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FC Birsfelden - Trainerhandbuch ______________________________________________________________________________
Version 2019.1 1
Trainerhandbuch
Version März 2020
FC Birsfelden - Trainerhandbuch ______________________________________________________________________________
Version 2019.1 2
1. Einleitung ........................................................................................................................... 5
2. Leitbild ............................................................................................................................... 6
2.1. Organisation und Führung .................................................................................................. 6
2.2. Verein in der Gemeinde ...................................................................................................... 6
2.3. Gemeinschaft im Verein ...................................................................................................... 6
2.4. Fußball ............................................................................................................................... 6
3. Organisation FC Birsfelden .................................................................................................. 7
4. Spielbetrieb ........................................................................................................................ 8
4.1. Allgemein ........................................................................................................................... 8
4.2. Leiter Spielbetrieb .............................................................................................................. 8
4.3. Trainingsbetrieb ................................................................................................................. 8
4.4. Spielbetrieb ........................................................................................................................ 8
4.5. Testspiele ........................................................................................................................... 9
4.6. Kinderfussball ..................................................................................................................... 9
4.7. Spielleiter ........................................................................................................................... 9
4.8. Schiedsrichter ..................................................................................................................... 9
4.9. Spielverschiebungen ........................................................................................................... 9
4.10. Jugendschutz ................................................................................................................ 10
4.11. Kommunikation ............................................................................................................ 10
4.12. Clubcorner .................................................................................................................... 10
5. Kader ................................................................................................................................ 11
5.1. Einteilung ......................................................................................................................... 11
5.2. Ein- und Austritte.............................................................................................................. 11
5.3. Kaderlisten ....................................................................................................................... 11
5.4. Mannschaftsfotos ............................................................................................................. 11
FC Birsfelden - Trainerhandbuch ______________________________________________________________________________
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5.5. Mitgliederbeiträge ............................................................................................................ 12
6. Infrastruktur ..................................................................................................................... 13
6.1. Sportplatz Sternenfeld ...................................................................................................... 13
6.2. Clubrestaurant .................................................................................................................. 13
6.3. Materialraum ................................................................................................................... 13
6.4. Kunstrasen ....................................................................................................................... 13
6.5. Naturrasen ....................................................................................................................... 14
6.6. Flutlichtanlage .................................................................................................................. 14
6.7. Schlüssel ........................................................................................................................... 14
7. Benutzung Sportanlage ..................................................................................................... 15
7.1. Übersicht der Spielfelder .................................................................................................. 15
7.2. Weitere Trainingsmöglichkeiten........................................................................................ 15
7.3. Regelungen Feld A ............................................................................................................ 16
7.4. Regelungen Feld B ............................................................................................................ 19
7.5. Regelungen Feld C ............................................................................................................ 21
7.6. Allgemeine Weisungen ..................................................................................................... 22
7.7. Abschliessende Bestimmungen ......................................................................................... 22
8. Material ........................................................................................................................... 23
8.1. Vertragspartner ................................................................................................................ 23
8.2. Persönliche Bestellungen .................................................................................................. 23
8.3. Kleidung & Material .......................................................................................................... 23
8.4. Dress ................................................................................................................................ 23
8.5. Sponsoring ....................................................................................................................... 24
8.6. Waschen ........................................................................................................................... 24
8.7. Inventur ........................................................................................................................... 24
9. Allgemeine Vertragsbedingungen ..................................................................................... 25
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9.1. Allgemein ......................................................................................................................... 25
9.2. Vertragsdauer ................................................................................................................... 25
9.3. Präsenz & Abwesenheiten ................................................................................................ 25
9.4. Trainerlöhne ..................................................................................................................... 25
9.5. Leistungsvereinbarungen .................................................................................................. 25
9.6. Auszahlung der Trainerlöhne ............................................................................................ 26
9.7. Assistenztrainer ................................................................................................................ 26
9.8. Steuern & Abgaben ........................................................................................................... 26
9.9. Automatische Vertragsauflösung ...................................................................................... 26
9.10. Kündigung ..................................................................................................................... 26
9.11. Abschliessende Bestimmungen ..................................................................................... 27
10. Spesen .............................................................................................................................. 28
10.1. Schiedsrichterspesen..................................................................................................... 28
10.2. Turnierspesen ............................................................................................................... 28
10.3. Reisespesen .................................................................................................................. 28
10.4. Aus- und Weiterbildung ................................................................................................ 28
10.5. Termine ........................................................................................................................ 29
11. Hauptaufgaben ................................................................................................................. 29
12. Jugend & Sport ................................................................................................................. 30
13. Vereinsanlässe .................................................................................................................. 31
13.1. Allgemein ..................................................................................................................... 31
13.2. Sponsorenlauf ............................................................................................................... 31
13.3. Generalversammlung .................................................................................................... 31
13.4. Weitere Anlässe ............................................................................................................ 31
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1. Einleitung
Liebe Trainer
Das Handbuch dient als Unterstützung und verbindliches Regelwerk für sämtliche Trainer, Co-Trainer und
Funktionäre des Vereins. Es beinhaltet die wichtigsten Punkte, die es für einen reibungslosen Trainings- und
Spielbetrieb zu beachten gilt.
Das Handbuch bezieht sich auf organisatorische und administrative Fragen und bildet einen integrierenden
Bestandteil der Vereinbarungen zwischen dem Verein und den Verantwortlichen. Ziel ist es, möglichst viele
Fragen, die im Laufe einer Saison auftreten können, zu beantworten und klar zu regeln. Somit soll der
administrative Aufwand für uns alle in einem möglichst geringen Rahmen gehalten und Missverständnisse
vermieden werden. Das Handbuch deckt die meisten relevanten Themen und Gebiete im Zusammenhang mit
den Tätigkeiten der Trainer ab. Themen wie Verhalten, Umgang mit der Infrastruktur, Ordnung, Material,
Spielerlisten, Adressen, Prozesse, Verband, Anmeldungen, Abmeldungen, Schiedsrichter, Jugend und Sport,
Hallenbelegung, Turniere und vieles mehr werden erläutert.
Die festgelegten Regeln und Abläufe sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Eine Nichteinhaltung für zu
einem erhöhten Aufwand innerhalb des Vereins. kann dazu führen, dass disziplinarische Strafen vom Verein
ausgesprochen werden. Im gravierenden Fällen kann dies bis zur Auflösung des Vertragsverhältnisses führen.
Zur allgemeinen Verständlichkeit gilt für die genannten männlichen Funktionen wie z.B. Trainer, Co-Trainer,
Leiter Spielbetrieb usw. auch immer die weibliche Form.
