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Informationen im Zusammenhang mit der Tarifrevision 2018

Fortbildung für Dentalassistentinnen – Bern, 1. Juni 2018

Dr. Christian Bless – Wirtschaftliche Kommission WiKo SSO

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Welchen Tarif wann und wie richtig anwenden

Die Schweizer Zahnarzttarife 2018

DENTOTAR®

Suva-Tarif

Zahnarzttarif UV/MV/IV

KK-Tarif

Ergänzungsleistungen

Schulzahnpflege

Zahntechnik-Tarif

Soziale Dienste

Privatpatienten – DENTOTAR®

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• Tarife bis 2017

• Tarife ab 2018

• Wann benötige ich welchen Tarif?• Welche Unterlagen brauche ich?• Wohin muss ich sie einreichen?• Kostenschätzung und Rechnungsstellung

• Die elektronische Rechnungsstellung• Die GLN• Typisierungen und Cluster

• Zahnarzttarif UV/MV/IV und DENTOTAR®

• Neue Tarifziffern

• Fragen

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Tarife bis Ende 2017

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Rahmentarif für PrivatpatientenVariabler TPW: 0.00 – 5.80

Variable TPZ: SV ± 15%

KVGFixer TPW

3.10Fixe TPZ

UVGFixer TPW

3.10Fixe TPZEL,SD,

SZPflFixer TPW Fixe TPZ

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Rahmentarif für Privatpatienten DENTOTAR®Variabler TPW: 0.00 – 1.70

Variable TPZ: SV ± 15%

Tarife ab Januar 2018

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KVGFixer TPW

3.10Fixe TPZ

UVGFixer TPW

1.00Fixe TPZ

EL,SD, SZPfl

Fixer TPW 1.00 *)

Fixe TPZ

*) noch nicht in allen Kt abschliessend geregelt

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Wann benötige ich welchen Tarif?

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Patient

Anmeldeformular/Anamnese

Unfall IV EL/Soz.DPrivat

DENTOTAR® Zahnarzttarif UV/MV/IVAlter Tarif

UV/MVUV/MVKVG

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Wie und Wohin schicken?

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Patient

Anamnese

Unfall IV EL/Soz.DPrivat

DENTOTAR® Zahnarzttarif UV/MV/IVAlter Tarif

UV/MV

Papierrechnung an Patient

Papierrechnung an KK

Kopie an Patient

Elektronische Abrechnung an UV/MV/IV

Papierrechnung an Patient

UV/MV

Zusatzversiche-rung

KVG

Amt f. Zusatzl.

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Unfall ist nicht gleich Unfall!

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• UVG-Unfall• Der Patient ist über seinen Arbeitgeber unfallversichert

• Angestellte Arbeitnehmer

• -> Zahnarzttarif UV/MV/IV• Revidierter Leistungskatalog / TPW CHF 1.00

• Die Versicherung ist nicht zwingend die Suva• Krankenkassen können auch Unfallversicherer nach UVG sein

• KVG-Unfall• Der Patient ist bei seiner Krankenkasse unfallversichert

• Selbstständige, Hausfrauen, Kinder, Rentner

• -> alter Zahnarzttarif • Alter Leistungskatalog / CHF 3.10 (Zaz) und 5.55 (ZT)

• Versicherer ist immer eine KrankenkasseTarifvortrag V.2.0 © 2018 WiKo SSO 12

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Privatpatienten

• Der Praxistaxpunktwert bei der Umstellung auf DENTOTAR® wird durch den Rechnungssteller (Zahnarzt) festgelegt und muss wie bisher auch in der Praxis angeschlagen werden.

• Kostenschätzung und Rechnungsstellung mit DENTOTAR® geschieht wie bisher

• Patienten mit Zusatzversicherung sind Privatpatienten

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Kostenschätzungen / Rechnungen

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Das Faltblatt mit dem Kurztext kann im SSO-Shop bestellt werden.

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Kostenschätzungen / Rechnungen

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Ein Kurztext zur Auflage im Wartezimmer steht zum Download auf www.sso.ch zur Verfügung.

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Verkehr mit den Krankenkassen• KVG Unfall

• Wie bisher mit dem alten Leistungskatalog zu CHF 3.10. • Wichtig: Zahntechniker darauf aufmerksam machen, dass er nach altem LK und

TPW CHF 5.55 sowohl Kostenschätzung als auch Rechnung stellen muss.

• Übrige KVG Fälle• Wie bisher mit dem alten Leistungskatalog zu CHF 3.10.

• Wichtig: Zahntechniker darauf aufmerksam machen, dass er nach altem LK und TPW CHF 5.55 sowohl Kostenschätzung als auch Rechnung stellen muss.

• Ausser für die Notfallbehandlung immer die Kostengutsprache abwarten.

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Verkehr mit den Krankenkassen

• Rechnungsstellung an die Krankenkasse• Kopie der Rechnung an den Patienten

• In Streitfällen über die Leistungspflicht:• Der Patient muss eine einsprachefähige Verfügung verlangen und ggf.

vor Gericht gehen.

• Dies gilt nicht für Patienten mit Zusatzversicherungen

• In Streifällen über die Art der Behandlung• Der Zahnarzt kann die paritätische Kommission PVK anrufen

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Ergänzungsleistungen / Soziale Dienste / SZP• Wie bisher aber Abrechnung mit dem revidierten Zahnarzttarif UV/MV/IV

• Taxpunktwert CHF 1.00

• wird kantonal unterschiedlich gehandhabt

• Mehrheitlich akzeptiert

• Zahntechnik nach revidiertem Tarif UV/MV/IV

• Taxpunktwert CHF 1.00

• Schulzahnpflege

• Für die alte Tarifziffer 4008 wird jetzt 4.0100 abgerechnet.

• Taxpunktwert CHF 1.00

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Unfall nach UVG

• Der Patient ist über seinen Arbeitgeber für Unfälle versichert

• Es gilt der Zahnarzttarif UV/MV/IV mit dem Taxpunktwert von CHF 1.00 für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen

• Elektronische Abrechnung

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Nur für Versicherungsfälle UV/MV/IV

Elektronische Abrechnung

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Nutzen Digitalisierung

• Wegfall Papierdruck an UV/MV/IV• Auslagerung Print-Infrastruktur

Digitalisierung der Prozesse Leistungsabrechnung

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Standardisierter Dokumenten-Austausch

Auswirkung auf Zahnarzt-Praxis

• Elektronische Anbindung• Standardisierte Abrechnung• Detaillierte Abrechnung

Auswirkung auf Versicherung

• Prozess-Automatisierung• Kompensation von Mehrkosten• Beschleunigung der Prozesse

Bereitstellung von Software durch die Suva

50'000 Rechnungen pro Jahr

pro Mitarbeiter

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BISHER NEU (UV/MV/IV)

Einheitliches RechnungsformularElektronische Form als XML-Datei

Digitalisierung der Prozesse Leistungsbelege

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Aufwand für Zahntechniker

Rechnung an Versicherung ( SSO)

Beilagen:Dokumente des Zahntechnikers

Abrechnung Zahnarzt BISHER

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4287.70

4287.70

4287.70

SSO Leistungen VZLS LeistungenVZLS Leistungen

Rechnung an Versicherung ( SSO & VZLS Leistungen)

Abrechnung Zahnarzt NEU (UV/MV/IV)

Leistungsnachweis (ELNF)

Beilagen:Vertragliche vereinbarte Dokumente des Zahntechnikers

Detaillierte Abrechnung mit allen Leistungen

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Gesamter Prozess der digitalen Leistungsabrechnung

Kostenvoranschlag Zahnschaden-Formular

Zahnarzt VersicherungAnfrage

Gutsprache

Beilagen Zahn-Techniker

Automatischer Vergleich

Falls der bewilligte Kostenvoranschlag der Rechnung entspricht, erfolgt eine automatische Freigabe.

Rechnung

Manuelle Beurteilung

@ @ @ @

@@Ziel: Prozess-Digitalisierung

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Sicheres Internet

Zahnarzt Zahntechnik

Gesicherte E-Mail (z.B. HIN)

Zaz-EDV ZT-EDV

VersicherungUV/MV/IV

TarPoint©TarPoint©

ELNF im XML-FormatBeilagen pdf/png

KV/RG/BeilagenStandardisiert Papier

MÖGLICHE ÜBERMITTLUNGSWEGE UND –FORMATEFÜR KOSTENVORANSCHLAG (KV), KOSTENGUTSPRACHE (KoGu), UNFALLFORMULAR,

RECHNUNG (RG), FOTO, RÖ

ELNF im XML-FormatBeilagen pdf/png

Mediport

KV/RGStandardisiert Papier

KV/RG XML-FormatBeilagen pdf/png

KV freigegeben ab Juli 18

Analoge Rö als KopieFotos ausgedruckt

Digitale Rö oder Fotos

Kostengutsprache

USB-Stick

oder oder

KV bis Mitte 2018Standardisiert Papier

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Elektronische Abrechnung – Benötigte Daten• GLN-Nummer:

• Rechnungssteller: Zahnarzt (SSO-Mitglied oder Einzelkontrahent Tarifvertrag)

• Leistungserbringer: Behandelnder Zahnarzt

• Zahntechnisches Labor

• Kostenträger (Unfallversicherung)

• Wo finde ich die GLN-Nummer: www.refdata.ch

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Elektronische Abrechnung – wichtige GLN-Nummern

• Suva: 7601 0030 0007 8

• MV: 7601 0030 0313 0

• IV-Stelle ZH: 7601 0030 0247 8

• IV-Stelle BE: 7601 0030 0248 5

• Weitere wichtige GLN-Nummern haben wir auf www.dentotar.ch aufgelistet.

• Suche einer GLN-Nummer über: www.refdata.ch

• Das Antragsformular für die Zuteilung einer GLN an eine natürliche Person kann unter www.refdata.ch heruntergeladen werden.

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Elektronische Abrechnung – Standardformulare• Zahnarzt:

• ERF = elektronisches Rechnungsformular

• Beilagen: • Fotos, Röntgenbilder in jpeg- oder png-Format

• Dokumente des Zahntechnikers im pdf-Format

• Zahntechniker:• ELNF = elektronisches Leistungsnachweisformular

• Beilagen:• Lieferschein

• Ursprungsdeklaration

• MWST-Erklärung

• Zolldeklarationen (bei im Ausland gefertigten Arbeiten)

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Zahnarzttarif UV/MV/IV - DENTOTAR®

• Wann Zahnarzttarif UV/MV/IV und wann DENTOTAR®?

• Zahnarzttarif UV/MV/IV• Versicherungsfälle UV/MV/IV

• Ergänzungsleistungen / Soziale Dienste / Schulzahnpflege

• DENTOTAR®

• Privatpatienten

• Patienten mit Zusatzversicherungen

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Zahnarzttarif UV/MV/IV - DENTOTAR®

• Gestrichene Ziffern• Werden durch die Versicherungen nicht mehr vergütet

• Können bei Bedarf für Privatpatienten selbst erstellt werden:• Format: 5.xxxx

• Wenn immer möglich vermeiden

• Neue Tarifziffern• Verwenden

• Privat bei Bedarf Tarifrahmen ausnützen

• Oft nur für Versicherungsfälle anzuwenden

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Diverse Tarifziffern:• 4.0100: Kurzbefundaufnahme beim Schüler

• Ersetzt 4008• 4.0252: Fallbezogene Behandlungs-/Kostenplanung

• Ist sehr komplexen Versicherungsfällen vorbehalten• Pro 5 Minuten / maximal 60 Minuten

• 4.0300: Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion• Immer ausser bei gewissen Ausnahmen anzuwenden (z.B. 4.0600, 4.0700, 4.8600, 4.8610 und Weitere)• Privat Tarifrahmen ausnützen (evtl. nach unten offen) aber nicht weglassen

• 4.0442: Telefon mit Behörden, Versicherer, Labor• Privat nur in Ausnahmefällen anzuwenden

• 4.0900: Abdrucknahme• Gilt auch für digitale Abdrucknahme

• Behandlungen durch DH und PA• Alle Tätigkeiten von DH und PA sind durch deren Zeittarif abgegolten

• Ausnahmen: • 4.0500 (Röntgenbild), 4.0530 (OPT); 4.0890 (Abdrucknahme); 4.0650 (Terminalanästhesie - aber nur

DH’s mit entsprechender Ausbildung); 4.0300 (dafür evtl. 5’ weniger DH/PA-Zeitaufwand abrechnen)• Karieskontrolle, Vitalitätsprobe, Taschenbefund, Fluoridierung etc. sind im DH/PA-Zeittarif enthalten

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Typisierungen und Cluster:

• Dienen der Erfassung von Materialpositionen für den Zahnarzttarif UV/MV/IV

• Typisierungen sind an derzeit 16 Tarifziffern gekoppelt• Es gibt 8 verschiedene Typisierungen (A bis H)• Wird am gleichen Tag eine Typisierung mehrmals abgerechnet muss sie mit einer Sequenznummer (n) versehen werden.• Beispiel: 1. Implantat -> 4.2530 -> 4.2530.A.1

• Cluster sind Sammelgefässe für Medikamente, Materialien und Prophylaxeartikel• Die Ziffern zu denen zusätzlich Materialien abgerechnet werden können sind im Tarif markiert

• Werden nur für Versicherungsfälle UV/MV/IV benötigt

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Vielen Dank für ihr Erscheinen und ihr Interesse

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