfassung von 1949 ein Leck geschlagen, aus dem wie aus einem Wassereimer Staatsgewalt und damit auch die den Staat tragende Volkssouvernitt ausgelaufen ist. Auch die Staatsorgane sgen mit jeder Hoheitsbertragung an dem Ast, auf dem sie selbst sitzen, werden immer macht- und bedeutungsloser:

1. Rund 80 % aller politischen Entscheidungen fallen inzwischen in Brssel. Sie binden auch den Deutschen Bundestag. Der einzelne Abgeordnete wird gezwungen (und gibt sich dafr her) Gesetze gegen eigene berzeugung nur deshalb zu verabschieden, weil die EU-Verwaltungsorgane ber "Richtlinien" solches befehlen, ohne dass ein Zusammenhang zu der den Bundestag allein legitimierenden Volkssouvernitt erkennbar ist. Das hrt sich dann so an: "Der Deutsche Bundestag kann dem, was Brssel veranstaltet hat, nur murrend zustimmen, ndern knnen wir nichts". (so der Abgeordnete Kauder im Bundestag zum Gesetz ber einen europischen Haftbefehl, das alle Fraktionen scharf kritisierten aber unter dem Druck einer von der EU gesetzten Frist trotzdem verabschiedeten)

Prof. Klein beschreibt in der FAZ vom 29.11.2004 die "Entmachtung der Parlamente": "Atemberaubend ist nun allerdings die Einbue an politischer Steuerungsfhigkeit, die der Bundestag im entgrenzten Verfassungsstaat erlitten hat und fortschreitend erleidet." Aus einem Beschlussorgan des Deutschen Bundestages ist mithin ein Akklamationsorgan geworden. Das "Volkskammersyndrom" hat den Bundestag voll erfasst. Ein weiteres Element parlamentarischer Selbstverstmmelung ist die eigene Haushaltspolitik: Staatsdefizite und auch auf berhhte EU-Beitrge zurckgehende Schulden kennzeichnen das Gemeinwesen als fast handlungsunfhige Konkursmasse.

Anders als alle anderen EU-Staaten sind Deutschland und sterreich Bundesstaaten. Die beiden Ebenen, die weiterhin so tun als seien sie noch "Staaten", knnen sich nur noch um die verbliebenen 20 % balgen. Diese Situation ist die Ursache der entstandenen "Fderalismusdebatte". Staatsgewalt ist in Deutschland ein "knappes Gut" geworden, der Kampf um die Teilhabe daran erweist sich als blanker Existenzkampf der beiden Ebenen.

Dass der Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1992 eine solche Debatte in Deutschland auslsen musste, ist - auch vom Verfasser - rechtzeitig beschrieben, aber von der politischen Klasse nicht wahrgenommen worden. Dass der Bundeskanzler davor warnt, die Lnder wollten Deutschland in einen Staatenbund verwandeln, zeigt den Ernst der Lage. Ist es ein Wunder, wenn sich Brger fragen, ob sie den Bundestag berhaupt noch brauchen? Noch jeder Bundestag hat weitere Rechte des Volkes insbesondere auf Brssel bertragen. Dadurch wurde das diesen Staat angeblich tragende Volk entmndigt: Deutschland ist im Sinne des Art. 20 GG kein demokratischer Staat mehr. Die Staatsgewalt geht zwar noch in Fragen des Zahnersatzes, aber nicht mehr in Existenzfragen vom Volke aus.

2. Auch die Definition und Beherrschung des Staatsgebietes ist durchlchert. Schengen-Abkommen und Zuwanderungspolitik haben die Beherrschung des eigenen Staatsgebiets durch die Verwaltung stark eingeschrnkt. Die Grenzen sind nach allen Seiten offen, Zehntausende von Kriminellen, politisch extrem eingestellten und gewaltbereiten Ttern kommen ins Land ohne dass sie jemand daran hindert. Alldem wurden die Brger von den eigenen Volksvertretern schutzlos ausgeliefert. Allein durch die ffnung der polnischen Grenzen hat z. B. der Zigaretten-schmuggel so zugenommen, dass rund 10 % der Tabaksteuereinnahmen dem Bund entgehen.

