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14.02.2019 Niederschrift von Anregungen zum Bebauungsplanvorentwurf „Häugern-Nord“ Thema Lärm der 1. 1182/Merklinger Straße - Warum ist keine Riegelbebauung/Lärmschutzbebauung entlang der L1125 vorgesehen? - Gibt es ein Lärmgutachten? - Warum ist keine Lärmschutzwand zwischen Merklinger Straße und Radweg geplant? Öffentliche Grünfläche/Parkanlage - Warum ist in der zentralen Grünfläche in Richtung Merklingen kein öffentlicher Fuß- und Radweg festgesetzt? Warum sind im Bebauungsplanvorentwurf für eine zukünftige Wohnbebauung weiter nördlich keine Erschließungsanschlüssc festgesetzt? Warum gibt es keine Festsetzungen hinsichtlich der geplanten Bushaltestellen an der Merklinger Straße? Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Bus zukünftig evtl. nicht mehr über die Merklinger Straße aus dem Zentrum von Weil der Stadt kommt, sondern über die Josef Beverle Straße. Warum soll es keine Verbindung vom Baugebiet „Häugern-Nord“ zur Hermann-Schütz-Straße geben? Verkehrswege könnten hierdurch erheblich verkürzt werden. Strobel

Thema Lärm der 1. 1182/Merklinger Straße Gibt es ein

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Page 1: Thema Lärm der 1. 1182/Merklinger Straße Gibt es ein

14.02.2019

Niederschrift von Anregungen zum Bebauungsplanvorentwurf „Häugern-Nord“

Thema Lärm der 1. 1182/Merklinger Straße- Warum ist keine Riegelbebauung/Lärmschutzbebauung entlang der L1125 vorgesehen?- Gibt es ein Lärmgutachten?- Warum ist keine Lärmschutzwand zwischen Merklinger Straße und Radweg geplant?

Öffentliche Grünfläche/Parkanlage- Warum ist in der zentralen Grünfläche in Richtung Merklingen kein öffentlicher Fuß- und

Radweg festgesetzt?

Warum sind im Bebauungsplanvorentwurf für eine zukünftige Wohnbebauung weiter nördlich keineErschließungsanschlüssc festgesetzt?

Warum gibt es keine Festsetzungen hinsichtlich der geplanten Bushaltestellen an der MerklingerStraße?Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Bus zukünftig evtl. nicht mehr über die MerklingerStraße aus dem Zentrum von Weil der Stadt kommt, sondern über die Josef Beverle Straße.

Warum soll es keine Verbindung vom Baugebiet „Häugern-Nord“ zur Hermann-Schütz-Straße geben?Verkehrswege könnten hierdurch erheblich verkürzt werden.

Strobel

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28.02.2019

Niederschrift von Anregungen zum Bebauungsplanvorentwurf „Häugern-Nord“

wünschen einen Schutz gegenüber dem geplanten Baugebiet, da siebefürchten, dass ihre Wiese zu einer Hundewiese verkommen könnte.Ist es möglich zwischen Baugebiet und ihrem Flurstück eine Ortsrandeingrünung anzulegen?Wäre es möglich dort auf ganzer Länge einen Zaun zu errichten, der erhalten werden muss?Auch eine ungestörte Obstbaumernte soll trotz des benachbarten Wohngebietes möglich sein. Wiekann das gewährleistet werden?

Während der Bauzeit befürchten sie eine Beschädigung ihrer Wiese insbesondere durchBaufahrzeuge. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen sind geplant? Gibt eshierfür eine Entschädigung? Ist eine Wiederherstellung geplant?

Wie ist zukünftig die Zufahrt zu ihrem Flurstück geregelt?

Warum sind im Gebiet keine Erschließungsanschlüsse nach Norden geplant, falls das Gebiet einesTages erweitert werden soll?

Strobel

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Stellungnahme und Fragen zum BP Häugern-Nord

Kilmauntersuchung (Müller-BBM)

2 SItuation und Aufgabenstellung

„im Rahmen der Planaufstellung soll gutachterlich geprüft werden, ob das vorgesehene Siedlungsgebiet Auswirkungen auf die Luftschadstoffausbreltung bzw. Kaitluftabfilisse Inder Umgebung von Weil der Stadt undhierdurch vermittelte schädliche Umwelteinflüsse zu erwarten sind.“

Verständnisfrage: Wird die Luftschadstoffausbreitung mit Kaltluftabflüssen gleichgesetzt (,‚bzw.“)?Falls ja, werden Luftschadstoffe wirklich nur mittels Kaltluft transportiert?

Im weiteren Text werden die „Luftschadstoffe“ nicht mehr behandelt (Begriff taucht nicht mehr auf).So wird auch die Emission von Luftschadstoffen, die durch Hausbrand und das zusätzliche Verkehrs-aufkommen im geplanten Neubaugebiet entstehen, nicht thernatisiert bzw. bewertet. Diese mögliche Umweltwirkung fehlt allerdings auch in der Aufgabenstellung. Warum?

Zusammenfassung

da die Kaltluftversorgung aller Ortsteiie von Weil der Stadt mit Kaltobfiüssen aus den umliegenden höhergelegenen Frei- und Waldfl&hen (vor allem im Süden) erfolgt (siehe Abbildung 7).“

Die Aussage, dass die Waidflächen —wie die Freiflächen - zur Kaltluftversorgung beitragen sollen, istnicht nachvoliziehbar. Gerade während der Sommerperiode bildet sich in den laubholzreichen Wäldern in der Umgebung von Weil der Stadt bekanntlich ein ausgeprägtes Bestandesklima (daher jaauch ein eigener Klimatop), mit stark gedämpftem Tagesgang der Temperatur aus, d.h. die nächtlicheKaltluftbildung bei ist (merklich) geringer als über Acker- und Wiesenflächen.

Waldflächen tragen allerdings stärker aur Frischtuftbildung bei als Acker- und Wiesenflächen. DasThema Frischluft (= O-reiche Luft) als ein (Teil-)Schutzgut wird im gesamten Gutachten jedoch nichtein einziges Mal erwähnt. Ein Hinweis auf die gegenüber dem aktuellen Zustand verringerte FrischIuftbildung durch (teil-)versiegelte Verkehrsflächen fehlt dementsprechend im Gutachten.

