20
Der Vorstand der LEADER-Region Westrich-Glantal, einer europäischen Förderre- gion in den Landkreisen Kusel und Kaiserslautern, hat sich dazu entschlossen dieses Jahr zwei weitere Förderaufrufe zu starten. Im 6. LEADER-Projektaufruf können sich bis zum 30.09.2019 Privatpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Gemeinden um 343.014,56 Euro För- dermittel bewerben. Die Förderhöhe richtet sich nach Art des Antragstellers, ma- ximal ist eine Förderung von 250.000 Euro möglich. Zeitgleich können sich auch Ehrenamtliche Bürgerprojekte um insgesamt 3.175,00 Euro bewerben. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und NGO, die bis zu 2.000 Euro erhalten könne, um ihre konkrete Idee umzusetzen. Dazu muss eine Projektbeschreibung vorliegen und die Kosten durch Angebote belegt werden. Der Umsetzungszeitraum für Bürgerprojekte beginnt mit der Vergabe durch den Vorstand und endet am 31.03.2020. Gefördert werden können Projekte, die in den Verbandsgemeinden Landstuhl, Bruchmühlbach-Miesau und Ramstein-Miesenbach sowie Oberes Glantal umge- setzt werden. Eine Entscheidung dazu, welches Projekt eine Förderung erhält, trifft der Vorstand der LEADER-Region voraussichtlich Ende Oktober 2019. Alle bisher geförderten Projekte sind auf der Website der LAG Westrich-Glantal unter www.westrich-glantal.de mit Klick auf „Projekte“ und dann „Projekte aus der Region“ zu finden. Die Antragsunterlagen stehen unter „Downloads“ bereit. Sie haben eine Idee und möchten gerne wissen, ob es eine Möglichkeit auf För- derung für Sie gibt? Dann wenden Sie sich an unsere Regionalmanagerin Anne- Marie Kilpert (Tel.: 06302/923916, E-Mail: [email protected]). Das Regionalmanagement steht für Beratungen kostenlos zur Verfügung. Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere Förderaufrufe 2019 Das Planungsbüro WSW, Kaiserslautern wurde beauftragt den Flächen- nutzungsplan incl. Landschaftsplan für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal aufzustellen. Mitarbeiter des Planungsbüros WSW, Kaiserslautern sind derzeit im Verbandsgemeindegebiet tätig, um die Bestandsaufnah- men durchzuführen. Hierfür ist es auch erforderlich, dass Sie im Außenbereich auf Feld- und Waldwegen auch mit Fahrzeugen unterwegs sind. Schönenberg-Kübelberg, den 18.07.2019 gez. Lothschütz Bürgermeister Bestandsaufnahmen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert

Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

  • Upload
    phambao

  • View
    214

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

Der Vorstand der LEADER-Region Westrich-Glantal, einer europäischen Förderre-gion in den Landkreisen Kusel und Kaiserslautern, hat sich dazu entschlossendieses Jahr zwei weitere Förderaufrufe zu starten.

Im 6. LEADER-Projektaufruf können sich bis zum 30.09.2019 Privatpersonen,Vereine, Organisationen, Initiativen und Gemeinden um 343.014,56 Euro För-dermittel bewerben. Die Förderhöhe richtet sich nach Art des Antragstellers, ma-ximal ist eine Förderung von 250.000 Euro möglich.

Zeitgleich können sich auch Ehrenamtliche Bürgerprojekte um insgesamt3.175,00 Euro bewerben. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und NGO,die bis zu 2.000 Euro erhalten könne, um ihre konkrete Idee umzusetzen. Dazumuss eine Projektbeschreibung vorliegen und die Kosten durch Angebote belegtwerden. Der Umsetzungszeitraum für Bürgerprojekte beginnt mit der Vergabedurch den Vorstand und endet am 31.03.2020.

Gefördert werden können Projekte, die in den Verbandsgemeinden Landstuhl,Bruchmühlbach-Miesau und Ramstein-Miesenbach sowie Oberes Glantal umge-setzt werden. Eine Entscheidung dazu, welches Projekt eine Förderung erhält,trifft der Vorstand der LEADER-Region voraussichtlich Ende Oktober 2019.

Alle bisher geförderten Projekte sind auf der Website der LAG Westrich-Glantalunter www.westrich-glantal.de mit Klick auf „Projekte“ und dann „Projekte ausder Region“ zu finden. Die Antragsunterlagen stehen unter „Downloads“ bereit.

Sie haben eine Idee und möchten gerne wissen, ob es eine Möglichkeit auf För-derung für Sie gibt? Dann wenden Sie sich an unsere Regionalmanagerin Anne-Marie Kilpert (Tel.: 06302/923916, E-Mail: [email protected]).

Das Regionalmanagement steht für Beratungen kostenlos zur Verfügung.

Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlichtzwei weitere Förderaufrufe 2019

Das Planungsbüro WSW, Kaiserslautern wurde beauftragt den Flächen-nutzungsplan incl. Landschaftsplan für die Verbandsgemeinde OberesGlantal aufzustellen. Mitarbeiter des Planungsbüros WSW, Kaiserslauternsind derzeit im Verbandsgemeindegebiet tätig, um die Bestandsaufnah-men durchzuführen.

Hierfür ist es auch erforderlich, dass Sie im Außenbereich auf Feld- undWaldwegen auch mit Fahrzeugen unterwegs sind. Schönenberg-Kübelberg, den 18.07.2019gez. LothschützBürgermeister

Bestandsaufnahmen im Rahmen der Aufstellung desFlächennutzungsplanes und des LandschaftsplanesDie Verbandsgemeindeverwaltung informiert

Page 2: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

I M N O T F A L L

ANONYM - V E R T RAU L I C HEvangelische - KatholischeTelefon-Seelsorge rund um d. Uhrgebührenfrei - vertraulichTel.: 0800/111 0 111und 0800/111 0 222

Rettungsdienst/KrankentransportDRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112

Pflegestützpunkt Öffentliche Beratungsstelle rundum das Thema PflegePaulengrunder Straße 7a66904 BrückenTel.: 06386/40 40 364und 06386/40 40 073Die Beratung erfolgt kostenlos,neutral und vertraulich

Unfall-, Rettungsdienst- und Kran-kentransporte (Tag und Nacht ein-satzbereit): DRK-RettungswacheSchönenberg-Kübelberg, Rathaus-straße 8, Telefon 112.Polizei (Raum Schönenberg-Kü-belberg / Waldmohr - Südkreis Ku-sel): Polizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon06373/8220Rufbereitschaft Entstörungsdienst:Telefon-Nr. für StörungenPfalzwerke Netz AG HauptstuhlStrom: Telefon 0800/7977777APOTHEKEN-NOTDIENSTDeutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 Euro/Min.)Internet: www.lak-rlp.deDer Notdienst wechselt jeweilsmorgens um 8.30 Uhr

Alkohol und Drogen: Blaues KreuzKusel, Marktplatz 4: dienstags undfreitags ab 20.00 UhrFrauenzuflucht Kaiserslautern: Hausfür bedrohte und mißhandelte Frauenund deren Kinder: 0631/17000

L-ANON: Selbsthilfe der Verwandtenund Freunde von Alkoholkranken,Kaiserslautern, Conradstr. 2Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und06356/1224

Aids-Hilfe-Kaiserslautern: PariserStr.23, Tel. 0631/19411 (Montag +Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch18.00 - 20.00 Uhr)

Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:Gruppe Kusel. Weitere Information:Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowieim Internet unter www.ilco.de

Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:Hausfrühförderung, häusliche Pflege,Betreuung und Beratung für Behin-derte sowie therapeutische Versor-gung nach Schlaganfall/Hirnverlet-zung.66849 Landstuhl, Am Rothenborn,Tel. 06371/934275-276, Fax 06371-934424.Störungen ErdgasversorgungStadtwerke Homburg GmbHRufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0Fragen zur Erdgasversorgung:Energieberatung-Stadtwerke Homburg: 06841/694-220Tierschutzverein im Landkreis Kusele.V., Postfach 1336, 66865 KuselTelefonnummern:1. Vorsitzende Christine Fauß, Tel.: 0175/4117712Schatzmeister Jutta KellerTel.: 0160/94838930www.tierschutz-kusel.de

- VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -Verbandsgemeinde Oberes GlantalRufnummer Zentrale:

06373/504-0Feuerwehr Verbandsgemeinde Oberes Glantal

- Notruf 112 -

Ökumenische SozialstationBrücken e.V. Ambulante-Hilfe-ZentrumPflegedienst, hauswirtschaft licheHilfe, Tagesbegegnungsstätte,Beratung, Service warmer Mittag-stisch, Familienpflege. Paulen-grunder Str. 7a, 66904 BrückenTelefon: 06386/9219-0Rund um die Uhr für Sie erreichbarwww.sozialstation-bruecken.de

Ambulanter Hospiz- und Palliativer Beratungsdienst Kusel - Ramstein - Landstuhl -WestrichBeratung und Unterstützungschwerkranker und sterbenderMenschen bei Schmerzen undpsychosozialen Problemen, Schwebelstraße 8, 66869 KuselTelefon: 06381/425769. Email: [email protected]

Deutsches Rotes KreuzKreisverband Kusel e.V.Haushaltsassistenz: Hauswirtschaftliche Dienstleis -tungen, Fahrdienst und Betreuungs-angebote für Senioren, Pflegebe-dürftige und Familien, Unterstützungfür Kranke, Genesende, Behinderte.Hausnotrufsystem: Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-hinderte, Alleinstehende.Essen auf Rädern: Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät-kost.Sozialkaufhaus: Secondhandbekleidung und -möbel.Geschäftsstelle: Trierer Str. 39, Kusel, Tel. 06381/9246-20Kleiderkammer: Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),Kusel, Tel. 06381/ 425861

Schuldner- und InsolvenzberatungDeutsches Rotes KreuzKreisverband Kusel e.V.Trierer Str. 39, 66869 KuselTel: 06381/924615

AWO BetreuungsvereinTrierer Str. 60, 66869 KuselTel.: 06381/993277/78Email: [email protected]: 06381/993279

Mobilitasambulanter Pflege- und Betreuungs-dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan-str. 44., Frau Schmidt Kerstin. Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr,Tel. 06373/829992Beratung kostenlos und neutral!Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.Wir pflegen bei Ihnen zu Hause

Zahnärztlicher Notfalldienst:Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, anSonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/893770

Augenärztlicher Notfalldienst:zu erfragen ist der jeweilige Notdienstunter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929

Ärztlicher NotfalldienstZuständig ist der Bereitschafts-dienstzentrale im WestpfalzklinikumKusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.

Wir bitten in jedem Erkrankungsfallum telefonische VorankündigungDienstzeiten:Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 UhrDienstag 19.00 Uhrbis Mittwoch 07.00 UhrMittwoch 14.00 Uhrbis Donnerstag 07.00 UhrDonnerstag 19.00 Uhrbis Freitag 07.00 UhrFreitag 16.00 Uhrbis Montag 07.00 UhrVortag eines Feiertages 18.00 Uhrbis zum nächsten Werktag 07.00 UhrSprechstunden:Samstag und Sonntagvon 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr undvon 17.00 Uhr bis 19.00 UhrDie Bereitschaftsdienste der im RaumBruchmühlbach/Miesau prak tizie -ren-den Ärzte u. Zahn ärzte könnenbeim Anrufbeantworter des jeweili-gen Hausarztes in Erfahrung ge-bracht werden.

Beratungsstellen im Haus der DiakonieMarktstr. 31 in 66869 KuselTel.-Nr.: 06381/422900Fax-Nr.: 06381/4229099

Erziehungs- und FamilienberatungEmail: [email protected], Jugend- undDrogenberatung, Angehörigen-beratung, PräventionEmail: [email protected] GlückspielsuchtEmail: [email protected] und Schwanger-schaftskonfliktberatung(staatlich anerkannt)Email: [email protected] und LebensberatungEmail: [email protected], Müttergene-sungs- und Mutter-Kind-KurenEmail: [email protected]

Haus der Diakonie LandstuhlHauptstraße 5, 66849 LandstuhlTel.: 06371/2846Email: [email protected] BeratungsangeboteSozial- und LebensberatungSchwangerschafts- und Schwager-schaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt)Kurberatung (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-Kuren, Kinder- und Jugenderho -lungen, Familienerholungen)Termine nach VereinbarungVertraulich-kostenfrei - aufWunsch anonymHaus der Diakonie KaiserslauternInterventionsstelle gegen Gewaltin engen sozialen Beziehungenund StalkingTel.: 0631/37108425Email: interventionsstelle.kaisers-lautern@diakonie-pfalz.deVertraulich-kostenfrei - auf Wunsch anonym

Ehrenamtsbörsedes Landkreises KuselVielseitige Dienste für hilfebedür-tige PersonenKontaktein den Verbandsgemeinden:Schönenberg-Kbg. 06373/6606Waldmohr 06373/2910Glan-Münchweiler 06384/323Initiative des Kreisseniorenrates Kusel

Rufbereitschaft der Ver-bandsgemeindewerkeEigenbetrieb Wasser | AbwasserBereich Wasser (VG Oberes Glantal)Treten außerhalb der allgemeinenBürozeiten Probleme bei der Was-serversorgung (Rohrbrüche, Un-dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)auf oder erkennen Sie sonstigeUnregelmäßigkeiten an öffentli-chen Anlagen (Ausfall der Stra-ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr-bahnänderungen usw.) so rufenSie für das Gebiet der Verbands-gemeinde Oberes Glantal die Te-lefon-Nr. 0171 / 5065303 an.

Bereich Abwasser (Gebiet Süd und Nord):Treten außerhalb der allgemeinenBürozeiten Probleme bei der Ent-wässerung (Verstopfungen, Rück-stau usw.) auf oder erkennen Siesonstige Unregelmäßigkeiten inZusammenhang mit der Abwas-serbeseitigung oder an Gewäs-sern (z.B. Gewässerverschmut-zungen, Ölspuren) so rufen Sie fürden Bereich der Ortsgemeinden:* Breitenbach, Dunzweiler, Wald-mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,Dittweiler und Schönenberg-Kü-belberg die Telefon-Nr. 06373 /8290320 an (Gebiet Süd).

* Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-born, Glan-Münchweil., Hensch-tal,Herschweiler-Pettersheim,Hüffler, Krottelbach, Langen-bach, Matzenbach, Nanzdiet-schweiler, Quirbach/Pfalz, Steinbach am Glan, Rehweiler und Wahnwegen die Telefon-Nr. 06383/927681 an (Gebiet Nord).