Die Beherrschung des Staatsgebiets wird aber nicht nur an den Grenzen aufgelst, Gleiches geschieht auch im Innern: Die sich seit ber 20 Jahren stndig erweiternden Parallelgesellschaften bilden in vielen Grostdten fast staatsgewaltsfreie autonome Zonen. Hier wird weder Deutsch gesprochen noch ist deutsches Recht durchsetzbar. Durch unablssige Zuwanderung sind Kolonien mit Brckenkopffunktion entstanden. Die noch ansssigen Deutschen sind wieder einmal auf der Flucht, ihre Kinder "Eingeborene" in fremdlndischen Schulklassen. Die krzliche Demonstration in Kln, bei der ganze Straenzge wohlorganisiert (von wem?) in ein Meer von roten Fahnen mit dem Halbmond getaucht waren, zeigt was hier vorgeht: Dies ist unsere Stadt! Falls die Trkei der EU beitritt, sind alle Trken in Deutschland als "Unionsbrger" in den Kommunen wahlberechtigt. Es ist abzusehen, dass schon auf Basis der jetzigen trkischen Bevlkerung, erst recht aber nach der zu erwartenden Millionen-Zuwanderung, Deutsche Grostdte von trkischen Parteien dominiert, faktisch aus dem deutschen Staatsverband herausgelst und von Ankara - auch noch mit den Geldmitteln der EU - ferngesteuert wrden. Wer die Stdte hat, hat auch das Land. Hierzu leistet vor allem der Familiennachzug einen entscheidenden Beitrag. Was hier im Einzelfall humanitr ist, verndert als Massenphnomen seine Qualitt und wird zur Gefahr fr alle. Eigene Interessen insbesondere unserer Jugend stehen dem entgegen. Diese wurden bisher nicht bercksichtigt, auch "Pisa" hngt damit zusammen. Der massenhafte Familiennachzug muss sofort beendet werden. Dadurch wre eine friedliche Verminderung der Auslnderzahl erreichbar: Denn die Zahl der hier lebenden Trken tuscht darber, dass ein erheblicher Austausch durch Zuwanderung und Abwanderung stattfindet.

3. Drittes Element jeder Staatlichkeit ist das Staatsvolk. Demokratie und Nationalstaat sind Zwillingsbrder. Die Deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts, die Auflsung des in vielen Punkten der EU vergleichbar gewesenen Habsburger Staates, der Zerfall der UDSSR und Jugoslawiens, haben alle eine Ursache: Die Nationen wurden sich ihrer selbst bewusst und wollten sich dann demokratisch regieren. Demokratie heit: Ein Volk regiert sich selbst, muss also auch definiert und damit von anderen Vlkern abgegrenzt werden.

In Deutschland ist es so weit gekommen, dass nicht mehr in erster Linie das Volk die Zusammensetzung des Parlaments, sondern das Parlament die Zusammensetzung des Volkes bestimmt. Durch die Errichtung der einem Grabmal gleichenden Kiste im Deutschen Bundestag mit der Aufschrift "Der Bevlkerung" hat der Bundestag seine Verachtung fr den Souvern "Deutsches Staatsvolk" unmissverstndlich und verfassungswidrig zum Ausdruck gebracht. Die kontrollfreie ffnung aller Grenzen und eine uferlose Asyl- und Einbrgerungspolitik mit Doppelstaatsbrgerschaft zeigen die Umsetzung dieser Verachtung. In die gleiche Richtung weist die Tatsache, dass Empfngnisverhtung und Abtreibung von der Bundesregierung in der Agenda 2010 als "im gesellschaftlichen Interesse liegend" bezeichnet wurden. Alles wird von der ffentlichen Hand bezahlt, 8 Millionen ungeborene Kinder sind seit 1976 die Opfer: Nie wieder Deutschland! Die Parteien buhlen um eingebrgerte Trken. Die Bundestagswahl 2002 wurde von einer trkischen Minderheit entschieden. Unter massivem amerikanischen und trkischen Druck setzt der Bundeskanzler wie eine Besatzungsmacht fremde Interessen gegen uns durch. Auerdem verfolgt er das Ziel, eine linke "strategische Mehrheit" auf diese Weise endgltig abzusichern. "Wahlkapitulationen" dieser Art (Stimmenkauf durch Hergabe von Hoheitsrechten an die Frsten) haben seit dem Mittelalter in Deutschland eine unselige Tradition und schon das alte Reich zerstrt.

Eine weitere Demontage des Deutschen Staatsvolkes zeigt sich darin, dass weder ber den Vertrag von Maastricht noch ber die Abschaffung der Deutschen Mark noch ber die Osterweiterung der EU noch ber die Einfhrung einer "europischen Verfassung" noch ber eine Aufnahme der Trkei eine Volksabstimmung stattgefunden hat oder stattfinden soll. Wir drfen nicht einmal mehr darber entscheiden, in welchem Staat wir leben wollen oder welche Vlker unseren Staat "aufessen". Das gilt auch finanziell: Das Deutschland mit rund 6.000.000 Arbeitslosen "Sozialhilfe" an andere EU-Lnder zahlt, obwohl es das Geld trotz Auspressung seiner Brger gar nicht hat, sondern mit Krediten finanziert, ist ein Skandal. Auch hier das gleiche Bild: Die gewhlten Staatsorgane stehen lngst ber dem Volk und nicht mehr unter ihm, wie es in einer Demokratie der Fall sein muss. Ein souvernes Deutsches Staatsvolk, wie es im Grundgesetz beschrieben wird, ist nicht mehr geduldet. Wir sind lngst wieder Untertanen statt Staatsbrger. "Freie Wahlen" haben im Kern nur noch den Zweck, die Herrschaft einer in den Existenzfragen kaum mehr differenzierbaren "politischen Klasse" (stillschweigende Einheitspartei mit Blockfltenbegleitung) formal zu legitimieren.

4. Staatsgewalt, Staatsgebiet und Staatsvolk sind in Deutschland durchlchert. Die Staatlichkeit Deutschlands ist nur noch rudimentr vorhanden. Samuel von Pufendorf beschrieb Ende des 17. Jahrhunderts das damalige zersplitterte Deutsche Reich als "aliquod irregulare corpus monstro simile": "Irgend ein undefinierbares, einem Monster gleichendes Gebilde". So erleben auch heute wieder viele Brger ihren Staat, aber auch die EU.

5. Wenn Deutschland im eigentlichen Sinne kein Staat mehr ist, kann es nur eine Art Provinz sein, die einer anderen Staatlichkeit unterstellt ist. So liegt die Sache auch. Die meisten Entscheidungen werden in Brssel autoritr getroffen. Der von dort ausgehende Machtanspruch hat sich im Falle sterreichs gezeigt: Das Land wurde nicht als Staat, sondern wie eine aufstndische Provinz behandelt. Eine "rechts" angesiedelte demokratisch gewhlte Partei in die Regierungskoalition aufzunehmen, war in den Augen der Europa beherrschenden linken Krfte "Konterrevolution", gegen die mit uerster Hrte vorgegangen werden musste. Prag 1968 lsst gren. Wer - wie Schrder - die Demokratie in einem anderen Mitgliedsstaat der EU in Frage stellt, fr den bedeutet sie auch im eigenen Lande nichts. Deutschland ist in seinen Strukturen inzwischen eher mit einer Landkreisverfassung zu vergleichen: Seit Alters her hat der Landrat eine Doppelstellung. Er ist einerseits vom Kreistag gewhlter Leiter einer Selbstverwaltung, andererseits als Untere Verwaltungsbehrde aber auch Staatsbeamter, der hhere Weisungen auszufhren hat. Der Bundeskanzler hat deutlich solche Doppelfunktion: Einerseits verwaltet er die Reste deutscher Souvernitt, andererseits ist er Befehlsempfnger aus Brssel und setzt diese Befehle nach innen durch. In Europa sind Strukturen entstanden, die mit der UDSSR verglichen werden knnen. Schritt fr Schritt wird die Selbstndigkeit der "freiwillig" beigetretenen Vlker eingeschrnkt und ein autoritres Zwangssystem errichtet, in welchem die Lnder nur noch den Rang von Provinzen haben. Auch parteipolitisch passt der Vergleich: Das Scheitern des sich als Katholik bekennenden Kommissions-Kandidaten Butiglione zeigt an, dass im Hintergrund auch schon so etwas wie ein sozialistisches "Zentralkomitee" die Strippen zieht: Alarmstufe 1.

