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ERGEBNISSE EINER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 2015 FÜR DAS BERICHTSJAHR 2014 STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE UNTER DEN ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN KAMMERMITGLIEDERN DER ARCHITEKTEN- KAMMERN DER LÄNDER IM JAHR 2015

STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE UNTER DEN ABHÄNGIG ... · struktur- und gehaltsanalyse unter den abhÄngig beschÄftigten kammermitgliedern der architekten-kammern der lÄnder im jahr

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ERGEBNISSE EINER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 2015 FÜR DAS BERICHTSJAHR 2014

STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSEUNTER DEN ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN KAMMERMITGLIEDERN DER ARCHITEKTEN-KAMMERN DER LÄNDER IM JAHR 2015

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VON MAI BIS JUNI 2015 WURDEN DIE ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN MITGLIEDER DER ARCHITEKTENKAMMERN DER LÄNDER ONLINE ZU DEN RAHMENBEDINGUNGEN IHRER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT BEFRAGT.

BUNDESWEIT WURDEN 53.072 KAMMERMITGLIEDER DURCH DAS INSTITUT HOMMERICHFORSCHUNG ZU DER BEFRAGUNG EINGELADEN.

10.740 KAMMERMITGLIEDER BETEILIGTEN SICH AN DER BEFRAGUNG. DIES ENTSPRICHT EINER RÜCKLAUFQUOTE VON 20,2 PROZENT.

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

INHALT

04 EINLEITUNG

04 Erläuterungen zum Aufbau der Befragung04 Charakterisierung der Befragtengruppe

06 AUSBILDUNG

06 Fachrichtung 06 Studienabschluss

08 ARBEITGEBER

09 BERUFLICHER STATUS

10 VERGÜTUNG

10 Gehaltsentwicklung12 Gehaltsunterschiede 14 Weitere Gehaltskomponenten 14 Gehaltsanpassung14 Gehaltsentwicklung 2014 17 Erwartete Gehaltsentwicklung 2015

18 ARBEITSVERTRAG

18 Arbeitszeit20 Überstunden

22 VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE

23 Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung

32 BÜROGRÜNDUNG / BÜROÜBERNAHME

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

EINLEITUNG

ERLÄUTERUNGEN ZUM AUFBAU DER BEFRAGUNG

Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über zentrale Ergebnisse der bundes­weiten Befragung abhängig beschäftigter Kammermitglieder im Jahr 2015. Bei der Auswertung der Daten wurde durchgehend zwischen Angestellten in Architektur­ und Plan ungsbüros, Angestellten, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und Ange­stellten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterschieden.

CHARAKTERISIERUNG DER BEFRAGTENGRUPPE

Bei den in einem Angestelltenverhältnis tätigen Mitgliedern der Architektenkammern handelt es sich zu 55 Prozent um Männer und zu 45 Prozent um Frauen. Differenziert nach Alter zeigt sich, dass der Frauenanteil umso höher ausfällt, je jünger die Kammer­mitglieder sind. Während unter den über 50­Jährigen nur knapp ein Drittel der Befrag­ten weiblich ist, sind die Frauen in der Altersgruppe unter 35 Jahren mit 63 Prozent in der Mehrheit.

Ein Vergleich mit der bundesweiten Befragung angestellter Kammermitglieder im Jahr 2013 ergibt, dass der Frauenanteil in den letzten zwei Jahren in allen Altersgruppen gestiegen ist. Der höhere Anteil von Frauen in den jüngeren Altersgruppen ist also nicht etwa damit zu erklären, dass viele Frauen zunächst in den Architektenberuf einsteigen, nach der Familiengründung aber aus dem Beruf ausscheiden. Die Zahl der Frauen unter den in einem Angestelltenverhältnis tätigen Mitgliedern der Architektenkammern der Länder nimmt vielmehr insgesamt zu. ► Abb. 1 Das Durchschnittsalter der als Angestellte tätigen Kammermitglieder liegt bei 44 Jahren. 16 Prozent der Befragten sind jünger als 35 Jahre, 22 Prozent sind der Altersgruppe zwischen 35 und 40 Jahren zuzuordnen. Gut ein Drittel der Befragungsteilnehmer ist zwischen 41 und 50 Jahre alt und 27 Prozent haben das 50. Lebensjahr überschritten.

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 1 FRAUENANTEIL NACH ALTERSGRUPPEN

2013 2015

63

52

44

60

48

41

4542

3126

%

Gesamt

unter 35 Jahre

35 bis 40 Jahre

41 bis 50 Jahre

älter als 50 Jahre

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

AUSBILDUNG

FACHRICHTUNG

Mit 84 Prozent ist die deutliche Mehrheit der angestellten Kammermitglieder der Fach­richtung Architektur zuzurechnen. Bei 5 Prozent handelt es sich um Innenarchitekten. 8 Prozent sind als Landschaftsarchitekten und 7 Prozent als Stadtplaner in die Architek­tenliste eingetragen. ► Abb. 2

STUDIENABSCHLUSS

41 Prozent der Befragten haben an einer Universität oder Technischen Hochschule einen Diplomstudiengang absolviert. 55 Prozent sind Absolventen eines Diplomstudiengangs an einer Fachhochschule. Ein Masterstudiengang wurde von 7 Prozent der Befragten ab­ geschlossen. Insgesamt 3 Prozent der Befragungsteilnehmer verfügen über einen Bachelor­abschluss: 2 Prozent geben an, Absolventen eines 6­semestrigen Bachelor­Studiums zu sein, 1 Prozent hat ein 8­semestriges Bachelor­Studium abgeschlossen.

Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2013 ist der Anteil der angestellten Kammermit­glieder mit Master­ und Bachelorabschlüssen von 6 auf 10 Prozent gestiegen. Der Anteil der Angestellten mit Fachhochschul­Diplom ging leicht von 59 auf 55 Prozent zurück. ► Abb. 3

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 2 FACHRICHTUNG

%Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Werte nicht zu 100 %.

ABB. 3 STUDIENABSCHLUSS

2013 2015

1.9

0.7

7

0.7

0.3

5

41

55

41

59

%

Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfach nennungen addieren sich die Werte nicht zu 100 %.

Bachelor 6 Semester

Bachelor 8 Semester

Master

Diplom Uni/TH

Diplom FH

Architektur

Landschaftsarchitektur

Stadtplanung

Innenarchitektur

7

5

8

84

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ARBEITGEBER

55 Prozent der befragten Angestellten haben im Referenzjahr 2014 in einem Architektur­ oder Planungsbüro gearbeitet. In der gewerblichen Wirtschaft waren 21 Prozent der Befragten beschäftigt. 24 Prozent befanden sich in einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst. ► Abb. 4

Die in Architektur­ und Planungsbüros angestellten Kammermitglieder sind mit durch­schnittlich 41 Jahren deutlich jünger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der gewerb­lichen Wirtschaft (Ø 47 Jahre) und im öffentlichen Dienst (Ø 48 Jahre).

Da Frauen in den jüngeren Altersgruppen überdurchschnittlich häufig vertreten sind, be­ deutet dies zugleich, dass der Frauenanteil unter den als Angestellte tätigen Kammermit­gliedern in Architektur­ und Planungsbüros deutlich höher ausfällt (50 Prozent) als in der gewerblichen Wirtschaft (34 Prozent) und im öffentlichen Dienst (42 Prozent). ► Abb. 5

ABB. 5 FRAUENANTEIL NACH ARBEITGEBER

weiblich männlich

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst(angestellt)

Gesamt

50

50 3466

42

58

45

55

%

ABB. 4 ARBEITGEBER

%55 Architektur- /

Planungsbüro 24 Öffentlicher Dienst (angestellt)

21 Gewerbliche Wirtschaft

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

BERUFLICHER STATUS

Ein Drittel der Befragten beschreibt die eigene berufliche Tätigkeit als „ selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten nach Anleitung “. 67 Prozent geben an, Tätigkeiten vollständig selbstständig auszuführen bzw. eine leitende Funktion innezuhaben. ► Abb. 6

Frauen geben fast doppelt so häufig wie Männer an, Tätigkeiten nach Anleitung auszu­führen (44 Prozent gegenüber 23 Prozent). Dieser geschlechtsspezifische Unterschied ist länderübergreifend festzustellen. Auf die unterschiedliche Altersstruktur der weiblichen und männlichen Kammermitglieder ist dieser geschlechtsspezifische Unterschied nicht zurückzuführen, denn er besteht unabhängig von der Dauer der Berufstätigkeit und damit unabhängig vom Lebensalter. Auch der höhere Anteil weiblicher Angestellter unter den Teilzeittätigen erklärt diesen Unterschied nicht. Sowohl unter den Teilzeittätigen als auch unter den Vollzeittätigen liegt der Anteil der laut Selbsteinschätzung weisungsgebunden tätigen Frauen deutlich über dem der weisungsgebunden tätigen Männer. ► Abb. 7

ABB. 7 TÄTIGKEITSSTRUKTUR NACH GESCHLECHT

weiblich männlich

selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / nach Anleitung

selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion

Gesamt

40

60

63

37

55

45 %

%

ABB. 6 TÄTIGKEITSSTRUKTUR

33 selbstständiges Ausführen von

Tätigkeiten / nach Anleitung

67 selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion

selbstständige Tätigkeiten Tätigkeiten nach Anleitung

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

VERGÜTUNG

GEHALTSENTWICKLUNG

Die in Vollzeit als Angestellte tätigen Kammermitglieder haben im Referenzjahr 2014 im Mittel 50.000 Euro verdient. Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros mit 42.000 Euro signifikant weniger verdienen als die Angestellten im öffentlichen Dienst (58.000 Euro) bzw. in der gewerb­lichen Wirtschaft (65.000 Euro). ► Abb. 8

Diese Abstufung (Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros verdienen weniger als Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Gehälter wiederum unter denen der Angestell­ten in der gewerblichen Wirtschaft liegen) gilt für alle Bundesländer, für die aufgrund ausreichender Fallzahlen ein Vergleich aller drei Teilgruppen möglich ist.

Im Ländervergleich zeigt sich ein deutliches Gehaltsgefälle: Die höchsten Gehälter in Architektur­ und Planungs büros erhalten Angestellte in Hessen (46.100 Euro), gefolgt von Rheinland­Pfalz (44.351 Euro) und Nordrhein­Westfalen (44.000 Euro). Die niedrigsten Gehälter werden diesen Angestellten in Sachsen­Anhalt (36.120 Euro), Mecklenburg­ Vorpommern und Sachsen (jeweils 36.000 Euro) gezahlt. Im Mittel erhält ein Angestellter in einem Architektur­ und Planungsbüro in Hessen somit das 1,3­fache eines Angestellten in einem Architektur­ und Planungsbüro in Mecklenburg­Vorpommern oder Sachsen.

