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1 Studienplan nach UniStG für das Diplomstudium Biologie an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Wien (Endfassung, Juni 2002) § 1 Qualifikationsprofil (1) Das Studium der Biologie dient der wissenschaftlichen Bildung und Ausbildung von Biologin- nen und Biologen sowie der wissenschaftlichen Berufsvorbildung (2) Diese Ausbildung zielt insbesondere auf den Erwerb von Grundlagenwissen in Kernbereichen der Biologie, den Erwerb spezieller Kenntnisse in Teilbereichen der Biologie als Voraussetzung für wis- senschaftliche Tätigkeiten, die Anleitung zu vernetztem, kritischen Denken und der Fähigkeit zum Umgang mit kom- plexen Problemen auf der Grundlage wissenschaftlicher Sachlichkeit, die Befähigung zur Zusammenarbeit und zur kompetenten Darstellung wissenschaftlicher Sachverhalte, die Befähigung, Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion gesellschaftsrelevanter Fragen zu leisten, insbesondere in Bereichen der Ökologie und der Nachhaltigkeitsdiskussion sowie in Teilbereichen der Medizin, die Befähigung zu ethisch verantwortlichem Handeln und zur angemessenen Berücksichti- gung der Gleichbehandlungsthematik. (3) Entsprechend den Anforderungen und universitären Rahmenbedingungen ist das Studium in zwei Abschnitte gegliedert: Erster Studienabschnitt (Semester 1, 2 und 3): Die ersten 3 Studiensemester, einschließlich der Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase, dienen der Aneignung von Grundkenntnissen aus der Biologie und ihrer unabdingbaren Hilf s- disziplinen. Die im 1. Studienabschnitt zu absolvierenden Pflichtfächer sind für alle Studierende der Biologie gleich. Dieser gemeinsame Sockel an einführenden Lehrveranstaltungen ermög- licht das Kennenlernen der Breite des Faches „Biologie“ und der in Wien angebotenen Ausbil- dungsschwerpunkte. Die Absolventinnen und Absolventen des 1. Studienabschnitts sind mit der biologischen Denk- und Betrachtungsweise, dem biologischen Sprachgebrauch und den wesentlichen Charakteristi- ka der biologischen Teildisziplinen vertraut. Sie haben sich einen ausreichenden Überblick auf dem Gesamtgebiet der Biologie erworben, um eine Entscheidung für einen der angebotenen Studienzweige im 2. Studienabschnitt zu treffen. Zweiter Studienabschnitt (7 Semester): Teil I (Semester 4, 5 und 6): Die in Teil I angebotenen Pflicht- und Wahlfächer dienen der Aneignung von Basiswissen in dem gewählten Studienzweig. Zur Wahl stehen die Studien- zweige Anthropologie, Botanik, Genetik-Mikrobiologie, Ökologie, Paläobiologie und Zoologie. Zur Vermittlung des praktischen Umgangs mit wissenschaftlichen Methoden im

Studienplan nach UniStG für das Diplomstudium … · 2003-07-23 · • problemorientierter und sachkompetenter Umgang mit der Informationsfülle, mit Literatur, Bibliotheken und

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Studienplan nach UniStG für das Diplomstudium Biologie an der Fakultät fürNaturwissenschaften und Mathematik an der Universität Wien

(Endfassung, Juni 2002)

§ 1 Qualifikationsprofil

(1) Das Studium der Biologie dient der wissenschaftlichen Bildung und Ausbildung von Biologin-nen und Biologen sowie der wissenschaftlichen Berufsvorbildung

(2) Diese Ausbildung zielt insbesondere auf

Ø den Erwerb von Grundlagenwissen in Kernbereichen der Biologie,

Ø den Erwerb spezieller Kenntnisse in Teilbereichen der Biologie als Voraussetzung für wis-senschaftliche Tätigkeiten,

Ø die Anleitung zu vernetztem, kritischen Denken und der Fähigkeit zum Umgang mit kom-plexen Problemen auf der Grundlage wissenschaftlicher Sachlichkeit,

Ø die Befähigung zur Zusammenarbeit und zur kompetenten Darstellung wissenschaftlicherSachverhalte,

Ø die Befähigung, Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion gesellschaftsrelevanter Fragenzu leisten, insbesondere in Bereichen der Ökologie und der Nachhaltigkeitsdiskussion sowiein Teilbereichen der Medizin,

Ø die Befähigung zu ethisch verantwortlichem Handeln und zur angemessenen Berücksichti-gung der Gleichbehandlungsthematik.

(3) Entsprechend den Anforderungen und universitären Rahmenbedingungen ist das Studium inzwei Abschnitte gegliedert:

Erster Studienabschnitt (Semester 1, 2 und 3):

Die ersten 3 Studiensemester, einschließlich der Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase,dienen der Aneignung von Grundkenntnissen aus der Biologie und ihrer unabdingbaren Hilf s-disziplinen. Die im 1. Studienabschnitt zu absolvierenden Pflichtfächer sind für alle Studierendeder Biologie gleich. Dieser gemeinsame Sockel an einführenden Lehrveranstaltungen ermög-licht das Kennenlernen der Breite des Faches „Biologie“ und der in Wien angebotenen Ausbil-dungsschwerpunkte.

Die Absolventinnen und Absolventen des 1. Studienabschnitts sind mit der biologischen Denk-und Betrachtungsweise, dem biologischen Sprachgebrauch und den wesentlichen Charakteristi-ka der biologischen Teildisziplinen vertraut. Sie haben sich einen ausreichenden Überblick aufdem Gesamtgebiet der Biologie erworben, um eine Entscheidung für einen der angebotenenStudienzweige im 2. Studienabschnitt zu treffen.

Zweiter Studienabschnitt (7 Semester):

Ø Teil I (Semester 4, 5 und 6): Die in Teil I angebotenen Pflicht- und Wahlfächer dienen derAneignung von Basiswissen in dem gewählten Studienzweig. Zur Wahl stehen die Studien-zweige Anthropologie, Botanik, Genetik-Mikrobiologie, Ökologie, Paläobiologie undZoologie. Zur Vermittlung des praktischen Umgangs mit wissenschaftlichen Methoden im

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Rahmen des gewählten Studienzweigs dient im speziellen die Anfertigung von wissen-schaftlichen Facharbeiten und deren Präsentation (im Rahmen von Projektpraktika).

Die Absolventinnen und Absolventen von Teil I des 2. Studienabschnitts

• sind mit den entsprechenden theoretischen Grundkenntnissen und den spezifischen prakti-schen Fertigkeiten in einer der als Studienzweig eingerichteten biologischen Teildisziplinenvertraut und haben das Verständnis für fachnahe Sachgebiete gewonnen,

• haben Anregungen zu kritischem und vernetztem Denken erhalten, auch in Hinblick vonmethodischen Aspekten und Problemstellungen der Frauen- und Geschlechter-/Gender-forschung,

• verfügen über Fertigkeiten im Umgang mit der Erhebung, Auswertung, Verwaltung undPräsentation von wissenschaftlichen Daten,

• sind durch Erwerb eines allgemein naturwissenschaftlich-biologischen sowie fachspezif i-schen Grundwissens befähigt, eine Entscheidung zur Wahl einer persönlichen Spezialdiszi-plin für die wissenschaftliche Vertiefung des Studiums in Teil II des 2. Studienabschnitts zutreffen.

Ø Teil II (Semester 7, 8, 9 und 10) dient der wissenschaftlichen Spezialisierung und Vertie-fung durch forschungsbezogene Lehre innerhalb des gewählten Studienzweigs und wird miteiner selbständig angefertigten wissenschaftlichen Diplomarbeit abgeschlossen.