Das Handbuch hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit angepasst werden. Für Fragen,
Anregungen und Kommentare stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Sportliche Grüsse
Dominik Hürner
Präsident FC Birsfelden
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2. Leitbild
2.1. Organisation und Führung
➢ eine geradlinige Führung mit klar definierten Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen
➢ einen sichergestellten Informationsfluss über alle Stellen und Bereiche
➢ eine gesunde, funktionierende Vereinsstruktur schaffen
2.2. Verein in der Gemeinde
➢ soziale Verantwortung gegenüber der Gemeinde und der Bevölkerung wahrnehmen
➢ klares, sauberes und sportliches Auftreten nach Außen
➢ ein fairer Partner für Freunde und Sponsoren sein
➢ stolz unsere Vereinsfarben zu repräsentieren
2.3. Gemeinschaft im Verein
➢ angenehme und respektvoller Umgang miteinander
➢ gutes Klima auf der Sportanlage schaffen
➢ Denken und Handeln der Menschen in den Mittelpunkt stellen
➢ positive Lösungen für Probleme finden
➢ Teilnahme an Vereinsanlässen fördern und unterstützen
2.4. Fußball
➢ Sport mit Freude und Fairness ausüben und genießen
➢ Trainingseinsatz und Fleiß für die Mannschaft steht im Vordergrund
➢ Mannschaftsziele konsequent verfolgen
➢ Begeisterung von Spielern und Zuschauern fördern
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3. Organisation FC Birsfelden
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4. Spielbetrieb
4.1. Allgemein
Der Verein führt eine Kinderfussball-, Junioren-, Aktiv- und Seniorenabteilung. Die Spieler und Funktionäre
tragen zum sportlichen Erfolg des Vereins bei. Unsere Ziele können wir nur gemeinsam erreichen und müssen
eine gute Zusammenarbeit pflegen. Bei Fragen bitte direkt an die jeweiligen Verantwortlichen wenden.
4.2. Leiter Spielbetrieb
Der Leiter Spielbetrieb, oder stellvertretend ein anderes Vorstandsmitglied, ist für den kompletten Trainings-
und Spielplan auf dem Sportplatz Sternenfeld verantwortlich. Dies beinhaltet sämtliche Testspiele,
Meisterschaftsspiele, Cupspiele und Turniere. Es gibt einen Trainingsplan für den Sportplatz und einen
Belegungsplan für die Hallen. Das Auffahrtsturnier, das Hallenturnier und das Mixed Turnier haben eine
separate Eventorganisation.
4.3. Trainingsbetrieb
Die Trainingstage, Trainingszeiten, Trainingsfelder und Garderoben werden nach bestem Wissen und
Gewissen vom Leiter Spielbetrieb eingeteilt. Es wird versucht auf Wünsche der Trainer einzugehen. Die
Trainer verpflichten sich die Regelungen zu akzeptieren und strikte einzuhalten. Hierbei geht es auch um
Fairness gegenüber anderen Trainerkollegen und Mannschaften. Weitere Regeln zum Trainingsbetrieb sind
im Kapitel Infrastruktur zu finden. Der Trainingsplan wird auf der Homepage publiziert. Zusätzliche
Regelungen, wie das Wegräumen der Tore oder die Schliesspflicht, werden in diesem Handbuch ebenfalls
geregelt.
Von November bis Februar wird eine begrenzte Anzahl Hallen von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die
vereinbarten Belegungszeiten sind strikte einzuhalten, da noch andere Vereine in Birsfelden die Hallen
benutzen. Der Hallenbelegungsplan ist ebenfalls auf der Homepage publiziert. Jeder Trainer nimmt vor dem
ersten Hallentraining persönlichen Kontakt mit dem Hauswart der der Turnhalle auf, um den Schlüssel für die
Halle zu erhalten. Es muss jeweils ein Depot von Fr. 50.- hinterlegt werden. Nach Beendigung der
Hallentrainings und dem Wechsel auf den Sportplatz Sternenfeld, ist der Hauswart für die Rückgabe der
Schlüssel zu kontaktieren. Das Depot wird dabei rückerstattet. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Halle
sein. Die Hallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen (helle Sohle) und einem sauberen Ball betreten werden.
Es dürfen keine Getränke oder Esswaren in die Halle mitgenommen werden.
4.4. Spielbetrieb
Die Teammeldungen und Einteilung der Stärkeklassen meldet der Leiter Spielbetrieb, nach Absprache mit
dem Leiter KIFU/JUN, zu den definierten Terminen das Fussballverbandes. Nach der Publizierung wird der
Heimspielplan mit den Spieltagen und den Anspielzeiten definiert.
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Mit Ausnahme der 1. Mannschaft wird keine Mannschaft priorisiert behandelt. Es wird versucht auf Wünsche
einzugehen. Der komplette Spielplan ist unter diesem Link zu finden.
4.5. Testspiele
Testspiele müssen prinzipiell an den Wochenenden vor dem Meisterschaftsstart durchgeführt werden.
Heimspiele sind via dem Leiter Spielbetrieb mit Angabe des Gegners, des gewünschten Spieltages und der
gewünschten Spielzeit zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen werden Testspiele zu Hause auch unter der
Woche bewilligt. Dies nur sofern der allgemeine Trainingsbetrieb sichergestellt werden kann. Auswärtige
Testspiele werden vom gegnerischen Verein organisiert.
4.6. Kinderfussball
Es ist Pflicht das Spielfeld bei Spielen der Kategorien G-D entsprechend abzugrenzen. Diese Abgrenzungen
werden Zuschauerzonen genannt. Mit dieser Massnahme sollen Zuschauer und Eltern nur bis zu bestimmen
Distanz zum Spielfeld zugelassen werden. Die Trainer sind dafür verantwortlich, dass zu Spielbeginn diese
Absperrungen aufgestellt und nach Spielende wieder entfernt und entsprechend weggeräumt werden. Weitere
Informationen sind in der Rubrik Breitenfussball und Kinderfussball auf der Website des FVNWS zu finden.
4.7. Spielleiter
Die Meisterschaftsspiele der Kategorie E und D werden von vereinsinternen Spielleitern geleitet. Die Spielleiter
werden vom Verein direkt finanziell entschädigt. Für die Zuteilung der Spielleiter ist der Leiter Spielbetrieb
verantwortlich. Die Einteilung ist im Clubcorner ersichtlich. Ist ein Spielleiter nicht anwesend, bitte
entsprechende Person direkt kontaktieren. Falls der Spielleiter weiterhin nicht erreichbar ist, dann bitte das
Spiel selbstständig leiten und nach dem Spiel umgehend den Leiter Spielbetrieb informieren.