Sie wollen eine Störung melden?Dann wählen Sie die entsprechen-de Telefonnummer. Der Telefonan-ruf wird von einer Sprachbox an-genommen. Bitte teilen Sie IhrenNamen sowie Ihre Telefonnum-mer, unter der Sie erreichbar sind,mit. Nennen Sie uns den festge-stellten Schaden (z.B. Wasser trittaus dem Gehweg aus) mit Ortsbe-zug (Straße, Hausnummer sowieGemeinde). Sie werden umgehend(in der Regel nicht länger als 3 bis10 Minuten) vom Rufbereit-schaftspersonal zurückgerufen.

Schönenberg-Kübelberger Tafelfür bedürftige Menschen in der Ver-bandsgemeinde Oberes Glantal.Ausgabestelle: Zum Krämel 7, 66904 Brücken (neben ev. Kirche)Öffnungszeiten: Dienstag 10:00-11:00 Uhr undDonnerstag 16:00-17:00 UhrBedürftigkeit: Anträge gibt es in den Bürger-büro’s der VerbandsgemeindeAuskünfte z. Bedürftigkeit: VG-Verwaltung, Herr Tobias We-ber, Tel.: 06373-504-201, [email protected]:KSK Kusel, IBAN: DE10 5405 1550 0050 0103 47www.schoenenberg-kuebelberger-tafel.de

Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst Inhaber W. Tremmel & M. TremmelSt. Wendeler Straße 16, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,Tel. 06372/995751Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, Tel. 06373/508641 Wir sind rund um die Uhr für Sieerreichbar.

Sozialverband VdK Rheinland-PfalzKreisverband KuselGeschäftsstelle Lehnstraße 34,66869 KuselTelefonische Erreichbarkeit:Mo. bis Do. : 08.30 bis 12.00 UhrFreitags geschlossen1. Mittwoch im Monat Service-nachmittag für Arbeitnehmer von14.00 - 17.30 UhrTelefon: 06381/425 044 - 0Telefax: 06381/425 044 - 29E-Mail: [email protected] nur nach telefonischerVereinbarung

Bürgerbus Oberes GlantalMontag und Mittwochvon 14.00 bis 16.00 UhrTelefon: 06373/504-108, Email:[email protected]

Deutsche Rheuma-LigaArbeitsgemeinschaft KuselHauptstr. 59, 66909 NanzdietschweilerTel.: 06383/1386Email: [email protected]

Page 3: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

Verbandsgemeinde Oberes GlantalGemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

Zum Dämmerschoppen in Waldmohr mit demBürgerbusDämmerschoppen mit „The Crazy Rockers“ 03.08.2019, 19.00 UhrDämmerschoppen mit „Musikverein Limbach“ 24.08.2019, 19.00 UhrBitte jetzt schon anmelden !

Nutzen Sie die Gelegenheit unsereskostenlosen Service.

Der Bürgerbus fährt Sie gerne zuden Veranstaltungen des Kulturpro-gramms

Der Bürgerbus kann kostenlos in-nerhalb der Verbandsgemeinde

Oberes Glantal, sprich innerhalbder 23 Ortsgemeinden genutzt wer-den. Zwei Busse sind Dienstag undDonnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhrim Einsatz. Zusätzliche Fahrten zuVeranstaltungen werden ebenfallsangeboten.Wir befördern Sie von Haustür zuHaustür. Ob zum Arzt, zur Physio,zum Friseur, zum Einkaufen, zurBank oder Sparkasse oder ins Rat-haus, zum Kaffeekränzchen, zuFreunden oder Bekannten.

Das Angebot steht allen Bürgerin-nen und Bürgern offen. Unabhängigvom Alter und vom Gesundheitszu-stand. Die Fahrt muss jedoch vorher ange-meldet werden!

Wie funktionier das:

Unter der Telefonnummer: 06373-504-108 erreichen Sie Montag undMittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr un-sere ehrenamtlichen Helferinnendie gerne Ihren Fahrtenwunsch ent-gegennehmen. Haben Sie dafürVerständnis, falls Sie das „Besetz-zeichen“ hören. Unsere Mitarbeite-rin versuchen innerhalb von 2 Stun-den für Sie einen reibungslosen Ab-lauf der Fahrten zu organisieren.Das verlangt dem ehrenamtlichemTeam am Telefon hohe Konzentrati-on und Aufmerksamkeit ab. DasTeam möchte Ihren Wünschen ent-sprechen und muss gleichzeitigeine Vielzahl von Fahrten für alleBürger koordinieren. Das bedeutet

für das Team, vor dem „Telefon-dienst“, Anmeldungen die per Emailoder per Internet gebucht wurdeneinzuarbeiten. Nach der Arbeit inder Telefonzentrale sind die Rou-tenpläne zu erstellen & zu kontrol-lieren. Dann erfolgt die Einweisungder Fahrer. Der Telefondienst istalso mehr als nur die beiden Stun-den, in denen Sie anrufen können/dürfen.

Per Internet:Unter www.buergerbus-og.de kön-nen Sie den „Bürgerbus buchen“.Nach der Datenschutzerklärung fin-den Sie den Kalender für Ihre Bu-chung.Bitte immer Hin und Rückfahrt bu-chen. Bestätigung erfolgt überEmail.

Per Email: Senden Sie uns an [email protected] Ihre Kontaktdaten

und Ihren Fahrtwunsch einschließ-lich der Rückfahrt.

Bestätigung erfolgt über Email.

Vergessen Sie nicht evtl. Hilfsmittelwie Rollstuhl , Rollator, Kinderwaa-gen etc. bei der Buchung mit anzu-geben. Somit können wir etwasmehr Zeit einplanen, um Ihnen eineangenehme und gemütliche Hin-und Rückfahrt zu gewährleisten.

Arzttermine haben bei den Buchun-gen Vorrang! Die Gesundheit unse-rer Mitmenschen liegt uns am Her-zen.

Bitte nutzen Sie unseren kostenlo-sen Service Wir freuen uns auf Ihre Anfrage undwünschen Ihnen eine gute Fahrt.

Das Team vom Bürgerbus

Page 4: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

Unsere JubilareAltenkirchen20.07. Karl Bauer 7321.07. Dr. Atila Selesi 7123.07. Horst Wiebe 7525.07. Irene Broschart 85

Börsborn21.07. Gudrun Geimer 7323.07. Waldemar Deckert 85

Breitenbach21.07. Edith Bächle-Demerath 8421.07. Thekla Simon 90

Brücken22.07. Maria Schneider 83

Dittweiler18.07. Leonie Lemmert 8022.07. Hans Gaa 72

Dunzweiler19.07. Lise Kopp 84

Glan-Münchweiler21.07. Pia Becker 7125.07. Marlene Theiß 7725.07. Pia und Hans Becker Goldene Hochzeit

Henschtal25.07. Erika und Günter Böttcher Goldene Hochzeit

Herschweiler-Pettersheim18.07. Ilse Maurer 8418.07. Elke und Manfred Müller Goldene Hochzeit19.07. Lilli Sommer 7821.07. Helmut Körbel 7223.07. Karl-Heinz Höh 7825.07. Ingeborg und Werner Drumm Goldene Hochzeit

Ohmbach20.07. Emil Dusch 8620.07. Hiltrud Freiberger 8220.07. Dietlind Spies 79

Quirnbach22.07. Herbert Gensinger 7224.07. Frieder Vollmer 73

Rehweiler20.07. John Boudreau 7324.07. Johanna Boudreau 7125.07. Maria Müller 70

Schönenberg-KübelbergOT Kübelberg21.07. Stanislaus Jankowiak 70

OT Sand20.07. Hannelore Naumann 8325.07. Winfried Dilger 80

OT Schönenberg20.07. Gisela Groß 70

Steinbach21.07. Gertrud Straßer 8424.07. Hedwig Schulze 85

Waldmohr18.07. Irma Schreiber 8418.07. Christa Schulz 8419.07. Brigitte Backes 8119.07. Inge Conrad 8019.07. Brigitte Glasen 7020.07. Brigitte Nickolaus 73

20.07. Ruth und Werner Wagner Eiserne Hochzeit

22.07. Gerhard Daub 7224.07. Margarethe Marx 89

Diebietet auch im Schuljahr 2019/2020Plätze zur Leistung eines FreiwilligenSozialen Jahres. In folgenden Ein-richtungen im Verbandsgemeinde-gebiet werden zum 01.09.2019

FSJ-Teilnehmer (m/w/d) gesucht:

• Grundschule Altenkirchen mit Ganztagsschule

• Grundschule Breitenbach mit Nachmittagsbetreuung

• Grundschule Brücken mit Ganztagsschule

• Grundschule Herschweiler-Pettersheim

mit Nachmittagsbetreuung

• Grundschule Waldmohr mit Ganztagsschule

• Gemeindekindertagesstätte Breitenbach

Das FSJ richtet sich an Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren unddauert in der Regel 12 Monate. Es handelt sich um eine Vollzeitbe-schäftigung. Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld i.H.v. der-zeit 350 Euro; die Sozialversicherungsbeiträge werden übernom-men.Ein FSJ gilt als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die beruf-liche Zukunft und kann für einige Ausbildungsgänge als Praktikumanerkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe von Studienplät-zen angerechnet werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Göddel (Tel. 06373/504-140)oder Frau Ambos (Tel. 06373/504-141) gerne zur Verfügung.

Interessenten richten ihre vollständige Bewerbung mit Angabe derbevorzugten Einsatzstelle an dieVerbandsgemeindeverwaltung Oberes GlantalFachbereich 1A 1.2 - Personal Rathausstr. 866901 Schönenberg-Kübelbergoder per Email an [email protected]

Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsun-terlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi-nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen.

Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist anerkannte Beschäfti-gungsstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr und wird gefördert vom

Schönenberg-Kübelberg, im Januar 2019gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister

FSJ-ler/in gesucht1 FSJ-ler/in an der Grundschule der Glantalschule Glan-Münchwei-ler gesucht für das Schuljahr2019/2020 (im Alter von 18-27 Jahre)

Einsatz in: - GTS - Verwaltung - Unterricht

Infos unter: www.freiwilligendienst-rlp.deGlantalschule Telefon: 06383-925960E-Mail: [email protected] an: www.fwd-rlp.de

Öffentliche AusschreibungDie Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kübelberg schreibt im Namen der Ortsgemeinde Waldmohr folgen-de Arbeiten auf Grundlage der VOB/A aus:

Erweiterung der Kita I in 66914 Waldmohr• Innen- und Außenputzarbeiten• Trockenbauarbeiten• Estrichbauarbeiten• Fliesen-/ Plattenarbeiten• Maler- und Lackierarbeiten• Bodenbelagsarbeiten

Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht:

1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 HamburgFax 040/40194031

2. Subreport Postfach 910860, 51101 KölnFax 0221/9857866

3. bi, BauwirtschaftlicheInformation Postfach 3407, 24033 Kiel

Fax 0431/53592254. Subreport ELVIS https://www.subreport.de/E574781175. Homepage: www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen

Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 13.07.2019gez.: Rudolph, Beigeordneter der Verbandsgemeinde

„Kreatives Schreiben“- Ein Wettbewerb in Französisch Die Schüler aus den Klassen 8 derIGS hatten die Möglichkeit bei ei-nem Wettbewerb vom Partner-schaftsverein „Rheinland-Pfalz-Burgund“ mitzumachen. Die Fran-zösischlehrerin Frau Kuhn gab ih-nen zehn Reizwörter, sodass sieeine kreative Geschichte schreibenund ein Bild malen konnten. DasThema war „Politik, non merci!“. Aus unserer Schule haben dreiSchülerinnen teilgenommen. Zweivon ihnen kamen unter die erstenzehn Plätze. Justine Jankowski er-reichte den zweiten Platz und JanaAkulenko ergatterte sich sogar den

1. Platz der Kategorie IGS/Real-schule Plus. Die Preisverleihung fand in Mainzim Landtag statt und war ein großesErlebnis. Die Ministerpräsidentinvon Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer,war höchstpersönlich anwesendund gratulierte den Gewinnerinnenunserer Schule. Jana Akulenko ge-wann eine Reise nach Paris für dreiNächte und Justine Jankowski einenfranzösischen Film und ein französi-sches Monopoly. Das hat sich wirk-lich gelohnt!

Justine Jankowski

Jana Akulenko bekommt ihren Preis von Ministerpräsidentin MaluDreyer überreicht.

Page 5: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

StellenausschreibungDie Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat bei den Verbandsge-meindewerken zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen. Das Gebiet der Verbandsgemeinde OberesGlantal umfasst 23 Ortsgemeinden mit insgesamt ca. 29.000 Ein-wohnern.

Wir sind eine aufstrebende, moderne Kommunalverwaltung

und verstärken unser Personal.

Ihr Aufgabengebiet

• umfasst den Betrieb und die Unterhaltung von Wasserversor-gungsnetzen (Hauptleitungen, Hausanschlüsse) und Wasserver-sorgungsanlagen (Hochbehälter, Druckerhöhungsanlagen, Fil-teranlagen) im Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal.

Wir erwarten von Ihnen • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasser-versorgung (oder vergleichbare Ausbildung)

• ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Motivation, Leistungsbe-reitschaft und Flexibilität

• ein sicherer Umgang in MS-Office-Anwendungen

Sie sind ein engagierter und qualifizierter Berufsanfänger oder be-sitzen Erfahrung im Bereich des Rohrleitungs- und Wasserleitungs-baus und zeigen Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung. Der Be-sitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse BE ist ebenfalls einezwingende Voraussetzung.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmun-gen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und bein-haltet die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Stellenbesetzung erfolgt in Vollzeit und unbefristet. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Interessenten richten ihre Bewerbung bis spätestens 31. Juli 2019unter Beifügung der üblichen Unterlagen an die

Verbandsgemeindeverwaltung Oberes GlantalFachbereich 1A.2 - PersonalRathausstr. 866901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an [email protected]

Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsun-terlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi-nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. DieVerarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber richtetsich nach dem Landesdatenschutzgesetz.

