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Autobahndirektion Nordbayern Unterlage 1 T Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg 6-streifiger Ausbau Abschnitt: nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis AK Fürth / Erlangen Bau-km 373+700 bis Bau-km 383+067 in der Tektur vom 24.08.2012 geändert Aufgestellt und geprüft: Nürnberg, den 26.02.2010 Autobahndirektion Nordbayern Röthig, Baudirektor

UL 1T Erlaueterungsbericht Tektur - abdnb.bayern.de · BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. ... 8. DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME 52. BAB A 3 Frankfurt

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Autobahndirektion Nordbayern Unterlage 1 T

Erläuterungsbericht

zur

Planfeststellung

Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg

6-streifiger Ausbau

Abschnitt:

nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis

AK Fürth / Erlangen

Bau-km 373+700 bis Bau-km 383+067

in der Tektur vom 24.08.2012 geändert

Aufgestellt und geprüft: Nürnberg, den 26.02.2010 Autobahndirektion Nordbayern

Röthig, Baudirektor

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 1

INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGEN 3

1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS 7

1.1 Standort, Lage im Straßennetz 7

1.2 Vorgeschichte der Planung 7

1.3 Planerische Beschreibung 8

1.4 Straßenbauliche Beschreibung 9 1.4.1 Längen und Querschnitte 9 1.4.2 Kostenträger 9 1.4.3 Strecken- und Verkehrscharakteristik 10

2. NOTWENDIGKEIT DES VORHABENS 11

2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse 11

2.2 Raumordnerische Entwicklungsziele 12

2.3 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur 13 2.3.1 Entlastung des vorhandenen, unzureichenden Straßennetzes 14 2.3.2 Verbesserung und/oder Vereinheitlichung der Streckencharakteristik 14 2.3.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit 14 2.3.4 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für Straßennutzer 15

2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 15

3. BEGRÜNDUNG DES VORHABENS - VARIANTENVERGLEICH 17

3.1 Beschreibung der Maßnahme 17

3.2 Auswirkungen des Ausbauvorhabens 19 3.2.1 Raumordnung und Städtebau 19 3.2.2 Verkehrsverhältnisse 19 3.2.3 Straßenbauliche Infrastruktur 19 3.2.4 Wirtschaftlichkeit 19 3.2.5 Umweltverträglichkeit 19

4. TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME 22

4.1 Trassierung 22 4.1.1 Durchgehende Strecke der BAB A 3 22 4.1.2 Autobahnkreuz Fürth / Erlangen 22 T 4.1.3 Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach 23 4.1.4 Sichtweitenanalyse 23 4.1.5 Entwässerung der Fahrbahnen 24 4.1.6 Zwangspunkte, Umfeld 24

4.2 Querschnitt 24

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 2

4.2.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung 24 4.2.2 Querschnittsgestaltung 24 4.2.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit 25 T 4.2.4 Fahrbahnaufbau 26 4.2.5 Gestaltung der Randbereiche und Mittelstreifen 27 4.2.6 Einordnung der Lärmschutzanlagen in den Querschnitt 27

4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz 28 4.3.1 Kreuzende Straßen / Gewässer 28 T 4.3.2 Änderungen im Wegenetz, Verlegung eines Rückhaltebeckens 43 T

4.4 Verkehrssicherheit im Ausbauabschnitt 45

4.5 Baugrund / Erdarbeiten 45 4.5.1 Bodenarten 45 4.5.2 Grundwasser 45 4.5.3 Umfang der Erdarbeiten / Mengenbilanz 46

4.6 Entwässerung 47

4.7 Ingenieurbauwerke 47

4.8 Straßenausstattung 47

4.9 Besondere Anlagen 47

4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen 47

4.11 Leitungen 47

4.12 Ausbau von Gewässern 48

5. SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN 49

5.1 Lärmschutz 49 T

5.2 Schutz vor Luftschadstoffen 49

5.3 Landschaftspflegerische Maßnahmen 50

5.4 Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung von Überschwemmungsgebieten 50

5.5 Sonstige Schutzmaßnahmen 50

6. ZWECK DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS 51

7. INANSPRUCHNAHME VON GRUNDEIGENTUM 52

7.1. Grunderwerb 52

7.2. Vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen 52

8. DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME 52

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 3

ABKÜRZUNGEN

A Autobahn (z. B. A 3)

Abb. Abbildung

Abs. Absatz

AD Autobahndreieck

AH-RAL-K-2 Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete, Ergänzungen zu den RAL-K-2

AM Autobahnmeisterei

Art. Artikel

AK Autobahnkreuz

AS Anschlussstelle

ASB Absetzbecken

ASB-Nr. Erfassungsnummer f. Brücken in der Baulast des Bundes gemäß Anweisung Straßenbank (ASB), Teil B II - Bauwerksdaten (BMV, Abteilung Straßenbau)

B Bundesstraße (z. B. B 2)

BAB Bundesautobahn

Bau-km Bau-Kilometer

Betr.-km Betriebskilometer

BayImSchG Bayerisches Immissionsschutzgesetz

BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz

BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

BayVwfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

BayWG Bayerisches Wassergesetz

BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz

16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung

22. BImSchV 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung

BW Bauwerk

dB(A) Dezibel (A-bewertet)

DA Außendurchmesser

DN Nenndurchmesser

DSchG Denkmalschutzgesetz Bayern

D StrO (Lärm-)Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen in dB(A)

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Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 4

DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

- A 117 - Arbeitsblatt “Bemessung von Regenrückhalteräumen”

- M 153 - Merkblatt “Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser”

E Europastraße (z. B. E 50)

EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz

EU Europäische Union

e. V. eingetragener Verein

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln

FR Fahrtrichtung

FStrG Bundesfernstraßengesetz

FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung

Fl.-Nr. Flurstücknummer

Gde. Gemeinde

gebr. gebrochen(es)

GRW Geh- und Radweg

GVS Gemeindeverbindungsstraße

GW Grundwasser

i. V. m. in Verbindung mit

HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

HW Hochwasser

JMW Jahresmittelwert

Kfz/24h Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden

Kr.< Kreuzungswinkel

kV Kilovolt

KVP Kreisverkehrsplatz

kW Kilowatt

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 12)

LfD Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt

LH Lichte Höhe

Lkr. Landkreis

Lkw Lastkraftwagen

LS Lärmschutz

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Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 5

LW Lichte Weite

MLuS 02 Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung

MLC Militär-Last-Klassen

MS Ministerielles Schreiben

MÜ Mittelstreifenüberfahrt

Nbg. Nürnberg

NBr. Nutzbreite

NOX, NO2 Stickoxide, Stickstoffdioxid

NW Nennweite

OD Ortsdurchfahrt

ODR Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten

öFW öffentlicher Feld- und Waldweg

OK Oberkante

OPA Offenporiger Asphalt

Pkw Personenkraftwagen

Plafe Planfeststellung

PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben

PM10 Feinpartikel mit einem aerodynamischen Korndurchmesser bis 10 µm

RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen

RAL-K-2 Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, Teil III: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte

RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen

-L - Teil: Linienführung

-Q - Teil: Querschnitte

-K-1 - Teil: Plangleiche Knotenpunkte

-K-2 - Teil: Planfreie Knotenpunkte

RF Richtungsfahrbahn

RHB Rückhaltebecken

RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten

RiZaK Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten

RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau

RPS Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen

RQ Regelquerschnitt

RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 6

SBA Streckenbeeinflussungsanlage

SM Straßenmeisterei

SMA Splittmastixasphalt

St Staatsstraße (z. B. St 2409)

StBA Staatliches Bauamt (früher: Straßenbauamt SBA)

Str. Straße

StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen

StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien

SV Schwerverkehr

SQ Straßenquerschnitt

Tab. Tabelle

TKG Telekommunikationsgesetz

TR Tank- und Rastanlage

ü. NN über Normal- Null (Meeresniveau)

UL Unterlage

VBA Verkehrsbeeinflussungsanlage

VFB Verteilerfahrbahn

VLärmSchR Richtlinien für d. Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes

VLS Verkehrsleitsystem

V-RL Vogelschutzrichtlinie

WaStrG Bundeswasserstraßengesetz

WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)

WWA Wasserwirtschaftsamt

Zufahrten-Richtlinien Richtlinien f. d. rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen

ZTVE-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau

ZTV-Lsw Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 7

1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS

1.1 Standort, Lage im Straßennetz

Die geplante Maßnahme beginnt nördlich der TR Aurach und endet östlich

des AK Fürth / Erlangen.

Die AS Erlangen-West mit dem Anschluss an die St 2259 / St 2240 (Erlangen-

Dechsendorf - Heßdorf) liegt ca. 3,5 km nördlich vor dem Bauanfang.

Die TR Aurach befindet sich beidseitig der BAB A 3 bei Betr.-km 375,360.

Über die AS Erlangen-Frauenaurach bei Betr.-km 377,559 ist die St 2244

(Erlangen - Herzogenaurach) an die BAB A 3 angebunden.

Bei Betr.-km 381+217,50 kreuzt die BAB A 73 Nürnberg/Fürth – Bamberg die

BAB A 3. Der Knotenpunkt ist als sogenanntes Autobahn-Kleeblatt

ausgebildet.

Die AS Erlangen-Tennenlohe mit Kreuzung der Bundesstraße B 4 (Erlangen-

Nürnberg) liegt ca. 2 km süd-östlich nach dem Bauende.

1.2 Vorgeschichte der Planung

Bereits Anfang der 90er Jahre wurde eine Planung für den 6-streifigen

Ausbau der A 3 im Abschnitt nördl. TR Aurach - AK Fürth/Erlangen erarbeitet.

Diese Planung wurde nun komplett überarbeitet und den gestiegenen

Anforderungen der verkehrlichen Entwicklung, des Gewässer- und

Naturschutzes und des Immissionsschutzes angepasst.

Um die angespannte verkehrliche Situation zwischen der AS Erlangen-

Frauenaurach und dem AK Fürth / Erlangen zu entschärfen, wurden als

Zwischenlösung die Standstreifen in beiden Richtungen (Fahrtrichtung

Nürnberg: 2002 / Fahrtrichtung Frankfurt: 2007) als durchgehende

Verflechtungsstreifen ausgebildet.

