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Struktur- und Personalentwicklungskonzept für das akademische Personal der Viadrina (SPEK) Entwurf der AG Personalentwicklung Stand 02.05.2017 1. Präambel .............................................................................................................................. 2 2. Zielsetzung ........................................................................................................................... 3 3. Handlungsfelder ..................................................................................................................... 3.1. Handlungsfeld 1: Etablierung der Tenure-Track-Professur als dauerhafte Personalkategorie Juniorprofessur (W1) ............................................................................... 5 3.2. Handlungsfeld 2: Etablierung der Erstberufungsprofessur mit Tenure-Track-Perspektive (W2) ...................................................................................................................................... 8 3.3. Handlungsfeld 2: Etablierung verbesserter Beschäftigungsstandards für Qualifikations- und Drittmittelstellen ................................................................................................................ 9 3.4. Systematische Verankerung wissenschaftlicher Funktionsstellen ................................ 13 3.5. Handlungsfeld 4: Etablierung verbesserter Standards für das nebenberufliche wissenschaftliche Personal Lehrbeauftragte sowie wissenschaftliche Hilfskräfte ................ 15 3.6. Handlungsfeld 5: Zielgruppenspezifische Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen, Karrierebegleitung und Vernetzung .......................................... 17 3.7. Handlungsfeld 6: Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit mit Familienaufgaben ....... 19 4. Evaluation und Fortschreibung ........................................................................................... 22 5. Anlage Übersicht über den Maßnahmenkatalog in Tabellenform ........................................ 23

Struktur- und Personalentwicklungskonzept für das ... · i ersit t i ri r rt er “ zu einer nachhaltigen Personalentwicklung für den wissenschaftlichen Mittelbau bekannt. Die Dienstvereinbarung

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Struktur- und Personalentwicklungskonzept

für das akademische Personal der Viadrina (SPEK)

Entwurf der AG Personalentwicklung – Stand 02.05.2017

1. Präambel .............................................................................................................................. 2

2. Zielsetzung ........................................................................................................................... 3

3. Handlungsfelder .....................................................................................................................

3.1. Handlungsfeld 1: Etablierung der Tenure-Track-Professur als dauerhafte

Personalkategorie – Juniorprofessur (W1) ............................................................................... 5

3.2. Handlungsfeld 2: Etablierung der Erstberufungsprofessur mit Tenure-Track-Perspektive

(W2) ...................................................................................................................................... 8

3.3. Handlungsfeld 2: Etablierung verbesserter Beschäftigungsstandards für Qualifikations-

und Drittmittelstellen ................................................................................................................ 9

3.4. Systematische Verankerung wissenschaftlicher Funktionsstellen ................................ 13

3.5. Handlungsfeld 4: Etablierung verbesserter Standards für das nebenberufliche

wissenschaftliche Personal – Lehrbeauftragte sowie wissenschaftliche Hilfskräfte ................ 15

3.6. Handlungsfeld 5: Zielgruppenspezifische Qualifikations- und

Weiterbildungsmaßnahmen, Karrierebegleitung und Vernetzung .......................................... 17

3.7. Handlungsfeld 6: Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit mit Familienaufgaben ....... 19

4. Evaluation und Fortschreibung ........................................................................................... 22

5. Anlage Übersicht über den Maßnahmenkatalog in Tabellenform ........................................ 23

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1. Präambel

Das vorliegende Papier formuliert ein Entwicklungskonzept für das wissenschaftliche Personal

für die Jahre 2017-2022, in dem bestehende Förderungsinstrumente gebündelt beschrieben

werden und zu deren Weiterentwicklung die Viadrina sich hiermit durch konkret benannte

Maßnahmen bekennt. Zum begrifflichen Verständnis ist einleitend festzuhalten:

1. Zum wissenschaftlichen Personal gehören gemäß Brandenburgischem Hochschulgesetz

alle hauptberuflichen und nebenberuflichen Personalkategorien, alle Gruppen von den W3-

ProfessorInnen bis zu den Lehrbeauftragten. Grundsätzlich ist das gesamte

wissenschaftliche Personal Zielgruppe der Personalentwicklung der Europa-Universität

Viadrina, in dieser Entwicklungsperiode stehen aber die optimale Förderung des

wissenschaftlichen Nachwuchses und eine aktive Politik der Chancengleichheit im Zentrum.

Daher richtet sich das Struktur- und Personalentwicklungskonzept für die Jahre 2017-2022

insbesondere an W2-ProfessorInnen in der Phase des Tenure Track, JuniorprofessorInnen,

akademische MitarbeiterInnen, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte. Eine

regelmäßige Fortschreibung des Konzeptes im Sinne einer Optimierung der Maßnahmen

und Erweiterung der Zielgruppen ist beabsichtigt (vgl. dazu unten Punkt 4).

2. Das vorliegende Konzept versteht sich explizit als Struktur- und

Personalentwicklungskonzept. Um eine erfolgreiche Entwicklung des wissenschaftlichen

Nachwuchses ermöglichen zu können, bedarf es sowohl struktureller als auch

personalentwicklerischer Maßnahmen im engeren Sinne. Daher umfassen die

Handlungsfelder dieses Konzeptes ebenso den Aufbau transparenter und verbindlicher

Beschäftigungsbedingungen im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses wie

Maßnahmen der Weiterbildung und Karrierebegleitung.

Die Viadrina hat sich schon mit ihrer 2014 geschlossenen „ ienst erein r ng r est lt ng

on r eits ertr gen emischer it r eiterinnen n it r eiter er ti t ng ro -

ni ersit t i rin r n rt er “ zu einer nachhaltigen Personalentwicklung für den

wissenschaftlichen Mittelbau bekannt. Die Dienstvereinbarung hat insbesondere für den aus

Qualifizierungsgründen befristet eingestellten wissenschaftlichen Nachwuchs berechenbarere

Rahmenbedingungen für die eigene Qualifizierung geschaffen. Mit dem vorliegenden Struktur-

und Personalentwicklungskonzept setzt die Viadrina diesen Weg einer strategischen

Personalpolitik fort.

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2. Zielsetzung

Die Universität hat in den letzten Jahren bereits Standards und Strukturen aufgebaut, die durch

das vorliegende Struktur- und Personalentwicklungskonzept in eine umfassende

Personalstrategie integriert werden. Diese Personalstrategie orientiert sich an den

Kernaufgaben der Hochschule in Forschung und Lehre, zu denen auch die Aufgabe,

wissenschaftlichen Nachwuchs zu qualifizieren, gehört. Die Viadrina setzt sich zum Ziel, eine auf

diese Kernaufgaben ausgerichtete aufgabengerechte und zukunftsfähige Personalstruktur für

das o.g. Personal zu etablieren. Die Viadrina ist bestrebt, den wissenschaftlichen Nachwuchs in

seinen individuellen Karrierezielen – seien sie auf eine dauerhafte Beschäftigung in der

Wissenschaft oder auf eine außerakademische Karriere gerichtet – optimal zu unterstützen. Auf

diese Weise soll dem Ausscheiden von DoktorandInnen ohne erfolgreichen Abschluss der

Promotion sowie der Abwanderung hochqualifizierter PostdoktorandInnen entgegengewirkt

werden, die Attraktivität des Arbeitsplatzes Europa-Universität Viadrina weiter erhöht und der

Wissenschaftsstandort Frankfurt (Oder) im nationalen wie internationalen Wettbewerb gestärkt

werden.

Im Folgenden werden sieben Handlungsfelder entwickelt, für die jeweils der IST-Zustand,

Zielsetzungen sowie konkrete Maßnahmen beschrieben werden. Letztere werden zusätzlich in

einem in der Anlage enthaltenen Maßnahmenkatalog für alle Handlungsfelder tabellarisch im

Überblick abgebildet. Die ersten fünf Handlungsfelder beziehen sich auf die einzelnen hier

erfassten Personalkategorien, die letzten beiden Handlungsfelder haben je einen thematischen

Fokus, der sich auf alle hier behandelten Personalkategorien bezieht, namentlich

zielgruppenspezifische Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie

Chancengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit.