4.8. Schiedsrichter
Der Verein hat auch offizielle Schiedsrichter und muss ein bestimmtes Kontingent gegenüber dem
Fussballverband gewährleisten. Das Kontingent ist geknüpft an die Anzahl gemeldeter 11er-Teams im Verein.
Wird das Kontingent unterschritten, so muss der Verein eine Strafgebühr an den Verband entrichten. Der
Verein ist daher auf eigene Schiedsrichter angewiesen. Die Schiedsrichter erhalten vom Verein einen
Pauschalbetrag pro Saison für das Ausüben des Amtes. Zusätzlich erhält jeder Schiedsrichter eine
Entschädigung von den Vereinen, für das Pfeifen von Spielen. Diese Entschädigung richtet sich nach der
Altersklasse und der Liga. Bei Interesse bitte an den Leiter Spielbetrieb wenden.
4.9. Spielverschiebungen
Spielverschiebungen gehören zum Fussball, müssen jedoch frühzeitig gemeldet werden. Die Trainer sind
angehalten, den Spielplan vor dem Start der Meisterschaft zu prüfen und allfällige Terminprobleme (z.B. Spiele
vor den Schulferien) sofort zu melden. Für die Verschiebung der Heimspiele ist der Leiter Spielbetrieb zu
kontaktieren. Für Auswärtsspiele müssen die Trainer den gegnerischen Verein informieren und anfragen, ob
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Version 2019.1 10
eine Spielverschiebung möglich ist. Kurzfristige Spielverschiebungen oder Forfait haben eine Strafgebühr
durch den Fussballverband zu Folge. Ist ersichtlich, dass die Strafe aufgrund einer mangelnden Planung
seitens des Trainers zu Stande kam, so wird die Strafe dem Trainer weiterbelastet.
4.10. Jugendschutz
Ein Ziel des Vereins ist der Schutz und die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen. Dieser Verantwortung
muss sich jeder Trainer bewusst sein. Duschen ist im Verein obligatorisch, aber niemand darf sich beim
Umkleiden oder beim Duschen beobachtet oder bedrängt fühlen. Es dürfen sich beim Duschen und Umkleiden
keine Erwachsenen in den Garderoben aufhalten. Diese Regelung gilt auch für die Eltern und sämtliche
weiteren Anwesenden. Im Garderobengebäude sind ebenfalls Informationsschilder aufgehängt. Die Trainer
sind angehalten Kontrollgänge vor den Garderoben zu machen und fehlbare Personen darauf hinzuweisen.
Bei groben Verletzungen der Privatsphäre ist der Leiter KIFU/JUN zu informieren.
4.11. Kommunikation
Jeder Trainer ist verpflichtet, seine E-Mails regelmässig zu überprüfen. Jedes Team verfügt zudem über ein
Postfach beim Eingang in den Garderobenbereich. Dieses muss mind. 1x pro Woche geleert werden. Die
jeweiligen Vorstandsmitglieder verfügen ebenfalls über ein Postfach, in dem Dokumente und Information
einfach weitergeleitet werden können. In verschiedenen Gruppenchats werden zusätzliche Information an die
Trainer weitergegeben. Trainer und Funktionäre des Vereins sind auf der Homepage oder im Clubcorner
aufgeführt. Prinzipiell gilt die Beschaffung von Informationen als Holschuld der Trainer.
4.12. Clubcorner
Der Clubcorner ist ein wichtiges Instrument in der heutigen Tätigkeit als Trainer. Im Clubcorner findet der
Trainer seine Mannschaftsliste, seine bevorstehenden Spiele oder Turniere sowie weitere nützliche
Informationen rund um die Teambetreuung. Vor den Spielen oder Turnieren müssen Spielerkarten erstellt und
gedruckt werden. Der Umgang mit dem Internet und dem Clubcorner ist daher unerlässlich. Bei Unsicherheiten
im Umgang mit dem Clubcorner stehen Trainerkollegen gerne zur Verfügung. Ebenso stellt der Verband
diverse Schulungsvideos unter diesem Link zur Verfügung.
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5. Kader
5.1. Einteilung
Die Mannschaften im Bereich Kinderfussball und Junioren werden von den jeweiligen Trainern und dem Leiter
KIFU/JUN zusammengestellt. Die besten Spieler sollen in den jeweiligen Kategorien in den A-Teams spielen.
Der Trainer gibt dafür eine Beurteilung für jeden Spieler ab. Bei Bedarf können Sichtungstrainings durchgeführt
werden. Der finale Entscheid über die Einteilung obliegt dem Leiter KIFU/JUN. In Spezialfällen ist ein
vorgezogener Übertritt in eine höhere Alterskategorie möglich. Solche Übertritte erfolgen nach Rücksprache
mit allen Beteiligten (Spieler, Eltern, Trainern, Leiter KIFU/JUN).
5.2. Ein- und Austritte
Seit Januar 2019 müssen Neuanmeldungen im Clubcorner publiziert werden. Bitte das interne
Anmeldeformular komplett und leserlich ausfüllen und an den Verantwortlichen für Spielerlizenzen abgeben.
Das Formular ist ebenfalls im Clublokal, beim Wirten, beziehbar. Zusätzlich ist ein Passfoto und eine Kopie
der ID oder des Passes notwendig. Bitte dies vor der Weiterleitung der Anmeldung von den Eltern verlangen.
Dies verringert die Wartezeit bei der Anmeldung. Später erhalten die Eltern eine E-Mail mit einem
Bestätigungslink und einen SMS Code, um die Anmeldung zu bestätigen.
5.3. Kaderlisten
Sämtliche Kaderlisten sind im Clubcorner zu pflegen. In regelmässigen Abständen sollte der Trainer die
Richtigkeit der Adressen mit den Eltern oder Spielern abstimmten. Bei Abweichungen bitte dies dem Leiter
Mitgliederverwaltung melden. Die Kontrolle dieser Listen ist wichtig, da basierend darauf beispielsweise die
Rechnungen für die Mitgliederbeiträge erstellt werden. Es sind sämtliche Mutationen wie z.B.
Adressänderungen, Namensänderungen, Teamwechsel etc. zu melden. Der Trainer verwaltet sein Kader
zusätzlich im Clubcorner eigenständig.
5.4. Mannschaftsfotos
Jeder Trainer ist verpflichtet zu Beginn der Vor- und Rückrunde ein aktuelles Mannschaftsfoto zu machen und
es dem Verantwortlichen für die Homepage zukommen zu lassen. Das Foto darf nur mit dem offiziellen
Mannschaftsdress und mit den offiziellen Sponsoren gemacht werden. Wichtig ist, dass die Sponsoren gut
leserlich sind und das eine Legende mit Spielernamen übergeben wird.
