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News Newsletter 05/19 - Seite 1 29. Mai 2019 letter BUNDESWEIT Mitte Mai tra- fen sich Vertreter aus In- dustrie und Politik zu ei- nem gemeinsamen EASA/ EK-Workshop, um den Rechtsrahmen für den soge- nannten U-Space zu disku- tieren. Ein Diskussionspa- pier hielt die Ergebnisse fest. Dem Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) blieben drei Tage Zeit, Anmerkungen zum Diskus- s i onspapier anzubringen, was Dank einer konzentrier- ten Aktion des Bundesaus- schusses Unterer Luftraum in Zusammenarbeit mit der Bundeskommission Modell- flug und der Geschäftsstel- le des DAeC in Braunschweig mit einer Punktlandung am Freitag gelang. „Im vorliegenden Diskussions- papier findet der Luftsport als größter Nutzer des unteren Luftraums keinerlei, ja nicht einmal eine indirekte Erwäh- nung. Das ist untragbar und muss sich ändern“, fordert DAeC-Präsident Stefan Klett. „Wir werden nun noch stär - ker den Dialog mit den zustän- digen Behörden suchen und uns so für die Belange des Luftsports vehement einset- zen“, verspricht er. „Uns bereitet außerdem große Sorge, dass Grundidee zu sein scheint, den gesamten unters- ten Luftraum (vom Boden bis ca. 150 Meter Höhe) als poten- tiellen U-Space zu betrachten“, sind sich DAeC-Generalsekre- tär Hubertus von Samson-Him- melstjerna und der Vorsitzen- de des Bundesausschusses Unterer Luftraum Habbo Bru- ne einig. Das Diskussionspa- pier formuliert den Anspruch, den U-Space flächendeckend zu gestalten. Eine Fragmen- tierung soll vermieden wer- den. Hierzu kommentiert der DAeC in seiner Stellungnah- me an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): […] Der U-Space muss sich in die bestehenden Luftraumstruk- turen integrieren und den ge- samten Luftraum ohne Ein- schränkungen, sowie ohne technologische Standards die nur von der Drohnenindus - trie vorgegeben werden, für die bemannte Luftfahrt nutz- bar halten. […] Die unbemann- te, automatisierte Luftfahrt muss vom Instrumentflug- (IFR) und Sichtflug- (VFR)Ver - kehr getrennt sein und einem ähnlichen Regelwerk unterlie- gen, den „Unmanned Flight Ru- les“ (UFR). Grundsätzlich sind alle Luftraumnutzer zur Ein- haltung der SERA-Verordnung verpflichtet.“ Einen Luftraum, in dem nach dem Motto „Droh- nen zuerst“ gehandelt wird, lehnt der DAeC ab. „Die ge- nannten Ideen beruhen ledig- lich auf Rentabilität und nicht auf Flugsicherheit oder ei- ner fairen Partnerschaft mit der Luftfahrtgemeinschaft. So gehen wir nicht mit dem Luftraum um, der für alle euro- päischen Bürger frei zugäng- lich sein muss. Der U-Space darf nicht vom existierenden Flugverkehrsmanagement (Air Traffic Management [ATM]) getrennt werden. Weder in technologischer noch in regu- latorischer Hinsicht“, mahnt von Samson-Himmelstjerna. "U-Space: So gehen wir mit Luftraum nicht um" Darstellung der aktuellen Luftraumstruktur mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH / R. Eisenschmidt GmbH Fortsetzung Seite 2

U-Space: So gehen wir mit Luftraum nicht um · Newsletter 05/19 - Seite 2 News letter Auch die Kommentierung des Diskussionspapiers findet hier deutliche Worte: „Eine se-parate