Schönenberg-Kübelberg, im Juli 2019Verbandsgemeinde Oberes Glantalgez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister

(VZ-RLP / 09.07.2019) Mit derWahl des Grundstücks wird die er-ste Entscheidung darüber getrof-fen, wie ein Haus einmal aussehenwird – vor allem, wenn es mit we-nig Heizenergie auskommen soll. Die Lage zu anderen Gebäuden,großen Bäumen und Grünflächennimmt durch Lichtverhältnisse, Zu-fahrtsmöglichkeiten und erhal-tenswerten Aussichten, Einflussauf den Hausentwurf. Bei Anlagevon Balkon, Terrasse und Winter-garten ist der Lichteinfall wichtig,aber auch der innere Grundrisssollte nach energetischen Kriteri-en zoniert sein: Lagerräume, Trep-penhäuser und selten beheizteRäume nach Norden, niedrig be-heizte nach Osten, Aufenthaltsräu-me sowie Kinderzimmer nach Sü-

den oder Westen. Idealerweise istdie Hausfront nach Süden hin ori-entiert. Der Wärmegewinn durchdie Sonneneinstrahlung kann be-sonders in den Übergangszeitenden Heizwärmebedarf senken. An-dererseits sollte die Fensterflächenicht mehr als etwa 30 Prozent derSüdwand betragen, sonst wird esim Sommer zu heiß und die winter-lichen Wärmeverluste übersteigeninsgesamt die solaren Gewinne.Nordfenster sollten kleiner bemes-sen sein, um in der kalten Jahres-zeit den Wärmeverlust gering zuhalten.Allerdings: Eine gute Dämmungsenkt den Heizenergiebedarf effi-zienter als große Sonneneintrags-fenster. Darüber hinaus ist einkompakter Grundriss ohne Erker,

Vorsprünge und Einschnitte ener-getisch sinnvoll. Dies muss nichtlangweilig oder unästhetisch sein,Elemente wie unbeheizte Winter-gärten oder thermisch abgetrenn-te Balkone bieten vielfältige Ge-staltungsmöglichkeiten ohne En-ergie zu verschwenden. Fragen zurNeubauplanung sowie zu allen an-deren Details des Energiesparensim Alt- und Neubau beantwortendie Energieberater der Verbrau-cherzentrale Rheinland-Pfalz in ei-nem persönlichen Beratungsge-spräch nach telefonischer Voran-meldung.

Die Beratungsgespräche sind kos -tenlos. Die nächsten Sprechstun-den der Energieberater finden wiefolgt statt:

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wahl von Grundstück undGrundriss - die erste Entscheidung über das Haus

• Schönenberg-Kübelberg: Sams-tag, den 17.08.19 von 10 - 12.00Uhr in der Verbandsgemeinde-verwaltung, Rathausstraße 8,Voranmeldung unter 0 6373/504-105, -106.

• Waldmohr: Samstag, den03.08.19 von 8.30 - 13.45 Uhr imBürgerhaus, Saarpfalzstraße 12,Seiteneingang benutzen (Feuer-wehreinfahrt). Voranmeldungunter 0 63 73/504-106, -105.

StellenausschreibungDie Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht für das Schuljahr 2019/2020 eine

Betreuungskraft (m/w/d)- Erzieher/in oder Sozialassistent/in -

für die Nachmittagsbetreuung der Grundschule der Glantalschule Glan-Münchweiler.

Es handelt sich um eine befristete Beschäftigung einmal wöchentlich – an Freitagen – in der Zeit von 12h bis 16 h. Aufgrund der variablen Kinderzahlen ist die Stelle befristet zu besetzen vom 12.08.2019 bis31.07.2020.

Wir suchen• eine engagierte Person mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum/zur Erzieher/in mit staatli-cher Anerkennung oder

• zum/zur Sozialassisten/in• Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit sowie die Freude am Umgang mit Kin-dern wird vorausgesetzt.

Wir bietenDie Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) undbeinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeits-zeit beträgt durchschnittlich 4 Stunden.Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 26. Juli 2019 unter Beifügung der üblichen Un-terlagen an die

Verbandsgemeinde Oberes GlantalFachbereich 1A.2 - Personal Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an: [email protected]

Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht er-folgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver-arbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landes-datenschutzgesetz.

Schönenberg-Kübelberg, den 08.07.2019Verbandsgemeinde Oberes Glantalgez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister ... weil Erfolg kein Zufall ist !

Page 6: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

StellenausschreibungDie Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine / einen IT-Mitarbeiter/in (m/w/d)Vollzeit - unbefristet

Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:• Betreuung der Informations- und Kommunikationstechnik unserer 8 Grundschulen:· Auf-/Ausbau, Optimierung und Administration der Netzwerkinfrastruktur · Administration der Windows-Umgebung · Bereitstellung und Administration Virenschutz, Jugendschutzfilter etc. · Wartung der Client-Geräte (PC, MFC etc.), Server, NAS etc.· Migration etwaiger Altsysteme zu Windows 10· Auf-/Ausbau, Optimierung und Administration der iOS/JAMF Umgebung· Allgemeine Anwenderbetreuung / Support für Schulverwaltung und Lehrpersonal· Planung/Budgetierung der Schul-IT

• Mitarbeit/Vertretung des IT-Teams „Verwaltung“

Wir suchen

· eine qualifizierte und engagierte Person mit abgeschlossener Ausbildung zum/zurFachinformatiker/in - Systemintegration · oder mit vergleichbaren Fachkenntnissen · Führerschein Klasse B · Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Windows 10 / Windows Server Umgebungen· Kenntnisse im Umgang mit iOS· Kenntnisse im Umgang mit JAMF wünschenswert· Kenntnisse im Umgang mit edoo.sys wünschenswert

Für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit benötigen Sie außerdem Teamfähigkeit, einehohe Leistungsbereitschaft und eine eigenverantwortliche, fachlich fundierte Arbeitsweise.

Wir bietenEine abwechslungsreiche Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichenDienst (TVÖD), die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie Fortbildungsmöglichkeiten.Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 31. Juli 2019 unter Beifügung der üblichen Un-terlagen an die

Verbandsgemeinde Oberes GlantalFachbereich 1A.2 – Personal Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an: [email protected]

Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wirbitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitungder personenbezogenen Daten der Bewerber richtet sich nach dem Landesdatenschutzgesetz.

Schönenberg-Kübelberg, den 04.07.2019Verbandsgemeinde Oberes Glantalgez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister

HEIMAT- UND WANDERVEREIN

Juli-WanderungAltenkirchen. Die Juli-Wanderungist am Sonntag, den 21. Treffpunkt10 Uhr Stockbrunnen für Fahrge-meinschaft nach Waldmohr zumMarktplatz. Wir laufen zum Spickel-weiher, von dort über den Eichel-scheiderhof zur Fischerhütte Mohr-mühle ( Mittagsrast ). Anschließendzurück zu den Autos. Die Gehzeitbeträgt ca. 2 Stunden. Wanderfüh-rer/in sind Renate Klöckner undHans-Jürgen Schimetzky.

Danke und Gruß, Peter Müller, 1. Vors.

Altenkirchen. Zu unserer 31. Biker-Party am Samstag, 20.07.2019 la-den wir alle Biker und Nicht-Bikerherzlich ein. Wir freuen uns darauf,Motorradfahrer, Freunde und Be-kannte aus Nah und Fern mit einemWillkommensschnaps an unseremClubhaus in Altenkirchen zu be-grüßen.Wie immer ist für Essen und Geträn-ke reichlich gesorgt. Ab 14.00 Uhrsind Grill und Getränkestand mit

frisch gezapftem Bier geöffnet.Mit Anbruch der Dunkelheit öffnetunsere Bar mit Sekt und Mixgeträn-ken. Zur festen Tradition gehörtauch das kostenlose Frühstück amSonntagmorgen für alle, die ihrenHeimweg noch nicht gefunden oderin ihren Zelten übernachtet haben.Wir wünschen uns allen eine geileParty und freuen uns auf Euch.Biker-Kohlbachtal 1988 e.V.www.Biker-Kohlbachtel.de

31. Biker-Party (Achtung neuer Platz – Clubhaus, Im Spitzgarten)

ALTENKIRCHEN

Anzeigen bitte rechtzeitig aufgeben.

BÖRSBORN

TUS

Auf den Spuren des Tribut-Geißbockes von Lambrechtnach Deidesheim- Sonntag, 28.7.2019

Börsborn. Das Brauchtum derÜberführung eines Tribut-Geiß-bockes von Lambrecht nach Deides-heim geht auf das Jahr 1404 zurückund ist eines der ältesten der Pfalz.Die Wandergruppe des TuS Börs-born wird sich am letzten Julisonn-tag (28.7.) auf den historischenGeißbockmarsch begeben.

Start der 14,7 km langen Wande-rung ist der Bahnhof in Lambrecht.Nach reiner Gehzeit von ca. 4 ¼Stunden haben wir den Bahnhof inDeidesheim erreicht. Insgesamtsind aufwärts 350 Höhenmeterzurückzulegen. Die Wanderungwird als mittelschwer eingestuft.Festes Schuhwerk ist ein „Muss“,

Wanderstöcke sind empfehlens-wert. Die Mittagspause werden wirim Forsthaus Silbertal einlegen. Un-terwegs gibt es weiter Einkehrmög-lichkeiten. Eine kleine Rucksackver-pflegung und ausreichende Geträn-ke sollten wie immer dabei sein.

Nach Lambrecht gelangen wir mitder Bahn. Abfahrt ist in Landstuhlum 9:41 Uhr. Ankunft in Lambrechteine Stunde später. Die Rückfahrterfolgt ab Deidesheim, wo alle hal-be Stunde ein Zug geht.

Abfahrt mit PKW von Börsborn nachLandstuhl ist am Bürgerhaus um9:00 Uhr. Es wird gebeten Fahrge-meinschaften zu bilden.

Wichtig: Wegen der Reservierungvon Sitzplätzen im Forsthaus Silber-tal werden die Teilnehmerinnen undTeilnehmer gebeten sich bisspätes tens 25.7. 2019 bei MichaelKlein (Telefon: 06383-7499 - E.Mail: m.klein@tus-börsborn.de)anzumelden. Er erteilt auch weitereAuskünfte.

Gerne sind auch Nichtmitgliedereingeladen. Nähere Informationenauch auf der Homepage des TuSBörsborn www.tus-börsborn.de.

Das Revier der SCHNÄPPCHENJÄGER:Das .

Page 7: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

Neues aus demOrtsgemeinderat Bekanntmachung gem. § 41Abs. 5 GemO - Unterrich-tung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzungsowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasstenBeschlüsse.

Der Ortsgemeinderat Börsborn hatin seiner Sitzung am 27.06.2019folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlichWahl der Beigeordneten, Er-nennung, ggf. Vereidigungund Einführung in das Amt

Zum 1. Ortsbeigeordneten wurdeKarlheinz Stemmler und zum weite-ren Ortsbeigeordneten Ralf Manggewählt. Die Wahlniederschriftensowie die Niederschriften über dieErnennung, Vereidung und Ein-führung in das Amt liegen als Anla-ge dieser Niederschrift bei.Wahl der Ausschussmitgliederund deren Stellvertreter

Die vorgeschlagenen Personen wur-den einzeln einstimmig per Hand-zeichen gewählt. Die Wahl desStellvertreters für Frau Natter-Schil-lo erfolgt in der nächsten SitzungErlass einer Geschäftsord-nung für den Ortsgemeinderat

Der Ortsgemeinderat beschließtvorerst keine Geschäftsordnung.

nicht öffentlichPersonalangelegenheitDer Ortsgemeinderat stimmt einerPersonalentscheidung zu.

BREITENBACH

VDK

Sommerfestfällt aus

Breitenbach. Das für den 20. Juli2019 vorgesehene Sommerfest desVdK Ortsverbandes Breitenbachfällt aus gesundheitlichen Gründenleider aus.

P. Weitmann1. Vorsitzender

BRÜCKEN

TTC

SommerfestBrücken. Am Sonntag, dem 4. Au-gut 2019 lädt der TTC Brücken zu-sammen mit einem Fitnesszentrumaus Schönenberg ab 11.00 Uhr zumgemeinsamen Sommerfest in undum die Turn- und Festhalle inBrücken ein.Fürs leibliche Wohl ist dabei be s -tens gesorgt.Es gibt verschiedene Getränke, Sa-late sowie Spezialitäten vom Grill.

OBST- UNDGARTENBAUVEREIN

AusflugBrücken. Für unseren Ausflug am24.08. sind noch Plätze frei.Wir fahren nach Frankfurt in denPalmengarten danach nach Gun-tersblum.

Anmeldung bei Berthold Kurz06386/7017Anmeldeschluss ist der 31.07..

RESERVISTEN-VEREINIGUNG

DiesjährigesSommerfest

Brücken. Am Samstag, dem 20. Juli2019, ab 16.00 Uhr, findet beimGasthaus Saini in Brücken (Pfalz)das diesjährige Sommerfest der Re-servistenvereinigung 1974 e.V.statt.

Die Vorstandschaft lädt hierzu alleMitglieder mit ihren Familienan-gehörigen herzlich ein und würdesich über eine rege Teilnahme freu-en.

gez. Hoffmann, 1. Vorsitzender

Neues aus dem Ortsgemeinderat Bekanntmachung gem. § 41 Abs. 5 GemO - Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Ortsgemeinderat Brücken hat inseiner Sitzung am 20.05.2019 fol-gende Beschlüsse gefasst:

öffentlichEntscheidung über das Einver-nehmen gem. § 36 BauGB;Anschluss der neuen Pump-station Börsborn über eineVerbindungsleitung in den Zu-laufsammler Brücken - Griesan die Kläranlage Elschbach

Der Ortsgemeinderat erteilt das Ein-vernehmen zum Anschluss der neu-en Pumpstation Börsborn über eineVerbindungsleitung in den Zulauf-sammler Brücken - Gries an dieKläranlage Elschbach.Einrichtung einer 4. Gruppe imKindergarten

Die Arbeiten der einzelnen Gewerkesollen entsprechend der Kostenauf-stellung vergeben werden.Die Arbeiten für die AbgehängteDecke wird an den günstigsten Bie-ter, Firma Mootz, Brücken, zu einerAngebotssumme von 1.921,27 Eurovergeben.Die Arbeiten der Malerarbeiten wer-den an den günstigsten Bieter, Fir-ma Mootz, Brücken, zu einer Ange-botssumme von 1.665,42 Euro ver-geben. Die Arbeiten für den Boden-verlag werden an den günstigsten

Bieter, Firma Kerchner, Spesbach,zu einer Angebotssumme von2.609,44 Euro vergeben.Die Arbeiten für die Innentüren wer-den an den günstigsten Bieter, Fir-ma Bernd, Nanzdietschweiler, zu ei-ner Angebotssumme von 1.965,88Euro vergeben.Die Arbeiten für die Rollladenarbei-ten werden an den günstigsten Bie-ter, Firma Bernd, Nanzdietschwei-ler, zu einer Angebotssumme von525,25 Euro vergeben.Städtebauförderung- Förderantrag Modernisie-rung Hohlstr. 4-6

Dem Rat stimmt dem neuen Moder-nisierungsvertrag zu.Energetische Sanierung Kita

Der Ortsbürgermeister wird er-mächtigt, die Arbeiten an den güns -tigsten Bieter zu vergeben.Ausbau der L 350 Ortsdurch-fahrta) Auftragsvergabe

Der Ortsgemeinderat beschließtden Auftrag an den günstigsten Ge-samtanbieter, die Firma Otto Jungaus Sein, zu vergeben.Brücke am Ohmbacha) Ermächtigung des Ortsbür-germeisters zur Auftrags-vergabe nach erfolgter Aus-schreibung

GEWERBEVEREIN

Gelungene Aktion am 3. Aktionstag Großzügige Spende von Blumenbinderei Hollinger

Brücken. Der Aktionstag des Ge-werbevereins Brücken bot auch die-ses Jahr wieder viele Besonderhei-ten in den Geschäften in Brücken.Die Blumenbinderei von Uli undCarmen Hollinger hatten nicht nurblumige Angebote in ihrem Ge-schäft sondern auch eine besonde-re Aktion in ihrer Garage: Frischge-backene Speckwaffeln.Diese schmeckten besonders gutda es doch etwas kühlere Außen-temperaturen gab.Den gesamten Erlös von Euro 700.-spendete das Ehepaar an das Zen-trum für Palliativmedizin und Kin-derschmerztherapie des Univer-sitätsklinikum des Saarlandes, ver-treten durch Fr. Katja Krupp.