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5.5. Mitgliederbeiträge
Die Rechnungen für die Mitgliederbeiträge inklusive Einzahlungsscheine werden per Post an die Spieler
versendet. Die Mitgliederbeiträge können erst nach der Generalversammlung, anfangs September,
abgerechnet werden. Die Zahlungsfrist der Mitgliederbeiträge ist der 31. Dezember des jeweiligen
Kalenderjahres. Erfolgt die Zahlung nicht innert der gesetzten Frist, so erhöht sich der Mitgliederbeitrag
automatisch um Fr. 50.-. Dieser Vorgang wurde an der Generalversammlung 2016 von den Mitgliedern so
beschlossen und bindet den Verein entsprechend.
Bei offenen Positionen wird der entsprechende Spieler Anfang Januar via Post gemahnt und im Clubcorner
vereinsintern gesperrt. Es wird eine weitere Zahlungsfrist von 30 Tage gewährt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt
der sofortige Ausschluss vom Spielbetrieb (Testspiele, Meisterschaft, Cup oder Turniere). Die Trainer werden
entsprechend informiert. Setzt ein Trainer den Spieler trotzdem ein, so wird er mit einer Busse von Fr. 100.-
abgemahnt. Nach der vollständigen Überweisung der offenen Posten, wird der Spieler umgehend im
Clubcorner freigeschaltet und darf wieder am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Der Verein behält sich vor, bei Personen, die die Zahlungsfrist regelmässig missachten, den Beitrag zukünftig
vor der Saison, als eine Art Akontozahlung, einzukassieren. Trainer, die gleichzeitig in einer Mannschaft aktiv
am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, haben den dort gültigen Beitrag zu bezahlen.
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Version 2019.1 13
6. Infrastruktur
6.1. Sportplatz Sternenfeld
Die Anlage besteht aus einen Naturrasenfeld (Feld A), einem Kunstrasenfeld (Feld B), einem kleinen
Rasenfeld (Feld C), einem Feld neben dem Beachvolleyball (Feld D), einem Büroraum, dem
Garderobengebäude mit sechs Umkleidekabinen und einer Schiedsrichterkabine, einem Materialraum für alle
Mannschaften, Postfächer und dem Clubrestaurant. Zusätzlich können die Laufbahn, das Handballfeld und
das Beachvolleyballfeld mitbenutzt werden. Die Anlage ist im Besitz der Gemeinde Birsfelden und der Verein
steht in einem Mietverhältnis. Anpassungen am Gebäude dürfen somit nur mit Einwilligung der Gemeinde
durchgeführt werden. Beschädigungen der Anlage sind umgehend dem Präsidenten zu melden.
6.2. Clubrestaurant
Das Restaurant ist im Besitz des Vereins und steht, nach Rücksprache mit dem Wirten, allen Mannschaften
für Anlässe zur Verfügung. Besonders Saisonabschlussanlässe und / oder Weihnachtsfeiern sind rechtzeitig
zu buchen. Auch kann ein Teil des Restaurants für Mannschaftssitzungen und Elternabende in Absprache mit
dem Wirt reserviert werden. Der Pausentee wird vom Wirten des Restaurants für alle Heimspiele auf dem
Sportplatz Sternenfeld kostenlos bereitgestellt. Es ist keine spezielle Bestellung notwendig.
6.3. Materialraum
Ein Putzplan ist an mehreren Orten auf dem Sportplatz Sternenfeld aufgehängt (z.B. Postfächer,
Materialraum). Der Plan ist strikte einzuhalten und der Vorstand wird Stichproben durchführen. Dem Putzplan
sind die eingeteilten Mannschaften und die durchzuführenden Tätigkeiten zu entnehmen. Der Vorstand behält
sich vor bei Nichteinhalten der Regeln disziplinarische oder finanzielle Strafen auszusprechen. Jedem Trainer
werden ein Materialschrank und entsprechendes Material zur Ausübung seiner Funktion zur Verfügung
gestellt. Das Material wird ausschliesslich im Materialschrank verstaut. Das allgemeine Material steht allen
Trainern zur Verfügung, muss aber nach Beendigung des Trainings entsprechend wieder retourniert werden.
Geht das allgemeine Material verloren, erlaubt sich der Vorstand, einen Pauschalbetrag für die
Neuanschaffung bei allen Trainerlöhnen abzuziehen.
6.4. Kunstrasen
Der Kunstrasen dient den meisten Mannschaften als Trainings und Spielfeld. Die letzte spielende oder
trainierende Mannschaft ist für das Löschen der Lichter und das Abschliessen des Feldes verantwortlich. Die
Verantwortlichkeiten sind dem Trainingsplan zu entnehmen.
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6.5. Naturrasen
Das Hauptfeld (Feld A) ist das grundsätzliche Trainingsfeld der 1. Mannschaft. Keine andere Mannschaft hat
einen Anspruch darauf. Kann das Training witterungsbedingt nicht auf dem Hauptfeld durchgeführt werden,
so hat die 1. Mannschaft Anrecht auf ein halbes Kunstrasenfeld oder auf das Feld C. Das Feld wird zudem
von sämtlichen Junioren- und Aktivmannschaften und bei Turnieren als Spielfeld verwendet. Über die Freigabe
des Hauptfeldes oder des C-Feldes entscheidet allein die Gemeinde in Form des verantwortlichen Platzwartes.
Die Kommunikation von der Gemeinde erfolgt ausschliesslich zum Leiter Spielbetrieb.
6.6. Flutlichtanlage
Die Lichter des Hauptfeldes für Trainings eingeschalten werden und müssen nach dem Training wieder
ausgeschalten werden. Die Lichter des Kunstrasens und des kleinen Naturrasens dürfen ebenfalls
eingeschaltet. Die letzte trainierende oder spielende Mannschaft übernimmt automatisch die Kontrollaufgabe,
dass sämtliche Lichter ausgeschaltet sind. Bei Nichteinhalten erfolgen finanzielle Konsequenzen durch den
Vorstand.
6.7. Schlüssel
Jeder Trainer erhält diverse Schlüssel für die Garderoben, den Materialraum, das Postfach, den Kunstrasen
und die Lichtanlage. Nach jeder Saison hat der Trainer dem Leiter Mutationen zu kontrollieren, ob
irgendwelche Schlüssel fehlen. Direkte Schlüsselweitergaben von Trainer zu Trainer sind nur mit dem
Einverständnis des Leiter Mutationen gestattet. Bei Verlust eines Schlüssels ist sofort der Leiter Mutationen
zu informieren. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Trainers.