In der gewerblichen Wirtschaft ist das Gehaltsgefälle genauso steil: Es reicht im Länder ­vergleich von 72.000 Euro in Hessen bis 54.000 Euro im Saarland. Damit verdienen in Hessen in der gewerblichen Wirtschaft angestellte Kammermitglieder im Mittel das 1,3­fache ihrer in der gewerblichen Wirtschaft tätigen Kolleginnen und Kollegen im Saarland.

* Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen

ABB. 8 BRUTTOJAHRESGEHALT DER VOLLZEITTÄTIGEN *

Mittelwert Median

42.000

65.000

58.000

50.000

45.902

70.680

58.076

54.206

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

Gesamt

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50.000€betrug im Mittel das Bruttojahreseinkommen aller

befragten angestellten Kammermitglieder in Vollzeit

SIEHE ABB. 8 BRUTTOJAHRESGEHALT INKL. ALLER GELDLEISTUNGEN

UND ÜBERSTUNDENVERGÜTUNGEN

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

GEHALTSUNTERSCHIEDE

Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Bruttojahresgehalt: Im Mittel verdienen Angestellte, die mehr als 20 Jahre im Beruf sind, das 1,7­fache ihrer Kolleginnen und Kollegen mit maximal fünf Jahren Berufserfahrung. ► Abb. 9

Angestellte mit hoher beruflicher Eigenverantwortung (selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion) verdienen im Mittel 1,3 mal so viel wie weisungs ­ ge bunden tätige Angestellte.

Frauen verdienen weniger als Männer: Im Mittel erhalten weibliche Angestellte 80 Pro­zent des Gehalts ihrer männlichen Kollegen. Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt der befragten Frauen liegt bei 43.200 Euro (Median). Die männlichen Angestellten verdienen im Mittel 54.000 Euro. Dieser Zusammenhang gilt in allen erfassten Bundes­ländern.

Mit der unterschiedlichen Altersstruktur der männlichen und der weiblichen Befragten und der daraus resultierenden unterschiedlich langen Berufserfahrung ist dieser Zusammen hang nicht allein zu erklären. Auch auf die Tatsache, dass Frauen häufiger

* In den Ländervergleich der Gehälter in der gewerblichen Wirtschaft fließen aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Angaben für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein.

ABB. 9 BRUTTOJAHRES GEHALT NACH DAUER DER BERUFSTÄTIGKEIT *

bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 20 Jahre mehr als 20 Jahre

€48.000

51.900

40.00035.000

54.00065.000

72.000

43.280

43.00046.909

55.44063.000

36.00042.000

53.00062.000

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

Gesamt

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

weisungsgebundene Tätigkeiten ausführen als Männer, kann die unterschiedliche Höhe der Gehälter von männlichen und weiblichen Angestellten nicht allein zurückgeführt werden. ► Abb. 10

Im Vergleich zu den Ergebnissen der Befragung aus dem Jahr 2013 (Referenzjahr 2012) sind die Gehälter in allen hier betrachteten Teilgruppen gestiegen. Die beschriebenen Abhängigkeiten der Höhe des Gehalts von der Art des Arbeitgebers, der Dauer der Berufs­tätigkeit, der Tätigkeitsstruktur und dem Geschlecht wurden auch im Jahr 2013 bereits gemessen und werden durch die vorliegenden Ergebnisse bestätigt. ► Abb. 11

* Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen

ABB. 11 BRUTTOJAHRESGEHALT IN DEN JAHREN 2012 UND 2014 *

2012 2014

€42.000

65.000

58.000

50.000

40.500

62.000

55.000

48.000

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

Gesamt

* Inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen

ABB. 10 BRUTTOJAHRES GEHALT NACH GESCHLECHT *

weiblich männlich

€Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

Gesamt

38.40045.566

56.000

53.611

43.20054.000

60.000

68.586

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

WEITERE GEHALTSKOMPONENTEN

22 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten beziehen ein 13. Monatsgehalt. Weihnachts geld wird 39 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten ausgezahlt. 21 Prozent bekommen zusätz­lich zu ihrem Gehalt Urlaubsgeld. Vermögens wirksame Leistungen erhalten 28 Prozent. Geldwerte Vorteile, Erfolgsprämien und andere Leistungen geben 37 Prozent der Vollzeit tätigen Befragten an.

Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass Angestellte in Architektur­ und Planungs­büros deutlich weniger zusätzliche Geldleistungen erhalten als Angestellte in der gewerb­lichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst (Ø 0,9 gegenüber jeweils Ø 2,1). ► Abb. 12

GEHALTSANPASSUNG

30 Prozent der befragten Angestellten geben an, ihr Gehalt werde in regelmäßigen Abständen angepasst. In unregelmäßigen Abständen wird das Gehalt von 49 Prozent der Angestellten angepasst. 21 Prozent geben an, bei ihnen finde keine Anpassung des Gehalts statt. ► Abb. 13

Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass knapp zwei Drittel der Angestellten im öffentlichen Dienst regelmäßig eine Gehaltserhöhung erhalten. In der gewerblichen Wirtschaft liegt dieser Anteil bei 38 Prozent, bei den Architektur­ und Planungsbüros bei 13 Prozent. Mehr als ein Viertel der Angestellten in Architektur­ und Planungsbüros gibt demgegenüber an, gar keine Gehaltsanpassung zu bekommen (28 Prozent). Dieser Anteil fällt bei den Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft (16 Prozent) und im öffentlichen Dienst (8 Prozent) deutlich niedriger aus.