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Newsletter 05/19 - Seite 1 29. Mai 2019

letter

BUNDESWEIT Mitte Mai tra-fen sich Vertreter aus In-dustrie und Politik zu ei-nem gemeinsamen EASA/EK-Workshop, um den Rechtsrahmen für den soge-nannten U-Space zu disku-tieren. Ein Diskussionspa-pier hielt die Ergebnisse fest. Dem Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) blieben drei Tage Zeit, Anmerkungen zum Diskus-sionspapier anzubringen, was Dank einer konzentrier-ten Aktion des Bundesaus-schusses Unterer Luftraum in Zusammenarbeit mit der Bundeskommission Modell-flug und der Geschäftsstel-le des DAeC in Braunschweig mit einer Punktlandung am Freitag gelang.„Im vorliegenden Diskussions-papier findet der Luftsport als

größter Nutzer des unteren Luftraums keinerlei, ja nicht einmal eine indirekte Erwäh-nung. Das ist untragbar und muss sich ändern“, fordert DAeC-Präsident Stefan Klett. „Wir werden nun noch stär-ker den Dialog mit den zustän-digen Behörden suchen und uns so für die Belange des Luftsports vehement einset-zen“, verspricht er. „Uns bereitet außerdem große Sorge, dass Grundidee zu sein scheint, den gesamten unters-ten Luftraum (vom Boden bis ca. 150 Meter Höhe) als poten-tiellen U-Space zu betrachten“, sind sich DAeC-Generalsekre-tär Hubertus von Samson-Him-melstjerna und der Vorsitzen-de des Bundesausschusses Unterer Luftraum Habbo Bru-ne einig. Das Diskussionspa-

pier formuliert den Anspruch, den U-Space flächendeckend zu gestalten. Eine Fragmen-tierung soll vermieden wer-den. Hierzu kommentiert der DAeC in seiner Stellungnah-me an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): […]Der U-Space muss sich in die bestehenden Luftraumstruk-turen integrieren und den ge-samten Luftraum ohne Ein-schränkungen, sowie ohne technologische Standards die nur von der Drohnenindus-trie vorgegeben werden, für die bemannte Luftfahrt nutz-bar halten. […] Die unbemann-te, automatisierte Luftfahrt muss vom Instrumentflug- (IFR) und Sichtflug- (VFR)Ver-kehr getrennt sein und einem ähnlichen Regelwerk unterlie-gen, den „Unmanned Flight Ru-

les“ (UFR). Grundsätzlich sind alle Luftraumnutzer zur Ein-haltung der SERA-Verordnung verpflichtet.“ Einen Luftraum, in dem nach dem Motto „Droh-nen zuerst“ gehandelt wird, lehnt der DAeC ab. „Die ge-nannten Ideen beruhen ledig-lich auf Rentabilität und nicht auf Flugsicherheit oder ei-ner fairen Partnerschaft mit der Luftfahrtgemeinschaft. So gehen wir nicht mit dem Luftraum um, der für alle euro-päischen Bürger frei zugäng-lich sein muss. Der U-Space darf nicht vom existierenden Flugverkehrsmanagement (Air Traffic Management [ATM]) getrennt werden. Weder in technologischer noch in regu-latorischer Hinsicht“, mahnt von Samson-Himmelstjerna.

"U-Space: So gehen wir mit Luftraum nicht um"

Darstellung der aktuellen Luftraumstruktur mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH / R. Eisenschmidt GmbH

Fortsetzung Seite 2

Newsletter 05/19 - Seite 2

Newsletter

Auch die Kommentierung des Diskussionspapiers findet hier deutliche Worte: „Eine se-parate Regelung für den U-Space würde die Idee von SERA (Standardised European Rules of the Air) und Single Eu-ropean Skies ebenfalls gefähr-den. Die gesamte Luftfahrt und ihre Teilnehmer müssen in den kompletten Prozess der U-Space-Regulierung ein-bezogen werden. Es ist nicht hinnehmbar, die europäische Luftfahrtgemeinschaft mit ei-nem "zweiten Luftraum" zu