In Teil II des 2. Studienabschnitts werden einerseits allgemeine Fertigkeiten und Schlüssele i-genschaften erworben bzw. weiterentwickelt, wie

• kritisches und vernetztes Denken,

• konzeptgeleitetes und systematisches Herangehen an Aufgaben,

• eigenständige Beurteilung und Lösung von grundlegenden und angewandten wissenschaftli-chen Problemen auf der Basis verantwortlicher Planung, Durchführung und Auswertungvon wissenschaftlichen Feldstudien, Tests und Experimenten,

• problemorientierter und sachkompetenter Umgang mit der Informationsfülle, mit Literatur,Bibliotheken und Datenbanken,

• Verfassen von wissenschaftlichen Publikationen und Projektberichten sowie Präsentation zuwissenschafticher Themen,

• eigenständige Recherche und Datenerhebung in Bezug auf die Themenbereiche Biologie,Medizin und Pharmazie, unter anderem für Markt- und Meinungsforschung,

• Befähigung zu wissenschaftsjournalistischer Darstellung komplexer biologischer Sachver-halte sowie zu Medienarbeit auf sachlicher Basis,

andererseits vermittelt Teil II des 2. Studienabschnitts je nach gewähltem Studienzweig spezif i-sche Qualifikationen in folgenden biologischen Teildisziplinen:

ANTHROPOLOGIE

a) Wissensgebiete und Studieninhalte:

• Hominidenevolution: Grundlegende Kenntnisse der Stammesgeschichte der Hominidenunter besonderer Berücksichtigung der Morphometrie und der virtuellen Anthropologie

• Humanethologie: Grundlegende Kenntnisse des menschlichen Verhaltens und seine evo-lutionsbiologischen Grundlagen sowie deren Auswirkungen auf das Verhalten

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• Humangenetik: Grundlegende Kenntnisse der molekularen, zellulären und formalen Hu-mangenetik unter Einbeziehung humaner Pathologien und deren Genese

• Umweltanthropologie und historische Humanökologie: Grundlegende Kenntnisse vonMensch-Umwelt-Beziehungen, deren evolutionäre Genese sowie deren Bedeutung in ge-genwärtigen menschlichen Gesellschaften

b) Fertigkeiten und Kompetenzen:

• Verständnis der Biologie des Menschen auf Basis seiner Anatomie, Physiologie und unterBerücksichtigung spezifisch menschlicher Evolutionsprozesse

• Befähigung zur Erstellung wissenschaftlicher Expertisen im Bereich der Paläoanthropo-logie, historischen Anthropologie, Humangenetik, Humanökologie und Humanethologie

• Vernetzung und Kooperation mit anderen Teilbereichen der Humanwissenschaften (Ge-sellschafts- und Kulturwissenschaften, Medizin) unter Berücksichtigung der wissen-schaftlichen Erkenntnisse der Biologie des Menschen

• Einführung in und Umgang mit modernen Methoden der anthropologischen Forschung inBezug auf virtuelle Anthropologie, EDV-unterstützte Morphometrie, Bevölkerungsstati-stik sowie Alters- und Geschlechterforschung

BOTANIK

a) Wissensgebiete und Studieninhalte:

• Überblick über die Artenvielfalt, Morphologie, Entwicklungsgeschichte, Systematik undTaxonomie der Pflanzen

• Lebensräume, Flora und Vegetation

• Populationsbiologie, Reproduktionsstrategien, Embryologie und Palynologie

• Standortfaktoren und ökologische Einnischung pflanzlicher Organismen (inkl. Pilze)

• Struktur und Funktion pflanzlicher Zellen, Gewebe und Organe

• Stoffwechsel der Pflanzen: Gasstoffwechsel und Primärproduktion, bioaktive Naturstoffe,biochemische Ökologie, Ökophysiologie, chemische Physiologie und Stressphysiologie

• Grundlegende Kenntnisse in Genetik und Molekularbiologie der Pflanzen

• Botanische Grundlagen für den Natur- und Artenschutz

• Angewandte Aspekte der Botanik

b) Fertigkeiten und Kompetenzen:

• Befähigung zur Identifikation und Erfassung pflanzlicher Organismen (inkl. Pilze)

• Vernetzung von synthetischen und analytischen Betrachtungsweisen innerhalb der Pflan-zenwissenschaften (inkl. Pilze), von der molekularen über die zelluläre, organismische,populations- und artbezogene bis zur ökosystemaren und biogeographischen Ebene, instruktureller, funktioneller und entwicklungsgeschichtlicher Betrachtung

• Fundierte Einführung in moderne Methoden der biologischen Forschung (je nach Spezia-lisierung): Mikroskopie und Ultrastrukturforschung, Histologie, Chemische Analytik,

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Biochemie und Molekularbiologie, Pflanzengenetik, Statistik, Umweltanalytik, Vegeta-tions- und Populationsanalyse, raumanalytische Methoden mittels geographischer Infor-mationssysteme

• Anwendung des aktuellen Wissensstandes für Fragen der Pflanzenproduktion, des Pflan-zenschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes

GENETIK-MIKROBIOLOGIE

a) Wissensgebiete und Studieninhalte:

• Molekulare und Zelluläre Genetik an mikrobiellen, pflanzlichen oder tierischen Modell-organismen

• Entwicklungsgenetik an Pflanzen und Tieren

• Molekulargenetische Grundlagen humaner Pathologien (Erbdefekte, Krebs)

• Molekulare Mikrobiologie an Bakterien, Archaea und niederen Eukaryonten (Systematik,Cytologie, Physiologie, )

• Molekulare Grundlagen mikrobieller Pathologien an Pflanzen, Tieren und dem Men-schen, inkl. Immunbiologie, Virologie, Infektionsbiologie

• Gentechnik / Biotechnologie und begleitende Sicherheitsforschung

• Bioinformatik

b) Fertigkeiten und Kompetenzen:

• Verständnis der Lebensvorgänge auf molekularer, zellulärer und organismischer Ebenein struktureller, funktioneller und entwicklungsgeschichtlicher Betrachtung

• Kritisch-analytisches und vernetztes Denken im Bereich der Lebenswissenschaften

• Konzeptgeleitetes und systematisches Herangehen an theoretische und experimentelleAufgaben

• Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten in Labors mit Schwerpunktin Genetik, Mikrobiologie, Immunologie, Zellbiologie und Biochemie

ÖKOLOGIE

a) Wissensgebiete und Studieninhalte:

• Lebensgemeinschaften und ihre Umweltfaktoren in speziellen limnischen, marinen undterrestrischen Ökosystemen in autökologischer, populationsökologischer und coenologi-scher Betrachtung

• Allgemeine Ökosystemlehre in Hinblick auf das Beziehungsgefüge der Organismen zu-einander und zu ihrem Lebensraum; Stoff- und Energieflüsse in naturnahen und naturfer-nen Ökosystemen einschließlich von Siedlungsräumen

• Ökophysiologische Grundlagen der organismischen Primär- und Sekundärproduktioneinschließlich angewandter Aspekte

• Biochemische Ökologie und Streßphysiologie

• Mikrobielle Ökologie

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• Bodenökologie

• Vegetations- und Landschaftsökologie

• Biotopmanagement und Landschaftsplanung

• Theoretische und praktisch-angewandte Naturschutzforschung; Grundlagen, Gefährdungund Bewahrung organismischer Biodiversität

b) Fertigkeiten und Kompetenzen:

• Naturkenntnis und Naturverständnis auf breiter ökologischer Basis

• Verstehen der Wechselbeziehungen innerhalb des Mensch – Biogeocoenose-Komplexes;Abschätzen und Verstehen der Folgen anthropogener Nutzung für natürliche und natur-nahe Ökosysteme

• Kenntnis der Konzepte der „Nachhaltigkeit“ und ihre Umsetzung

• Beherrschung gängiger Methoden in Freiland und Labor in den unter a) erwähnten Teil-bereichen der ökologischen Wissenschaften

• Vertrautheit mit den Grundkonzepten des Natur- und Landschaftsschutzes, deren rechtli-cher Basis und den sozioökonomischen Konsequenzen

• Kenntnis wesentlicher nationaler und internationaler Materien und Institutionen mit Na-tur- und Landschaftsrelevanz

PALÄOBIOLOGIE

a) Wissensgebiete und Studieninhalte:

• Überblick über die Diversität fossiler Organismen

• Methoden zur Erfassung von Fossilisationsprozessen und Grundkenntnisse der Tapho-nomie und Fazieskunde

• Verständnis der Evolution als Zeit- und Raumereignis

• Stammesgeschichtliche Zusammenhänge

• Rekonstruktion von Aussehen, Lebensweise und Umwelt ausgestorbener Lebewesen

• Stratigraphische und chronologische Verwertung von Fossilien

b) Fertigkeiten und Kompetenzen:

• Fähigkeit zur Erkennung von Fossillagerstätten und Erfassen der sedimentologischen undgeologischen Gegebenheiten

• Vernetzung und Interpretation von stratigraphischen, chronologischen und klimatologi-schen Ergebnissen aus morphologischen Studien fossiler Organismen

• Darstellung der fossilen Biodiversität in Museen und Medien

• Verwaltung und Aufarbeitung von wissenschaftlichen Sammlungen

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ZOOLOGIE

a) Wissensgebiete und Studieninhalte:

• Vermittlung der Vielfalt an Formen, Strukturen, Lebens- und Verhaltensweisen von Tie-ren

• Vermittlung grundlegender physiologischer Prozesse in ihrer speziellen Ausprägung beiden unterschiedlichen Tiergruppen und auf verschiedenen Organisationsebenen

• Entwicklung, Evolution und Stammesgeschichte der Tiere

b) Fertigkeiten und Kompetenzen:

• Fähigkeit zur Vernetzung von analytischen und synthetischen Betrachtungsweisen bei derUntersuchung von tierischen Organismen auf den unterschiedlichsten Organisationsebe-nen, vom Molekül bis zur Population

• Aufgrund der Diversität und Breite zoologischer Fragestellungen und Verfahrensweisendie Befähigung zur Arbeit auf angewandten Gebieten, wie insbesondere in Teilbereichender medizinischen Forschung sowie beim Tier- und Artenschutz

(4) Aufgrund der im Diplomstudium erworbenen Qualifikationen, stehen den Absolventinnen undAbsolventen folgende Berufsfelder zur Verfügung (eine Reihung bzw. Gewichtung der ge-nannten Berufsfelder erscheint aufgrund einer dynamischen und unvorhersehbaren Entwicklungnicht zweckmäßig):

A: Allgemeine Berufsfelder für Biologen

• Lehr- und/oder Forschungstätigkeit an Universitäten, Akademie-Instituten und anderenaußeruniversitären Forschungsinstitutionen, Museen, Bundesanstalten, an Fachhoch-schulen und im postgradualen Bildungsbereich

• Wissenschaftsjournalismus, wissenschaftliche Dokumentation und Lektoratstätigkeiten(Publikationsorgane, Verlage, Firmen und andere Organisationen)

• Öffentlichkeitsbezogene Präsentation (Ausstellungen, Multimedia, „Öko-Events“....)

• Forschungsadministration in Ministerien, Parlamenten, Universitäten und Firmen sowiein Organisationen der Forschungsförderung, -planung und -bewertung

• Wissenschaftsmanagement und Labororganisation

• Gutachterliche Tätigkeit für öffentliche und private Einrichtungen, auf nationaler und in-ternationaler Ebene

• Beratung und Mitgestaltung in umweltpolitischen Bereichen

• Risikobewertung und -forschung („risk assessment“)

B: Fachspezifische Berufsfelder

ANTHROPOLOGIE

• Wissenschaftliche Tätigkeit in den Bereichen Humanethologie, Humangenetik, Huma-nökologie sowie Hominidenevolution

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• Wissenschaftliche Tätigkeit in den Gebieten: Medizin, Pharmazie, Ernährungswissen-schaften, Psychologie

• Museen bzw. Bodendenkmalpflege (Ausgrabungsplanung und -leitung)

BOTANIK

• Grundlegende und angewandte Forschung in Teilbereichen der medizinischen, pharma-zeutischen, sowie der Agrar- und Umweltforschung im öffentlichen, privaten und indu-striellen Bereich

• Tätigkeit in Bundesanstalten und im Umweltbundesamt

• Saatzucht und Saatprüfung

• Tätigkeit im integrierten Pflanzenschutz

• Produktentwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle nachwachsender Rohstoffe aufdem Agrar- und Forstsektor, insbesondere im Biologischen Landbau

• Gutachterliche und koordinierende Tätigkeiten im Natur- und Landschaftsschutz, im Be-reich des landwirtschaftlichen Förderungswesens und in der Forstwirtschaft

• Betreuung von biologischen Sammlungen

• Produktentwicklung, -management und Qualitätskontrolle im medizinischen und pharma-zeutischen Bereich

GENETIK-MIKROBIOLOGIE

• Molekularbiologische Grundlagenforschung, meist in universitären und anderen For-schungsinstituten

• Angewandte Forschung, meist in industrienahen Forschungslabors bio-medizinischer undpharmazeutischer Richtungen

• Produktentwicklung, Produktions- und Qualitätskontrolle in der Pharmaindustrie

• Produktmanagement für biomedizinische und pharmazeutische Firmen

• Züchtung und Biotechnologie der Pflanzen

• Molekularbiologische Analytik, Medizin- und Umweltdiagnostik (Industrie, Kliniken,private Firmen)

• Bioinformatik (Forschungszentren und biomed. Firmen)

• Patentwesen (nationale / internationale Organisationen und Firmen)

• Risikobewertung und -management (Gentechnik, Infektionsbiologie)

ÖKOLOGIE

• Mitarbeit an Forschungsprojekten zu grundlegenden und angewandten ökologischen Fra-gestellungen, meist in universitären und anderen öffentlichen Forschungsinstitutionen

• Naturschutzadministration auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, im nationalen undinternationalen Kontext

• Management von Großschutzgebieten

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• Natur- und Umweltschutzarbeit im NGO-Bereich

• Abwicklung von Regionalentwicklungs- und Naturschutzprojekten im Rahmen vonNGO’s und ökologisch orientierten Planungsbüros

• Freiberufliche Gutachtertätigkeit im Bereich Natur- und Umweltschutz für öffentlicheund private Einrichtungen

• Consulting und Regionalplanung

• Umweltberatung in Wirtschaft und öffentlichem Bereich

• Lehr- und Ausbildungstätigkeit im Rahmen von „Umweltbildungsprogrammen“ (Natio-nalparkakademie, Naturführerausbildung, ....)

PALÄOBIOLOGIE

• Mitarbeit an paläobiologischen Forschungsprojekten

• Betreuung wissenschaftlicher paläontologischer Sammlungen

• Rechtmäßige Vermarktung von Fossilien

• Referntin oder Referent in Bodendenkmalpflege und Geotop-Schutz

• Assistenz bzw. verantwortliche Leitung bei Grabungen

• Paläontologisches Consulting (erdwissenschaftliche Fragestellungen, Erdölindustrie)

• Wissenschaftlich-technische Operatorin oder wissenschaftlich-technischer Operator anwiss. Großgeräten

ZOOLOGIE

• Tätigkeit in zoologischer Forschung und Lehre an Universitäten, Forschungsinstitutionen,Bundesanstalten sowie in industriellen Forschungslaboratorien, insbesondere in medizin i-scher und pharmazeutischer Richtung

• Tätigkeit in Museen und Zoologischen Gärten,

• Tätigkeit bei Umweltschutzorganisationen und in Nationalparks

• Tätigkeit im integrierten Pflanzenschutz und bei der Schädlingsbekämpfung

• Gutachtertätigkeit und Mitarbeit in Naturschutzreferaten auf nationaler und internationa-ler Ebene.

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§ 2 Aufbau, Dauer und Bezeichnung der Studien

(1) Das Diplomstudium Biologie umfasst insgesamt 170 Semesterstunden (SSt.) gem. Anlage 1,Z.5.4 UniStG und ist in 2 Studienabschnitte gegliedert.

(2) Der 1. Studienabschnitt umfasst 3 Semester mit einer Gesamtstundenzahl von 47 Semesterstun-den und vermittelt neben der Studieneingangsphase eine breitgefächerte allgemeine biologischeGrundausbildung.

(3) Der 2. Studienabschnitt umfasst 7 Semester mit einer Gesamtstundenzahl von 106 Semester-stunden und dient dem Erwerb von Grundkenntnissen (Semester 4, 5 und 6) bzw. der wissen-schaftlichen Vertiefung, Ergänzung und Spezialisierung des Studiums (Semester 7, 8, 9 und 10)gemäß dem gewählten Studienzweig. Zur Wahl stehen folgende Studienzweige:

• Anthropologie

• Botanik

• Genetik/Mikrobiologie

• Ökologie

• Paläobiologie

• Zoologie

(4) Der 2. Studienabschnitt umfasst Teil I (Semester 4, 5 und 6) und Teil II (Semester 7, 8, 9 und10). Ein Wechsel des Studienzweigs nach absolviertem Teil I ist möglich. Die Grundlagen desneu gewählten Studienzweigs sind im Rahmen der Wahlfächer in Teil II nachzuholen. Im Sinneeines optimalen zeitlichen Studienablauf wird empfohlen, die vorgeschriebenen Pflicht- undWahlfächer innerhalb der jeweiligen Teiles des 2. Studienabschnitts zu absolvieren.

(5) Der Anteil der freien Wahlfächer nach § 13 (6) UniStG beträgt 17 SSt.

§ 3 Akademische Grade

Nach Abschluss des Diplomstudiums wird der akademische Grad „Magistra der Naturwissen-schaften“ („Magistra rerum naturalium“) bzw. „Magister der Naturwissenschaften“ („Magisterrerum naturalium“), abgekürzt jeweils „Mag. rer. nat.“, verliehen.

§ 4 Arten und Typen von Lehrveranstaltungen

Ø Vorlesungen (VO) dienen der didaktisch aufbereiteten und durch moderne Medien unter-stützten Vermittlung des theoretischen Wissens in Teilbereichen eines Faches.

Ø Übungen (UE) dienen der praktischen Anwendung des theoretischen Wissens und/odervermitteln methodische Fertigkeiten durch selbständiges Arbeiten an entsprechenden Ob-jekten und Geräten in Labor und/oder Freiland.

Ø Seminare (SE) dienen der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung von Lehrinhaltenund/oder der kritischen Bewertung spezieller wissenschaftlicher Literatur in einem Fachund/oder der aktiven Präsentation wissenschaftlicher Sachverhalte in Form mündlicher oderschriftlicher Beiträge der Studierenden.

Ø Proseminare (PS) vermitteln Grundkenntnisse in den jeweiligen Fächern unter aktiver Mit-arbeit der Studierenden, führen in die Fachliteratur ein und behandeln in Kleingruppen spe-zielle Teilbereiche der Fächer durch Diskussion und Erläuterung komplexer Sachverhalte.

Ø Exkursionen (EX) sind Lehrveranstaltungen, die zu Zielen im In- und Ausland führen undAspekte des Biologiestudiums zum Inhalt haben, die auf dem Universitätsgelände nicht

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vermittelt werden können. Die erfolgreiche Teilnahme ist an eine Dokumentation (Poster,Protokoll, Nachbesprechung etc.) gebunden.

Ø Praktika (PR) sind praxisnahe Übungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einerBerufsorientierung stehen (angeleitete wiss. Mitarbeit in öffentlichen und privaten Institu-tionen und ind anderen Bundesdienststellen)

Ø Privatissima (PT) sind Seminare, die spezielle Forschungsthemen zum Inhalt haben.

Ø Repetitorien (RP) sind Wiederholungskurse bzw- -seminare, die den Stoff zu bestimmtenLehrveranstaltungen umfassen.

Ø Projektpraktika (PP) dienen der anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ausbildunghinsichtlich eines oder mehrerer Fachgebiete anhand von konkreten Fragestellungen. Diepositive Absolvierung ist an die Mitarbeit bei der Erstellung einer wiss. Dokumentation(Projektbericht, mündliche Präsentation von Ergebnissen, etc.) gebunden. Aus- und Inländi-sche Großexkursionen in entsprechendem Stundenausmaß mit projektorientiertem themati-schem Schwerpunkt sowie mündlichem und schriftlichem Leistungsbericht sind als Projekt-praktika anzuerkennen.

Die Ankündigung von kombinierten Lehrveranstaltungen (z.B. VO+UE, VO+SE, etc.) ist mög-lich (vgl. dazu § 8, Prüfungsordnung).

Die Frauen- und Geschlechter-/Genderforschung wird in entsprechenden Lehrveranstaltungenverstärkt berücksichtigt.

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§ 5 Ausmaß der Pflicht- und Wahlfächer

(1) 1. Studienabschnitt (3 Semester)

Es sind insgesamt 47 Semesterstunden (SSt.) aus folgenden Pflichtfächern zu absolvieren:

(1.1) Biologische Pflichtfächer

Einführung in die Anthropologie *) 2 VODas Pflanzenreich: Diversität und Bedeutung für die Menschheit 3 VOStruktur und Funktion der Pflanze 3 VOEinführung in die Biochemie 1 VOEinführung in die molekulare Zellbiologie 1 VOEinführung in die Genetik 1 VOEinführung in die Mikrobiologie 1 VOEinführung in die Zoologie 3 VOAnatomie und Biologie der Tiere 3 VOEmbryologie und Entwicklung *) 2 VOEinführung in die Evolution 1 VOEinführung in die Paläobiologie 2 VOEinführung in die Ökologie 2 VOBiologische Einführungsübungen I + II 3 UE + 3 UE

(1.2) ergänzende Pflichtfächer aus anderen Disziplinen

Allgemeine und organische Chemie 3 VOChemische Übungen I 4 UEPhysik I 2 VOPhysik II 2 VOPhysikalische Übungen 3 UEMathematik f. Biologen (mit begleitenden Tutorien) 1 VOFachtutorien 1 SE

*) Lehrveranstaltungen mit „frauen- und genderspezifischen“ Inhalten

fett: Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase (27 Stunden)

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(1.3) empfohlener Ablauf für die Absolvierung der einzelnen Fächer

Erstes Semester (Wintersemester; 17 SSt.)

Das Pflanzenreich: Diversität und Bedeutungfür die Menschheit 3 VO

Einführung in die Zoologie 3 VOEinführung in die Anthropologie *) 2 VOEinführung in die molekulare Zellbiologie 1 VOEinführung in die Genetik 1 VOEinführung in die Mikrobiologie 1 VOEinführung in die Biochemie 1 VOAllgemeine und organische Chemie 3 VOPhysik I 2 VO

Zweites Semester (Sommersemester; 15 SSt.)

Anatomie und Biologie der Tiere 3 VOBiologische Einführungsübungen I + II **) 3 UE + 3 UEPhysik II 2 VOChemische Übungen I 4 UE

Drittes Semester (Wintersemester; 15 SSt.)

Einführung in die Ökologie 2 VOStruktur und Funktion der Pflanze 3 VOPhysikalische Übungen 3 UEMathematik f. Biologen (mit begleitenden Tutorien) 1 VOFachtutorien 1 SEEmbryologie und Entwicklung *) 2 VOEinführung in die Paläobiologie 2 VOEinführung in die Evolution 1 VO

*) Lehrveranstaltungen mit „frauen- und genderspezifischen“ Inhalten**) es wird empfohlen, vor Besuch der Biologischen Einführungsübungen I+II die Einführungs-

vorlesungen aus den biologischen Fächern zu besuchen

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(2) 2. Studienabschnitt (7 Semester)

Es sind insgesamt 106 SSt. an Pflicht- und Wahlfächern in dem gewählten Studienzweig zu ab-solvieren.

Es wird dringend empfohlen, die vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlfächer innerhalb desjeweiligen Teiles des 2. Abschnitts zu absolvieren.

(2.1) Semester 4, 5 und 6 - Teil I des 2. Studienabschnitts

(A) Studienzweig ANTHROPOLOGIE

Basismodul I: Anatomie und Physiologie des Menschen (20 SSt.)

Anatomie des Menschen 3 VOSezierkurs 11 UEPhysiologie des Menschen 2 VOPhysiologische Übungen 4 UE

Basismodul II: Grundlagen der Anthropologie (19 SSt.)

Populationsanthropologie und Demographie *) 1 VO + 1 SEHumanethologie *) 2 VOHominidenevolution *) 2 VOHumanökologie 1 VO + 1 SEHumangenetik 2 VOSozialanthropologie *) 2 VOPrimatologie 1 VOArchäometrie 1 VO+4 UE+1 EX

Ergänzungsmodul (11 SSt.)

Lehrveranstaltung mit frauen- und genderspezifischenThemenstellungen *) 1 VO

EDV, Ethik, Recht, Wissenschaftstheorie *) **) 7 VO + SEzur Wahl:

Kenntnis mitteleuropäischer Lebensgemeinschaften (KML) ***) 3 UE oder: Chemische Übungen II ****) 3 UE

oder: Eine facheinschlägige Übung mit überwiegend chemischembzw. biochemischem Bezug 3 UE

Projektmodul (12 SSt.)

Präsentationstechniken 2 SEStatistik und Auswertungsmethoden 4 UEProjektpraktikum I 3 UEProjektpraktikum II 3 UE

*) Lehrveranstaltungen mit "frauen- und genderspezifischen" Inhalten**) Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Bedürfnisse der Anthropologie***) Die Absolvierung dieser Lehrveranstaltung im 4. Studiensemester wird dringend empfohlen!****) Es wird empfohlen, diese Übungen in den 1. Studienabschnitt vorzuziehen und

gemeinsam mit den „Chemischen Übungen I“ zu absolvieren.

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(B) Studienzweig BOTANIK

Basismodul I: Vielfalt und Lebensräume (17 SSt.)

Evolutionsbiologie und Systematik der Pflanzen 3 VO Diversität und Systematik der Höheren Pflanzen 3 VO +UE + 1 EXDiversität und Systematik der Niederen Pflanzen 3 VO + UE Terrestrische Großlebensräume 2 VO Flora & Vegetation Mitteleuropas 2 VO Botanische Exkursionen 3 EX

Basismodul II: Struktur und Funktion (19 SSt.)

Primärstoffwechsel der Pflanze 2 VOSekundärstoffwechsel der Pflanze 2 VOPflanzenphysiologie 3 VO + UEAnatomie 2 VO + UEZellbiologie (Struktur und Funktion der Pflanzenzelle) 2 VO

zur Wahl aus verschiedenen Bereichen der „strukturellen und funktionellen“ Botanik 8 VO + UEdavon verpflichtend:(a) mind. 3 SSt. aus „Molekulare Biologie der Pflanzen“(b) mind. 4 SSt. Übungen

Ergänzungsmodul (10 SSt.)

Lehrveranstaltung mit frauen- und genderspezifischenThemenstellungen 1 VO

Ausgewählte Lehrveranstaltungen zur Wahl aus denBereichen Chemie, Physik, Bodenkunde, Statistik, EDV 6 VO, UE

zur Wahl:Kenntnis mitteleuropäischer Lebensgemeinschaften (KML) *) 3 UE

oder: Chemische Übungen II **) 3 UEoder: Eine facheinschlägige Übung mit überwiegend chemischem

bzw. biochemischem Bezug 3 UE

Wahlmodul (4 SSt.)

Lehrveranstaltungen zur Wahl aus Basismodulen eines anderen Studienzweigs

Projektmodul (12 SSt.)

Projektpraktikum I + Seminar I 4 UE + 2 SEProjektpraktikum II + Seminar II 4 UE + 2 SE

*) Die Absolvierung dieser Lehrveranstaltung im 4. Studiensemester wird dringend empfohlen!**) Es wird empfohlen, diese Übungen in den 1. Studienabschnitt vorzuziehen und

gemeinsam mit den „Chemischen Übungen I“ zu absolvieren.

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(C) Studienzweig GENETIK/MIKROBIOLOGIE

Basismodul I: Grundlagen der molekularen Genetik und Mikrobiologie (12 SSt.)

Allgemeine und Molekulare Genetik 2 VO Allgemeine und Molekulare Mikrobiologie 2 VO Genexpression 2 VO Übung I: Mikroorganismen 6 UE

Basismodul II: Gen- und Biotechnologie, Zell-, Entwicklungs- und Immunbiologie (12 SSt.)

Zell- und Entwicklungsgenetik 2 VO Immunologie und zelluläre Mikrobiologie 2 VO Gen- und Biotechnologie 2 VO Übung II: Zellbiologie und Biochemie 6 UE

Ergänzungsmodul (18 SSt.):

Lehrveranstaltung mit frauen- und genderspezifischenThemenstellungen 1 VO

Vorlesungen/Seminare: 6 VO/SE 3 SSt. aus Org., Analyt. oder Biophys. Chemie3 SSt. aus Biochemie

Chemie-Übung 8 SSt. nach Wahl 8 UE zur Wahl:

Chemische Übungen II *) 3 UEoder: eine facheinschlägige Übung mit überwiegend chemischem

bzw. biochemischem Bezug 3 UE

Wahlmodul (8 SSt.)

Zell- und Entwicklungsbiologie oder Mikrobielle Ökologie 2 VOorganismische Biologie (Zoologie und/oder Anthropologie

oder Botanik oder Ökologie/organismische Mikrobiologie) 6 VO, SE, UE

Projektmodul (12 SSt.)

1. Übung III: Molekularbiologische Laborarbeiten 10 UE 2. Seminar: Projekt-Ausarbeitung und -Präsentation

(schriftliche Ausarbeitung und mündliche Präsentationeines molekularbiologischen Projekts) 2 SE

*) Es wird empfohlen, diese Übungen in den 1. Studienabschnitt vorzuziehen und gemeinsam mit den „Chemischen Übungen I“ zu absolvieren.

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(D) Studienzweig ÖKOLOGIE

Basismodul I: Organismische Grundlagen (16 SSt.)

Vergleichende Anatomie der Tiere für Ökologen 4 UE Pflanzenanatomie (einschl. Zellbiologie) 2 VO+UE Zoologische Bestimmungsübungen (A oder B) 2 VO+UE Diversität und Systematik der Höheren Pflanzen 3 VO +UE + 1 EXPhysiologie 4 VO+UE

Basismodul II: Ökologie (24 SSt)

Konzepte der Ökologie 3 VO Integrative ökologische Grundübungen 5 UE Ökologie der Großlebensräume 4 VOMikrobielle Ökologie 2 VO

zur Wahl aus verschiedenen Teilbereichen der Ökologie, davon mindestens 2 SSt. Naturschutz 10 VO, SE, UE, EX

Ergänzungsmodul (10 SSt.)

Lehrveranstaltung mit frauen- und genderspezifischenThemenstellungen 1 VO

Ausgewählte Lehrveranstaltungen zur Wahl aus den BereichenChemie, Physik, Mathematik, Statistik, EDV,Raumanalytische Methoden mittels GIS,Molekulare Biologie, Bodenökologie 6 VO, SE, UE

zur Wahl:Kenntnis mitteleuropäischer Lebensgemeinschaften (KML) *) 3 UE

oder: Chemische Übungen II **) 3 UEoder: Eine facheinschlägige Übung mit überwiegend chemischem

bzw. biochemischem Bezug 3 UE

Projektmodul (12 SSt.)

Projektpraktikum I + Seminar I 4 UE + 2 SEProjektpraktikum II + Seminar II 4 UE + 2 SE

*) Die Absolvierung dieser Lehrveranstaltung im 4. Studiensemester wird dringend empfohlen!**) Es wird empfohlen, diese Übungen in den 1. Studienabschnitt vorzuziehen und

gemeinsam mit den „Chemischen Übungen I“ zu absolvieren.

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(E) Studienzweig PALÄOBIOLOGIE

Basismodul I: Paläontologische Grundlagen (23 SSt.)

Morphologie und Paläodiversität der Evertebraten 4 VO + UEMorphologie und Paläodiversität der Vertebrata 4 VO + UEMorphologie und Paläodiversität der Pflanzen 4 VO + UEPaläontologische Übungen im Gelände 4 UEPaläontologische Laborübungen 4 UEExkursionen 3 EX

Basismodul II: Allgemeine Paläobiologie (11 SSt.)

Evolution in Zeit und Raum 2 VOGrundlagen der Biostratigraphie 1 VOPaläoökologie 2 VOFazieskunde 3 VO + UEPaläoklimatologie 1 VOPaläobiogeographie 2 VO

Ergänzungsmodul (12 SSt.)

Lehrveranstaltung mit frauen- und genderspezifischenThemenstellungen 1 VO

Ausgewählte Lehrveranstaltungen zur Wahl aus den BereichenGeologie, Petrologie, Mineralogie, Geochemie,Ur- und Frühgeschichte, Archäologie, Speläologie,Bodenkunde, Molekulare Biologie, Statistik, EDV 8zur Wahl:

Kenntnis mitteleuropäischer Lebensgemeinschaften (KML) *) 3 UE oder: Chemische Übungen II **) 3 UE

oder: Eine facheinschlägige Übung mit überwiegend chemischembzw. biochemischem Bezug 3 UE

Wahlmodul (4 SSt.)

Lehrveranstaltungen zur Wahl aus Basismodulen eines anderen Studienzweigs

Projektmodul (12 SSt.)

Öffentlichkeitsbezogene Präsentation wiss. Ergebnisse 4 SE

praxisbezogene Lehrveranstaltungen nach Wahl im Gesamtausmaß von 8 Stunden:Spezielle Geländeübungen 3 UE + 1 SESpezielle Laborübungen 3 UE + 1 SEPaläontologische Grabungen 3 UE + 1 SE

*) Die Absolvierung dieser Lehrveranstaltung im 4. Studiensemester wird dringend empfohlen!**) Es wird empfohlen, diese Übungen in den 1. Studienabschnitt vorzuziehen und

gemeinsam mit den „Chemischen Übungen I“ zu absolvieren.

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(F) Studienzweig ZOOLOGIE

Basismodul Zoologie I (18 SSt.)

Ethologie 2 VOEvolutionsbiologie 2 VO Physiologie - Nerv, Muskel, Sinne 2 VOPhysiologie – Nerv, Muskel, Sinne 3 UE Baupläne der Tiere A 6 UE Bestimmungsübungen A 2 UE Exkursionen 2 EX

Basismodul Zoologie II (17 SSt.)

Entwicklungsbiologie 2 VOSystematik und Phylogenie 1 VOPhysiologie - Stoffwechsel 2 VO Physiologie - Stoffwechsel 3 UE Baupläne der Tiere B 6 UE Bestimmungsübungen B 2 UE Exkursionen 1 EX

Ergänzungsmodul (9 SSt.)

Lehrveranstaltung mit frauen- und genderspezifischenThemenstellungen *) 1 VO

Biometrie und Statistik 3Präsentationstechnik 1Bioethik *) 1 zur Wahl:

Kenntnis mitteleuropäischer Lebensgemeinschaften (KML) **) 3 UE oder: Chemische Übungen II ***) 3 UE

oder: Eine facheinschlägige Übung mit überwiegend chemischembzw. biochemischem Bezug 3 UE

Wahlmodul (6 SSt.)

Lehrveranstaltungen nach Wahl aus Basismodulen eines anderen Studienzweigs

Projektmodul (12 SSt.)