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7. Benutzung Sportanlage
7.1. Übersicht der Spielfelder
➢ Feld A = Hauptfeld
➢ Feld B = Kunstrasen
➢ Feld C = Nebenfeld bei der Sporthalle
➢ Feld D = Grasfläche neben Beach Volleyballfeld
➢ Feld E = Grasfläche vor dem Kunstrasen
7.2. Weitere Trainingsmöglichkeiten
➢ Rotes Handballfeld
➢ Beach Volleyballfeld
Feld A
Feld B
Feld C
Feld D
Feld E
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7.3. Regelungen Feld A
7.3.1. Allgemein
• Der Trainingsbetrieb auf Feld A ist ausschliesslich der 1. Mannschaft vorbehalten.
• Der Spielbetrieb der 11er Teams ist auf Feld A vorgesehen.
• Die Turniere der Kategorien G+E sind auf dem Feld A vorgesehen.
• Der Platzwart der Gemeinde kann den Platz nach eigenem Ermessen sperren.
• Ausnahmen zu oben erwähnten Punkten nur nach Absprache mit dem Leiter Spielbetrieb.
7.3.2. Platznutzung
• Die Rasenlaufbahn ist ausschliesslich für das Joggen zu verwenden.
• Die Nutzung des Platzes soll bei den Trainings variiert werden.
• Das Löschen der Lichter nach dem Training ist obligatorisch.
• Sprint- und Sprungübungen sind auf den grün markierten Flächen auszuführen (rot = nicht erlaubt).
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7.3.3. Tore (weisse Netze)
• Die Tore auf dem Feld A verfügen über eine Aufstellvorrichtung, welche mit Bolzen gesichert ist.
• Die Bolzen müssen vor dem Aufstellen entfernt und nach jedem Aufstellen wieder in der Vorrichtung
verankert werden. Nur so ist die Vorrichtung sicher und die Tore können nicht kippen.
• Die Schlüssel für die Bolzen befinden sich im Materialraum und müssen nach dem Training wieder
entsprechend retourniert werden.
• Die weissen Tore auf Feld A müssen wie folgt nach jedem Training oder Spiel weggeräumt und an die
Kette vor Ort angebunden werden.
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7.3.4. Tore (Sonstige)
• Die restlichen 7m-Tore sind zur freien Benutzung auf dem Feld A und Feld C gedacht.
• Die Tore müssen nach jedem Training wie folgt weggeräumt werden und angekettet werden:
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7.4. Regelungen Feld B
7.4.1. Allgemein
• Die Platzbelegung und die Trainingszeiten sind dem Trainingsplan zu entnehmen.
• Der Spielbetrieb des Kinderfussballs ist auf Feld B vorgesehen.
• Feld B muss zwingend unter der Woche vom letzten trainierenden Trainer abgeschlossen werden.
• Feld B muss zwingend am Weekend vom letzten spielenden Trainer abgeschlossen werden.
• Das Löschen der Lichter nach dem Training ist obligatorisch.
• Ausnahmen zu oben erwähnten Punkten nur nach Absprache mit dem Leiter Spielbetrieb.
7.4.2. Platznutzung
• Im Kinderfussball teilen sich die Teams ein Viertel des Kunstrasens.
• 11er Teams haben generell einen Anspruch auf ein halbes Feld auf dem Kunstrasen.
• Sollten Teams nicht trainieren, so kann mehr Platz in Anspruch genommen werden.
7.4.3. Tore
• Sämtliche Tore auf dem Kunstrasen müssen auf der Seite (Beton) abgestellt werden.
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Version 2019.1 20
• Sämtliche Tore müssen wie folgt weggeräumt werden:
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Version 2019.1 21
7.5. Regelungen Feld C
7.5.1. Allgemein
• Die Platzbelegung und die Trainingszeiten sind dem Trainingsplan zu entnehmen.
• Generell hat die 1. und 2. Mannschaft Vorrang auf die Benutzung des Feldes
• Es ist kein Spielbetrieb auf Feld C vorgesehen.
• Das Löschen der Lichter nach dem Training ist obligatorisch.
• Ausnahmen zu oben erwähnten Punkten nur nach Absprache mit dem Leiter Spielbetrieb.
7.5.2. Platznutzung
• Im Kinderfussball können 1-2 Teams auf dem Feld trainieren.
• Bei den Junioren oder Aktiven kann 1 Team auf dem Feld trainieren.
7.5.3. Tore
• Sämtliche Tore auf dem Feld müssen wie folgt weggeräumt werden.
• Beide Tore müssen an den Metallzaun mit den entsprechenden Schlössern angebracht werden.
• Das Abschliessen der Tore ist nach jeder Benutzung notwendig.
• Die Schlüssel für die Schlösser befinden sich ebenfalls im Materialraum.
FC Birsfelden - Trainerhandbuch ______________________________________________________________________________
Version 2019.1 22
7.6. Allgemeine Weisungen
7.6.1. Die Benutzung der Sportanlage ausserhalb des normalen Trainingsbetriebes ist untersagt.
7.6.2. Die Benutzung der Sportanlage am Wochenende ist nur für den Spielbetrieb erlaubt.
7.6.3. Es ist nicht erlaubt am Wochenende Trainings auf der Sportanlage durchzuführen (Bewilligung).
7.6.4. Die Sportanlage ist an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen (Bewilligung).
7.6.5. Ausnahmen zu oben erwähnten Punkten nur nach Absprache mit dem Leiter Spielbetrieb.
7.7. Abschliessende Bestimmungen
Ziel dieses Dokumentes ist es eine einfache Übersicht für die Trainer zur Verfügung stehenden Infrastruktur
auf dem Sportplatz zu schaffen. Wir bitte um Einhaltung der Regeln und Befolgung der Richtlinien seitens
der Gemeinde.
Der Vorstand des FC Birsfelden, vertreten durch den Leiter Spielbetrieb oder den Präsidenten wird nach
mehreren Fehlverhalten entsprechende Massnahmen und Sanktionen aussprechen.
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Version 2019.1 23
8. Material
8.1. Vertragspartner
Der FC Birsfelden hat einen Vertrag mit Piserchia Sport und ist verpflichtet, sämtliches Material dort zu
beziehen. Andere Ausrüster für Trainingsmaterial oder Ähnliches sind daher nicht erlaubt. Gibt es Sponsoren,
die eine selbst gewählte Ausrüstung zur Verfügung stellen möchten, so ist der Präsident zu informieren. Der
Präsident, oder der Vorstand, wird entscheiden, ob dies in Ordnung ist und dies an den Vertragspartner
kommunizieren. Bestellungen auf Rechnung des Vereins, dürfen nur vom Präsidenten getätigt werden. Bei
Nichteinhaltung wird der komplette Rechnungsbetrag dem Besteller belastet.
