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Übersicht Förderprogramme für Unternehmen Dr.-Ing. Martin Sawillion 11. Contracting-Kongress Stuttgart, 17. Mai 2017

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen · Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen ... €,Art und Höhe Übersicht Förderprogramme

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Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

Dr.-Ing. Martin Sawillion

11. Contracting-Kongress

Stuttgart, 17. Mai 2017

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Nachhaltiges Wirtschaften? Unser derzeitiges weltweites Energiekonzept

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen 1

Copyright: Jupp Wolter (Künstler), Haus der Geschichte, Bonn

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Treibhauseffekt und Klimawandel Wirkungskette

1. Verbrennung von fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl, Erdgas) 2. Emission von Treibhausgasen (vor allem: CO2, daneben: CH4, N2O, HFC, PFC, SF6) 3. Wichtige Größe: CO2-Gehalt in der Atmosphäre (Anstieg von 280 ppm auf inzwischen 400 ppm in den vergangenen 150 Jahren) 4. Anthropogener Treibhauseffekt (Erwärmung der Erdatmosphäre) 5. Klimawandel (Klima = Statistik des Wetters über 30 Jahre)

6. Erste Indizien: Orkan Lothar 1999, Elbe-Hochwasser 2002, Rekordsommer 2003, Hurrican-Saison Mittelamerika 2005, Überschwemmungen Süd-Ost-Europa 2005, Hitze-Rekord Juli 2006, wärmster Winter 2006/2007, warmes Jahr 2010 7. Szenarien: Bis zum Jahr 2100 Erwärmung um 1,1 bis 6,4 Grad (maximal tolerierbar: + 2 Grad) mit diversen gravierenden Auswirkungen 8. Langer Bremsweg (d. h. schnelles und umfassendes Handeln)

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Gesellschaftsanteile

der KEA

25 58

161

Land Baden-Württemberg

VfEW Baden-Württemberg

GbR 3 (BWHT, Verbände, …)

Landesnaturschutzverband

KEA Die Landesenergieagentur seit 1994

Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg durch Unterstützung von Kommunen und KMU bei …

Energieeinsparung Rationeller Energieverwendung Nutzung erneuerbarer Energien

derzeit 30 Mitarbeiter/innen in sechs Arbeitsbereichen

%

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KEA Ein breites Portfolio

Dienstleistungen für das Land (Betreuung von Förderprogrammen, EWärmeG, …) Landesgeschäftsstelle für den European Energy Award (eea) Kompetenzzentren: Kommunaler Klimaschutz, Energiemanagement, Contracting,

Wärmenetze, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Landesprogramm Zukunft Altbau Unterstützung der regionalen Energieagenturen Kommerzielle Dienstleistungen für Kommunen und Unternehmen (Klimaschutzkonzepte plus Umsetzung, Energiekonzepte, Energiemanagement, Nutzersensibilisierung, Energieaudits, Steuerung von Contractingprojekten, Bioenergie-Projekte, Wärmeleitplanung, GIS-gestützte Nahwärmekonzepte, …) – mit laufender Umstrukturierung und Ausbau der Kompetenzzentren zurückgehend Unterstützung für Schulprojekte Verbreitung des Niedrigstenergie-/Passivhausstandards Vielfältige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Netzwerken KEA-Akademie („aus der Praxis – für die Praxis“)

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Förderprogramme Übersicht

Bund: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de): diverse Programme KfW-Bankengruppe (www.kfw.de): diverse Programme BMWi: Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse Land (v. a. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft): Klimaschutz-Plus VwV Energieeffiziente Wärmenetze ECOfit Umweltmanagement im Konvoi WIN-Charta Demonstrationsvorhaben L-Bank: diverse Programme Übersicht / Suchhilfen: www.foerderdatenbank.de (BMWi)

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Förderprogramme (von Land und Bund),

die ausdrücklich

Contracting/Contractoren adressieren

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus: Eckpunkte investive Maßnahmen (Teil A)

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen 7

Alleinstellungsmerkmal des Programms: Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro (über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme) vermiedener Tonne CO2

Daneben greifen ggf. die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und die absolute Deckelung (max. 200.000 Euro pro Antrag).

Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für - in Baden-Württemberg befindliche, - bestehende (also keine Neubauten) Nichtwohngebäude (Wohnflächenanteil max. 50 %) und bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Prozesswärme. Maßnahmenbeginn (d. h. Vergabe des ersten Auftrags) erst nach Bewilligung! Planungsleistungen sind unschädlich (und förderfähig).

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A - Übersicht 2016/2017

• Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Zweckverbände) • Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 der Gemeindeordnung • KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanz- summe < 43 Mio. €, 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU < 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %) • Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen • Träger von Krankenhäusern nach § 4 des Landeskrankenhausgesetzes, Träger von Heimen nach § 1 des Heimgesetzes, Träger von Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen • Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen • Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) im Sinne der §§ 52-55 der Abgabenordnung • Natürliche Personen

Antrags- berechtigte als Eigentümer oder recht- mäßige Besitzer in Baden- Württemberg gelegener Nichtwohn- Gebäude

Teil A: CO2-Minderungsprogramm (investive Maßnahmen) – Blatt 1

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A - Übersicht 2016/2017

• Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen auf Basis erneuerbarer Energien oder Brennwertfeuerung, objektinterne Nutzung von Abwärme) • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Die Bauteil- anforderungen für Einzelmaßnahmen des KfW-Programms „Energie- effizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ sind erfüllt) • Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden) • Sanierung von Lüftungs-/Kälteanlagen Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes: • Einsatz von Holzpelletheizungen • Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen • Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen • Einsatz von Solarwärmeanlagen

Förderfähige Maßnahmen keine Förderung von Prozesswärme

Teil A: CO2-Minderungsprogramm (investive Maßnahmen) – Blatt 2

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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CO2-Minderungsprogramm Teil A Schema zur Ermittlung des Zuschusses

CO2-Minderung ü. L. gegenüber Istzustand/

Referenzanlage Förderfähige Investitionen

Absolute Deckelung

Relative Deckelung

Förderung gemäß CO2-Minderung

Berechnungs-grundlage:

Kriterium:

Bestimmender Wert: 50 €/t CO2

… € Zwischenergebnis

(kleinerer Wert):

200.000 € 30 %

ggf. Abschlag (Erfüllung EWärmeG): - 15 %

ggf. Bonus (diverse, max. + 40 %): + 10 / 20 / 30 / 40 %

… € Endergebnis (kleinerer Wert, mind. 5.000 €):

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil B - Übersicht 2016/2017

• Teilnahme am European Energy Award (eea) oder vergleichbaren Prozessen (Kommunen) • Bilanzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen (Tool: BICO2BW) (Kommunen bis 50.000 Einwohner – ohne Klimaschutzkonzept) • Einführung eines systematischen Energiemanagements (Kommunen, Gemeindeverbände, Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten, kirchliche Einrichtungen und eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.)) • Aufbau eines Qualitätsnetzwerks Bauen (Stadt- und Landkreise, in denen noch kein QN Bauen existiert, sowie – im Einvernehmen mit diesen – Städte, Gemeinden, regionale Energie- agenturen oder vergleichbare Einrichtungen) • Überbetriebliche Energieeffizienztische (mit mind. fünf Unternehmen) (KMU; kommunale Unternehmen, die die KMU-Kriterien nur wegen des kommunalen Anteils nicht erfüllen; Träger von Krankenhäusern nach § 4 Landeskrankenhausgesetz BW, Heimen nach § 1 Heimgesetz und Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen)

Förderfähige Maßnahmen (Antrags- berechtigte)

Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm – Blatt 1

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil B - Übersicht 2016/2017

• BHKW-Begleit-Beratungen (Alle nach Teil A (CO2-Minderungsprogramm; siehe oben) Antrags- berechtigten) • Detaillierte Energieberatung für Krankenhäuser und Heime (Träger von Krankenhäusern nach § 4 Landeskrankenhausgesetz BW, Träger von Heimen nach § 1 Heimgesetz) • Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger (zur kommunalen Vorbildfunktion beim Klimaschutz) und Multiplikatoren (Stadt- und Landkreise sowie – im Einvernehmen mit diesen – Städte, Gemeinden, regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen))

• Teilnahme am Landeswettbewerb Leitstern Energieeffizienz (Stadt- und Landkreise) • Projekte an Schulen (Regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen))

Förderfähige Maßnahmen (Antrags- berechtigte)

Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm – Blatt 2

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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Klimaschutz-Plus (Teil B) Überbetriebliche Energieeffizienztische

(Teil B - 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (mindestens fünf förderfähige Unternehmen aus einer Region)

Inhalt: Vereinbarung eines gemeinsamen CO2-Minderungsziels Datenerfassung, Initialberatungen, Umsetzung von Maßnahmen regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre

Antragsberechtigte: KMU, kommunale Unternehmen, Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen

Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank

Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation, maximal 4.000 € pro teilnehmendem Betrieb

Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)

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(Teil B - 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende

Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf. auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus

Antragsberechtigt: Alle im CO2-Minderungsprogramm Antragsberechtigten

Förderung: - 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters - max. 400 € pro Arbeitstag - für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten) - ggf. für 2 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme)

Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)

Klimaschutz-Plus (Teil B) BHKW-Begleitberatungen

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Klimaschutz-Plus Aktueller Status und Fristen / Kontakt

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Alle Programmteile wurden am 1.02.2017 neu gestartet (seit 31.03.2017 in aktualisierter Version mit verbesserten Bedingungen veröffentlicht und gültig). Antragsfristen: CO2-Minderungsprogramm: 30.11.2017 Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: 30.11.2017 Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Mittel oder anderweitige Änderungen werden das UM, die L-Bank und wir umgehend bekannt geben. Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter

www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Kontakt: L-Bank: [email protected]; Tel. (07 21) 1 50 - 16 00 KEA: [email protected]

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BAFA – Beratungen zum Energiespar-Contracting

A) Orientierungsberatung: Erstanalyse und Ableiten von Handlungsempfehlungen B) Umsetzungsberatung (Energiespar-Contracting) C) Ausschreibungsberatung (Energieliefer-Contracting) KMU und kommunale Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, kirchliche Einrichtungen (Voraussetzung: Energiekosten mind. 100.000 €/a; Poolbildung möglich) Zuschuss in Abhängigkeit von der Maßnahme (A: 80 %, max. 2.000 €, B: 30 %, max. 7.500 € (für KMU), C: 30 %, max. 2.000 €) Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de Richtlinie zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting vom 9.12.2014 (gilt bis 31.12.2017)

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

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BAFA - Maßnahmen zur Nutzung erneuer-barer Energien im Wärmemarkt (MAP)

• Solarkollektoranlagen • Biomasseanlagen • Effiziente Wärmepumpen • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie • Regenerative Nahwärmenetze • Innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien • Visualisierung des Ertrags aus erneuerbaren Energien Contractoren, KMU und kommunale Unternehmen Zuschüsse, Höhe abhängig von Maßnahme, zusätzliche Investitions- zuschüsse (Boni) aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

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BAFA - Förderprogramm Mini-KWK-Anlagen

Neuerrichtung von KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel (keine EEG-Förderung) in Bestandsbauten (Bauantrag vor 01.01.2009) Contractoren, KMU und kommunale Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Investoren, Privatpersonen, Freiberufler Zuschüsse; Höhe abhängig von elektrischer Leistung (Basisförderung) sowie von Anlageneffizienz (Bonusförderung) Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) vom 15.12.2014

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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BAFA - Kälte-Klima-Richtlinie

Investitionsmaßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kompressions- und Sorptionsanlagen) • Neueinrichtung, Vollsanierung und Teilsanierung • Fördervoraussetzungen zur Energieeffizienz • Fördervoraussetzungen zum Kältemittel • Bonusförderung Contractoren, KMU, Nicht-KMU und kommunale Unternehmen Zuschüsse abhängig von Art der Maßnahme, der Art der Anlage und der Kälteleistung (zusätzliche Effizienzboni) Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

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BAFA – Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien

• Einzelmaßnahmen: Ersatz oder Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen, z. B. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungs- anlagen, Dämmung von Anlagen(teilen) • Optimierung und Neuinstallation von technischen Systemen: Ersatz und Erneuerung von technischen Systemen auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts (Einbeziehung Energieberater) Contractoren, KMU und Nicht-KMU Zuschüsse in Abhängigkeit der Investitionskosten Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

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KfW – Erneuerbare Energien Premium (MAP, 271/272, 281/282)

Größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt • Solarkollektoranlegen • Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse • Wärmenetze (gespeist aus erneuerbaren Energien) • Große Wärmespeicher • Biogasleitungen für nicht aufbereitetes Biogas • Große effiziente Wärmepumpen • Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie Contractoren, KMU und Nicht-KMU Zinsgünstige Darlehen bis 100 % der Investitionskosten, max. 10 Mio. €, Tilgungszuschüsse Ansprechpartner und Antragsformulare: KfW, www.kfw.de Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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Errichtung, Ersterwerb und Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden: • energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung • Neubau eines KfW-Effizienzhauses • begleitende Maßnahmen im Zuge der Vorbereitung, Realisierung, Inbetriebnahme • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik • Informations- und Kommunikationstechnik • Kraft-Wärme-Kopplungsanlage Contractoren, KMU und Nicht-KMU Zinsgünstige Darlehen bis 100 % der Investitionskosten, max. 25 Mio. €, Tilgungszuschüsse Ansprechpartner und Förderanträge: KfW, www.kfw.de Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

KfW – Energieeffizienzprogramm: Energieeffizient Bauen und Sanieren (276-278)

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Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in den Bereichen • Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik • Elektrische Antriebe, Pumpen • Prozesskälte/-Wärme • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung • Informations- und Kommunikationstechnik • Kraft-Wärme-Kopplungsanlage Contractoren, KMU und Nicht-KMU Zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % und max. 25 Mio. € Ansprechpartner und Förderanträge: KfW, www.kfw.de Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

KfW – Energieeffizienzprogramm: Produktionsanlagen/-Prozesse (292, 293)

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KfW – Energieeffizienzprogramm Abwärme (294)

Modernisierung, Erweiterung oder Neubau von Anlagen zur Nutzung von Abwärme aus den Bereichen: • Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme • Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme • Verstromung von Abwärme, z. B. ORC-Technologie • Abwärmekonzepte sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling Voraussetzung: Abwärmekonzept eines externen Sachverständigen – bei ISO 50001 / EMAS intern Contractoren, KMU und Nicht-KMU Zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % und max. 25 Mio. € Ansprechpartner und Förderanträge: KfW, www.kfw.de Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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BMWi - Energieeffiziente und klima- schonende Produktionsprozesse

Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere • Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellung auf energieeffiziente Technologien • Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen oder Anlagen • Sonstige energetische Optimierung von Produktionsprozessen Contractoren, KMU und Nicht-KMU Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 % auf die umweltbezogenen Investitionsmehrkosten, max. 1,5 Mio. € Antragsformulare und -stelle: Projektträger Karlsruhe, www.ptka.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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Weitere Förderprogramme

für Unternehmen (von Land und Bund)

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Gefördert wird der Einstieg in ein Energie- und Umweltmanagement: • Workshops zu Themen wie Energieeinsparung, Abfallmanagement, Wassereinsatz, Luftreinhaltung etc. • Vor-Ort-Termine bei den Teilnehmern Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert, darunter kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen/Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen Zuschüsse: je 1.000 € für bis zu 8 Workshops; 80 % und max. 5.000 € für den Projektträger (keine Unternehmen), bis zu 400 € pro Teilnehmer für abschließende Ortsbegehung Antragsformulare und -stelle: KEA, www.kea-bw.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

Förderprogramm ECOfit

Projektträger Koordiniert den Konvoi

Organisationen der Wirtschaft oder öffentlich-rechtliche Körperschaften

Zuschuss 80 %, max. 5.000 EURO

Bewilligende Stelle

Z-Besch

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V-N

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Berater Notwendige Sachkunde

im betrieblichen Umweltschutz

max. 1.000 EURO Zuschuss/Workshop

Teilnehmer Mindestens fünf, maximal zehn

Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Innungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, kirchliche

Einrichtungen

Prüfkommission Mindestens drei

Personen aus Kommunen, Kammern,

Verbänden, Prüforganisationen, Gewerbeaufsicht…

400 EURO Zuschuss/Teilnehmer A

kqu

isition

Auswahl und Beauftragung

Weitergabe Zuschuss

Weitergabe Zuschuss

Zusammen- stellung

Akteure und ihre Aktivitäten in ECOfit Träger des Programms

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Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems: • Zertifizierung nach DIN ISO EN 14001 (A) • Validierung nach Öko-Audit-System EMAS (B) • Kirchliches Umweltmanagement (C) Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert, darunter kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen/Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen Zuschüsse: bis zu 80 % der Beratungskosten, max. 3.000 € (A), 5.000 € (B) und 4.000 € (C) Antragsformulare und -stelle: KEA, www.kea-bw.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi

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Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit WIN-Charta

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen 30

Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen • Nachhaltiges Wirtschaften soll gewürdigt und in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht

werden. Charakter der Selbstverpflichtung mit konkreten Zielsetzungen und Nachhaltigkeitsberichten.

• Auswahl von Maßnahmen aus zwölf Leitsätzen (ökonomische, ökologische und soziale Kriterien) mit Schwerpunktbildung und Unterstützung eines WIN-Projekts.

Ablauf: • Unterzeichnung der WIN-Charta • Nach drei Monaten Einreichung eines Zielkonzepts • Nach 15 Monaten Berichterstattung zur Zielerreichung Nachhaltigkeit im Unternehmen zahlt sich aus: • Wettbewerbsfaktor • Schafft innerbetrieblich und nach außen positive Identifikation • Neue Sichtweisen auf Wertschöpfungsketten und Ressourceneinsatz • „Grüne“ Produkte werden bei Kaufentscheidungen berücksichtigt

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Förderprogramm Energieeffiziente Wärmenetze

Vorbereitung sowie Realisierung von energieeffizienten Wärmenetzen: • Investive Maßnahmen (Errichtung / Erweiterung) (Teil C) (Voraussetzungen: 80 % der Wärme aus EE, Wärmepumpen, KWK oder Abwärme; Wärmeverluste maximal 20 %; Versorgung von mindestens 10 Gebäuden) KMU, Nicht-KMU und kommunale Unternehmen Zuschuss bis zu 20 %, max. 200.000 bis 400.000 € Antragsformulare und -stelle: Projektträger Karlsruhe, www.ptka.de

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L-Bank – Ressourceneffizienzfinanzierung

• Programmteil A – Energieeffiziente Produktion: Neu- und Modernisierungsinvestitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik (Prozesskälte/Prozesswärme, Wärmerück- gewinnung/Abwärmenutzung für Produktionsprozesse) • Programmteil B – Materialeffizienz und Umwelttechnik: Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Materialeinsparung, allgemeine Umweltschutzmaßnahmen • Programmteil C – Energieeffiziente Betriebsgebäude: Bau und Erst- erwerb von energieeffizienten Betriebsgebäuden, energetische Sanierung, Maßnahmen der Gebäudetechnik KMU Zinsgünstige Darlehen (Tilgungszuschüsse), max. 5 Mio. € Antragstellung über die jeweilige Hausbank bei der L-Bank, www.l-bank.de