3. Handlungsfelder

Die Zielgruppen dieses Personalentwicklungskonzepts sind alle Personalkategorien des

wissenschaftlichen Personals. Das Konzept formuliert in diesem Rahmen sechs spezifische

Handlungsfelder. Die in den jeweiligen Handlungsfeldern bereits ergriffenen Maßnahmen oder

erreichten Entwicklungsstände werden durch das Personalentwicklungskonzept

weiterentwickelt, ergänzt und in eine zukunftsorientierte personalpolitische Gesamtstrategie der

Viadrina für das wissenschaftliche Personal integriert.

4

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3.1. Handlungsfeld 1: Implementierung der Tenure-Track-Professur –

Juniorprofessur (W1)

Ist-Zustand

Es ist mittlerweile Konsens im internationalen wie im deutschen hochschulpolitischen Diskurs,

dass die bestehenden Perspektiven der Berufung auf eine Lebenszeitprofessur unbefriedigend

sind. Während einerseits die Zahl der Professuren nur leicht angestiegen ist, ist die Zahl der

potentiellen BewerberInnen in den vergangenen Jahren unverhältnismäßig stark gewachsen. Im

Ergebnis ist der Karriereweg zur Professur mit einer unzumutbar langen Phase der

Ungewissheit verbunden. Aus diesem Grund ziehen viele exzellente Postdocs aus Deutschland

mittlerweile eine Karriere im Ausland vor oder verlassen hochqualifiziert die akademische

Laufbahn. Dies bedeutet für die Universitäten einen substantiellen Verlust gerade an

hochqualifiziertem und zugleich dringend benötigtem Personal. Besonders betroffen von diesem

Karriereabbruch sind Akademikerinnen, die angesichts der Unsicherheiten und der damit

einhergehenden Konflikte zwischen Karriere- und Familienplanung besonders häufig auf eine

Laufbahn in der Wissenschaft verzichten (vgl. dazu im Detail der Bundesbericht

wissenschaftlicher Nachwuchs 2017).

Diese Situation hat sich in der Vergangenheit auch an der Europa-Universität Viadrina

wiedergespiegelt. Auch an dieser Universität sind planbare Karriereperspektiven erst mit dem

Ruf auf eine W2/W3-Professur auf Lebenszeit möglich, Tenure-Track-Professuren wurden noch

nicht systematisch implementiert. An der Viadrina wurden seit Einführung dieser

Personalkategorie bislang alle Juniorprofessurstellen ohne explizite Tenure-Perspektive

ausgeschrieben. In lediglich zwei Fällen wurden in Einzelfallentscheidungen

JuniorprofessorInnen auf unbefristete Vollzeitprofessuren ohne Ausschreibung berufen. Derzeit

sind 5 JuniorprofessorInnen besetzt, alle wurden ohne eine Tenure-Perspektive

ausgeschrieben. Insgesamt gibt es im Stellenplan der Viadrina 11 Juniorprofessuren.

Die Etablierung der Juniorprofessur als vollwertige Professur neben den W2- und W3-

Lebenszeitprofessuren ist insgesamt gut gelungen, eine dem spezifischen Entwicklungsprofil der

Juniorprofessur angepasste Personal- und Karriereentwicklung ist allerdings noch ausbaufähig.

Zielsetzung

Die Europa-Universität Viadrina hat sich das Ziel gesetzt, Tenure-Track-Professuren als

dauerhafte Personalkategorie in der Universität zu etablieren. Tenure-Track-Professuren sind

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die effektivste Möglichkeit, ein gestuftes Karrieresystem innerhalb der derzeit bestehenden

Stellenstruktur zu etablieren. Auf diese Weise werden WissenschaftlerInnen in einem deutlich

früheren Lebensalter als bisher langfristige Karriereperspektiven eröffnet und Personen mit

Familienaufgaben eine entsprechende Karriere erleichtert. Tenure-Track-Professuren eröffnen

planbare und langfristige Perspektiven für hochqualifizierte PostdoktorandInnen, denen ein

international vergleichbarer Karriereweg eröffnet wird.

Die Europa-Universität Viadrina hat das Ziel, mit der Berufung von JuniorprofessorInnen, die

eine verbindliche Tenure-Perspektive erhalten, auch die spezifische interdisziplinäre Ausrichtung

der Universität in Forschung und Lehre zu stärken: Gegenwärtig müssen viele an der Viadrina

arbeitende WissenschaftlerInnen, die sich noch in der Qualifizierungsphase befinden und deren

Karriereperspektive somit außerhalb der Viadrina liegen, den Spagat leisten zwischen den

engen disziplinären Erwartungen in ihrem Fach und dem explizit interdisziplinären Anspruch der

Viadrina. Diese zwar allgemein immer mehr gestellte Anforderung von disziplinärer Exzellenz

und interdisziplinärer Kompetenz ist an der Viadrina insofern besonders gestellte, als diese

Universität über keine Fachinstitute verfügt, in deren Kontext eine disziplinäre Qualifikation

gewährleistet wäre. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs an der Viadrina bedeutet dies ein

überdurchschnittliches Maß an Engagement und Eigeninitiative. JuniorprofessorInnen mit

Tenure-Perspektive an der Viadrina werden von diesem Konflikt entlastet und können zu einem

früheren Zeitpunkt in ihrer wissenschaftlichen Entwicklung ihre zentralen Forschungsthemen aus

dem interdisziplinären Kontext der Viadrina heraus entwickeln und so auch zu deren

Profilschärfung beitragen.

Ziel ist auch, die Juniorprofessur mit speziell für ihre Bedürfnisse konzipierten und ständig

weiterzuentwickelnden Personal- und Karriereentwicklungsmaßnahmen zu begleiten (siehe

dazu auch Handlungsfeld 5).

Spezifische Maßnahmen

* JuniorprofessorInnen-Stellen werden künftig in der Regel als Tenure-Track-Professuren

ausgeschrieben.

* Für jede künftig zu besetzende W2- oder W3-Professur wird im Strategiegespräch zwischen

Präsident und Fakultäten geprüft, ob es für die aktuelle Struktur der jeweiligen Fakultät

angeraten ist, eine durch Habilitation, bereits evaluierte Juniorprofessur oder weitere

wissenschaftliche Leistungen nach § 41 BbgHG ausgewiesene Forschungspersönlichkeit zu

gewinnen, oder ob die Professur auch als Tenure-Track-Professur (W1) ausgeschrieben werden

kann. Im Fall einer Entscheidung gegen die Tenure-Track-Professur legen die Fakultäten im

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Rahmen des Strategiegespräches eine schriftliche Begründung vor. So kann, wenn ein

Fachgebiet nur unzureichend vertreten ist, eine gut ausgestattete W3-Professur empfehlenswert

sein.

* Um Ablauf und Kriterien der Evaluation von W1-Professuren transparent und universitätsweit

verbindlich zu gestalten, erlässt die Viadrina eine Satzung für die Evaluation von

Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren (s. Anlage 1, Satzungsentwurf).

Diese Satzung sieht eine Bewährungsevaluation von W1-Professuren nach in der Regel drei

Jahren vor. Nach positiver Evaluation erfolgt die Vertragsverlängerung gemäß § 46 des

Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Vertragsverlängerungen aufgrund von

Kinderbetreuungszeiten gemäß § 46 Abs. 1 Ziff. 2 werden auf Antrag der Juniorprofessorin oder

des Juniorprofessors in jedem Fall gewährt. Vor Ablauf des Vertragsverhältnisses erfolgt eine

Tenure-Evaluation, die bei positivem Ergebnis die Ernennung zur Professorin/zum Professor auf

Lebenszeit (W2 bzw. W3) nach sich zieht.

