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IMS Infrastruktur, 24.10.2018 Seite 1/32 B.02-01_PQ_Programm-Praequalifikation.docx © SBB • DMS ID 56098631 • Version 3 Teil B B.02-01 Programm Präqualifikation Projektwettbewerb Erweiterung Bahnhof Zürich Stadelhofen Projekt-Nr. 1149876

Teil B B.02-01 Programm Präqualifikation

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Teil B B.02-01 Programm Präqualifikation

Projektwettbewerb Erweiterung Bahnhof Zürich Stadelhofen Projekt-Nr. 1149876

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Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Projekte, Multiprojekte, Zürich Stadelhofen Vulkanplatz 11 / Postfach 8048 Zürich

Begleitet durch:

KEEAS AG Sihlstrasse 59 8001 Zürich

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ..................................................................................................................................... 4 1.1 Ausgangslage ............................................................................................................................... 4 1.2 Zielsetzung des Wettbewerbes ..................................................................................................... 4 1.3 Aufgabenstellung (Zusammenfassung für Präqualifikation) ......................................................... 5 1.4 Bearbeitungsperimeter .................................................................................................................. 9 2. Informationen zum Verfahren .................................................................................................. 12 2.1 Auftraggeberin ............................................................................................................................ 12 2.2 Verfahren .................................................................................................................................... 12 2.3 Rechtsgrundlage ......................................................................................................................... 12 2.4 Termine Projektwettbewerb ........................................................................................................ 13 2.5 Preisgericht und Experten ........................................................................................................... 13 2.6 Teilnahmebedingungen .............................................................................................................. 14 2.7 Preise und Entschädigung .......................................................................................................... 15 2.8 Weiteres Vorgehen (Absichtserklärung) ..................................................................................... 15 2.9 Generalplanervertrag .................................................................................................................. 16 2.10 Immaterialgüterrechte und lauterkeitsrechtliche Ansprüche ....................................................... 17 2.11 Bekanntmachung der Ergebnisse ............................................................................................... 17 3. Bestimmungen zur Präqualifikation ........................................................................................ 18 3.1 Termine Präqualifikation ............................................................................................................. 18 3.2 Abgegebene Unterlagen (Präqualifikation) ................................................................................. 18 3.3 Fragestellung Präqualifikation ..................................................................................................... 18 3.4 Eingabe der Bewerbungsunterlagen ........................................................................................... 18 3.5 Einzureichende Bewerbungsunterlagen (Präqualifikation N1-N3) .............................................. 19 3.6 Vorprüfung (Präqualifikation) ...................................................................................................... 19 3.7 Eignungskriterien ........................................................................................................................ 20 3.8 Bewertung der Bewerbungen ..................................................................................................... 22 4. Bestimmungen zum Projektwettbewerb ................................................................................. 23 4.1 Termine Projektwettbewerb ........................................................................................................ 23 4.2 Abgegebene Unterlagen (Wettbewerb) ...................................................................................... 23 4.3 Startveranstaltung mit Begehung ................................................................................................ 23 4.4 Fragestellung Projektwettbewerb ................................................................................................ 23 4.5 Einzureichende Unterlagen (Wettbewerb) .................................................................................. 24 4.6 Eingabe der Unterlagen zum Wettbewerb .................................................................................. 26 4.7 Vorprüfung .................................................................................................................................. 26 4.8 Schlussbeurteilung ...................................................................................................................... 26 4.9 Wahrung der Anonymität ............................................................................................................ 27 4.10 Verhandlungen ............................................................................................................................ 27 5. Beurteilungskriterien Projektwettbewerb ............................................................................... 28 5.1 Übersicht Beurteilungskriterien ................................................................................................... 28 5.2 Bewertung der Wettbewerbsbeiträge .......................................................................................... 29 5.3 Städtebau, Architektur, Freiraumplanung und Denkmalpflege (BK1) ......................................... 29 5.4 Funktionalität (BK2) .................................................................................................................... 29 5.5 Wirtschaftlichkeit (BK3) ............................................................................................................... 29 5.6 Honorar (BK4) ............................................................................................................................. 30 5.7 Bestimmung des Wettbewerbssiegers ........................................................................................ 30 Genehmigung ...................................................................................................................................... 31

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1. Einleitung

1.1 Ausgangslage Der Bahnhof Zürich Stadelhofen ist Teil der zweigleisigen Stammlinie der S-Bahn Zürich. Während die Bahnhöfe Zürich Hardbrücke und Zürich Museumstrasse viergleisig ausgebaut sind, weist der Bahnhof Zürich Stadelhofen heute nur drei Gleise vor. Zudem ist die sich anschliessende Strecke in Richtung Tiefenbrunnen mit dem Riesbachtunnel nur eingleisig ausgebaut. Damit stellt der Bahnhof Zürich Stadelhofen einen massgebenden Engpass im Zürcher S-Bahn Netz dar. Heute verkehren im Bahnhof Zürich Stadelhofen bereits 770 Züge täglich. Mit den ab 2019 vorgesehenen Angebotsverbesserungen in der S-Bahn Zürich wird seine definitive Kapazitätsgrenze erreicht. Die Prognosen gehen davon aus, dass die Passagierzahlen in Zürich Stadelhofen von heute ca. 80'000 Reisenden pro Tag bis zum Jahr 2050 auf 130'000 steigen werden. In den Planungen des Bundes zum Ausbauschritt 2030/35 ist daher die Erhöhung der Kapazitäten des Bahnhofs Stadelhofen ein wichtiges Ziel als Grundlage für die Entwicklung sowohl der S-Bahn Zürich als auch des Bahnhofs Stadelhofen selbst.

Mit der Erweiterung des Bahnhofs um ein viertes Gleis inklusive der hierfür notwendigen Ausbauten der Zugänge und Infrastrukturen sowie den entsprechenden Anschlüssen an die bestehenden unterirdischen Strecken soll dieses Ziel erreicht werden. Um die Möglichkeit und die Lage eines vierten Gleises zu evaluieren, wurden in den zurückliegenden Jahren umfangreiche Machbarkeitsabklärungen durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Gesamtüberlegungen des Bundes zum Ausbau der Infrastrukturen ein. 2017 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Erweiterung des Bahnhofs Zürich Stadelhofen als wichtiges Ausbauvorhaben in seine Planungen aufgenommen und die SBB mit der Durchführung der Phase Vorprojekt beauftragt. Die Zeitplanung des BAV sieht die Umsetzung bis spätestens 2035 vor. Ziel der weiteren Planungen ist es, die Inbetriebnahme früher zu erreichen.

Das zusätzliche 4. Gleis in Tieflage bedingt weitere Ausbauten des Bahnhofs Zürich Stadelhofen; insbesondere die Verbindungen mit der bestehenden Ladenpassage, die Verbreiterung des Mittel-perrons (Gleise 2/3) und die Verbesserung der stadtseitigen Zugänge sind notwendig. Gleichzeitig muss die gesamte Haustechnik des Bahnhofs erneuert und den heutigen Bedürfnissen angepasst sowie die Versorgung und der Warenumschlag neu organisiert und verbessert werden.

Der Bahnhof Zürich Stadelhofen ist ein für die Stadt Zürich bedeutender Identifikations- und Umsteige-punkt. Der Bahnhof ist der Kopf der Gesamtanlage Stadelhoferplatz und liegt an der Hangkante zur Hohen Promenade mit der Villa Hohenbühl und ihrem berühmten historischen Garten. Ferner machen ihn auch die direkte Erreichbarkeit von See und historischer Altstadt zu einem wichtigen Verkehrs-, Treff- und Orientierungspunkt. Dazu trägt nicht zuletzt das Zusammenspiel zwischen dem historisch bedeutenden Aufnahmegebäude aus dem 19. Jahrhundert, den zwischen 1986 und 1990 neu erstellten Publikumsanlagen samt Ladenpassage, geplant von der Arbeitsgemeinschaft ACR (Arnold Amsler, Santiago Calatrava, Werner Rüeger), und dem städtebaulich bedeutenden Stadelhoferplatz bei.

Der Charakter von Bahnhöfen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Um den Bahnhof Zürich Stadelhofen an diesen Wandel der Zeit anzupassen, müssen sowohl die Ladenpassage, die verschiedenen Zugänge zur Stadt als auch das Aufnahmegebäude neu betrachtet und im Stadtgefüge neu interpretiert werden. Das Aufnahmegebäude ist Ausgangspunkt für viele Sehenswürdigkeiten und Erlebnismöglichkeiten wie die Oper, das Bellevue mit Zugang zum See, das Ober- und Niederdorf als auch zum Kunstmuseum und Hochschulquartier.

1.2 Zielsetzung des Wettbewerbes Die SBB sucht mit dem Wettbewerb ein Projekt und gleichzeitig ein Planerteam, welches die komplexe Aufgabenstellung zum Ausbau des Bahnhofs Zürich Stadelhofen lösen soll. Das Planerteam soll eine städtebaulich- und architektonisch hochwertige, technisch umsetzbare und

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wirtschaftliche Gesamtlösung erarbeiten, welche dem Anspruch des öffentlichen Verkehrs gerecht wird. Da sich die Rahmenbedingungen für dieses Vorhaben in den nächsten Jahren ständig weiterentwickeln und konkretisieren werden, ist es der SBB ein grosses Anliegen, dass die gesuchten Lösungen Spielräume für Anpassungen ermöglichen. Ein eingespieltes Team aus Architekten, Ingenieuren und weiteren Fachplanern ist unabdingbare Voraussetzung für die Erarbeitung sowohl architektonischer als auch ingenieurbautechnischer Lösungen und deren Zusammenspiel. Ferner sind Erfahrungen im Umgang mit hochwertigen, historisch bedeutenden Bauten und Landschaftselementen, einem stadträumlich gewachsenen Umfeld und komplexer Infrastruktur erforderlich. Das Planerteam (während dem Wettbewerb ‘Anbieter’ genannt) soll die SBB zudem im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess entsprechend den Anforderungen fach- und sachkundig unterstützen.

1.3 Aufgabenstellung (Zusammenfassung für Präqualifikation) Um die Bahn im Raum Zürich ab 2030 weiterzuentwickeln, ist der Engpass am Bahnhof Zürich Stadelhofen zwingend durch den Ausbau um ein 4. Gleis zu beheben. Diese sowohl technisch als auch infrastrukturell herausfordernde Aufgabe umfasst Eingriffe in Bauten und Aussenanlagen unterschiedlicher Jahrzehnte von denkmalpflegerisch, landschaftsarchitektonisch und städtebaulich-architektonisch hohem Wert. Deren Umsetzung unter laufendem Betrieb stellt sowohl ingenieur-bautechnisch als auch in der Abfolge von sinnvollen Etappen hohe Anforderungen an das zu erarbeitende Gesamtkonzept und bedingt eine interdisziplinäre Arbeitsweise über den gesamten Entwurfsprozess hindurch.

Die Lage des neuen 4. Gleises ist durch die SBB vorgegeben und bestimmt die Ausgangslage für den Projektwettbewerb. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Erarbeitung eines räumlichen und funktionalen Gesamtkonzepts für die Erweiterung und Verbesserung der Bahninfrastruktur inklusive des bestehenden Aufnahmegebäudes, der Optimierung der Zugänge und Verbindungen zur Bahn-infrastruktur, dem Ausbau der kundenrelevanten Flächen sowie Anpassungen im Bereich der Logistik / Warenströme und Lagerung. Das zusätzliche 4. Gleis bedingt massgebliche Veränderungen in der bestehenden Bausubstanz, insbesondere die neuen Verbindungen vom 4. Gleis zur Ladenpassage. Sicht- und erlebbare bauliche Veränderungen im Stadtraum und Architektur sollen sich gemeinsam mit dem Bestand in das sensible städtebauliche Umfeld integrieren und dieses ergänzen. Neue Wegverbindungen sollen die funktionalen Bezüge zu der bestehenden Infrastruktur aufnehmen und diese möglichst direkt fortführen. Insgesamt sollen die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität im und um den Bahnhof für die Kunden verbessert werden. Dies bedingt das Verweben eines neuen «Layers» mit den bestehenden Strukturen des Bahnhofs. Dabei gilt es, den Blick für das Ganze als auch fürs Detail zu bewahren. Dies erfordert Respekt und Mut im Umgang mit dem Bestand und gleichzeitig den Weitblick für die Einbettung in das grössere städtische Umfeld.

Die Erweiterung des Bahnhofs bedingt Eingriffe auf den verschiedenen Ebenen der Bahninfrastruktur: vom neuen vierten Gleis ausgehend, über die heutige Ladenpassage, der Ebene mit den bestehen-den drei Gleisen und den Perrons, dem neuen Zugang Mühlebachstrasse weiter über die Ebene des eigentlichen Bahnhofsplatzes zur Promenade bis zu deren Anbindung an die Schanzengasse. Eine besondere Herausforderung stellt der Umgang mit den denkmalpflegerischen Anforderungen dar, die sowohl das Aufnahmegebäude, die Erweiterungen aus den 80er Jahren, die Freiflächen am Stadelhoferplatz und die Kantonsschule Stadelhofen betreffen.

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Der Projektwettbewerb umfasst dabei folgende gestalterischen und funktionalen Schwerpunktaufgaben, welche in einem Projektvorschlag (ohne Varianten) zu erarbeiten sind.

1.3.1 Gesamtkonzept und städtebauliche Einbindung

• Ein räumliches und funktionales Gesamtkonzept innerhalb des Perimeters für die Erweiterung der Bahninfrastruktur inkl. der notwendigen gestalterischen und funktionalen Anpassungen bestehender Bauten und Freiräume.

• Die städtebaulich-architektonische Einbindung bestehender und neuer Elemente des Bahnhofs in den umgebenden sensiblen Stadtraum unter Einbezug der Strahlkraft des Aufnahmegebäudes als bedeutender Identifikationspunkt am Stadelhoferplatz.

• Konzeptionelle Überlegungen einer langfristig realisierbaren zwei- oder mehrseitigen Orientierung des Bahnhofs basierend auf der Vision «Anbindung an das Hochschulquartier». Das Berücksichtigen der mehrseitigen Ausrichtung des Bahnhofs im Sinne einer Aufwärtskompatibilität ist erwünscht, fliesst jedoch nicht in die Bewertung ein.

1.3.2 Neubau viertes Gleis und Verbreiterung Mittelperron • Die Konzeption des Innenraums des neuen vierten Gleises (Perronbereich inkl. Übergang zu

den Tunnelröhren) und der Verbindungen zwischen dem 4. Gleis und der bestehenden Ladenpassage, sowie des unterirdischen Technikgebäudes.

• Der Umgang mit der Verbreiterung des Mittelperrons Gleis 2/3 und die Anpassung und Ergänzung dessen Erschliessung.

• Planung der Tragkonstruktionen und Nachweis der statischen Machbarkeit der Tragkonstruktionen des Projektes.

1.3.3 Bahnhofzugänge • Die Optimierung der Bahnhofzugänge hinsichtlich Erhöhung der Kapazitäten, Evakuierung und

Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen. • Die Konzeption und städtebauliche Einbindung des neuen Zugangs Mühlebachstrasse mit

Auf-/Abgang für Personen vom Perron Gleis 1, der Kreuzbühlstrasse und des Mühlebachplatzes und Zufahrt für Velofahrende zur Velostation Haus zum Falken auf dem Mühlebachplatz.

• Die Optimierung, Erweiterung und Neugestaltung der stufenfreien Erschliessung aller Bereiche.

• Berücksichtigung eines möglichen zusätzlichen Bahnzugangs für die zukünftige Anbindung an das Hochschulquartier.

1.3.4 Freiraumgestaltung • Die Bearbeitung der Freiräume im Sinne einer qualitativ hochstehenden Gesamtlösung, die

sich in den städtischen Kontext einbettet. • Die gestalterische Integration der neuen Elemente des Bahnhofs. • Die Aufwertung der Aufenthaltsqualität, der Benutzbarkeit und der Sicherheit (keine

Angsträume). • Der Umgang mit dem wertvollen Baumbestand mit gegebenenfalls entsprechenden

Ersatzpflanzungen.

1.3.5 Lichtplanung und Materialisierung

• Ein umfassendes und kohärentes Lichtkonzept über den gesamten Perimeter (Innen- und Aussenräume) unter Einbezug des schützenswerten Bestands, der Materialisierung, der Struktur und des städtischen Plan Lumière. Die Hierarchisierung der Räume, die Orientierung, Sicherheit und Atmosphäre sind entscheidend für die Unterstützung der Raumqualität.

• Materialisierungskonzept über die bestehenden und neuen baulichen Elemente. • Umsetzung der Sicherheitsaspekte im Lichtkonzept und Materialisierung, sowie im

Gesamtprojekt.

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1.3.6 Nutzungskonzept Kundenbereich • Die Erarbeitung eines räumlichen Konzepts für die Anordnung der Nutzflächen (Gastronomie,

Retail, Bahnservices etc.) und Betriebsflächen (Logistik, Garderoben, Technik, etc.) in der bestehenden und in der Erweiterung der Ladenpassage sowie des Kundenbereichs im unterirdischen Technikgebäude und im Aufnahmegebäude unter Einbezug der umgebenden Aussenflächen.

• Die räumliche und architektonische Umsetzung eines vorgegebenen Nutzungs-/ Raumkonzepts in der Ladenpassage, im Kundenbereich des unterirdischen Technikgebäudes sowie im und um das Aufnahmegebäude unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte.

1.3.7 Logistik

• Die räumliche und architektonische Umsetzung und Optimierung der logistischen Vorgaben und Elemente (Anlieferung, Lagerung, Entsorgung, Verteilung, Feinerschliessung) sowie deren Einbindung in den umgebenden sensiblen Stadtraum.

1.3.8 Brandschutz, Entrauchung und Evakuierung • Die räumliche und architektonische Umsetzung und Optimierung des Brandschutzes, der

Entrauchung und Evakuierung (Anpassung der Zugänge).

1.3.9 Gebäudetechnik, Nebenräume

• Für die Gebäudetechnikanlagen sind konzeptionelle Planungen für folgende Bereiche zu erbringen: • Heizungs- und Klimatisierungsanlagen • Lüftungsanlagen • Kälteanlagen • Sanitäranlagen • Elektroanlagen Gebäudetechnik • Sicherstellung eines unterbruchfreien Betriebs von Gebäudetechnikanlagen (inkl.

Provisorien) • Für die Bahntechnik sind ausreichend grosse Technikräume an geeigneten Lagen

vorzusehen: • Stellwerkanlagen • Telekommunikation • Mittelspannungs- und Notstromanlagen • Elektroanlagen Bahntechnik

1.3.10 Nicht Teil der Aufgabenstellung im Projektwettbewerb • Tunnelbau (Rohbau Tunnel Bereich Gleis 4 mit den neuen Zugangsstollen bis zur Baugrube,

resp. bestehender Pfahlwand und bestehender Ladenpassage) • Bahntechnik (Fahrbahn, Fahrstrom, Kabel, Geomatik, Sicherungsanlagen) • Aerodynamik / Tunnelsicherheit / Entrauchung • Geologie • Detaillierte Nachweise des Brandschutzes, der Entrauchung und der Evakuierung. (Im

Wettbewerb wird das Heranziehen von entsprechenden Experten nicht gefordert.) Leistungen des Folgeauftrages sind im Dokument B.01 Projekt- und Aufgabenbeschrieb definiert.

1.3.11 Wirtschaftlichkeit • Die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts als wichtige öffentliche

Infrastrukturanlage ist aufzuzeigen. Die Anbieter haben für das Wettbewerbsprojekt entsprechende Baukosten zu ermitteln.

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1.3.12 Bauprozess • Auf Grundlage der vorgegebenen baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen

(Personenfluss, Bahntunnel, Baugrube, Baulogistik, Bauprogramm, Sperrintervalle) muss aufgezeigt werden, dass die Umsetzung des Wettbewerbsprojekts unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes umsetzbar ist.

1.3.13 Honorarangebot

• Mit Abgabe des Wettbewerbsprojekts haben die Anbieter ein Honorarangebot für die Teilphasen 31 bis 53 einzureichen.

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1.4 Bearbeitungsperimeter Der Bearbeitungsperimeter beschränkt sich vor allem auf im Eigentum der SBB befindliche Parzellen bzw. Teile davon. Darüber hinaus sind der Bereich für den Zugang Mühlebachstrasse (Eigentum Stadt Zürich) sowie weitere unterirdische Bereiche gemäss Plandarstellung Teil des Bearbeitungsperimeters.

Der Projektentwurf muss Antworten für die gesamte Aufgabenstellung innerhalb des Bearbeitungsperimeters finden. Vorschläge, die über den Bearbeitungsperimeter hinausgehen, sind erlaubt, werden jedoch nicht in die Bewertung einfliessen.

Siehe auch Dokument D.01 Bearbeitungsperimeter.

Schema Benennung Ebenen

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Bearbeitungsperimeter Ebene 3: Schanzenterrasse

Bearbeitungsperimeter Ebene 0: Perron-, Strassenniveau

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Bearbeitungsperimeter Ebene -2: Untergeschoss, Ladenpassage

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2. Informationen zum Verfahren

2.1 Auftraggeberin Die SBB, vertreten durch die Division Infrastruktur, ist Auftraggeberin und veranstaltet den selektiven Projektwettbewerb.

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projekte, Multiprojekte, Zürich Stadelhofen Projektleiter Abschnitt 1, Alexander Binder Vulkanplatz 11 / Postfach CH - 8048 Zürich

2.1.1 Organisation und Betreuung Bei der Vorbereitung und Begleitung sowie bei der Vorprüfung der Projekteingaben wird die Auftraggeberin unterstützt durch:

KEEAS AG Sihlstrasse 59 CH - 8001 Zürich

2.2 Verfahren Zur Weiterentwicklung des Bahnhofs Zürich Stadelhofen wird ein einstufiger Projektwettbewerb im selektiven Verfahren durchgeführt.

Im Rahmen einer öffentlich ausgeschriebenen Präqualifikation werden maximal acht Anbieter für die Teilnahme am Projektwettbewerb selektioniert. Grundlage für die Auswahl der Teilnehmenden bilden die Eignungskriterien (siehe Kap. 3.7 ff) und die Bewerbungsunterlagen (siehe Kap. 3.5).

Der Projektwettbewerb wird anonym durchgeführt. Die Teilnehmenden wie auch die Veranstalterin haben für die Wahrung der Anonymität zu sorgen.

Das gesamte Verfahren (Präqualifikation und Projektwettbewerb) wird in deutscher Sprache durchgeführt. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und abzugeben.

2.3 Rechtsgrundlage Das Verfahren untersteht den Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB und VöB) und erfolgt in Anlehnung an die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009), sofern sich nichts Abweichendes aus dem vorliegenden Programm ergibt.

Die Bestimmungen dieses Programms und der Fragenbeantwortungen im Rahmen des vorliegenden Projektwettbewerbs sind für die Veranstalterin, für das Preisgericht sowie für die Teilnehmenden verbindlich. Durch die Teilnahme an der Präqualifikation anerkennen die Teilnehmenden das vorliegende Wettbewerbsprogramm, die Ergebnisse der Fragenbeantwortungen sowie die Entscheide des Preisgerichtes.

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2.4 Termine Projektwettbewerb Publikation Präqualifikation auf simap.ch 30. Oktober 2018

Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist)

11. Dezember 2018

Publikation Ergebnis Präqualifikation auf simap.ch Voraussichtlich Februar 2019

Start Bearbeitung Wettbewerb* März 2019

Abgabe Projektarbeiten Wettbewerb* Juni 2019

Publikation Ergebnis Wettbewerb auf simap.ch Voraussichtlich Herbst 2019

*Die definitiven Termine werden nach der Publikation Ergebnis Präqualifikation bekanntgegeben.

2.5 Preisgericht und Experten

2.5.1 Preisgericht Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzt die SBB folgendes Preisgericht ein:

Fachpreisrichter unabhängig (5 Stimmen)

• Lisa Ehrensperger, Dipl. Architektin ETH BSA (Vorsitz) • Prof. Ir. Wiel Arets, Architekt (Ersatz Vorsitz) • Prof. Dr. Aurelio Muttoni, Dipl. Bauing. ETH • Katrin Gügler, Dipl. Architektin ETH, Direktorin Amt für Städtebau, Zürich • Roger Strub, Stv. Kant. Denkmalpfleger Kanton Zürich

Ersatz Fachpreisrichter unabhängig

• Prof.In Barbara Holzer, Dipl. Architektin ETH (Ersatz unabhängige Fachpreisrichter exkl. Ingenieur)

• Dr. Miguel Fernández Ruiz, Bauingenieur UPM

Fachpreisrichter SBB (1 Stimme)

• Roland Meier, Architekt HTL, SBB Infrastruktur, Projektleiter Architektur

Sachpreisrichter SBB (4 Stimmen)

• Andreas Brunner, SBB Infrastruktur, Leiter Projekte, Mitglied GL Infrastruktur • Alexander Binder, SBB Infrastruktur, Projektleiter Abschnitt 1 • Philipp Mader, SBB Infrastruktur, Bestellervertreter • Andreas Steiger, SBB Immobilien Development

Ersatz Fach- und Sachpreisrichter SBB

• Stefan Frehner, Architekt HTL, SBB Infrastruktur, Projektleiter Architektur

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2.5.2 Experten ohne Stimmrecht Die folgenden Fachexperten und Vertreter werden beratend hinzugezogen. Sie nehmen themenbezogen an den Beurteilungen teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

• Daniel Tschudy, Direktor Consulting Bartenbach (Lichtplanung) • Stefan Rotzler, Landschaftsarchitekt BSLA • Rudolf Vogt, Dipl. Bauingenieur ETH SIA, ACS Partner AG • Christian Sohm, Haerter & Partner AG (HLKS) • Kurt Anderegg, Anderegg Ingenieure AG (Baukosten / Honorare) • Andreas Meyer, Meyer Partner Architekten (Baukosten / Honorare) • Giovanni Menghini, SBB Denkmalpflege • Manuela Koller, SBB Immobilien Development • Antun Balog, SBB Infrastruktur Beschaffung • Michel Clerc, SBB Konzern Rechtsdienst • Sabine Friedrich und Seraina Schwizer, KEEAS AG, Begleitung Projektwettbewerb

Die folgenden Experten unterstützen vor allem in der Vorprüfung und nehmen nur punktuell oder nicht an den Sitzungen des Preisgerichts teil. Sie besitzen kein Stimmrecht.

• Patrik Bischof, SBB Infrastruktur Architektur (Bahnzugang) • Matthias Rutz, SBB Infrastruktur Ingenieurbau • Roberto Compagnino, SBB Infrastruktur Technische Anlagen Elektro • Mario Nikolic, SBB Infrastruktur Technische Anlagen HLKS • Svavar Sigthorsson, SBB Infrastruktur Anlagen und Technologie • Harry Wurster, Drees & Sommer Schweiz AG • Annette Schmitt, SBB Immobilien Bewirtschaftung • Annett Fack, SBB Immobilien Logistik • Lukas Knörr, kantonale Denkmalpflege Zürich • Claudia Neun, Stadt Zürich Amt für Städtebau • Barbara Burger, Stadt Zürich Tiefbauamt • Karl Stammnitz, Grün Stadt Zürich Freiraumberatung • Silvia Steeb, Grün Stadt Zürich Gartendenkmalpflege

Bei Bedarf können weitere Experten hinzugezogen werden.

2.6 Teilnahmebedingungen

2.6.1 Teilnahmebedingungen Präqualifikation Um das geplante Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen, setzt die SBB eine entsprechende Erfahrung und Fachkompetenz sowie die personellen Kapazitäten der teilnehmenden Teammitglieder voraus.

Jeder Anbieter muss zwingend folgende Fachbereiche aufweisen:

• Architektur / Städtebau • Tragwerksplanung • Grund- / Spezialtiefbau • Gebäudetechnik HLKKSE–GA • Landschaftsarchitektur • Lichtplanung

Die Federführung des Anbieters liegt während des Wettbewerbs beim Architekten. Für die Folgephasen ist die Federführung durch den Anbieter zu definieren. Jeder Anbieter kann sich allein oder in einem Team mit anderen Firmen bewerben. Mehrfachteilnahmen von einzelnen Anbieter-

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Mitgliedern (inkl. Subplaner) sind in keinem Fall zulässig. Die Teilnahmebedingungen sind während des gesamten Verfahrens einzuhalten.

Alle Teammitglieder haben ihren Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.

2.6.2 Teilnahmebedingung Projektwettbewerb Teilnahmeberechtigt am Projektwettbewerb sind die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens durch das Preisgericht ausgewählten Anbieter.

2.6.3 Nicht-Zugelassene, Vorbefassung und Interessenskonflikt Das Dokument B.04 Beschrieb Vorbefassung gibt Auskunft zu nicht-zugelassenen und vorbefassten Firmen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fachleute die gemäss Ordnung SIA 142, Artikel 12.2 eine nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichts haben.

Gemäss Art. 21 VöB (Vorbefassung) schliesst die Auftraggeberin Anbieter aus einem Verfahren aus, wenn diese an der Vorbereitung der Beschaffung beteiligt waren, der ihnen dadurch entstandene Wettbewerbsvorteil nicht mit geeigneten Mitteln ausgeglichen werden kann und dieser Ausschluss den wirksamen Wettbewerb unter den Anbietern nicht gefährdet.

2.7 Preise und Entschädigung Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.

Die gesamte Preissumme für den Wettbewerb beträgt CHF 400’000.- exkl. MwSt. Hiervon erhält jedes Team, das ein vollständiges, anonymes und termingerechtes Angebot einreicht, eine feste Entschädigung von CHF 25'000.- exkl. MwSt. Das übrige Preisgeld steht dem Preisgericht für die Erteilung von Preisen zu Verfügung. Das Preisgericht legt Anzahl und Höhe der Preisgelder fest. Es ist vorgesehen, die ganze Summe auszubezahlen. Für allfällige Ankäufe steht höchstens ein Fünftel der Preissumme zur Verfügung.

2.8 Weiteres Vorgehen (Absichtserklärung) Die SBB sucht mit dem Wettbewerb ein Projekt und einen Anbieter für die Projektierung und Umsetzung des Bauvorhabens. Es ist vorgesehen, den Zuschlag (Folgeauftrag) in Anwendung von Art. 51 VöB an den Anbieter des vom Preisgericht empfohlenen Siegerprojekts zu erteilen.

Der beabsichtigte Zuschlag (Folgeauftrag) beinhaltet die Leistungen gemäss beiliegendem Dokument B.01 Projekt- / Aufgabenbeschrieb.

Der beabsichtigte Zuschlag an das Siegerteam bezieht sich auf den Anbieter bestehend aus den Fachbereichen Architektur / Städtebau, Tragwerksplanung, Grund- / Spezialtiefbau und Gebäudetechnik HLKKSE–GA, Landschaftsarchitektur bzw. die Schlüsselpersonen Gesamtleiter, Fachplaner Architektur / Städtebau, Fachplaner Tragwerksplanung, Fachplaner Grund- / Spezialtiefbau und Fachplaner Gebäudetechnik HLKKSE-GA. Die Federführung während der Projektierung und während der Realisierung ist durch den Anbieter zu definieren. Die Leistungen für den Fachbereich Lichtplanung können entweder durch ein Mitglied des Anbieters oder durch einen Subplaner des Anbieters erbracht werden.

Die Mitglieder der Anbieter (exkl. Subplaner) bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einer Firma zu übertragen. Diese einfache Gesellschaft hat eine eigene MWST-Nr. bei der eidgenössischen MWST-Verwaltung zu beantragen. Sie haften solidarisch. Mitglieder des

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Anbieters dürfen nach Eingabe der Bewerbung bis zum Vertragsende nicht ohne triftige Gründe und schriftliche Zustimmung der SBB ausgewechselt werden.

Subplaner sind zugelassen. Im Dokument F.02 Formular Honorarangebot sind die wichtigsten Subplanertätigkeiten auszuweisen, damit sich die SBB ein Gesamtbild der Unterakkordarbeiten machen kann. Einen Austausch von Subplanern kann der Bauherr auf Grundlage eines begründeten Antrags des Anbieters bewilligen. Der Bauherr behält sich grundsätzlich auch das Recht vor, Subplaner ohne Kostenfolge austauschen zu lassen. Eine solche Ablehnung ist durch die SBB zu begründen. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Subplaner über die Ausschreibungsbedingungen der SBB zu orientieren. Die Vorgaben sind einzuhalten und durchzusetzen.

Der beabsichtigte Zuschlag (Folgeauftrag) kann mit Auflagen (Empfehlung zur Weiterbearbeitung) verbunden werden.

Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

Gemäss Art. 53 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) ist die Auftraggeberin grundsätzlich an die Empfehlung des Preisgerichts gebunden. In Ausnahmefällen kann sie sich von dieser Verpflichtung befreien, indem sie eine Abgeltung nach Art. 55 Absatz 2 VöB bezahlt und ein neues Verfahren durchführt.

2.9 Generalplanervertrag Der Planervertrag für den Zuschlag (Folgeauftrag) ist im beiliegenden Dokument A.00 Entwurf Generalplanervertrag zu finden. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gelten die Inhalte aus dem Dokument A.00 Entwurf Generalplanervertrag.

Der Vertrag wird mit den angebotenen und bereinigten Honoraren gemäss Definition in den Dokumenten C.01 Honorartabellen Wettbewerb Vorschau und C.02 Honorartabellen Wettbewerb abgeschlossen. Die SBB sieht eine dynamische Anpassung der aufwandbestimmenden Baukosten vor. Bereinigte Baukosten bedeutet, dass diese vom Bauherrn geprüft und freigegeben worden sind.

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand. Die aus Baukosten, Faktoren und Qualifikationskategorien ermittelten Honorare stellen pro Phase und Gewerk ein Kostendach dar. Ebenso stellen die aus den Stundenvorgaben und Qualifikationskategorien ermittelten Honorare der Spezialisten pro Phase und Gewerk ein Kostendach dar.

Die Berechnung der Kostendächer für die Teilphase 31 (Vorprojekt) erfolgt auf der Basis der bereinigten aufwandbestimmenden Baukosten des Anbieters. Sind die aufwandbestimmenden Baukosten des Anbieters tiefer als die Referenzbaukosten, so werden die Referenzbaukosten berücksichtigt (Definition der Referenzbaukosten siehe Kapitel 4.5.5).

Für die weiteren Phasen, SIA 32-53, werden die aufwandbestimmenden Baukosten nach jeder Phase wie folgt aktualisiert: • Die Berechnung der Kostendächer für die Teilphasen 32 (Bauprojekt) und 33

(Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt) erfolgt auf Basis der aufwandbestimmenden Baukosten gemäss bereinigter Kostenschätzung Ende der Teilphase 31.

• Die Berechnung der Kostendächer für die Teilphase 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag), 51 (Ausführungsprojekt), 52(Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme, Abschluss) erfolgt auf Basis der aufwandbestimmenden Baukosten gemäss bereinigtem Kostenvoranschlag Ende der Teilphase 32/33.

Die SBB behält sich vor, ab der Phase 32 ein phasenweises und partnerschaftliches Bonus-Malus-Modell anzuwenden.

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2.10 Immaterialgüterrechte und lauterkeitsrechtliche Ansprüche Das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt in jedem Fall bei den Verfassenden. Im Übrigen verpflichten sich die Anbieter im Falle einer weiteren Bearbeitung zur Übertragung sämtlicher Rechte an den Arbeitsergebnissen auf die SBB. Die Abgeltung für diese Übertragung ist in der Entschädigung für die weitere Bearbeitung enthalten. Mit Zustimmung der SBB sind die Anbieter berechtigt, ihre Arbeits-ergebnisse auf ihrer Website oder in der Fachpresse zu veröffentlichen.

Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gelten die Inhalte des Dokuments A.00 Entwurf Generalplanervertrag.

2.11 Bekanntmachung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Präqualifikation und des Projektwettbewerbs werden den Teilnehmenden schriftlich mitgeteilt (siehe Kap. 3.1 und 4.1). Die ausgewählten Teams der Präqualifikation haben die Teilnahme am Projektwettbewerb zwei Wochen nach Publikation der Ergebnisse der Präqualifikation auf www.simap.ch an folgende Adresse schriftlich zu bestätigen.

Schweizerische Bundesbahnen SBB Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte Region Ost Antun Balog / 1B Vulkanplatz 11 / Postfach 8048 Zürich

Die Ergebnisse des Gesamtverfahrens werden durch das Preisgericht am Schluss des Verfahrens in einem schriftlichen Bericht festgehalten. Die SBB wird die Projekte nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt machen.

Alle Wettbewerbseingaben werden nach Abschluss des Wettbewerbs unter Namensnennung öffentlich ausgestellt. Ort und Zeitpunkt werden den Teilnehmenden schriftlich mitgeteilt. Die nicht ausgewählten Arbeiten können von den Teilnehmenden nach Abschluss der Ausstellung mit Voranmeldung abgeholt werden. Termin und Ort werden noch bekannt gegeben. Nicht abgeholte Arbeiten werden zwei Monate nach Ablauf der Rücknahmemöglichkeit entsorgt.

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3. Bestimmungen zur Präqualifikation

3.1 Termine Präqualifikation Öffentliche Publikation Präqualifikation und Bezug der Unterlagen über simap.ch

30. Oktober 2018

Fragestellung durch Anbieter bis 15. November 2018

Fragenbeantwortung durch Preisgericht Ab 27. November 2018

Eingabefrist Bewerbungen 11. Dezember 2018

Bekanntgabe Ergebnisse Präqualifikation Voraussichtlich Februar 2019

Bestätigung der Anbieter zur Teilnahme am Wettbewerb 2 Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse

3.2 Abgegebene Unterlagen (Präqualifikation) Die abgegebenen Unterlagen gemäss Dokument 0.01 Inhaltsverzeichnis werden ausschliesslich auf www.simap.ch veröffentlicht und sind dort zu beziehen.

3.3 Fragestellung Präqualifikation Fragen zur Präqualifikation sind schriftlich über www.simap.ch einzureichen. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung (ohne Nennung des Fragestellers) werden allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

3.4 Eingabe der Bewerbungsunterlagen Die gesamten Bewerbungsunterlagen sind in Papierform und in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Bewerbungsunterlagen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen verschlossen und mit dem Vermerk «NICHT ÖFFNEN / Präqualifikation ZSTH» an folgender Adresse eintreffen:

Schweizerische Bundesbahnen SBB Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte Region Ost Antun Balog / 1B Vulkanplatz 11 / Postfach 8048 Zürich

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Bewerbungsunterlagen an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis

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zum Abgabetermin der Bewerbungsunterlagen per Email ([email protected]) der SBB AG zu melden.

Bewerbungsunterlagen können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

3.5 Einzureichende Bewerbungsunterlagen (Präqualifikation N1-N3) Für das Präqualifikationsverfahren haben die Teams folgende Bewerbungsunterlagen in einfacher Form sowohl in Papierform wie auch als PDF (auf USB-Stick) einzureichen:

• Vollständig ausgefülltes und rechtsgültig unterschriebenes Bewerbungsformular mit Selbstdeklaration

• Dokumentation der Referenzobjekte: 1 Projekt pro Blatt, DIN A3, Querformat, einseitig bedruckt, ungefaltet, nicht gebunden, auf festem Papier max. 200 g/m2.

• Dokumentation der Schlüsselpersonen: pro CV max. 3 DIN A4, Hochformat, einseitig bedruckt, ungefaltet, nicht gebunden, auf festem Papier max. 200 g/m2

• Je ein Organigramm für Projektierung und Realisierung: 1 Organigramm pro Projektphase auf einem DIN A3, jeweils die Erläuterungen pro Projektphase auf einem DIN A4, einseitig bedruckt, ungefaltet, nicht gebunden, auf festem Papier max. 200 g/m2

3.6 Vorprüfung (Präqualifikation) Die formelle Vorprüfung erfolgt durch KEEAS AG mit SBB AG, Einkauf Infrastruktur. Die inhaltliche Vorprüfung erfolgt durch die Fachexperten, unterstützt und koordiniert durch die KEEAS AG. In der Vorprüfung werden die Beiträge auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben geprüft.

Die Bewerbungen werden nur in die Bewertung einbezogen, wenn sie vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht wurden.

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3.7 Eignungskriterien

Eignungskriterium

Gewichtung / max. Punkte

Nachweis / abzugebende Unterlagen (gemäss F01 Bewerbungsformular Präqualifikation)

EK1

Hinreichende Erfahrung, gestalterische Kompetenz und hinreichendes Fachwissen des Anbieters sowie ausreichende Leistungsfähigkeit in der Projektierung und Realisierung in den nachfolgenden Fachbereichen

1 Architektur / Städtebau

2 Tragwerksplanung

3 Grund- / Spezialtiefbau

4 Gebäudetechnik HLKKSE-GA

5 Landschaftsarchitektur

40 % 200 pt

(10 %)

(10 %)

(7 %)

(7 %)

(6 %)

N1.x0 Kapazitätsnachweis

Vollzeitäquivalenten total, mit und ohne Hochschulabschluss, pro Fachbereich

N1.x1 / N1.x2 Referenzprojekte Fachbereiche

Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten, die in den letzten 15 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sind. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

- Es sind mindestens 1, maximal 2 Referenzen pro Fachbereich vorzulegen. Die Referenzen können für die einzelnen Fachbereiche identisch sein. Sollten mehr als zwei Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die im Bewerbungsformular unter den ersten zwei Projektreferenzen benannten Projekte bewertet.

- Für die Fachbereiche Tragwerksplanung sowie Grund- / Spezialtiefbau muss mindestens eine Referenz aus dem Eisenbahninfrastrukturbau stammen.

- Der Nachweis der fachtechnischen Erfahrung in der Projektierung und Realisierung ist pro Fachbereich zu erbringen. Die Bearbeitung der Phasen Projektierung und Realisierung kann durch die zwei Referenzen gemeinsam abgedeckt werden, das heisst, die einzelnen Projektphasen können in unterschiedlichen Projekten bearbeitet worden sein.

- Die Referenzen müssen vergleichbar mit der gestellten Aufgabe bezüglich Art und Umfang, Komplexität, Baukosten und Umgang mit Bestandsstrukturen und Denkmalschutzobjekten sein.

x = 1 bis 5, entsprechend Fachbereich

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Eignungskriterium

Gewichtung / max. Punkte

Nachweis / abzugebende Unterlagen (gemäss F01 Bewerbungsformular Präqualifikation)

EK2

Genügende Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Schlüsselpersonen in der Projektierung und Realisierung

Als Schlüsselperson gelten:

0 Gesamtleiter

1 Fachplaner Architektur / Städtebau

2 Fachplaner Tragwerksplanung

3 Fachplaner Grund-/ Spezialtiefbau

4 Fachplaner Gebäudetechnik HLKKSE-GA

40 % 200 pt

(12 %)

(10 %)

(6 %)

(6 %)

(6 %)

N2.y0 Schlüsselperson

Angaben für alle Schlüsselpersonen zu - Art und Umfang der Ausbildung - Kompetenz bzw. Berufserfahrung in den massgebenden Disziplinen - Sprachkenntnisse Deutsch - detaillierte Dokumentation (CV)

N2.y1 / N2.y2 Referenzprojekte Schlüsselperson

Referenzen zu ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Projekten, die in den letzten 15 Jahren durch die Schlüsselpersonen bearbeitet worden sind. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

- Es sind mindestens 1, maximal 2 Referenzen pro Schlüsselperson vorzulegen. Sollten mehr als zwei Referenzprojekte angegeben werden, werden nur die im Bewerbungsformular unter den ersten zwei Projektreferenzen benannten Projekte bewertet.

- Für die Schlüsselpersonen Gesamtleiter, Fachplaner Tragwerksplanung und Fachplaner Grund-/Spezialtiefbau muss mindestens eine Referenz aus dem Eisenbahninfrastrukturbau stammen.

- Der Nachweis der fachtechnischen Erfahrung in der Projektierung und Realisierung ist pro Schlüsselperson zu erbringen. Die Bearbeitung der Phasen Projektierung und Realisierung kann durch die zwei Referenzen gemeinsam abgedeckt werden, das heisst, die einzelnen Projektphasen können in unterschiedlichen Projekten bearbeitet worden sein.

y = 0 bis 4, entsprechend Schlüsselperson

EK3

Gewährleistung einer effizienten Organisation des Anbieters in den Phasen Projektierung und Realisierung

20 % 100 pt

N3 Organigramme

Organigramm und detaillierte Erläuterungen einer effizienten Projektorganisation für die Phasen - Projektierung - Realisierung

Die Organigramme müssen die Zusammenarbeit und Verantwortlichkeit der Fachbereiche und der Schlüsselpersonen innerhalb des Anbieters mit der SBB sowie den übrigen Projektbeteiligten während der Phasen Projektierung und Realisierung aufzeigen.

Total 100 % 500 pt

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3.8 Bewertung der Bewerbungen Die einzelnen Eignungskriterien werden gemäss folgender Notenskala benotet. Die Note multipliziert mit der entsprechenden Gewichtung ergibt die Punktzahl für das jeweilige Eignungskriterium. Gestützt auf die oben aufgeführten Eignungskriterien werden vom Preisgericht maximal acht Anbieter für die Teilnahme am Projektwettbewerb selektioniert.

Note Erfüllung des Kriteriums Bezogen auf Angaben und Ausführung

1.0 Sehr schlechte Erfüllung Ungenügende Angaben

2.0 Schlechte Erfüllung Lückenhafte Angaben, teilw. Anforderungen des Kriteriums nicht erfüllt

3.0 Normale, durchschnittliche Erfüllung

Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen des Kriteriums entsprechend

4.0 Gute Erfüllung Qualitativ gut

5.0 Sehr gute Erfüllung Qualitativ ausgezeichnet, hohe Innovation

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4. Bestimmungen zum Projektwettbewerb

4.1 Termine Projektwettbewerb Start Projektwettbewerb / Abgabe Unterlagen * März 2019

Startveranstaltung mit Begehung * Datum, Zeit

Erste Fragestellung durch Anbieter bis* März 2019

Erste Fragenbeantwortung durch Preisgericht* April 2019

Zweite Fragestellung durch Anbieter bis* Mai 2019

Zweite Fragenbeantwortung durch Preisgericht* Mai 2019

Eingabe der Unterlagen zum Wettbewerb für Vorbefasste* Juni 2019

Eingabe der Unterlagen zum Wettbewerb* Juni 2019

Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge Voraussichtlich August 2019

Bekanntgabe der Ergebnisse an die Teams Voraussichtlich Herbst 2019

*Die definitiven Termine werden nach der Publikation Ergebnis Präqualifikation bekanntgegeben.

4.2 Abgegebene Unterlagen (Wettbewerb) Neben dem vorliegenden Programm werden die Unterlagen gemäss «0.01 Inhaltsverzeichnis PQ-Unterlagen» für den Wettbewerb abgegeben. Die Unterlagen werden auf www.simap.ch zum Download zur Verfügung stehen. Bis zum Start Projektwettbewerb kann diese Liste noch ergänzt werden.

Es wird kein Gipsmodell abgegeben.

4.3 Startveranstaltung mit Begehung Für die selektionierten Teams findet eine geführte Begehung vor Ort statt. Die Teilnahme ist obligatorisch von mindestens einem und maximal sechs Vertretenden pro Team zu besuchen.

Grundsätzlich werden während der Begehung keine Fragen beantwortet, ausgenommen Verständnisfragen. Fragen von Relevanz werden aufgenommen und im Rahmen der Fragerunde allen Teilnehmern beantwortet.

Datum, Zeit und Ort werden bei der Bekanntgabe der Selektion definiert.

4.4 Fragestellung Projektwettbewerb Aufgrund der komplexen Ausgangslage und Aufgabenstellung gibt es im Wettbewerb zum Bahnhof Zürich Stadelhofen zweimal die Möglichkeit zur Fragestellung. Fragen zum Programm, zu den Grundlagen und zur Aufgabenstellung sind schriftlich über das Formular auf www.simap.ch

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einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

4.5 Einzureichende Unterlagen (Wettbewerb) Nachfolgende Unterlagen sind gemäss Kapitel 4.1 und 4.6 abzugeben. Zusätzliche Dokumente werden von der Bewertung ausgeschlossen.

4.5.1 Pläne (N4) Alle Pläne sind in Papier gerollt oder in einer Mappe abzugeben. Massgebend für die Beurteilung sind ausschliesslich die Unterlagen in Papierform. Abzugeben sind maximal 8 Pläne im Format DIN A0 quer in zweifacher Ausführung mit folgendem Inhalt:

• Gesamtkonzeptplan mit Erläuterungen • Situationsplan M 1:500

Darstellung der Dachaufsicht mit Aussagen zur Freiraumgestaltung, Zugängen und Zufahrten, Anlieferung, Parkierung

• Grundriss, Schnitte, Ansichten im M 1:200 mit Angaben von Raumnutzungen, Flächenmassen und Höhenkote

• Ansichten und Schnitte der neu gestalteten Verkleidungswand am Gleis 3 im geeigneten Massstab mit Erläuterungen zum Tragwerks- und Unterhaltkonzept der permanent verankerten Pfahlwand und statische Nachweise

• Ansichten im M 1:200 der Ladenfronten in der bestehenden Ladenpassage und der neuen Kundenflächen im Kundenbereich im unterirdischen Technikgebäude

• Visualisierungen: 3D-Ansichten des Projektvorschlags zwingend auf Basis der angegebenen Visualisierungsgrundlage: 1) Tunnel Bereich Gleis 4 mit Sicht auf Anschluss zur Ladenpassage 2) Ladenpassage und Verbindung zum vierten Gleis 3) Aufnahmegebäude Aussensicht aus Sicht von Stadelhoferplatz Zusätzliche Visualisierungen sind erlaubt.

• Erläuterungen zum Lichtkonzept • Erläuterungen zum Tragwerkskonzept • Erläuterungen Bauprozess (Konzept) • Erläuterungen HLKKSE–GA (Konzept) • Erläuterungen Logistik • Konzeptionelle Erläuterungen zum Umgang bzw. Eingriff in den denkmalpflegerischen

Zeugniswert des Bestandes

Ferner ist für die Sichtung der Beiträge die Anordnung der Pläne anzugeben (2 Reihen à 4 Pläne Querformat).

4.5.2 Formular Flächennachweis (N5) Das Formular Flächennachweis umfasst alle Räume gemäss Raumprogramm und weitere auszuweisende Flächen, welche einerseits in der Tabelle aufzulisten und in Schemata aufzuzeigen sind.

4.5.3 Nachweis statische Machbarkeit (N6) Es wird keine detaillierte statische Berechnung zum Tragwerk erwartet. Das Tragwerkskonzept und der Kraftfluss sind ergänzend zu den Plänen anhand eines Textes und ggf. mit zusätzlichen Skizzen zu erläutern. Die gewählten Dimensionen der Hauptbauteile sind zu begründen. Zu Bauteilen mit üblichen Abmessungen / Schlankheiten sind keine Berechnungen abzugeben. Besondere Konstruktionen oder Bauteile mit Abmessungen / Schlankheiten ausserhalb des üblichen Rahmens sind jedoch mit einfachen, leicht nachvollziehbaren Berechnungen nachzuweisen. Die Abgabe umfangreicher Computerberechnungen ist jedoch ausdrücklich nicht erwünscht.

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Wenn vom vorgegebenen Baugrubenkonzept und Bauprozess abgewichen wird, ist dies entsprechend nachzuweisen. Solange die vorgegebenen Konzepte übernommen werden sind keine zusätzlichen Nachweise nötig.

4.5.4 Nachweis Erhalt / Umbau / Neubau (N7) In schematischen Darstellungen (Grundriss) ist der Anteil Erhalt / Umbau / Neubau mit schwarz / gelb / roter Markierung in einem A3-Dossier darzustellen.

4.5.5 Formular Baukostenschätzung (N8) In den verschiedenen Studien der SBB wurden Kosten auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt (Grobkostenschätzung +/- 30%). Diese werden bei der Aufgabenstellung mit den Wettbewerbsunterlagen in einer detaillierten Kostenmatrix den Anbietern als Referenzbaukosten abgegeben.

Die Kostengliederung orientiert sich am BKP-Hochbau. In der Darstellung der SBB ist neben der Kostengliederung nach BKP-Hochbau auch die Zuweisung nach BKP-SBB dargestellt. Damit können jederzeit die Kosten in beiden Systemen dargestellt werden.

Die Anbieter ermitteln eigenständig die Baukosten ihres Projektentwurfes. Die Anbieter sind frei, ob hierfür die vorgegebenen Informationen der Referenzbaukosten genutzt werden. Die Kostenermittlungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden und mindestens den gleichen Detailierungsgrad wie die Referenzbaukosten aufweisen.

4.5.6 Formular Honorarangebot (N9) Die Honorare werden nach aufwandbestimmenden Baukosten ermittelt. Um die Vergleichbarkeit der Angebotskonditionen sicherzustellen, erfolgt der Vergleich auf Basis der Referenzbaukosten.

Durch die SBB ist das System der zu berücksichtigenden aufwandbestimmenden Baukosten vorgegeben (Zuweisung der Bausummen zu den Fachgewerken). Die Zuweisung ist in den Tabellen im Dokument C.01 Honorartabelle Wettbewerb Vorschau ersichtlich.

Durch die SBB sind pro Gewerk der Schwierigkeitsgrad, der Anpassungs-, Umbau- und Teamfaktor sowie der Faktor für Sonderleistungen vorgegeben. Im Weiteren sind die prozentualen Aufteilungen des berechneten Zeitaufwandes (Stunden) in die Qualifikationskategorien pro Gewerk und Phase vorgegeben.

Die Anbieter können die Stundenansätze pro Qualifikationskategorie und Gewerk definieren sowie pro Gewerk den vorgegebenen Anpassungsfaktor um bis zu +/-0.2 Punkte verändern. Die Stundensätze können pro Gewerk unterschiedlich gewählt werden. Die Stundensätze gelten auch für die Optionen.

Für die Spezialisten werden Stundenbudgets pro Phase vorgegeben und diese ebenfalls nach Erfahrungswerten der Bauherrschaft in die Qualifikationskategorien zugeteilt.

Im Dokument C.01 Honorartabellen Wettbewerb Vorschau sind die vorgesehenen Faktoren vereinfacht dokumentiert. Die Referenzbaukosten liegen erst als approximative Schätzung vor und werden für die Phase Wettbewerb verifiziert. Daher sind die Referenzbaukosten erst als Bandbreite angegeben.

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Folgende Leistungen sind als Optionen anzubieten:

• Architekt, Bauleitung (LHO 102) • Bauingenieur, Bauleitung (LHO 103) • Bauingenieur, Projektierung Massnahmen bestehende Pfahlwand • Alle Gewerke, Ausbau SBB-Immobilien

4.5.7 Datenträger (USB-Stick)

• Sämtliche Pläne als PDF-Dateien • Sämtliche Textdateien als Word und als PDF-Datei • Sämtliche Formulare als Excel und als PDF-Datei

4.5.8 Verfassernachweis

• Das ausgefüllte Formular Verfassernachweis ist in einem separaten, verschlossenen Couvert beschriftet mit Kennwort und Vermerk «NICHT ÖFFNEN / Projektwettbewerb Erweiterung Bahnhof Zürich Stadelhofen / Verfassernachweis» einzureichen.

4.6 Eingabe der Unterlagen zum Wettbewerb Alle Planunterlagen und der Datenträger (USB-Stick) sind mit einem Kennwort zu beschriften, anonym abzugeben und mit dem Vermerk «Projektwettbewerb Bahnhof Zürich Stadelhofen» zu versehen.

Die Planunterlagen inkl. Nachweise, das Verfassercouvert und der Datenträger sind bis zu den genannten Terminen (siehe Kap. 4.1) an folgende Adresse einzureichen (Details folgen nach Publikation Ergebnis Präqualifikation):

Schweizerische Bundesbahnen SBB Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte Region Ost Antun Balog / 1B Vulkanplatz 11 / Postfach 8048 Zürich

4.7 Vorprüfung Die formelle Vorprüfung erfolgt durch die KEEAS AG mit SBB AG, Einkauf Infrastruktur. Die inhaltliche Vorprüfung erfolgt durch die Fachexperten, unterstützt und koordiniert durch die KEEAS AG.

4.8 Schlussbeurteilung Die Beurteilung der abgegebenen Unterlagen erfolgt durch das Preisgericht anhand der Beurteilungskriterien (vgl. Kap. 5). Es wird ein Projektvorschlag pro Anbieter beurteilt.

Zur Beurteilung nicht zugelassen und für die feste Entschädigung nicht berechtigt sind Beiträge, die

• nicht termingerecht eintreffen, • die Anonymität nicht gewähren, • unvollständig sind oder nicht beurteilbare Unterlagen enthalten.

Zur Preiserteilung nicht zugelassen sind Beiträge,

• die von den Programmbestimmungen in wesentlichen Punkten abweichen

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4.9 Wahrung der Anonymität Die Anbieter haben während des Projektwettbewerbs für die Wahrung der Anonymität zu sorgen. Dies gilt insbesondere für die elektronischen Daten (versteckte Hinweise zum Verfasser) sowie die Abgabe der Unterlagen.

Bei Excel-Dateien können versteckte Hinweise auf den Verfasser (vgl. > Datei > Eigenschaften: Register : Zusammenfassung) vermieden werden, wenn die letzte Speicherung auf einem neutralen Computer vorgenommen wird oder durch eine Person, deren Name nicht auf einen Firmennamen schliessen lässt.

4.10 Verhandlungen Die SBB behält sich vor, mit dem Wettbewerbsgewinner Verhandlungen durchzuführen. Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht.

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5. Beurteilungskriterien Projektwettbewerb

5.1 Übersicht Beurteilungskriterien Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden gemäss den folgenden Beurteilungskriterien beurteilt:

Beurteilungskriterium Gewichtung max. Punkte

Nachweis über / abzugebende Unterlagen

BK1 Städtebau, Architektur, Freiraumplanung und Denkmalpflege

40% 200 pt N4 Pläne

N5 Flächennachweis gemäss Formular F.04

N6 Nachweis statische Machbarkeit

N7 Nachweis Erhalt / Umbau / Neubau

BK2 Funktionalität

25 % 125 pt N4 Pläne

N5 Flächennachweis gemäss Formular F.04

N6 Nachweis statische Machbarkeit

BK3 Wirtschaftlichkeit

20 % 100 pt N4 Pläne

N5 Flächennachweis gemäss Formular F.04

N8 Baukostenschätzung gemäss Formular F.03

BK4 Honorar

15 % 75 pt N9 Honorarangebot gemäss Formular F.02

Total 100 % 500 pt

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5.2 Bewertung der Wettbewerbsbeiträge Die Beurteilungskriterien BK 1-3 werden gemäss folgender Notenskala benotet. Die Note multipliziert mit der entsprechenden Gewichtung ergibt die Punktzahl für das jeweilige Beurteilungskriterium.

Note Erfüllung des Kriteriums Bezogen auf Angaben und Ausführungen

1.0 Sehr schlechte Erfüllung Ungenügende Angaben, die Anforderungen des Kriteriums nicht erfüllt

2.0 Schlechte Erfüllung Lückenhafte Angaben, Anforderungen eines Kriteriums teilweise nicht erfüllt

3.0 Normale, durchschnittliche Erfüllung

Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen des Kriteriums entsprechend

4.0 Gute Erfüllung Qualitativ gut

5.0 Sehr gute Erfüllung Qualitativ ausgezeichnet, hohe Innovation

5.3 Städtebau, Architektur, Freiraumplanung und Denkmalpflege (BK1) • Städtebauliches Gesamtkonzept und Einordnung in das Stadtgefüge, identitätsstiftende

Wirkung • Räumliche Umsetzung des Gesamtkonzeptes, Sichtbezüge und Orientierung,

Zweckmässigkeit der eingesetzten Gestaltungselemente • Gestaltungs-, Aufenthaltsqualität und Dauerhaftigkeit der Publikumsflächen • Umgang mit den gewachsenen Gebäude-, Platz-und Vegetationsstrukturen, Schutzobjekten

und schützenswertem Bestand

5.4 Funktionalität (BK2) • Effizienz und Zweckmässigkeit der betrieblichen Abläufe, des Unterhalts, der Ver- und

Entsorgung und der Anlieferung • Führung der Personenströme, Behindertengerechtigkeit • Flexibilität in der Nutzbarkeit der Kommerzflächen • technische Machbarkeit (Tragwerk, Bauprozess, HLKSE) • Ausführung unter Betrieb • Etappierbarkeit des Wettbewerbsprojekts und Weiterentwicklungspotenzial

5.5 Wirtschaftlichkeit (BK3) • Baukosten • Life Cycle Cost, Auswirkungen auf Betriebs- und Unterhaltskosten • Nachhaltigkeit in Bezug auf Energiekonzept und Materialisierung • Qualität und Angebot Kundenflächen

Die von den Anbietern angegebenen Baukosten werden durch die Experten geprüft und allfällige Abweichungen durch das Preisgericht bewertet.

Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit werden neben den Baukosten auch die Qualität und das Flächenangebot Kommerz, die Auswirkungen auf die Betriebs- und Unterhaltskosten, die Vor- und Nachteile des Entwurfs bezüglich Bauablauf und Etappierbarkeit (z.B. Behinderungen/Erschwernisse

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Bahnkunden, Auswirkungen auf Mietausfall und/oder Mietprovisorien) sowie allfällige weitere Faktoren, die sich aus den jeweiligen Entwürfen ergeben, berücksichtigt.

5.6 Honorar (BK4) Für die Bewertung der Honorarangebote sind die vorgegebenen Referenzbaukosten zu berücksichtigen. Damit erfolgt ein Vergleich auf der Basis der Honorarkonditionen.

Die Vergabe (Folgeauftrag) sowie der Vertrag erfolgen auf Basis der bereinigten aufwandbestimmenden Baukosten des Anbieters. Sind die aufwandbestimmenden Baukosten des Anbieters tiefer als die Referenzbaukosten, so werden die Referenzbaukosten berücksichtigt.

Für die Bewertung des Honorarangebotes werden alle Phasen und Optionen berücksichtigt.

Das Honorarangebot mit dem tiefsten Preis erhält das Punktemaximum. Angebote, die +50% über dem tiefsten Preis liegen, erhalten 0 Punkte. Die Punktevergabe innerhalb dieser Bandbreite erfolgt linear. Die Punkte werden gemäss nachfolgender Formel vergeben, wobei jeweils kaufmännisch auf ganze Punkte auf- oder abgerundet wird.

Punkte = 𝑀 ∗ #$%&'##$%&'#()*+

M = maximale zu vergebende Punktezahl P = Preis des zu bewertenden Angebots Pbest = Preis des günstigsten Angebotes Pmax = Preis, bei welchem die Wertkurve den Nullpunkt schneidet (Pbest * 1.5)

5.7 Bestimmung des Wettbewerbssiegers Sieger ist das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

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Genehmigung Das vorliegende Programm der Phase Präqualifikation und die zum Zeitpunkt der Präqualifikation publizierten Unterlagen wurden vom Preisgericht genehmigt:

Ort, Datum: Zürich, 24. September 2018

Lisa Ehrensperger (Vorsitz)

Prof. Ir. Wiel Arets

Prof. Dr. Aurelio Muttoni

Katrin Gügler

Roger Strub

Prof.In Barbara Holzer (Ersatz)

Dr. Miguel Fernández Ruiz (Ersatz)

Page 32: Teil B B.02-01 Programm Präqualifikation

IMS Infrastruktur, 24.10.2018 Seite 32/32

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Roland Meier

Andreas Brunner

Alexander Binder

Philipp Mader

Andreas Steiger

Stefan Frehner (Ersatz)