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TSCHECHISCHE REPUBLIK Frühpädagogisches Personal Ausbildungen, Arbeitsfelder, Arbeitsbedingungen Autorin des Länderberichts Barbora Loudová Stralczynská Dozentin an der Karls-Universität Prag, Pädagogische Fakultät, Lehrstuhl Primarpädagogik Zitier-Vorschlag: Loudová Stralczynská, B. 2017. „Frühpädagogisches Personal – Länderbericht Tschechische Republik“. In Personalprofile in Systemen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreu- ung in Europa, herausgegeben von I. Schreyer und P. Oberhuemer. www.seepro.eu/Deutsch/Laenderberichte.htm

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TSCHECHISCHE REPUBLIK Frühpädagogisches Personal Ausbildungen, Arbeitsfelder, Arbeitsbedingungen

Autorin des Länderberichts

Barbora Loudová Stralczynská

Dozentin an der Karls-Universität Prag, Pädagogische Fakultät, Lehrstuhl Primarpädagogik

Zitier-Vorschlag: Loudová Stralczynská, B. 2017. „Frühpädagogisches Personal – Länderbericht Tschechische Republik“. In Personalprofile in Systemen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreu-ung in Europa, herausgegeben von I. Schreyer und P. Oberhuemer. www.seepro.eu/Deutsch/Laenderberichte.htm

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Inhalt 1. Governance/Zuständigkeiten im System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und

Betreuung ................................................................................................................................. 3

2. Wer gehört zum frühpädagogischen Personal? ....................................................................... 3

2.1 Reguläres Einrichtungspersonal mit direktem Kontakt zu Kindern ................................. 3 2.2 Personalstrukturen: Qualifikation, Geschlecht, Migrationshintergrund ......................... 5

3. Grundausbildungen .................................................................................................................. 7 3.1 Ausbildungen frühpädagogischer Kernfachkräfte und Leitungsfachkräfte ..................... 7

3.2 Kompetenzanforderungen und Ausbildungscurricula ................................................... 19 3.3 Alternative Zugangs- und Qualifizierungswege, Systemdurchlässigkeit ........................ 23

4. Fachpraktische Komponente der Ausbildung von Kernfachkräften ...................................... 26

5. Fort- und Weiterbildung (FWB) .............................................................................................. 29

6. Neuere fachpolitische Reformen zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten .... 33

7. Neuere Forschungsprojekte zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten ............ 34

8. Allgemeine Rahmenbedingungen ......................................................................................... 35 8.1 Bezahlung ....................................................................................................................... 35

8.2 Personal in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung ............................................................. 37

8.3 Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz ................................................................ 37 8.4 Kinderfreie Arbeitszeiten ............................................................................................... 38

8.5 Personalmangel und Personalgewinnung ...................................................................... 38

9. Künftige Personalherausforderungen – subjektive Experteneinschätzung ........................... 39

10. Literatur ................................................................................................................................. 41

© Tschechische Republik – Frühpädagogisches Personal 2017 2

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1. Governance/Zuständigkeiten im System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung

Das System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ist in der Tschechischen Re-publik getrennt organisiert. Kindergärten (mateřské školy) für 2/3 bis 6/7jährige Kinder und Vor-bereitungsklassen für vom Pflichtschulbesuch zurückgestellte 6- bis 7-Jährige stehen unter der Verantwortung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, während für Kindergruppen (dětské skupiny) – eine neue Einrichtungsform für 1- bis 6jährige Kinder – das Ministerium für Arbeit und Soziales zuständig ist. Die früheren Kinderkrippen existieren in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr. Teilweise werden sie jedoch als Pflegeeinrichtungen unter der Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums weitergeführt. Die Zuständigkeiten sind also unter drei Ministerien aufgeteilt, was von frühpädagogischen Expertenkreisen als wenig optimal betrachtet wird. Selbst die tschechische Schulinspektion sieht im Inspektionsbericht des Schuljahrs 2014/2015 die institutionelle Bildung, Erziehung und Betreuung im frühen Kindesalter (0–6 Jahre) als kom-plex und empfiehlt, sie im Rahmen der ressortübergreifenden interministeriellen Kooperation einzubinden (CSI 2016, 31). Insgesamt ist das Steuerungssystem zentralstaatlich organisiert. Für die Kindergärten und die Vorbereitungsklassen, die zum Schulwesen gehören, wird die Verantwortung aber teilweise an die Regionen oder Kommunen übertragen.

2. Wer gehört zum frühpädagogischen Personal?

2.1 Reguläres Einrichtungspersonal mit direktem Kontakt zu Kindern Personal in Kindergärten und Vorbereitungsklassen In den frühpädagogischen Tageseinrichtungen unterscheiden sich je nach Einrichtungsform die Qualifikationen der Kernfachkräfte und des Personals insgesamt. In den Kindergärten (mateřské školy) und Vorbereitungsklassen (základní školy) arbeiten laut Gesetz „Pädagoginnen“ oder „pä-dagogische Angestellte“. Diese werden oft auch „Kindergartenlehrkraft“ genannt. In diesem Bericht werden sie als Kindergartenfachkraft bezeichnet. Im Kindergarten und in der Vorbereitungsklasse kann neben der Kindergartenlehrkraft auch zeitweise eine meist qualifizierte Pädagogische Ergänzungsfachkraft in der Gruppe arbeiten, die eventuelle Fördermaßnahmen für einzelne Kinder unterstützt. Seit September 2016 gehören zu den spezialisierten Unterstützungsfachkräften (pädagogische Assistentinnen, Schulassistentinnen, nicht-pädagogische Kräfte), Sozial- oder Heilpädagoginnen, Schulpsychologinnen1 in Kindergärten auch die Kinderpflegerinnen, die das Personal in Grup-pen, in denen mindestens zwei 2jährige Kinder sind, unterstützen. Das Bildungsministerium hat zu diesem Zwecke ein Förderprogramm (Mai 2016–Juni 2017) lanciert. Ab September 2017 soll-ten dann reguläre Kindergärten die Anwesenheit der 2-Jährigen berücksichtigen. Die Personal-ressourcen und die allgemeinen Bedingungen, wie z.B. Räume und Ausstattung, werden dann dementsprechend angepasst. Personal in Kindergruppen und anderen Betreuungseinrichtungen Die Personen, die in Kindergruppen und anderen Betreuungseinrichtungen mit Kindern arbeiten, werden mit dem Dachbegriff „Pflegepersonen“ bezeichnet. In den Kindergruppen dürfen näm-lich Personen mit sehr heterogenen Qualifikationen tätig sein: Kindergartenlehrkraft, Primarstu-

1 Information Bildungsministerium, MŠMT, 1.9.2016

© Tschechische Republik – Frühpädagogisches Personal 2017 3

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fenlehrkraft, Erzieherinnen, allgemeine Krankenschwestern, Hebammen, Sanitäter, Gesund-heitsassistentinnen, Kinderpflegerinnen, Sozialarbeiterinnen, Angestellte im Sozialdienst, Ärztin-nen, Angestellte im Gesundheitsdienst, (klinische) Psychologinnen. Auch eine „Kinderfrau für Kinder vor der Einschulung“ – ein neues Gewerbe in der Tschechischen Republik, dessen Profil etwa einer Tagespflegeperson in Deutschland entspricht – kann hier arbeiten. Tabelle 1 gibt einen Überblick über das Personal sowohl im Bildungssektor als auch im Betreu-ungssektor, das im täglichen Kontakt mit den Kindern steht. Darüber hinaus werden die Kern-fachkräfte (d.h. Personen mit Gruppen- oder Einrichtungsleitung) einem von fünf Professions-profilen zugeordnet, die von der originalen SEEPRO-Studie adaptiert wurden (siehe Kasten 1 am Ende dieses Abschnitts).

Tabelle 1 Tschechische Republik: Kontaktpersonal in frühpädagogischen Tageseinrichtungen

Berufsbezeich-nung und Profil

Frühpädagogische Ar-beitsfelder und Alter der betreuten Kinder

Haupt-Funktion/en Altersgruppen-Fokus der Aus-bildung

Mindestqualifikation, ECTS-Punkte, EQR-Stufe, ISCED-Kategorie2

Bildungssektor

Učitelka Kindergarten-fachkraft

Profil: Vorschulpäda-gogische Fach-kraft

Mateřská škola Kindergarten 2/3–6/7 Jahre (bis Eintritt in die Primar-schule) Speciální mateřská škola Heilpädagogischer Kin-dergarten Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen 2/3–6/7 Jahre Přípravná třída Základní škola Vorbereitungsklasse in der Primarschule für 6- bis 7-Jährige mit erhöhtem Förderbedarf Dětská skupina Kindergruppe 1–6 Jahre (bis Eintritt in die Primarschule)

Kernfachkraft mit Gruppenleitungsfunk-tion Einrichtungsleitung (mit obligatorischer zusätzlicher Ma-nagement-Weiterbildung)

Überwiegend 3–6 Jahre, Ausbildungs-programme beinhalten jedoch immer häufiger auch grundlegende Inhalte zur Arbeit mit unter 3-Jährigen

4 Jahre höhere Se-kundarstufe, fachge-bundene (pädagogi-sche Ausrichtung) Hochschulreife

ECTS-Punkte: n. z3. EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F 0112 ISCED 2011 354

Weitere Optionen: 3 Jahre berufsqualifi-zierende Hochschule (vyšší odborné školy), Diplom

ECTS-Punkte: n. z. EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0112 ISCED 2011: 655

oder 3 Jahre Studium, Bachelor

ECTS-Punkte: 180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0112 ISCED 2011 645

Asistent peda-goga Pädagogische Ergänzungs-fachkraft

Mateřská škola Kindergarten 2/3–6/7 Jahre (bis Eintritt in die Primar-schule)

Qualifizierte Ergän-zungsfachkraft, vor allem für Kinder mit besonderen Bil-dungsbedürfnissen

3–6 Jahre Minimum: 4 Jahre höhere Se-kundarstufe mit pädagogischer Fach-richtung, fachgebun-

2 Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2016, UNESCO 2014. 3 n. z. = nicht zutreffend.

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Berufsbezeich-nung und Profil

Frühpädagogische Ar-beitsfelder und Alter der betreuten Kinder

Haupt-Funktion/en Altersgruppen-Fokus der Aus-bildung

Mindestqualifikation, ECTS-Punkte, EQR-Stufe, ISCED-Kategorie2

Speciální mateřská škola Heilpädagogischer Kin-dergarten Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen von 2/3–6/7 Jahren Přípravná třída (Základní škola) Vorbereitungsklasse in der Primarschule für 6- bis 7-Jährige mit erhöhtem Förderbedarf

dene Hochschulreife

ECTS-Punkte: n. z. EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0113 ISCED 2011: 354

oder

viele andere Qualifi-kationen möglich – siehe Tabelle 6

Betreuungssektor

Pečující osoba Pflegeperson

Profil: Kein eindeutiges Profil wegen der heterogenen Personaloptio-nen (siehe Tabelle 6)

Dětská skupina Kindergruppe 1–6 Jahre (bis Eintritt in die Primar-schule)

Kernfachkraft mit Gruppenleitungsfunk-tion

Je nach Ausrich-tung des Studi-enprofils unter-schiedlich

Minimum: 4 Jahre höhere Se-kundarstufe mit pädagogischer Fach-richtung, fachgebun-dene Hochschulreife

ECTS-Punkte: n. z. EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0113 ISCED 2011: 354

oder

viele andere Qualifi-kationen möglich – siehe Tabelle 6

Kasten 1 SEEPRO-Professionsprofile der Kernfachkräfte nach Altersfokus der Ausbildung nach Oberhuemer, P. und I. Schreyer 2010)

• Frühpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 0 bis 6/7 Jahre) • Vorschulpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 3/4 bis 6 Jahre) • Vor- und grundschulpädagogische Fachkraft (Fokus auf Kinder von 3/4 bis 10/11 Jahre) • Sozial- und kindheitspädagogische Fachkraft (in der Regel Fokus auf Kinder von 0 bis 12 Jahre, manchmal

auch auf Erwachsene)

• Sozialpflege-/Gesundheits-Fachkraft (je nach Berufsausbildung sowohl enger als auch breiter Altersfokus, manchmal auch für die Arbeit mit Erwachsenen)

2.2 Personalstrukturen: Qualifikation, Geschlecht, Migrationshintergrund Die Personalstatistik des Bildungsministeriums berücksichtigt nur diejenigen Kindergärten, deren Träger Kommunen, Kreise oder das Ministerium selbst sind. Zu den Qualifikationswegen des Personals in kirchlichen und privaten Kindergärten und in anderen Einrichtungstypen (Kinder-gruppen und Einrichtungen, die dem Gewerbegesetz unterliegen) gibt es keine statistischen Daten – sie werden deshalb in diesem Überblick auch nicht berücksichtigt.

© Tschechische Republik – Frühpädagogisches Personal 2017 5

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Tabelle 2 Tschechische Republik: Personalstrukturen in öffentlichen Kindergärten, Schuljahr 2015/2016

Personal Prozentanteile bzw. Kommentare Kindergartenfachkräfte mit einschlägigem Hochschulab-schluss 18%*

Kindergartenfachkräfte mit einschlägigem Abschluss einer berufsqualifizierenden Hochschule 4,5%**

Kindergartenpersonal mit einschlägigem berufsbilden-dem Sekundarstufe II-Abschluss 76,5%

Kindergartenpersonal mit anderer, nicht einschlägiger Qualifikation 1%

Personal ohne formale Ausbildung 5,3% (die Zahl der unqualifizierten Fachkräfte sinkt) Spezialisierte Unterstützungsfachkräfte wie z.B. Pädago-gische Ergänzungsfachkräfte

Meist nicht in der Einrichtung angestellt, können bei Bedarf zusätzlich angestellt werden

Männliche Fachkräfte

Bis 1989 waren gar keine, heute sind fast keine Män-ner in Kindergärten tätig (0,5% der Kernfachkräfte, bzw. des pädagogischen Personals), obwohl ihre Zahl jedes Jahr steigt, v. a. in den Großstädten (MŠMT 2017)

Kindergartenfachkräfte mit Migrationshintergrund Keine nationalen Daten***

* Prozentanteile der Fachkräfte mit einschlägigem Hochschulabschluss steigen: Schuljahr 2013/2014: 14%, 2014/2015: 16,2%, 2015/2016: 18%. Gleichzeitig sinken die Prozentanteile der Fachkräfte mit einem Abschluss der berufsbildenden Sekundarschulen, derjenigen mit anderer Qualifikation und des unqualifizierten Personals.

** Prozentanteile der Fachkräfte mit einschlägigem Fachhochschulabschluss steigen: Schuljahr 2013/2014: 3,2%, 2014/2015: 4,1%, 2015/2016: 4,5%. (CSI 2016, 18).

*** Personen mit Migrationshintergrund als Fachkräfte in Kindergärten kommen nur in Einzelfällen vor – als Kern-fachkräfte nur ausnahmsweise; in den letzten Jahren eher als Hilfskräfte (z.B. als pädagogische Ergänzungskräfte oder seit September 2016 auch als Kinderpflegerinnen) in Gruppen mit einem höheren Prozentanteil von Kin-dern mit Migrationshintergrund (in der Regel als Pilotprojekte in Kindergärten in Großstädten).

In den Kindergärten, in denen eine Inspektion durchgeführt wurde, waren im Schuljahr 2015/2016 5,3% des Kindergartenpersonals ohne einschlägige Ausbildung. (CSI 2016, 14). Die statistischen Daten bezüglich der Ausbildungsstruktur der tätigen Pädagogischen Ergän-zungsfachkräfte in Kindergärten und Vorbereitungsklassen sind sehr begrenzt. Sie liegen nur als Anteile unter allen tätigen Ergänzungsfachkräften vor, jedoch nicht im Verhältnis zu den jeweili-gen Stufen des Bildungssystems und den Bildungseinrichtungen4. Im Allgemeinen sind in öffentlichen Bildungseinrichtungen Ergänzungsfachkräfte mit (Fach-) Abitur (56,4%) am meisten vertreten, gefolgt von Personen mit Facharbeiterzeugnis (18,4%), Hochschulausbildung (Bachelor oder Master mit 18,2%) oder einem fachschulischen Diplom (4,0%; Referenzjahr 2015, MŠMT 2016a). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Qualifikationsniveaus der Ergänzungsfach-kräfte zu beobachten. Personen mit dem niedrigsten Qualifikationsniveau (Sekundarstufe I-Abschluss) sind die am wenigsten vertretene Gruppe (3%). Das Gesetz ermöglicht zwar auch sehr wenig qualifizierten Personen Zugang zu diesem Beruf, die reale Qualifizierungsstruktur zeigt aber, dass die tätigen Personen doch eher höher qualifiziert sind (Sekundarstufe II und Hochschulniveau).

4 Statistische Daten liegen nur für das höchste Ausbildungsniveau der Pädagogischen Ergänzungskräfte vor, nicht jedoch die Ausbildungswege und die Form der Ausbildungsprogramme. Deshalb können keine Aussagen über die häufigsten Qualifizierungswege oder Anzahl der Quereinsteiger gemacht werden.

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Tabelle 3 Tschechische Republik: Entwicklung des Qualifizierungsniveaus der Pädagogischen Ergänzungsfachkräfte in Kinder-gärten, Vorbereitungsklassen und Schulen von 2011 bis 2015, in %

Höchste erworbene Qualifizierung 2011 2012 2013 2014 2015

9 Jahre Grundschulausbildung (abgeschlossene Sekundarstufe I) 5,7 4,8 4,4 3,7 3,0

Sekundarstufe II (mit Facharbeiterzeugnis) 25,2 24,1 22,4 19,8 18,4

Sekundarstufe II (mit (Fach-)Abitur) 54,6 55,6 56,0 56,2 56,4

Fachhochschulabschluss (Diplom) 2,7 2,8 3,1 3,9 4,0

Hochschulabschluss (Bachelor-/Masterabschluss) 11,7 12,7 14,2 16,5 18,2 Quelle: Eigene Berechnung des Bildungsministeriums aufgrund der ISP-Data (MŠMT 2016b). Das Durchschnittsalter des Kindergartenpersonals ist sehr hoch. Die gegenwärtige Entwicklung zeigt, dass in den letzten Jahren v. a. die Kohorte der 26 bis 35-Jährigen und die derjenigen über 56 Jahre ansteigt. Der aktuelle Stand zeigt Tabelle 4. Künftig sollte daher die Gewinnung von jüngeren Fachkräften systematisch gefördert werden.