* JuniorprofessorInnen werden von einem Mentor/einer Mentorin aus der Gruppe der

Lebenszeitprofessuren begleitet.

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3.2. Handlungsfeld 2: Etablierung der Erstberufungsprofessur mit Tenure-Track-

Perspektive (W2)

Ist-Zustand

Die hohe Zahl der nicht zuletzt im Rahmen der Exzellenzinitiative Qualifikationsstellen und –

möglichkeiten auch für Postdocs haben zu einer großen Zahl hoch qualifizierter

NachwuchswissenschaftlerInnen geführt, denen eine tendenziell gleichbleibende Zahl an

Professuren gegenübersteht.

Zudem sind W1-Professuren aus strukturellen Gründen für eine zumindest derzeit recht große

Gruppe von Postdocs nicht zugänglich: Postdocs, die oftmals sehr erfolgreich mehrere Jahre als

Postdocs im Forschungsbereich angestellt waren, bevor sich eine Bewerbungschance auf eine

Juniorprofessur ergibt, können oftmals nicht mehr als Juniorprofessuren berufen werden – eine

Herausforderung, die sich auch in Brandenburg immer wieder stellt.

Zielsetzung

Die Europa-Universität Viadrina setzt sich das Ziel, durch die Einführung befristeter W2-

Erstberufungsprofessuren mit Tenure-Track-Option auf eine W2-Lebenszeitprofessur dieser

hoch qualifizierten Nachwuchswissenschaftler*innengruppe ebenfalls eine dauerhafte

Perspektive anzubieten. Die Tenure-Track-Option soll perspektivisch auf eine Tenureoption von

W2 auf W3 für diese Erstberufungsprofessuren weiterentwickelt werden. Derzeit existieren dafür

allerdings die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht.

Spezifische Maßnahmen

Die Europa-Universität Viadrina schreibt künftig gezielt W2-Erstberufungsprofessuren aus, die

mit einer Tenure-Track-Perspektive nach 5 Jahren versehen sind. Das Verfahren für den

Tenure-Track der W2-Erstberufgungsprofessuren wird ebenfalls satzungsmäßig geregelt (siehe

Anlage XXX)

Mit der Einführung der Tenure-Track-Optionen für Juniorprofessuren (W1) sowie für

Erstberufungen (W2) werden zwei weitere Wege zur Lebenszeitprofessur an der Europa-

Universität Viadrina etabliert.

9

3.3. Handlungsfeld 2: Etablierung verbesserter Beschäftigungsstandards für

Qualifikations- und Drittmittelstellen

Ist-Zustand

Die Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen vom 27.08.2014 hat an der

Viadrina erfolgreich Mindeststandards (so etwa bzgl. der Vertragslaufzeit von Erstverträgen und

des Anteils der Arbeitszeit für die eigene Qualifizierung) für Qualifizierungsstellen etabliert, die

über die rechtlichen Regelungen hinausgehen (s. Anlage 2, DV). In der Laudatio zur Verleihung

des Personalrätepreises 2016 in Gold hob Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis (Humboldt-Universität)

hervor, dass dies »die bundesweit erste Dienstvereinbarung an einer Universität [ist], die die

Beschäftig ngs e ing ngen s e iell ür en wissensch tlichen › ittel ‹ regelt. mit wer en

endlich einmal verbindliche Mindeststandards für diese wichtige Mitarbeitergruppe vereinbart.

Ein Ergebnis, das (Hoch-)Schule machen sollte.«1

Der Dienstvereinbarung liegt die Überzeugung zu Grunde, dass alle Weiterbildungsmaßnahmen

und Karrierebegleitungsinstrumente für akademische MitarbeiterInnen erst im Rahmen

gesicherter Beschäftigungsrahmenbedingungen greifen können. Daher garantiert die EUV ihren

1 http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/der-personalrat/deutscher-personalraete-preis/Preis-

2015/ANSICHT_BUND_DPRP2015_Sonderdruck_ES.pdf

10

befristeten akademischen MitarbeiterInnen konkrete Mindestlaufzeiten für die Arbeitsverträge,

die in ihrer Verbindlichkeit über die allgemeinen Regelungen des Brandenburgischen

Hochschulgesetzes und des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) hinausgehen.

Gleiches gilt für die Soll-Bestimmung zur Nutzung der familienfreundliche Komponente im

WissZeitVG. Die Viadrina hat hier ein verbindliches Bekenntnis abgegeben.

Für alle befristet eingestellten akademischen MitarbeiterInnen auf Haushaltsstellen gelten die

Mindeststandards der Dienstvereinbarung. Seit deren Inkrafttreten wird bei allen

Qualifikationsstellen darauf geachtet, dass die Tätigkeitsdarstellungen einen Mindestanteil von

40% für die eigene Qualifikation enthalten. Auch hier geht die EUV leicht über das gesetzliche

Mindestmaß von einem Drittel im BbgHG hinaus.

Zielsetzung

Es ist der Anspruch der Viadrina, den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragend zu

qualifizieren. Die erste Stufe der Qualifikation ist der Abschluss der Promotion. In der Postdoc-

Phase bedeutet Qualifikation das Erlangen der Berufungsfähigkeit auf eine Professur. Die

11

Viadrina hat das Ziel und den Anspruch, dem in der Regel befristet beschäftigen Personal in der

Phase der Qualifizierung optimale Voraussetzungen für eine Karriere im nationalen wie

internationalen Wissenschaftsbetrieb sowie für außerakademische Karrieren mitzugeben.

Hierbei leisten das Referat Forschung und Wissenschaftlicher Nachwuchs und das Viadrina

Center for Graduate Studies umfassende Unterstützung: Sie beraten Masterstudierende mit

Promotionsinteresse, Promovierende und Postdocs zu allen überfachlichen Fragen der

Promotions- und Postdoc-Phase, insbes. Postdocs werden zur Karriereentwicklung

(strategische Ausrichtung des Profils; Drittmitteleinwerbung; internationale Mobilität etc.).

Eine klare Vorgabe für die Vertragslaufzeit einerseits und die klare Festschreibung von

Mindestzeiten für die eigene Qualifikationsarbeit erlauben dem wissenschaftlichen Nachwuchs,

eine für die Qualifizierung unabdingbare Planungsgrundlage. Die Standards, die das SPEK der

Viadrina für Qualifizierungs- und Drittmittelstellen vorsieht, schaffen so die notwendigen

Rahmenbedingungen für NachwuchswissenschaftlerInnen, um sich im nationalen wie

internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Kurze Vertragslaufzeiten, Teilzeitverträge

und die oft zu knappe Zeit für die eigene Qualifikation erschweren

NachwuchswissenschaftlerInnen den Karriereweg und begünstigen ihre Entscheidung gegen

einen Verbleib im Wissenschaftssystem. Dem wird an der Viadrina nicht erst auf der Ebene der

Professuren, sondern bereits in der Qualifizierungsphase personalpolitisch begegnet.

Neben diesen Standards fördert die Viadrina aktiv die wissenschaftliche Profilbildung des

Nachwuchses durch Coaching-Maßnahmen, mit denen der wissenschaftliche Nachwuchs für

Aufgabenbereiche vorbereitet wird, die jenseits des traditionellen Lehr- und

Forschungsbetriebes liegen. Im Rahmen des Weiterqualifzierungsprogramms bietet das

Viadrina Center for Graduate Studies in jedem Semester Workshops mit integrierten

Coachings/Trainings insbes. zu Soft Skills (Kommunikation; Networking; Zeitmanagement etc.)

und zur Vorbereitung auf Disputationen oder Gespräche mit Berufungskommissionen an. Bei all

diesen Maßnahmen bekennt sich die Viadrina zu einer Personalpolitik der Chancengleichheit.

Eine Personalpolitik, in der akademische MitarbeiterInnen in der Qualifizierung auch dadurch

unterstützt werden, dass sie von qualifizierungsfremden Tätigkeiten weitgehend entlastet

werden, verlangt eine differenzierte Evaluierung der Struktur- und Personalplanung, in der die

Personalentwicklung sich an den unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen von

akademischen MitarbeiterInnen im Bereich Forschung und Lehre orientiert. Die

Beschäftigungsbedingungen ergeben sich aus diesen Aufgaben und Funktionen. Die

Verankerung von wissenschaftlichen Funktionsstellen im Stellenplan dient in diesem Kontext

dem Zweck, befristetes Personal auf Qualifizierungsstellen, WissenschaftlerInnen in

Drittmittelprojekten und auch ProfessorInnen verlässlich zu entlasten, um so Forschung und

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Lehre der Viadrina zu stärken (siehe dazu Handlungsfeld 3, Kapitel 3.3.).

Spezifische Maßnahmen

* Bei Verträgen, die den 40% Anteil für die eigene Qualifizierung unterschreiten, ist der

Befristungsgrund der Qualifizierung nicht ausreichend gegeben und somit zu prüfen, ob die

Aufgabe nicht besser und strategisch sinnvoller mit einer unbefristeten Funktionsstelle zu

erfüllen bzw. verbinden ist.

An die erfolgreiche Etablierung der Mindeststandards für Qualifizierungs- und Drittmittelstellen

(s.o.) anknüpfend, sieht das SPEK für Promotions-, Postdoc- und Drittmittelstellen folgende

weitere Maßnahmen vor:

* Die Viadrina verpflichtet sich, in ihrem internen Antragsmanagement die Belange der

Personalentwicklung bei der Drittmittelbeantragung noch stärker zu berücksichtigen. In der

Stellenplanung hält sie die Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein, die

100%–Stellen für PostdoktorandInnen und mindestens 65%–Stellen für Promovierende

vorsehen.

* Für Promovierende ist mit Blick auf ihre finanzielle Situation sowie ihre soziale Absicherung ein

Arbeitsvertrag, wenn möglich, einem reinen Promotionsstipendium vorzuziehen.

* Stellen für PostdoktorandInnen werden so konzipiert, dass die deutlich größere Verantwortung

und Eigenständigkeit in Forschung und Lehre, die Erweiterung der Prüfungsberechtigung oder

der Zuwachs an verantwortungsvollen Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung (z.B.

in Promotionskommissionen und Promotionsausschuss) auch in den Stellenbeschreibung

sichtbar wird und daher in der Regel als TV-L 14 eingestuft wird2 . (Anlage 3, Beschluss).

Ausnahmen einer niedrigeren Einstufung sind dann gegeben, wenn im Einzelfall die

Tätigkeitsdarstellung nur eine niedrigere Eingruppierung rechtfertigt.

* Bei der Einstellung und Einstufung werden wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen von

Stipendien3 als förderliche Zeiten anerkannt.

* Im Sinne einer strategischen Einbindung des exzellenten Forschungsnachwuchses sollen

Post-Doc-Stellen nicht ausschließlich an Lehrstühle, sondern ebenfalls an Fach- und

Forschungsschwerpunkte der Universität angebunden werden.

2 Die Eingruppierungsentscheidung erfolgt den Grundsätzen des TVL entsprechend

selbstverständlich jeweils individuell. 3 Als Stipendien im Zusammenhang mit dieser Regelung gelten ....

13

3.4. Systematische Verankerung wissenschaftlicher Funktionsstellen

Ist-Zustand

Das Brandenburgische Hochschulgesetz sieht in § 49 eine Beschäftigung akademischer

it r eiter „n ch ßg e es Wissensch ts eit ertr gsgeset es WissZeit [in] e risteten

oder unbefristeten Angestellten erh ltnissen“ or. ller ings ist in en let ten J hren er nteil

der unbefristet Beschäftigten auf ein sehr niedriges Maß abgesunken. An der Viadrina sind

derzeit 94,3% der wissenschaftlichen Beschäftigten in den Fakultäten befristet eingestellt (Stand

Personalstatistik 31.12.2016). Damit weist die Viadrina eine noch geringere Quote als der

Bundesdurchschnitt auf [Bundesbericht für den wissenschaftlichen Nachwuchs 2017]. Der

Wissensch tsr t h t m 14. J li 2014 „ s K rriere iel Wissensch tlicher it r eiter

(unbefristet beschäftigt) für dauerhaft anfallende wissenschaftliche Dienstleistungen und

g en im Wissensch tsm n gement“ [Verweis Fußnote] als zweiten Hauptkarriereweg

neben der Professur definiert. Die HRK-Leitlinien em hlen ereits im ril 2012, „ ss on

den Fakultäten bzw. Fachbereichen Dauerstellenkonzepte aufgestellt werden, um die Anzahl

der Dauerstellen in einem angemessenen Verhältnis zu den befristeten Qualifikationsstellen zu

h lten.“ ch im i 2014 e l gte ie HRK, ss ie „ rch Be rist ngen e ingte l t tion

... iele Resso rcen ür Re r tier ng n in r eit ng“ in e n „ einem erl st n Wissen

n Kom eten en“ ühre.

Zielsetzung:

Eine auch Funktionsstellen integrierende umfassende Personalstrategie hat das Ziel, die zeitlich

befristeten Qualifikationsstellen von qualifikationsfremden Aufgaben weitgehend zu entlasten.

Zugleich ist das Ziel, durch Verankerung spezifischer zu definierender Daueraufgaben in Lehre

und Forschung in unbefristeten wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen langfristige

Perspektiven für WissenschaftlerInnen auch jenseits der Professur zu etablieren.

Die dauerhaften Forschungsstrukturen, insbesondere in Form der Zentralen Wissenschaftlichen

Einrichtungen, aber gegebenenfalls auch weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen der

Universität, werden durch diese Funktionsstellen ebenfalls gestärkt.

Spezifische Maßnahmen

* An der Viadrina werden in allen Fakultäten und Einrichtungen diejenigen Aufgaben eruiert,

deren Ausgestaltung als unbefristete Stellen im Sinne eines reibungslosen Ablaufs in

Forschung, Lehre, Infrastruktur und Wissenschaftsmanagement angemessen ist und die weder

fachlich von befristet oder unbefristet eingestellten nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen

14

noch rechtlich von befristet eingestellten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen übernommen

werden können.

Dazu wird ein systematischer Prozess in allen Fakultäten mit dem Ziel eingeleitet, der im Laufe

des Jahres 2018 insbesondere das derzeitige Aufgabenportfolio der Qualifikationsstellen und

der wissenschaftsunterstützenden Verwaltungsstellen, aber auch das derzeitige

Aufgabenportfolio der Professuren entlang folgender Fragestellung untersucht:

- Wissenschaftliche Aufgaben, die durch eine Einführung unbefristeter Funktionsstellen

personalrechtlich korrekt und inhaltlich angemessener wahrgenommen werden können. Hier ist

insbesondere an hochrepetitive Aufgaben einerseits und sehr spezifische Aufgaben andererseits

zu denken;

- Wissenschaftliche Aufgaben, die einerseits ein hohes Maß an wissenschaftlicher und

wissenschaftsunterstützende Expertise verlangen und die andererseits von dem befristet

eingestellten Personal nicht im Kontext ihrer Qualifizierung sinnvoll integriert werden können.

Damit wird auch die beständige Professionalisierung dieser Aufgabenerfüllung gewährleistet und

erwartet. Sowohl einzelne Professuren als auch einzelne Disziplinen oder Institute sowie die

Fakultäten prüfen, in welchem Umfang sie so definierte unbefristete Stellen benötigen.

Der Prüfprozess soll bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein, die Ergebnisse werden in

konkrete, in den Jahren 2019-2022 umzusetzende Maßnahmen übersetzt.

