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Heft-16 253 02-08-27 07:33:49 -dtp- Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Teil I Jahrgang 2002 Ausgegeben in München am 30. August 2002 Nummer 16 Seite 253 B 1234 A I. Rechtsvorschriften Gesetz zur Änderung des Bayerischen Ge- setzes über das Erziehungs- und Unter- richtswesen ........................... 254 Gesetz zur Änderung des Bayerischen Ge- setzes über das Erziehungs- und Unter- richtswesen und des Bayerischen Schul- finanzierungsgesetzes ................. 255 Verordnung über die Errichtung staatli- cher Realschulen in Bayern ............. 258 II. Bekanntmachungen der Bayeri- schen Staatsministerien für Un- terricht und Kultus und Wissen- schaft, Forschung und Kunst Änderung der Bekanntmachung über Prü- fungsvergütungen und Vergütungen für Aufsichtführende bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I ............ 259 I n h a l t Seite Seite Änderung der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Haupt- schulen .............................. 259 Änderung der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit an Schulen für Be- hinderte und Kranke (Förderschulen) und an den Schulvorbereitenden Einrich- tungen ............................... 260 Lehrerfortbildung in Bayern ............ 260 Nachtragsverzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel ..... 263 Zulassung von Lernmitteln ............. 263 Berichtigung .......................... 265 III. Bekanntmachungen der Bayeri- schen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen ––

Teil I - Bayern€¦ · Heft-16 255 02-08-27 07:33:49 -dtp-KWMBl I Nr. 16/2002 255 2230-1-1-UK, 2230–7–1–UK Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs-

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Page 1: Teil I - Bayern€¦ · Heft-16 255 02-08-27 07:33:49 -dtp-KWMBl I Nr. 16/2002 255 2230-1-1-UK, 2230–7–1–UK Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs-

Heft-16 25302-08-27 07:33:49 -dtp-

Amtsblattder Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultusund Wissenschaft, Forschung und Kunst

Teil I

Jahrgang 2002Ausgegeben in München am 30. August 2002Nummer 16

Seite 253 B 1234 A

I. Rechtsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Ge-setzes über das Erziehungs- und Unter-richtswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Ge-setzes über das Erziehungs- und Unter-richtswesen und des Bayerischen Schul-finanzierungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . 255

Verordnung über die Errichtung staatli-cher Realschulen in Bayern . . . . . . . . . . . . . 258

II. Bekanntmachungen der Bayeri-schen Staatsministerien für Un-terricht und Kultus und Wissen-schaft, Forschung und Kunst

Änderung der Bekanntmachung über Prü-fungsvergütungen und Vergütungen fürAufsichtführende bei Prüfungen nach derLehramtsprüfungsordnung I . . . . . . . . . . . . 259

I n h a l t

Seite Seite

Änderung der Bekanntmachung über dieUnterrichtspflichtzeit der Lehrer undFachlehrer an Grundschulen und Haupt-schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259

Änderung der Bekanntmachung über dieUnterrichtspflichtzeit an Schulen für Be-hinderte und Kranke (Förderschulen)und an den Schulvorbereitenden Einrich-tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260

Lehrerfortbildung in Bayern . . . . . . . . . . . . 260

Nachtragsverzeichnis der zum Gebrauchan Schulen zugelassenen Lernmittel . . . . . 263

Zulassung von Lernmitteln . . . . . . . . . . . . . 263

Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

III. Bekanntmachungen der Bayeri-schen Staatsregierung, andererbayerischer Staatsministerienund sonstiger Stellen ––

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Heft-16 25402-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002254

I. Rechtsvorschriften

2230-1-1-UK

Gesetzzur Änderung des

Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs-und Unterrichtswesen

Vom 8. Februar 2002 (GVBl S. 32)

Der Bayerische Ministerpräsident

KWMBl I 2002 S. 254

Page 3: Teil I - Bayern€¦ · Heft-16 255 02-08-27 07:33:49 -dtp-KWMBl I Nr. 16/2002 255 2230-1-1-UK, 2230–7–1–UK Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs-

Heft-16 25502-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002 255

2230-1-1-UK, 2230–7–1–UK

Gesetzzur Änderung des

Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesenund des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes

Vom 25. Juli 2002 (GVBl S. 326)

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Heft-16 25602-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002256

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Heft-16 25702-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002 257

Der Bayerische Ministerpräsident

KWMBl I 2002 S. 255

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Heft-16 25802-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002258

2234-3-24-UK

Verordnungüber die Errichtung

staatlicher Realschulen in Bayern

Vom 21. Juni 2002 (GVBl S. 314)

Bayerisches Staatsministeriumfür Unterricht und Kultus

Monika HohlmeierStaatsministerin

KWMBl I 2002 S. 258

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Heft-16 25902-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002 259

20323-UK

Änderung der Bekanntmachung überPrüfungsvergütungen und Vergütungen für

Aufsichtführende bei Prüfungennach der Lehramtsprüfungsordnung I

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 6. August 2002 Nr. III/8-S4011-71 345

1. Nummer 2 Buchst. b der Bekanntmachung überPrüfungsvergütungen und Vergütungen für Auf-sichtführende bei Prüfungen nach der Lehramts-prüfungsordnung I vom 18. Februar 2002(KWMBl I S. 87) erhält folgende Fassung:

„b) soweit es sich um Ruhestandsbeamte und Per-sonen, die sich in derFreistellungsphase der Altersteilzeit befinden,handelt 12,80 A.“

2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1.August 2002 in Kraft.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBl I 2002 S. 259

2030.51-UK

Änderung der Bekanntmachung über dieUnterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fach-lehrer an Grundschulen und Hauptschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 8. August 2002 Nr. IV/6-P7004-4/84 066

1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsmi-nisteriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaftund Kunst über die Unterrichtspflichtzeit der Leh-

II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerienfür Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

rer und Fachlehrer an Grundschulen und Haupt-schulen vom 10. Mai 1994 (KWMBl I S. 136), zu-letzt geändert durch Bekanntmachung vom 15.November 2000 (KWMBl I S. 524), wird wie folgtgeändert:

1.1. Nr. 3.1.1 erhält folgende Fassung:„Für die Wahrnehmung der Schulleitung werdenfolgende Anrechnungsstunden gewährt:Bis 60 Schüler 4 Unterrichtsstunden

61 bis 120 Schüler 5 Unterrichtsstunden121 bis 180 Schüler 7 Unterrichtsstunden181 bis 240 Schüler 10 Unterrichtsstunden241 bis 300 Schüler 12 Unterrichtsstunden301 bis 360 Schüler 14 Unterrichtsstunden,darüber hinaus für bis zu 60 Schüler jeweils eineUnterrichtsstunde mehr. Maßgebend ist die Schü-lerzahl nach der vorläufigen Unterrichtsüber-sicht.“

1.2 Nr. 3.7 erhält folgende Fassung:„Medienpädagogisch-informationstechnischeBeratung

Für die Medienpädagogisch-informationstechni-sche Beratung bei den Staatlichen Schulämternwird ein Anrechnungsstundenkontingent (Stun-denpool) zur Verfügung gestellt. Dieses beträgteine Anrechnungsstunde für jeweils 70 Lehrer(einschließlich Fachlehrer) im Schulamtsbezirk,mindestens jedoch 5 und höchstens 12 Anrech-nungsstunden. Maßgebend ist die Zahl der voll-zeit- und teilzeitbeschäftigten Lehrer und Fach-lehrer zum 1. Oktober des vorangegangenenSchuljahres. Dem Staatlichen Schulamt in derLandeshauptstadt München stehen 25 und demStaatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg 18Anrechnungsstunden zur Verfügung.“

1.3 In Nr. 3.8.4 werden die Worte „mit den Jahr-gangsstufen 7 bis 9/10“ gestrichen.

2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September2002 in Kraft.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBl I 2002 S. 259

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Heft-16 26002-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002260

2030.51-UK

Änderung der Bekanntmachung über dieUnterrichtspflichtzeit an Schulen für

Behinderte und Kranke (Förderschulen) undan den Schulvorbereitenden Einrichtungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 8. August 2002 Nr. IV/9-P8004-4/84 066

1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsmi-nisteriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaftund Kunst über die Unterrichtspflichtzeit anSchulen für Behinderte und Kranke (Förderschu-len) und an den Schulvorbereitenden Einrichtun-gen vom 10. Mai 1994 (KWMBl I S. 138), zuletztgeändert durch Bekanntmachung vom 15. No-vember 2000 (KWMBl I S. 525), wird wie folgt ge-ändert:

1.1 Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:

a) Nr. 4.1.2 erhält folgende Fassung:„Für die Wahrnehmung der Schulleitung anden (Sonderpädagogischen und anderen) För-derzentren werden folgende Anrechnungs-stunden gewährt:

3 bis 4 Klassen 6 Unterrichtsstunden5 bis 6 Klassen 9 Unterrichtsstunden7 bis 8 Klassen 13 Unterrichtsstunden9 bis 14 Klassen 17 Unterrichtsstunden

15 bis 23 Klassen 21 Unterrichtsstunden24 bis 29 Klassen 25 Unterrichtsstundenab 30 Klassen 29 Unterrichtsstunden

Die Gruppen der Schulvorbereitenden Einrich-tungen zählen als Klassen. Maßgebend ist dieKlassenzahl nach der vorläufigen Unterrichts-übersicht.“

b) Die bisherigen Nummern 4.1.2 bis Nr. 4.1.4werden Nummern 4.1.3 bis 4.1.5.

1.2 In Nr. 4.5.5 werden die Worte „Jahrgangstufen 7bis 9 (bzw. 8 bis 10)“ durch die Worte „Jahrgangs-tufen 5 bis 9 (bzw. 6 bis 10)“ ersetzt.

1.3 Es wird folgende neue Nr. 4.5.6 eingefügt:„4.5.6 Für die Medienpädagogisch-informa-

tionstechnische Beratung werden je Re-gierungsbezirk 5 Anrechnungsstunden,für den Regierungsbezirk Oberbayern8 Anrechnungsstunden bereit gestellt.“

2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September2002 in Kraft.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBl I 2002 S. 260

2238-UK

Lehrerfortbildung in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51 011

Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Tech-nik, Gesellschaft und Kultur stellen neue Anforderun-gen an die Schule und erfordern Weiterentwicklun-gen in allen Bereichen des schulischen Lehrens undLernens.

Dementsprechend setzt die Lehrerfortbildung aufallen Ebenen folgende Entwicklungsziele um:

Die Fortbildung der Lehrkräfte ist in einen ständi-gen berufsnahen Weiterlernprozess integriert undumfasst das gesamte Berufsleben. Lehrerfortbildungunterstützt die Lehrkräfte bei der Bewältigung dervielfältigen Anforderungen des Schulalltags und isteine der tragenden Säulen der Personal-, Organisati-ons- und Unterrichtsentwicklung der Schulen.1)

Lehrerfortbildung als Institution ist durch einGleichgewicht aus Angebots- und Bedarfsorientie-rung gekennzeichnet. Zu diesem Zweck arbeiten alleInstanzen der Lehrerfortbildung arbeitsteilig zusam-men und koordinieren sich hinsichtlich der Aufga-benverteilung.

I. Charakteristika von Lehrerfortbildung

Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für Unter-richt und Erziehung. Zu ihren beruflichen Aufgabenzählen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Diagnosti-zieren, Fördern und Beraten; hierzu gehört auch dieNotwendigkeit, ihre berufliche Tätigkeit zu überprü-fen, zu überdenken und weiterzuentwickeln. Diesemkomplexen Berufsbild entsprechen hohe Anforderun-gen an die Aus- und Fortbildung. Um dem Bedarfgerecht zu werden, strebt Lehrerfortbildung an, dieberuflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehr-kräfte zu erhalten, zu erweitern und der wissenschaft-lichen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupas-sen (vgl. Art. 20 Abs. 1 des Bayerischen Lehrerbil-dungsgesetzes).

Lehrerfortbildung hat vielfältige Perspektiven: Sieträgt zur Qualität und Weiterentwicklung des Schul-wesens bei und hilft der Lehrkraft, sich dem Wandelder gesellschaftlichen Anforderungen zu stellen; sieunterstützt das personale Selbstverständnis und dieberufliche Identität des Lehrers. Sie kann auch Aufga-ben der Ausbildung und der Weiterbildung überneh-men.

Lehrerfortbildung als Instrument der Unterrichts-entwicklung zielt auf die Erhaltung und Aktualisie-rung der pädagogischen, fachlichen, didaktischenund methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten derLehrkraft. Ihre Inhalte orientieren sich im Sinne einerAngebotsorientierung schwerpunktmäßig am verfas-sungsgemäßen Bildungs- und Erziehungsauftrag der

1) Die Regelungen für die Lehrerfortbildung gelten grundsätz-lich auch für Förderlehrer.

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Heft-16 26102-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002 261

Schulen und den aktuellen bildungspolitischen Ziel-setzungen, an der Lehrplanentwicklung sowie an derEntwicklung von Wissenschaft, Wirtschaft und Tech-nik, im Sinne einer Nachfrageorientierung dagegenvorrangig am erklärten Bedarf der Lehrkräfte an denSchulen.

Lehrerfortbildung als Instrument der Personal-bzw. Organisationsentwicklung umfasst eine geplan-te Weiterqualifizierung, Begleitung der beruflichenEntwicklung und Prävention berufsimmanenter Pro-bleme. Sie trägt zur Professionalisierung der Lehrerim Umgang mit allen am Schulleben Beteiligten bei,bereitet sie für neue Aufgaben vor und bildet Funkti-onsträger und Führungskräfte in Schule und Schul-verwaltung aus. Sie bietet Unterstützung in Form vonQualifizierungs- und Trainingsangeboten, die auf diejeweiligen beruflichen Bedürfnisse zugeschnittensind.

II. Fortbildungsangebote und Fortbildungs-verpflichtung

1. Das Bayerische Staatsministerium für Unterrichtund Kultus legt auf Vorschlag des Koordinierungs-ausschusses Lehrerfortbildung das zweijährigeSchwerpunktprogramm für die inhaltliche Pla-nung der Lehrerfortbildung fest. Es ist für alle Ebe-nen verbindlich. Die verschiedenen Träger derstaatlichen zentralen und regionalen Lehrerfortbil-dung stimmen sich jährlich über ihr Angebot ab.

2. Die einzelnen Träger der Lehrerfortbildung infor-mieren die Schulen über ihr jeweiliges Angebot.Zur Darstellung des Gesamtangebots der staatli-chen Lehrerfortbildung einschließlich der staatlichanerkannten Fortbildungsmaßnahmen wird einezentrale Datenbank aufgebaut.

3. Die Verpflichtung zur Fortbildung ist in Art. 20Abs. 2 BayLBG geregelt. Sie gilt als erfüllt, wennFortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbil-dungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewie-sen ist. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert vonjeweils etwa 5 Stunden à 60 Minuten zugrunde zulegen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbil-dungsverpflichtung können Veranstaltungen aufallen Ebenen der staatlichen oder staatlich aner-kannten Fortbildung (z.B. an Hochschulen) besuchtund eingebracht werden. In die Belegverpflichtungist mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs alsschulinterne Lehrerfortbildung einzubringen.

4. Die Schwerpunkte der Fortbildung einer Lehrkraftwerden im Rahmen des Mitarbeitergesprächs ge-meinsam mit der Schulleitung reflektiert.

5. Auf der Grundlage des Fortbildungsbedarfs derLehrkräfte bestimmt jede Schule den eigenen Fort-bildungsbedarf und schreibt diesen laufend fort.Für die schulinterne Lehrerfortbildung erstellt sieeinen Fortbildungsplan.

6. Zur Unterstützung der schulinternen Lehrerfortbil-dung und zur bedarfsgerichteten Ausrichtung desAngebots informieren die Schulen die Träger derregionalen bzw. der lokalen Lehrerfortbildung imzweijährigen Turnus über ihren Fortbildungsbe-darf. Der Bedarf der Schulen bildet neben dem

Schwerpunktprogramm die wesentliche Grundla-ge für die Planung der Lehrerfortbildung in Bayern.

7. Alle Instanzen der Lehrerfortbildung sind ver-pflichtet, ihre Angebote zu evaluieren.

III. Die Einrichtungen der Lehrerfortbildungin Bayern

Die staatliche Lehrerfortbildung in Bayern glie-dert sich nach Reichweite und Trägerschaft in die zen-trale, regionale, lokale und schulinterne Lehrerfort-bildung. Hinzu kommen noch Fortbildungsangeboteeinzelner Kommunen (z. B. die Pädagogischen Institu-te in München und Nürnberg) sowie Veranstaltungenzur Fortbildung von Religionslehrkräften, die in Zu-sammenarbeit mit den Kirchen bzw. Religionsge-meinschaften durchgeführt werden.

Die zentrale Lehrerfortbildung richtet sich anLehrkräfte aus ganz Bayern. Die Träger sind

– die Akademie für Lehrerfortbildung und Perso-nalführung (ALP), Dillingen,

– das Institut für Lehrerfortbildung, Gars (katholi-scher Religionsunterricht),

– das Institut für Lehrerfortbildung, Heilsbronn(evangelischer Religionsunterricht),

– die Bayerische Landesstelle für den Schulsport,München (Sportunterricht).

Darüber hinaus gibt es eigene Lehrgänge desBayerischen Staatsministeriums für Unterricht undKultus.

Die regionale Lehrerfortbildung wird je nachSchulart von den Regierungen bzw. den Ministerial-beauftragten durchgeführt, die lokale Lehrerfortbil-dung von den staatlichen Schulämtern. Sie richtet sichan die Lehrkräfte des jeweiligen Aufsichtsbezirksbzw. Zuständigkeitsbereichs.

Die schulinterne Lehrerfortbildung wird von denSchulen selbst durchgeführt. An ihr nehmen in derRegel nur Lehrkräfte des jeweiligen Kollegiums teil.

Das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bil-dungsforschung (ISB), München, wirkt bei derKonzeption der Lehrerfortbildung mit und arbeitetmit den Einrichtungen der Lehrerfortbildung bera-tend und durch unmittelbare Beteiligung an Fort-bildungsveranstaltungen auch operativ zusammen.Um die Lehrkräfte in fachlichen, didaktischenund methodischen Fragen zu unterstützen, werdenam Staatsinstitut Handreichungen und Materialienerstellt, die in gedruckter Form oder im Internet(http://www.isb.bayern.de) veröffentlicht werden.

IV. Aufgabenverteilung

1. Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

Das Bayerische Staatsministerium für Unterrichtund Kultus trägt die Verantwortung für die Zieleund Inhalte sowie den Haushalt der Lehrerfort-bildung. Es legt die Rahmenbedingungen fürdie Weiterentwicklung der Inhalte, Methodenund Organisationsformen der Lehrerfortbil-

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Heft-16 26202-08-27 07:33:49 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002262

dung fest und fördert die Entwicklung neuerFortbildungs- bzw. Personalführungsmodelle.

Über die Anerkennung von Angeboten deraußerschulischen Lehrerfortbildung von landes-weiter Bedeutung als Maßnahmen, die die staat-liche Lehrerfortbildung ergänzen, entscheidetdas Staatsministerium im Einzelfall.

2. Aufgaben der zentralen Lehrerfortbildung

2.1 Die Akademie für Lehrerfortbildung und Perso-nalführung Dillingen (ALP)

Die Akademie für Lehrerfortbildung und Perso-nalführung hat die Aufgabe, Fortbildungsveran-staltungen für Lehrer aller Schularten und allerFächer (mit Ausnahme von Sport und Religion)in ganz Bayern durchzuführen.

Das Angebot der Akademie richtet sich vorran-gig an Lehrkräfte mit dem Auftrag, die Inhalteihrerseits in der regionalen, lokalen oder schul-internen Lehrerfortbildung weiter zu vermitteln,an Funktionsträger sowie an pädagogische Füh-rungskräfte.

Zusätzlich zur Fortbildung bietet die AkademieBeratung im Bereich der Informationstechnik(Hard- und Software) sowie der Medienpädago-gik an und betreut die dafür zuständigen Fach-berater und Medienpädagogisch- informations-technischen Berater. Ebenso obliegt ihr dieBetreuung des Bayerischen Schulservers.

Die landesweite Bekanntgabe des Angeboteserfolgt halbjährlich in der Broschüre „Lehrer-fortbildung in Bayern“, in der auch die Fortbil-dungsangebote der anderen Institute veröffent-licht werden. Die Bekanntgabe des Fortbil-dungsangebotes erfolgt außerdem im Internetunter der URL http://alp.dillingen.de.

2.2 Die Fortbildungsinstitute

Das Institut für Lehrerfortbildung Gars am Innist mit der Fortbildung von Lehrkräften allerSchularten beauftragt, die in Bayern katholi-schen Religionsunterricht erteilen; das Institutfür Lehrerfortbildung Heilsbronn hat die Auf-gabe, Fortbildungsveranstaltungen für bayeri-sche Lehrkräfte mit dem Fach „Evangelische Re-ligionslehre“ durchzuführen.

Die Bayerische Landesstelle für den Schulsportorganisiert Fort- und Weiterbildungslehrgängefür Sportlehrkräfte.

3. Aufgaben der dezentralen Lehrerfortbildung

3.1 Die regionale Lehrerfortbildung (RLFB)

Die regionale Lehrerfortbildung führt Fortbil-dungsveranstaltungen in der jeweiligen Regiondurch. Durch die Verteilung auf verschiedeneTräger sind ihre Angebote nach Schularten undggf. Fächern differenziert, die regionale Lehrer-fortbildung strebt aber auch die schulart- und fä-cherübergreifende Zusammenarbeit an. Bei derPlanung und Durchführung von überregionalenLehrerfortbildungsmaßnahmen ist die Dienst-

stelle federführend, in deren Bezirk die Maßnah-me stattfindet.

Die regionale Lehrerfortbildung reagiert unmit-telbar auf pädagogische, didaktische und sonsti-ge berufsbezogene Erfordernisse oder Neuerun-gen und bietet Fortbildung auf kurzem Wege an.

Die regionale Lehrerfortbildung versteht sichauch als Unterstützungs- und Servicesystem fürdie Schulen. Sie ist daher auch für die Betreuungund Evaluation des regionalen Multiplikatoren-/Moderatoren-/ Referentennetzes verantwort-lich.

Die Fortbildungsangebote der RLFB werdenüber verschiedene Publikationsformen und-wege bekannt gemacht, wie Rundschreiben derjeweiligen Träger und das Internet.

3.1.1 Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen,Berufsschulen, Berufsfachschulen einschließ-lich Wirtschaftsschulen, Fachschulen, Fachaka-demien

Die Bezirksregierungen organisieren und ge-stalten eigenverantwortlich regionale Fortbil-dungsmaßnahmen für Grund- und Hauptschu-len, für Förderschulen und für berufliche Schu-len (mit Ausnahme der Fach- und Berufsober-schulen).

Angeboten werden Halbtages-, Tages- undMehrtagesveranstaltungen.

Mit der Betreuung von Lehrgangsleitern, Refe-renten, Multiplikatoren und Moderatoren ausder Region unterstützt die regionale Lehrerfort-bildung gezielt die lokale und schulinterne Leh-rerfortbildung.

3.1.2 Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen undBerufsoberschulen

Bei den Ministerialbeauftragten für Gymna-sien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufs-oberschulen (FOS/BOS) planen, gestalten undorganisieren Mitarbeiter für RLFB die Fortbil-dungsmaßnahmen für die jeweilige Schulart imAufsichtsbezirk.

Angeboten werden eintägige Veranstaltungen,gegebenenfalls auch Halbtagesveranstaltungenoder mehrtägige Veranstaltungen als zusam-menhängende Fortbildungseinheit.

3.2 Die lokale Lehrerfortbildung (Grund-undHauptschulen)

An den Staatlichen Schulämtern organisierenund gestalten Fortbildungsschulräte eigenver-antwortlich lokale Fortbildungsmaßnahmen fürGrund- und Hauptschulen.

Es werden halbtägige Veranstaltungen, Arbeits-gemeinschaften in der unterrichtsfreien Zeit, inbegründeten Ausnahmefällen auch Ganztages-veranstaltungen zu pädagogischen und didakti-schen Schwerpunktthemen angeboten. Diesewerden auch für Förderschulen geöffnet.

Lokale Lehrerfortbildung leistet einen unmittel-baren Beitrag zur Schulentwicklung.

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Heft-16 26302-08-27 07:33:50 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002 263

3.3 Die schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF)

Die schulinterne Lehrerfortbildung orientiertsich unmittelbar am Bedarf der Kollegien.Für die Durchführung schulinterner Lehrer-fortbildung können Finanzmittel bereitgestelltwerden.

V. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten zum Halbjahr des Schul-jahres 2002/2003 in Kraft und gelten für den staatli-chen Bereich.

VI. Bericht über die Umsetzung

Die Träger der regionalen Lehrerfortbildung be-richten dem Staatsministerium erstmals zum Ende desKalenderjahres 2005 (1. Dezember 2005) und dann imzweijährigen Turnus über die Umsetzung dieserRichtlinien.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBl I 2002 S. 260StAnz 2002 Nr. 34

223011.114-UK

Nachtragsverzeichnis der zum Gebrauch anSchulen zugelassenen Lernmittel

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 16. August 2002 Nr. III/6-S1321-5/93 746

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsmi-nisteriums für Unterricht und Kultus vom 16. August2002 Nr. III/6-S 1321-5/93 747 über das Nachtragsver-zeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenenLernmittel ist als Beilage zum Amtsblatt Teil I, Nr. 16vom 30. August 2002 veröffentlicht. Das Nachtrags-verzeichnis ist daher nicht in die fortlaufende Paginie-rung des Amtsblattes einbezogen und wird nicht inden Jahresband 2002 aufgenommen.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBl I 2002 S. 263

223011.114-UK

Zulassung von Lernmitteln

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus

vom 16. August 2002 Nr. III/6-S1321/1-5/93 745

Die nachstehend aufgeführten Lernmittel werdenzum Gebrauch im Unterricht an den bayerischenSchulen für die im Einzelnen angegebenen Schular-ten zugelassen.

Die mit „*“ gekennzeichneten Werke verwendendie neue Rechtschreibung.

1. Lernmittelfreie Lernmittel

1.1 Allgemein bildende Schulen

Grund- und Hauptschule

Englisch

Cornelsen Verlag, Berlin/München:

*English H – Highlight, Hauptschule Bayern, hrsg. v.Cox/Williams:6: BN 69958, 1. Aufl. 02, 16,95 EUR, ZN 136/02-V(30.8.02)

Realschule

Biologie

Cornelsen Verlag, Berlin/München:

*Biologie, Realschule Bayern, v. Hampl u.a.:7: BN 170497, 1. Aufl. 02, 15,95 EUR, ZN 137/02-R6(30.8.02)

Deutsch – Lesebücher

Ernst Klett Verlag, Stuttgart:

*Lesezeichen, Neuausgabe für Realschulen in Bay-ern, v. Hein u.a.:5: BN 414551, 1. Aufl. 02, 17,70 EUR, ZN 318/01-R6(30.8.02)

Erdkunde

Cornelsen Verlag, Berlin/München:

*Mensch und Raum, Realschule Bayern, hrsg. v. Hartlu.a.:7: BN 656012, 1. Aufl. 02, 15,95 EUR, ZN 146/02-R6(30.8.02)

Mathematik

Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt a.M.:

*Mathematik für Realschulen, v. Habler u.a.:7 II/III: BN 07158, Aufl. 02, 14,95 EUR, ZN 145/02-R6(30.8.02)

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KWMBl I Nr. 16/2002264

Gymnasium

Kunsterziehung

Ernst Klett Verlag, Stuttgart:

*Grundsteine Kunst:4: Mensch, Kunst! v. Dehne u.a., BN 2056, 1. Aufl. 99,19,20 EUR, ZN 35/02-G (30.8.02), zugel. ab Jgst. 12

1.2 Berufliche Schulen

Berufsfachschulen

Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

Urban & Fischer Verlag, München:

H i n w e i s :Das nachfolgend genannte Werk gilt nach § 17 Abs. 2ZLV in seiner bezeichneten Auflage weiterhin als zu-gelassen:

*Pflege konkret – Gynäkologie, Geburtshilfe, hrsg. v.Goerke/Bazlen, BN 25591, 2. Aufl. 02, 29,95 EUR, ZN296/97-BF (30.8.02), zugel. an BFS f. Krankenpflege

Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten

Winklers Verlag im Westermann Schulbuchverlag,Darmstadt:

H i n w e i s :Das nachfolgend genannte Werk gilt nach § 17 Abs. 2ZLV in seiner bezeichneten Auflage weiterhin als zu-gelassen:

*Industrielles Rechnungswesen – IKR, v. Schmolke/Deitermann, BN 6652, 30. überarb. Aufl. 02, 28,60EUR, ZN 177/88-BF(F) (30.8.02)

Fachschulen

Fachschule für Datenverarbeitung

Winklers Verlag im Westermann Schulbuchverlag,Darmstadt:

H i n w e i s :Das nachfolgend genannte Werk gilt nach § 17 Abs. 2ZLV in seiner bezeichneten Auflage weiterhin als zu-gelassen:

*Industrielles Rechnungswesen – IKR, v. Schmolke/Deitermann, BN 6652, 30. überarb. Aufl. 02, 28,60EUR, ZN 119/92-F(BF) (30.8.02), zugel. in Betriebs-wirtschaft u. Rechnungswesen (Ergänzungsunter-richt)

Meisterschule

Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten:

H i n w e i s :Das nachfolgend genannte Werk gilt nach § 17 Abs. 2ZLV in seiner bezeichneten Auflage weiterhin als zu-gelassen:

*Tabellenbuch Metall (ohne Formelsammlung), v. Fi-scher u.a., BN 1060X, 42. Aufl. 02, 19,80 EUR, ZN270/87-F(FO) (30.8.02) (vgl. TS)

Technikerschule

Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten:

H i n w e i s :Die nachfolgend genannten Werke gelten nach § 17Abs. 2 ZLV in ihrer bezeichneten Auflage weiterhinals zugelassen:

*Automatisierungstechnik mit Informatik und Tele-kommunikation, Grundlagen, Komponenten undSysteme, v. Schmid, BN 51518, 5. verbess. Aufl. 02,34,50 EUR, ZN 58/94-F (30.8.02), zugel. f.d. Fachricht.Maschinenbautechnik in Werkzeugmaschinen u. Au-tomatisierungstechnik

*Produktionsorganisation mit Qualitätsmanagementund Produktpolitik, v. Schmid u.a., BN 52417, 2. ver-bess. Aufl. 02, 30,50 EUR, ZN 316/01-F (30.8.02), zu-gel. in Betriebsorganisation sowie Arbeitsvorberei-tung und Kalkulation

*Tabellenbuch Metall (ohne Formelsammlung), v. Fi-scher u.a., BN 1060X, 42. Aufl. 02, 19,80 EUR, ZN270/87-F(FO) (30.8.02) (vgl. MS)

Fachoberschule / Berufsoberschule

Fachpraktische Ausbildung (nur an FOS)

Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten:

H i n w e i s :Das nachfolgend genannte Werk gilt nach § 17 Abs. 2ZLV in seiner bezeichneten Auflage weiterhin als zu-gelassen:

*Tabellenbuch Metall (ohne Formelsammlung), v. Fi-scher u.a., BN 1060X, 42. Aufl. 02, 19,80 EUR, ZN312/76-FO(F) (30.8.02)

Mathematik

Bildungsverlag EINS, Troisdorf:

H i n w e i s :Das nachfolgend genannte Werk gilt nach § 17 Abs. 2ZLV in seiner bezeichneten Auflage weiterhin als zu-gelassen:

*Mathematik für die berufliche Oberstufe, v. Hoff-mann u.a.:11: Technik, BN 5970, 2. Aufl. 02, 25,70 EUR, ZN96/99-FO (30.8.02)

3. Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtigeLernmittel

3.1 Allgemein bildende SchulenGrund- und Hauptschule

Realschule

Englisch

Cornelsen & Oxford University Press, Berlin/Mün-chen:

*Go Ahead, Realschule Bayern, Workbook, v. Heide-meier u.a.:6: BN 25098, 3. Aufl./1. Dr. 02, 7,25 EUR, ZN214/01-R6 (30.8.02)

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Heft-16 26502-08-27 07:33:50 -dtp-

KWMBl I Nr. 16/2002 265

3.2 Berufliche Schulen

Fachschulen

Meisterschule

Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten:

Computerpraxis – Schritt für Schritt:*AutoCAD 2002 – Grundkurs: v. Golling, BN 78130, 1.Aufl. 02, 20,50 EUR, ZN 150/02-F (30.8.02), zugel. inTechn. Zeichnen u. Konstruktion (vgl. TS)

Technikerschule

Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten:

Computerpraxis – Schritt für Schritt:*AutoCAD 2002 – Grundkurs: v. Golling, BN 78130,1. Aufl. 02, 20,50 EUR, ZN 150/02-F (30.8.02), zugel. inTechn. Zeichnen u. Konstruktion (vgl. MS)

Die Zulassung der Unterrichtswerke tritt am 30.August 2002 in Kraft.

E r h a r d

Ministerialdirektor

KWMBl I 2002 S. 263

Berichtigung

223602.5-UK

In der Bekanntmachung „Rahmenlehrplan für denAusbildungsberuf Versicherungskaufmann/Versi-cherungskauffrau“ vom 26. Juni 2002 (KWMBl IS. 208) wurde veröffentlicht, dass im Schuljahr2002/2003 bzw. 2004/2002 für die Fachklassen derJahrgangsstufe 11 bzw. 12 noch die Lehrpläne vom24. Juli 1997 gelten. Richtig ist, dass noch die Lehrplä-ne vom 3. Juli 1997 gelten.