· TRBS 1203 seite -3 - 2.2 Berufserfahrung Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte...
18
· TRBS 1203 seite -3 - 2.2 Berufserfahrung Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren