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Totalrevision Versicherungsvertragsgesetz: Beurteilung aus Sicht der Privatversicherer

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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Pflichten und Rechte von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. Die Totalrevision des VVG ist für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung. Der SVV hat sich eingehend mit dem Gesetzesentwurf und der Botschaft des Bundesrates befasst. Der SVV ortet in der Vorlage zahlreiche Mängel. Die grundsätzlichen Vorbehalte des SVV sind: fragwürdige Eingriffe in die Vertragsfreiheit, mangelnde Berücksichtigung der Teilrevision des VVG, zu tiefe Schätzung der Regulierungsfolgekosten und mangelnde Berücksichtigung des Versicherungsmissbrauchs.

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  • 1. Totalrevision Versicherungsvertragsgesetz:Beurteilung aus Sicht der PrivatversichererLucius DrrDirektor des Schweizerischen Versicherungsverbandes

2. Agenda Bedeutung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Haltung der Privatversicherer Handlungsbedarf aus Sicht der Privatversicherer Ziele der Totalrevision gemss Bundesrat Neuerungen in der Vorlage Gravierende Mngel in der Vorlage Zwingende nderungen aus Sicht der PrivatversichererJahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 2 3. Die Bedeutung der Totalrevision des VVG frdie VersicherungswirtschaftAufsichtVersicherungs- ffentliches aufsichtsgesetzRechtVAGVersichererVersicherungs-Privatesvertragsgesetz RechtVVGVersicherungsnehmerJahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 3 4. Die Haltung der PrivatversichererDie Vertragsfreiheit darf nur soweit eingeschrnkt werden, als dies zur Korrektur1 von Schutzdefiziten ntig ist.Das neue VVG hat sich auf die Regelung versicherungsspezifischer und2 vertragsrechtlicher Fragen zu konzentrieren.An den bereits mit der Teilrevision des VVG eingefhrten nderungen ist3 festzuhalten.5 Dem Versicherungsmissbrauch ist ein besonderes Augenmerk zu schenken.4 Den wirtschaftlichen Auswirkungen ist Rechnung zu tragen.Die Entwicklung des elektronischen Geschftsverkehrs darf nicht erschwert6 werden.Die Terminologie des Gesetzes ist einheitlich und przise soweit passend in7 Abstimmung mit dem brigen Recht zu verwenden. Jahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 4 5. Handlungsbedarf aus Sichtder Privatversicherer Schutzbereich: Paradigmenwechsel Konsumenten- stattVersichertenschutz E-Commerce-Tauglichkeit: Das VVG soll E-Commerce-tauglich ausgestaltet werden. Klrung von Streitfragen, z.B. Vermittlerregelung: Trennung zwischen Agenten und Maklern, wie dies die Vorlage vorsieht Regelung fr die vorlufige Deckung Zulassung der RckwrtsversicherungJahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 5 6. Ziele der Totalrevision gemss BundesratZiele gemss BotschaftAnpassung an die vernderten Gegebenheiten Nicht erreicht. Vorlage nicht E-Commerce-tauglich Vernnftiger und realisierbarer Konsumentenschutz Nicht erreicht. bertriebener und fragwrdiger Konsumentenschutz; Vorlage schafft neue SchieflageJahresmedienkonferenz 20123. Februar 2012 | 6 7. Neuerungen in der Vorlage (1/2)Einfhrung eines allgemeinen Widerrufsrechts (Art. 7/8)Mglichkeit des Abschlusses vonRckwrtsversicherungsvertrgen (Art. 24)Verlngerung der Verjhrungsfrist (Art. 64)Normierung der Prmienanpassungsklausel (Art. 48)Einfhrung eines allgemeinen Kndigungsrechts (Art. 52)Verzicht auf das Kndigungsrecht im SchadenfallRegeln ber die Nachhaftung und zur Haftung fr hngigeVersicherungsflle (Art. 55 u. 56) Jahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 7 8. Neuerungen der Vorlage (2/2)Regelung der Versicherungsvermittlung (Art. 65 ff.)Einfhrung eines direkten Forderungsrechts (Art. 91)bernahme des Instituts der Vertrauensrztinnen undVertrauensrzte (Art. 72) Jahresmedienkonferenz 20123. Februar 2012 | 8 9. Vorlage weist gravierende Mngel auf Ziele des Bundesrates nicht erreicht Massive berregulierung Vorlage leistet dem Versicherungsbetrug Vorschub Kein Festhalten an der Teilrevision VVG Unverhltnismssige RegulierungsfolgekostenJahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 9 10. Massive berregulierung Verdoppelung der zwingenden Vorschriften (117 statt bisher 59 Artikel) Ausweitung der vorvertraglichen Informationspflicht (Art. 12) Unntiges Widerrufsrecht (Art. 7/8) Vorschriften, die Produkte verteuern. Beispiele: Nachhaftung (Art. 55) Zwingende Kostenbernahme (Art. 40) Verstaatlichung der OmbudsstelleJahresmedienkonferenz 20123. Februar 2012 | 10 11. Vorlage leistet dem VersicherungsbetrugVorschub Separater Missbrauchsartikel fehlt (prventive Wirkung entfllt) bertriebener Konsumentenschutz schafft neue Schlupflcher fr Versicherungsbetrug Widerrufsrecht (Art. 7/8) Anzeigepflichtverletzung (Art. 18, 19) Befreiung bei der Leistungspflicht und Krzung derLeistung (Art. 41) Erhhung der Gefahr (Art. 45) Bereicherung Einzelner auf Kosten der Solidargemeinschaft soll mglichst unterbunden und sanktioniert werdenJahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 11 12. Kein Festhalten an der Teilrevision VVG Zentrale Anliegen der Versicherungskunden sind mit der Teilrevision 2006/2007 umgesetzt worden. Diese nderungen sind das Ergebnis eines sechsjhrigen Revisionsverfahrens und waren mit hohen Umsetzungskosten verbunden, weshalb an diesen festgehalten werden soll. In der Vorlage betrifft dies: Vorvertragliche Informationspflicht (Art. 12) Anzeigepflichtverletzung (Art. 18)Jahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 12 13. UnverhltnismssigeRegulierungsfolgekosten Bundesrat: einmalig CHF 10 Mio. vllig unrealistisch! Bei 20 Millionen Policen wren das 50 Rappen Mehrkosten pro Police. Realistischer: 50 Franken Mehrkosten pro Police jhrlich wiederkehrend CHF 1 Mrd. Schtzung SVV: alleine Art. 33 und 40 rund CHF 500 Mio. Jahresmedienkonferenz 2012 3. Februar 2012 | 13 14. Fazit: Zwingende nderungenaus Sicht der Privatversicherer Keine unntige Bevormundung der Vertragspartner: Auf unangemessene Eingriffe in die Vertragsfreiheit verzichten Ausmass des zwingenden Rechts reduzieren Versicherungsbetrug mit einem eigenstndigenMissbrauchsartikel bekmpfen An den nderungen der Teilrevision festhalten Den wirtschaftlichen Folgen Rechnung tragenJahresmedienkonferenz 20123. Februar 2012 | 14