Zumindest missverständlich ausgedrückt ist der Hinweis, dass „alle(r) Ortsteile von Weil der Stadtmit Kaltabflüssen aus den umliegenden höher gelegenen Frei- und Woldflächen (vor allem im Süden)“ mit Kaltluft versorgt werden. In Weil der Stadt werden üblicherweise Schafhausen, Merklingen,Hausen, Münklingen und die Kernstadt als Ortsteile“ bezeichnet. Die Verfasserlnnen des Gutachtensmeinen mit „Ortsteilen“ vermutlich die Stadtteile der Kernstadt. Z.B. wird das höher gelegene Münklingen sicher nicht von den Kaltluftabflüssen aus dem Süden von Weil der Stadt beeinflusst.

5 Auswirkungen auf das Schutzgut Mikroklima

5.1 Allgemeines

„Das 8-Plangebiet befindet sich größtenteils im Bereich von Freiflüchen mit weniger bedeutender Klimaaktivitöt.“

Inder Tat liegt das B-Plangebiet auf Grundlage des Klimaatlas des Verband Region Stuttgart in einemBereich mit weniger bedeutender Klimaaktivität. Allerdings scheint es bei diesem Gebiet-wie z.B.auch jenes am Ostrand von WdS-Merklingen — um eine Art (eckige) Pufferzone zwischen besiedeltemund etwas weiter entfernten Freiflächenbereich zu handeln (vermutlich am Schreibtisch/Rechner ±schematisch eingetragen). Es gibt eigentlich keinen plausiblen Grund, warum in diesem Gebiet dieKlimaaktivität der (Streuobst)wiesen geringer sein soll als die des identischen Freiland-Klimatops 100-200 m weiter westlich. Das B-F‘langebiet liegt mithin ebenfalls eher in einem Gebiet mit bedeutenderKlimaaktivitätl

EINGANG

o 7. März 2019rwaltunger Stadt

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Hydrogeologiies6utachten (HPC)

4.5 BIlanz des Riedsees

Zufluss Hangfuß

„Für den unterhalb der 1. 1182 gelegenen Hangfuß sowie den Bereich der Talaue unterhalb der Quellen

wurde ein Dberflächenabfhns als 10-20 %iger Anteil des Niederschlags angenommen.“

Für den Hangfuß mag der veranschlagte Anteil als Oberflächenabfluss angemessen sein, für die zu100% grünlandgenutzte (= keine Verschlämmungsgefahr der Bodenoberfläche) Talaue (ohne Schrebergärten) mit einer Neigung< 10 sicher nicht. inwieweit dies das Resultat der Bilanzierung überhaupt beeinflusst, vermag der Verfasser nicht zu beurteilen.

Niederschlag Rled

„Mit dieser Komponente wird der direkt in den Riedsee fallende Niederschlag berücksichtigt.“

Verwirrend: die Überschrift des Kapitels bezieht sich auf den Riedsee. die Formulierung hinter demSpiegelpunkt auf das gesamte Ried(?), im Satz darunter wird wieder der Riedsee genannt!

Wenn man die Niederschlags-Dekadensumnien der Monate Juni bis einschließlich Dezember 2016aus der Abbildung 22 (aus der Darstellung nur grob ablesbar) aufsummiert, ergeben sich ca. 5000 n13.Bei Bezug dieses Wertes auf die ungefähre Fläche des Riedsees (ca. 2500 m2) errechnen sich Niederschläge von ca. 2000 /m3 (mm). Das kann eigentlich nicht sein!

• Abfluss Ried

„Als Abfiüsse aus dem Riedsee sind der Wasserüberlauf bei Wasserhachstönden sowie eine (wasser.standsabhängige) unterirdische Versickerung zur Würm berücksichtIgt.“

Wieder verwirrend: Zunächst Bezug auf das Ried. im Satz darunter auf den Riedsee!?Frage: Wie funktioniert die Berücksichtigung der unterirdischen Versickerung zur Würm?

• Verdunstung im Ried

„Die Wasserverdunstung aus dem See und aus der den See umgebenden .... aus Kap. 4.2 angesetzt.“

Verständnisfragc: Bei der Haude-Verdunstung wurde derselbe bewuchsabhängige Beiwert für diefreie Wasserfläche und die übrige Riedfläche angesetzt?

8.2 Ausglelchsmaßnahmen Innerhalb der Plangeblete

8.2.1 Versickerung von Nlederschlagswasser

„Ein funktionaler Ausgleich der reduzierten Grundwosserneubiidung und Speicherung des abflussfähigen

Grundwasserdargebats sollte soweit wie möglich durch eine Regenwosservenickerung erfolgen. Dabei wirdunbelastetes Nlederschlaqswasser von Dachfiöchen ... -

„im Bebauungsplan ist zu beachten, dass unbeschichtete Metalle für Dachfiöchen ausgeschlossen werden.“

Zur vorgeschlagenen Regenwassernutzung durch Versickerung gibt es wohl keine Alternative. DerVorschlag ist zu unterstützen!

Unbedingt zu unterstützen ist auch die in den Bebauungsplan aufzunehmende Vorgabe, dass &jfleoffenen Metallflächen im Dachbereich vorhanden sein dürfen. Dies muss natürlich die Dachrinnenund Fallrohre einschließen! Die aus Kupfer- und Zinkblechen herausgelösten Kupfer- und Zinkionenhaben bekanntermaßen fungizide Wirkung (daher z.B. der frühere Einsatz von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln im Hopfen-, Obst-, Kartoffel- usw. -Anbau). Auch wenn bei der Bodenpassage desRegenwassers der Großteil der Metallionen (durch Adsorption) zurückgehalten wird (allerdings nur

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bei weitgehend intaktem Boden, d.h. bei z.B. Kiesrigolen funktioniert der Rückhalt nicht oder kaum),sollte hier vorgesorgt werden. Der starke Rückhalt im Boden führt nämlich andererseits zur Anreicherung der Metallionen im Boden mit den zuvor erwähnten fungiziden Wirkungen.

Frage: Gibt es solche beschichteten bezahlbaren Metalle für den Dachbereich und woraus bestehtdie Beschichtung bzw. it diese dauerhaft inert?

8.2.2 Zuführung von Niederschlagswasser von Dachflächen

„Grundsätzlich kann auf den Dachfiöchen anfallendes (unbelastetes) Niederschlagswasser auch direkt (übereinen Regenwasserkanai) dem Merklinger Aied zugeführt werden. Im Bebauungsplan ist zu beachten, dassunbeschichtete Metalle für Dachflächen ausgeschlossen werden.“

vgl. Anmerkung zu 8.2.1

Zwischenfazit zu Ausglelchsmaßnahmen

Der Erhalt der Wasserzufuhr — möglichst über puffernde Grundwasserströme — zum NSG MerklingerRied muss höchste Priorität haben. Dies gilt umso mehr als alle Klimaprognosen für Südwestdeutschland auf eine Zunahme der Winterniederschläge bei gleichzeitiger Abnahme der Sommerniederschläge hindeuten. Dazu kommen häufigere Extremereignisse. Der Witterungsverlauf im vergangenen Jahr (2018) hat dahingehend einen Vorgeschmack gegeben. Die Zuflüsse aus den relevantenQuellen waren von Mitte des Jahres bis Januar 2019 gleich Null! Eine unzureichende Berücksichti.pung der reduzierten Grundwasserneubildung infolge der Bebauung im Plangebiet würde die Effektedes KlimawandeLs nach verstärken!

Anmerkung zum Anhang 2

Station Weil der StadtB.wj*ohs WieseBodenart Pararendzlna und Pelosol-Pararendtna

aus lehmig-toniger Musch.ikalk-FliderdernFK 80

Mit „Pararenrizina und Pelosol-Pararendzlna“ werden die in der entsprechenden Bodeneinheit der81(50 des LGRB Baden-Württemberg vorherrschenden Bodentypen angegeben und nicht die Boden-art! Die Bodenart ist das Mischungsverhältnis der Korngrößen Sand, Schluff und Ton, also z.B. sandigtoniger Lehm (Lts nach (AS).

Die „tehmig-toniger Muschelkalk-Fließerde“ kennzeichnet das Ausgangsgestein der Bodenbildung.Bodentyp + Ausgangsgestein werden als Bodenform bezeichnet.Auch wenn es sich im hydrogeologischen Kontext nur um eine begleitende Information handelt sollten die Angaben korrigiert werden.

„mFK“: Damit ist wohl die „nFK“ (nutzbare Fetdkapazität) gemeint!? Die Einheit gehört auch dazu,also „nFK 80 l/m2“ (bzw. mm). Allerdings bleibt unklar, warum 80 mm zugrunde gelegt wurden (aufs.17 des Gutachtens wird der Wert ohne Begründung eingeführt). In den Angaben des LGRB (vgl. 5.5)wird eine Spanne von 70-110 mm angegeben. Warum also z.B. nicht der Mittelwert (= 90 mm)?

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In diesem 2usammenhang stellt sich die

Frage, warum die beiden anderen Im Quell-

Einzugsgebiet (Anlage 3) vorhandenen Boden-

einheiten g3 und g62 (vgl. Kartenausschnitt)

in der Wasserbilanz nicht berücksichtigt wur

den. Diese Frage stellt sich insbesondere we

gen der sehr unterschiedlichen nFK-Spannen:

g3 = 30-70 mm (bei hoher bis sehr hoher

Wasserdurchlässigkeit, vgl. S. 6), g62 = 170-

220 mm (bei mittlerer Wasserdurchlässigkeit,

vgl. 5. 7).

Schlussbenierkung

Im Übrigen macht die Fläche des Rledsees mit ca. 0,25 ha gegenüber der Gesanitfläche des NSG Merklinger Riedes mit 18,7 ha nur ca. 1,34% aus! Auch wenn die Funktion der offenen Wasserfläche als(Teil-)Lebensraum z.B. für die Avifauna zweifelsohne gegeben ist, muss es doch vor allem um den Erhalt des gesamten Riedes bzw, Moorkörpers gehen) Eine dauerhaft verminderte Durchfeuchtung desNiedermoorkörpers (4 Belüftung 4 02-Zutritt) würde automatisch zum sukzessiven Abbau derMoorkörpers infolge Mineralisation der über Jahrhunderte angereicherten organischen Substanz führen. Im Hydrogeologischen Gutachten wird dagegen vor allem auf den Erhalt des Riedsee abgehoben) Vor diesem Hintergrund ist daher auch der unter Punkt 8.3.1 gemachte Vorschlag. das Wasseraus Quelle 2 in Richtung Riedsee umzulelten. unbedingt abzulehnenl

Karte: Ausschnitt aus der BKSO (LGRB-Kartenvlewer,

Abruf am 4.3.2019)

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qll Pararendzina und Pelosol-Pararendzino aus Iehinig4oniget Muschelk&k-Flisßerde

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VefbKeltung und Besonderheiten.etv.‘t,.«ö kastnäti.et in da, Trx*nitabnsden — He&enqäui

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8

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Häugern-Nord“

Vorschläge für Festsetzungen und Begründung für den 8-Plan Vorentwurf

Regenwasserbewirtschaftung

„Das im Baugebiet auf Dach- und Verkehrsfiiichen anfallende unbelastete Regenwasser soll in den zentralenGrünraum und dort über Mulden und Gerinne, die In den Freiraum eingebettet sind, weitgehend offen Richtung Merklinger Ried geführt werden. Damit kann die Speisung des Riedes aufrechterhalten und die Auswirkungen auf die Grundwasserneubh‘dung infolge der Bebauung minimiert werden.“

Die obigen Festsetzungen stehen nicht im Einklang mit den Aussagen im Hydrogeologische Gutachten. Das Regenwasser von Dachflächen mit beschichteten Metailverkleidungen darf wohl als unbelastet bezeichnet werden, das auf Verkehrsflächen anfallende Regenwasser aber auf keinen Fall! Derdort durch Fahrzeugbetrieb z.B. entstehende Abrieb von Reifen und Bremsen sowie Tropföle undichter Motoren enthalten sehr wohl anorganische und organische Schadstoffe!

„Die Konzeption sieht vor, dass das N!ederschlagswasser in allen Quartieren gesammelt und an den technischnächstmöglichen Einspelsepunkt in das Muldensysteni im Grünzug gegeben wird. Im Griinzug sind sanft modeillerte (Gras-) Mulden zur Rückhaltung und Verskkerurig von Niederschlagswasser vorgesehen, welche einschließlich der ZuMufpunkte gestalterisch gut in die Grünflächen eingebunden werden. Die Zuleitung undl/ersickerung über Vegetationsflöchen und belebte Bodenschichten bewirkt eine Reinigung des Wassers. DieMulden werden mit einem überlaufsystem verbunden, bei erhöhten Wasserständen wird der Ablauf und dieWeitergabe entlang des Muidensystenis mit der abfallenden Hangneigung bis zum Ried sichergestellt, jedochmit kaskadenähnilchen Staustufen abgepuffert.“

Es bleibt unklar, woher das oben erwähnte Niederschlagswasser (aus allen Quartieren) kommensoll!? Das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser wurde im Absatz darüber thematisiert,das Wasser von Verkehrsflächen kann nicht als unbelastet eingestuft werden und sollte daher nichtgenutzt werden.

Fazit

Offensichtlich sind noch intensive Abstimmuneen zwischen der Hydrogeologinnen und csrünordnungsnlanerlnnen erforderlich, um ein stimnüges Konzept zu gewährleisten. Neben der gröfttmöglichen Schadstofffreiheit des dem Merklinger Ried zuzuführenden Wassers sollte darauf geachtet werden, dass stoßartige Wasserschübe vermieden werden. Ziel muss es dagegen sein, den Moorkörper

des Merklinger Ried möglichst kontinuierlich feucht (besser nass) zu halten. Nur so kann der Nieder

moortorf (hoffentlich) In seinem aktuellen Zustand erhalten bleiben.

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14.03.2019

Niederschrift von Anregungen zum Bebauungsplanvorentwurf „Häugern-Nord“

ist Eigentümer der Flurstücke die in der„Eignungsprüfung potenzieller Ausgleichsflächen für Wendehals und Neuntöter“ des Büros GÖGals geeignet für Ausgleichsmaßnahme für den Wendehals angesehen werden.

Die Flurstücke kommen aus Sicht von nicht in Frage fürAusgleichsmaßnahmen. Auf Flurstück befindet sich seine Hofstelle. Die anderen Flurstücke liegenin unmittelbarer Nähe seines Flurstückes. Die Flurstücke haben Bodenwerte von über50. Auch das Landwirtschaftsanit ist der Meinung, dass diese Flächen auf keinen Fall fürAusgleichsrnaßnahme in Frage kommen können.

Die Flurstücke könnte verkaufen, allerdings nur gegen Ersatzland.

Als Hinweis hat vorgebracht, dass das Flurstück zum Verkauf stand. Er hat esangeboten bekommen und wird den Eigentümer, fragen, ob es noch zum Verkaufsteht. Aufgrund der räumlichen Lage nimmt er an, dass das Grundstück geeignet ist.

Hinweis der Verwaltung:Die Stadt Weil der Stadt sollte einen Kauf des Flurstückes als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen,unabhängig von der Eignung für den Wendehals, anstreben.Das Büro GÖG soll ihre Eignungsprüfung dringend überprüfen. Im Sleckbrief zu den Flächen von

auf Seite 10 der Fignungsprüfung ist die Hofstelle im Plan nicht dargestellt.Das Büro GÖG soll prüfen, ob das Flurstück als Ausgleichsfläche für den Wendehals geeignetwäre.

adStrobel

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26.03.2019

Niederschrift von Anregungen zum Bebauungsplanvorentwurf „Häugern-Nord“

besitzen das Flurstück ‚ eine Streuobstwiese,direkt angrenzend an das Baugebiet „Häugern-Nord“.

befürchtet eine Beschädigung der Streuobstwiese durch Bagger während der Bauzeitder angrenzenden Gebäude im Baugebiet „Häugern-Nord“.

Des Weiteren befürchtet Sie, dass ihre Wiese zu einer 1-lundewiese verkommen könnte. DerLandwirt, der die Wiese derzeit mäht, hat schon gesagt, dass er die Wiese nicht mehr mähen wird,wenn das Baugebiet gebaut wird, weil er das Gras aufgrund von Verunreinigungen durch Hundekot,Katzenkot etc. dann nicht mehr als Futter verwenden kann.

frägt, ob sie eine Verkehrssicherungspflicht hat (z.B. herabstürzende Äste nach einemSturm), wenn die Anwohner dann auf ihrer Wiese spazieren gehen.

Sie befürchtet auch, dass das Obst auf ihrer Wiese von den Angrenzern geerntet wird.

Sie ist im Gespräch mit dem NABU und würde die Wiese gerne dem NABU zur Verfügung stellen. Siewill die Streuobstwiese auf jeden Fall erhalten. Sie meint, dass die Nachbarn alles abgeholzt hättenund ihre die einzige noch erhaltene Streuobstwiese sei. Sie könnte sich vorstellen, dass der NABU aufder Fläche Projekte macht z.B. für Schulklassen (Streuobstwiese als Lernobjekt). Sie kann sich aucheine weitere Bepflanzung vorstellen. Sie will nur, dass die Wiese erhalten bleibt.

Sie frägt, ob es möglich ist zwischen Baugebiet und ihrem Flurstück eine Ortsrandeingrünung (dichteHecke) als Puffer/Schutz anzulegen?

Sie weist des Weiteren darauf hin, dass hinter der eineAbwasserleitung verläuft, auf der nicht gebaut werden kann.

Strobel

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An

das BauamtStadtverwaltung

der Gemeinde Weil der Stadt L Weil der Stadt

71263 Weil der Stadt

Weil der Stadt, den 24.03.2019

Bebauungsvorhaben Häugern-Nord

Sehr geehrte Damen und Herren,

sind wir von der geplanten Maßnahme starkbetroffen. Wir sehen aber auch die lnteressenslage der Stadt mit dem Bestreben neueBaugebiete auszuweisen.

In der Beschäftigung mit den Bebauungsunterlagen ergaben sich für uns zwei grundsätzlicheFragen, die uns noch sehr ungeklärt erscheinen.

Bebauung Häugern-Nord vor dem Hintergrund einer Bebauung der Erweiterungstläche imIndustriegebiet „Unter dem Weiler Weg“.

Im Hydrogeologisches Gutachten heißt es dazu:REine Bebauung von,, Häugern-Nord“ und der Erweiterungsfiöche „ Unter dem Weiler Weg“würde sich jedoch in Summe in einer deutlichen bis gravierenden Absenkung des Seespiegelsauswirken. In durchschnittlichen Jahren besteht ein deutliches Risiko, in trockenen Jahrensogar ein relativ hohes Risiko für den Bestand des Sees und der umliegenden Riedflächen.“

Soviel wir wissen ist eine Bebauung im Industriegebiet geplant. Ein Bebauungsplan ‚HäugernNord‘ müsste unserer Meinung dann doch in diesem Fall — entsprechend dem Gutachten -

unbedingt den Zusammenhang mit der geplanten Bebauung im Industriegebiet herstellen,um den Erhalt des Rieds zu sichern. Aktuell besteht der Eindruck, dass die Bebauung desHäugerns ohne den Zusammenhang mit einer Erweiterung des Industriegebietes geplant

2LMkZ 2019

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wird. Dies ignoriert eine Kernaussage des Gutachtens und wäre bei entsprechenderEntwicklung sicherlich auch juristisch anzufechten.

Frage: Gibt es Gedanken hinsichtlich einer Erweiterung des ndustriegebietes in Richtung desRieds? Wenn ja, inwiefern wird dieser Zusammenhang im aktuellen Bebauungsplan‚Häugern-Nord‘ offen gelegt und in welcher Form wird dem Zusammenhang Rechnunggetragen?

Verkehrssituation und Verkehskonzept

Durch die Ansiedlung von 700— 1000 Personen wird der Verkehr in der Merklinger Straßestadteinwärts extrem zunehmen. Die Belastung ist aktuell schon jetzt sehr hoch. Staus sindalltäglich. Überlastungen der Kreuzungen sind zu erwarten. Eine mögliche Anbindung derSiemensstraße an den geplanten Kreisel wird die schon jetzt bestehende Überlastung an derKreuzung Siemensstraße/Josef-Beyerle-Straße noch verstärken und stellt keine Lösung dar.Uns fällt es schwer zu verstehen, wie eine Bebauung ohne Verkehrskonzept im Sinne derEinwohner und unserer Stadt sein kann.

Frage: Hat die Stadt ein Verkehrskonzept? Wie sieht es konkret aus? Wie gedenkt die Stadtmit dem zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommen umzugehen?

Aus unserer persönlichen Sicht hoffen wir freilich sehr auf eine ‚grüne und vor allem nicht sohohe Bebauung.‘ Die Befahrung des neuen Wohngebietes rein über den geplanten Kreisel inder Merklinger Straße zu ermöglichen begrüßen wir sehr. ‚Schleichwege‘ durch den Häugernin Richtung Gymnasium wären nicht akzeptabel.

Ober eine Rückmeldung zu diesem Schreiben würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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EINGANG

i. ApriL 2019Stadtverwaltung

Weil der Stadt

An

Stadtverwaltung Weil der Stadt

Stadtbauamt 2.Obergeschoss

Kirchplatz 2

71263 Weil der Stadt — Merklingen

Weil der Stadt, 28.03.2019

Stellungnahme und Widerspruch Aufstellung des Bebauungsplans „l-läugern-Nord“, Gemarkung Weilder Stadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Bebauungsplan „Häugem-Nord, Gemarkung Weil der Stadt, nehme ich Stellung und legegleichzeitig Widerspruch ein.

1. Klimauntersuchung, Entwurf vom 11.11.2016

Sie geben an, daß die geplante Bebauung keinen oder nur einen sehr geringen Einfluß auf dieKaltluftsituation und die Frischluftzufuhr der Umgebung haben, da die „Kaltluftversorgung von Weilder Stadt mit Kaltluftabflüssen von den höher gelegenen Frei- und Waldflächen (vor allem im Südender Stadt) erfolgt“.

Hier wird völlig außer Acht gelassen, daß südlich des bestehenden Wohngeblets „Häugern“ einBergrücken das Gebiet „Häugern“ von der der Kalt- und Frischluftzufuhr aus dem Süden zumindestteilweise abschneidet. Was interessieren die Bewohner des Gebietes „Häugern“ die Situation derübrigen Stadt, wenn die lokale Frischluftzufuhr nun auch noch vom Norden und vom Waldgebiet aufdem Galgenberg her beeinträchtigt werden soll.

Parallel zur Dekan-Uhl-Straße planen Sie ein fast 200 Meter langes durchgehendes Baufenster mit10,5 Meter hohen Gebäuden. Alleine dieses Baufenster wird für die angrenzenden Bereiche DekanUhl-Straße, Franz-Hammer-Straße und Hugo-Beyerle-Straße wie eine Mauer wirken und sehr wohlerhebliche Beeinträchtigungen für die Kalt- und Frischluftzufuhr in diesen Bereich bewirken.Zusammen mit den höher gelegenen Bereichen im Süden und Westen wird das Baufenster mit den10,5 Meter hohen Bauten (diese werden so ähnlich sein wie Dekan-Uhl-Straße 12/1 bis 12/6) eineKessellage (ähnhch dem Talkessel Stuttgart, nur im Kleinen) erzeugen. Den dann noch einzigen

/

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Zugang gibt es dann nur noch in Richtung Gewerbegebiet. Von hier erfolgt keine Kalt- und nochweniger eine Frischluftzufuhr. Durch die zusätzlich geplante Erweiterung des (3ewerbegebietes miteinem neuen Baumarkt und der Verlagerung des Discounters „Norma“ in das geplante Baugebiet„Häugern-Nord“ wird sich die Luftqualität in Gebiet „Häugern“ spürbar verschlechtern, auch durchdie zu erwartende Zunahme des Verkehrs.

Hier von keinem oder nur einen sehr geringen Einfluß auf die Kaltluftsituation der Umgebung“ zusprechen, ist falsch.

Wir Anwohner im Häugern leiden bereits jetzt an der sehr häufig hohen Schadstoffbelastung durchder Verbrennung von Holz durch mindestens einen Bewohner im Häugern. Wegen der bereits jetztbeeinträchtigten Durchlüftung findet eine Ableitung dieser erheblich schadstoffbelasteten Luft nursehr langsam statt. Bei einer noch verstärkten Beeinträchtigung der Zirkulation sind vor allem beiKindern und älteren Bewohnern mit erheblichen gesundheitlichen Problemen zu rechnen. RechtlicheAuseinandersetzungen mit der Stadt sind dann nicht auszuschließen.

Eine von mir am 1.März 2019 verlangte Auskunft über die Klimauntersuchung — ich wollte erläutertbekommen, wie die Ergebnisse der Klimauntersuchung zustande kamen — konnte mir bei meinemBesuch nicht gegeben werden. Eine von Ihnen beim Gutachter getätigte Anfrage blieb vom ihmbisher unbeantwortet und mir wurde deswegen bisher (Stand 28.März 2019) keine Auskunft vonIhnen darüber erteilt.

Da ich einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft habe, lege ich deswegen Widerspruch wegen nichtvollständig gegebener Auskunft ein.

2. Faunistische Bestandserfassung (Bericht Oktober 2016)

Sie haben bei Ihren Untersuchungen 46 besonders geschützte Vogelarten und acht streng geschützteArten von Fledermäusen festgestellt und Sie haben Kenntnis von der hervorragenden Bedeutung desGebietes als Wander- und Überwinterungsgebiet bzw. partieller Lebensraum für Amphibien, vorallem für die Erdkröte, aber auch für Grasfrosch und für Molcharten.

Sie geben auch zu, daß durch die geplanten Baumaßnahmen etwa zweidrittel des Wanderkorridorsfür die Amphibien vernichtet werden.

Was wollen Sie denn für Schutzmaßnahmen für die bedrohten Tierarten ergreifen, wenn Sie daseinzige einigermaßen naturnähere Gebiet nahe dem Naturschutzgebiet „Ried“ — diese existiert inerheblichen Maß nur im Zusammenhang mit dms Nordhang des Galgenbergs — fast komplettzerstören. Erhebliche Teile des vorgesehenen Baugebietes sind zudem als schützenswert eingestuftund hier zum Teil sehr nahegelegene Bereiche sogar besonders schützenswert, wie im Gutachtengenannt.

Gerade einmal für zwei Vogelarten (Wendehals und Neuntöter) sollen Ausgleichsflächen ge5uchtwerden. Für alle anderen besonders geschützten Vogelarten, alle betroffenen Fledermausarten unddie Amphibien mit deren Wanderkorridor sind bisher keine Schutzmaßnahmen genannt. Und das beiTierarten, welche bereits in erheblicher Anzahl auf der roten Liste aufgeführt und vom Aussterbenbedroht sind.

Da Sie für den wirtschaftlichen Teil der Aufstellung des Bebauungsplans einen wesentlich größerenAnteil am Gesamtgutachten einräumen und dafür wohl besonders viel Interesse zeigten unddementsprechend viel Zeit investiert haben, ist davon auszugehen, daß Sie auch zukünftig keine

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// schutzmaßnahmen für die bisher unberücksichtigten Tierarten ergreifen werden. Dies ist auf keinen

Fall zu akzeptieren.

3. Hydrogeologisches Gutachten, Stand 6Juli 2018

Wie kommen Sie eigentlich dazu zu behaupten, daß dem Einzugsgebiet der Riedquellen ca. 24% derGrundwasserneubildung entzogen werden und der Seesplegel des Riedsees mit Hilfe vonMinderungs- und Ausgleichsmaßnahmen dadurch nur um 10 Zentimeter abgesenkt wird und so dasRied und der Riedsee in seiner Existenz noch nicht gefährdet würden.

Dazu habe ich mehrere Einwände:

a. sie haben erst Ende Februar 2019 durch mehrere Grabungen im Planungsgebiet mit Hilfe einesschweren Baggers, einem Kettenfahrzeug, hydrogeologische Bodenuntersuchungen durchgeführt,um herauszufinden, wie das Abflußverhalten im betroffenen Gebiet wirklich Ist.

Sie hatten bei der Veröffentlichung der Aufstellung des Bebauungsplans noch überhaupt keinewissenschaftlich gesicherten Kenntnisse über die tatsächliche Situation. Und mit einem schwerenKettenfahrzeug erst den gewachsenen Boden verdichten, um gleich anschließend dasAbflußverhalten von genau diesem Boden zu untersuchen, ist amateurhaft. Durch dieBodenverdichtungen unmitelbar vor der Untersuchung können keine zuverlässigen Ergebnisse erzieltwerden.

b. Als einziges benutztes Hilfsmittel haben Sie eine geologische Karte benutzt und betrachten geradeeinmal die geologische Situation direkt unter dem Planungsgebiet.

Sie ignorieren komplett die geologische Situation in der angrenzenden Umgebung vor allem imTalbereich in Richtung Ried und darüber hinaus. Ich möchte hier zum Beispiel nur auf einevorhandene Verwerfung am Fuß des Berges „Horn“ nordöstlich und östlich des Rieds hinweisen.Diese Verwerfung und die im Bereich des Rieds zur unmittelbaren Umgebung sehr tief gelegeneWürm sind dafür verantwortlich, daß von dieser Seite schon einmal keine oder nur eine sehr geringeGrundwasserzufuhr für das Ried stattfinden kann. Das Naturschutzgebiet Ried lebt also in einem sehrgroßen Maß von der Wasserzufuhr aus dem Planungsgebiet.

c. Sie erwähnen bei der Aufstellung des Bebauungsplans überhaupt nicht daß Sie ebenfalls eineErweiterung des Gewerbegebiets entlang der Merklinger Straße in Richtung Merklingen und eineneue Umgehungsstraße nördlich des Gewerbegebietes planen. Diese Umgehungsstraße würde dasNaturschutzgebiet Ried sogar beinahe tangieren.

Diese beiden zusätzlichen Baumaßnahmen würden, zusammen mit dem Häugern_Nord die Existenzdes Rieds und des Riedsees sehr wohl gefährden. Eine der drei für das Ried überlebensnotwendigenbestehenden Quellen würde so fast komplett trocken fallen und die beiden anderen ebenfalls in derQuellschüttung sehr beeinträchtigt werden.

d. Sie behaupten, daß die zu erwartende Absenkung des Seespiegels des Riedsees von 10 Zentimeterim Rahmen der natürlichen Schwankung stattfinden würde. Sie lassen komplett außer Acht, daß diedann stattfindenden Schwankungen generell 10 Zentimeter tiefer stattfinden werden gegenüberjetzt. Was sehen SIe denn für Schutzmaßnahmen vor, wenn sich zum Beispiel der Sommer 2018 mitseiner extremen trockenheit wiederholt? Bei einem fortschreitenden Klimawandel werden derartigeSommer in Zukunft eher die Regel sein. Bereits 2003 und abgeschwächt 2006 gab es heiße undextrem trockene Witterungsbedingungen wie 2018. Das Jahr 2018 war also kein Einzelfall. Durch dieBebauung des Häugern-Nord wird der dann durchschnittliche Seespiegel und der dann

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durchschnittliche Grundwasserspiegel im Ried im Mittel dauerhaft am jetzigen unteren Limit der

heutigen natürlichen Schwankung sein, wenn die 10 Zentimeter tatsächlich so eintreten sollten. Bei

einer zusätzlichen Absenkung in Trockenzeiten wäre eine zumindest teilweise Zersetzung des

Moorbodens im Ried und ein Absterben von Teilen der dortigen Flora zu befürchten, und das ineinem ausgewiesenen Naturschutzgebiet.

e. Der geplante Standort für den Lebensmitteldiscounter „Norma“ liegt gerade einmal 350 Metervom Naturschutzgebiet Ried entfernt. Eine gro&flächige Versiegelung des Bodens durch die geplanteVerkaufsfläche von 1200 Quadratmetern und dem großflächigen Parkplatz vor dem Gebäude so naheam Ried würde die beiden weiter nördlich gelegenen Riedquellen wegen der sehr geringen Distanz zudiesen In ihren Quelischüttungen sehr wahrscheinlich ganz besonders beeinträchtigen. Dies wurdenicht untersucht und auch nicht berücksichtigt. In der Aufstellung des Bebauungsplans wird nichtdarauf eingegangen. Wirtschaftliche Interessen des Discounters Norma und der Stadt Weil der Stadtscheinen hier die treibenden Kräfte für derartige Planungen zu sein.

Ich möchte Sie daran erinnern, daß der Dlscounter Norma in der Vergangenheit schon einmal im„Riedcenter“ eingemietet war und von sich aus an den augenblicklichen Standort im Gewerbegebietumgezogen ist. Was soll denn dem Norrna nun dort schon wieder nicht passen, daß dieser eineerneute Standortverlagerung durchführen möchte?l

4 Allgemein wird dem wirtschaftlichen Teil mehr Anteil am Entwurf eingeraumt als demumweltbezogenen Anteil. Zusammen mit von Ihrer Seite gemachten Äußerungen bei einerVersammlung für das geplante Baugebiet voreinigen Jahren ist deutlich erkennbar, daß reinwirtschaftliche Interessen der Stadt Weil der Stadt das wesentliche Motiv für die Umsetzung derPlanungen für den Häugern-Nord sind und für deren Umsetzung die Interessen der bisher in derNähe lebenden Bewohner und umweltbezogene Interessen ausgeblendet und schöngeredet werden.Ich verlange zeitnahe Auskunft zu allen oben genannten Punkten und die Einarbeitung von diesen inIhren Planungen, sofern das Projekt wegen der Problematik überhaupt durchgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Weil der Stadt, 31. März 2019

AnStadtverwaltung E 1 N G A N G71263 Weil der Stadt

0 2 ApriL 2019Stadtverwaltung

Behauungsvorschlag Iläugern Nord Weil der Stadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

zusammen mit verschiedenen Bürgern von Weil der Stadt haben wir den Planentwurf Dir dieBebauung Häugern Nord im Rathaus in Merklingen eingesehen und diskutiert.

Während der Einsicht in die Unterlagen war Frau Strobel vom städtischen Bauamt zeitweiseanwesend und konnte uns sachkundig und sehr freundlich Fragen zur Bauleitplanungbeantworten. Entsprechend den Vorgaben des BauGl3 hat sie darauf hingcwiesen, dass wirAnmerkungen und Anregungen einreichen können, da die derzeit vorliegende Planung weder„in Stein gemeißelt“ noch final verabschiedet sei und die Stadt schließlich selbst ein Inleressean einer optimalen städtebaulichen Planung hat.

Der Anregung, Bedenken vorzutragen, wollen wir genie nachkommen und unsere Fragen undunsere Anliegen in Bezug auf diese Bebauungsplannng zur Kenntnis geben. da aus unsererSicht eine eingehende Neubewertung erforderlich ist.

1. Bereits der Grundansatz des vorliegenden Planentwurfs wird der Stadt und seinenprägenden Merkmalen nicht gerecht. Weil der Stadt hat anders als dies Dir viele andereStädte und Gemeinden gilt wegen seiner reizvollen Lage zwischen lieckengäu undSchwarzwald und seiner mittelalterlichen Altstadt ein bemerkensweites Ortshild und einehohe Lebensqualität aufzubieten. Diesem Ortscharaktcr wird der vorliegendeBebauungsplan nicht gerecht.

a. Die vorliegende Neuplanung tritt sowohl quantitativ als auch qualitativ als‚schlichte“ und über die Maßen „gewöhnliche“ Neuhebauung in Erscheinung. Fürdie Bebauung werden Flächen verbraucht, ohne dass in der Planung auch nur einAnsatz an Innovation oder „Pfiff‘ zuerkennen wäre. Dabei böte sich die Flächefür etwas „Besonderes“ an. Ein ökologischer und nachhaltiger Ansatz (wie z.B. inTübingen) würde dem Ort eher gerecht, da der Häugern eines der größtenStreuobstwiesengebiete ist. Zudem grenzt er direkt an das NaturschutzgebietMerklinger Ried an und ist Dir dessen Bestand von einzigartiger Bedeutung.

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b. Eine Stadtentwicklung in der Größe eines kompletten Sladtteiles bedarf darüberhinaus einer ‚.Kulturvermittlung“, falls man den Charakter von Weil der Stadtnicht gänzlich aufs Spiel setzen will. Die Beschränkung der „Kulturvermittlung“und Einbindung der Einwohner auf die im BauGB zwingend vorgeschriebenenVerfahrensschritte dürfte dem wegen der Größe des BebauungsplangebietsErforderlichen nicht genügen.

c. Zum städtebaulichen Konzept fällt unabweislich weiter auf, dass die Ergebnisseeines vor einiger Zeit stattgefundenen Workshops nicht eingeflossen sind,vielmehr in der Begründung zum Planentwurfja nicht einmal erwähnt werden.Sind die Ergebnisse einl‘ach verschwunden? Es stellt sich die Frage, wie dieErgebnisse, deren Darstellung der Planentwurf schuldig bleibt, konkret in derPlanung berücksichtigt worden sind.

2. Auch die konkrete Beschäftigung mit dem städtebaulichen Konzept lässt keinenachhaltige Stadtentwicklung erkennen.

a. Da Weil der Stadt wenig Arbeitsplätze bieten kann, wird das Neuhaugebiet einereine .‚Schlafstadt“ werden und somit den anderen Gemeinden den Haushaltentlasten. Weil der Stadt trägt auf Dauer die Kosten der Infrastruktur und ohne einnachhaltiges Verkehrs- und Parkkonzept auch die Lasten des zusätzlichenVerkehrs.

b. Eine dem langfristigen Wohl der Stadt und seinen Einwohnern besser dienendestädtebauliche Entwicklung wäre aus unserer Sicht:

i. Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe an der S-Bahn. In dieser Hinsichthat Weil der Stadt einen strategischen Vorteil, da es demnächst 7usätzlichüber die Calwer Bahn und somit aus zwei Richtungen qualifizierteMitarbeiter anziehen kann. Dies stellt in diesem Umfeld einenstrategischen Vorteil dar, mit dem gute und invesiitionsfreudige Finnenangezogen werden können.Die Entwicklung des S-l3ahnumfelds sollte höchste Priorität haben, um dieGewerbeeriragskraftje qin erhöhen zu können. Aktuell ist der Flebesatzkonkurrenzios schlecht. Dies könnte auf diesem Wege kompensiertwerden.

ii. Die konsequente Nachverdiehtung und die zusätzliche Ausweisung vonhochwertigen Neubaugebieten, die zentrurnsnah sind. Die Stärkung derInnenstadt und der Erhalt der direkten Naturerholungsgehiete(Kulturlandschaft, Streuobstwiesen, Heckengäu usw.) ziehen nicht nurentsprechende Neubürger, sondern auch auf hochqualitative Produkte undDienstleistungen ausgeriehlete Firmen an. Dies würde bei den bestehendenLäden die Nachfrage steigen lassen und die Chance auf weiteregewerbliche Ansiedlungen massiv steigern

c. Das Neubaugebiet .j-läugern Nord‘ ist auch deshalb eine bauliche Entwicklung iiieinem ungeeigneten Bereich, weil das Gebiet so weit von der Innenstadt entferntliegt, dass sämtliche Erledigungen mit dein PKW gemacht werden müssen (derOPNV ist erwiesenermaßen keine Alternative — das bestätigen sämtlicheStatistiken).

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Das vorhandene Straßennetz und die bestehenden Parkmöglichkeiten in derInnenstadt sind ftir die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs nicht ausreichendleistungstihig. Bereits heute ist das Verkehrsaufkommen unerträglich und wird zuLasten aller deutlich erhöht werden. Die zentrumsnahen Einzelliandeisstandortesind aus diesen Gründen keine Leistungsfähigkeit des Straßennetzes undfehlende Parkmöglichkeiten -- unattraktiv und werden von einerKaufkraftsteigerung nicht profitieren. Es ist davon auszugehen. dass die neuenBürger ihre Einkäufe im räumlichen Bereich ihres Arbeitsplatzes erledigenwerden.

3. Im Hinblick auf die bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen Belangespringen ohne weiteres zwei Problemfelder ins Auge. Hierbei handelt es sich um diebereits angesprochene verkehrliche Infrastruktur und das in Mitleidenschaft gezogeneNaturschutzgebiet Merkl inger Ried. Auf letzteres weist eindringlich auch dashydrogeologische Gutachten hin.

a. Soweit ersichtlich gibt es keine Planung 11W die Bewältigung des Verkehrs imAllgemeinen und insbesondere mit der Zunahme durch die Neubebauung. DieStraße von Merklingen zur Innenstadt und nach Böblingen/Sindellingen ist heuteschon völlig überlastet, insbesondere an der FU. Kreuzkapelle. Hier bietet sieh imZuge der Wiederherstellung der Zugverbindung nach Calw ohnehin dieUntersuchung einer eigenen Trassenftihrung neben der Schiene nachMerklingen/Pforzheim an. Es ist angezeigt, vor einer Neubebauung dieVerkehrssituation von Weil der Stadt genauer zu untersuchen und einVerkehrskonzept zu erstellen. Es verwundert ohnehin, dass bei der vorliegendenGröße des Plangebiets kein Vcrkehrsgutachten beauftragt worden ist.

lt Das Naturschulzgebiet Merklinger Ried drängt in verschiedener Hinsicht undeigentlich insgesamt in die Bebauungsplanung hinein. Nicht nur fürjedenergebnisoffenen Betrachter liegt es auf der Hand, dass der Naturschutz lbr dasRied durch die Bebauung des 1-langs nicht zu halten ist auch der hydrogeologischcGutachter hat wegen der Intensität der Bebauung und der Versiegelung erheblicheBedenken. Die Bebauung hat einen gravierenden Einfluss auf den Wasserhaushalt,in dem jedoch gerade der Ursprung Für die Existenz des Naturschutzgebiets liegt.So erläutert der Schutzgebiets-Steekbrief der Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg ftr das Merklinger Ried:

„Bei dem .. Merklinger Riecl handelt es sich um eine von Natur aus neiße. moorigeFlußniederang. die sich auch heute, trotz der früheren Grünlandnutzung. alsnaturnahe Fläche don/elli.Der westliche, städtische Teil ist gepragt durch große zusammenhangendeSchi//flächen (Phragnites comrnuni.s).Insgesamt ist das „ Merklinger Ried“ der Rest einer recht natürlichen,‚noorahnlichen Talaue, wie sie in grcij3erem Umkreis kein zweites Mal anzutreffenIsTSie die,;! einer Vielzahl von Pflanze,; und Tiere,,, die unbedingt auf Feuchtgebietcangewiesen sind, als notwendiger LebensraumFIen‘or:uheben ist insbesondere eine Reihe seltener Vogelarten.

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Die Bebauungsplanung ..Häugern Nord“ zieh daher, wenn auch nicht beabsichtigt.so jedoch unmittelbar auf den Kern des Schutzgebietszwecks. Die auch nurgeringe Beeinträchtigung der hydrologischen und hydrogeologischen Verhältnissewird Auswirkung auf den zu schützenden Pflanzen- und Tierbestand haben.Demgegenüber wird es ausweislich des hvdrogeologischen Gutachtens zu keinergeringen, sondern sogar zu einer erheblichen Beeinträchtigung kommen. Die vonzGutachter hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen lassen die Beeinträchtigungen auchnicht entfallen, da ihre Erfolgsaussichten nicht im Ansatz untersucht worden sind,Die Maßnahmen solLen lediglich kaschieren, dass das Naturschutzgebiet, das auchlUr das lebenswerte Umfeld von Weil der Stadt prägend ist, zerstört wird.

Denkbar wäre hierzu eine Neubewertung der Planungsidee: Wenn schon dasNaturschutzgebiet in seinem Bcstand beeinträchtigt und beschnitten wird, sollteversucht werden, eine Bebauungsplanung unter Integration des Gebiets. sogarunter Erweiterung der Wasserflächen und Aufrechterhalwng von ausreichendenStreuobsrwiesenflächen durchzufilhren. Dies wäre eine innovative Idee, schafftehoch anspruchsvolle Bauplätze, sozusagen ein Al)einstellungsmerkmal mr Weilder Stadt.

Wir hoffen. mit unseren Überiegungen einen Ansatz zur Neubewertung in dasPtanungsverfahren eingebracht zu haben.

Sehr gerne stehen wir auch ftir weiterftihrende Gespräche und Rückfragen zur Verfilgung.

Dieses Schreiben wird explizit unterstützt von