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Zeitschrift fur angewandte Chemie und Zentralblatt fur technische Chemie XXI. Jahrgang. Heft 2. 10. Januar 1908. Techniker und Jurist. Von Dr. JULIUS EPHRAIM. CEingeg. d. 4.112. leo6.) Ineinem Aufsatze: ,,Technische qondergerichte?" (Deutsche Juristen-Zeitung 1007, 1231) macht der Reichsgerichtssenatspriisident a. D. Dr. B o 1 z e Ausfiihrungen iiber die Stellung des Juristen und Technikers. Es wird von dem Beschlusse des Kolner Kongresses fiir gewerblichen Rechtaschutz ausge- gangen, die Rechtsprechung in Patentsachen einem aus Juristen und Technikern als standigen Richtern zusammengesetztenGerichtshofe zuzuweisen. Im An- schluB hieran wird gesagt : ,,In dem vorstehenden Beschlusse betitigt sich die Tendenz, die Techniker zweitei Orbung, denen auf dem Gebiete des Er- werbes kein gluckliches Los beschieden gewesen ist, und die deehdb ihr Leben hinbringen a1s die Diener der Industrie und die Angestellten eweiter Ordnung, vielleicht nicht einmal auf Lebenszeit Angestellten, ncben die bisherigen Berufsrichter ais sthdige Richter zu stellen.. . . Nun haben wir (Juristen) aber vor den Technikern zweiter Ordnung eine jahrhundertelange Geschichte voraus, in der sich ein StandesbewuBtsein herausgebildet hat. Wir dienen auch, aber unsere Herren haben keinen Ein- flu0 auf unsere Entscheidungen. Daraus hat sich eine Unabhiingigkeit der Gesinnung und des Cha- rakters entwickelt, die sich von Geschlecht zu Ge- schlecht vererbt hat. Die deuteohen Richter ge- horen eu den festesten Stiitzen dea Staates und der St&atsordnung. Es ware wohl keine erfreuliche Anderung, wenn in diese Ordnung Elemente ah stiindige Mitrichter eingeschoben wiirden, welche unter der Henschaft der Konkumnz und in dem berechtigten Streben nach einer Besserung ihrer pekuniaren Lage grofl geworden sind. Damit sol1 nicht der leiseste Tadel gegen personliche Tuchtig- keit und Qrenhaftigkeit ausgesprochen werden. Der Richter taugt nicht zum hdustriellen und Kaufmann, aber er taugt besser als der Industrielle und Kaufmann zum stsndigen Richter." Wenngleich Dr. B o 1 z e ausdriicklich die Er- hebung eines Tadels in seiner Bemerkung ablehnt, liegt doch ein sehr harter Vorwurf in derselben. Der Ingenieur und Chemiker konnte vielleicht iiber dieses harte Urteil hinweggehen, weil er am besten die Ungerechtigkeit desselben kennt. Die BuDerung zeigt aber zu deutlich, daB heute vielfach der Jurist die Fiihlung mit dem tatsachlichen Leben verloren hat. Es ist auffallend, d a l ein Mann in der Stellung, wie sie B o 1 z e innegehabt hat, eine derartig irrige Ansicht iiuBert. Wenu dieser Mann aber, wie es bei B o 1 z e der Fall ist, so haufig Beweise eines freien, CII l!W. sonst durch Vorurteile nicht eingeengten Geistes gezeigt hat, so sieht man do& deutlich, daB es sich um grundlegende Irrtiimel' bei derartigen Ansichten handelt. Um so mehr darf man zu solchen Meinungs- iiuBerungen nicht schweigen. Man spricht haufig von der alten Geschichte des deuhchen Richter- bzw. Rechtsanwaltswesens. Im Grunde genommen ist dies nicht berechtigt. Das Richter- nnd Anwaltatum hat sehr haufig grund- legende Wandlungen- erlitten. Die heutigen Ver- treter dieser Berufe haben eigentlich nichk weiter wie den Namen mit ihren Vorfahren gemeinsam. Wenn man sich iibrigens auf die alte Tradition be- ruft, sokannessichnurum Anschauungen handeln, die, wie es bei An s i c h t e n selbstver- stindlich ist, dem Wmdel unterworfen sind. JedenfaIls jst es ungerechtfertigt, von vollkomme- ner Unabhkgigkeit beim Richter zu sprechen. Der Richter ist namlich einem steten Zwange unter- worfen, d e m j en i ge n de s G e 8 e t-ze s. Selbet wenn ein Richter ein bestimmtes Gesetz fur voll- kommen verfehlt halten sollte, mu13 er es niitigen- falls anwenden. Die Weigerung, ein vom Staate er- lassenes Gesetz anzuwenden, ist selbstverstandlich einundjng. Der Richter muB also sehr wohl damit rechnen, seiner Uber- zeugung Gewalt anzutun. Man kann daher nicht fur den Richter in Anspruch nehmen, daB er vollkommen frei von der Beeinflussung durch seinen ,,Herrn" und nur seiner inneren uber- zeugung lebend seines Amtes w a l k Dm ist unter heutigen Verhiiltnissen einfach nicht moglich. Auch der Techniker hat eine Geschichte, die durchaus nicht erst den letzten Jahrzehnten an- gehort. Der Techniker ist aus den Gelehrten- gesohlechtern hervorgegangen. Dies gilt in erster Linie von den Chemikern, aber nicht weniger von den Ingenieuren. Der Naturwissenschaftler hat nun auch eine Uberlieferung, die aber nicht nur auf per- sonlicher Meinung fult, sondern ein ehemes Geseta darstellt: D a s d u r c h d i e U n t e r s u c h u n g festgestellte Ergebnis darf nicht v e r a n d e r t w e r d e n. Hier handelt es sich um einen ungeschriebenenwissenschaftlichenEhren- kodex. Man kann der Natur keine Gewalt antun, und deshalb kann man die Festatellung des Vor- handenen und Moglichen nicht nach Neigung und Wunsch modeln. Derjenige, der eine Analyse fabchte, der ein Ergebnis gegen seine uberzeugung unrichtig darstellte, ist von den Jiingern der Natur- wissenschaften stets ausgestoden worden. Diese Moralanschauung ist gewil fiir den Richter nicht ungeeignet. Der Naturwissenschaftler ist also nach der Tradition seines Faches gewiB nicht weniger genau in seinen Gewissensanschauungen wie der Richter. 7

Techniker und Jurist

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Zeitschrift fur angewandte Chemie und

Zentralblatt fur technische Chemie XXI. Jahrgang. Heft 2. 10. Januar 1908.

Techniker und Jurist. Von Dr. JULIUS EPHRAIM.

CEingeg. d. 4.112. leo6.)

Ineinem Aufsatze: ,,Technische qondergerichte?" (Deutsche Juristen-Zeitung 1007, 1231) macht der Reichsgerichtssenatspriisident a. D. Dr. B o 1 z e Ausfiihrungen iiber die Stellung des Juristen und Technikers. Es wird von dem Beschlusse des Kolner Kongresses fiir gewerblichen Rechtaschutz ausge- gangen, die Rechtsprechung in Patentsachen einem aus Juristen und Technikern als standigen Richtern zusammengesetzten Gerichtshofe zuzuweisen. Im An- schluB hieran wird gesagt : ,,In dem vorstehenden Beschlusse betitigt sich die Tendenz, die Techniker zweitei Orbung, denen auf dem Gebiete des Er- werbes kein gluckliches Los beschieden gewesen ist, und die deehdb ihr Leben hinbringen a1s die Diener der Industrie und die Angestellten eweiter Ordnung, vielleicht nicht einmal auf Lebenszeit Angestellten, ncben die bisherigen Berufsrichter ais sthdige Richter zu stellen.. . . Nun haben wir (Juristen) aber vor den Technikern zweiter Ordnung eine jahrhundertelange Geschichte voraus, in der sich ein StandesbewuBtsein herausgebildet hat. Wir dienen auch, aber unsere Herren haben keinen Ein- flu0 auf unsere Entscheidungen. Daraus hat sich eine Unabhiingigkeit der Gesinnung und des Cha- rakters entwickelt, die sich von Geschlecht zu Ge- schlecht vererbt hat. Die deuteohen Richter ge- horen eu den festesten Stiitzen dea Staates und der St&atsordnung. Es ware wohl keine erfreuliche Anderung, wenn in diese Ordnung Elemente ah stiindige Mitrichter eingeschoben wiirden, welche unter der Henschaft der Konkumnz und in dem berechtigten Streben nach einer Besserung ihrer pekuniaren Lage grofl geworden sind. Damit sol1 nicht der leiseste Tadel gegen personliche Tuchtig- keit und Qrenhaftigkeit ausgesprochen werden. Der Richter taugt nicht zum hdustriellen und Kaufmann, aber er taugt besser als der Industrielle und Kaufmann zum stsndigen Richter."

Wenngleich Dr. B o 1 z e ausdriicklich die Er- hebung eines Tadels in seiner Bemerkung ablehnt, liegt doch ein sehr harter Vorwurf in derselben. Der Ingenieur und Chemiker konnte vielleicht iiber dieses harte Urteil hinweggehen, weil er am besten die Ungerechtigkeit desselben kennt. Die BuDerung zeigt aber zu deutlich, daB heute vielfach der Jurist die Fiihlung mit dem tatsachlichen Leben verloren hat. Es ist auffallend, da l ein Mann in der Stellung, wie sie B o 1 z e innegehabt hat, eine derartig irrige Ansicht iiuBert. Wenu dieser Mann aber, wie es bei B o 1 z e der Fall ist, so haufig Beweise eines freien,

CII l!W.

sonst durch Vorurteile nicht eingeengten Geistes gezeigt hat, so sieht man do& deutlich, d a B es sich um grundlegende Irrtiimel' bei derartigen Ansichten handelt. Um so mehr darf man zu solchen Meinungs- iiuBerungen nicht schweigen.

Man spricht haufig von der alten Geschichte des deuhchen Richter- bzw. Rechtsanwaltswesens. Im Grunde genommen ist dies nicht berechtigt. Das Richter- nnd Anwaltatum hat sehr haufig grund- legende Wandlungen- erlitten. Die heutigen Ver- treter dieser Berufe haben eigentlich nichk weiter wie den Namen mit ihren Vorfahren gemeinsam. Wenn man sich iibrigens auf die alte Tradition be- ruft, sokannessichnurum A n s c h a u u n g e n handeln, die, wie es bei A n s i c h t e n selbstver- stindlich ist, dem Wmdel unterworfen sind. JedenfaIls jst es ungerechtfertigt, von vollkomme- ner Unabhkgigkeit beim Richter zu sprechen. Der Richter ist namlich einem steten Zwange unter- worfen, d e m j e n i g e n d e s G e 8 e t-z e s. Selbet wenn ein Richter ein bestimmtes Gesetz fur voll- kommen verfehlt halten sollte, mu13 er es niitigen- falls anwenden. Die Weigerung, ein vom Staate er- lassenes Gesetz anzuwenden, ist selbstverstandlich einundjng. D e r R i c h t e r m u B a l s o s e h r w o h l d a m i t r e c h n e n , s e i n e r U b e r - z e u g u n g G e w a l t a n z u t u n . Man kann daher nicht fur den Richter in Anspruch nehmen, daB er vollkommen frei von der Beeinflussung durch seinen ,,Herrn" und nur seiner inneren uber- zeugung lebend seines Amtes w a l k Dm ist unter heutigen Verhiiltnissen einfach nicht moglich.

Auch der Techniker hat eine Geschichte, die durchaus nicht erst den letzten Jahrzehnten an- gehort. Der Techniker ist aus den Gelehrten- gesohlechtern hervorgegangen. Dies gilt in erster Linie von den Chemikern, aber nicht weniger von den Ingenieuren. Der Naturwissenschaftler hat nun auch eine Uberlieferung, die aber nicht nur auf per- sonlicher Meinung fult, sondern ein ehemes Geseta darstellt: D a s d u r c h d i e U n t e r s u c h u n g f e s t g e s t e l l t e E r g e b n i s d a r f n i c h t v e r a n d e r t w e r d e n. Hier handelt es sich um einen ungeschriebenen wissenschaftlichen Ehren- kodex. Man kann der Natur keine Gewalt antun, und deshalb kann man die Festatellung des Vor- handenen und Moglichen nicht nach Neigung und Wunsch modeln. Derjenige, der eine Analyse fabchte, der ein Ergebnis gegen seine uberzeugung unrichtig darstellte, ist von den Jiingern der Natur- wissenschaften s te ts ausgestoden worden. Diese Moralanschauung ist gewil fiir den Richter nicht ungeeignet. Der Naturwissenschaftler ist also nach der Tradition seines Faches gewiB nicht weniger genau in seinen Gewissensanschauungen wie der Richter.

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50 Jordia u. Rosenhaupt Einwirkung von Bauerstoff tmf Metelle. [ a n ~ $ ~ ~ ~ ~ ~ f ~ ~ m i e .

Der Techniker, der aus der Schule der Gelehrten hervorgegangen ist, verleugnet auch im praktischen Leben nicht die auf der Hochdchule empfangenen Lehren. Selbst wenn er etwa anders handeln wollte, kann er doch die Natur nicht iiberwinden. Gliick- licherweise ist doch die Anschauung vorbei, &13 derjenige, der seine wissenschaftliche Tiitigkeit fiir praktische Zwecke ausiibt, in seiner Ehre verringert sei. In der chemischen Industrie ist es aber doch durchaus nicht selten, dad der Hochschuuehrer seinen Lehrstuhl aufgibt und in die Fabrik iibertritt. Er bleibt aber stets der Forscher und Wahrheits- sucher, der er auch friiher war. Auch der umge- kehrte Weg ist nicht selten, und der friihere Tech- niker, der sich dann der rein wissenschaftlichen Tatigkeit zuwendet, tut auch nichtfl anderes ala er vordemausubte. D i e M e t h o d e d e r A r b e i t i s t e b e n i n a l l e n F a l l e n d i e g l e i c h e .

Ein Unterschied der Bewertung in Techniker erster und zweiter Ordnung ,,nach dem Erfolge" ist jedenfalls vijllig unzutreffend. Der Erfolg in der Technik hangt namlich von eiber ganzen Reihe von Umstttnden ab, die mit der wissenschaftliahen Lei- stungsfihigkeit nicht das geringste zu tun haben. Verschiedene Hochschullehrer, die in der Technik nicht reussierten, haben ganz hervorragende wissen- schaftliche Untersuchungen geliefert. E s h a n - d e l t s i c h h i e r b e i u m N a m e n , d i e a u c h d e m R e i c h s g e r i c h t e d u r c h a u s n i c h t u n b e k a n n t s i n d ,

Wie wird aber die Konkurrenz in der Technik gerade zwischen den Angestellten ausgeubt? I m w e s e n t l i c h e n h a n d e l t e s s i c h u m d i e L e i s t u n g . D iemora l i s cheBewer tungha t aber mit derselben nicht das geringste zu tun. Es wiire traurig, wenn der p e k u n i ii r e Erfolg ein Mabtab fur die m o r a 1 i s c h e Wertschatzung sein sollte. Andererseits ware es aber auch unge- recht, den Erwerb ale moralisch entwertend hin- zustellen. G l u c k l i c h e r w e i s e sind die Zei- ten vorbei, wo der Gelehrte die Bahfien eroffnete, auf denen andere die goldenen Fruchte ernteten.

Im ubrigen ist auch unter den Richtem die Konkurrenz in keiner Weise ganzlich ausgeschlossen. Nach seinen Leistungen kann auch der Richter be- fordert werden. Das Urteil iiber die Leistung wird doch stets von aul3erhalb des Rich,tertums stehender Seite gefallt. Auch in dieser Hinsicht ist der Unter- schied zwischen Richter und Techniker nicht so grod, wie man zunachst glauben m6chte.

Bei der Wahl des Richterberufes (technischer und anderer) spiett die Neigung auch eine Rolle. Mancher hervorragende Advokat wiirde sich als Richter hochst unglucklich fuhlen, und umgekehrt wiirde mancher Richter weder Neigung, noch Beruf zum Anwalte spiiren.

Bei der Frage, ob technische Richter einmal Recht sprechen sollen, kommen ganz andere Ge- sichtspunkte in Betracht. Man kann aber sicher sein, daB, wenn hoffentlich in nicht zu fernerZeit der technische Richter sein Amt iibernehmen wird, er in ehrlicher Uberzeugung treu seiner wissen- schaftlichen Schulung seine Entscheidung fiillenwird.

Uber die Einwirkung von Sauerstoff auf Metalle

Von EDUARD JORDIS und W. ROSENHAUPT (Eingeg d. 15.110. 1907).

Metallgegenstande, welche ohne Austrich der Einwirkung von Wind und Wetter standhalten sollen. werden gefertigt aus Zink oder Kupfer, viel- leicht noch aus Zinn. Die Erfahrung lehrt, daB die Haltbarkeit von Zink- oder Kupferdachern eine grode ist, dad Zinngerate, auch wenn sie viel mit Peuchtigkeit in Beriihrung kommen, nicht kor- rodiert, hochstens matt werden, und da13 die Legie- rungen der genannten Metalle, Neusilber, Messing, Tombak sehr beetiindig sind, die Bronze selbst den Jahrhunderten trotzt.

Von den drei genannten sind Kupfer und Zink typische Metalle, wahrend das Zinn schon metal- loidische Eigenschaften besitzt ; ferner ist das Zink unedel, das Kupfer edel, das Zinn steht zwischen beiden, aber in der Spannungsreihe schon unter dem Wasserstoff. Folglich ist weder die Stellung in der Spannungsreihe, wie man doch erwarten wllte, weil sie die Verwandtschaft mit Sauerstoff widerspiegelt, noch die mehr oder weniger metal- lische Natur des Stoffes fur die Widerstandsfahig- keit rseBgebend, fiir die ganz andere Ursachen be- stehen mussen. Wo man sie zu suchen hat, ist nicht ohne weiteres zu sagen, weil sonderbarerweise diese doch praktisch so wichtige Frage, wie die Bestand- teile der Atmosphare auf die Metalle einwirken, bisher noch nicht planmaaig untersucht wurde. Sie ist allen so vertraut, daB sie zu den ,,Selbst- verstandlichkeiten" gehort, iiber die man nicht mehr nachdenkt !

In der Atmosphhre sind auBer dem Sauerstoff noch stiindig Waaser und Kohlensaure vorhanden. An bewohnten Orten kommen hinzu : schweflige Saure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und &us letzteren Schwefelammonium , vielleicht noch Stickstoffoxyde. Eine wissenschaftliche Unter- suchung wird die Wirkung dieser Gase auf die Me- talle zuerst einzeln, trocken und feuch-t , dann im Gemisch zu untersuchen haben.

Unserel) Untersuchung erstreckt sich nur auf den Sauerstoff, da es zuerst mangels aller Erfahrung darauf ankam, iiberhaupt die A r t der Erscheinun- gen festzustellen. Wir lieBen ihn bei gesteigerten, aber innerhalb jeder Reihe konstant gehaltenen Temperaturen auf die Metalle einwirken, wozu viel &it erforderlich ist, da namentlich bei niederen Zkmperaturen die Einwirkung sehr langsam erfolgt. Dabei wurde - immer in Parallelversuchen feuchter Sauerstoff neben solchem verwendet, der iiber konz. Schwefelsliure getrocknet war. Dadurch wird er ja nicht ,,absoIut" trocken, aber der Unterschied gegen den feuchten ist so grod, dad die Wirkung des Wasserdampfea zutage treten mud.

L i t e r a t u r. Bei der Oxydation kommt natiirlich der ganze

Komplex von Fragen in Betracht, den E n g l e r

1) W i 1 h e 1 m R o s e n h a u p t ) Dissertation Erlangen5./5.1906; vgl. auchdiesez. 2),2241(1907).