Carmen Hollinger bedankt sichrecht herzlich bei den fleißigen Waf-felbäckerinnen und natürlich ihrentreuen Kunden, ohne die diese tolleSpende nicht möglich gewesenwäre.Der Gewerbeverein Brücken imOhmbachtal wünscht allen Beteilig-ten weiterhin viel Erfolg und Ge-sundheit in diesen schönen Som-mertagen.

Nina Spies(1.Vorsitzende)

Wir wünschen gutes Gelingen undviel Erfolg unter dem Motto:„Guter Service, erste Wahl - Fachge-schäfte im Ohmbachtal!“

DUNZWEILER

KINDERTAGESSTÄTTE DIE WILDEN ZWERGE

Zur zügigen Ausschreibung undAuftragsvergabe soll der Ortsbür-germeister ermächtigt werden, dieAufträge an den jeweils wirtschaft-lichsten Bieter zu vergeben.

nicht öffentlichGrundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat stimmt einerBauvoranfrage und einer Eilent-scheidung zu, außerdem beschließter über die Bedingungen einesGrundstückverkaufes und über eineBauangelegenheit.

Sämtliche Einnahmen werden ge-spendet.Für unsere kleinen Gäste wird eineHüpfburg von einem Lebensmittel-markt organisiert, außerdem wirdes ein Glücksrad geben, bei dem estolle Preise zu gewinnen gibt. Zusätzlich findet ein Tischtennistur-nier für Jung und Alt statt.Gespielt wird in 3er Teams.Anmeldungen dafür sind kostenlos,Telefon unter 06373/8911955 oderim Fitnessstudio Schönenberg, Rat-hausstraße 1.Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.

Page 8: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

FROHNHOFEN

Der Ortsgemeinderat Frohnhofenhat in seiner Sitzung am 23.05.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

Vergabe der Arbeiten am MehrgenerationenplatzDer Ortsgemeinderat Frohnhofen

beschließt den Auftrag an die FirmaHardt & Ludwig mit einer Bruttoan-gebotssumme in Höhe von85.500,42 Euro zu vergeben.

Ergänzungssatzung gem. § 34Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich „In den Erbsengärten“a) Behandlung der eingegange-

nen Stellungnahmen gem. §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b) SatzungsbeschlussDer Ortsgemeinderat beschließt dieErgänzungssatzung „In den Erb-sengärten“ - mit den Änderungenwie unter a) beschlossen - gemäß §34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 BauGB

und § 24 GemO als Satzung.Auftragsvergabe Photovoltaikanlage auf dem DorfladenDer Ortsgemeinderat Frohnhofenbeschließt den Auftrag an die FirmaErco - Solar GmbH in Höhe von25.352,71 Euro Brutto zu vergeben.Zusätzliche Maßnahmen sollen be-

sprochen werden, um die Sicher-heitsvorkehrungen, falls die gege-ben sind, auszuführen.

nicht öffentlich

DarlehensangelegenheitenDer Ortsgemeinderat stimmt einemDarlehen zu.

Neues aus dem Ortsgemeinderat Bekanntmachung gem. § 41 Abs. 5 GemO- Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefas-sten Beschlüsse

GRIES

Ferienprogramm 2019 in Gries

(diese ist möglichst 2-3 Tage vor dem Programmtermin abzugeben bei OrtsbürgermeisterOlaf Klein, Friedhofstraße 18a, Gries, Tel.06373-7217 oder 0152-23664089) - gerne auchper Mail an [email protected]

Vorname, Name d. Kindes

Alter Jahre, Tel.Nr.:

Straße u. Hausnr.: Ort:

Schuhgröße (nur beim Inlineskaten)

Bitte ankreuzen, wofür die Anmeldung gelten soll:

0 Montag, 05.08.2019: Streichelzoo beim Reiterhof Schachtzabel

0 Dienstag, 06.08.2019: Kletterpark FunForest Jägersburg - Treffpunkt ParkplatzGrieser Halle

0 Mittwoch, 07.08.2019: Kapitänspatent beim SMC am See - Bühne Grieser Seite

0 Donnerstag, 08.08.2019: Schnuppertennis beim TC ‘78 - Treffpunkt Halle GrieserSeite

0 Freitag, 09.08.2019: Skateboarden und Inline skaten am Skatepark am See

Ich erlaube die Teilnahme an der/den angekreuzten Veranstaltung/en und akzeptierebzw. bestätige, dass- eine Haftung für selbst verschuldete Unfälle, bei Fällen höherer Gewalt, sowie für verlo-ren gegangene Gegenstände nicht übernommen wird- Fotos mit Teilnehmern der Veranstaltung zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit veröf-fentlicht werden können

Ort: Datum:

Unterschrift des/der Erziehungsberechtigte

Gries. Die Ortsgemeinde Gries bietet zusammen mit dem JUZ auch in diesem Jahr in derletzten Ferienwoche ein kostenloses Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche an. DieTeilnehmerzahl ist jeweils auf 12 Teilnehmer begrenzt; maßgebend ist der Zeitpunkt derAnmeldung.

Montag, 05.08.Je nach Wetter laden euch die SPD-Gries sowie der Reiterhof Schachtzabel von 10 bis12.30 Uhr zum Streichelzoo beim Reiterhof Schachzabel ein. Natürlich dürft ihr auch dieTiere im Stall besuchen und für den Hunger und Durst gibt es auch noch was.

Dienstag, 06.08.Wer hat Lust auf den Kletterpark FunForest in Jägersburg? Dieser Programmpunkt richtetsich an sportliche Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 10 Jahren. Abfahrt ist um 13Uhr an der Grieser Freizeithalle/Seestube. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vomErziehungsberechtigten unterzeichnete Benutzer-Einwilligungserklärung, die am Treff-punkt ausgefüllt werden kann (oder Download der Erklärung unter www.funforest.de).Rückkunft gegen 18 Uhr. Bitte lockere Kleidung und feste Schuhe anziehen, denn beimKlettern geht es ausgesprochen sportlich zu!

Mittwoch, 07.08.Heute könnt ihr das Kapitänspatent erwerben. Der Schiffsmodellbauclub SMC stellt euchMotorboote zur Verfu�gung, die ihr selbst um Hindernisse steuern du�rft. Wer kann es ambesten? Treffpunkt: 16:00 Uhr an der Festbuhne am Ohmbachsee auf der Grieser Seite.

Donnerstag, 08.08.Beim Tennisclub TC ̀ 78 Schönenberg-Kübelberg könnt ihr heute von 9.30 bis 11.30 beimSchnuppertennis euer Geschick mit Tennisball und Schläger ausprobieren! Mit Sportklei-dung treffen wir uns um 9 Uhr am Parkplatz der Grieser Freizeithalle/Seestube und wan-dern auf die andere Seeseite zum Tennisclub. Schläger und Bälle werden vom Verein ge-stellt. Danach geht´s zurück nach Gries. Rückkunft ca. 12 Uhr an der Grieser Halle.

Freitag, 09.08.Zum Abschluss unseres diesjährigen Ferienprogramms bieten wir an der Freizeithalle von9 bis 11 Uhr einen Skateboard Einsteigerkurs und von 11 bis13 Uhr Inline skaten an! Ska-telehrerin Caro Becker zeigt euch die besten Tricks und Kniffe mit den Inlinern und auch wieman am besten bremsen kann! Wer welche hat der kann gerne seine Inliner und seine Si-cherheitsausrüstung mitbringen, ansonsten bis zum 06.08. anmelden und dein Alter unddie Schuhgröße mitteilen, dann werden die Inliner zur Verfügung gestellt! Treffpunkt ist anunserem Skatepark an der Grieser Freizeithalle. Zum Abschluss gibt es noch ein Eis!

Anmeldung zum Ferienprogramm 2019 in Gries✂ ✂ ✂✂✂ ✂✂

Page 9: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

GLAN-MÜNCHWEILER

StellenausschreibungDie Gemeindekindertagesstätte Pfiffikus der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler bietet im kommenden Kin-dergartenjahr (ab Sommer 2020)eine Stelle zum Zwecke der Teilzeitausbildungzum/zur Erzieher/in (m/w/d)Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden (3-Tage-Woche) für die Dauerder 3jährigen Teilzeitausbildung. An 2 Wochentagen besucht der/die Teilzeitauszubildende eine Fach-schule für Erzieher.Die Zugangsvoraussetzungen für einen Fachschulplatz und Näheres zur Teilzeitausbildung finden Sie un-ter: https://kita.rlp.de/de/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/ Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) inEntgeltgruppe S 2 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin der Einrichtung gerne zur Verfügung:Kita „Pfiffikus“Im Teich 10, 66907 Glan-MünchweilerLeitung: Frau Petra HolmTel. 06383 / 927520Interessenten richten ihre Bewerbung bitte unter Beifügung der üblichen Unterlagen an dieKita oder an die

Verbandsgemeindeverwaltung Oberes GlantalFachbereich 1A.2 - Personal Rathausstr. 866901 Schönenberg-Kübelbergoder per Email an [email protected]

Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wirbitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitungder personenbezogenen Daten der Bewerber richtet sich nach dem Landesdatenschutzgesetz.

Glan-Münchweiler, 12.06.2019gez. Fred MüllerOrtsbürgermeiste

KINDERTAGESSTÄTTE PF IFF IKUS

StellenausschreibungDie Ortsgemeinde Henschtal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einenMitarbeiter/in (m/w/d)für das Bürgerhaus der Gemeinde HenschtalIhre Aufgaben:• Betreuung des Bürgerhauses:z. B. Vermietung der Räume, Schlüsselübergabe, Getränkebestellungen und Führen des Kassenbuches

• Hausmeistertätigkeiten in und um das BürgerhausWir suchen· Eine engagierte, zuverlässige Person, die zeitlich flexibel ist· Vorzugsweise mit handwerklichem Geschick Wir bietenEs handelt sich um eine befristete Vertretungstätigkeit, mit der Aussicht auf Festeinstellung. Die regel-mäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 8 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) inEntgeltgruppe 2 und beinhaltet die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 31. Juli 2019 unter Beifügung eines tabellari-schen Lebenslaufes an die

Verbandsgemeinde Oberes GlantalFachbereich 1A.2 - Personal Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an: [email protected]

Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht er-folgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver-arbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber richtet sich nach der EU-DSGVO sowie dem Lan-desdatenschutzgesetz.

Henschtal, den 05.07.2019gez. Roger DecklarOrtsbürgermeister

HENSCHTAL

HERSCHWEILER-PETTERSHEIM

LANDFRAUENVEREIN

KinderkochkursHerschweiler-Pettersheim. DieLandfrauen laden zum Kinderkoch-kurs „Her mit dem Gemüse“ amMittwoch, dem 24.07.2019, um

15.30 Uhr ins Dorfgemeinschafts-haus ein.Referentin: Frau Rosalinde Neihei-ser.

HÜFFLER

SG WAHNWEGEN/ HÜFFLER

KROTTELBACH

WanderungKrottelbach. Am Samstag, dem 20.Juli 2019, findet eine Wanderungfür Jung und Alt statt. Treffpunktund Abmarsch ist um 14:00 Uhr aufdem Parkplatz des Wanderheims„Hohe Fels“ Von dort geht es

zunächst Richtung Hersch weiler-Pettersheim und dann über die Her-zogstraße zurück zum Wanderheim.Die Wegstrecke ist Kinderwagen-tauglich. Zum Abschluss der Wan-derung wird gegrillt.

PFÄLZERWALD-VEREIN

... weil Erfolg kein Zufall ist !

Page 10: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

Öffentliche Bekanntmachungder Ortsgemeinde KrottelbachVollzug des Baugesetzbuches (BauGB)hier: Inkrafttreten der Außenbereichssatzung Reismühle, Krottelbach

Der Ortsgemeinderat Krottelbach hat in seiner Sitzungam 03.12.2018 die Aufstellung der Außenbereichssat-zung beschlossen.

Nachdem das Verfahren gem. § 35 BauGB abgeschlos-sen war, hat der Ortsgemeinderat Krottelbach am13.02.2019 die Außenbereichssatzung Reismühle,gem. § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 24 GemO als Satzungbeschlossen. Diese Satzung wird gem. § 35 Abs. 6BauGB i.V.m. § 10. Abs. 3 BauGB mit der öffentlichenBekanntmachung in Kraft gesetzt.

Die genaue Abgrenzung des Planbereichs kann demKartenausschnitt entnommen werden.

Die Satzung liegt ab sofort zusammen mit der Begrün-dung bei der Verbandsgemeindeverwaltung OberesGlantal, Gebäude Waldmohr, Rathausstr. 14, ZimmerNr. W1-2.04, auf unbegrenzte Zeit zur Einsichtnahmeaus. Jedermann hat das Recht, während der allgemei-nen Dienststunden in die Satzung Einsicht zu nehmenund über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Mit der Be-kanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

Unbeachtlich werden1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtlicheVerletzung der dort bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beacht-liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnisder Satzung und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-chung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeindeunter Darlegung des die Verletzung begründendenSachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies giltentsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGBbeachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Gem. §§ 39 bis 42 BauGB können Vermögensnachteileentstehen, die einen Entschädigungsanspruch auslö-sen können. Der Entschädigungsberechtigte kann dieFälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass erdie Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent-schädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungslei-stungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundertüber dem Basiszinssatz nach § 247 des BürgerlichenGesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigungdurch Übernahme des Grundstücks zu leis ten, findet aufdie Verzinsung § 99 Abs. 3 Anwendung BauGB (§ 44Abs. 3 BauGB).Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner-halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die bezeichneten Vermögensnachteile eingetretensind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§44 Abs. 4 BauGB).