8.2. Persönliche Bestellungen
Die Vereinskollektion ist bei Piserchia Sport verfügbar und kann zu den Vorzugskonditionen bezogen werden.
Zusätzlich kann beim Ausrüster mit einem Rabatt von 25-30% eingekauft werden. Die Vereinskollektion ist
ebenfalls auf der Homepage abrufbar.
8.3. Kleidung & Material
Der Verein stellt jedem Trainer eine Grundausrüstung zur Verfügung. Diese Grundausrüstung besteht aus
einer Trainingstasche, einem Ausgangstrainer (lange Hosen und Jacke), einem Polo-Shirt, Trainingskleider
(kurze Hosen, 2x kurzes Shirt), einem Präsentationstrainer und einer Regenjacke. Die Trainer sind angehalten,
das erhaltene Material bei der Ausübung der Tätigkeit zu tragen. Ebenfalls wird dem Trainer entsprechendes
Material wie Bälle, Leibchen oder Ähnliches zur Verfügung gestellt. Das Material ist mit Sorge zu behandeln.
Bei einem Trainerwechsel ist eine saubere Materialübergabe mit dem neuen Trainer und dem Materialwart
unumgänglich. Bei Verlust oder Beschädigung werden die Kosten dem ausscheidenden Trainer vom
Trainergehalt in Abzug gebracht.
8.4. Dress
Alle Mannschaften erhalten ein kompletten Satz Trikots vom Verein. Es ist nicht erlaubt eigene Dress für die
offiziellen Meisterschaftsspiele zu bestellen. Der Vorstand bestimmt für welche Mannschaften ein
Auswärtsdress gekauft und zur Verfügung gestellt wird. Diese sind in der Regel neutral und ohne Sponsoring.
Die Trikots müssen laufend auf Vollständigkeit geprüft werden. Fehlende Teile sind zuerst bei den Spielern zu
suchen. Für Ersatzbeschaffungen ist der Materialwart zu kontaktieren. Bei unsachgemässer Behandlung oder
Verlust von Bestandteilen, kommt der Trainer für Ersatz auf.
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Version 2019.1 24
8.5. Sponsoring
Der Leiter Marketing ist für das Sponsoring verantwortlich. Alle Mitglieder sind eingeladen und aufgefordert,
potenzielle Firmen, Institutionen und Einzelpersonen auf die Sponsoring-Möglichkeiten anzusprechen, welche
der Verein anbietet. Interessenten sind dem Leiter Marketing zu melden. Der Vorstand entscheidet darüber,
ob die Einnahmen in die allgemeine Vereinskasse oder zu den jeweiligen Mannschaften fliessen.
8.6. Waschen
Jeder Trainer ist für das Waschen der Dress selbst verantwortlich. Bei der 1./2. Mannschaft und den Senioren
wird das Waschen der Trikots finanziell entschädigt. Bei den restlichen Mannschaften sieht der Verein keine
Entschädigung vor. Neu haben wir die Möglichkeit auf dem Sportplatz das Dress waschen zu lassen. Bei
Interesse, bitte den Wirt des Clubrestaurants kontaktieren.
8.7. Inventur
Der Verein führt jeweils nach dem Ende der Saison oder bei einem früheren Wechsel der Trainer, eine offizielle
Inventuraufnahme durch. Zum erhaltenen Material ist Sorge zu tragen. Für einen selbstverschuldeten Verlust
von jeglichem Material kommt der Trainer auf.
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Version 2019.1 25
9. Allgemeine Vertragsbedingungen
9.1. Allgemein
Der Trainer ist während des Vertragsverhältnisses, automatisch Passivmitglied des FC Birsfelden, sofern er
nicht schon für schon eine Aktivmannschaft des FC Birsfelden qualifiziert ist. Jeder repräsentiert den Verein
nach Aussen und muss sich entsprechend verhalten. Das Vereinsinteresse steht in jedem Fall über
demjenigen einer Mannschaft, eines Trainers oder eines Spielers.
9.2. Vertragsdauer
Die Verträge haben eine generelle Gültigkeit vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres. Abweichende
Vertragslaufzeiten sind in individuellen Verträgen geregelt. Der Vertrag kann vom Verein frühzeitig verlängert
werden. Dazu bedarf es der der Zusage des Trainers und eines neuen Vertrages für die neue Vertragsdauer.
Bis dahin bestehende Verträge werden automatisch und stillschweigend vollumfänglich ersetzt.
9.3. Präsenz & Abwesenheiten
Der Trainer verpflichtet sich, je nach Alterskategorie und Stärke der Mannschaft zwischen 2-3 Trainings pro
Woche durchzuführen. Die Saison verläuft analog zur Vertragsdauer. Während der ordentlichen
Spielbetriebsunterbrüche (z.B. Schulferien oder Feiertage) müssen keine Trainingseinheiten durchgeführt
werden. Bei einer Abwesenheit ist der Trainer verantwortlich für eine Stellvertretung, welche die Einheiten in
angemessener Qualität und Dauer durchführen kann.
9.4. Trainerlöhne
Jedem Trainer steht eine Entlöhnung zu. Das Gehalt richtet sich im Grundsatz an den Anforderungen, den
Qualifikationen und Kompetenzen sowie an den finanziellen Möglichkeiten des Vereines. Die vertraglich
vereinbarte Lohnsumme kann während der Dauer des Vertrages nicht grundlos vereinsseitig reduziert werden.
Die Lohnsumme kann jedoch bei Vertragsverletzungen vom Verein gekürzt werden. Eine Anpassung des
Trainergehalts erfordert einen neuen Vertrag.
9.5. Leistungsvereinbarungen
Ein definierter Anteil des Gehalts kann an vorgegebene Leistungsziele gekoppelt sein. Ist dies der Fall, so liegt
dem Vertrag eine Vereinbarung der Leistungsziele bei, welche durch den Trainer und den Verein
unterschrieben sind. Der leistungsabhängige Betrag ist klar ersichtlich mit den entsprechend gesetzten
Leistungszielen. Bei Nichterreichung wird das Trainergehalt um den definierten Betrag seitens Vereines
gekürzt. Der Trainer anerkennt die Leistungsbeurteilung durch den Verein und anerkennt ausdrücklich und
ohne Schriftlichkeit die Reduzierung des Trainergehalts.
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9.6. Auszahlung der Trainerlöhne
Den Zeitpunkt für die Auszahlung der Trainerlöhne bestimmt allein der Verein. Grundsätzlich werden die
Trainerlöhne jeweils im Februar und im September ausbezahlt. Der Trainer stellt sicher, dass der Verein
Kenntnisse über dessen aktuellen Bankdaten kennt. Abweichende Auszahlungsvereinbarungen sind in
individuellen Trainerverträgen geregelt.
9.7. Assistenztrainer
Jeder Trainer kann, nach eigenem Ermessen, einen Co-Trainer bestimmen. Die Entlöhnung des Co-Trainers
erfolgt direkt durch den Trainer, es sei denn der Assistenztrainer verfügt über einen individuellen Trainervertrag
mit dem Verein.
9.8. Steuern & Abgaben
Übersteigt das steuerpflichtige Gehalt CHF 2‘300 pro Jahr, sind entsprechende AHV/IV/EO-Abgaben zu
entrichten. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollumfänglich vom Verein deklariert und übernommen.
Der Trainer steht in der Verantwortung, den steuerlichen Pflichten nachzukommen. Der Trainer entbindet den
Verein von sämtlichen Pflichten, ausser von jener der der Bereitstellung notwendiger Unterlagen und
Abrechnungen (z.B. Lohnausweise).
9.9. Automatische Vertragsauflösung
Der Vertrag erlischt automatisch durch den Ablauf der Vertragsdauer, den Tods des Trainers, die
Vereinsauflösung oder die Ausstellung eines neuen Vertrages.
9.10. Kündigung
Der Trainer und der Verein können den vorliegenden Vertrag erstmals per 31. Dezember kündigen. Der
Anspruch auf den verbleibenden Gehaltsteil erlischt dadurch. Der Trainer kann den Vertrag auf Ende des
darauffolgenden Kalendermonates kündigen, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen. Als wichtige,
persönliche Gründe gelten beispielsweise Anweisungen des Arztes, erhebliche Änderungen der familiären
Situation, berufliche Umstände oder Ähnliches. Der Trainer verzichtet dabei auf den verbleibenden Gehaltsteil.
Das Vertragsverhältnis kann vereinsseitig innert Wochenfrist aufgelöst werden, sofern gravierende Gründe
vorliegen. Als solche Gründe gelten beispielsweise zivil- oder strafrechtliche Verstösse, Vertragsverletzungen,
Verletzung des Vereinsimages, Veruntreuung, Anwendung oder Androhung verbaler oder physischer Gewalt
oder Ähnliches. In diesem Falle verzichtet der Trainer auf den bisherigen und zukünftigen Gehaltsteil.
Erfolgt die Kündigung des Trainers per sofort, ohne Berücksichtigung der oben beschriebenen
Kündigungsfristen, so verzichtet der Trainer vollumfänglich auf sämtliche finanzielle Forderungen gegenüber
dem Verein.
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Der Vorstand des FC Birsfelden und die jeweiligen Verantwortlichen können weitere, hier nicht aufgelistete,
besonders wichtige Gründe definieren, die zur sofortigen Vertragsauflösung führen. Dabei agiert der Vorstand
nach bestem Wissen und Gewissen.
9.11. Abschliessende Bestimmungen
Bei Streitigkeiten betreffend den Vertrag muss die Technische Abteilung (TA) des SFV als Vermittlungsinstanz
einbezogen werden. Sofern es sich um disziplinarische Natur handelt, werden sie von der TA im Rahmen der
in Art. 63 Ziff. 3 der SFV Statuten umschriebenen Strafkompetenzen erledigt. Ist der Club mit den vereinbarten
Zahlungen in Verzug, so steht dem Trainer das Recht zu, nach Ansetzung und Ablauf einer Nachfrist von 30
Tagen, mittels eingeschriebenen Briefs, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Andere Streitigkeiten aus diesem
Vertrag werden nach den Bestimmungen des Trainerreglements des SFV behandelt.
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10. Spesen
10.1. Schiedsrichterspesen
Die Schiedsrichter im 11er-Fussball werden bei Spielen direkt durch den Trainer bezahlt. Mit der Quittung, auf
welcher der Trainer mit Blockschrift seinen Namen und die genaue Mannschaftsbezeichnung ergänzt, können
die Schiedsrichterspesen beim Leiter Finanzen zurückverlangt werden. Bitte die Quittungen bündeln und mit
einer sauberen Auflistung an den Kassier übergeben. Die Rückerstattung der Schiedsrichterspesen erfolgt
jeweils nach der Beendigung der Vor- und Rückrunde. Es ist, ausser bei der 1. Mannschaft, kein Vorbezug
der Schiedsrichterspesen vorgesehen.
10.2. Turnierspesen
Jede Mannschaft im Kinderfussball hat den Anspruch 3 Hallen- oder Sommerturniere zu besuchen. Die
Anmeldung an offizielle Verbandsturniere und sonstige Turniere erfolgt direkt durch die Trainer. Quittung der
Turniere ist mit dem Spesenformular dem Kassier zu senden. Es wird eine Liste geführt, um sicherzustellen,
dass alle Mannschaften fair behandelt werden. Sollte das vorhandene Budget nicht voll ausgeschöpft werden,
so werden vom Verein zusätzliche Turniere rückvergütet.
10.3. Reisespesen
Der Verein übernimmt keine Reisespesen und gewährt auch keine Kilometer-Entschädigung. Dem Verein
steht auch kein Reisebus zur Verfügung. Bei der Teilnahme an internationalen Turnieren oder sonstigen
Veranstaltungen kann ein Antrag an den Vorstand gestellt werden. Es wird durch den Vorstand geprüft, ob
der Anlass finanziell unterstützt werden kann. Der Antrag muss das genaue Reiseziel, die Unterkunft und
sämtliche Kosten mit ausreichenden Belegen beinhalten.
10.4. Aus- und Weiterbildung
Der Verein unterstützt seine Trainer bei der Aus- und Weiterbildung. Generell übernimmt der Verein die Kosten
für die Trainerkurse, sofern der Trainer aktiv eine Tätigkeit im Verein ausübt. Ist dies nicht der Fall, kann eine
Vereinbarung mit dem Verein getroffen werden. Der J+S Coach und die sportliche Leitung ist für die
Beurteilung der Notwendigkeit des Kurses und die Anmeldung verantwortlich. Der Verein stellt ein
entsprechendes Budget für die Trainerkurse zur Verfügung. Erscheint der Trainer nicht beim angemeldeten
Trainerkurs, so wird der vom Verband belastete Betrag an den Trainer weitergegeben. Zusätzlich wird
vereinsseitig eine Strafe von Fr. 100.- fällig.
Jeder Trainer ist selbst verantwortlich zu prüfen, wann ein Wiederholungskurs zur Verlängerung der
Trainerlizenz besucht werden muss. Läuft das Trainerdiplom während der Ausübung der Tätigkeit aus, so
behält sich der Verein vor, den Trainerlohn entsprechend zu kürzen.
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10.5. Termine
Einmal pro Monat werden die Rückerstattungen vom Kassier durchgeführt. Sämtliche Rückerstattungen
werden am 25. jeden Monats entsprechend an die Funktionäre überwiesen. Dies gilt für sämtliche
Überweisungen wie Turnierspesen, Schiedsrichterspesen (halbjährlich einzureichen), Spesen oder
Auszahlungen von Gehältern. Fällt der 25. Auf ein Wochenende oder Feiertag, so erfolgt die Rückerstattung
auf den darauffolgenden Arbeitstag.
Die Einreichungsfrist ist jeweils der 20. jeden Monats. Die eingereichten Dokumente müssen komplett und
korrekt an den Kassier via E-Mail oder Postfach übergeben werden. Wird die Frist verpasst oder sind die
Dokumente nicht korrekt/vollständig, so verzögert sich die Rückerstattung auf den darauffolgenden Monat.
11. Hauptaufgaben
• Abstimmung der Aufgaben mit dem Leiter KIFU/JUN, Sportchef oder J+S Leiter
• Erstellen der Trainingsprogramme für seine Mannschaft
• J+S Leiter sind verpflichtet eine Halbjahresplanung an den J+S Coach abzugeben
• Leitung des Mannschaftstrainings
• Koordination des Trainings und der Spiele mit den anderen Trainern
• Förderung und Integration der eigenen Talente in andere Mannschaften
• Spielvorbereitung (Anreise, Zeiten, Dress, Schiedsrichter, Spielerlisten etc.)
• Persönliche Betreuung und Gespräche mit den Spielern
• Mannschaftsaufstellung, Spielsystem, Taktik
• Beobachten von gegnerischen Mannschaften zur Spielvorbereitung
• Transfergespräche führen in Absprache mit dem Leiter KIFU/JUN oder dem Sportchef
• Einsätze mit der Mannschaft an Vereinsanlässen
• Führen einer Anwesenheitsliste für den J+S Coach (falls kein C-Diplom)
• Führen der SportDB für den J+S Coach (ab C-Diplom)
• Erstellung einer Mannschaftsliste und Mannschaftsfoto für die Homepage.
• Durchführung von Elternabenden im Clubrestaurant
• Sorge tragen zum zur Verfügung gestellten Material
• Meldung der Ein- und Austritte sowie allfälliger Mutationen an den Leiter Mutationen
• Verteilung der Rechnungen für die Mitgliederbeiträge
• Pflegen der Mannschaftslisten im Clubcorner
Die Liste der Aufgaben ist nicht abschliessend. Das komplette Dokument kann zusätzliche Aufgaben
beinhalten. Die Aufgaben können vom Trainer auch an den Co-Trainer delegiert werden.
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12. Jugend & Sport
Der J+S Coach ist die Kontaktstelle des Vereins zum kantonalen Sportamt und erledigt viele administrative
Tätigkeiten. Das heisst, er ist für die Anmeldung, für die Kontrolle und für die Abrechnung aller J+S-Kurse des
Vereines verantwortlich.
Der Trainer verpflichtet sich eine saubere Anwesenheitsliste für den J+S Coach zu führen. Der J+S Coach
definiert den Abgabetermin. In der Anwesenheitsliste sind sämtliche Aktivitäten der Mannschaft (z.B.
Testspiele, Turniere, Meisterschaft, Abschlussessen etc.) und des Vereins (z.B. Sponsorenlauf, Turniere etc.)
zu führen. Sämtliche Spieler sind in der Anwesenheitsliste zu führen, auch wenn diese mitten in der Saison
ausgeschieden sind. J+S Leiter sind zusätzlich verpflichtet die Anwesenheitskontrolle in der SportDB nach
bestem Wissen und Gewissen zu führen.
Bei Nichteinhalten der Regeln, kann der J+S Coach beim Vorstand den Antrag auf eine Reduktion des
Trainerlohnes stellen.
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13. Vereinsanlässe
13.1. Allgemein
Die Durchführung von Vereinsanlässen stärkt den Zusammenhalt und die Entwicklung des Vereinsgedankens.
Es werden immer Helfer benötigt, um einen Anlass auf die Beine zu stellen. Es sind alle Vereinsmitglieder
angehalten sich zur Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Bestimmte Vereinsanlässe werden aufgrund ihrer
Wichtigkeit in der Folge kurz erläutert.
13.2. Sponsorenlauf
Der alljährliche Sponsorenlauf ist eine der Haupteinnahmequellen des Vereins. Die Teilnahme ist für alle
Spieler und Trainer obligatorisch. Der Sponsorenlauf findet meist zwischen September und Oktober statt.
Dabei rennen alle Läufer so viele Runden wie möglich um das Hauptfeld. Pro Runde sind Sponsoren zu
suchen, die einen variablen oder fixen Betrag bezahlen. Alle Mannschaften erhalten entsprechende Vorgaben
vom Vorstand. Beim Erreichen dieser Vorgaben geht ein Teil der Einnahmen zurück in die Mannschaften. Bei
Nichtanwesenheit kann der Vorstand über allfällige disziplinarische oder finanzielle Konsequenzen
entscheiden.
13.3. Generalversammlung
An der Generalversammlung werden der Präsident und die restlichen Organe gewählt. Zudem wird die Höhe
der Mitgliederbeiträge definiert. Die Teilnahme aller Vereinsmitglieder ab dem 18. Lebensjahr ist obligatorisch.
Abmeldungen müssen zwingend persönlich an den Präsidenten gerichtet werden. Bei unentschuldigtem
Fernbleiben entscheidet der Vorstand über allfällige disziplinarische oder finanzielle Konsequenzen.
13.4. Weitere Anlässe
Weitere Vereinsanlässe wie das Niggi Näggi Fest, das Auffahrtsturnier, das Funktionärsessen oder das Mixed-
Turnier richtet sich nach bestimmten Altersklassen oder Funktionen. Eine entsprechende Anmeldung ist
notwendig. Zusätzlich können ein Trainer und seine Mannschaft zur Mitarbeit aufgeboten werden. Die Mitarbeit
kann, muss aber nicht, finanziell entgolten werden.