untergraben.“Die Sicherheit im Luftraum findet in der DAeC-Kommen-tierung ebenfalls große Be-achtung: „Berücksichtigt man auch den kommerziel-len IFR-Verkehr, so gelangen in Deutschland pro Jahr mehr als 6 Millionen Flüge in den untersten Luftraum. Aus die-sem Grund ist es wichtig, dass Unbemannte Luftfahrtsyste-me (UAVs), insbesondere beim Betrieb von BVLOS (außerhalb der Sichtweite des Steuerers), bemannte Flugzeuge autonom

meiden können. Die Prinzipien der Kollisionsvermeidung ba-sieren auf Flugverkehrsregeln und sind nicht verhandelbar.“„Die bestehenden Luftver-kehrsgesetze und -vorschrif-ten gelten als Magna Car-ta für den freien Zugang zum Luftraum. Es ist nicht notwen-dig, das Rad neu zu erfinden, um den Luftraumzugang für UAVs zu ermöglichen“, ergänzt Brune.„Der Luftsport und die Allge-meine Luftfahrt sind mit mehr als 4 Millionen Flugbewegun-

gen im Jahr der stärkste Nut-zer des unteren Luftraums. Das Recht auf freie Luftraum-nut-zung muss weiter beste-hen und dafür werden wir uns mit aller Vehemenz einsetzen“, verspricht Klett.

(DAeC)

Treffen mit dem Vorsitzenden der Europäischen Volkspartei

DÜSSELDORF DAeC-Präsi-dent Stefan Klett traf sich noch vor der Europawahl mit Manfred Weber, dem Vorsitzenden der Europä-ischen Volkspartei, um ein gemeinsames Meeting an-zustoßen.Weber kommt für den Pos-ten des EU-Kommissions-präsidenten in Frage. „Eu-ropa nimmt immer mehr Einfluss auf Luftraum, Si-cherheit, Lizenzen etc. Da muss der deutsche

Luftsport auch nach der Europawahl und der Neu-konstituierung mitreden dürfen“, so Klett. Zentral im Blick steht unter anderem die Partnerschaft mit der europäischen Luftfahrtbe-hörde EASA. (cm)

Fortsetzung U-Space: "So gehen wir mit Luftraum nicht um"

NfL zur Genehmigung von Luftfahrt-Veranstaltungen

BUNDESWEIT Hier ein „fri-endly reminder“ für alle, die Luftfahrtveranstal-tungen in diesem Jahr pla-nen. Für einen reibungs-losen Ablauf sorgt die

Berücksichtigung der NfL 1-1533-19, die Anfang des Jahres veröffentlicht wur-de. Alle Fragen, die rund um das Thema auftauchen, be-antwortet der DAeC gerne.

Kontakt:Jürgen KubickiReferent Luftraum, Flugbe-trieb und [email protected]: 0531 23540-50

Auf der DAeC-Webseite fin-den Sie die NfL im Original.

(cm)

Newsletter 05/19 - Seite 3

Newsletter

Roland Aircraft Z602 mit Junkers Magnum Z601

Newsletter

BRAUNSCHWEIG Am 16. Mai erfolgte die Änderung der Musterzulassung des UL Ro-land Aircraft Z602 (Kenn-blattnummer 61144.5) mit dem Rettungsgerät Jun-kers Magnum 601. Unter der Aufsicht eines DAeC-Prü-fers hatte der Herstel-ler die Ausschusstests am 13. Mai auf dem Flugplatz Mendig in der Eifel erfolg-reich durchführen können. Die Änderung der Musterzu-lassung ist ein weiterer Mo-saikstein auf dem Weg zur zukünftigen Auflastung der Roland Aircraft Z602. Nach zukünftiger Auflastung ist für diesen Typ neben dem Mag-num 601 mit dem BRS-6 be-reits ein weiteres Rettungs-gerät zugelassen.