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

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L-Bank – Neue Energien – Energie vom Land

• Gefördert werden Vorhaben zur Produktion von Energie auf Basis erneuerbarer Energieträger: Investitionen zur Verwertung nachwachsender Rohstoffe und anderer organischer Verbindungen (Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe) KMU Zinsgünstige Darlehen, max. 10 Mio. € Antragstellung über die jeweilige Hausbank bei der L-Bank, www.l-bank.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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L-Bank - Förderprogramm Coaching für mittlere und kleine Unternehmen (ESF)

Gefördert werden Coachings zu folgenden Themen:

• Innovationsvorhaben und Umstrukturierungen/ Veränderungsprozesse • Klimafreundliche Geschäftstätigkeit und klimafreundliche Technologien • Unternehmensübergaben • Gelingende Ausbildung • Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen. KMU Zuschuss zu den Beratungskosten, maximal 6.000 € (15 Personentage zu je 400 €) Antragsunterlagen unter www.esf-bw.de, Ansprechpartner und Antragseingang: L-Bank, www.l-bank.de

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Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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KfW – Erneuerbare Energien Standard (270/274)

Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung, KWK und Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien ins Energiesystem • Photovoltaikanlagen (inkl. Batteriespeicher) • Windkraftanlagen • Biogasanlagen • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage- und Angebot KMU und Nicht-KMU Zinsgünstige Darlehen bis 100 % der Investitionskosten, max. 50 Mio. € Ansprechpartner und Antragsformulare: KfW, www.kfw.de Antragstellung bei der jeweiligen Hausbank

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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BAFA – Energieberatungen im Mittelstand

• Energieberatungen zu wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienz- potenzialen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf, Anlagen • anschließende Umsetzungsberatung KMU Zuschüsse in Höhe von 80 % der Beratungskosten, max. 1.200 € (Energiekosten </= 10.000 € ) bzw. max. 8.000 € (Energiekosten > 10.000 €) Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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BAFA – Förderung von Energiemanagementsystemen

A) Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 B) Externe Beratung C) Schulung von Mitarbeitern zum Energie-/Managementbeauftragten D) Ausgaben für die Installation von Messtechnik E) Ausgaben für den Erwerb/die Installation/die Schulung von Software für Energiemanagementsysteme

KMU und Nicht-KMU Zuschuss abhängig von der Maßnahme (A-E), maximal 20.000 € in drei Jahren Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

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BAFA – Heizungsoptimierung

Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem • Ersatz durch hocheffiziente Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen

• Hydraulischer Abgleich KMU, Nicht-KMU und kommunale Unternehmen Zuschuss, 30 % der Investitionskosten, maximal 25.000 € Antragsformulare und -stelle: BAFA, www.bafa.de

Förderfähige Maßnahmen Antrags- berechtigte Art und Höhe der Förderung Weitere Informationen

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

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Erneuerbare-Wärme-Gesetz Novelle 2015

Übersicht Förderprogramme für Unternehmen

Die Kernpunkte der Novelle:

Gesetzesnovelle ist seit 01.07.2015 in Kraft.

EE-Mindestanteil wurde von 10 % auf 15 % erhöht.

Auslöser = Erneuerung des (ersten) Wärmeerzeugers.

Pflicht wurde erweitert auf Nichtwohngebäude (> 50 m2 NGF).

Vielfältige, kombinierbare Erfüllungsoptionen sind zulässig.

Sanierungsfahrplan (SFP) als neues Element (und als vollständige Erfüllungsoption für Nichtwohngebäude).

EDV-gestützte Hilfen für Nachweis und Planung stehen zur Verfügung.

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Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe

Tel. (07 21) 9 84 71 - 0 [email protected] www.kea-bw.de