An der AS Erlangen-Frauenaurach wurde im Jahr 2008 eine Spuraddition für

die Fahrbeziehung Nürnberg (BAB A 3) – Herzogenaurach (St 2244)

eingerichtet, so dass die Fahrzeuge unsignalisiert in die St 2244 einfahren

können, um die bestehende Rückstauproblematik auf die BAB A 3 vorerst zu

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 8

beheben. Um jedoch die Leistungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten, muss

diese Zwischenlösung durch einen kompletten leistungsfähigen Ausbau der

AS Erlangen-Frauenaurach ersetzt werden.

Aufgrund erheblicher Schäden an der Regnitzbrücke, die keinen weiteren

Aufschub erlaubten, musste die Erneuerung des Bauwerks dem 6-streifigen

Ausbau vorgezogen werden (Bau in 2006/2007). Die neue Brücke hat in

Anpassung an die Streckenplanung die für den späteren 6-streifigen Ausbau

erforderliche endgültige Querschnittsbreite erhalten.

1.3 Planerische Beschreibung

Bestandteil von Bedarfs- und Ausbauplanungen

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 ist der 6-streifige Ausbau der

BAB A 3 im Abschnitt zwischen der AS Schlüsselfeld und dem AK Fürth /

Erlangen im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten. Westlich der AS

Schlüsselfeld befindet sich die BAB A 3 im „vordringlichen Bedarf“.

Art und Umfang der Maßnahme

Die vorliegende Planung behandelt den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3

Frankfurt – Nürnberg von Betr.-km 373+700 (nördlich der Tank- und

Rastanlage Aurach) bis Betr.-km 383+067 (östlich des Autobahnkreuzes

Fürth / Erlangen).

Neben dem 6-streifigen Ausbau umfasst die Maßnahme auch den Umbau des

AK Fürth / Erlangen und der AS Erlangen-Frauenaurach.

Der beidseitige Ausbau der Tank- und Rastanlage (TR) Aurach mit der

Erweiterung der Verkehrsflächen wird als eigenständiges Projekt geplant,

wobei der 6-streifige Ausbau der BAB A 3 berücksichtigt wird. Die Planung der

TR Aurach wird nachrichtlich in den Planunterlagen dargestellt. Das

Planfeststellungsverfahren für dieses Projekt wurde im September 2009

eingeleitet.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 9

1.4 Straßenbauliche Beschreibung

1.4.1 Längen und Querschnitte

Die Baulänge des durchgehenden 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 beträgt

9,367 km (Betr.-km 373+700 bis 383+067). Es wird ein Ausbauquerschnitt mit

36,0 m Kronenbreite zugrunde gelegt.

Die Querschnitte der Anschlussrampen richten sich nach den Rampenlängen

und den prognostizierten Verkehrsbelastungen.

Kreuzende und parallel verlaufende Straßen und Wege werden den

Erfordernissen des 6-streifigen Ausbaues und des Umbaues des AK Fürth /

Erlangen entsprechend angepasst.

1.4.2 Kostenträger

Kostenträger der Baumaßnahme ist, soweit im Bauwerksverzeichnis

(Unterlage 7.2) nichts anderes bestimmt ist, die Bundesrepublik Deutschland

(Bundesstraßenverwaltung).

Die Kosten für den Neubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal trägt zur

Hälfte die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Bundesrepublik Deutschland),

da beiderseitiges Verlangen nach einer Änderung des Bauwerks vorliegt.

Die Kosten für den Neubau der Überführung der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg

werden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DB AG, die

ebenfalls ein Änderungsverlangen hat, aufgeteilt.

An den Kosten für die Änderung der Anschlussstelle Erlangen–Frauenaurach

sind die Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3) sowie der Freistaat Bayern

(St 2244) beteiligt.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 10

Die Stadt Erlangen trägt Anteile der Kosten für die Änderung folgender

Kreuzungen:

BAB A 3 / ER 1

BAB A 3 / ER 2

BAB A 3 / ER 3

BAB A 73 / Eltersdorfer Geh- und Radweg

Die Kostentragung für die Anpassung von Anlagen der öffentlichen

Versorgung wird zwischen den Versorgungsunternehmen und der

Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der geltenden Rahmen- und

Gestattungsverträge geregelt.

1.4.3 Strecken- und Verkehrscharakteristik

Die bestehende Linienführung der 4- bzw. 6-streifigen BAB A 3 im

Planungsabschnitt ist großzügig trassiert. Vorgesehen ist daher ein

bestandsnaher Ausbau der BAB A 3, was keine wesentliche Änderung der

Trassierung nach Lage und Höhe erfordert. Veränderungen an der

vorhandenen Gradiente werden nur bereichsweise zur Verbesserung der

Fahrbahnentwässerung bzw. für die Anordnung von Mittelstreifenüberfahrten

vorgenommen.

Der Umbau des AK Fürth / Erlangen mit dem Bau der halbdirekten Rampe für

die starke Übereck-Verkehrsbeziehung Bamberg-Nürnberg bewirkt durch den

Entfall der stark belasteten westlichen und südlichen Verflechtungsbereiche

eine Trennung der Verkehrsströme.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 11

2. NOTWENDIGKEIT DES VORHABENS

2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse

Der derzeitige durchschnittliche täglichen Verkehr (DTV) beträgt gemäß

Straßenverkehrszählung 2005 nördlich der AS Erlangen-Frauenaurach

65.934 Kfz/24h, zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach und dem AK

Fürth / Erlangen 76.297 Kfz/24h und östlich des AK Fürth / Erlangen

80.766 Kfz/24h.

Damit ist schon im Abschnitt nördlich der AS Erlangen-Frauenaurach die

Leistungsfähigkeit voll ausgeschöpft und im Abschnitt zwischen der AS

Erlangen-Frauenaurach und dem AK Fürth / Erlangen die Grenze der

Leistungsfähigkeit bereits deutlich überschritten. Im Abschnitt östlich des

AK Fürth / Erlangen ist die BAB A 3 zwar schon 6-streifig ausgebaut, die

Umgestaltung des AK Fürth / Erlangen wirkt sich jedoch bis kurz vor

Tennenlohe aus.

Die Verkehrsqualität auf den einzelnen Autobahnabschnitten außerhalb von

Knotenpunkten nach HBS 2001 (Handbuch für die Bemessung von

Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2001) erreicht mit den aktuellen

Verkehrsbelastungen (DTV 2005) für den Abschnitt nördlich der AS Erlangen-

Frauenaurach Qualitätsstufe E (Kapazität erreicht, Verkehrszustand bereits

teilweise instabil) und im Abschnitt zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach

und dem AK Fürth / Erlangen nur die niedrigste Qualitätsstufe F, die für eine

Streckenüberlastung steht. Durch die in diesem Abschnitt vollzogene

Standstreifenumnutzung (mit Nothaltebuchten) konnte eine gewisse

Entspannung der Verkehrssituation erreicht werden.

Das AK Fürth / Erlangen ist bereits heute mit 143.000 Kfz/Tag sehr hoch

belastet. Wegen der starken Nord-Ost-Verkehrsbeziehung Bamberg-Nürnberg

(Regensburg / München) kommt es im südlichen und westlichen

Verflechtungsbereich zu Überlastungen und Rückstauungen in die BAB A 3

und BAB A 73. Ein Umbau des Autobahnkreuzes zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse ist daher unerlässlich, um die Qualitätsstufen für die

Verkehrsabwicklung auch im Autobahnkreuz deutlich anzuheben.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 12

2.2 Raumordnerische Entwicklungsziele

Neben den Fernverbindungen Südosteuropa – Süddeutschland – Rheinland –

Nordseehäfen Niederlande verbindet die BAB A 3 die Wirtschaftsräume

Frankfurt und Nürnberg miteinander und hat dadurch starken überregionalen

Verkehr aufzunehmen. Die Metropolregion Nürnberg mit dem Oberzentrum

Nürnberg / Fürth / Erlangen und dem Mittelzentrum Herzogenaurach bringt

zusätzlich erheblichen regionalen Verkehr zur BAB A 3. Zur Bewältigung des

Transit- und Reiseverkehrs und zur Erhaltung und Stärkung der Infrastruktur

der angrenzenden Wirtschaftsräume ist der durchgehende 6-streifige Ausbau

der BAB A 3 dringend erforderlich.

Die im Bereich des AK Fürth / Erlangen kreuzende BAB A 73 dient zwar

überwiegend der Abwicklung des Regionalverkehrs, nimmt nach dem im Jahr

2008 erfolgten Lückenschluss zwischen Nürnberg und Suhl (Erfurt /

BAB A 71) aber auch überregionalen Verkehr auf.

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2006 ist unter Ziel

B 5 folgendes aufgeführt:

„1.4.2 (Z) Die Bundesfernstraßen sollen ein zusammenhängendes

Verkehrsnetz für den weiträumigen Verkehr bilden. Um bei steigendem

Verkehrsaufkommen ihre Funktion weiter erfüllen zu können, sollen die

Bundesfernstraßen erhalten, saniert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Weiter wird der großen Bedeutung des 6-streifigen Ausbaues der BAB A 3

explizit Rechnung getragen:

„Für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der

bestehenden europäischen Transversalen sind folgende Strecken vorrangig

6-streifig auszubauen: A 3 Aschaffenburg – Würzburg – Nürnberg,...“

Durch den Verlauf der BAB A 3 vom Nordwesten zum Süden und Südosten

Deutschlands wird diese Straßenverbindung im europäischen Fernverkehr,

besonders auch zum Erreichen der südlichen Urlaubsziele, stark beansprucht.

Mit der Öffnung Osteuropas hat die Bedeutung der BAB A 3 nochmals

erheblich zugenommen.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 13

Die Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde - hat die

Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens (ROV) mit dem Ergebnis

geprüft, dass darauf verzichtet werden kann.

2.3 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur

Die Entwicklung des Gesamtverkehrs und des Schwerverkehrs auf der

BAB A 3 zwischen den Anschlussstellen Höchstadt-Ost und Erlangen-

Tennenlohe gemäß den Straßenverkehrszählungen 2000 und 2005 sowie die

Prognoseverkehre für das Jahr 2025 nach Gutachten von Prof. Kurzak (

Verkehrsuntersuchung A 3 vom 05.07.2007, Verkehrsuntersuchung AK Fürth

/ Erlangen vom 05.05.2006) sind in den nachfolgenden Tabellen

gegenübergestellt.

