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Der Abrechnungszeitraum ist der abgelaufene Kalendermonat. Ich beantrage die Standard-ProjektWelt-Karte Monatlicher Verfügungsrahmen bis max. € 4.000,–, entsprechende Bonität vorausgesetzt. Die Abbuchung von meinem Girokonto erfolgt als: Vollzahlung (Zahlung des gesamten monatlichen Rechnungsbetrages) Teilzahlung** Monatliche Teilbeträge von € ,– (mindestens 5 % des jeweiligen Saldos, nicht weniger als 25,–) Ich beantrage die Bauherren-ProjektWelt-Karte, da ich ein größeres Projekt in Angriff nehme. Mein gewünschter monatlicher Verfügungsrahmen für die Bauherren-ProjektWelt-Karte beträgt € ,– Für die Bauherren-ProjektWelt-Karte sind weitere Unterlagen (Kopie Personalausweis, Einkommensnachweis) zur Bonitätsprüfung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu bei Rückfragen an den HORNBACH CardService unter Tel. 040-734404702 oder senden Sie die benötigten Unterlagen direkt an den HORNBACH CardService, Postfach 500772 in 22707 Hamburg. Zahlungswunsch (die Angaben zum Zahlungswunsch können jederzeit schriftlich geändert werden) 6. ** Es wird ein veränderlicher Zins vereinbart. Das Darlehen ist zunächst mit einem Sollzinssatz (monatliche Zinszahlung) in Höhe von 7,45 % p. a. zu verzinsen (dies ergibt einen effektifen Jahreszins von 7,70 %). Die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nach dem in Punkt 2.3 „Zinsen und Entgelte“ der beigefügten AGB beschriebenen Verfahren. Die Helaba übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS- GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Der Kunde befreit die Helaba insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. 7. Ich habe die folgenden Unterlagen erhalten, gelesen und erkenne diese hiermit durch meine Unterschrift an: • die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie die Verbraucherinformationen, • die Ergänzungsbedingungen PIN, • die vorstehende Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA, • die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltene Widerrufsbelehrung, • die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltenen Einwilligungen in die Datenüber-mittlung (Teil A Ziffer 2.), sowie • die gesonderten Informationsblätter der SCHUFA und von HORNBACH. Soweit Sie die Teilzahlungsfunktion beantragt haben: Wir bitten Sie, sich zuerst anhand der beigefügten Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite und der Erläuterung zum Kreditvertrag zu informieren und im Anschluss daran die Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte zu lesen. Die vorgenannten Unterlagen bitten wir aufzuheben, weil sie wichtige Informationen für den abzuschließenden Kreditvertrag zwischen Ihnen und uns enthalten. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner obigen Angaben im Kartenantrag. Ic h b i n m i t d e r b e s c h r i e b e n e n V e r w e n d u n g m e i n e r p e r s ö n l i c h e n A n g a b e n d u r c h d i e H O R N B A C H B a u m a r k t A G u n d d i e H e l a b a s o w i e d e r W e i t e r g a b e m e i n e r s e n s i b l e n B a n k d a t e n d u r c h d i e H e l a b a a n d i e H O R N B A C H B a u m a r k t A G n a c h M a ß g a b e d e r v o r g e n a n n t e n E i n w i l l i g u n g e n e i n v e r s t a n d e n u n d e r k l ä r e d i e s e E i n w i l l i g u n g m i t m e i n e r U n t e r s c h r i f t . Ort/Datum Unterschrift des Hauptkarteninhabers Ort/Datum Unterschrift des Zusatzkarteninhabers Unterschriften 8. Nur vom Marktmitarbeiter auszufüllen. Auch im Interesse Ihrer Sicherheit sind wir durch den Gesetzgeber zur Durchführung einer Legitimationsprüfung verpflichtet. Art des Legitimationspapiers: Ausweis-Nr.: Ausstellungsbehörde: Ausstellungsort: Ausstellungsdatum: T T M M J J J J Datum/Unterschrift des HORNBACH-Mitarbeiters Name des HORNBACH-Mitarbeiters Markt-Nr.: Karten-Nr.: 6 0 0 3 8 8 0 1 Aktions- Nr.: Legitimationsprüfung des Antragstellers 9. Persönliche Angaben des Hauptkarteninhabers Herr Frau Titel: Name: So soll mein Name auf der Karte erscheinen: Geb.-Datum: Straße, Haus-Nr.: Straße, Haus-Nr.: T T M M J J J J PLZ: PLZ: Ort: Ort: Telefon*: Mobiltelefon*: Vorname: E-Mail*: *freiwillige Angaben 1. Meine Interessen / Freiwillige Angaben nein ja Ich besitze einen Garten: Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für folgende Bereiche: Wohnen Bauen Garten Werkzeug Fortgeschrittener Heimwerker Erfahrener Heimwerker Berufshandwerker Anfänger Normaler Heimwerker Meine heimwerklichen Fähigkeiten: Ich bin HORNBACH Kunde seit: unter 1 Jahr 1 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre 15 bis 20 Jahre über 25 Jahre 20 bis 25 Jahre Ja, ich möchte HORNBACH Projektinformationen jeweils bei Erscheinen bequem an meine o. g. Adresse zugesandt bekommen. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit bei der HORNBACH-Baumarkt AG widerrufen (Tel.: 040-734404702 oder E-Mail: [email protected]). Die hier gemachten Angaben werden nur an HORNBACH zum Zwecke eigener Werbemaßnahmen weitergegeben; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ja, informieren Sie mich über News & Trends. Abmeldung jederzeit möglich. 2. Für die Vergabe des monatlichen Verfügungsrahmens wird die Angabe Ihres Brutto-Haushaltseinkommens (alle Haushaltsmitglieder) benötigt. Brutto-Haushaltseinkommen pro Jahr: falls unter € 18.000.– bitte genau Angabe in €: (EUR ohne Nachkommastellen) bis € 24.000.– bis € 30.000.– bis € 38.000.– bis € 45.000.– bis € 60.000.– über € 60.000.– 3. Persönliche Angaben des Zusatzkarteninhabers Name: So soll mein Name auf der Karte erscheinen: Staatsangehörigkeit: Geb.-Ort: Titel: Herr Frau Vorname: 5. Bankverbindung und andere wichtige Daten Bitte lassen Sie Ihre Bankverbindungsdaten im HORNBACH Baumarkt online erfassen und unter- schreiben Sie das dort erstellte SEPA-Lastschriftmandat. Staatsangehörigkeit: Geb.-Ort: Sie sind derzeit Kunde der Helaba: Ja Nein Ich bin der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Kartenvertrag. Die HORNBACH ProjektWelt-Karte wird nicht auf Veranlassung eines anderen beantragt und/oder genutzt. Ich bin verpflichtet, der Bank auf Anforderung alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erforderlich sind. Sofern sich hinsichtlich der Informationen oder Unterlagen Änderungen ergeben, werde ich dies der Bank unverzüglich mitteilen. 4. Geb.-Datum: T T M M J J J J D i e H O R N B A C H B a u m a r k t A G a l s I h r A n b i e t e r u n d S e r v i c e p a r t n e r f ü r W a r e n u n d D i e n s t l e i s t u n g e n r u n d u m I h r P r o j e k t erhebt und speichert Teile Ihrer Daten des Kartenantrags sowie die beim Einsatz der ProjektWelt-Karte entstehenden Daten bezüglich des getätigten Einkaufs. Die La n d e s b a n k H e s s e n T h ü r i n g e n G i r o z e n t r a l e ( H e l a b a ) a l s H e r a u s g e b e r i n d e r P r o j e k t W e l t - K a r t e erhebt und speichert Ihre Daten aus den Ziffern 1. sowie 3. bis 6., 8. und 9. des Kartenantrags zum Zwecke der Bonitätsprüfung und darüber hinaus während der Laufzeit des Kartenvertrages weitere Daten zum Zwecke des Zahlungsverkehrs und der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nach Maßgabe des Art. 6 Absatz 1. Buchstabe b DS-GVO und der Allgemeinen Bedingungen der ProjektWelt-Karte. Aufgrund des besonderen Services, den die HORNBACH Baumarkt AG Ihnen im Bereich Beratung u.a. hinsichtlich der Bezahlung und/oder Finanzierung Ihrer Einkäufe bietet (siehe hierzu Teil A der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte), ist es erforderlich, dass die H e l a b a d e r H O R N B A C H B a u m a r k t A G w e i t e r e s e n s i b l e B a n k d a t e n ü b e r m i t t e l t . I n s o w e i t b e f r e i e i c h d i e H e l a b a v o m B a n k g e h e i m n i s . Die E i n z e l h e i t e n zu den erhobenen, gespeicherten und übermittelten Daten, insbesondere den sensiblen Bankdaten, e n t n e h m e n S i e b i t t e d e m T e i l A . d e r b e i g e f ü g t e n A l l g e m e i n e n B e d i n g u n g e n f ü r d i e P r o j e k t W e l t - K a r t e s o w i e d e m g e s o n d e r t e n H O R N B A C H I n f o r m a t i o n s b l a t t . Ja, ich will die ProjektWelt-Karte Stand/as of 03/19 Steuerliche Identifikationsnummer Hauptkarteninhaber: Steuerliche Identifikationsnummer Zusatzkarteninhaber:

t tWel ojek Pr Ja, ich will die ProjektWelt-Karte · 9902745 Stand/as of 10/14 ojekt PrtWel Die HORNBACH Kundenkarte für starke Heimwerker! Eine Karte. Viele Vorteile. Keine Kosten

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Page 1: t tWel ojek Pr Ja, ich will die ProjektWelt-Karte · 9902745 Stand/as of 10/14 ojekt PrtWel Die HORNBACH Kundenkarte für starke Heimwerker! Eine Karte. Viele Vorteile. Keine Kosten

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Persönliche Angaben des HauptkarteninhabersHerr Frau Titel:

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So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

Geb.-Datum:

Straße, Haus-Nr.:

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Telefon*:

Mobiltelefon*:

Vorname:

E-Mail*:*freiwillige Angaben

1.

Meine Interessen / Freiwillige AngabenneinjaIch besitze einen Garten:

Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für folgende Bereiche: Wohnen Bauen Garten Werkzeug

Fortgeschrittener Heimwerker Erfahrener Heimwerker Berufshandwerker

Anfänger Normaler HeimwerkerMeine heimwerklichen Fähigkeiten:

Ich bin HORNBACH Kunde seit: unter 1 Jahr 1 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre 15 bis 20 Jahre über 25 Jahre20 bis 25 Jahre

Ja, ich möchte HORNBACH Projektinformationen jeweils bei Erscheinen bequem an meine o. g. Adresse zugesandt bekommen. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit bei der HORNBACH-Baumarkt AG widerrufen (Tel.: 040-734404702 oder E-Mail: [email protected]).

Die hier gemachten Angaben werden nur an HORNBACH zum Zwecke eigener Werbemaßnahmen weitergegeben;eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ja, informieren Sie mich über News & Trends. Abmeldung jederzeit möglich.

2.

Für die Vergabe des monatlichen Verfügungsrahmens wird die Angabe Ihres Brutto-Haushaltseinkommens (alle Haushaltsmitglieder) benötigt.

Brutto-Haushaltseinkommen pro Jahr: falls unter € 18.000.– bitte genau Angabe in €: (EUR ohne Nachkommastellen)

bis € 24.000.– bis € 30.000.– bis € 38.000.–bis € 45.000.– bis € 60.000.– über € 60.000.–

3.

Persönliche Angaben des Zusatzkarteninhabers

Name:

So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

Staatsangehörigkeit:

Geb.-Ort:

Titel:Herr Frau

Vorname:

5.

Der Abrechnungszeitraum ist der abgelaufene Kalendermonat.

Ich beantrage die Standard-ProjektWelt-KarteMonatlicher Verfügungsrahmen bis max. € 4.000,–, entsprechende Bonität vorausgesetzt.

Die Abbuchung von meinem Girokonto erfolgt als:Vollzahlung (Zahlung des gesamten monatlichen Rechnungsbetrages)

Teilzahlung** Monatliche Teilbeträge von € ,–(mindestens 5 % des jeweiligen Saldos, nicht weniger als € 25,–)

** Es wird ein veränderlicher Zins vereinbart. Das Darlehen ist zunächst mit einem Sollzinssatz (monatliche Zinszahlung) in Höhe von 7,45 % p. a.zu verzinsen (dies ergibt einen effektifen Jahreszins von 7,70 %). Die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nach dem in Punkt2.3 „Zinsen und Entgelte“ der beigefügten AGB beschriebenen Verfahren.

Ich beantrage die Bauherren-ProjektWelt-Karte, da ich ein größeres Projekt in Angriff nehme. Mein gewünschter monatlicher

Verfügungsrahmen für die Bauherren-ProjektWelt-Karte beträgt € ,–Für die Bauherren-ProjektWelt-Karte sind weitere Unterlagen (Kopie Personalausweis, Einkommensnachweis) zur Bonitätsprüfung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu bei Rückfragen an den HORNBACH CardService unter Tel. 040-734404702 oder senden Sie die benötigten Unterlagen direktan den HORNBACH CardService, Postfach 500772 in 22707 Hamburg.

Zahlungswunsch(die Angaben zum Zahlungswunsch können jederzeit schriftlich geändert werden)6.

Die Helaba übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).

Der Kunde befreit die Helaba insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

7.