Wissenschaftliche unbefristete Funktionsstellen sind insbesondere in folgenden Bereichen

denkbar:

Koordination von Studiengängen sowie Studienberatung: Um Qualität und Konstanz im Bereich

der koordinierenden und beratenden Aufgaben zu erreichen, welche für die Qualitätssicherung

der Studiengänge unerlässlich ist, sind unbefristete Stellen in Betracht zu ziehen. Das

Lehrdeputat ist in diesem Fall entsprechend in der Tätigkeitsdarstellung anzupassen.

Stärkung der Forschungsstrukturen: Die Fakultäten bzw. die Hochschulleitung prüfen, ob

unbefristete PostdoktorandInnen-Stellen in Forschungsschwerpunkten geschaffen werden

sollen. Solche Stellen bieten sich insbesondere für die wissenschaftliche Koordination von

Instituten und Zentren an.

15

3.5. Handlungsfeld 4: Etablierung verbesserter Standards für das

nebenberufliche wissenschaftliche Personal – Lehrbeauftragte sowie

wissenschaftliche Hilfskräfte

Ist-Zustand

Der Wissenschaftsrat fasst die Situation – insbesondere der Lehrbeauftragten – in seinen

m ehl ngen om J li 2014 wie olgt s mmen: „ olche ro lem tischen

Beschäftigungsverhältnisse sind aus Sicht des Wissenschaftsrates weder für das

Wissenschaftssystem noch für die Betroffenen funktional (...) Demgegenüber sind Lehraufträge,

die tatsächlich nebenberuflich ausgeübt werden und sofern ihr Anteil in einem angemessenen

Verhältnis zur Zahl der Lehrveranstaltungen von hauptberuflichem wissenschaftlichem Personal

steht, für die Hochschulen ein großer Gewinn, da sie den Bezug zur Praxis sicherstellen.“

Das nebenberufliche wissenschaftliche Personal wird gemäß Hochschulgesetz zur Ergänzung

des Lehrangebots (Lehraufträge) bzw. zur Unterstützung des hauptberuflichen Personals sowie

zur eigenen Aus- und Weiterbildung (wissenschaftliche Hilfskräfte) eingesetzt.

Die nebenberuflich wissenschaftlich Tätigen4 stellen eine zunehmend heterogene Gruppe dar,

die im Hinblick auf eine Personalentwicklung differenziert betrachtet werden muss und bisher

nur in Ansätzen in die Gesamtstrategie der Universität integriert worden ist. Zum einen verfolgt

ein Teil der nebenberuflich Tätigen zusätzlich auch ein Qualifizierungsziel oder strebt eine

hauptberufliche wissenschaftliche Karriere an. Studentische Beschäftigte ziehen ggf. eine

wissenschaftliche Karriere in Erwägung. Darüber hinaus gibt es nebenberuflich Tätige, die eine

anderweitige hauptberufliche Berufspraxis verfolgen – dies sind etwa die Lehrbeauftragten im

klassischen Sinne (bspw. ein Rechtsanwalt, der einen Lehrauftrag übernimmt).

Um die Situation der Lehrbeauftragten zu verbessern, hat die Viadrina zwischen 2013 und 2017

eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Neufassung der Lehrbeauftragtenrichtlinie erarbeitet hat,

die 2017 vom Präsidenten verabschiedet wurde (Anlage XXX). Sie nimmt u.a. die

unterschiedlichen Profile von Lehrbeauftragten an den Fakultäten und den zentralen

Einrichtungen in den Blick und bietet so die Möglichkeit, Lehrbeauftragte, die den Einstieg in

eine oder die Fortführung einer wissenschaftlichen Karriere anstreben, besser einzubinden. Mit

der Richtlinie wurden u.a. die Grundsätze aus dem Hochschulgesetz verbindlich verankert und

auf die spezifischen Bedingungen der Viadrina angewendet. Dazu gehört, dass Lehrbeauftragte

nicht für dauerhaft anfallende Aufgaben oder zur Vertretung, sondern im ursprünglichen Sinne –

4 PrivatdozentInnen, nebenberufliche und außerplanmäßige ProfessorInnen und

HonorarprofessorInnen können ebenfalls je nach spezifischem Dienstverhältnis zum nebenberuflichen Personal gehören.

16

vorwiegend zur Herstellung des Praxisbezugs – eingesetzt werden. Hier wird die Richtlinie des

BbgHG weiter umgesetzt.

Für wissenschaftliche Hilfskräfte gilt ein Mindestbeschäftigungsumfang von fünf Stunden über 3

Monate (Siehe Anlage 4 Rundschreiben II/05/2016).

Die oben bereits genannte „ ienst erein r ng r Lehr er licht ng es emischen

Personals“ regelt an der Viadrina auch für die Stellen des nebenberuflichen wissenschaftlichen

Personals den Anteil an Lehre an den Dienstaufgaben.

Zielsetzung: Ziel der Personalpolitik und –strategie für das nebenberufliche wissenschaftliche Personal ist,

den Bereich nebenberuflicher Tätigkeit klar und verlässlich zu definieren. Die Viadrina setzt sich

das Ziel, nebenberufliches Personal gemäß den entsprechenden Regelungen des BbgHG

grundsätzlich nicht für dauerhaft anfallende Aufgaben oder anstelle von (Qualifikations-) Stellen

einzusetzen.

Zudem sollen Perspektiven für diejenigen eröffnet werden, die eine wissenschaftliche Karriere in

Betracht ziehen.

Spezifische Maßnahmen

Lehrbeauftragte, PrivatdozentInnen, nebenberufliche und außerplanmäßige ProfessorInnen

* Angebote, die bisher (teilweise) dem hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal

vorbehalten waren, werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch für das

nebenberufliche wissenschaftliche Personal zugänglich gemacht. Auf Basis einer Analyse der

Bedürfnisse und Potenziale der verschiedenen Gruppen des nebenberuflichen Personals sollen

jeweils spezifische Angebote unterbreitet werden.

Dies betrifft insbesondere Angebote in den Bereichen Weiterbildung, Hochschuldidaktik,

Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wissenschaftliche Hilfskräfte

* An der Viadrina werden wissenschaftliche Hilfskrafttätigkeiten grundsätzlich nur noch

Studierende vergeben, die mit dem Ziel eines ersten bzw. eines weiterführenden

Studienabschlusses immatrikuliert sind. Dies impliziert, dass wissenschaftlichen Hilfskräfte mit

einem weiterführenden Abschluss, die nicht immatrikuliert sind, je nach Tätigkeitsprofil entweder

Stellen als wissenschaftliche MitarbeiterInnen oder als MitarbeiterInnen in der Verwaltung

angeboten werden. Im letzteren Fall wird auch eine Anrechnung auf die Höchstbefristungsdauer

17

nach WissZeitVG vermieden.

* Für wissenschaftliche Hilfskrafttätigkeiten neben dem Studium strebt die Viadrina eine

Mindestvertragsdauer von einem Jahr an. Weitere passgenaue Angebote für wissenschaftliche

Hilfskräfte wird die Viadrina entsprechend dem Bedarf unter Einbezug der Studierenden

entwickeln.

3.6. Handlungsfeld 5: Zielgruppenspezifische Qualifikations- und

Weiterbildungsmaßnahmen, Karrierebegleitung und Vernetzung

Ist-Zustand

Die Europa-Universität Viadrina hat 2015 eine Studie beauftragt, die den Status Quo in der

Personalentwicklung im Sinne der Weiterbildung und Karrierebegleitung erheben und

entsprechende Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollte5. Die Studie zeigt, dass die Viadrina

über ein breites portfolio von Personalentwicklungsmaßnahmen im wissenschaftlichen Bereich

verfügt.

So erhalten akademische MitarbeiterInnen auf Qualifizierungsstellen bisher durch

Veranstaltungen zur Hochschuldidaktik sowie durch das Weiterqualifizierungsprogramm des

Viadrina Center für Graduate Studies (siehe Anlage 5: VCGS-Flyer) die Möglichkeit zu

individueller Weiterbildung und Förderung, die sie auf ihre weitere wissenschaftliche Karriere

vorbereiten. Dabei vermittelt das VCGS in seinen Weiterqualifizierungsangeboten

Schlüsselqualifikationen und Soft Skills, die nicht nur für die wissenschaftliche Karriere von

zentraler Bedeutung, sondern auch für eine außeruniversitäre Karriere von Nutzen sind, wie

Workshops zu Präsenationstechniken oder Networking. Darin folgt die Viadrina den

Empfehlungen der HRK vom 13. Mai 2014, und sie hat diese Maßnahmen auch in die

Zielvereinbarungen der Viadrina mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur für

die Jahre 2014-2018 aufgenommen.

Des Weiteren fördert das Viadrina Center für Graduate Studies die Karriereentwicklung des

wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Vergabe von Stipendien und Sachmitteln in

mehreren Förderlinien: So sind die Abschlussförderungen für die Promotion bzw.

Habilitation/Postdoc-Projekt wichtige Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf den Dropout aus

dem Wissenschaftssystem. Durch Reisebehilfen für Forschungsauftenthalte und

5 Costas, Jana (2015): Zur Situation der Personalentwicklung des Wissenschaftlichen Personals an

der Viadrina. Eine Expertise, Frankfurt (Oder).

18

Konferenzteilnahmen, durch Publikations- und Lektoratsbeihilfen sowie durch Sachmittel zur

Veranstaltung eigener Konferenzen können sich Nachwuchswissenschaftler/-innen zudem mit

ihrer Forschungscommunity noch stärker vernetzen und sich unmittelbar in den internationalen

Forschungsdiskurs einbringen.

Zugleich aber stellt die Studie fest, dass es deutliche Verbesserungsbedarfe gibt: Zum einen

existiert eine große Zahl von Unterstützungsmaßnahmen anbietenden Akteuren, die nicht

ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Es fehlt auch eine zentrale Koordination und

Sichtbarkeit aller Personalentwicklungsangebote sowie eine die verschiedenen

universitätsinternen AnbieterInnen übergreifende Evaluationspraxis der Angebote.

Zielsetzung

Die Europa-Universität Viadrina hat das Ziel, ihren gesamtes wissenschaftliches Personal

umfassend zu qualifizieren: Die Qualifizierungsphase an der Viadrina orientiert sich nicht nur an

fachlichen Vorgaben, sondern auch an den Erfordernissen langfristiger beruflicher

Entwicklungen. Unabhängig von den jeweiligen Karrierezielen sollen karrierebegleitende und

allgemein professionalisierende Qualifizierungsmaßnahmen befördern, dass das

wissenschaftliche Personal für eine wissenschaftliche Karriere im weitesten Sinne optimal

profiliert ist.

Speziell für den wissenschaftlichen Nachwuchs gilt, dass auf Grundlage der geltenden

Mindeststandards genügend eigener Gestaltungsraum gewährt werden soll, um das eigene

Karriereprofil und -ziel in Forschung und Lehre, gegebenenfalls aber auch in forschungsnahen

Tätigkeitsfeldern zu entwickeln.

Ziel ist auch, Sichtbarkeit, Auslastung und Erfolgskontrolle zu verbessern sowie

zielgruppenorientierte Weiterentwicklung der Personalentwicklungsmaßnahmen zu garantieren.

Spezifische Maßnahmen

* Um dies aktiv zu unterstützen, kann das Personal mit Lehraufgaben, speziell aber der

wissenschaftliche Nachwuchs, in Zusammenarbeit mit dem Referat Forschung und

Wissenschaftlicher Nachwuchs/Viadrina Center for Graduate Studies, der Hochschuldidaktik am

Zentrum für Schlüsselkompetenzen und Forschendes Lernen sowie dem brandenburgischen

Netzwerk Studienqualität Brandenburg (sqb) gezielt die Professionalisierung seiner Forschungs-

und Lehrkompetenzen vorantreiben. So bietet das VCGS im Rahmen seines

Weiterqualifizierungsprogramms u.a. fakultätsspezifische Methodenweiterbildungen sowie

überfachliche Workshops zum Thema Forschungsorganisation an. Auch Karrierewege im

Wissenschaftsmanagement oder in der Wissenschaftsverwaltung finden dabei

19

Berücksichtigung: Das VCGS-Kursprogramm enthält jedes Semester Veranstaltungen zum

Bereich Karriereplanung, die auch Karrierewege außerhalb der Wissenschaft einbeziehen.

* Bestehende Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote werden in Kooperation mit den

anderen brandenburgischen Universitäten erweitert: Die Hochschulen des Landes Brandenburg

schließen einen Kooperationsvertrag zur Errichtung einer Brandenburgischen Postdoc-

Akademie (s. Anlage 6, Entwurf Kooperationsvertrag), der für den wissenschaftlichen

Nachwuchs an der Viadrina ein hochwertiges Qualifizierungsangebot an allen

brandenburgischen Universitäten zugänglich und nutzbar macht und zusätzlich eine Möglichkeit

zu einer landesweiten Vernetzung schafft.

* Die Weiterbildungsangebote werden für DoktorandInnen und PostdoktorandInnen ohne

Dienstvertrag, TutorInnen und wissenschaftliche Hilfskräfte (BA) sowie sonstige nebenberuflich

Tätige wenn möglich geöffnet. Auch den unbefristeten akademischen MitarbeiterInnen

(insbesondere PostdoktorandInnen und Lehrkräften für besondere Aufgaben) werden Angebote

unterbreitet, die auf die sich wandelnden Anforderungen im Wissenschaftsbetrieb abzielen.

Dabei finden auch Karrierewege außerhalb der Hochschule Berücksichtigung.

* Die Weiterbildungsangebote werden jeweils zielgruppenspezifisch formuliert und

zusammengestellt, um die Personalentwicklung zum jeweiligen Entwicklungszeitpunkt

bestmöglich zu gestalten.

* Zugleich werden alle Personalentwicklungsmaßnahmen für das wissenschaftliche Personal auf

einer internetbasierten Plattform zusammengeführt und jeweils zielgruppenspezifisch zugänglich

gemacht.

* Qualifizierte Weiterbildung ist ein integraler Bestandteil des SPEK und wird in

Bewerbungsverfahren positiv berücksichtigt.

3.7. Handlungsfeld 6: Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit mit

Familienaufgaben

Ist-Zustand

Die Viadrina hat sich mit der Verabschiedung ihres Gleichstellungskonzepts im Jahr 2011 das

Ziel gesetzt, Personalentwicklung und wissenschaftliche Nachwuchsförderung mit ihren Zielen

im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und der Vereinbarkeit von Wissenschaft und

Familienaufgaben eng zu verzahnen. So erhält das Gleichstellungskonzept bereits die

Maßgabe, eine gleichstellungs- und familienorientierte wissenschaftliche Personalentwicklung

zu implementieren. Durch eine aktive Personalstrukturplanung und -entwicklung soll auch

20

erreicht werden, dass sich der Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie noch

unterrepräsentiert sind, erhöht und der Dropout qualifizierter NachwuchswissenschaftlerInnen

mit Familienaufgaben verringert wird.

Ein zentrales Instrument der Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen stellt das

Viadrina Mentoring für alle Qualifikationsstufen dar. Das bereits seit 2004 bestehende

Programm wurde 2013 auf die Zielgruppe der Postdoktorandinnen erweitert. Gerade in der

Postdoc-Phase findet häufig ein Dropout von qualifizierten Frauen statt, so dass in dieser Phase

eine gezielte Frauenfördermaßnahme der Viadrina ansetzt. Das Programm ist so konzipiert,

dass es insbesondere Übergänge (Studium – Promotion – Postdoc-Phase – Professur/wiss.