Verkehrsentwicklung BAB A 3:

DTV 2000 DTV 2005 DTV 2025 Abschnitt

Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h

AS Höchstadt-Ost – AS Erlangen-West 59.840 66.128 77.000

AS Er.-West – AS Er.-Frauenaurach 58.090 65.934 76.200

AS Er.-Frauenaurach – AK Fürth/Erlangen 71.196 76.297 91.800

AK Fürth/Erlangen – AS Er.-Tennenlohe 74.395 80.766 104.400 Tabelle 2.3.1

Entwicklung der Schwerverkehrsanteile BAB A 3:

SV 2000 SV 2005 SV 2025 Abschnitt

% % %

AS Höchstadt-Ost – AS Erlangen-West 17,4 17,5 18,9

AS Er.-West – AS Er.-Frauenaurach 17,6 16,7 19,2

AS Er.-Frauenaurach – AK Fürth/Erlangen 15,9 16,0 17,2

AK Fürth/Erlangen – AS Er.-Tennenlohe 17,2 17,0 18,7 Tabelle 2.3.2

Im Hinblick auf die künftige Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2025 mit einer

Verkehrszunahme auf bis zu knapp 92.000 Kfz/24h westlich des

Autobahnkreuzes ist ein 6-streifiger Querschnitt zur Abwicklung der Verkehre

unerlässlich.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 14

2.3.1 Entlastung des vorhandenen, unzureichenden Straßennetzes

Durch den Anstieg des Verkehrsaufkommens ist die BAB A 3 mit ihrem

4-streifigen Querschnitt seit Jahren überlastet. Gleiches gilt für die AS

Erlangen-Frauenaurach und das AK Fürth / Erlangen. Der den häufigen Staus

auf der BAB A 3 und der BAB A 73 ausweichende Verkehr verursacht auf

dem nachgeordneten Straßennetz eine erhebliche Zunahme des Verkehrs.

Nach dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 sowie der Ertüchtigung der

Knotenpunkte wird sich der Verkehr wieder auf die Autobahnen zurückverla-

gern.

2.3.2 Verbesserung und/oder Vereinheitlichung der Streckencharakteristik

Der am AK Fürth / Erlangen mit Spursubtraktion endende 6-streifige Ausbau

der BAB A 3 wird über das Autobahnkreuz in Richtung Westen fortgesetzt.

2.3.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit

Der Abschnitt der BAB A 3 zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach und dem

AK Fürth / Erlangen fällt durch eine überdurchschnittlich hohe Unfallrate auf.

Die Auswertung der Einzelunfälle zeigt, dass die Unfallhäufigkeit durch die

Staubildung im Zuge der BAB A 3 begründet ist (Unfälle im Längsverkehr,

Auffahrunfälle).

Ein weiterer Unfall-Problempunkt ist nördlich des AK Fürth / Erlangen mit dem

Einmündungsbereich der viel befahrenen Tangente Nürnberg-Bamberg in die

bevorrechtigte Verteilerfahrbahn Fürth-Bamberg gegeben.

Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und die Ertüchtigung der

Knotenpunkte AS Erlangen-Frauenaurach und AK Fürth / Erlangen wird eine

deutliche Leistungssteigerung der Straßenverkehrsanlage erreicht. Diese

Maßnahmen verbessern die Verkehrssicherheit in erheblichem Umfang.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 15

2.3.4 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für Straßennutzer

Die derzeit häufigen Staus auf der BAB A 3 sind für die Straßennutzer zeit-

und kostenintensiv, viele weichen deshalb auf andere Routen aus und

nehmen größere Umwege in Kauf.

Abbildung 2.3.4

Durch den Ausbau der BAB A 3 sowie den Umbau der Anschlussstelle und

des Autobahnkreuzes werden sich im Nah- und Fernverkehr erhebliche Zeit-

und Kosteneinsparungen ergeben.

2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen

Beiderseits der BAB A 3 sind bebaute Gebiete vorhanden. Bedingt durch die

hohe Verkehrsbelastung der BAB A 3 und die zum Teil sehr geringen

Abstände der Bebauung von der Autobahn ist die derzeitige Lärmbelastung

trotz teilweise vorhandener Lärmschutzanlagen in den Wohngebieten sehr

hoch. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen verbessern diese Situation

erheblich.

Die Lärmschutzmaßnahmen behindern außerdem die Ausbreitung von

Luftschadstoffen und bewirken so eine Reduzierung der Belastung.

Stau auf AutobahnenJuni 2006

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 16

Zusätzlich wird durch den 6-streifige Ausbau ein weitgehend störungsfreier

Verkehrsablauf gewährleistet, wodurch die Schadstoffemissionen der

Fahrzeuge sinken und die Luftqualität erheblich verbessert wird.

Durch die Zurückverlagerung von verdrängtem Verkehr auf die BAB A 3 wird

auch die Lärm- und Abgassituation in den Ortsdurchfahrten des

nachgeordneten Netzes verbessert.

Durch die Anordnung von Regenrückhalte- (RRHB) und Absetzbecken (ASB)

wird künftig das gesammelte Fahrbahnwasser mechanisch gereinigt und

gedrosselt den Vorflutern zugeführt.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 17

3. BEGRÜNDUNG DES VORHABENS - VARIANTENVERGLEICH

3.1 Beschreibung der Maßnahme

Strecke

Der Umgriff der Maßnahme erstreckt sich von km 373+700 bis 383+067. Der

Ausbau erfolgt grundsätzlich durch beidseitige Verbreiterung der Fahrbahnen

um jeweils 3 m.

Der Baubeginn wurde bei km 373+700 festgelegt um einen mit den

Planungsrichtlinien konformen Übergang zur Bestandsstrecke der A 3

herstellen zu können. Die Lage des Bauendes in einem bereits 6-streifig

ausgebauten Abschnitt der A 3 ergibt sich aus der Planung für den Umbau

des AK Fürth / Erlangen.

Linienführung und Gradiente sind im gesamten Planungsabschnitt durch die

bestehende Autobahn und die vorhandene Flächennutzung vorgegeben.

Veränderungen der vorhandenen Gradiente sind nur zur Anpassung an

geänderte Bauwerke oder in Verwindungsbereichen zur Verbesserung der

Fahrbahnentwässerung veranlasst.

Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte (AK Fürth / Erlangen, AS Erlangen-

Frauenaurach, TR Aurach, anliegende Bebauung in Form von Wohn- und

Gewerbegebieten, kreuzende Straßen und Bahnlinien, Waldgebiet) kam eine

Untersuchung von Varianten nicht in Betracht. Jedes Abweichen vom Bestand

würde zu zusätzlichen erheblichen Eingriffen führen. Gründe, die solche

Eingriffe rechtfertigen könnten, sind nicht erkennbar.

Knotenpunkte

Die AS Erlangen-Frauenaurach mit der kreuzenden St 2244 (Erlangen -

Herzogenaurach) wird so ertüchtigt, dass die starken Verkehrsbeziehungen

Nürnberg - Herzogenaurach bzw. Herzogenaurach – Nürnberg leistungsfähig

bewältigt werden können. In diesem Rahmen wird auch die Verschiebung des

benachbarten Knotens St 2244 / ER 6 nach Westen erforderlich.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 18

Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des AK Fürth / Erlangen gemäß

HBS 2001 ergab, dass diese insbesondere in den Verflechtungsbereichen

südlich der BAB A 3 und westlich der BAB A 73 nicht gegeben ist.

Abbildung 3.1

Durch einen Umbau des Autobahnkreuzes mit einer halbdirekten Führung der

Verkehrsbeziehung Bamberg-Nürnberg (Abb. 3.1) wird ein reibungsloser

Verkehrsablauf gewährleistet.

Telematik

Die vorhandenen Strecken- (SBA) und Netzbeeinflussungsanlagen (NBA)

sowie das bestehende Verkehrsleitsystem (VLS) werden im Zuge des

6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 den neuen Verhältnissen angepasst.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 19

3.2 Auswirkungen des Ausbauvorhabens

3.2.1 Raumordnung und Städtebau

Das Vorhaben entspricht den Zielen der Raumordnung (siehe Ziffer 2.2).

Durch den 6-streifigen Ausbau wird die Entwicklungsachse BAB A 3 im

Planungsgebiet in ihrer Funktion und Leistungsfähigkeit deutlich verbessert.

Absehbare Planungen der Städte Erlangen und Herzogenaurach werden

durch den Ausbau der BAB A 3 nicht behindert.

3.2.2 Verkehrsverhältnisse

Die bestehenden Mängel in der Verkehrsabwicklung werden durch den

6-streifigen Ausbau der BAB A 3 mit der Ertüchtigung der Knotenpunkte AS

Erlangen-Frauenaurach und AK Fürth / Erlangen behoben und die

Verkehrssicherheit sowie die Leistungsfähigkeit erheblich verbessert.

3.2.3 Straßenbauliche Infrastruktur

Nach dem Ausbau können die BAB A 3 sowie das AK Fürth / Erlangen und

die AS Erlangen-Frauenaurach ihre Funktion zur Verkehrsbewältigung im

Ballungsraum Nürnberg / Fürth / Erlangen wieder erfüllen.

3.2.4 Wirtschaftlichkeit

Durch die Beseitigung von zeit- und kostenintensiven Staus führt der

6-streifige Ausbau zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen.

3.2.5 Umweltverträglichkeit

Im Umfeld der A 3 ist bereits eine Vorbelastung hinsichtlich aller Schutzgüter

gegeben. Durch die Ausbaumaßnahme werden umfangreiche

Verbesserungen erzielt.

Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG zur Beurteilung

der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist Unterlage 16 zu

entnehmen.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 20

3.2.5.1 Lärm

Die Wohngebiete im Planungsbereich sind durch die bestehende BAB A 3

und das bestehende AK Fürth / Erlangen relativ stark vorbelastet.

Trotz des sehr umfangreichen Lärmschutzes verbleiben noch 373 Gebäude

mit Überschreitung des Nachtgrenzwertes der 16. BImSchV. Allerdings ist mit

der vorliegenden Planung die Obergrenze eines sinnvollen Lärmschutzes

erreicht.

Verglichen mit dem sog. „Prognose-Nullfall“ (Verkehrszuwachs bis zum

Prognosejahr 2025 ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem

Bestand) ergeben sich Pegelminderungen um bis zu 15 dB(A).

Weitere detaillierte Ausführungen siehe Abschnitt 5 sowie Unterlage 11.1

3.2.5.2 Luftschadstoffe

Nach dem Gutachten des Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG vom

Oktober 2007 wird trotz steigender Verkehrszahlen keine Verschlechterung

gegenüber den derzeitigen Verhältnissen eintreten, da sich durch die

umweltpolitischen Zielsetzungen der Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge

verringern wird. Im Gegenteil wird es durch die mit dem Ausbau der BAB A 3

einhergehende Verflüssigung des Verkehrs sogar zu einer Verbesserung

kommen, da bei Stau besonders viele Schadstoffe erzeugt werden. Außerdem

besitzen die umfangreichen geplanten Lärmschutzmaßnahmen auch für gas-

und partikelförmige Schadstoffe eine ausgeprägte Schutzwirkung.

3.2.5.3 Natur und Landschaft

Die BAB A 3 verläuft von Bau-km 375+800 bis 377+800 im Klosterwald. Die

Talräume der Aurach (Bau-km 377+900 - 378+300) und der Regnitz (Bau-km

380+200 - 380+700) mit den jeweiligen Überschwemmungsgebieten werden

ganz oder teilweise mit Brücken überspannt. Die restliche Strecke ist im

Wesentlichen durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen und

Siedlungsgebiete geprägt.

Bei der Planung wurde darauf geachtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft

so gering wie möglich zu halten.

Weitere detaillierte Ausführungen siehe Unterlage 12.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 21

3.2.5.4 Land- und Forstwirtschaft

Aufgrund der vorhandenen Grundstücksverhältnisse können für die reine

Autobahnverbreiterung weitgehend bundeseigene Grundstücke

herangezogen werden. Lediglich für die Maßnahmen zum Umweltschutz

(Lärmschutz, Gewässerschutz, landschaftspflegerische

Ausgleichsmaßnahmen) müssen landwirtschaftlich genutzte Flächen und im

Bereich sehr naher Bebauung auch Flächen bebauter Grundstücke in

Anspruch genommen werden. Im Bereich der Durchquerung des

Klosterwaldes und durch den Umbau der AS Erlangen-Frauenaurach werden

in geringem Umfang Waldflächen beansprucht.

3.2.5.5 Flächenbedarf

Auf die im Textteil zum landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlage 12.1

aufgestellte Flächenbilanz wird verwiesen.

3.2.5.6 Wassergewinnungsgebiete

Wasserschutz- bzw. Wassergewinnungsgebiete werden durch die Maßnahme

nicht berührt.

3.2.5.8 Bebaute Gebiete

Trotz der Nähe der Autobahntrasse zu den Wohn-, Misch- und

Gewerbegebieten der Städte Erlangen und Herzogenaurach wird die

städtebauliche Situation durch die Verbreiterung der BAB A 3 nicht verändert.

Eingriffe in die anliegenden Grundstücke können mit Stützkonstruktionen

minimiert, aber nicht gänzlich vermieden werden. Besonders während der

Bauzeit ist es im Bereich der Lärmschutzkonstruktionen des AK Fürth /

Erlangen entlang der Tangentialrampen unvermeidbar, dass in die

anliegenden Grundstücke eingegriffen wird.

3.2.5.9 Denkmalpflegerische Belange

Auf Höhe Bau-km 378+300 (rechts) ist das Bodendenkmal D-5-6431-0026

(neolithische, vermutlich hallstatt- und spätlatènezeitliche Siedlung) in ca.

100 m Entfernung von der A 3 kartographiert. In diesem Bereich ist der Bau

des ASB/RHB 378-1R geplant. Ggf. notwendig werdende Sicherungen finden

in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bzw. der

zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde statt.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 22

4. TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME

4.1 Trassierung

4.1.1 Durchgehende Strecke der BAB A 3

Die Trassierung für den 6-streifigen Ausbau erfolgt bestandsorientiert.

Die Verbreiterung der BAB A 3 nach dem Regelquerschnitt (siehe Unterlage

6.1 Blatt 1+2) auf 6 Fahrstreifen erfolgt beidseitig unter Beibehaltung des

Mittelstreifens nach den jeweils erforderlichen Querschnittsbreiten.

Der Planung liegen folgende Trassierungselemente zugrunde:

BAB A 3

Entwurfsklasse EKA 1 A

Geschwindigkeit km/h 130

Trassierungselement gewählt mind.

Grenzwert (RAA)

Kurvenradien min R m 2.000 900

Klothoidenparameter min A -- 750 300

Längsneigung max s % 2,030 ±4

Kuppenhalbmesser min Hk m 20.500 13.000

Wannenhalbmesser min Hw m 18.286 8.800

Tangentenlänge min T m 120 120 Tabelle 4.1.1 – Strecke BAB A 3

Die Trassierungsgrenzwerte nach RAA können für die gewählte

Entwurfsgeschwindigkeit eingehalten werden.

4.1.2 Autobahnkreuz Fürth / Erlangen

Wegen Leistungsfähigkeitsproblemen im westlichen und südlichen

Verflechtungsbereich muss der starke Nord-Ost-Übereckverkehr von der

BAB A 73 aus Bamberg kommend zukünftig über eine halbdirekte, 2-streifige

Rampe geführt werden.

Die Schleifenrampe im Nord-Ost Quadranten wird erweitert und als

angepasste Rampe ausgeführt, um zukünftig den gem. RAA vorgegebenen

Abstand zwischen den Trenninselspitzen bzw. die Länge der

Verflechtungsstrecken in den Verflechtungsbereichen des AK Fürth / Erlangen

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 23

einhalten zu können. Dadurch muss die Tangentialrampe Nürnberg-Bamberg

nach außen verschoben werden.

Die übrigen Rampen werden an das geänderte Knotenpunktskonzept

angepasst. Die Ein- und Ausfädelbereiche werden neu geordnet um die

notwendige Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

Aufgrund des geringen Abstandes zwischen dem AK Fürth / Erlangen und der

südlich des Autobahnkreuzes liegenden AS Erlangen-Eltersdorf wird anstelle

der Einziehung der Beschleunigungsspur ein durchgehender

Verflechtungsbereich in Fahrtrichtung Fürth angeordnet. Dies verringert ferner

den Einfädeldruck auf die BAB A 73.

Die Tangentialrampe Fürth-Nürnberg fädelt mittels Einfahrttyp ER 3 in die

muss aus Leistungsfähigkeitsgründen parallel zur halbdirekten Rampe ein.

geführt werden und kann erst im Im weiteren Verlauf fädelt nach der die

halbdirekten Rampe mittels Einfahrttyp E 4 in die BAB A 3 eingefädelt werden.

Dadurch erstreckt sich der Ausbaubereich des Autobahnkreuzes bis südlich

der Überführung der ER 3 (Weinstraße).

4.1.3 Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach

Der starke Verkehrsstrom Nürnberg (BAB A 3) - Herzogenaurach (St 2244)

wird künftig mit einer 2-streifigen Ausfahrt aus der BAB A 3 geführt, die mittels

Signalanlage 2-streifig in die St 2244 mündet.

Die gewählte Trassierung der Direktrampe ermöglicht dem aus

Herzogenaurach (St 2244) kommenden und in Richtung Nürnberg (A 3)

fahrenden entsprechend starkem Verkehr ein zügiges 2-streifiges Ausfahren

aus der St 2244 in die 2-streifige Direktrampe. Zur Erhöhung der

Leistungsfähigkeit wird die St 2244 im Anschlussstellenbereich auf vier

Fahrstreifen aufgeweitet.

4.1.4 Sichtweitenanalyse

Durch eine bereichsweise Aufweitung des Mittelstreifens und die außermittige

Aufstellung der Betonschutzwände auf dem Mittelstreifen werden die

erforderlichen Haltesichtweiten eingehalten.

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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 24

4.1.5 Entwässerung der Fahrbahnen

Um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten, werden die

Querneigung sowie die Längsneigung der A 3 erhöht. Dies bedingt

stellenweise die Anhebung bzw. Absenkung der bestehenden Gradiente.

4.1.6 Zwangspunkte, Umfeld

Die vorhandene Bebauung entlang der A 3 sowie am Autobahnkreuz

schränken mögliche Änderungen der Linienführung erheblich ein. Zudem sind

die Linienführung sowie die Höhenlage durch folgende Zwangspunkte

festgelegt:

� bestehende AS Erlangen-Frauenaurach

� bestehende TR Aurach und die Planungen zur Erweiterung der Anlage

� unterführter Main - Donau - Kanal

� im Jahr 2006/2007 neu gebaute Regnitzbrücke

� bestehendes AK Fürth / Erlangen

� bestehende unter- und überführte Straßen und Bahnlinien

4.2 Querschnitt

4.2.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung

Die vorangehenden Tabellen 2.3.1 und 2.3.2 stellen die Verkehrszahlen der

Straßenverkehrszählung 2005 und die Prognoseverkehre für das Jahr 2025

nach Gutachten von Prof. Kurzak dar. Demnach wird der DTV im

Ausbauabschnitt bis zum Jahr 2025 maximal ca. 30% ansteigen.

4.2.2 Querschnittsgestaltung

Dem 6-streifigen Ausbau liegt ein Regelquerschnitt RQ 36 gemäß RAA

zugrunde. Die bestehende Breite des Mittelstreifens von 4,0 m wird

beibehalten.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 25

4.2.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit

Beim Neubau von Bundesfernstraßen ist die Qualitätsstufe D gem. HBS als

Mindestqualität zugrunde zu legen.

4.2.3.1 Freie Strecke (BAB A 3)

Auf der A 3 westlich des AK Fürth / Erlangen wird im Prognosejahr 2025 die

Leistungsfähigkeit des künftig 6-streifigen Querschnitts uneingeschränkt

gegeben sein. Für die bereits 6-streifig ausgebaute BAB A 3 östlich des AK ist

dagegen festzustellen, dass mit der prognostizierten Verkehrsbelastung der

Grenzbereich der Leistungsfähigkeit erreicht werden wird.