Folgende Schritte sind für die erfolgreiche Musterzulas-sung des Einbaus eines Ret-tungsgerätes nötig:

• Lastnachweis der Auf-hängungspunkte

• Ausschusstest• A d a p t i o n s p r ü f u n g

(schriftliche Abstimmung zwischen dem Hersteller des Rettungsgeräts und dem Flugzeughersteller

Um zu gewährleisten, dass Rettungsgeräte in jedem

UL-Flugzeug funktionieren, müssen die oben genannten Prüfungen für jeden Typ ge-macht werden. Der Einbau des Rettungsgerätes muss aufgrund der sicherheitsre-levanten Befestigung beim Hersteller stattfinden.Vereinfacht dargestellt funk-tionieren Rettungsgeräte nach dem folgenden Schema: Im Ernstfall zieht der Pilot den

Auslösegriff im Cockpit. In der Folge schießt eine Rakete aus der vorgesehenen Vorrich-tung im Flugzeugrumpf. Mit einem Rückstoß von mindes-tens 150 Kilogramm zieht die-se den Fallschirm in die Luft. Danach muss die Aufhängung des Rettungsgeräts zirka fünf Tonnen Entfaltungsstoß auf-nehmen können.

(cm)

Während des Ausschusstests wirken starke Kräfte auf das Material. Foto: Roland Aircraft

FM Vampire II: Musterzulassung erfolgreich geändert

BRAUNSCHWEIG Das UL-Flugzeug Vampire II hat erfolgreich die Änderung der Musterzulassung für eine Er-weiterung im F-Schlepp und den Einbau des Rettungsge-räts Junkers 601 durchlaufen. Die Vampire darf nun beim F-Schlepp von Segelflugzeu-gen bis zu 655 Kilogramm ziehen. Nachdem die not-

wendigen Nachweise beim Luftsportgerätebüro des DAeC vorlagen, erfolgte am 23. Mai der Eintrag ins Kennblatt. Der Composite-Tiefdecker wird von Carbon Design gebaut und von Siegfried Vent in Waldeck vertrieben. Der Hersteller hat seinen Sitz im tschechischen Jaromer. (cm)

Newsletter 05/19 - Seite 5

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UL-Fliegertag: Beitragssenkung beschlossen - DVLL in Bundeskommission aufgenommen

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BUNDESWEIT Günstige Beiträge für Ultraleicht-flieger: Der Sportbeitrag für DAeC-Mitglieder, die von ihren Vereinen mit der Hauptsportart UL-Fliegen gemeldet sind, wird deut-lich reduziert. Zudem hat die Jahreshauptversamm-lung am 18. Mai einstim-mig beschlossen, den Mo-no-Luftsportverband DVLL in die Bundeskommission aufzunehmen.Die Mitgliederversammlung (UL-Fliegertag) hat am 18. Mai in Schmallenberg auf Antrag des Vorstandes be-schlossen, den Beitrag von gegenwärtig 9,50 Euro auf 7,00 Euro zu reduzieren. Ju-gendliche zahlen künftig 3,00 Euro statt bisher 4,50 Euro.Der Sportbeitrag konnte ge-senkt werden, weil die Mit-gliederzahl und damit die Einnahmen der Bundes-kommission kontinuierlich

steigen und sparsam ge-wirtschaftet wurde. Au-ßerdem sind ausreichend Rücklagen vorhanden. Des-halb wird die Bundeskommis-sion künftig vermehrt in das Thema Sicherheit investie-ren und das Luftsportgerä-tebüro bei besonderen Pro-jekten unterstützen.Mit Beschluss der Jahres-hauptversammlung am 18.