Projektpraktikum I + Seminar I 4 UE + 2 SE Projektpraktikum II + Seminar II 4 UE + 2 SE

die beiden Projektpraktika sind aus morphologisch-systematischenund physiologisch-ethologischen Teilbereichen der Zoologie zu wählen

*) Lehrveranstaltungen mit "frauen- und genderspezifischen" Inhalten**) Die Absolvierung dieser Lehrveranstaltung im 4. Studiensemester wird dringend empfohlen!***) Es wird empfohlen, diese Übungen in den 1. Studienabschnitt vorzuziehen und

gemeinsam mit den „Chemischen Übungen I“ zu absolvieren.

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(2.2) Semester 7, 8, 9 und 10 – Teil II des 2. Studienabschnitts

(A) Studienzweig ANTHROPOLOGIE

Eines der folgenden Fächer im Ausmaß von 24 SSt.

HumanethologieHumangenetikHominidenevolutionUmweltanthropologie und historische Humanökologie

Wahlfächer 20 SSt.

die das Fach Anthropologie sinnvoll ergänzen, wie etwa andereBiologische Fächer, Molekulare Biologie, Biostatistik und Bio-mathematik, Informatik, Medizin, Allgemeine und Spezielle Psy-chologie, Allgemeine und Spezielle Soziologie, Geschichte, Völ-kerkunde u.a.

(B) Studienzweig BOTANIK

Eines der folgenden Fächer im Ausmaß von 24 SSt.

Biogeographie und VegetationskundeEvolution und SystematikGrundlagen des Arten- und BiotopschutzesPhysiologie und PhytochemieZellbiologie, Anatomie und Morphologie

Wahlfächer 20 SSt.

die das Fach Botanik sinnvoll ergänzen, wie etwa andere Biologi-sche Fächer, Molekulare Biologie, Biochemie und andere chemi-sche Fächer, Ernährungswissenschaften, Biophysik und anderephysikalische Fächer, Biomathematik und Statistik, erdwissen-schaftliche Fächer, Bodenkunde, Klimatologie, Geographie, Phar-mazeutische Fächer, Land- und Forstwirtschaft, Ur- und Frühge-schichte, Medienkunde, Umweltrecht u.a.

(C) Studienzweig GENETIK/MIKROBIOLOGIE

Eines der folgenden Fächer im Ausmaß von 24 SSt.

Cyto- und EntwicklungsgenetikGen- und BiotechnologieImmunbiologieMolekulare Genetik und PathologieMolekulare Mikrobiologie

Wahlfächer 20 SSt.

(a) 2 Module *) à 10 SSt. organismische Biologie(b) 1 Modul à 10 SSt. organismische Biologie und

20

1 Modul à 10 SSt. Organische, Analyt., Biophys. Chemie, Biochemie, Mol. Strukturbiologie, Bioinformatik

*) Module bestehen aus einer Serie von Fächern bzw. Lehrveranstaltungen, die in Absprache mitFachvertreterinnen oder Fachvertretern der Genetik/Mikrobiologie zusammengestellt und als gan-zes absolviert werden können.

(D) Studienzweig ÖKOLOGIE

Eines der folgenden Fächer im Ausmaß von 24 SSt.

HumanökologieLimnologieMeeresbiologieNatur- und LandschaftsschutzÖkophysiologie und Biochemische ÖkologieTerrestrische ÖkologieVegetations- und Landschaftsökologie

Wahlfächer 20 SSt.

die das Fach Ökologie sinnvoll ergänzen, wie etwa andere Biologi-sche Fächer, Molekulare Biologie, Chemie, Toxikologie, Hygiene,Pharmazeutische Fächer, Physik, Biomathematik und Statistik,Meteorologie, Geophysik, Erdwissenschaftliche Fächer, Boden-kunde, Geographie, Landwirtschaft, insbes. Ökologische Landwirt-schaft, Ökonomie, Soziologie, Umweltrecht, Umwelttechnik, In-ternationale Entwicklung, Medienkunde, Psychologie u.a.

(E) Studienzweig PALÄOBIOLOGIE

Eines der folgenden Fächer im Ausmaß von 24 SSt.

EvertebratenpaläontologiePaläobotanikWirbeltierpaläontologie

Wahlfächer 20 SSt.

die das Fach Paläobiologie sinnvoll ergänzen, wie etwa andereBiologische Fächer, Molekulare Biologie, Petrologie, Mineralogieund Kristallographie, Biostratigraphie, Angewandte Geologie, Hi-storische und Regionale Geologie, Physische Geographie,Geochemie, Geophysik, Biochemie, Chemie, Physik, Meteorolo-gie, Astronomie, Statistik, Informatik, Ur- und Frühgeschichte u.a.

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(F) Studienzweig ZOOLOGIE

Eines der folgenden Fächer im Ausmaß von 24 SSt.

Anatomie und MorphologieEntwicklungsbiologieEthologieEvolution und SystematikNeurobiologieStoffwechsel- und Ökophysiologie

Wahlfächer 20 SSt.

die das Fach Zoologie sinnvoll ergänzen, wie etwa andere Biologi-sche Fächer, Molekulare Biologie, Medizin, Veterinärmedizin,Psychologie, Biochemie und andere Chemische Fächer, Biophysikund andere Physikalische Fächer, Mathematik, Informatik, Techni-sche Fächer, Hydrobiologie, Land- und Forstwirtschaft, Erdwis-senschaftliche Fächer, Geographie u.a.

Erläuterungen zu § 5 (2.2) A-F:(1) Das Fach, in dem die Diplomarbeit angefertigt wird („Diplomfach“), kann eines der genannten Fächer

oder ein Wahlfach sein.

(2) Wenn das „Diplomfach“ eines der genannten Fächer ist, hat die Auswahl der Lehrveranstaltungen in die-sem Fach in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Diplomarbeit zu erfolgen; 10 SSt. Wahl-fächer sind so zu wählen, dass sie das Diplomfach sinnvoll ergänzen.

(3) Wenn das „Diplomfach“ ein Wahlfach ist, hat die Auswahl von 10 SSt Lehrveranstaltungen in diesemWahlfach in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Diplomarbeit zu erfolgen; 10 SSt sind freiwählbar, 24 SSt. sind in einem der genannten Fächer in Absprache mit einer/einem einschlägigen Fachver-treterin/Fachvertreter zu wählen; darüberhinaus gilt die Bestimmung in § 8 (3.1).

(4) bei einem Wechsel des Studienzweigs nach Teil I des 2. Studienabschnitts sind im Rahmen der Fächer undWahlfächer innerhalb von Teil II des 2. Studienabschnitts die Grundlagen des neu gewählten Studienzweigsdurch Absolvierung von mindestens 20 SSt an Lehrveranstaltungen aus Teil I des 2. Studienabschnitts nach-zuholen.

(5) Eine Aufzählung der einzelnen Lehrveranstaltungen innerhalb der Fächer und Wahlfächer bzw. der Moduleist aufgrund der großen Fluktuation des Angebotes an Speziallehrveranstaltungen und in Anbetracht dervielen Kombinationsmöglichkeiten nicht zweckmäßig. Die Regelungen wurden vor allem getroffen, um dieMöglichkeit einer optimalen Adjustierung von Lehrveranstaltungsinhalten an aktuelle Entwicklungen mitdem Ziel des bestmöglichen Informations- und Aktualitätsgrades für die Spezialisierung der Studierendenanzubieten, ohne dass dazu in jedem Fall eine Änderung des Studienplans nötig ist. Die Qualitätssicherungder Lehre insgesamt ist durch die Beauftragung durch die Studienkommission gegeben.

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§ 6 Gestaltung der Studieneingangsphase

als Studieneingangsphase gelten folgende Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaßvon 27 Semesterstunden:

(1.1) Biologische Fächer

Einführung in die Anthropologie *) 2 VODas Pflanzenreich: Diversität und Bedeutung für die Menschheit 3 VOStruktur und Funktion der Pflanze 3 VOEinführung in die Biochemie 1 VOEinführung in die molekulare Zellbiologie 1 VOEinführung in die Genetik 1 VOEinführung in die Mikrobiologie 1 VOEinführung in die Zoologie 3 VOAnatomie und Biologie der Tiere 3 VOEinführung in die Paläobiologie 2 VOEinführung in die Ökologie 2 VO

(1.2) ergänzende Fächer aus anderen Disziplinen

Allgemeine und organische Chemie 3 VOPhysik I 2 VO

*) Lehrveranstaltung mit „frauen- und genderspezifischen“ Inhalten

§ 7 Freie Wahlfächer nach § 13 (6) UniStG

(1) Es sind insgesamt 17 SSt. an freien Wahlfächern zu absolvieren, die keinem Studienabschnittzugeordnet sind.

(2) Empfehlungen für freie Wahlfächer:

Ø grundlegende Lehrveranstaltungen anderer Fächer, auch benachbarter Universitäten (Univer-sität für Bodenkultur, Wirtschaftsuniversität, Technische Universität, VeterinärmedizinischeUniversität, Universität für Bildende Künste, ....), bzw. in- und ausländischer Universitäten

Ø fremdsprachige (v.a. englische) Lehrveranstaltungen

Ø philosophische, wissenschaftsstheoretische, gesellschaftliche Vertiefung der Fächer

Ø Gender-Studies im Ausmaß von mindestens 2 SSt.

Ø Projektmanagement, Informations- und Kommunikationstechnologien, EDV

Ø Lehrveranstaltungen mit juridischen Inhalten und aus der Administrationspraxis

§ 8 Prüfungsordnung

(1) Allgemeines

(1.1) Lehrveranstaltungen des Typs SE, UE und EX sind prüfungsimmanent. Eine Beurteilung dieserLehrveranstaltungen erfolgt aufgrund der Teilnahme und aufgrund von schriftlichen und/odermündlichen und/oder praktischen Leistungen. Die Beurteilung der Lehrveranstaltungen mitimmanentem Prüfungscharakter durch einen einzigen Prüfungsakt am Ende der Lehrveranstal-tung ist unzulässig.

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(1.2) Über Vorlesungen sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen; die Beurteilung der mit Vorle-sungen kombinierten Lehrveranstaltungen (VO+SE; VO+UE; VO+EX, u.a.) erfolgt sowohlprüfungsimmanent als auch durch einen Prüfungsakt am Ende der Lehrveranstaltung.

(1.3) Die Leiter und Leiterinnen der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Stu-dierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveran-staltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurtei-lungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informierens.

(1.4) Mündliche Prüfungen sind öffentlich.

(1.5) Die Lehrveranstaltungen werden bei positivem Erfolg mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2). „befriedi-gend“ (3) oder „genügend“ (4), bei negativem Erfolg mit „nicht genügend“(5) beurteilt. Lehr-veranstaltungen mit der Bezeichnung „SE“ und/oder „EX“ können bei positivem Erfolg auchmit „mit Erfolg teilgenommen“, bei negativem Erfolg mit „ohne Erfolg teilgenommen“ benotetwerden.

(1.6) Körperbehinderten, sei die Behinderung dauernd oder vorübergehend, soll im Studium keinNachteil aus ihrer Behinderung erwachsen. Anträgen auf Genehmigung von abweichenden, derBehinderung besser entsprechenden Prüfungsverfahren, muss stattgegeben werden, soweit demInhalt und den Anforderungen der Prüfung entsprochen wird. Weiters können Ersatzlehrveran-staltungen auf Antrag an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Studienkommission nachMaßgabe (des § 5 des Studienplans) genehmigt werden.

(2) Diplomprüfungen

(2.1) Der erste Studienabschnitt wird mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese kann ab-solviert werden durch die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtfächern des 1. Studienab-schnitts mit immanentem Prüfungscharakter bzw. durch positive Absolvierung von Lehrveran-staltungsprüfungen in den Pflichtfächern des 1. Studienabschnitts ohne immanenten Prüfungs-charakter.

(2.2) Der Prüfungssenat für die kommissionellen Gesamtprüfungen besteht aus mindestens 3 Perso-nen. Es sind für jedes Fach Prüferinnen oder Prüfer zu nominieren. Bei Bedarf ist der Studien-dekan überdies berechtigt, andere Personen zu betrauen.

(2.3) Die Gesamtbeurteilung für die erste Diplomprüfung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Lehr-veranstaltungen im Rahmen der Pflichtfächer positiv beurteilt sind. Die Note „mit Auszeich-nung bestanden“ kann dann vergeben werden, wenn in keinem der Pflichtfächer schlechter alsmit „gut“ benotet wurde und wenn in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehrgut“ erteilt wurde.

(2.4) Der zweite Studienabschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese ist inzwei Teilen abzulegen.

(2.5) Die Prüfungen des 1. Teils der zweiten Diplomprüfung werden abgelegt durch die erfolgreicheTeilnahme an den im gewählten Studienzweig im Rahmen von Pflicht- und Wahlfächern zu ab-solvierenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter bzw. durch positive Ab-solvierung von Lehrveranstaltungsprüfungen im Rahmen dieser Pflicht- und Wahlfächer (VOoder VO- Anteile von kombinierten Lehrveranstaltungen; vgl. dazu § 8 (1.1)).

(2.6) Auf Antrag der Studierenden können jedoch im Rahmen des 1. Teils der zweiten Diplomprü-fung Einzelprüfungen über Lehrveranstaltungen in den Semestern 4, 5 und 6 (Teil I des 2. Stu-dienabschnitts) durch kommissionelle Gesamtprüfungen über die Lehrinhalte der entsprechen-den Basismodule ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass der spezielle Stoff der in diesenModulen angebotenen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter nicht Inhaltdieser kommissionellen Prüfungen ist.

24

(2.7) Der 2. Teil der zweiten Diplomprüfung besteht in einer kommissionellen Gesamtprüfung. EinPrüfungsfach ist jedenfalls das Fach, in dem die Diplomarbeit angefertigt wurde („Diplom-fach“). Das zweite Prüfungsfach ist (i) ein anderes Fach dieses Studienzweigs bzw. ein Wahl-fach, sofern die Diplomarbeit in einem der in § 5 (2.2), A-F genannten Fächer angefertigt wur-de, oder (ii) eines der in § 5 (2.2) A-F genannten Fächer, sofern die Diplomarbeit in einemWahlfach angefertigt wurde.

(2.8) Der Prüfungssenat für den 2. Teil der zweiten Diplomprüfung besteht aus drei Universitätsleh-rerinnen oder -lehrern mit Lehrbefugnis für die gewählten Prüfungsfächer (§ 56 (2) UniStG)oder mit gleichzuhaltender Qualifikation. Die Studiendekanin oder der Studiendekan nominiertauf Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten die Prüferinnen und Prüfer für die gewähl-ten Prüfungsfächer nach Maßgabe von deren zeitlichen Möglichkeiten und Lehraufgaben. DieBetreuerin oder der Betreuer der Diplomarbeit sollte nach Möglichkeit dem Prüfungssenat an-gehören. Falls eine externe Betreuerin oder ein externer Betreuer der Diplomarbeit zur Prüferinoder zum Prüfer bestellt wird, haben jedenfalls zwei der gewählten Prüferinnen oder Prüferdem Lehrkörper der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wienanzugehören. Die Studiendekanin/der Studiendekan oder ein(e) von der Studiendekanin/demStudiendekan bestimmte Vertreterin/Vertreter führt den Vorsitz oder bestellt eine dieser Prüfe-rinnen oder Prüfer zur Vorsitzenden/zum Vorsitzenden der Prüfung.

(2.9) Die Dauer der kommissionellen Prüfung beträgt maximal eine Stunde. Der Prüfungssenat kannaber auch in kürzerer Zeit zu einer eindeutig positiven oder negativen Beurteilung kommen. Esist darauf zu achten, dass allen Prüferinnen und Prüfern etwa dieselbe Zeit eingeräumt wird.Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, den Stand der erworbenen Kenntnisse und die Fä-higkeit zu wissenschaftlichem Denken nachzuweisen. Auf Inhalt und Umfang des Stoffes derLehrveranstaltungen der gewählten Prüfungsfächer und der Diplomarbeit ist Bedacht zu neh-men (§ 57 (1) UniStG). Auf Überblickswissen ist dabei besonderes Augenmerk zu richten.

(2.10) Voraussetzung für die Anmeldung zum 2. Teil der zweiten Diplomprüfung ist der positive Ab-schluss der ersten Diplomprüfung, die positive Absolvierung des 1. Teils der zweiten Diplom-prüfung, die positive Absolvierung der freien Wahlfächer sowie die positive Approbation derDiplomarbeit.

(2.11) Die Gesamtbeurteilung für die zweite Diplomprüfung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alleLehrveranstaltungen der Pflicht- und Wahlfächer im Rahmen des 1. Teils der zweiten Diplom-prüfung, die freien Wahlfächer, die Diplomarbeit sowie die Prüfungsfächer des 2. Teils derzweiten Diplomprüfung positiv beurteilt sind. Die Note „mit Auszeichnung bestanden“ kanndann vergeben werden, wenn die Diplomarbeit mit „sehr gut“ beurteilt wurde, wenn in keinemder Pflicht- und Wahlfächer im Rahmen des 1. Teils der zweiten Diplomprüfung, der Prüfungs-fächer des 2. Teils der zweiten Diplomprüfung und der freien Wahlfächer schlechter als mit„gut“ benotet wurde und wenn in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“erteilt wurde.

(2.12) Das Diplomstudium gilt nach erfolgreich absolviertem 2. Teil der zweiten Diplomprüfung alsabgeschlossen.