Hinweisgem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund die-ses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahrnach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu-stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts-behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Ver-letzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüberder Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach-verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge-macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Krottelbach, den 18.07.2019gez. FinkbohnerOrtsbürgermeister

Page 11: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

BekanntmachungAm Mittwoch, den 24. Juli 2019, um 20.00 Uhr, findet im Dorfgemein-schaftshaus in Langenbach eine Sitzung des Gemeindewahlaus-schusses statt.Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung:

1. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichtenWahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl.

Langenbach, den 18.07.2019Der Gemeinde-Wahlleitergez. Gerd Rudolph, Ortsbürgermeister

LANGENBACH

MATZENBACH

Neues aus dem Ortsgemeinderat Bekanntmachung gem. § 41 Abs. 5 GemO - Unterrichtungder Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowieBekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasstenBeschlüsse

bisherigen Ortsbürgermeister Jungzu bemühen.Wahl der Beigeordneten, Er-nennung, ggf. Vereidigungund Einführung in das Amt

Geschäftsf. Ortsbürgermeister Jungbildet für die Wahl des ehrenamtli-chen 1. Beigeordneten einen Wahl-vorstand, dem folgende Personenangehören:1. Geschäftf. OrtsbürgermeisterWerner Jung als Vorsitzender undWahlleiter

2. Ratsmitglied Hans Göttel als Bei-sitzerin

3. Ratsmitglied Andrea Müller alsBeisitzer

4. Martin Kuntz als SchriftführerWahl des 1. Beigeordneten

Für die Wahl des 1. Beigeordnetenwird das Ratsmitglied Daniela Bar-dian vorgeschlagen und mit 9 : 1 : 0Stimmen gewählt.Geschäftsf. Ortsbürgermeister Jung

hat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ander vorgenannten Wahl nicht teilge-nommen.Im Anschluss an die Wahl händigtder geschäftsf. OrtsbürgermeisterJung der 1. Beigeordneten DanielaBardian die Ernennungsurkundeaus. Auf Grund der Wiederwahl ent-fallen die Vereidigung und Amtsein-führung.Über die Wahlhandlung und Ernen-nung wurden besondere Nieder-schriften gefertigt, die der Original-sitzungsniederschrift als Anlagebeigefügt sind.Wahl des/der Beigeordneten

Geschäftsf. Ortsbürgermeister Jungbildet für die Wahl des ehrenamtli-chen Beigeordneten einen Wahlvor-stand, dem folgende Personen an-gehören:1. Geschäftsf. OrtsbürgermeisterWerner Jung als Vorsitzender undWahlleiter

2. Ratsmitglied Hans Göttel als Bei-sitzerin

3. Ratsmitglied Daniela Bardianals Beisitzer

4. Martin Kuntz als SchriftführerFür die Wahl des Beigeordnetenwird das Ratsmitglied Andrea Mül-ler vorgeschlagen und mit 8 : 2 : 1Stimmen gewählt.Geschäftsf. Ortsbürgermeister Junghat gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ander vorgenannten Wahl nicht teilge-nommen. Im Anschluss an die Wahl händigtder geschäftsf. OrtsbürgermeisterJung der Beigeordneten AndreaMüller die Ernennungsurkunde aus,vereidigt sie und führt sie in ihr Amtein.Über die Wahlhandlung und Ernen-nung wurden besondere Nieder-schriften gefertigt, die der Original-sitzungsniederschrift als Anlagebeigefügt sind.

QUIRNBACH

Neues aus dem Ortsgemeinderat Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO - Unterrichtung der Einwohner über dieErgebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzunggefassten Beschlüsse

Der Ortsgemeinderat Quirnbach hatin seiner Sitzung am 27.06.2019folgende Beschlüsse gefasst:öffentlichWahl der Beigeordneten, Er-nennung, ggf. Vereidigung undEinführung in das Amt

Ortsbürgermeisterin Körbel bildetfür die Wahl der ehrenamtlichenBeigeordneten einen Wahlvor-stand, dem folgende Personen an-gehören:1. Ortsbürgermeisterin Körbel alsVorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied Franz Harth als Bei-sitzer

3. Ratsmitglied Werner Becker alsBeisitzer

4. Martin Kuntz als SchriftführerWahl des 1. Beigeordneten

Für die Wahl des 1. Beigeordnetenwird das Ratsmitglied Ulrike Beckervorgeschlagen und mit 7 : 0 : 1Stimmen gewählt.Ortsbürgermeisterin Körbel hatgem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO an dervorgenannten Wahl nicht teilge-nommen.Ortsbürgermeisterin Körbel händigtder 1. Beigeordneten Ulrike Beckerdie Ernennungsurkunden aus. AufGrund der Wiederwahl entfallen dieVereidigung und Amtseinführung.Über die Wahlhandlung und Ernen-nung wurden besondere Nieder-schriften gefertigt, die der Original-sitzungsniederschrift als Anlagebeigefügt sind.Wahl des Beigeordneten

Für die Wahl des Beigeordnetenwird das Ratsmitglied Armin Leixnervorgeschlagen und mit 7 : 0 : 1Stimmen gewählt.Ortsbürgermeisterin Körbel hatgem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO an dervorgenannten Wahl nicht teilge-nommen.Ortsbürgermeisterin Körbel händigtdem Beigeordneten Armin Leixnerdie Ernennungsurkunden aus. Auf

Grund der Wiederwahl entfallen dieVereidigung und Amtseinführung.Über die Wahlhandlung und Ernen-nung wurden besondere Nieder-schriften gefertigt, die der Original-sitzungsniederschrift als Anlagebeigefügt sind.Wahl der Ausschussmitgliederund deren Stellvertreter

Für die Besetzung der Ausschüsseeinigt sich der Ortsgemeinderat vorBeginn der Wahlhandlungen, dieAusschussmitglieder en Bloc undper Akklamation zu wählen.1. Rechnungsprüfungsaus schuss(drei Mitglieder)

Es werden zur Wahl vorgeschlagen:Mitglieder:Franz HarthWerner BeckerSven BöckelOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen. Abstim-mung: 5 : 0 : 3Stellvertreter:Harth HelmutHarth SteffenHerrmann AndreasOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen. Abstim-mung: 5 : 0 : 32. Bauausschuss (drei Mitglie-der)

Es werden zur Wahl vorgeschlagen:Mitglieder:Franz HarthWerner BeckerRalf KleinOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen.Abstimmung: 5 : 0 : 3Stellvertreter:Edwin BeckerSven BöckelUdo HerrmannOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1

GemO nicht teilgenommen.Abstimmung: 5 : 0 : 33. Marktausschuss (drei Mitglie-der)

Es werden zur Wahl vorgeschlagen:Mitglieder:Jochen KörbelEdwin BeckerRalf KleinOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen.Abstimmung: 5 : 0 : 3Stellvertreter:Sven BöckelFranz HarthArmin LeixnerOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen.Abstimmung: 5 : 0 : 34. Gemeinsamer Kindergarten-ausschuss (zwei Mitglieder)

Es werden zur Wahl vorgeschlagen:Mitglieder:Sven BöckelUlrike BeckerOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen.Abstimmung: 6 : 0 : 2Stellvertreter:Werner BeckerRalf KleinOrtsbürgermeisterin Körbel hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen.Abstimmung: 6 : 0 : 2Erlass einer Geschäftsordnungfür den Ortsgemeinderat

Nach kurzer Beratung beschließtder Rat einstimmig, diesen Tages-ordnungspunkt auf die nächste Sit-zung zu verschieben.nicht öffentlichGrundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschließt,dass in einer Grundstücksangele-genheit Verkaufsgespräche geführtwerden sollen.

Der Ortsgemeinderat Matzenbachhat in seiner Sitzung am17.06.2019 folgende Beschlüssegefasst:öffentlichVerpflichtung der neu gewähl-ten RatsmitgliederWahl des Ortsbürgermeisters,Ernennung, Vereidigung undEinführung in das Amt

Für das Amt der Ortsbürgermeiste-rin/des Ortsbürgermeisters wirdkein Vorschlag gemacht. Es kanndaher keine Wahl durchgeführt wer-den.Bürgermeister Lotschütz appelliertan die Ratsmitglieder, aber auch andie Bürgerinnen und Bürger vonMatzenbach, sich um eine Nachfol-gerin bzw. einen Nachfolger für den

Page 12: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

SENIORENVEREINHODENBACHTAL

Senioren-nachmittag

Quirnbach. Unser nächster Seni-orennachmittag findet am 21.07.2019, um 14.00 Uhr, im Kulturver-einshaus statt.

BekanntmachungAm Donnerstag, den 25.07. 2019, um 20:00 Uhr, findet im Ratszimmer des Bürgerhauses, Hauptstraße 5, 66909 Quirnbach/Pfalz eine Sitzung desOrtsgemeinderates der Ortsgemeinde Quirnbach statt.Die Sitzung ist - mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 5 und 6 - öffentlich.

Tagesordnung:öffentlich1. Einwohnerfragestunde (Hinweis zu TOP 1 - Einwohnerfragestunde Einwohner können während dieses Tagesordnungspunktes Fragen aus demBereich der öffentlichen Verwaltung stellen sowie Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machenmöchte, wird gebeten, die Fragen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich bei Ortsbürgermeisterin Stefanie Körbel einzureichen.)

2. Erlass einer Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat3. Kerwe4. Informationen

nicht öffentlich5. Grundstücksangelegenhei ten6. Informationen

Quirnbach, den 12. Juli 2019gez. Stefanie Körbel-Ortsbürgermeisterin -

SCHÖNENBERG-KÜBELBERG

Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vom 23. Mai 2019Der Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg hat auf Grund von § 95 der Gemeindeord-nung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung be-schlossen, die nach der Genehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehördevom 23.05.2019 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetz werden Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2019 20201. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 8.741.498,00 Euro 8.630.963,00 Euroder Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.897.326,00 Euro 8.809.830,00 Euroder Jahresfehlbetrag auf - 155.828,00 Euro - 178.867,00 Euro

2. im Finanzhaushaltder Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 71.124,00 Euro 114.470,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit auf 1.242.303,00 Euro 2.224.364,00 Eurodie Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit auf 4.079.407,00 Euro 3.828.556,00 EuroSaldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 2.837.104,00 Euro - 1.604.192,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.322.104,00 Euro 1.029.192,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung vonInves titionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf - Euro - Eurozinspflichtige Kredite auf 2.837.104,00 Euro 1.604.192,00 Eurozusammen auf 2.837.104,00 Euro 1.604.192,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtun-gen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2019 2020

wird festgesetzt auf 1.815.550,00 Euro 1.988.007,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahrenvoraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

1.028.229,00 Euro 1.611.200,00 Euro

§ 4 Steuer- und Beitragssätze

Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2019 2020

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf 300 v.H. 300 v.H.Grundsteuer B auf 400 v.H. 400 v.H.Gewerbesteuer auf 365 v.H. 365 v.H.

Die Sätze der Beiträge für die Investitions-aufwendungen und die Unterhaltungskosten der Feld- und Waldwege werden festgesetzt auf je Hektar 28,72 Euro 28,72 Euro

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahme-nanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsge-meinde für diesen Zweck zur Verfügung stell-ten, ermäßigt sich der Beitragssatz auf je Hektar 21,44 Euro 21,44 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 10.719.193,09 Euro. Der voraus-sichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 11.178.000,00 Euro, zum31.12.2019 voraussichtlich 11.022.172,00 Euro und zum 31.12.2020 voraussichtlich10.843.305,00 Euro.

Schönenberg-Kübelberg, den 23.05.2019 gez. Weis, Ortsbürgermeister

Staatsaufsichtlich genehmigt Kusel, den 23.05.2019 Kreisverwaltungi.A. gez. Berg

Ihr :

Traumlage für Immobilien-Anzeigen.

Page 13: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

REHWEILER

Neues aus dem Ortsgemeinderat Bekanntmachung gem. § 41 Abs. 5 GemO - Unterrichtung der Einwohnerüber die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten BeschlüsseDer Ortsgemeinderat Rehweiler hatin seiner Sitzung am 18.06.2019folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlichWahl der Beigeordneten, Er-nennung, ggf. Vereidigungund Einführung in das Amt

Ortsbürgermeister Scholz bildet fürdie Wahl der ehrenamtlichen Beige-ordneten einen Wahlvorstand, demfolgende Personen angehören:

1. Ortsbürgermeister Scholz alsVorsitzender und Wahlleiter

2. Ratsmitglied Michael Klein alsBeisitzerin

3. Ratsmitglied Dr. Wolfgang Freyals Beisitzer

4. Martin Kuntz als Schriftführer

Wahl des 1. BeigeordnetenFür die Wahl des 1. Beigeordnetenwird das Ratsmitglied StefanSchwarm vorgeschlagen und mit 7 :0 : 0 Stimmen gewählt.Ortsbürgermeister Scholz händigtdem 1. Beigeordneten StefanSchwarm die Ernennungsurkundenaus, vereidigt ihn und führt ihn insein Amt ein.

Wahl des BeigeordnetenFür die Wahl des Beigeordnetenwird das Ratsmitglied Knut Hinkel-mann vorgeschlagen und mit 6 : 0 :

1 Stimmen gewählt. Aufgrund derAbwesenheit von Herrn Hinkelmannliegt der Niederschrift ein entspre-chendes Schreiben bei, dass HerrHinkelmann im Falle einer Wahlzum Beigeordneten diese Wahl an-nimmt.Ortsbürgermeister Scholz hat gem.§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO an den vor-genannten Wahlen nicht teilgenom-men.

Über die Wahlhandlungen und Er-nennungen wurden besondere Nie-derschriften gefertigt, die der Ori-ginalsitzungsniederschrift als Anla-ge beigefügt sind.

Wahl der Ausschussmitgliederund deren Stellvertreter

Für die Besetzung der Ausschüsseeinigt sich der Ortsgemeinderat vorBeginn der Wahlhandlungen, dieAusschussmitglieder en Bloc undper Akklamation zu wählen.