Ich habe die folgenden Unterlagen erhalten, gelesen und erkenne diese hiermit durch meine Unterschrift an:• die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie die Verbraucherinformationen,• die Ergänzungsbedingungen PIN,• die vorstehende Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltene Widerrufsbelehrung,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltenen Einwilligungen in die Datenüber-mittlung (Teil A

Ziffer 2.), sowie• die gesonderten Informationsblätter der SCHUFA und von HORNBACH.Soweit Sie die Teilzahlungsfunktion beantragt haben: Wir bitten Sie, sich zuerst anhand der beigefügten Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite und der Erläuterung zum Kreditvertrag zu informieren und im Anschluss daran die Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte zu lesen. Die vorgenannten Unterlagen bitten wir aufzuheben, weil sie wichtige Informationen für den abzuschließenden Kreditvertrag zwischen Ihnen und uns enthalten.Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner obigen Angaben im Kartenantrag.Ich bin mit der beschriebenen Verwendung meiner persönlichen Angaben durch die HORNBACH Baumarkt AG und die Helaba sowie der Weitergabe meiner sensiblen Bankdaten durch die Helaba an die HORNBACH Baumarkt AG nach Maßgabe der vorgenannten Einwilligungen einverstanden und erkläre diese Einwilligung mit meiner Unterschrift.

Ort/Datum Unterschrift des Hauptkarteninhabers

Ort/Datum Unterschrift des Zusatzkarteninhabers

Unterschriften8.

Bankverbindung und andere wichtige DatenBitte lassen Sie Ihre Bankverbindungsdaten im HORNBACH Baumarkt online erfassen und unter-schreiben Sie das dort erstellte SEPA-Lastschriftmandat.

Staatsangehörigkeit: Geb.-Ort:

Sie sind derzeit Kunde der Helaba: Ja NeinIch bin der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Kartenvertrag. Die HORNBACH ProjektWelt-Karte wird nicht auf Veranlassung eines anderen beantragt und/oder genutzt. Ich bin verpfl ichtet, der Bank auf Anforderung alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Pfl ichten nach dem Geldwäschegesetz erforderlich sind. Sofern sich hinsichtlich der Informationen oder Unterlagen Änderungen ergeben, werde ich dies der Bank unverzüglich mitteilen.

4.

Nur vom Marktmitarbeiter auszufüllen. Auch im Interesse Ihrer Sicherheit sind wir durch den Gesetzgeber zur Durchführung einer Legitimationsprüfung verpfl ichtet.

Art des Legitimationspapiers:

Ausweis-Nr.:

Ausstellungsbehörde:

Ausstellungsort:

Ausstellungsdatum: T T M M J J J JGeb.-Datum: T T M M J J J J

Datum/Unterschrift des HORNBACH-Mitarbeiters

Name des HORNBACH-Mitarbeiters

Markt-Nr.:

Karten-Nr.: 6 0 0 3 8 8 0 1

Aktions- Nr.:

Legitimationsprüfung des Antragstellers9.

Die HORNBACH Baumarkt AG als Ihr Anbieter und Servicepartner für Waren und Dienstleistungen rund um Ihr Projekt erhebt und speichert Teile Ihrer Daten des Kartenantrags sowie die beim Einsatz der ProjektWelt-Karte entstehenden Daten bezüglich des getätigten Einkaufs.

Die Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale („Helaba“) als Herausgeberin der ProjektWelt-Karte erhebt und speichert Ihre Daten aus den Ziffern 1. sowie 3. bis 6., 8. und 9. des Kartenantrags zum Zwecke der Bonitätsprüfung und darüber hinaus während der Laufzeit des Kartenvertrages weitere Daten zum Zwecke des Zahlungsverkehrs und der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nach Maßgabe des Art. 6 Absatz 1. Buchstabe b DS-GVO und der Allgemeinen Bedingungen der ProjektWelt-Karte.Aufgrund des besonderen Services, den die HORNBACH Baumarkt AG Ihnen im Bereich Beratung u.a. hinsichtlich der Bezahlung und/oder Finanzierung Ihrer Einkäufe bietet (siehe hierzu Teil A der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte), ist es erforderlich, dass die Helaba der HORNBACH Baumarkt AG weitere sensible Bankdaten übermittelt. Insoweit befreie ich die Helaba vom Bankgeheimnis.

Die Einzelheiten zu den erhobenen, gespeicherten und übermittelten Daten, insbesondere den sensiblen Bankdaten, entnehmen Sie bitte dem Teil A. der beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie dem gesonderten HORNBACH Informationsblatt.

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Persönliche Angaben des HauptkarteninhabersHerr Frau Titel:

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So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

Geb.-Datum:

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Straße, Haus-Nr.:

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Mobiltelefon*:

Vorname:

E-Mail*:*freiwillige Angaben

1.

Meine Interessen / Freiwillige AngabenneinjaIch besitze einen Garten:

Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für folgende Bereiche: Wohnen Bauen Garten Werkzeug

Fortgeschrittener Heimwerker Erfahrener Heimwerker Berufshandwerker

Anfänger Normaler HeimwerkerMeine heimwerklichen Fähigkeiten:

Ich bin HORNBACH Kunde seit: unter 1 Jahr 1 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre 15 bis 20 Jahre über 25 Jahre20 bis 25 Jahre

Ja, ich möchte HORNBACH Projektinformationen jeweils bei Erscheinen bequem an meine o. g. Adresse zugesandt bekommen. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit bei der HORNBACH-Baumarkt AG widerrufen (Tel.: 040-734404702 oder E-Mail: [email protected]).

Die hier gemachten Angaben werden nur an HORNBACH zum Zwecke eigener Werbemaßnahmen weitergegeben;eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ja, informieren Sie mich über News & Trends. Abmeldung jederzeit möglich.

2.

Für die Vergabe des monatlichen Verfügungsrahmens wird die Angabe Ihres Brutto-Haushaltseinkommens (alle Haushaltsmitglieder) benötigt.

Brutto-Haushaltseinkommen pro Jahr: falls unter € 18.000.– bitte genau Angabe in €: (EUR ohne Nachkommastellen)

bis € 24.000.– bis € 30.000.– bis € 38.000.–bis € 45.000.– bis € 60.000.– über € 60.000.–

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Persönliche Angaben des Zusatzkarteninhabers

Name:

So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

Staatsangehörigkeit:

Geb.-Ort:

Titel:Herr Frau

Vorname:

5.

Der Abrechnungszeitraum ist der abgelaufene Kalendermonat.

Ich beantrage die Standard-ProjektWelt-KarteMonatlicher Verfügungsrahmen bis max. € 4.000,–, entsprechende Bonität vorausgesetzt.

Die Abbuchung von meinem Girokonto erfolgt als:Vollzahlung (Zahlung des gesamten monatlichen Rechnungsbetrages)

Teilzahlung** Monatliche Teilbeträge von € ,–(mindestens 5 % des jeweiligen Saldos, nicht weniger als € 25,–)

** Es wird ein veränderlicher Zins vereinbart. Das Darlehen ist zunächst mit einem Sollzinssatz (monatliche Zinszahlung) in Höhe von 7,45 % p. a.zu verzinsen (dies ergibt einen effektifen Jahreszins von 7,70 %). Die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nach dem in Punkt2.3 „Zinsen und Entgelte“ der beigefügten AGB beschriebenen Verfahren.

Ich beantrage die Bauherren-ProjektWelt-Karte, da ich ein größeres Projekt in Angriff nehme. Mein gewünschter monatlicher

Verfügungsrahmen für die Bauherren-ProjektWelt-Karte beträgt € ,–Für die Bauherren-ProjektWelt-Karte sind weitere Unterlagen (Kopie Personalausweis, Einkommensnachweis) zur Bonitätsprüfung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu bei Rückfragen an den HORNBACH CardService unter Tel. 040-734404702 oder senden Sie die benötigten Unterlagen direktan den HORNBACH CardService, Postfach 500772 in 22707 Hamburg.

Zahlungswunsch(die Angaben zum Zahlungswunsch können jederzeit schriftlich geändert werden)6.

Die Helaba übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).

Der Kunde befreit die Helaba insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

7.

Ich habe die folgenden Unterlagen erhalten, gelesen und erkenne diese hiermit durch meine Unterschrift an:• die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie die Verbraucherinformationen,• die Ergänzungsbedingungen PIN,• die vorstehende Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltene Widerrufsbelehrung,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltenen Einwilligungen in die Datenüber-mittlung (Teil A

Ziffer 2.), sowie• die gesonderten Informationsblätter der SCHUFA und von HORNBACH.Soweit Sie die Teilzahlungsfunktion beantragt haben: Wir bitten Sie, sich zuerst anhand der beigefügten Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite und der Erläuterung zum Kreditvertrag zu informieren und im Anschluss daran die Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte zu lesen. Die vorgenannten Unterlagen bitten wir aufzuheben, weil sie wichtige Informationen für den abzuschließenden Kreditvertrag zwischen Ihnen und uns enthalten.Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner obigen Angaben im Kartenantrag.Ich bin mit der beschriebenen Verwendung meiner persönlichen Angaben durch die HORNBACH Baumarkt AG und die Helaba sowie der Weitergabe meiner sensiblen Bankdaten durch die Helaba an die HORNBACH Baumarkt AG nach Maßgabe der vorgenannten Einwilligungen einverstanden und erkläre diese Einwilligung mit meiner Unterschrift.

Ort/Datum Unterschrift des Hauptkarteninhabers

Ort/Datum Unterschrift des Zusatzkarteninhabers

Unterschriften8.

Bankverbindung und andere wichtige DatenBitte lassen Sie Ihre Bankverbindungsdaten im HORNBACH Baumarkt online erfassen und unter-schreiben Sie das dort erstellte SEPA-Lastschriftmandat.

Staatsangehörigkeit: Geb.-Ort:

Sie sind derzeit Kunde der Helaba: Ja NeinIch bin der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Kartenvertrag. Die HORNBACH ProjektWelt-Karte wird nicht auf Veranlassung eines anderen beantragt und/oder genutzt. Ich bin verpfl ichtet, der Bank auf Anforderung alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Pfl ichten nach dem Geldwäschegesetz erforderlich sind. Sofern sich hinsichtlich der Informationen oder Unterlagen Änderungen ergeben, werde ich dies der Bank unverzüglich mitteilen.

4.

Nur vom Marktmitarbeiter auszufüllen. Auch im Interesse Ihrer Sicherheit sind wir durch den Gesetzgeber zur Durchführung einer Legitimationsprüfung verpfl ichtet.

Art des Legitimationspapiers:

Ausweis-Nr.:

Ausstellungsbehörde:

Ausstellungsort:

Ausstellungsdatum: T T M M J J J JGeb.-Datum: T T M M J J J J

Datum/Unterschrift des HORNBACH-Mitarbeiters

Name des HORNBACH-Mitarbeiters

Markt-Nr.:

Karten-Nr.: 6 0 0 3 8 8 0 1

Aktions- Nr.:

Legitimationsprüfung des Antragstellers9.

Die HORNBACH Baumarkt AG als Ihr Anbieter und Servicepartner für Waren und Dienstleistungen rund um Ihr Projekt erhebt und speichert Teile Ihrer Daten des Kartenantrags sowie die beim Einsatz der ProjektWelt-Karte entstehenden Daten bezüglich des getätigten Einkaufs.

Die Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale („Helaba“) als Herausgeberin der ProjektWelt-Karte erhebt und speichert Ihre Daten aus den Ziffern 1. sowie 3. bis 6., 8. und 9. des Kartenantrags zum Zwecke der Bonitätsprüfung und darüber hinaus während der Laufzeit des Kartenvertrages weitere Daten zum Zwecke des Zahlungsverkehrs und der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nach Maßgabe des Art. 6 Absatz 1. Buchstabe b DS-GVO und der Allgemeinen Bedingungen der ProjektWelt-Karte.Aufgrund des besonderen Services, den die HORNBACH Baumarkt AG Ihnen im Bereich Beratung u.a. hinsichtlich der Bezahlung und/oder Finanzierung Ihrer Einkäufe bietet (siehe hierzu Teil A der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte), ist es erforderlich, dass die Helaba der HORNBACH Baumarkt AG weitere sensible Bankdaten übermittelt. Insoweit befreie ich die Helaba vom Bankgeheimnis.

Die Einzelheiten zu den erhobenen, gespeicherten und übermittelten Daten, insbesondere den sensiblen Bankdaten, entnehmen Sie bitte dem Teil A. der beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie dem gesonderten HORNBACH Informationsblatt.

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Persönliche Angaben des HauptkarteninhabersHerr Frau Titel:

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So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

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E-Mail*:*freiwillige Angaben

1.

Meine Interessen / Freiwillige AngabenneinjaIch besitze einen Garten:

Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für folgende Bereiche: Wohnen Bauen Garten Werkzeug

Fortgeschrittener Heimwerker Erfahrener Heimwerker Berufshandwerker

Anfänger Normaler HeimwerkerMeine heimwerklichen Fähigkeiten:

Ich bin HORNBACH Kunde seit: unter 1 Jahr 1 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre 15 bis 20 Jahre über 25 Jahre20 bis 25 Jahre

Ja, ich möchte HORNBACH Projektinformationen jeweils bei Erscheinen bequem an meine o. g. Adresse zugesandt bekommen. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit bei der HORNBACH-Baumarkt AG widerrufen (Tel.: 040-734404702 oder E-Mail: [email protected]).

Die hier gemachten Angaben werden nur an HORNBACH zum Zwecke eigener Werbemaßnahmen weitergegeben;eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ja, informieren Sie mich über News & Trends. Abmeldung jederzeit möglich.

2.

Für die Vergabe des monatlichen Verfügungsrahmens wird die Angabe Ihres Brutto-Haushaltseinkommens (alle Haushaltsmitglieder) benötigt.

Brutto-Haushaltseinkommen pro Jahr: falls unter € 18.000.– bitte genau Angabe in €: (EUR ohne Nachkommastellen)

bis € 24.000.– bis € 30.000.– bis € 38.000.–bis € 45.000.– bis € 60.000.– über € 60.000.–

3.

Persönliche Angaben des Zusatzkarteninhabers

Name:

So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

Staatsangehörigkeit:

Geb.-Ort:

Titel:Herr Frau

Vorname:

5.

Der Abrechnungszeitraum ist der abgelaufene Kalendermonat.

Ich beantrage die Standard-ProjektWelt-KarteMonatlicher Verfügungsrahmen bis max. € 4.000,–, entsprechende Bonität vorausgesetzt.

Die Abbuchung von meinem Girokonto erfolgt als:Vollzahlung (Zahlung des gesamten monatlichen Rechnungsbetrages)

Teilzahlung** Monatliche Teilbeträge von € ,–(mindestens 5 % des jeweiligen Saldos, nicht weniger als € 25,–)

** Es wird ein veränderlicher Zins vereinbart. Das Darlehen ist zunächst mit einem Sollzinssatz (monatliche Zinszahlung) in Höhe von 7,45 % p. a.zu verzinsen (dies ergibt einen effektifen Jahreszins von 7,70 %). Die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nach dem in Punkt2.3 „Zinsen und Entgelte“ der beigefügten AGB beschriebenen Verfahren.

Ich beantrage die Bauherren-ProjektWelt-Karte, da ich ein größeres Projekt in Angriff nehme. Mein gewünschter monatlicher

Verfügungsrahmen für die Bauherren-ProjektWelt-Karte beträgt € ,–Für die Bauherren-ProjektWelt-Karte sind weitere Unterlagen (Kopie Personalausweis, Einkommensnachweis) zur Bonitätsprüfung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu bei Rückfragen an den HORNBACH CardService unter Tel. 040-734404702 oder senden Sie die benötigten Unterlagen direktan den HORNBACH CardService, Postfach 500772 in 22707 Hamburg.

Zahlungswunsch(die Angaben zum Zahlungswunsch können jederzeit schriftlich geändert werden)6.

Die Helaba übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).

Der Kunde befreit die Helaba insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

7.

Ich habe die folgenden Unterlagen erhalten, gelesen und erkenne diese hiermit durch meine Unterschrift an:• die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie die Verbraucherinformationen,• die Ergänzungsbedingungen PIN,• die vorstehende Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltene Widerrufsbelehrung,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltenen Einwilligungen in die Datenüber-mittlung (Teil A

Ziffer 2.), sowie• die gesonderten Informationsblätter der SCHUFA und von HORNBACH.Soweit Sie die Teilzahlungsfunktion beantragt haben: Wir bitten Sie, sich zuerst anhand der beigefügten Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite und der Erläuterung zum Kreditvertrag zu informieren und im Anschluss daran die Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte zu lesen. Die vorgenannten Unterlagen bitten wir aufzuheben, weil sie wichtige Informationen für den abzuschließenden Kreditvertrag zwischen Ihnen und uns enthalten.Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner obigen Angaben im Kartenantrag.Ich bin mit der beschriebenen Verwendung meiner persönlichen Angaben durch die HORNBACH Baumarkt AG und die Helaba sowie der Weitergabe meiner sensiblen Bankdaten durch die Helaba an die HORNBACH Baumarkt AG nach Maßgabe der vorgenannten Einwilligungen einverstanden und erkläre diese Einwilligung mit meiner Unterschrift.

Ort/Datum Unterschrift des Hauptkarteninhabers

Ort/Datum Unterschrift des Zusatzkarteninhabers

Unterschriften8.

Bankverbindung und andere wichtige DatenBitte lassen Sie Ihre Bankverbindungsdaten im HORNBACH Baumarkt online erfassen und unter-schreiben Sie das dort erstellte SEPA-Lastschriftmandat.

Staatsangehörigkeit: Geb.-Ort:

Sie sind derzeit Kunde der Helaba: Ja NeinIch bin der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Kartenvertrag. Die HORNBACH ProjektWelt-Karte wird nicht auf Veranlassung eines anderen beantragt und/oder genutzt. Ich bin verpfl ichtet, der Bank auf Anforderung alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Pfl ichten nach dem Geldwäschegesetz erforderlich sind. Sofern sich hinsichtlich der Informationen oder Unterlagen Änderungen ergeben, werde ich dies der Bank unverzüglich mitteilen.

4.

Nur vom Marktmitarbeiter auszufüllen. Auch im Interesse Ihrer Sicherheit sind wir durch den Gesetzgeber zur Durchführung einer Legitimationsprüfung verpfl ichtet.

Art des Legitimationspapiers:

Ausweis-Nr.:

Ausstellungsbehörde:

Ausstellungsort:

Ausstellungsdatum: T T M M J J J JGeb.-Datum: T T M M J J J J

Datum/Unterschrift des HORNBACH-Mitarbeiters

Name des HORNBACH-Mitarbeiters

Markt-Nr.:

Karten-Nr.: 6 0 0 3 8 8 0 1

Aktions- Nr.:

Legitimationsprüfung des Antragstellers9.

Die HORNBACH Baumarkt AG als Ihr Anbieter und Servicepartner für Waren und Dienstleistungen rund um Ihr Projekt erhebt und speichert Teile Ihrer Daten des Kartenantrags sowie die beim Einsatz der ProjektWelt-Karte entstehenden Daten bezüglich des getätigten Einkaufs.

Die Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale („Helaba“) als Herausgeberin der ProjektWelt-Karte erhebt und speichert Ihre Daten aus den Ziffern 1. sowie 3. bis 6., 8. und 9. des Kartenantrags zum Zwecke der Bonitätsprüfung und darüber hinaus während der Laufzeit des Kartenvertrages weitere Daten zum Zwecke des Zahlungsverkehrs und der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nach Maßgabe des Art. 6 Absatz 1. Buchstabe b DS-GVO und der Allgemeinen Bedingungen der ProjektWelt-Karte.Aufgrund des besonderen Services, den die HORNBACH Baumarkt AG Ihnen im Bereich Beratung u.a. hinsichtlich der Bezahlung und/oder Finanzierung Ihrer Einkäufe bietet (siehe hierzu Teil A der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte), ist es erforderlich, dass die Helaba der HORNBACH Baumarkt AG weitere sensible Bankdaten übermittelt. Insoweit befreie ich die Helaba vom Bankgeheimnis.

Die Einzelheiten zu den erhobenen, gespeicherten und übermittelten Daten, insbesondere den sensiblen Bankdaten, entnehmen Sie bitte dem Teil A. der beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie dem gesonderten HORNBACH Informationsblatt.

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Ja, ich will die ProjektWelt-Karte

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Persönliche Angaben des HauptkarteninhabersHerr Frau Titel:

Name:

So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

Geb.-Datum:

Straße, Haus-Nr.:

Straße, Haus-Nr.:

T T M M J J J J

PLZ:

PLZ:

Ort:

Ort:

Telefon*:

Mobiltelefon*:

Vorname:

E-Mail*:*freiwillige Angaben

1.

Meine Interessen / Freiwillige AngabenneinjaIch besitze einen Garten:

Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für folgende Bereiche: Wohnen Bauen Garten Werkzeug

Fortgeschrittener Heimwerker Erfahrener Heimwerker Berufshandwerker

Anfänger Normaler HeimwerkerMeine heimwerklichen Fähigkeiten:

Ich bin HORNBACH Kunde seit: unter 1 Jahr 1 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre 15 bis 20 Jahre über 25 Jahre20 bis 25 Jahre

Ja, ich möchte HORNBACH Projektinformationen jeweils bei Erscheinen bequem an meine o. g. Adresse zugesandt bekommen. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit bei der HORNBACH-Baumarkt AG widerrufen (Tel.: 040-734404702 oder E-Mail: [email protected]).

Die hier gemachten Angaben werden nur an HORNBACH zum Zwecke eigener Werbemaßnahmen weitergegeben;eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ja, informieren Sie mich über News & Trends. Abmeldung jederzeit möglich.

2.

Für die Vergabe des monatlichen Verfügungsrahmens wird die Angabe Ihres Brutto-Haushaltseinkommens (alle Haushaltsmitglieder) benötigt.

Brutto-Haushaltseinkommen pro Jahr: falls unter € 18.000.– bitte genau Angabe in €: (EUR ohne Nachkommastellen)

bis € 24.000.– bis € 30.000.– bis € 38.000.–bis € 45.000.– bis € 60.000.– über € 60.000.–

3.

Persönliche Angaben des Zusatzkarteninhabers

Name:

So soll mein Name auf der Karte erscheinen:

Staatsangehörigkeit:

Geb.-Ort:

Titel:Herr Frau

Vorname:

5.

Der Abrechnungszeitraum ist der abgelaufene Kalendermonat.

Ich beantrage die Standard-ProjektWelt-KarteMonatlicher Verfügungsrahmen bis max. € 4.000,–, entsprechende Bonität vorausgesetzt.

Die Abbuchung von meinem Girokonto erfolgt als:Vollzahlung (Zahlung des gesamten monatlichen Rechnungsbetrages)

Teilzahlung** Monatliche Teilbeträge von € ,–(mindestens 5 % des jeweiligen Saldos, nicht weniger als € 25,–)

** Es wird ein veränderlicher Zins vereinbart. Das Darlehen ist zunächst mit einem Sollzinssatz (monatliche Zinszahlung) in Höhe von 7,45 % p. a.zu verzinsen (dies ergibt einen effektifen Jahreszins von 7,70 %). Die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nach dem in Punkt2.3 „Zinsen und Entgelte“ der beigefügten AGB beschriebenen Verfahren.

Ich beantrage die Bauherren-ProjektWelt-Karte, da ich ein größeres Projekt in Angriff nehme. Mein gewünschter monatlicher

Verfügungsrahmen für die Bauherren-ProjektWelt-Karte beträgt € ,–Für die Bauherren-ProjektWelt-Karte sind weitere Unterlagen (Kopie Personalausweis, Einkommensnachweis) zur Bonitätsprüfung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu bei Rückfragen an den HORNBACH CardService unter Tel. 040-734404702 oder senden Sie die benötigten Unterlagen direktan den HORNBACH CardService, Postfach 500772 in 22707 Hamburg.

Zahlungswunsch(die Angaben zum Zahlungswunsch können jederzeit schriftlich geändert werden)6.

Die Helaba übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).

Der Kunde befreit die Helaba insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

7.

Ich habe die folgenden Unterlagen erhalten, gelesen und erkenne diese hiermit durch meine Unterschrift an:• die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie die Verbraucherinformationen,• die Ergänzungsbedingungen PIN,• die vorstehende Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltene Widerrufsbelehrung,• die in den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte enthaltenen Einwilligungen in die Datenüber-mittlung (Teil A

Ziffer 2.), sowie• die gesonderten Informationsblätter der SCHUFA und von HORNBACH.Soweit Sie die Teilzahlungsfunktion beantragt haben: Wir bitten Sie, sich zuerst anhand der beigefügten Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite und der Erläuterung zum Kreditvertrag zu informieren und im Anschluss daran die Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte zu lesen. Die vorgenannten Unterlagen bitten wir aufzuheben, weil sie wichtige Informationen für den abzuschließenden Kreditvertrag zwischen Ihnen und uns enthalten.Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner obigen Angaben im Kartenantrag.Ich bin mit der beschriebenen Verwendung meiner persönlichen Angaben durch die HORNBACH Baumarkt AG und die Helaba sowie der Weitergabe meiner sensiblen Bankdaten durch die Helaba an die HORNBACH Baumarkt AG nach Maßgabe der vorgenannten Einwilligungen einverstanden und erkläre diese Einwilligung mit meiner Unterschrift.

Ort/Datum Unterschrift des Hauptkarteninhabers

Ort/Datum Unterschrift des Zusatzkarteninhabers

Unterschriften8.

Bankverbindung und andere wichtige DatenBitte lassen Sie Ihre Bankverbindungsdaten im HORNBACH Baumarkt online erfassen und unter-schreiben Sie das dort erstellte SEPA-Lastschriftmandat.

Staatsangehörigkeit: Geb.-Ort:

Sie sind derzeit Kunde der Helaba: Ja NeinIch bin der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Kartenvertrag. Die HORNBACH ProjektWelt-Karte wird nicht auf Veranlassung eines anderen beantragt und/oder genutzt. Ich bin verpfl ichtet, der Bank auf Anforderung alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Pfl ichten nach dem Geldwäschegesetz erforderlich sind. Sofern sich hinsichtlich der Informationen oder Unterlagen Änderungen ergeben, werde ich dies der Bank unverzüglich mitteilen.

4.

Nur vom Marktmitarbeiter auszufüllen. Auch im Interesse Ihrer Sicherheit sind wir durch den Gesetzgeber zur Durchführung einer Legitimationsprüfung verpfl ichtet.

Art des Legitimationspapiers:

Ausweis-Nr.:

Ausstellungsbehörde:

Ausstellungsort:

Ausstellungsdatum: T T M M J J J JGeb.-Datum: T T M M J J J J

Datum/Unterschrift des HORNBACH-Mitarbeiters

Name des HORNBACH-Mitarbeiters

Markt-Nr.:

Karten-Nr.: 6 0 0 3 8 8 0 1

Aktions- Nr.:

Legitimationsprüfung des Antragstellers9.

Die HORNBACH Baumarkt AG als Ihr Anbieter und Servicepartner für Waren und Dienstleistungen rund um Ihr Projekt erhebt und speichert Teile Ihrer Daten des Kartenantrags sowie die beim Einsatz der ProjektWelt-Karte entstehenden Daten bezüglich des getätigten Einkaufs.

Die Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale („Helaba“) als Herausgeberin der ProjektWelt-Karte erhebt und speichert Ihre Daten aus den Ziffern 1. sowie 3. bis 6., 8. und 9. des Kartenantrags zum Zwecke der Bonitätsprüfung und darüber hinaus während der Laufzeit des Kartenvertrages weitere Daten zum Zwecke des Zahlungsverkehrs und der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nach Maßgabe des Art. 6 Absatz 1. Buchstabe b DS-GVO und der Allgemeinen Bedingungen der ProjektWelt-Karte.Aufgrund des besonderen Services, den die HORNBACH Baumarkt AG Ihnen im Bereich Beratung u.a. hinsichtlich der Bezahlung und/oder Finanzierung Ihrer Einkäufe bietet (siehe hierzu Teil A der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte), ist es erforderlich, dass die Helaba der HORNBACH Baumarkt AG weitere sensible Bankdaten übermittelt. Insoweit befreie ich die Helaba vom Bankgeheimnis.

Die Einzelheiten zu den erhobenen, gespeicherten und übermittelten Daten, insbesondere den sensiblen Bankdaten, entnehmen Sie bitte dem Teil A. der beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte sowie dem gesonderten HORNBACH Informationsblatt.

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Steuerliche Identifikationsnummer Hauptkarteninhaber:

Steuerliche Identifikationsnummer Zusatzkarteninhaber:

Page 2: t tWel ojek Pr Ja, ich will die ProjektWelt-Karte · 9902745 Stand/as of 10/14 ojekt PrtWel Die HORNBACH Kundenkarte für starke Heimwerker! Eine Karte. Viele Vorteile. Keine Kosten

HELABA CASH MANAGEMENT/ CARD SERVICES ISSUING• MAI 2018 SEITE 1 VON 4

Allgemeine Bedingungen für die ProjektWelt-KarteHORNBACH und die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (nach-folgend „Helaba“ oder „Bank“) sind Partner bei der HORNBACH Projekt-Welt-Karte und bieten Ihnen jeweils die in den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen und Services an.

A. Leistungen Ihrer ProjektWelt-Karte und hierzu erforderliche Hin-weise zum Datenschutz und zur Datenverwendung

1. Leistungen und Datenverwendung von Helaba und HornbachDie Helaba ist im Rahmen dieser Zusammenarbeit die Emittentin (Heraus-geberin; verantwortliche Stelle) der ProjektWelt-Karte, die eine Zahlungs-und eine Kreditfunktion hat; die Einzelheiten hierzu finden Sie in Teil B.dieser Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte. Die Ingenico Marketing Solutions GmbH, Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg ist Erfüllungsgehilfe der Helaba und daher weitere verantwortliche Stelle. Zu diesem Zweck erheben, verarbeiten und nutzen die verantwortlichen Stel-len die nachfolgend beschriebenen Daten. Zur Herausgabe der Projekt-Welt-Karte ist es erforderlich, dass die Helaba die im Kartenantrag unter Ziffer 1. sowie 3. bis 6., 8. und 9. erhobenen Daten zum Zwecke der Boni-tätsprüfung und darüber hinaus während der Laufzeit des Kartenvertrages Daten zum Zwecke des Zahlungsverkehrs und der Erfüllung der Zahlungs-verpflichtungen nach Maßgabe des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVOerhebt und speichert. Im Zusammenhang mit den von der Helaba erhobe-nen und verarbeiteten Daten haben Sie die nachstehenden Rechte: Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung. Daneben besteht ein Be-schwerderecht. Die zuständige Behörde entnehmen Sie bitten den beige-fügten Verbraucherinformationen zur HORNBACH ProjektWelt-Karte. Bei allen Anliegen, auch im Zusammenhang mit den Bankdienstleistungen der ProjektWelt-Karte, erreichen Sie die Helaba unter: Hornbach CardService, Postfach 500772, 22707 Hamburg, per E-Mail an: [email protected], telefonisch unter 040 - 734 404 702 oder per Fax an 040 - 734 404 282. Bei Fragen zum Thema Datenschutz erreichen Sie die Datenschutzbeauftragte der Landesbank Hessen-Thüringen Giro-zentrale, Frau Gabriele Wilka, unter der Anschrift Neue Mainzer Straße 52 - 58, 60311 Frankfurt am Main oder per E-Mail an [email protected].

HORNBACH stellt Ihnen insbesondere über die Kundenkarte eine beson-dere Serviceleistung, auch im Hinblick auf eine mögliche Finanzierung Ihrer Kartenumsätze, zur Verfügung. Dies setzt eine stetige Optimierung der Verkaufs- und Dienstleistungsprozesse voraus. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass HORNBACH auch auf die unter Ziff. 1.2. genannten sensiblen Bankdaten Zugriff erhält.

1.1. HORNBACH versteht sich als Ihr Anbieter und Servicepartner für Waren und Dienstleistungen rund um Ihr Projekt. Um dies durch ei-ne effiziente Abwicklung abzurunden, verbessern wir stetig unsere Prozesse z.B. bei der schnellen Abwicklung Ihrer Warenlieferungen ohne Kontenabfrage. Um das Angebot regelmäßig zu optimieren und an die Kundenbedürfnisse anzupassen, führt HORNBACH darüber hinaus für seine Kunden Werbe- und Marketingmaßnahmen durch.

Hierzu ist es erforderlich, dass HORNBACH die im Kartenantrag unter Ziffer 1., 2., 5., 6. und 9. gemachten Angaben erhebt und speichert.

1.2. Als Ihr Berater und Servicepartner bietet Ihnen HORNBACH einen kundenorientierten Kartenservice an. Hierzu gehört neben einer effek-tiven Abwicklung Ihrer Einkäufe auch eine Beratung hinsichtlich der Bezahlung und/ oder Finanzierung Ihrer Einkäufe bei HORNBACH über die Helaba.

HORNBACH unterstützt Sie bei der Beantragung bedarfsgerechter Verfügungsrahmen, um die ProjektWelt-Karte weitestgehend einset-zen zu können. Hierzu ist ein Zugriff auf Ihren persönlichen Verfü-gungsrahmen, welchen die Helaba Ihnen mitgeteilt hat, und dessen Auslastung erforderlich.

Durch den Zugriff auf den Bestand offener Kartenumsätze hat HORNBACH die Möglichkeit, Sie bei der Klärung dieser offenen Kar-tenumsätze mit der Helaba zu unterstützen und Sie auch generell bei der Lösung kundenspezifischer Probleme, wie z.B. ausstehender oder überfälliger Zahlungen im Rahmen der ProjektWelt-Karte unterstüt-zend zu begleiten. Der Einsatz Ihrer Kundenkarte wird zu Analyse-zwecken dokumentiert.

Um diesen Service zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass HORNBACH die hierzu erforderlichen Bankdaten von der Helaba erhält. Hierzu gehören Daten über eine Konten-, Vertrags- oder Kartensperre; Daten über den eingerichteten und nutzbaren Ver-fügungsrahmen sowie Daten über den Mahnstatus/ Inkassotätig-keit.

Bei Anregungen oder Fragen zu diesem Service erreichen Sie HORN-BACH bequem per E-Mail: [email protected].

2. Hinweise zum Datenschutz

2.1. Einwilligung in die Datenübermittlung an HORNBACHDie Helaba und HORNBACH erheben, speichern und übermitteln Daten nach Maßgabe der Ziffer A.1. dieser Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt Karte.

Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass die Helaba und Hornbach nach Maßgabe der Ziffer A.1. dieser Allgemeinen Bedingungen für die Projekt-Welt Karte die dort genannten Daten erheben, speichern und übermitteln. In diesem Rahmen entbinde(n) ich/ wir die Helaba zugleich vom Bankge-heimnis Ich/ Wir bestätige(n) dies mit der/ den auf der Vorderseite des Kartenantrages geleisteten Unterschrift(en).

2.2. Einwilligungen in die Datenübermittlung an das im Kartenantrag genannte kontoführende Institut und die HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbHHiermit ermächtige(n) ich/ wir die Helaba, das im ProjektWelt-Kartenantrag genannte Kreditinstitut, bei dem die Beträge abgebucht werden („kontofüh-rendes Institut“), über diesen ProjektWelt-Kartenantrag zwecks Bearbei-tung sowie zur weiteren Betreuung im Rahmen des ProjektWelt-Kartenvertrages zu unterrichten. Zugleich ermächtige(n) ich/ wir das konto-führende Institut, gegenüber der Helaba die im Zusammenhang mit der Ausstellung und Benutzung der ProjektWelt-Karte erforderlichen Bankaus-künfte zur Feststellung des Bonitätsrahmens zu erteilen.

Das mit diesem Kartenvertrag verbundene Ausfallrisiko ist bei der HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH abgesichert. Deshalb ermächti-ge(n) ich/ wir die Helaba im Rahmen dieses Vertrages, die zur Beurteilung der Bonität erforderlichen Angaben aus dem Kartenantrag laufend an die HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH zu übermitteln. Ich/ Wir be-stätige(n) dies mit der/ den auf der Vorderseite des Kartenantrages geleisteten Unterschrift(en).

Die Helaba und HORNBACH werden die Daten nicht an sonstige Dritte weitergeben, sofern Sie nicht ausdrücklich eingewilligt haben.

2.3. Unterrichtung über die Verwendung von Adressdaten beimScoringVor Annahme des von Ihnen gestellten Antrags für die HORNBACH Pro-jektWelt-Karte führt die Helaba ein Scoring durch und verwendet hierzu u.a. Ihre Adressdaten.

2.4. Information über Ihr Widerrufsrecht nach Art. 21 Datenschutz-grundverordnung (DS-GVO)Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situati-on ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personen-bezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage der Erfüllung eines Vertrages) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestim-mung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Absatz 4 DS-GVO, das die Helaba zur Bonitätsbewertung oder für Werbezwecke einsetzt.Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:HORNBACH CardServicePostfach 50077222707 HamburgTelefon: 040 - 734 404 702Telefax: 040 - 734 404 282E-Mail an: [email protected]

2.5. Widerspruch bei WerbungSie haben das Recht, der Verarbeitung oder der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Meinungs- und Marktforschung zu wider-sprechen.

B. Die Zahlungs- und Kreditfunktion Ihrer ProjektWelt-Karte1. AllgemeinesJeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann kostenfrei auf Antrag eine ProjektWelt-Karte nach Maßgabe der folgenden Bedingungen und bei ausreichender Bonität erhalten.

1.1. VertragspartnerEmittentin der ProjektWelt-Karte ist die Helaba (nachfolgend „Bank“), Neue Mainzer Str. 52-58, 60311 Frankfurt am Main, eingetragen beim Handels-register des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRA 29821) und beim Han-delsregister des Amtsgerichts Jena (HRA 102181).

1.2. Zustandekommen des ProjektWelt-KartenvertragesDurch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Antragsformulars beantragen Sie die Ausstellung einer ProjektWelt-Karte. Der ProjektWelt-Kartenvertrag kommt durch die Annahme dieses Antrags – entsprechende Bonität Ihrer-seits vorausgesetzt – und die Zustellung der ProjektWelt-Karte an Sie zustande. Die Annahme Ihres Antrags liegt im freien Ermessen der Bank. Die Bank wird Sie über eine etwaige Ablehnung in geeigneter Form unter-richten.

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HELABA CASH MANAGEMENT/ CARD SERVICES ISSUING• MAI 2018 SEITE 2 VON 4

Sie können Karten für weitere volljährige Nutzer Ihrer ProjektWelt-Karte mit Zahlungsfunktion (nachfolgend „Zusatzkarte“) beantragen. Der Zusatzkar-teninhaber muss die Bedingungen dieses Vertrages ebenfalls beachten. Ist eine Zusatzkarte ausgegeben, haften Sie als Inhaber der Hauptkarte zu-sätzlich für alle mit der Zusatzkarte getätigten Umsätze. Sämtliche mit der Zusatzkarte getätigten Umsätze werden dem Kartenkonto belastet. Die monatliche Abrechnung erfolgt ausschließlich an Sie.

Wird die Hauptkarte gekündigt, führt dies automatisch zur Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte(n).

1.3. Funktionen der ProjektWelt-KarteDie ProjektWelt-Karte berechtigt Sie im Rahmen des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens zum bargeldlosen Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen bei

sämtlichen Hornbach Bau- und Gartenmärkten (nachfolgend „Horn-bach“) und den am Hornbach Kundenkartenprogramm teilnehmenden Partnerunternehmen (nachfolgend „Partnerunternehmen“) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Zahlungsfunktion“) und soweit von Ihnen gewünscht;

zusätzlich zur Zahlungsfunktion die Kreditfunktion der ProjektWelt-Karte gemäß der unter 2. geregelten Sonderbedingungen für die Kreditfunkti-on in Anspruch zu nehmen und die zu entrichtenden Beträge in be-stimmten Raten zu bezahlen (nachfolgend „Kreditfunktion“).

Wenn Sie Inhaber einer ProjektWelt-Karte ohne Kreditfunktion sind, kön-nen Sie einen Antrag auf Einräumung der Kreditfunktion stellen. Die Bank wird nach Prüfung Ihrer Bonität eine Kreditentscheidung treffen und Sie informieren. Sollte die Entscheidung positiv sein, wird die Bank Ihnen einen Änderungsvertrag zusenden, den Sie unterzeichnet zurücksenden müs-sen. Die ProjektWelt-Karte erlangt ihre Kreditfunktion in diesem Fall erst mit Zugang des von Ihnen unterschriebenen Änderungsvertrages bei der Bank. Durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bank können Sie eine ProjektWelt-Karte mit Kreditfunktion jederzeit nachträglich auf die Zah-lungsfunktion für die Zukunft beschränken.

1.4. Einsatz und Akzeptanz der ProjektWelt-KarteDie ProjektWelt-Karte kann bei Hornbach und den Partnerunternehmen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Sie dürfen die ProjektWelt-Karte nur innerhalb des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens und nur in der Art und Weise nutzen, die unter Beach-tung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Ausgleich aller Ansprüche der Bank bei Fälligkeit gewährleistet. Die ProjektWelt-Karte darf außerdem nicht verwendet werden, wenn Sie sich mit Ihren Zahlungsver-pflichtungen ganz oder teilweise in Verzug befinden. Zur Nutzung der ProjektWelt-Karte sind ausschließlich Sie als Inhaber befugt.

1.5. Autorisierung des Zahlungsauftrags und Zahlungsverpflichtung des Karteninhabersa) Autorisierung des ZahlungsauftragsDurch Unterzeichnung eines Belegs, der bei Nutzung der ProjektWelt-Karte erstellt wird und auf dem die Kartendaten und die Umsatzdaten vermerkt sind, erteilen Sie der Bank einen Zahlungsauftrag und autorisie-ren diesen.

b) Bearbeitung von Zahlungsaufträgen durch die BankDie Bank wird den Auftrag ausführen, wenn dieser durch Sie autorisiert und der vereinbarte Verfügungsrahmen eingehalten wurde.

Liegen die Ausführungsvoraussetzungen nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen und Sie über das Terminal, an dem die Projekt-Welt-Karte eingesetzt wird, über die Nichtausführung und, soweit möglich, deren Gründe unterrichten.

c) Unwiderruflichkeit von ZahlungsaufträgenMit der Autorisierung erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsauftrags. Ein Widerruf des Zahlungsauftrags ist danach nicht mehr möglich.

d) Zahlungsverpflichtung und FälligkeitDie Bank wird die bei der Nutzung der ProjektWelt-Karte einschließlich Zusatzkarte(n) entstandenen sofort fälligen Forderungen von Hornbach gegen Sie bezahlen. Sie sind Ihrerseits verpflichtet, der Bank diese Forde-rungsbeträge zu erstatten.

Auch wenn Sie die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhalten, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nut-zung der ProjektWelt-Karte entstehen.

e) Abrechnung und FälligkeitDie Bank führt für Sie ein separates Konto (nachfolgend „Kartenkonto“). Dem Kartenkonto werden sämtliche Umsätze in Zusammenhang mit dem Einsatz der Karte und eventueller Zusatzkarten als Forderungen der Bank belastet. Alle von Ihnen an die Bank im Rahmen dieser Geschäftsbezie-hung gezahlten Beträge werden dem Kartenkonto gutgeschrieben.

Sofern auf dem Kartenkonto Umsätze verbucht wurden, erhalten Sie min-destens einmal monatlich über alle mit der Karte seit der letzten Abrech-

nung getätigten Umsätze eine Abrechnung. Mit Erstellung der Abrechnung ist der am Ende der Abrechnung ausgewiesene Saldo („Abrechnungsbe-trag“) in einer Summe fällig, soweit die Bank mit Ihnen keine Vereinbarung über eine Kreditfunktion getroffen hat. Sofern eine Kreditvereinbarung getroffen wurde, gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffer 2.

Sie sind verpflichtet, die monatliche Abrechnung unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen gegen die Ab-rechnung müssen Sie der Bank unverzüglich schriftlich mitteilen. Wenn Sie der monatlichen Abrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang widersprechen, gilt die Abrechnung als richtig und vollstän-dig genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird Sie die Bank bei Erteilung der monatlichen Abrechnung jeweils besonders hinweisen. Machen Sie Ihre Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der sechswöchigen Frist zur wirksamen Geltendmachung der Einwendungen. Sie sind auch nach Fristablauf berechtigt, eine Berichtigung der Abrech-nung zu verlangen. In diesem Fall müssen Sie allerdings beweisen, dass eine Belastung Ihres Kartenkontos zu Unrecht erfolgt ist oder eine Ihnen zustehende Gutschrift auf Ihrem Kartenkonto zu Unrecht nicht erteilt wur-de.

Sie können auch am Service „Online-Monatsabrechnung“ teilnehmen. Eine papierhafte Abrechnung wird dann nicht erstellt. Es gelten in diesem Falle die Bedingungen zum „Online CardService“, die Ihnen im Internet unter www.hornbach.com zur Verfügung stehen.

f) VerzugszinsenKommen Sie mit Zahlungen, die Sie aufgrund dieses Kartenvertrages schulden, in Verzug, ist der geschuldete Betrag mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen, soweit die Bank keinen höheren oder Sie keinen niedrigeren Schaden nachweisen.

g) ZahlungsmodalitätDer fällige Abrechnungsbetrag wird dem Girokonto mittels SEPA-Basislastschrift belastet, das Sie der Bank schriftlich mitgeteilt haben und das auf Ihren Namen lautet (nachfolgend „Abrechnungskonto“). Sie sind verpflichtet, der Bank das dazu erforderliche SEPA-Basismandat zu ertei-len und für die Dauer dieses Vertrages aufrecht zu erhalten.

Die Bank wird Sie mindestens fünf Kalendertage vor Belastung Ihres Ab-rechnungskontos über den Belastungsbetrag informieren oder Ihnen,sofern Sie am Service „Online-Monatsabrechnung“ teilnehmen, im Online-Portal diese Information entsprechend zur Abholung bereitstellen.

Sie sind verpflichtet, auf dem Abrechnungskonto jeweils für einen ausrei-chenden Saldo Sorge zu tragen, so dass die gemäß diesem Kartenvertrag geschuldeten Zahlungen an die Bank regelmäßig erfolgen können. Sie haben für jede von Ihnen zu vertretende Lastschriftenrückgabe die von dem kontoführenden Institut berechneten Gebühren zu tragen und zusätz-lich den der Bank entstandenen Aufwand gemäß anhängendem Preis- und Leistungsverzeichnis zu ersetzen.

1.6. VerfügungsrahmenSie dürfen Ihre ProjektWelt-Karte nur innerhalb des mit der Bank verein-barten monatlichen Verfügungsrahmens nutzen. Der Ihnen mitgeteilte Verfügungsrahmen steht Ihnen und einem oder mehreren eventuellenZusatzkarteninhaber(n) gemeinschaftlich zu. Sie können mit der Bank jeweils schriftlich eine Änderung vereinbaren.

Die Bank kann den von ihr eingeräumten Verfügungsrahmen jederzeit an veränderte Umstände anpassen, insbesondere auch herabsetzen. Hierbei wird sie auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen. Jede Änderung des Verfügungsrahmens wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Eine Überschrei-tung des Verfügungsrahmens ist unzulässig. Eine Duldung der Überschrei-tung des Verfügungsrahmens – auch eine wiederholte – erhöht diesen nicht. Wird der eingeräumte Verfügungsrahmen überschritten, ist die Bank berechtigt, den überzogenen Betrag unabhängig von einer monatlichen Abrechnung sofort vom angegebenen Abrechnungskonto einzuziehen. Außerdem ist die Bank berechtigt, die weitere Nutzung der ProjektWelt-Karte einschließlich Zusatzkarte(n) zu untersagen und sie zu sperren.

1.7. Ihre Sorgfalts- und MitwirkungspflichtenDie Bank nimmt ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-manns wahr. Für Sie als Karteninhaber bestehen aber Ihrerseits besonde-re Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, insbesondere die folgenden Pflich-ten:a) UnterschriftSie bzw. der/ die Inhaber(in) der Zusatzkarte(n) müssen die ProjektWelt-Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld unterschreiben. Die Unterschrift auf der ProjektWelt-Karte dient zugleich als Unterschrifts-muster für die von Ihnen bei Einsatz der ProjektWelt-Karte zu unterzeich-nenden Belege.

b) Sorgfältige Aufbewahrung der ProjektWelt-KarteDie ProjektWelt-Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt

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werden. Denn jede Person, die im Besitz der ProjektWelt-Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.

c) Unterrichtungs- und AnzeigepflichtenStellen Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer ProjektWelt-Karte oder die missbräuchliche Nutzung der ProjektWelt-Karte oder der Kartendaten fest, haben Sie den Hornbach CardService unter der Telefonnummer 040 - 734404 702 oder per E-Mail an [email protected] hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu unterrichten. Das gleiche gilt, sobald Sie einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang feststellen. Sie sind verpflichtet, der Bank alle Ihnen zur Verfügung stehen-den Informationen über die Umstände des Abhandenkommens mitzuteilen. Das gleiche gilt für eventuell ausgegebene Zusatzkarten.

Sie müssen jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzeigen.

d) Mitteilung wesentlicher Angaben und ÄnderungenSie sind verpflichtet, der Bank unverzüglich schriftlich alle für die Ge-schäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, der Kontoverbindung und des wirtschaftlich Berechtigten sowie wesentliche Verschlechterungen Ihrer wirtschaftlichen Lage. Darüber hinaus können sich weitere gesetzliche Mitteilungspflichten ergeben.

1.8. Haftunga) Haftung der Bank bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen nach der SperranzeigeSobald dem Hornbach CardService der Verlust oder Diebstahl der Pro-jektWelt-Karte oder die missbräuchliche Nutzung der Karte oder Kartenda-ten (vgl. Nr. 1.7.c)) angezeigt wurde, übernimmt die Bank die danach durch nicht von Ihnen autorisierte Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden, es sei denn, Sie haben diese in betrügerischer Absicht ermöglicht.

b) Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlicher Nutzung der Pro-jektWelt-Karte vor der SperranzeigeBeruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf der Nutzung einer verlorengegangenen oder gestohlenen oder sonst ab-handen gekommenen ProjektWelt-Karte und ist der Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften Sie als Karteninhaber verschuldensunabhän-gig maximal in Höhe von EUR 50,00.

Sie sind der Bank zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges entstanden ist, wenn Sie ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer Sorgfalts- und Anzeigepflichten herbeige-führt haben.

Ihre Haftung als Karteninhaber für Schäden, die innerhalb des Zeitraumes, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich auf den vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen.

c) HaftungsausschlussAnsprüche nach Ziffer 1.8 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehba-ren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebo-tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

Die Bank haftet ferner nicht, wenn Hornbach die Karte nicht akzeptiert. Wird die Karte aus technischen Gründen nicht als Zahlungsmittel akzep-tiert, haftet die Bank nur, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

d) Einwendungsausschluss bei nicht autorisierten ZahlungsvorgängenIm Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat die Bank gegen Sie nur dann einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, wenn Sie es unterlassen haben, die Bank binnen einer Frist von 13 Monaten nach der Belastungsbuchung gemäß Ziffer 1.7 c) von dem nicht autorisierten Zah-lungsvorgang zu unterrichten. Die Frist beginnt einen Tag nach dem Zu-gang der Abrechnung.

Hat die Bank gemäß Satz 1 keinen Aufwendungsersatzanspruch, ist sie verpflichtet, Ihnen den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und dabei das Kartenkonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.

1.9. Vertragslaufzeit/ Kündigung/ VertragsbeendigungDer Vertrag über die ProjektWelt-Karte ist unbefristet. Sie sind berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zum Mo-natsende zu kündigen. Die Bank ist jederzeit berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann sich in beiden Fällen auch nur auf die Zusatzkarte beschränken. Das Recht der Bank zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (1) Sie unrichtige Angaben über Ihre Vermögens-verhältnisse oder falsche Angaben im Kartenantrag, insbesondere hinsicht-lich der Bankverbindung, gemacht haben, (2) eine wesentliche Verschlech-

terung Ihrer Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet ist, (3) Sie eine ProjektWelt-Karte in betrügerischer Weise verwendet haben oder (4) Sie – vorbehaltlich der unter 2. abgedruckten Sonderbedingungen für die Kreditfunktion – trotz erfolgter Mahnung Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nicht nachkommen. Nach Kündigung bzw. Beendi-gung dieses Vertrages und/ oder des Vertrages über die Zusatzkarte ist Ihnen die weitere Nutzung der ProjektWelt-Karte und/ oder ausgegebener Zusatzkarte(n) untersagt. Die ProjektWelt-Karte und/ oder die Zusatzkar-te(n) ist/ sind unverzüglich zurückzusenden. Mit Wirksamwerden der Kün-digung des Kartenvertrages werden sämtliche Forderungen der Bank aus diesem Vertrag sofort fällig.

1.10. Einwendungen, Reklamationen und sonstige BeanstandungenIhre Einwendungen, Reklamationen und sonstigen Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Hornbach sind – soweit ge-setzlich zulässig – unmittelbar gegenüber Hornbach geltend zu machen; in diesen Fällen berühren Ihre Einwendungen und sonstigen Beanstandun-gen aus dem Vertragsverhältnis mit Hornbach nicht Ihre Zahlungsverpflich-tung gegenüber der Bank. Soweit Ihrerseits Rückgabeverpflichtungen bezüglich der gekauften Ware gegenüber Hornbach bestehen, weist die Bank Sie hiermit an, die gekaufte Ware bei dem Hornbach Baumarkt abzu-liefern, bei dem Sie die Ware gekauft haben.

1.11. Gebühren und Entgelte sowie Kosten und AuslagenFür die Ausstellung einer ProjektWelt-Karte – auch der mit Kreditfunktion –erhebt die Bank keine Gebühr. Für Sonderleistungen – z. B. Ausstellung einer Ersatzkarte, Bearbeitung von Rücklastschriften etc. – und Auslagen (z.B. Porto) berechnet die Bank ein Entgelt gemäß dem Preis- und Leis-tungsverzeichnis (Anlage 1) dieser AGB. Sofern der Bank beim Einzug von fälligen Forderungen gegen Sie Kosten entstehen, insbesondere durch die Einschaltung Dritter wie etwa Inkassounternehmen, sind Sie verpflichtet, diese Kosten zu bezahlen.

Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis-und Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt sind und die in Ihrem Auftrag oder in Ihrem mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein angemessenes Entgelt verlangen. Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Bank bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.

Angefallene Gebühren und Aufwandspauschalen werden dem Kartenkonto belastet und vom Abrechnungskonto eingezogen.

1.12. Eigentum und GültigkeitDie ProjektWelt-Karte und die Zusatzkarte bleiben im Eigentum der Bank und sind nicht übertragbar.

Die ProjektWelt-Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig, soweit eine Partei den Kartenvertrag nicht zu einem früheren Zeit-punkt kündigt. Zusatzkarten werden automatisch mit Ablauf der Gültigkeit der Hauptkarte ungültig.

1.13. Sperre und Einzug der ProjektWelt-KarteDie Bank darf die ProjektWelt-Karte und/ oder die Zusatzkarte(n) unver-züglich für die weitere Nutzung sperren und den Einzug der ProjektWelt-Karte und/ oder der Zusatzkarte(n) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, diesen ProjektWelt-Kartenvertrag oder den Vertrag

über die Zusatzkarte aus einem wichtigen Grund zu kündigen, oder die Nutzungsberechtigung der ProjektWelt-Karte oder der Zusatzkar-

te(n) durch Gültigkeitsablauf oder durch Kündigung endet, oder sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Projekt-

Welt-Karte und/ oder der Zusatzkarte(n) dies rechtfertigen oder die ProjektWelt-Karte und/ oder die Zusatzkarte(n) entgegen den Best-

immungen dieses ProjektWelt-Kartenvertrages oder des Vertrages über die Zusatzkarte genutzt wird, insbesondere unter Berücksichtigung von Ziffer 1.4 oder

der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der ProjektWelt-Karte und/oder der Zusatzkarte(n) besteht.

Die Bank wird Sie unter Mitteilung der hierfür maßgeblichen Gründe mög-lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe der Gründe darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch ge-gen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Zur Aufhebung der Sperre müssen Sie sich mit der Bank in Verbindung setzen.

Die Bank wird die ProjektWelt-Karte und/oder die Zusatzkarte(n) unverzüg-lich und unaufgefordert entsperren oder diese durch eine neue Projekt-Welt-Karte und/ oder Zusatzkarte(n) ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber werden wir Sie unterrich-ten.

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1.14. Einschaltung DritterDie Bank ist berechtigt, sich zur Bewirkung der von ihr im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der von Ihnen zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. Dies gilt insbesondere auch für die Durchführung von Mahnungen und Inkasso.

1.15. Außergerichtliche StreitschlichtungBei Beschwerden wenden Sie sich bitte an: Hornbach CardService, Post-fach 500772, 22707 Hamburg, per E-Mail an: [email protected] oder telefonisch an 040 - 734 404 702.

Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Bank aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen können Sie eine schriftliche Eingabe richten an den Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Verbraucher-schlichtungsstelle, Postfach 110272, 10832 Berlin (Internet: www.voeb.de/de/verband/ombudsmann).

Zuständig für die Einlegung von Beschwerden gegen die Bank als Zah-lungsdienstleister ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

2. Sonderbedingungen für die Kreditfunktion

2.1. Geltungsbereich und Zustandekommen des VertragesAuf ProjektWelt-Karten mit Kreditfunktion sind ergänzend die nachfolgen-den Sonderbedingungen anzuwenden.

Sie beantragen den Abschluss des ProjektWelt-Kartenvertrages mit Kredit-funktion, indem Sie den Ihnen von der Bank einschließlich der gesetzlich erforderlichen Information überlassenen Antrag ergänzt und unterschrie-ben an die Bank über Ihren Hornbach-Bau- und -Gartenmarkt, der auch die Legitimationsprüfung vornimmt, zurückschicken. Eine positive Bonitätsprü-fung und Kreditentscheidung durch die Bank vorausgesetzt, kommt der Vertrag über die ProjektWelt-Karte mit Kreditfunktion durch die Annahme des Antrags und den Zugang der ProjektWelt-Karte an Sie zustande. Die Annahme des ProjektWelt-Kartenantrags liegt im freien Ermessen der Bank. Die Bank wird Sie über eine Ablehnung in geeigneter Form unter-richten.

2.2. KreditrahmenInnerhalb des gemäß Ziffer 1.6 dieser Bedingungen eingeräumten Verfü-gungsrahmens gewährt die Bank Ihnen – entsprechende Bonität voraus-gesetzt – Kredit. Die Bank ist berechtigt, den Kreditrahmen abweichend vom Verfügungsrahmen zu bestimmen. Soweit die Bank keinerlei Bestim-mungen trifft, entspricht der Kreditrahmen dem eingeräumten Verfügungs-rahmen.

Sie sind berechtigt, Ihren auf der monatlichen Abrechnung ausgewiesenen Sollsaldo jederzeit vollständig oder in höheren als den vereinbarten Raten zu tilgen.

2.3. Zinsen und EntgelteBei einer ProjektWelt-Karte mit Kreditfunktion sind Sie verpflichtet, wäh-rend der Inanspruchnahme des Kredites monatlich Zinsen zu bezahlen. Die Zinsen und weitere Entgelte richten sich nach den jeweiligen vertragli-chen Vereinbarungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschrif-ten.

Der Zinssatz errechnet sich aus dem Referenzzinssatz pro Jahr zuzüglich einem Aufschlag von 7,33%-Punkten pro Jahr. Referenzzinssatz ist der am 01.01.2016 ermittelte Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 BGB, der auf der Webseite der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de abrufbar ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Helaba regelmäßig zum ersten Bankarbeitstag eines Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,5%-Punkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsab-schluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Vertragszins um ebenso viele Prozentpunkte. Der so ermittelte Zinssatz gilt, kaufmännisch gerundet auf zwei Stellen hinter dem Komma, für die nachfolgende Rechnungsperiode. Änderungen der vertraglich vereinbarten Zinsen werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam, sofern die Änderungen auf den vereinbarten Referenzzinssätzen beruhen.

Bei Zustandekommen des ProjektWelt-Kartenvertrages teilt die Bank Ihnen den eingeräumten persönlichen Verfügungsrahmen schriftlich mit. Die vertraglich vereinbarten Zinsen in ihrer jeweiligen Höhe werden auf den tatsächlichen Saldo berechnet und monatlich kapitalisiert.

2.4. AbrechnungMit Erteilung der Abrechnung ist die in der Abrechnung ausgewiesene Rate fällig. Die Höhe der Rate in Euro können Sie frei wählen, sie muss

jedoch mindestens 5% des jeweils offenen Saldos und mindestens EUR 25,00 betragen. Der fällige Betrag wird dem Abrechnungskonto zum vereinbarten Einzugstermin belastet. Über die Höhe des Abbuchungsbe-trages wird die Bank Sie mindestens fünf Kalendertage vor der Belas-tungsbuchung informieren.

2.5. Sperrung der ProjektWelt-Karte mit KreditfunktionDie Bank darf die ProjektWelt-Karte unverzüglich für die weitere Nutzung sperren und den Einzug der Karte veranlassen, wenn ein wesentlich höhe-res Risiko besteht, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen kön-nen. Im Übrigen gilt Ziffer 1.13 entsprechend.

2.6. Kündigung eines in Anspruch genommenen KreditesÜbersteigt der kreditierte Betrag EUR 200,00 kann die Bank die Kreditfunk-tion außerordentlich und fristlos nur kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10% des in Anspruch genommenen Betrages in Verzug sind und die Bank Ihnen erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nicht-zahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen wird.

2.7. Erklärungen der Bank als DarlehensgeberErklärungen der Bank als Darlehensgeber, die Ihnen gegenüber als Darle-hensnehmer nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen der Text-form.

3. Schlussbestimmungen für die ProjektWelt-Karte

3.1. Änderungen der Vertragsbedingungen und der Vertragskonditio-nenDie Bank bietet Ihnen Änderungen der Vertragskonditionen und der Ver-tragsbedingungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form an. Ihre Zustimmung zum Angebot der Bank gilt als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam-werdens der Änderungen schriftlich angezeigt haben. Auf diese Genehmi-gungswirkung wird Sie die Bank besonders hinweisen. Die Bank wird dann die geänderte Fassung der Vertragskonditionen und/oder der Vertragsbe-dingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Sollten Sie den Änderungen innerhalb der Ihnen eingeräumten Frist widersprechen, so ist die Bank berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungs-frist zum nächst möglichen Termin zu kündigen. Sie haben zudem das Recht, den Vertrag über die ProjektWelt-Karte vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kosten-frei zu kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird Sie die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

3.2. Vertragssprache und anwendbares RechtMaßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit Ihnen ist Deutsch. Es findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

3.3. Widerrufsrechta) Sofern Sie im Kartenantrag die Variante „Teilzah-lung“ gewählt haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß der in Anlage 2 abgedruckten Widerrufs-information zu.

b) Sofern Sie im Kartenantrag die Variante „Vollzah-lung“ gewählt haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehend in Anlage 3 abgedruckten Widerrufsbelehrung zu.

3.4. ZustimmungHiermit stimme ich ausdrücklich zu, dass bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist nach Ziffer 3.3 b) mit der Ausführung begonnen werden kann und ich die Karte sofort nach Erhalt nach Maßgabe meines Antrags und der Allgemeinen Bedingun-gen für die ProjektWelt-Karte einsetzen kann.

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Anlage 1Preis- und Leistungsverzeichnis

Rücklastschriftgebühr EUR 2,50Ausstellung und Versand einer Ersatzkarte EUR 2,50Mahngebühren zweite Mahnung EUR 2,50Mahnung mit Kündigung seitens der Helaba EUR 7,50Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz als gesetzlichem Zinssatz,

zum Zeitpunkt der Erstellung 4,12 %

Zinssatz bei Inanspruchnahme der Kreditfunktion:Sollzins Basiszinssatz der Bundesbank zuzüglich 7,33 %

Zum Zeitpunkt der Erstellung 6,40 % p.aeffektiver Jahreszins 6,59 % p.a

Kurzinformation gemäß § 23a Kreditwesengesetz

Hinweise zur Einlagensicherung:

Die Bank gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Hinweise sind erhältlich unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank oder über www.dsgv.de/sicherungssystem.“

Ihre Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

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Anlage 2zu Ziffer 3.3 a) der Allgemeinen Bedingungen derProjektWelt-Karte

Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Text-form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst nachdem Sie alle Pflichtanga-ben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten haben. Sie haben alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für Sie bestimmten Ausfertigung Ihres Antrags oder in der für Sie bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für Sie bestimmten Abschrift Ihres Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und Ihnen eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben können Sie nach-träglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Sie sind mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Landesbank Hessen-Thüringen Giro-zentrale, 566400 Card Services Issuing, Uerdinger Straße 88, 40474 Düsseldorf.

Widerrufsfolgen

Sie haben innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu ent-richten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von EUR 1,66 zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.

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Anlage 3zu Ziffer 3.3 b) der Allgemeinen Bedingungen derProjektWelt-Karte

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Text-form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertrags-schluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, 566400 Card Services Issuing, Uerdinger Straße 88, 40474 Düsseldorf.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilwei-se nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch voll-ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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SCHUFA-Information1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11-92 78 0Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden

Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren.

2.2 Rechtsgrundlagen für die DatenverarbeitungDie SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.3 Herkunft der DatenDie SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-,Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue)• Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,

Anschrift, frühere Anschriften• Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten,

Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)• Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung• Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen • Scorewerte

2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen DatenEmpfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

2.6 Dauer der DatenspeicherungDie SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht:

• Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z. B. Girokonten,

Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.

• Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird

• Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.

• Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren

• Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währendeSpeicherung erforderlich ist.

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3. BetroffenenrechteJede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den HessischenDatenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten anSCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.

4. Profilbildung (Scoring)Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung.Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de erhältlich.

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STAND: MAI 2018

Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Bedingungen der HORNBACHProjektWelt-Karte und der HORNBACH ProfiCard zum Einsatz im

HORNBACH Web-Shop („Ergänzungsbedingungen PIN“)

1 AllgemeinesAls Inhaber einer ProjektWelt- oder ProfiCard Hauptkarte („Hauptkarte“) können Sie, sofern Sie im Besitz einer persönlichen Identifikationsnummer („PIN“) sind, Ihre Karte im HORNBACH Web-Shop zur Bezahlung der dort erworbenen Waren und Dienstleistungen nach Maßgabe der für die jeweilige Hauptkarte geltenden Allgemeinen Bedingungen sowie die ergänzenden nachfolgenden Bedingungen einsetzen.

Als Hauptkarteninhaber erhalten Sie auf Antrag kostenfrei eine persönliche PIN.

Mit Beantragung der PIN erkennen Sie diese Bedingungen an, die den mit Ihnen abgeschlossenen Kartenvertrag und die dafür geltenden Allgemeinen Bedingungen ergänzen.

Die PIN können Sie zusammen mit der Hauptkarte beantragen.

Eine PIN wird nur für eine genehmigte Hauptkarte ausgegeben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gesperrt ist. Sie ist zusammen mit der Hauptkarte ausschließlich im HORNBACH Web-Shop einsetzbar.

Wird Ihre Hauptkarte gekündigt, verliert die PIN ihre Gültigkeit.

Nach dem dritten Fehlversuch wird die PIN gesperrt. Sie kann nicht entsperrt werden. Sie können jedoch telefonisch bei dem HORNBACH CardService unter der Telefonnummer 040 – 734 404 702 die kostenfreie Ausstellung einer Ersatz-PIN beantragen. Dies erfordert eine Legitimation. Die Beantragung einer Ersatz-PIN per E-Mail ist nicht möglich.

2 Autorisierung von Zahlungen im HORNBACH Web-Shop

2.1 Autorisierung des ZahlungsauftragsBei Nutzung der Hauptkarte im HORNBACH Web-Shop müssen Sie die geforderten Kartendaten der Hauptkarte und die PIN eingeben.

2.2 Bearbeitung von Zahlungsaufträgen durch die Bank

Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn• dieser durch Sie autorisiert,• der vereinbarte Verfügungsrahmen eingehalten und• die im HORNBACH Web-Shop vorgenommene

Bestellung durch HORNBACH ausgeführt wurde.

Liegen die Ausführungsvoraussetzungen nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen und Sie soweit möglich über die Nichtausführung und deren Gründe unterrichten.

2.3 Unwiderruflichkeit von ZahlungsaufträgenMit der Autorisierung erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsauftrags. Ein Widerruf des Zahlungsauftrags ist danach nicht mehr möglich.

3 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

3.1 Geheimhaltung der persönlichen PINSie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Ihrer PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der HORNBACH ProfiCard- oder HORNBACH ProjektWelt-Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden, auch nicht in verschlüsselter Form. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der dazugehörigen HORNBACH ProfiCard- oder HORNBACH ProjektWelt-Karte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der HORNBACH ProfiCard- oder HORNBACH ProjektWelt-Karte missbräuchliche Verfügungen im HORNBACH Web-Shop zu tätigen.

3.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Stellen Sie den Verlust oder den Diebstahl der PIN oder die missbräuchliche Nutzung der Kartendaten zusammen mit der PIN fest oder haben Sie den Verdacht, dass ein Dritter widerrechtlich Kenntnis von Ihrer PIN erlangt hat, haben Sie den Hornbach CardService unter der Telefonnummer 040 – 734 404 702 oder per E-Mail an [email protected] hierüber unverzüglich zu unterrichten. Das gleiche gilt, sobald Sie einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang feststellen.

Sie müssen jeden Missbrauch der Kartendaten zusammen mit der PIN unverzüglich bei der Polizei anzeigen.

4 Abmeldung vom PIN-VerfahrenSie können sich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist vom PIN-Verfahren schriftlich beim HORNBACH Card Service abmelden. Die PIN wird dann deaktiviert und kann von Ihnen nicht mehr genutzt werden. Möchten Sie danach wieder mit Ihrer Hauptkarte im HORNBACH Web-Shopbezahlen, müssen Sie eine neue PIN beantragen.

5 Änderung der Vertragsbedingungen und der Vertragskonditionen

Die Bank bietet Ihnen Änderungen dieser Ergänzungsbedingungen PIN spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form an. Ihre Zustimmung zum Angebot der Bank gilt als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Auf diese Genehmigungswirkung wird Sie die Bank besonders hinweisen. Die Bank wird dann die geänderte Fassung der Vertragskonditionen und/oder der Vertragsbedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Sollten Sie den Änderungen innerhalb der Ihnen eingeräumten Frist widersprechen, so ist die Bank berechtigt, die PIN unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum nächst möglichen Termin zu deaktivieren. Sie haben zudem das Recht, sich vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei von dem PIN-Verfahren abzumelden. Darauf wird Sie die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Verbraucherinformationen zur HORNBACH ProjektWelt-KarteStand: Mai 2018

Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

Übersicht

A. Allgemeine InformationenB. Informationen zum Vertrag über die HORNBACH ProjektWelt-KarteC. Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzvertragesD. Widerrufsrecht

A. Allgemeine Informationen

Name und Anschrift der Bank

Landesbank Hessen-Thüringen GirozentraleAnstalt des öffentlichen RechtsNeue Mainzer Straße 52-5860311 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 9132-01Telefax: 069 / 2915-17www.helaba.de

Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale („Helaba“)Vorstand: Herbert Hans Grüntker, Thomas Groß, , Dr. Detlef Hosemann, , Klaus-Jörg Mulfinger, Dr. Norbert Schraad, Hans-Dieter Kemler

Hauptgeschäftstätigkeit der HelabaDie Landesbank betreibt Bankgeschäfte aller Art (insbesondere Kreditgeschäft,Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsver-kehr u. ä.) und bietet weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Leistungen an.

Eintragung im HandelsregisterAmtsgericht Frankfurt am Main, HRA 29821Amtsgericht Jena, HRA 102181

UmsatzsteueridentifikationsnummerDE 114 104 159

Zuständige AufsichtsbehördeFür die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank (EZB),Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)

Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (Internet: www.bafin.de)

VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist deutsch.

Rechtsordnung/GerichtsstandAuf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entge-genstehen.

Außergerichtliche StreitschlichtungBei Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

HORNBACH CardService, Postfach 500772, 22707 HamburgTelefon: 040 - 734 404 702, Telefax: 040 - 734 404 282.

Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanz-dienstleistungen besteht für den Kunden die Möglichkeit, eine schriftliche Eingabe zu richten an:

Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)VerbraucherschlichtungsstellePostfach 11 02 72, 10832 Berlin (Internet: www.voeb.de/de/verband/ombudsmann)

Der Kunde hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitschlichtung betreibt, ange-rufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit der Landesbank abge-schlossen hat. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichts-gesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Be-schwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindor-fer Straße 108, 53117 Bonn eingelegt werden.

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen EinlagensicherungDie Helaba gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Hinweise sind erhältlich unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank oder über www.dsgv.de/sicherungssystem.

B. Informationen zum Vertrag über die HORNBACH ProjektWelt-Karte

Wesentliche LeistungsmerkmaleMit der HORNBACH ProjektWelt-Karte kann der Kunde, entsprechende Bonität vorausgesetzt, im Rahmen des eingeräumten Verfügungsrahmens grundsätz-lich- in den HORNBACH Baumärkten in Deutschland Waren und Dienstleistun-

gen bargeldlos bezahlen,- zusätzlich zur Zahlungsfunktion Kredit in Anspruch nehmen.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Bedingungen für die Projekt-Welt-Karte unter B. Ziffer 1.3 verwiesen.

Preise, Kosten, Gebühren und ZinsenDie im Rahmen des Vertrages über die HORNBACH ProjektWelt-Karte gelten-den Preise, Kosten, Gebühren und Zinsen ergeben sich aus dem beigefügten Kartenantrag nebst AGB (insbesondere. B. Ziffern 1.11 und 2.3) und dem Preis-und Leistungsverzeichnis.

Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und KostenKosten, die nicht von der Helaba abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.B. für Telefon, Internet, Porto etc.), hat der Kunde selbst zu tragen.

Zusätzliche TelekommunikationskostenDarüber hinausgehende Telekommunikationskosten werden seitens der Helaba nicht in Rechnung gestellt.

LeistungsvorbehaltEin Vorbehalt, eine in Qualität und Leistung gleichwertige Leistung zu erbringen und ein Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, bestehen nicht.

Zahlung und Erfüllung des VertragesDie Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung ergeben sich aus den AGB (Ziffern B. 1.5 sowie B. 2.2 ,2.3 und 2.4).

Vertragliche Kündigungsbedingungen

Die Einzelheiten der vertraglichen Kündigungsbedingungen sind für die HORNBACH ProjektWelt-Karte in den AGB (Ziffern B. 1.9 und B. 2.6) gere-gelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Mindestlaufzeit des VertragesÜber die in der vorstehenden Kündigungsregel genannte Frist hinaus gibt es keine Mindestlaufzeit des Vertrages.

Sonstige Rechte und Pflichten der Helaba und des KundenDem Vertrag über die HORNBACH ProjektWelt-Karte zwischen der Bank und dem Kunden liegt der Kartenantrag nebst beigefügter AGB einschließlich Preis-und Leistungsverzeichnis zugrunde.

Die Vertragsbestimmungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatz-vertrages

Information zum Zustandekommen des Vertrages über die HORNBACH ProjektWelt-Karte im FernabsatzDer Kunde gibt gegenüber der Helaba ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kartenvertrages ggf. mit Kreditfunktion ab, indem der Kunde den ausge-füllten und unterzeichneten Antrag im HORNBACH Baumarkt abgibt oder diesen an den HORNBACH CardService sendet. Der Kartenvertrag kommt zustande, wenn der von der Helaba beauftragte Dienstleister die Kundenkarte ausstellt und an den Kunden versendet und die Kundenkarte dem Kunden zugeht.

D. WiderrufsrechtWiderrufsrechtDer Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten des Wider-rufsrechts sind in den Allgemeinen Bedingungen unter dem Punkt 3.3 a) „Widerrufsinformation“ (Anlage 1) bzw. unter dem Punkt 3.3 b) „Widerrufs-belehrung“ (Anlage 2) aufgeführt.

Ende der Verbraucherinformation

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STAND: MAI 2018

Erläuterung zum Kreditvertrag

Hinweis: Der Kreditvertrag /die Teilzahlungsvereinbarung bezieht sich auf die Inanspruchnahme des Ihnen mitgeteilten Verfügungs-rahmens Ihrer HORNBACH ProjektWelt-Karte mit Teilzahlungsfunktion (oder auch Kreditfunktion genannt) bei nicht unmittelbarem vollständigen Ausgleich der hierdurch monatlich entstehenden Belastungen (Teilzahlung).

1. AllgemeinesDurch den Kreditvertrag wird die Bank verpflichtet, Ihnen einen Verfügungsrahmen in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Sie sind verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Raten sowie den vertraglich vereinbarten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit den zur Verfügung gestellten Kredit zurückzuzahlen.

2. Wesentliche Merkmale des KreditsKreditartBei der Teilzahlungsfunktion handelt es sich um einen unbefristeten Kredit innerhalb des Ihnen von der Bank mitgeteilten Verfügungsrahmens (revolving credit). Sie haben die Möglichkeit zur wiederholten, vollständigen oder teilweisen Inanspruchnahme des Kredites durch den Einsatz der ProjektWelt-Karte nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte.Sie zahlen im Falle einer Inanspruchnahme des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens von Ihnen im Antrag angegebene Tilgungsraten (min-destens 5% des jeweiligen Saldos, nicht weniger als € 25,-), die von Ihrem angegebenen Girokonto (Abrechnungskonto) eingezogen werden. Die Einziehung der Tilgungsraten erfolgt monatlich nach Erteilung der Abrechnung. Die von Ihnen zu zahlenden Sollzinsen werden aus der Rest-schuld berechnet. Die Höhe der Zinsraten ändert sich bereits auf Grund der Verminderung der Restschuld, d. h. unabhängig von Änderungen des Sollzinssatzes, fortlaufend. Sie sind berechtigt, den Kredit jederzeit durch zusätzliche Einzahlung auf das Kartenkonto ganz oder teilweise zu tilgen.

3. KreditkostenSollzinsFür die Überlassung des Kredits zahlen Sie veränderliche Sollzinsen, diese können sich also während der Kreditlaufzeit ändern. Der Sollzinssatzist an einen Referenzzinssatz gebunden. Änderungen dieses Referenzzinssatzes bewirken eine entsprechende Anpassung des Sollzinssatzes zu bestimmten Terminen.Die Höhe des Sollzinssatzes entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen und dem Kreditvertrag (Antrag nebst Allgemeinen Bedin-gungen für die ProjektWelt-Karte und Annahmeschreiben der Bank mit Übersendung der Karte).

4. Gegenüberstellung der monatlichen Belastung aus dem Kreditvertrag und der Einnahme nach Abzug der sonstigenAusgabenDamit Sie vor Vertragsschluss nachprüfen können, ob der Vertrag Ihren augenblicklichen Vermögensverhältnissen gerecht wird, sollten Sie die voraussichtlichen monatlichen Belastungen auf Grund des Kreditvertrags Ihren Einnahmen abzüglich Ihrer sonstigen regelmäßigen Ausgaben gegenüberstellen. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Einkommensverhältnisse und/oder Ihre Lebenssituation ändern können mit der Folge, dass das Risiko einer fehlenden Leistungsfähigkeit zur Bedienung Ihres Kredits steigt.

