Technischer Fachwirt, Fach · PDF file60.000€ KSt + 3.300 Soli Es wird ein Geschäftsfüh-rergehalt von 50000€ als branchenüblich betrachtet, deshalb ist die Hälfte des

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  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Technischer Fachwirt, Fach Steuern

    Krperschaftssteuer

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Inhalt Definition und Steuerpflicht ....................................................................................................... 3

    Berechnungsschema der Krperschaftssteuer .......................................................................... 4

    Nicht abziehbare Aufwendungen nach dem Einkommensteuerrecht ...................................... 5

    Zuwendungen nach KStG (= nicht abziehbare Aufwendungen nach KStG) ............................... 6

    Beispiel der Ermittlung des Einkommens einer GmbH .............................................................. 8

    Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ......................................................................... 9

    Freibetrge sind ..................................................................................................................... 10

    Einige Detailregelungen ........................................................................................................... 11

    bungsaufgabe (keine Prfungsaufgabe) ................................................................................ 13

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 3

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Definition und Steuerpflicht

    Krperschaftssteuer

    = Einkommenssteuer der juristischen Personen

    Zur Erinnerung an die Unternehmens-Rechtsformen!!!!

    Zu den juristischen Personen zhlen alle Kapitalgesellschaften, insbesondere

    GmbH

    AG

    Keine juristischen Personen sind:

    OHG

    KG

    GbR

    Einzelkaufmann e.K.

    Freiberufler

    Neben der GmbH und der AG gibt es jedoch noch andere, krper-

    schaftssteuerpflichtige Gesellschaftsformen:

    Eingetragener Verein (e.V.)

    Eingetragene Genossenschaft (e.G.)

    Andere eingetragene Personengesellschaften

    Bei diesen Unternehmensformen ist keine

    Krperschaftssteuer zu bezahlen

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 4

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Berechnungsschema der Krperschaftssteuer + Jahresberschuss/Jahresfehlbetrag nach 275 HGB (=Gewinn

    und Verlustrechnung)

    +/- Anpassungen handelsrechtlicher Bewertungsanstze, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen

    + Zuwendungen Zu den Zuwendungen gehren:

    + Nicht abziehbare Aufwendungen nach 4 EStG, hier insbesondere Gewerbesteuer 4 Abs. 5b: Die Gewerbesteuer und die darauf ent-fallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsaus-gaben

    + Nicht abziehbare Aufwendungen ( 10 KStG)

    Nicht abziehbare Steuern insbesondere Kr-perschaftsteuer/Solizuschlag

    In einem Strafverfahren festgelegte Geldstra-fen

    Die Hlfte der Vergtungen an Aufsichtsrats-mitglieder

    Spenden

    ...

    + Verdeckte Gewinnausschttungen ( 8 Abs. 3 KStG)

    = Gesamtbetrag der Zuwendungen im Sinne 9 Abs. 1 KStG

    = Einkommen im Sinne 9 Abs. 2 KStG - Abziehbare Zuwendungen zur Frderung steuerbegnstigender

    Zwecke ( 9, Abs. 2, Nr. 1 KStG)

    - Verlustabzug ( 10 EStG) = Einkommen

    - Freibetrge ( 24 u. 25 KStG)

    = Zu versteuerndes Einkommen

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 5

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Nicht abziehbare Aufwendungen nach dem Einkom-

    mensteuerrecht

    Abzugsverbote nach dem 4 Einkommensteuerrecht

    (eine Auswahl):

    o Aufwendungen fr Geschenke ... o Aufwendungen fr die Bewirtung von Personen aus geschftlichem An-

    lass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen bersteigen, .... o Aufwendungen fr Jagd oder Fischerei, fr Segeljachten oder Motorjach-

    ten ... o Mehraufwendungen fr die Verpflegung des Steuerpflichtigen, o Aufwendungen fr die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und

    Betriebssttte und fr Familienheimfahrten, o Aufwendungen fr ein husliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der

    Ausstattung ... o andere als die in den Nummern 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendun-

    gen, die die Lebensfhrung des Steuerpflichtigen ... o ... Geldbuen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. o Zinsen auf hinterzogene Steuern nach 235 der Abgabenordnung; o Ausgleichszahlungen, die in den Fllen der 14, 17 und 18 des Krper-

    schaftsteuergesetzes an auenstehende Anteilseigner geleistet werden; o die Zuwendung von Vorteilen... o Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von

    nicht einlagefhigen Vorteilen an o Zuschlge nach 162 Absatz 4 der Abgabenordnung; o Jahresbeitrge nach 12 Absatz 2 des Restrukturierungsfondsgesetzes.

    .

    Achtung!

    4 Abs 5b EStG

    Gewerbesteuer kann nicht als betrieblicher Aufwand

    abgezogen werden

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 6

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Zuwendungen nach KStG (= nicht abziehbare Aufwen-

    dungen nach KStG)

    Steuern (Krper-

    schaftssteuer, Soli-

    Zuschlag)

    Umsatzsteuer, Vor-

    steuer

    Verdeckte Gewinn-

    ausschttung

    Die Hlfte der Verg-

    tungen an Mitglieder

    des Aufsichtsrates

    10 KStG Nicht abziehbare Aufwendung

    Nicht abziehbar sind auch:

    1. Aufwendungen fr die Erfllung von Zwe-

    cken des Steuerpflichtigen, die durch Stif-

    tungsgeschft .. vorgeschrieben sind.

    2. Die Steuern vom Einkommen und sonstige

    Personensteuern, die Umsatzsteuer, ver-

    deckte Gewinnausschttungen und die

    Vorsteuerbetrge auf Aufwendungen

    3. In einem Strafverfahren festgesetzte Geld-

    strafen

    4. Die Hlfte der Vergtungen jeder Art, die an

    die Mitglieder des Aufsichtsrates, oder

    andere mit der berwachung der Geschfts-

    fhrung beauftragte Personen gewhrt

    werden.

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 7

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Warum mssen bestimmten Betrge hinzugerechnet werden?

    Gewinn + Verlustrechnung

    Aufwand Ertrag

    Materialaufwand Personalaufwand (incl. Lhne fr Aufsichtsratsmit-glieder) Zinsaufwand Abschreibungen .... Spenden Steuervorauszahlungen Verlustabzug (Verlust aus dem Vorjahr) ...

    Umsatzerlse Zinserlse Sonstige Erlse

    Im Jahresberschuss nach 275 HGB sind

    Spenden

    verdeckte Gewinnausschttungen (z.B. Lhne an die Gesellschafter

    Steuervorauszahlungen

    Verlustabzge aus dem Vorjahr ...

    bereits herausgerechnet. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind

    diese Betrge wieder hinzuzurechnen.

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 8

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Beispiel der Ermittlung des Einkommens einer GmbH Der Buchhalter der ABC GmbH hat alle Abschlussbuchungen bis auf die Steuerbuchungen durchgefhrt. Er muss nun die Steuern berechnen, um den Steueraufwand des Geschftsjah-res richtig (im handelsrechtlichen Sinne) darstellen zu knnen. Die G+V zeigt einen vorlufigen Jahresberschuss von 350.000. Aufwendungen sind u.a.

    70.000 KSt-Vorauszahlungen,

    3850 Soli-Vorauszahlungen,

    80.000 Gewerbesteuervorauszahlungen,

    50.000 Vergtungen fr die Mitglieder des Aufsichtsrates,

    80.000 Spenden von den 60.000 zur Frderung steuerbegnstigender Zwecke sind.

    Berechnung des zu Einkommens einer GmbH

    350.000 Handelsrechtlicher Jahresabschluss +80.000 Gewerbesteuervorauszahlungen +70.000 KSt-Vorauszahlungen

    +3.850 Soli-Vorauszahlungen +25.000 Hlfte der Vergtung der Aufsichtsratsmit-

    glieder +80.000 Spenden

    =608.850 Einkommen im Sinne 9 KStG -60.000 Spenden

    =548.850 zu versteuerndes Einkommen

    82.327,50 Krperschaftssteuer (15% des Einkom-mens)

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 9

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Einkommen - Abziehbare Zuwendungen zur Frderung steuerbegnstigender

    Zwecke ( 9, Abs. 2, Nr. 1 KStG)

    - Verlustabzug ( 10 EStG) = Einkommen

    - Freibetrge ( 24 u. 25 KStG)

    = Zu versteuerndes Einkommen

    Abziehbare Aufwendungen sind:

    Geschftsfhrerge-

    halt geschftsfh-

    render Gesellschafter

    bei KGs auf Aktien

    Mitgliedsbeitrge

    und Spenden zur

    Frderung steuerbe-

    gnstigter Zwecke.

    (max. 20% des Ein-

    kommens)

    9 KStG Abziehbare Aufwendungen

    Abziehbare Aufwendungen sind auch:

    1. Bei KGs auf Aktien der Teil des Gewinns, der

    an persnliche haftende Gesellschafter auf

    das Grundkapital gemachten Einlagen als

    Vergtung fr die Geschftsfhrung verteilt

    wird.

    2. Vorbehaltlich Spenden und Mitgliedsbei-

    trge zur Frderung steuerbegnstigter

    Zwecke bis zur Hhe

    a) 20% des Einkommens

    b) 4 Promille der Summe aller Umstze und

    der im Kalenderjahr aufgewendeten Lhne

    und Gehlter.

  • IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 10

    Dr. W. Grasser, Juli 2013

    Freibetrge sind

    Vereine und Genossen-

    schaften der Land und

    Forstwirtschaft knnen

    15.000 abziehen

    alle anderen Krper-

    schaften knnen mindes-

    tens 5000 Freibetrag gel-

    tend machen.

    25 KStG Freibetrag fr Erwerbs- und Wirt-

    schaftsgenossenschaften sowie Vereine, die Land-

    und Forstwirtschaft betreiben

    (1) Vom Einkommen der steuerpflichtigen Ge-

    nossenschaften sowie der steuerpflichtigen

    Vereine, deren Ttigkeit sich auf den Betrieb

    der Land-