GEHALTSENTWICKLUNG 2014

72 Prozent der Angestellten haben 2014 ein höheres Gehalt bekommen als noch im Jahr 2013. Besonders häufig durften sich die Angestellten im öffentlichen Dienst (89 Prozent) und in der gewerblichen Wirtschaft (77 Prozent) über eine Gehaltserhöhung freuen. Von den in Architektur­ und Planungsbüros angestellten Kammermitgliedern erhielten nur 62 Prozent ein höheres Gehalt als im Jahr zuvor. ► Abb. 14

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 12 ZAHL ZUSÄTZLICHER GEHALTSKOMPONENTEN (NUR VOLLZEITTÄTIGE)

keine eine zwei drei vier fünf

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst(angestellt)

Gesamt

40 2614 5

37 3123 37

16

2225

241 55

14

21

25

1271 25 2

%

ABB. 13 GEHALTSANPASSUNG NACH ARBEITGEBER

Nein, gar nicht Ja, unregelmäßig Ja, regelmäßig

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst(angestellt)

Gesamt

28 2116 7

60 4946

27

1230

38

66 %

ABB. 14 GEHALTSENTWICKLUNG IM JAHR 2014 GEGENÜBER DEM VORJAHR

Anstieg keine Veränderung Rückgang

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst(angestellt)

Gesamt

62 72

3 3

3525

77 89

3 320 8

%

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72%der angestellten Kammermitglieder erhielten 2014

ein höheres Gehalt als im Vorjahr.

SIEHE ABB. 13 GEHALTSANPASSUNG NACH ARBEITGEBER

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ERWARTETE GEHALTSENTWICKLUNG 2015

68 Prozent der befragten Angestellten erwarten für 2015 einen Anstieg ihres Gehalts im Vergleich zu 2014. 30 Prozent gehen davon aus, dass sich ihr diesjähriges Gehalt im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird. Mit einem Rückgang des eigenen Gehalts rechnet nur ein kleiner Teil der Befragten (2 Prozent).

Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros rechnen signifikant häufiger als Angestell­te in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst damit, dass sich ihr Gehalt nicht verändern wird (41 Prozent im Vergleich zu 25 bzw. 12 Prozent). In den beiden letztgenannten Gruppen erwartet die deutliche Mehrheit der Befragten einen Anstieg des eigenen Gehalts im Vergleich zum Vorjahr (gewerbliche Wirtschaft: 72 Prozent / öffent­licher Dienst: 86 Prozent). Der Vergleichsanteil für die Angestellten in Architektur­ und Planungs büros liegt bei 56 Prozent.

Verglichen mit 2013 ist der Anteil der Befragten, die mit einer Gehaltserhöhung rechnen, gestiegen. Vor zwei Jahren gaben 61 Prozent der Befragten an, eine Gehaltserhöhung zu erwarten. 35 Prozent gingen davon aus, dass sich ihr Gehalt nicht verändern würde und 4 Prozent rechneten mit einer Kürzung des Gehalts.

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ARBEITSVERTRAG

95 Prozent der Angestellten haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros haben seltener einen schriftlichen Arbeitsvertrag (92 Prozent) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (98 Prozent) oder im öffent­lichen Dienst (100 Prozent).

Einen befristeten Arbeitsvertrag haben 6 Prozent der befragten Angestellten. Ange­stellte im öffentlichen Dienst haben mit 9 Prozent deutlich häufiger einen befristeten Arbeitsvertrag als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (6 Prozent) und in Architektur­ und Planungsbüros (4 Prozent).

ARBEITSZEIT

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der angestellten Kammermitglieder in Vollzeit liegt bei 39,7 Wochenstunden, die der Teilzeittätigen bei 25,6 Wochenstunden. Voll ­ zeit tätige Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten signifikant weniger Stunden pro Woche als ihre Vollzeit tätigen Kolleginnen und Kollegen in Architektur­ und Planungs­büros und in der gewerblichen Wirtschaft. 79 Prozent der Angestellten im öffentlichen Dienst arbeiten weniger als 40 Stunden wöchentlich. Die Vergleichsanteile für die privat­wirtschaftlich angestellten Kammermitglieder liegen bei 32 Prozent (Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft) und 9 Prozent (Angestellte in Architektur­ und Planungs­büros). ► Abb. 15 Insgesamt sind 18 Prozent der angestellt tätigen Kammermitglieder in Teilzeit tätig. Dabei handelt es sich vor allem um Frauen. So sind 35 Prozent der befragten Frauen, aber nur 4 Prozent der männlichen Befragten teilzeittätig. ► Abb. 16

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 15 ZAHL DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN WOCHENARBEITSSTUNDEN NACH ARBEITGEBER

30 bis unter 40 Stunden 40 Stunden mehr als 40 Stunden

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst(angestellt)

Gesamt

9

30

5982 63

32

79

9 79 219

%

ABB. 16 ANTEIL DER VOLLZEIT UND TEILZEITTÄTIGEN ANGESTELLTEN NACH GESCHLECHT

vollzeittätig teilzeittätig

weiblich männlich

35

65 96

4

82

18

%Gesamt

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20

STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ÜBERSTUNDEN

Mit 81 Prozent hat die deutliche Mehrheit der Befragten in 2014 Überstunden geleistet. Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros und in der gewerblichen Wirtschaft leisten häufiger Überstunden (jeweils 84 Prozent) als ihre Kolleginnen und Kollegen im öffent­lichen Dienst (71 Prozent).

Vollzeit tätige Angestellte, die Überstunden leisten, arbeiten pro Woche durchschnitt­lich 6 Stunden mehr als vertraglich festgelegt. Angestellte in der gewerblichen Wirt­schaft leisten mehr Überstunden (Ø 7 Stunden) als ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen in Architektur­ und Planungsbüros (Ø 5 Stunden) und im öffentlichen Dienst (Ø 4 Stunden). ► Abb. 17

Voll bezahlt wurden die im Referenzjahr 2014 geleisteten Überstunden nur bei einem kleinen Anteil der Befragten (4 Prozent). Bei 15 Prozent der Angestellten wurden sie teils bezahlt, teils per Freizeitausgleich abgegolten. Ausschließlich per Freizeitausgleich wurden die Überstunden von 43 Prozent der Befragten abgegolten. 37 Prozent erhielten keinerlei Kompensation.

Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass die Überstunden im öffentlichen Dienst überwiegend per Freizeitausgleich abgegolten werden (76 Prozent gegenüber 37 Prozent in Architektur­ und Planungsbüros und 30 Prozent in der gewerblichen Wirtschaft), wohingegen in Architektur­ und Planungsbüros sowie in der gewerblichen Wirtschaft deutlich häufiger als im öffentlichen Dienst kein Überstundenausgleich erfolgt (37 Prozent bzw. 58 Prozent gegenüber 16 Prozent). Dieser Zusammenhang gilt bundesweit.

ABB. 17 ZAHL DER WÖCHENTLICHEN ÜBERSTUNDEN NACH ARBEITGEBER

weniger als 2 Stunden 2 bis unter 5 Stunden 5 bis unter 10 Stunden 10 Stunden und mehr

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst(angestellt)

Gesamt

1528

8 17

39

29

50

39

4041

36

39

6 2 6 5

%

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6Überstunden leistet

jeder befragte Angestellte in Vollzeit durchschnittlich pro Woche

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für die Hälfte der Befragten ein Thema mit persönlicher Relevanz, da sie neben der beruflichen auch einer familiären Verpflichtung (Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und / oder der Betreuung einer pflegebedürftigen Person) nachkommen müssen.

32 Prozent der Kammermitglieder haben ihre berufliche Laufbahn in der Vergangenheit bereits einmal oder mehrmals unterbrochen, um ihren familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Dies ist bei den weiblichen Befragten signifikant häufiger der Fall als bei ihren männlichen Kollegen (46 Prozent im Vergleich zu 20 Prozent). Zusätz­lich fällt die Unterbrechung bei den weiblichen Kammermitgliedern mit 24 Monaten (Median) signifikant länger aus als bei den Männern mit 3 Monaten (Median). ► Abb. 18

VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE

ABB. 18 UNTERBRECHUNG DER BERUFLICHEN LAUFBAHN WEGEN FAMILIÄREN VERPFLICHTUNGEN

Nein Ja, bis zu 12 Monate Ja, länger als 12 Monate

weiblich männlich

3318

13

54

80

2

68

16

%Gesamt

16

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

MODELLE FLEXIBLER ARBEITSZEITGESTALTUNG

Gut zwei Drittel der angestellt tätigen Kammermitglieder (69 Prozent) sind für einen Arbeit geber tätig, der eine Gleitzeit­Regelung anbietet. Jeder zweite Befragte (52 Prozent) arbeitet in einem Büro, einem Unternehmen oder einer Behörde mit Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit. 27 Prozent der angestellten Kammermitglieder ist es möglich, aus dem Home­Office zu arbeiten. 12 Prozent hätten an ihrer Arbeitsstelle grundsätzlich die Mög lichkeit, ein (Jahres­)Arbeitszeitkonto zu führen und 8 Prozent der Befragten sind bei Arbeitgebern tätig, die ein gehaltsfreies Sabbatjahr anbieten.

Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst deutlich mehr Möglichkeiten zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung haben als die übrigen Befragten. Mit Ausnahme des Home­Office werden alle abgefragten Modelle zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst häufiger angeboten als in der gewerblichen Wirtschaft und in Architektur­ und Planungsbüros. ► Abb. 19

ABB. 19 ANGEBOTENE MODELLE ZUR FLEXIBLEN ARBEITSZEITGESTALTUNG NACH ARBEITGEBER

Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) Gesamt

%93

69

6760

40

36

66

33

52

27

51

22

8

3

15

10

19

16

12

8

211

1

Gleitzeit

Teilzeittätigkeit

Home-Office

Arbeitszeitkonto / Jahresarbeitszeit

Sabbatjahr (gehaltsfrei)

Sonstiges

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 20 GENUTZTE MODELLE ZUR FLEXIBLEN ARBEITSZEITGESTALTUNG NACH ARBEITGEBER

Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) Gesamt

%

Home-Office

Gleitzeit

keine

Teilzeittätigkeit

Arbeitszeitkonto / Jahresarbeitszeit

926

2832

83

48

91

49

85

55

82

66

44

61

35

66

36

23

40

52

33

5

9

Elternzeit / Pflegezeit

231516

19

111

0

Sonstiges

Sabbatjahr (gehaltsfrei)

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

Insgesamt 74 Prozent der Befragten, denen Modelle zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung durch ihren Arbeitgeber angeboten werden, nehmen diese auch in Anspruch. Angestellte im öffentlichen Dienst nutzen die Angebote mit 91 Prozent besonders häufig, gefolgt von Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft (72 Prozent). Im Vergleich am seltensten werden bestehende Angebote zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung von Angestellten in Architektur­ und Planungsbüros genutzt (68 Prozent). ► Abb. 20

Insgesamt werden Gleitzeit, das (Jahres­) Arbeitszeitkonto und das Home­Office – sofern angeboten – am häufigsten genutzt. Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros nutzen signifikant häufiger als ihre Kollegen ein Arbeitszeitkonto bzw. Jahresarbeitszeit und die Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit. In Architektur­ und Planungsbüros sowie der gewerblichen Wirtschaft wird überdurchschnittlich häufig das Home­Office in Anspruch genommen und Angestellte im öffentlichen Dienst machen häufiger als andere von Gleitzeit Gebrauch.

Neben Angeboten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung können Arbeitgeber verschiedene andere Maßnahmen anbieten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Im Rahmen der diesjährigen Befragung wurde nach der Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen bei der Terminplanung (auswärtige Termine, berufliche Reisen), der Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit Kindern bei der Urlaubs planung, der Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern, einer Notfallbetreuung von Kindern bei Ausfall der regulären Betreuung (Tagesmutter, Kindergarten, Schule) sowie dem Angebot einer eigenen Kinderbetreuung (Betriebskindergarten o. ä.) gefragt.

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

85 Prozent der befragten Kammermitglieder geben an, ihr Arbeitgeber habe eine oder mehrere der vorgenannten Maßnahmen umgesetzt. Auch in diesem Zusammenhang bietet der öffentliche Dienst seinen Arbeitnehmern am häufigsten Maßnahmen zur Verein barkeit von Beruf und Familie an (92 Prozent gegenüber 83 Prozent in der gewerb­lichen Wirtschaft und 82 Prozent in Architektur­ / Planungsbüros). ► Abb. 21

Mehrheitlich praktiziert wird die Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Ver­pflichtungen bei Urlaubsplanung (73 Prozent) und Terminplanung (63 Prozent) sowie die Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern (59 Prozent). Die Angestellten im öffen tlichen Dienst geben bei nahezu allen abgefragten Maßnahmen häufiger als die übrigen Kammermitglieder an, dass diese an ihrer Arbeitsstelle angeboten werden.

Im Anschluss an die Fragen zu konkreten Arbeitszeitmodellen / Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden die Befragten um eine Einschätzung der Familienfreundlichkeit des Arbeitgebers anhand der folgenden Statements gebeten:

 — „  Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bewusst gefördert (z. B. durch entspre­chende Maßnahmen). “

 — „  Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) werden weniger verantwortungsvolle Aufgaben übertragen. “

 — „  Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen. “

 — „  Eine ‚ Babypause  ‘ bringt keine beruflichen Nachteile mit sich.  “

42 Prozent aller Befragten stimmen der Aussage „ Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bewusst gefördert “ (eher) zu, 30 Prozent stimmen dieser Aussage teils, teils zu und 28 Prozent geben an, diese Aussage treffe (eher) nicht zu. Angestellte im öffentlichen Dienst antworten deutlich häufiger (eher) zustimmend (58 Prozent) als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft (41 Prozent) und Angestellte in Architektur­ und Planungs­büros (35 Prozent). Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros bezeichnen diese Aussage besonders häufig als (eher) unzutreffend (34 Prozent gegenüber 30 Prozent in der gewerblichen Wirtschaft und 14 Prozent im öffentlichen Dienst). ► Abb. 22

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 22 WIRD DIE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE DURCH DEN ARBEITGEBER GEFÖRDERT ?

trifft (eher) zu teils / teils trifft (eher) nicht zu

%34

3135

3029

41

5828

14

4230

28

Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

Gesamt

ABB. 21 ANGEBOTE ZUR BESSEREN VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE NACH ARBEITGEBER

Architektur- / Planungsbüro Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst (angestellt) Gesamt

%

Notfallbetreuung von Kindern bei Ausfall der

regulären Betreuung

Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären

Verpflichtungen bei der Terminplanung

keine

Rücksichtnahme auf Be schäftigte mit Kindern

bei der Urlaubsplanung

Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern

815

1718

59

53

70

73

63

59

62

56

70

15

71

21

80

21

73

18

1211

5

1

Sonstiges

023

1

eigene Kinderbetreuung (Betriebskindergarten)

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

Zwei Drittel der Befragten bezeichnet die Aussage „ Beschäftigten mit familiären Verpflicht­ungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) werden weniger verantwortungs volle Aufgaben übertragen “ als (eher) unzutreffend. Angestellte im öffentlichen Dienst lehnen diese Aussage mit 72 Prozent häufiger (eher) ab als Angestellte in der gewerb lichen Wirtschaft (69 Prozent) und in Planungs­ und Architekturbüros (63 Prozent). ► Abb. 23 42 Prozent der angestellt tätigen Kammermitglieder sind der Ansicht, eine „ Babypause “ bringe keine beruflichen Nachteile mit sich. Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst diese Meinung deutlich häufiger vertreten (53 Prozent) als Angestellte in der Privatwirtschaft (39 Prozent bzw. 40 Prozent). ► Abb. 24

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 23 WERDEN BESCHÄFTIGTEN MIT FAMILIÄREN VERPFLICHTUNGEN WENIGER VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN ÜBERTRAGEN?

trifft (eher) zu teils / teils trifft (eher) nicht zu

%Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

6319

18

6918

13

1216

72

1518

67Gesamt

ABB. 24 BRINGT EINE »BABYPAUSE« BERUFLICHEN NACHTEILE MIT SICH?

trifft (eher) zu teils / teils trifft (eher) nicht zu

%Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

4120

39

3822

40

5321

26

4221

37Gesamt

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ABB. 25 IST ES FÜR MÄNNER SCHWIERIGER ALS FÜR FRAUEN, DIE VORHANDENEN MASSNAHMEN FÜR EINE BESSERE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE ZU NUTZEN?