6. Eingangs ist die Frage gestellt, ob Deutschland vielleicht eine Kolonie ist, d.h. ein Land, das von fremden nicht integrationsbereiten Vlkern besiedelt wird. Aus Sicht vieler (sicherlich nicht aller) Trken in Deutschland, auf jeden Fall aber aus Sicht der stets fordernd auftretenden trkischen Ministerprsidenten ist dies der Fall. Fr die Trkei ist Deutschland ein vergreistes Land, in welches millionenfach junge Bevlkerungsberschsse abgegeben werden: Aggression und Landnahme. Dabei mssen auch die hinter der Trkei stehenden Turkvlker in Asien in den Blick genommen werden. Wenn die Schleusen geffnet bleiben wird sich vollziehen, was beim Blick auf die Landkarte schon immer nahegelegen hat: Dass Europa nmlich nur ein Wurmfortsatz Asiens ist. Dass Europa sich behaupten konnte, war seit der Antike eine einmalige Leistung der europischen Vlker. Das alles wird preisgegeben. Deutschland verabschiedet sich durch freiwillige Unterwerfung ehrlos aus tausendjhriger Geschichte. Zypern-Griechen und Zypern-Trken schafften es nicht, "multikulturell" zusammenzuleben, das Land wurde geteilt. Diese Verhltnisse sind auch in deutschen Grostdten zu besichtigen, Zypern ist schon berall. In Troja hatte Kassandra Recht, nicht Priamos!

7. Das um seine Rechte gebrachte Deutsche Volk muss verlangen, dass die Abgeordneten solchen berlegungen schnellstens und hart Rechnung tragen. Wenn sie sich nicht bewegen, besteht wie 1933 die Gefahr, dass die Menschen versuchen, ihnen durch die Wahl an sich ungeliebter extremer Parteien Beine zu machen. Die Deutsche Einheit, die wir trotz des Bundeskanzlers Schrder weiterhin jedes Jahr feiern, beruht auf dem Ruf unserer tapferen Landsleute aus Mitteldeutschland: "Wir sind das Volk, wir sind ein Volk": Kein deutscher Politiker darf hinter diese Aussage zurckgehen, Einigkeit und Recht und Freiheit kann es nur auf dieser Basis geben. Auf jeden Fall muss die Staatlichkeit Gesamtdeutschlands gewahrt bleiben. Mglicherweise kann dies (leider) nur noch dadurch geschehen, dass die Bundeslnder in Provinzen nach preuischem Vorbild umgewandelt werden. Diese wurden damals erfolgreich von "Oberprsidenten" verwaltet.

Letztlich ist das Problem Deutscher Staatlichkeit nur noch zu lsen, wenn die EU grundlegend reformiert wird. Die meisten Staaten sind dort nur Mitglieder, weil sie von anderen Staaten, die das Geld dafr gar nicht haben, "Sozialhilfe" beziehen. Das ist keine tragfhige Basis. Akzeptabel ist nur ein Europa, das sich ohne Transferleistungen aus dem Gefhl der Zusammengehrigkeit freiwillig zusammen schliet. Das kann hchstens zu einem Staatenbund fhren, der allein geeignet ist, Demokratie in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu dulden.

Sonst sind Demokratie und EU sich ausschlieende Alternativen.