Führungsposition) in den Blick nimmt. Es gliedert sich daher in eine Programmschiene für

Studentinnen und Doktorandinnen im Anfangsstadium sowie eine Programmschiene für

Doktorandinnen im Abschlussstadium und Postdoktorandinnen. Die Gruppe der

Postdoktorandinnen umfasst dabei im weiteren Sinne Habilitandinnen, Juniorprofessorinnen,

Nachwuchsgruppenleiterinnen. Eine weitere Besonderheit des Viadrina Mentorings ist seine

Berücksichtigung der Diversität von Nachwuchswissenschaflterinnen (bspw. Übernahme von

Familienaufgaben, ethnische Herkunft, Sprache, nichtakademischer Hintergrund, Behinderung).

Ein weiterer Schwerpunkt ist die besondere Unterstützung von Hochschulmitgliedern und -

angehörigen mit Familienaufgaben. Die Viadrina nahm von 2008-2015 erfolgreich am audit

familiengerechte hochschule teil. Durch diese Zertifizierung wurden grundlegende Standards

einer familiengerechten Universität an der Viadrina implementiert sowie innovative Maßnahmen

entwickelt. Im Jahr 2015 hat die Hochschulleitung beschlossen, die Charta Familie in der

Hochschule zu unterzeichnen und sich an dem bundesweiten Benchmarkingprozess aktiv zu

beteiligen. In den vergangenen Jahren war es dabei vordringliches Ziel der Viadrina, die

Vereinbarkeit und Planbarkeit der wissenschaftlichen Karriere mit Familienaufgaben für

NachwuchwissenschaftlerInnen zu verbessern. Kernelement hierbei ist der Abschluss der

„ ienst erein r ng r est lt ng on r eits ertr gen“ s. o en nter P n t 3 . Die Viadrina

hat sich als erste Hochschule im Land Brandenburg dazu verpflichtet, die familienpolitische

Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbindlich für sämtliche Haushaltsstellen

umzusetzen. Danach verlängert sich das Dienstverhältnis von befristet beschäftigten

Mitarbeitenden um zwei Jahre pro betreutem Kind. Um auch MitarbeiterInnen zu unterstützen,

die Familienaufgaben im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Dienstverhältnisses wahrnehmen,

hat die Universität einen Fonds Verlängerung drittmittelfinanzierter akademischer Mitarbeitender

aufgrund von Familienphasen (Drittmittelfonds) eingerichtet. Der Fonds gleicht die Nachteile von

Drittmittelbeschäftigung aus und ermöglicht Verlängerungen aufgrund von Mutterschutz und

Elternzeit, ggf. auch analog zur familienpolitischen Komponente. Er stellt eine innovative

21

Maßnahme dar, die zuletzte im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs als vorbildhaft

hervorgehoben wurde (S. 262, Z. 6, http://www.buwin.de/dateien/buwin-2017.pdf).

Darüber hinaus bietet die Viadrina eine Reihe passgenauer Unterstützungsmöglichkeiten für

spezifische Phasen und Zielgruppen an, etwa die Brückenstipendien für

NachwuchswissenschaftlerInnen mit Familienaufgaben, die Abschlussstipendien für Frauen und

den Fonds zur Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Familienaufgaben

und/oder umfangreichen Gremienaufgaben durch studentische Hilfskräfte.

Die genannten Förderinstrumente sind eng verzahnt mit den gleichstellungsfördernden

Maßnahmen, welche die Viadrina im Rahmen des Professorinnenprogramms umsetzt.

Eine gleichstellungsorientierte und diskriminierungsfreie Personalpolitik wird zudem flankiert

durch standardisierte Bewerbungsverfahren, eine Checkliste zur Gleichstellungsorientierung von

Berufungsverfahren und eine aktive Rekrutierung. Als erste Hochschule hat die Viadrina den

Einsatz von teilanonymisierten Bewerbungsverfahren im Bereich der Verwaltung und des

Wissenschaftsmanagements erfolgreich erprobt und implementiert.

Zielsetzung

Die Europa-Universität Viadrina zielt auf die Weiterentwicklung einer strategischen

Personalplanung und -entwicklung, die die Querschnittsthemen Chancengerechtigkeit und

Vereinbarkeit durchgängig integriert, und trägt dadurch aktiv dazu bei, Gleichstellungsziele zu

erreichen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Qualifizierte Frauen sowie

NachwuchswissenschaftlerInnen mit Familienaufgaben sollen so für eine weitere

wissenschaftliche Karriere gewonnen bzw. in der Wissenschaft gehalten werden.

Die Viadrina setzt sich zudem das Ziel, im Einklang mit den im Gleichstellungskonzept

formulierten und auf den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG basierenden

Zielquoten den Frauenanteil auf Professuren zu erhöhen.

Spezifische Maßnahmen

* Das Angebot des Viadrina Mentoring soll ab 2017 im Rahmen der landesweiten Postdoc-

Akademie [genauer Name ist noch offen] weitergeführt und auch Postdoktorandinnen anderer

Vereinbarkeit mit Familienaufgaben

Gleichstellung

Personalentwicklung

22

Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorwiegend aus Ostbrandenburg angeboten

werden. Hiermit wird zugleich das Ziel erreicht, die Teilnehmerinnen innerhalb der peer-group

ihrer Qualifikationsstufe brandenburgweit zu vernetzen und Synergien zu bündeln.

* Um auf die spezifischen Bedarfe von Juniorprofessorinnen auf ihrem Karriereweg

insbesondere bei Evaluationen und in Tenure-Verfahren einzugehen, entwickelt die Viadrina in

2017-2018 ein Juniorprofessur-Modul innerhalb des Mentoringprogramms. Flankierend werden

individuelle Coachings angeboten. Dieses Angebot wird für Juniorprofessorinnen aus ganz

Brandenburg offen sein.

* Die Viadrina strebt an, jeweils die Hälfte der pro Fakultät vorgesehenen Tenure-Track-

Professuren mit qualifizierten Frauen zu besetzen.

* Es ist zudem geplant, eine modifizierte Erprobung der teilanonymisierten

Bewerbungsverfahren auch bei Qualifikationsstellen der ersten Phase umzusetzen.

* Die Viadrina plant, den Drittmittelfonds (s.o.) weiterzuentwickeln bzw. zu verstetigen. Diese

Maßnahmen sowie die verbindliche Verankerung von qualifikationsstufenspezifischen

Mindestvertragslaufzeiten erhöhen die Planbarkeit für NachwuchswissenschaftlerInnen auch im

Drittmittelbereich.

* Ebenso werden Juniorprofessuren entsprechend der Möglichkeit im Hochschulgesetz auf

Antrag der JuniorprofessorInnen bei Betreuung eines minderjährigen Kindes grundsätzlich um

bis zu zwei Jahre je Kind verlängert. Damit wird gewährleistet, dass die erforderlichen

zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen erfolgreich nachgewiesen werden können.

4. Evaluation und Fortschreibung

Die Umsetzung dieses Struktur- und Personalentwicklungskonzeptes wird jeweils nach Ablauf

von drei Jahren durch den Präsidenten oder die Präsidentin evaluiert. Der Bericht wird der

ständigen präsidialen AG Personalentwicklung, bestehend aus VertreterInnen des Präsidiums,

der für Personalentwicklung zuständigen Person im Personaldezernat, des Personalrats für das

wissenschaftliche Personal und weiteren, vom Präsidenten beauftragten Personen vorgelegt.

Die Familien- und Gleichstellungsbeauftragten sind beratende Mitglieder der AG.

Ausgehend von den Ergebnissen der Evaluation spricht die AG ggf. Empfehlungen für

zukünftige Zielsetzungen und Maßnahmen in der Struktur- und Personalentwicklung aus.

23

5. Anlage Übersicht über den Maßnahmenkatalog in Tabellenform

Handlungsfeld 1: Etablierung der Tenure-Track-Professur als dauerhafte Personalkategorie – Juniorprofessur (W1)

Maßnahme Ist Soll Verant-wortliche

Zeitraum

W1-Professuren mit Tenure-Track

Präsidiums-beschluss zur Etablierung der Personalkategorie

Umsetzung des Beschlusses

Präsident, Fakultäten

seit 2017

Erlass einer Satzung für die Evaluation von Juniorprofessuren und Tenure-Professuren

Bestehende Satzung regelt nur die Bewährungs-evaluation von Juniorprofessuren

Tenure-Evaluation und -verfahren sollen satzungsmäßig geregelt werden.

Fakultäten, Senat

Sommer-semester 2017

Neubesetzung mit Tenure-Track

In der Regel strukturgleiche Nachbesetzung

Prüfung, ob die Stelle als Tenure-Track-Professur ausgeschrieben werden kann

Fakultäten, Präsident

seit 2017

Status von W2-Professuren innerhalb der Personalstruktur

Beschränkte Weiterentwicklung im Einzelfall

Grundsätzlich nur noch mit Tenure-Option auf W3

Präsident, Fakultäten

seit 2017

Handlungsfeld 2: Etablierung der Erstberufungsprofessur mit Tenure-Track-Perspektive (W2)

Maßnahme Ist Soll Verant-wortliche

Zeitraum

W2-Professuren mit Tenure-Track

Präsidiums-beschluss zu verbindlichem Tenure-Track

Umsetzung des Beschlusses

Präsident, Fakultäten

seit 2017

Erlass einer Satzung für den Tenure-Track der Erstberufungsprofessur

Bestehende Satzung regelt nur die Bewährungs-evaluation von Juniorprofessuren

Tenure-Evaluation und -verfahren sollen satzungsmäßig geregelt werden.

Fakultäten, Senat

Sommer-semester 2017

Handlungsfeld 3: Etablierung verbesserter Beschäftigungsstandards für Qualifikations- und Drittmittelstellen

Maßnahme Ist Soll Verantwortliche

Zeitraum

Dienstvereinbarung Beschluss 2014 Ggf. Weiterentwicklung des Geltungsbereichs

Präsident, wPR

seit 2014

Antragsmanagement bereits etabliert Integration von Personal-entwicklungs-

AntragstellerInnen, Referat Forschung und

2017

24

belangen Wissenschaftlicher Nachwuchs, VP Forschung

Umsetzung der DFG-Standards bei Qualifikationsstellen

Regelung in DV in Bezug auf Postdocs (100%-Stellen)

Umsetzung für die Promovierenden (65%-Stellen)

Präsident, D2, wPR

2017

Stellen vor Stipendien Keine Positionierung

Einzelfallprüfung Vorgesetzte ab 2017

Anerkennung förderlicher Zeiten

Anerkennung nur im Einzelfall

Grundsätzliche Anerkennung

D2, wPR, ab 2017

Post-Doc-Eingruppierung

Präsidiums-beschluss vom x.x.

Laufende Anwendung

D2, wPR Seit 2016/17?

Lehrverpflichtung entsprechend dem Tätigkeitsprofil

Differenzierte Regelung aus alter Lehrverpflichtungsverordnung nicht mehr vorhanden

Regelung per Dienstvereinbarung im Einklang mit KMK-Vereinbarung

Präsident, wPR

2017

Handlungsfeld 4: Systematische Verankerung wissenschaftlicher Funktionsstellen

Maßnahme Ist Soll Verantwortliche

Zeitraum

Identifizierung von Funktionsstellen

Nicht Teil der Personalplanung

Etablierung strukturell definierter wissenschaftlicher Funktionsstellen

Fakultäten, Präsident, wPR

2017-2020

Strategie zum Umgang mit in Drittmittelprojekten anfallenden dauerhaften Aufgaben

Nicht Teil der Personalplanung

Prüfung der Etablierung eines Pools von dauerhaften Drittmittelbeschäftig-ten

Fakultäten, Präsident, wPR

2017-2020

Handlungsfeld 5: Etablierung verbesserter Standrads für das nebenberufliche wissenschaftliche Personal

Maßnahme Ist Soll Verantwortliche

Zeitraum

Integration des nebenberuflichen Personals in das SPEK

keine systematische Berücksichtigung

Öffnung von Weiter-bildungs-/Unter-stützungsangeboten

Abteilung Weiterbildung,ZSFL, VCGS, Hochschuldidaktik, FB, GB

ab 2017

Tätigkeitsprofile des nebenberuflichen Personals

Seit 2017 definiert für Lehrbeauftragte (Lehrauftragsrichtl

Keine Übernahme von Daueraufgaben

Präsident, wPR, D2

2017

25

inie)

Mindeststandards für Arbeitsverträge (WHK)

Mindestbe-schäftigungs-umfang von 5 Stunden (Rundschreiben II/05/2016)

Mindestvertragslauf-zeit von 12 Monaten (Ausnahmen in begründeten Fällen)

Präsident, wPR, D2

2017

Beschäftigung von WHK

Nicht definiert Beschränkung von WHK auf Tätigkeit während des Studiums oder ggf. Ersatz durch hauptberufliche Tätigkeit

Präsident, wPR, D2

2017

Handlungsfeld 6: Zielgruppenspezifische Qualifiations- und Weiterbildungsmaßnahmen, Karrierebegleitung und Vernetzung

Maßnahme Ist Soll Verantwortliche

Zeitraum

Entwicklung einer alle Personalentewicklungsmaßnahmen für das wiss. Personal integrierenden

Dezentrale Angebote ohne zentrale Koordination

Aufbau integrierter Onlineplattform

Referat Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs/VCGS/GB/Mentoring

ab 2017

Vernetzung der Postdocs des Landes Brandenburg

Brandenburger Kooperations-vertrag zur Postdoc-Akademie

Landesweite Vernetzung über die Postdoc-Akademie

Postdoc-Akademie, Referat Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs/VCGS

ab 2017

Vorbereitung auch auf außeruniversitäre Karrieren

Keine systematische Berücksichtigung

Angebote zur berufs-qualifizierenden Karrierebegleitung

Referat Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs/VCGS, Postdoc-Akademie

ab 2017

Weiterqualifizierung unbefristet Beschäftigter

SQB, einzelne Weiterbildungsangebote

Weiterentwicklung der Angebote

Abteilung Weiterbildung, D2

Ab 2017

Handlungsfeld 7: Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit mit Familienaufgaben

Maßnahme Ist Soll Verantwortliche

Zeitraum

Viadrina Mentoring etabliert seit 2004, Erweiterung auf Post-Doc-Phase seit 2013

Integration in landesweite Postdoc-Akademie und Verstetigung,

Postdoc-Akademie, GB Mentoring

ab 2017

26

Öffnung für ostbrandenburgische Postdoktorandinnen

VP Chancengl.

Juniorprofessur-Modul keine systematische Berücksichtigung

Entwicklung eines entsprechenden Moduls im Rahmen des Mentorings

Postdoc-Akademie, GB Mentoring VP Chancengl.

2017-18

Teilanonymisierte Bewerbungsverfahren

seit 2013 etabliert in der Verwaltung z.T. Wissenschafts-management

Modifizierte Erpfobung bei Qualifikationsstellen der 1. Phase

D2, GB, VP, PR

ab 2018

Familienpolitische Komponente

Dienstvereinba-rung: Verbindliche Anwendung der Verlängerung seit 2014

Fortführung und ana-loge Anwendung bei Juniorprofessuren und Drittmittel-beschäftigten

PR, FB, Präsident

ab 2017

Drittmittelfonds zum Ausgleich der Nachteile von Drittmittelbeschäftigung im Bereich Elternzeit und Mutterschutz

Befristete Finanzierung des Drittmittelfonds aus Zielvereinbarung seit 2014

Verstetigung der Maßnahme

VP Organisationsentwicklung, VP Finanzen, FB,

ab 2018 (nach Auslaufen der Zielvereinbarung)

Verlängerung von Juniorprofessuren aufgrund von Kinderbetreuung

Verlängerung im Einzelfall erfolgt

Grundsätzliche Anwendung der Möglichkeit im Hochschulgesetz

Fakultäten Ab 2017