5. Andere wichtige rechtliche Aspektea) WiderrufsrechtSie können den Kreditvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen und dem Kreditvertrag.b) Beendigung des KreditvertragsDer Kreditvertrag endet, wenn eine vertraglich vorgesehene Laufzeit abläuft oder wenn der Kreditvertrag durch Sie oder die Bank ordentlich gekündigt wird. Die einzuhaltende Kündigungsfrist ist dem Kreditvertrag zu entnehmen. Außerdem kann der Vertrag von Ihnen oder von der Bank aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn die Fortführung unzumutbar ist. Die Voraussetzungen dieses Kündigungsrechts richten sich nach den gesetzlichen Regelungen (§ 314 BGB), die in den vorvertraglichen Informationen und dem Kreditvertrag konkretisiert werden.c) Folgen eines ZahlungsverzugsKommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so entstehen Ihnen zusätzliche Kosten (vgl. vorvertragliche Informa-tionen und Kreditvertrag). Außerdem sind weitere Nachteile denkbar, z. B. die Kündigung des Kreditvertrags, ein negativer Schufa-Eintrag. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie die Bank daher rechtzeitig ansprechen. Je früher Sie sich an die Bank wenden, desto größer ist die Chan-ce, dass eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung gefunden wird.

6. Wichtige Fachbegriffe kurz erläutert:Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins gibt als „Preis“ des Kredits die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den Sollzins nebst den anfallenden Kreditkosten, soweit sie der Bank bekannt sind und bereits feststehen. Der effektive Jahreszins wird nach gesetzlichen Vorgaben (§ 6 Preisangabenverordnung) ermittelt. Er hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote vergleichbar zu machen.Fälligkeit: Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch geltend gemacht werden kann und erfüllt werden muss.Gesamtbetrag: Der Gesamtbetrag gibt die Gesamtbelastung aus dem Kredit in Euro wieder. Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem Nettokreditbetrag und den Gesamtkosten, die sich nach der Preisangabenverordnung errechnen. Nicht im Gesamtbetrag enthalten sind Kosten, die der Bank nicht bekannt sind oder die noch nicht feststehen. Der Gesamtbetrag ist errechnet auf der Grundlage der bei Abschluss des Vertrags maßgeblichen Konditionen, sowie der bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde gelegten Annahmen. Dieser Betrag kann sich bei Änderung der Konditionen oder der seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen ermäßigen oder erhöhen.Nettokreditbetrag: Unter dem Nettokreditbetrag versteht man den gesamten Betrag, auf den der Kreditnehmer aufgrund des Kreditvertrags Anspruch hat. Referenzzins: Der Referenzzins ist die vertraglich vereinbarte Bezugsgröße für den veränderlichen Sollzins. Veränderungen des Referenzzin-ses führen zu Erhöhungen oder Senkungen des Sollzinses nach dem in den vorvertraglichen Informationen und im Kreditvertrag beschriebenen Verfahren. Restschuld: Die Restschuld ist der noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Kredits.Schufa: „Schufa“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich um eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditwirtschaft. Aufgabe der Schufa ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um diese vor Verlusten im Kreditge-schäft zu schützen. Eine Meldung von Daten an die Schufa erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen.Sollzins: Für die Inanspruchnahme bzw. Bereitstellung des Kredits berechnet die Bank einen bestimmten Sollzins. Dieser wird in dem Prozent-satz angegeben, der pro Jahr zu zahlen ist. Er unterscheidet sich vom effektiven Jahreszins, der die Gesamtbelastung des Kreditnehmers aus-drückt.Tilgung: Rückzahlung des Kredits.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den HORNBACH CardService, Postfach 50 07 72, 22707 Hamburg.

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STAND: MAI 2018 SEITE 1 VON 3

Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers / des Kreditvermittlers

Kreditgeber

AnschriftTelefonE-MailFaxInternet-Adresse

Landesbank Hessen-ThüringenGirozentraleAnstalt des öffentlichen Rechts(die „Bank“)

Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main069 / [email protected] / 2915-17www.helaba.de

2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits

Kreditart Bei der Teilzahlungsfunktion (auch Kreditfunktion genannt) handelt es sich um einen unbefristeten Kredit innerhalb des Ihnen von der Bank mitgeteilten Verfügungsrahmens (revolving credit). Sie haben die Möglichkeit zur wiederholten, vollständigen oder teilweisen Inanspruchnahme des Kredites durch den Einsatz der ProjektWelt-Karte nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte.

Sie zahlen im Falle einer Inanspruchnahme des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens von Ihnen im Antrag ausgewählte Tilgungsraten (mindestens 5% des jeweiligen Saldos, nicht weniger als € 25,--), die von Ihrem angegebenen Girokonto (Abrechnungskonto), über das Sie verfügungsberechtigt sind, eingezogen werden. Die Einziehung der Tilgungsraten erfolgt monatlich nach Erteilung der Abrechnung. Die von Ihnen zu zahlenden Sollzinsen werden aus der Restschuld berechnet. Die Höhe der Zinsraten ändert sich bereits auf Grund der Verminderung der Restschuld, d.h. unabhängig von Änderungen des Sollzinssatzes, fortlaufend.

Gesamtkreditbetrag

Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrages zur Verfügung gestellt wird

Die Obergrenze, bis zu der Sie die Teilzahlungsfunktion nutzen können, ist der Ihnen mitgeteilte Verfügungsrahmen.

Sie können diesen Verfügungsrahmen mehrfach ausnutzen, sind aber nicht berechtigt, den Verfügungsrahmen zu überschreiten.

Bedingungen für die Inanspruchnahme

Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten.

Nach Abschluss des Vertrages über die Teilzahlungsfunktion der ProjektWelt-Karte können Sie die Karte zum bargeldlosen Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen bei sämtlichen Hornbach Bau- und Gartenmärkten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmens nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte nutzen.

Laufzeit des Kreditvertrages Die Laufzeit des Vertrages über die ProjektWelt-Karte mit Teilzahlungsfunktion ist unbefristet.

Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden

Sie müssen folgende Zahlungen leisten:

Tilgung in RatenSoweit Sie den Ihnen eingeräumten Verfügungsrahmen ganz oder teilweise in Anspruch genommen haben, zieht die Bank jeweils monatlich, frühestens fünf Tage nach Rechnungsstellung, die von Ihnen im Antrag ausgewählten bzw. angegebenen Tilgungsraten (mindestens 5% des jeweiligen Saldos, nicht weniger als € 25,-) zu Lasten des von Ihnen angegebenen Girokontos (Abrechnungskonto), über das Sie verfügungsberechtigt sind, ein. Am Ende der unbefristeten Vertragslaufzeit sind die dann noch offenen Beträge auszugleichen.

Zinsen und Kosten sind wie folgt zu entrichten: Zinsen und sonstige Kosten sind in den Tilgungsraten enthalten, werden monatlich berechnet und dem Abrechnungskonto belastet.

Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag

Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit

Die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Gesamtbetrages kann nicht angegeben werden, da sie sich danach richtet, in welcher Höhe und wie häufig Sie den Verfügungsrahmen während der Laufzeit dieses Vertrages ausnutzen. Die Höhe des Gesamtbetrages ist also abhängig von Ihrem Einkaufsverhalten.

3. Kreditkosten

Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten

Der Sollzinssatz hängt von den Veränderungen eines Referenzzinssatzes ab und ist damit veränderlich.

Bei einer ProjektWelt-Karte mit Kreditfunktion sind Sie verpflichtet, während der Inanspruchnahme des Kredites monatlich Zinsen zu bezahlen. Die Zinsen und weitere Entgelte richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Änderungen der vertraglich vereinbartenZinsen werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam, sofern die Änderungen auf den vereinbarten Referenzzinssätzen beruhen.

Referenzzinssatz ist der am 01.01.2018 ermittelte Basiszinssatz nach § 247 BGB. Bei Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens erfolgt die Berechnung des jeweiligen Sollzinssatzes nach der Formel: Basiszinssatz plus 7,33 %-Punkte. Den aktuellen Basiszinssatz können Sie jederzeit telefonisch unter 040 - 734 404 702 oder im Internet unter www.bundesbank.de erfahren. Beispiel: Basiszinssatz - -0,88 % zuzüglich 7,33 %-Punkte ergibt 6,40 % jährl. Sollzinssatz; effektiver Jahreszins 6,59 %.Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig zum ersten Bankarbeitstag eines Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,50 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Vertragszins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 1. Kalendertag des Folgemonats.

Effektiver Jahreszins

Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrages

Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen.

Der effektive Jahreszins im Sinne der Preisangabenverordnung beträgt im Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationen 6,59 % jährlich.

Die Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt in der Annahme, dass der Verfügungsrahmen bei Vertragsschluss in voller Höhe in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus werden folgende Angaben zu Grunde gelegt: der gesamte Kredit gilt als in voller Höhe in Anspruch genommen, die Kreditlaufzeit beträgt ein Jahr und der Kredit ist in zwölf gleichen monatlich wiederkehrenden Raten

zurückzuzahlen. sowohl die Auszahlung als auch die Rückzahlung des Kredits gelten zu dem jeweils frühesten vertraglich

möglichen Zeitpunkt als erfolgt.

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STAND: MAI 2018 SEITE 2 VON 3

Ist der Abschluss einer Kreditversicherungoder die Inanspruchnahme einer anderen mit dem

Kreditvertrag zusammen hängenden Nebenleistung

zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird?

Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten.

Nein

Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Keine; jedoch wird auf das beiliegende Preis- und Leistungsverzeichnis für im Zusammenhang mit dem Kreditkartenvertrag entstehende Kosten verwiesen.

(falls zutreffend)

Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Darlehensbeträge erforderlich

Für den Kredit wird ein Kartenkonto geführt.

Daneben ist ein Girokonto (Abrechnungskonto) für die Einziehung der Tilgungsraten erforderlich, das auch bei einem anderen Kreditinstitut geführt werden kann und von Ihnen angegeben wird und über das Sie verfügungsberechtigt sind.

(falls zutreffend)

Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z.B. Kreditkarte)

Für die Ausstellung einer ProjektWelt-Karte – auch mit Kreditierungsfunktion – erhebt die Bank keine Gebühr.

(falls zutreffend)

Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag

Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder unter Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit aufgeführt sind und die in Ihrem Auftrag oder in Ihrem mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

Kosten bei Zahlungsverzug

Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Darlehens erschweren.

Für ausbleibende Zahlungen werden Kosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet; weiterhin wird Ihnen ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt im Zeitpunkt der Erstellung der Informationen 4,12%. Der jeweils aktuelle Basiszinssatz kann unter www.bundesbank.de eingesehen werden.

Weitergehende Kostenansprüche der Bank im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Forderungen bleiben unberührt (z.B. Mahnkosten, Einschaltung Dritter wie etwa Inkassounternehmen).

4. Andere wichtige rechtliche Aspekte

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Kreditvertrag zu widerrufen.

Ja

Vorzeitige Rückzahlung

Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

(falls zutreffend)

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.

Ja

Nein

Datenbankabfrage

Die Bank muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft.

Ja

Recht auf einen Kreditvertragsentwurf

Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die Bank zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.

Sie finden die Regelungen, welche für den Vertrag über die ProjektWelt-Karte mit Teilzahlungsfunktion gelten, im Antrag und in den Allgemeinen Bedingungen für die ProjektWelt-Karte.

(falls zutreffend)

Zeitraum, während dessen die Bank an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist.

Diese vorvertraglichen Informationen stellen kein rechtsverbindliches Angebot der Bank dar; eine Bindung der Bank besteht daher nicht.

5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

a) zum Kreditgeber

(falls zutreffend)

Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben

Herbert Hans Grüntker, Thomas Groß, Dr. Detlef Hosemann, Klaus-Jörg Mulfinger, Dr. Norbert Schraad, Hans-Dieter Kemler

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Anschrift Landesbank Hessen-Thüringen GirozentraleNeue Mainzer Str. 52-5860311 Frankfurt am Main

(falls zutreffend)

Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 29821 und Amtsgericht Jena, HRA 102181

(falls zutreffend)

Zuständige Aufsichtsbehörde Europäische Zentralbank (EZB)Sonnemannstr. 2060314 Frankfurt am Main

b) zum Kreditvertrag

(falls zutreffend)

Ausübung des Widerrufsrechts Widerrufsinformation

WiderrufsrechtSie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst nachdem Sie alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten haben. Sie haben alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für Sie bestimmten Ausfertigung Ihres Antrags oder in der für Sie bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für Sie bestimmten Abschrift Ihres Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und Ihnen eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben können Sie nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Sie sind mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Uerdinger Str. 88, 40474 Düsseldorf.WiderrufsfolgenSie haben innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 1,66 Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.

Folgen der Nichtausübung des WiderrufsrechtsÜben Sie Ihr Widerrufsrecht nicht aus, so bleibt der Darlehensvertrag wirksam.

(falls zutreffend)

Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrages zugrunde legt

Auf die Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrages findet deutsches Recht Anwendung, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

(falls zutreffend)

Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit

Auf den Kreditvertrag und die gesamte Geschäftsverbindung findet deutsches Recht Anwendung, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

Soweit sich die Zuständigkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der Bank nicht bereits aus § 29 ZPO ergibt, kann die Bank ihre Ansprüche an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen, wenn Sie bei Vertragsabschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder später Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(falls zutreffend)

Wahl der Sprache Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrages in deutscher Sprache mit Ihnen Kontakt halten.

c) zu den Rechtsmitteln

Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu

Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

HORNBACH CardService, Postfach 50 07 72, 22707 Hamburg, Telefon: 040 - 734 404 702, Fax: 040 - 734 404 282; E-Mail: [email protected].

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Die Beschwerde ist schriftlich an die Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Postfach 11 02 72, 10832 Berlin, zu richten.

Sie haben zu versichern, dass Sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit der Bank abgeschlossen haben.

Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

Ihre Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale