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Gegenstand, Begriffe und Theorien der KMW 1. Modelltheoretische Ansätze zur Massenkommunikation - Modelle implizieren i. d. R. bestimmte Theorieperspektiven auch Bezeichnung als „modell- theoretische Ansätze“ Def. Modell: o theoretisches Konstrukt o versucht, Gegenstand oder in der Realität ablaufenden Prozess in seinen Grundzü- gen darzustellen o erfasst niemals alle Merkmale der Realität o abstrahiert stets vom Einzelfall o reduziert die Wirklichkeit auf die wesentlich erachteten Elemente und Beziehungen o Konstruktion eines Modelles erfolgt unter vereinfachenden Annahmen o Herausgreifen bestimmter Aspekte realer Sachverhalte bzw. Vorgänge o Analyse zugänglich machen Funktionen eines Modells: o Organisationsfunktion: d. h. integriert Einzelaspekte in einem Gesamtzusammenhang o heuristische Funktion: d. h. ermöglicht neue verallgemeinerbare Einsichten bzw. regt zu solchen an o Prognosefunktion: d. h. ermöglicht Vorhersagen o Messfunktion: d. h. ermöglicht auf Genauigkeit zielende, womöglich quantifizierbare Angaben - Aufgabe Modelle: (sozialwissenschaftlichen Bereich) o materiellen, physischen Bereich der Realität repräsentieren o eingesetzt um bestimmte Aufgabe lösen zu können (Durchführung mittels direkter Operationen am Original zunächst überhaupt nicht möglich bzw. unter gegebenen Umständen zu aufwendig ist) o Aufgabe: komplexe (zwischen)menschliche Verhaltensabläufe zu strukturieren und zu systematisieren, um eigentlichen Untersuchungsgegenstand deutlicher hervortre- ten zu lassen o trifft auch auf Modelle vom Massenkommunikationsprozess zu - deskriptive Bedeutung der Modelle: o eigentlichen Gegenstand der Untersuchung (meist noch grafisch unterstützt) veran- schaulichen o Modelle gliedern das Wissenschaftsfeld nach Art eines Klassifikationsschemas o beschreiben zentrale Elemente des Massenkommunikationsprozesses und Beziehun- gen zwischen diesen o schaffen Voraussetzung für die Bildung von erklärenden Theorien o Zusammenführen empirische Befunde und Hypothesen - normative Funktion: o Anlegung von Ansatzpunkten für weitere Forschungsarbeit Einfluss auf einschla- gende Forschungsrichtung nehmen o Modelle Lieferung unterschiedlicher Aspekte des Kommunikationsvorganges o einzelne Forschungsergebnisse unterschiedlich integrieren und Ableitung be- stimmter Hypothesen fördern oder verhindern 2. Deskriptive Modelle des Massenkommunikationsprozesses

Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

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Page 1: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Gegenstand, Begriffe und Theorien der KMW 1. Modelltheoretische Ansätze zur Massenkommunikation

- Modelle implizieren i. d. R. bestimmte Theorieperspektiven auch Bezeichnung als „modell-theoretische Ansätze“

Def. Modell: o theoretisches Konstrukt o versucht, Gegenstand oder in der Realität ablaufenden Prozess in seinen Grundzü-

gen darzustellen o erfasst niemals alle Merkmale der Realität o abstrahiert stets vom Einzelfall o reduziert die Wirklichkeit auf die wesentlich erachteten Elemente und Beziehungen o Konstruktion eines Modelles erfolgt unter vereinfachenden Annahmen o Herausgreifen bestimmter Aspekte realer Sachverhalte bzw. Vorgänge o Analyse zugänglich machen

Funktionen eines Modells:

o Organisationsfunktion: d. h. integriert Einzelaspekte in einem Gesamtzusammenhang o heuristische Funktion: d. h. ermöglicht neue verallgemeinerbare Einsichten bzw. regt

zu solchen an o Prognosefunktion: d. h. ermöglicht Vorhersagen o Messfunktion: d. h. ermöglicht auf Genauigkeit zielende, womöglich quantifizierbare

Angaben

- Aufgabe Modelle: (sozialwissenschaftlichen Bereich) o materiellen, physischen Bereich der Realität repräsentieren o eingesetzt um bestimmte Aufgabe lösen zu können (Durchführung mittels direkter

Operationen am Original zunächst überhaupt nicht möglich bzw. unter gegebenen Umständen zu aufwendig ist)

o Aufgabe: komplexe (zwischen)menschliche Verhaltensabläufe zu strukturieren und zu systematisieren, um eigentlichen Untersuchungsgegenstand deutlicher hervortre-ten zu lassen

o trifft auch auf Modelle vom Massenkommunikationsprozess zu

- deskriptive Bedeutung der Modelle: o eigentlichen Gegenstand der Untersuchung (meist noch grafisch unterstützt) veran-

schaulichen o Modelle gliedern das Wissenschaftsfeld nach Art eines Klassifikationsschemas o beschreiben zentrale Elemente des Massenkommunikationsprozesses und Beziehun-

gen zwischen diesen o schaffen Voraussetzung für die Bildung von erklärenden Theorien o Zusammenführen empirische Befunde und Hypothesen

- normative Funktion:

o Anlegung von Ansatzpunkten für weitere Forschungsarbeit Einfluss auf einschla-gende Forschungsrichtung nehmen

o Modelle Lieferung unterschiedlicher Aspekte des Kommunikationsvorganges o einzelne Forschungsergebnisse unterschiedlich integrieren und Ableitung be-

stimmter Hypothesen fördern oder verhindern

2. Deskriptive Modelle des Massenkommunikationsprozesses

Page 2: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

- Ansätze, die Massenkommunikationsprozess eher beschreibend darstellen - rücken aus allgemeinen Theorieperspektive heraus - Kommunikationsprozesse, die stets in einem bestimmten gesellschaftlichen Umfeld stattfin-

den - stattfinden bestimmter Form der Interaktion - orientieren an systemtheoretischen Denken und historisch- materialistischen Denkansatz

3. Lasswell-Formel (Transmissionsmodell)

- Wer sagt was in welchem Kanal zu wem mit welcher Wirkung? (Who says what in which

channel to whom with what effect - Lasswell systemtheoretische orientierte (strukturell – funktionale) Analyse von Massenkom-

munikation anregen - Orientierung am Stimulus- Response-Modell - vereinigt nicht alle Fragen zum Massenkommunikationsprozess - (keine Repräsentation in sich abgeschlossener Untersuchungsfelder) - mit jedem Fragepronomen zugleich eigener Forschungsbereich

o who = Kommunikatorforschung o says what = Inhalts- bzw. Aussagenanalyse o in which channel = Medienforschung o to whom= Publikums- bzw. Rezipientenforschung o with what effect= Wirkungsforschung

Nachteile:

- Anwendung dieser Formel Gefahr einer verzerrten Sichtweise massenkommunikativer Abläu-fe

- kein Modell im eigentlichen Sinne, nicht visualisiert - Frage nach dem „warum“ fehlt - keine Darstellung von Beziehungsverhältnissen einseitig (Einbahnstraße) keine Interde-

pendenzen; deskriptiv - Feedback-Prozesse nicht berücksichtigt dynamischen und interaktionshaft rückgekoppel-

ten Kommunikationsprozess statisch und linear recht einseitig kausal gesehen Vorteile:

- Verschiedene Forschungsfelder der KMW - alle im Kommunikationsprozess beteiligten Faktoren benannt

4. Das Westley/ MacLean-Modell - Tradition der Gatekeeper- Forschung entwickelt - Prozess der Nachrichtenvermittlung als einen mehrfach selektiven und auch dynamischen

rückgekoppelten Vorgang darzustellen

Faktoren des Modells: - A = Kommunikator Person(engruppe), die aus Gesamtheit von Ereignissen und Tatbestän-

den der Realität (x1 -x∞) einige auswählt und in eine Botschaft (x‘) transportiert - Bezeichnung „Anwaltschafts-Rolle“ Hinweis, dass Nachrichtenvermittlung interessenbezo-

gen und zielorientiert ist - B= Rezipient bzw. Publikum Person(engruppe), die weitervermittelte(n) Botschaft(en) zum

Zweck subjektiver Bedürfnisbefriedigung oder Problemlösung empfängt - C= Medium jene Personen, welche „Kanal-Rollen“ erfüllen fungieren als Agenten des

Publikums, ohne vorrangig eigene Interessen zu verfolgen, Informationen selektieren u. wei-tergeben (x‘‘), welche Rezipienten benötigen

Page 3: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

- Feedback-Prozess (f): über die A und C Auskunft darüber erhalten, ob B die übermittelte Nachricht empfangen und auch verstanden hat (fBA, fBC), sowie Rückmeldungen von C nach A (fCA)

- Transmissionsmodell veranschaulicht, wie Nachricht den Prozess durch einzelne Akteure durchläuft

- Ansätze Beziehungsmodell Feedbackpfeile Vorteile:

- beinhaltet Feedbackpfeile einzelne Akteure stehen miteinander in Kontakt - zwischen Kommunikator und Rezipient weitere Person gestellt Nachrichten des K erwei-

tern bzw. kontrollieren kann (Gatekeeper) ehe sie Rezipient erreicht - Nachrichtenvermittlung als dynamischer, selektiver, rückgekoppelter Vorgang - Unterscheidung zwischen interessengeleiteter Kommunikation und journalistischer Vermitt-

lerrolle - betont Selektion und Transmission der Beobachtung/ Aufbereitung im Kommunikationspro-

zess - Informationen werden vorgefiltert Reduzierung der Wirklichkeit

Nachteile: - in ModellMachtstruktur Rezipient auf selektive Fähigkeiten des Kommunikators angewie-

sen, denn er wählt Nachrichten aus, die weitergegeben werden - setzt voraus: Kommunikator Nachricht 1:1 an das Medium weitergibt - keine soziale Einbettung der Akteure - ideelle Sicht: Voraussetzung, dass der Journalist eine objektive Sichtweise einnimmt

5. Das Riley/Riley-Modell

- soziale Verflochtenheit der Kommunikationspartner in den Mittelpunkt - Beziehung zwischen Kommunikator und Rezipient durch sozialen Gruppen vermittelt, denen

beide angehören - Beziehungsmodell/ Sozialstrukturmodell

Faktoren:

- herausgestellt: Kommunikator u. Rezipient Angehörige von sozialen Gruppen z. B. Primär-gruppe (Mitglieder häufig in direkten persönlichen Beziehungen; gegenseitig stark Beeinflus-sen, ähnlich starke Wert- und Normenvorstellungen herausbilden

Page 4: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

- soziale Gruppen beeinflussen Kommunikationsverhalten - Symmetrieverhältnis zwischen Kommunikator und Rezipient

Vorteile:

- betrachtet weitgehend Gesamtsozialsystem ganzheitliches Modell - soziologischer und sozialpsychologische Hintergrund betrachtet - Feedback-Funktion - soziale Strukturen werden berücksichtigt - Einbindung des Massenkommunikationsprozesses in das gesamte soziale System

Nachteile: - Reaktion und Qualität der Interpretation könnten angemessener erklärt werden (verbindlich

und vielfältig in sozialen Gruppen) - Information statt Begriffe Medium und Aussage Medium unzureichend betrachtet

6. Das Feldschema von Maletzke

- Beziehungsmodell - Beziehungen und Wechselbeziehungen im Massenkommunikationsprozess herausgestellt - Begriff „Feld“ um ganzheitliche Struktur des Massenkommunikationssystems zu betonen - Beziehungssystem zwischen Grundfaktoren: Kommunikator, Aussage, Medium und Rezipient - zeigt auf: wie jeder Teil auf die anderen verweist und auch umgekehrt von den anderen be-

einflusst wird Aufbau:

- Kommunikator und Rezipient nicht voraussetzungslos (und völlig isoliert voneinander) in Massenkommunikationsprozess eintreten

- handeln stets in Abhängigkeit von ihren subjektiven psychischen und sozialen Dispositionen - Kommunikator in Stoffauswahl und Gestaltung betrifft von unterschiedlichen Faktoren aus

seiner sozialen Umgebung beeinflusst (Selbstbild, Beruf etc.) - gleiche gilt für Rezipient - Faktoren mitverantwortlich für die Auswahl, die Rezipient aus massenkommunikativen An-

gebot trifft, genauso wie seine Wahrnehmung, Erlebnis und Wirkung der jeweils vermittelten Botschaften

- K und R in ihrem Produktions- und Rezeptionsverhalten vom wechselseitig vorhandenen Fremdbild beeinflusst

- Modell Verweis auf spontane Antworten des Rezipienten (Leserbriefe…) Durchbrechung der Einseitigkeit des Massenkommunikationsprozesses

- Handeln von K und R von Zwängen beeinflusst - K unter Zwang der Öffentlichkeit; Zwang der Aussage; Zwang des Mediums (technische

und dramaturgische Voraussetzungen) - R unter Zwang des Mediums (Sendezeit …)

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Vorteile:

- K und R handeln stets in Abhängigkeit von ihren subjektiven psychischen und sozialen Dispo-sitionen

- durch Feedback Einseitigkeit des Massenmediums aufgehoben - Interdependenz K-R - berücksichtigt Fremdbild, welches K und R voneinander haben - Wechselbeziehungen in Massenkommunikationsprozess werden dargestellt

Nachteile:

- disperses, heterogenes und anonymes Publikum - nur annähernde Erfassung d. komplexen Interdependenzverhältnisse zwischen den Feldfak-

toren

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Geschichte des Instituts für Kommunikations und Medienwissenschaft in Leipzig Wichtige Daten und Namen der 5 Phasen: 1. Phase der Problemidentifizierung (1916-1926)

- 1916 Gründung des Institus für Zeitungskunde durch Karl Bücher (1847-1930). Leiter bis 1926. 3Gründe: Starke Expansion der Presse und notwendige Professionalisierung des Journalismus, Einführung praxis-orientierter Studiengänge.

