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BHM, 159. Jg. (2014), Heft 2 © Springer-Verlag Wien Schäfer Originalarbeit 59 BHM (2014) Vol. 159 (2): 59–65 DOI 10.1007/s00501-013-0224-y © Springer-Verlag Wien 2013 Umgang mit dem Risswerk eines stillgelegten Steinkohlenreviers – Archivlast oder Grundlage für Neues Axel Schäfer RAG Deutsche Steinkohle, Ensdorf, Deutschland Handling the Mine Maps of Hard Coal Mining in an Abandoned District: An Archives Burden or Basis for a New Start of Mining Charts Abstract: Half-way through the year 2012, the mining in Saar region ended after 260 years. Approximately 1.4 bil- lion tonnes of hard coal were excavated, while the ex- traction of the deposit started under the floor (without an overburden) following the seams to a depth of 1,724 m. Even after working and closing the mines, some activities will be done that deal with the well-known dangers of the past-mining era and which have to be documented in the mine maps respectively in the surface maps. The existing archives in the Saar region includes more than 50 historical mine map collections that document near the border to France even the different interests of the national mining companies during the last 260 years. The mining starts with the princely organized mining of the first few years of the 18th century, then continues during the time of the European industrialization, through the ages of wars until our days of exogenously influenced economy-driven coal extraction. All times have left their marks; nowadays in every case we have to keep an eye on these dangers or have to eliminate them. A new map collection is meant to close the gap be- tween the maps of “living mining” and the final docu- mentation after the expiration of the mining authorization. This paper reflects the fiction of this useful cartogra- phy from the first drafts to the final design of the new mining map collection to document the defence against mining dangers of a closed mining industry. Keywords: Coal mining, Mine surveyor, Mine map, Mine plan, Defence against mining dangers, Archives, Final documentation of mining, Surface map Zusammenfassung: Mitte 2012 endete im saarländischen Steinkohlenrevier eine rund 260-jährige Bergbauära. Cir- ca 1,4 Mrd. to Steinkohle wurden gefördert, wobei die Gewinnung der Lagerstätte wegen fehlendem Deckge- birge von Übertage bis in eine Tiefe von 1.724 m unter Flur folgte. Auch nach dem Auslaufen der Förderung wird es noch Aktivitäten geben, die sich vornehmlich auf die Nachsorge bekannter, bergbaubedingter Gefährdungs- potentiale beziehen und die auch zu dokumentieren sein werden. Das vorhandene RAG-Archiv umfasst für das Saarre- vier mehr als 50 historische Risswerke und dokumentiert im grenznahen Bereich zu Frankreich sogar die unter- schiedlichsten Interessenlagen der stets staatlichen Berg- baubetreiber bei der Kohlengewinnung. Sie zeigen das feudal geordnete Kohlegraben der ersten Jahre, die Zeit der europäischen Industrialisierung, die Zeiten Kriegs- wie Kriegsfolgen-gelenkter Abbauplanungen bis hin zu oft durch exogene Einflussnahmen getriebenen Gewin- nungsstrategien der jüngeren Epochen. Alle Zeiten haben ihre Spuren und Gefährdungspotential hinterlassen, die zumindest im Auge zu behalten bzw. teilweise zu besei- tigen sind. Ein neues Risswerk soll dazu die Beleglücke schließen, die zwischen dem Grubenbild des lebenden Bergbaus und der abschließenden Dokumentation nach erloschener Bergbauberechtigung besteht. Der Beitrag reflektiert die Fiktion für eine derarti- ge Kartographie bis hin zur Ausgestaltung des fertigen Risswerks. Schlüsselwörter: Steinkohlenbergbau, Markscheider, Riss- werk, Grubenbild, Nachsorge, Archiv, Abschlussdokumen- tation, Tageriss Dr. mont. A. Schäfer () RAG Deutsche Steinkohle, Provinzialstraße 1, 66806 Ensdorf, Deutschland E-Mail: [email protected] Eingegangen am 21. November 2013; angenommen am 25. November 2013; online publiziert am 17. Dezember 2013

Umgang mit dem Risswerk eines stillgelegten Steinkohlenreviers – Archivlast oder Grundlage für Neues; Handling the Mine Maps of Hard Coal Mining in an Abandoned District: An Archives

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BHM, 159. Jg. (2014), Heft 2 © Springer-Verlag Wien Schäfer

Originalarbeit

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BHM (2014) Vol. 159 (2): 59–65DOI 10.1007/s00501-013-0224-y© Springer-Verlag Wien 2013

Umgang mit dem Risswerk eines stillgelegten Steinkohlenreviers – Archivlast oder Grundlage für Neues

Axel Schäfer

RAG Deutsche Steinkohle, Ensdorf, Deutschland

Handling the Mine Maps of Hard Coal Mining in an Abandoned District: An Archives Burden or Basis for a New Start of Mining Charts

Abstract: Half-way through the year 2012, the mining in Saar region ended after 260 years. Approximately 1.4 bil-lion tonnes of hard coal were excavated, while the ex-traction of the deposit started under the floor (without an overburden) following the seams to a depth of 1,724 m. Even after working and closing the mines, some activities will be done that deal with the well-known dangers of the past-mining era and which have to be documented in the mine maps respectively in the surface maps.

The existing archives in the Saar region includes more than 50 historical mine map collections that document near the border to France even the different interests of the national mining companies during the last 260 years. The mining starts with the princely organized mining of the first few years of the 18th century, then continues during the time of the European industrialization, through the ages of wars until our days of exogenously influenced economy-driven coal extraction. All times have left their marks; nowadays in every case we have to keep an eye on these dangers or have to eliminate them.

A new map collection is meant to close the gap be-tween the maps of “living mining” and the final docu-mentation after the expiration of the mining authorization.

This paper reflects the fiction of this useful cartogra-phy from the first drafts to the final design of the new mining map collection to document the defence against mining dangers of a closed mining industry.

Keywords: Coal mining, Mine surveyor, Mine map, Mine plan, Defence against mining dangers, Archives, Final documentation of mining, Surface map

Zusammenfassung: Mitte 2012 endete im saarländischen Steinkohlenrevier eine rund 260-jährige Bergbauära. Cir-ca 1,4  Mrd. to Steinkohle wurden gefördert, wobei die Gewinnung der Lagerstätte wegen fehlendem Deckge-birge von Übertage bis in eine Tiefe von 1.724  m unter Flur folgte. Auch nach dem Auslaufen der Förderung wird es noch Aktivitäten geben, die sich vornehmlich auf die Nachsorge bekannter, bergbaubedingter Gefährdungs-potentiale beziehen und die auch zu dokumentieren sein werden.

Das vorhandene RAG-Archiv umfasst für das Saarre-vier mehr als 50 historische Risswerke und dokumentiert im grenznahen Bereich zu Frankreich sogar die unter-schiedlichsten Interessenlagen der stets staatlichen Berg-baubetreiber bei der Kohlengewinnung. Sie zeigen das feudal geordnete Kohlegraben der ersten Jahre, die Zeit der europäischen Industrialisierung, die Zeiten Kriegs- wie Kriegsfolgen-gelenkter Abbauplanungen bis hin zu oft durch exogene Einflussnahmen getriebenen Gewin-nungsstrategien der jüngeren Epochen. Alle Zeiten haben ihre Spuren und Gefährdungspotential hinterlassen, die zumindest im Auge zu behalten bzw. teilweise zu besei-tigen sind.

Ein neues Risswerk soll dazu die Beleglücke schließen, die zwischen dem Grubenbild des lebenden Bergbaus und der abschließenden Dokumentation nach erloschener Bergbauberechtigung besteht.

Der Beitrag reflektiert die Fiktion für eine derarti-ge Kartographie bis hin zur Ausgestaltung des fertigen Risswerks.

Schlüsselwörter: Steinkohlenbergbau, Markscheider, Riss-werk, Grubenbild, Nachsorge, Archiv, Abschlussdokumen-tation, Tageriss

Dr. mont. A. Schäfer ()RAG Deutsche Steinkohle, Provinzialstraße 1,66806 Ensdorf, DeutschlandE-Mail: [email protected]

Eingegangen am 21. November 2013; angenommen am 25. November 2013; online publiziert am 17. Dezember 2013

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Originalarbeit

Schäfer © Springer-Verlag Wien BHM, 159. Jg. (2014), Heft 2

1. Einleitung

Die Steinkohlengewinnung im saarländischen Bergbaure-vier ist Mitte 2012 zu Ende gegangen.

Die aufbewahrten Risswerke aller stillgelegten Bergwerke und Gruben dokumentieren ca. 260 Jahre Bergbauaktivitäten von der Erkundung des Steinkohlen-vorkommens über den Verhieb des Minerals bis letztlich zum Abschluss der Lagerstätte.

Der für den Bergbau vorteilhafte Umstand, dass über weite Bereiche des Saarkarbons das Deckgebirge fehlt, ließ an vielen Stellen sehr schnell tagesnahen Abbau entwi-ckeln (siehe Abb. 1). Mehr als 120 Flöze wurden innerhalb weniger Jahrzehnte tagesoberflächennah vom Ausgehen-den her in Verhieb genommen, bevor die Dampfmaschi-nen-Technik im 19. Jahrhundert auch den Schritt zur Teufe ermöglichte. Der tiefste Abbau lief zuletzt in einer Tiefe von rund 1.724 m unter Flur.

Völkerrechtliche Auseinandersetzungen im 19. und 20. Jahrhundert rund um das Saarrevier und dessen Stein-kohle hinterließen ihre Spuren. Insgesamt sechs Mal wechselte der als Feudalbergbau des 18. Jahrhunderts gestartete Kohlebergbau zwischen Frankreich und Preu-ßen/Deutschland hin und her. Jede Nation zeigte dabei zu ihrer Zeit andere Prioritäten, andere Philosophien, andere Eigenarten und andere Ideen im Umgang mit dem Bergbau.

Bergbauökonomische Optimierungen sowie wirt-schaftspolitische Anpassungen seit Anfang der 1960er Jahre haben zu umfangreichen Verbundmaßnahmen ehe-dem eigenständiger Bergwerksanlagen geführt. In der letzten Dekade des vergangenen Jahrhunderts wurde so eine untertägige Situation geschaffen, nach der (hydrau-lisch gesehen) das Saarrevier letztendlich zu einer zusam-menhängenden Wasserprovinz konsolidieren kann.

Die immerwährenden Standort-Konzentrationen im Bergbau zogen stets auch Verschluss- und Sicherungs-maßnahmen vor dem Abwerfen von Teilfeldern nach sich. Dazu wurden z. B. Schächte verfüllt, Tagesanlagen aufge-geben, Gebäude abgebrochen und Haldenflanken saniert und begrünt.

Mit dem Fortschreiten des Stilllegungsprozesses ver-schieben sich so die Kompetenzen des Berechtsamsinha-bers vom aktiven Gewinnungsbetrieb in eine nachlaufende Verantwortlichkeit.

Grundsätzlich ist das geführte Risswerk aufzubewah-ren; es stellt eine Urkunde dar. Wie dieser Prozess nun im Hinblick auf das Risswerk zu sehen ist, soll im Folgenden dargelegt werden.

2. Die Archivlast

Die vorhandene Urkundensammlung für die Gewinnungs-zeit ab Mitte des 18. Jahrhunderts umfasst mehr als 50 markscheiderische Risswerke, diverse historische Atlanten und sehr viele sonstige Unterlagen. Erste „Versuche zur Darstellung“ tagesnaher Abbausituationen sind vom Ende des 18. Jahrhunderts erhalten geblieben. Das älteste kom-plette Kartenwerk stammt aus napoleonischer Zeit und

bietet für das gesamte Saarrevier erstmals eine lückenlose Übersicht aller Bergbauaktivitäten sowie Darstellungen und Einschätzungen der geologischen Verhältnisse (als rissliches Beispiel: siehe Abb. 1).

Es folgten Zeiten, in denen die Berechtsame weitere fünf Male zwischen deutschen und französischen Staats-Interessen wechselte [2, 3].

Trotz aller „Eigentümerwechsel“ der Berechtsame wurden kontinuierlich markscheiderische Riss- und Kar-tenwerke angelegt, was in einer Anzahl von gut 40.000 Riss-Blättern mündet (siehe Abb.  2). Sie dokumentieren lückenlos die Steinkohlegewinnung im Saarrevier zwi-schen 1751 und 2012 [4]: von den Erkundungsmaßnahmen, den geologischen Aufschlüssen bis hin zum Abbaugrund-riss (siehe Abb. 3).

Das Depot mit rund 400 Schränken (Schubladen- wie Hängesysteme) stellt schon eine Archivlast dar. Aufgrund des Urkundencharakters der Kartographien steht eine Ent-sorgung des Dokumentenbestands außer Frage. Zudem zeigt es unwiederbringliche Inhalte, die als Quelle für

Abb. 2: Blick in das Rissarchiv. Hier lagern mit Barcode-Kennzeichnung ca. 40.000 Risswerksplatten sowie sonstige Karten und Pläne in „chao-tischer Ordnung“ [5]

Abb. 1: Grube Wahlschied (Die Grube Wahlschied (hier als Beispiel) war eine von 14 in Betrieb befindlichen Anlagen, als seinerzeit die napoleonischen Bergbauingenieure die Vermessung durchführten.) (= Travaux de la Mine de Wahlschied). Beispiel für eine frühe Lagerstät-ten- und Bergbaudokumentation. Die Darstellung des Ausgehenden (= Affleurement au jour de la Veine Nr. 2 (Übersetzung der bergmänni-schen Fachbegriffe: Affleurement au jour = Zutageausstreichen des Flö-zes, veine = Kohleflöz.)) ist lagerichtig kartiert, während das Zeichnen der untertägigen Situation nur idealisiert erfolgte. Mit der Eintragung h = 110m 118 wird die Geländehöhe über dem Saarniveau genannt. Aus-schnitt aus Blatt 27 des Atlas von Duhamel, 1810 [1]

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Originalarbeit

Es wäre auch die Frage zu beantworten, kann man sich gegebenenfalls von bestimmten Teilen des Risswerks „lösen“? Könnte ein Digitalisieren (Scannen) des Riss-werks weiterhelfen? Oder – wäre ein Abschließen und ersatzloses Ablegen einzelner Rissblätter bzw. Risswerks-teile denkbar (siehe Bewertungsmatrix in Abb. 4)?

Ohne Blick auf die Rechtslage wird es hierzu keine Mei-nungsbildung geben können. Entsprechend sollen des-halb die rechtlichen Zwänge beleuchtet werden:

3.1 Rechtliche Grundlagen

Nach § 63 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) [7] hat der Bergbauunternehmer für jeden Gewinnungsbetrieb oder untertägigen Aufsuchungsbetrieb ein Risswerk in zwei Stücken anzufertigen und entsprechend der Markschei-der-Bergverordnung (MarkschBergV) in vorgeschriebenen Zeitabständen nachtragen zu lassen. Da sich der Begriff „Gewinnungsbetrieb“ nach §  4 Abs.  2 BBergG auf das

kultur-, siedlungs- und wirtschaftsgeschichtliche Forschun-gen wichtig sind.

3. Die Grundlage für Neues

Die Steinkohlengewinnung im Saarrevier ist beendet und wird nicht mehr aufgenommen. Vor diesem Hintergrund stellte sich dem grubenbildführenden Markscheider die Frage, wie mit der gesetzlich geforderten Nachtragungs-verpflichtung forthin umzugehen ist. Allein die Doku-mentation des geplanten Grubenwasseranstiegs würde beispielsweise einen schier unkalkulierbaren Aufwand induzieren, wenn der aktualisierte Grubenwasserstand zum Nachtragungszeitpunkt auf ALLEN dafür relevanten Rissblättern nachzuhalten sei.

Als nachtragungsrelevante Inhalte werden außerdem alle Nachtragungsnotwendigkeiten gesehen, die im Sinne der Markscheider-Bergverordnung im Tageriss zu doku-mentieren sind.

Abb. 4: Entscheidungsmatrix zum Für und Wider der Fortführung des vorhandenen Risswerks im Ver-gleich zur Neuentwicklung eines speziellen Risswerks [9]

Abb. 3: Profil durch einen Stolleneingang als Beispiel für die Darstellungsvielfalt lagerstättenspezifischer Inhalte des historischen Rissarchivs [6]

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Originalarbeit

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Für den Bereich der Tagesanlagen sind notwendige Abbrucharbeiten oder Sanierungsarbeiten auf der Betriebs-fläche zu dokumentieren. Bei Halden oder Schlammweihern sind Böschungsmodellierungen infolge möglicher Standsi-cherheitsprobleme sowie im Zuge der Wiedernutzbarma-chung notwendige Endgestaltungen zur Vorbereitung einer noch festzulegenden Folgenutzung vorzunehmen.

Bei der Umsetzung des Abschlussbetriebsplans erge-ben sich länger andauernde Beobachtungsphasen der unterschiedlichen Gefährdungsbereiche. Hierzu gehören z.  B. die Beobachtung von Gasaustrittsstellen, die Über-wachung von Schächten und Stollen mit herkömmlichem nicht dauerstandsicherem Verschluss, die Grubenwasser-haltungen, Bruchspaltengebiete, Bereiche ehemaligen tagesnahen Abbaus sowie Beobachtungen zur Erfassung nachlaufender Bodenbewegungen in Form von Nachsen-kungen durch den Abbau oder Hebungen als Folge von Flutungsmaßnahmen.

3.2 Ergebnis der rechtlichen Betrachtungen

Diese Überlegungen haben zu dem Ergebnis geführt, spe-ziell für die Zeit nach Beendigung der Rohstoffgewinnung jene Belange, die bezüglich einer möglichen Gefährdung der Tagesoberfläche einer besonderen Nachsorge bedürfen und gegebenenfalls beobachtet werden müssen, in einem neuen, ganz speziell auf diese Anforderungen zugeschnit-tenen Risswerk zu konzentrieren: dem Nachsorgerisswerk.

Dieses Nachsorgerisswerk beinhaltet demnach jene Teile des bisherigen Risswerks bzw. Auszüge daraus, die nach Beendigung der Rohstoffgewinnung im Zusammen-hang mit Tätigkeiten und Maßnahmen im Abschlussbe-triebsplan umzusetzen sind und nachgetragen werden müssen. Es führt also Teile des bislang geführten Riss-werks (Grubenbilds) als Tagerisse fort.

Die besondere Attraktivität dieser Vorgehensweise besteht darin, dass so alle Belange der Phase „nach der Rohstoffgewinnung“ in einem einheitlichen Kartenwerk zusammengeführt sind und damit einhergehend eine wei-tere Nachtragung vorhandener, „alter“ Rissblätter gänzlich unterbleiben kann (siehe auch Abb. 4).

Des Weiteren wird infolge der digitalen Neuanlegung des Nachsorgerisswerks die Vereinfachung bei Recher-chen erachtet. Gerade die für historische Recherchen (z. B. für Abschlussbetriebspläne) notwendige Inaugenschein-nahme von Alt-Risswerken kann so optimiert werden.

4. Konzept für das Nachsorgerisswerk

Das neu anzulegende Risswerk hat damit verschiedenen Anforderungen zu genügen: Es soll

z die gewachsenen Risswerksstrukturen ersetzen, ohne den Bezug darauf zu verlieren,

z ausreichend Funktionalität mitbringen, indem Sachthe-men als Layer gefertigt werden,

z den Brückenschlag von der stillgelegten Mineralgewin-nung hin zur Abschlussdokumentation bilden und so

Lösen oder Freisetzen von Bodenschätzen einschließlich der damit zusammenhängenden vorbereitenden, beglei-tenden und nachfolgenden Tätigkeiten erstreckt, umfasst die Verpflichtung des § 63 Abs. 1 BBergG auch die Doku-mentation jener Tätigkeiten, die nach der eigentlichen Roh-stoffgewinnung noch anfallen.

Dies sind alle, in einem zugelassenen Abschlussbe-triebsplan nach §  53 BBergG festgelegten, für die Ein-stellung des Betriebes insbesondere im Zusammenhang mit der Wiedernutzbarmachung der Tagesoberfläche noch erforderlichen Tätigkeiten und Maßnahmen (inklusive einem Monitoring).

Da die Bergaufsicht erst nach der Durchführung des zugelassenen Abschlussbetriebsplans zu jenem Zeitpunkt endet, an dem nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter, für andere Bergbaubetriebe und für Lagerstätten, deren Schutz im öffentlichen Inter-esse liegt oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten werden, ist auch dann erst die Stilllegungsphase eines Gewinnungsbetriebs beendet.

Für das Risswerk im Sinne des § 63 BBergG bedeutet dies dann, dass dessen Nachtragung ebenfalls bis zum Abschluss dieses Prozesses erfolgen muss und nicht bereits mit der Einreichung des Abschlussbetriebsplans endet. Die bei dessen Umsetzung durchzuführenden Maß-nahmen und Untersuchungen sind ja ebenfalls noch im Risswerk zu dokumentieren.

Die Nachtragungsverpflichtung ergibt sich zudem durch die Formulierung des §  10 Abs.  2 Nr.  2 MarkschBergV, wonach „spätestens mit der Anzeige über die Einstellung des Betriebes oder der Einreichung des Abschlussbe-triebsplanes, das Risswerk zum Zeitpunkt der Einstellung des Betriebes vollständig nachgetragen und abgeschlos-sen wird“ [8].

Da sich die Umsetzung eines Abschlussbetriebsplans erfahrungsgemäß über Jahre hinzieht, ist es folgerichtig, dass auch für den Zeitraum während der Umsetzung des Abschlussbetriebsplans (vom Ende der Rohstoffgewin-nung bis zum Ende der Bergaufsicht) eine regelmäßige Nachtragung der für die Antragstellung notwendigen Teile des Risswerks vorgenommen wird. Entsprechend hat für den Bereich des untertägigen Grubengebäudes eine Nach-tragung nur bis zu jenem Zeitpunkt zu erfolgen, wo ein Zugang hierzu noch vorhanden ist. Dies betrifft Arbeiten wie z. B. das Setzen von Abschlussdämmen usw.

Ein Großteil dieser Arbeiten erfolgte während des lau-fenden Betriebs, bereits parallel zur Gewinnung, sodass der Abschluss des Grubengebäudes auch aus betriebs-wirtschaftlichen Gründen in der Regel zeitnah zum Ende der Gewinnung geschieht. Demnach kann das Risswerk für den untertägigen Bereich bereits frühzeitig abgeschlos-sen werden.

Betroffen sind hiervon im Wesentlichen die Gewin-nungsrisse unter Tage, die Sohlenrisse bzw. das Schacht-bild und entsprechend zu führende Verzeichnisse. Für die Schächte dauert dieser Zeitraum länger an, weil z. B. eine Wasserhaltung noch über einen längeren Zeitraum weiter-betrieben wird.

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Originalarbeit

z Karte der Bergbauberechtigung mit tabellarischer Auf-listung aller Urrisswerke und Grubenbilder früherer Gewinnungsbetriebe,

z Karte der Verwaltungsstrukturen, z Geologische Übersicht der Lagerstätte, z Karte der Abbaubetriebe als umhüllende Flächendar-

stellung aller Strebe, z von Tage her niedergebrachte Bohrungen sowie z Flächen, die unter Bergaufsicht stehen.

Diesen eher der Übersicht dienenden Kartographien fol-gen die Sachthemen-Blätter.

Die gestaffelte Blatt-Hierarchie innerhalb der Sach-themenbearbeitung sieht vor, dass zunächst ein Titelblatt Auskunft über angelegte Blätter sowie deren Nachtra-gungsstände gibt, bevor die risslich-kartographische Bear-beitung das Thema beschreibt.

Die Blattanfertigung und Ausgestaltung folgt den bekannten Regeln der DIN-Richtlinien – insbesondere was Inhalt und Ausgestaltung von Tagerissen im Sinne der Markscheiderbergverordnung (MarkschBergV) angeht [10].

Unter Zugrundelegen dieser Prinzipien werden die The-men wie folgt behandelt:

5.1 Stollen

Die Tagerisse zeigen im Kartenspiegel die Lage der Gru-benbaue als Symbol; auf dem Blattrand werden die Koor-dinaten, die Höhe des Stollenmundlochs sowie Daten zur Auflassung und zum Zustand der Anlage gegeben. Eine Colorierung der Signaturen gibt Auskunft, wie der Stollen verschlossen wurde: „dauerstandsicher“, „nicht-dauer-standsicher“ oder ob seine „Verfüllung unbekannt“ ist. Eine Ergänzung des Stollensymbols zeigt an, ob ein kontrollier-ter Gasaustritt (z. B. mittels Protego®-Haube) installiert ist.

5.2 Schächte

Die Darstellung der aufgelassenen Schächte (Abb. 6) folgt sinngemäß den Ausführungen zu 5.1 (Stollen). Im Zusam-menhang mit Anlagen zur Grubenwasserhaltung werden entsprechende Installationen unter 5.6 beschrieben.

z die Lücke zwischen dem Riss als aktiv-dynamischem „Bergbauprotokoll“ und der avisierten Dokumentation des „Endzustands nach Bergbau“ schließen.

Das Risswerk muss also geeignet sein, mit adaptierter Generalisierung die Faktenlage ausreichend zu vermit-teln. Als Grundinventar werden jene Datenbestände des abgelegten Risswerks übernommen, die für die Zeit der Nachsorge von Bedeutung und für die spätere Abschluss-dokumentation von Relevanz sind [9].

Als Kartengrundlage wird die Deutsche Topografische Karte 1:5.000 (schwarz/weiß) zu Grunde gelegt, die durch Eintragungen zu Sachthemen ergänzt wird. Es wird eine Verkleinerung auf den Maßstab 1:10.000 favorisiert.

Monitoringergebnisse werden tabellarisch auf den jeweiligen Blattspiegelrändern abgelegt (z. B. Verantwort-lichkeiten, Periodizitäten von Messungen oder Messergeb-nisse, etc.).

Im neuen Risswerk werden folgende Sachinhalte bearbeitet:

z Darstellung aller Zugänge zur Lagerstätte, z Darstellung des tagesnahe geführten Abbaus, z Darstellung der Tagebrüche und Bruchspalten, z Darstellung der Naturgasaustrittsstellen, z Darstellung der Grubenwasserverhältnisse und z Darstellung der unter Bergaufsicht stehenden

Betriebsflächen.

Neben diesen thematischen Blättern (Abb. 5) werden Kar-ten mit allgemeinen Inhalten geführt (siehe Kapitel 5).

5. Ausgestaltung des Nachsorgerisswerks

Das neue Risswerk wird digital geführt und periodisch im Änderungsdienst der Nachtragungsfristen zweifach (als behördliches bzw. werksseitiges Exemplar) ausgedruckt.

Die Risssammlung startet mit großmaßstäblichen Über-sichtskartographien, die sich am geografischen Umfang der Berechtsame orientieren und folgt der nachstehenden Ordnung:

z Titelblatt,

Abb. 5: Sachthema: Tagebrüche und Bruchspalten: Der Kartenaus-schnitt links zeigt die Lage von Bruchspalten und Tagebrüchen. Die Art der Sicherung der Spalten wird in Tabellenform auf dem Blattrand angegeben. Rechts sind Flächen des tagesnahen Abbaus herausgehoben

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Originalarbeit

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inhaber (bzw. der Bergbehörde). Das Nachsorgerisswerk dokumentiert alle Messstellen, zeigt die Zuständigkeit an und weist per Tabelle den Umfang und die Periodizität der Messungen nach.

5.6 Grubenwasseranstieg

Das Nachsorgerisswerk hält die Kenntnis über den Gru-benwasserstand je Wasserprovinzen aktuell. Die Verän-derung des Wasserspiegels wird für jeden Messort als Wasserstands-Zeit-Diagramm visualisiert. Die aus allen Einzelergebnissen zusammengestellte Übersicht zeigt in Form eines Längenschnitts für das gesamte Revier die sich entwickelnde Grubenwassersituation.

6. Abschließende Wertung

Das Nachsorgerisswerk zeichnet sich durch die Doku-mentation von Daten und Fakten aus und beinhaltet kei-nerlei prognostische Aussagen. Das Risswerk geht bei bestimmten Inhalten bewusst den Weg einer moderaten Generalisierung und gelangt so von der sehr detaillier-ten Darstellung einer aktiven Mineralgewinnung auf eine reaktive, zur Umsetzung von Nachsorgeverpflichtungen schnell zugängliche Präsentationsbasis des Faktischen. Die für die Dokumentation der ordnungsgemäßen Koh-lengewinnung wichtigen untertägigen Lagerstättendetails treten komplett in den Hintergrund; sie werden – wo noch notwendig – auf die Geometrien der Grubenräume redu-ziert. Dem gegenüber tritt der Tageriss in den Vordergrund, auf dem alle Belange für eine Nachsorge, im Hinblick auf Gefährdungen der Tagesoberfläche, dargestellt werden.

Das Nachsorgerisswerk schließt die Beleglücke zwi-schen dem Risswerk des aktiven Bergbaus und der Abschlussdokumentation am Ende der Bergaufsicht.

5.3 Tagesnaher Abbau

Die Bearbeitung des tagesnahen Abbaus spielt im Saar-revier eine wichtige Rolle. Die Abbauflächen der ca. 120 vom Ausgehenden her abgebauten Flöze geben Anlass zur Prüfung auf mögliche Gefährdungsmomente. Die Dar-stellung im Nachsorgerisswerk muss also geeignet sein, eine relevante Nachbarschaft des tagesnahen Abbaus zum Anliegen eines Dritten festzustellen, um danach die Betrof-fenheit zu bestimmen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten zu können.

Kann in Ausnahmefällen die Qualität der Betroffenheit nicht mit ausreichender Aufklärungstiefe ermittelt wer-den, ist die Einsichtnahme in das abgeschlossene, origi-näre Untertage-Risswerk notwendig (was ja weiterhin als „abgelegt“ aufbewahrt wird).

5.4 Tagebrüche und Bruchspalten

Die lithologisch bedingten und im Zusammenhang mit bergbaulichen Einwirkungen aufgetretenen Bruchspalten oder Tagebrüche werden als gemeinsames Thema behan-delt. Geometrie, Datum der Entstehung sowie Art und Umfang der Sicherung ergänzen als beigestellte Tabelle die grafischen Darstellungen (siehe Abb.  5, links). Durch die EDV-Unterstützung, unterschiedliche Themenlayer übereinander decken zu können, lässt sich z. B. gemein-sam mit dem Layer „tagesnaher Abbau“ eine effiziente Prüfung betreiben (siehe Abb. 5, rechts).

5.5 Naturgasaustrittsstellen

Wo Deckgebirge fehlt, tritt an einigen Stellen geogenes Karbon-Methangas diffus an der Tagesoberfläche aus. Die Überwachung der Austrittstellen obliegt dem Berechtsams-

Abb. 6: Sachthema: Schächte. Die Kartographie zeigt die Lage der Schächte. Tabellarisch werden auf dem Blattrand alle Informati-onen zur Geometrie des Gruben-baus sowie dessen Sicherung aufgelistet

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Originalarbeit

2. HASSLACHER, Anton: Der Steinkohlenbergbau des Preußischen Staates in der Umgebung von Saarbrücken, Teil II, Die geschichtli-che Entwicklung des Steinkohlenbergbaus im Saargebiete, Sprin-ger-Verlag Berlin 1904.

3. SCHÄFER, Axel: Die saarländische Steinkohlenlagerstätte, in: Karl-Heinz POHMER (Hrsg.): Der saarländische Steinkohlenberg-bau, Dillinger Druck und Verlag 2012, S. 188–249.

4. KLIVER, Moritz: Flözkarte des Saarbrücker Steinkohlendistricts, Zeitschrift der deutschen geologischen Gesellschaft, Bd. 33, Berlin 1881.

5. SCHÄFER, Axel: alle Fotografien vom Verfasser. 6. RAG: Risse, Karten und Zubehör zum bergmännischen Risswerk,

Archiv der RAG. 7. BUNDESBERG-GESETZ (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I

S. 1310) in Kraft getreten am 1. Januar 1982 geändert durch Gesetz vom 24.4.1986 (BGBl. I S. 560), gemäß Verordnung vom 26.11.1986 (BGBl. I S. 2089), durch Gesetz vom 8.12.1986 (BGBl. I S. 2191), vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2450), vom 12.2.1990 (BGBl. I S. 215), vom 26.8.1992 (BGBl. I S. 1564), vom 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170), vom 5.10.1994 (BGBl. I S. 2911), vom 6.6.1995 (BGBl. I S. 778), vom 18.6.1997 (BGBl. I S. 1430) und vom 26.1.1998 (BGBl. I S. 164).

8. SCHRAMM, Heinz-Georg: Überlegungen zum Nachsorgerisswerk. Unveröffentlichtes Manuskript aus verschiedenen Besprechungen des Verfassers mit H. Schramm zum Thema, Oberbergamt des Saarlandes, Landsweiler-Reden, Juni 2011.

9. SCHÄFER, Axel: Veranlassung, Konzeption und Ausgestaltung des Nachsorgerisswerks für das saarländische Steinkohlenrevier, Tagungsband Energie und Rohstoffe – Beitrag des Markscheide-wesens, Freiberg 2011, S. 396–404.

10. MARKSCHEIDER-BERGVERORDNUNG (MarkschBergV) vom 19.Dezember 1986.

11. JUCH, D., ROOS, W.-F., WOLFF, M.: Kohleninhaltserfassung in den westdeutschen Steinkohlenlagerstätten. – Fortschritte in der Geo-logie von Rheinland und Westfalen, Krefeld 1994, 38, 189–307.

Es dokumentiert den iterativen Prozess der Sicherung und Wiedernutzbarmachung der Erdoberfläche durch das ziel-gerichtete Bearbeiten aller aus früherem Bergbau herrüh-render Wagnisquellen.

Das abgelegte, alte Risswerk wird nur für den über-tägigen Teil als Nachsorgerisswerk fortgeführt. Die Last der Archivierung des historischen Risswerks bleibt zwar weiterhin bestehen – die zielorientierte Fortführung aus-gewählter Themen des Tagerisses reduziert allerdings den Fortführungs- und Nachtrageaufwand auf ein Minimum. Aus dem Bestand von insgesamt gut 40.000 historischen Risskartons werden als Nachsorgerisswerk noch rund 270 Blätter fortgeführt. Die EDV-orientierte Risswerksführung trägt die bekannten Vorteile beim Umgang mit Geoinfor-mationen bei [11].

Das für die Steinkohle an der Saar erarbeitete Nach-sorgerisswerks kann auch auf andere Bergbauzweige übertragen werden. Zur Anpassung bedarf es der mine-ralspezifischen Identifikation und Benennung relevanter Wagnisthemen im Hinblick auf übertägige Gefährdungs-potentiale sowie der Adaption auf die bedarfsorientierten Anforderungen der Abschlussdokumentation.

Literatur

1. DUHAMEL, Jean-Baptist Guillot, BEAUNIER, Louis-Antoine, CALMELET: „Atlas des concessions du terrain houiller de la Sarre” par Beaunier et Calmelet, Ingénieurs du Corps Impérial des Mines, 1810.