Mai in Schmallenberg ist der Mono-Luftsportver-band DVLL in die Bundes-kommission einstimmig aufgenommen worden. Der DVLL (Deutscher Verband zur Förderung des Sports mit leichten Luftsportgerä-ten) ist aus der Interessen-vertretung für Ultraleichte Segelflugzeuge und dem Ver-band zur Förderung motori-

sierter leichter Luftsportgeräte (120 kg-Klasse) hervorgegan-gen. Die Organisation mit rund 190 Mitgliedern gehört dem DAeC an. Sie musste nun entsprechend der Sat-zung einer Bundeskommis-sion zugeordnet werden.

(uk/wl)

Segelflugzeuge aufrüsten: EASA-SIB auf Deutsch verfügbarBRAUNSCHWEIG Die EASA hat mit dem SIB 2019-07 eine Sicherheitsmitteilung (SIB – Safety Information Bulletin) zum Thema „Auf-rüsten von Segelflugzeugen – Verfahren, Kontrollen und Training“ veröffentlicht. Der Bundesausschuss Tech-nik hat diese in die Deutsche Sprache übersetzt und auf der Seite "Übersetzungen

von Lufttüchtigkeitsmittei-lungen" eingestellt .Das SIB befasst sich auf Grund mehrerer Unfälle im Zusammenhang mit dem Aufrüsten von Segelflug-zeugen, mit der notwen-digen Sorgfalt und den Kontrollen sowie mit ty-pischen menschlichen und technischen Problemen, welche zu Fehlern führen

und schwere Unfälle her-vorrufen können.Dem SIB l iegt eine Si-cherheitsempfehlung zu Grunde, welche die Bun-desstelle für Flugunfall-untersuchung (BFU) im Er-gebnis der Untersuchung eines schweren Unfalls an die EASA übermittelt hat. Näheres dazu verrät die Flugsicherheitsmittei-

lung V 181 der BFU. Wir ha-ben auch diese auf der o.a. Seite verlinkt.

(rk)

Die Übersetzung des EASA -SIB finden Sie auf der DAeC-Webseite

Newsletter

EISENACH Die ganze Band-breite des Fliegens wartet auf die Teilnehmer von „Ju-gend fliegt“. Herzlich einge-laden sind Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. DAeC und Luftsportjugend organisieren das Jugendla-ger, das vom 04. bis 10. Au-gust 2019 auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel in Thüringen

stattfinden wird. Durch interaktive Workshops lernen die Teilnehmer Theorie und Praxis des Fliegens ken-nen. Außerdem erfahren sie, welche beruflichen Perspekti-ven die Luftfahrtbranche bie-tet. Untergebracht sind die Teilnehmer in einer nahege-legenen Jugendherberge. Be-treut werden sie in Zehner-

gruppen. Die Gesamtkosten betragen 350 Euro. Bei "Jugend fliegt" erwartet die Teilnehmer unter anderem:

• Motor-, Segel- und Gleit-schirmflüge

• Ballonfahrten• Modellflug• Fallschirmsprünge

• Ausstellung von Fir-men aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt, Polizei, Bundeswehr und Rettungsdiensten Hier geht's zur Anmel-dung auf der Webseite der Luftsportjugend.

(cm)

"Jugend fliegt": Die ganze Bandbreite des Fliegens erleben

Newsletter 05/19 - Seite 6

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BERLIN An alle Jugend-lichen, die Interesse am Ballonsport haben: Das diesjährige Ballon-Som-merjugendlager des Deutsch Französischen Jugendwerks (DFJW) findet vom 13. bis 20. Juli in Lothringen statt. Bewerbt Euch jetzt, denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt.Als „Basis“ dient das Wasser-sportzentrum Base de plein air de Bures im Département Meurtheet-Moselle. Jugend-liche aus Frankreich und Deutschland dürfen teilneh-men und auch diejenigen, die

zwar in genannten Ländern wohnen, sich vorübergehend aber im Ausland zu einem Schüleraustausch oder ähn-lichem befinden. Insgesamt können zwölf Jugendliche am Sommerlager teilnehmen.

Anmeldungen an Ballaeron e.V. formlos bis zum 1. Juni 2019 per E-Mail an [email protected](Telefon +49 711 21955231)

(cm)

DFJW-Ballon-Sommerjugendlager in Lothringen

"Jugend fliegt" verspricht nicht nur malerische Sonnenuntergänge auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel. Foto: Ariane Bugdoll-Frost

Gemeinsam in die Lüfte. Foto: DFJW

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Newsletter 05/19 - Seite 7

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BERLIN Präsident Klett hat nicht lange gefackelt und ein erstes Gespräch mit der Vorstandsvorsitzenden des DOSB in der DOSB-Geschäfts-stelle in Frankfurt geführt. Veronika Rücker, die dem DAeC aus ihrer Zeit der Führungs-akademie in vergangenen Entwicklungsprozessen eng verbunden ist, gratulierte Stefan Klett herzlich. Beide sind sich sicher, dass es in Zukunft eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenar-beit geben wird. Ein offizieller Antrittsbesuch bei DOSB Prä-

sident Alfons Hörmann wird ebenfalls folgen. Stefan Klett: "Wir werden unseren Teil in der großen Fa-milie des organisierten Sports intensiv leisten und streben dabei auch eine Verbesserung unserer Sportstrukturen mit entsprechendem Aufwuchs der Fördermittel an.“

(uk)

Antrittsbesuch des DAeC-Präsidenten beim DOSB

Grote, Gmelin und Frank auf Rang 3

STALOWA WOLA Der DAeC jubelt mit Uli Gmelin, Christine Grote und Markus Frank! Das Duo Gmelin & Grote ergatterte während der Se-gelflug Europameisterschaf-ten im polnischen Stalowa Wola den dritten Rang in der Doppelsitzer-Klasse. Damit mussten sie sich le-diglich Steve Jones und Gary Coppin aus Großbritannien und den Lokalmatadoren

Tomasz Rubaj und Chris-toph Matkowski geschlagen geben. Markus Frank sicherte sich in der offenen Klasse hinter Petr Tichý und Riccardo Brigliadori ebenfalls Platz Nummer 3.

Weitere Infos rund um die EM finden Sie hier.

(cm)

Sportkarriere als Sportsoldat

BUNDESWEIT Jetzt bewerben! Bis zum 20. August nehmen die Geschäftsstellen der DAeC-Lan-desverbände die Bewerbungen um einen Platz als Sportsoldat an.Sportsoldaten sind Männer und Frauen, die als Angehörige der Bundeswehr besoldet und bei der Ausübung ihres Sports staat-lich unterstützt werden. Damit ermöglicht die Bundeswehr den Nachwuchssportlern für einen bestimmten Zeitraum ein sehr

intensives, professionelles Trai-ning und so einen erfolgverspre-chenden Karriereaufbau. Auch Segelflieger können sich um die Plätze für die Unterstützung bewerben. Voraussetzungen für die Karriere als Sportsoldat sind die Teil-nahme an einem Qualifikations-wettbewerb, Zugehörigkeit zum D-Kader, besser noch C-Kader, Spaß am Wettbewerbsfliegen und Ehrgeiz für eine Spitzen-sportlaufbahn. (uk)

Aktueller EAS-NewsletterEUROPAWEIT Interessante Themen rund um den euro-päischen Luftsport: Im Blickpunkt der April-Aus-gabe des Europe Air Sports Newsletter stehen unter anderem die Nachlese zur AERO in Friedrichshafen und auch ein Update zum Themengebiet EASA und

unbemannten Flugsysteme. Den gesamten Newsletter finden Sie hier.

(cm)

Vollkommen frei fühlt sich Flugpionierin Ingrid Blecher, wenn Sie ins Cockpit

des Segelflugzeugs steigt. Der WDR hat die Pilotin porträtiert. Den Bericht

finden Sie in der ARD-Mediathek. Foto: YouTube/WDR