(2.13) Auf dem Abschlusszeugnis für das Diplomstudium sind jeweils die Gesamtbeurteilungen fürdie 1. und 2. Diplomprüfung, die Bezeichnung des Faches, in dem die Diplomarbeit angefertigtwurde („Diplomfach“) sowie das Thema der Diplomarbeit zu vermerken.

(3) Diplomarbeit

(3.1) Die Diplomarbeit wird in der Regel in einem der in § 5 (2.2) A - F genannten Fächern angefer-tigt. Die Anfertigung einer Diplomarbeit in den Wahlfächern ist ebenfalls möglich. In diesemFalle hat die Arbeit jedenfalls einen nachvollziehbaren Konnex zumindest zu einem der in § 5(2.2) genannten Fächer aufzuweisen.

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(3.2) Universitätslehrer der Universität Wien, im Bedarfsfalle auch anderer österreichischer Univer-sitäten, mit einer Lehrbefugnis in dem für die Diplomarbeit gewählten Fach sind berechtigt, Di-plomarbeiten zu betreuen und zu beurteilen. Bei Bedarf ist der Studiendekan überdies berech-tigt, andere Personen zu betrauen (§ 61 (4), (5) UniStG).

(3.3) Die Kandidatin oder der Kandidat wählt eine Betreuerin oder einen Betreuer und erarbeitet mitdieser bzw. diesem die Aufgabenstellung der Diplomarbeit. Diese ist so zu formulieren, dass füreine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung grundsätzlich mit einem Zeitauf-wand möglich und zumutbar ist, der dem Äquivalent von 6 Monaten Vollzeitbeschäftigung ent-spricht.

(3.4) Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerin oder den Betreuer der Diplomarbeitder Studiendekanin oder dem Studiendekan vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekanntzu-geben (§ 61 (6) UniStG). Dieser Information sind ein Nachweis über die bisher im Rahmen desDiplomstudiums absolvierten Lehrveranstaltungen, ein kurzes Konzept der Diplomarbeit unddie Zustimmung des Vorstandes (Direktorin/Direktors) derjenigen Institution beizufügen, in de-ren Räumen und mit deren Mitteln die Arbeit durchgeführt wird (§ 61 (2) UniStG).

(3.5) Die Diplomarbeit ist vor der Beurteilung im Rahmen eines von dem Betreuer oder der Betreue-rin geleiteten Seminars öffentlich zu präsentieren. Das Ergebnis dieser Präsentation fließt in dieBeurteilung der Diplomarbeit ein.

(3.6) Die abgeschlossene Diplomarbeit ist bei der Studiendekanin oder dem Studiendekan zur Beur-teilung einzureichen. Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Diplomarbeit innerhalb von 2Monaten ab der Einreichung zu beurteilen (§ 61 (7) UniStG).

(4) Zulassungsvoraussetzungen

1. Studienabschnitt:

positive Absolvierung von 4 SSt. Einführungsvorlesungen aus den biologischen Fächern für:Biologische Einführungsübungen I + II, 3 UE + 3 UE

positive Absolvierung der Vorlesung „Allgemeine und organische Chemie, 3 VO“ für:Chemische Übungen I, 4 UE

2. Studienabschnitt:

A. Studienzweig Anthropologie

positive Absolvierung der Vorlesung „Anatomie des Menschen, 3 VO“ für:Sezierkurs, 11 UE

positive Absolvierung der Vorlesung „Physiologie desd Menschen, 2 VO“ für:Physiologische Übungen, 4 UE

B. Studienzweig Botanik

positive Absolvierung der Vorlesung „Struktur und Funktion der Pflanze, 3 VO“ für:Pflanzenphysiologie, 3 VO+UE undPflanzenanatomie, 2 VO+UE

positive Absolv. der Lehrveranstaltung „Biologische Einführungsübungen II, 3 UE“ für:Diversität und Systematik der Höheren Pflanzen, 3 VO+UE+1 EX undDiversität und Systematik der Niederen Pflanzen, 3 VO+UE

C. Studienzweig Genetik/Mikrobiologie

positive Absolvierung von zwei der drei Vorlesungen des Basismoduls I für:

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Übung I: Mikroorganismen, 6 UE

positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen „Übung I: Mikroorganismen, 6 UE“ so-wie „Biochemie, 3 VO“ und „Zellbiologie und Immunologie, 2 VO“ für:

Übung II: Zellbiologie und Biochemie, 6 UE

positive Absolvierung von Übung I und Übung II sowie der Lehrveranstaltung „Zell-und Entwicklungsgenetik, 2 VO“ für:

Übung III: Gentechnik/Biotechnologie, 10 UE

positive Absolvierung von 3 SSt. VO im gewählten Fach (Organische, Analyt. oder Biophys. Chemie) für:

Chemie-Übung 8 SSt. nach Wahl

D. Studienzweig Ökologie

positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Anatomie und Biologie der Tiere, 3 VO“für:

Vergleichende Anatomie der Tiere, 4 UE

positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen „Zoologische Bestimmungsübungen,2 VO+UE“ und „Diversität und Systematik der Höheren Pflanzen, 3 VO+UE + 1 EX“für:

Integrative ökologische Grundübungen, 5 UE

E. Studienzweig Paläobiologie

positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Einführung in die Paläobiologie, 2 VO“für:

alle Lehrveranstaltungen des Basismoduls I

positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Grundlagen der Biostratigraphie, 1 VO “für:

Fazieskunde, 3 VO+UE

F. Studienzweig Zoologie

positive Absolvierung der Vorlesung „Anatomie und Biologie der Tiere“ für:Bestimmungsübungen A + B, 2 UE + 2 UE, undBaupläne der Tiere A + B, 6 UE + 6 UE

positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen „Physiologie – Nerv, Muskel, Sinne, 2VO“, „Allgemeine und organische Chemie, 3 VO“ und „Physik, 4 VO“ für:

Physiologie - Nerv, Muskel, Sinne, 3 UE

positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen „Physiologie – Stoffwechsel, 2 VO“,„Allgemeine und organische Chemie, 3 VO“ und „Physik, 4 VO“ für:

Physiologie – Stoffwechsel, 3 UE

(6) Regelung über Gesamtprüfungen

A. Studienzweig Anthropologie

Kommissionelle Gesamtprüfungen können abgelegt werden über

a. Basismodul I: Anatomie und Physiologie des Menschenb. Basismodul II: Grundlagen der Anthropologie

B. Studienzweig Botanik

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Kommissionelle Gesamtprüfungen können abgelegt werden über:

a. Basismodul I: Vielfalt und Lebensräumeb. Bsismodul II: Struktur und Funktion

C. Studienzweig Genetik/Mikrobiologie

Kommissionelle Gesamtprüfungen können abgelegt werden über:

a. Basismodul I: Grundlagen der Molekularen Genetik und Mikrobiologieb. Basismudul II: Gen- und Biotechnologie, Zell-, Entwicklungs- und Immunbiologie

D. Studienzweig Ökologie

Kommissionelle Gesamtprüfungen können abgelegt werden über:

a. Basismodul I: Organismische Grundlagenb. Basismudul II: Ökologie

E. Studienzweig Paläobiologie

Kommissionelle Gesamtprüfungen können abgelegt werden über:

a. Basismodul I: Paläontologische Grundlagenb. Basismudul II: Allgemeine Paläobiologie

F. Studienzweig Zoologie

Kommissionelle Gesamtprüfungen können abgelegt werden über:

a. Basismodul Zoologie Ib. Basismodul Zoologie II

§ 9 Übergangsbestimmungen

(1) Ordentliche Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten der Studienpläne nach UniStGbegonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortzuset-zen. Ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzen sind diese Studierenden berechtigt, jeden derStudienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht ab-geschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entspre-chenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, istdie oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt. Die Studie-renden sind überdies berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen(§ 80 (2) UniStG).

(2) Für Studierende, die ihr Studium nach dem alten Studienplan fortsetzen, gilt eine von der Stu-dienkommission verabschiedete Verordnung in Form eine Äquivalenz-Liste. In dieser sind jeneLehrveranstaltungen angeführt, die den Lehrveranstaltungen nach dem neuen Studienplangleichwertig sind.

(3) Für Studierende, die sich dem neuen Studienplan unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfun-gen über Lehrveranstaltungen des alten Studienplans nach der Äquivalenz-Liste für das Studiumnach dem neuen Studienplan anerkannt. Ein im Rahmen des AHStG abgeschlossener 1. Studi-enabschnitt ist aufgrund des zeitlich und stundenmäßig geringeren Umganges nicht automatischdem 1. Studienabschnitt nach UniStG äquivalent.

§ 10 Inkrafttreten des Studienplans

Der Studienplan des Diplomstudiums Biologie tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft.