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Teilnahmebedingungen der DAK-Gesundheit für „Dance-Contest - Beweg dein Leben!“ § 1 Teilnahme und Teilnahmeausschluss (1) Veranstalterin des „Dance-Contest – Beweg dein Leben! 2018“ ist die DAK-Gesundheit (Ersatzkasse), Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg. (2) Teilnehmen können Mädchen und Jungen im Alter ab 7 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die sich eigenständig in Gruppen von 2 – 10 Personen zusammenfinden. Die Teilnehmer müssen nicht bei der DAK-Gesundheit versichert sein. Alle Gruppen werden nach dem Alter der Teilnehmer/-innen in die folgenden Kategorien eingeteilt: 7 bis 11-Jährige (Kids), 12 bis 16-Jährige (Young Teens) und ab 17-Jährige (Teens). In den vorgenannten Kategorien wird zusätzlich zwischen den Leistungsgruppen preChamps (Anfänger) und Champs (Profis) unterschieden. Die Beschreibungen der Leistungsgruppen sind unter www.dak-dance.de definiert. Die DAK-Gesundheit freut sich über alle Teilnehmer. Die Einladung zur Teilnahme am DAK-Dance-Contest umfasst natürlich auch Menschen mit Beeinträchtigung/Handicap. Sollten individuelle Rahmenbedingungen für die Teilnahme notwendig sein, sind diese im Vorfeld mit der DAK-Gesundheit abzustimmen. Anfragen sind an [email protected] zu richten. Abweichende Teilnahmebedingungen für Menschen mit Beeinträchtigung/Handicap finden Sie hier. Besteht die Gruppe aus zwei Alterskategorien, erfolgt die Einstufung in die Alterskategorie, in der die Mehrheit der Teilnehmer/-innen zugehörig ist. Sollte keine Mehrheit gefunden werden, wird die Gruppe nach ihrem Altersdurchschnitt zugeordnet. Ausschlaggebend ist das Alter am Tag der Anmeldung. Bei keiner eindeutigen Zuordnung der Alterskategorie, entscheidet die DAK-Gesundheit. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, eine Höher- bzw. Herabstufung in eine andere Leistungsgruppe (preChamps/Champs) vorzunehmen. Von der Teilnahme als Tänzer ausgeschlossen sind Mitarbeiter/-innen der DAK-Gesundheit. Von der Teilnahme als Tänzer und Trainer generell ausgeschlossen sind die beteiligten Kooperationspartner. (3) Die Teilnehmergruppen nehmen am Wettbewerb teil, indem sie sich in Gruppen von 2 – 10 Personen zusammenfinden und eine Choreographie zu einem Song/Remix ihrer Wahl einstudieren. Die Dauer der Choreographie darf nicht länger als 3 Minuten betragen. Die Choreographie muss gefilmt und entweder auf der Aktionshomepage www.dak-dance.de hochgeladen oder bei einem Servicezentrum der DAK-Gesundheit auf dem Medium USB-Stick oder CD/DVD abgegeben werden. Der Video-Clip ist in der Zeit vom 19.02. – 15.04.2018 einzureichen. Einreichungen und Anmeldungen nach dem Einsendeschluss können nicht mehr berücksichtigt werden. (4) Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, nur Video-Clips zu veröffentlichen, die rechtlich unbedenklich sind. (5) Die Teilnehmer bzw. ggf. die Erziehungsberechtigten erklären sich in Vertretung ihres Kindes/ihrer Kinder bereit, die Preisübergabe im Rahmen von redaktionellen Presseveröffentlichungen begleiten zu lassen. Ebenfalls erhält die DAK-Gesundheit das Recht, Vorname, Wohnort und Alter der gewinnenden Kinder/Teams im Rahmen von Publikationen kostenlos zu nutzen. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden selbstverständlich beachtet. (6) Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Wettbewerbs, Manipulation etc. vorliegen. In einem solchen Fall können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. (7) Die Teilnahme am Dance-Contest der DAK-Gesundheit ist kostenlos. § 2 Durchführung und Gewinn (1) Die Bewertung der eingereichten Videos und damit auch die Teilnahme an einem Live-Event erfolgt zur Hälfte durch eine Jury (3 Gruppen je Kategorie und Leistungsgruppe) und zur Hälfte durch ein Online-Votingverfahren (3 Gruppen je

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Kategorie und Leistungsgruppe mit den meisten Stimmen) auf der Internetseite www.dak-dance.de. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen für die Gruppen werden von der DAK-Gesundheit nicht veröffentlicht. Bewertet wird die gesamte Gruppe; Einzelwertungen sind nicht möglich. Das Online-Voting erfolgt in der Zeit vom 30.04. – 06.05.2018. Auf den Live-Events wird eine Jury die Gewinner je Kategorie und Leistungsgruppe ermitteln. Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung sind unter www.dak-dance.de ersichtlich. (2) Beim Dance-Contest können folgende Preise gewonnen werden: 1.Preis: Ein 2stündiger Tanzworkshop bei Lorenzo Pignatoro 2. und 3. Preis: Jeweils einen 1,5stündigen Tanzworkshop bei Lorenzo Pignatoro. (3) Der Termin für den Siegerpreis Workshop wird von der DAK-Gesundheit festgelegt. Der Ort des Workshops wird von der DAK-Gesundheit bestimmt. Die Siegergruppen aus dem jeweiligen Finale werden alle zu einem Termin eingeladen und in zeitlich versetzte Workshops eingeteilt. Ein Workshop mit mehreren Siegergruppen dauert ca. 1,5 bzw. 2 Stunden. Es besteht kein Recht auf einen einzelnen Workshop. (4) Alle Sach- und Geldpreise werden von den Kooperationspartnern für diese Aktion zur Verfügung gestellt. Sie werden somit nicht aus Mitgliederbeiträgen der DAK-Gesundheit finanziert. Eine Barauszahlung der Sachpreise ist nicht möglich. Anfallende Reisekosten, die im Rahmen der Aktion entstehen (Teilnahme an den Live-Events oder am Hauptgewinn), werden von der DAK-Gesundheit und den Kooperationspartnern nicht übernommen. (5) Der im Rahmen des Dance-Contests der DAK-Gesundheit als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. Ä. bestehen. (6) Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Sachpreises ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. (7) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 3 Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels Die DAK-Gesundheit behält sich vor:

1. Jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. 2. Den Dance-Contest jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.

Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen bzw. Eintritt höherer Gewalt nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der DAK-Gesundheit zu. § 4 Datenschutz (1) Die Teilnehmer bzw. der/die Erziehungsberechtigten willigen ein, dass ihre freiwillig erteilten personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Vorname, Name, (Erziehungsberechtigter), E-Mail, Telefonnummer) zum Zwecke der Durchführung der Aktion von der DAK-Gesundheit verarbeitet (z.B. gespeichert und verwendet) werden dürfen. Rechtsgrundlagen für die Einwilligung sind die Art. 7 und 13 EU-DSGVO und § 51 BDSG. Die Einwilligung gilt bis auf Widerruf. Sie kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist zu richten an: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg, Tel.: 040 2396-0 oder [email protected]. Im Falle des Widerrufes ist eine Teilnahme an der Aktion nicht mehr möglich.

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Neben dem Widerrufsrecht stehen den Einwilligenden die Rechte nach Art. 15-18, 20, 77, EU-DSGVO auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstr. 30, 53117 Bonn, Telefon: +49 (0)228 997799-0) zu. (2) Die Daten werden bis maximal zum 31.03.2019 verarbeitet und anschließend gelöscht. (3) Die DAK-Gesundheit weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten im Internet ist uns wichtig – wir speichern keine persönlichen Daten auf Seiten wie Facebook, Instagram, YouTube etc. – bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen, indem Sie ausschließlich Clips einstellen, aus denen keine persönlichen Daten wie Name und Anschrift der Teilnehmer hervorgehen – bitte hinterlegen Sie keine persönlichen Angaben wie z.B. durch Einblendungen in den Clips, aus denen Angaben zu der Person erkennbar sind. § 5 Nutzungs- und Verwertungsrechte Mit der Einsendung des Video-Clips überlassen die Teilnehmer ggf. mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten der DAK-Gesundheit kostenlos das ausschließliche, räumlich, inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem eingereichten Film und der Choreographie und erklären gleichzeitig, dass es sich um eine eigene Choreographie handelt, welche frei von Rechten Dritter ist. Das schließt das Recht zur Bearbeitung sowie Veröffentlichung und Verbreitung in anderen Werken und Medien der DAK-Gesundheit und den Kooperationspartnern ein (Veröffentlichung im Internet), dabei wird ausschließlich Vorname, Alter und Wohnort der Teilnehmer genannt. Finanzielle Forderungen können aus dieser Aktion an die DAK-Gesundheit oder deren Kooperationspartner nicht gestellt werden. Die Kampagne wird von einem Fotografen/Videoteam der DAK-Gesundheit begleitet. Mit der Teilnahmeerklärung des Teilnehmer bzw. ggf. seines Erziehungsberechtigten am Dance-Contest, erhält die DAK-Gesundheit automatisch das uneingeschränkte Recht, diese Filmaufnahmen und Fotos kostenfrei zu veröffentlichen. Anfragen zur Aktion können Sie per E-Mail an [email protected] oder an jedes Servicezentrum der DAK-Gesundheit richten. Stand: 29.02.2018