1. Rechnungsprüfungsauss-chuss (drei Mitglieder)

Es werden zur Wahl vorgeschlagen:Mitglieder: Stellvertreter:Klein Michael Dr. Wolfgang FreyGünter Theobald Dieter CloßTimo Ohliger Dirk Brauchler

Ortsbürgermeister Scholz hat an

der Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen.

1. Gemeinsamer Kindergarten-ausschuss (zwei Mitglieder)

Es werden zur Wahl vorgeschlagen:Mitglieder: Stellvertreter:Knut Hinkelmann Timo OhligerDirk Brauchler Michael Klein

Ortsbürgermeister Scholz hat ander Wahl gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1GemO nicht teilgenommen.Abstimmung: EinstimmigErlass einer Geschäftsord-nung für den Ortsgemeinderat

Gemäß § 37 Abs. 1 Gemeindeord-nung beschließt der Ortsgemeinde-rat, die Mustergeschäftsordnungdes Innenministeriums (Verwal-tungsvorschrift vom 21.11.1994,MinBl. S. 539, ber. 1996 S. 338, zu-letzt geändert durch Verwaltungs-vorschrift vom 24. Juni 2016, MinBl.S. 202-203) als eigene Geschäfts-ordnung zu übernehmen.

Zustimmung zur Annahme ei-ner Spende gem. § 94 Abs. 3GemO

Der Ortsgemeinderat stimmt derAnnahme der Spende aus der Ver-einsauflösung Dorf-Entwicklung- In-itiative e.V. in Höhe von 998,-- Eurofür den Spielplatz der Ortsgemein-de zu.

PFÄLZERWALD-VEREIN

Tageswanderungfällt aus

Schönenberg-Kübelberg. Leidermuss unsere geplante Tageswande-rung am Sonntag, dem 28. Juli 2019ausfallen.

TUS

Schönenberg-Kübelberg. SAVETHE DATE! Am Samstag, dem 17.August 2019, ist es wieder soweit:Nach einer erfolgreichen Veranstal-tung im letzten Jahr möchten wirauch dieses Jahr wieder die Schee-nebeijer Kerb im TuS gebührend fei-

ern. Daher laden wir zu den Ker-wespielen am Nachmittag und zumKerwerock mit der Band Pedestrianam Abend (Eintritt frei!) alle Bürge-rinnen und Bürger (vor allem natür-lich die Scheenebeijer) herzlich ein.Für das leibliche Wohl wird gesorgt.

Scheenebeijer Kerb beim TuS

WAHNWEGEN

KINDERTAGESSTÄTTE

Alles hat ein Ende, nurdie Wurst hat zwei….Wahnwegen. Zum Schluss ihrerKindergartenzeit besuchten dieVorschulkinder die Metzgerei Closin Wahnwegen.Dort konnten wir beobachten wieviele leckere Dinge zubereitet wer-den, z.B. Rollbraten, Grillfackeln,Würstchen und ein Spanferkel.Frau Clos hatte für uns Würstchenund Rohkost vorbereitet, die wirdann auf kleine Spieße aufgesteckt

haben. Metzgermeister Clos hat uns ge-zeigt wie Fleischkäse zubereitetwird. Nach einer Stunde im Ofenkonnten wir diesen dann gemein-sam essen.Es war ein interessanter und lehrrei-cher Tag in der „Metz“.Wir danken dem Metzgereiteam fürden schönen und leckeren Vormit-tag.

BekanntmachungIn der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Wahnwegenam 19. Juni 2019 wurden die am 26. Mai 2019 neu gewählten Ratsmit-glieder verpflichtet.

In der Sitzung am 8. Juli 2019 wurde Herr René Morgenstern zum Orts-bürgermeister gewählt und ernannt.

Zum 1. Beigeordneten wurde Herr Lutz Stötzer (Wählergruppe Ge-meinsam für Wahnwegen), Heidestraße 19, und als weiterer Beigeord-neter Herr Karl Dieter Strauß (Wählergruppe Gemeinsam für Wahnwe-gen), Berg straße 2 a, gewählt.

Wahnwegen, 9. Juli 2019gez. René MorgensternOrtsbürgermeister und zugleich Wahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl

Hinweise:Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 19. Juli 2019 bis 02. August 2019 bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Zimmer S1 – 5.07, währendder allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8.30 – 12.00 und von 14.00 – 16.00 Uhr;donnerstags von 8.30 – 12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr; freitags von 8.30 – 12.00

Gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausferti-gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-

standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüberder Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei dieser Be-kanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verlet-zung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Die Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt gemäß der Durchführungsverordnung (DV) zu§ 27 Gemeindeordnung (GemO) und den Verwaltungsvorschriften (VV) zur Durchführungdes § 27 GemO.

Schönenberg-Kübelberg, den 23.05.2019Verbandsgemeindeverwaltunggez. - Lothschütz -Bürgermeister

Page 14: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

Öffentliche Bekanntmachungder Ortsgemeinde WahnwegenVollzug des Baugesetzbuches (BauGB)hier: 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan „Auf den Stümpfen“, Ortsgemeinde WahnwegenDer Ortsgemeinderat Wahnwegen hat in seiner Sitzung am 30.08.2018 die Aufstellungdes 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan „Auf den Stümpfen“ beschlossen.

Nachdem das Planverfahren abgeschlossen ist, hat der Ortsgemeinderat Wahnwegen am11.04.2019 den 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan „Auf den Stümpfen“ gem. § 10Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird nunals Satzung gem. § 10. Abs. 3 BauGB mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ge-setzt.

Die genaue Abgrenzung des Planbereichs kann dem Kartenausschnitt entnommen wer-den.

Der Bebauungsplan liegt ab sofort zusammen mit der Begründung und den textlichenFestsetzungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Gebäude Wald-mohr, Rathausstr. 14, Zimmer Nr. W1-2.04, auf unbegrenzte Zeit zur Einsichtnahme aus.Jedermann hat das Recht, während der allgemeinen Dienststunden in den rechtsverbind-lichen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Mitder Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

Unbeachtlich werden1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanesschriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründendenSachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach §214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Gem. §§ 39 bis 42 BauGB können Vermögensnachteile entstehen, die einen Entschädi-gungsanspruch auslösen können. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des

Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beidem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fäl-ligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetz-buchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zuleis ten, findet auf die Verzinsung § 99 Abs. 3 Anwendung BauGB (§ 44 Abs. 3 BauGB).Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablaufdes Kalenderjahres, in dem die bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, dieFälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Hinweisgem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzesoder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausferti-gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber derGemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wahnwegen, den 18.07.2019gez. MorgensternOrtsbürgermeister

Page 15: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Waldmohr für die Haushaltsjahre 2019 und 2020Der Ortsgemeinderat Waldmohr hat auf Grund der §§ 95 ff. i.V.m. § 97 der Gemeindeord-nung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Lan-desgesetz vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 447) am 14. Mai 2019 folgende Haushalts-satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kusel als Auf-sichtsbehörde vom 01. Juli 2019 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1Ergebnis und Finanzhaushalt

2019 2020 Euro Eurofestgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 7.769.475 8.056.255der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.379.993 8.518.951der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -610.518 -462.696

2. Im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -260.752 -126.582

die außerordentlichen Einzahlungen auf -- --die außerordentlichen Auszahlungen auf -- --der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -- --

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.272.000 2.280.730die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.479.500 3.530.500der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.207.500 -1.249.770

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.207.500 1.249.770die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 385.700 478.120der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.821.800 771.650

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf -646.452 -604.702

§ 2Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung vonInves titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt fürzinslose Kredite auf -- --verzinste Kredite auf 2.207.500 1.249.770

§ 3Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:1.Grundsteuer A auf 300 v. H. 300 v. H.2.Grundsteuer B auf 390 v. H. 390 v. H.

2.Gewerbesteuer auf 385 v. H. 385 v. H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund auf 42 42

b) für den zweiten Hund auf 54 54 c) für jeden weiteren Hund auf 72 72 d) für den ersten gefährlichen Hund auf 350 350

2019 2020 Euro Euro

e) für den zweiten gefährlichen Hund auf 500 500f) für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 650 650

§ 5Beiträge

1. Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche für die Investitionsaufwendungen und Un-terhaltungskosten von Feld- und Waldwegen wird durch besonderen Beschluss desOrtsgemeinderates festgesetzt.

2. Der Beitragssatz für die Kosten des Feldschutzes beträgt pro qm --- Euro --- Euro

§ 6Beiträge

Der Einheitssatz je m² entwässerte Straßenfläche nach § 3 Abs. 1 Ziff. 2 der Erschließungssatzung wird auf 11,48 EUR 11,48 EURfestgelegt.

§ 7Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2015 betrug 12.537.541,17 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2016 beträgt 10.996.137,23 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2017 beträgt 11.526.731,28 EUR

§ 8Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

Waldmohr, den 18. Juli 2019 gez. Dr. Jürgen Schneider, Ortsbürgermeister

staatsaufsichtlich genehmigt Kusel, den 01. Juli 2019Kreisverwaltungi.A. gez. R. Berg

Hinweis:Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegt in der Zeit vom 22.07.2019bis einschließlich 31.07.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rat-hausstraße 8, Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S1 - 5.09, während der allgemeinenDienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekom-men sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausferti-gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber derVerbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Schönenberg-Kübelberg, den 18. Juli 2019 Verbandsgemeindeverwaltungi.V. gez. Charlotte Jentsch, Beigeordnete

WALDMOHR

Page 16: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

WanderungAm Samstag, dem 27. Juli Wande-rung zur „Gimpelwaldhütte“ .

Treffen um 10 Uhr mit PKW auf demW.-K.-Hans Platz .

Wanderführer ist K.H. Jung, Wan-derstrecke ca. 7 km .

Gastwanderer sind herzlichst will-kommen.

PFÄLZERWALD-VEREIN

Einladung zu Seniorenkaffee-NachmittagLiebe Waldmohrerinnen,liebe Waldmohrer,

am Donnerstag, dem 25.07.2019lade ich recht herzlich zu unseremSeniorenkaffee-Nachmittag ein.

Beginn um 15 Uhr - Festsaal Bürger-haus

Neben Kaffee und Kuchen möchtenwir je nach Bedarf über aktuelleThemen informieren.

Hierzu können Sie gerne Themen-vorschläge machen, vor allem zu„Themen die Sie interessieren“(z.B. Vorträge über Testament, Vor-sorgevollmacht, Wohngeld, betreu-tes Wohnen, usw).

Bei der Anmeldungen wollen wirIhre Vorschläge sammeln, die wirbeim nächsten oder übernächstenMal entsprechend anbieten.

Ihr OrtsbürgermeisterDr. Jürgen Schneider

Um die Organisation zu erleichtern,bitten wir möglichst um Anmel-dung.

1. Sie können sich beim Kaf-feenachmittag schon in die Teil-nehmerliste für die nächste Ver-anstaltung eintragen.

2. Sie können sich auch telefonischIn der Gemeindebücherei anmel-den: Tel. 06373-7605

Wir danken Ihnen im Voraus für dieUnterstützung!

GEMEINDEKINDERTAGESSTÄTTE I

Schulkinder auf denSpuren der Physik...Waldmohr. Am Freitag, den 28.06.2019 war es soweit. Die zukünfti-gen Schulkinder der Gemeindekin-dertagesstätte 1 Waldmohr fuhrennach Pirmasens in das Dynamikum.Dort angekommen konnten die Kin-der aktiv und auf die spielerischeArt die Gesetzmäßigkeiten der Phy-sik kennen und verstehen lernen.Wie funktioniert die Sache mit derHebelkraft? Kann man Schallwellensehen und hören? Wenn ja, wiehören sie sich an oder wie schauen

sie sogar aus? Die dort gebotenenReize bewegten die Kinder dazu,sich Fragen zu den verschiedenstenBereichen zu stellen und anhand ih-res Tuns selbst zu beantworten. Soviele Eindrücke machten müde undso traten wir die Heimreise zurückin die Kindertagesstätte an. ImGepäck mit dabei….Freude, neuesWissen über die Physik und vieletolle Eindrücke , die den Kindern si-cherlich noch lange in Erinnerungbleiben werden.

Wir möchten uns recht herzlich für das schöne Abschiedsgeschenk derSchulkinder bedanken.

Zwei familien-freundliche WandervorschlägeWaldmohr. In Waldmohr und in derUmgebung gibt es zahlreiche Wan-dermöglichkeiten. Hier wollen wirzwei fami- lienfreundliche Wande-rungen vorschlagen. Ausgangs-

punkt ist jeweils der Marktplatz, esgibt Parkplätze und den Sommer-garten auf dem Marktplatz, für denAufenthalt nach oder vor der Wan-derung.

Vorschlag 1 - ca. 6kmRundwanderweg VerladerampeStart und Ziel ist der Marktplatz. DerWeg der rund 6km lang ist, ist mitdiesem Logo gut ausgeschildert.Auf dem Weg liegt der große Spiel-platz am Dörrberg mit Sitzbänken.Er führt an den Dörrbergweihernvorbei zu der historischen Verlade-rampe der ehemaligen Grube Nord-feld. Eine Sehenswürdigkeit!

Vorschlag 2 - ca. 2 kmRundwanderweg Bruchwiesen-anlageStart und Ziel ist der Marktplatz. DieBruchwie-senanlage, ist ein Teil der„Grünen Mitte“ unseres Ortes. Das

Naherholungsgebiet Bruchwiesenliegt zwischen Ortsmitte und Mohr-mühlweiher mit Fischerhütte.Ein Gebiet von rund 10ha bietet dieMöglichkeit, die Natur hautnah zuerleben.

Im Bereich der Talaue des Glansgibt es Teichemit einer Fläche von rund 5.000 m2

sowie Renaturierungsmaßnahmenentlang des Glans. Für die Bruch-wiesenanlage erhielt die Ortsge-meinde Waldmohr 2013 den Um-

welt- preis des Landkreises Kusel.Auf Grundlage landespflegerischerBegleitplanung wurden Rundwan-derwege von knapp 2 km Länge ge-schaffen. Hier informieren Infota-feln über die vier Jahreszeiten,Pflanzen, Landschaft, Glan usw.

Marktplatz mit Sommergartenbis 11. AugustHier gibt es ein Eiscafe und denSommergarten mit Frühschoppenund Musik. In der nahegelegenMetzgerei Gries gibt es zu den übli-chen Geschäftszeiten die Wander-wurst und andere vielfältige Ver-pflegungsmöglichkeiten. Ebensolädt das nahegelegen Bistro Elenazum verweilen ein. Auf dem Wo-chenmarkt am Samstag und Mitt-woch gibt es Einkaufsmöglichkei-ten mit regio- nalen Produkten.Über Sommer ist der Wochenmarktetwas reduziert.

www.waldmohr.de

Das Revier der SCHNÄPPCHENJÄGER:

Das .

Page 17: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

GEMEINDEKINDERTAGESSTÄTTE „DREI FREUNDE“

Schultütenbasteln …Teil 1Waldmohr. In wenigen Wochen istes soweit- Der erste Schultag stehtvor der Tür!Und was darf nicht fehlen? - DieSchultüte!Mit Unterstützung der Eltern habendie Kinder passende Motive gemalt,Sticker, Bilder und Dekomaterial

gesammelt, um anschließend imKindergarten mit viel Freude undArbeitseinsatz ihre Schultüte zu ge-stalten.

Es sind tolle Schultüten zu den The-men AUTOS, POLIZEI und SCHIFFEentstanden!

KIRCHLICHE MELDUNGEN

PROT.KIRCHENGEMEINDESCHÖNENBERG-KBG.

Gottesdienste undVeranstaltungenSonntag, 21.07.10.00 Uhr Gottesdienst Im Moment ist Ferienzeit, der Kon-firmandenunterricht beginnt wiedernach den Sommerferien am Sams-tag, 24.08.2019.Jugendliche die im zweiten Halbjahr2006 bzw. ersten Halbjahr 2007 ge-boren sind, können sich noch gernezur neuen Präparanden-Zeit anmel-den!Prot. Pfarramt, Tel. 06373/3256E-Mail: [email protected]

Büro-Öffnungszeiten:Dienstags und donnerstags:09.00 - 12.00 Uhrsowie donnerstags 15.30 - 17.00 Uhr

PROT. K IRCHENGEMEINDEN BREITENBACH, DUNZWEILER UND WALDMOHR

BreitenbachSonntag, 21. Juli5. Sonntag nach Trinitatis09.00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 21. Juli5. Sonntag nach Trinitatis10.30 Uhr Gottesdienst

Öffnungszeiten Pfarrbüro:Dienstags v. 17.00 - 19.00 UhrDonnerstags v. 09.30 - 12.00 Uhr

oder unter Telefonnummer06386/330

WaldmohrSonntag, 21. Juli10.00 Gottesdienst mit Taufe undanschließendem Kirchenkaffee

Das Pfarramt ist in der kommen-den Woche (22.07. bis ein -schließ lich 26.07.2019) ge-schlossen

Gottesdienste undVeranstaltungen

EVANGELISCHE CHRISTUSGEMEINDE

Gottesdienste undVeranstaltungenSonntag, 21. Juli 201910.00 Uhr Gottesdienst mit Walde-mar Radegin

Kinder- und Jugendprogramm:Donnerstags: „Coole Kids“ (Jungen und Mädchen zwischen 6-12 Jahren) 16.00 - 17.00 Uhr bleibt unverändert.

Freitags:Teenkreis JuMeC (Jungen und

Mädchen ab 11 Jahre) 17.00 Uhr bis 18.00 UhrDienstags:Teenchor: 17.30 Uhr bis 18.45 UhrErwachsenenchor: ab 18.45 Uhr

Weitere Infos: www.ec-gemeinde.de. Gemeinde pas tor Jürgen Kizler,Schulstr. 10, 66901 Schönenberg, Tel. 06373/ 8290149. Markus Haack, Gemeindereferent,Mobil 0179/5300158

PROT.KIRCHENGEMEINDE

GLAN-MÜNCHWEILER/DIETSCHWEILER

Gottesdienste und VeranstaltungenGottesdienste

Sonntag, 21.07.201909.00 Uhr Prot. Kirche Glan-Münch -weiler10.10 Uhr Prot. MartinskircheDietsch weiler

Veranstaltungen:Kontakt:Prot. Pfarramt Glan-MünchweilerPfarrer Christoph BröckerTel.: 06383/470Email:[email protected]

Sprechzeiten nach Vereinbarung

PROT. PFARREI AM POTZBERG

Gottesdienste undVeranstaltungenSamstag, 21. Juli10.00 Uhr Ökumenischer Kerwe-gottesdienst im Festzelt am DGH inFöckelberg mit Kirchenchor und Po-saunenchor.

KATH. PFARREIHL . CHRISTOPHORUS

SCHÖNENBERG-KÜBELBERG

Gottesdienste undVeranstaltungen

GottesdiensteDonnerstag, 18. Juli:18.30 UhrWaldmohr MessfeierFreitag, 19. Juli:18.00 UhrSchmittweiler MessfeierSamstag, 20. Juli:17.00 UhrElschbach Vorabend-messe18.30 UhrBrücken VorabendmesseSonntag, 21. Juli: 09.00 UhrWaldmohr Messfeier10.30 UhrKübelberg Messfeier mitTaufeDienstag, 23. Juli:10.45 UhrBrücken Wortgottesfeierim Alois-Hemmer-HausMittwoch, 24. Juli:18.30 UhrDunzweiler MessfeierDonnerstag, 25. Juli:17.00 UhrBrücken Rosenkranzan-dacht17.30 UhrBrücken Messfeier

Seniorentreffen BrückenNächstes Treffen am Donnerstag,26. Juli um 15.00 Uhr im Pfarrheim.Im August findet kein Seniorentref-fen statt.Patronatsfest der Pfarrei Hl. Christophorus in WaldmohrHerzliche Einladung zum Patronats-fest der Pfarrei Hl. Christophorusam Samstag, 27. Juli 2019.Beginn ist um 17.00 Uhr mit Gottes-dienst in der St. Georgskirche inWaldmohr. Anschließend Pfarrei-fest in und um das Georgshaus. FürSpeisen und Getränke ist bestensgesorgt!So erreichen Sie uns:Pfarramt Hl. ChristophorusKirchengasse 6, 66901 Schönen-berg-KübelbergTel: 06373/3720E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch, Freitag von10.00 bis 12.00 UhrDienstag von 17.00 bis 19.00 UhrDonnerstag von 16.00 bis 18.00UhrHomepage: www.pfarrei-schoenen-berg-kuebelberg.deDie Kontaktstellen in Breitenbach,Brücken, Elschbach und Waldmohr sind nur nach telefonischer Verein-barung unter Tel. 06373/3720geöffnet.Das Pastoralteam:Pfarrer Michael Kapolka, Tel.06373/3720 o. 0151/14879755E-Mail: [email protected] Dr. Robert Maszkowski, Ko-operatorE-Mail: [email protected] Christine Pap-pon, Tel. 06373/8290422 o.0151/14879828E-Mail: [email protected]

PROT. K IRCHEN-GEMEINDEN

ALTENKIRCHENUND BRÜCKEN

Gottesdienste undVeranstaltungenGottesdienste:Samstag, 20.07.Brücken 18:00 Uhr GottesdienstSonntag, 21.07.Altenkirchen 10:00 Uhr Gottes-dienst

Gemeindeveranstaltungen:

Dienstag, 23.07.Altenkirchen 10:00 - 11:30 UhrKrabbelgruppe „Schnullergang“ im Jugendheim (UG), für Kinder, die2018 und 2019 geboren wurden.

Donnerstag, 25.07.Altenkirchen 19:00 - 20:30 Uhr Kir-chenchor im Jugendheim (UG)

Protestantisches PfarramtAltenkirchenPfarrerin Sabine Ella Schwenk-VilovTel.: 06386-218p f a r r a m t . a l t e n k i r c h e n @evkirchepfalz.dehttp://www.pfarrei-altenkirchen.dewww.facebook.com/Prot.PfarreiAl-tenkirchen

PROT.KIRCHENGEMEINDE

GRIES

Gottesdienste undVeranstaltungen

Donnerstag, 18.7.201914:00 UhrBastelkreis im Gemein-desaalSonntag, 21.7.201910:00 UhrGottesdienstMontag, 22.7.201910:00 UhrKrabbeltreff im Kinder-gartenDienstag, 23.7.201919:00 UhrFrauentreff „Atempause“im Gemeindesaal in Miesau. ZuGast ist Physiotherapeutin RenateGroß aus Landstuhl mit dem Thema„Beckenboden, Darm und Blase“.Neben der Theorie werden auchpraktische Übungen vermittelt. In-teressierte sind herzlich eingela-den.Donnerstag, 25.7.201914:00 UhrBastelkreis im Gemein-desaalÖffnungszeiten:Pfarrerin Ute Stoll-Rummel ist im-mer zu sprechen. Das Pfarrbüro ist mittwochs von 8 Uhr bis 10 Uhrund freitags von 8 Uhr bis 12 Uhrgeöffnet.Tel. 06372-1456, Telefax 50352 http://www.evpfalz.de/gemein-den/miesaueMail:[email protected]

PROT.KIRCHENGEMEINDEN

HÜFFLER UNDQUIRNBACH

GottesdiensteSonntag 21. Juli 2019Wahnwegen 09.00 UhrQuirnbach 10.15 Uhr

Page 18: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

KATH. PFARREIHL. REMIGIUS FÜRHÜFFLER, KUSEL,

GLAN-MÜNCHWEILER,NANZDIETSCHWEILER

Gottesdienste undVeranstaltungen

Donnerstag, 18.07.Glan-Münchweiler 10.00 Hl. Messe- im Marienhof

Freitag, 19.07. Nanzdietschweiler 09.00 Hl. Mes-se

Samstag, 20.07Hüffler 17.30 Rosenkranz18.00 Vorabendmesse Reichenbach- Steegen 18.00 Vora-bendmesse

Sonntag, 21.07.Hoof 09.00 Amt Nanzdietschweiler 09.00 Amt Föckelberg 10.00 ökum. Kerwe-gottesdienst Steinbach 10.30 Amt Rammelsbach 10.30 Amt

Dienstag, 23.07.Remigiusberg 18.30 Hl. Messe

Mittwoch, 24.07.Kusel 09.00 Hl. Messe Nanzdietschweiler 18.00 Rosen-kranz 18.30 Hl. Messe

Donnerstag, 25.07.Glan-Münchweiler 10.00 Hl. Messe- im Marienhof (Sp)TrauercaféEingeladen sind alle, die auf ihrem Le-bensweg nach Möglichkeiten suchen,um mit der Trauer zu leben.

Wir treffen uns immer:Am 1. Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Praxis Urragami, im Mühlweg 6 in 66871 KörbornAnsprechpartner sind:Die Seelsorger der Pfarrei Hl. Remigi-us T: 06381/2147 und Psych. Berate-rin Frau Christel Wolf, Tel:06381/429340.

Katholisches PfarramtHl. RemigiusLehnstr. 12, 66869 KuselTel: 06381/2147Fax: 06381/[email protected]

Öffnungszeiten des Pfarrbüros:Montag - Freitagvon 9.00 bis 12.00 UhrPfarrer Rudolf SchlenkrichPfarrer Kazimierz CwierzPfarrer Roland SpiegelPastoralassistentin Katja KirschGemeindereferent Michael Huber

Ende der Veröffentlichungenund amtlichen Bekanntmachungen

der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

AKTUELLES VOM SPORT

TC HERSCHWEILER-PETTERSHEIM

SchnuppertennisDer Tennisclub Herschweiler-Pet-tersheim hatte im Zuge des Kinder-ferienprogramms der GemeindeHerschweiler-Pettersheim zumSchnuppertennis eingeladen.Unter Leitung von Natascha und Ali-

ne Christoffel hatten 8 Kids im Alterzwischen 7 und 11 Jahren sichtlichviel Spaß beim „Behandeln“ desgelben Balls.Zum Abschluss war „Pizza-Essen“ein weiterer Programmpunkt.

SV BRÜCKEN

AusschusssitzungDie nächste Ausschusssitzung fin-det am Dienstag dem 30.7 um20.00 im Sportheim statt. Wir bittenalle Ausschussmitglieder um Ihr er-scheinen.

Der Vorstand

Vorbereitungs-spieleDie aktiven Mannschaften des SVBhaben bereits am 1.7 das Trainingfür die neue Runde wieder aufge-nommen. Zum ersten Trainingkonnte der neue Trainer David Groß23 Mann im Training begrüßen. ImRahmen der Vorbereitung auf dieneue Runde bestreitet unser SVBnoch folgende Vorbereitungsspiele:

Sa. 20.7 um 17:00 Uhr in Brückengegen BruchmühlbachMi. 24.7 um 19:00 in Breitenbachgegen BreitenbachSa 27.7 um 16:00 in Fürth auf demSportfest gegen Lautenbach

TV KÜBELBERG

Gaumeisterschaften im Rope SkippingAm 16. Juni fanden in Winnweilerdie diesjährigen Gaumeisterschaf-ten im Rope Skipping statt, an wel-cher auch fünf Springer vom TV Kü-belberg teilnahmen.Morgens fand nun zunächst der Ein-steigerwettkampf statt, bei demzwei Springer des TV Kübelberg anden Start gingen. Eingeleitet wurdeder Wettkampf von den Speeddiszi-plinen, bei welchen, trotz großerAnspannung, neue Bestleistungenerreicht werden konnten. Anschlie -ßend folgte nun die vorgegebeneKür, die die Springer vom TV Kübel-berg erfolgreich meisterten.Durch die ersprungenen Leistungenerreichte Nicklas Kennel den 12.und Luisa Voos den 5. Platz.Nachmittags fand dann die Einzelg-

aumeistersachft statt, an welcherdrei Springerinnen vom TV Kübel-berg an den Start gingen.

Auch hier wurde der Wettkampf vonden Speeddisziplinen eingeleitet,wobei erneut Bestleistungen er-reicht werden konnten. Anschlie -ßend folgte die schwierigste Diszi-plin, die Freestyle, bei der die Sprin-ger ihre eigene Kür, passend zurselbstausgewählten Musik, vor denKampfrichtern und den Zuschauernvorführten. Trotz großer Nervositätkonnte die Freestyle fast fehlerfreivorgeführt werden, wodurch amEnde des Tages für Maylin JungPlatz 7, für Amelie Jung Platz 5 undfür Paula Köcher Platz 4 heraus-sprang.

Das Trainerteam und der Verein sind stolz auf euch und gratulierenzu den erbrachten Leistungen.

SV OHMBACH

Das erste Saisonspiel findet amSontag dem 04.08 um 15.00 im hei-mischen Karstwaldstation gegendie SG Mühlbach/Neunkirchenstatt.

Bis dahin trainiert die MannschaftMo, Mi und Fr um 19.00 auf dem Ra-senplatz in Brücken. Bei Interessedarf das Training, und anschließenddas Sportheim, gerne besucht wer-den.

VFBWALDMOHR

Ab 24 Juli Salatabend beim VfB Ab Mittwoch, den 24. Juli bietet derVfB jeden Mittwoch ab 17 Uhr Sala-te an. Sie haben die Wahl zwischeneinem italienischen Salat, einemSalat mit Hähnchenbrust und einemVfB Salatteller. Der Pizzaabenddienstags bleibt natürlich beste-hen.

Kleinanzeigen sinderfolgreich und preiswert!

Das passende Fahrzeug für jedermann.

Page 19: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

K U S E L E R M U S I K A N T E N L A N D

Öffentliche BekanntmachungVollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)Errichtung von 3 Windenergieanlagen in den Gemeinden Einöllen und Wolfstein (Gemarkung Roßbach) - Offenlegung des Antrags und der Unterlagen sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung-

Die Firma ABO WIND AG, Unter denEichen 7, in 65195 Wiesbaden, hatbei der Kreisverwaltung Kusel alszuständiger Behörde die Genehmi-gung zu Errichtung und Betrieb vondrei Windenergieanlagen des TypsGeneral Electric 5.3-158 mit einerNennleistung von jeweils 5,3 MW,einem Rotordurchmesser von 158mund einer Gesamthöhe von 240 mbeantragt.

Die Standorte liegen südlich der Ge-meinde Einöllen und östlich derStadt Wolfstein, in einem Gebiet,das im Rahmen der Fortschreibungdes Flächennutzungsplans der Ver-bandsgemeinde Lauterecken-Wolf-stein als Sonderbaufläche „Wind-energie“ dargestellt werden soll.

Falls erfolgreich eine Genehmigungerwirkt werden kann, ist die Inbe-triebnahme der Anlagen ab dem 3. Quartal 2020 geplant.

Das Vorhaben bedarf nach § 4 BIm-SchG, den §§ 1 und 2, den §§ 1 und2 der 4. Verordnung zur Durch-führung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (Verordnung übergenehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV) und der Ziffer 1.6.2 desAnhangs 1 zur 4. BImSchV einer im-missionsschutzrechtlichen Geneh-migung.

Der Antragsteller hat die Durch-führung eines förmlichen Verfah-rens nach § 19 Abs. 3 i. V. m. § 10BImSchG beantragt. Die Durch-führung einer Umweltverträglich-keitsprüfung wurde vom Antragstel-ler selbst beantragt. Ein UVP-Be-richt wurde vorgelegt.

Der Antrag und die Unterlagen so-wie die bis zum Zeitpunkt der Be-kanntmachung bei der Genehmi-gungsbehörde vorliegenden ent-scheidungserheblichen Berichteund Empfehlungen gemäß § 10Abs. 3 BImSchG und § 10 der Neun-ten Verordnung zur Durchführungdes BImSchG (9. BImSchV) und eineumfassende Umweltverträglichkeit-sprüfung (UVP) liegen gemäß § 9UVPG in Verbindung mit § 73 Ver-waltungsverfahrensgesetz (VwVfG)in der Zeit vom 29.07.2019 bis29.08.2019 während der Öffnungs-

zeiten bei der• Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str.49- 51, 66869 Kusel, Zimmer Nr.455, Herr Rumpf, Tel.: 06381-424235, E-Mail: [email protected], Öffnungszeiten Mo-Fr 08:30-12:00 Uhr, Mo-Mi 14:00Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Do14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und der

• VerbandsgemeindeverwaltungLauterecken Wolfstein, Bergstr. 2,67752 Wolfstein, Zimmer Nr. 217,Öffnungszeiten Mo-Fr 08:30-12Uhr, Mo-Mi 14:00 Uhr bis 16:00Uhr, sowie Do 14:00 Uhr bis18:00 Uhr

öffentlich zur Einsicht aus. Zusätz-lich kann eine Einsichtnahme nachvorheriger telefonischer Vereinba-rung auch außerhalb der o.g. Zeitenwährend der Dienstzeiten erfolgen.

Alle umweltbezogenen Unterlagenzum Vorhaben finden sich zeit-gleich ab dem 29.07.2019 bis zumEnde der Rechtsbehelfsfrist im UVP-Portal (Umweltverträglichkeitsprü-fung-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/ .

Die Öffentlichkeit und jeder, dessenBelange durch die Errichtung derWindenergieanlagen berührt wer-den, kann bis spätestens einen Mo-nat nach Ablauf der Auslegungsfrist- also bis 29.09.2019 - schriftlichoder in elektronischer Form gem. §3a Abs. 2 VwVfG bei der Kreisver-waltung Kusel oder bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Lauter-ecken-Wolfstein zur Weiterleitungan die Kreisverwaltung Kusel Ein-wendungen vorbringen.

Die Einwendungen müssen schrift-lich erhoben werden und Namen so-wie die volle leserliche Anschriftdes Einwenders enthalten. Unleser-liche Einwendungen und solche, dieNamen und Adresse der Person desEinwenders nicht eindeutig erken-nen lassen, können im Verfahrennicht berücksichtigt werden. Diesgilt insbesondere für Einwendun-gen, die per einfacher E-Mail erho-ben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfristsind für das Genehmigungsverfah-ren alle Einwendungen ausge-

schlossen, die nicht auf besonde-ren privatrechtlichen Titeln beru-hen. Einwendungen, die auf pri-vatrechtlichen Titeln beruhen, sindauf den Rechtsweg vor den ordentli-chen Gerichten zu verweisen (§ 10Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Auf Verlan-gen des Einwenders können dessenName und Anschrift unkenntlich ge-macht werden, wenn diese zur ord-nungsgemäßen Durchführung desGenehmigungsverfahrens nicht er-forderlich sind. Soweit Namen undAnschrift bei Bekanntgabe der Ein-wendungen an die Antragstellerinoder an die im Genehmigungsver-fahren beteiligten Behörden un-kenntlich gemacht werden sollen,ist hierauf hinzuweisen.

Ein Erörterungstermin wird auf Don-nerstag, den 14.11.2019, 10:00Uhr, bei der Kreisverwaltung Kuselim Sitzungsraum 2, festgesetzt. So-fern eine Verlängerung des Erörte-rungstermins erforderlich ist, wirddieser am folgenden Tag um 10:00Uhr fortgesetzt.Nach Ablauf der Einwendungsfristentscheidet die KreisverwaltungKusel im Rahmen ihres Ermessens,ob der Termin stattfindet. Sollte derErörterungstermin entfallen oderverschoben werden, wird dies öf-fentlich bekannt gemacht. In dem Erörterungstermin kannauch bei Ausbleiben eines Beteilig-ten ohne diesen verhandelt werden.Die Zustellung der Entscheidungüber Einwendungen kann durch öf-fentliche Bekanntmachung ersetztwerden.

Kreisverwaltung KuselImmissionsschutzbehörde

Bauschutt-Annahmestellein PfeffelbachgeschlossenDie Bauschutt-Annahmestelleder Firma Hartsteinwerke GihlGmbH in Pfeffelbach bleibt bisauf Weiteres geschlossen.

Ausnahmegenehmigungzur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen ab 16.07.Laut einer Mitteilung aus Mainz hatLandwirtschaftsminister Wissingrheinland-pfälzischen Landwirtengenehmigt, brachliegende Acker-flächen im gesamten Landesbe-reich zur Beweidung zu nutzen oderzu Futterzwecken zu mähen. „DieTrockenheit hat die Futterversor-gung für viele tierhaltende Betriebedeutlich erschwert. Mit dieser Maß-nahme wollen wir helfen, Futtereng-pässe zu vermeiden“ sagte Land-wirtschaftsminister Wissing. Damitreagiert der Minister auf die Futter-knappheit infolge der Trockenheitin Rheinland-Pfalz.

Landwirte, die im Rahmen der Bean-tragung von Direktzahlungen zurBereitstellung von ökologischenVorrangflächen im Rahmen des Gre-ening verpflichtet sind, dürfen abdem 16.07.2019 brachliegendeAckerflächen nach Artikel 46 Absatz2 Buchstabe a der Verordnung (EU)Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062)durch Beweidung mit Tieren oderdurch Schnittnutzung zu Futter-zwecken nutzen, teilte Minister Dr.Wissing mit.Nicht unter die Ausnahmegenehmi-gung fallen Honigbrachen (Nutzco-des 065 und 066). Ein Großteil derAckerbrachen sei aktiv begrünt undbiete somit eine gute Möglichkeit,die bestehenden Futterengpässezumindest teilweise auszugleichen,so Wissing.

Hinweis:Flächen mit Zwischenfrüchten-ÖVF/ Untersaaten-ÖVF dürfen im Jahrder Antragstellung lediglich mitSchafen und Ziegen beweidet wer-den (§ 31 Abs. 3 der Direktzahlun-gen-Durchführungsverordnung). ImJahr nach der Antragstellung gilt § 5Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durch-führungsverordnung. Nach Satz 2dieser Regelung ist lediglich dasBeweiden (mit Tieren) dieser

Flächen zulässig. Eine Ausnahmere-gelung, die eine Schnittnutzung zurFuttergewinnung oder das Bewei-den (mit Tieren) im Antragsjahr er-laubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Die Futternutzung von Winterzwi-schenfrüchten als Nachbau nachLeguminosen-ÖVF richtet sich aus-schließlich nach § 5 Abs. 6 derAgrarzahlungen-Durchführungsver-ordnung. Nach Satz 2 dieser Rege-lung ist lediglich das Beweiden (mitTieren, d. h. auch mit Rindern, Pfer-den, etc.) dieser Flächen zulässig(auch im Antragsjahr). Eine Ausnah-meregelung, die eine Schnittnut-zung zur Futtergewinnung dieserFlächen erlaubt, ist rechtlich nichtzulässig.

Bei Zwischenfrüchten / Untersaa-ten, welche nicht als ÖVF angemel-det wurden, bzw. Winterzwi-schenfrüchten als Nachbau von Le-guminosen, welche nicht als ÖVFangemeldet wurden, ist eine Bewei-dung oder Schnittnutzung zulässig.

Für Flächen, welche nach § 32a derDirektzahlungen-Durchführungs-verordnung als für Honigpflanzengenutztes Land angemeldet wur-den, ist ab 1. Oktober lediglich eineBeweidung mit Schafen und Ziegenzulässig. Eine Ausnahmegenehmi-gung, die eine Schnittnutzung zurFuttergewinnung dieser Flächen er-laubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Nach § 28 Abs. 2 und § 29 Abs. 3der Direktzahlungen-Durchfüh -rungsverordnung ist eine Bewei-dung oder Schnittnutzung von Puf-ferstreifen / Feldrändern und Strei-fen von beihilfefähigen Hektar-flächen an Waldrändern außerhalbdes Sperrzeitraums nach § 5 Abs. 4der Agrarzahlungen-Durchfüh -rungsverordnung (01.04. - 30.06.)immer erlaubt.

Vorteilhaft einkaufen?Der Anzeigenteil im

hilft

Page 20: Titel: LAG Westrich-Glantal veröffentlicht zwei weitere ... KW29.pdf · Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Zum Dämmerschoppen

K U S E L E R M U S I K A N T E N L A N D

Wandermusikanten - Werkezu Flucht und AnkunftSonntag, 25. August 2019, 18:00 Uhr Abteikirche Offenbach-Hundheim

mit Giora Feidman, dem Kammer-chor Obere Nahe, dem Barockor-chester L’Arpa Festante, den Wan-dermusikanten und Franziska Mer-kel (Schattentheater)

Konzeption und GesamtleitungKreiskantor Roland Lißmann

Wie kein anderer ist Giora Feidmaneiner der letzten Zeugen der Wan-dermusikantentradition des 19.und beginnenden 20. Jahrhunderts.Sein Vater und Großvater zogen alsKlesmorim durch die jüdischen Ge-meinden in Bessarabien. Die Wandermusikanten aus unsererRegion hatten auf ihren weltweitenReisen Begegnungen mit ihren jüdi-schen Kollegen. Dadurch entwickel-te sich ein spezieller Sprachkodexder viele jüdische Elemente ent-hielt. Sie wurden als „Leebscher“oder „Kleebscher“ bezeichnet. Nachdem der Vater nach Argentini-en fliehen musste, ist Giora Feid-man 1936 in Buenos Aires geboren.Sein Vater unterrichtete ihn als Kindund nahm ihn in seiner Kapelle alsKlarinettist mit, wie die jungenWandermusikanten - den „Osterbu-ben“ - aus unseren Dörfern. GioraFeidman’s Musik ist tief verwurzeltim jüdischen Glauben und derSehnsucht eine Heimat zu finden.Davon berichtet auch der Psalm114 „In exitu Israel“. Diese Basisdes jüdischen und christlichenGlaubens kommt musikalisch zuWort in den Vertonungen barockerKomponisten - Jan Dismas Zelenka,Antonio Vivaldi und J.J. Cassanea deMondonville. Ausgeführt wird diese lebendige

Vokal- und Instrumentalmusikdurch den Kammerchor Obere Naheund das Barockorchester L’ArpaFestante. „Lang lebe Giora, seineKlarinette und seine Musik! Erschlägt Brücken zwischen Genera-tionen, Kulturen und Schichten,und er tut es mit vollendeter Kunst!“beschrieb Leonard Bernstein ein-mal den großen Klarinettisten.In den Konzerten kommt es wiederzu einer Begegnung der Musik derbeiden großen Wandermusikan-tentraditionen. Ein Bläserensemblespielt Werke von Rudolph Mersy,dem „Aschbacher Mozart“ und Tho-mas Layes spielt Orgelmusik vonGeorg Drumm und Michael Gilcher.Die vielen Episoden und Erlebnisseder Wandermusikanten unserer Re-gion werden von der Leipziger Figu-rentheatermeisterin Franziska Mer-kel in Form eines Schattentheaters

in Szene gesetzt und dem Zuschau-er während dem Musikerlebnis prä-sentiert.Tickets erhältlich unter www.ticket-regional.de: 22,00 Euro, ermäßigt:13,00 Euro, Abendkasse 25,00Euro, ermäßigt: 16,00 EuroBitte beachten Sie unsere weite-ren Veranstaltungen:Einführende Lesungen mit Musikzu WandermusikantenWerke zu Flucht und Ankunft mitDieter Zenglein und Paul EngelDienstag, 6. August, 19.00 Uhr,Kammermusiksaal auf Burg Lich-tenberg (Zehntscheune)Dienstag, 13. August, 19:00 Uhr,Diamantschleifer-Museum, Brü -ckenDonnerstag, 15. August, 19:00Uhr, Westpfälzisches Musikan-tenmuseum, Mackenbach(Eintritt frei)