- 1917 Annerkennung als Hauptfach: Studienabschluss und Promotion möglich - geprägt: durch Materialobjekt Zeitung

2. Phase der Problemdefinition (1926-1933)

- 1926 Erster Lehrstuhl für Zeitungskunde. Berufung Erich Everths (1879-1934). Everths Ziel war es die Zeitungskunde als eigenständige Disziplin zu begründen.

- gepr.: Erkenntnisinteresse an Bedingungen und Funktionen öff. Kommunikation ((funktionale Erkenntisperspektive: Presse als Sozialform, in Wechselwirkungen mit anderen gesel. Systemen – Journalismus als Vermittlungsfunktion))

3. Phase der ideologischen und organisatorisch-pragmatischen Überformung (1933-1945)

- 1933 Everths Entlassung aus politischen Gründen - 1934 Berufung Hans A. Münster (1901-1963). Schüler Tönnies. - gepr. durch politisch-propagandistisches Erkenntnis- und Verwertungsinteresse

4. Phase der Reideologisierung des Fachs (1945 bis 1989)

- 1945 Entlassung Münster und Reorganisation des Fachs. Publizistik der Wiwi und der GeWi. Diese zusammengelegt und 1951 in die philosophische Fakultät eingegliedert

- 1948 Hermann Budzislawski übernimmt aus Exil kommend erst Professur später die Leitung (bis 1962)

- 1954 Auflösung der Instituts und Gründung der Fakultät für Journalistik als zentrale Ausbildungsstätte des DDR Journalismus (und einzige). Sozialistische Umprägung.

5. Phase der Neugründung des Institus (seit 1993)

- 1991 Abwicklung der Sektion Journalistik; Karl Friedrich Reimers wird zum Gründungsdekan eines Fachbereichs Kommunikations-und Medienwissenschaft; Konzeption des s.g. „5 Säulen-Modells“ (s.u.). Gründung des KMW-Instituts erst 1993.

1. Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft 2. Empirische Kommunikationsforschung 3. Allgemeine und Spezielle Journalistik 4. Medienwissenschaft und-kultur 5. Öffentlichkeitsarbeit und Public Relations

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Theoriebegriff

Theorien... • sind Grundlage wissenschaftlicher Beschreibung und Erklärung • bilden die Grundlage von Religion, Politik und Philosophie • gliedern und strukturieren die Realität • verdichten und verallgemeinern die Praxis • Unterscheidung:

o Alltagstheorien (systematisiertes Alltagswissen), o Berufs‐bzw. Praktikertheorien (normative und/ oder operationale Theorien

basierend auf Berufserfahrungen) und o wissenschaftliche Theorien (empirisch überprüfte Erkenntnisse)

• Kriterien: Überprüfbarkeit, Reichweite, disziplinäre Herkunft. • Reichweite:

o Theorien globaler Reichweite / Supertheorie: universeller Geltungsbereich o Basistheorien u.a. Systemtheorie & Handlungstheorie o Theorien mittlere Reichweite eigentlich alle KMW Theorien: begrenzter

Gegenstandsbereich, begrenzte zeitliche Gültigkeit, sowie relativ niedrige theoretische Komplexität

• Ebenen: o Makro: z.B.: Medien und Gesellschaft o Meso: z.B.: Genres (Unterhaltung) o Mikro: z.B.: Einstellungsänderungen

Wege der Theoriebildung:

• basieren auf Hypothesen • werden empirisch ermittelt – auf der Basis

o direkter (naiver) Beobachtung der Realität o wissenschaftlicher Beobachtung der Realität

Hypothesen entstehen entweder...

• induktiv (Schluss vom Einzelnen aufs Allgemeine) oder

• deduktiv (Schluss vom Allgemeinen auf das Einzelne) Die Unterscheidung von Material-und Formalobjekt

• Materialobjekt: konkrete Gegenstände, denen sich Wissenschaft zuwendet, die sie beobachtet, ordnet und analysiert.

o Bsp.: etwa Massenmedien wie Zeitung, Zeitschrift, Hörfunk, Fernsehen, Internet • Formalobjekt: spezifische Hinsicht und Erkenntnisinteresse (Methode), mit der eine

Wissenschaft Materialobjekte beobachtet, ordnet und analysiert. o aktuelle gesellschaftliche Kommunikation (Medien als gesellschaftliche Institution

mit spezifischen Programminhalten, medienpolitischen Rahmenbedingungen, Rezeptionsweisen des Publikums etc.)

Page 8: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Theorien der Kommunikations- und Medienwissenschaft nach Prof. Kutsch Theorie: Eine Theorie ist eine systematisch geordnete Menge von Aussagen oder Aussagesätzen, die in gewissem Umfang der Ordnung, Beschreibung, Erklärung und Vorhersage von Phänomenen dient. Eine Theorie fasst im Rahmen eines Gegenstandsbereichs zahlreiche und vielgestaltige Phänomene so zusammen, dass sie als wissenschaftliche Erkenntnis ausgewiesen werden können. Funktionen: Eine Theorie sollte eine - ordnende - beschreibende - erklärende - prognostische Funktion erfüllen. Ebenen: - Supertheorien - Basistheorien - Systemtheorie - Konstruktivismus - Handlungstheorie - symbolischer Interaktionismus - Theorien mittlerer Reichsweite (TmR) Merkmale von TmR: - beziehen sich auf einen begrenzten Gegenstandsbereich - besitzen einen raum-zeitlich begrenzten Gültigkeitsanspruch - besitzen eine relativ niedrige theoretische Komplexität - TmR sollten empirisch bewiesen sein. Arten von TmR: Erkenntnisgegenstand: »mediale Wirkungen« - oder Medienwirkungsforschung 1. Emotionale Wirkungen: Gewaltforschung - Katharsisthese Durch Miterleben (Beobachten) medialer Gewaltakte nimmt die eigene Bereitschaft ab, selbst aggressives Verhalten zu zeigen. Der Begriff "Katharsis" bedeutet soviel wie "Reinigung von seelischen Konflikten und Spannungen", oder "Affektbefreiung". Diese Theorie gilt als empirisch widerlegt, d.h. dass kein überzeugender Nachweis für das Zutreffen gefunden werden konnte. - Simulationsthese (Berkowitz 1969): Berkowitz zieht aus seinen Experimenten den Schluss, dass das Betrachten bestimmter (z. B. als gerechtfertigt gezeigter) Gewalt unter bestimmten Bedingungen zu einer Zunahme aggressiven Verhaltens führe. Zu diesen Bedingungen gehören persönlichkeitsspezifische und situative Faktoren. Bei den persönlichkeitsspezifischen Faktoren handelt es sich vor allem um durch Frustration bewirkte emotionale Erregung. Ein durch Frustration bewirkter Zustand emotionaler Erregung schaffe demnach eine Disposition (innere Bereitschaft) für Aggression bzw.

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ein Handlungspotenzial, bei dem die Gewaltdarstellung, insbesondere wenn sie Ähnlichkeiten zur realen Situation der Person aufweist, aggressives Verhalten auslöst. Die Aussagen von Berkowitz beziehen sich nur auf sehr kurzfristige Medienwirkungen. Darüber hinaus lassen methodische Mängel seiner Experimente und fehlende Nachweise in anderen Studien an der Gültigkeit Zweifel offen. 2. Kognitive Wirkungen - Agenda Setting-Theorie Die Agenda Setting-Theorie wurde 1968 von Prof. Maxwell McCombs und Prof. Donald Shaw in ihrer Chapel Hill-Studie entwickelt. Sie besagt, dass die Massenmedien die Agenda der öffentlichen Meinung bestimmen, indem sie bestimmte Themen besonders hervorheben. Shaw und McCombs untersuchten die Art und Weise, wie in den Medien über Wahlkampagnen berichtet wurde. Sie fanden heraus, dass die Hauptwirkung der Nachrichtenmedien nicht darin bestand, den Menschen zu sagen was sie denken, sondern worüber sie nachdenken sollten – im Gegensatz zu Überzeugung oder Einstellungsveränderungen. Agenda Setting wird gewöhnlich als Funktion der Massenmedien beschrieben, und nicht als Theorie (McCombs & Shaw, 1972). 3. Gesellschaftliche Wirkungen - Wissenskluft-Theorie Die im Zusammenhang mit der Informationswirkung der Massenkommunikation erstmals von Phillip Tichenor vertretene Hypothese, derzufolge Bevölkerungsschichten mit geringem sozialen Status von den Massenmedien einen geringeren Informationsgewinn (Wissenszuwachs) als die Bevölkerung mit höherem sozialen Status (Bildung, Einkommen) erzielen. Die zunehmende Verbreitung von Massenmedien trage insoweit zu einer Verschärfung sozialer Unterschiede bei. - Theorie der Schweigespirale Grundannahmen - Theorie der Medienwirkungsforschung und der öffentlichen Meinung - In einer Gemeinschaft lebendes Individuum hat Angst vor der Isolation und strebt unbewusst nach Übereinstimmung mit seiner Umwelt - Öffentliche Meinung ist die Meinung zu einem kontroversen Thema, die man öffentlich aussprechen kann, ohne sich zu isolieren - Aus Isolationsangst beobachtet Individuum seine Umwelt, um Meinungsverteilungen abzuschätzen - Umweltbeobachtung durch direkten Kontakt mit dem Umfeld und durch Massenmedien Dynamischer Prozess der Schweigespirale - Aus Isolationsfurcht und Konformitätsdruck resultieren unterschiedliche Redebereitschaften - Wer sieht, dass seine Meinung öffentlich zunimmt redet öffentlich, wer sieht, dass die eigene Meinung in der Öffentlichkeit an Boden verliert, verfällt in Schweigen - Optische und akustische Täuschung über wirkliche Meinungsverteilung - So kann eine Meinung untergehen, oder bis auf den „harten Kern“ zurückgedrängt werden - Kultivationstheorie Die Kultivationsthese beruht auf der Annahme, dass häufig und über einen längeren Zeitraum hinweg angesehene Gewaltdarstellungen in Unterhaltungsprogrammen und Medien (auch Computerspielen) vor allem die Vorstellungen der Vielseher/innen bzw. Vielnutzer/innen von der Realität beeinflussen, so dass sie die Häufigkeit von Verbrechen überschätzen und sich ihre Furcht vor Verbrechen steigert. Stärker als bei Rezipient/inn/en, die wenig fernsehen, übernähmen Vielseher/innen das Realitätsbild, das ihnen das Fernsehen biete und in dem Kriminalität überrepräsentiert sei. Eine Bestätigung über tatsächliche Kausalzusammenhänge fehlt bislang.

Page 10: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Was ist Forschung? 