Tabelle 4 Tschechische Republik: Anteile des Kindergartenpersonals nach Durchschnittsalter, 2016

Altersgruppe in Jahren Anteile in %

bis 25 8,4

26–35 15,5

36–45 22,6

46–55 33,9

56 und älter 19,6 Quelle: MŠMT 2017.

3. Grundausbildungen

3.1 Ausbildungen frühpädagogischer Kernfachkräfte und Leitungsfachkräfte Im Folgenden werden die Ausbildungsoptionen für drei Personalkategorien dargestellt:

• Kindergartenfachkraft (Kernfachkraft in Kindergärten für 2-/3- bis 6-/7-Jährige); • Pädagogische Ergänzungsfachkraft (unterstützende Fachkraft in Kindergärten mit spezieller

Zuständigkeit für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen); • Pflegeperson (Dachbegriff für sämtliches, unterschiedlich ausgebildetes Personal – auch

Kernfachkräfte – in Kindergruppen für 1- bis 6-Jährige). Die Ausbildungswege werden zusätzlich in drei Tabellen dargestellt.

Kindergartenfachkraft (Učitelka)

Zurzeit gelten drei Ausbildungsoptionen für Kindergartenfachkräfte, aber bislang ist nur die ers-te Option (siehe unten) Voraussetzung für eine Anstellung.

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Ausbildungsoption 1 – Kindergartenfachkraft Berufsfachschule (Sekundarstufe II) – Spezialisierung Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik Nach der neunjährigen Schulpflicht kann man sich nach einem Eingangstest mit Persönlich-keitseinschätzung und nachgewiesenen Fähigkeiten in Musik, Sport und Kunst in einer Berufs-fachschule mit pädagogischer Spezialisierung einschreiben – diese Ausbildung wird jedoch nicht von allen Berufsfachschulen und nicht jedes Jahr angeboten. Guter allgemeiner Gesundheitszu-stand und eine Aussprache ohne Auffälligkeiten sind Voraussetzung für die Aufnahme5. Die Ausbildung dauert in der Regel vier Jahre und endet mit einem dem Fachabitur ähnlichen Abschluss (ISCED 354). Insgesamt 33 Berufsfachschulen (darunter vier kirchliche und zehn pri-vate Schulen) haben diese Fachausbildung in der klassischen Form (d.h. vierjährige Präsenzaus-bildung oder ein- bis zweijährige Ausbildung für Schülerinnen mit einem (Fach-)Abitur in einem anderen Fachgebiet) akkreditiert. Insgesamt 23 Berufsfachschulen bieten auch ein Fernstudium an, das unterschiedlich lang ist (drei bis fünf Jahre bzw. ein bis zwei Jahre für Bewerberinnen mit (Fach-)Abitur in einem anderen Fach – je nach bisheriger Ausbildungsinhalte und ihrer Eignung und der vorher erworbenen Ausbildungsstufen und -orientierung). Diese Studienform (sog. Kombinierte6 oder Abendausbildungsform mit zehn bis 18 Stunden pro Woche) darf maximal ein Jahr länger dauern als die Regelausbildung. 2016 boten 16 Berufsfachschulen (davon 14 öffentliche Schulen, eine kirchliche und eine private Schule) diese Fachausbildung als Präsenzstudium und acht Berufsfachschulen als Fernstudium an. Die Fachausbildung Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik qualifiziert die Absolven-tinnen für ein breites Arbeitsfeld. Sie dürfen als vollqualifizierte Fachkräfte folgende Positionen ausüben: – Lehrkraft im Kindergarten (Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal 563/2004 Gesetzsamm-

lung, § 6) oder pädagogische Angestellte in anderen frühpädagogischen Tageseinrichtungen (MŠMT 2015a);

– Erzieherin (Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal 563/2004 Gesetzsammlung, § 16) und Freizeitpädagogin (Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal 563/2004 Gesetzsammlung, § 17) in außerschulischen Einrichtungen (Horte, Kinder- und Jugendhäuser, Kinderhäuser);

– Pädagogische Ergänzungsfachkraft (Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal 563/2004 Ge-setzsammlung, § 20);

– Kinderpflegerin für unter 3jährige Kinder (im Rahmen des gebundenen Gewerbes Pflege un-ter 3jähriger Kinder) oder als Kinderpflegerin bei älteren Kindern (freies Gewerbe).

Ausbildungsoption 2 – Kindergartenfachkraft Berufsqualifizierende Hochschule – Studium der vor- und außerschulischen Pädagogik Den zweiten Ausbildungsweg zur vollen Qualifikation für die Arbeit als Lehrkraft in einem Kin-dergarten (Kernfachkraft) stellt der Studiengang vorschulische und außerschulische Pädagogik an einer der vier berufsqualifizierenden Hochschulen dar, die sich auf Frühpädagogik spezialisie-ren. Die berufsqualifizierenden Hochschulen stellen eine relativ neue Art von Ausbildungsinstitu-tion dar – sie wurden erst 1991 zum Bestandteil des tschechischen Bildungssystems (in den ers-ten vier Jahren in Form eines experimentellen Schultyps). Heutzutage gibt es staatliche, kirchli-che und private berufsqualifizierende Hochschulen. Von Vornherein boten diese Hochschulen ein Regel- und ein Fernstudium an.

5 Ähnliches gilt auch für die berufsqualifizierenden Hochschulen und für das Studium der Frühpädagogik an den Uni-versitäten. In der Regel wird eine Bestätigung vom praktischen Arzt und vom Logopäden verlangt. 6 Die kombinierte Ausbildungsform verbindet die Präsenz- und Fernbildungsformen – die Studenten haben sowohl den klassischen Unterricht, als auch Aufgaben, die sie individual ausüben.

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Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich teilweise unter den Hochschulen. Grundsätz-lich gehören zu den Bedingungen die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und eine Aufnahmeprüfung (Eingangstest in ästhetischen Disziplinen, Pädagogik, Psychologie, oft auch ein Persönlichkeitstest oder ein individuelles Gespräch mit der Bewerberin). Die Regelausbildung dauert drei Jahre (Fernstudium vier Jahre) und endet mit einem Diplom (ISCED 655). Eine vorhe-rige Ausbildung mit pädagogischer Ausrichtung an einer Sekundarschule wird für die Annahme an die Hochschule nicht verlangt; entscheidend ist das Ergebnis der Aufnahmeprüfung. Das Re-gelstudium ist in Winter- und Sommersemester eingeteilt (16 Unterrichtswochen und drei Prü-fungswochen). Der Fernlehrgang besteht aus 22 Konsultationstreffen (200 Stunden) im Schuljahr und drei Wochen für Prüfungen. Die Konsultationen finden an einem bestimmten Tag in der Woche statt (etwa neunstündiger Blockunterricht, ungefähr zweimal pro Monat) (Rýdl und Šme-lová 2012, 115). Die Ausbildung qualifiziert für ähnliche berufliche Positionen wie das Ausbildungsprogramm an den Berufsfachschulen (d.h. Lehrkraft im Kindergarten und anderen frühpädagogischen Einrich-tungen, Lehrkraft in einer Vorbereitungsklasse, Erzieherin in Horten und Einrichtungen der Sozi-aldienste, Fachkraft in außerschulischen Einrichtungen und Pädagogische Ergänzungsfachkraft).

Ausbildungsoption 3 – Kindergartenfachkraft Universität – Studium der Frühpädagogik Seit 1970 ist es möglich, Frühpädagogik an einer Universität zu studieren. Den ersten akkredi-tierten Bachelorstudiengang gab es 1993 in Prag (Karls-Universität), später auch an weiteren Universitäten. Zurzeit sind alle Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses in ein Bachelor- und Masterprogramm strukturiert. An neun Universitäten (in der Regel an pädagogischen Fakul-täten) in der Tschechischen Republik können dreijährige Bachelor-Studiengänge und an zwei Universitäten auch zweijährige anschließende Master-Studiengänge belegt werden (sowohl als Regelstudium, als auch als berufsbegleitendes Studium, sog. kombiniertes Studium), die als „Pä-dagogik für Kindergärten“(wörtlich: „Lehramt für Kindergärten“, učitelství pro mateřské školy, Bachelorprogramm) und „Pädagogik der frühen Kindheit“ (Masterprogramm) bezeichnet wer-den. Studienvoraussetzungen sind die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und eine er-folgreich abgelegte Aufnahmeprüfung (oft ein praktischer und theoretischer Eingangstest, z.B. in ästhetischen Fächern, eine mündliche Prüfung im Fach Pädagogik, Psychologie, Kinderliteratur, ein Persönlichkeitstest oder ein Test der allgemeinen Studienvoraussetzungen des Bewerbers) – die Bedingungen unterscheiden sich je nach Universität. Für den Bachelorstudiengang gibt es langfristig mehr Interessentinnen als Plätze – in Prag gibt es daher einen Numerus clausus, von etwa 120 Bewerberinnen werden in der Regel etwa 25 bis 30 genommen. Viele Abiturientinnen bewerben sich aber an mehreren Universitäten oder auch für weitere pädagogische Studien-gänge (z.B. Grundschulpädagogik, Sonder- und Heilpädagogik). Im dreijährigen Programm sind sowohl intensive praktische als auch theoretische Elemente ein-geschlossen. Die Studierenden erwerben 180 ECTS, davon sind wenigstens 10% Wahlfächer (Bei-spiel Prag). Die Bildungsprogramme und Inhalte der Staatsexamen (Bachelor-Prüfung) unter-scheiden sich je nach Universität. Einen einheitlichen beruflichen Standard für die Bachelor- und Masterprogramme gibt es zurzeit nicht7. Die Bachelor- und Masterprogramme gliedern sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlkurse. Diese sollen allgemeine, fachbezogene, didaktische und pädagogisch-psychologische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden fördern. Tabelle 5 beschreibt die verschiedenen Routen der Grundausbildung der Kindergartenfachkraft (učitelka).

7 Ein Entwurf für den beruflichen Standard wurde im Rahmen eines Projektes 2001 vorgelegt, jedoch nicht allgemein akzeptiert.

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Tabelle 5 Tschechische Republik: Kindergartenfachkraft

Berufstitel in Tschechisch: Učitelka („Lehrkraft“) Profil: Vorschulpädagogische Fachkraft

Route 1 (= einzige Voraussetzung für die Ausübung des Berufs):

Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule; Aufnahmeprüfung; Kompetenzprüfung (Musik, Sport, Kunst).

Ausbildung: 4 Jahre höhere Sekundarstufe, Fachrichtung Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik. Fach-praktikum mindestens 10 Wochen und Lehrpraktikum mindestens 7 Wochenstunden während der ganzen Ausbil-dung

Abschluss: Fachgebundene Hochschulreife (Maturita)

ECTS-Punkte: n. z. EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0112 ISCED 2011: 354

Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre); förder- bzw. heilpäd. Kindergarten (2/3–6/7 Jahre) in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Förder- und Heilpädagogik mit Hochschulabschluss; Vorberei-tungsklasse in der Grundschule für 6- bis 7-Jährige in Zusammenarbeit mit einer Pädagogischen Ergänzungsfach-kraft, die eine einschlägige Ausbildung hat, die jedoch nicht unbedingt auf Frühpädagogik spezialisiert ist. Auch die Arbeit in altersübergreifenden Kindergruppen, in Mikro-Krippen oder gewerblichen Einrichtungen ist möglich.

Route 2:

Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung und Kompetenzprü-fung (ästhetisch-musische Fächer, Pädagogik, Psychologie)

Ausbildung: 3 Jahre berufsqualifizierende Pädagogische Hochschule, entweder mit Fachrichtung Vorschulpäda-gogik und außerschulische Pädagogik oder mit Fachrichtung Ausbildung für Erzieherinnen mit einer Abiturteilprü-fung in Frühpädagogik

Abschluss: Diplom

ECTS-Punkte: n. z. EQR: Stufe 6 ISCED 2013-F: 0112 ISCED 2011: 655

Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre); förder- bzw. heilpäd. Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Förder- und Heilpädagogik mit Hochschulabschluss; Vorberei-tungsklasse in der Grundschule für 6- bis 7-Jährige in Zusammenarbeit mit einer Pädagogischen Ergänzungsfach-kraft, die eine einschlägige Ausbildung hat, die jedoch nicht unbedingt auf Frühpädagogik spezialisiert ist. Auch die Arbeit in altersübergreifenden Kindergruppen, in Mikro-Krippen oder gewerblichen Einrichtungen ist möglich.

Route 3:

Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung und Kompetenzprüfung (ästhetisch-musische Fächer, Pädagogik, Psychologie, variiert je nach Universität); ein anschlie-ßender, 2jähriger Master-Studiengang ist möglich als Regel- oder Fernstudium.

Ausbildung: 3 Jahre Bachelor-Studium mit Fachrichtung Vorschulpädagogik

Abschluss: Bachelor/Vorschulpädagogik

ECTS-Punkte: 180 EQR: Stufe 6 ISCED 2013-F: 0112 ISCED 2011: 645

Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre); förder- bzw. heilpäd. Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Förder- und Heilpädagogik mit Hochschulabschluss; Vorberei-tungsklasse in der Grundschule für 6- bis 7-Jährige in Zusammenarbeit mit einer Pädagogischen Ergänzungsfach-kraft, die eine einschlägige Ausbildung hat, die jedoch nicht unbedingt auf Frühpädagogik spezialisiert ist. Auch die Arbeit in altersübergreifenden Kindergruppen, in Mikro-Krippen oder gewerblichen Einrichtungen ist möglich.

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Ergänzend zu diesen drei Ausbildungsoptionen wurden auch alternative Qualifizierungswege eröffnet: Seit 2005 können auch Heilpädagoginnen mit (Fach)Hochschulabschluss als vollqualifi-zierte Kernfachkraft im Kindergarten angestellt werden; seit 2012 auch Personen mit (Fach)Hochschulausbildung als Erzieherin, Lehrkraft für die Primarstufe, Freizeitpädagogin oder Absolventinnen des Studienprogramms im Fach Pädagogik nach dem Abschluss des Weiterbil-dungsstudiums für Kindergartenlehrkräfte (im Rahmen von Programmen des lebenslangen Ler-nens an den Universitäten).

Pädagogische Ergänzungsfachkraft (Asistent pedagoga)

Seit 1993 arbeiten Pädagogische Ergänzungsfachkräfte als Zweitfachkraft8 in Gruppen für Kinder mit sozialer Benachteiligung (in Regelkindergärten, Heil-/Sonderpädagogischen Kindergärten oder Vorbereitungsklassen bei Grundschulen) und seit 1997 in Gruppen für Kinder mit Gesund-heitsbeeinträchtigung (in integrativen Regelkindergärten oder heil-/förderpädagogischen Kin-dergärten9). Die gesetzliche Grundlage für Kompetenzen, Ausbildung und Arbeitsinhalte wurde in den Jahren 2004 bis 2005 verankert. Jedoch wurde kein bestimmter Ausbildungsweg festgelegt. Die Tätig-keit wird zurzeit noch nicht als „lebenslanger“ Beruf verstanden, die Pädagogischen Ergän-zungs(fach)kräfte gehören aber zunehmend zum festen Personalbestand. Die Ausbildung wird v. a. von Müttern (die Erfahrung mit eigenen Kindern mit einer Benachteiligung/Behinderung ge-macht haben und nun in die Arbeitswelt zurückkehren) oder Rentnerinnen (oft Lehrkräfte, Sozi-alarbeiterinnen etc.) ausgeübt. Es handelt sich überwiegend um einen alternativen Berufsweg für diese Personen. Es wird jedoch erwartet, dass sich diese Situation ändert und die Pädagogi-schen Ergänzungsfachkräfte ein fester Bestandteil des pädagogischen Personals werden (im Zusammenhang mit den neuen proinklusiven legislativen Maßnahmen (Novelle des Schulgeset-zes), die im September 2016 in Kraft getreten sind. Anfang der 1990er Jahre arbeiteten oft Roma Frauen als Pädagogische Ergänzungskräfte, um eine bessere Eingliederung von Roma-Kindern zu erreichen. Die unten beschriebenen Qualifikationswege sind gleichwertig, sehr heterogen und durch hohe Durchlässigkeitsmöglichkeiten gekennzeichnet. Die Mindestqualifikation ist jedoch sehr niedrig (Abschluss der Sekundarstufe I und ein Qualifikationskurs für den Typ 2), was in Fachkreisen negativ bewertet wird und auch mit der niedrigen Vergütung verbunden ist. Im Allgemeinen können alle Personen mit pädagogischer Ausbildung auf Sekundarstufe II und auf tertiärer Stufe die Arbeit einer pädagogischen Ergänzungsfachkraft ausüben, ohne ein weite-res spezialisierendes Weiterbildungsprogramm. Ein derartiges Ausbildungsprogramm (sog. Stu-dium für pädagogische Assistenzkräfte oder Studium der Pädagogik10) ist nur für Personen mit Abschluss in einem nicht-pädagogischen Fach verpflichtend. Berufsqualifizierende Hochschulen und Universitäten bieten zurzeit nur vereinzelt Weiterbildungsprogramme an, die auch die Vor-bereitung der künftigen Pädagogischen Ergänzungsfachkräfte einschließen. Folgende Qualifizierungs-/Weiterbildungsprogramme richten sich direkt an die fachliche Vorbe-reitung der Pädagogischen Ergänzungsfachkräfte.

8 Oder auch dritte Fachkraft im Falle der heil-/förderpädagogischen Kindergärten für Kinder mit schweren Gesund-heitsbehinderungen. 9 Die Legislative (Schulgesetz 561/2004 (letzte Novelle 2017), §16) unterscheidet Kindergartentypen oder besondere Klassen (Gruppen) für Kinder mit folgenden Behinderungen: mentale, physische, Seh- und Gehörbehinderung, schwere Sprachstörung, schwere Entwicklungsstörung im Lernen, schwere Verhaltensstörungen, Autismus, kombinierte Störungen. 10 Das „Studium der Pädagogik“ ist laut Gesetz eine allgemeine Bezeichnung für Qualifizierungs-/Weiterbildungs-programme pädagogischer Ausrichtung ohne nähere Spezifizierung.

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Qualifizierungsoption 1 – Pädagogische Ergänzungsfachkraft Berufsfachschule – Ausbildungsprogramm für Pädagogische Ergänzungsfachkräfte Ein ausgearbeitetes Ausbildungsprogramm haben zurzeit nur drei Berufsfachschulen im Pro-gramm Pädagogik für Assistentinnen im Schulwesen (Pedagogika pro asistenty ve školství) ak-kreditiert; angeboten wird es nur von einer Berufsfachschule und nur als Fernstudium (5-jährige Ausbildung für Auszubildende mit erworbenem Sekundarstufe I-Abschluss in kombinierter oder Abendform und 1- oder 2-jährige Regelausbildung für Personen mit erworbenem Sekundarstufe II-Abschluss in einem anderen Fach). Die 2008 entstandene Ausbildung soll diesen Personen ermöglichen, eine Sekundarstufe II-Ausbildung zu erhalten und wird daher berufsbegleitend angeboten11. Diese Qualifizierungsoption spielt aber eine wenig bedeutende Rolle, da sich die Ergänzungsfachkräfte beider Typen meist aus Personen mit anderer pädagogischer Qualifizie-rung rekrutieren. Dieses Ausbildungsprogramm verfügt (ähnlich wie alle akkreditierten Ausbildungsprogramme der Sekundarstufe II) über ein nationales Rahmenbildungsprogramm, das die Basis für das Schulbildungsprogramm der Berufsfachschulen darstellt. Neben den allgemeinbildenden Fä-chern (525 Unterrichtsstunden) sind 310 Unterrichtsstunden der pädagogisch-psychologischen Vorbereitung und 150 Unterrichtsstunden der pädagogischen Arbeit der Ergänzungsfachkraft gewidmet. Der Mindestumfang der praktischen Ausbildung beträgt 100 Stunden. Die Ausbildung soll die Lernenden auf die Förderung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen vorbereiten (d.h. nicht nur speziell auf die Arbeit in Grundschulen oder Kindergärten). Qualifizierungsoption 2 – Pädagogische Ergänzungsfachkraft Weiterbildungsprogramme für Pädagogische Ergänzungsfachkräfte Das Weiterbildungsprogramm Studium für pädagogische Assistenzkräfte 12 ist der übliche Weg zum Erlangen der Mindestqualifikation für die Arbeit einer Pädagogischen Ergänzungskraft bei-der Typen. Das Programm bieten zurzeit verschiedene Hochschulen und Weiterbildungsanstalten (20 An-bieter) an. Jede dieser Bildungseinrichtungen muss ihr eigenes Programm akkreditieren lassen. Dabei unterscheiden sich je nach der Spezialisierung auch die Inhalte: z.B. Vorbereitung über-wiegend für die Arbeit mit Kindern mit Migrationshintergrund, mit sozialbenachteiligten Kindern etc. Die Kurse können in der Regel innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Hoher Stellenwert wird nicht nur auf die theoretische, sondern auch auf die praktische Vorbereitung gelegt. Dieses Aus-bildungsprogramm besteht in Vollzeit mindestens aus 120 Stunden (80 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis). Viele Kurse sind aber auch länger. Einen weiteren Weg zum Erlangen der Mindestqualifikation für die Arbeit von Pädagogischen Ergänzungskräften beider Typen stellt das Studium der Pädagogik für Pädagogische Ergänzungs-fachkräfte dar. Dieses Weiterbildungsprogramm wird ebenso von verschiedenen Hochschulen und Weiterbildungsinstituten (ebenso wie das oben beschriebene Studium für pädagogische Assistenzkräfte). Das Studium der Pädagogik ist für Personen mit erworbenem Sekundarstufe II-Abschluss oder einem (Fach)Hochschulabschluss in einem nicht-pädagogischen Fach bestimmt. Es umfasst mindestens 80 Stunden. Einen dritten Weg zum Erlangen der Mindestqualifikation für die Arbeit einer pädagogischen Ergänzungskraft beider Typen stellt ein Studium im Rahmen der Weiterbildungskurse von (Fach)Hochschulen und Universitäten.

11 Persönliche Mitteilung von PhDr. Jana Kašparová, Nationalinstitut für Bildung, 23.09.2016. 12 Im Einklang mit legislativen Bedingungen im Gesetz Nr. 563/2004 Slg., §20 Buchstabe e) und Verordnung Nr. 317/2005 Slg., § 4.

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Tabelle 6 gibt einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungswege zum Beruf der pädago-gischen Ergänzungsfachkraft, die zeitweise neben der Kindergartenfachkraft insbesondere mit Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen arbeitet. Das Gesetz über das päd. Lehrpersonal (Nr. 563/2004 Slg., §20) unterscheidet zwei Typen und verschiedene anschließende Qualifikati-onswege innerhalb dieses Profils: Typ 1: Die Pädagogische Ergänzungsfachkraft übt direkte pädagogische Arbeit in einer Gruppe aus, die von Kindern mit speziellen Bildungsbedürfnissen (darunter auch gesundheitliche oder sozio-kulturelle Benachteiligungen) besucht wird, oder in einer Schule, wo diese Kinder individu-ell integriert werden. Typ 2: Die Pädagogische Ergänzungsfachkraft übt direkte pädagogische Arbeit aus, die aus erzie-herischen Hilfsleistungen in einer Schule oder anderen Bildungseinrichtungen besteht. Für die-sen Typ sind niedrigere Qualifikationsanforderungen festgelegt. In Kindergärten und Vorbereitungsklassen arbeiten überwiegend pädagogische Ergänzungsfach-kräfte des ersten Typs. Tabelle 6 Tschechische Republik: Pädagogische Ergänzungsfachkraft

Titel in Tschechisch: Asistent pedagoga („Pädagogische Assistenzkraft“)

Typ 1

Zurzeit gelten sechs Qualifizierungswege für pädagogische Ergänzungsfachkräfte (Typ 1) in Kindergärten und Vorbereitungsklassen. In Kindergruppen und Pflegeeinrichtungen arbeiten diese Fachkräfte nicht. Route 1.1 Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 4 Jahre höhere Sekundarstufe mit pädagogischer Fachrichtung Abschluss: Fachgebundene Hochschulreife (Maturita) ECTS-Punkte: n. z. EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0113 ISCED 2011: 354 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- bis 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf). Route 1.2 Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit nicht pädagogischer Fachrichtung Ausbildung: Abschluss einer der folgenden drei Optionen einer Zusatzqualifizierung Abschluss: Bescheinigung (1) Weiterbildungsprogramm mit Fachrichtung Pädagogik an einer Hochschule oder Universität Abschluss: Bescheinigung (2) Weiterbildungsprogramm „Studium der Pädagogik“ im pädagogischen Bereich von mindestens 80 Stunden, das von einer Hochschule/Universität oder anderer akkreditierten Bildungseinrichtung angeboten wird, mit einer Spezialisierung auf die Arbeit der pädagogischen Ergänzungskräfte Abschluss: Bescheinigung (3) Weiterbildungsprogramm für pädagogische Ergänzungsfachkräfte von mindestens 120 Stunden, das von einer Hochschule/Universität oder anderer akkreditierten Bildungseinrichtung angeboten wird („Studium für pädagogi-sche Assistenzkräfte“). Abschluss: Bescheinigung Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf).

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Titel in Tschechisch: Asistent pedagoga („Pädagogische Assistenzkraft“)

Route 1.3 Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre berufsqualifizierende Hochschule mit pädagogischer Fachrichtung Abschluss: Diplom* ECTS-Punkte: trifft nicht zu EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0113 ISCED 2011: 655 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) *Die Fachhochschulen sind noch nicht in das Bachelor-Master System eingegliedert, obwohl sie nach der Einrich-tung in ISCED (2011) 655 sind und im EQR Stufe 6. Die Durchlässigkeit der Ausbildung ist sehr begrenzt – nur eine Universität akzeptiert ein Teil der Prüfungen in ihrem Bachelor-Studium, sonst müssen die Fachhochschulabsol-venten das ganze Bachelorstudium ablegen. Route 1.4 Zugangsvoraussetzungen: Diplom von einer berufsqualifizierenden Hochschule mit nicht pädagogischer Fachrich-tung (3jährige Ausbildung) Ausbildung: Abschluss eines ergänzenden Weiterbildungsprogramms (siehe Route 1.2) Abschluss: Bescheinigung von dem Weiterbildungsprogramm Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Route 1.5 Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre Universität, Bachelor-Studium mit Fachrichtung Erziehungswissenschaft; ein sich anschlie-ßender, 2jähriger Master-Studiengang ist möglich Abschluss: Bachelor ECTS-Punkte: 180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0111 ISCED 2011: 645 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf). Route 1.6 Zugangsvoraussetzungen: Abgeschlossenes Bachelorstudium mit nicht pädagogischer Fachrichtung Ausbildung: Abschluss einer ergänzenden Zusatzqualifizierung (siehe Route 1.2) Abschluss: Bescheinigung Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf). Typ 2

Zurzeit gelten fünf Qualifizierungswege für Pädagogische Ergänzungsfachkräfte (Typ 2) in Kindergärten und Vorbe-reitungsklassen (nicht jedoch in Kindergruppen und Pflegeeinrichtungen), aber bislang ist nur die erste Route Vo-raussetzung für die Anstellung. Route 2.1 Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule Ausbildung: Akkreditiertes Qualifizierungsprogramm „Studium für pädagogische Assistenzkräfte“ mit mind. 120

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Titel in Tschechisch: Asistent pedagoga („Pädagogische Assistenzkraft“)

Stunden, das von Weiterbildungsinstituten angeboten wird. Abschluss: Bescheinigung Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf). Route 2.2 Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule; Aufnahmeprüfung Ausbildung: höhere Sekundarstufe mit einer Fachrichtung, die sich an der Vorbereitung zu Pädagogischen Ergän-zungskräften orientiert (bei einer fachgebundenen Hochschulreife in einem nicht-pädagogischen Fach kann die Ausbildung in 1 bis 2 Jahren bzw. bei Fernstudium in 1 bis 3 Jahren absolviert werden) Abschluss: Fachgebundene Hochschulreife (Maturita) ECTS-Punkte: trifft nicht zu EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0113 ISCED 2011: 354 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf). Route 2.3 Zugangsvoraussetzungen: Facharbeiterzeugnis Ausbildung: Weiterbildung „Studium der Pädagogik“ (Ausbildungsprogramm im pädagogischen Bereich, das von einer Hochschule oder anderer akkreditierten Bildungseinrichtung angeboten wird, mind. 80 Stunden, Spezialisie-rung auf die Arbeit der pädagogischen Ergänzungsfachkraft) Abschluss: Bescheinigung Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf). Route 2.4 Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit nicht pädagogischer Fachrichtung Ausbildung: Weiterbildung „Studium der Pädagogik“ oder „Studium für pädagogische Assistenzkräfte“ oder (siehe Route 1.2) Abschluss: Bescheinigung Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergarten (2/3 bis 6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; förder- bzw. heilpädagogischer Kindergarten (2/3–6/7 Jahre), in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft; Vorbe-reitungsklasse in der Grundschule für 6- b is 7-Jährige, in Zusammenarbeit mit einer Kernfachkraft (jeweils mit Fokus auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf). Route 2.5 Alle weiteren Möglichkeiten für die Qualifikation für pädagogische Ergänzungsfachkräfte nach dem Typ 1 (siehe Route 1.1 bis 1.6)

Pflegeperson (Pečující osoba)

Für Pflegepersonen in Kindergruppen gibt es kein spezialisiertes Qualifizierungsprogramm oder Studium. Die Arbeit darf von Personen mit unterschiedlichen, wohl aber fachbezogenen Qualifi-kationen geleistet werden. In der Regel (außer dem ersten Beispiel „Lehrkraft mit Qualifizierung für den Kindergarten“) beinhalten die Ausbildungsprofile keine engere Spezialisierung in der

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Fachrichtung Frühpädagogik und Pflege für unter 6jährige Kinder (oder nur in geringem Ausmaß im Vergleich zur Route 1). Seit September 2016 können Personen mit Ausbildungen mit pädagogischen, sozialen oder ge-sundheitlichen Schwerpunkten (ISCED 354) oder mit einer Qualifizierung als Kinderpflegerin (siehe Route 11) auch als Hilfskraft (chůva – Kinderfrau) in Kindergärten, die auch 2jährige Kin-der aufnehmen, arbeiten. Tabelle 7 gibt einen Überblick über die Ausbildungsstrukturen der 14 verschiedenen Berufsab-schlüsse, die als Voraussetzung für die Einstellung als Kernfachkraft in den altersübergreifenden Kindergruppen gelten. Tabelle 7 Tschechische Republik: Pflegeperson

Titel in Tschechisch: Pečující osoba Profil: Heterogen

1. Lehrkraft mit Qualifizierung für den Kindergarten Siehe Tabelle 4 für die drei Ausbildungsrouten 2. Lehrkraft mit Qualifizierung für die Primarstufe Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 5 Jahre Master-Studium mit Fachrichtung Primarpädagogik Abschluss: Master ECTS-Punkte: 300 EQR-Stufe: 7 ISCED 2013-F: 0113 ISCED 2011: 746 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 3. Erzieherin 3.1 Erzieherin (Diplom/Bachelor) Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre Fachhochschule oder Bachelor-Studium, Fachrichtung Studium für Erzieherinnen (wörtlich: „Studium der Erziehungswissenschaft“, d.h. Spezialisierung auf die Arbeit mit 7–18jährigen Kindern in Schulen, Horten und außerschulischen Einrichtungen) Abschluss: Diplom/Bachelor, für Bachelor ist anschließendes Masterstudium möglich ECTS-Punkte: trifft nicht zu/180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0922 ISCED 2011: 645/655 3.2 Erzieherin (Sekundarstufe II-Abschluss) Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 4 Jahre höhere Sekundarstufe mit Fachrichtung Ausbildung für Erzieherinnen Abschluss: Fachgebundene Hochschulreife (Maturita) ECTS-Punkte: trifft nicht zu EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0922 ISCED 2011: 354 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 4. Allgemeine Krankenschwester Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre Fachhochschule oder Bachelor-Studium Abschluss: Diplom/Bachelor ECTS-Punkte: trifft nicht zu/180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0913

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Titel in Tschechisch: Pečující osoba Profil: Heterogen

ISCED 2011: 645/655 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 5. Hebamme Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre Bachelor-Studium Abschluss: Bachelor ECTS-Punkte: 180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 645 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 6. Sanitäter Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre Fachhochschule oder Bachelor-Studium Abschluss: Diplom/Bachelor ECTS-Punkte: trifft nicht zu/180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 645/655 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 7. Gesundheitsassistent Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 4 Jahre höhere Sekundarstufe mit einer einschlägigen (nicht pädagogischen) Fachrichtung Abschluss: Fachgebundene Hochschulreife (Maturita) ECTS-Punkte: trifft nicht zu EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 354

Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 8. Pflegekraft Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre höhere Sekundarstufe mit einer einschlägigen Fachrichtung; mit einem Praktikum von mindes-tens 700 Stunden Abschluss: Facharbeiterzeugnis ECTS-Punkte: trifft nicht zu EQR-Stufe: 3 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 343

Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 9. Sozialarbeiter Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre Fachhochschule oder Bachelor-Studium Abschluss: Diplom/Bachelor, anschließendes Master-/Doktorstudium möglich ECTS-Punkte: trifft nicht zu/180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0923 ISCED 2011: 645/746/747/844/655 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 10. Angestellte im Sozialdienst Zugangsvoraussetzungen: 9 Jahre allgemeinbildende Schule; Aufnahmeprüfung

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Titel in Tschechisch: Pečující osoba Profil: Heterogen

Ausbildung: akkreditierter Qualifikationskurs (min. 180 Stunden); Arbeiterin im Sozialdienst Abschluss: Bescheinigung ECTS-Punkte: trifft nicht zu EQR-Stufe: 2 ISCED 2013-F: 0923 ISCED 2011: 244 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft

11. Kinderpflegerin (wörtlich „Kinderfrau für Kinder vor der Einschulung“) Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife Ausbildung: 1) keine, nur Prüfung ohne vorherige formale Ausbildung, 2) Weiterbildungsprogramm für Quereinstei-ger im Umfang von 160 Stunden (60 Stunden sind praktischer Ausbildung gewidmet) Abschluss: Bescheinigung ECTS-Punkte: trifft nicht zu EQR-Stufe: 4 ISCED 2013-F: 0922 ISCED 2011: 344/354 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft 12. Angestellte im Gesundheits- und Sozialdienst Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre berufsqualifizierende Hochschule oder Bachelor-Studium Abschluss: Diplom/Bachelor, anschließendes Masterstudium möglich ECTS-Punkte: trifft nicht zu/180 EQR-Stufe: 6 ISCED 2013-F: 0913 ISCED 2011: 645/746/655/746 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft

13. Arzt Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 6jähriges Grundstudium Abschluss: MUDr. (Medicinae Universae Doctor – Abschluss des allgemeinen Medizinstudiums in der Tschechi-schen Republik) ECTS-Punkte: 360 EQR-Stufe: 7 ISCED 2013-F: 0912 ISCED 2011: 747 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft

14. (Klinischer) Psychologe Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; Aufnahmeprüfung Ausbildung: 3 Jahre Bachelor und anschließend 2 Jahre Master-Studium Abschluss: Bachelor und dann Master ECTS-Punkte: 300 (180 plus 120) EQR-Stufe: 7 ISCED 2013-F: 0313 ISCED 2011: 746 Frühpädagogische Arbeitsfelder: Kindergruppe (dětská skupina), 1–6(7) Jahre, als Kernfachkraft

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3.2 Kompetenzanforderungen und Ausbildungscurricula

Kindergartenfachkraft (Učitelka)

Ausbildungsoption 1 Berufsfachschule (Sekundarstufe II) – Spezialisierung Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik Die inhaltliche Grundlage für diese Fachausbildung ist im Rahmenbildungsprogramm für das Fach Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik (2009) verankert, das ein verbindliches Rahmenwerk für alle Berufsfachschulen mit dieser Ausrichtung darstellt. Dieses Dokument defi-niert nicht nur die allgemeinen Basiskompetenzen, sondern auch fachspezifische Kompetenzen und Bildungsinhalte und geht aus von den vier Zielen des lebenslangen Lernens für das 21. Jahr-hundert (das „Vier-Säulen-Modell“13 im Delors-Bericht14). Die Ausbildung zielt auf die Entwick-lung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in Form von Schlüssel- und Fachkompetenzen, die an das Curriculum für die einheitliche neunjährige Grundschule (einheitliches Rahmenbildungs-programm für Primar- und Sekundarstufe I) anknüpfen:

• Die Schlüsselkompetenzen gliedern sich in: Lernkompetenz, Problemlösungskompetenz, kommunikative Kompetenz, Personal- und Sozialkompetenz, zivilgesellschaftliche Kompetenz und Kulturbewusstsein, Arbeits- und Unternehmenskompetenz, mathematische Kompetenz und Anwendungskompetenz bei Informations- und Kommunikationstechnologien.

• Die fachbezogenen Kompetenzen betreffen die Vorbereitung, Realisierung und Evaluation von pädagogischen, bildnerischen und freizeitpädagogischen Tätigkeiten von Kindern im frü-hen Alter und Schulalter. Die Absolventen sollen weiter befähigt werden, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu beachten, die höchste Qualität ihrer eigenen Arbeit anzustreben und ökonomisch zu handeln, im Einklang mit der Strategie des lebenslangen Lernens. Jede Berufsfachschule erarbeitet ihr eigenes Schulbildungsprogramm, das entweder nach Fächern oder in Modulen strukturiert wird.

Tabelle 8

Tschechische Republik: Schwerpunkte des Ausbildungscurriculums (Berufsfachschule) für Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik

Bildungsbereiche Mindest-Stundenzahl während der Ausbildung

Wöchentlich Gesamtstundenzahl

Sprachliche Bildung: Tschechisch 5 160

Sprachliche Bildung: Fremdsprache 10 320

Gesellschaftliche Bildung 5 160

Naturwissenschaftliche Bildung 4 128

Mathematische Bildung 8 256

Ästhetische Bildung (Musik, Kunst, Theater) 5 160

Gesundheitsbildung 8 256

Bildung in Informations- und Kommunikationstechnologien 4 128

Ökonomische Bildung 2 64

Pädagogisch-psychologische Bildung 21 672

Didaktik der pädagogischen Arbeit 30 960

Disponible Stunden 26 832

Insgesamt 128 4096 Quelle: MŠMT, Rahmenplan Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik 2009b, 58

13 Lernen, zusammenzuleben; Lernen, Wissen zu erwerben; Lernen zu handeln; Lernen für das Leben. 14 Deutsche UNESCO-Kommission, .Hrsg. 1997. Lernfähigkeit: Unser verborgener Reichtum. UNESCO-Bericht zur Bildung für das 21. Jahrhundert. Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand. Siehe auch: https://www.unesco.de/infothek/publikationen/publikationsverzeichnis/delors-bericht.html.

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Private Berufsfachschulen verfügen zusätzlich über das Ausbildungsprogramm Bil-dung/Erziehung von Kindern im frühen Alter und im jüngeren Schulalter, das die volle Qualifika-tion für die Arbeit einer Kindergartenfachkraft gewährleistet. Bislang wurde es aber nur von zwei Ausbildungsinstitutionen akkreditiert. Ausbildungsoption 2 Berufsqualifizierende Hochschule – Studium Vorschulische und außerschulische Pädagogik Die Ausbildung beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Fächer und orientiert sich vor allem an der pädagogischen Arbeit mit 3- bis 6jährigen Kindern in Kindergärten, aber auch an anderen erzieherischen Situationen. Die Konkretisierung der Ausbildungsfächer wird von den Hochschulen individuell gestaltet. Jede Hochschule verfügt über ihr eigenes akkreditiertes Pro-gramm – die Programme haben zwar eine gemeinsame inhaltliche Grundlage, unterscheiden sich aber im Hinblick auf Ausgestaltung, Umfang und Orientierung der Fächer. In der Regel wer-den sowohl allgemeine (Fremdsprache, ICT etc.) als auch fachbezogene Fächer abgedeckt, d.h. Inhalte aus Pädagogik, Psychologie, Didaktik, Schulrecht und Schulmanagement und Fächer, die spezifische Kompetenzen fördern (kommunikative, musische oder motorische Kompetenzen). Den Studierenden stehen auch weitere Wahlfächer zur Verfügung, die z.B. mit aktuellen päda-gogischen Themen verbunden sind (interkulturelle Bildung/Erziehung, Zweit-/Fremdsprachen-erwerb, Umwelterziehung) oder die ihr Fachwissen in einem bestimmten Bereich vertiefen (z. B. in einer ästhetischen Disziplin). Die Hochschulen strukturieren die Ausbildungsprogramme in Module (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer). Die praktische Ausbildung wird als Wochenprak-tikum gestaltet, vorwiegend im ersten und zweiten Studienjahr, sowohl während des Schuljahrs als auch in der Ferienzeit. Das Studium schließt mit einer Diplomprüfung ab (sog. Absolutorium), die aus drei Teilprüfun-gen besteht: einer mündlichen Prüfung in einer Fremdsprache, einer theoretischen bzw. prakti-schen Prüfung in fachbezogenen Fächern und der Verteidigung der Diplomarbeit.

Ausbildungsoption 3 Universität – Studium Frühpädagogik Das Curriculum des Bachelor-Studiengangs betont folgende berufliche Kompetenzen (Opravilová 2007): Respekt für die Kinder, Entwicklung der Kinder, Schaffen einer Atmosphäre von Vertrau-en, Sicherheit und Verständnis. Beobachtungen der Kinder bilden die Basis der Bildungsprozes-se, die dann deren Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasst werden. Die Methoden und pädago-gischen Prozesse sollen hinsichtlich der besonderen Bedingungen und Entwicklungsniveaus der Kinder gewählt werden, Entscheidungen entsprechend analysiert und begründet werden. Aktivi-täten sollen geplant und Bedingungen geschaffen werden, die der Entwicklung des Einzelnen und der Gruppe zugutekommen – inklusive der Kinder mit besonderem Förderbedarf. Geübter, kindgerechter Umgang mit Musik, Kunst und Theater soll dem frühpädagogischen Umfeld und den eigenen Fähigkeiten entsprechen. Allgemein genießen Individualisierung und Differenzie-rung der pädagogischen Arbeit einen hohen Stellenwert, wofür die Studenten vorbereitet wer-den sollten. Die Studienpläne beginnen auf die aktuellen gesellschaftlichen Probleme zu reagieren und ihre Bildungsinhalte berücksichtigen immer häufiger Herausforderungen, die sich daraus für die pä-dagogischen Prozesse ergeben: Bildung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf; inklusive Bil-dung; Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern mit sozialer Benachteili-gung; Transitionen (v. a. im Zusammenhang mit der Einschulung); an einigen Universitäten auch Fremdsprachenerwerb bei Kindern im frühen Alter etc. Die Studieninhalte sollen die Studenten auf die kompetenzorientierte pädagogische Arbeit im gegenwärtigem Bildungs- und Erziehungskonzept der frühpädagogischen Einrichtungen (v. a. Kindergärten) und auf die erhöhte Wichtigkeit der Heil- und Sonderpädagogik vorbereiten. Die gesellschaftlichen Entwicklungen betonen die Bedeutung der Vorbereitung in diesen Bereichen

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und bewegen die Fakultäten zu Innovationen der Studienprogramme, diese Fragen – die in Tschechien im Vergleich zu Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern im allgemei-nen pädagogischen Diskurs eher neu sind – mehr zu berücksichtigen. Die Studieninhalte orien-tieren sich ausschließlich an Kindern im frühen Alter (v. a. zwischen 3 und 6 Jahren, zunehmend werden in die Studienprogramme auch Kurse/Module oder Themen zur Erziehung und Bildung von unter 3-Jährigen eingegliedert15). Schwerpunkte der Ausbildungscurricula liegen auf den pädagogischen und psychologischen Fächern. Soziale Themen und Orientierung an sozial-pädagogischer und freizeitpädagogischer Arbeit kommen nicht vor oder bleiben eher am Rande. Die fachpraktische Ausbildung ist an den Universitäten unterschiedlich gestaltet (siehe Ab-schnitt 4). Die Universitäten verfügen oft über Fakultätskindergärten, d. h. Regelkindergärten und auch Kindergärten mit alternativen/innovativen pädagogischen Ansätzen (Montessori- und Wal-dorfpädagogik, Dalton-Plan, Reggio-Pädagogik, Waldkindergärten, Step by Step-Ansatz oder das innovative pädagogische Konzept „Gesundheit unterstützender Kindergarten“16), die langfristig mit dem jeweiligen Lehrstuhl kooperieren und die praktische Ausbildung in Zusammenarbeit mit den Universitätsdozenten sicherstellen. Die Studierenden erwerben im Rahmen des Studiums theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit alternativen pädagogischen Program-men und mit anderen Formen der frühpädagogischen Einrichtungen. Den Studienabschluss bildet der Bachelor mit einer schriftlichen Arbeit und mündlicher Prüfung, die in der Regel aus Teilprüfungen in den Fachbereichen Pädagogik, Psychologie, in einem Spezi-alisierungsfach oder Literatur für Kinder und aus der Verteidigung der Bachelorarbeit bestehen. Danach kann ein zweijähriger Masterstudiengang angeschlossen werden. Die Absolventinnen erwerben Qualifikationen für die Arbeit als Kernfachkraft oder Leitungskraft in Regel- und Sonder-/Heilpädagogischen Kindergärten, in anderen frühpädagogischen Einrich-tungen, in Kindergärten mit alternativen pädagogischen Programmen und in Kindergärten, die an Krankenhäuser, Heilanstalten und Sanatorien angeschlossen sind.

Pädagogische Ergänzungsfachkraft (Asistent pedagoga)

Qualifizierungsoption 1 Ausbildungsprogramm Berufsfachschule Das Curriculum des Ausbildungsprogramms an den wenigen Berufsfachschulen umfasst folgen-de Themen: tschechisches Schulsystem; grundlegende pädagogische Konzepte und Methoden für die Arbeit in frühpädagogischen und weiteren schulischen Einrichtungen; sonderpädagogi-sche Themen (Förderung von Kindern mit Behinderung, sozialbenachteiligter Kinder und deren Familien); familiale Lebenslagen und Kindererziehung; Mobbing in der Kindergruppe; Suchtprob-lematik in Familien; Kommunikation mit Eltern; Verhalten und Individualität des Kindes etc. Die praktische Ausbildung bereitet die Lernenden vor allem auf die effektive Kooperation mit der Kernfachkraft in der Gruppe und auf die individuelle Förderung des Kindes unter Berücksichti-gung seiner Bedürfnisse vor. Qualifizierungsoption 2 Zusatzausbildung für Pädagogische Ergänzungskräfte Der Ausbildungsinhalt umfasst Themen aus der allgemeinen und sozialen Pädagogik, Psycholo-gie, Erziehungstheorie, pädagogischer Diagnostik. Ein nationales Rahmenbildungsprogramm

15 Zum Beispiel gibt es an der Pädagogischen Fakultät der Karls-Universität in Prag eine Spezialisierung/Profilierung im Masterstudiengang, die sich an der Arbeit mit Kindern bis zu 3 Jahren orientiert (sog. Studium der frühen Kindheit). 16 Es handelt sich um ein innovatives pädagogisches Konzept tschechischen Ursprungs, das Anfang der 90er Jahre als Antwort auf den holistischen und humanistisch-orientierten Ansatz entstand. Sein Einfluss war vor allem in der 2. Hälfte der 90er Jahre und am Anfang dieses Jahrhunderts vorherrschend. Heutzutage sind Elemente dieses Ansatzes schon fester Bestandteil der meisten Schulbildungsprogramme in Kindergärten und an Grundschulen.

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oder ein nationales Curriculum gibt es nicht. Jeder Weiterbildungsanbieter akkreditiert sein ei-genes Programm und spezifiziert die konkreten Inhalte (auch in Anknüpfung an die regionalen Bedürfnisse der Schulen).

Beispiel einer Zusatzausbildung für Pädagogische Ergänzungskräfte Anbieter: Nationalinstitut für Weiterbildung (NIDV) Studiendauer: Januar 2016 bis Juni 2016, 147 Stunden (107 Stunden theoretische Vorbereitung, 40 Stunden praktische Ausbildung) Das Curriculum orientiert sich an folgenden Themen: Bildungseinrichtungen Kindergarten und Schule, Bildungsarbeit und Rolle der pädagogischen Ergänzungsfachkraft, Förderung von Kin-dern, System der Kindertagesbetreuung, pädagogisch-psychologische und kulturelle Spezifika in der Arbeit der Pädagogischen Ergänzungsfachkraft, Grundlagen der Computerarbeit, sozialpa-thologische Phänomene und Prävention, Förderung von misshandelten und vernachlässigten Kindern. Die Lernenden können sich weiter zwischen zwei der folgenden Module entscheiden: Spezifika der tschechischen und Romani-Sprache sowie Literatur und Adaptieren der Lehrmate-rialien (NIDV 2016).

Pflegepersonen (Pečující osoba) in Kindergruppen-Einrichtungen

Diverse Qualifizierungsoptionen Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den Kindergruppen um eine neue frühpädagogische Einrichtungsform. Sie soll teilweise die ehemalige Arbeit der Kinderkrippen ersetzen und den zeitweiligen Platzmangel in Kindergärten durch die hohe Geburtenrate reduzieren helfen. Das Personal in Kindergruppen (dětské skupiny) sind keine Lehrkräfte, wie es in Kindergärten und Grundschulen der Fall ist. Sie gelten weder als pädagogische Fachkräfte, weil sie laut Gesetz keine Bildungsarbeit leisten, noch als Sozialarbeiterinnen oder Gesundheitspersonal, da sie auch keine Sozial- oder Gesundheitsdienste leisten. Die Arbeit in Kindergruppen kann von Personen mit unterschiedlichen pädagogischen, sozialen oder Gesundheitsqualifikationen geleistet wer-den (insgesamt 14 Optionen, siehe Tabelle 6). Die Qualifikationsanforderungen an das Personal in Kindergruppen wurden in den letzten Jahren von der Fachöffentlichkeit viel diskutiert und kritisiert, da die allgemeinen Voraussetzungen für den Betrieb der Kindergruppen und die Qualifikation des Personals erkennbar niedriger als in den Kindergärten sind, obwohl die Kindergruppen oft sehr ähnliche Dienste anzubieten schei-nen. Statistische Daten über die heutige Qualifikationsstruktur und Qualifikationswege des Personals in Kindergruppen gibt es nicht, weshalb auch die üblichen und alternativen Qualifikationswege nicht unterschieden und beschrieben werden können. Der folgende Text illustriert vor allem das niedrigste Qualifikationsniveau und das neue spezialisierte Ausbildungsprogramm für künftige Fachkräfte ohne einschlägige Qualifikation in Kindergruppen und in Pflegetageseinrichtungen für unter 3jährige Kinder. Das niedrigste Qualifikationsniveau ist die Kinderfrau für Kinder bis zur Einschulung (Chůva pro děti do zahájení povinné školní docházky, siehe Tabelle 6, 10). Diese neue Berufsqualifikation wurde 2012 eingeführt. 2013 bis 2015 hat das Ministerium für Arbeit und Soziales 38 Ausbil-dungsanerkennungen (sog. Autorisationen) verliehen. Die Grundlage für das Erreichen der be-ruflichen Qualifikation ist eine Prüfung, die ohne vorherige Ausbildung abgelegt werden kann (MPSV 2014). Diese Prüfung haben zwischen 2013 und 2015 insgesamt 454 Personen erfolgreich abgelegt. Diese Personen dürfen nun Kinderbetreuung im Rahmen des Gewerbegesetzes auch außerhalb einer Einrichtung gewähren (z.B. im Familienhaus des Kindes, als Pflegeperson in ei-ner Kindergruppe etc.). Statistische Daten zu Personen, die nach einer derartigen Prüfung in Kindergruppen arbeiten, liegen nicht vor.

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Das Schulministerium hat zudem ein Weiterbildungsprogramm für Quereinsteiger (Personen ohne einschlägige Ausbildung und Kompetenzen) im Umfang von 160 Unterrichtsstunden ge-schaffen. Dieses Programm soll die Interessentinnen auf die Prüfung vorbereiten und ihnen er-forderliche Kompetenzen in folgenden Bereichen vermitteln: ethische Prinzipien und Begleitung des Kindes (Werteerziehung); Entwicklungsetappen und Sozialisation des Kindes; herausfor-dernde Erziehungssituationen; Unterstützung des Kindes in hygienischen Gewohnheiten; ent-wicklungsangemessene Methoden und Formen der pädagogischen Arbeit; Betriebs- und Hygie-neregelungen in der Arbeit mit Kindern; erste Hilfe und Unfallprävention; Grundlagen eines ge-sunden Lebensstils; Pflege eines kranken Kindes und Recht.

3.3 Alternative Zugangs- und Qualifizierungswege, Systemdurchlässigkeit

Kindergartenfachkraft – Alternative Qualifizierungswege Die drei beschriebenen Standardqualifizierungswege für Fachkräfte in Kindergärten werden in der Regelform und in Form einer kombinierten Ausbildung/eines Studiums angeboten. Diese kombinierte Form stellt die erste Variante der alternativen Zugangs-, Ausbildungs- bzw. Qualifi-kationswege dar und dauert oft länger als die Regelausbildung. Zweite Variante: Ein weiterer alternativer Qualifizierungsweg wurde 2005 für Heilpädagoginnen eröffnet17, die nun als vollqualifizierte Kernfachkräfte im Kindergarten angestellt werden kön-nen, ohne weitere Prüfungen oder Zertifizierungen. Dritte Variante: Seit 2012 können auch andere pädagogische Fachkräfte (Personen mit abge-schlossenem Studium der Grundschulpädagogik, Pädagogik, Freizeitpädagogik oder des Studi-ums für Erzieherinnen) an einer Universität im Rahmen des sog. lebenslangen Ausbildungspro-gramms, das auf Kindergartenpädagogik spezialisiert ist, die verlangte Qualifikation erwerben und dann als vollqualifizierte Kernfachkräfte im Kindergarten arbeiten. Die Studentinnen dieses Weiterbildungsprogrammes erstellen eine Abschlussarbeit und legen am Ende des Studiums eine mündliche Prüfung ab. Vierte Variante: Personen mit dem Sekundarschulabschluss im Ausbildungsprogramm für Erzie-herinnen können die einschlägige Qualifizierung erwerben, wenn sie zusätzlich noch die Abitur-teilprüfung im Fach Frühpädagogik ablegen. Fünfte Variante: Personen, die nicht über eine einschlägige Ausbildung verfügen, können die pädagogische Arbeit in Kindergärten oder Vorbereitungsklassen in folgenden Fällen ausüben: 1) Falls sie zum 01.01.2015 mindestens 55 Jahre alt wurden und dabei eine mindestens

20jährige Praxis in dem entsprechenden Schultyp vorweisen konnten (im Kindergarten oder in einer Vorbereitungsklasse).

2) Falls die Bildungseinrichtung die pädagogische Arbeit einer Person mit entsprechender Qualifikation nachweisbar nicht sicherstellen kann. Die nichtqualifizierte Person darf die pädagogische Arbeit nur so lange ausüben, bis jemand Qualifiziertes gefunden wird.

Pädagogische Ergänzungsfachkräfte in Kindergärten und Vorbereitungsklassen – Alter-native Qualifizierungswege Die Qualifizierungswege von Pädagogischen Ergänzungsfachkräften in Kindergärten und Vorbe-reitungsklassen werden in der Statistik und in Inspektionsberichten nicht ausgewiesen. Die Häu-figkeit einzelner Qualifikationsrouten von Ergänzungsfachkräften in diesen Einrichtungen ist daher nicht bekannt (siehe Tabelle 5). In anderen Typen frühpädagogischer Einrichtungen (Kin-dergruppen, Pflegetageseinrichtungen) gibt es diese Ergänzungsfachkräfte nicht.

17 Seit 2005 für Heilpädagoginnen mit Universitätsabschluss im Fach Heil-/Sonderpädagogik, seit 2012 auch für Absol-ventinnen dieser Fachrichtung an berufsqualifizierenden Hochschulen.

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Kindergartenfachkraft – Formale Anschluss- und Aufstiegsmöglichkeiten • Kindergartenfachkräfte, die die entsprechende Ausbildung im Rahmen eines universitären

Studiums der Heil-/Sonderpädagogik erworben haben, dürfen auch in höheren Stufen des Bildungssystems als Lehrkräfte arbeiten.

• Kindergartenfachkräfte, die die entsprechende Ausbildung im Rahmen des Master-studiums der Frühpädagogik erlangt haben, können dann als Grundschullehrkräfte arbei-ten, wenn sie ihre Qualifikation im Programm der lebenslangen Bildung erweitern, einem Weiterbildungsprogramm, das sich an der Vorbereitung der Grundschullehrkräfte orien-tiert. Es handelt sich in der Regel um ein dreijähriges Fernstudium an der pädagogischen Fakultät, das mit einer Abschlussprüfung und der Verteidigung einer Abschlussarbeit ver-bunden ist. Diese Personen erhalten kein weiteres eigenständiges Diplom, sondern erwei-tern nur ihre Qualifikation.

• Umgekehrt dürfen auch Personen, die das Grundschulpädagogikstudium abgelegt haben, im Kindergarten arbeiten, wenn sie ihre Qualifikation in einem Programm der lebenslan-gen Bildung erweitern, das an der Vorbereitung der Kindergartenfachkräfte orientiert ist.

Die pädagogischen Fachkräfte aller Schulstufen (auch von Kindergärten als Stufe ISCED 02) ha-ben zwei Aufstiegsmöglichkeiten – in dem sie (1) spezialisierte Tätigkeiten in der Einrichtung ausüben oder (2) Leitungsaufgaben übernehmen (Funktionsstellen). Das Bildungsministerium bereitet zurzeit ein neues Karrieresystem pädagogischer Fachkräfte vor, das einen neuen Auf-stiegsweg eröffnen soll, nämlich die Entwicklung von Professionskompetenzen und damit ver-bunden einen Aufstieg im Karrieresystem. In der Tschechischen Republik existiert zwar schon ein Karrieresystem, seine Wirksamkeit ist aber fragwürdig, da der Karriereaufstieg in anderen ge-setzlichen Einordnungen verankert ist (Eurypedia 2016):

• Das Schulgesetz (Nr. 561/2004 Slg., §131) bestimmt die Kompetenzen und das Ernen-nungsverfahren für Leitungskräfte (MŠMT 2015b). Die Qualifikationsvoraussetzungen be-schreibt das Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal (Nr. 563/2004 Slg., §5). Eine Leitung wird vom Träger ernannt. Für eine Leitungsposition im Kindergarten muss wenigstens eine dreijährige Praxis (1) als Kindergartenfachkraft nachgewiesen werden oder (2) Praxis in Tä-tigkeiten, die die Kenntnisse ähnlicher Spezialisierung voraussetzen oder (3) eine andere Leitungstätigkeit oder (4) wenigstens drei Jahre Tätigkeit in Forschung und Entwicklung. Eine Kindergartenfachkraft kann ein „Studium für Schulleitungen“ (Weiterbildung für pä-dagogische Fachkräfte nach dem Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal Nr. 563/2004 Slg., §24, Abs.4 a) aufnehmen, das spätestens zwei Jahre nach dem Einstieg als Leitung ab-geschlossen sein muss.

• Leitungskräften, die „Schulmanagement“ in einem Hochschulausbildungsprogramm oder ein Weiterbildungsprogramm zur Organisation und Leitung im Schulwesen an einer Hoch-schule/Universität abgeschlossen haben, wird dieses Studium anstatt des Weiterbildungs-programms „Studium für Schulleitungen“ anerkannt. (Gesetz über pädagogisches Lehrper-sonal Nr. 563/2004 Slg., §25, Abs. 3). Die meisten Leitungskräfte sind in der Alterskategorie 46–55 Jahre und haben zwischen sechs und zehn oder elf bis 15 Jahre Erfahrung mit der Einrichtungsleitung (CSI 2016, 14). Für Kindergartenleitungskräfte ist also ein Hochschulstudium nicht obligatorisch.

• Erfahrene Fachkräfte (meistens sind es ehemalige Leistungskräfte) können sich um die Position der Schulinspektorin bei der Tschechischen Schulinspektion bewerben (Česká školní inspekce). Schulinspektorinnen sind keine pädagogischen Fachkräfte, sondern Staatsangestellte. Zu den Anforderungen gehören neben einem abgeschlossenen Ba-chelor- oder Masterstudium auch mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung (bei Perso-nen mit Sekundarstufe II-Abschluss sind es 20 Jahre).

In der Tschechischen Republik existiert bis heute kein einheitliches und legislativ verankertes Mentoring-System. Kindergartenfachkräften, die in den Einrichtungen als Mentoring-Fachkräfte für Berufseinsteiger arbeiten, steht bisher kein Finanzzuschlag oder eine Reduktion der Arbeits-stunden für direkte pädagogische Arbeit zu. Die Leitung kann für diese Arbeit aber besondere

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finanzielle Zuschüsse gewähren. Das neue Karrieresystem soll dies ändern und für die Position einer Mentoring-Fachkraft konkrete Anforderungen an Qualifikation, Vergütung und Arbeits-zeitkontingente angeben. Einstiegsoptionen für Personen mit nicht einschlägigen Qualifikationen – Quereinsteiger Die Einstiegsoptionen für Personen ohne entsprechende Qualifikation wurden bereits beschrie-ben. Im „Gesetz über das pädagogische Lehrpersonal“ (Nr. 563/2004, Slg.), bzw. in Gesetzen, die die Qualifikationsoptionen für weitere Fachkräfte in frühpädagogischen Einrichtungen veran-kern, wird zwischen den alternativen Zugangsmöglichkeiten und Einstiegsoptionen für Querein-steiger nicht unterschieden. Systemdurchlässigkeit Die berufsqualifizierenden Hochschulen haben immer noch eine relativ problematische Position im Ausbildungssystem des frühpädagogischen Personals: Einerseits handelt es sich um eine Aus-bildung auf dem tertiären Niveau, andererseits ist die Durchlässigkeit zum universitären Studium (Bachelorstudium) und die Anrechnung dieser Ausbildung sehr gering. Die Fachhochschulen sind immer noch nicht in das Bachelor-Master System eingegliedert, obwohl sie in ISCED 655 (2011) und im EQR auf Stufe 6 eingestuft sind. Die Abschlussprüfung ist mit Erlangen eines Diploms verbunden, dessen Niveau niedriger ist als der Bachelor. Nur eine Universität (České Budějovice) erkennt teilweise diese Ausbildung zum Bachelor-Studium der Fachrichtung Freizeitpädagogik an (das dreijährige Studium kann dann innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden und seine Absolventen dürfen weiter in einem Masterprogramm studieren). Andere Universitäten rechnen diese Ausbildung nicht an und die Absolventen der berufsqualifizierenden Hochschulen müssen im Bachelorstudium alle Fächer ohne Ausnahme ablegen. Die Ausbildung an einer berufsqualifizierenden Hochschule gilt für viele Abiturientinnen als ein zweiter Weg (nach dem Studium der Frühpädagogik an einer Universität) zur erforderlichen tertiären Qualifikation. Das Studium ist – im Gegenteil zum Bachelor-Studium der Frühpädagogik an den Universitäten – auch relativ breit aufgefasst, ohne tiefere Spezialisierung auf die pädago-gische Arbeit mit Kindern im frühen Alter. Einstellung von Fachkräften aus anderen EU-Ländern Alle Personen, die sich um die Stelle als Kernfachkräfte und pädagogische Ergänzungskräfte in Kindergärten und Vorbereitungsklassen bewerben (derzeit sind die Hilfskräfte noch ausgenom-men), müssen folgende gesetzlichen Bedingungen erfüllen (Gesetz über pädagogisches Lehrper-sonal Nr. 563/2004 Slg., § 3, 4 und 6): - Die allgemeinen Bedingungen für pädagogische Fachkräfte, die in der Tschechischen Repub-

lik zu den sog. regulierten Berufen gehören, sind: Geschäftsfähigkeit, Qualifizierung (Aner-kennung nach Gesetz Nr. 18/2004 Slg., §6), Unbescholtenheit, guter Gesundheitszustand, Beherrschen der tschechischen Sprache.

- Die Prüfung der Sprachkompetenzen in der tschechischen Sprache wird von allen Bewerbern gefordert, die die einschlägige Qualifikation in einer anderen als der tschechischen Sprache erworben haben. Die Prüfung wird von Lehrstühlen der pädagogischen Fakultäten, von Sprachschulen mit Erlaubnis zur Staatsprüfung in tschechischer Sprache und von Weiterbil-dungsanstalten für pädagogische Fachkräfte durchgeführt.

Diese Prüfung der Sprachkompetenzen im Tschechischen wird von folgenden Personen nicht gefordert: a) Personen, die in einer Schule (d.h. auch in einem Kindergarten und theoretisch auch ei-

ner Vorbereitungsklasse) mit anderer Unterrichtssprache als Tschechisch arbeiten wer-den,

b) Personen, die die Abiturteilprüfung in tschechischer Sprache abgelegt hatten,

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c) Personen, die in einer anderen Sprache unterrichten (betrifft auch Kindergarten-fachkräfte und Fachkräfte in Vorbereitungsklassen) oder in Konversationsstunden unter-richten.

Kindergarten- und Grundschulfachkräfte dürfen die einschlägigen Sprachkompetenzen im Tschechischen nicht mit einem Nachweis über Ablegen dieser Sprachprüfung im Ausland bele-gen – die Prüfung muss in diesen Fällen in Tschechien abgelegt werden. Die notwendige Anerkennung der Fachqualifikation für Personen aus EU-Ländern, Ländern des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz wird im Einklang mit Gesetz Nr. 18/2004 Slg. über die Anerkennung der Fachqualifikation realisiert. Kindergartenfachkräfte und Fachkräfte in Vorbereitungsklassen, die in Deutschland oder einem anderen EU-Land als qualifiziert anerkannt sind und dort diesen Beruf ausüben dürfen (d.h. meistens dort die Ausbildung als Erzieherin, Kinderpflegerin oder Kindheitspädagogin erworben haben), werden auch in Tschechien als qualifiziert für die Arbeit in einem Kindergarten oder einer anderen frühpädagogischen Einrichtung von dem Bildungsministerium anerkannt18. Im Anerkennungsprozess wird nicht nur die formale Grundausbildung gewürdigt, sondern auch nicht-formale Kompetenzen und Vorerfahrungen der Bewerberin und weitere erworbene Kom-petenzen (z.B. durch Weiter-/Fortbildung). Es spielt keine Rolle, dass sich die Ausbildungsinhalte der Erzieherinnen in Deutschland und der Kindergartenfachkraft in Tschechien in mehreren As-pekten unterscheiden. Für den Anerkennungsprozess ist entscheidend, ob die Bewerberin über eine einschlägige Ausbildung und dadurch auch über die Erlaubnis zum Ausüben dieses Berufes im Herkunftsland (z.B. Deutschland) verfügt. Dann wird die Ausbildung in der Tschechischen Republik anerkannt und die Person darf bei Erfüllung weiterer gesetzlicher Bedingungen als frühpädagogische Fachkraft in der Tschechischen Republik arbeiten.

4. Fachpraktische Komponente der Ausbildung von Kernfachkräften

Das Praktikum ist ein fester Bestandteil aller Bildungsprogramme für Kernfachkräfte in Kinder-gärten. Bei Fachkräften in Kindergruppen und Pflegeeinrichtungen ist die Situation heterogener, da nicht alle Ausbildungsrouten in der pädagogischen Fachrichtung verortet sind und nicht alle Ausbildungsprogramme auf die Kinder im frühen Alter fokussieren. Deshalb machen Fachkräfte in Kindergruppen oft ein Praktikum in anderen pädagogischen, sozialen oder gesundheitlichen Einrichtungen, das nicht immer die pädagogische Arbeit mit unter 6jährigen Kindern im Blick hat. Der praktische Teil der Ausbildung wird nicht durch regionale oder Trägervorgaben geregelt. Es gibt aber nationale Regeln unterschiedlicher Art, die sich auf einzelne Ausbildungsprogramme bzw. Ausbildungsinstitutionen beziehen. Für Berufsfachschulen auf dem Niveau der Sekundarstufe II gilt ein nationales Rahmenbildungs-programm für das Fach Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik (75-31-M/01; MŠMT 2009b). Im Rahmen der nationalen curricularen Reform, die im Nationalen Bildungsprogramm in der Tschechischen Republik (sog. Weißes Buch) und im Schulgesetz Nr. 561/2004 Slg. verankert ist, wurden die Ausbildungsprogramme neu konzipiert und reduziert. Das breiter aufgefasste Ausbildungsfach soll die drei bisherigen Ausbildungsprogramme Vorschulpädagogik und außer-schulische Pädagogik (75-31-M/005), Freizeitpädagogik (75-31-M/004) und Erziehung von Kin-dern im frühen und jüngeren Schulalter (75-31-M/008) ersetzen.

18 Persönlich bestätigt von Mgr. Dagmar Němečková, Schulministerium, zuständig für die Qualifikations-anerkennung (5.5.2016).

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Die praktische Ausbildung wird von jeder Berufsfachschule individuell gestaltet. Ein sog. Fach-praktikum (odborná praxe) dauert mindestens zehn Wochen während der ganzen Ausbildung (oft in Blockzeiten in einem Kindergarten organisiert). Das sog. Lehrpraktikum (učební praxe) umfasst wenigstens sieben Wochenstunden im Rahmen der Ausbildungsdauer (durchgängig im Schuljahr im bestimmten Stundenumfang organisiert). Die praktische Ausbildung darf auch wäh-rend den Ferien absolviert werden, jedoch höchstens im Umfang von drei Wochen in der ganzen Ausbildung. Jede Berufsfachschule formuliert die konkreten Ausbildungsbedingungen in ihrem eigenen Schulbildungsprogramm. Deshalb können weitere allgemeingültige Aussagen über die Organisation der Fächer nicht getroffen werden. Die Berufsfachschulen kooperieren mit Kindergärten in ihrer Nähe, in denen das Praktikum stattfindet. Es gibt keine nationalen Vorgaben für die Kooperation zwischen Ausbildungsstätten und den Kindertageseinrichtungen. Jede Institution bestimmt ihre internen Regeln (Rekrutie-rung, Bezahlung, Teilnahme der Pädagoginnen am Praktikum etc.) und auch die Orte für ihre praktische Ausbildung. Die Ausbildungsinstitute sorgen für die Qualität der Praktika, in dem sie ein Netz von kooperierenden Einrichtungen zusammenstellen und Schulungen für Mentoring-Fachkräfte organisieren. Berufsqualifizierende Hochschulen und Universitäten akkreditieren ihre Ausbildungs- bzw. Stu-dienprogramme beim Bildungsministerium (laut Gesetz Nr. 563/2004 Slg.). Ihre Ausbildungspro-gramme beinhalten alle auch praktische Teile, die unterschiedlich strukturiert werden: als durchgehende Praxis an bestimmten Wochentagen während des ganzen Semesters (einzelne fachbezogene Stunden/(Halb)Tage mit allgemeinerer Orientierung auf die direkte pädagogische Arbeit) oder als Blockzeiten (ein- bis dreiwöchiges Praktikum im Kindergarten während des Se-mesters oder der Ferien). Zudem werden oft kleinere Entwicklungsprojekte verwirklicht. Struktur der Praktika Die Ausbildungsinstitutionen bestimmen die Strukturierung und Länge der Praktika selbst. Für Berufsfachschulen ist der Mindestumfang der praktischen Ausbildung national geregelt. Es fol-gen drei Beispiele der Strukturierung der Zeitblöcke (Tabellen 9, 10 und 11). Tabelle 9 Tschechische Republik: Obligatorische Praktika im Rahmen der 4jährigen Berufsfachschulausbildung (Beispiel: Be-rufsfachschule Litomyšl)

Ausbildungsjahr

Pädagogisches Praktikum

Anzahl der Stunden pro Woche (16 Wochen im Semester)

Blockzeiten Anzahl der Wochen im Ausbildungsjahr

I. 0 2 II. 0 2 III. 3 3 IV. 4 3

Tabelle 10

Tschechische Republik: Obligatorische Praktika im Rahmen der 3jährigen Ausbildung an der berufsqualifizierenden Hochschule (Beispiel: Berufsfachschule und berufsqualifizierende Hochschule Litomyšl)

Bezeichnung der Praktika Anzahl der Wochenstunden im Semester Insgesamt

Semester I. II. III. IV. V. VI.

Fachpraktikum (Seminar) 2 2

Fachpraktikum 1 3 3 6

Fachpraktikum 2 4 4 8

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Tabelle 11

Tschechische Republik: Obligatorische Praktika im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs (Beispiel: Karls-Universität in Prag, 2016/2017)

Länge Jahrgang/ Semester Bezeichnung der Praktika und ihre Orientierung

5 Tage I./WS

Einführungspraktikum Hospitieren, Bekanntmachen mit Organisation, Räumlichkeiten des Kindergar-tens und mit der Arbeit der Pädagoginnen im Kindergarten (realisiert nur in Fakultätskindergärten)

1x pro Woche und am Ende des Se-

mesters 2 Wochen im Block

II./SS Pädagogisches Praktikum Unterstützung der Kernfachkraft, Hospitationen, einzelne eigenständige Ar-beit mit den Kindern (realisiert nur in Fakultätskindergärten)

5 Tage III./WS

Praktikum in Einrichtungen mit alternativen Bildungsprogramme. Näheres Bekanntmachen der alternativen und innovativen Bildungsprogram-me, Hospitationen, Assistieren. (realisiert überwiegend nicht in Fakultätskin-dergärten)

10 Tage III./SS Praktikum in frühpädagogischen Einrichtungen Eigenständige pädagogische Arbeit. (realisiert überwiegend nicht in Fakultäts-kindergärten)

Die ECTS-Punkte werden nur an den Universitäten (nicht an berufsqualifizierenden Hochschulen) verwendet. Die Anzahl der Kreditpunkte unterscheidet sich je nach dem akkreditierten Pro-gramm der jeweiligen Universität – z.B. werden an der Karls-Universität im aktuellen Bachelor-Studium 10 Kreditpunkte der allgemeinen praktischen Ausbildung gewidmet. Die weitere prakti-sche Ausbildung ist fachbezogen, d.h. sie verläuft im Rahmen der fachbezogenen Kurse (bei-spielsweise Sportdidaktik). In der neuen Akkreditierung des Ausbildungsprogramms (ab 2017/2018) sind 15 Kreditpunkte für die allgemeine praktische Ausbildung in den obligatori-schen Fächern und weitere 8 Kreditpunkte für fakultative Kurse der Praktika vorgesehen, was auch ihre wachsende Wichtigkeit widerspiegelt. Fähigkeiten und Kompetenzen in der fachpraktischen Ausbildung

Die Studierenden sollten am Arbeitsplatz Erfahrungen mit Planung und Vorbereitung, Durchfüh-rung, Dokumentation, Reflexion, Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Eltern etc. ma-chen. Zudem sollten sie sich auch mit weiteren Aufgaben der Fachkräfte, mit der Organisation und dem Betrieb einer frühpädagogischen Einrichtung vertraut machen. Sie beginnen am An-fang der Ausbildung mit Hospitationen und sollten an deren Ende fähig sein, die Arbeit der Kern-fachkraft bis zu einem gewissen Maß zu übernehmen. Sie sollten die theoretischen Kenntnisse in die Praxis umsetzen können sowie Erfahrungen mit Individuell- und Gruppenarbeit, mit unter-schiedlichen Typen von pädagogischen Ansätzen und frühpädagogischen Einrichtungen etc. er-werben. Eine allgemeingültige Liste von Fertigkeiten und Kompetenzen gibt es nicht (Ausnahme ist das Bildungsrahmenprogramm für Berufsfachschulen (MŠMT 2009b), das die zu erworbenen Fachkompetenzen beschreibt – siehe oben). Evaluation

Die Studierenden werden sowohl von den Dozenten/Lehrkräften der Ausbildungsinstitution als auch von den zuständigen Mentoring‐Fachkräften in den frühpädagogischen Einrichtungen be-wertet. Dies ist meist nur in Kindergärten der Fall, andere frühpädagogische Einrichtungen wer-den eher selten und dann meist im Rahmen von Praktika zu alternativen und innovativen Pro-grammen besucht. Es wird auch die gegenseitige Peer-Evaluation unter den Studierenden ange-wandt, v. a. wenn sie Praktika in Paaren oder kleineren Gruppen ableisten.

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Qualifikation der Mentoring-Fachkräfte

Es ist bisher keine spezifizierte Qualifikation für die Mentoring‐Fachkräfte in den Einrichtungen erforderlich. Sie werden meistens aufgrund ihrer Praxiskenntnisse und ihrer fachbezogenen und individuellen Kompetenzen ausgesucht. Jede Ausbildungsinstitution sucht sich die kooperieren-den Einrichtungen und deren Fachkräfte selbst und hat oft auch eigene Auswahlkriterien. Sie bereiten auch die Mentoring-Fachkräfte für die Begleitung der Studierenden meistens selbst vor.

Das Karrieresystem für Lehrpersonal, inkl. der Kindergartenfachkräfte, sieht eine Position der Mentoring‐Fachkräfte vor. Diese sind im Rahmen der Praktika für Berufsfachschulen, Fachschu-len sowie Universitäten tätig und werden für ihre Arbeit von den Ausbildungsinstitutionen be-zahlt. Es gibt keine allgemeingültig bestimmten/regulierten Zeitkontingente für diese Arbeit. Über die Zeiteinteilung der Mentoring‐Fachkräfte in frühpädagogischen Einrichtungen (Kinder-gärten) entscheidet die Leitung der Einrichtung.

Drei aktuelle Reformen/Trends/Diskussionen hinsichtlich der fachpraktischen Ausbildung

Es verlaufen zurzeit keine nationalen Diskussionen bezüglich der fachpraktischen Ausbildung. Die Einführung der neuen inklusiven Maßnahmen ab September 2016 und des verpflichtenden Vorschuljahrs ab September 2017 (siehe Kontextuelle Schlüsseldaten – Tschechische Republik) werden voraussichtlich auch Konsequenzen für die Themen der fachpraktischen Ausbildung haben. Hier wird eine neue Diskussion über die entsprechenden Innovationen der Praktika er-wartet.

Die Praktika werden von den Ausbildungsinstitutionen durchgängig so angepasst, dass sie den Praxisansprüchen entsprechen. Das heißt, dass die Studierenden in der Regel die Möglichkeit haben, verschiedene frühpädagogische Institutionen (auch die neuen Kindergruppen und Pfle-geeinrichtungen, Familienzentren usw.) und alternative und innovative pädagogische Konzepte kennenzulernen. Einige Ausbildungsinstitutionen bieten den Studierenden sogar Exkursionen in frühpädagogische Einrichtungen im Ausland. Es handelt sich also um keine nationale Reform, sondern um einen Trend, den Studierenden auch die neuen Formen der frühpädagogischen Einrichtungen bekannt zu machen.

5. Fort- und Weiterbildung (FWB) 19

Jeder Arbeitgeber ist laut dem Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 262/2006 Slg.) verpflichtet, die fachli-che Entwicklung der eigenen Arbeitnehmer zu unterstützen. Es handelt sich also um ver-pflichtende berufsbegleitende Fortbildungen. Die Qualifikationsentwicklung hat in der Regel zwei Niveaus: (1) Vertiefung oder (2) Erhöhung der Qualifikation. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Teilnahme an Fortbildungskursen zur Vertiefung der Qualifikation anordnen (auch außerhalb der Arbeitszeit, als Überstunden).

Für Fachkräfte der Pflegeeinrichtungen für unter 3jährige Kinder gibt es außerhalb des Arbeits-gesetzes (Gesetz Nr. 262/2006 Slg.) keine weiteren Vorgaben.

Formen der Fort- und Weiterbildung Die Formen der FWB sind für Kernfachkräfte und für Ergänzungsfachkräfte gleich. Es gibt folgen-de Möglichkeiten:

19 Im Tschechischen wird sprachlich zwischen Weiterbildung und Fortbildung nicht unterschieden – další vzdělávání wird als semantischer Oberbegriff verwendet.

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(1) Die Vertiefung der Qualifikation ist nicht mit dem Erlangen eines höheren (akademischen) Niveaus verbunden (z.B. eines Diploms). Jede Fachkraft ist laut Arbeitsgesetz verpflichtet, fortlaufend ihre Qualifikation zu erneuern, aufrechtzuhalten und zu ergänzen. Für pädagogi-sche Fachkräfte in öffentlichen Schuleinrichtungen sind die FWB-Bedingungen im Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal (Nr. 563/2004 Slg.) und in der Verordnung über Weiterbil-dung pädagogischer Arbeitskräfte (Nr. 317/2005 Slg.) verankert. Die Kindergartenleitungen arbeiten für die Pädagoginnen ihrer Einrichtung einen FWB-Plan aus. Dieser Plan kann auch trägerspezifische Anforderungen beinhalten.

(2) Die pädagogischen Fachkräfte können auch an Weiterbildungen teilnehmen und ihre Quali-fikation erhöhen oder erweitern. Die Weiterbildung ist meistens zeitlich aufwändiger und kann mit Erlangen eines neuen (akademischen) Grades oder einer neuen Spezialisierung verbunden sein.

(3) Zur FWB gehört laut Gesetz Nr. 563/2004 Slg. auch das Selbststudium.

Die Verordnung über die FWB pädagogischer Fachkräfte (Nr. 317/2005 Slg.) sieht drei Formen der Fort- und Weiterbildung vor: 1) Weiterbildung zur Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen für die Arbeitsstelle: Dazu

gehört z. B. die Weiterbildung für Schulleitungen (100 Unterrichtsstunden) oder für pädago-gische Ergänzungsfachkräfte (sog. „pädagogische Assistenzkräfte“ mit 120 Unterrichtsstun-den), die zur Ausübung dieser Arbeitspositionen qualifizieren. Zu dieser Form der WB gehört auch ein Studium, das zur Ergänzung der verlangten Qualifikation führt – dies betrifft vor al-lem pädagogische Fachkräfte ohne einschlägige Qualifikation. Diese Weiterbildung wird in der Regel mit einer Prüfung vor dem Prüfungskomitee und mit der Verteidigung einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen. Die Kosten werden von der Fachkraft getragen, aber der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten übernehmen.

2) Weiterbildung zur Erfüllung von weiteren Qualifikationsvoraussetzungen für die Arbeits-stelle: Dazu gehört z.B. Weiterbildung für pädagogische Leitungskräfte (350 Unterrichts-stunden). Auch hier wird die Weiterbildung mit einer Prüfung vor dem Prüfungskomitee und mit der Verteidigung einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen. Die Kosten werden von der pädagogischen Fachkraft getragen, aber der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten über-nehmen.

3) Die Fortbildung zur Vertiefung der Qualifikation betrifft die fortlaufende Vertiefung der Qualifikation. Die FB orientiert sich an aktuellen theoretischen und praktischen Problemen von Erziehung und Bildung. Die FB wird meistens im Rahmen von Kursen und Seminaren er-langt, die mindestens vier Unterrichtsstunden umfassen. Die Kosten werden meist vom Ar-beitgeber gedeckt. Die Fachkraft kann jedoch einen Teil der Kosten übernehmen, wenn sie eine finanziell aufwändigere FB einfordert.

Für In-House-Fortbildungen gibt es keine nationalen Regelungen, hier entscheidet die jeweilige Leitung, ob solche Fortbildungen für das Team organisiert werden und ggf. auch über die The-men. Meist finden diese dann am Anfang eines Schul- oder Kindergartenjahres statt.

Anspruch auf freie Tage für Fort- und Weiterbildung Der Anspruch auf freie Tage ist von der Form der FWB abhängig: 1) Selbststudium: Es besteht Anspruch auf 12 bezahlte Tage im Jahr, wenn die Betriebsbedin-

gungen der Einrichtung nicht dagegen sprechen. 2) Weiterbildung: Vor allem Kindergartenfachkräfte haben jedoch Probleme, freie Tage für die

zeitaufwendigere Weiterbildung zu erhalten und müssen die WB oft im Rahmen ihrer Ur-laubszeit absolvieren.

Für die Weiterbildung, die zu einer höheren Qualifikation führt, können folgende freie Tage ge-währt werden: • Alle Unterrichtstage der FWB

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• zwei Arbeitstage für jede Prüfung in FWB-Programmen der Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen

• fünf Arbeitstage für Vorbereitung und Ablegung einer Abschlussprüfung oder des Abiturs. • zehn Arbeitstage für Vorbereitung und Verteidigung der Abschluss-, Bachelor-, Diplom- oder

Doktorarbeit. • 40 Arbeitstage für Vorbereitung und Ablegung der Staatsprüfung oder Doktorstaatsprüfung.

Die Freistellung für Fortbildungen ist in geringem Maße (etwa zwei bis fünf Tage im Jahr) nicht problematisch. Wenn es sich jedoch um eine zeitaufwendige Weiterbildung handelt, wird es schwieriger. Dem gesetzlichen Anspruch auf freie Tage kann aus „betrieblichen Gründen“ auch nicht stattgegeben werden. Hauptanbieter von Fort- und Weiterbildung Der Hauptanbieter von FWB ist das Nationalinstitut für Weiterbildung (Národní institut pro další vzdělávání, NIDV), das 2004 entstand, vom Bildungsministerium finanziert wird und insgesamt über 13 regionale Arbeitsstellen verfügt. Das NIDV übernimmt die Schirmherrschaft für Planung und Organisation von Fortbildungs- und Weiterbildungsprogrammen und bereitet die National-programme vor. Zudem realisiert es sog. Regierungsprioritäten in der Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte, u.a. Management, Rahmenbildungsprogramme, Fremdsprachen so-wie das neue Karrieresystem. Die Fort- und Weiterbildungskurse werden meistens über den Europäischen Sozialfond und über Entwicklungsprogramme des Schulministeriums finanziert und sind deshalb für die pädagogischen Fachkräfte kostenfrei oder kosten nur eine geringe Ge-bühr. Die Einrichtungen haben in diesem Falle nur wenige Kosten für die FWB ihrer Fachkräfte zu erstatten. Der Ersatz der Personen, die auf Fortbildung sind, wird von der Leitung organisiert – meist über Überstunden oder durch Wechsel in der Schichteinteilung. Oft finden die Fortbil-dungen aber auch abends oder am Wochenende statt. Die Nationalprogramme des Bildungsmi-nisteriums orientieren sich überwiegend an der FWB von Pädagoginnen höherer Schulstufen, die Anzahl der Kurse für Kindergartenfachkräfte steigt jedoch seit einigen Jahren an. Weitere wichtige Anbieter sind die Hochschulen und Universitäten. Sie sind die ausschließlichen Anbieter einiger Weiterbildungsprogramme20 im Rahmen von Ausbildungsprogrammen des lebenslangen Lernens (Eurypedia 2016). Fortbildungskurse werden auch von Schulen, gemeinnützigen Gesellschaften, privaten FWB—Anbietern angeboten, deren FWB-Programme vom Schulministerium akkreditiert wurden (43 im Frühling 2016) und die ihre Kurse oft im Rahmen von europäischen Projekten finanzieren, so dass die Teilnehmer nur geringe Kosten tragen müssen. Formale Anerkennung von Fort- und Weiterbildung Die Teilnahme an Fortbildungen wird bisher formal noch nicht anerkannt. Im neuen Karrieresys-tem (in Vorbereitung) sollen aber die FWB und weitere Praxiserfahrungen angerechnet werden. Die pädagogischen Fachkräfte sollen künftig in bestimmten Zeitabständen Prüfungen ablegen, die ihnen einen weiteren Qualifikationsaufstieg ermöglichen und mit erhöhter Vergütung und der Übernahme einer spezifischen Funktionsstelle verbunden sein sollen. Fort- und Weiterbildung für Leitungskräfte Kindergartenleitungen müssen (neben der Grundausbildung) innerhalb von zwei Jahren nach der Übernahme der Leitungsposition die Weiterbildung für Schulleitungen absolviert haben. Eine Ausnahme sind diejenigen Leitungskräfte, die die Leitungs-Fachkenntnisse im Rahmen eines

20 Dabei handelt es sich um längere WB-Programme: Studium im Bereich der Erziehungswissenschaften mit 250 Un-terrichtsstunden (Ergänzung der pädagogischen Qualifikation), Studium zur Erweiterung der Qualifikation (z.B. für eine weitere Schulstufe, Ausübung heil- und sonderpädagogischer Aufgaben bei Kindern mit Behinderung außerhalb der Qualifikation der Pädagoginnen), Studium für pädagogische Leitungskräfte etc.

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Hochschulstudiums im Fach Schulmanagement oder im Rahmen einer Weiterbildung innerhalb der lebenslangen Lernens-Programme an einer Hochschule/Universität im Bereich Schulleitung und Organisation erworben haben und Personen, die über eine zehnjährige Erfahrung in der Leitungsposition verfügen. Die Leitungen anderer frühpädagogischer Tageseinrichtungen (Kin-dergruppen, Pflegeeinrichtungen für unter 3jährige Kinder) sind nicht verpflichtet, bestimmte FWB-Kurse oder Module zu absolvieren. Die Fachkräfte sind verpflichtet, sich fortzubilden. Weil es aber in Kindergärten und auch ande-ren frühpädagogischen Einrichtungen außerhalb der Leitungsposition noch keine weitere ein-richtungsspezifische Funktionsstelle gibt, sind Weiterbildungen im Sinne einer Zusatzqualifikati-on für Fachkräfte nicht verpflichtend. Den Regelfachkräften in frühpädagogischen Tageseinrich-tungen steht aber ein breites optionales thematisches Angebot an FWB-Kursen zur Verfügung. Die Auswahl der FWB-Kurse und ihre thematische Orientierung geschieht im Einklang mit den Interessen der Fachkräfte und den Bedürfnissen der Einrichtung (Gesetz über pädagogisches Lehrpersonal Nr. 563/2004 Slg.). Möglichkeiten der formalen Weiterqualifizierung Alle Fachkräfte haben die Möglichkeit zur formalen Weiterqualifizierung bzw. zu einem weiteren Studium im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsprogramme an berufsqualifizierenden Hoch-schulen und Universitäten in Fachrichtung Frühpädagogik oder in verwandten Studienfächern (z. B. Primarpädagogik, Erziehungswissenschaften, Sonder- und Heilpädagogik etc.). Die Hochschu-len und Universitäten bieten ihre Ausbildungsprogramme auch in kombinierten Formen (Dis-tanzstudium) an, die die Fachkräfte arbeitsbegleitend ablegen können. Es gibt keine staatlichen Stipendien. Das Bachelor-, Master- und Doktorstudium an den öffentlichen Universitäten ist aber kostenfrei21. Im Schulwesen werden die Studienkosten meistens von den Fachkräften getragen, die Arbeitge-ber übernehmen in der Regel nur Kosten für Fortbildungskurse. Möglich ist auch ein Vertragsab-schluss, in dem bestimmte Bedingungen festgehalten werden: dass z.B. im Falle einer längeren Weiterbildung oder eines Studiums die Fachkraft verpflichtet wird, eine bestimmte Zeit für die-sen Arbeitgeber zu arbeiten (diese Zeit darf jedoch nicht länger als fünf Jahre sein). Forschungsprojekte im Bereich der Fort- und Weiterbildung In den letzten fünf Jahren wurden keine größeren Forschungsprojekte finanziert, die sich mit der FWB frühpädagogischer Fachkräfte befassen. FWB-Institute bieten jedoch relativ viele Projekte als FWB-Angebote an, die mit kleineren Forschungsaktivitäten verbunden sind. Kleinere For-schungsprojekte wurden auch an den pädagogischen Fakultäten realisiert (mit Fokus z.B. auf die Evaluation und Entwicklung eigener Programme). Im Rahmen eines umfangreichen ESF Projektes Systemische Förderung der inklusiven Bildung in der Tschechischen Republik wurde jedoch in den Jahren 2013–2015 (Registrationsnummer CZ.1.07/1.2.00/ 43.0003) der Aus- und FWB der pädagogischen Ergänzungskräfte und ihrer me-thodologischen Unterstützung viel Raum gewidmet: Es wurde u.a. ein Standard für die Arbeit der pädagogischen Assistenzkräfte; Leitfäden für die Arbeit mit Kindern mit unterschiedlichen speziellen Bildungsbedürfnissen und weitere Leitfäden zu spezifischen Themen in Arbeit der pädagogischen Fachkräfte entwickelt. Es wurden auch mehrere Entwürfe zum Aus- und FWB-System an sich entworfen, die auf die systemische Weiterentwicklung fokussierten. Drei aktuelle Reformen/Trends/Diskussionen in der Fort- und Weiterbildung Das Bildungsministerium hat 2015 als Ergebnis eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes einen Entwurf für das neue Karrieresystem vorgelegt, in dem mit partiellen Änderungen im Hin-

21 Jede Studentin hat Anrecht auf ein kostenfreies Bachelor-, Master- oder Doktorstudium. Jedes weitere Studium muss bezahlt werden, wobei sich die Gebühren auch danach richten, ob ein früheres Studium erfolgreich abgeschlos-sen wurde.

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blick auf FWB gerechnet wird: verpflichtende Akkreditierung aller Studienprogramme, die zur Erhöhung der Qualifikation führen; Verankerung von Standards für FWB; erhöhte Bedeutung des Akkreditierungskomitees im Akkreditierungsprozess der FWB-Kurse etc. An erster Stelle der aktuellen Reformen und der gegenwärtigen Diskussion bezüglich der FWB steht die Frage, wie die Anerkennung der FWB im neuen Karrieresystem (sog. Karriereordnung) verläuft. Dazu gehören folgende Aspekte: Erhöhung der Qualität von FWB-Kursen; systemische Planung der FWB (Festlegung der Regierungsprioritäten für FWB pädagogischer Fachkräfte); neue und intensivere Formen der FWB direkt in den Einrichtungen/Schulen. Als aktuelle Trends in FWB werden die Orientierung an aktuellen Problemen und Themen in der Praxis gesehen. Vor allem werden FWB zu folgenden Themen angeboten: Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern mit speziellen Bildungsbedürfnissen (v. a. Sprachförderung, Förderung von Kindern aus sozialbenachteiligten Familien, Kindern mit ADHS etc.), Inklusion, Schulma-nagement, Erziehung und Bildung von 2-Jährigen im Kindergarten, WB für pädagogische Assis-tentinnen.

6. Neuere fachpolitische Reformen zu Professionalisierung und Personalangelegenheiten

Zurzeit werden partielle Änderungen realisiert, aber es werden auch komplexe System-veränderungen für pädagogische Fachkräfte im Schulwesen angestrebt.

Professionalisierung und Personalangelegenheiten im Schulwesen, inkl. Kindergarten-fachkräfte und Fachkräfte in Vorbereitungsklassen Neues Karrieresystem für pädagogische Fachkräfte Die wichtigste laufende Reform ist die Entwicklung und Implementierung eines neuen Karriere-systems für pädagogische Fachkräfte im Schulwesen. Das Karrieresystem soll deren Professiona-lisierung unterstützen und auch für eine bessere Entlohnung sorgen. Die Strategie der Bildungs-politik der Tschechischen Republik bis zum Jahre 2020 (MŠMT 2014b), das langfristige Bildungs-vorhaben und die Entwicklung des Bildungssystems der Tschechischen Republik für den Zeitab-schnitt 2015–2020 (MŠMT 2014a) haben dies bereits in den Blick genommen. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden im Rahmen eines umfangreichen ESF-Nationalprojektes ein neues Karrieresystem und ein Lehrkraftstandard entworfen, der auch für Kindergartenfachkräfte gilt. Das Bildungsministerium hat sich aber 2015 entschlossen, diese Vorlage weiter zu modifizie-ren. Eine neue Version wurde nachfolgend von einer kleinen Arbeitsgruppe des Bildungsministe-riums vorbereitet – im Gegensatz zur ursprünglichen Version ohne Diskussion mit breiter Fachöffentlichkeit und pädagogischen Fachkräften in der Praxis, was kritisiert wurde. Im Februar 2016 wurde dann eine Novelle des Gesetzes vorgelegt, die die Implementierung des neuen Kar-rieresystems berücksichtigt. 2017 trat das neue vom Bildungsministerium vorbereitete Karriere-system in Kraft. Die aktuelle Version unterscheidet drei Qualifikationsstufen (QS1: Lehrkraft-Anfänger, QS2: selbständige Lehrkraft und QS3: ausgezeichnete Lehrkraft). Das Karrieresystem bestimmt auch die Bedingungen für den Karriereaufstieg, der mit einer Erhöhung des Tariflohns, mit dem Übergang zu QS2 und auch mit dem Gewinn eines Dauervertrags einhergeht. Die ange-henden Lehrkräfte werden während des zweijährigen Adaptationszeitraums von Mentoring-Fachkräfte der Schule und von weiteren Akteuren unterstützt (Hochschulen, pädagogische Fa-kultäten, Lehrkräfte auf der QS3). Der geplante, dreistufige Lehrkraftstandard soll der Planung und Evaluation der professionellen Entwicklung von Lehrkräften dienen und von Professionskompetenzen und deren graduellem Anstieg ausgehen. Das Gesetz bestimmt drei Hauptbereiche für die Evaluation der Lehrkraft: (1)

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individuelle Professionsentwicklung, (2) eigene pädagogische Tätigkeit und (3) Zusammenarbeit und Teilnahme an der Schulentwicklung. Der Übergang zur nächst-höheren Karrierestufe soll auch mit einem Beurteilungsverfahren ver-bunden sein. Der Übergang von QS1 zu QS2 wird an der jeweiligen Schule stattfinden und zwei höhere Beurteilungen werden vom Bildungsministerium (resp. dem Nationalinstitut für Weiter-bildung) organisiert. Das neue Karrieresystem wird auch zwei neue Funktionsstellen innerhalb der Qualifikationsstufe 3 einführen, nämlich die Position eines Mentors und eines sog. Koordinators hinsichtlich der Organisationsentwicklung. Die Ausübung dieser Posten erfordert den Abschluss neuer Weiter-bildungskurse von mindestens 250 Stunden und ist mit höherer Entlohnung und der Reduzie-rung der direkten pädagogischen Arbeit verbunden. Das Ziel der angehenden Reform soll ein Kontinuum im Professionalisierungsweg ermöglichen: die Gewinnung von Kandidaten mit guten Eingangsvoraussetzungen; die Grundausbildung; die Einführung von neu qualifizierten Fachkräften in die pädagogische Praxis; und die Förderung der professionellen Weiterentwicklung.

Reform der Gehälter und der Qualifikationsbedingungen für pädagogische Fachkräfte In den letzten fünf Jahren wurde die Vergütung von Kindergartenkernfachkräften schrittweise erhöht (etwa um eine Hälfte der vorherigen Gehaltshöhe) – zuerst für die Fachkräfte mit Ba-chelor- oder Masterabschlüssen und danach für Fachkräfte mit Berufsfachschul- oder Fachhoch-schulabschlüssen. Seit 01.01.2015 dürfen nur Personen mit einschlägiger Qualifikation pädagogische Arbeit in Kin-dergärten ausüben. Es gibt nur einzelne Ausnahmen: z.B. für Personen, die wenigstens eine 20jährige Praxiserfahrung haben und 55 Jahre alt sind. Eine nichtqualifizierte Arbeitskraft darf ansonsten nur dann angestellt werden, wenn die Leitung nachweislich keinen anderen Stellen-bewerber hat. Diese Person darf aber keinen Dauervertrag erhalten. Die Reformen hatten eine direkte Folge auf das Interesse der Fachkräfte für das Bachelor- und Masterstudium in kombinierter Form und auch für Fernstudien der Ausbildungsprogramme von Berufsfachschulen und berufsqualifizierenden Hochschulen: In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Berufsfachschulen mit Ausbildungsprogrammen im Bereich Vorschulpädagogik und außerschulische Pädagogik sogar verdoppelt (auf 33 Berufsfachschulen).

Professionalisierung und Personalangelegenheiten – Fachkräfte in anderen frühpädagogischen Einrichtungen Durch die Einführung neuer Formen der Kinderbetreuung entstand die neue Qualifikation Kin-derfrau für Kinder bis zur Einschulung (chůva pro děti do zahájení povinné školní docházky). Personen mit dieser Qualifikation dürfen in Pflegeeinrichtungen für Kinder bis 3 Jahren, in Kin-dergruppen und seit September 2016 auch als Hilfskräfte in Kindergärten in Gruppen mit 2-Jährigen arbeiten. Diese Qualifikation hat sich in den letzten drei Jahren etabliert; die Zahl der Personen mit dieser Qualifikation steigt jedes Jahr (siehe auch Kapitel 3.2.3).

7. Neuere Forschungsprojekte zu Professionalisierung und Personal-angelegenheiten

ESF Nationalprojekt Karrieresystem Quelle: Nationales Institut für Weiterbildung [NIDV]. 2015. (siehe Literatur für vollständige An-gaben)

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Hintergrund und Ziele: Dieses Projekt wurde seit 2009 vorbereitet und in Jahren 2012 bis 2015 unter der Leitung des Nationalinstituts für Weiterbildung (NIDV) realisiert (mit einem Budget im Umfang von 30 Millionen Kronen, ca. 1.110.151€). Vorgehen: Am Projekt nahmen mehrere Akteure der Fachöffentlichkeit teil – Schulleitungen, die Tschechische Schulinspektion, Angestellte des Bildungsministeriums und mehrere pädagogische Fakultäten. Der Entwurf des Karrieresystems und der Lehrkraftstandard wurden in breiter Fachöffentlichkeit präsentiert. Ergebnisse und Implikationen: Die Projektoutputs wurden von weiteren 60 Experten kommen-tiert und in allen tschechischen Regionen mit Leitungskräften und mit mehr als 2.000 Lehrkräf-ten diskutiert. Die Endversion wurde allgemein positiv bewertet. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Karrieresystem und dessen Beurteilungssystem langfristig, objektiv und im Rahmen der pädagogischen Praxis funktionieren und nicht nur mit dem Erlangen bestimmter FWBs-Kredit-punkte verbunden sein soll.

Forschungsprojekte an den Pädagogischen Fakultäten der Universitäten In den Jahren 2007 bis 2013 wurde an der Pädagogischen Fakultät der Karls-Universität in Prag ein umfangreiches Forschungsprojekt mit dem Namen Lehrerprofession im Kontext von sich verändernden Bildungsanforderungen durchgeführt. Dieses Projekt fokussierte auf aktuelle Trends in Theorie und Forschung der Lehrprofession und Lehrkraftausbildung im tschechischen und europäischen Kontext und ihre praktische Umsetzung im System der Aus- und Weiterbil-dung pädagogischer Fachkräfte. Die Kindergartenfachkräfte wurden als Lehrkräfte der ersten Stufe des tschechischen Bildungs-systems in das Projekt mit einbezogen. Ein Anschlussprojekt (PRVOUK bis 2016 und PROGRESS seit 2017) orientiert sich nicht nur an der Profession der pädagogischen Fachkräfte unterschied-licher Schulstufen und ihrer Aus- und Weiterbildung, sondern schließt auch die Forschung von weiteren aktuellen Themen ein (Inklusion, Fachberatungssystem für Lehrkräfte, Entwicklung von Standards für Lehr- und Leitungskräfte etc.). Ein weiteres Beispiel ist ein Forschungsprojekt an der Pädagogischen Fakultät der Westböhmi-schen Universität in Pilzen (mit dem Namen Studium Lehramt für Kindergarten – Dialog der Praxis mit der Theorie), das in den Jahren 2011 bis 2014 realisiert wurde. Themen waren die Weiterentwicklung des Studiums der Frühpädagogik an der Fakultät sowie die Verstärkung der Kooperation mit Kindergärten im Bereich der fachpraktischen Ausbildung. Im Rahmen dieses Projektes wurde auch ein Leitfaden zur Bewertung und Anerkennung vorheriger Ausbildungen (formale und non-formale Bildung) und erworbener Erfahrungen von Studierenden entwickelt und pilotiert. Es ist ein interessanter Beitrag zur Diskussion über Anerkennung vorheriger Aus-bildung und erworbenen Erfahrungen von Studenten in der Tschechischen Republik. Auch weitere pädagogische Fakultäten realisieren Projekte, die auf Evaluation und Weiterent-wicklung ihrer Studienprogramme im Bereich Frühpädagogik zielen. Es handelt sich jedoch hier nicht um nationale Projekte.

8. Allgemeine Rahmenbedingungen

8.1 Bezahlung Die Bezahlung der frühpädagogischen Fachkräfte unterscheidet sich je nach Einrichtungsform.

Kindergartenfachkräfte Kindergartenfachkräfte werden als pädagogische Angestellte im Schulsystem im Rahmen des Tarifsystems bezahlt (insgesamt 14 Gehaltsklassen). Die Kindergartenfachkräfte fallen in die

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niedrigsten Gehaltsklassen (8 bis 10) des Tarifsystems. Jede Gehaltsklasse gliedert sich weiter in 5 Stufen. Die Fachkräfte werden aufgrund der Art ihrer Tätigkeit (Kernfachkraft, Kernfachkraft mit Funktionsstelle, Länge der Praxis etc.) von der Einrichtungsleitung der jeweiligen Stufe zuge-ordnet. Sollte die Fachkraft eine weitere Qualifikation erwerben (z.B. im Rahmen von Weiterbil-dungskursen), beeinflusst dies in der Regel die Zuordnung nicht. Eine Ausnahme ist die Lei-tungsposition, die eine ergänzende Ausbildung (Zusatzqualifikation) voraussetzt und deshalb auch mit einem Aufstieg im Tarifsystem verbunden ist. Kindergartenfachkräfte haben allgemein Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit und Überstunden im Rahmen der direkten pädagogi-schen Arbeit. Sie können auch noch weitere außertarifliche Zuschläge erhalten (z.B. für die An-leitung anderer Personen, für spezialisierte Arbeit wie die Ausarbeitung des Ausbildungspro-gramms der Einrichtung, einen Personalzuschlag für langfristig hochwertige Arbeit oder das Ausüben außerordentlicher Aufgaben).

Tabelle 12

Tschechische Republik: Tarifzuordnung und Bruttogehalt von Kindergartenfachkräften und anderen pädagogischen Fachkräften im Schulwesen (gültig seit September 2016)

Profil Gehaltsklasse Bruttogehalt/Jahr Minimum

Bruttogehalt/Jahr Maximum

Kindergartenlehrkräfte Freizeitpädagoginnen 8–10 207.120 CZK

7.966 € 306.720 CZK

11.797€

Grundschullehrkräfte Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II Heilpädagoginnen, Psychologinnen

11–13 365.680 CZK 14.065€

382.920 CZK 14.728€

Quelle: Eurypedia 2016. Die Bezahlung von frühpädagogischen Kernfachkräften ist niedriger als die von Grundschullehr-kräften (siehe Tabelle 12). Mit dieser Bezahlung ist das Auskommen, z.B. als alleinerziehender Elternteil mit einem Kind in einer Großstadt, eher schwierig, auch wenn die Tarife in den letzten Jahren flächendeckend für Kindergartenfachkräfte wesentlich erhöht wurden. Der durchschnitt-liche Brutto Monatslohn einer Kindergartenfachkraft ist 21.797 CZK (838€); mit eingerechneten Leitungskräften 23.720 CZK, d.h. etwa 912€ (Stand 2017). Die Bezahlung ist bei Kernfachkräften (Kindergartenlehrkräften) allgemein etwas höher in den öffentlichen Einrichtungen (883€) als in den privaten (743€) und kirchlichen Einrichtungen (764€; Stand 2014; MŠMT 2015). Die Funktionsstellen (d.h. Leitung, stellvertretende Leitung, Mentoring‐Fachkraft) werden im Rahmen der Zuschläge zusätzlich bezahlt. Der Zuschlag beträgt 5 bis 50% des Tarifgehalts für die höchste Stufe in der jeweiligen Gehaltsklasse; bei Leitungskräften kann der Zuschlag 15 bis 60% ausmachen. Die Leitung wird ebenso wie andere pädagogischen Fachkräfte nach dem Tarifsys-tem bezahlt (10. Gehaltsklasse). Die konkreten Bedingungen der Bezahlung in öffentlichen Ein-richtungen werden von der Behörde bestimmt, die die Leitung ernannt hat.

Die Vergütung jeder pädagogischen Lehrkraft besteht aus: 1) dem Tarifteil und 2) einem überta-riflichen Teil. Der übertarifliche Teil kann folgendermaßen aussehen: - Zuschlag: Darauf hat eine Fachkraft gesetzlich Anspruch, wenn sie eine oder mehrere Tätig-

keiten (z.B. Leitung anderer Lehrkräfte, Arbeit in Schulen und Klassen für Kinder mit speziel-len Bildungsbedürfnissen) ausübt, für die dieser Anspruch im Gesetz verankert ist.

- Personalzuschlag: Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch; es ist die subjektive Entschei-dung der Leitung, einer Fachkraft diesen Zuschlag zuzuteilen, z.B. für langfristig sehr gute Ar-beitsleistung oder Zusatzaufgaben (Unterstützung anderer Lehrpersonen, Kindern mit son-derpädagogischem Bedarf etc.). Dabei handelt es sich dann um einen dauerhaften Zuschlag, der der Lehrkraft nicht entzogen werden kann, solange die Voraussetzungen bestehen. Der

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Personalzuschlag kann bis zu 50% des Tarifgehalts ausmachen (in einigen Fällen sogar bis zu 100%).

- Auszeichnung oder sog. Belohnung: Dies ist ein einmaliger Zuschuss für außergewöhnliche Arbeit, ohne gesetzlichen Anspruch.

2011 machten beispielsweise der Personalzuschlag und die Auszeichnungen etwa 10 % der Ge-samtvergütungen der Lehrkräfte (aller Schulstufen) aus. Personal anderer frühpädagogischer Einrichtungen (Kindergruppen, Pflegeeinrichtungen für unter 3jährige Kinder) Die Vergütung von Regelkräften und Leitungskräften sind in diesen Einrichtungen gleich und regeln sich nach dem Arbeitsgesetzbuch.

8.2 Personal in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung Eine Vollzeitkraft in einem öffentlichen Kindergarten arbeitet 40 Stunden pro Woche (davon sind 31 Stunden für direkte pädagogische Arbeit mit den Kindern festgelegt). Die Arbeitszeit ist für alle Kindergartenkernfachkräfte gleich. Bei Leitungskräften wird das Pensum der direkten pädagogischen Arbeit je nach Einrichtungsgröße reduziert. Die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft in anderen frühpädagogischen Einrichtungen (Kindergruppen, Pflegeeinrichtungen für unter 3jährige Kinder) beträgt ebenfalls 40 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber bestimmt den Ar-beitsinhalt jeder Arbeitskraft; zentrale Anordnungen existieren nicht. Die Vollzeitbeschäftigung ist charakteristisch für das pädagogische Personal in Kindergärten (95% aller Kindergartenlehrkräfte). Nur im kirchlichen (82%) und privaten Sektor (89%) sind Teil-zeitbeschäftigungen etwas häufiger (Schuljahr 2015/2016, MŠMT 2016c, 2016d).

8.3 Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz Konkrete Einführungsmaßnahmen für neues Personal in frühpädagogischen Einrichtungen sind nicht vorhanden und auch legislativ nicht verankert. Die allgemeinen Grundbedingungen für Berufseinsteiger bestimmt das Arbeitsgesetzbuch (Anspruch auf adäquate Einführungspraxis in den ersten beiden Jahren im Beruf). Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz (Kindergärten) In der Tschechischen Republik gibt es kein einheitlich organisiertes Mentoring-System am Ar-beitsplatz. Dennoch existieren in den meisten Einrichtungen bestimmte Regelungen: Über die konkrete Länge der Einführungszeit entscheidet die Kindergartenleitung. Sie kann auch z.B. eine erfahrene Kindergartenlehrkraft als sog. Einführungslehrkraft vorsehen. Die Mentoring-Fachkräfte haben weder eine reduzierte Arbeitszeit (auch keine Reduzierung der direkten päda-gogischen Arbeit), noch einen beanspruchbaren Gehaltszuschlag. Für die zusätzliche Arbeit kön-nen die Mentoring-Fachkräfte aber finanzielle Zuschüsse erhalten, über deren Zuteilung und Höhe ebenfalls die Einrichtungsleitung entscheidet. Nach dem Inspektionsbericht im Schuljahr 2014/2015 (CSI 2016) wurde die Funktion einer Mentoring-Fachkraft in 82,4% der besuchten Kindergärten als Einführungsmaßnahme in Anspruch genommen. Zu weiteren Einführungsmaß-nahmen gehören Konsultationen der neuen Kindergartenkraft mit der Leitung (76,6%), Kurse, Seminare (64,4%), gegenseitige Hospitationen der Fachkräfte (62,2%) und ein formales Einfüh-rungsprogramm des Kindergartens (64,3%). Nur 53,5% der befragten Fachkräfte haben die Re-flexionsmaßnahmen seitens ihrer Einrichtungsleitung jedoch als völlig ausreichend bewertet. Fach- oder Leitungskräfte können sich mit Fragen auch an die Tschechische Schulinspektion wenden, die als Kontrollorgan und beratende Institution arbeiten soll. Diese Beratungsbedin-gungen sind legislativ nicht verankert.

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Netzwerk zur Förderung der professionellen Qualität Es gibt kein nationales Netzwerk, das die Qualität der professionalen Arbeit verbessern hilft. Im frühpädagogischen Bereich arbeiten nur Fachverbände, die die Fachpersonen und Pädagoginnen verbinden. Leitungen und Pädagoginnen können sich an staatliche Beratungsstellen (psycholo-gisch-pädagogische Beratungsstellen und förderpädagogische Zentren) oder an die Tschechische Schulinspektion wenden. Zu bestimmten Fragen (z.B. Inklusion, Förderung von spezifischen Ziel-gruppen von Kindern etc.) bieten auch einige gemeinnützige/nichtstaatliche Organisationen Fachberatung an. Ihre Dienste werden oft im Rahmen von Projekten geleistet. Einige dieser Or-ganisationen haben auch themenspezifische Netzwerke für Pädagoginnen und Eltern, die die Arbeit mit Kindern im Alltag fördern und Beratung gewährleisten. Diese Organisationen sind oft akkreditierte Fortbildungsanbieter und spielen in der Tschechischen Republik eine wichtige Rolle in der Ausbildungslandschaft.

8.4 Kinderfreie Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten der Kindergartenkernfachkräfte mit Vollzeitbeschäftigung werden in die sog. direkte und indirekte pädagogische Arbeit eingeteilt. Für die indirekte pädagogische Arbeit sind neun Stunden pro Woche bestimmt. Dazu gehört Arbeit mit Eltern, Teambesprechungen, Netz-werkarbeit, Materialvorbereitung, Planung, Nachbereitung, Evaluationen und Dokumentation und weitere Aktivitäten. Bei Leitungskräften kann die direkte pädagogische Arbeit in Abhängig-keit von der Größe der Einrichtung reduziert werden (auf 13 bis 24 Wochenstunden, bzw. 5 bis 16 Wochenstunden in Internatskindergärten). In öffentlichen Kindergärten ist die Anzahl der freigestellten Stunden für die Leitung zwar national festgelegt, die Praxis zeigt jedoch, dass sie bei Personalengpässen häufig „einspringen“. Bei pädagogischen Ergänzungsfachkräften mit Vollzeitbeschäftigung entscheidet die Leitung über die Stundenzahl der indirekten pädagogischen Arbeit je nach dem konkreten Arbeitsinhalt der Fachkraft. Von 40 Arbeitsstunden können bis zu 20 Stunden der indirekten pädagogischen Arbeit gewidmet werden. Die kinderfreien Arbeitszeiten einer Vollzeitkraft in anderen frühpädagogischen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen für unter 3jährige Kinder, Kindergruppen) sind laut Gesetz nicht bestimmt (nur die gesamte 40stündige Arbeitszeit). Der Einrichtungsträger bestimmt den Arbeitsinhalt jeder Arbeitskraft. Er kann somit auch einige Arbeitsstunden für die indirekte pädagogische Ar-beit (Vorbereitung etc.) festlegen.

8.5 Personalmangel und Personalgewinnung Es gibt seit Jahren keinen flächendeckenden Personalmangel in Kindergärten in der Tschechi-schen Republik. Die Kindergartenleitungen in den größeren Städten haben meistens mehrere Bewerberinnen für eine Arbeitsstelle, viele auch mit Bachelor-Abschluss. Personalmangel gibt es eher in kleineren Städten, wo sich öfter auch weniger qualifizierte Kindergartenfachkräfte und Personen mit Sekundarstufen-Abschluss bewerben (CSI 2016). Zu den Personalgewinnungsstrategien gehörten in den letzten Jahren die bedeutsame Erhöhung der Bezahlung (zuerst für Fachkräfte mit Bachelor-/Master-Abschluss, danach flächendeckend für alle Kindergartenfachkräfte) sowie die Eröffnung neuer Qualifizierungswege und Möglichkei-ten zum Quereinstieg: dies gilt v.a. für andere frühpädagogische Einrichtungen/Betreuungs-anbieter (Kindergruppen und Pflegeeinrichtungen für unter 3jährige Kinder). Für ihre Fachkräfte ist im Gesetz eine breite Qualifikationsskala verankert (Ausbildung mit pädagogischer, sozialer oder gesundheitlicher Ausrichtung).

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9. Künftige Personalherausforderungen – subjektive Experten-einschätzung

Als kurzfristige Herausforderungen hinsichtlich der Qualifizierung, Gewinnung und Unterstüt-zung des frühpädagogischen Personals können folgende Aspekte bezeichnet werden:

• Neues Karrieresystem: Ein komplexes System der Qualifizierungs- und Aufstiegs-möglichkeiten (sog. Qualifizierungsordnung) für Pädagoginnen im Bildungssystem (Anfän-gerinnen, Mentorinnen, erfahrene Pädagoginnen mit methodischen Aufgaben etc.) wird in den kommenden Jahren entwickelt und implementiert. Der Aufstieg im Karrieresystem wird künftig mit Weiterbildungen, besserer Bezahlung und Kompetenzentwicklung verbunden sein. Das Karrieresystem soll für das gesamte pädagogische Personal im Schulwesen gelten, d.h. auch für Kindergartenfachkräfte. Systemische Förderung des Praxis-Mentorings und der FWB pädagogischer Fachkräfte hängt damit ebenfalls zusammen.

• Durchgehende Innovationen der Ausbildungsprogramme, die die aktuellen Probleme in größerem Maße berücksichtigen: Besonders wichtig sind die Themen Inklusion; Arbeit mit heterogenen Kindergruppen; alternative und innovative Ansätze in der Praxis; Individuali-sierung und Differenzierung; Zweit-/Fremdsprachenbildung im Kindergarten; effektive Ko-operation mit Eltern; Förderung von unter 3jährigen Kindern; Transitionen; sozialpädagogi-sche Aufgaben der Fachkräfte in Kooperation mit Familien, etc. Zurzeit sind diese Themen in laufenden Ausbildungsprogrammen immer noch weniger vertreten als es in anderen westeuropäischen und skandinavischen Ländern üblich ist.

• Fehlende Ergänzungskräfte und Hilfskräfte in Kindergärten: In der Regel sind immer nur zwei Hauptfachkräfte für eine Gruppe/Klasse mit 24 Kindern (bzw. oft mit 28 Kindern) zu-ständig, wobei sich ihre Dienstzeiten meistens nur 2,5 Stunden am Tag überlappen. Dies führt zur Überforderung und die Möglichkeit, Kindern mit erhöhtem Förderbedarf adäquat zu unterstützen, ist begrenzt. Seit September 2016 können in allen Gruppen, die auch von Kindern mit speziellem Förderbedarf besucht werden, zusätzliche Ergänzungskräfte ange-stellt werden22.

Pädagogische Fachkräfte werden als Schlüssel zur Qualität betrachtet (CSI 2016). Die Bachelor- und Masterausbildungsprogramme werden in letzten Jahren immer mehr aufgesucht. Die An-zahl der Lehrenden und Studierenden in Berufsfachschul- und Hochschulausbildungsprogram-men ist schon jetzt ausgeglichen. Dies entspricht dem europäischen „Tertiärisierungstrend“ in der Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte (vgl. Oberhuemer und Schreyer 2010). Jedoch überwiegen in der gesamten Ausbildungsstruktur des Kindergartenpersonals in der Tschechi-schen Republik immer noch Fachkräfte mit einem Sekundarstufen-Abschluss (76,5 %).

Langfristige Herausforderungen hinsichtlich der Qualifizierung, Gewinnung und Unterstützung des frühpädagogischen Personals:

• Einführung obligatorischer Hochschulausbildung für Kindergartenkernfachkräfte: Diese Maßnahme soll mit weiteren Änderungen (Erhöhung der Bezahlung etc.) verbunden sein. Die obligatorische Hochschulausbildung wurde zwar schon längst (2008) geplant, jedoch bis heute noch nicht eingeführt. Die Praxis in Großstädten zeigt, dass von den Bewerberinnen um die Stelle der Kindergartenkernfachkraft schon oft ein Bachelor-Abschluss von der Lei-tung gefordert wird. In ländlichen Gebieten ist dies noch nicht der Fall.

22 Bis zur Schulgesetzreform (September 2016) musste die Kindergartenleitung jedes Jahr die Anstellung von pädago-gischen Ergänzungsfachkräften neu beantragen, was einen enormen Zeitaufwand und personale Unsicherheit bedeu-tete. Wenn einem Kind mit speziellem Förderbedarf Förderung durch eine Ergänzungskraft von der Schulberatungs-stelle empfohlen wird, kann die Leitung aufgrund dieser Empfehlung die Ergänzungskraft einstellen, die Ressourcen für ihre Vergütung beanspruchen und ist nicht mehr von der Entscheidung der Regionen abhängig.

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• Neue Profilierung der Qualifizierungswege für Fachkräfte in Kindergruppen und Pflegeta-geseinrichtungen für unter 3jährige Kinder: Die aktuellen Qualifizierungswege sind noch zu heterogen. Die Mehrheit der Ausbildungsprogramme ist nicht auf die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung spezialisiert. Es geht meistens um breiter orientierte soziale oder gesundheitliche Qualifikationen, die nur in geringem Maße auch pädagogische Fragen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung angehen. Das breite Spektrum der Qualifi-zierungswege ermöglicht, Fachkräfte aus anderen Fachgebieten zu rekrutieren. Dies löst zwar das Problem der Personalgewinnung, gewährleistet aber nicht Qualität. Zu den Her-ausforderungen gehört also die Erhöhung des Ausbildungsniveaus und eine vertiefte Spe-zialisierung auf die Bildung und Erziehung von Kindern im frühen Alter für Personen, die als Kernfachkräfte in frühpädagogischen Einrichtungen arbeiten (in Kindergruppen oder Pflege-tageseinrichtungen für unter 3jährige Kinder). Allgemein ist es problematisch, dass diese Kräfte im Grunde fast die ähnliche Arbeit wie die Kindergartenfachkräfte ausüben, aber oft dabei eine viel niedrigere Ausbildung oder keine elementarpädagogische Ausbildung haben.

• Neue Profilierung der Qualifizierungswege für Pädagogische Ergänzungsfachkräfte: Auch hier sind Personen mit sehr heterogener Qualifikation angestellt und das Qualifizierungsni-veau ist sehr niedrig. Die Fachdiskussion hat in letzter Zeit angedeutet, dass auch die Ergän-zungsfachkräfte höheres Ausbildungsniveau vorweisen sollten.

• Diverse Qualität der Ausbildungen im Fachbereich Frühpädagogik: Heutzutage wird der Unterschied zwischen der guten Qualität der Bachelor-Programme an Universitäten und der hohen Fachkompetenz ihrer Absolventinnen und den oft fragwürdig gekürzten Qualifi-zierungsprogrammen im Fernstudium einiger privater Berufsfachschulen als problematisch bewertet. Diese Unterschiede hinsichtlich der Ausbildungsrouten und des Studienaufwands kontrastieren mit der Bezahlung, die für alle Kindergartenfachkräfte fast dieselbe ist.

Die Fachdiskussion deutet an, dass künftig die Berufsfachschulen eher die Pflegepersonen (entspricht den Tagesmüttern/Tageseltern in Kindertagespflege) mit niedrigeren Qualifika-tionsanforderungen ausbilden könnten und dass Fachkräfte für Kindergärten ausschließlich in Bachelor-Programmen ausgebildet sein sollten.

Mit diesem Problem hängt auch die Position der berufsqualifizierenden Hochschulen und ihrer Ausbildungsprogramme zusammen, die in meisten Fällen keine Durchlässigkeit zum Universitätsstudium zeigen.

• Erhöhung der Bezahlung für frühpädagogische Fachkräfte bzw. für pädagogisches Personal im Bildungssystem allgemein.

• Gewinnung männlicher Fachkräfte (verbunden mit Status- und Vergütungserhöhung).

• Die negative Einstellung in pädagogischen Teams der Kindergärten im Hinblick auf inklu-sive Bemühungen und proinklusive Maßnahmen ist eine Herausforderung, die mit der po-litischen und sozialen Entwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zusammen-hängt. Aktuell haben sich diese Tendenzen noch intensiviert, da die Reform des Schulgeset-zes von 2016 neue Rahmenbedingungen für Integration eingeführt hat. Die negative Ein-stellung hierzu ist ein allgemeiner Trend in der Tschechischen Republik, der auch in das Bil-dungssystem eindringt. Die Gesellschaft und die Pädagoginnen scheinen immer noch wenig auf den inklusiven Ansatz vorbereitet zu sein. Deshalb ist ein wichtiges Ziel, die Einstellung der Pädagoginnen positiv zu beeinflussen, damit sie konsequent im Team kindorientiert ar-beiten, ihre eigene Einstellung (Stereotypen, Vorurteile etc.) reflektieren und die Entwick-lung der individuellen Potenziale von Kindern maximal fördern können. Dies kann z.B. durch Weiterbildungskurse für pädagogische Teams der Kindergärten unterstützt werden. Solche Kurse werden v. a. in größeren Städten von nichtstaatlichen Organisationen angeboten und werden auch im Rahmen der Integrationskonzeptionen der Städte (bzw. der Stadtteile) durch EU-Projekte etc. gefördert.

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10. Literatur

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