4.2.3.2 Knotenpunkte

AK Fürth / Erlangen

Die halbdirekte Rampe Bamberg-Nürnberg und die Tangente Fürth-Nürnberg

werden 32-stufig in die BAB A 3 Fahrtrichtung Nürnberg eingefädelt, wodurch

die Qualitätsstufe D erreicht wird. Auch in In den Einfahrbereichen in die

BAB A 3 Richtung Würzburg bzw. in die BAB A 73 Richtung Fürth muss aus

Leistungsfähigkeitsgründen eine getrennte Einfädelung der Verkehrsströme

aus der Verteilerfahrbahn und der Tangentenfahrbahn (Sonderlösung)

erfolgen. Deshalb dehnen sich die Verflechtungsbereiche gegenüber dem

heutigen Zustand erheblich aus. Für die A 73 in Fahrtrichtung Bamberg wird

wegen der noch laufenden Ausbauplanung für den 6-streifigen Ausbau im

Stadtgebiet Erlangen die Verflechtung sehr knapp ausgeführt und vor den dort

vorhandenen 3 Überführungsbauwerken beendet. Es wird deshalb

vorübergehend eine mindere Qualitätsstufe E in Kauf genommen. Eine

leistungsfähigere Ausbildung kann erst im Zuge des Ausbaus der BAB A 73

mit umgesetzt werden.

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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 26

AS Erlangen-Frauenaurach

Die durchgeführten Leistungsuntersuchungen bzgl. der AS Erlangen-

Frauenaurach mit mehreren signalisierten Knotenpunkten haben die

Ausbaunotwendigkeit bestätigt. Mit Umsetzung der genannten Maßnahmen

wird der Verkehrsfluss sowohl in den Anschlussstellenrampen als auch auf

der St 2244 optimiert und leistungsfähig gestaltet.

4.2.4 Fahrbahnaufbau

Die Hauptfahrbahnen der BAB A 3 erhalten einen Aufbau nach Bauklasse SV

gemäß RStO 01.

Es wird Lärmschutzbelag vorgesehen, der einen Korrekturwert DStrO = - 5

dB(A) gewährleistet. Eine Ausnahme bilden die Großbrücken

(Aurachtalbrücke, Main-Donau-Kanalbrücke) und der Abschnitt zwischen der

westlichen und östlichen Regnitzflutbrücke (incl.), die alle einen

lärmmindernden Belag mit DStrO = - 2 dB(A) erhalten.

AS Erlangen-Frauenaurach und AK Fürth / Erlangen

Entsprechend ihrer Verkehrsbelastung sind die Rampen der AS Erlangen-

Frauenaurach und des AK Fürth / Erlangen in die Bauklassen SV bis II der

RStO 01 einzustufen. Es kommt eine Deckschicht mit einem Korrekturwert

DStrO = - 2 dB(A) zum Einsatz.

kreuzende Straßen

Der jeweils geplante Aufbau der einzelnen kreuzenden Straßen wird in den

Regelquerschnitten der Unterlage 6.3, Blatt 1 bis 3 gezeigt.

verlegte öffentliche Feld- und Waldwege

Der geplante Aufbau der Feldwege wird in der Unterlage 6.3 Blatt 4

dargestellt.

Im Bereich des Überschwemmungsgebietes im Regnitztal werden die Wege

bestandsorientiert in Beton ausgeführt, um Unterspülungen zu vermeiden.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 27

4.2.5 Gestaltung der Randbereiche und Mittelstreifen

Die Randstreifen erhalten die gleiche Befestigung wie die Fahrstreifen, die

Bankette eine Schotterbefestigung.

Für die Anordnung von Ausstattungs- und Betriebseinrichtungen (z.B. die

Verlegung von BAB-Fernmeldekabel, Zäune) und für die rückseitige

Erschließung der Lärmschutzkonstruktionen werden entlang der Autobahn am

Böschungsfuß bzw. an der Einschnittsoberkante jeweils unbefestigte

Grünstreifen vorgesehen.

4.2.6 Einordnung der Lärmschutzanlagen in den Querschnitt

Lärmschutzwälle werden mit einer Böschungsneigung von 1:1,5 gebaut. Die

anliegerseitigen Böschungen werden begrünt und bepflanzt. Näheres in

Unterlage 11.1

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 28

4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz

4.3.1 Kreuzende Straßen / Gewässer

4.3.1.1 Haundorfer Straße (ER 1), Bau-km 374+656,00, BW 374a (6431680),

Das Bauwerk wird aufgrund des allgemein schlechten Zustands und einer

größeren erforderlichen lichten Weite komplett erneuert. Entsprechend den

örtlichen Verhältnissen und dem Wunsch der Stadt Erlangen nach Anbau

eines kombinierten Geh- und Radweges wird der Straßenquerschnitt so

verbreitert, wie es aufgrund der geltenden Richtlinien und der Anforderungen

an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Der Geh- und

Radweg wird auf der südlichen Seite der ER 1 angeordnet. Aufgrund der im

Zuge der ER 1 zugelassenen Geschwindigkeit von 50 km/h (< 60 km/h)

müssen keine passiven Schutzeinrichtungen angeordnet werden. Das

Bauwerk erhält eine lichte Weite von 11,25 m.

Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze

dargestellt.

Skizze 4.3.1.1

Die lichte Höhe der Unterführung beträgt ≥ 4,70 m.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 29

Im Bereich der Brücke wird zum Schutz der Ortsteile Haundorf und Häusling

auf westlicher Seite eine 7,0 m und auf östlicher Seite eine 5,0 m hohe

Lärmschutzwand notwendig.

Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG

i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern

aufgeteilt.

Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für

die Kreisstraße ER 1. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das

Kreuzungsbauwerk, die betroffenen Verkehrsflächen der ER 1 sowie den

Geh- und Radweg im Kreuzungsbereich.

Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende

Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:

BAB A 3 Nord / Süd: 33,00 m

ER 1 Ost / West: 10,75 m

Hierbei wurde der Trennstreifen zwischen der ER 1 und dem Geh- und

Radweg mit dem Regelmaß von 1,75 m (entsprechend RAS-Q) angesetzt.

(Darstellung des Querschnitts siehe Unterlage 6.3 Blatt 3)

Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:

Bund (A 3): 75,43 %

Stadt Erlangen (ER 1): 24,57 %

4.3.1.2 Bimbach - Unterführung, Bau-km 374+707,84, BW 374b (6431681)

Das bestehende überschüttete Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten

Weite von 3,50 m beidseitig verlängert, die Abmessungen der Öffnungen

bleiben unverändert. Östlich der Autobahn wird der neu zu errichtende

Feldweg mit über das verlängerte Bauwerk geführt.

Die lichte Höhe beträgt wie bisher ≥ 1,80 m.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 30

4.3.1.3 Gemeindeverbindungsstrasse (GVS) Steudach - Neuses, Bau-km 376+608,08, BW 376a (6431682)

Das Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 6,0 m komplett

erneuert. Die vorhandenen Bauwerkschäden und der allgemein schlechte

Zustand der Brücke erfordern einen Ersatzneubau. Eine Verlängerung in den

bestehenden Abmessungen kommt daher nicht in Betracht.

Die lichte Höhe der Unterführung beträgt ≥ 4,50 m.

4.3.1.4 St 2244 Herzogenaurach-Erlangen, AS Erlangen-Frauenaurach, Bau-km 377+559,38, BW 377a (6431683)

Im Zuge des Umbaus der AS Erlangen-Frauenaurach mit verbreitertem

Straßenquerschnitt der St 2244 wird das Bauwerk komplett erneuert. Die

lichte Weite wird auf insgesamt 25,5 m verbreitert und das Bauwerk auf

42,85 m zwischen den Geländern verlängert.

Die lichte Höhe der Unterführung beträgt ≥ 4,70 m.

Die St 2244 wird im Zuge des Anschlussstellenumbaus 4-streifig mit einem

SQ 17 unter dem Bauwerk durchgeführt. Der entlang der St 2244 und ER 6

geführte Geh- und Radweg wird entsprechend der bestehenden Breite wieder

mit 2,50 m hergestellt. Er berührt das Unterführungsbauwerk BW 377a nicht.

Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG

i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern

aufgeteilt.

Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie der Freistaat Bayern für

die Staatsstraße 2244. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das

Kreuzungsbauwerk, den 4-streifigen Ausbau der St 2244, die Verlegung der

Kreisstraße ER 6 und der in diesem Bereich zu verlegenden Feld- und

Radwege, die Lichtzeichenanlage sowie die Rampen der Anschlussstelle.

Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende

Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 31

BAB A 3 Nord / Süd: 33,00 m

St 2244 West: 14,00 m

St 2244 Ost: 8,50 m

Die St 2244 wird westlich der AS Erlangen-Frauenaurach als 4-streifiger

Querschnitt, östlich als 2-streifiger Querschnitt (außerhalb der

kreuzungsbedingten Aufweitung) angesetzt.

Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:

Bund (A 3): 74,58 %

Freistaat Bayern (St 2244): 25,42 %

4.3.1.5 Aurachtalbrücke, Bau-km 378+097,34, BW 378a (6431684)

Die Aurachtalbrücke überquert die GVS Niederndorf-Frauenaurach, den

Mühlbach und die Aurach, sowie landwirtschaftliche Wege. Das Bauwerk wird

komplett erneuert. Bei der Konzeption des neuen Bauwerkes wurden die

Stützen- und Widerlagerstellungen so gewählt, dass die neuen

Tiefgründungen gegenüber den vorhandenen versetzt zu liegen kommen.

Aus Leistungsfähigkeitsgründen wird beim neuen Bauwerk der

Beschleunigungsstreifen der AS Erlangen-Frauenaurach in Fahrtrichtung

Nürnberg (BAB A 3) verlängert und mit über das Bauwerk überführt. Durch die

Anhebung der Gradiente in diesem Bereich wird auf der Brücke eine

Längsneigung größer 1 % erreicht, Entwässerungsprobleme werden somit

vermieden.

Auf der Brücke wird beidseitig eine 5,0 m hohe transparente Lärmschutzwand

notwendig.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m, max. ca. 12 m über dem Talgrund.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 32

4.3.1.6 Bahnlinie Erlangen-Herzogenaurach, Bau-km 378+800,92, BW 378b (6431685)

Das Bauwerk ist zur Erhaltung eines Privatgleisanschlusses auch in Zukunft

erforderlich. Es wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 6,70 m erhalten

und beidseitig entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt

verlängert.

Auf der Brücke wird beidseitig eine 7,0 m hohe Lärmschutzwand notwendig.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 5,92 m.

4.3.1.7 Hüttendorfer Straße (ER 2), Bau-km 379+069,96, BW 379a (6431686)

Das Bauwerk wird aufgrund einer größeren erforderlichen lichten Weite

komplett erneuert. Entsprechend dem Ausbauverlangen der Stadt Erlangen

wird der Straßenquerschnitt beidseitig verbreitert. Er wird auf der westlichen

Seite mit einem kombinierten Geh- und Radweg mit und auf der östlichen

Seite mit einem Gehweg versehen. Aufgrund der im Zuge der ER 2

zugelassenen Geschwindigkeit von 50 km/h (< 60 km/h) müssen keine

passiven Schutzeinrichtungen angeordnet werden. Das Bauwerk erhält eine

lichte Weite von 12,75 m 13,00 m.

Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze

dargestellt.

Skizze 4.3.1.7

13,00

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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 33

Auf der Brücke wird nördlich eine 7,0 m und südlich eine 5,0 m hohe

Lärmschutzwand notwendig.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.

Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG

i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern

aufgeteilt.

Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für

die Kreisstraße ER 2. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das

Kreuzungsbauwerk, die betroffenen Verkehrsflächen der ER 2 sowie die Geh-

und Radwege im Kreuzungsbereich.

Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende

Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:

BAB A 3 West / Ost: 33,00 m

ER 2 Nord: 12,50 m

ER 2 Süd: 13,75 m

Hierbei wurde der Trennstreifen zwischen der ER 2 und dem Geh- und

Radweg (Süd) mit dem Regelmaß von 1,75 m (entsprechend RAS-Q)

angesetzt. Die Breiten der Geh und Radwege entsprechen ebenfalls den

Regelmaßen der RAS-Q.

(Darstellung des Querschnitts siehe Unterlage 6.3 Blatt 2)

Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:

Bund (A 3): 71,54 %

Stadt Erlangen (ER 2): 28,46 %

4.3.1.8 Main-Donau-Kanal Unterführung, Bau-km 379+648,53, BW 379b (6431687)

Um die Vorgabe des Wasser- und Schifffahrtsamtes Nürnberg bzgl. der

Erhöhung der Konstruktionsunterkante auf NN +291,60 m zu erfüllen, muss

das Bauwerk komplett erneuert werden.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 34

Das Bauwerk wird als 1-Feld-Stabbogen-Brücke mit sehr geringer

Überbauhöhe erstellt. Die zur Einhaltung der vorgegebenen lichten Höhe

notwendige Anhebung der Autobahngradiente sowie die Verbreiterung des

Autobahndamms fallen somit gering aus. Aus brückenbautechnischen

Gründen muss im Bereich der Stabbogenbrücken der Mittelstreifen mit

67,50 m Breite ausgeführt werden. Die Verziehung auf den 4,0 m breiten

Mittelstreifen erfolgt im anschließenden Streckenbereich.

Die Auflagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aus der

radartechnischen Begutachtung sind im Entwurf berücksichtigt.

Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß dem Schreiben des

BMVBS vom 17.02.2009 (Az. WS 15/S 16/526.5/5) zwischen den beteiligten

Baulastträgern im Verhältnis 50% / 50% aufgeteilt.

Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 (Bundesstraßenverwaltung)

sowie der Bund für den Main-Donau-Kanal (Wasser- und

Schifffahrtsverwaltung).

4.3.1.9 westliche Flutbrücke, Bau-km 380+268,84, BW 380b (6431688)

Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt unter

Beibehaltung der lichten Weite komplett erneuert.

Die vorhandenen Bauwerkschäden und der allgemein schlechte Zustand der

Brücke erfordern einen Neubau.

Auf der Brücke wird beidseitig eine 6,0 m hohe Lärmschutzwand notwendig.

4.3.1.10 Regnitzbrücke, Bau-km 380+445,84, BW 380c (6431689)

Aufgrund erheblicher Brückenschäden musste die Erneuerung der

Regnitzbrücke dem 6-streifigen Ausbau vorgezogen werden (Bau in

2006/2007). Die neue Brücke hat die für den späteren 6-streifigen Ausbau

erforderliche Querschnittsbreite erhalten.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 35

Auf der Brücke ist beidseitig eine 6,0 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen.

4.3.1.11 östliche Flutbrücke, Bau-km 380+665,09, BW 380d (6431690)

Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt unter

Beibehaltung der lichten Weite und lichten Höhe komplett erneuert, da die

vorhandenen Unterbauten für einen Umbau, bzw. Verbreiterung beim

6-streifigen Ausbau im Hinblick auf die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit

nicht geeignet sind.

Auf der Brücke wird beidseitig eine 6,0 m hohe Lärmschutzwand notwendig.

4.3.1.12 BW 380f (6431691) Überführung der St 2242 Erlangen-Fürth, Bau-km 380+870,61

Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt und

der neuen Rampenführungen des Umbaus des AK Fürth / Erlangen mit

größerer lichter Weite hergestellt. Bedingt durch den zeitlich vor dem

Streckenbau laufenden Neubau des Überführungsbauwerkes werden die

Mittelstreifenpfeiler auf der Achse der BAB A 3 und somit außermittig in dem

auf 5,50 m aufgeweiteten Mittelstreifen platziert.

Die nutzbaren Breiten auf dem Bauwerk werden in Abstimmung mit der Stadt

Erlangen neu aufgeteilt, so dass sich auf der Ostseite ein Gehweg mit einer

Breite von 1,75 m ergibt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Borden beträgt

7,00 m.

Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze

dargestellt.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 36

Skizze 4.3.1.12

Das neue Bauwerk wird in die im Zuge der BAB 3 verlaufenden

Lärmschutzkonstruktionen entsprechend eingebunden.

Die lichte Höhe über der BAB A 3 beträgt ≥ 4,70 m.

BW 380f (Behelfsbrücke) Überführung der St 2242 Erlangen-Fürth,

Bau-km 380+892,00

Um die Verkehrsverbindung Fürth – Erlangen (DTV 2005 = 8206 Kfz/24h)

aufrechterhalten zu können, wird für die Zeit des Baus ein Behelfsbauwerk

östlich des zu erneuernden Bauwerks errichtet.

4.3.1.13 BW 381b (6431693) Überführung der Bahnlinie Nürnberg - Bamberg, Bau-km 381+552,11

Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den Umbau des AK

Fürth / Erlangen erhöht sich die erforderliche Fahrstreifenanzahl im Bereich

der Kreuzung mit der bestehenden 2-gleisigen Eisenbahnstrecke Nürnberg -

Bamberg auf insgesamt 12. Damit wird eine Erneuerung der bestehenden

Eisenbahnüberführung bei BAB-km 381+552 erforderlich.

Aufgrund des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der Eisenbahnstrecke

Nürnberg – Bamberg (siehe auch Ziff. 4.10) ist außerdem der Neubau einer

zweiten Eisenbahnüberführung in Parallellage östlich direkt neben der

bestehenden Bahnbrücke erforderlich. Das östliche Bauwerk wurde im

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 37

Planfeststellungsverfahren der Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld,

Planfeststellungsabschnitt 17, behandelt und mit dem

Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2009 durch das Eisenbahn-Bundesamt

genehmigt.

Bedingt durch den zeitlich vor dem A 3 - Ausbau laufenden Neubau der DB-

Überführungsbauwerke und zur Gewährleistung der Haltesicht werden wird

künftig auf die Mittelstreifenpfeiler verzichtet auf der Achse der BAB A 3 und

somit außermittig in dem auf 5,50 m aufgeweiteten Mittelstreifen platziert.

Für die dann viergleisige Bahnstrecke sind Lärmschutzwände vorgesehen.

Um Lücken im Lärmschutz zu vermeiden, werden die nördlich der Autobahn

vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen an die von der Bahn geplanten

Lärmschutzwände angeschlossen.

Für die Eisenbahnüberführungen sind aufgrund der zukünftigen

Fahrbahnanordnungen der BAB A 3 zwei 5 3-Feld-Bauwerke mit lichten

Weiten von 97,26 102,96 m (West und OST) bzw. 91,88 m (Ost) erforderlich.

Die lichte Höhe beider Überführungsbauwerke beträgt ≥ 4,70 m. Die Planung

wurde mit der DB Projektbau abgestimmt und von dieser bahntechnisch

genehmigt.

Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Nr. 2 EKrG zwischen

den Beteiligten aufgeteilt. Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3

sowie die DB AG für die Bahnlinie.

Die Festlegung des Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch

abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten.

4.3.1.14 BW 381b1 Unterführung eines Feldweges unter der Bundesbahn Bamberg - Nürnberg

Aufgrund der im Nord-Ost-Quadranten des AK Fürth / Erlangen geplanten

Lärmschutzmaßnahmen kann der dort verlaufende Feldweg nicht mehr

gemeinsam mit der BAB 3 in einem Bauwerk unter der Bahnlinie Nürnberg -

Bamberg unterführt werden. Er muss außerhalb der Lärmschutzanlagen

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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 38

verlegt werden und wird deswegen zukünftig nördlich des BW 381b in einem

eigenen Bauwerk mit 5,50 m lichter Weite unter der Bahnlinie unterführt.

Die Kosten für dieses Bauwerk sind Teil der Kostenmasse der unter Punkt

4.3.1.13 beschriebenen Kreuzungsanlage und werden dementsprechend vom

Bund und der DB AG anteilig getragen.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,50 m.

4.3.1.15 BW 381c (6432630), Feldweg Tennenlohe - Eltersdorf, Bau-km 381+723,84

Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt und

dem Umbau des AK Fürth / Erlangen mit größerer lichter Weite an gleicher

Stelle hergestellt. Es wird in die nördlich der BAB 3 verlaufenden

Lärmschutzkonstruktionen entsprechend eingebunden.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.

4.3.1.16 BW 382b (6432631) alt und neu, Weinstraße (ER 3) - Überführung, Bau-km 382+744,34 bzw. 382+763,01

Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt und

dem Umbau des AK Fürth / Erlangen mit größerer lichter Weite hergestellt.

Entsprechend dem Ausbauverlangen der Stadt Erlangen wird auf der

nördlichen Seite und auf der südlichen Seite ein kombinierter Geh- Radweg

mit überführt. Die Breite zwischen den Geländern erhöht sich somit von

9,00 m auf 14,50 m. Um auch für die Zeit des Baus die Verkehrsverbindung

Eltersdorf - Tennenlohe aufrechterhalten zu können, wird das neue Bauwerk

südlich des Bestandsbauwerks errichtet.

Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze

dargestellt.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 39

Skizze 4.3.1.16

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.

Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG

i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern

aufgeteilt.

Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für

die Kreisstraße ER 3. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das

Kreuzungsbauwerk, die betroffenen Verkehrsflächen der ER 3 sowie den

Geh- und Radwegen im Kreuzungsbereich.

Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende

Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:

BAB A 3 Nord / Süd: 33,00 m

ER 3 West: 13,50 m

ER 3 Ost: 13,50 m

(Darstellung des Querschnitts siehe Unterlage 6.3 Blatt 2)

Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:

Bund (A 3): 70,97 %

Stadt Erlangen (ER 3): 29,03 %

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 40

4.3.1.17 BW 143,563 (6431772), Überführung der Verbindungsrampe Bamberg-Nürnberg (Overfly), Bau-km 143+563,331 (BAB A 73)

Der starke Nord-Ost-Übereckverkehr von der BAB A 73 aus Bamberg

kommend wird zukünftig über eine halbdirekte Rampe nach Nürnberg auf die

BAB A 3 geführt. Dazu muss der Verkehr mit einem neu zu errichtenden

3-Feldbauwerk über die BAB A 3 überführt werden. Die lichte Weite beträgt

35,00 m + 27,00 m + 22,00 m.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.

4.3.1.18 BW 143,599 (6431692), BAB A 73 - Überführung Nürnberg/Fürth - Bamberg über die BAB A 3, Bau-km 381+217,50 (BAB A 3) bzw. 143+599,00 (BAB A 73)

Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt mit

größerer lichter Weite hergestellt.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.

4.3.1.19 BW 143,777 (6431773), Unterführung der Verbindungsrampe Bamberg-Nürnberg (Overfly), Bau-km 143+777,831 (BAB A 73)

Der starke Nord-Ost-Übereckverkehr von der BAB A 73 aus Bamberg

kommend wird zukünftig über eine halbdirekte Rampe nach Nürnberg auf die

BAB A 3 geführt. Dazu muss der Verkehr mit einem neu zu errichtenden

Bauwerk unter der BAB A 73 unterführt werden.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 41

4.3.1.20 BW 144,358 (6431705), Weinstraße (ER 3) – Unterführung, Bau-km 144+358,460(BAB A 73)

Das Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 12,0 m erhalten

und einseitig (Richtungsfahrbahn Fürth) entsprechend dem verbreiterten

Autobahnquerschnitt verlängert. Auf der westlichen Seite wird eine 3,0 m

hohe Lärmschutzwand mit überführt.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.

4.3.1.21 BW 144,502 (6431706), Eltersdorfer Bach – Unterführung , Bau-km 144+502,496 (BAB A 73)

Das Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 3,20 m erhalten

und einseitig (Richtungsfahrbahn Fürth) entsprechend dem verbreiterten

Autobahnquerschnitt verlängert. Auf der westlichen Seite wird eine 3,0 m

hohe Lärmschutzwand mit überführt.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 2,20 m.

4.3.1.22 BW 144,756 (6431707) Unterführung des Eltersdorfer Geh- und Radweges, Bau-km 144+756,496 (BAB A 73)

Der bestehende Wellstahldurchlass wird aufgrund einer größeren

erforderlichen lichten Weite komplett erneuert. Entsprechend dem

Ausbauverlangen der Stadt Erlangen wird der Durchlass gemäß „Empfehlung

für Radverkehrsanlagen ERA“ mit 6,0 m lichter Weite und ≥ 2,50 m lichter

Höhe als überschüttetes Bauwerk hergestellt. Auf dem westlichen

Brückenportal wird eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand mit überführt.

Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze

dargestellt.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 42

Skizze 4.3.1.22

Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG

i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern

aufgeteilt.

Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für

den Geh- und Radweg. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das

Kreuzungsbauwerk sowie dem Geh- und Radweg im Kreuzungsbereich.

Die lichte Höhe beträgt ≥ 2,50 m.

Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende

Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:

BAB A 73 Nord / Süd 26,00 m

Geh- u. Radweg West / Ost: 2,50 m

Hierbei wurde der Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m

(entsprechend RAS-Q) angesetzt, da er außerhalb des Bauwerks nicht

eigenständig, sondern auf öffentlichen Straßen bzw. Feld- und Waldwegen

verläuft.

Für die BAB A 73 wurde der außerhalb der Knotenpunkte (AK Fürth /

Erlangen, AS Erlangen-Eltersdorf) vorhandene Querschnitt (RQ 29)

angesetzt.

Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:

Bund (A 3): 91,23 %

Stadt Erlangen (Geh- Radweg): 8,77 %

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 43

4.3.2 Änderungen im Wegenetz, Verlegung eines Rückhaltebeckens

Die nachfolgenden öffentlichen Feldwege und sonstigen Wegeverbindungen

müssen verlegt bzw. neu angelegt werden:

Gmkg. Kosbach:

� Bau-km 374+660 - 375+200 links, neuer Feld- und Waldweg zwischen der

ER 1 und der Tank- und Rastanlage Aurach auf einer Länge von ca.

550 m.

Gmkg. Frauenaurach:

� Bau-km 377+500 rechts, Fl.Nr. 591 und Fl.Nr. 587 auf einer Länge von ca.

85 m.

� Bau-km 377+500 rechts, Fl.Nr. 325 auf einer Länge von ca. 60 m.

Gmkg. Eltersdorf:

� Bau-km 380+250 - 380+370 rechts, neuer Betriebsweg zum ASB 380-1L

auf einer Länge von ca. 120 m.

� Bau-km 380+485 - 380+570 rechts, Fl.Nr. 214/6, 295/2 im Bereich der

Regnitzbrücke (BW 380c) auf einer Länge von ca. 90 m.

� Bau-km 380+660 - 380+810 links, Fl.Nr. 214/5 im Bereich des ASB 380-

2L auf einer Länge von ca. 150 m.

� Bau-km 380+790 links, neuer Betriebsweg auf einer Länge von ca. 20 m.

� Bau-km 380+900 links, neuer Betriebsweg auf einer Länge von ca. 100 m.

� Im Bereich des AK Fürth / Erlangen entlang der Tangente Würzburg-Fürth

auf Fl.Nr. 1050 auf einer Länge von ca. 125 m.

� Im Bereich des AK Fürth / Erlangen entlang der Tangente Nürnberg-

Bamberg auf Fl.Nr. 1080/1 auf einer Länge von ca. 550 m.

� Bau-km 381+810 bis 381+930 links, Fl.Nr. 1169/3 auf einer Länge von ca.

120 m.

� Bau-km 382+375 bis 382+750 links, auf einer Länge von ca. 375 m.

� Bau-km 382+705 rechts, Fl.Nr. 857/3 auf einer Länge von ca. 60 m.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 44

� Bau-km 382+775 links, Fl.Nr. 857/4, 850/7 auf einer Länge von ca. 85 m.

Weitere Informationen zu den Wegeverbindungen siehe Unterlage 7.2.

Rückhaltebecken

Bei Bau-km 382+150 rechts der BAB A 3 befindet sich im Gewerbegebiet

Eltersdorf auf dem Betriebsgelände der Firma Rehau ein privates

Rückhaltebecken. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über das Grundstück der Firma

Rehau mit Fl. Nr.914/38 der Gmkg. Eltersdorf. Durch die neu geplante

halbdirekte Rampe Bamberg – Nürnberg mit der parallel geführten

Tangentialrampe Fürth – Nürnberg verbreitert sich der Querschnitt der

BAB A 3 nach Süden. Damit wird die vorhandene Beckenanlage überbaut.

Die Beckenanlage ist weiterhin erforderlich und wird südlich der

Tangentialrampe Fürth – Nürnberg neu erstellt. Die Zu- und Abfahrt bleibt

unverändert (siehe Unterlage 7.1 Blatt 5).

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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 45

4.4 Verkehrssicherheit im Ausbauabschnitt

Gegenüber dem Bestand wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Durch

Maßnahmen der Sichtfeldfreilegung werden die erforderlichen

Haltesichtweiten geschaffen. Querneigungen zur Kurvenaußenseite bei engen

Radien werden eliminiert.

4.5 Baugrund / Erdarbeiten

4.5.1 Bodenarten

Der Baugrund im Bereich der Baumaßnahme weist im Wesentlichen folgende

Eigenschaften auf:

Im nördlichen Teil des Ausbauabschnitts bis zur Anschlussstelle

Frauenaurach werden Gesteine des Mittleren Keupers in sandiger Ausbildung

mit den entsprechenden Verwitterungsbildungen angetroffen. Vereinzelt sind

Tonsteinhorizonte und Mergelkalklagen eingeschaltet.

Der weitere Streckenabschnitt ist von quartären Talbildungen der Aurach und

der Regnitz geprägt. Diese zeigen sich in Form von bis ca. 20 m mächtigen

Terrassensanden und –kiesen. Lokal werden wenig tragfähige Talböden

angetroffen. Vereinzelt treten die darunterliegenden Tonsteine und

Sandsteine mit ihren Verwitterungsprodukten zutage.

4.5.2 Grundwasser

Gemäß den Aufschlussbohrungen korrespondiert das Grundwasser im Tal der

Aurach und im Regnitzgrund mit den Wasserständen der beiden

Fließgewässer. In den Bestandsunterlagen finden sich für die Einschnitte

Hinweise auf Kluftwasser, das aktuell unter die BAB-Gradiente abgesenkt ist.

Dies ist auch im Zuge des geplanten Ausbaus aufrechtzuerhalten. In den

übrigen Bereichen steht das Grundwasser tiefer als 2 m unter der Gradiente

der BAB A 3 an.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 46

4.5.3 Umfang der Erdarbeiten / Mengenbilanz

An Abtragsmengen werden einschließlich des vorhandenen ungebundenen

Straßenoberbaus (FSS) sowie zementverfestigter Stoffe

rd. 377.500 m³ (Boden) + 151.600 m³ (FSS) + 8.010 m³ (Beton)

= 537.100 m³

anfallen. Bei ca. 20.000 m³ handelt es sich um unbrauchbaren Böden, die

abgefahren werden. An Auftragsmengen fallen ca. 670.500 m³ an.

Unter Berücksichtigung des Anteils unbrauchbarer Böden ergibt sich somit ein

Massendefizit von 153.400 m³.

Die Erweiterung der Verkehrsflächen der Tank- und Rastanlage Aurach soll

zeitlich gesehen vor dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 stattfinden. Bei

diesem Projekt fallen Erdmengen an, mit denen schon vorab die Wälle südlich

der ER 1 sowie die Dammverbreiterung südlich der ER 1 geschüttet werden

können. Dadurch reduzieren sich die Auftragsmengen für den Ausbau der A 3

um ca. 63.800 m³

Weiterer Erdmengenüberschuss wird innerhalb der TR-Aurach (ca.

16.000 m³) und auf einer Zwischendeponie (Fl. Nr. 594 Gemarkung Kosbach)

außerhalb der Tank- und Rastanlage (ca. 85.000 m³) abgelagert. Mit diesen

Erdmengen könnte das verbleibende Massendefizit voll ausgeglichen werden.

Sollte die Erweiterung der Tank- und Rastanlage nicht durchgeführt werden

können, so werden die benötigten Massen aus Sandgruben bzw.

Bodenanlieferungen aus dem nähren Umfeld abgedeckt.

Aus dem Planungsabschnitt können die ausgebauten Asphaltmaterialien in

einem Umfang von 84.990 m³ in der neuen Tragschicht wieder verwendet

werden (Baustoffrecycling).

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 47

4.6 Entwässerung

Siehe Erläuterungsbericht zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen, Unterlage

13.1.

4.7 Ingenieurbauwerke

Grundsätzliche Aussagen zu den Brückenbauwerken sind in Abschnitt 4.3.1

enthalten. Die geplanten Abmessungen sind aus Unterlage 7 ersichtlich.

4.8 Straßenausstattung

Die Beschilderung erfolgt nach den einschlägigen Richtlinien.

Passive Schutzeinrichtungen werden entsprechend den Regelungen der

„Richtlininen für passive Schutzeinrichtungen an Straßen“ angeordnet. Die

Darstellung der passiven Schutzeinrichtungen in Unterlage 6 ist nachrichtlich.

Entlang der BAB werden beidseitig Notrufsäulen vorgesehen.

4.9 Besondere Anlagen

Innerhalb des Ausbauabschnittes liegt bei Betr.-km 375+360 die Tank- und

Rastanlage Aurach. Deren beidseitige Erweiterung der Verkehrsflächen wird

in einem separaten Verfahren geregelt. In der Planung zur Erweiterung der

Tank- und Rastanlage wird der 6-streifige Ausbau der BAB A 3 berücksichtigt.

4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen

Unmittelbar östlich des AK Fürth / Erlangen befindet sich die Überführung der

2-gleisigen Haupt-Bahnlinie Nürnberg - Bamberg. Bedingt durch den 6-

streifigen Ausbaus der BAB A 3 sowie den Umbau des Autobahnkreuzes

muss das vorhandene Bauwerk abgerissen und mit vergrößerter leichten

Weite neu errichtet werden (siehe auch Ziffer 4.3.1.13).

4.11 Leitungen

Im vorliegenden Planungsabschnitt werden durch die Baumaßnahme eine

Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen berührt, die die BAB A 3 bzw. die

BAB A 73 kreuzen bzw. im unmittelbaren Trassenbereich verlaufen. Diese

Leitungen sind je nach ihrer Beschaffenheit und Lage (Freileitung,

unterirdische Verlegungen) während dem Bau entsprechend zu sichern,

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 48

umzubauen oder zu verlegen. Alle Leitungen werden den neuen

Verhältnissen angepasst. Genauere Angaben zu den einzelnen Leitungen

sind der Unterlage 7.2 zu entnehmen.

4.12 Ausbau von Gewässern

Gewässerausbauten sind nicht vorgesehen.

Lediglich der bereits verrohrte Langenaugraben erhält eine neue, nördlich der

BAB A 3 verlegte Rohrleitung und entwässert wie bisher nordwestlich des

Autobahnkreuzes in den Altarm der Regnitz.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 49

5. SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN

5.1 Lärmschutz

Mit dem 6-streifigen Ausbau der A 3 werden die Anspruchsvoraussetzungen

der Lärmvorsorge auf Grundlage des § 41 BImSchG erfüllt.

Das Konzept der aktiven Lärmschutzmaßnahmen sieht Wände, Wälle,

Steilwälle, sowie Kombinationen aus diesen Elementen mit einer Gesamthöhe

von bis zu 13 m vor. Zusätzlich ist der Einsatz eines Lärmschutz-

Fahrbahnbelages mit DStrO = -5 dB(A) vorgesehen.

Die Wohngebiete im Planungsbereich sind durch die bestehende BAB A 3

und das bestehende AK Fürth / Erlangen relativ stark vorbelastet.

Im Vorfeld der Planfeststellung wurden zur Optimierung der Maßnahmen

zahlreiche Varianten untersucht. Mit der vorliegenden Planung ist die

Obergrenze eines sinnvollen aktiven Lärmschutzes erreicht. Verglichen mit

dem sog. „Prognose-Nullfall“ (Verkehrszuwachs bis zum Prognosejahr 2025

ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Bestand) ergeben

sich Pegelminderungen um bis zu 15 dB(A). Die Taggrenzwerte nach 16.

BImSchV werden zukünftig an nur einem zwei Gebäuden überschritten, die

Nachtgrenzwerte an 373 374 Gebäuden. Die verbleibenden Überschreitungen

der Grenzwerte liegen überwiegend unterhalb der Hörbarkeitsschwelle von

3 dB(A).

Für die Immissionsorte mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen (GWÜ)

besteht grundsätzlich ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen,

soweit die Gebäudehülle nicht ohnehin einen ausreichenden Schutz der

Innenräume gewährleistet.

Nach dem 6-streifigen Ausbau wird die Leistungsfähigkeit der A 3 wieder

uneingeschränkt vorhanden sein. Regionaler Verkehr, der wegen der

häufigen Staus auf das nachgeordnete Straßennetz ausgewichen ist, kann

sich wieder zur A 3 zurück verlagern. Es ist deshalb zu erwarten, dass auf den

Straßen im Umfeld des Ausbauabschnittes überwiegend eine

Verkehrsentlastung und damit eine Abminderung der Lärmemissionen eintritt.

An Zubringerstraßen zur A 3 ist allerdings wegen der größeren Attraktivität der

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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 50

Autobahn auch ein Verkehrsanstieg denkbar. Dass dieser Anstieg zu einem

mehr als unerheblichen Lärmzuwachs führt, kann jedoch ausgeschlossen

werden.

Insgesamt wird mit der vorliegenden Lärmschutzplanung eine erhebliche

Verbesserung des Immissionsschutzes erreicht.

Weitere Einzelheiten zum Lärmschutzkonzept und die Ergebnisse der

lärmtechnischen Untersuchungen sind Unterlage 11.1 zu entnehmen.

5.2 Schutz vor Luftschadstoffen

Durch die Lärmschutzkonstruktionen von 3 m bis 13 m Höhe wird die

lufthygienische Situation in den entlang der Autobahn A 3 liegenden Ortsteilen

der Städte Erlangen und Herzogenaurach verbessert. Näheres siehe

Unterlage 11.2.

5.3 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen sind in Unterlage 12 erläutert und

dargestellt.

5.4 Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung von Überschwemmungsgebieten

Im Bereich des Regnitztals wird durch die Verbreiterung des Autobahndamms

und den Bau der beiden Beckenanlagen der Retentionsraum reduziert. Ein

entsprechender Ausgleich erfolgt durch Erdreichabtragung (Volumen ca.

23.000 m³) im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Regnitz. Darin ist

der Ausgleich des Retentionsraums für den Neubau der Regnitzbrücke

(Plangenehmigung vom 20.06.2005) enthalten. Im Aurachtal kommt es zu

keiner Reduzierung des Retentionsraumes.

5.5 Sonstige Schutzmaßnahmen

Zur Erhaltung ökologisch wertvoller Bereiche sind bauzeitliche Schutzzäune

vorgesehen. Die einzelnen Standorte sind Unterlage 12 zu entnehmen.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 51

6. ZWECK DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS

Das Planfeststellungsverfahren dient gemäß § 17 ff. Bundesfernstraßen-

gesetz (FStrG) als Rechtsgrundlage für die vorgesehenen Straßenbau-

maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 innerhalb der

in den Plänen angegebenen Bereiche.

Laut Art. 75 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)

wird durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich

der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle

von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der

Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere

öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse,

Bewilligungen, Zustimmungen und andere Planfeststellungen nicht

erforderlich.

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das beschriebene Vorhaben

berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der

Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen – mit Ausnahme

der Enteignung – umfassend rechtsgestaltend zu regeln.

BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen

Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 52

7. INANSPRUCHNAHME VON GRUNDEIGENTUM

7.1. Grunderwerb

Für die mit dem Autobahnausbau zusammenhängenden Maßnahmen wird

privates Grundeigentum in Anspruch genommen. Die davon betroffenen

Grundstücke und der Umfang der im Einzelnen benötigten Flächen sind den

Grunderwerbsverzeichnissen und -plänen (Unterlage 14) zu entnehmen.

Die für das Vorhaben erforderlichen Eingriffe in das Privateigentum werden im

Wege der Entschädigung ausgeglichen. Über Entschädigungsforderungen

wird jedoch nicht im Planfeststellungsverfahren entschieden, sondern in

gesonderten Grunderwerbsverhandlungen bzw. Entschädigungsverfahren

außerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Hier kann lediglich festgestellt

werden, ob der Eingriff in Grundeigentum erforderlich ist und ob dem Grunde

nach Anspruch auf Entschädigung besteht.

7.2. Vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen

Für die Baudurchführung einschließlich der Zwischenlagerung von Erdmassen

müssen Flächen vorübergehend in Anspruch genommen werden. Diese sind

in den Grunderwerbsverzeichnissen und -plänen (Unterlage 14) ausgewiesen.

Die Entschädigung erfolgt analog zum Grunderwerb.

8. DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME

Es ist vorgesehen, nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen

und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel umgehend mit dem

Bau zu beginnen. Die Bauzeit wird mit ca. 4 Jahren veranschlagt.

Als Vorwegmaßnahme muss die Verbreiterung der Bestandsfahrbahnen

erfolgen, damit eine 4+0-Verkehrsführung verkehrssicher abgewickelt werden

kann.

Die Erschließung des Baufeldes erfolgt überwiegend über die Autobahnen A 3

und A 73 und teilweise über das vorhandene öffentliche Straßen- und

Wegenetz.