trifft (eher) zu teils / teils trifft (eher) nicht zu

%weiblich

männlich

6715

18

4819

33

2617

57Gesamt

ABB. 26 BEWERTUNG DER EIGENEN ARBEITSSTELLE BEZOGEN AUF DIE VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE

sehr gut / gut befriedigend ausreichend / mangelhaft

%Architektur- / Planungsbüro

Gewerbliche Wirtschaft

Öffentlicher Dienst (angestellt)

2225

53

1926

55

7219

9

5824

18Gesamt

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

Bezogen auf die vorgenannten Aussagen (bewusste Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Arbeitgeber / familiäre Verpflichtungen resultieren in weniger verantwortungsvoller Tätigkeit / Babypause führt zu beruflichen Nachteilen) zeigen sich für Angestellte in Architektur­ und Planungsbüros folgende Zusammenhänge:

 — Angestellte, die ein Kind/Kinder unter 18 Jahren haben und/oder eine pflegebedürftige Person betreuen, bewerten den eigenen Arbeitgeber positiver als Angestellte, die keiner Betreuungsverpflichtung nachkommen müssen. Dies deutet darauf hin, dass die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser ist als die angenommene.

 — Ein weiteres Indiz hierfür ist das Ergebnis, dass Angestellte, die ihre berufliche Lauf­bahn schon einmal unterbrochen haben, um familiären Verpflichtungen nachzu­kommen, den eigenen Arbeitgeber positiver bewerten als Angestellte, die bislang keine Pause dieser Art gemacht haben.

 — Differenziert nach der Länge der Unterbrechung zeigt sich, dass Befragte, die die berufliche Laufbahn nur kurz unterbrochen haben (max. 12 Monate) ein positiveres Urteil fällen als Befragte, deren Pause länger als 12 Monate dauerte. Ein schneller Wiedereinstieg scheint die berufliche Laufbahn also weniger zu beeinträchtigen als eine längere Pause.

Das Statement „ Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen “ trifft nach Meinung von 26 Prozent aller Befragten (eher) zu, 17 Prozent geben an, dass diese Aussage teils, teils zutreffe und 57 Prozent der Befragten sind der Meinung, sie treffe (eher) nicht zu. Männer beurteilen ihre Möglichkeiten, die vorhandenen Maßnahmen zu nutzen, kritischer als ihre weiblichen Kollegen: Sie stimmen dieser Aussage deutlich häufiger zu als Frauen (33 Prozent gegenüber 18 Prozent). ► Abb. 25

Abschließend wurden alle Befragten gebeten, ihrer Arbeitsstelle eine Gesamtnote bezogen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu geben. Insgesamt betrachtet bewerten 58 Prozent der Befragten ihre eigene Arbeitsstelle in diesem Punkt als sehr gut oder gut. 24 Prozent bewerten die eigene Arbeitsstelle als befriedigend und 18 Prozent als aus­reichend oder mangelhaft. Die zufriedensten Angestellten hinsichtlich der Verein barkeit von Familie und Beruf arbeiten im öffentlichen Dienst. Sie bewerten ihre eigene Arbeits­stelle signifikant häufiger mit sehr gut oder gut (72 Prozent) als Ange stellte in der gewerb lichen Wirtschaft (55 Prozent) und in Architektur­ und Planungs büros (53 Prozent). Die Noten ausreichend und mangelhaft vergeben 22 Prozent der Angestellten in den Architektur­ und Planungsbüros und 19 Prozent der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft, aber nur 9 Prozent der Angestellten im öffentlichen Dienst. ► Abb. 26

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

BÜROGRÜNDUNG / BÜROÜBERNAHME

2015 wurden die abhängig Beschäftigten erstmals danach gefragt, ob sie schon einmal in Erwägung gezogen haben, sich selbstständig zu machen. 5 Prozent der Befragten bejahen diese Frage und geben an, eine selbstständige Tätigkeit gezielt anzustreben. 26 Prozent ziehen eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung, haben aber keine konkreten Pläne. Für 38 Prozent der Befragten kommt eine selbstständige Tätigkeit derzeit nicht in Frage.

Die übrigen Befragten haben entweder eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung gezogen, den Gedanken daran dann aber wieder verworfen, oder waren bereits selbstständig tätig, haben diese Tätigkeit aber wieder aufgegeben. ► Abb. 27

Vor allem Befragte, die noch am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen, streben gezielt eine selbstständige Tätigkeit an oder ziehen sie zumindest in Erwägung. ► Abb. 28

Männliche Befragte ziehen eine selbstständige Tätigkeit häufiger theoretisch in Erwäg ung als weibliche Befragte (29 Prozent gegenüber 23 Prozent) oder streben sie gezielt an (6 Prozent im Vergleich zu 3 Prozent). Frauen geben demgegenüber deutlich häufiger als ihre männlichen Kollegen an, eine selbstständige Tätigkeit nicht anzustreben (46 Prozent gegenüber 31 Prozent). ► Abb. 29

ABB. 27 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT

38selbstständige Tätigkeit wird nicht in Erwägung gezogen17

war selbstständig tätig und hat diese Tätigkeit wieder aufgegeben

5selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt

26 selbstständige Tätigkeit wird

in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne

14 selbstständige Tätigkeit

wurde in Erwägung gezogen, dann aber verworfen

%

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

ABB. 28 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT NACH DAUER DER BERUFSTÄTIGKEIT

bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 20 Jahre mehr als 20 Jahre

%3839

3934

9

36

19

24

28

12

3

48

5

10

9

7

15

4

19

2

selbstständige Tätigkeit wird nicht in Erwägung gezogen

war selbstständig tätig und hat diese Tätigkeit wieder

aufgegeben

selbstständige Tätigkeit wird in Erwägung gezogen, aber

ohne konkrete Pläne

selbstständige Tätigkeit wurde in Erwägung gezogen,

dann aber verworfen

selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt

ABB. 29 ERWÄGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT NACH GESCHLECHT

weiblich männlich

31

18

16

46

17

11

selbstständige Tätigkeit wird nicht in Erwägung gezogen

war selbstständig tätig und hat diese Tätigkeit

wieder aufgegebenselbstständige Tätigkeit

wurde in Erwägung gezogen, dann aber verworfen

63selbstständige Tätigkeit

wird gezielt angestrebt

2923selbstständige Tätigkeit

wird in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne

%

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STRUKTUR- UND GEHALTSANALYSE 2015

Die Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit nicht erwägen, wurden nach den Gründen für diese Entscheidung gefragt. Die am häufigsten genannten Gründe sind ein zu hohes finanzielles Risiko (58 Prozent), die Sorge vor einer unsicheren Auftragslage (20 Prozent) und eine vermutete Unvereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie (18 Prozent). ► Abb. 30

24 Prozent der Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit gezielt anstreben oder zumindest in Erwägung ziehen, möchten ein eigenes Büro gründen. 11 Prozent möchten ein bestehendes Büro übernehmen und 65 Prozent haben in dieser Frage keine ein­deutige Präferenz. Hierbei fällt auf, dass Befragte, die eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung ziehen, aber noch keine konkreten Pläne haben, deutlich häufiger unent­schlossen sind, ob sie ein eigenes Büro gründen oder ein bestehendes Büro übernehmen wollen (71 Prozent gegenüber 33 Prozent in der Teilgruppe derer, die gezielt auf eine Selbst ständig keit hinarbeiten). ► Abb. 31

Befragte, die eine Büroübernahme kategorisch ausschließen, wurden um eine Begründung dieser Entscheidung gebeten. 43 Prozent geben an, dass sie etwas Eigenes schaffen und nicht durch bereits bestehende Strukturen festgelegt sein wollen. Weitere Gründe sind ein zu hoher Preis (21 Prozent) und das Fehlen geeigneter Angebote (15 Prozent). ► Abb. 32

ABB. 30 PLÄNE FÜR EINE BÜROGRÜNDUNG ODER BÜROÜBERNAHME *

selbstständige Tätigkeit wird in Erwägung gezogen, aber ohne konkrete Pläne Selbstständige Tätigkeit wird gezielt angestrebt

%Ich möchte ein eigenes Büro gründen.

Ich möchte ein bestehen-des Büro übernehmen.

Ich habe in dieser Frage keine eindeutige Präferenz.

39

28

33

21

8

71* Büro gründung oder Büro übernahme nach

Konkret isierungs grad der Pläne – nur Befragte, die eine selbst ständige Tätigkeit nicht aus schließen.

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ABB. 31 GRÜNDE, AUS DENEN EINE SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT NICHT IN FRAGE KOMMT *

%58

3

20

3

18

2

7

1

14

1

6

1

5

0.5

54

0.3

33

0.3

zu hohes finanzielles Risiko

mangelnde soziale Absicherung

unsichere Auftragslage

zu hoher Druck / Stress

Unvereinbarkeit mit Familie

zu große Konkurrenz

persönliche Gründe

keine Chance bei Wettbewerben

zu hohe Arbeitsbelastung

als Einzelkämper chancenlos

derzeitige Tätigkeit gefällt

zu wenig Berufserfahrung

zu wenig Eigenkapital

schlechte Erfahrungen

zu viel Bürokratie

kein geeigneter Partner

Benachteiligung als Frau

fehlende Kontakte / Beziehungen

zu viel Verantwortung

mangelnde Anerkennung * Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Anteile nicht zu 100 %.

2

21

1

15

99

6555

23

ABB. 32 GRÜNDE, AUS DENEN EINE BÜROÜBERNAHME NICHT IN FRAGE KOMMT *

%43zu festgelegt / möchte etwas Eigenes schaffen

ich habe bereits ein eigenes Büro

zu teuer

habe ich noch nicht drüber nachgedacht

ich kenne keine Angebote

ich habe eine ganz neue Geschäftsidee

ich möchte klein anfangen

zu kompliziert / nicht attraktiv

zu viel Verantwortung / zu wenig Erfahrung

zu hohes Riskio: Haftung für Altlasten

passt nicht in meine Lebenssituation

Imagetransfer funktioniert nicht: der Inhaber ist der Wert des Büros

ich bin ortsgebunden

* Aufgrund der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen addieren sich die Anteile nicht zu 100 %.

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IMPRESSUM

HerausgeberBundesarchitektenkammer e.V.Askanischer Platz 410963 BerlinT 030 . 26 39 44 - 0F 030 . 26 39 44 - [email protected]

Inhaltlich verantwortlichReferat Wirtschaftspolitik:Dipl.­Vw. Inga Stein­Barthelmes,Referatsleitung;Hommerich Forschung:Dipl.­Soz. Nicole Reiß

Gestaltung4S, Berlin

Durchführung der BefragungHommerich ForschungDipl.­Soz. Nicole ReißAm Broich 251465 Bergisch Gladbachwww.hommerich.de

Stand Dezember 2015

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