Forschung ist regelgeleitete, kontrollierte Wissensgewinnung. 

Forschung ist Tätigkeit und daher Eingriff in Realität (Reaktivität) 

Forschung ist die Anwendung von Methoden. 

  Methode: aus dem Griechischen (methodos: „das Nachgehen, der Weg zu etwas hin“) ein   nach 

Mittel und Zweck planmäßiges Verfahren zur Lösung von theoretischen und praktischen   Aufgaben. 

Die Methoden produzieren die Forschungsergebnisse 

  Gütekriterien:   * Validität 

      * Reliabilität 

      * Objektivität (Intersubjektivität) 

Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen wissenschaftlicher Forschung und alltäglicher 

Wissensgewinnung 

  Ziel:         Gesetz(mäßigkeit)   vs. Orientierung 

  Kontext:       handlungsentlastet   vs. handlungsgebunden 

  Selbstkontrolle:     Pflicht       vs. Zweck 

  Vorgehen:       systematisch     vs. zufällig 

  Ergebnis:       Wahrheit     vs. Plausibilität 

  Theorie‐Empirie‐Verhältnis:   explizit      vs. implizit 

  Haltung zum Gegenstand:   kritische Distanz   vs. Nähe 

  Wertungen:       werturteilsfrei     vs. wertend 

 

Literaturreche 

Bibliographie  ist ein eigenständiges Verzeichnis von Literaturnachweisen bzw. die Erstellung oder die 

Lehre von der Erstellung eines solchen Verzeichnisses. Die Bibliografie liefert eine vollständige Übersicht 

der Literatur zu einem Gegenstand unter einem bestimmten Auswahlkriterium.  

Literaturverzeichnis   ist eine Zusammenstellung von Literaturangaben in alphabetischer oder 

systematischer Form. 

 

Monographie vs. Sammelband/‐werk 

Monografie   ist eine vollständige Abhandlung über einen Gegenstand. 

Sammelwerk  ist eine Sammlung von Texten die in einem Werk gebündelt sind und sich thematisch auf 

den Titel des Werks beziehen. 

 

Literatur vs. Quellen 

Literatur ist „in einem eingeschränkten Sinn alle geschriebenen oder gedruckten Texte zu einem 

bestimmten Bereich bzw. Thema (i. S. von Fachliteratur)“ 

Quelle sind Literatur und stoffliche Basis aus denen der Autor sein Werk erstellt. 

 

Primär‐ vs. Sekundärliteratur 

Primärliteratur ist „Originalliteratur" 

Sekundärliteratur ist „Forschungsliteratur" also bearbeitet Primärliteratur. 

 

Selbständig vs. unselbständig erschienene Literatur 

Selbständig erschienene Literatur sind Publikationen, die inhaltlich und physisch eine abgeschlossene 

Einheit bilden. 

Unselbständig erschienene Literatur sind Texte, die Teil eines selbständig erschienenen Werkes sind, vor 

allem Aufsätze und Veröffentlichungen in Büchern, Sammelwerken Zeitschriften. 

Page 11: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Vorlesung Mediensysteme Dr. Gerhard Piskol 

Mediensystem nach Hunziker 

‐ Mediensystem = Gesamtheit der Organisation von technischen Einrichtungen zur Produktion und Verbreitung von Kommunikationsinhalten 

 Mediensystem nach Schmidt/Zurstiege 

‐ Begriff Medien‐ System fußt in den meisten Zusammenhängen seiner Verwendung nicht auf einem system‐theoretischen Zusammenhang 

‐ beschreibt  allgemein Tatsache, Medien (Zeitungen u. Zeitschriften, Hörfunk u. Fernsehen) über eine Vielzahl von Verbindungen in wirtschaftlicher, sachlicher oder funktionaler Weise in Beziehung stehen 

 Niklas Lumann  „Es gibt Systeme.“  

‐ Soziologe und Vertreter der Systemtheorie ‐ zählt den Rezipienten nicht zu seiner Systemtheorie 

 Medium/Medien 

‐ Medien als „organisierte soziale Handlungssysteme“ (Siegert 1993: 13) ‐ in ihrer Gesamtheit ein System = Mediensystem ‐ Medien nicht nur technische Artefakte, sondern soziale Organisationen auf vielfältige Weise in ökonomi‐

sche, politische, soziale und kulturelle Gegebenheiten eingebunden sind und eingewirkt wird  Medium/Medien (Saxer, zitiert nach Thomas: S. 17) 

technische Transportsysteme für bestimmte Zeichensysteme, 

Organisationen mit eigenen Zielen und Interessen, 

komplexe Gefüge von Strukturen, 

Erbringer von funktionalen und dysfunktionalen Leistungen für die Gesellschaft und 

soziale Institutionen, eingebunden in die Verhältnisse der Gesellschaft  Organisationen 

‐ Organisation als Merkmal bzw. Eigenschaft sozialer Gebilde oder als eine bestimmte Form der Organisiertheit ‐ Medien als komplexe soziale Organisationen ‐ Merkmale:  planvoll, bewusst, dauerhaft auf die Erreichung bestimmter Ziele orientiert 

 Mediensystem nach Barbara Thomas 

‐ prägende Faktoren: Recht, Geografie, Sprachkultur, politisches System, Wirtschaftsverfassung, gegebener Stand der Medientechnologie und Verbreitung  Mediensysteme innerhalb jeweiliger nationaler Grenzen zu betrachten 

‐ Medien in kulturellen Kontext eingebettet ‐ durch Medienrecht und –politik  Möglichkeit der national begrenzten Mediensysteme zu identifizieren  ‐ Sprach‐ und Kulturräume keine eindeutigen nationalen Grenzen ‐ Entgrenzungsprozess von Mediensystemen aufgrund der Globalisierung 

 Mediensystem nach Hennig 

‐ Mediensystem = Gesamtheit von Ordnungen und Strukturen, Medien in einem definierten Raum (Staat) cha‐rakterisieren 

‐ Mediensystem in zwei Begriffe aufgesplittet ‐ Medien=  in diesem Zusammenhang meist zentralen Massenmedien aus Sektoren Print, Funk und Internet ‐ System = umschreibt Gesamtheit/Einheit, die sich aus verschiedenen Einzelbestandteilen (Elemente) und 

Vorgänge (Prozesse) zusammengesetzt, welche in einem inneren Funktionszusammenhang zueinander ste‐hen  

‐ Analyse eines Mediensystems richtet den Fokus von oben auf die vorherrschenden Zusammenhänge, die als prägend und charakterisierend gesehen werden 

 Funktionen von Medien 

‐ Hauptfunktion als gesellschaftliche Einrichtungen: Herstellung von Öffentlichkeit für Personen und Sachver‐halte 

‐ Voraussetzung: hohes Maß an Autonomie und Unabhängigkeit erfordert die Vielfalt der Angebotsformen (Information, Belehrung, Unterhaltung) 

Page 12: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

 AUTONOMIE  und VIELFALT (Piskol) 

die unentbehrliche Leistung (Hauptfunktion) von Medien als gesellschaftliche Einrichtungen besteht in der Herstellung von Öffentlichkeit für Personen und Sachverhalte; 

Medien brauchen ein hohes Maß an Unabhängigkeit/Autonomie, um ihre Funktion (Öffentlichkeit herzustel‐len) erbringen zu können; 

erforderlich ist darüber hinaus eine Vielfalt der Angebote und Angebotsformen (Information, Belehrung, Un‐terhaltung) sowie eine Vielfalt der Informationsverarbeitung (unterschiedliches Niveau, vgl. Schneider …) 

die zentrale Frage der Analyse und Bewertung von Mediensystemen hat sich folglich darauf zu richten, wie diese Normen der Autonomie und Vielfalt manifestiert und gewährleistet sind, bzw. welchen Einschränkun‐gen sie unterworfen sind… 

 Analyseebenen: 

1. Gesamtgesellschaft 2. Mediensystem 3. Medium 4. Unternehmen 

 2 wichtige Befunde der Mediensysteme:  1. Allgegenwärtigkeit  2. Vielseitigkeit  

Page 13: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Medienökonomie ‐ Prof. Zerfaß 

 

Ökonomische Definition 

„Medienökonomie ist ein Teil der Ökonomie. Ihr Gegenstandsbereich ist die Produktion, Distribution und 

Konsumtion massenmedial erstellter Informationen einschließlich der davon ausgehenden Wirkungen.“ (Jürgen 

Heinrich) 

 

Transdisziplinäre Definition 

Medienökonomie befasst sich mit den Grundlagen, Formen und Folgen der öffentlichen Kommunikation im 

Hinblick auf deren ökonomische Bedingungen und Folgen. Im Zentrum steht das Zusammenspiel ökonomischer 

und publizistischer Faktoren. Dabei werden auf der Ebene einzelner Medienunternehmen sowohl Fragen der 

Effektivität als auch der Effizienz thematisiert – und zwar im Hinblick auf die Rentabilität und die Legitimität bzw. 

Akzeptanz ihres Handelns in der Gesellschaft. 

 

Janusköpfigkeit der Medien 

Medien sind gleichzeitig 

Medienorganisationen sind ... Unternehmen  Akteure der öffentlichen Meinungsbildung 

Medienangebote als ...  Wirtschaftsgüter  Informationen, Meinungen, Interpretationen 

Wettbewerb um ...  Umsatz und Gewinn Aufmerksamkeit und Einfluss 

 

Erkenntnisinteresse und Forschungsfelder 

(1) Politische Steuerung und Regulierung der Medien 

  (2) Marktstruktur 

  (3) Marktverhalten /‐strategien 

  (4) Marktergebnis 

    (5) Mediennutzung 

 

Eigenschaften von Medienprodukten 

‐ duale Güter: Nachfrager sind zugleich Rezipienten und Werbetreibende 

‐ minimale Grenzkosten und starke Größenvorteile: keine physische Abnutzung, Nichtrivalität im Konsum; 

economies of scale, hohe Fixkosten für Inhalteerstellung, geringe Kosten für Vervielfältigung und Verbreitung 

‐ nachfrageinduzierte Größenvorteile bei Netzwerkprodukten: steigender Systemnutzen durch höhere Nutzerzahl 

(Video, Internet, IPTV) 

‐ schwierige Qualitätsbeurteilung: besondere Bedeutung von Vertrauen und Erfahrung ‐ Marken und Serien lösen 

das Problem medialer Unikate 

‐ eingeschränkte internationale Verwertbarkeit: durch d. kulturellen und aktuellen Kontext vieler Medienprodukte 

‐ externe Effekte und teilweise meritorischer Charakter: z. B. durch politische Willensbildung, Wertevermittlung, 

Markttransparenz → gesellscha licher Nutzen übertri  ökonomische Nachfrage 

 

Medienkonzentration 

Auslöser 

‐ Ökonomischer und publizistischer Wettbewerb, Konvergenz von Medien und Märkten Vorteile für Unternehmen 

‐ Größenvorteile: z. B. Mantelausgaben bei Tageszeitungen 

‐ Synergieeffekte: z. B. Mehrfachverwertung, Cross‐Promotion/‐Selling 

‐ Diversifikation: insbes. Risikostreuung (Print → Hörfunk → Online)  

Risiken 

‐ Mangelnde Attraktivität von Geschäftsfeldern 

‐ Fehlendes Management‐Knowhow 

 

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Medienmanagement 

‐ Prozess der Planung, Organisation, Personal, Führung und Kontrolle in Medienunternehmen, durch die die 

Handlungsfähigkeit der Organisation hergestellt, erhalten oder ausgebaut wird 

‐ umfaßt u. a. die Definition von Produkt‐Markt‐Strategien angesichts struktureller Rahmenbedingungen der 

jeweiligen Medienmärkte 

 

Wertvolle Ressourcen aufbauen: Das Konzept der Kernkompetenzen 

Kernkompetenzen = spezifisches Portfolio von Fähigkeiten, das sich quer durch alle Geschäftsfelder zieht 

Merkmale von strategischen Ressourcen: 

  ‐ selten 

  ‐ schwer imitierbar 

  ‐ nicht substituierbar 

  ‐ wertvoll bzgl. der Unternehmensstrategie 

 

Marktergebnis: Ökonomische Leistung, publizistische Vielfalt und Strukturen der Medienmacht 

Medienmacht 

‐ als Kombination von Meinungsmacht und ökonomischer Macht 

‐ beinhaltet die „Chance innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben 

durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht“ (Max Weber) 

Erscheinungsformen 

‐ Organisationsmacht: in und zwischen Medienunternehmen aufgrund vorhandener Handlungsstrukturen 

‐ Marktmacht: Vorteile in Interaktionen mit Rezipienten, Werbekunden etc. aufgrund der Marktstellung, von 

crossmedialen Synergien etc. 

‐ Gestaltungsmacht: Nutzung vorhander allokativer Ressourcen (Kapitalmacht) und autoritativer Ressourcen 

(Verhandlungsmacht) zur Durchsetzung von Interessen 

 

Mediennutzung: Ökonomische Aspekte aus Rezipientensicht 

Wechsel der Betrachtungsweise 

‐ Nicht nur Medienunternehmen (Anbieter), sondern auch Rezipienten (Abnehmer) entwickeln Strategien und 

Handlungsmuster im Umgang mit Kommunikationsangeboten und (Massen‐) Medien 

‐ „Akteure nutzen bestimmte Medienangebote nur dann, wenn sie davon überzeugt sind, dass diese auch 

tatsächlich dem angestrebten Zielzustand (Gratifikation) dienlich sind.“ (Jäckel) 

  → Nutzen‐ und Belohnungsansatz der Medienwirkungsforschung 

Gratifikationen und Funktionen 

z. B. Information/Überwachung der Umwelt, Veröffentlichung/Diskussion von Themen, 

Enkulturation/Sozialisation, Unterhaltung/Entspannung, … 

 

Schlussfolgerungen und Perspektiven 

‐ Medien und Medienorganisationen können im Spannungsfeld von Wirtschafts‐ und  

Kommunikationswissenschaften analysiert werden 

‐ Medien und Medienmärkte unterliegen besonderen Rahmenbedingungen und entwickeln daher spezifische 

Strukturen, Strategien und Leistungen (Produktion, Distribution) 

‐ Medienmanagement setzt auf innovative Wertschöpfungsprozesse und den nachhaltigen Aufbau von 

Kernkompetenzen 

‐ Die Sicht der Rezipienten (Konsumtion) wird häufig vernachlässigt, ist aus gesellschaftlicher und theoretischer 

Sicht aber ebenso zentral wie die Anbieterseite 

   

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Medienethik ‐ Prof. Welker 

 

Gladbeck (1988): Dreitägiges Geiseldrama: Erfüllung des Informationsauftrags oder Sensationslust? 

Die Antwort des Presserats: solche Interviews sind unzulässig. 

 

Inhaltlicher Unterschied zwischen Ethik und Moral: 

Ethik ist die wissenschaftliche Theorie. 

Moral die praktische Ausprägung der Ethik. 

 

Institutionen der Selbstkontrolle 

• Deutscher Presserat 

  • Freiwillige Selbstkontrolle der Presse 

  • 2 Hauptziele 

    – Lobbyarbeit für die Pressefreiheit in Deutschland 

    – Bearbeiten von Beschwerden aus der Leserschaft. 

• Schweizer Presserat 

 

• Deutscher Werberat 

• Deutscher PR‐Rat 

• Rat der Deutschen Markt‐ und Sozialforschung 

 

• Gemeinsamkeiten der Selbstverwaltungen und strukturelle Unterschiede 

 

Medienethische Grenzbereiche ‐ Praktische Zweifelfälle 

• Tod und Sterben 

• Kriegsberichterstattung 

• Mediale Gewaltdarstellung 

• Zensur und Nicht‐Öffentlichkeit 

• Internetrecherche 

• Medienskandale 

 

Ethische Felder journalistischer Arbeit 

‐ Informanten 

‐ Objekte seiner Berichterstattung 

‐ Rezipienten 

‐ Kollegen 

‐ Öffentlichkeit 

 

Konflikte im Journalismus 

• Sorgfalt vs. Schnelligkeit 

• Öffentlichkeit vs. Intransparenz 

• Werbekritik vs. Werbeprofit 

• Menschenrechte vs. Diskriminierung von Medienopfern 

 

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Publizistische Grundsätze (Pressekodex)

Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des

Deutschen Presserats

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Publizistische Grundsätze (Pressekodex)

Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und erstmals Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. Fassung vom 03. Dezember 2008 Präambel Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit

und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger,

Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber

der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie

nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst

von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.

Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die

Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen

der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen.

Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie

personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder

nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur

Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht

auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.

Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren.

Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.

Diese Präambel ist Bestandteil der ethischen Normen.

Page 18: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien. Richtlinie 1.1 – Exklusivverträge Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit. Richtlinie 1.2 – Wahlkampfberichterstattung Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt. Richtlinie 1.3 – Pressemitteilungen Pressemitteilungen müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

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Ziffer 2 – Sorgfalt Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden. Richtlinie 2.1 – Umfrageergebnisse Bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen teilt die Presse die Zahl der Befragten, den Zeitpunkt der Befragung, den Auftraggeber sowie die Fragestellung mit. Zugleich muss mitgeteilt werden, ob die Ergebnisse repräsentativ sind. Sofern es keinen Auftraggeber gibt, soll vermerkt werden, dass die Umfragedaten auf die eigene Initiative des Meinungsbefragungsinstituts zurückgehen. Richtlinie 2.2 – Symbolfoto Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten. So sind - Ersatz- oder Behelfsillustrationen (gleiches Motiv bei anderer Gelegenheit, anderes Motiv

bei gleicher Gelegenheit etc.) - symbolische Illustrationen (nachgestellte Szene, künstlich visualisierter Vorgang zum Text

etc.) - Fotomontagen oder sonstige Veränderungen deutlich wahrnehmbar in Bildlegende bzw. Bezugstext als solche erkennbar zu machen. Richtlinie 2.3 – Vorausberichte Die Presse trägt für von ihr herausgegebene Vorausberichte, die in gedrängter Fassung den Inhalt einer angekündigten Veröffentlichung wiedergeben, die publizistische Verantwortung. Wer Vorausberichte von Presseorganen unter Angabe der Quelle weiterverbreitet, darf sich grundsätzlich auf ihren Wahrheitsgehalt verlassen. Kürzungen oder Zusätze dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Teile der Veröffentlichung eine andere Tendenz erhalten oder unrichtige Rückschlüsse zulassen, durch die berechtigte Interessen Dritter verletzt werden. Richtlinie 2.4 – Interview Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt. Wird ein Interview ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut zitiert, so muss die Quelle angegeben werden. Wird der wesentliche Inhalt der geäußerten Gedanken mit eigenen Worten wiedergegeben, entspricht eine Quellenangabe journalistischem Anstand.

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Richtlinie 2.5 – Grafische Darstellungen Die Sorgfaltspflicht verlangt, bei grafischen Darstellungen irreführende Verzerrungen auszuschließen. Richtlinie 2.6 – Leserbriefe (1) Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen sind die Publizistischen Grundsätze zu beachten. Es dient der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, im Leserbriefteil auch Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt. (2) Zuschriften an Verlage oder Redaktionen können als Leserbriefe veröffentlicht werden, wenn aus Form und Inhalt erkennbar auf einen solchen Willen des Einsenders geschlossen werden kann. Eine Einwilligung kann unterstellt werden, wenn sich die Zuschrift zu Veröffentlichungen des Blattes oder zu allgemein interessierenden Themen äußert. Der Verfasser hat keinen Rechtsanspruch auf Abdruck seiner Zuschrift. (3) Es entspricht einer allgemeinen Übung, dass der Abdruck mit dem Namen des Verfassers erfolgt. Nur in Ausnahmefällen kann auf Wunsch des Verfassers eine andere Zeichnung erfolgen. Die Presse verzichtet beim Abdruck auf die Veröffentlichung von Adressangaben, es sei denn, die Veröffentlichung der Adresse dient der Wahrung berechtigter Interessen. Bestehen Zweifel an der Identität des Absenders, soll auf den Abdruck verzichtet werden. Die Veröffentlichung fingierter Leserbriefe ist mit der Aufgabe der Presse unvereinbar. (4) Änderungen oder Kürzungen von Zuschriften ohne Einverständnis des Verfassers sind grundsätzlich unzulässig. Kürzungen sind jedoch möglich, wenn die Rubrik Leserzuschriften einen regelmäßigen Hinweis enthält, dass sich die Redaktion bei Zuschriften, die für diese Rubrik bestimmt sind, das Recht der sinnwahrenden Kürzung vorbehält. Verbietet der Einsender ausdrücklich Änderungen oder Kürzungen, so hat sich die Redaktion, auch wenn sie sich das Recht der Kürzung vorbehalten hat, daran zu halten oder auf den Abdruck zu verzichten. (5) Alle einer Redaktion zugehenden Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

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Ziffer 3 – Richtigstellung Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen. Richtlinie 3.1 – Anforderungen Für den Leser muss erkennbar sein, dass die vorangegangene Meldung ganz oder zum Teil unrichtig war. Deshalb nimmt eine Richtigstellung bei der Wiedergabe des korrekten Sachverhalts auf die vorangegangene Falschmeldung Bezug. Der wahre Sachverhalt wird geschildert, auch dann, wenn der Irrtum bereits in anderer Weise in der Öffentlichkeit eingestanden worden ist. Richtlinie 3.2 – Dokumentierung Führt die journalistisch-redaktionelle Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch die Presse zur Veröffentlichung von Richtigstellungen, Widerrufen, Gegendarstellungen oder zu Rügen des Deutschen Presserats, so sind diese Veröffentlichungen von dem betreffenden Publikationsorgan zu den gespeicherten Daten zu nehmen und für dieselbe Zeitdauer zu dokumentieren wie die Daten selbst.

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Ziffer 4 – Grenzen der Recherche Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informations-material und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Richtlinie 4.1 – Grundsätze der Recherchen Journalisten geben sich grundsätzlich zu erkennen. Unwahre Angaben des recherchierenden Journalisten über seine Identität und darüber, welches Organ er vertritt, sind grundsätzlich mit dem Ansehen und der Funktion der Presse nicht vereinbar. Verdeckte Recherche ist im Einzelfall gerechtfertigt, wenn damit Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden, die auf andere Weise nicht zugänglich sind. Bei Unglücksfällen und Katastrophen beachtet die Presse, dass Rettungsmaßnahmen für Opfer und Gefährdete Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit haben. Richtlinie 4.2 – Recherche bei schutzbedürftigen Personen Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche. Die eingeschränkte Willenskraft oder die besondere Lage solcher Personen darf nicht gezielt zur Informationsbeschaffung ausgenutzt werden. Richtlinie 4.3 – Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten Personenbezogene Daten, die unter Verstoß gegen den Pressekodex erhoben wurden, sind von dem betreffenden Publikationsorgan zu sperren oder zu löschen.

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Ziffer 5 – Berufsgeheimnis Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren. Richtlinie 5.1 – Vertraulichkeit Hat der Informant die Verwertung seiner Mitteilung davon abhängig gemacht, dass er als Quelle unerkennbar oder ungefährdet bleibt, so ist diese Bedingung zu respektieren. Vertraulichkeit kann nur dann nicht bindend sein, wenn die Information ein Verbrechen betrifft und die Pflicht zur Anzeige besteht. Vertraulichkeit muss nicht gewahrt werden, wenn bei sorgfältiger Güter- und Interessenabwägung gewichtige staatspolitische Gründe überwiegen, insbesondere wenn die verfassungsmäßige Ordnung berührt oder gefährdet ist. Über als geheim bezeichnete Vorgänge und Vorhaben darf berichtet werden, wenn nach sorgfältiger Abwägung festgestellt wird, dass das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit höher rangiert als die für die Geheimhaltung angeführten Gründe. Richtlinie 5.2 – Nachrichtendienstliche Tätigkeiten Nachrichtendienstliche Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern sind mit den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar. Richtlinie 5.3 – Datenübermittlung Alle von Redaktionen zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Die Übermittlung von Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken zwischen den Redaktionen ist zulässig. Sie soll bis zum Abschluss eines formellen datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens unterbleiben. Eine Datenübermittlung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass die übermittelten Daten nur zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet oder genutzt werden dürfen.

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Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten. Richtlinie 6.1 – Doppelfunktionen Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.

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Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein. Richtlinie 7.1 – Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberechtlichen Regelungen. Richtlinie 7.2 – Schleichwerbung Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material. Richtlinie 7.3 – Sonderveröffentlichungen Redaktionelle Sonderveröffentlichungen unterliegen der gleichen redaktionellen Verantwortung wie alle redaktionellen Veröffentlichungen. Werbliche Sonderveröffentlichungen müssen die Anforderungen der Richtlinie 7.1 beachten. Richtlinie 7.4 – Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung Journalisten und Verleger, die Informationen im Rahmen ihrer Berufsausübung recherchieren oder erhalten, nutzen diese Informationen vor ihrer Veröffentlichung ausschließlich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen persönlichen Vorteil oder zum persönlichen Vorteil anderer. Journalisten und Verleger dürfen keine Berichte über Wertpapiere und/oder deren Emittenten in der Absicht veröffentlichen, durch die Kursentwicklung des entsprechenden Wertpapieres sich, ihre Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen zu bereichern. Sie sollen weder direkt noch durch Bevollmächtigte Wertpapiere kaufen bzw. verkaufen, über die sie zumindest in den vorigen zwei Wochen etwas veröffentlicht haben oder in den nächsten zwei Wochen eine Veröffentlichung planen. Um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, treffen Journalisten und Verleger die erforderlichen Maßnahmen. Interessenkonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Finanzanalysen sind in geeigneter Weise offenzulegen.

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Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz. Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen (1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein. (3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig. (4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben. (5) Bei Amts- und Mandatsträgern können Namensnennung und Abbildung zulässig sein, wenn ein Zusammenhang zwischen Amt und Mandat und einer Straftat gegeben ist. Gleiches trifft auf Personen der Zeitgeschichte zu, wenn die ihnen zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihnen hat. (6) Namen und Fotos Vermisster dürfen veröffentlicht werden, jedoch nur in Absprache mit den zuständigen Behörden. Richtlinie 8.2 – Schutz des Aufenthaltsortes Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen Schutz. Richtlinie 8.3 – Resozialisierung Im Interesse der Resozialisierung müssen bei der Berichterstattung im Anschluss an ein Strafverfahren in der Regel Namensnennung und Abbildung unterbleiben, es sei denn, ein neues Ereignis schafft einen direkten Bezug zu dem früheren Vorgang.

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Richtlinie 8.4 – Erkrankungen Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. Auch Personen der Zeitgeschichte genießen über den Tod hinaus den Schutz vor diskriminierenden Enthüllungen. Richtlinie 8.5 – Selbsttötung Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt. Richtlinie 8.6 – Opposition und Fluchtvorgänge Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder Fotoveröffentlichungen können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Auch kann die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete und ihre Flucht dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden. Richtlinie 8.7 – Jubiläumsdaten Die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten solcher Personen, die sonst nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, bedingt, dass sich die Redaktion vorher vergewissert hat, ob die Betroffenen mit der Veröffentlichung einverstanden sind oder vor öffentlicher Anteilnahme geschützt sein wollen. Richtlinie 8.8 – Auskunft Wird jemand durch eine Berichterstattung in der Presse in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, so hat das verantwortliche Publikationsorgan dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über die der Berichterstattung zugrunde liegenden, zu seiner Person gespeicherten Daten zu erstatten. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit - aus den Daten auf Personen, die bei der Recherche, Bearbeitung oder Veröffentlichung

von Beiträgen berufsmäßig journalistisch mitwirken oder mitgewirkt haben, geschlossen werden kann,

- aus den Daten auf die Person des Einsenders, Gewährsträgers oder Informanten von Beiträgen, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil geschlossen werden kann,

- durch die Mitteilung der recherchierten oder sonst erlangten Daten die journalistische Aufgabe des Publikationsorgans durch Ausforschung des Informationsbestandes beeinträchtigt würde oder

- es sich sonst als notwendig erweist, um das Recht auf Privatsphäre mit den für die Freiheit der Meinungsäußerung geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen.

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Ziffer 9 – Schutz der Ehre Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

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Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

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Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz. Richtlinie 11.1 – Unangemessene Darstellung Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche. Richtlinie 11.2 – Berichterstattung über Gewalttaten Bei der Berichterstattung über Gewalttaten, auch angedrohte, wägt die Presse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der Opfer und Betroffenen sorgsam ab. Sie berichtet über diese Vorgänge unabhängig und authentisch, lässt sich aber dabei nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen. Sie unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche zwischen Verbrechern und Polizei. Interviews mit Tätern während des Tatgeschehens darf es nicht geben. Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden. Richtlinie 11.4 – Abgestimmtes Verhalten mit Behörden/Nachrichtensperre Nachrichtensperren akzeptiert die Presse grundsätzlich nicht. Ein abgestimmtes Verhalten zwischen Medien und Polizei gibt es nur dann, wenn Leben und Gesundheit von Opfern und anderen Beteiligten durch das Handeln von Journalisten geschützt oder gerettet werden können. Dem Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden, die Berichterstattung im Interesse der Aufklärung von Verbrechen in einem bestimmten Zeitraum, ganz oder teilweise zu unterlassen, folgt die Presse, wenn das jeweilige Ersuchen überzeugend begründet ist. Richtlinie 11.5 – Verbrecher-Memoiren Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden. Richtlinie 11.6 – Drogen Veröffentlichungen in der Presse dürfen den Gebrauch von Drogen nicht verharmlosen.

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Ziffer 12 – Diskriminierungen Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

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Ziffer 13 – Unschuldsvermutung Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. Richtlinie 13.1 – Vorverurteilung Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind. Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines "Medien-Prangers" sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden. Richtlinie 13.2 – Folgeberichterstattung Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch bzw. über eine deutliche Minderung des Strafvorwurfs berichten, sofern berechtigte Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen. Diese Empfehlung gilt sinngemäß auch für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Richtlinie 13.3 – Straftaten Jugendlicher Bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche sowie über ihr Auftreten vor Gericht soll die Presse mit Rücksicht auf die Zukunft der Betroffenen besondere Zurückhaltung üben.

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Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

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Ziffer 15 – Vergünstigungen Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig. Richtlinie 15.1 – Einladungen und Geschenke Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion könne beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden. Journalisten nehmen daher keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß übersteigt. Die Annahme von Werbeartikeln oder sonstiger geringwertiger Gegenstände ist unbedenklich. Recherche und Berichterstattung dürfen durch die Annahme von Geschenken, Einladungen oder Rabatten nicht beeinflusst, behindert oder gar verhindert werden. Verlage und Journalisten bestehen darauf, dass Informationen unabhängig von der Annahme eines Geschenks oder einer Einladung gegeben werden. Wenn Journalisten über Pressereisen berichten, zu denen sie eingeladen wurden, machen sie diese Finanzierung kenntlich.

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Ziffer 16 - Rügenveröffentlichung Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien. Richtlinie 16.1 – Inhalt der Rügenveröffentlichung Der Leser muss den Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung erfahren und informiert werden, welcher publizistische Grundsatz durch die Veröffentlichung verletzt wurde. Richtlinie 16.2 – Art und Weise der Rügenveröffentlichung Rügen sind in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien in angemessener Form zu veröffentlichen. Die Rügen müssen in Telemedien mit dem gerügten Beitrag verknüpft werden.

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Öffentliche Kommunikation und Public Relations ‐ Prof. Bentele 

 

Definition von Public Relations? 

Public Relations = Tätigkeit, Berufsfeldund Typ öffentlicher Kommunikation. 

 

PR ist das Management von Informations‐und Kommunikationsprozessen von 

Organisationen(Unternehmen, Parteien, Verbänden, Vereinen, etc. in Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport, 

etc.) mit ihren internen und externen Umwelten (Teilöffentlichkeiten, Stakeholdern). 

 

PR hat Ziele (informieren, Aufmerksamkeit/Publizität erreichen, Images zu generieren, beim Verkauf zu 

helfen, Konflikte zu lösen, etc.) arbeitet mit Instrumenten, Medien und komplexeren Verfahren (z.B. Issues 

Management, Kampagnen) und hat gesellschaftliche Funktionen wie Information, Kommunikation, 

Persuasion, Imagegestaltung, kontinuierlicher Vertrauenserwerb, Konfliktmanagement und das Herstellen 

von gesellschaftlichem Konsens. 

 

Aus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive lässt sich PR deshalb als publizistisches Teilsystem, 

zumindest als soziales Berufs(feld)systemrekonstruieren. Charakterisierbar ist dieses System durch soziale 

Funktionen, Arbeitsorganisation, Berufsrollen, berufliche Entscheidungsprogramme sowie einen für 

dieses soziale System typischen Mix aus Instrumenten, Medien und (komplexeren) Verfahren. 

 

Was ist Kommunikationsmanagement? 

Kommunikationsmanagement von Organisationen ist die integrierte Steuerung und Durchführung des 

komplexen Prozesses der (Umwelt‐)Beobachtung, Analyse, Strategieentwicklung, Organisation, Umsetzung 

und Evaluation von organisationsbezogenen Kommunikationsprozessen. 

 

Typen öffentlicher Kommunikation 

• Public Relations  

• Marketing 

  „Marketing bedeutet […] Planung, Koordination und Kontrolle aller auf die aktuellen und 

  potentiellen Märkte ausgerichteten Unternehmensaktivitäten. Durch eine dauerhafte   Befriedigung 

  der Kundenbedürfnisse sollen die Unternehmensziele im gesamtwirtschaftlichen 

  Güterversorgungsprozess verwirklicht werden.“ 

• Werbung 

  “Werbung zielt auf eine ziel‐und marktadäquate Verhaltens‐steuerung tatsächlicher und 

  potentieller Abnehmer über sog. Massenkommunikationsmittel. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, 

  für Produkte (Leistungen) des Unternehmens am Markt einen möglichst hohen Bekanntheitsgrad 

  sowie(...) ein möglichst unverwechselbares Image aufzubauen.” 

• Journalismus 

  „Journalismus recherchiert, selektiert und präsentiert Themen, die neu, faktisch und relevant sind. 

  Er stellt Öffentlichkeit her, indem er die Gesellschaft beobachtet, diese Beobachtung über 

  periodische Medien einem Massenpublikum zur Verfügung stellt und dadurch eine gemeinsame 

  Wirklichkeit konstruiert. Diese konstruierte Wirklichkeit bietet Orientierung in einer komplexen 

  Welt.“ 

• Propaganda 

  Propaganda ist unidirektionale, beeinflussende (persuasive) Kommunikation vor allem im 

  politischen Bereich, für die wahrheitsgemäße Information untergeordnet ist oder bewusst negiert 

  wird, die in der Regel mit typischen Kommunikationsmitteln (starke Durchdringung, 

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  Wiederholungen, einfache Stereotype, klare Wertungen, Vermischung von Information und 

  Meinung), häufig emotionalisiert und mit Feindbildern arbeitet. Propaganda ist ‐aufgrund 

  gesellschaftlicher Organisationsstrukturen ‐in der Lage, Themen einseitig zu selekgieren bzw. zu 

  tabuisieren und soziale Wirklichkeit damit partiell zu verfälschen. 

 

Öffentlichkeit wird verstanden als offenes Kommunikationssystem auf mehreren Ebenen, als „offenes 

Kommunikationsforum“, indem Themen und Meinungen gesammelt, verarbeitet und weitergegeben 

werden. Akteure agieren wie in einer Arena vor einer mehr oder weniger großen Zahl von Beobachtern, 

dem Publikum. Öffentliche Meinung entsteht durch Konsonanz zwischen Akteuren und Publikum. 

Zentrale Akteure: Sprecher und Medien 

 

PR‐Theorien mittlerer Reichweite (Auswahl): 

• Vier‐Typen‐Modell (James E. Grunig) 

 

 

•Determinationsthese (Baerns) 

  These wird aus empirischem Ergebnis abgeleitet, mit dem gezeigt werden konnte, dass etwa 2/3 

  der Berichterstattung auf Quellen der Öffentlichkeitsarbeit zurück gehen. 

  ‐> Öffentlichkeitsarbeit hat damit sowohl die Themen der Medienberichterstattung als auch das 

  Timing unter Kontrolle. 

  ‐> Kritik: einseitige Betrachtung, Andere Variablen (Medienakteur, Medientyp, Krisensituation, etc.) 

  werden nicht berücksichtigt. 

• Intereffikationsmodell (Bentele) 

  Komplexere Betrachtung des Verhältnisses von PR und Journalismus; Beide Systeme ermöglichen 

  sich durch ihre Leistungen gegenseitig; Das Verhältnis beider wird durch Induktions‐ und 

  Adaptionstionsleistungen konkretisiert; Induktions‐ und Anpassungsleistungen finden in der 

  sozialen, sachlichen und zeitlichen Dimension statt. Ist empirisch konkretisiert und weiterentwickelt 

  worden. 

 

 

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Heutige Arbeitsbereiche der PR 

Presse‐und Medienarbeit (Media Relations) = der professionelle Umgang mit und die professionelle 

„Zusammenarbeit“ mit Journalisten, Medien, Redaktionen. 

 

Interne Kommunikation = Kommunikation mit Mitarbeitern eines Unternehmens / Angehörigen einer 

Organisation. 

 

Führungskräftekommunikation = Kommunikation speziell mit den Führungskräften, dem oberen 

Management und Top‐Management einer Organisation, unabhängig von der allgemeinen internen 

Kommunikation. 

 

Produkt‐PR = PR‐Arbeit, insbesondere Presse‐und Medienarbeit, die auf Produktthemen fokussiert ist (zu 

unterscheiden von Werbung). 

 

Sponsoring = „Sponsoring bezeichnet die systematische Bereitstellung von Geld‐, Sachmitteln oder 

Dienstleistungen durch Unternehmen für Personen oder Organisationen zur Erreichung unternehmerischer 

Marketing‐ bzw. Kommunikationsziele. Insofern ist Sponsoring ein Instrument der 

Unternehmenskommunikation(…).“ 

 

Fundraising = der Versuch von Non‐Profit‐Organisationen, Geld‐oder Sachmittel (Spenden) respektive 

Fördermitgliedschaften einzuwerben. 

 

Investor Relations = die Kommunikation mit Kapitaleigentümern (Aktionären), Kapital‐ und Finanzmärkten, 

institutionellen und privaten Anlegern, Analysten sowie der Wirtschafts‐ und Finanzpresse. 

 

Community Relations (Nachbarschafts‐PR) = Kommunikation mit Anwohnern, Nachbarn und Anrainern 

wichtiger Standorte der Organisation, (Werke,Anlagen) – insbesondere, wenn die Anlagen risikobehaftet 

sind. 

 

Public Affairs = der Versuch, das politisch‐gesellschaftliche Meinungsklima im Sinne der Organisation zu 

beeinflussen. 

 

Lobbying = der Versuch, politische/administrative Entscheidungsträger im Sinne der Organisation zu 

beeinflussen. 

 

Krisenkommunikation = komplexe Kommunikation zwischen versch. Akteuren in Krisen, d.h. in nicht 

intendierten, unvorhergesehenen und negativ‐problematischen Situationen die potenziell oder akut 

bedrohlich sind. 

 

Trends im Berufsfeld (seit Mitte der 90er Jahre) 

• Quantitative Vergrößerung 

• Relevanzsteigerung 

• Differenzierung und Spezialisierung des Berufsfelds 

• Feminisierung des Berufsfeldes 

• Akademisierung / Professionalisierung 

• Internationalisierung 

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Medienwirkungsforschung 

 

Der Laiendiskurs 

•bzgl. Wirkungsvorstellung: Stimulus‐Response‐ bzw. Reiz‐Reaktions‐Schema: 

  –Wirkungen sind direkte und zeitlich unmittelbare Reaktionen auf Medienbotschaft (als Stimulus) 

  –identischem Stimulus folgt identische Reaktion/Wirkung bei den „Empfängern“ 

•bzgl. Wirkungsstärke: starke Medienwirkungen, alltagsweltliche Konzeption der Medienallmacht 

 

Medienwirkungsforschung 

•UG Wirkung: Welche Auswirkungen hat die Nutzung bzw. Rezeption von Medienbotschaften, bezogen auf 

Individuen (Mikroebene) oder soziale Systeme (Meso‐/Makroebene)? 

•Def. Medienwirkungen: „[A]lle tatsächlichen oder verhinderten Veränderungen aller Faktoren, die direkt oder 

indirekt an einem Kommunikationsprozess beteiligt sind, in dem Medien mitwirken, und die auf diese Mitwirkung 

zurückführbar sind.“(Früh & Wünsch 2005) 

 

•Medienwirkungsforschung als empirische Human‐ bzw. Sozialwissenschaft: Empirische Wissenschaften beziehen 

Ergebnisse systematisch und intersubjektiv nachvollziehbar durchgeführter Beobachtungen der Realität systematisch 

in den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess ein.  

→Formulierung, Test, Modifika on und ggf. Verwerfen von Theorien über den Gegenstandsbereich 

(Medienwirkungen) anhand von empirisch gewonnenen ‚Daten‘. 

 

•wichtigste Datenerhebungsverfahren in der empirischen Medienwirkungsforschung: 

  –Befragung von Personen, um von ihnen etwas über (i.d.R. ihre eigenen) Vorstellungen, 

  Überzeugungen, Meinungen, Einstellungen oder (berichteten) Verhaltensweisen zu erfahren 

  –wissenschaftl. Beobachtung des Verhaltens von Personen 

•wichtiges Forschungsdesign/Untersuchungsanlage zum Nachweis von Wirkungen: (sozialwiss.) Experimentals 

planvoller Eingriff des Forschers in Realität und Beobachtung der Auswirkungen dieses Eingriffs. 

 

Persuasions‐/Kampagnenforschung 

•Untersuchung der Wirkungen persuasiver Kommunikation (Propaganda, Wahlkampfwerbung, Werbung, 

Aufklärungskampagnen) auf Einstellungen und Verhalten 

•starkes gesellsch. Interesse an dieser Forschungsrichtung: 

  –Öffentlichkeit befürchtete Manipulation durch Massenmedien/Propaganda (Weltkriegspropaganda) 

  –Produzenten persuasiver Kommunikation (Regierungen/Armee, Wirtschaftsunternehmen) interessierten 

  sich für ‚Rezepte‘ → Hauptströmung der frühen Medienwirkungsforschung 

 

Erie‐County‐Studie:Lazarsfeld, Berelson & Gaudet: The People‘s Choice (1944) 

–US‐Präsidentschaftswahl 1940: Wie kommen Menschen zu ihrer Wahlentscheidung und weshalb? 

–Annahme: medial verbreitete Wahlpropaganda hat beträchtlichen Einfluss 

–Methode: Einführung des Paneldesigns: mehrmalige Befragung derselben Personen mit denselben Fragen 

  →Verfolgung der Wahlabsichten über Zeitraum 

–Ergebnis: im Vergleich zu Erwartungen nur sehr geringe Einstellungsänderungen im Verlauf der Kampagne 

–Ad‐hoc‐Erklärungen (nicht in Studie ‚bewiesen‘!): 

  •Medien ändern Einstellungen nicht, sondern verstärken sie; vermuteter Grund: selektive Zuwendung der 

  Rezipienten 

  •These des Two‐Step‐Flow/Zweistufenflusses: Medien →Meinungsführer →weniger Ak ve 

 

 

 

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Medienwirkungsforschung Joseph Klapper (1957/1960) 

•Zusammenfassung der empirischen Befundlage insbes. der Persuasionsforschung  

„1. Massenkommunikation fungiert für gewöhnlich nicht als notwendige und hinreichende Ursache für Wirkungen 

beim Publikum, sondern eher in einem und durch einen Wirkungszusammenhang von vermittelnden Faktoren und 

Einflüssen.  

2. Diese vermittelnden Faktoren sind so beschaffen, dass sie typischerweise Massenkommunikation zu einer 

mitwirkenden, nicht aber alleinigen Ursache in einem Prozess der Verstärkung bereits bestehender Bedingungen 

werden lassen.“ (Klapper 1960: 8) 

→In scien fic community stark rezipiert, Basis des limited effects‐Modells der Medienwirkungen 

 

Was nun?! →tw. Neuorien erung der MW‐Forschung 

•1. Mögl.: Übertragung des Grundgedankens des Two‐Step‐Flow auf Innovationen: Diffusionsforschung 

•2. Mögl.: Theor. Fundierung der Selektivitätsthese: Anwendung psychol. Konsistenztheorien (1950/60er): 

  –Grundannahme: Menschen streben nach psych. Gleichgewichtszustand/‘Harmonie‘ innerhalb und zwischen 

  kognitiven Elementen, Emotionen und Verhalten, Inkonsistenzen werden vermieden → selektive(s) 

  Zuwendung, Wahrnehmung und Behalten, um Inkonsistenzen zu vermeiden/Konsistenz herzustellen 

 

•3. Mögl.: Ansatz an Selektivität, aber positive Wendung und Verallgemeinerung: Uses‐and‐Gratifications‐Ansatz 

(Wiederaufleben ab Ende 1950er) 

  –Fragestellung: Weshalb wählen Menschen bestimmte Medien(‐angebote) aus bzw. nutzen sie? 

  –Grundidee: Menschen wählen Medien(angebote) bewusst und aktiv aus, weil sie bestimmte Funktionen für 

  sie erfüllen, nämlich Befriedigung bestimmter Bedürfnisse (Information/Orientierung, Emotion, 

  Unterhaltung, soziale Interaktion, Identitätsbildung) 

  –betont Souveränität des Rezipienten; trotzdem Wirkungen der Medien: Bedürfnisbefriedigung! 

 

•4. Mögl.: Suche nach Ausnahmen von Verstärkerregel 

‐> auf Medienseite: Mögl. der Selektion nicht gegeben? 

  –Noelle‐Neumann Ende 1960er: Medien (insbes. TV) berichten konsonant und wirken kumulativ 

  –Theorie der Schweigespirale: 

•Medien als wichtige, aber nicht unbedingt ‚korrekte‘ (Einst. der Journal) Informationsquelle über 

Meinungsverteilung bzgl. bestimmter Themen 

•aufgr. Isolationsfurcht des Menschen: Äußerungs‐bereitschaft in Abhängigkeit davon, ob eigene Meinung 

Mehrheits‐oder Minderheitenmeinung zu sein scheint →mglw. Spiralprozess 

 

‐> auf Seiten des Rezipienten: keine auswahlsteuernden Einstell./Wissen zu bestimmten Themen vorhanden! 

  –Agenda‐Setting: Medienagenda →Publikumsagenda 

•Medienagenda: Medien wählen aus dem Universum möglicher Themen einige aus, berichten über sie und 

gewichten sie dabei unterschiedlich →Themenrangfolge 

•Diese Themenauswahl und –gewichtung beeinflusst die Publikumsagenda, d.h. Auswahl und Rangfolge der 

wichtigsten Themen in der Einschätzung der Rezipienten 

 

•5. Mögl.: Untersuchung anderer Wirkungstypen 

  –formale Medienwirkungen: Wirkungen nicht der Botschaften, sondern i.w.S. technischen Merkmale und 

  formalen Vermittlungsweise der Medien (McLuhan 1964, Salomon 1979) 

  –Wirkungen in anderen psychischen Funktionsbereichen: 

•Wirkungen im emotionalen Bereich: aktuell z.B. Unterhaltungsforschung, Spannungserleben 

•insbes. Wirkungen im kognitiven Bereich (Wissen, Realitätsvorstellungen, Weltbild): Agenda Setting, Wissenskluft, 

Kultivierungsth. 

 

Page 43: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

(a) Kultivierungsthese (Gerbner, ab Ende 1960er) 

•Anstoß: gesellschaftliche Debatte um Gewaltdarstellungen im TV →staatl. Forschungsprogramm 

•Grundidee: langfristige „Kultivierung“ von Weltbildern durch TV 

  –TV ist wichtige Instanz der Sozialisation, Quelle von Weltbilder, Werte, Normen, Deutungsmuster; 

  „Fernsehwelt“ weicht systematisch von Realität ab, insbes. bzgl. Gewaltpräsenz→Weltbild der ‚Vielseher‘ 

  wird subtil, aber langfristig kumulativ durch Fernsehwelt beeinflusst; indirekte Wirkung der Gewalthalt.: 

  Angst vor gewalttätig. Welt 

 

 (b) Wissensklufthypothese (Tichenor, Donoue & Olien 1970) 

•Ansatz: Hoffnung der Demokratisierung des Wissens und pol. Partizipation für alle durch Massenmedien 

•aber empirisch: 

  –höher Gebildete (höherer sozioök. Status) profitieren im Vergleich zu weniger Gebildeten mehr von 

  massenmedial verbreitetem Informationszufluss: eignen sich Informationen schneller an 

  –Ergebnis: zunehmender Wissensunterschied (‚Kluft‘) zw. Bevölkerungssegmenten mit höherem und solchen 

  mit niedrigerem sozioök. Status im Zeitverlauf 

 

•5. Mögl.: Untersuchung anderer Wirkungstypen 

  –Wirkungen auf gesellschaftlicher (Makro‐)Ebene (nicht individuelle Wirkungen), insbes. Wissenskluft, aber 

  auch Schweigespirale, Agenda‐Setting 

  –langfristige, kumulative (anstatt kurzfristiger, einmaliger) Wirkungen: Kultivierung, Schweige‐spirale, 

  Agenda‐Setting, Wissenskluft 

 

IV. Resümee II: Wirkungsvorstellung 

•Stand der Medienwirkungsforschung aktuell: 

–Medien wirken i.d.R. im Zusammenspiel und in Abhängigkeit von vielen weiteren Faktoren (Merkmale des 

Rezipienten, der Rezeptionssituation, des Mediums), s. auch Zitat Klapper 1960, (1.)→„Manche Botscha en führen 

bei manchen Rezipienten unter bestimmten Umständen und zu gewissen Zeiten zu einer Wirkung.“ (Brosius 2003: 

133)→Inzwischen also weit en ernt von S‐R‐Konzeption, wie sie (immer noch) den Laiendiskurs dominiert 

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Medienkompetenz als Basisqualifikation ‐ Prof. Schorb  

Medienpädagogik = Mediendidaktik und Medienerziehung 

Inhalte: Medienalltag und Medienaneignung von Subjekten 

 

Medienpädagogik bezieht Erkenntnisse vieler verwandter Disziplinen mit ein: 

Medienwissenschaft: Was machen die Subjekte mit den Medien? 

Pädagogik: Wie können die Subjekte zu emanzipatorischem Handeln geleitet werden? 

Psychologie: Welche Auswirkungen haben die Medien auf Denken und Fühlen der Subjekte? 

Entwicklungspsychologie: Wie bestimmen Medien den biologischen und geistigen Reifungsprozess 

der Subjekte? 

Sozialpsychologie: Wie entwickelt sich die personale Identität im sozial‐medialen Umfeld? 

Soziologie: Wie wirken Medien und Gesellschaft wechselseitig auf einander ein? 

Informatik: Wie setzen mathematische Konstrukte menschliches Denken medial um? 

Hirnphysiologie: Welche Prozesse des Hirns moderieren die Medienwahrnehmung? 

 

Medienpädagogik ist unterschiedlich anwendbar, als: 

humanistisch gesellschaftliche Fortentwicklung 

Konservierung überkommener, historisch fixierter Normen 

an ökonomischer Realität orientierter technischer Fortschritt 

Daraus folgen unterschiedliche Bewertungen von Medienaneignung und ‐handeln und daraus 

unterschiedliche Handlungsmodelle für das sozial gebundene Individuum. 

 

Normative Medienpädagogik bzw. Bewahrpädagogik 

Ausgangspunkt: Die normative Medienpädagogik nimmt monokausale Medienwirkungen an.  

Der Theorie zugeordnet sind die Imitations‐, die Inhibitions‐ und die Katharsishypothese. 

Ziel: Bewahren des noch unfertigen Heranwachsenden vor ungeeigneten Medieninhalten indem der 

Zugang zu diesen verhindert wird. [Jugendschutz] indem ein Weg zu „angemessenen“ Medieninhalten 

eröffnet wird. [Medienerziehung] 

 

Technologische bzw. Bildungstechnologische Medienpädagogik 

Ausgangspunkt: Der Mensch speichert und reproduziert über Medien vermitteltes Wissen. 

Medien sind für die Wissensvermittlung geeignet, da sie die wichtigsten menschlichen Sinne ansprechen 

und sich mit ihrer Hilfe das Lernen individualisieren lässt. 

Ziel: Rationalisierung und Effektivierung des Lernens mit Hilfe der Medien. Strukturieren, Beschleunigen 

und Verbessern des Lernprozesses. 

 

   

Page 45: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Kognitive Medienkritik 

Ausgangspunkt: Die Medien können den Menschen über seine Kognition beeinflussen. 

 

ideologiekritische Variante 

Hinter den Medien steht eine „bewusstseinsproduzierende Industrie“, die den Konsumenten medialer 

Produkte manipuliert. 

Das so entstandene „falsche“ Bewusstsein verhindert eine authentische Weltsicht bzw. „authentische 

Erfahrung“. 

 

Ziel: 

Emanzipatorische Lösung 

Der Rezipient kann sich vom Einfluss der „bewusstseinsproduzierenden Industrie“ befreien, indem er sich 

den Medien kognitiv nähert, ihre Ideologie durch Analyse und Kritik überwindet.    

 

Kognitiv‐psychologische Lösung 

Der Rezipient wird über die Medien aufgeklärt und zu kritischem Medienkonsum erzogen. 

 

Handlungsorientierte Medienpädagogik 

Ausgangspunkt: Medienpädagogik vermittelt zwischen Medienalltag und Medienhandeln. 

Medienalltag meint den Prozess der Einwirkung der Medien im gesellschaftlichen Kontext. 

Medienhandeln ist der Prozess der subjektiven Aneignung von Medien. 

Medienaneignung ist die Nutzung, Bewertung, Verarbeitung von Medien aus der Sicht der Subjekte unter 

Einbezug ihrer (medialen) Lebenskontexte. 

 

Ziel: 

Ziel ist das emanzipierte Individuum mit einem selbstbestimmten, reflexiv‐kritischen Standpunkt 

gegenüber den Medien. 

Dazu benötigt das Individuum authentische Erfahrung und kommunikative Kompetenz. 

Das Individuum erlangt authentische Erfahrung und kommunikative Kompetenz, indem es sich die Medien 

reflexiv‐praktisch aneignet. [„learning by doing“] 

 

Medienkompetenz 

 

 

Page 46: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Journalistik ‐ Prof. Welker  

Definitionen von Journalismus – normativ 

„Journalistinnen und Journalisten haben die Aufgabe, Sachverhalte und Vorgänge öffentlich zu machen, 

deren Kenntnis für die Gesellschaft von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung 

ist. Durch ein umfassendes Informationsangebot in allen publizistischen Medien schaffen Journalistinnen 

und Journalisten die Grundlage dafür, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die in der Gesellschaftwirkenden 

Kräfte erkennen und am Prozess der politischen Meinungs‐ und Willensbildung teilnehmen kann.“(DJV) 

‐> Journalisten handeln im öffentlichen Interesse. 

 

Journalistische Medien haben folgende die Demokratie unterstützende Funktionen 

• Kritik und Kontrolle 

• Artikulation 

• Selektion 

• Diskursfunktion 

• Orientierung durch Reduktion von Komplexität 

• Signal/Alarmfunktion 

 

„Deliberativ“ Öffentlichkeitsmodell = das kommt aus dem lateinischen und bedeutet soviel wie 

"Überlegung", also die Überlegung ob das was artikuliert wurde zutreffend ist ‐ Thema hinterfragen! 

 

„Deliberativ“ Öffentlichkeitsmodell 

Journalistische Funktionen /Implikationen 

Internetöffentlichkeit 

Journalismus soll das diskursive Niveau der Öffentlichkeit wahren 

Fundierte Journalistische Ausbildung; klare Rollendifferenzierung 

Hybridisierung, Entdifferenzierung, Rollenvermischung 

 

Flussdiagramm Journalismus 

Beobachten ‐> Thematisieren ‐> Recherchieren 

 

Recherche 

Im weiteren Sinne ist es ein Verfahren zur Rekonstruktion erfahrbarer, d.h. sinnlich wahrgenommener 

Wirklichkeit mit den Mitteln der Sprache. (Haller 2008: Recherchieren) 

 

 

   

Page 47: Tutorium - Einführung in die KMW - WS10-11 - Skript

Buchwissenschaft ‐ Prof. Lokatis  

LKG = Leipziger Kommission für Großbuchhandlung 

 

Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Leipzig 19. Jahrhundert gegründet, u.a. für festen Buchpreis 

verantwortlich. 

 

Remittenten = werden meist Bücher, seltener auch andere Waren bezeichnet, die der Handel an den 

Verlag zurückschickt. Gründe dafür können Mängel an einzelnen Büchern sein, die Aufhebung des 

gebundenen Ladenpreises durch den Verlag oder vereinbarte Konditionen der Buchhandlung mit dem 

Verlag, die die Rücksendung und Erstattung eines Prozentsatzes des Jahresbezugs erlauben. (Quelle: 

wikipedia) 

Buchgemeinschaft = ist ein Vertriebssystem für Bücher, die exklusiv oder zu Vorzugspreisen an Mitglieder 

der Buchgemeinschaft verkauft werden. Eine Buchgemeinschaft operiert in der Regel als Verlag oder Teil 

eines Verlags. z.B.: Bertelsmann 

 

Verlage aus Leipzig: Insel Verlag, Reclam Verlag, Leipziger Universitätsverlag 

 

Große Medienunternehmen die sich aus dem Buchhandel entstanden sind = Hugendubel, Weltbild, 

Bertelsmann, Axel Springer Verlag 

 

  

 

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Belegen und Zitieren 

Alles, was Sie nicht selbst erforscht oder durch eigenes Nachdenken zutage gebracht haben, muss kenntlich 

gemacht werden! 

Jedes Zitat muss nachprüfbar sein, d.h. richtig belegt! 

Innerhalb einer Arbeit gibt es nur eine Belegweise! 

Historische Belegweise: Text² ‐> dann Fußnote: ² Quelle; Bsp.: vgl. Tobias Liebert: Zitieren und Belegen von 

Quellen – Hinweise zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. Universität Leipzig, Institut für 

Kommunikations‐ und Medienwissenschaft, 1995. 

Amerikanische Belegweise: Text (Autor, Jahr, Seite) ‐> im Literaturverzeichnis dann komplett 

Internetveröffentlichungen: mindestens: Autor, Titel des Dokument, Webadresse, Datum des Abrufs 

Quellen 

Wichtige Quellen in der KMW:  • Fachzeitschriften: Publizistik, M&K // • Bibliographien, Überblickswerke: 

Jahresbibliographie Massenkommunikation 2003 & TRANSFER // • Daten, Zahlen, Statistiken: Verbreitung 

& Auflagen; Reichweiten & Einschaltquoten  

Recherche 

Die ViFa mbf (Virtuelle Fachbibliothek medien buehne film) ist ein Recherche‐ und Informationsvermittler 

für drei Fachgebiete(KMW, Theater & Film) und ein Angebot mehrerer Einrichtungen. 

Uni. Leipzig: Web Opac, Sondersammelgebiet KMW, Dt. Nationalbibo. 

Internet Movie Database (imdb), Dt. Rundfunkarchiv (ARD),  

Rhetorik 

Als wissenschaftliche Disziplin beschäftigt sich die Rhetorik mit der Analyse sprachlicher Kommunikation, 

die wirkungsorientiert, also auf die Überzeugung des Adressaten hin ausgerichtet ist. 

Überzeugungsmittel der Redner (Aristoteles): 

ethos: Charakter // logos: Rede selbst // pathos: Fähigkeit das Publikum in eine Stimmung zu versetzen 

Semiotik ist die Lehre von den Zeichen und den Zeichenprozessen 

Funktionen: Darstellung; Ausdruck; Appell 

Die Pragmatik untersucht die pragmatische Dimension der Semiose (Beziehung: Zeichen – 

Zeichenbenutzer). 

Die Semantik ist die Untersuchung der semantischen Dimension der Semiose (Beziehung: Zeichen – 

Designat). 

Die Syntaktik (nach Morris) oder die (logische ‐ im Unterschied zu der grammatischen) Syntax (nach Carnap) 

untersucht die syntaktische Dimension der Semiose (die Relation der Zeichen zueinander). 

Kommunikation: ist sie zwischenmenschliche Kommunikation. Sie ist als ein gegenseitiges, aneinander 

orientiertes Handeln mindestens zweier Personen zu verstehen. Die dominante bzw. unmittelbare 

Intentionskomponente ist ein Informationsaustausch, der aus gegenseitigen Zeichenhandlungen besteht. 

Modell von Friedemann Schulz von Thun (aus der Psychologie) 

Sachebene ‐> Appellseite ‐> Beziehungsseite ‐> Selbstkundgabe (ist insgesamt ein Quadrat) 

Es gibt Sachinformationen und Informationen über den Sender (meist non‐verbal).   

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Schreiben wissenschaftlicher Texte 

Arten: Protokoll (Verlauf Gespräch bzw. Ergebnisse), Bericht (Ereignisse möglichst sachlich auf das 

Wesentlich beschränkt), Thesenpapier (kurze prägnante Behauptung), Abstract (Zusammenfassung eines 

Texts ‐ Textverdichtung), Klausur, Hausarbeit, Prüfungsarbeit. 

Prozess des wissenschaftlichen Schreibens: 

Thema analysieren ‐> Literatur beschaffen ‐> Literatur auswerten ‐> Thema erarbeiten ‐> Thema darstellen 

Wikipedia: pro und contra 

Pro: wird ständig aktualisiert, ist umfassend (enzyclopädisch), Millionen Menschen weltweit tragen zum 

Wissen bei; das findet in einem (relativ offenen) Diskurs statt. Kostenlose, teils Rechtefreie Nutzung. 

Contra: dennoch oder gerade deswegen: ‐ Fehler („Viele Köche verderben den Brei“, selbsternannte 

„Experten“). ‐ Manipulation von (unliebsamen) Einträgen. ‐ Wiki als PR‐Instrument. 

 

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Medienkultur "Medienkultur ist in der neueren Diskussion der deutschsprachigen Medienwissenschaft als Begriff gegen Kulturindustrie (Bewusstseinsindustrie) gesetzt worden, um eine paradigmatische Wende in der Auffassung des Zusammenhangs von Medien und Kultur zu betonen. (So) (...) haben die beiden Begriffe "Medien" und "Kultur" (...) einen neuen theoretischen Stellenwert erhalten, sie sind derart in ein neues Verhältnis zueinander gesetzt worden, dass die Zusammenziehung zum Begriff M. nicht mehr als Paradoxie aufgefasst werden muss." monokausale Medienwirkung: Die normative Med.päda. nimmt monokausale Medienwirkungen [Reiz‐Reaktions‐Modell] an: Nimmt an das mediale Reize zu bestimmten Auswirkungen führen. Ist problematisch, weil kurzfristige und langfristige Wirkungen nicht abgedeckt sind. Außerdem ist nicht nur der „Text“ des Medienangebots wichtig, sondern auch der „Kon-Text“. Medienökonomie Beispiel zum Thema social media / neue Wege der Vermarktung „NYT“-Chef Sulzberger: „Soziale Netze sind große Herausforderung“ - Tragfähige Geschäftsmodelle jenseits von Print waren schon letzte Woche das große Thema beim Deutschen Medienkongress. Auch auf dem von Burda veranstalteten DLD kreisen die Debatten entweder um sehr Visionäres oder um die Zukunft der Medienhäuser. Beispielsweise die Digitalstrategie der „New York Times“. Weiterlesen… Quelle: http://www.horizont.net/aktuell/digital/pages/protected/NYT-Chef-Sulzberger-Soziale-Netze-sind-grosse-Herausforderungen_97645.html Medienästhetik "ist die theoretische, entwicklungsgeschichtliche und systematische Bestimmung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksformen audiovisueller Medien." Wie lauten die 4 Hauptrichtungen der Medienpädagogik? Auf der Basis der unterrichtlich funktionalen Nutzung von Medien und der inhaltlichen Auseinandersetzung mit medialen Angeboten, entwickelten sich allmählich die drei bis heute dominanten Richtungen der Medienpädagogik: die normative, die funktionale und die reflexiv-praktische Medienpädagogik. Wenn der Zusammenhang von Medien und Pädagogik in der folgenden Darstellung pointiert auf drei Hauptrichtungen bezogen wird, so bedeutet dies nicht, daß deren Vertreter in ihren Positionen unvereinbar nebeneinander stehen. Zur reflexiv-praktische Medienpädagogik zählen kommunikative Kompetenz, authentische Erfahrung und handelndes Lernen. Medienkompetenz ist zusammengesetzt aus "Handeln, Bewerten und Wissen“. Autonomie und Vielfalt im Mediensystem Bei einer binnenpluralistischen Struktur des Rundfunks soll jeder einzelne Sender möglichst alle in der Gesellschaft vertretenen Meinungsrichtungen in seinem Programm zu Wort kommen lassen. Die Vielfalt der Meinungsrichtungen muss dann auch in der Zusammensetzung der Kontrollräte innerhalb des Rundfunkveranstalters deutlich werden. Dies ist das Prinzip, auf das die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter bis heute verpflichtet sind. Bei der außenpluralistischen Struktur wird ähnlich wie bei der privatwirtschaftlichen Presse die verfassungsrechtlich gebotene Meinungsvielfalt durch eine große Vielfalt der Anbieter erreicht. Diese zu sichern ist die Verantwortung der àLandesmedienanstalt: durch geeignete Auswahl bei der Zulassung der Veranstalter muss sie dafür sorgen, dass das Gesamtangebot der inländischen Programme der gesellschaftlichen Meinungsvielfalt möglichst nahe kommt. Auch in diesem Fall

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muss allerdings der einzelne Sender ein Mindestmaß an Sachlichkeit und Achtung anderer Standpunkte garantieren. Quelle: http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=243 Begriff "Doppelnatur des Systems Medium“ (Saxer, 1975) erklären? "Die Doppelnatur des Systems Medium" (Saxer 1975, S.209) besteht darin, dass jedes (publizistische) Medium einerseits ein bestimmtes kommunikationstechnisches Potenzial aufweist, sich andererseits bestimmte Sozialsysteme um dieses Kommunikationstechnologie herum bilden. - aus Qualitative Medienforschung: ein Handbuch S.31 Verlag UTB Im kommunikationswissenschaftlichen Verständnis ist ein Medium mehr als die reine Kommunikationstechnik der Übertragung. Ulrich Saxer führte hierzu den Begriff der „Doppelnatur“ publizistischer Medien ein. Damit betont er, dass erst die soziale Komponente, sprich die Redaktion, die die Inhalte schafft, eine Technologie auch zu einem Medium im publizistischen Sinn machen. Die Technik allein stellt lediglich das kommunikationstechnische Potenzial dar, die die Möglichkeit zur Kreation und Verbreitung der Medieninhalte bietet. Ich hoffe das geht so, sonst schreib einfach nochmal. - aus http://www.medialine.de/deutsch/wissen/medialexikon.php?snr=3725 Presse-Grosso Deren Untersuchung führte zu einer Übereinkunft, dass allein ausliefernde Grossisten in Bezug auf die Einzelhändler einem Kontrahierungszwang unterstehen, also jeden Titel ausliefern und jeden Einzelhändler, der dies wünscht, beliefern müssen. Trotz des schwierigen Umfelds konnten in 2008 wieder viele Neutitel von dem freien Marktzugang zum Grosso-Vertrieb profitieren. Der anhaltend hohe Wettbewerbsdruck im Zeitschriftenmarkt hat sich auch in 2008 in steigenden Remissionsquoten, dem Anteil der nicht verkauften Ware an der Ausliefermenge, niedergeschlagen. Wichtig in Kurzform: Kontrahierungszwang, müssen Neutitel ins Programm aufnehmen und Remissionszwang. Quelle: http://www.pressegrosso.de/ Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen zu überprüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Vorherrschende Meinungsmacht wird nach Absatz 2 der Vorschrift vermutet, wenn die einem Unternehmen zurechenbaren Programme im Jahresdurchschnitt einen Zuschaueranteil von 30 % erreichen. Gleiches gilt beim Erreichen eines Zuschaueranteils von 25 %, sofern das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine marktbeherrschende Stellung hat oder eine Gesamtbeurteilung seiner Aktivitäten im Fernsehen und auf medienrelevanten verwandten Märkten ergibt, dass der dadurch erzielte Meinungseinfluss einem Zuschaueranteil von 30 % entspricht. Quelle: http://www.kek-online.de/Inhalte/aufgaben.html Die Katharsis (griechisch: Reinigung) Im Bereich der Medienwirkung wurde die Katharsis dann nicht nur auf die aktive Abfuhr von Aggression angewendet, sondern auch auf das passive Ausleben von Gewalt übertragen.

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Dies geschieht durch die Rezeption von gewalttätigen Medieninhalten. Hierdurch kann aufgestaute Frustration abgebaut und reduziert werden. Durch diese seelische Reinigung wird der Rezipient weniger Gewalt ausüben. Das Wort Inhibition stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "unterbinden". Die Inhibitionsthese geht davon aus, dass das Betrachten medialer Gewaltdarstellung bei Kindern aggressive Impulse auslösen kann. Jedoch entsteht durch eine anerzogene Angst vor der eigenen Aggression und ihrer Konsequenzen eine Hemmung. Diese Angst unterbindet oder kanalisiert zumindest die Bereitschaft, selbst aggressives Verhalten an den Tag zu legen. Je realistischer die Darstellung ist, desto mehr tritt eine Hemmung ein. Die Wirkung der These hängt aber auch Großteils von äußeren Faktoren, wie der elterlichen Erziehung ab. Daneben gibt es noch die Habitualisierungshypothese, bei der davon ausgegangen wird, dass die häufige Betrachtung von Gewaltdarstellungen zur "Abstumpfung" gegenüber Gewalt führt. Die Stimulationshypothese besagt, dass das Ansehen von Gewaltdarstellungen mindestens kurzfristig die Bereitschaft erhöht, sich selbst aggressiv zu verhalten. Deliberatives Öffentlichkeitsmodell Einer der Hauptvertreter dieses Öffentlichkeitsmodells ist Jürgen Habermas. Wesentliche Aspekte dieses Öffentlichkeitsmodells verbindet er mit Vorstellungen von Gleichberechtigung, Medienkompetenz, rational-diskursiver Reziprozität, Offenheit und Revidierbarkeit der Ergebnisse.5 Sind diese Bedingungen vorhanden, bildet sich in einem so zu Stande gekommenen Diskurs, den er als rational und aufgeklärt bezeichnet, eine öffentliche Meinung. Diese wiederum legitimiert politische Entscheidungen und untermauert zugleich eine Grundannahme Habermas, wonach in die Sprache „die Geltungsansprüche der Wahrheit, Verständlichkeit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit - das heißt der Vernünftigkeit - ein[fließen] [...]. Andererseits fließen in den Verständigungsprozess nicht hinterfragte Kenntnisse und Hintergrundüberzeugungen, das heißt die Lebenswelt des Individuums, ein. Diese kann sprachlich artikuliert und zur Diskussion gestellt werden im Hinblick auf gemeinsam zu definierende Handlungsziele.“6 Im Gegensatz zu einem liberalen Öffentlichkeitsbegriff hat dieses Modell weniger mit Repräsentativität zu tun. Es wird der gesamte Entstehungsprozess in den Mittelpunkt gerückt. Konstitutive Elemente einer solchen diskursorientierten Öffentlichkeit ist die allgemeine Zugänglichkeit, Rationalität, Herrschaftsfreiheit und Gleichheit der Teilnehmer. Für die Politik bedeutet dies, dass sie zum ausführenden „Organ“ des diskursiv erreichten Konsenses wird. Denn „Diskurse herrschen nicht. Sie erzeugen eine kommunikative Macht, die die administrative nicht ersetzen, sondern nur beeinflussen kann.“7 Nach diesem Öffentlichkeitsmodell müssen zivilgesellschaftliche Gruppen in den Prozess der Öffentlichkeitsbildung miteinbezogen werden. Denn nicht allein Transparenz politischer Informationen, sondern aktive Teilnahme, gegenseitige Austauschund Lernprozesse sowie erst durch Diskurs legitimierte Mehrheitsentscheide zwischen zentralen politischen Akteuren und den zivilgesellschaftlichen Akteuren stellen die relevanten Kriterien einer Öffentlichkeit dar. Quelle: Matthias Riesterer/ Kommunikations- und Medienwissenschaft 8. Semester - Hausarbeit bei Dr. Piskol